Jens
Loewe, Stuttgart, den 19.5.2019
1. Einleitung
Die Inspiration zum schreiben dieses Textes kam von einem
Wahlplakat der GRÜNEN, auf dem der grüne EU-Abgeordnete Sven Giegold der
Bürgerschaft freimütig mitteilt, „Europa ist ein Friedensprojekt“.
Erzürnt über den dreisten Inhalt dieser Botschaft entschloss ich mich zum
Verfassen dieser Gegendarstellung, um dem Leser einen eher ausführlichen
Einblick zu geben und um solch platten Parolen etwas entgegenzusetzen.
Unsere Einheitsparteien (und leider auch einige NGO´s) versuchen derzeit, mit
allen Mitteln und auf allen Ebenen uns einzureden, dass wir die EU dringend
brauchen, oder sonst untergehen, dass wir gemeinsam stärker sind, dass wir uns
global in Stellung bringen müssen und dass souveräne Nationalstaaten von
gestern und überhohlt sind.
Womit wir bereits bei der ersten kleinen Manipulation wären: es stehen
EU-Wahlen an, und nicht Europa-Wahlen. Der Begriff „Europa“ wird von unseren
Parteien und deren Seilschaften verwendet, weil er positiver besetzt ist, als
die EU. Ganz nebenbei ist die Begriffsverwendung auch sachlich falsch: Europa ist
ein Kontinent, mit weit mehr Fläche und mehreren Staaten, die gerade nicht in
der EU Mitglied sind.
Und dann wird uns suggeriert, dass die EU das Gute- und unverzichtbar ist, und
dass souveräne Staaten „böse“ sind und abgeschafft werden sollten, mit einem
weiteren kleinen sprachlichen Trick: für Nationalstaaten wird der Begriff
„Nationalisten“ und „Nationalismus“ verwendet, um so möglichst in die Nähe des
Begriffs „Nazi“ zu kommen, um mit dessen negativer Konnotation Nationalstaaten
zu diskreditieren. Sachlich betrachtet ist ein solcher Unsinn
selbstverständlich nicht haltbar.
Ganz im Gegenteil dazu sind ausdrücklich souveräne Staaten unverzichtbar, da
nur sie Völkerrechts-Subjekte der Vereinten Nationen sind und nur so die
Grundlage für das Völkerrecht bieten können.
Auch das Prinzip der Demokratie braucht Rechtsgemeinschaften und Staaten und
das Subsidiaritäts-Prinzip, möglichst kleinräumig, wonach die meisten
Entscheidungen auf der untersten Ebene getroffen werden sollten, und nur das
wirklich Erforderliche auf den höheren Ebenen.
Aber zu den fundamentalen und grundsätzlichen Fragen:
Die größte und besonders kritisch zu wertende Manipulation besteht darin, dass
uns die ständige Erweiterung und Übergriffigkeit der EU als notwendig verkauft
wird, um angeblich nur so Regelungen
zwischen den europäischen Staaten zu vereinbaren zu können, was sachlich
betrachtet nur Unfug ist. Auf den gesamten EU-Apparat und Wasserkopf könnte
verzichtet werden, da wirklich alles, was zu regeln ist, ebenso über bilaterale
und multilaterale Verträge beschlossen werden könnte! Wir schließen ja auch
Verträge mit der Schweiz oder mit Japan, ohne dass diese EU-Mitglieder sind!
Die einzigen, für die diese EU wirklich vorteilhaft ist, sind die Konzernen,
deren Lobbyisten, Spekulanten, und solche Firmen, die unmittelbar von
Mauscheleien und Geheimabsprachen profitieren. Und natürlich die
EU-Mitarbeiter, mit ihren üppigen Gehältern.
Und was noch gewichtiger ist: die Übertragung der Kompetenz-Kompetenz auf die
EU, also eine Kompetenzübertragung, die es der EU ermöglichst, sich selbst ihre
Kompetenzen zu erweitern, bzw. weitere Kompetenzen ansich zu reißen. Dies
geschieht über bewußt unklare Formulierungen in EU-Verträgen, die dann von EU
und EuGH -erweitert- ausgelegt werden, über den „EU-Only-Trick, mit dem
nationale Parlamente umgangen werden, und durch die Übertragung der drei
Gewalten, Exekutive, Legislative, und, über den EuGH, die Judikative. Dazu ein
Beispiel: der EuGH hat am 1.5.2019 entschieden, dass die privaten Schiedsgerichte
(ICS) im Rahmen der Freihandels-abkommen mit EU-Recht vereinbar und zulässig
sind. Also nicht mehr rechtsstaatlich basierte Gerichte, die aber in der Lage
sind, Staaten auf Schadenersatz in Milliardenhöhe zu verklagen, wenn diese
Regulierungen vorgenommen haben, etwa zum Schutze der Umwelt, mit
Gewinneinbußen für die Konzerne.
In den vergangenen 20 Jahren haben sich zivilgesellschaftliche Gruppe
unermüdlich und weltweit gegen die neoliberale Globalisierung gewehrt, gegen
Abkommen wie das MAI, GATS oder auch TRIPS, gegen die Politik von Weltbank, WTO
und IWF, zu einem erheblichen Teil auch mit Erfolg. Soll das alles nicht mehr
gelten? Sollen nun über die EU neue und weitere „Freihandelsabkommen“ wie TTIP,
TPP, JEFTA, CETA, TISA, und Singapur durchgedrückt werden? Sollen wir dazu mit
pro-EU-Parolen eingeschläfert werden?
Zu den wichtigsten Errungenschaften der Menschengemeinschaft zählen das Recht
auf Selbstbestimmung, Demokratie, Subsidiarität, Rechtsstaatlichkeit, also
Recht vor Gewalt, das Völkerrecht und das darin verankerte Friedensgebot! Diese
Errungenschaften sollten wir auf keinen Fall leichtfertig aufgeben, sondern,
ganz im Gegenteil, mit allen Kräften schützen und verteidigen. Wir können nicht
mit Allem nochmal von vorne anfangen.
Wir können nachfolgenden Generationen nicht zumuten, dass diese sich das Recht
auf Selbstbestimmung und Demokratie wieder neu erkämpfen müssen, nur weil wir
den Zeitpunkt der Ermächtigung 2.0 verschlafen haben.
2. EU – Eckdaten und Tätigkeit
Die EU ist eine Institution, die in perfekter Weise neoliberale Politik
umsetzt.
Ihre Haupttätigkeiten sind ständige Meetings mit den mehr als 25.000 Lobbyisten
in Brüssel, die Durchsetzung von deren Interessen, bzw. von Konzerninteressen,
das Zurückdrängen von jeglichen Regulierungen und „Handelshemmnissen“, insb.
auch im Finanzsektor, die Privatisierung öffentlichen Eigentums, Marktöffnung
für öffentliche Dienstleistungen und öffentliches Beschaffungswesen, oder mit
anderen Worten, möglichst alle Lebensbereiche sollen den Konzernen zugänglich
gemacht- und so in wirtschaftliche Verwertungskreisläufe getrieben werden.
Besonders professionell arbeitet die EU im Bereich von Spekulation, Zockerei
und Überschuldung von Instituten und Staaten und sorgt dafür, dass solche
Schulden und Verluste übernommen- und bezahlt werden, vom Steuerzahler, und
über die Verschuldung zukünftiger Generationen.
Und die EU arbeitet an der Errichtung eines EU-Supranationalstaates, der
möglichst zentralistisch regiert, dazu alle 3 Gewalten an sich zieht und auf
diesem Weg die EU-Mitgliedsstaaten scheibchenweise liquidiert.
Personell ist die EU gut aufgestellt und bläst sich immer weiter auf: so werden
immer mehr EU-Mitarbeiter eingestellt und finanziell gut versorgt. Derzeit sind
es ungefähr 55.000 Mitarbeiter und Beamte, mit Bezügen von € 2.872.- und bis zu
€ 19.881.- monatlich. Dazu kommen zusätzlich erhebliche Beträge für
Reisekosten, Auslandsbonus, Haushalts- und Kinderzulage und zusätzliche
Urlaubstage.
Zusammen mit den über 25.000 Lobbyisten sind sie so ein perfekt eingespieltes
Team.
Auch für Abwechslung gesorgt: es gibt 2 Parlamentssitze, in Brüssel und
Strasburg.
Aber nicht nur das. Auch in anderen Bereichen ist die EU äußerst fleißig und
aktiv.
So produzierte sie bis heute über 130.000 Verordnungen, Richtlinien und
Gesetzen, eine Unmenge von Papier und Texte, die normale Menschen, schon
aufgrund der schieren Menge, weder lesen noch verstehen können und in den
meisten Fällen auch gar nicht brauchen.
In nur einem
Jahr produzierte so die EU 14 Richtlinien, 1011 Verordnungen, 388
Änderungsverordnungen, 64 Änderungsrichtlinien und den Abgeordneten auf Bund
und Länderebene werden monatlich mehr als 1000 Seiten Papier zugesandt, mit
neuen EU-Bestimmungen, Regeln und Richtlinien.
Damit taucht die berechtigte Frage auf, was denn wohl so wichtiges in diesen
Papieren zu finden ist. Es sind im Wesentlichen, um nur ein paar Beispiele zu
machen:
- Regelungen über den Krümmungsgrad der Gurke ( hierbei ist ein ernsthaftes
Problem aufgetreten; die Natur hat sich bis heute nicht an die
EU-Gurken-Krümmungsgrad-Richtlinie gehalten und muss nun mit einem Verfahren
vor dem EUGH rechnen, oder, falls die Natur uneinsichtig ist, mit einem
Verfahren vor den Schiedsgerichten der Agrar-Konzerne, im Rahmen der Freihandelsabkommen!
)
- Regelungen über Mindestgewicht und Maß von Äpfeln
- der Salzgehalt von Brot
- die Konfektionsgrößen
- Regelungen für Staubsauger und
Kaffeemaschinen
Und das Ganze nochmal am Beispiel konkreter Richtlinien:
- die EU-Richtlinie 2001/113/EG des
EU-Gipfels vom 20. 12. 2001 legt genau
fest, wann ein „Fruchtmark-Erzeugnis“ als „Konfitüre“, als „Konfitüre Extra“,
als „Gelee“, als „Gelee Extra“, als „Marmelade“ oder als „Gelee-Marmelade“
bezeichnet werden darf. Was als "Konfitüre" zählt, wird
folgendermaßen festgelegt: „Konfitüre ist die auf die geeignete gelierte
Konsistenz gebrachte Mischung von Zuckerarten, Pülpe und/oder Fruchtmark einer
oder mehrerer Fruchtsorte(n) und Wasser. Abweichend davon darf Konfitüre von
Zitrusfrüchten aus der in Streifen und/oder in Stücke geschnittenen ganzen
Frucht hergestellt werden.“
- Die EU-Verordnung Nr.
432/2012 der EU-Kommission vom 16. Mai 2012 legt fest, welche
gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel zulässige sind. So darf die
Verbraucherangabe „Wasser trägt zur Erhaltung normaler körperlicher und
kognitiver Funktionen bei“ nur dann verwendet werden, wenn gleichzeitig eine
genaue Gebrauchsanweisung mitgeliefert wird. Laut EU liegt die
Mindestwasserzufuhr pro Tag bei zwei Litern, aus allen Quellen, was auch immer
das heißen mag. Die Angabe „Zuckerfreier Kaugummi trägt zur Neutralisierung der
Säuren des Zahnbelags bei “ darf nur bei Kaugummis verwendet werden, die auch
wirklich zuckerfrei sind. Außerdem muss dem Verbraucher mitgeteilt werden, dass
sich die positive Wirkung bei mindestens 20-minütigem Kauen nach dem Essen oder
Trinken einstellt.
- Die EU-Verordnung Nr.
97/2010 der Kommission vom 4. Februar 2010 beinhaltet ein Rezept. Hier wird
genau definiert, was eine „Pizza Napoletana“ ist: „Mehl, Wasser, Salz und Hefe werden
vermischt. Ein Liter Wasser wird in die Knetmaschine gegossen, darin werden 50
bis 55 g Meersalz aufgelöst und etwa 10 Prozent der vorgesehenen Gesamtmenge
Mehl hinzugegeben. Danach werden 3 g Bierhefe aufgelöst, die Knetmaschine wird
in Gang gesetzt und nach und nach werden 1,8 kg Mehl W 220-380 bis zum
Erreichen der gewünschten Konsistenz hinzugegeben, die als ‚punktgenau
richtiger Teig‘ bezeichnet wird. Dieser Vorgang muss 10 Minuten dauern. (…)“
- Marmelade-Verordnung
von 2001: In dieser Verordnung wurde per Definition festgelegt,
wann ein Fruchtmark-Erzeugnis „Marmelade“, „Konfitüre“, „Gelee“ usw. genannt
werden darf. So wurde z.B. in Österreich
diese „Konfitüren-Verordnung 2004“ umgesetzt.
- Richtlinie über die elektrische Leitfähigkeit von Honig,
2001: diese muss mindestens bei 0,8 mS/cm (Milli-Siemens pro
Zentimeter) liegen. Und, ganz besonders wichtig:
- Die EU-Schnullerketten-Verordnung: die 52 Seiten, in 8 Kapiteln und 40
Unterpunkten erklären akkurat, wie aus EU-Sicht eine Schnullerkette beschaffen
sein muss.
3. EU und die Finanzen
Auch hier sieht es nicht viel besser
aus:
1. Der nächste
Finanz-Crash wird unaufhaltsam auf uns zuzukommen. Die EU steht aufgrund ihrer
Finanz-Politik vor dem nächsten Finanz-Crash und versucht, durch fragwürdige
Maßnahmen, diesen aufzuhalten, bzw. den Crash-Zeitpunkt in die Zukunft zu
verschieben.
2. die EZB/EU-Nullzinspolitik macht zunächst einen guten Eindruck,
Ankurbelung der Wirtschaft und vermehrte Investitionen und Darlehen. Jedoch
zeigt sich, bei näherem Hinsehen, dass die Sparer, die mit Zinsen gerechnet
hatten, ebenso wie die Renten-kassen und Versicherungen, die Zeche bezahlen.
Die deutsche Rentenkasse, um nur ein Beispiel zu geben, verlor im Jahr 2018,
ca. 54 Mio. Euro, durch die von der EZB verordneten Negativzinsen!
Lediglich die EU-Staatsverschuldungen sind rückläufig, da auch die Zinsen für
die Verschuldung der EU-Staaten geringer ausfallen, allerdings auf Kosten der
Sparer und der Rentenversicherung! Beispiel Deutschland: während in den 50er
Jahren die Staats-verschuldung in der Nähe von „0“ lag, damals hätte man sich
für eine höhere Verschuldung geschämt, sind wir im Jahr 2015 bei fast bei €
2.000 Milliarden Staats-verschuldung angekommen, die jetzt zwar rückläufig ist,
jedoch nur wegen der EZB-Nullzinspolitik..
3. Verträge werden nicht
eingehalten: 1992 wurden mit dem EU-Maastricht-Vertrag die Konvergenzkriterien
für EU-Mitgliedsstaaten festgelegt, mit einer Staatsschuldenquote von maximal
60 %, im Verhältnis zum Brutto-Inlands-Produkt (BIP).
Diese Regelung wurde von fast allen EU-Mitgliedsstaaten nicht, bzw. nie
eingehalten !
4. Oder auch: die
No-Bailout-Clause des Maastricht-Vertrags, wonach die Nicht-Übernahme von
Schulden bankrotter Staaten vereinbart war, wurde nicht eingehalten!
5. die EU/EZB haben sich das Recht eingeräumt, dass in Umlauf befindliche
Geld zu vermehren, durch nachdrucken von
Geld/Euro. Jedoch wird mit der Geldmengen-vermehrung der EU/EZB das Problem
nicht gelöst, sondern nur verschoben, bzw. verschlimmert, auf Kosten
zukünftiger Generationen, welche die Zeche zu zahlen haben. Denn:
Geldmengenvermehrung bedeutet Abwertung des Euro, Kaufkraftverlust für
EU-Bürger und letztlich Zerstörung der wirtschaftlichen Stabilität in den
EU-Staaten. Um es konkret zu machen, Herrn Bundesbank-Vorstand Thiele zitierend:
„ Bei der Einführung des Euro-Bargelds am 1. Januar 2002 waren es 220
Milliarden Euro, die in Umlauf gebracht wurden. Ende 2004 waren es schon 500
Milliarden Euro, Ende 2014 rund 1000 Milliarden. Wir haben in den vergangenen
Jahren ein Bargeldwachstum von sechs Prozent pro Jahr gehabt“.
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/bundesbank-vorstand-thiele-das-bargeld-nimmt-zu/20092942-2.html
6. die EU-Staaten haben eine völlig unterschiedliche Wirtschaftskraft,
die sich durch die Einführung des Euro gerade nicht überwinden
lässt. Damit ist den EU-Staaten die Möglichkeit genommen, durch Auf- oder
Abwertung dies auszugleichen, was jedoch mit den ehemals nationalen Währungen
möglich gewesen wäre. Der nächste Crash ist somit unausweichlich
vorprogrammiert.
7. die EZB vergrößert
sich, aus sich selbst heraus. So wurde kürzlich in Frankfurt, dem Sitz der EZB,
ein neues Hochhaus gebaut, ein Glasturm, für über € 900 Millionen, da das
bisherige Hochhaus in Frankfurt für die EZB-Herrschaften nicht mehr ausreichend
war..
8. die EZB wird geleitet,
von Herrn Präsident Mario Draghi, aus dem Hause Goldmann-Sachs, was die Frage
aufwirft, wessen Interessen er hier vertritt? Haben wir in Europa keine
Fachleute, die das Amt des EZB-Präsidenten hätten bekleiden können ?!
9. EZB-Chef Mario Draghi wurde aufgefordert, aus der Group of Thirty
(G30) auszutreten, einer privaten Versammlung höchstrangiger Entscheider, aus
Gouverneuren, Vertretern der Zentralbanken und privater Geldinstitute und
Banken, eine Aufforderung, der er nachkommen musste, da die Interessenkollision
offensichtlich war.
10. das Geld der Steuerzahler reicht der EU-Kommission bei weitem nicht
mehr aus. Daher wurde im Jahr 2017 das System „EDIS“ eingeführt, das European
Deposit Insurance System, mit dem nötigenfalls ein Zugriff auf nationale
Einlagensicherungs- systeme organisiert werden kann. EDIS ist ein einziger
institutionalisierter Fehlanreiz, brandgefährlich und führt dazu, dass
unvorsichtige Kunden, zockende Banken und tief verschuldete Staaten, eine
giftige Mischung, zu einer ausgewachsenen Bankenkrise führen können! Kurz: ein
EU-Angriff auf alle nationalen Einlagensicherungssysteme!
EDIS verteilt entstehende Risiken auf alle EU-Staaten und öffnet, neben der
Niedrigzinspolitik und den Target-Salden im EZB-System eine weitere Hintertür,
über die Staaten ihre Schulden vergemeinschaften können. Damit wird für viele
Regierungen ein Anreiz gesetzt, noch unvorsichtiger beim Spekulieren und beim
Anhäufen von Schulden zu sein. Das Ziel des EZB-Systems ist klar erkennbar: die
umfängliche Vergemeinschaftung von Schulden, was auch ordnungspolitisch ein
Desaster ist:
Zocker-Banken bekommen finanzielle Hilfe, während Banken, die umsichtig
gearbeit- und nicht gezockt haben, nichts bekommen?!
11. mit der Einrichtung
von Gremien, wie z.B. dem ESM, (Europäischer Stabilitäts-mechanismus) wurde den
EU-Staaten ein weiteres Risiko aufgebürdet, durch die Haftungsübernahme von
bankrotten Staaten. Die höchstmögliche Haftung der EU-Staaten ist dabei weit
höher, als es von der politischen Klasse behauptet wird und zwar dann, wenn
weitere EU-Staaten bankrott gehen, dadurch selbst nicht mehr haften können, und
so die übrigen, noch nicht bankrotten Staaten die Zeche zu bezahlen haben!
12. das EU-Kartellrecht
ist weiterhin ein zahnloser Tiger; so konnten die Konzerne wie Bayer und
Monsanto problemlos fusionieren, was in Bezug auf die Zulassung von Gentechnik
und Glyphosat (Produkt: Round-up-Ready) einer Katastrophe gleichkommt.
13. Die EU selbst ist ein
höchst kostspieliges Unternehmen: ca. 55.000 Mitarbeiter und Beamte erhalten
Bezüge zwischen € 2.872.- und bis zu € 19.881.- monatlich, und zusätzlich
diverse Zulagen, die wiederum steuerfrei sind. Für diese Bezüge gilt eine EU‑Sonderregelung,
ein geringerer Steuersatz. Die Auslandszulage, wenn also ein EU-Beamter aus
einem anderen Land kommt, beläuft sich auf zusätzliche 16% seines
Grundgehaltes. Die Kosten für den
EU-Apparat beliefen sich im Jahr 2018 auf über 150 Milliarden Euro, Tendenz
steigend ! Hinzu kommen Kosten aus Risiken, Verpflichtungen und
Haftungsübernahmen, wie z.B. mit dem ESM, in schwindelerregender Höhe, die nur
schwer zu beziffern sind. Auch besonders kostspielig: die 2 Parlamentssitze, in
Straßburg und in Brüssel.
14. Widerstand ist auch gegen den Fiskalpakt geboten, der Sanktionen
vorsieht, wenn nationale Haushalte von der EU-Kommission nicht genehmigt
werden. So werden auch mit dem Fiskalpakt demokratische Rechte der Staaten und
Parlamenten ausgehebelt.
15.
zur Rettung Griechenlands sagt der ehemalige griechische Finanzminister
Varoufakis:
„.. das zweite Rettungspaket für Griechenland war in Wirklichkeit ein
Rettungspaket für französische und deutsche Banken..“
16. und die nächste Entmachtung, die Abschaffung des Bargelds, wird bereits
vorbereitet, u.a. von der BTCA (Better than Cash Alliance), dem GPFI (Global
Partnership for Financial Inclusion) und der FATF (Fiancial Action Task Force).
Für die Macht-Eliten ergeben sich handfeste Vorteile:
- totale Überwachung, wer kauft wann und was wo?
- Vernetzung mit Online-Konzernen für Werbeaussendungen
- Datensammlung zur Wählerbeeinflussung über Microtargeting, also für Firmen,
wie SCL-Group, Cambridge Analytica, oder EMERDATA
- und, nicht zu vergessen: der leichtere Zugriff auf das Geld der Bevölkerung,
für den Krisenfall, wenn die Regierungen auf das Geld der Bürger zugreifen
wollen
Ergebnis EU und
Finanzen
Immerhin hätte die EU in all den
Jahren auch die Möglichkeit gehabt, etwas vernünftiges zu tun, wie z.B. die
Einführung eines Trennbanksystems, zur Trennung des Kreditgeschäfts mit
Privatkunden vom Investmentbanking, damit Banken achtsamer mit dem Geld ihrer
Kunden umgehen. Oder salopp gesagt: Trennung von ordentlichen Geschäftsbanken
und Zocker-Banken.
Das
Konzept geht zurück auf ein unter Präsident Hoover erlassenes US-Gesetz aus dem
Jahre 1932, den Glass-Steagall-Act, (GSA) der wiederum 1999 von
Präsident Bill Clinton ersatzlos gestrichen wurde. Damit wird deutlich, dass
durch die Streichung des GSA eine Bankenfusionswelle, sowie auch eine noch
dreistere Banken-Zockerei befeuert wurde.
https://de.wikipedia.org/wiki/Glass-Steagall_Act
Jeder vernünftige Mensch
wird einsehen, dass Verluste beim Spekulieren und Zocken, also
„Casino-Verluste“, nicht vom Steuerzahler bezahlt werden sollten, da sonst die
Verluste der Zocker, ungerechtfertigt, mit öffentlichen Mitteln bezahlt werden
müssten.
Ganz im Gegensatz dazu die
EU / EZB Finanzpolitik: aus allem, was bisher bekannt wurde, lässt sich nur
schließen, dass die Vergemeinschaftung von Schulden, aus Spekulation, Zockerei
und falschem Wirtschaften, nicht nur geduldet, sondern sogar gewollt ist und
gefördert wird!
4. EU und die Steuern
Auch zu
diesem Thema provoziert ein Wahlplakat der GRÜNEN, auf dem Herr Sven Giegold
die Parole verbreitet, „Europa sein kein
Steuersparmodell“.
Er sollte es besser wissen, so er doch selbst aus den großen EU-Töpfen mitisst.
Grund genug, auch hier nochmal genauer die Dinge zu beleuchten:
1. Fangen wir an, direkt mit EU-Mitarbeitern: besonders interessant, die
EU-Steuersparmodelle für EU-Mitarbeiter. Ein deutscher EU- oder EZB-Mitarbeiter
hat derzeit, bei einem Jahreseinkommen von ca. € 60.000.- , eine
durchschnittliche Steuerbelastung von etwa 13,5 %, während er, nach deutschem
Recht, etwas mehr als 28 % an den Fiskus hätte abführen müssen. Bei einem Jahreseinkommen
von
€ 100.000.- müssen EZB- bzw.
EU-Mitarbeiter lediglich etwa 24% Steuer, zzgl. Sonderabgabe zahlen, während
der deutsche Fiskus ca. 34% davon verlangt hätte !
Rechnet man alles zusammen, ergibt sich damit für einen EZB, bzw. EU-Mitarbeiter eine um fast ein Drittel geringere
Steuerbelastung, im Vergleich zu einem normalen deutschen Steuerpflichtigen.
Hinzu kommt, dass er seine nicht unerheblichen Sonderzulagen steuerfrei erhält
! Die EU-Spitzenverdiener bekommen € 20.000.- monatlich, zuzüglich diverser
erheblicher Zulagen, die wiederum steuerfrei sind.
2. Die EZB in Frankfurt ist, steuerlich betrachtet, als exterritoriales Gebiet
festgelegt, weshalb nicht die Deutschen
Steuergesetze- sondern EU-Gesetze gelten, wodurch die EZB-Mitarbeiter nach
EU-Recht und nicht nach nationalem Recht besteuert werden!
3. Der politischen Kaste sind die unzähligen Briefkasten-Firmen und die
Verlegung von Geschäftssitzen u.a. nach Luxemburg, Liechtenstein, Andorra, Isle of Man, Panama, Monaco, auf die Kanalinseln,
Zypern und in andere Steuersparparadiese, sehr wohl bekannt. Wenn die EU jemals
versucht haben sollte, diese Art der Steuervermeidung zu regulieren oder zu
beenden, dann so leise, dass sie niemand hören konnte..
4. Steuer-Dumping ist bekannt, geduldet, gewollt und EU-Alltag. Also das
ausspielen aller EU-Staaten gegeneinander; wer ist noch billiger, wer kann noch
günstiger produzieren und kann noch geringere Lohnkosten / Lohnstückkosten
anbieten ?
5. Aber nicht nur dies: die politische Klasse nutzt selber die Möglichkeiten
einer Steuerumgehung und dazu nur ein Beispiel:
Das deutsche Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) hat 2011 einen Fonds aufgelegt, den Agriculture and Trade
Investment Fund (AATIF), zusammen mit der KFW-Bank, der Deutschen Bank, der
Österreichischen Entwicklungsbank (OeEB) und der EU-Kommission.
Der AATIF-Fonds ist ein sogenannter „strukturierter offener Fonds“, der so in
Deutschland nicht zulässig wäre und daher seinen Sitz in Luxemburg hat, und, so
ganz nebenbei, in Luxemburg keine Ertragssteuer zahlen muss. Mit diesem
Fonds sollen private Investoren angelockt werden, im Sinne eines PPP (private
public partnership), insb. durch das Instrument einer Mischfinanzierung, einer
„Blending-Facility“, mit der die wesentlichen Risiken vom BMZ übernommen werden
und die Profite bei den Investoren verbleiben, um so private Anleger
anzulocken.
So erwarb das Unternehmen „Agrivision Zambia“, allein bis 2016, ca.
18.000 Hektar Ackerflächen in Sambia, gefördert mit über 7 Mio. Euro vom
AATIF-Fonds!
Es sind also nicht nur Rennfahrer und Fußballspieler, die Steuerparadiese
nutzen, sondern die politischen Entscheider selbst, die uns gleichzeitig
versichern, Steuer-Schlupflöcher schließen zu wollen?!
Bedingt durch Steuertricks und Steuerumgehung, entgehen jedes Jahr in Europa
dem Fiskus ca. 70 Milliarden Euro!
6. Ein anderes Beispiel: von der Politischen Klasse wurden, seit Ende der 90er
Jahre, auf allen Ebenen, so genannte Cross-Border-Leasing (CBL) Geschäfte
gemacht, um gemeinsam mit US-Firmen in großem Stil Steuerumgehung zu
organisieren, unter Ausnutzung der unterschiedlichen Jurisdiktionen. Dazu haben
US-Firmen z.B. in Deutschland/Europa öffentliche Infrastruktur, wie
Straßenbahn, Messehallen, oder Energieversorgung als Scheingeschäft „gekauft“,
den „Kauf“ in den USA als Ausgabe deklariert und dadurch Steuern verkürzt,
obwohl auch damals schon klar war, das Scheingeschäfte, also Geschäfte ohne
wirtschaftliche Substanz, nicht zu einer geringeren Besteuerung führen können.
Von der „Beute“ haben die Geschäftspartner auf der anderen Seite des Atlantiks
jeweils einen geringen Teil abbekommen und die Verträge waren, wie meistens bei
solch schillernden Geschäften, geheim.
Erst als die oberste US-Finanzbehörde IRS (Internal Revenue Service) dem einen
Riegel vorgeschoben- und die Geschäfte als strafbar eingestuft hat, konnte dem
Spuk ein Ende gesetzt werden.
7. Und noch ein anderes Beispiel: Beihilfe zur Steuerhinterziehung
Die HSH Nordbank war und ist eine noch nicht ganz aufgearbeitete
Skandalgeschichte, über die man alleine schon ein Buch schreiben könnte, eine
zunächst öffentliche Bank der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein, daher auch
der Name HSH.
Nach zahlreichen Skandalen und finsteren Geschäften musste die Bank immer
wieder mit zig Milliarden Euro öffentlicher Gelder gestützt werden. Stand
heute, Mai 2019, geht man davon aus, dass die Bank insgesamt mit Steuergeldern
in Höhe von ca. 20 Milliarden gestützt werden muss.
Bedingt durch die finanzielle Unterstützung mit öffentlichen Mitteln, hat die
EU-Kommission auch hier ihr neoliberales Programm, die Zerschlagung
öffentlicher-rechtlicher Banken durchgesetzt und erzwang den Verkauf der Bank
an private Investoren, die sich auch umgehend finden ließen: der Hedgefonds
Cerberus, und der Investmentbanker und Milliardär Christopher Flowers, aus dem
Hause Goldman Sachs.
Cerberus, der „Höllenhund“ ist für eine harte Gangart bekannt: 2007 übernahm
Cerberus vom Stuttgarter Autokonzern Daimler-Chrysler den Bereich Chrysler,
feuerte 30.000 Mitarbeiter und Angestellte, trieb den Konzern in die Insolvenz,
und ließ sich durch ein Bail-out mit US-Steuergeldern entschädigen.
Beide kauften die Filetstücke der HSH-Bank, für kleines Geld, während die
Risiken und die Haftung für die faulen Kredite, die HSH-Finanzfonds, inklusive
des gesamten Portfolios problematischer Kredite, beim Steuerzahler verblieb.
Bezüglich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung:
Die HSH Nordbank hat sich Mitte des Jahres 2015 mit der Staatsanwaltschaft Köln
auf eine Zahlung von mehr als 22 Millionen Euro Bußgeld geeinigt, damit ein
Verfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung gegen die Bank eingestellt
wird. Die HSH-Bank hatte spätestens ab 2005 reichen Kunden geholfen, Vermögen
über eine HSH-Tochterfirma in Luxemburg
zu Briefkastenfirmen in Panama zu verschieben.
Bereits 2013 hatte die HSH-Bank eingeräumt, zwischen 2008 und 2011 ihren
Kunden mit sogenannten Cum-Ex-Deals dabei geholfen zu haben, insgesamt bis zu
112 Millionen Euro Kapitalertragssteuern, unberechtigt, erstattet bekommen
zu haben.
8.
Finanztransaktions-Steuer: bis jetzt, bis heute, Mai 2019, Fehlanzeige.
9. Körperschaftssteuer: lässt sich umgehen,
so kann z.B. ein Gewinn von Immobilienfirmen über Zinszahlungen, über zig
Millionen Euro, etwa nach Luxemburg verschoben werden. Wie das geht ? Eine
Luxemburger Muttergesellschaft gibt einer Tochtergesellschaft für 4000
Wohnungen einen Kredit, zu einem fiktiven Zinssatz von
15 % . Bei einem Vermietungspreis von 10 € pro qm könnten so die gesamten
Mieteinnahmen von den 4000 Wohnungen, die 75 qm Nutzfläche aufweisen, auf null
Euro Gewinn und damit auf null Euro Steuern gesenkt werden, und schon sind drei
Millionen Euro Gewinn als Zinsen nach Luxemburg verschoben worden.
10. Große Konzerne zahlen fast nirgendwo in der EU den
gesetzlich vorgeschriebenen Steuersatz, zu dem Ergebnis kommt eine Untersuchung
im EU-Parlament. Demnach gibt es massive Unterschiede zwischen der offiziell
geltenden- und der tatsächlich gezahlten Abgabenlast für multinationale
Unternehmen.
Die stärkste Abweichung wurde für Luxemburg ermittelt. Während der nominale
Steuersatz dort in den Jahren 2011 bis 2015 bei 29% gelegen hätte, haben die
Konzerne durchschnittlich und tatsächlich nur 2% gezahlt.
Auch in
Ungarn, den Niederlanden und Österreich sei die Differenz größer als im
EU-Durchschnitt. In Deutschland liege die Abgabenlast eigentlich bei 30
Prozent, die an den Fiskus hätten abgeführt werden müssen, die Unternehmen
zahlten aber lediglich 20 %.
11. Die
meisten Steuersümpfe,mit deren Hilfe Milliarden von Euro am Fiskus vorbei
geschleust werden, gehören zu EU-Staaten an. Großunternehmen wie z.B.
Starbucks, wissen davon Gebrauch zu machen und verschieben ihre Gewinne als
Lizenzgebühren in Steueroasen wie die Niederlande und dann weiter nach Irland
oder Malta.
Auch andere Unternehmen, wie Apple, Google oder Amazon, zahlen in der EU auf
ihre Riesengewinne nur ein paar Prozent Steuern, wenn überhaupt.
Die EU und
die EU-Regierungen gehen kaum dagegen vor. So blockiert z.B. der deutsche
Finanzminister, Olaf Scholz (SPD), Transparenzregeln für Unternehmen, mit denen
eine gerechtere Besteuerung erreicht werden könnte.
12. Durchsetzung von Regelungen, die Konzerne verpflichten würden, ihre Gewinne
dort zu versteuern, wo sie erwirtschaftet werden, sind nicht in Sicht und wohl
auch nicht gewollt. Steuer-Dumping und der ruinöse Wettlauf um die geringsten
Unternehmenssteuern gehen weiter.
Ergebnis
EU und die Steuern
Da die EU auch im Finanzsektor, ebenso wie in allen anderen Bereichen, ihr
neoliberales Programm verfolgt und durchsetzt, ist in, mit und durch die EU eine längst überfällige
Steuergerechtigkeit nicht machbar.
5. EU und der Lobbyismus
Eine zentrale Tätigkeit der EU, wenn nicht sogar die Haupttätigkeit, ist die Umsetzung
und Durchsetzung wirtschaftlicher
Interessen von Konzernen, deren Lobbyisten und Verbänden.
EU-Brüssel ist eine zentrale Drehscheibe, ein Tummelplatz, für Lobbyisten und
Lobbyverbände, jeglicher coleur, die dort Ihre „Wünsche“ nachhaltig und mit
Nachdruck vortragen. In Brüssel tummeln sich derzeit, Stand 2019, mehr als
25.000 Lobbyisten, die dort, teilweise mit priviligiertem Zugang, ihre
Interessen vortragen- und durchbringen.
Sie wären nicht dort, wenn ihre politische Einflüsterung nicht wirksam
umgesetzt würde !
Die 55.000 EU-Mitarbeiter sind wiederum die Empfänger der Lobby-Wünsche und
darauf geeicht, die Wunschzettel in konkrete Politik umzusetzen.
Die meisten
der mächtigen Konzerne und deren Verbände sind dort, in Brüssel, vertreten.
Um dies zu verdeutlichen, gilt es, die EU-Lobbystrukturen genauer zu
betrachten:
- ERT (European Round Table of Industrialists / Europäischer Runder
Tisch der Industriellen) gegründet 1983, mit 2 EU-Kommissaren, die später
ERT-Mitglieder wurden.
Der ERT ist eine der einflussreichsten Lobbygruppen in Brüssel, ein
Industriellenclub, in dem mehr als 45 Vorstandschefs transnationaler
europäischer Konzerne Mitglied sind.
Tätigkeitsschwerpunkt: Beseitigung möglichst aller „Handelshemmnisse“ .
Handelshemmnisse sind z.B. Regelungen zum Schutze der Umwelt, sowie auch
Regelungen zur Selbstbestimmung der Völker, auf allen Ebenen.
- UNICE (Union of Industrial and Employers Confederations of Europe) besteht
seit 1949 und ist seit 1958 die amtlich anerkannte Stimme der Wirtschaft, was
ihr eine „Carte Blanche“ für den ungehinderten Zugang zu allen EU-Institutionen
verschafft.
UNICE-Zitate: „unsere Mission ist es, Entscheidungsträger auf der
europäischen Stufe zu beinflussen“. Oder auch: „ es geht darum, der
Wirtschaft Priorität einzuräumen, das ist der Punkt!“ Ab 2007 wurde UNICE umbenannt in
„BusinessEurope“, um das negative Image von UNICE zu verschleiern.
- BUSINESSEUROPE unter verschiedenen Namen bestand dieser Verband seit
1949, fungierte u.a. unter dem Namen „UNICE“ bis 2007. In diesem Verband
arbeiten mehr als 1200 Fachleute daran, Gesetzesentwürfe selber zu formulieren,
bzw. solche der EU zu „optimieren“ und zu „korrigieren“! BUSINESSEUROPE arbeitet
mit dem ERT eng zusammen und zählt, gemeinsam mit dem ERT, zu den besonders
wichtigen EU-Lobbyorganisationen ! Das selbst erklärte Ziel ist es,
Führungspersonen zusammen zu bringen, um den Handel betreffende Ziele zu
formulieren und umzusetzen. Zu den Sprechern gehörte u.a. Martin Schulz, (SPD),
womit verständlich wird, warum letzterer
bis heute die EU so vehement zu einem Supranationalstaat umbauen will.
- ESF
(European Services Forum) hier etwas
ausführlicher:
gegründet 1999, mit Sitz in Brüssel, Lobbytätigkeit zur Liberalisierung des
Handels mit Dienstleistungen. Das ESF ist eine besonders einflussreiche
Lobbyorganisation der wichtigsten europäischen Dienstleister, mit besten
Kontakten zu EU-Institutionen. Mitglieder des ESF sind z.B. multinationale
Unternehmen, Wirtschaftsverbände, Banken und Versicherungen. Die Mitglieder des
ESF beschäftigen, nach eigener Aussage, insgesamt mehr als drei Millionen
Arbeitnehmer mit einem Jahresumsatz von insgesamt 500 Milliarden Euro. Außerdem
repräsentiert das ESF 29 Wirtschaftsverbände, dessen Mitglieder insgesamt über
90 Millionen Arbeitnehmer beschäftigen.
Pascal Kerneis, der geschäftsführende Direktor des ESF, sagt über sich selbst:
„Ich vertrete 80% aller
Dienstleistungsexporteure und Investoren, der Umsatz macht circa 50% der
Europäischen Union aus.“
Zentrale Tätigkeit des ESF ist die Liberalisierung des
Dienstleistungssektors, wie z.B.
Bildung und Wasserversorgung, etc. Das ESF nimmt auf Verhandlungen der EU
Einfluss, aber auch auf Tätigkeiten der WTO. Nach Aussage von Herrn Kerneis
sind insb. internationale Handelsverträge der WTO von Interesse, da solche
Verträge, da ranghöher, über dem EU-Gesetz stehen und von allen
Mitgliedsstaaten der EU befolgt werden müssen! Die Gründung des ESF wurde von
der EU-Kommission selbst angestoßen.
Laut Webseite wird das ESF von EU-Kommission und den EU-Regierungen als Stimme
der europäischen Dienstleistungsindustrie anerkannt! Das ESF durfte so als Teil
der offiziellen Delegation der EU-Kommission an den WTO-Treffen in Seattle,
Doha, Cancun und Hong-Kong teilnehmen und wird von den EU-Handelskommissaren
direkt gebrieft.
Es gibt regelmäßige Treffen der Experten der Wirtschaftsministerien der
EU-Mitgliedstaaten mit ESF-Mitgliedern, im sogenannten 133er-Ausschuss (benannt
nach Art. 133 Abs. 3 EG-Vertrag). Danach führt die EU-Kommission Verhandlungen
über eine gemeinsame Handelspolitik im Benehmen mit diesem Ausschuss. Nach
Einschätzung des ESF werden im 133er-Ausschuss die eigentlichen
Entscheidungen getroffen !
Der ESF-Managing Director, Herr Pascal Kerneis, ist gleichzeitig Mitglied in
der TTIP Advisory Group. Er kommt in der Dokumentation „The Brussels Business –
wer steuert die Europäische Union“ (2012) selbst zu Wort:
„Jeder geht davon aus, dass Gesetze in den Institutionen beschlossen werden,
also in der Kommission, dem Ministerrat und dem Europäischem Parlament. Aber
dahinter spielt sich noch etwas ganz anderes ab, nämlich wie man die
Institutionen beeinflussen kann, und genau das hat mein Interesse am Lobbying
geweckt.“ Und weiter: „
Wir entdeckten, dass es in Washington eine ganze Welt von Lobbyisten gab,
die ihren Regierungen diktierten, was sie verhandelt haben wollten. Daraufhin
dachten wir: Diesen Weg sollten wir auch einschlagen. Die europäischen Institutionen
verlangen danach. Die können sich nicht ausschließlich auf die Institutionen
ihrer Mitgliedsstaaten und die Experten der Finanzministerien verlassen. Sie
benötigen direkte Informationen von Banken und Versicherungsgesellschaften.“
Und so erläutert er seine Lobbystrategie: „Es reicht nicht, einmal Lobbying
zu betreiben. Man muss dasselbe immer wieder reinhämmern“..
2012-2016:
ESF-Lobbying für das geplante Freihandelsabkommen TTIP. Die enge Beziehung
zwischen dem ESF und der Generaldirektion Handel der EU-Kommission spiegelt
sich insbesondere in zwei Inhalten von TTIP wieder: Zwischen 2012 und 2014, der
Vorbereitungsphase und dem Beginn der TTIP-Verhandlungen, fanden zahlreiche
Treffen des ESF mit der EU-Generaldirektion Handel statt. Dazu gehörten 19
Lobby-Kontakte (Beteiligung an öffentlichen Stakeholder-Meetings und
Konsultationen) und 11 Treffen hinter verschlossenen Türen (exklusive Treffen
zwischen ESF und EU-Generaldirektion). Damit hatte das ESF, gemeinsam mit Businesseurope, die meisten Kontakte mit der GD
Handel!
Zu den
typischen Veranstaltungsformaten des ESF gehören die vierteljährlichen „Policy
Committee Meetings“, (PCM) bei welchen immer auch die Generaldirektion Handel
vertreten ist. Alle sechs Monate sitzen dort auch hohe Beamte der
EU-Mitgliedsstaaten mit am Tisch, die das ESF über den neusten Stand von Wirtschaftsverhandlungen unterrichten.
Auch zu dem
einflussreichen Ausschuss für Handelspolitik (Trade Policy Committee, TPC), welcher
die Kommission bei der Aushandlung von Handelsabkommen mit Drittländern oder in
internationalen Organisationen berät, pflegt das ESF engen und informellen
Kontakt. So rief Im März 2016 ESF-Cheff Kerneis den Ausschuss dazu auf, sich
noch intensiver dem Handeslabkommen TTIP zu widmen.
Die
EU-Handelskommissarin, Frau Malmström, versicherte der Dienstleistungslobby daraufhin, dass
die Kommission das Streben nach einem ehrgeizigen Dienstleistungs-abkommen und
einer weiteren Liberalisierung des Sektors mit den Unternehmens-vertretern
teile.
Im Juni 2016 formte
das ESF, gemeinsam mit anderen Verbänden und Konzernen, die Transatlantic Financial Regulatory Coherence Coalition.(TFRCC) zusammen mit TheCityUK, der US-Handelskammer, dem Trans-Atlantic Business Council und vielen anderen, tritt das ESF dort für eine regulatorische
Kooperation zwischen der EU und den USA ein. Dabei fokussiert sich die
Koalition insbesondere auf die Regulierungszusammen-arbeit im Finanzsektor.
2011-2016:
Lobbying für TISA
Das ESF trat
vor allem im Vorfeld zu den TISA -Verhandlungen in Erscheinung und nahm so als
Teil der GSC, der Global Services Coalition auch auf die Verhandlungen selbst
Einfluss.
Der US-amerikanische
Dienstleistungsverband CSI (Coalition of Services Industries) und das ESF
gründeten daraufhin die GSC, die Global Services Coalition.
Mitglieder des Dachverbands GSC waren u.a. Wirtschaftsverbände aus Mexiko,
Australien, Kanada, Japan, China, Taiwan und Brasilien, Neuseeland, Kolumbien
und Großbritannien. Die GSC warb für ein Abkommen über den Handel mit
Dienstleistungen außerhalb der WTO und konnte viele Staaten für dieses Vorhaben
gewinnen: neben den EU-Mitgliedsstaaten und den USA, auch Australien, Kanada,
Chile, Taiwan, Kolumbien, China, Japan, Korea, Mexiko, Panama, Neuseeland,
Norwegen, Pakistan, die Schweiz, Peru, Costa Rica, Israel und die Türkei. Der
Staatengruppe, die sich den Namen
„Really Good Friends of Services“ gab,
gehören also insb. starke Wirtschaftsnationen an.
- the
City UK eine private
Mitglieder-Organisation, die sich besonders um Finanzdienstleistungen bemüht
und gilt als mächtigste und prominenteste Stimme und Lobby-Organisation der
Finanzdienstleister, mit besten Kontakten zu politischen Entscheidern in den
USA und in Brüssel !
-
AmChamEU (American Chamber of Commerce to the European Union)
AmChamEU vertritt die
Interessen der US-Wirtschaft in der EU. Mit ihr sind über 158 US-Unternehmen
aus diversen Branchen organisiert. Es handelt sich um eine rechtlich
selbständige Organisation, die u.a. Mitglied der US Chamber of Commerce ist, einer der weltweit größten Lobbyorganisationen.
AmChamEU hat enge Beziehungen zu EU-Offiziellen und politischen
Entscheidungsträgern. Zu den Vorteilen einer Mitgliedschaft gehören nach
eigenen Angaben u.a.:
·
Zugang
zu den Entscheidungsträgern, die die EU-Politik beeinflussen
·
Beeinflussung
der EU-Politik und EU-Gesetzgebung, soweit diese die Geschäfte und
Investitionen der Mitglieder berühren
·
Sammlung
von Wissen zu Änderungen der EU-Institutionen und neuen politischen Initiativen
·
Zugang
zu den Publikationen und praktischen Hinweisen zu EU-Institutionen mit
Erklärungen zu wichtigen politischen Vorhaben und deren Auswirkungen auf das
Geschäft
·
Zu
den Mitgliedern AmChamEU gehören einige der weltweit größten Unternehmen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften,
Anwaltskanzleien und Lobbyorganisationen, wie z.B. ExxonMobil , Goldman Sachs , Google, Monsanto, Ernst & Young,
Freshfields, Linklaters, Burson-Marsteller, Hill+Knowlton , Fleishman-Hillard
- Kangaroo Group Die Kangaroo Group wurde 1979 u.a. von
deren Generalsekretär, Herrn Karl von Wogau gegründet.
Sie ist organisiert nach belgischem Recht und seit Dezember 2011 als Think Tank
im EU-Transparenzregister eingetragen.
Die
unabhängige NGO, Corporate European Observatory (CEO) berichtete allgemein von
einer verstärkten Einflussnahme von Waffenproduzenten auf die EU. Besonders: Lobbyarbeit
von Rüstungskonzernen gerichtet auf die EU-Kommission und das EU-Parlament. Die
Kangaroo Group hat sich hier zu einem zentralen Angelpunkt für Lobbyarbeit
entwickelt. Das von der Kangaaroo Group organisierte Forum Space, Defence &
Security schafft für die Rüstungsindustrie den erforderlichen Rahmen, um den
EU-Parlamentariern deren Interessen zu vermitteln.
Neben
rüstungsspezifischen und technischen Angelegenheiten, werden auch aktuelle
politische Themen wie „The current state in Somalia oder Libya: Responsibility
to Protect“ in den Sitzungen besprochen. Laut der NGO CEO hat die Kangaroo
Group auf den Treffen stets die Militarisierung der EU im Focus. Auch die
Atomindustrie soll gefördert werden: Die deutschen Kernkraftbetreiber sind
u.a., neben Kangaroo Group, auch Mitglieder im „European Energy Forum“
(EEF).
- 133´er Ausschuss Der
133er-Ausschuss verdankt seinen Namen
dem Art. 133 des EG-Vertrags. Er wird vom EU-Rat ,gemäß Abs. 3 dieses Artikels,
eingesetzt und ist ein wöchentlich tagender Ausschuss, der die EU- Kommission
in Sachen Handelspolitik „berät“.
Er setzt sich zusammen, aus Experten der Wirtschaftsministerien der einzelnen
EU-Mitgliedsstaaten, sowie aus Vertretern der EU-Kommission und Lobbyisten
aus ESF und weiteren
Dienstleistungsverbänden! Nach Einschätzung des ESF werden im 133er-Ausschuss
die eigentlichen Entscheidungen getroffen!
- Group of Thirty Die Group of
Thirty , auch G30 genannt, wurde 1978 von Geoffrey Bell auf Initiative der Rockefeller-Stiftung
gegründet, die auch die ersten Mittel für das Gremium bereitstellte. Die Rockefeller-Stiftung
ist ihrerseits eng verwoben, mit dem privaten US-amerikanischen Elite-Think
Tank „Council on Foreign Relations“ (CFR).
So wurden die legendären „War and Peace-Studies“ des CFR, bei denen die
Grundlagen für die Organisation der Welt nach dem Zweiten Weltkrieg erdacht
wurden, und letztlich in Weltbank, (WB) Internationaler Währungsfonds (IWF) und NATO mündeten,
von der Rockefeller-Stiftung ins Leben gerufen und anfänglich finanziert.
Mitglieder der exklusiven Gruppe waren, neben dem ehemaligen Präsidenten der
Deutschen Bundesbank, Herrn Axel A. Weber, der aus dem Young Leader-Programm des deutschen Elite-Netzwerkes Atlantik-Brücke stammende Bankmanager Gerd Häusler, bis März 2014 Vorstandsvorsitzender
der BayernLB.
Häuslers Karriere beinhaltete ferner Stationen beim IWF, der
US-amerikanischen Investmentbank Lazard sowie der Dresdner Bank. Weitere Mitglieder waren u.a. Josef
Ackermann, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank, sowie auch Alan Greenspan, ehemaliger Vorsitzender des Federal
Reserve Systems, der FED, und, besonders
zu beachten, Herr Mario Draghi, aus dem Hause Goldman Sachs, heute Präsident der Europäischen Zentralbank, und ehemals Vorstand der Bank für Internationalen
Zahlungsausgleich (BIZ)
Ende Juli 2012 wurde Beschwerde gegen EZB-Präsident
und G30-Mitglied Mario Draghi
eingelegt, von Seiten der Brüsseler Anti-Lobby-Gruppe „Corporate Europe
Observatory“ (CEO). Sie warf dem EZB-Präsidenten einen Interessenkonflikt vor.
Die „Group of Thirty“ weise alle Charakteristika einer Lobbyorganisation für
Großbanken auf, durch seine Mitgliedschaft fehle dem EZB-Präsidenten die nötige
Unabhängigkeit.
Hinzu kam das Argument, es befänden sich auch weitere Vertreter von Banken in
der Gruppe G30, die gleichzeitig von Herrn Draghi, bzw. der EZB beaufsichtigt
werden sollten, und was in der Gruppe G 30 besprochen werde, sei intransparent.
Die G30 Gruppe wird von Stiftungen,
Banken, Unternehmen, Zentralbanken, Fonds und Privatpersonen finanziert und hat
ihren Sitz in Washington, D.C.
- CFR (Council on Foreign
Relations) US-amerikanischen mächtiger Elite-Think Tank,
mit erheblichem Einfluss auf das weltweite Politische Geschehen und die Kriege,
verwoben u.a. mit dem US-militärisch-industriellen-Komplex und mit der
Rockefeller-Stiftung.
- GPA (Government Procurement
Agreement) Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen. Das
Übereinkommen ist ein internationales plurilaterales Abkommen zwischen
einzelnen Vertragsstaaten der WTO, das den Zugang zu öffentlichen Aufträgen für
Konzerne regelt und nationale Selbstverwaltung, wie z.B. geregelt in GG Art.
28.2. in Deutschland, außer Kraft setzt. Es handelt sich um einen
völkerrechtlichen Vertrag, den die EU mit anderen Mitgliedsstaaten der WTO
geschlossen haben. Der Vertrag unterwirft das öffentliche Beschaffungswesen dem
internationalen Wettbewerb, bzw. einer Privatisierung. Das GPA wurde im April
1994 beschlossen, ebenso wie die WTO, und trat am 1. Januar 1996 in Kraft.
- TFRC (Transatlantic Financial Regulatory Coherence Coalition / Transatlantische
Koalition für Finanzaufsichtsrecht) Eine internationale Gruppe von vierzehn
Handelsverbänden und Unternehmensgruppen formte die transatlantischen
Koalition. Diese Koalition, die einen erheblichen Teil der transatlantischen
Finanzdienstleistungsunternehmen ausmacht, entstand in der Überzeugung, dass
die Regulierungszusammenarbeit zwischen den USA und der EU Priorität haben muss
und dass eine umfassende transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft
der beste Weg sei. Ziel sind Markt-Öffnungsmaßnahmen, bzw. die Privatisierung
möglichst vieler Bereiche.
weitere
Interessensverbände: (Auswahl)
- ACEA (Association des Constructeurs Europeens d´Automobiles / europäischer Automobilherstellerverband)
- AEI (American Enterprise Institute / beste Kontakte zu Bayer und
Monsanto)
- AISBL (European Aluminium Industry )
- ASTM (ursprünglich American Society for Testing and Materials) ist
heute eine internationale
Standardisierungsorganisation
- BDO Global (Unternehmensnetzwerk von Wirtschaftsprüfern,
die zu den fünf größten
Prüfungs- und Beraterorganisationen gehören)
- BTCA (Better than Cash Alliance /
Initiative zur Abschaffung des Bargelds)
- CBI (Confederation of British Industry )
- CELCAA & FRUCOM ( European Liaison Committee for Agriculture and
Agri-food trade)
- CEPS (Centre for European Policy Studies) CEPS ist eine europäische Denkfabrik mit Sitz in Brüssel, gegründet 1983 und
beschäftigt sich mit der Beeinflussung von EU-Politik
- CSI (Coalition of Services Industries) US-amerikanischer
Dienstleistungsverband
- CII (Cross-Industry Initiative) Lobbygruppe
diverser Branchen zum Abbau der Regulierung für Chemikalien
- DIHK (Deutscher Industrie und Handelskammertag)
- EAC (EU-Asia-Center) Abstimmung zwischen EU und Asien,
zur weiteren Fokussierung auf Freihandelsabkommen, u.a. mit den USA, Canada, Japan, Singapur,
Vietnam, Thailand, Philippinen, Australien, Indien, und China, zur Absicherung
von „Investment Agreements“.
- EADS (European Aeronautic Defence and Space Company) Die Airbus Group N.V., Leiden/Niederlande, die sich von
2000 bis 2013 EADS nannte, ist einer der bedeutendsten Luft-/Raumfahrt- und
Rüstungskonzerne. Die Konzernzentrale befindet sich im französischen Toulouse.
- EAMA (European Automobile Manufacturers Association)
Lobby der Automobilindustrie
- EBF (European
Banking Federation)
- ECIPE (European Centre for International Political Economy)
ist ein Think Tank zur Beeinflussung der
EU-Handeslpolitik und internationaler Wirtschaftsfragen. ECIPE wurde 2006
gegründet, mit Sitz in Brüssel
- ECST (European Coalition for Sustainable Transport )
- EEF (European Energy Forum)
- EFPI (European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations) Lobby der Pharmaindustrie
- EIAS (European Institute for Asian Studies) EIAS ist ein
führender Think Tank mit dem Ziel, wirtschaftliche Fragen zwischen Asien und
der EU abzustimmen / zu beinflussen
- EIF (European Internet Foundation)
- ELI LILLY
& COMPANY (EU
trade policy as well as the future of transatlantic relations, ongoing debate
on intellectual property )
- EPC (European Policy Centre)
- EPFSF (European Parliamentary Financial Services Forum)
- ESF (European Security
Foundation)
- ESLG (European Services Leader Group)
- ESP (European Services Platform)
- ESIA ( European Semiconductor Industry Association)
- FATF (Fiancial Action Task Force / u.a. Abschaffung des Bargelds)
- GAAI (German Association of Automotive
Industry)
- GASP (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik)
- GESA (German European Security Assiciation)
- GSC (Global Services
Coalition) Aktuell drängt GSC auf den
Abschluss des Dienstleistungsabkommens TISA und versucht darin
Liberalisierungen, die über die Reichweite des GATS-Abkommens weit hinausgehen,
zu verwirklichen.
-
GPFI (Global
Partnership for Financial Inclusion / Hilfe bei der Abschaffung von Bargeld)
- GSVP (Gemeinsame Sicherheits und
Verteidigungspolitik)
- IRF
(International Road Federation / Internationaler Strassenverband )
- ISDA (Derivateverband, erheblicher Einfluss auf Derivate-Geschäfte)
- PCM (Policy Committee Meetings ) gehört zu
den typischen Veranstaltungsformaten des ESF, die vierteljährlich stattfinden
- PCI (Pokemon Company International)
- PhRMA (Pharmaceutical Research
and Manufacturers of America, Lobbying für Eli Lily, Pfizer, Sanofi und andere)
- SAS (Sky And Space)
- SDA (Security & Defence Agenda )
- SEDE (2004 gegründeter Unterausschuss für Sicherheit und
Verteidigung)
- SEC (US Securities and Exchange
Commission)
- SIA (US Semiconductor Industry Association)
- Spirits Europe (SpiritsEUROPE represents the interests of the spirits
sector from 31 national associations and 8 leading multinational companies)
- TABD (Transatlantic Business Dialogue)
- TABC (TransAtlantic Business
Council)
- TCW Group (Trust Company of the West) gegründet 1971, mit Sitz in Los
Angeles, vertritt die TCW-Gruppe führende Investoren, Finanzinstitute und
Stiftungen
- TEC (Transatlantic Economic Council)
- TFRCC (Transatlantic Financial Regulatory Coherence Coalition)
- TGG (Tax Good Governance)
Plattform für EU-Steuerreformen im Sinne der Konzerne
- TPC (Trade Policy Committee) erheblicher
Einfluss auf den EU-Ausschuss für Handelspolitik
- TPN (Transatlantic Policy Network)
- US Chamber Delegation
- US Grains
Council (Lobbyiert für
Agrarriesen wie Bunge, Cargill und Bayer-Monsanto etc..)
Ergebnis EU und die Lobbyisten
Mit diesen
Ausführungen sollte deutlich werden, in welch hohem Ausmaß die EU-Politik von
Lobbyisten und Verbänden bestimmt wird. Die mehr als 25.000 Lobbyisten wären
nicht in Brüssel, wenn sie mit ihrer ständigen Beeinflussung nicht erfolgreich
wären!
Es geht immer um das Gleiche: Regeln, Regulierung und Handelshemmnisse zu
beseitigen. Um es nochmal an einem Beispiel aufzuzeigen:
Der Verband
US Grains Council, der für Agrarriesen wie Bunge, Cargill und Bayer-Monsanto
lobbyiert, will die regulatorische Zusammenarbeit nutzen, um Exporte von
genveränderten Produkten nach Europa zu steigern, bzw. diesbezügliche Hürden zu
senken, den Pestizidrückstandsgehalt in Lebensmitteln in der EU zu erhöhen,
also durch Hochsetzen der Grenzwerte, oder auch die Regulierung hormonstörender
Chemikalien zu untergraben.
https://corporateeurope.org/de/international-trade/2019/02/ttip-reloaded-bei-den-neuen-eu-usa-handelsgespr-chen-haben
Das
Machtkartell aus EU und Lobbyisten vergrössert sich ständig, aus sich selbst
heraus, mit eigener Dynamik und tut alles Erdenkliche, um demokratische
Kontrollmöglichkeiten abzuschaffen. Der größte Feind dieses Machtkartells sind
die Möglichkeiten einer demokratischen Kontrolle.
Insbesondere ist zu bedenken, dass mit den Freihandelsabkommen und den damit
verbundenen privaten Schiedsgerichten, wie dem ICS, dem International Court
System,
Kontrolle und Korrekturen auf legalem, auf demokratischem Wege nicht mehr
möglich sind!
6. EU - und die Goldman Sachs Lobby
Es existieren unendlich viele Verbände und Lobby-Organisationen, die
das EU-Geschehen maßgeblich beeinflussen und gestalten. Insbesondere
transatlantische, also US Organisationen, wie es bereits während- und nach dem
zweiten Weltkrieg angestrebt wurde, u.a. über Herrn Jean Monnet. Besonders
interessant in diesem Zusammenhang, das Haus Goldman Sachs.
Goldman Sachs ist ein US- Investmentbanking- und Wertpapierhandelsunternehmen
und nimmt im internationalen Finanzsektor eine herausragende Stellung ein. Es
gilt als eines der mächtigsten und am besten vernetzten Unternehmen der Branche
weltweit.
Goldman Sachs ist hauptsächlich als Finanzdienstleister für Großunternehmen und
große institutionelle Investoren tätig und, gleichzeitig, insbesondere zur
Beeinflussung von politischen- und EU-Entscheidungsträgern stets zu Diensten.
Daher soll hier
nachfolgend, am Beispiel Goldman Sachs aufgezeigt werden, wie transatlantische,
bzw. US- Institutionen die Entwicklung der EU maßgeblich steuern und
beeinflussen !
So z.B. 2018:
HerrJörg Kuckies, Deutschland-Chef von Goldman Sachs,
soll Staatssekretär im Bundesfinanzministerium werden und sich u.a. um Fragen der Finanzmarktregulierung
kümmern. Herr Kukies ist weiterhin Mitglied des
"Strategic Board" des „Deutschen Derivate Verbands“, der sich nach
eigenen Angaben, "in regulatorischen Grundsatzfragen bei den politischen
Entscheidern für die EU-Zertifikat-Branche einsetzt".
Mit besten Verbindungen zu Frau Kanzlerin Merkel:
der frühere Deutschland-Chef von Goldman Sachs, Herr Alexander Dibelius
, nahm schon früh Kontakt zu CDU-Parteichefin Angela Merkel auf, bereits lange
vor ihrer Nominierung als Kanzlerkandidatin. Für sie arrangierte er mehrere
Dinner mit Unternehmen. Und immer wieder steht er, bis heute, Frau Merkel als
Berater zur Verfügung“, berichtet so u.a. das Wirtschaftsmagazin Capital.
Und: Im
Krisenjahr 2008, machte Frau Merkel den Goldman Sachs-Berater, Herrn Otmar
Issing, zum Vorsitzenden der Kommission der Expertengruppe Neue Finanzmarkt-architektur
Und auch: das Phänomen Drehtür: Das
US-Unternehmen Goldman Sachs gilt als Paradebeispiel für das Seitenwechsler-Phänomen. So hat Goldman Sachs zahlreiche ehemalige politische Entscheidungsträger
als Berater/Mitarbeiter abgeworben, während zugleich, und immer wieder,
GS-Mitarbeiter in Regierungs- und/oder Aufsichtsposten wechseln.
Die Zeitschrift „Der SPIEGEL“ beschrieb das GS-Netzwerk als eine
"Gemeinschaft, die zusammenhält, auch wenn der eine geht, oder der andere
kommt. Über Jahrzehnte trifft man sich irgendwann irgendwo immer wieder. Man
verdient also gutes Geld, und hat beste Karrierechancen“. Daher hier
nachfolgend, zu einem besseren Verständnis, eine Auswahl von derzeitigen
und/oder ehemaligen Mitarbeitern von Goldman Sachs in der EU:
- José Manuel
Barroso: Nach zehn
Jahren als EU-Kommissionspräsident schied Herr Barroso im Oktober 2014 aus der
EU-Kommission aus. Im Juli 2016 kündigte er seinen Wechsel zu Goldman Sachs
International an. Das Ethik-Komitee der EU-Kommission gab grünes Licht für
seinen Seitenwechsel, nachdem Barroso zugesagt hatte, keine Lobbyarbeit für
Goldman Sachs zu betreiben. Allein im Oktober 2017, gab es dennoch ein
Lobbytreffen, zwischen Herrn Barroso und dem EU-Kommissar Jyrki Katainen.
- Herr Mario Draghi, aus dem Hause Goldman Sachs, ist seit dem 1. November 2011
Präsident der EZB, der Europäischen Zentralbank ! Er war vorher, seit Januar
2006, Gouverneur der italienischen Zentralbank Banca d´ Italia, und, von
2002 bis 2005, stellvertretender
Vorsitzender und Managing Director von Goldman Sachs International !
Herr EZB-Cheff Mario Draghi wurde aufgefordert,
wegen möglicher Interessens-Kollisionen, aus der „Group of Thirty“ (G30) auszutreten,
einer privaten Versammlung von höchstrangigen Entscheidern, aus Gouverneuren,
Vertretern von Zentralbanken und privater Geldinstitute, die er gleichsam als
EZB-Direktor kontrollieren sollte...?!
Und nachfolgend, weitere EU/US Vasallen, aus dem Hause Goldman Sachs:
- Herr Mario Monti, EU-Kommissar von 1995 - 2004, als
Berater von Goldman Sachs („Board of International Advisors“) in deren
Jahresbericht 2010 aufgeführt, und
von 2011 bis 2013, Regierungschef Italiens.
- Herr Romano Prodi, ehem.
italienischer Ministerpräsident und EU-Kommissions-präsident, war von 1990 bis
1993 bei Goldman Sachs als Berater tätig. Wenn Herr Prodi kein öffentliches Amt
bekleidete, arbeitete er als Berater für Goldman Sachs!
- Herr Otmar Issing, seit 2007 „International Advisor“ von
Goldman Sachs, ist ehem. Direktoriumsmitglied der EZB und ehem. Chefvolkswirt der Deutschen
Bundesbank.
Und: Im Krisenjahr 2008 machte Frau Bundeskanzlerin Merkel, den
Goldman Sachs-Berater, Herrn Otmar Issing, zum Vorsitzenden der EU-Kommission
der Expertengruppe Neue Finanzmarktarchitektur
- Herr Peter Sutherland, bis 1989 EU-Kommissar, u.a. für Wettbewerb,
und bis 1995 GATT-Generaldirektor, ist seit 1995 Vorstandsmitglied von Goldman
Sachs International.
USA: (relevant i.V. mit
Freihandelsabkommen EU/USA)
- Herr Gary Cohn,
Präsident & Chief Operating Officer bei Goldman Sachs, war von 2017-2018
Direktor des Nationalen Wirtschaftsrats
- Herr Stephen Mnuchin, war für Goldman Sachs tätig und wurde,
unter US-Präsident Donald Trump, Finanzminister der USA.
- Philip D. Murphy,
ehemaliger Goldman Sachs Senior Director, wurde 2009 zum Botschafter der USA in
Deutschland ernannt.
- Herr Henry Paulson,
US-Finanzminister unter George W. Bush.
In seiner Amtszeit wurden einige der wichtigsten Banken-Rettungmaßnahmen
entschieden. Er ist ehemaliger CEO, bzw. Aufsichtratschef von Goldman
Sachs..
- Herr Robert Rubin war US-Finanzminister
unter Bill Clinton,
und langjähriges Aufsichtsratsmitglied von Goldman Sachs
- Herr Robert
Zoellick ist seit 2013 Vorsitzender
des International Advisory Board von Goldman Sachs. Zuvor war er Präsident der
WB, der Weltbank, und United States Trade Representative (2001-2005) und Deputy
Secretary of State (2005-2006). Herr Zoellick war in den 1990ern erst Goldman Sachs-Berater,
und später leitender Angestellter bei Goldman Sachs.
Goldman Sachs ist, um
höflich zu bleiben, ein schillerndes Unternehmen, und war mit seinen über
30.000 Mitarbeitern immer wieder in diverse Skandale verwickelt:
Goldman Sachs: Vorgehensweise gegen strikte Regulierung des
Derivatemarktes.
Im Rahmen seiner Mitgliedschaft im Derivateverband ISDA, setzte sich Goldman
Sachs aggressiv und mit Erfolg gegen geplante Regulierungen des sehr
risikoreichen Derivatemarktes ein.
Und konkret zu Goldman Sachs, um nur zwei Beispiele zu nennen:
Die ehemals öffentliche HSH-Nordbank, ein Zusammenschluss von Hamburg und
Schleswig-Holstein, wurde von der EU zu
einer Privatisierung gezwungen, angeblich wegen staatlicher Beihilfen, und
sofort fanden sich Interessenten: Fa. Cerberus, der Höllenhund, und der
Multi-Milliardäre, Herr Christopher Flowers, Sprössling aus dem Hause Goldman
Sachs. Die Filet-Stücke wurden für kleines Geld, für ca. 1 Milliarde Euro
verkauft, während die „Bad Bank“ und die finanziellen Risiken, in Höhe von ca. 20
Milliarden Euro, vom Steuerzahler zu
tragen waren..
Und weiter: die ehemals 65.000 öffentlichen Wohnungen der GSW in Berlin, wurden
für 90% der GSW-Anteile, für kleines Geld, für 405 Mio. Euro, an die Investoren
Cerberus (der Höllenhund) und Whitehall, einer Goldman Sachs-Tochter verkauft,
somit für einen Preis von ca. € 7.000.- pro Wohnung, und dies mit freundlicher
Hilfe des Wirtschafts-Beratungs-Unternehmens Ernst & Young, die eine
Abwertung der Wohnungen gutachterlich festgestellt hatten. Ein, für jeden Laien
erkennbar, zu niedriger Preis, den alle Bewohner, selbst die Ärmsten, für den
Kauf einer Wohnung hätten aufbringen können!
Damit kommen wir zwangsläufig zu der Frage, wie es möglich ist, dass
Unternehmen, wie Goldman-Sachs, auf der einen Seite die EU über ihre
Mitarbeiter kontrollieren sollen, und gleichzeitig, auf der anderen Seite, mit
ihrem enormen Insider-wissen, fette Geschäfte in den EU-Mitgliedsstaaten
machen..
7. EU und die Handelsabkommen
Das Thema ist nicht wirklich neu, aber dennoch immer das Gleiche. Es
geht um die so genannten Freihandelsabkommen, deren Ziel ist es, verkürzt
gesagt:
Durchsetzung von Wirtschafts- und Konzerninteressen. Alles ist Wettbewerb,
weltweit.
Umweltschutz, soziale Errungenschaften, Gerechtigkeit, Demokratie und der
Bürgerwille sind nachrangig und haben sich den Wirtschaftsinteressen
unterzuordnen.
Rechtsstaat, Subsidiarität, Demokratie und „alle Staatsgewalt geht vom Volke
aus“, war gestern, ist obsolet und nicht mehr zeitgemäß. Private
„Schiedsgerichte“ sollen den Konzernen eine Klagebefugnis gegen Staaten
einräumen, sowie die Möglichkeit exorbitanter Schadensersatzforderungen, wenn
die Staaten durch ihr Verhalten, bzw.
durch souveräne Entscheidung und Gesetzgebung, z.B. zugunsten der
Umwelt, die Gewinne der Konzerne geschmälert haben sollten..
Bereits unter dem Dach der WTO, der World Trade Organisation, wurden solche
Abkommen verhandelt und in den aktuellen Abkommen ist zunehmend die EU als ein
Verhandlungspartner vertreten. So sind z.B. eher bekannte EU-Abkommen:
·
TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership / Transatlantische
Handels- und Investitionspartnerschaft)
·
TAFTA (Trans-Atlantic Free Trade Agreement)
·
NAFTA (North American Free Trade Agreement / Nordamerikanisches
Freihandels-abkommen
·
GATS (General
Agreement on Trade in Services)
·
TRIPS (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property
Rights)
·
CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement / auch: Canada-EU Trade
Agreement / Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada, bereits
vorläufig in Kraft getreten)
·
MAI (Multilaterales Abkommen über Investitionen,
1998 gescheitert und beendet)
·
ACTA (Anti
Counterfeiting Trade Agreement)
·
TISA (Trade in Services Agreement)
·
TPP
(Trans-Pacific Partnership / Transpazifische Partnerschaft)
·
JEFTA (Japan-EU Free Trade Agreement / Freihandelsabkommen
EU-Japan)
Es ist das bisher umfangreichste bilaterale Handelsabkommen der EU und trat am
1. Februar 2019 in Kraft.
·
SEUFTA
/ EUFSTA (European-Union-Singapore Free Trade Agreement / Freihandelsabkommen
zwischen der EU und Singapur)
Diese
Abkommen setzen zwar verschiedene Akzente, im Kern geht es aber immer um das
Gleiche, Abbau jeglicher Handelshemmnisse und wirtschaftlicher Zugriff auf alle
Bereiche.. öffentliche Dienstleistungen und Daseinsvorsorge sollen dem Profit
unterworfen werden.
Die
Dienstleistungsgewerkschaft „Public Services International“ (PSI) warnt z.B.
vor TISA und führt dazu aus:
„Grundsätzliches Konfliktpotenzial zwischen öffentlichen Diensten
und Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen. Öffentliche Dienste sollen
eine grundlegende soziale Daseinsvorsorge leisten, die bezahlbar, universell
verfügbar und nicht gewinnorientiert ist. Öffentliche Dienste werden im
Allgemeinen von einem Regelwerk begleitet, das ihre Kommerzialisierung bewusst
einschränkt und dafür sorgt, grundlegende Dienstleistungen nicht als reine
Handelsware anzusehen. Handelsabkommen dagegen fördern gezielt die
Kommerzialisierung.“
1. Regelmäßig wird alles mögliche getan, um die
Verhandlungen geheim zu halten, die Öffentlichkeit soll im Vorfeld möglichst
wenig mitkriegen, damit möglichst wenig Widerstand entsteht.
2. Über die Enthüllungsplattform WikiLeaks wurde bekannt, dass für das
TISA-Abkommen
eine 5-jährige Geheimhaltung vereinbart wurde; mit anderen Worten: erst nach 5
Jahren nach Inkrafttreten (oder auch nach Scheitern) des Abkommens dürfen
Inhalte aus den Verhandlungsrunden oder auch die Teilnehmerlisten
veröffentlicht werden.
3. Ratchet Clause (Sperr-Mechanismus) damit soll im Rahmen des TISA-Abkommens
festgelegt werden, dass wenn einmal eine öffentliche Dienstleistung
privatisiert wurde, dies nicht mehr rückgängig gemacht werden kann; eine
Rekommunalisierung wäre also nicht mehr möglich..
4. Stand still (Stillstandsvereinbarung) danach müssten soziale, ökologische
und Umwelt- Standards und Vorschriften „eingefroren“ werden, sie dürften nach
Inkrafttreten von TISA nicht mehr verschärft werden. So wären z.B. neue oder
schärfere Vorschriften zum Schutze der Umwelt nicht mehr möglich
5. Um Widerstand aus der Bevölkerung möglichst zu unterbinden, arbeitet die EU
immer wieder mit kleinen Tricks. So wird z.B. ein Verfahren, wie die
Verhandlungen zu TTIP, erst einmal ausgesetzt , wenn zuviel Widerstand
entsteht. Aktuell, also 2019, wird wieder neu ein Abkommen verhandelt, zwischen
der EU und den USA, ähnlich TTIP, mit noch stärkeren Eingriffen in nationale
Kompetenzen, es wird einfach weiter gemacht, „unter neuer Flagge.“
Ähnlich wie seinerzeit bei den EU-Verträgen: Nachdem der Widerstand gegen die
EU-Verfassungsverträge zu groß wurde, hat man einfach geblöfft, die EU-Verträge
angeblich beerdigt, das Kind umgetauft, in „Lissabon-Vertrag“, und dann
durchgedrückt.
6. Aktuell wird diese Technik auch angewendet, bei der Erweiterung der
Dienstleistungsrichtlinien, seinerzeit bekannt als „Bolkenstein-Richtlinie“ und
seit 2006 in Kraft getreten, werden derzeit erhebliche Weiterungen verhandelt,
neue Regeln für den Binnenmarkt, man könnte sagen: Bolkenstein reloaded, oder
Bolkenstein 2.0
So will die EU-Kommission durchsetzen, dass sie das letzte Wort über
nationalstaatliche Regelungen und Gesetze im Dienstleistungsbereich hat. Möchte
also eine Kommune, ein Bundesland, oder der Bund, eine neue Regelung / ein
Gesetz beschließen, so müsste bei der EU dazu die Erlaubnis eingehohlt
werden.
Ein neuer Vorschlag des Lobby-Verbandes „BusinessEurope“ geht noch einen
Schritt weiter und die EU-Kommission schlägt so nun vor, dass nationale
Behörden, Gemeinden oder Ministerien verpflichtet sind, bereits schon 3 Monate
vor Beschluss einer neuen Regelung, die EU-Kommission zu informieren. Bei
Nicht-Gefallen soll die EU das Recht haben, den Mitgliedsstaat zu Aufhebung
seiner neuen Regelung aufzufordern.
Eine weitere Schwächung der Kommunen ist in der Verankerung des
Herkunftsland-prinzips zu sehen. Denn dies bedeutet, dass ein Dienstleister,
wenn er z.B. in Deutschland arbeitet, nur die Bestimmungen des Landes zu
befolgen hat, aus dem er kommt.
Ferner versucht die EU-Kommission, wie auch in anderen Fällen, sich das Recht
einzuräumen, zur „Auslegung“ der Dienstleistungsrichtlinie. Das ist von
erheblicher Bedeutung, weil von der EU, wahrscheinlich absichtlich, immer
wieder besonders schwammige und uneindeutige Formulierungen verwendet werden;
mit anderen Worten: je schwammiger die Formulierung, desto größer ist der
Auslegungsspielraum!
So hat der EuGH schon mehrere Urteile zur Bolkenstein-Richtlinie gefällt und
dabei den Spielraum für öffentlich erbrachte Dienstleistungen immer weiter eingeschränkt.
Und: kommunale Satzungen sollen „marktkonform“ umgebaut werden.
Letztlich will die EU den gesamten Dienstleistungsbereich für den Markt und die
Dienstleistungskonzerne öffnen. Stück für Stück, Zug um Zug, scheibchenweise.
Öffentliche Dienstleistungen sollen ersetzt werden, durch eine EU-weite
Ausschreibungspflicht. Betroffen sind letztlich so gut wie alle Bereiche:
Trinkwasser, ÖPNV, Schule/Bildung, Kitas, Gesundheitswesen, Versorgung mit Gas,
Strom und Fernwärme, Müllentsorgung, Müllverbrennung, Transporte, sowie die
Versorgung mit Wohnraum.
7. Immer wieder werden Projekte als „günstig“ angepriesen,
unter dem Motto PPP, bzw. ÖPP (public private partnership, bzw. öffentlich
private Partnerschaften) Auch hierbei geht es, wenn auch indirekt, um die
Privatisierung öffentlichen Eigentums, bzw. öffentlicher Infrastruktur, zum
Schaden der Bevölkerung und zur Profit-Steigerung von Wirtschaftsunternehmen.
Ergebnis in Sachen EU und Handelsabkommen
Es ist völlig absurd, öffentliche Dienstleistungen in Profit- und
Verwertungskreisläufe rein zu zwingen, aus mehreren Gründen:
- die Garantie der öffentlichen Daseinsvorsorge, normiert u.a. in Art. 28 des
deutschen Grundgesetzes, ist eine Säule
der Verfassung
- Grundgedanke der Daseinsvorsorge ist die Grundversorgung der Bevölkerung, mit
der lebenswichtigen Infrastruktur, in guter Qualität, auf Dauer, und ohne
Gewinnerzielungs-absichten, um sie für alle Bürger erschwinglich und bezahlbar
zu machen. Lediglich die Selbstkosten werden auf die Nutzer umgelegt.
- die Gewährleistungsverantwortung verbleibt in jedem Fall bei den Kommunen,
weil eine Stadt wie z.B. München, nicht 4 Wochen ohne Strom auskommen kann.
Sollte also ein privater Anbieter bei einer Ausschreibung den Zuschlag
bekommen, und anschließend insolvent werden, so müsste die Kommune einspringen,
und mit öffentlichem Geld den Schaden beheben, während die Profite vom
insolventen Unternehmen bereits eingesackt wurden.
- Die Daseinsvorsorge hat eine lange und bewährte Tradition: die Infrastruktur
wird ständig gewartet und ca. 1% der gesamten Anlagen werden jährlich erneuert.
- aber noch gravierender: es muss das Öffentliche, das Hoheitliche bestehen
bleiben und geschützt werden, weil nur so die Steuerung unserer Gesellschaft
durch den Souverän, durch die Bürgerschaft, demokratisch möglich ist! Um es an
einem Beispiel aufzuzeigen:
Zum Schutze der Umwelt will eine Kommune beschließen, den ÖPNV, den
öffentlichen Personen Nahverkehr, kostenlos anzubieten, um so den
Individualverkehr zu reduzieren.
Das wäre nach den Spielregeln der EU nicht mehr möglich, da es eine „verbotene
Subvention“ wäre, eine „Verzerrung des Wettbewerbs“, und ein „Missbrauch
öffentlicher Monopole“..
Bezüglich der Freihandelsabkommen sieht es nicht besser aus:
- bei JEFTA, dem Freihandelsabkommen EU/Japan, welches seit dem 1. Februar 2019
in Kraft getreten ist, unternimmt die EU-Kommission einen weitergehenden
Schritt der Entmachtung: das Abkommen wird als „EU-only“ qualifiziert, das
bedeutet, dass die EU alleinig entscheidet und die nationalen Parlamente nicht
mehr gehört werden müssen.
(Im Gegensatz zu „gemischten abkommen“, wo die nationalen Parlamente noch
mitreden können). Im Streitfall obliegt die Feststellung, ob es sich um ein
‚gemischtes Abkommen‘ oder um ein „EU-only“ handelt, welches die EU selbst
beschließen kann, ohne die Mitgliedsstaaten zu befragen, obliegt dem EuGH, dem
Europäischen Gerichtshof, was völlig absurd ist. Das wäre so, als würde man dem
Hund die Entscheidung über die Bewachung der Wurst-Theke übertragen..
- mit dem JEFTA-Abkommen werden Entscheidungsprozesse in demokratisch nicht
legitimierte Gremien ausgelagert, wie Ausschüsse, Foren und Arbeitsgruppen, die
von keiner demokratisch legitimierten Instanz mehr anfechtbar oder korrigierbar
sind, auch nicht mehr von der EU selbst..?!
- der dickste Hund kommt aber noch: am 1.5.2019, hat der EuGH entschieden, i.V.
mit dem CETA-Abkommen, dass Konzern-Klage-Rechte über das
Schiedsgerichts-System ICS (International Court System) mit EU-Recht vereinbar-
und somit zulässig sind !
Das bedeutet, um nur 1 Beispiel zu geben: durch den Atomausstieg fordert
VATTENFALL aktuell von Deutschland Schadensersatz, in Höhe von € 6,1
Milliarden, vor einem solchen Schiedsgericht in Washington !
Und noch zu den Schiedsgerichten:
zu den besonders umstrittenen Inhalten der Freihandels-abkommen zählen die
Bestimmungen zum Investorenschutz, bzw. die Klagerechte von Konzernen gegen
Staaten! Der diesbezügliche Mechanismus der Investor-Staat-Streitbeilegung
(ISDS) wurde von der EU-Kommission geringfügig und medienwirksam geändert, in
das Investment Court System (ICS). Inhaltlich geht es dennoch um dasselbe: Die
Bestimmungen sollen Konzernen erlauben, die EU-Mitgliedsstaaten vor privaten
Schiedsgerichten auf Entschädigung zu verklagen, sollten diese regulatorische
Änderungen vornehmen, welche die Profite der Unternehmen schmälern könnten. Die
Unabhängigkeit der RichterInnen an diesen Schiedsgerichten bleibt mehr als
zweifelhaft, sie werden pro Klage bezahlt, was ein Interesse an einer Zunahme
von Klagen begünstigt!
Dabei gibt es in den EU-Mitgliedsstaaten funktionierende Rechtssysteme, die die
Notwendigkeit von privaten Schiedsgerichten fundamental in Frage stellen.
Kurz:
bereits mit der Übertragung von Kompetenzen auf den EuGH, und noch mehr mit der
Übertragung von Entscheidungsmacht auf private Schiedsgerichte, werden Gremien
geschaffen, deren Entscheidungen legal und demokratisch nicht mehr erreichbar,
nicht mehr korrigierbar, und nicht mehr anfechtbar sind!
Wir wären gut beraten, wenn wir solche Entwicklungen, ähnlich den
Ermächtigungs-gesetzen von 1933, bewusst und bei vollem Verstand mitkriegen,
und entsprechend handeln!
TTIP reloaded / CEO :
https://corporateeurope.org/de/international-trade/2019/02/ttip-reloaded-bei-den-neuen-eu-usa-handelsgespr-chen-haben
8. EU – Umweltschutz und Landwirtschaft
Um das Ergebnis schon
vorweg zu nehmen: die neoliberale Politik der EU-Institutionen ist so ziemlich
das genaue Gegenteil von Umwelt- und Naturschutz. Vorrangig geht es in Brüssel
darum, Tür und Tor zu öffnen, für die
Interessen der Konzerne. Je niedriger die Umweltstandards, desto mehr
Kapitalrendite ist möglich!
Die EU
verlangt bekanntlich, dass möglichst alle Märkte „geöffnet“ werden und dass
jegliche Subventionen der öffentlichen Hand, sei es aus sozialen- oder
Umweltschutz-gründen, zu unterbleiben hat. Gleichzeitig vergibt die EU selbst
Subventionen, in Höhe von zig Milliarden Euro, nicht nur für Bankenrettungen,
sondern, wie üblich intransparent, auch in anderen Bereichen:
So werden in Brüssel jährlich ca. 55 Mrd. Euro Agrarsubventionen verteilt,
insbesondere an die Großen, an die Agrar-Industrielle Landwirtschaft. Über die
EU-Zuwendungen wird entschieden, welche Art von Landwirtschaft gewollt ist !
Industrialisierte Landwirtschaftsbetriebe setzen ihre Interessen, mit Hilfe
ihrer Lobbygruppen, in der EU durch, wie z.B. die Subventionierung „nach Fläche“,
entgegen aller ökologischen Argumente. Ökologisch ausgerichtete Kleinbetriebe
ziehen so den Kürzeren. Die EU-Parlamentarier sind häufig gleichzeitig, in
Personalunion, in verschiedenen
Aufsichtsräten der Agrarindustrie und deren Kreditgebern vertreten.
Untereinander verflochten, auch durch das Prinzip „Drehtür“, haben Abgeordnete
mit solchem Hintergrund den größeren Einfluss und setzen sich durch.
Eine ARD-Film-Doku dazu: https://www.ardmediathek.de/daserste/player/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3JlcG9ydGFnZSBfIGRva3VtZW50YXRpb24gaW0gZXJzdGVuL2QzMGJjYWM5LTIwNzEtNGNlZS04MGYzLWUwODdhM2IzYzdjMw/
Es ist völlig eindeutig,
was von der Agrarindustrie angestrebt wird: möglichst große Flächen, möglichst
niedrige Umweltstandards und dadurch möglichst hohe Profite.
Dagegen steht: Mega-Farmen und Monokulturen, oder Hallen, in denen 50.000
Hühner gezüchtet und gequält werden, können niemals ökologisch und nachhaltig
sein!
1. Derzeit
sind von Großinvestoren besonders Flächen in afrikanischen Ländern gefragt, als
Investment, und stehen zum Ausverkauf bereit. Meist, erzwungen durch schiere
Armut, verkaufen sie ihre Ländereien an Großinvestoren, für Megafarmen, für
eine industrielle Landwirtschaft und Monokulturen, unter Vertreibung der seit
Generationen dort lebenden und ansässigen Kleinbauern! Dabei sind Investoren
aus Europa, mit über 315 Abkommen und mit einer Gesamtfläche von 7,3 Mio.
Hektar involviert und bilden damit die größte Anleger-Gruppe. Unternehmen, nur
aus Deutschland, sind an immerhin 26 Landnahme-Abkommen mit einer Gesamtfläche
von 433.000 Hektar beteiligt. Einer der großen Akteure ist das in Berlin
ansässige Unternehmen Amatheon Agri, das seit 2013 im großen Stil Ländereien in
Sambia, Uganda und Simbabwe gekauft hat.
An dieser Stelle lohnt es sich, wenigstens ein Beispiel näher unter die Lupe zu
nehmen:
Das deutsche Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) hat 2011 einen Fonds aufgelegt, den „Agriculture and Trade
Investment Fund“ (AATIF), zusammen mit der KFW-Bank, der Deutschen Bank, der
Österreichischen Entwicklungsbank (OeEB) und der EU-Komission.
Der AATIF-Fonds ist ein sogenannter „strukturierter offener Fonds“ und hat
seinen Sitz in Luxemburg, da er nach deutschem Recht nicht erlaubt wäre und,
ganz nebenbei, in Luxemburg keine
Ertragssteuer zu zahlen hat ! Mit diesem Fonds sollen private Investoren
angelockt werden, im Sinne eines PPP (private public partnership), insb. durch
das Instrument einer Mischfinanzierung, einer „Blending-Fazilität, mit der die
wesentlichen Risiken vom BMZ übernommen werden, um so private Anleger anzulocken.
So erwarb das Unternehmen „Agrivision Zambia“, bis 2016, ca. 18.000 Hektar
Ackerflächen in Sambia, gefördert mit über 7 Mio. Euro vom AATIF-Fonds.
Ähnlich auch: die „Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft“ (DEG)
hat dem größten Agrarkonzern in Sambia, „Zambeef“, einen Kredit über 25 Mio.
US-Dollar genehmigt, damit dieser weiter expandieren kann; „Zambeef“ verfügt
aktuell über ca. 100.000 Hektar Ackerland und nutzt die Fläche für Soja-Anbau,
für Monokulturen und
für Export.
Kurz: afrikanische Staaten verkaufen ihren Boden, ihre Landflächen, für kleines
Geld,
aufgrund der enormen Armut ! Das übliche Procedere: den Bewohnern der
verkauften Flächen/Ländereien wird alles mögliche versprochen, die Versprechen
werden meist nicht eingehalten. Entweder erfolgt eine Warnung, sie sollen ihr
Land innerhalb von 2 Wochen verlassen, oder aber, die Bulldozer kommen direkt,
ohne Vorwarnung, und machen alles platt, was im Weg steht, so auch die Häuser
und Infrastruktur der Bewohner. Viele leben so seit Jahren in Zelten, an Orten,
die niemand braucht, und wo keine Landwirtschaft möglich ist. Hingegen würden
die Bewohner ihres Landes, lediglich 0,6 Hektrar benötigen, um sich selbst zu
versorgen!
Auf diese Weise werden dort Menschen vertrieben und ihrer Existenzgrundlagen
beraubt.
Dazu sagt der Vorstand des AATIF-Fonds: „Was denkst Du, was einen guten
Agrafond, der auf dem afrikanischen Kontinent aktiv ist, ausmacht ? In erster
Linie liefert ein guter Fonds überzeugende Geschäftsergebnisse“ !
Das besonders schäbige und verlogene daran: das Ganze wird der
Öffentlichkeit verkauft, als „Entwicklungshilfe“ und als „humanitäre Hilfe
zur Überwindung der Armut“..
Neben der Beteiligung der EU-Kommission am Landraub in Afrika, ist auch das
EU-Parlament sehr wohl informiert: so wurde von der NGO FIAN (Food First
Information and Action Network), am 11. Oktober 2017 dem EU-Parlament ein
Bericht vorgestellt und mitgeteilt, wie EU-Akteure am Landgrabbing beteiligt
sind.
Aber gerne
auch dazu: während zig Mio. € an den AATIF-Fund ausgezahlt wurden, nach
Luxemburg, befreit von Ertragssteuern, als Gewinnbeteiligung, bekommt der
Arbeiter in Sambia, für das Einsammeln von 50 kg Wild-Nüssen, von Agrivision
Zambia, lediglich ca. 5 Cent ausbezahlt. Das ist die angebliche Entwicklungshilfe
!
Und: Wie war das nochmal mit den Flüchtlingen und den Fluchtursachen ?
https://www.infosperber.ch/Wirtschaft/Sambia-Landraub-als-Entwicklungshilfe https://www.fian.de/fileadmin/user_upload/news_bilder/Schuldenreport_2017_AATIF.pdf
https://www.zeit.de/wirtschaft/2016-10/landwirtschaft-investoren-agrarflaeche-land-matrix-landerwerb
2. Gentechnik: die EU-Dampfwalze hat Einwände von Umweltschützern überrollt und
für Gentechnik grünes Licht gegeben.
3. Müll: Plastik-Müll wird oft von EU-Staaten in ärmere Länder, insb. In
afrikanische Länder exportiert und dort angenommen, aufgrund von Armut, und
gelangt so, zerrieben zu Mikro-Plastik, in die Weltmeere und in den
Bio-Kreislauf ! Fische, Wale, und auch Seevögel, wurden und werden tot
aufgefunden, mit Unmengen an Plastik, in deren Mägen.
4. Müll: Giftmüll wird gerne von EU-Staaten nach Somalia exportiert, der dort,
aufgrund der dort vorherrschenden Armut, angenommen- und in der Landschaft, bzw.
an Stränden gelagert wird.
5. Diverse Länder wurden in den vergangenen 30 Jahren von NATO-Truppen und
Verbündeten angegriffen und bombardiert, u.a. mit DU-Munition, mit
abgereichertem Uran, mit der Folge, dass deren Territorien, für lange Zeit mit hochgiftigem radio-toxischem Feinstaub
verseucht sind.
6. Ebenso wurden bei solchen Kriegen Unmengen von Bodenminen verwendet, und
meist dort belassen, mit der Folge, dass insbesondere die Zivilbevölkerung über
lange Zeit darunter zu leiden- und Opfer zu beklagen hat.
7. Schadstoffe aus Müllverbrennung: im so genannten Sevilla-Prozess wurden 2018
neue EU-Standards festgeschrieben. Mehr Stickstoff, mehr Quecksilber und Staub
dürfen Müllverbrennungsanlagen künftig in der EU ausstoßen.
Beispiel Stickoxide: früher waren es 100 Milligramm pro Kubikmeter; gemäß
EU-Kommission sollen nun 150 Milligramm pro Kubikmeter erlaubt werden. Beispiel
Quecksilber: bisher waren es 20 Mikrogramm pro Kubikmeter; künftig sollen 25 Mikrogramm erlaubt sein. TAZ
v. 26.4.2018: http://www.taz.de/!5498829/
8. Glyphosat: die EU-Kommission hat 2017 dazu, freundlicherweise, einen
Vorschlag eingebracht, der angenommen wurde: Freigabe des Super-Gifts aus dem
Hause Monsanto für weitere 5 Jahre ! Argumente von Umweltschützern und
unabhängigen Gutachten wurden- und werden ignoriert.
https://www.global2000.at/news/glyphosat-zulassung-verlaengert?gclid=EAIaIQobChMI9NLyyvOk4gIVFeh3Ch0xPAdUEAAYASAAEgKBnfD_BwE
Ähnlich auch die Handhabung mit dem Isektengift Thiacloprid, welches aus
der Gruppe der Neonicotinoide stammt und zudem Säuglinge schädigt und Krebs verursachen
kann.
9. Atomenergie: seit über 60 Jahren verpflichtet der EURATOM-Vertrag die
EU-Mitgliedsstaaten, diese Hochrisikotechnologie zu fördern, trotz der
mittlerweile bekannten Unfälle und Super-Gau-Gefahren bei Atomreaktoren. Die
radioaktive Strahlung verseucht die Umwelt über extrem lange Zeiträume. Die
Endlagersuche ist ein Blöff: auf diesem Planeten kann es für Millionen von
Jahren kein sicheres Endlager geben!
10. Unterstützung von erneuerbare Energien, um loszukommen, von fossilen
Energieträgern und Atomenergie: Fehlanzeige! Konzepte zur Stärkung der
Erneuerbaren Energie werden
zurückgefahren und nicht ausgebaut.
11. Der EU-Freihandel ist so ausgerichtet, dass permanent nach dem Billigsten
gesucht wird, zur Steigerung von Konzerngewinnen. Wo sind Löhne,
Umweltstandards, Steuern und Stückkosten am billigsten? Das führt zu immer
längeren Transport- u. Güterketten in Europa und zu einem immer höheren
Verkehrsaufkommen und Umweltbelastungen durch Lastkraftwagen und andere
Transportmittel.
12. Verkehr: wenn es billiger ist zu fliegen, statt mit der Bahn zu fahren,
dann hat die Politik völlig falsche Akzente gesetzt ! Die Argumentation ist
schlicht und entspricht der üblichen EU-Logik: Wettbewerb und Wirtschaft haben
Vorrang vor Umweltschutz.
Für EU-Fluggesellschaften wird daher Kerosin nicht besteuert, da sonst ein
Wettbewerbs-nachteil gegenüber außereuropäischen Fluggesellschaften zu
befürchten wäre, während der Treibstoff von Lokomotiven zu versteurn ist. So
müsste die Bahn eigentlich, wenn man es richtig macht, das günstigste
Transportmittel sein!
13. Automobilität: die EU setzt Grenzwerte fest, von 40 Mikrogramm / cbm, bei
Feinstaub im Strassenverkehr. Auf den ersten Blick könnte man jubeln und
meinen, dass die EU sich um die Gesundheit der Menschen und der Umwelt kümmert,
was aber so nicht zutrifft.
Das Grundparadigma lautet „Wachstum“, auch für die Autobauer, die ernste
Absatzschwierigkeiten haben. Über die EU-Grenzwerte sollen Autofahrer so
gezwungen werden, neue Autos zu kaufen, was aber die Umwelt noch mehr belasten
würde. Kurz: Ein Programm zur Wirtschaftsförderung.
14. Verbot der bisherigen Glühbirnen und Einführung von Energie-Sparlampen, die
erhebliche Mengen an Quecksilber enthalten und Menschen, insbesondere Kinder
krank machen und vergiften. Hinzu kommt, dass diese Leuchtmittel einige Minuten
brauchen, bis sie hell zu werden, wodurch die Einsparung von Energie
zweifelhaft ist..
Ergebnis EU,
Umweltschutz und Landwirtschaft
Die Politische
Ausrichtung der EU auf der einen Seite und Umweltschutz und eine gesunde
Landwirtschaft auf der anderen Seite, sind unvereinbare Gegensätze. Es gilt zu
entscheiden: entweder Vorrang der Umwelt oder Vorrang der Wirtschaft.
Ein wirklich vernünftiger Umweltschutz ist aus genannten Gründen und insbesondere
durch die Enteignung demokratische Entscheidungsbefugnisse mit der EU nicht
machbar!
9. EU – Militarisierung und Kriege
Am 26.5.2019 stehen
wieder EU-Wahlen an. Auf Großplakaten erklärt uns Sven Giegold,
EU-Spitzenkandidat der GRÜNEN, die Welt in grüner Kindersprache: „Europa ist
ein Friedensprojekt“. Schon im Ansatz der kleine Trick, nämlich die
Gleichsetzung von Europa und EU, weil in der öffentlichen Wahrnehmung der
Begriff „Europa“ positiver besetzt ist.
Um zu prüfen, ob an der Giegold-Parole was dran ist, bedarf es einer eher
aufwendigen Klärung, zumal die Kriegsfrage etwas sehr ernstes ist.
1. Die EU hat sich verpflichtet, an US- bzw. an NATO-Kriegen teilzunehmen. Mit
den EU-Maastricht-Verträgen haben alle EU-Staaten ihre Verteidigung unter die
Oberhoheit der NATO gestellt, die ihrerseits wiederum US-dominiert ist! Das ist
der Grund, warum alle EU-Mitglieder gezwungen sind, auch US-Sanktionen, wie
z.B. solche gegen Russland, mit umzusetzen .
Und weiter: Die NSS, die US-„National Security Strategy“, auch bekannt als
Bush- oder „Wolfowitz-Doktrin“ vom September 2002, erlangte besondere
Bedeutung, weil Elemente der bisherigen internationalen Ordnung, bzw. des
Völkerrechts, infrage gestellt wurden, u.a. durch die US-Selbstermächtigung zu
„Präventivkriegen“.
Begründet wurden – und werden – solche Angriffskriege von Seiten der USA mit
dem Argument der „Bekämpfung von Terrorismus
und Schurkenstaaten“, bei gleichzeitiger Missachtung geltenden
Völkerrechts.
Auch die Vorherrschaft im Weltall steht auf dem US-Fahrplan. So wurde im
Oktober 2006 unter George W. Bush auch die Vorherrschaft im Weltraum als
offizielle Doktrin verkündet. Der „National Space Policy“ (NSP) zufolge wollen
sich die USA bei der Nutzung des Welt-raums keiner anderen Instanz unterwerfen.
Jenen Nationen, die nach US-Vorstellungen gegen deren Interessen verstoßen,
soll der Zugang zum All verwehrt bleiben. – Die EU, bzw. deren
Mitgliedsstaaten, müssten demnach auch diesem Wahnsinn Folge leisten.
So erklärt sich auch die nahtlose Unterstützung der EU bei allen
Kriegsabenteuern des Pentagons wie in Bosnien-Herzegowina, Libyen, Afghanistan,
Syrien, im Kosovo, Irak, Jemen, etc. In allen Fällen –, ohne Ausnahme –, hat
sich die EU hinter ihrem Lehnsherrn, der NATO, eingereiht und mitgemacht. Und:
entgegen verbreiteter Meinung wird die NATO nicht vom Nordatlantikrat,
d. h. den NATO-Mitgliedstaaten, geleitet. Als der Rat im Jahr 2011 eine
Aktion zum Schutz des libyschen Volkes vor den angeblichen Verbrechen von
Muammar al-Gaddafi gebilligt hatte und sich gegen einen „Regime-Change"
stellte, beschloss die NATO eigenmächtig den Angriffskrieg –, ohne den Rat zu
befragen!
Ob man es
mag, oder nicht: Wir, die EU-Staaten, sind heute gemeinsam für die US-Kriege
mit verantwortlich, so auch z.B. aktuell für die Hungersnot im Jemen, eine
Folge der Militär-Operationen der saudischen Koalition, der US-Sanktionen und
der EU-Rüstungsexporte.
Wir müssen
uns jetzt entscheiden bzw. wählen, entweder diese Verbrechen zu unter-stützen
und daran teilzunehmen, oder uns von den Fesseln der EU-Verträge zu
befreien.
Quelle: https://www.voltairenet.org/article206288.html
2. So gut wie
alle US-Kriege (und ihrer willigen EU-Mitmacher) seit dem Zweiten Weltkrieg
sind als Angriffskriege – und völkerrechtliche Verbrechen – zu
qualifizieren! Die sprachli-chen
Verkleisterungen wie „Humanitäre Intervention“, „mehr Verantwortung
übernehmen“, „Interessen verteidigen“, ändern daran nichts! Es handelt sich bei
diesen Kriegen um höchstmögliche Verbrechen, so wie es auch der damalige
Chef-Ankläger bei den Nürnberger Prozessen, Robert Jackson, ausführte, da das
Verbrechen eines Angriffskriegs alle anderen möglichen Verbrechen in sich
birgt. Oder wie es der ehemalige Bundeswehr-Offizier und Mitglied der
Friedensbewegung und der Friedensorganisation „Darmstädter Signal“, Jürgen
Rose, ausdrückte, handelt es sich um „Regierungsamtliche Schwerstkriminalität“!
Bis heute (Mai 2019) jedenfalls wurden alle diese Verbrechen nicht geahndet –,
trotz eindeutiger Rechtslage!
Eine vertiefende Untersuchung dieser Kriege wurde von dem schweizer
Friedensforscher Dr. Daniele Ganser in seinem Buch „Illegale Kriege“, vorgelegt, welches bis heute im
Buchhandel erhältlich ist, unwiderlegt und ohne Forderungen nach Schwärzung,
etwa wegen falscher Behauptungen.
3. Eine ausgesprochen freche und dreiste Lieferung von Rüstungsgütern fand
kürzlich über ein EU-Konstrukt statt. Deutschland wollte im April 2019
Rüstungsgüter nach Saudi-Arabien für
deren Krieg gegen den Jemen liefern, was so nicht zulässig gewesen wäre. Da
aber solche Rüstungslieferungen als EU-Projekt möglich waren, entschied sich
die Groko zu einer Kooperation mit Frankreich – und damit zu einem
EU-Rüstungsexport.
Abgesehen von der Völkerrechtswidrigkeit drohen aktuell im Jemen (Stand Mai
2019) unfassbare humanitäre Katastrophen; Millionen von Menschen/Kindern sind
ohne Wasser, Nahrung und medizinische Versorgung, worüber die Leitmedien nur
bruchstückhaft berichten ...
4. Die EU-Mitgliedsstaaten verpflichten sich, auf Drängen der USA und vom
ehemaligen US-Präsidenten Barack Obama immer wieder angemahnt, zu ständiger
Aufrüstung, bis zur Höhe von zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der
jeweiligen Staaten. Die Deutsche Kriegsministerin Ursula von der Leyen (CDU)
und andere Regierungsmitglieder versicherten, dem bis 2024 Folge zu leisten.
Das wären dann ca. 80 Milliarden Euro jährlich für Rüstung und Militär – Geld,
das ganz dringend für sinnvolle Dinge benötigt wird!
5. Auf der letzten „Münchener
Sicherheitskonferenz“ (SIKO) 2019 versicherten Deutsche Regierungsvertreter,
dass sie weiter aufrüsten – und artig mitmachen:
·
„Neben
der verstärkten Aufrüstung müsse der Wille hinzukommen, das militärische
Gewicht auch tatsächlich einzusetzen“, so Ministerin Ursula von der Leyen
(CDU).
·
Ähnlich
auch Minister Sigmar Gabriel (SPD): „... bei der eigenen Machtprojektion
künftig auf das Militärische nicht verzichten.“
Gauck,
Steinmeier und von der Leyen auf der SIKO 2014:
·
„…allerdings
darf eine Kultur der Zurückhaltung für Deutschland nicht zu einer Kultur des
Heraushaltens werden. Deutschland ist zu groß, um Weltpolitik nur von der
Außenlinie zu kommentieren“.
·
Und:
„… wenn wir über die Mittel und Fähigkeiten verfügen, dann haben wir auch eine
Verantwortung, uns zu engagieren“.
Aus einer
Studie der „Stiftung Wissenschaft und Politik“ (SWP):
·
Deutschland
müsse „alles in seiner Macht stehende tun“, um die EU „als
eigenständigen weltpolitischen Machtfaktor … zu etablieren“.
6. Die deutschen Regierungsparteien nehmen, zusammen mit Frankreich, bei der
weiteren Militarisierung der EU eine führende Rolle auf allen erdenklichen
Ebenen ein:
Ausbau einer
EU-Militärunion und, seit Ende 2017, mit PESCO (Permanent
Structured Cooperation / Ständig Strukturierte Zusammenarbeit / EU-SSZ ) den
Aufbau von „Missionen”, um schneller und überall eingreifen zu können –,
auch außerhalb der EU –, mit
·
„schnellen
Eingreiftruppen”;
·
Aufbau eines „militärischen
Kerneuropas”;
·
Planung
autonomer Waffensysteme,
·
Aufrüstung
mit modernster Technologie,
·
Entwicklung
einer Euro-Drohne und
·
konzeptionelle
Grundlagen für Einsätze von Killerdrohnen.
Dazu legt die deutsche Regierung, die Groko, bereits
einen Grundstein mit der Ausbildung an der israelischen Drohne vom Typ „Heron
TP”, kurz: eine zunehmende, präzedenzlose
Dynamik im Aufbau aller militärischer Domänen.
Die
EU-Mitgliedsstaaten werden so u.a. verpflichtet:
·
ihre
Militärausgaben ständig zu erhöhen, als Ziel zwei
Prozent des BIP, oder, über die Beteiligung an einzelnen Militärprojekten, noch
mehr …
·
sich an globalen EU-Militärmissionen zu beteiligen, z.B.
im Rahmen der EU-Battlegroups
·
sich an verschiedenen und zahlreichen EU-Aufrüstungsprojekten zu
beteiligen, wie z.B. Einrichtung eines EU-Gebirgskampfzentrums
in den Alpen.
Flankiert
wird all dies von neuen EU-Finanztöpfen:
·
zur
Finanzierung von weiteren Rüstungsprojekten und Rüstungsforschung (EDF –
Europäischer Rüstungsfonds)
·
für EU-Militärinterventionen,
beschönigend von den Eurokraten „Europäische Friedensfaszilität“ (EPF) genannt
·
für
einen umfassenden Überwachungsmechanismus, um den SSZ-Staaten mit dem
Kapazitätenentwicklungsplan (CDP) und dem jährlichen Überprüfungsmechanis-mus
(CARD) auf die Finger zu schauen, sollten sie nicht ambitioniert genug rüsten
·
zur
Vorbereitung und Durchführung von globalen EU-Kriegseinsätzen: das Militärische
Planungszentrum (MPCC) und das operationale Hauptquartier (OHQ)
Ziel dieser umfassenden Aufrüstung ist, eine „Europäische Handlungsautonomie“
herzu-stellen; sprich: Krieg führen bzw. mit Krieg drohen zu können, wo immer,
wann immer und gegen wen auch immer, wenn es die Herrschaften in Brüssel für
geboten halten. Die EU-SSZ bzw. PESCO sind ein weiterer Schritt in Richtung
einer imperialen EU-Armee.
Auf Seite 146 der deutschen Groko-Beschlüsse findet
sich dazu im Klartext: Man will „die Idee eines European Council on Global
Responsibilities unterstützen, um unsere Interes-sen bei der Gestaltung einer
Neuen Weltordnung selbstbewusster zur Geltung zu bringen”…
Wichtig und
bedenklich: Der Aufbau einer gemeinsamen EU-Militärunion soll nebenbei auch
helfen, endgültig die Auflösung und Verschmelzung der EU-Staaten, die
wahr-scheinlich dynamischste Verschmelzungsbemühung, durchzudrücken.
7. Die Atomare Bedrohung aus der Zeit des „Kalten
Krieges” ist keineswegs vorbei.
Ganz im Gegenteil! Aktuell (2019) nimmt die Gefahr einer atomaren
Auseinandersetzung auf verschiedenen Ebenen wieder rasant zu.
Im Zuge der
Wiedervereinigung wurde der Warschauer Pakt aufgelöst. Deutlich
friedensfördernd wäre gewesen, dabei auch die NATO aufzulösen –, was aber
unterblieb.
Ganz im
Gegenteil: Seitdem findet eine ständige NATO-Osterweiterung statt –, bis an die
Grenzen Russlands –, entgegen der damaligen Zusicherung der NATO, keine
Osterweite-rung vorzunehmen. Ein Wortbruch mit schwerwiegenden Folgen!
Der 1987
geschlossene INF-Vertrag (Intermediate Range Nuclear Forces/nukleare
Mittel-streckensysteme) wurde nun, nach über 30 Jahren, von beiden Seiten, den
USA und Russland, gekündigt, was als sehr gefährlich einzustufen ist, da nun
eine weitere atomare Aufrüstung in Europa stattfinden soll.
So befinden
sich heute, durch die Osterweiterung, NATO-Militärstützpunkte in der Nähe der
russischen Grenze, in Bulgarien, Rumänien, Polen und vermutlich bald auch in
den baltischen Staaten, wodurch die Flugzeiten atomar bestückter Raketen enorm
verkürzt wären. Von Rumänien nach Moskau wären es gerade einmal zehn Minuten,
was die Vorwarnzeit erheblich verkürzt und so das atomare Risiko drastisch
erhöht; von techni-schen Fehlern und Fehlalarmen einmal ganz abgesehen.
Die USA
wollen nun ihr gesamtes Atomraketenarsenal enreuern, modernisieren, die
Zerstörungskraft der Sprengköpfe erheblich erhöhen, für zig Milliarden
US-Dollar, und diese dann an allen verfügbaren Standorten –, so auch in Europa
–, stationieren.
Auch Deutschland ist hier eingebunden, über in Büchel
stationierte und dann „verbesserte” US-Atomraketen, die im Kriegsfall
von Deutschen Tornados in ihr Ziel gebracht werden müssten. Auch an der
Fähigkeit zu einem „Erstschlag” wird gearbeitet. Und wenn es zu einem
atomaren Schlagabtausch kommen sollte, wäre insbesondere Europa das logische
Ziel russischer Gegenschläge.
Die aggressive US-Einkreisungspolitik ist
unübersehbar. Es finden gewaltige Rüstungs-transporte statt in Richtung
russische Grenze durch europäische Staaten, die dies artig zulassen und dabei
zugucken. Und es finden ständig militärische „Übungen” statt, die in
ihrer Zielstrebigkeit durchaus als eine Vorbereitung gesehen werden können.
So trainierten im März 2017 SOF´s (Army Green Berets)
im Rahmen der Übung „Northern Griffin 2017” in Lappland und Finnland; im Mai
waren Navy Seals Teil der Übung „Flaming Sword 2017” in Litauen; Im Juni
trainierte die „10. Special Forces Group” in Polen; im Juli 2017 nahmen Marine
SOF´s an der Militärübung „Sea Breeze“ in der Ukraine teil; im August
überprüften die „Special-Tactics-Combat-Controller” der „321. Special
Tactics Squadron“ eine Autobahn in Estland, um auf dieser mit
US-Militärmaschinen landen zu können; ebenfalls im August nahmen SOF´s an der
Übung „Noble Partner“ in Georgien teil; im April/Mai 2017 nahmen Vertreter der
SOF sowie Spezialtruppen der NATO an der Übung „Sabre Junction 2017” im
Joint Multinational Readiness Center in Deutschland teil; in Polen wird ein
Raketenabwehrschirm installiert und in Kursangeboten sollen die russische
Sprache und militärische Terminologie gelernt werden.
Befeuert werden die Spannungen zwischen Russland und
den USA derzeit durch den Streit um die Gaspipline Nord Stream 2, mit der
russisches Gas exportiert werden soll. Die USA und diverse Politiker in Europa
stellen sich dagegen, wollen das Projekt stoppen und sähen lieber, wenn
US-Flüssiggas (LNG) nach Europa geliefert würde --, zu großen Teilen aus
giftigen und zerstörerischen Fracking-Produktion – und wesentlich teurer als
russisches Erdgas.
Ganz grundsätzlich sind die
USA von der Sorge getrieben, dass eine zu enge Verbindung zwischen Europa und
Russland entstehen könnte – was die US-Weltmachtsambitionen gefährden würde.
Aktuell übt
die US-Army schnelle Truppenverlegungen aus den USA nach Europa, um sich auf
einen möglichen Krieg, wie z.B. gegen Russland, vorbereiten zu können. Damit
erklärt sich u.a., warum die Mainstreamedien mit ungebremster Wucht – und meist
undifferenziert – gegen Russland polemisieren und hetzen.
8. Weltweit
existieren mehr als 700 US-Militärbasen, so auch zahlreiche in Europa, die im
Falle von militärischen Auseinandersetzungen mit genutzt wurden – und werden,
ein-schließlich der Infrastruktur der EU-Mitgliedsstaaten wie Häfen,
Flugplätze, Luftraum, Straßen, etc.
Von besonderer Bedeutung sind Einrichtungen wie die
US-Kommandozentralen EUCOM und AFRICOM in Stuttgart/Deutschland, die für die
Koordination der US- und NATO-Kriege unverzichtbar gebraucht – und auch genutzt
werden sowie die US-Militärbasis Ramstein, die u.a. als Relaisstation für
weltweite Drohnenmorde genutzt wird.
Denn: Nur durch die bereitwillige Mithilfe der EU bzw. der
EU-Mitgliedsstaaten sind alle diese Kriege und völkerrechtlichen Verbrechen
überhaupt nur möglich.
9. Neben dem
klassischen Kriegsgeschehen finden durch neue Waffengattungen mittler-weile
auch Umweltkatastrophen statt, die z.T. das Grauen des Tötens und Zerstörens
noch überbieten.
Bei den
jüngeren Kriegen wurden und werden Uranwaffen eingesetzt: DU (Depleted
Ura-nium), also Geschosse mit abgereichertem Uran, mit radio-toxischer Wirkung.
DU ist für
den Biochemiker Albrecht
Schott ein Beispiel für Eingriffe in die Schöpfung, die diese existenziell
gefährden – und eine Waffe gegen den Planeten.
Der bekannte deutsche Journalist und Filmemacher Frieder
Wagner („Todesstaub/Deadly Dust“) bezeichnet Uranwaffen daher als
„Ausrottungswaffe“ und die Opfer dieser mörderi-schen Waffen als „die Toten des
stillen Sterbens“. Uranwaffen sind „perfekte Waffen“, um einen leisen und
indirekten Völkermord zu begehen. Seit der UN-Konvention über die Ver-hütung
und Bestrafung des Völkermordes von 1948 ist der Genozid ein Straftatbestand im
Völkerstrafrecht, der nicht verjährt. Gekennzeichnet ist er durch die Absicht,
auf direkte oder indirekte Weise eine nationale, ethnische, rassische oder
religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören. Deshalb wird
Völkermord auch als „einzigartiges Verbre-chen“, als „Verbrechen der
Verbrechen“ (engl. „crime of crimes“) bezeichnet.
Das Uranoxid-Aerosol, mit Partikelgrößen im Nanobereich,
gelangt über die Atemluft, das Wasser und langfristig auch über die
Nahrungskette in den menschlichen Körper. Über die Lunge werden die
DU-Staubteilchen auch an die roten und weißen Blutzellen angelagert und
gelangen so in alle Organe des Körpers, auch ins Gehirn, in die Nieren und in
die Hoden, so dass in vielen Organen Krebs entsteht und die Erbsubstanz (DNA)
irreversibel geschädigt wird. Die starke Karzinogenität des DU ist darauf
zurückzuführen, dass Chemo- und die Radiotoxizität synergetisch wirken. Über
die Placenta kann das DU auch einem ungeborenen Kind schweren Schaden zufügen.
Mögliche Langzeitschäden sind genetische Defekte, Missbildungen,
Kinderleukämien, Krebserkrankungen und Nieren-schädigungen. Da die
Uranoxid-Partikel durch die Verbrennungshitze (mehrere tausend Grad) die
Eigenschaft von Keramik angenommen haben, sind sie wasserunlöslich, sitzen in
dieser Form im Körper fest und können über Jahre ihre radioaktive Wirkung
entfalten –, auch bei Tieren und in der Natur.
DU-Geschosse wurden bereits in zahlreichen Kriegen verwendet
und haben so die Orte des Geschehens –, insbesondere und gerade auch nach
Beendigung des Krieges – für die Zivilbevölkerung auf lange Zeit verseucht!
Die NATO
selbst hat z.B eingeräumt, bei der Bombardierung Serbiens 30.000 Geschosse abgefeuert
zu haben; das Militär Serbiens spricht von 50.000 Geschossen, das entspricht
einer Menge von zehn bis 15 Tonnen Uran!
Beim Einsatz von DU-Geschossen kommt noch ein weiterer Aspekt hinzu:
Zur Verringerung der Kosten in der Atom-Industrie wird abgereichertes Uran,
dort ein Ab-fallprodukt, gerne an Waffenproduzenten abgegeben, um
Entsorgungskosten zu sparen.
DU besitzt
Charakteristika, die vor allem für die Rüstungsindustrie attraktiv sind: Die
DU-Geschosse haben wegen der hohen Dichte des metallischen Urans (1,7-mal
größer als die von Blei) eine hohe Durchschlagskraft und sind besonders zum
Brechen von Stahl-panzerungen und unterirdischen Betonbunkern geeignet. DU ist
zudem ein brennbares Material, das sich beim Durchschlagen einer Panzerplatte von
selbst entzündet und bei 3.000 °C zu Uranoxidstaub verbrennt.
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=24205
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=24205&css=print
10.
Geheimflüge.
Nach Berichten der New York Times fanden in Europa Geheimflüge zum Transport
„uner-wünschter Personen“ zu Geheimgefängnissen der CIA in Europa, u.a. über
den Flughafen Frankfurt am Main, statt, was von offiziellen Stellen in
Deutschland mit einem auffälligen Schweigen beantwortet wurde. So blieben auch
die Fragen der FR an den BND in Pullach, ob der deutsche Auslandsgeheimdienst
von den „Black Sites" (geheimen Orten) gewusst habe und ob die CIA um
deutsche Unterstützung gebeten wurde, unbeantwortet.
Dazu der
schweizer Journalist Dick Marty: „Bis
jetzt hat die deutsche Regierung sich ge-weigert, dazu die Wahrheit zu
sagen", berichtete er der Frankfurter Rundschau. Marty hatte als
Sonderermittler von 2005 bis 2007 Untersuchungen über die geheimen
CIA-Gefängnisse der USA in Europa veröffentlicht. Er greift die Bundesregierung
und andere europäische Regierungen scharf an: Sie müssten bei solchen
ungeheuerlichen Vorwürfen für Transparenz sorgen … http://www.spiegel.de/politik/ausland/geheime-cia-fluege-frankfurt-soll-drehkreuz-gewesen-sein-a-386734.html
11.
Geheimarmeen („stay-behind“-Armeen).
In Europa wurden durch
die Geheimdienste CIA (USA) und den M16 der Briten, bzw. durch die Abteilungen
der NATO, ACC und CPC nach dem Zweiten Weltkrieg Geheim-armeen aufgebaut,.
Die Aufdeckung gelang in den 80er Jahren, als der italienische Richter Felice
Casson he-rausfand, dass die Bombenanschläge von 1972 gerade nicht von den
„Roten Brigaden“, sondern sehr wahrscheinlich von der NATO ausgeführt wurden,
mit dem Spezialspreng-stoff C4, wie er von der NATO verwendet wurde ...
Als die italienische Geheimarmee unter dem Namen „Gladio“ im Jahre 1990 vom
italieni-schen Premierminister Giulio Andreotti enttarnt wurde, folgte die
Entdeckung von ähnli-chen bewaffneten Netzwerken in Frankreich, Deutschland,
Griechenland, Holland, Belgi-en, Spanien, Portugal, Norwegen, Luxemburg,
Dänemark, Österreich, Finnland, Schwe-den und der Schweiz.
Da Premierminister Andreotti nicht bereit war, allein die Verantwortung dafür
zu überneh-men, erklärte er in einer Ansprache am 9. November 1990, und später
am 23./24. Oktober 1990, dass die NATO, die USA sowie einige EU-Länder,
darunter auch Deutschland, in die Verschwörung und „Geheimarmeen“ wie das
Netzwerk „Gladio“ verwickelt und somit betei-ligt waren –, an Verbrechen wie
Mord, Folter, Staatsstreich und Terror.
https://de.wikipedia.org/wiki/NATO-Geheimarmeen_in_Europa
Ähnlich auch das Deutsche Spezialkommando KSK, das „Kommando
SpezialKräfte“, ansässig in der Graf-Zeppelin-Kaserne in
Calw/Baden-Württemberg. Als Vorbilder für die Aufstellung und Ausrichtung des
KSK dienten der britische Special
Air Service (SAS) sowie auch die US
Special Operations Forces und die GSG 9 der Bundespolizei.
Auch das KSK dürfte vermutlich in diverse Verbrechen verwickelt gewesen sein
wie bei-spielsweise in Einsätze beim Angriffskrieg gegen den Irak. Der
KSK-Verband und seine Operationen unterliegen einer besonderen militärischen
Geheimhaltung. Auch nach abge-schlossenen Einsätzen wurden lange Zeit
keine Angaben über Aktionen, Erfolge oder Verluste veröffentlicht.
Im September 2008 stellte der Deutsche Verteidigungsausschuss fest, dass die
Bundes-regierung ihrer gesetzlichen Pflicht, das Parlament über KSK-Einsätze zu
informieren, bis-her nicht nachgekommen sei und dringend die Ansprüche des Parlamentsbeteiligungsge-setzes (ParlBG) zu erfüllen
sind.
Um es deutlich zu sagen: Bei militärischen Aktionen müssen Parlament und
Öffentlichkeit informiert sein, weil es nur so möglich ist, die Verantwortung
zu tragen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kommando_Spezialkr%C3%A4fte
12. Ein Ding aus dem Tollhaus.
Man hat sich fast schon daran gewöhnt, dass immer wieder die mächtigen Staaten
in einem anderen Land ein „Regime Change“ initiieren, aufgleisen – und
nötigenfalls gewalt-sam durchsetzen.
Aktuell steht Venezuela auf dem Speiseplan der Mächtigen, vermutlich weil dort
zu viel Öl im Boden ist. Der gewählte Präsident Maduro soll „weg“. Juan Guaido
soll nach dem Wunsch der Mächtigen neuer Präsident Venezuelas werden. Diverse
Putschversuche wa-ren bisher ohne Erfolg. Ganz nebenbei: Ein Putsch gewählter
Staatsoberhäupter stellt auf allen Rechtsebenen ein Verbrechen dar!
Das Schlimme in diesem Fall: Die EU, die USA und auch Deutschland befeuern den
angestrebten Putsch und sichern dem Putschisten Guaido ihre Unterstützung und –
ausdrücklich – ihre Anerkennung zu. Das bedeutet die maximale Unterstützung von
Putschisten, da die Anerkennung eines Putschisten als neuer „Präsident“
faktische Wirkung entfaltet!
Allen voran deutsche Regierungsvertreter, wie z. B. Außenminister Maas,
der sich mit Julio Borges traf, dem selbsternannten „Außenminister“ des
Guaido-Umsturzteams; er erhielt Ende 2017 den Sacharow-Menschenrechtspreis des
Europaparlaments.
Oder auch die Kontakte mit Herrn Otto Gebauer, dem selbsternannten
„Botschafter“ aus dem Guaido-Putschteam. Beide, Borges und Gebauer, waren
bereits 2002 beteiligt an dem Putschversuch und an der Entführung des damaligen
Präsidenten Hugo Chavez.
Ein Grund könnte damals gewesen sein, dass Hugo Chavez sich gegen den
US-Konzern Monsanto wehrte und dessen Pläne, den Anbau von gentechnisch
verändertem Soja, auf venezolanischem Ackerland, mit einem Saatgutgesetz
verbot.
Mittendrin
und mit dabei, die EU: So twitterte der Präsident des Europaparlaments Antonio
Tajani, bezogen auf die Putschversuche in Venezuela, man erlebe „einen
historischen Tag für die Rückkehr von Demokratie und Freiheit nach Venezuela“…
Auf einem
Treffen in Bogota, unterstützt von der Konrad-Adenauer-Stiftung, erklärten die
Putschisten und weitere Teilnehmer, dass nun, nach dem „Übergang“, „verstärkt
Investoren angelockt werden müssen“.
13. Besonders
gefährlich, im Hinblick auf militärische Abenteuer: wolkige und unklare
Formulierungen in EU-Verträgen, die, aufgrund ihrer Unbestimmtheit, so gut wie
alles ermöglichen. So z.B. der Begriff „Krisenbewältigung“ (in case of rumor),
wonach das Militär für so gut wie alles eingesetzt werden könnte –, auch für
globale Kriegseinsätze.
EU – Militarisierung
und Kriege, Rechtliche Grundlagen
Zunächst einmal zur
Klarstellung: Fast alle diese Kriege seit dem Zweiten Weltkrieg sind
völkerrechtswidrig und nach allen in Frage kommenden Gesetzen mit Höchststrafen
bedroht. Dass eine Aufarbeitung nicht stattfand –, und bis heute nicht
stattfindet, ändert nichts an der Tatsache der Rechtswidrigkeit!
Nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich
die Weltgemeinschaft darauf verständigt –, nur zu verständlich –, dass Kriege,
ganz grundsätzlich, möglichst nie wieder stattfinden sollen, und dass von
Deutschem Boden nie wieder Krieg ausgehen soll, und das mit guten Gründen..
Mit der Gründung der Vereinten
Nationen San Francisco (1945) wurde dieses Anliegen der Weltgemeinschaft in
eine entsprechende Form gebracht und mit der „Charta der Vereinten Nationen“
(kurz: UN-Charta) ein Regelwerk festgelegt, nachdem jegliche
Aggressionen/Angriffskriege untersagt, sanktioniert und für alle Zukunft
unmöglich ge-macht werden sollten.
Insbesondere durch Art. 2.4 der UN-Charta, wonach
jegliche Aggression/kriegerische Handlung zu unterbleiben hat und nur, äußerst
restriktiv, gemäß Kapitel 7, zur Selbstver-teidigung erlaubt ist, oder zum
Beistand, wenn ein Land angegriffen wurde und um Bei-stand eines anderen Landes
gebeten hat, oder entsprechend einer Resolution des Welt-sicherheitsrates
folgend.
Diese Grundsätze gelten als „universelles Völkerrecht“, also
als weltweit verbindlich und sind somit von jedem Staat, jedem Menschen, jeder
Institution – und auch von jedem Soldaten – einzuhalten!
Alle Staaten sind ferner dazu verpflichtet, diese
Bestimmungen auch in nationales Straf-recht entsprechend aufzunehmen und zu
befolgen. Die Durchsetzung dieser Bestimmun-gen obliegt dem Internationalen
Strafgerichtshof, dem ISTGH, (engl. International Criminal Court/ICC.
Dessen Rechtsgrundlage wiederum ist das so genannte
„Rom-Statut“, oder auch „Römi-sches Statut“. Gemäß Rom-Statut, wenn man so
will, nach dem „internationalen Strafgesetzbuch“, sind selbstverständlich
jegliche Angriffshandlungen und Aggressionen untersagt!
Die Verantwortlichkeit aller Entscheidungsträger ergibt sich
aus Art. 27 des Rom-Statuts:
Art. 27
Unerheblichkeit der amtlichen Eigenschaft
Art. 27.1:
Dieses Statut gilt gleichermaßen für alle Personen, ohne jeden Unterschied nach
amtlicher Eigenschaft. Insbesondere enthebt die amtliche Eigenschaft als
Staats- oder Regierungschef, als Mitglied einer Regierung oder eines
Parlaments, als gewählter Vertreter oder als Amtsträger einer Regierung eine
Person nicht der strafrechtlichen Verantwortlichkeit nach diesem Statut und
stellt für sich genommen keinen Strafmilde-rungsgrund dar.
Art.
27.2 Immunitäten oder besondere
Verfahrensregeln, die nach innerstaatlichem Recht oder nach dem Völkerrecht mit
der amtlichen Eigenschaft einer Person verbunden sind, hindern den Gerichtshof
nicht an der Ausübung seiner Gerichtsbarkeit über eine solche Person.
Wichtig im Detail: Änderungen/Ergänzungen des Rom-Statuts
Bei der Überprüfungskonferenz
des Rom-Statuts 2010 in Kampala/Afrika wurden Resolu-tionen angenommen und
dabei insbesondere Aggressionshandlungen in Art.8 näher definiert. Fassung gemäß der Beschlüsse von Kampala,
2010:
Nach Artikel
8 des Rom-Statuts wird folgender Wortlaut eingefügt: „Artikel 8 bis“
Verbrechen
der Aggression
(1) Im Sinne dieses Statuts bedeutet „Verbrechen der Aggression“ die Planung,
Vorberei-tung, Einleitung oder Ausführung einer Angriffshandlung, die ihrer
Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der UN-Charta
darstellt durch eine Person, die tatsächlich in der Lage ist, das politische
oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken.
(2) Im
Sinne des Absatzes 1 bedeutet „Angriffshandlung“ die gegen die
Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische
Unabhängigkeit eines Staates gerichtete, oder sonst mit der UN-Charta
unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen anderen Staat. Unabhängig
von dem Vorliegen einer Kriegserklärung gilt in Übereinstim-mung mit der Resolution
3314 (XXIX) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 14. Dezember 1974
jede der folgenden Handlungen als Angriffshandlung:
a) die
Invasion des Hoheitsgebiets eines Staates oder der Angriff auf dieses durch die
Streitkräfte eines anderen Staates oder jede, wenn auch vorübergehende,
militärische Besetzung, die sich aus einer solchen Invasion oder einem solchen
Angriff ergibt, oder jede gewaltsame Annexion des Hoheitsgebiets eines anderen
Staates oder eines Teiles desselben;
b) die
Bombardierung oder Beschießung des Hoheitsgebiets eines Staates durch die
Streitkräfte eines anderen Staates oder der Einsatz von Waffen jeder Art durch
einen Staat gegen das Hoheitsgebiet eines anderen Staates;
c) die
Blockade der Häfen oder Küsten eines Staates durch die Streitkräfte eines
anderen Staates;
d) ein
Angriff der Streitkräfte eines Staates auf die Land-, See- oder
Luftstreitkräfte oder die See- und Luftflotte eines anderen Staates;
e) der
Einsatz von Streitkräften eines Staates, die sich mit der Zustimmung eines
anderen Staates in dessen Hoheitsgebiet befinden, unter Verstoß gegen die in
der entsprechenden Einwilligung oder Vereinbarung vorgesehenen Bedingungen oder
jede Verlängerung ihrer Anwesenheit in diesem Hoheitsgebiet über den Ablauf der
Geltungsdauer der Einwilligung oder Vereinbarung hinaus;
f) das
Handeln eines Staates, wodurch er erlaubt, dass sein Hoheitsgebiet, das er
einem anderen Staat zur Verfügung gestellt hat, von diesem anderen Staat dazu
benutzt wird, eine Angriffshandlung gegen einen dritten Staat zu begehen;
g) das
Entsenden bewaffneter Banden, Gruppen, irregulärer Kräfte oder Söldner durch
einen Staat oder in seinem Namen, die mit Waffengewalt gegen einen anderen
Staat Handlungen von solcher Schwere ausführen, dass sie den oben aufgeführten
Handlungen gleichkommen, oder seine wesentliche Beteiligung daran.
Mit Gesetz
vom 20. Februar 2013 hat der Bundestag den in Kampala beschlossenen Änderungen
des Rom-Statuts zugestimmt. Die Bundesregierung hat erklärt, sie beabsich-tige,
das deutsche Strafrecht an das geänderte Römische Statut anzupassen.
Bereits 1974 lag mit der UN-Resolution 3314, A/RES/3314 (XXIX) eine Definition des Verbrechens der
Aggression vor, ähnlich und teilweise gleichlautend mit den Beschlüssen von
Kampala, in Art. 8 des Rom-Statuts:
Art. 1
Aggression ist die Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat, die gegen die
Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische
Unabhängigkeit eines anderen Staates gerichtet oder sonst mit der Charta der
Vereinten Nationen unvereinbar ist, wie in dieser Definition ausgeführt.
Der
Begriff „Staat"
a) wird in dieser Definition unabhängig von der Frage der Anerkennung und
unabhängig davon verwendet, ob ein Staat Mitglied der Vereinten Nationen ist.
b)
schließt in dieser Definition gegebenenfalls auch den Begriff „Gruppe von
Staaten" ein.
Artikel 2
Wenn ein Staat als erster Waffengewalt unter Verletzung der UN-Charta anwendet,
so stellt dies einen Beweis des ersten Anscheins für eine Angriffshandlung dar,
wiewohl der Sicherheitsrat im Einklang mit der Charta zu dem Schluss gelangen
kann, dass die Fest-stellung, es sei eine Angriffshandlung begangen worden,
angesichts anderer erheblicher Umstände nicht gerechtfertigt wäre, wie unter
anderem in dem Fall, dass die betreffenden Handlungen oder ihre Folgen nicht
schwerwiegend genug sind.
Artikel 3
Vorbehaltlich und nach Maßgabe der Bestimmungen des Artikels 2 gilt, ohne
Rücksicht auf das Vorliegen einer Kriegserklärung, jede der folgenden
Handlungen als Angriffshand-lung:
a) die
Invasion oder der Angriff der Streitkräfte eines Staates auf das Hoheitsgebiet
eines anderen Staates, oder jede, wenn auch vorübergehende, militärische
Besetzung, die sich aus einer solchen Invasion oder einem solchen Angriff
ergibt, oder jede gewaltsame Anne-xion des Hoheitsgebiets eines anderen Staates
oder eines Teiles desselben;
b) die
Beschießung oder Bombardierung des Hoheitsgebietes eines Staates durch die
Streitkräfte eines anderen Staates oder der Einsatz von Waffen jeder Art durch
einen Staat gegen das Hoheitsgebiet eines anderen Staates;
c) die
Blockade der Häfen oder Küsten eines Staates durch die Streitkräfte eines
anderen Staates;
d) der
Angriff der Streitkräfte eines Staates auf die Land-, See- oder
Luftstreitkräfte oder auf die See- und Luftflotte eines anderen Staates;
e) der
Einsatz von Streitkräften eines Staates, die sich mit Zustimmung eines anderen
Staates auf dessen Hoheitsgebiet befinden, unter Verstoß gegen die in dem
entsprechen-den Abkommen vorgesehenen Bedingungen, oder jede Verlängerung ihrer
Anwesenheit in diesem Gebiet über den Ablauf des Abkommens hinaus;
f) die
Tatsache, dass ein Staat, der sein Hoheitsgebiet einem anderen Staat zur
Verfügung gestellt hat, zulässt, dass dieses Hoheitsgebiet von dem anderen
Staat dazu benutzt wird, eine Angriffshandlung gegen einen dritten Staat zu
begehen;
g) das
Entsenden bewaffneter Banden, Gruppen, Freischärler oder Söldner durch einen
Staat oder in seinem Namen, wenn diese mit Waffengewalt Handlungen gegen einen
anderen Staat ausführen, die auf Grund ihrer Schwere den oben aufgeführten
Handlun-gen gleichkommen, oder die wesentliche Beteiligung daran.
Artikel 4
Dies ist keine erschöpfende Aufzählung von Handlungen; der Sicherheitsrat kann
feststel-len, dass andere Handlungen nach den Bestimmungen der Charta eine
Aggression dar-stellen.
Artikel
5
Keine Überlegung irgendwelcher Art, sei sie
politischer, wirtschaftlicher, militärischer oder sonstiger Natur, kann als
Rechtfertigung für eine Aggression dienen.
Kommentar zu Art. 5: In jüngerer Zeit tauchen vermehrt
Formulierungen auf, die militäri-sche Einsätze auch zur EU-Ressourcensicherung
empfehlen. Dazu wird der Begriff „Verteidigung“ massiv überdehnt in ein
„Verteidigung unserer Interessen und Ressourcen“. Mit solchen sprachlichen
Verschleierungsmanövern soll die Praxis illegaler Angriffskriege der
Bevölkerung, zumindest schon mal sprachlich, antrainiert werden.
Kurz: Die Verteidigung von „ Interessen“, welcher Art auch
immer, ist völkerrechtlich eindeutig nicht zulässig!
Die
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR), (Resolution 217 A
(III) vom 10.12.1948) besteht aus 30 Artikeln; so beschlossen von den Vereinten
Nationen.
Sehr relevant auch Art. 11 AEMR, in Bezug auf Drohnenmorde sowie auch jegliche
Art von Verschleppung, Inhaftierung, Geheimflüge, Geheimgefängnisse,
Guantanamo, ohne eine gerichtliche Entscheidung. Im Falle der zunehmenden
Drohnenmorde ist klarzustellen, dass missliebige Menschen nicht einfach
abgeknallt werden können –, ohne ein rechtsstaatliches Verfahren! Deshalb sind
Drohnenmorde als „Morde“ zu qualifizieren und entsprechend zu ahnden
Art. 11 AEMR (Unschuldsvermutung)
1. Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das
Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen
Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt
hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die
zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht
strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe, als die zum Zeitpunkt der
Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe, verhängt werden.
Wichtig
in diesem Zusammenhang auch: wenn eine Norm im Völkerrecht als „jus cogens“ bezeichnet
wird, ist sie unter allen Umständen und von allen einzuhalten!
Ausdrücklich zählt zu diesen universellen Normen des Völkerrechts in
bewaffneten auch: das Unterscheidungsgebot zwischen Zivilisten und
Kombattanten, bzw. zwischen zivilen und militärischen Objekten!
So stellt auch diese Norm klar, dass das geplante Morden von Menschen und/oder
Gruppen mit Drohnen eindeutig völkerrechtswidrig ist.
Rechtsgrundlagen in
Deutschland
Ergänzend zu den Bestimmungen auf völkerrechtlicher Ebene lohnt ein Blick auf
die natio-nale Gesetzgebung und die Spitzfindigkeit unserer Regierungsparteien.
Die Regelungen im Grundgesetz sind eindeutig:
GG, Art.
25
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes.
Sie ge-hen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für
die Bewohner des Bundesgebietes.
GG, Art. 26
1. Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das
friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines
Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu
stellen.
Trotz
Eindeutigkeit werden beide Artikel, bezogen auf Beteiligung an und
Unterstützung von Kriegen ignoriert.
Und weiter
mit Bestimmungen aus dem Strafgesetzbuch der BRD (StGB):
Es war einmal
… ja, es gab einmal einen Paragrafen im StGB, der Kriege unter Strafe stellte,
das war der §80 StGB, und der lautete wie folgt:
„Wer
einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die
Bundesrepub-lik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die
Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit
lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren
bestraft.“
Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 wurde dieser Paragraph, die
Strafbarkeit des höchstmög-lichen Verbrechens, auf ganz leisen Sohlen, von der
Öffentlichkeit fast unbemerkt, von unseren Politikern und Parteien im Bundestag
gelöscht!
Eine kaum zu überbietende Dreistigkeit. Aus allen
völkerrechtlichen Quellen wie der UN-Charta, oder auch dem Rom-Statut, der
Rechtsgrundlage des Internationalen Strafgerichtshofs, oder den in Kampala 2010
beschlossenen Resolutionen, geht eindeutig hervor, dass gerade und insbesondere
Führungsverbrechen geahndet werden sollen, also Taten solcher Politiker, die
tatsächlich in der Lage sind, das Militär zu befehligen!
So haben sich unsere Parteien für mögliche Verbrechen in der Vergangenheit, mit
der Streichung des §80 StGB, selbst einen Schutz vor Bestrafung gebastelt.
Dem widersprechen unsere Parteien mit dem Argument, man habe
ja, als Ersatz für den gelöschten §80 StGB, den §13 in das
Völkerstrafgesetzbuch neu aufgenommen.
Ein Argument, was gerade noch im Kindergarten als tragbar durchgegangen wäre..
Der § 13 Völkerstrafgesetzbuch ist, aus verschiedenen
Gründen, ein zahnloser Tiger.
Entscheidend ist aber ein anderer Punkt: Mit diesem Trick, mit der Löschung des
§80 StGB, haben sich unsere Politiker für ihre Beteiligung an Angriffskriegen
in der Vergangenheit selber exkulpiert, da nur bestraft werden kann, wenn die
Rechtsgrundlage, also der § 80 StGB, sowohl zum Tatzeitpunkt, als auch zum
Zeitpunkt der Bestrafung existiert ! Oder mit anderen Worten: Mit einer neu
eingeführten Strafbestimmung, wie dem
§13 VstGB, können logischerweise keine Verbrechen aus der Vergangenheit
bestraft werden! Man hätte ja immerhin auch den §80 StGB stehen lassen können,
neben dem neu eingeführten §13 VstGB.
An diesem Beispiel zeigen sich fundamentale Systemfehler: Diejenigen, die
tatsächlich in der Lage sind, Kriege und Verbrechen zu veranlassen, dürfen
nicht dieselben sein, die entsprechende Strafbestimmungen einfach löschen
können.
Ein weiterer „Webfehler“ bezüglich der Bestrafung von
Führungsverbrechen ist die mangelnde
Gewaltenteilung: Die Staatsanwaltschaft müsste unabhängig aufgestellt sein,
ähnlich wie die Richterschaft, und nicht weisungsgebunden.
Derzeit kann, bedingt durch die Weisungsgebundenheit, der
für solche Verbrechen zuständige Generalbundesanwalt, jederzeit von der Politik
zurückgepfiffen werden, mit der Folge, dass bis heute jegliche Versuche, die
Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, gescheitert sind!
Hier eine Kostprobe: der Generalbundesanwalt antwortete dem „Netzwerk Friedenskoope-rative“
auf dessen Strafanzeige gegen Mitglieder der rot-grünen Bundesregierung wegen
Beihilfe zum Angriffskrieg gegen den Irak am 7. Februar 2006: „Nach dem
eindeutigen Wortlaut der Vorschrift (§ 80 StGB) ist nur die Vorbereitung an
einem Angriffskrieg und nicht der Angriffskrieg selbst strafbar …“?!
EU und die Kriege – Ergebnis
Die IPPNW, eine in 60 Ländern bestehende Vereinigung tausender Ärzte, die einen
Atomkrieg verhüten will und für Abrüstung eintritt etc., sieht das Ganze so:
„IPPNW
wehrt sich im Bündnis mit anderen Friedensorganisationen seit Jahren gegen die
Stationierung von Atomwaffen in Büchel, gegen die Kriegsdrehscheibe in
Ramstein, auch als Drohnen-Relaisstation, gegen die NATO-Kommandozentrale in
Kalkar sowie gegen die Kriegsbefehlszentralen EUCOM und AFRICOM. Etwa 35.000
US-Soldaten sind in Deutschland stationiert. Sie führen von deutschem Boden aus
Kriege, tödliche Drohnen-einsätze und sichern die Aufrechterhaltung einer
Politik der Absicherung durch Konfronta-tion. Mit moralischen Appellen stoßen
wir auf taube Ohren. Es ist Zeit für rechtliche Forderung-en im Einklang mit
unserem Grundgesetz und mit dem Völkerrecht.“
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=25888
Aus den gemachten
Ausführungen wird deutlich, dass die GRÜNEN-Parole von Herrn Giegold, Europa
sei ein Friedensprojekt, nicht haltbar ist und eher als eine Täuschung der
Wählerschaft konzipiert war. So ziemlich das genaue Gegenteil dürfte der
Realität entsprechen. Zutreffen dürften wohl eher die Ausführungen der Abgeordneten
im Bundestag, Frau Sahra Wagenknecht (DIE LINKE) als sie in einer TV-Talk-Show
die EU als eine militaristische Konstruktion bezeichnete.
Was ist zu tun, um möglichst zu einem wirklichen Frieden zu kommen?
·
Die enorme
Dynamik der EU-Militarisierung sollte so schnell wie möglich auf allen Ebenen
gestoppt – und beendet werden.
·
Die meisten
EU-Mitgliedsstaaten sind gleichzeitig NATO-Mitglieder; alle derzeitigen Kriege
und Kriegsbeteiligungen sind zu beenden, eine strafrechtliche Aufarbeitung ist
vorzunehmen.
·
Austritt aus der NATO und möglichst Auflösung der NATO; ein Aufrüsten für
den globalen Endkampf ist völliger Irrsinn.
·
Atomwaffen ächten
und möglichst vernichten statt zu modernisieren; keine Statio-nierung von
Atomwaffen in Europa; Bemühen um neue Abrüstungsverträge; die Kündigung der
INF-Verträge möglichst noch stoppen.
·
Keine
militärische Einsätze von Drohnen.
·
Kündigung der
Truppenstationierungsverträge in Europa
·
Kündigung aller
in Europa stationierten US-Militärbasen
·
Das Bereitstellen
von Territorien der EU-Staaten sowie deren Infrastruktur zum Zweck der
Unterstützung von Kriegen sofort einstellen, wie es das Völkerrecht verlangt!
(Flugplätze, Straßen, Häfen, Schienenverkehr, Luftraum, Datenaustausch, etc.).
·
Keine Verwendung sowie Vernichtung von Uranwaffen (DU/Depleted Uranium)
·
Moratorium beim
5G-Netz wegen Gefahren für die Umwelt und zur Klärung möglicher Einsatzgebiete
des 5G-Netzes für Kriege.
·
Konsequente
Einhaltung des Völkerrechts.
·
Keine geheimen
Militäroperationen.
·
Keine
Hetz-Propaganda gegen Russland
10. EU - und das Recht auf Selbstbestimmung
Das Selbstbestimmungsrecht des Menschen, ein fundamentales Recht, welches in
keiner Weise ausgehebelt- oder umgangen werden darf.
Es ist nicht nur auf allen Ebenen gesetzlich- und völkerrechtlich normiert,
sondern zudem auch ein über Jahrhunderte errungener Anspruch auf
Selbstbestimmung und auf Überwindung jeglicher Fremdherrschaft.
Im Gegensatz
dazu verfolgen jedoch die EU-Institutionen genau das gegenteilige Ziel:
sie wollen letztlich die
Staaten, deren Selbstbestimmungsrecht, Eigenstaatlichkeit und kulturelle
Eigenschaften liquidieren und die Entscheidungsmacht umfänglich auf
EU-Institutionen übertragen, die danach legal und demokratisch von der
Bevölkerung nicht mehr korrigierbar- und nicht mehr beeinflussbar sind.
Kritisch ist dazu anzumerken, dass nicht nur die EU und die politisch Mächtigen
an diesem Ziel arbeiten, sondern zunehmend auch zivilgesellschaftliche Gruppen
(NGO´s) , die, ebenso wie die GRÜNEN, den sprachlichen Duktus der neoliberalen
Eliten übernehmen, mit Parolen wie:
- gemeinsam sind wir stärker, oder
- wirtschaftlich global in Stellung bringen, oder
- das „Klein-Klein“ und souveräne Staaten, das war gestern, die Zukunft ist ein
„vereintes Europa“, und vieles mehr in dieser Richtung..
Im Sinne multinationaler Konzerne ist die Parole, „gemeinsam,
erreichen wir mehr“, sicherlich zutreffend. Denn so, und nur so, kann das große
Ziel der Konzerne, die Verwirklichung eines EU-Supranationalstaates, unter
Abschaffung der jeweiligen Eigenstaatlichkeit, erreicht werden. Nur zu
verständlich: Konzerne verfolgen ihre wirtschaftlichen Interessen, möchten
möglichst zentral und auf kurzem Wege
ihre Ziele durchsetzen und sich nicht mit einzelnen Staaten, oder, noch
schlimmer, mit einzelnen Kommunen und deren Anliegen auseinandersetzen.
Kurzum, es geht im Kern um eine EU-Finalitätsdebatte: soll die EU zu einem
zentralistischen Supranationalstaat werden, der leise und scheibchenweise die
Staaten letztlich auflöst, ihrer Entscheidungsmacht beraubt, und nur eine leere
Hülse übrig lässt, ganz im Sinne von Martin Schulz und weiteren EU-Eliten, oder
soll ein Europa geschaffen werden, unter dessen Dach sich souveräne Staaten
friedlich untereinander verständigen und miteinander multilaterale Verträge abschließen,
unter Achtung von Souveränität,
Subsidiarität und des Völkerrechts ?
Warum sind souveräne
Staaten wichtig und zu schützen?
Das erringen von
Selbstbestimmung und der Überwindung von Fremdherrschaft dürfte eine der
größten Errungenschaften der Menschengemeinschaft überhaupt sein und sollte
nicht auf dem Altar neoliberaler Institutionen geopfert werden.
Über Jahrhunderte wurden Menschen von despotischen Systemen an der kurzen Leine
gehalten, regiert von Königen, Fürsten oder Diktatoren, die über Erbfolge,
Gewalt und Intrigen ihre Macht zu festigen wussten, zur Eroberung und
Unterdrückung, sowie zur Versklavung und Kolonisierung. Nur in diesem Geiste
war es noch möglich, dass der Papst im 16. Jahrhundert mal eben so die Welt
aufteilte, indem er die halbe Welt den Portugiesen zusprach und die andere
Hälfte den Spaniern.
Im Zuge der Aufklärung wuchs der Widerstand und mit Hilfe von Vordenkern, wie
Kant, Rousseau und weiteren, entdeckten die Menschen Ihren Anspruch auf
Freiheit und Selbstbestimmung und insbesondere, dass niemand ein legitimes
Recht hat, sich über sie zu stellen und zu unterdrücken.
Daraus entwickelten sich zunehmend Staatsformen mit demokratischen Elementen.
Darauf aufbauend konnten so Länder und Regionen dekolonisiert, die Sklaverei
abgeschafft und Diktaturen weitgehend überwunden werden. Eine Entwicklung, die
heutzutage wohl niemand mehr ernsthaft in Frage stellen wird.
Eine konsequente und vollständige Ausgestaltung des demokratischen Prinzips
muss jedoch, um wirklich heilsam zu wirken, noch erfolgen: der Souverän, als
höchste Instanz, Volksentscheide auf allen Ebenen, ohne Einschränkungen, das
Initiativrecht zu Gesetzen und Volksentscheiden, das Veto-Recht gegen
Beschlüsse des Parlaments, was bisher nur in der Schweiz so umfassend gelungen
ist.
Die Radikalität eines konsequenten Demokratie-Prinzips lässt sich bereits bei
Abraham Lincoln finden: „vom Volk, für das Volk, und durch das Volk“,
oder bei Rousseau, in dessen Werk „Gesellschaftsvertrag“: „wenn das Volk
spricht, haben alle anderen Organe zu schweigen“, oder auch im Deutschen Grundgesetz, „Alle
Staatsgewalt geht vom Volke aus“, wobei eine vollständige Umsetzung bis
heute noch nicht gelungen ist.
Bereits aus diesen Ausführungen lässt sich mit gesundem Menschenverstand
erkennen, dass es gilt, das Prinzip der Selbstbestimmung zu schützen und zu
stärken, und dass es sinnvoll und
zweckmäßig ist, dass niemand das Recht hat, es zu kassieren oder unwirksam
werden zu lassen, auch nicht die EU-Institutionen!
Denn nur
durch Gewalt, lügen oder Intrigen wäre es heutzutage noch möglich, Menschen und
Völker einer Fremdherrschaft auszusetzen.
Recht auf
Selbstbestimmung, Rechtsgrundlagen
Auf allen Ebenen existieren zum Recht auf Selbstbestimmung Rechtsquellen, die
wir respektieren sollten, wenn wir nicht im völligen Chaos enden wollen.
Angefangen mit dem Deutschen Grundgesetz, dessen Kern, zumindest in seiner
Urfassung, eine große Aufrichtigkeit und Weisheit erkennen lässt. Trotz der bis
heute mehr als 200 Änderungen, sind zum Glück die hier relevanten Artikel noch
erhalten geblieben und lauten wie folgt:
Art. 20 GG
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer
Bundesstaat.
(2) Alle
Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und
Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden
Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die
Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und
die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen
jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen
das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Hieraus wird deutlich, im Sinne des Art. 20.2, dass das Volk die höchste
Instanz im Staat ist, und: die in Art. 20 GG festgelegten Grundsätze , also der
Kern staatlicher Grundordnung und der Grundrechte, dürfen ausdrücklich in ihrem
Wesensgehalt durch die verfassungsändernde Gewalt (Regierungs- und
Systemparteien) im Sinne des Art. 79.3 GG, der so genannten Ewigkeitsklausel,
nicht geändert werden.
Art. 20a
GG
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die
natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen
Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die
vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Hier laufen
jedoch Anspruch und Realität vollständig aus dem Ruder. Alle Bemühungen zum
Schutze der Umwelt, für künftige Generationen, sind für die EU-Institutionen
„Handelshemmnisse“. Ziel der EU-Politik ist es,
möglichst jegliche Handelshemmnisse zu beseitigen.
So kann sich
ein Staat nicht mehr gegen die Vergiftung seiner Äcker mit Pestiziden, gegen
die Zulassung von Glyphosat (Monsanto/Bayer), oder gegen die Zulassung von
Genveränderten Lebensmitteln (GMO) wehren, wenn der EuGH, da ranghöher, „Recht“ gesprochen, bzw. entschieden hat.
Art.
21 GG
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger
darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen
oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu
gefährden, sind verfassungswidrig.
Hier sollten
sich die Regierungsparteien/Systemparteien warm anziehen, denn genau das machen
sie, wenn Sie, immer weiter, scheibchenweise, Kompetenzen an die EU und deren
Seilschaften abgeben!
Art.
25 GG
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes.
Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für
die Bewohner des Bundesgebietes.
Wichtig dazu:
das Völkerrecht garantiert das Recht auf Selbstbestimmung der Staaten und
Völker! Das Völkerrecht ist unstrittig ranghöher und für die Gesetzgebung und
die Rechtsprechung der BRD bindend ! Dennoch wird es ständig und fortlaufend
ignoriert!
Art. 26 GG
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das
friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines
Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu
stellen.
(2) Zur
Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung
hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein
Bundesgesetz.
Auch hier besteht ein enormer Widerspruch zwischen eindeutiger Rechtslage und
Praxis. Seit dem WK 2 und bis heute, beteiligt sich Deutschland immer wieder an
völkerrechtswidrigen Angriffskriegen, bzw. unterstützt solche!
Art. 28 GG
(1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des
republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses
Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk
eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und
geheimen Wahlen hervorgegangen ist. In Gemeinden kann an die Stelle einer
gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.
(2) Den
Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen
Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die
Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach
Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung.
(3) Der
Bund gewährleistet, daß die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den
Grundrechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht.
Auch hier ein
dicker Hund: Art. 28.2 GG ist als eine der Hauptsäulen des GG anzusehen, da
hier die Selbstverwaltung der Kommunen, im Sinne einer echten Subsidiarität
festgeschrieben wird. Entgegen dieser eindeutigen Bestimmung, werden die
Kommunen immer mehr gezwungen, öffentliche Dienstleistungen und öffentliche
Aufträge europaweit auszuschreiben, also einem EU-weiten Wettbewerb zu
unterwerfen.
Dagegen steht das bewährte Prinzip der Daseinsvorsorge, der kommunalen
Dienstleistungserbringung, ohne Profitstreben, zu günstigen Preisen, für alle
Bewohner, zuverlässig, auf kurzen Wegen, und mit kommunaler
Gewährleistungsverantwortung.
Art. 146 GG
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands
für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an
dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke (selbst ) in
freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Mit anderen Worten: wenn alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, dann kann nur das
Volk selbst über Änderungen des Grundgesetzes, bzw. über eine neue Verfassung
entscheiden.
Recht auf Selbstbestimmung
im BRD-Strafrecht
Auch im Strafrecht der
BRD lassen sich Bestimmungen bezüglich des Rechts auf Selbstbestimmung finden, die in ihrer Bestimmtheit und
Normenklarheit nichts zu wünschen übrig lassen. Deshalb lohnt es sich an dieser
Stelle §92 des StGB zu zitieren:
§ 92 StGB, Begriffsbestimmungen
(1) Im Sinne dieses Gesetzes beeinträchtigt den Bestand der Bundesrepublik
Deutschland, wer ihre Freiheit von fremder Botmäßigkeit aufhebt, ihre
staatliche Einheit beseitigt oder ein zu ihr gehörendes Gebiet abtrennt.
(2) Im
Sinne dieses Gesetzes sind Verfassungsgrundsätze
2.1. das
Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere
Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung
auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier,
gleicher und geheimer Wahl zu wählen,
2.2. die
Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der
vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,
2.3. das
Recht auf die Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
2.4. die
Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der
Volksvertretung
2.5. die
Unabhängigkeit der Gerichte und
2.6. der
Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft.
(3) Im
Sinne dieses Gesetzes sind
3.1. Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland solche
Bestrebungen, deren Träger darauf hinarbeiten, den Bestand der Bundesrepublik
Deutschland zu beeinträchtigen (Absatz 1),
3.2. Bestrebungen gegen die Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland solche Bestrebungen, deren Träger darauf
hinarbeiten, die äußere oder innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
zu beeinträchtigen,
3.3.
Bestrebungen gegen Verfassungsgrundsätze solche Bestrebungen, deren Träger
darauf hinarbeiten, einen Verfassungsgrundsatz (Absatz 2) zu beseitigen, außer
Geltung zu setzen oder zu untergraben
Daraus wird deutlich, dass auch im Strafrecht verankert ist, dass sich die
souveräne Entscheidungsmacht nicht einfach weggeben lässt, an andere Gremien,
mit einer Lässigkeit, wie beim Verkauf eines PKW.
Selbstbestimmungsrecht im Völkerrecht, Rechtsgrundlagen
Auch auf
internationaler Ebene, auf Ebene des Völkerrechts, lassen sich genügend
Rechtsquellen finden, die ein Recht auf Selbstbestimmung der Völker und Staaten
garantieren, allen vorab die Charta der Vereinten Nationen, sowie auch im
UN-Sozialpakt und UN-Zivilpakt:
UN-Charta / Charta der Vereinten Nationen
Kapitel 1, Ziele und
Grundsätze:
Artikel 1: Die UN,
die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele:
Art. 1.1 den Weltfrieden und die internationale Sicherheit
zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um
Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und
andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder
Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel
nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder
beizulegen;
2. freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung
und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den
Nationen zu entwickeln und andere geeignete Maßnahmen zur Festigung des
Weltfriedens zu treffen;
3. eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale
Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen
und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne
Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu
fördern und zu festigen;
4. ein Mittelpunkt zu sein, in dem die Bemühungen der Nationen zur
Verwirklichung dieser gemeinsamen Ziele aufeinander abgestimmt werden.
und Artikel 2 zitierend:
Die Organisation und ihre Mitglieder handeln im Verfolg der in Artikel 1
dargelegten Ziele nach folgenden Grundsätzen:
1. Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller
ihrer Mitglieder. (dazu auch Art. 2.2 –
7)
Art. 55
Um jenen Zustand der Stabilität und Wohlfahrt herbeizuführen, der erforderlich
ist, damit zwischen den Nationen friedliche und freundschaftliche, auf der
Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und der Selbstbestimmung
der Völker beruhende Beziehungen herrschen, fördern die Vereinten Nationen:
Artikel 56 der UN-Charta:
Alle Mitgliedstaaten verpflichten sich, gemeinsam und jeder für sich mit der
Organisation zusammenzuarbeiten, um die in Artikel 55 dargelegten Ziele zu
erreichen.
Menschenrechtsverträge der Vereinten Nationen
Der UN-Sozialpakt (auch: „internationaler Pakt über
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“
(IPWSKR); oder auch: “International Covenant on Economic, Social and Cultural
Rights” (ICESCR).
Der UN-Sozialpakt gehört zu den grundlegenden und wichtigsten
Menschenrechts-verträgen der Vereinten Nationen. Im Dezember 1966, von der
UN-Generalversammlung einstimmig verabschiedet, und im Jahr 1976 in Kraft
getreten, garantiert der UN-Sozialpakt, in völkerrechtlich verbindlicher Form,
die grundlegenden Menschenrechte.
Er ist nicht nur eines der völkerrechtlich bindenden internationalen
Menschenrechts-übereinkommen, sondern insbesondere auch, zusammen mit der
Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) und dem UN-Zivilpakt, eine
Garantie für die Einhaltung des internationalen Menschenrechtskodex !
UN-Sozialpakt, Art. 1:
1.1 Alle Völker haben das Recht auf
Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren
politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Entwicklung.
1. 2. Alle
Völker können für ihre eigenen Zwecke frei über ihre natürlichen Reichtümer und
Mittel verfügen, unbeschadet aller Verpflichtungen, die aus der internationalen
wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage des gegenseitigen Wohles,
sowie aus dem Völkerrecht erwachsen. In keinem Fall darf ein Volk seiner
eigenen Existenzmittel beraubt werden.
1. 3. Die
Vertragsstaaten, einschließlich der Staaten, die für die Verwaltung von
Gebieten ohne Selbstregierung und von Treuhandgebieten verantwortlich sind,
haben entsprechend der Charta der Vereinten Nationen, die Verwirklichung des Rechts auf
Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten.
Artikel 2
2. 1. Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, einzeln und durch internationale
Hilfe und Zusammenarbeit, insbesondere wirtschaftlicher und technischer Art,
unter Ausschöpfung aller seiner Möglichkeiten Maßnahmen zu treffen, um nach und
nach mit allen geeigneten Mitteln, vor allem durch gesetzgeberische Maßnahmen,
die volle Verwirklichung der in diesem Pakt anerkannten Rechte zu erreichen.
2. 2. Die
Vertragsstaaten verpflichten sich zu gewährleisten, dass die in diesem Pakt
verkündeten Rechte ohne Diskriminierung hinsichtlich der Rasse, der Hautfarbe,
des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen
Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt
oder des sonstigen Status ausgeübt werden.
Der UN-Zivilpakt (auch:
UN-Pakt II, bzw. „Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte“
(IPBPR), bzw. „ International
Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR)
ist ein ebenso zwingend verbindlicher und Völkerrechtlicher Vertrag, verabschiedet
am 16. Dezember 1966 in New York , und in Kraft getreten am 23. März 1976. Der
Inhalt ist, bezüglich des Rechts auf Selbstbestimmung der Völker, Text-
und wortgleich, mit dem UN-Sozialpakt.
Das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (WÜRV) vom 23. Mai
1969 (auch: Wiener Vertragsrechtskonvention (WVK, bzw. WVRK), oder auch engl.
„Vienna Convention on the Law of Treaties“ (VCLT) regelt das Recht der Verträge
zwischen den Staaten. Damit ist auch dies ein grundlegender und bindender
völkerrechtlicher Vertrag:
Aus der Präambel:
im Bewusstsein der in der Charta der Vereinten Nationen enthaltenen
völkerrechtlichen Grundsätze, darunter der Grundsätze der Gleichberechtigung
und Selbstbestimmung der Völker, der souveränen Gleichheit und
Unabhängigkeit aller Staaten, der Nichteinmisch-ung in die inneren
Angelegenheiten der Staaten, des Verbots der Androhung oder Anwendung von
Gewalt sowie der allgemeinen Achtung und Wahrung der Menschenrechte und
Grundfreiheiten für alle...
Art. 53 WVRK
Verträge im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts (ius
cogens)
Ein Vertrag ist nichtig, wenn er im
Zeitpunkt seines Abschlusses im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des
allgemeinen Völkerrechts steht. Im Sinne dieses Übereinkommens ist eine
zwingende Norm des allgemeinen Völkerrechts eine Norm, die von der
internationalen Staatengemeinschaft in ihrer Gesamtheit angenommen und
anerkannt wird als eine Norm, von der nicht abgewichen werden darf und die nur
durch eine spätere Norm des allgemeinen Völkerrechts derselben Rechtsnatur
geändert werden kann.
Mit Art. 53 WVRK stellt sich eine sehr wichtige Frage: ist es völkerrechtlich
überhaupt zulässig, dass immer mehr Kompetenzen an die EU abgegeben werden,
oder, noch drastischer, an private Gerichtsbarkeiten, im Rahmen der diversen
EU-Freinhandelsabkommen, die auf demokratischem Wege nicht mehr beeinflusst
werden können ? Immerhin ist das Völkerrecht ranghöher, und muss,
unausweichlich, geachtet und eingehalten werden! Zu prüfen wäre, ob die
EU-Entmachtungsverträge möglicherweise nichtig sind..
Art. 64 WVRK
Entstehung einer neuen zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts (ius
cogens) Entsteht eine neue zwingende Norm des allgemeinen Völkerrechts, so wird
jeder zu dieser Norm im Widerspruch stehende Vertrag nichtig und erlischt.
General Comments
Seit 1981 erarbeitet
der UN-Menschenrechtsausschuss die „General Comments“ (Allgemeine
Bemerkungen) zu verschiedenen Artikeln
und Bestimmungen des UN-Zivil- und
Sozialpaktes, in 31 Punkten, die die Pakte näher auslegen und die
Vertragsstaaten bei der Erfüllung ihrer Pflichten unterstützen. Dazu wird u.a.
in § 1 ausgeführt:
1. in accordance with the purposes and principles of the Charter of the
United Nations, article 1 of the International Covenant on Civil and
Political Rights recognizes that all peoples have the right of self‑determination.
The right of self‑determination is of particular importance because its
realization is an essential condition for the effective guarantee and
observance of individual human rights and for the promotion and strengthening
of those rights. It is for that reason that States set forth the right of self‑determination
in a provision of positive law in both Covenants and placed this provision as
article 1 apart from and before all of the other rights in the two Covenants.
Ergebnis, bezüglich
des Rechts auf Selbstbestimmung
Völkerrechtliche Ebene:
Der Kern des universellen-, also des von allen einzuhaltenden Völkerrechts,
basiert
auf zwei wesentlichen Säulen:
- das generelle Gewaltverbot, gemäß Art. 2.4. der UN-Charta, mit nur sehr
eingeschränkten und in Kapitel 7 klar umrissenen Ausnahmen
- das Recht auf Selbstbestimmung der Völker, wie vorstehend ausgeführt !
Die hier
zitierten Bestimmungen, bezogen auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker und
Nationen, nehmen in der Rechtshierarchie den höchsten Rang ein und sind als „Ius cogens“, als „zwingendes Recht“ (peremptory norms)
anzuerkennen.
Mit anderen Worten: wenn eine Norm als
„ius cogens“ gültig ist, ist sie unter allen Umständen und von allen
einzuhalten!
Beispiele dazu sind das Gewaltverbot, das Verbot der Aggression, das
Verbot der Sklaverei, das Verbot der Apartheid, das Folterverbot, das Verbot
des Völkermords,
das Recht auf Selbstbestimmung.
Nationale Ebene
Auch auf dieser Ebene ist die Rechtslage eindeutig, über das Grundgesetz
und über
die entsprechenden Regelungen im Strafrecht.
Wir wären gut beraten, wenn wir diese hohe Gut, das Recht auf Selbstbestimmung,
nicht unnötig aus der Hand geben, sondern es wach und aufmerksam verteidigen,
was mit der EU-Politik nicht möglich und unvereinbar ist.
11. EU – Gesamtergebnis und Blick in die Zukunft
Das Gesamtergebnis in Sachen EU sieht düster aus: Die EU ist eine
Fehlkonstruktion, mit falschen Maßnahmen zur falschen Zeit an falschem Ort und
nicht zu retten. Dazu nochmal in einer kurzen Zusammenfassung:
1. EU und die Kriege: mehr Kriege hält der Planet nicht aus. Mit den Kriegen
muss jetzt schluss sein. Im Gegensatz dazu entwickelt die EU eine desaströse
Militarisierungs-Dynamik, was mit einem wirklichen Frieden unvereinbar ist.
Und, wo bleibt die Achtung des
Völkerrechts? Jede Selbstermächtigung zu Kriegen, sowie die Teilnahme an- und
die Unterstützung von solchen Kriegen sind ein Verbrechen.
2. Umweltschutz mit der EU? Keine Chance. Ganz im Gegenteil. Jede Regulierung
zum Schutze der Umwelt ist ein Handelshemmnis, bzw. ein Wettbewerbsnachteil,
der mit allen Mitteln von der EU zurückgedrängt wird.
3. Nachhaltige Landwirtschaft mit der EU?
Keine Chance. Ganz im Gegenteil. Jede Regulierung zum Schutze Pflanzen
und Landwirtschaft ist ein Handelshemmnis, bzw. ein Wettbewerbsnachteil, der
mit allen Kräften von der EU zurückgedrängt wird, wie aktuell am Beispiel
Glyphosat leicht zu erkennen ist.
4. Demokratie hat in- und mit der EU keine Chance. Statt die Demokratie weiter
auszubauen und zu vervollständigen, betreibt die EU das genaue Gegenteil,
nämlich die Zentralisierung von Macht und Gewalt, ohne Einflussmöglichkeit der
Bevölkerung, Abschaffung von Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit und
rechtsstaatlicher Gerichtsbarkeit, Schaffen von privaten Schiedsgerichten und
das Erzwingen von Alleinentscheidungsbefugnissen. So entscheiden EU und EuGH
selbst, welche Kompetenzen sie haben, bzw. dazu bekommen; wie z.B. bei den
Freihandelsabkommen, bei denen die EU selbst feststellt, dass sie alleinig
zuständig ist (EU-Only) und so die nationalen Parlamente übergeht. Oder salopp
ausgedrückt: Der Hund beauftragt sich selbst mit der Bewachung der Wurst-Theke.
5. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker: Fehlanzeige, mit der EU nicht
machbar. Sie macht das genaue Gegenteil und ignoriert dabei, selbstgefällig und
arrogant, Gesetz und Völkerrecht. (Recht auf Selbstbestimmung)
6. Völkerrecht: Fehlanzeige, mit der EU nicht machbar, da sie auf einen
EU-Superstaat hinarbeitet, ganz im Sinne von Martin Schulz (SPD) und damit die
einzelnen Staaten auflösen will. Damit liquidiert sie, ganz nebenbei, das
Völkerrecht, eine der wichtigsten Errungenschaften. Das Völkerrecht braucht, um
wirksam zu sein, ein gemeinsames Dach, für alle Menschen, die Vereinten
Nationen, die es zu schützen und zu stärken gilt, und:
Nur die souveränen Nationalstaaten sind Völkerrechtssubjekte und damit Träger
der Vereinten Nationen und des Völkerrechts. Wenn man die einzelnen Staaten
abschafft, was bleibt dann noch übrig? Wie sollte es dann weitergehen ?
7. Ist die EU und das was sie tut für normale Menschen noch verständlich? immerhin sind Normenklarheit und
Verständlichkeit eine Bedingung für echte Demokratie, weil nur so die
Bevölkerung ihr Verhalten und handeln entsprechend ausrichten kann. Nein, ein
normaler Mensch kann dies alles nicht mehr überblicken:
- bis heute hat die EU über 130.000 Richtlinien, Gesetze und Verordnungen
produziert, mit fragwürdigem Inhalt; aber allein die Menge macht es unmöglich,
das alles noch zu verstehen
- jeden Monat werden über 1000 Seiten Papier an die Mitgliedsstaaten
verschickt, wer soll das alles lesen und noch verstehen ?
- schon die diversen Verfassungsverträge sind unverständlich und zu
Umfangreich. Eine Verfassung mit über 700 Seiten plus Anlagen ist einfach
zuviel.
- besonders kritisch ist die Schwammigkeit und Wolkigkeit der EU-Texte. Auch
hier wieder ein kleiner EU-Trick. Durch die Unbestimmtheit von Texten können EU
und EuGH eine fast beliebige Interpretation vornehmen und machen was sie
wollen..
Am Beispiel: militärische Einsätze zum Zwecke einer „Krisenbewältigung“;
das kann so gut wie alles sein!
- ein erheblicher Teil der EU-Papiere und Verhandlungen werden bewusst geheim
gehalten, damit sich in der Bevölkerung kein Widerstand bilden kann.
8. Die Institution EU: mit ihren 55.000
Mitarbeitern unnötig, zu groß, und mit jährlich 150 Milliarden Euro zu teuer.
Für Verträge, welcher Art auch immer, ist ein solcher Apparat überhaupt nicht
nötig, oder sogar kontraproduktiv!
9. Wirtschaftliche Gerechtigkeit: mit der EU Fehlanzeige; die Vermögens-Scheere
geht immer weiter auseinander, zunehmend mehr Multimilliardäre auf der einen
Seite, Schwächung der Mittelschicht und zunehmend mehr Armut auf der anderen
Seite.
10. EU und das Streben nach wirtschaftlichem Wachstum: wie soll das gehen?
Worüber haben wir in den letzten 20 Jahre diskutiert ? In einer endlichen Welt
kann die Wirtschaft nicht immer weiter wachsen, zumindest nicht, ohne dabei die
Umwelt zu zerstören..
11. Atomenergie: Fehlanzeige. Die EU-Euratom Verträge laufen weiter und
verpflichten die EU-Mitgliedsstaaten zu einem weiteren Ausbau der Atomenergie.
12. Kann die EU sich selbst wandeln und erneuern? Nein. Das Gegenteil ist der
Fall. Die EU vergrößert sich aus sich selbst heraus; die 55.000 EU-Mitarbeiter
und die 30.000 Lobbyisten haben bereits eine Machtfülle und Dynamik erreicht,
die kaum noch zu bremsen ist.
13. Der grundsätzliche
Webfehler der EU: wenn in Europa irgend etwas verhandelt werden soll, egal
welcher Art, so ist dies durch bilaterale- und multilaterale Verträge möglich,
den EU-Wasserkopf braucht es dazu nicht! Ausdrücklich: zum Schließen von Verträgen oder zum beschließen von
Regelungen, kann jede Eigenstaatlichkeit, Souveränität und Selbstbestimmung
erhalten bleiben! Eine Selbstentmachtung, Demokratieverlust und eine
Übertragung von Souveränität auf die EU ist zum schließen von Verträgen nicht
nötig! Nur die Konzerne und Lobbyisten haben einen Vorteil, die Macht in
Brüssel zentralisiert ist und zentral gesteuert werden kann.
Dazu als Beispiel: Susanne aus Deutschland möchte in Paris studieren. Uns wird
dazu eingehämmert, dass man dazu die EU brauche, was aber nicht zutrifft.
Solche Dinge sind ganz einfach mit Verträgen und Abkommen regelbar. Immerhin
studieren in Deutschland auch Studenten aus anderen Ländern, aus Nicht-EU-Ländern,
was sich auch ohne EU problemlos regeln ließ.
14. Von den Einheitsparteien wird für noch mehr EU geworben mit Parolen, wie:
„Gemeinsam sind wir stärker“ oder „Global in Stellung bringen“.
Dieser versteckte Darwinismus ist brandgefährlich. Wir sind in so gut wie allen
Bereichen an den Grenzen des Möglichen angekommen. Ein wirtschaftlicher
Endkampf, etwa EU gegen USA und China, ist ebenso wenig möglich, wie ein
militärischer Endkampf, gegen wen auch immer. Wir dürfen uns nicht von solchen
Parolen verführen lassen, auch dann nicht, wenn sie (leider) von einigen NGO´s
nachgeplappert werden.
15. Die Vertretung von Konzerninteressen macht die EU vorbildlich. Passend wäre
daher, wenn die EU eine Konzern-Institution wäre und auch von letzteren bezahlt
wird.
Die Wirtschaft ist nicht per se „böse“ und, nur zu verständlich, wollen Firmen
einen möglichst hohen Gewinn erzielen. Der Gegenspieler muss dazu der Wille der
Bevölkerung sein, der sich über demokratische Prozesse herausbildet und der
Wirtschaft Grenzen und Spielregeln auferlegt. So, und nur so, kann die Natur
und Umwelt geschützt werden und damit auch das eigene Überleben. Profit und
Spielregeln sind Gegensätze, sie können nicht von der gleichen Institution
geregelt werden.
Brüssel kann nicht die Interessen der Konzerne vertreten und gleichzeitig die
Konzerne kontrollieren; dass ist Blödsinn und kann denknotwendig nicht gut
gehen.
15. Die Natur braucht Diversität, die Bio-Diversität, also möglichst viele
verschiedene Pflanzen und Tierarten. Die Menschengesellschaft braucht genauso
dringend eine kulturelle Diversität.
Schon deshalb gilt es, die kulturellen Eigenschaften der Europäischen Staaten
und Völker, seien es Sprachen, Musik, Architektur, oder Kunst zu bewahren.
Auch unter diesem Gesichtspunkt ist dem EU-Konzept, die Auflösung der Staaten,
eine klare Absage zu erteilen. Ein Bild wird ja auch nicht schöner, wenn man
alle Farben gleichzeitig auf der Leinwand verschmiert.
16. Die EU ist eine Hydra und schon allein deshalb nicht reformierbar, weil wir
nicht permanent gegen neue neoliberale Übergriffe ankämpfen können. Während wir
mit zivilgesellschaftlichem Protest und endlos hohem Aufwand gerade ein
schädliches (Freihandels-) Abkommen bekämpft haben, hat die EU gleichzeitig
schon wieder zig neue Abkommen im Geheimen vorbereitet. Warum sollen wir immer
wieder mit der Hydra kämpfen? Einfacher wäre doch, die Hydra zu verabschieden
und nach Hause zuschicken!
17. Zum Schluss noch ein
kleiner Test. Wie kann ich erkennen, ob ich noch souverän bin und demokratisch
entscheiden kann, oder ob ich schon fremdbestimmt bin?
Ganz einfach: wenn wir das Führen von Kriegen, die Zulassung von Glyphosat oder
gentechnisch veränderten Lebensmitteln, nicht mehr auf demokratischem Wege
kontrollieren können, dann sind wir bereits fremdbestimmt! Im Gegensatz dazu:
wenn alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, dann müssten wir doch gerade solche
wichtigen Fragen demokratisch entscheiden können?!
Letztlich geht es um die
grundsätzliche Frage, wozu und wie wir Menschen leben wollen.
Es kann nicht unser Ziel sein, ständig gegen etwas kämpfen zu müssen.
Das grundsätzliche Einvernehmen zur Demokratie haben wir doch bereits mit viel
Mühe, Blut und Schweiß errungen. Wichtig wäre daher, dass wir die Demokratie
nicht aus Unachtsamkeit verlieren, sondern, ganz im Gegenteil, an ihrer
Vervollständigung arbeiten, ähnlich dem Schweizer Modell. Dazu gehört
selbstverständlich auch die Einführung der Direkten Demokratie auf allen Ebenen
und, selbstverständlich auch Einführung von Volksabstimmungen auf nationaler
Ebene.
Wenn alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, dann kann nur das Volk selbst darüber
entscheiden, ob es Direkte Demokratie wünscht und wie diese ausgestaltet werden
soll!
Die Parteien müssen lernen, dass sie Auftragnehmer sind, dass sie das zu tun
haben, was die Bevölkerung wünscht, und nicht das Recht haben, sich über den
Willen der Bevölkerung zu stellen. Denn genau das verlangt die Demokratie, dass
die Menschen keine Herrschaft über sich mehr gelten lassen! Wenn das die
Parteien nicht verstehen (wollen) müssen wir sie mit Mut und Entschlossenheit
dazu bringen.
Die unterste Ebene in einer echten Demokratie ist nicht die Kommune, sondern
der Mensch selbst, das Individuum. Das ist deshalb von Bedeutung, weil nur das
Individuum Empfindungen haben kann, wie Mitgefühl, Empathie, Moral oder Ethik,
was sich nicht delegieren lässt. Daraus wird deutlich, dass auch für einen
echten Frieden die direkte Demokratie erforderlich- und hilfreich ist.
Zur Vollendung der Demokratie gehört auch, dass wir keine Institution zulassen
oder akzeptieren, die sich durch Täuschung, Manipulation oder Gewalt über uns
stellt.
Wenn die Menschen tatsächlich selbst entscheiden können, wäre dies das
gemeinsame Kunstwerk und im Übrigen auch die einzige Möglichkeit, die Umwelt zu
schützen und für zukünftige Generationen zu bewahren.
Eine Weitergabe von Souveränität, Entscheidungsmacht, und des Rechts auf
Selbstbestimmung, an wen auch immer, ist nicht möglich. Denn zukünftige
Generationen haben ihrerseits mit der Geburt wieder das Recht auf
Selbstbestimmung. so ist es auch auf völkerrechtlicher Ebene eindeutig
verankert, und es wäre töricht, wenn wir das bereits Erreichte durch
Unachtsamkeit verlieren würden.
Die EU ist nicht Europa, die EU ist die Basis für weitere Kriege und das
Bestattungs-unternehmen für Europa und für Demokratie und Selbstbestimmung.
Empfohlene links:
https://corporateeurope.org/de/articles
Corporate Europe
Observatory (CEO) is a research and
campaign group. We investigate, expose and challenge the power of corporate
lobbying over European Union policy-making, and we develop progressive
alternatives to the dominance of corporate power.
Web: www.corporateeurope.org
Und als Buchempfehlung:
„Konzern Europa- die unkontrollierte Macht der Unternehmen“, Rotpunktverlag,
2001, ISBN 3-85969-216-6