Prof. Dr. Paul Kirchhof
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Wofür wir eigentlich bezahlen – die Wirtschaft in Griechenland, die Stabilität des Euro,die Gewinnmargen im Finanzmarkt, die Boni der Investmentbanker?
Ein Interview der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» mit Prof. Dr. Paul Kirchhof
zf. Die Schweizer Bevölkerung wundert sich seit Jahren, warum so viele deutsche Bürger aus fiskalischen Gründen zu uns herüberkommen wollen. Das Interview mit dem Steuerrechtler und früheren Verfassungsrichter Paul Kirchhof macht eine Auslegeordnung, die für jeden verstehbar ist, und legt für den Ausweg einen Vorschlag vor, an dem eine Arbeitsgruppe gearbeitet hat: «Deswegen habe ich mich im Jahre 2000 auf den Weg gemacht und sechs Bundesländer um Mithilfe gebeten, ob wir nicht einmal zusammenarbeiten könnten, um ein bereinigtes, erneuertes Steuermodell zu formulieren. Ich habe die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Sachsen gefragt. Also alte und neue, reiche und arme Länder, mit Landesregierungen aller politischen Couleurs. Und alle haben ja gesagt. Sie wirkten mit, sie haben ihre Beamten geschickt. Und diese Gruppe sowie mein Team in Heidelberg – Steuerberater, Steuerjuristen, Steuerrichter – haben das Konzept in dieser langen Zeit erarbeitet, sehr gründlich, sehr kritisch und sehr engagiert.»
«Frankfurter Allgemeine Zeitung»: Seit zwei Jahren haben wir eine Erfolgsmeldung nach der anderen: Fast schon im Wochentakt wird der Euro gerettet.
Prof. Dr. Paul Kirchhof: Wir erleben, dass die Regierungen in Europa sich unter grossem Aufwand von Steuergeld und einer Bereitschaft zu weiteren Staatsschulden bemühen, den Euro zu retten. Da gibt es sicherlich für die jeweilige Gegenwart stets einen Erfolg. Aber dabei wird auch bewusst, den Regierungen wie den Menschen, dass wir eine Neukonzeption brauchen: des Finanzmarktes und der Verschuldensfähigkeit der Staaten, im äussersten Fall auch der Entschuldung der Staaten. Nicht das Drehen an einer kleinen Schraube ist heute der Auftrag der Politik, sondern Kühnheit, Mut, Entschiedenheit für ein grosses Erneuerungswerk.
Kühn auf die Klippe?
Jedes grosse Werk birgt Risiken, wird Widerstände erfahren. Weil der Mensch dem vertraut, was er gewohnt ist. Aber er ist auch in der Lage, zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden. Und da haben die meisten Menschen ein sensibles Gespür. Wenn sie merken, sei es im Finanzmarkt, sei es im Steuerwesen, sei es im Arbeitsrecht, dass es in den Grundstrukturen an Gerechtigkeit hapert, werden sie aufmerksam, wehrbereit und aktiv – gegen Unrecht.
Was ist denn ungerecht beim Euro-Retten?
Wir werden aufgefordert, Solidarität mit Griechenland zu üben. Aber im Kern üben wir Solidarität mit dem Finanzmarkt. Obwohl er völlig intransparent ist, obwohl dort eine Fülle von Transfers stattfinden, die nicht mehr auf die Produktion von Gütern, also auf die Bedürfnisse von Menschen, angelegt sind. Da werden Forderungen und Beteiligungen drei-, vier-, fünfmal verkauft, auf jeder Stufe gibt es Käufer und Verkäufer, Berater und Prüfer, Versicherer und Rückversicherer, die alle ihren Staubsauger angestellt haben, um Gewinne abzusaugen.
Der Staub, der da abgesaugt wird …
Das ist Geld.
Von wo nach wo bewegt es sich denn?
Wenn man mit Geld nicht ein Gut kauft, eine Ware oder eine Dienstleistung, sondern Forderungen oder Hoffnungen, wenn spekuliert wird auf den Aufstieg oder Niedergang eines Unternehmens, gar das Gelingen oder Misslingen ganzer Staaten, dann fliesst das Geld von den Unternehmen und Staaten zu denen, die diese Geschäfte betreiben. Und wenn dann der Staat dieses System finanzieren muss, um die Augenblicksstabilität richtigerweise zu bewahren, dafür noch nicht einmal auf Steuergeld zugreifen kann, sondern nur auf Kredite, dann nimmt er das Geld vom Finanzmarkt, gibt es dem Finanzmarkt und zahlt dafür dem Finanzmarkt auch noch Zinsen. Das kann langfristig nicht funktionieren.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist das ein Geschäftsmodell.
Das ist inzwischen ein bewährtes Geschäftsmodell. In diesem Jahr plant der Bund, 47 Milliarden Euro Steueraufkommen von vornherein an den Finanzmarkt zu geben – für Schuldzinsen.
Handelt der Staat als Agent der Finanzmarkt-Akteure?
Ich bin nicht sicher, ob er Agent ist oder Getriebener. Denn er ist hoch verschuldet. Er braucht neue Kredite, er braucht die Verlängerung der alten Kredite. Die Konditionen bestimmt nicht unwesentlich derjenige, der den Kredit gibt. Und das ist die Bank, das ist der Finanzmarkt. Der Staat ist als Schuldner abhängig. Nun muss er andere abhängige Staaten schuldenfinanziert unterstützen und gerät damit in noch stärkere Abhängigkeit vom Finanzmarkt. Eine dramatische Spirale, die wir verlangsamen und zum Stillstand bringen müssen.
Was bedeutet es eigentlich für die Demokratie, wenn ein beträchtlicher Teil des Haushalts für Zinsen und Schuldendienste reserviert werden muss?
Zweierlei: Erstens wird das Budgetrecht des Parlaments unterlaufen. Denn laut Grundgesetz entscheidet der Bundestag in verantwortlicher Freiheit über die Verwendung aller staatlichen Einnahmen, sprich: der Steuern. Wenn der Staat sich nun aber verpflichtet hat, einen wesentlichen Teil dieses Geldes als Zinszahlung an andere zu geben, dann kann das Parlament nicht mehr darüber verfügen. Das ist das eine. Dahinter steckt aber ein zweiter Gedanke, der schon zur Zeit der Weimarer Reichsverfassung sehr betont worden ist, nämlich der Gleichheitssatz, der im Steuerrecht und in der Steuergerechtigkeit eine grosse Rolle spielt. Der Staat verspricht der Allgemeinheit der Steuerzahler, dass er alles Geld, was er vom Steuerzahler genommen hat, an die Gesamtheit der Steuerzahler durch Staatsleistungen zurückgibt.
Darf der Staat demnach die Hungernden in Afrika nicht unterstützen?
Doch, natürlich. Denn das ist ein Anliegen der deutschen Rechtsgemeinschaft. Entscheidend ist: Die Bürger müssen wissen und darüber entscheiden können, wofür der Staat das Geld ausgibt. Wenn wir nicht mehr genau wissen, wofür wir eigentlich bezahlen – die Wirtschaft in Griechenland, die Stabilität des Euro, die Gewinnmargen im Finanzmarkt, die Boni der Investmentbanker? –, dann ist dieser Gleichheitssatz nicht mehr erfüllt. Staatsausgaben bedürfen einer deutlichen, für jedermann erkennbaren Rechtfertigung.
Ist denn Steuer überhaupt gerechtfertigt? Sie haben jetzt ein Steuergesetzbuch vorgelegt. Zehn Jahre hat die Arbeit daran gedauert, eine ungewöhnliche, genaugenommen einmalige Leistung. Was ist der Ausgangspunkt dieser Anstrengung? Sie haben von Steuergerechtigkeit gesprochen. Was hat Steuer mit Gerechtigkeit zu tun? Jeder hasst die Steuer.
Das war die grosse Ausgangsfrage unseres ganzen Unternehmens. Wir sprechen ganz bewusst von Steuergerechtigkeit, obwohl der Jurist zögert, dieses grosse Wort Gerechtigkeit in den Mund zu nehmen. Trotzdem, darum geht es. Wir müssen im Steuerrecht bewusst machen: Die Steuer ist nicht ein Ärgernis, das es zu vermeiden gilt, sondern die Steuer ist der Preis der Freiheit. Ein freiheitlicher Staat belässt die Produktionsfaktoren Kapital und Arbeit in privater Hand. Er sagt: Löhne und Preise sind Sache der freien wirtschaftenden Subjekte. Wenn das aber so ist, dann muss sich der freiheitliche Staat finanzieren durch Teilhabe am Erfolg privaten Wirtschaftens. Und das nennen wir Steuern.
Er nimmt den Menschen Geld weg, das sie erwirtschaftet haben.
Gewiss, aber das ist nur ein Teil der Wahrheit. Nehmen wir mal die Einkommensteuer: Da hat jemand gearbeitet, hat dafür seinen Lohn bekommen, oder er war Unternehmer, hat Gewinn gemacht. Der gehört ihm, weil er sich angestrengt hat und erfolgreich war. Aber die volle Wahrheit ist: Er konnte das Einkommen nur erzielen, weil wir hier in Deutschland inneren und äusseren Frieden hatten. Er konnte unbehelligt morgens zu seinem Arbeitsplatz fahren und abends wieder zurück. Der Unternehmer konnte in seinem Schaufenster seine Waren zeigen und das Publikum in sein Geschäft hineinlassen. Er hatte unser Privatrecht, um Verträge zu vereinbaren, die wir dann mit Hilfe der Gerichte durchsetzen. Er konnte in Euro seinen Kaufpreis vereinbaren und seine Wirtschaftsgüter bewerten. Er konnte die in unseren Schulen und Hochschulen gut ausgebildeten Arbeitnehmer einsetzen. Er findet Kunden vor, die mit Wechsel und Scheck und Kredit umgehen können. All das ist eine Leistung der Rechtsgemeinschaft. Und die hat ihren Preis.
In Ihrem Modell ein Viertel vom Kuchen.
Ja. Dort sagt der Staat, wenn du erfolgreich warst und auch im nächsten Jahr erfolgreich bleiben möchtest, dann musst du nach sozialer Entlastung der Anfangseinkommen ein Viertel deines Einkommens abgeben, damit wir dieses System auch in Zukunft finanzieren können. Das muss jedem einleuchten, weil jeder täglich die Vorzüge der hier blühenden Kultur-, Rechts- und Wirtschaftslandschaft Deutschland erleben darf, weil er hier in Freiheit wirtschaften kann.
Dann ist doch alles wunderbar. Was Sie gerade geschildert haben, das haben wir doch. Warum brauchen wir da ein neues Steuergesetzbuch?
Der Grundgedanke ist absolut in Ordnung, aber er ist in unserer Wirklichkeit kaum noch zu erkennen. Er ist überwuchert und überlagert von Ausnahmen, Privilegien, Lenkungen. Wir müssen die Steuer nicht neu erfinden, sondern in ein System zurückfinden, das dieser Idee gerecht wird.
Ist denn unser Steuersystem ungerecht?
Ja, es ist ungerecht. Schon deswegen, weil niemand es mehr versteht. Was nicht als gerecht verstanden werden kann, kann auch nicht gerecht sein.
Schon deswegen – und weshalb noch?
Weil dieses Steuerrecht nicht mehr unausweichlich für jeden vorgegeben ist. Wer viel verdient, kann seine Steuerschuld mindern. Er kann gute Berater bezahlen, stille Reserven bilden, Firmen verschachteln, Auslandsgesellschaften einrichten und so Gewinne und Verluste verschieben. Wer über viel Vermögen verfügt, kann die Steuer vermeiden. Aber nicht der, der mit seinem gesamten Jahreseinkommen sich und seine Familie ernähren muss.
Das heisst, dass wir ein Steuersystem zu Lasten der Ärmeren haben?
Ja. Die Schwachen werden belastet und die Starken begünstigt.
Sie wollen also Leuten die Möglichkeit rauben, der Steuer irgendwie zu entgehen?
Ich würde es positiv ausdrücken. Wir wollen einen gerechten Steuermassstab, der für alle gilt. Jeden Tag können Sie im Fernsehen einen durchlaufenden Streifen sehen, der uns benachrichtigt, was die dreissig bedeutendsten deutschen Unternehmen für ihre Aktionäre getan haben. Gut so, dann wissen wir das. Wie wäre es denn, wenn wir einmal in der Woche einen Steuer-Dax durchlaufen lassen würden? Dann wüssten wir auch, was die dreissig besten Steuerzahler für die Allgemeinheit getan haben. Da applaudieren wir, da sind wir stolz auf diesen erfolgreichen Unternehmer. Da schauen wir nicht in der scheelen Form der Bewunderung, die wir Neid nennen, zu ihm rüber, weil er so viel verdient, sondern wir sagen: Sehr gut! Schön wäre es, er würde im nächsten Jahr noch mehr verdienen. Wir müssen wissen, dass der Erfolg des anderen – über die Steuer – unser Erfolg ist, gleichheitsgerecht, unausweichlich.
Und das ist heute nicht der Fall?
Das ist heute nicht annähernd der Fall. Wir haben eine ganze Beratungsindustrie, wir haben eine Anlage- und Fondsindustrie zum Zweck der Steuervermeidung – grösstenteils setzt sie Anreize für ökonomische Unvernunft.
Ist unser Steuerrecht nicht auch ein Ergebnis der Vernunft? Es ist historisch gewachsen, verkörpert einen demokratischen Prozess aus lauter Kompromissen. Da wurde immer weiter feinjustiert und verbessert, unterschiedliche Interessen sind wirksam geworden, Interessen von Armen, von Reichen, von Privaten, von Unternehmen, von Verbänden. Natürlich ist das hoch differenziert, hoch kompliziert, aber wir sind ja auch eine komplizierte, differenzierte Gesellschaft in einem ziemlich grossen Staat. Wenn man das vereinfachen will – bedeutet das nicht, dass man diesen Prozess im Grunde zurückschraubt? Dass man zurückgehen will in eine Steuer-Steinzeit oder zumindest in romantische Verhältnisse?
Nein, wir gehen mit diesem Vorschlag zu einem radikal vereinfachten und deswegen wieder verständlichen Steuerrecht nicht in die Vergangenheit, sondern in die Zukunft. Es ist die Zukunft, die unser Verfassungsstaat verspricht: dass dieser Rechtsstaat gleichmässig, aber massvoll an Steuern nimmt, was ihm gebührt. Unser Gesetzestext hat 35 Seiten. Von vielen Tausenden Paragraphen, die wir heute beachten müssen, haben wir noch 146. Dieses neue Recht ist dann ganz einfach und für jeden interessierten Bürger in schöner deutscher Sprache dargestellt und verständlich.
Wenn das alles so schön ist, warum ruft die Politik nicht: Na, wunderbar! Das erleichtert uns das Geschäft. Das machen wir! Statt dessen hat sie das Thema vom Tisch gewischt.
Ich würde es nicht ganz so pessimistisch sehen. Es muss natürlich diskutiert werden. In jeder Demokratie brauchen wir Zeit, damit die Diskussion in Schwung kommt. Und dann bin ich sehr zuversichtlich, dass unsere guten Argumente überzeugen. Aber natürlich gibt es auch viele Politiker, die an dem bisherigen Verwirr- und Privilegiensystem mitgewirkt haben. Sie sehen in der Vergünstigung, die sie für ihre Lobby erkämpft haben, ihren beruflichen Erfolg. Da ist der Täter dann der Wächter.
Wenn sich alle im Kampf um die kleinen Vorteile – fast in einer Art marktwirtschaftlichem Prinzip – zusammenraufen müssen, dann haben wir doch die Gerechtigkeit.
Keineswegs. Denn die Interessen sind nicht gleich stark organisiert. Wir haben in unserer modernen Demokratie das Phänomen, dass die grosse Gruppe am schwächsten repräsentiert ist. Das gilt insbesondere im Steuerrecht. Die Begrenztheit der Interessen auf eine kleine Gruppe begünstigt deren Durchsetzungskraft. Und Reichtum natürlich auch. Und die Gunst für wenige kostet weniger.
Unsere Demokratie führt im Steuerrecht zum Feudalismus: das Recht des ökonomisch Stärkeren und eine Umverteilung von Arm zu Reich.
Das klingt bitter. Es ist ein älteres Prinzip als das der Demokratie: Gross schlägt Klein, Stark schlägt Schwach, Ober sticht Unter.
Ja, aber wir haben gerade in Deutschland Demokratie erkämpft, damit der Steuerzahler selbst – repräsentiert durch seine Landstände und später Parlamente – über die Staatsausgaben, die Steuern und die Staatsverschuldung entscheidet, um die Verschwendungssucht des Fürsten zu mässigen. Das ist der Ursprung der deutschen Demokratie. Und dazu müssen wir zurückkommen.
Ich finde, die Politik hat auf Ihren Vorschlag eher reagiert wie auf eine weltferne Spinnerei. Als sei es für Realpolitiker sinnlos, über so etwas auch nur zu diskutieren.
Das wäre ganz verkehrt. Gerade der Pragmatiker weiss, dass er Zielvorgaben, grosse strukturgebende Gedanken braucht. Sonst rennt er doch immer nur Teillösungen hinterher, schwankt, muss sich morgen korrigieren, weil die kurzfristige Perspektive von gestern nicht mehr überzeugt. Und das gilt besonders im Steuerrecht. Die Steuer ist eine Idee des Rechts. Ob wir die Köpfe besteuern sollen oder das Vermögen oder den Umsatz oder das Einkommen, das muss entschieden werden. Die Entscheidung muss überzeugen. Mit anderen Worten: In der Demokratie müssen Steuerzahler davon überzeugt sein, dass Steuern gerecht sind. Das ist bei uns flächendeckend nicht der Fall. Warum hinterziehen ansonsten redliche, wirtschaftlich erfolgreiche Bürger die Steuer? Sie riskieren das Gefängnis! Das sind Menschen, die nie im Leben eine Bank überfallen würden. Das ist doch eigentlich völlig unerklärlich, nicht?
Warum tun sie das?
Weil das Steuerrecht seine Autorität verloren hat. Und das ist die Seuche, die sich in dieses Rechtsgebiet eingeschlichen hat. Es ist ein Recht in höchster Not.
Sie wollen, dass alle die gleiche Steuer zahlen müssen. Was ist daran gerecht? Wie sagt man: Stärkere Schultern müssen stärkere Lasten tragen.
Ja, das stimmt. Wer reich ist, kann viel zahlen, und wer wenig hat, der kann wenig zahlen. Und wer nur das Existenzminimum hat für sich, der kann gar nichts zahlen. In unserem Steuermodell zahlt ein Familienvater, der 20 000 Euro verdient, wegen der Freibeträge und Anfangsprogression 0, in Worten: null, Euro in die Gemeinschaftskasse. Und der, der eine Million verdient hat, zahlt fast 250 000 in die Kasse. Das ist eine Gerechtigkeit, die einleuchtet.
Ein Einwand lautet, Sie hätten gar nicht durchgerechnet, welche enormen Einnahmeausfälle auf diese Art und Weise beim Fiskus entstehen.
Das ist ein Gedanke, dem man sehr sorgfältig nachgehen muss, weil wir eine Fülle an Ausnahme- und Lenkungs- und Privilegientatbeständen abschaffen. Keiner, weder das Parlament noch das Finanzministerium, weiss genau, was all das kostet. Da hat der Gesetzgeber vor zwanzig Jahren eine Begünstigung eingeführt – für den Schiffsbau, für die Filmer, für ökologisches Bauen oder irgendwas – und jetzt bedient sich jeder, indem er den Tatbestand erfüllt. Er spart Steuern, und dem Staat fehlen Einnahmen, doch keiner weiss, woher. Der begünstigte Sachverhalt ist in der Steuererklärung ausgewiesen, aber statistisch nicht erfasst. Deswegen hat jeder dort ein Problem der Schätzung. Das heisst aber nicht, dass jetzt alles beim schlechten Recht bleiben müsse. Sondern dann empfehle ich dem Finanzminister: Er macht die grosse Reform, geht damit in die Geschichte ein und ist bei der nächsten Wahl unschlagbar. Aber er verlangt im Einkommensteuerrecht nicht 25 Prozent Spitzensteuersatz, sondern zwei, drei Punkte mehr als Sicherheitsmarge, damit nach der Reform im Haushalt kein Geld fehlt. Und wenn sich dann nach der Reform herausstellt, er hat zuviel Geld in der Kasse, steht er mit seinem guten Namen dafür ein, dass er das Zuviel an den Steuerzahler zurückgibt.
Wieviel Zeit würde denn die Steuererklärung benötigen?
Viele Menschen fragen, ob die sechs Samstage, an denen sie aus ihrem Schuhkarton mit ihren Rechnungen eine Steuererklärung zu machen versuchen, um ein oder zwei Tage verkürzt werden können. Ich antworte: Wir werden sie um fünf Tage, 23 Stunden und 40 Minuten verkürzen. Die Erklärung dauert noch 20 Minuten.
Ein weiterer Einwand: Wenn Sie die Reichen und die Unternehmen stärker belasten wollen, wandern die ab.
Das eigentlich Dramatische ist, dass diejenigen, die mit Abwanderung drohen, das mit dem Wettbewerbsgedanken rechtfertigen. Sie sagen uns: Wir haben doch auf dem Weltmarkt einen Wettbewerb der Rechtsordnungen. Doch das Steuerrecht unterliegt nicht dem Wettbewerb. Das Ziel dieser Art von Wettbewerb wäre übrigens die Vernichtung des Finanzstaats. Wer in Deutschland Einkommen erworben hat, muss diesen Erfolg unausweichlich hier versteuern. Es kommt dann nicht darauf an, ob er seinen Firmensitz ins Ausland verlegt hat, sondern ob er hier seine Betriebsstätte hat, ob er auf unserem attraktiven Markt sein Geld verdient.
Man baut sein Haus nicht im Sturm um. Könnte man eine derart grundlegende Reform in einer solchen Krisenzeit bewältigen? Wir müssen ja jeden Tag den Euro retten. Wie sollen wir da das Steuersystem neu gestalten?
Beides betrifft die Finanzierbarkeit des Staates. Wenn die Finanzierbarkeit so im Sturm steht, dass bald alle Dämme brechen und die Flut über uns kommt, dann müssen wir doch die Dämme in Ordnung bringen. Die Dämme sind rissig, angreifbar und durchlässig, weil wir dieses Verwirr- und Komplizierungssystem haben. Wir bewegen uns in eine unwirkliche, verklärte und verschleierte Welt. Wir müssen zurück in die Wirklichkeit, zu Klarheit und Wahrheit.
Warum tun Sie sich das an? Warum haben Sie jahrelang an diesem Entwurf eines neuen Steuerrechts gearbeitet?
Ich war in Karlsruhe Verfassungsrichter für Finanz- und Steuerrecht, für Europa- und Völkerrecht. Da haben wir im Steuerrecht gearbeitet, als würden wir ein Auto reparieren, indem wir die Bremse nachsteuern, die Lenkung neu machen, den Blinker anbringen. Ein Auto, das letztlich kein fahrtaugliches Modell mehr ist. Wer das zwölf Jahre lang gemacht hat, kommt auf die Idee: Man muss ein neues Modell auf der Grundlage guter deutscher Automobilbaukunst fertigen. Deswegen habe ich mich im Jahre 2000 auf den Weg gemacht und sechs Bundesländer um Mithilfe gebeten, ob wir nicht einmal zusammenarbeiten könnten, um ein bereinigtes, erneuertes Steuermodell zu formulieren. Ich habe die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Sachsen gefragt. Also alte und neue, reiche und arme Länder, mit Landesregierungen aller politischen Couleurs. Und alle haben ja gesagt. Sie wirkten mit, sie haben ihre Beamten geschickt. Und diese Gruppe sowie mein Team in Heidelberg – Steuerberater, Steuerjuristen, Steuerrichter – haben das Konzept in dieser langen Zeit erarbeitet, sehr gründlich, sehr kritisch und sehr engagiert. •
Das Gespräch mit Paul Kirchhof führte Volker Zastrow.
Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 22.8.2011, © Alle Rechte vorbehalten Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Frankfurt. Zur Verfügung gestellt vom Frankfurter Allgemeine Archiv.
Prof. Dr. Dr. h.c. Paul Kirchhof war von 1987 bis 1999 Richter am deutschen Bundesverfassungsgericht. Er ist ein deutscher Verfassungs- und Steuerrechtler, hat an der Universität Heidelberg einen Lehrstuhl für Staatsrecht inne und ist Direktor des dortigen Instituts für Finanz- und Steuerrecht. Seine Schwerpunktgebiete sind das Staatsrecht, die Finanzverfassung und das Steuerrecht sowie das Europarecht. Er ist zudem Vorsitzender des Kuratoriums der Eugen-Biser-Stiftung und Vertrauensdozent des Cusanuswerks in Heidelberg. (Bild: Franziska Kafka/Wikimedia)