2019-05-27

Der Sieger vom Wahlsonntag

ist ein Beitrag in der Krone Bunt über direkte Demokratie versus Österreichs Zuschauerdemokratie. Auf EU-Ebene sind bestenfalls Spuren von Demokratie noch zu finden.
von RA. Tassilo Wallentin
Unser Land, die Verwaltung und das öffentliche Leben sind parteipolitisch aufgeteilt. „Ibiza-Gates“ sind immer möglich in einem verfilzten System. Österreich braucht eine zweite Aufklärung – die direkte Demokratie nach Schweizer Modell.
Wie sagte Sebastian Kurz vor der Wahl: „Wir können uns hier ein Vorbild an unseren Nachbarn in der Schweiz nehmen, wo an vier Terminen im Jahr verschiedene Anliegen per Volksabstimmung entschieden werden.“
Was dann aber folgte, hatte mit unseren Schweizer Nachbarn wenig zu tun: Kammerzwang, Postenschacher, Ende der 500-Euro-Note, ORF-Gebühr, kalte Progression, 12-Stunden-Tag, offene Brenner-Grenze und CETA. Wahlversprechen wurden (wie immer) gebrochen. Bürgerbeteiligung gab es nicht. Türkis-Blau ließ die Menschen nicht einmal über das Rauchen abstimmen, obwohl dies fast 900.000 Bürger in einem der erfolgreichsten Volksbegehren gefordert hatten.
Heinz-Christian Strache gerierte sich als Beschützer österreichischen Trinkwassers. „EU-Pläne zur Wasserprivatisierung sind entschieden abzulehnen“. Wasser sei „eine unserer wichtigsten Lebensgrundlagen“ und „kein Spekulationsobjekt“, sagte der FPÖ-Chef noch 2013.
In der Villa der vermeintlichen russischen Oligarchin auf Ibiza klang das dann ein wenig anders. Er – Strache – wolle eine Struktur schaffen, „wo wir das Wasser verkaufen, wo der Staat eine Einnahme hat und derjenige, der das betreibt, genauso eine Einnahme hat“. Man müsse sich „nur um die Prozente streiten.“
Neuwahlen sind nach dem Inhalt des Ibiza-Videos unausweichlich – Strache und Gudenus politisch untragbar geworden. Wer aber glaubt, dass sich jetzt etwas Grundlegendes ändert, irrt. Unser Land und sein öffentliches Leben bleiben weiterhin parteipolitisch aufgeteilt. In allen staatlichen und halbstaatlichen Bereichen – von ORF bis Nationalbank – werden alle Positionen von den jeweiligen Regierungsparteien besetzt. Ein Politiker muss sich nur mit billigen Versprechungen über den Wahlsonntag retten. Hat er das geschafft hat, kann er fünf Jahre lang ungestört von oben nach unten regieren. Auf die Interessen des Volkes oder Wahlversprechen muss er keine Rücksicht mehr nehmen.

In der direkt-demokratischen Schweiz gehen die Uhren anders. Dort entscheiden die Bürger. Sie können der politischen Elite jederzeit (und nicht nur am Wahlsonntag) die „Rote Karte“ zeigen. Wenn 50.000-100.000 Schweizer es wollen, dann muss über jedes Gesetz und Regierungsvorhaben eine Volksabstimmung abgehalten werden. Das Ergebnis ist bindend. Die Regierung muss den Willen des Volkes „auf Punkt und Beistrich“ umsetzen.
In einer direkten Demokratie ist es egal, ob Rote, Schwarze, Blaue oder Grüne regieren. Politische Korruption ist so gut wie unmöglich, denn die Pläne der Obrigkeit können immer am Einspruch des Volkes scheitern. Der Bürger hat das letzte Wort – und das ist gut so. Ohne Bürgerbeteiligung gäbe es in Österreich bereits drei Atomkraftwerke und im Waldviertel ein Endlager für radioaktiven Müll.
Unser Land braucht direkte Demokratie oder- wie Matthäus Kattinger nach dem „Hypo-Skandal“ schrieb – eine zweite Aufklärung. „Aber im Gegensatz zum 18. Jahrhundert müsste es statt gegen absolut regierende Monarchen und die allmächtige Kirche gegen Parteien, Kammern und allzu selbstherrliche Landesfürsten gehen.“

2019-05-25

Europa ist ein Friedensprojekt – und die Erde ist eine Scheibe Die EU, Zustand und Kritik, eine Gegenvorstellung



                               Jens Loewe, Stuttgart, den 19.5.2019


1. Einleitung
Die Inspiration zum schreiben dieses Textes kam von einem Wahlplakat der GRÜNEN, auf dem der grüne EU-Abgeordnete Sven Giegold der Bürgerschaft freimütig mitteilt, „Europa ist ein Friedensprojekt“. Erzürnt über den dreisten Inhalt dieser Botschaft entschloss ich mich zum Verfassen dieser Gegendarstellung, um dem Leser einen eher ausführlichen Einblick zu geben und um solch platten Parolen etwas entgegenzusetzen.

Unsere Einheitsparteien (und leider auch einige NGO´s) versuchen derzeit, mit allen Mitteln und auf allen Ebenen uns einzureden, dass wir die EU dringend brauchen, oder sonst untergehen, dass wir gemeinsam stärker sind, dass wir uns global in Stellung bringen müssen und dass souveräne Nationalstaaten von gestern und überhohlt sind.

Womit wir bereits bei der ersten kleinen Manipulation wären: es stehen EU-Wahlen an, und nicht Europa-Wahlen. Der Begriff „Europa“ wird von unseren Parteien und deren Seilschaften verwendet, weil er positiver besetzt ist, als die EU. Ganz nebenbei ist die Begriffsverwendung auch sachlich falsch: Europa ist ein Kontinent, mit weit mehr Fläche und mehreren Staaten, die gerade nicht in der EU Mitglied sind.

Und dann wird uns suggeriert, dass die EU das Gute- und unverzichtbar ist, und dass souveräne Staaten „böse“ sind und abgeschafft werden sollten, mit einem weiteren kleinen sprachlichen Trick: für Nationalstaaten wird der Begriff „Nationalisten“ und „Nationalismus“ verwendet, um so möglichst in die Nähe des Begriffs „Nazi“ zu kommen, um mit dessen negativer Konnotation Nationalstaaten zu diskreditieren. Sachlich betrachtet ist ein solcher Unsinn selbstverständlich nicht haltbar.

Ganz im Gegenteil dazu sind ausdrücklich souveräne Staaten unverzichtbar, da nur sie Völkerrechts-Subjekte der Vereinten Nationen sind und nur so die Grundlage für das Völkerrecht bieten können.
Auch das Prinzip der Demokratie braucht Rechtsgemeinschaften und Staaten und das Subsidiaritäts-Prinzip, möglichst kleinräumig, wonach die meisten Entscheidungen auf der untersten Ebene getroffen werden sollten, und nur das wirklich Erforderliche auf den höheren Ebenen.

Aber zu den fundamentalen und grundsätzlichen Fragen:

Die größte und besonders kritisch zu wertende Manipulation besteht darin, dass uns die ständige Erweiterung und Übergriffigkeit der EU als notwendig verkauft wird, um angeblich  nur so Regelungen zwischen den europäischen Staaten zu vereinbaren zu können, was sachlich betrachtet nur Unfug ist. Auf den gesamten EU-Apparat und Wasserkopf könnte verzichtet werden, da wirklich alles, was zu regeln ist, ebenso über bilaterale und multilaterale Verträge beschlossen werden könnte! Wir schließen ja auch Verträge mit der Schweiz oder mit Japan, ohne dass diese EU-Mitglieder sind!

Die einzigen, für die diese EU wirklich vorteilhaft ist, sind die Konzernen, deren Lobbyisten, Spekulanten, und solche Firmen, die unmittelbar von Mauscheleien und Geheimabsprachen profitieren. Und natürlich die EU-Mitarbeiter, mit ihren üppigen Gehältern.

Und was noch gewichtiger ist: die Übertragung der Kompetenz-Kompetenz auf die EU, also eine Kompetenzübertragung, die es der EU ermöglichst, sich selbst ihre Kompetenzen zu erweitern, bzw. weitere Kompetenzen ansich zu reißen. Dies geschieht über bewußt unklare Formulierungen in EU-Verträgen, die dann von EU und EuGH -erweitert- ausgelegt werden, über den „EU-Only-Trick, mit dem nationale Parlamente umgangen werden, und durch die Übertragung der drei Gewalten, Exekutive, Legislative, und, über den EuGH, die Judikative. Dazu ein Beispiel: der EuGH hat am 1.5.2019 entschieden, dass die privaten Schiedsgerichte (ICS) im Rahmen der Freihandels-abkommen mit EU-Recht vereinbar und zulässig sind. Also nicht mehr rechtsstaatlich basierte Gerichte, die aber in der Lage sind, Staaten auf Schadenersatz in Milliardenhöhe zu verklagen, wenn diese Regulierungen vorgenommen haben, etwa zum Schutze der Umwelt, mit Gewinneinbußen für die Konzerne.
In den vergangenen 20 Jahren haben sich zivilgesellschaftliche Gruppe unermüdlich und weltweit gegen die neoliberale Globalisierung gewehrt, gegen Abkommen wie das MAI, GATS oder auch TRIPS, gegen die Politik von Weltbank, WTO und IWF, zu einem erheblichen Teil auch mit Erfolg. Soll das alles nicht mehr gelten? Sollen nun über die EU neue und weitere „Freihandelsabkommen“ wie TTIP, TPP, JEFTA, CETA, TISA, und Singapur durchgedrückt werden? Sollen wir dazu mit pro-EU-Parolen eingeschläfert werden?

Zu den wichtigsten Errungenschaften der Menschengemeinschaft zählen das Recht auf Selbstbestimmung, Demokratie, Subsidiarität, Rechtsstaatlichkeit, also Recht vor Gewalt, das Völkerrecht und das darin verankerte Friedensgebot! Diese Errungenschaften sollten wir auf keinen Fall leichtfertig aufgeben, sondern, ganz im Gegenteil, mit allen Kräften schützen und verteidigen. Wir können nicht mit Allem nochmal von vorne anfangen.
Wir können nachfolgenden Generationen nicht zumuten, dass diese sich das Recht auf Selbstbestimmung und Demokratie wieder neu erkämpfen müssen, nur weil wir den Zeitpunkt der Ermächtigung 2.0 verschlafen haben.



2. EU – Eckdaten und Tätigkeit

Die EU ist eine Institution, die in perfekter Weise neoliberale Politik umsetzt.
Ihre Haupttätigkeiten sind ständige Meetings mit den mehr als 25.000 Lobbyisten in Brüssel, die Durchsetzung von deren Interessen, bzw. von Konzerninteressen, das Zurückdrängen von jeglichen Regulierungen und „Handelshemmnissen“, insb. auch im Finanzsektor, die Privatisierung öffentlichen Eigentums, Marktöffnung für öffentliche Dienstleistungen und öffentliches Beschaffungswesen, oder mit anderen Worten, möglichst alle Lebensbereiche sollen den Konzernen zugänglich gemacht- und so in wirtschaftliche Verwertungskreisläufe getrieben werden. 

Besonders professionell arbeitet die EU im Bereich von Spekulation, Zockerei und Überschuldung von Instituten und Staaten und sorgt dafür, dass solche Schulden und Verluste übernommen- und bezahlt werden, vom Steuerzahler, und über die Verschuldung zukünftiger Generationen.

Und die EU arbeitet an der Errichtung eines EU-Supranationalstaates, der möglichst zentralistisch regiert, dazu alle 3 Gewalten an sich zieht und auf diesem Weg die EU-Mitgliedsstaaten scheibchenweise liquidiert.

Personell ist die EU gut aufgestellt und bläst sich immer weiter auf: so werden immer mehr EU-Mitarbeiter eingestellt und finanziell gut versorgt. Derzeit sind es ungefähr 55.000 Mitarbeiter und Beamte, mit Bezügen von € 2.872.- und bis zu € 19.881.- monatlich. Dazu kommen zusätzlich erhebliche Beträge für Reisekosten, Auslandsbonus, Haushalts- und Kinderzulage und zusätzliche Urlaubstage.

Zusammen mit den über 25.000 Lobbyisten sind sie so ein perfekt eingespieltes Team.
Auch für Abwechslung gesorgt: es gibt 2 Parlamentssitze, in Brüssel und Strasburg.

Aber nicht nur das. Auch in anderen Bereichen ist die EU äußerst fleißig und aktiv.
So produzierte sie bis heute über 130.000 Verordnungen, Richtlinien und Gesetzen, eine Unmenge von Papier und Texte, die normale Menschen, schon aufgrund der schieren Menge, weder lesen noch verstehen können und in den meisten Fällen auch gar nicht brauchen.
In nur einem Jahr produzierte so die EU 14 Richtlinien, 1011 Verordnungen, 388 Änderungsverordnungen, 64 Änderungsrichtlinien und den Abgeordneten auf Bund und Länderebene werden monatlich mehr als 1000 Seiten Papier zugesandt, mit neuen EU-Bestimmungen, Regeln und Richtlinien.

Damit taucht die berechtigte Frage auf, was denn wohl so wichtiges in diesen Papieren zu finden ist. Es sind im Wesentlichen, um nur ein paar Beispiele zu machen:

- Regelungen über den Krümmungsgrad der Gurke ( hierbei ist ein ernsthaftes Problem aufgetreten; die Natur hat sich bis heute nicht an die EU-Gurken-Krümmungsgrad-Richtlinie gehalten und muss nun mit einem Verfahren vor dem EUGH rechnen, oder, falls die Natur uneinsichtig ist, mit einem Verfahren vor den Schiedsgerichten der Agrar-Konzerne, im Rahmen der Freihandelsabkommen! )

- Regelungen über Mindestgewicht und Maß von Äpfeln

- der Salzgehalt von Brot

- die Konfektionsgrößen

-  Regelungen für Staubsauger und Kaffeemaschinen

Und das Ganze nochmal am Beispiel konkreter Richtlinien:

- d
ie EU-Richtlinie 2001/113/EG des EU-Gipfels vom 20. 12. 2001  legt genau fest, wann ein „Fruchtmark-Erzeugnis“ als „Konfitüre“, als „Konfitüre Extra“, als „Gelee“, als „Gelee Extra“, als „Marmelade“ oder als „Gelee-Marmelade“ bezeichnet werden darf. Was als "Konfitüre" zählt, wird folgendermaßen festgelegt: „Konfitüre ist die auf die geeignete gelierte Konsistenz gebrachte Mischung von Zuckerarten, Pülpe und/oder Fruchtmark einer oder mehrerer Fruchtsorte(n) und Wasser. Abweichend davon darf Konfitüre von Zitrusfrüchten aus der in Streifen und/oder in Stücke geschnittenen ganzen Frucht hergestellt werden.“

- Die EU-Verordnung Nr. 432/2012 der EU-Kommission vom 16. Mai 2012 legt fest, welche gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel zulässige sind. So darf die Verbraucherangabe „Wasser trägt zur Erhaltung normaler körperlicher und kognitiver Funktionen bei“ nur dann verwendet werden, wenn gleichzeitig eine genaue Gebrauchsanweisung mitgeliefert wird. Laut EU liegt die Mindestwasserzufuhr pro Tag bei zwei Litern, aus allen Quellen, was auch immer das heißen mag. Die Angabe „Zuckerfreier Kaugummi trägt zur Neutralisierung der Säuren des Zahnbelags bei “ darf nur bei Kaugummis verwendet werden, die auch wirklich zuckerfrei sind. Außerdem muss dem Verbraucher mitgeteilt werden, dass sich die positive Wirkung bei mindestens 20-minütigem Kauen nach dem Essen oder Trinken einstellt.

- Die EU-Verordnung Nr. 97/2010 der Kommission vom 4. Februar 2010 beinhaltet ein Rezept. Hier wird genau definiert, was eine „Pizza Napoletana“  ist: „Mehl, Wasser, Salz und Hefe werden vermischt. Ein Liter Wasser wird in die Knetmaschine gegossen, darin werden 50 bis 55 g Meersalz aufgelöst und etwa 10 Prozent der vorgesehenen Gesamtmenge Mehl hinzugegeben. Danach werden 3 g Bierhefe aufgelöst, die Knetmaschine wird in Gang gesetzt und nach und nach werden 1,8 kg Mehl W 220-380 bis zum Erreichen der gewünschten Konsistenz hinzugegeben, die als ‚punktgenau richtiger Teig‘ bezeichnet wird. Dieser Vorgang muss 10 Minuten dauern. (…)“
- Marmelade-Verordnung von 2001: In dieser Verordnung wurde per Definition festgelegt, wann ein Fruchtmark-Erzeugnis „Marmelade“, „Konfitüre“, „Gelee“ usw. genannt werden darf. So wurde z.B. in  Österreich diese „Konfitüren-Verordnung 2004“ umgesetzt.

Richtlinie über die elektrische Leitfähigkeit von Honig, 2001: diese muss mindestens bei 0,8 mS/cm (Milli-Siemens pro Zentimeter) liegen. Und, ganz besonders wichtig:

- Die EU-Schnullerketten-Verordnung: die 52 Seiten, in 8 Kapiteln und 40 Unterpunkten erklären akkurat, wie aus EU-Sicht eine Schnullerkette beschaffen sein muss.

3. EU und die Finanzen
Auch hier sieht es nicht viel besser aus:
1. Der nächste Finanz-Crash wird unaufhaltsam auf uns zuzukommen. Die EU steht aufgrund ihrer Finanz-Politik vor dem nächsten Finanz-Crash und versucht, durch fragwürdige Maßnahmen, diesen aufzuhalten, bzw. den Crash-Zeitpunkt in die Zukunft zu verschieben.
2. die EZB/EU-Nullzinspolitik macht zunächst einen guten Eindruck, Ankurbelung der Wirtschaft und vermehrte Investitionen und Darlehen. Jedoch zeigt sich, bei näherem Hinsehen, dass die Sparer, die mit Zinsen gerechnet hatten, ebenso wie die Renten-kassen und Versicherungen, die Zeche bezahlen. Die deutsche Rentenkasse, um nur ein Beispiel zu geben, verlor im Jahr 2018, ca. 54 Mio. Euro, durch die von der EZB verordneten Negativzinsen!
Lediglich die EU-Staatsverschuldungen sind rückläufig, da auch die Zinsen für die Verschuldung der EU-Staaten geringer ausfallen, allerdings auf Kosten der Sparer und der Rentenversicherung! Beispiel Deutschland: während in den 50er Jahren die Staats-verschuldung in der Nähe von „0“ lag, damals hätte man sich für eine höhere Verschuldung geschämt, sind wir im Jahr 2015 bei fast bei € 2.000 Milliarden Staats-verschuldung angekommen, die jetzt zwar rückläufig ist, jedoch nur wegen der EZB-Nullzinspolitik..
3. Verträge werden nicht eingehalten: 1992 wurden mit dem EU-Maastricht-Vertrag die Konvergenzkriterien für EU-Mitgliedsstaaten festgelegt, mit einer Staatsschuldenquote von maximal 60 %, im Verhältnis zum Brutto-Inlands-Produkt (BIP).
Diese Regelung wurde von fast allen EU-Mitgliedsstaaten nicht, bzw. nie eingehalten !
4. Oder auch: die No-Bailout-Clause des Maastricht-Vertrags, wonach die Nicht-Übernahme von Schulden bankrotter Staaten vereinbart war, wurde nicht eingehalten!
5. die EU/EZB haben sich das Recht eingeräumt, dass in Umlauf befindliche Geld  zu vermehren, durch nachdrucken von Geld/Euro. Jedoch wird mit der Geldmengen-vermehrung der EU/EZB das Problem nicht gelöst, sondern nur verschoben, bzw. verschlimmert, auf Kosten zukünftiger Generationen, welche die Zeche zu zahlen haben. Denn: Geldmengenvermehrung bedeutet Abwertung des Euro, Kaufkraftverlust für EU-Bürger und letztlich Zerstörung der wirtschaftlichen Stabilität in den EU-Staaten. Um es konkret zu machen, Herrn Bundesbank-Vorstand Thiele zitierend:
„ Bei der Einführung des Euro-Bargelds am 1. Januar 2002 waren es 220 Milliarden Euro, die in Umlauf gebracht wurden. Ende 2004 waren es schon 500 Milliarden Euro, Ende 2014 rund 1000 Milliarden. Wir haben in den vergangenen Jahren ein Bargeldwachstum von sechs Prozent pro Jahr gehabt“.
https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/bundesbank-vorstand-thiele-das-bargeld-nimmt-zu/20092942-2.html
6. die EU-Staaten haben eine völlig unterschiedliche Wirtschaftskraft, die sich durch die Einführung des Euro gerade nicht überwinden lässt. Damit ist den EU-Staaten die Möglichkeit genommen, durch Auf- oder Abwertung dies auszugleichen, was jedoch mit den ehemals nationalen Währungen möglich gewesen wäre. Der nächste Crash ist somit unausweichlich vorprogrammiert.
7. die EZB vergrößert sich, aus sich selbst heraus. So wurde kürzlich in Frankfurt, dem Sitz der EZB, ein neues Hochhaus gebaut, ein Glasturm, für über € 900 Millionen, da das bisherige Hochhaus in Frankfurt für die EZB-Herrschaften nicht mehr ausreichend war..
8. die EZB wird geleitet, von Herrn Präsident Mario Draghi, aus dem Hause Goldmann-Sachs, was die Frage aufwirft, wessen Interessen er hier vertritt? Haben wir in Europa keine Fachleute, die das Amt des EZB-Präsidenten hätten bekleiden können ?!
9. EZB-Chef Mario Draghi wurde aufgefordert, aus der Group of Thirty (G30) auszutreten, einer privaten Versammlung höchstrangiger Entscheider, aus Gouverneuren, Vertretern der Zentralbanken und privater Geldinstitute und Banken, eine Aufforderung, der er nachkommen musste, da die Interessenkollision offensichtlich war.
10. das Geld der Steuerzahler reicht der EU-Kommission bei weitem nicht mehr aus. Daher wurde im Jahr 2017 das System „EDIS“ eingeführt, das European Deposit Insurance System, mit dem nötigenfalls ein Zugriff auf nationale Einlagensicherungs- systeme organisiert werden kann. EDIS ist ein einziger institutionalisierter Fehlanreiz, brandgefährlich und führt dazu, dass unvorsichtige Kunden, zockende Banken und tief verschuldete Staaten, eine giftige Mischung, zu einer ausgewachsenen Bankenkrise führen können! Kurz: ein EU-Angriff auf alle nationalen Einlagensicherungssysteme!
EDIS verteilt entstehende Risiken auf alle EU-Staaten und öffnet, neben der Niedrigzinspolitik und den Target-Salden im EZB-System eine weitere Hintertür, über die Staaten ihre Schulden vergemeinschaften können. Damit wird für viele Regierungen ein Anreiz gesetzt, noch unvorsichtiger beim Spekulieren und beim Anhäufen von Schulden zu sein. Das Ziel des EZB-Systems ist klar erkennbar: die umfängliche Vergemeinschaftung von Schulden, was auch ordnungspolitisch ein Desaster ist:
Zocker-Banken bekommen finanzielle Hilfe, während Banken, die umsichtig gearbeit- und nicht gezockt haben, nichts bekommen?!
11. mit der Einrichtung von Gremien, wie z.B. dem ESM, (Europäischer Stabilitäts-mechanismus) wurde den EU-Staaten ein weiteres Risiko aufgebürdet, durch die Haftungsübernahme von bankrotten Staaten. Die höchstmögliche Haftung der EU-Staaten ist dabei weit höher, als es von der politischen Klasse behauptet wird und zwar dann, wenn weitere EU-Staaten bankrott gehen, dadurch selbst nicht mehr haften können, und so die übrigen, noch nicht bankrotten Staaten die Zeche zu bezahlen haben!
12. das EU-Kartellrecht ist weiterhin ein zahnloser Tiger; so konnten die Konzerne wie Bayer und Monsanto problemlos fusionieren, was in Bezug auf die Zulassung von Gentechnik und Glyphosat (Produkt: Round-up-Ready) einer Katastrophe gleichkommt.
13. Die EU selbst ist ein höchst kostspieliges Unternehmen: ca. 55.000 Mitarbeiter und Beamte erhalten Bezüge zwischen € 2.872.- und bis zu € 19.881.- monatlich, und zusätzlich diverse Zulagen, die wiederum steuerfrei sind. Für diese Bezüge gilt eine EU‑Sonderregelung, ein geringerer Steuersatz. Die Auslandszulage, wenn also ein EU-Beamter aus einem anderen Land kommt, beläuft sich auf zusätzliche 16% seines Grundgehaltes. Die  Kosten für den EU-Apparat beliefen sich im Jahr 2018 auf über 150 Milliarden Euro, Tendenz steigend ! Hinzu kommen Kosten aus Risiken, Verpflichtungen und Haftungsübernahmen, wie z.B. mit dem ESM, in schwindelerregender Höhe, die nur schwer zu beziffern sind. Auch besonders kostspielig: die 2 Parlamentssitze, in Straßburg und in Brüssel.
14. Widerstand ist auch gegen den Fiskalpakt geboten, der Sanktionen vorsieht, wenn nationale Haushalte von der EU-Kommission nicht genehmigt werden. So werden auch mit dem Fiskalpakt demokratische Rechte der Staaten und Parlamenten ausgehebelt.
15. zur Rettung Griechenlands sagt der ehemalige griechische Finanzminister Varoufakis:
„.. das zweite Rettungspaket für Griechenland war in Wirklichkeit ein Rettungspaket für französische und deutsche Banken..“

16. und die nächste Entmachtung, die Abschaffung des Bargelds, wird bereits vorbereitet, u.a. von der BTCA (Better than Cash Alliance), dem GPFI (Global Partnership for Financial Inclusion) und der FATF (Fiancial Action Task Force).
Für die Macht-Eliten ergeben sich handfeste Vorteile:

- totale Überwachung, wer kauft wann und was wo?
- Vernetzung mit Online-Konzernen für Werbeaussendungen
- Datensammlung zur Wählerbeeinflussung über Microtargeting, also für Firmen, wie SCL-Group, Cambridge Analytica, oder EMERDATA
- und, nicht zu vergessen: der leichtere Zugriff auf das Geld der Bevölkerung, für den Krisenfall, wenn die Regierungen auf das Geld der Bürger zugreifen wollen
Ergebnis EU und Finanzen
Immerhin hätte die EU in all den Jahren auch die Möglichkeit gehabt, etwas vernünftiges zu tun, wie z.B. die Einführung eines Trennbanksystems, zur Trennung des Kreditgeschäfts mit Privatkunden vom Investmentbanking, damit Banken achtsamer mit dem Geld ihrer Kunden umgehen. Oder salopp gesagt: Trennung von ordentlichen Geschäftsbanken und Zocker-Banken.
Das Konzept geht zurück auf ein unter Präsident Hoover erlassenes US-Gesetz aus dem Jahre 1932, den Glass-Steagall-Act, (GSA) der wiederum 1999 von Präsident Bill Clinton ersatzlos gestrichen wurde. Damit wird deutlich, dass durch die Streichung des GSA eine Bankenfusionswelle, sowie auch eine noch dreistere Banken-Zockerei befeuert wurde.
https://de.wikipedia.org/wiki/Glass-Steagall_Act  
Jeder vernünftige Mensch wird einsehen, dass Verluste beim Spekulieren und Zocken, also „Casino-Verluste“, nicht vom Steuerzahler bezahlt werden sollten, da sonst die Verluste der Zocker, ungerechtfertigt, mit öffentlichen Mitteln bezahlt werden müssten.
Ganz im Gegensatz dazu die EU / EZB Finanzpolitik: aus allem, was bisher bekannt wurde, lässt sich nur schließen, dass die Vergemeinschaftung von Schulden, aus Spekulation, Zockerei und falschem Wirtschaften, nicht nur geduldet, sondern sogar gewollt ist und gefördert wird!

4. EU und die Steuern
Auch zu diesem Thema provoziert ein Wahlplakat der GRÜNEN, auf dem Herr Sven Giegold die Parole verbreitet,  „Europa sein kein Steuersparmodell“.
Er sollte es besser wissen, so er doch selbst aus den großen EU-Töpfen mitisst.
Grund genug, auch hier nochmal genauer die Dinge zu beleuchten:
1. Fangen wir an, direkt mit EU-Mitarbeitern: besonders interessant, die EU-Steuersparmodelle für EU-Mitarbeiter. Ein deutscher EU- oder EZB-Mitarbeiter hat derzeit, bei einem Jahreseinkommen von ca. € 60.000.- , eine durchschnittliche Steuerbelastung von etwa 13,5 %, während er, nach deutschem Recht, etwas mehr als 28 % an den Fiskus hätte abführen müssen. Bei einem Jahreseinkommen von
€ 100.000.- müssen  EZB- bzw. EU-Mitarbeiter lediglich etwa 24% Steuer, zzgl. Sonderabgabe zahlen, während der deutsche Fiskus ca. 34% davon verlangt hätte !
Rechnet man alles zusammen, ergibt sich damit für einen EZB, bzw. EU-Mitarbeiter  eine um fast ein Drittel geringere Steuerbelastung, im Vergleich zu einem normalen deutschen Steuerpflichtigen. Hinzu kommt, dass er seine nicht unerheblichen Sonderzulagen steuerfrei erhält ! Die EU-Spitzenverdiener bekommen € 20.000.- monatlich, zuzüglich diverser erheblicher Zulagen, die wiederum steuerfrei sind.

2. Die EZB in Frankfurt ist, steuerlich betrachtet, als exterritoriales Gebiet festgelegt, weshalb  nicht die Deutschen Steuergesetze- sondern EU-Gesetze gelten, wodurch die EZB-Mitarbeiter nach EU-Recht und nicht nach nationalem Recht besteuert werden!

3. Der politischen Kaste sind die unzähligen Briefkasten-Firmen und die Verlegung von Geschäftssitzen u.a. nach Luxemburg,
Liechtenstein, Andorra, Isle of Man, Panama, Monaco, auf die Kanalinseln, Zypern und in andere Steuersparparadiese, sehr wohl bekannt. Wenn die EU jemals versucht haben sollte, diese Art der Steuervermeidung zu regulieren oder zu beenden, dann so leise, dass sie niemand hören konnte..

4. Steuer-Dumping ist bekannt, geduldet, gewollt und EU-Alltag. Also das ausspielen aller EU-Staaten gegeneinander; wer ist noch billiger, wer kann noch günstiger produzieren und kann noch geringere Lohnkosten / Lohnstückkosten anbieten ?

5. Aber nicht nur dies: die politische Klasse nutzt selber die Möglichkeiten einer Steuerumgehung und dazu nur ein Beispiel:

Das deutsche Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat 2011 einen Fonds aufgelegt, den Agriculture and Trade Investment Fund (AATIF), zusammen mit der KFW-Bank, der Deutschen Bank, der Österreichischen Entwicklungsbank (OeEB) und der EU-Kommission.
Der AATIF-Fonds ist ein sogenannter „strukturierter offener Fonds“, der so in Deutschland nicht zulässig wäre und daher seinen Sitz in Luxemburg hat, und, so ganz nebenbei, in Luxemburg keine Ertragssteuer zahlen muss. Mit diesem Fonds sollen private Investoren angelockt werden, im Sinne eines PPP (private public partnership), insb. durch das Instrument einer Mischfinanzierung, einer „Blending-Facility“, mit der die wesentlichen Risiken vom BMZ übernommen werden und die Profite bei den Investoren verbleiben, um so private Anleger anzulocken.
So erwarb das Unternehmen „Agrivision Zambia“, allein bis 2016, ca. 18.000 Hektar Ackerflächen in Sambia, gefördert mit über 7 Mio. Euro vom AATIF-Fonds!

Es sind also nicht nur Rennfahrer und Fußballspieler, die Steuerparadiese nutzen, sondern die politischen Entscheider selbst, die uns gleichzeitig versichern, Steuer-Schlupflöcher schließen zu wollen?!
Bedingt durch Steuertricks und Steuerumgehung, entgehen jedes Jahr in Europa dem Fiskus ca. 70 Milliarden Euro!

6. Ein anderes Beispiel: von der Politischen Klasse wurden, seit Ende der 90er Jahre, auf allen Ebenen, so genannte Cross-Border-Leasing (CBL) Geschäfte gemacht, um gemeinsam mit US-Firmen in großem Stil Steuerumgehung zu organisieren, unter Ausnutzung der unterschiedlichen Jurisdiktionen. Dazu haben US-Firmen z.B. in Deutschland/Europa öffentliche Infrastruktur, wie Straßenbahn, Messehallen, oder Energieversorgung als Scheingeschäft „gekauft“, den „Kauf“ in den USA als Ausgabe deklariert und dadurch Steuern verkürzt, obwohl auch damals schon klar war, das Scheingeschäfte, also Geschäfte ohne wirtschaftliche Substanz, nicht zu einer geringeren Besteuerung führen können. Von der „Beute“ haben die Geschäftspartner auf der anderen Seite des Atlantiks jeweils einen geringen Teil abbekommen und die Verträge waren, wie meistens bei solch schillernden Geschäften, geheim.
Erst als die oberste US-Finanzbehörde IRS (Internal Revenue Service) dem einen Riegel vorgeschoben- und die Geschäfte als strafbar eingestuft hat, konnte dem Spuk ein Ende gesetzt werden.

7. Und noch ein anderes Beispiel:
Beihilfe zur Steuerhinterziehung
Die HSH Nordbank war und ist eine noch nicht ganz aufgearbeitete Skandalgeschichte, über die man alleine schon ein Buch schreiben könnte, eine zunächst öffentliche Bank der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein, daher auch der Name HSH.
Nach zahlreichen Skandalen und finsteren Geschäften musste die Bank immer wieder mit zig Milliarden Euro öffentlicher Gelder gestützt werden. Stand heute, Mai 2019, geht man davon aus, dass die Bank insgesamt mit Steuergeldern in Höhe von ca. 20 Milliarden gestützt werden muss.

Bedingt durch die finanzielle Unterstützung mit öffentlichen Mitteln, hat die EU-Kommission auch hier ihr neoliberales Programm, die Zerschlagung öffentlicher-rechtlicher Banken durchgesetzt und erzwang den Verkauf der Bank an private Investoren, die sich auch umgehend finden ließen: der Hedgefonds Cerberus, und der Investmentbanker und Milliardär Christopher Flowers, aus dem Hause Goldman Sachs.
Cerberus, der „Höllenhund“ ist für eine harte Gangart bekannt: 2007 übernahm Cerberus vom Stuttgarter Autokonzern Daimler-Chrysler den Bereich Chrysler, feuerte 30.000 Mitarbeiter und Angestellte, trieb den Konzern in die Insolvenz, und ließ sich durch ein Bail-out mit US-Steuergeldern entschädigen.

Beide kauften die Filetstücke der HSH-Bank, für kleines Geld, während die Risiken und die Haftung für die faulen Kredite, die HSH-Finanzfonds, inklusive des gesamten Portfolios problematischer Kredite, beim Steuerzahler verblieb.

Bezüglich der Beihilfe zur Steuerhinterziehung:
Die HSH Nordbank hat sich Mitte des Jahres 2015 mit der Staatsanwaltschaft Köln auf eine Zahlung von mehr als 22 Millionen Euro Bußgeld geeinigt, damit ein Verfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung gegen die Bank eingestellt wird. Die HSH-Bank hatte spätestens ab 2005 reichen Kunden geholfen, Vermögen über eine HSH-Tochterfirma in Luxemburg  zu Briefkastenfirmen in Panama zu verschieben.
Bereits 2013 hatte die HSH-Bank eingeräumt, zwischen 2008 und 2011 ihren Kunden mit sogenannten Cum-Ex-Deals dabei geholfen zu haben, insgesamt bis zu 112 Millionen Euro Kapitalertragssteuern, unberechtigt, erstattet bekommen zu haben.

8. Finanztransaktions-Steuer: bis jetzt, bis heute, Mai 2019, Fehlanzeige.

9. Körperschaftssteuer: lässt sich umgehen, so kann z.B. ein Gewinn von Immobilienfirmen über Zinszahlungen, über zig Millionen Euro, etwa nach Luxemburg verschoben werden. Wie das geht ? Eine Luxemburger Muttergesellschaft gibt einer Tochtergesellschaft für 4000 Wohnungen einen Kredit, zu einem fiktiven Zinssatz von
15 % . Bei einem Vermietungspreis von 10 € pro qm könnten so die gesamten Mieteinnahmen von den 4000 Wohnungen, die 75 qm Nutzfläche aufweisen, auf null Euro Gewinn und damit auf null Euro Steuern gesenkt werden, und schon sind drei Millionen Euro Gewinn als Zinsen nach Luxemburg verschoben worden.

10. Große Konzerne zahlen fast nirgendwo in der EU den gesetzlich vorgeschriebenen Steuersatz, zu dem Ergebnis kommt eine Untersuchung im EU-Parlament. Demnach gibt es massive Unterschiede zwischen der offiziell geltenden- und der tatsächlich gezahlten Abgabenlast für multinationale Unternehmen.

Die stärkste Abweichung wurde für Luxemburg ermittelt. Während der nominale Steuersatz dort in den Jahren 2011 bis 2015 bei 29% gelegen hätte, haben die Konzerne durchschnittlich und tatsächlich nur 2% gezahlt.
Auch in Ungarn, den Niederlanden und Österreich sei die Differenz größer als im EU-Durchschnitt. In Deutschland liege die Abgabenlast eigentlich bei 30 Prozent, die an den Fiskus hätten abgeführt werden müssen, die Unternehmen zahlten aber lediglich 20 %.
11. Die meisten Steuersümpfe,mit deren Hilfe Milliarden von Euro am Fiskus vorbei geschleust werden, gehören zu EU-Staaten an. Großunternehmen wie z.B. Starbucks, wissen davon Gebrauch zu machen und verschieben ihre Gewinne als Lizenzgebühren in Steueroasen wie die Niederlande und dann weiter nach Irland oder Malta.
Auch andere Unternehmen, wie Apple, Google oder Amazon, zahlen in der EU auf ihre Riesengewinne nur ein paar Prozent Steuern, wenn überhaupt.
Die EU und die EU-Regierungen gehen kaum dagegen vor. So blockiert z.B. der deutsche Finanzminister, Olaf Scholz (SPD), Transparenzregeln für Unternehmen, mit denen eine gerechtere Besteuerung erreicht werden könnte.

12. Durchsetzung von Regelungen, die Konzerne verpflichten würden, ihre Gewinne dort zu versteuern, wo sie erwirtschaftet werden, sind nicht in Sicht und wohl auch nicht gewollt. Steuer-Dumping und der ruinöse Wettlauf um die geringsten Unternehmenssteuern gehen weiter.

Ergebnis EU und die Steuern
Da die EU auch im Finanzsektor, ebenso wie in allen anderen Bereichen, ihr neoliberales Programm verfolgt und durchsetzt, ist
in, mit und durch die EU eine längst überfällige Steuergerechtigkeit nicht machbar.


5. EU und der Lobbyismus
Eine zentrale Tätigkeit der EU, wenn nicht sogar die Haupttätigkeit,  ist die Umsetzung
und Durchsetzung  wirtschaftlicher Interessen von Konzernen, deren Lobbyisten und Verbänden.

EU-Brüssel ist eine zentrale Drehscheibe, ein Tummelplatz, für Lobbyisten und Lobbyverbände, jeglicher coleur, die dort Ihre „Wünsche“ nachhaltig und mit Nachdruck vortragen. In Brüssel tummeln sich derzeit, Stand 2019, mehr als 25.000 Lobbyisten, die dort, teilweise mit priviligiertem Zugang, ihre Interessen vortragen- und durchbringen.

Sie wären nicht dort, wenn ihre politische Einflüsterung nicht wirksam umgesetzt würde !

Die 55.000 EU-Mitarbeiter sind wiederum die Empfänger der Lobby-Wünsche und darauf geeicht, die Wunschzettel in konkrete Politik umzusetzen.
Die meisten der mächtigen Konzerne und deren Verbände sind dort, in Brüssel, vertreten.
Um dies zu verdeutlichen, gilt es, die EU-Lobbystrukturen genauer zu betrachten:

- ERT (European Round Table of Industrialists / Europäischer Runder Tisch der Industriellen) gegründet 1983, mit 2 EU-Kommissaren, die später ERT-Mitglieder wurden.
Der ERT ist eine der einflussreichsten Lobbygruppen in Brüssel, ein Industriellenclub, in dem mehr als 45 Vorstandschefs transnationaler europäischer Konzerne Mitglied sind.
Tätigkeitsschwerpunkt: Beseitigung möglichst aller „Handelshemmnisse“ .
Handelshemmnisse sind z.B. Regelungen zum Schutze der Umwelt, sowie auch Regelungen zur Selbstbestimmung der Völker, auf allen Ebenen.

- UNICE (Union of Industrial and Employers Confederations of Europe) besteht seit 1949 und ist seit 1958 die amtlich anerkannte Stimme der Wirtschaft, was ihr eine „Carte Blanche“ für den ungehinderten Zugang zu allen EU-Institutionen verschafft. 
UNICE-Zitate: „unsere Mission ist es, Entscheidungsträger auf der europäischen Stufe zu beinflussen“. Oder auch: „ es geht darum, der Wirtschaft Priorität einzuräumen, das ist der Punkt!“   Ab 2007 wurde UNICE umbenannt in „BusinessEurope“, um das negative Image von UNICE zu verschleiern.

- BUSINESSEUROPE unter verschiedenen Namen bestand dieser Verband seit 1949, fungierte u.a. unter dem Namen „UNICE“ bis 2007. In diesem Verband arbeiten mehr als 1200 Fachleute daran, Gesetzesentwürfe selber zu formulieren, bzw. solche der EU zu „optimieren“ und zu „korrigieren“! BUSINESSEUROPE arbeitet mit dem ERT eng zusammen und zählt, gemeinsam mit dem ERT, zu den besonders wichtigen EU-Lobbyorganisationen ! Das selbst erklärte Ziel ist es, Führungspersonen zusammen zu bringen, um den Handel betreffende Ziele zu formulieren und umzusetzen. Zu den Sprechern gehörte u.a. Martin Schulz, (SPD), womit  verständlich wird, warum letzterer bis heute die EU so vehement zu einem Supranationalstaat umbauen will.
- ESF (European Services Forum)  hier etwas ausführlicher:
gegründet 1999, mit Sitz in Brüssel, Lobbytätigkeit zur Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen. Das ESF ist eine besonders einflussreiche Lobbyorganisation der wichtigsten europäischen Dienstleister, mit besten Kontakten zu EU-Institutionen. Mitglieder des ESF sind z.B. multinationale Unternehmen, Wirtschaftsverbände, Banken und Versicherungen. Die Mitglieder des ESF beschäftigen, nach eigener Aussage, insgesamt mehr als drei Millionen Arbeitnehmer mit einem Jahresumsatz von insgesamt 500 Milliarden Euro. Außerdem repräsentiert das ESF 29 Wirtschaftsverbände, dessen Mitglieder insgesamt über 90 Millionen Arbeitnehmer beschäftigen.
Pascal Kerneis, der geschäftsführende Direktor des ESF, sagt über sich selbst:
 „Ich vertrete 80% aller Dienstleistungsexporteure und Investoren, der Umsatz macht circa 50% der Europäischen Union aus.“

Zentrale Tätigkeit des ESF ist die Liberalisierung des Dienstleistungssektors, wie z.B.
Bildung und Wasserversorgung, etc. Das ESF nimmt auf Verhandlungen der EU Einfluss, aber auch auf Tätigkeiten der WTO. Nach Aussage von Herrn Kerneis sind insb. internationale Handelsverträge der WTO von Interesse, da solche Verträge, da ranghöher, über dem EU-Gesetz stehen und von allen Mitgliedsstaaten der EU befolgt werden müssen! Die Gründung des ESF wurde von der EU-Kommission selbst angestoßen.
Laut Webseite wird das ESF von EU-Kommission und den EU-Regierungen als Stimme der europäischen Dienstleistungsindustrie anerkannt! Das ESF durfte so als Teil der offiziellen Delegation der EU-Kommission an den WTO-Treffen in Seattle, Doha, Cancun und Hong-Kong teilnehmen und wird von den EU-Handelskommissaren direkt gebrieft.

Es gibt regelmäßige Treffen der Experten der Wirtschaftsministerien der EU-Mitgliedstaaten mit ESF-Mitgliedern, im sogenannten 133er-Ausschuss (benannt nach Art. 133 Abs. 3 EG-Vertrag). Danach führt die EU-Kommission Verhandlungen über eine gemeinsame Handelspolitik im Benehmen mit diesem Ausschuss. Nach Einschätzung des ESF werden im 133er-Ausschuss die eigentlichen Entscheidungen getroffen !

Der ESF-Managing Director, Herr Pascal Kerneis, ist gleichzeitig Mitglied in der TTIP Advisory Group. Er kommt in der Dokumentation „The Brussels Business – wer steuert die Europäische Union“ (2012) selbst zu Wort: 
„Jeder geht davon aus, dass Gesetze in den Institutionen beschlossen werden, also in der Kommission, dem Ministerrat und dem Europäischem Parlament. Aber dahinter spielt sich noch etwas ganz anderes ab, nämlich wie man die Institutionen beeinflussen kann, und genau das hat mein Interesse am Lobbying geweckt.“ Und weiter: „
Wir entdeckten, dass es in Washington eine ganze Welt von Lobbyisten gab, die ihren Regierungen diktierten, was sie verhandelt haben wollten. Daraufhin dachten wir: Diesen Weg sollten wir auch einschlagen. Die europäischen Institutionen verlangen danach. Die können sich nicht ausschließlich auf die Institutionen ihrer Mitgliedsstaaten und die Experten der Finanzministerien verlassen. Sie benötigen direkte Informationen von Banken und Versicherungsgesellschaften.“
Und so erläutert er seine Lobbystrategie: „Es reicht nicht, einmal Lobbying zu betreiben. Man muss dasselbe immer wieder reinhämmern“..

2012-2016: ESF-Lobbying für das geplante Freihandelsabkommen TTIP. Die enge Beziehung zwischen dem ESF und der Generaldirektion Handel der EU-Kommission spiegelt sich insbesondere in zwei Inhalten von TTIP wieder: Zwischen 2012 und 2014, der Vorbereitungsphase und dem Beginn der TTIP-Verhandlungen, fanden zahlreiche Treffen des ESF mit der EU-Generaldirektion Handel statt. Dazu gehörten 19 Lobby-Kontakte (Beteiligung an öffentlichen Stakeholder-Meetings und Konsultationen) und 11 Treffen hinter verschlossenen Türen (exklusive Treffen zwischen ESF und EU-Generaldirektion). Damit hatte das ESF, gemeinsam mit Businesseurope, die meisten Kontakte mit der GD Handel!
Zu den typischen Veranstaltungsformaten des ESF gehören die vierteljährlichen „Policy Committee Meetings“, (PCM) bei welchen immer auch die Generaldirektion Handel vertreten ist. Alle sechs Monate sitzen dort auch hohe Beamte der EU-Mitgliedsstaaten mit am Tisch, die das ESF über den neusten Stand von  Wirtschaftsverhandlungen unterrichten.
Auch zu dem einflussreichen Ausschuss für Handelspolitik (Trade Policy Committee, TPC), welcher die Kommission bei der Aushandlung von Handelsabkommen mit Drittländern oder in internationalen Organisationen berät, pflegt das ESF engen und informellen Kontakt. So rief Im März 2016 ESF-Cheff Kerneis den Ausschuss dazu auf, sich noch intensiver dem Handeslabkommen TTIP zu widmen.
Die EU-Handelskommissarin, Frau Malmström, versicherte der Dienstleistungslobby daraufhin, dass die Kommission das Streben nach einem ehrgeizigen Dienstleistungs-abkommen und einer weiteren Liberalisierung des Sektors mit den Unternehmens-vertretern teile.

Im Juni 2016 formte das ESF, gemeinsam mit anderen Verbänden und Konzernen, die Transatlantic Financial Regulatory Coherence Coalition.(TFRCC)  zusammen mit TheCityUK, der US-Handelskammer, dem Trans-Atlantic Business Council und vielen anderen, tritt das ESF dort für eine regulatorische Kooperation zwischen der EU und den USA ein. Dabei fokussiert sich die Koalition insbesondere auf die Regulierungszusammen-arbeit im Finanzsektor.
2011-2016: Lobbying für TISA
Das ESF trat vor allem im Vorfeld zu den TISA -Verhandlungen in Erscheinung und nahm so als Teil der GSC, der Global Services Coalition auch auf die Verhandlungen selbst Einfluss.
Der US-amerikanische Dienstleistungsverband CSI (Coalition of Services Industries) und das ESF gründeten daraufhin die GSC, die Global Services Coalition.
Mitglieder des Dachverbands GSC waren u.a. Wirtschaftsverbände aus Mexiko, Australien, Kanada, Japan, China, Taiwan und Brasilien, Neuseeland, Kolumbien und Großbritannien. Die GSC warb für ein Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen außerhalb der WTO und konnte viele Staaten für dieses Vorhaben gewinnen: neben den EU-Mitgliedsstaaten und den USA, auch Australien, Kanada, Chile, Taiwan, Kolumbien, China, Japan, Korea, Mexiko, Panama, Neuseeland, Norwegen, Pakistan, die Schweiz, Peru, Costa Rica, Israel und die Türkei. Der Staatengruppe, die sich den Namen
Really Good Friends of Servicesgab, gehören also insb. starke Wirtschaftsnationen an.
- the City UK  eine private Mitglieder-Organisation, die sich besonders um Finanzdienstleistungen bemüht und gilt als mächtigste und prominenteste Stimme und Lobby-Organisation der Finanzdienstleister, mit besten Kontakten zu politischen Entscheidern in den USA und in Brüssel !
- AmChamEU (American Chamber of Commerce to the European Union)
AmChamEU vertritt die Interessen der US-Wirtschaft in der EU. Mit ihr sind über 158 US-Unternehmen aus diversen Branchen organisiert. Es handelt sich um eine rechtlich selbständige Organisation, die u.a. Mitglied der US Chamber of Commerce ist, einer der weltweit größten Lobbyorganisationen.

AmChamEU hat enge Beziehungen zu EU-Offiziellen und politischen Entscheidungsträgern. Zu den Vorteilen einer Mitgliedschaft gehören nach eigenen Angaben u.a.:
·        Zugang zu den Entscheidungsträgern, die die EU-Politik beeinflussen
·        Zusammenarbeit mit der United States Mission to the European Union und der AmChams in Europe
·        Beeinflussung der EU-Politik und EU-Gesetzgebung, soweit diese die Geschäfte und Investitionen der Mitglieder berühren
·        Sammlung von Wissen zu Änderungen der EU-Institutionen und neuen politischen Initiativen
·        Zugang zu den Publikationen und praktischen Hinweisen zu EU-Institutionen mit Erklärungen zu wichtigen politischen Vorhaben und deren Auswirkungen auf das Geschäft
·        Zu den Mitgliedern AmChamEU gehören einige der weltweit größten Unternehmen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, Anwaltskanzleien und Lobbyorganisationen, wie z.B. ExxonMobil , Goldman Sachs , Google, Monsanto, Ernst & Young, Freshfields, Linklaters, Burson-Marsteller, Hill+Knowlton , Fleishman-Hillard


- Kangaroo Group  Die Kangaroo Group wurde 1979 u.a. von deren Generalsekretär, Herrn Karl von Wogau gegründet. Sie ist organisiert nach belgischem Recht und seit Dezember 2011 als Think Tank im EU-Transparenzregister eingetragen.  
Die unabhängige NGO, Corporate European Observatory (CEO) berichtete allgemein von einer verstärkten Einflussnahme von Waffenproduzenten auf die EU. Besonders: Lobbyarbeit von Rüstungskonzernen gerichtet auf die EU-Kommission und das EU-Parlament. Die Kangaroo Group hat sich hier zu einem zentralen Angelpunkt für Lobbyarbeit entwickelt. Das von der Kangaaroo Group organisierte Forum Space, Defence & Security schafft für die Rüstungsindustrie den erforderlichen Rahmen, um den EU-Parlamentariern deren Interessen zu vermitteln.
Neben rüstungsspezifischen und technischen Angelegenheiten, werden auch aktuelle politische Themen wie „The current state in Somalia oder Libya: Responsibility to Protect“ in den Sitzungen besprochen. Laut der NGO CEO hat die Kangaroo Group auf den Treffen stets die Militarisierung der EU im Focus. Auch die Atomindustrie soll gefördert werden: Die deutschen Kernkraftbetreiber sind u.a., neben Kangaroo Group, auch Mitglieder im „European Energy Forum“ (EEF). 

- 133´er Ausschuss  Der 133er-Ausschuss  verdankt seinen Namen dem Art. 133 des EG-Vertrags. Er wird vom EU-Rat ,gemäß Abs. 3 dieses Artikels, eingesetzt und ist ein wöchentlich tagender Ausschuss, der die
EU- Kommission in Sachen Handelspolitik „berät“. Er setzt sich zusammen, aus Experten der Wirtschaftsministerien der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, sowie aus Vertretern der EU-Kommission und Lobbyisten aus  ESF und weiteren Dienstleistungsverbänden! Nach Einschätzung des ESF werden im 133er-Ausschuss die eigentlichen Entscheidungen getroffen!

- Group of Thirty  Die Group of Thirty , auch G30 genannt, wurde 1978 von Geoffrey Bell auf Initiative der
Rockefeller-Stiftung gegründet, die auch die ersten Mittel für das Gremium bereitstellte. Die Rockefeller-Stiftung ist ihrerseits eng verwoben, mit dem privaten US-amerikanischen Elite-Think Tank „Council on Foreign Relations“ (CFR).

So wurden die legendären „War and Peace-Studies“ des CFR, bei denen die Grundlagen für die Organisation der Welt nach dem Zweiten Weltkrieg erdacht wurden, und letztlich in
Weltbank, (WB) Internationaler Währungsfonds (IWF) und NATO mündeten, von der Rockefeller-Stiftung ins Leben gerufen und anfänglich finanziert.
Mitglieder der exklusiven Gruppe waren, neben dem ehemaligen Präsidenten der Deutschen Bundesbank,
Herrn Axel A. Weber, der aus dem Young Leader-Programm des deutschen Elite-Netzwerkes Atlantik-Brücke stammende Bankmanager Gerd Häusler, bis März 2014 Vorstandsvorsitzender der BayernLB. Häuslers Karriere beinhaltete ferner Stationen beim IWF, der US-amerikanischen Investmentbank Lazard sowie der Dresdner Bank. Weitere Mitglieder waren u.a. Josef Ackermann, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bank, sowie auch Alan Greenspan, ehemaliger Vorsitzender des Federal Reserve Systems, der FED, und, besonders zu beachten, Herr Mario Draghi, aus dem Hause Goldman Sachs, heute Präsident der Europäischen Zentralbank, und ehemals Vorstand der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ)

Ende Juli 2012 wurde Beschwerde gegen
EZB-Präsident und G30-Mitglied Mario Draghi eingelegt, von Seiten der Brüsseler Anti-Lobby-Gruppe „Corporate Europe Observatory“ (CEO). Sie warf dem EZB-Präsidenten einen Interessenkonflikt vor. Die „Group of Thirty“ weise alle Charakteristika einer Lobbyorganisation für Großbanken auf, durch seine Mitgliedschaft fehle dem EZB-Präsidenten die nötige Unabhängigkeit.
Hinzu kam das Argument, es befänden sich auch weitere Vertreter von Banken in der Gruppe G30, die gleichzeitig von Herrn Draghi, bzw. der EZB beaufsichtigt werden sollten, und was in der Gruppe G 30 besprochen werde, sei intransparent.
Die G30 Gruppe wird von Stiftungen, Banken, Unternehmen, Zentralbanken, Fonds und Privatpersonen finanziert und hat ihren Sitz in
Washington, D.C.

- CFR  (Council on Foreign Relations) US-amerikanischen mächtiger Elite-Think Tank,
mit erheblichem Einfluss auf das weltweite Politische Geschehen und die Kriege, verwoben u.a. mit dem US-militärisch-industriellen-Komplex und mit der Rockefeller-Stiftung.

- GPA  (
Government Procurement Agreement) Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen. Das Übereinkommen ist ein internationales plurilaterales Abkommen zwischen einzelnen Vertragsstaaten der WTO, das den Zugang zu öffentlichen Aufträgen für Konzerne regelt und nationale Selbstverwaltung, wie z.B. geregelt in GG Art. 28.2. in Deutschland, außer Kraft setzt. Es handelt sich um einen völkerrechtlichen Vertrag, den die EU mit anderen Mitgliedsstaaten der WTO geschlossen haben. Der Vertrag unterwirft das öffentliche Beschaffungswesen dem internationalen Wettbewerb, bzw. einer Privatisierung. Das GPA wurde im April 1994 beschlossen, ebenso wie die WTO, und trat am 1. Januar 1996 in Kraft.

- TFRC (Transatlantic Financial Regulatory Coherence Coalition / Transatlantische Koalition für Finanzaufsichtsrecht) Eine internationale Gruppe von vierzehn Handelsverbänden und Unternehmensgruppen formte die transatlantischen Koalition. Diese Koalition, die einen erheblichen Teil der transatlantischen Finanzdienstleistungsunternehmen ausmacht, entstand in der Überzeugung, dass die Regulierungszusammenarbeit zwischen den USA und der EU Priorität haben muss und dass eine umfassende transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft der beste Weg sei. Ziel sind Markt-Öffnungsmaßnahmen, bzw. die Privatisierung möglichst vieler Bereiche.

weitere Interessensverbände: (Auswahl)
- ACEA (Association des Constructeurs Europeens d´Automobiles /  europäischer Automobilherstellerverband)
- AEI
(American Enterprise Institute / beste Kontakte zu Bayer und Monsanto)
- AISBL (European Aluminium Industry )
- ASTM (ursprünglich American Society for Testing and Materials) ist heute eine               internationale Standardisierungsorganisation
- BDO Global  (Unternehmensnetzwerk von Wirtschaftsprüfern, die zu den fünf größten
 
Prüfungs- und Beraterorganisationen gehören)
- BTCA  (Better than Cash Alliance / Initiative zur Abschaffung des Bargelds)
- CBI (Confederation of British Industry )
- CELCAA & FRUCOM ( European Liaison Committee for Agriculture and Agri-food trade)
- CEPS (Centre for European Policy Studies)  CEPS ist eine europäische Denkfabrik mit    Sitz in Brüssel, gegründet 1983 und beschäftigt sich mit der Beeinflussung von EU-Politik
- CSI  (Coalition of Services Industries) US-amerikanischer Dienstleistungsverband
- CII (Cross-Industry Initiative) Lobbygruppe diverser Branchen zum Abbau der Regulierung für Chemikalien
- DIHK (Deutscher Industrie und Handelskammertag)
- EAC (EU-Asia-Center) Abstimmung zwischen EU und Asien, zur weiteren Fokussierung auf Freihandelsabkommen, u.a. mit den USA, Canada, Japan, Singapur, Vietnam, Thailand, Philippinen, Australien, Indien, und China, zur Absicherung von „Investment Agreements“.
- EADS  (European Aeronautic Defence and Space Company)  Die Airbus Group N.V., Leiden/Niederlande, die sich von 2000 bis 2013 EADS nannte, ist einer der bedeutendsten Luft-/Raumfahrt- und Rüstungskonzerne. Die Konzernzentrale befindet sich im französischen Toulouse.
- EAMA (European Automobile Manufacturers Association) Lobby der Automobilindustrie
- EBF (European Banking Federation)
- ECIPE (European Centre for International Political Economy) ist ein  Think Tank zur Beeinflussung der EU-Handeslpolitik und internationaler Wirtschaftsfragen. ECIPE wurde 2006 gegründet, mit Sitz in Brüssel 
- ECST (European Coalition for Sustainable Transport )
- EEF (European Energy Forum)
- EFPI (European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations) Lobby der Pharmaindustrie
- EIAS (European Institute for Asian Studies) EIAS ist ein führender Think Tank mit dem Ziel, wirtschaftliche Fragen zwischen Asien und der EU abzustimmen / zu beinflussen
- EIF (European Internet Foundation)
- ELI LILLY & COMPANY (EU trade policy as well as the future of transatlantic relations, ongoing debate on intellectual property )
- EPC (European Policy Centre)
- EPFSF  (European Parliamentary Financial Services Forum)
- ESF (European Security Foundation)

- ESLG  (European Services Leader Group)
- ESP (European Services Platform)
- ESIA ( European Semiconductor Industry Association)

- FATF (Fiancial Action Task Force / u.a. Abschaffung des Bargelds)
- GAAI (German Association of Automotive Industry)
- GASP (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik)
- GESA (German European Security Assiciation)
- GSC (Global Services Coalition)  Aktuell drängt GSC auf den Abschluss des Dienstleistungsabkommens TISA und versucht darin Liberalisierungen, die über die Reichweite des GATS-Abkommens weit hinausgehen, zu verwirklichen.
- GPFI (Global Partnership for Financial Inclusion / Hilfe bei der Abschaffung von Bargeld)
- GSVP (Gemeinsame Sicherheits und Verteidigungspolitik)   
- IRF (International Road Federation / Internationaler Strassenverband )
- ISDA (Derivateverband, erheblicher Einfluss auf Derivate-Geschäfte)
- PCM 
(Policy Committee Meetings ) gehört zu den typischen Veranstaltungsformaten des ESF, die vierteljährlich stattfinden
- PCI (Pokemon Company International)
- PhRMA  (Pharmaceutical Research and Manufacturers of America, Lobbying für Eli Lily, Pfizer, Sanofi und andere)
- SAS (Sky And Space)
- SDA (
Security & Defence Agenda )
- SEDE (2004 gegründeter Unterausschuss für Sicherheit und Verteidigung)
- SEC (US
Securities and Exchange Commission)
- SIA (US Semiconductor Industry Association)
- Spirits Europe (SpiritsEUROPE represents the interests of the spirits sector from 31 national associations and 8 leading multinational companies)
- TABD (Transatlantic Business Dialogue)
- TABC  (TransAtlantic Business Council)
- TCW Group (Trust Company of the West) gegründet 1971, mit Sitz in Los Angeles, vertritt die TCW-Gruppe führende Investoren, Finanzinstitute und Stiftungen
- TEC (Transatlantic Economic Council)
- TFRCC (Transatlantic Financial Regulatory Coherence Coalition)
- TGG  (Tax Good Governance) Plattform für EU-Steuerreformen im Sinne der Konzerne
- TPC (Trade Policy Committee) erheblicher Einfluss auf den EU-Ausschuss für Handelspolitik
- TPN (Transatlantic Policy Network)
- US Chamber Delegation
- US Grains Council (Lobbyiert für Agrarriesen wie Bunge, Cargill und Bayer-Monsanto etc..)

Ergebnis EU und die Lobbyisten
Mit diesen Ausführungen sollte deutlich werden, in welch hohem Ausmaß die EU-Politik von Lobbyisten und Verbänden bestimmt wird. Die mehr als 25.000 Lobbyisten wären nicht in Brüssel, wenn sie mit ihrer ständigen Beeinflussung nicht erfolgreich wären!
Es geht immer um das Gleiche: Regeln, Regulierung und Handelshemmnisse zu beseitigen. Um es nochmal an einem Beispiel aufzuzeigen:
Der Verband US Grains Council, der für Agrarriesen wie Bunge, Cargill und Bayer-Monsanto lobbyiert, will die regulatorische Zusammenarbeit nutzen, um Exporte von genveränderten Produkten nach Europa zu steigern, bzw. diesbezügliche Hürden zu senken, den Pestizidrückstandsgehalt in Lebensmitteln in der EU zu erhöhen, also durch Hochsetzen der Grenzwerte, oder auch die Regulierung hormonstörender Chemikalien zu untergraben.
https://corporateeurope.org/de/international-trade/2019/02/ttip-reloaded-bei-den-neuen-eu-usa-handelsgespr-chen-haben  
Das Machtkartell aus EU und Lobbyisten vergrössert sich ständig, aus sich selbst heraus, mit eigener Dynamik und tut alles Erdenkliche, um demokratische Kontrollmöglichkeiten abzuschaffen. Der größte Feind dieses Machtkartells sind die Möglichkeiten einer demokratischen Kontrolle.

Insbesondere ist zu bedenken, dass mit den Freihandelsabkommen und den damit verbundenen privaten Schiedsgerichten, wie dem ICS, dem International Court System,
Kontrolle und Korrekturen auf legalem, auf demokratischem Wege nicht mehr möglich sind!

6. EU - und die Goldman Sachs Lobby
Es existieren unendlich viele Verbände und Lobby-Organisationen, die das EU-Geschehen maßgeblich beeinflussen und gestalten. Insbesondere transatlantische, also US Organisationen, wie es bereits während- und nach dem zweiten Weltkrieg angestrebt wurde, u.a. über Herrn Jean Monnet. Besonders interessant in diesem Zusammenhang, das Haus Goldman Sachs.

Goldman Sachs ist ein US- Investmentbanking- und Wertpapierhandelsunternehmen und nimmt im internationalen Finanzsektor eine herausragende Stellung ein. Es gilt als eines der mächtigsten und am besten vernetzten Unternehmen der Branche weltweit.
Goldman Sachs ist hauptsächlich als Finanzdienstleister für Großunternehmen und große institutionelle Investoren tätig und, gleichzeitig, insbesondere zur Beeinflussung von politischen- und EU-Entscheidungsträgern stets zu Diensten.
Daher soll hier nachfolgend, am Beispiel Goldman Sachs aufgezeigt werden, wie transatlantische, bzw. US- Institutionen die Entwicklung der EU maßgeblich steuern und beeinflussen !

So z.B. 2018: 
HerrJörg Kuckies, Deutschland-Chef von Goldman Sachs, soll Staatssekretär im Bundesfinanzministerium werden und sich u.a. um Fragen der Finanzmarktregulierung kümmern. Herr Kukies ist weiterhin Mitglied des "Strategic Board" des „Deutschen Derivate Verbands“, der sich nach eigenen Angaben, "in regulatorischen Grundsatzfragen bei den politischen Entscheidern für die EU-Zertifikat-Branche einsetzt".

Mit besten Verbindungen zu Frau Kanzlerin Merkel: der frühere Deutschland-Chef von Goldman Sachs, Herr
Alexander Dibelius , nahm schon früh Kontakt zu CDU-Parteichefin Angela Merkel auf, bereits lange vor ihrer Nominierung als Kanzlerkandidatin. Für sie arrangierte er mehrere Dinner mit Unternehmen. Und immer wieder steht er, bis heute, Frau Merkel als Berater zur Verfügung“, berichtet so u.a. das Wirtschaftsmagazin Capital.
Und: Im Krisenjahr 2008, machte Frau Merkel den Goldman Sachs-Berater, Herrn Otmar Issing, zum Vorsitzenden der Kommission der Expertengruppe Neue Finanzmarkt-architektur
Und auch: das Phänomen Drehtür: Das US-Unternehmen Goldman Sachs gilt als Paradebeispiel für das Seitenwechsler-Phänomen. So hat Goldman Sachs zahlreiche ehemalige politische Entscheidungsträger als Berater/Mitarbeiter abgeworben, während zugleich, und immer wieder, GS-Mitarbeiter in Regierungs- und/oder Aufsichtsposten wechseln.
Die Zeitschrift „Der SPIEGEL“ beschrieb das GS-Netzwerk als eine "Gemeinschaft, die zusammenhält, auch wenn der eine geht, oder der andere kommt. Über Jahrzehnte trifft man sich irgendwann irgendwo immer wieder. Man verdient also gutes Geld, und hat beste Karrierechancen“. Daher hier nachfolgend, zu einem besseren Verständnis, eine Auswahl von derzeitigen und/oder ehemaligen Mitarbeitern von Goldman Sachs in der EU:
-
José Manuel Barroso: Nach zehn Jahren als EU-Kommissionspräsident schied Herr Barroso im Oktober 2014 aus der EU-Kommission aus. Im Juli 2016 kündigte er seinen Wechsel zu Goldman Sachs International an. Das Ethik-Komitee der EU-Kommission gab grünes Licht für seinen Seitenwechsel, nachdem Barroso zugesagt hatte, keine Lobbyarbeit für Goldman Sachs zu betreiben. Allein im Oktober 2017, gab es dennoch ein Lobbytreffen, zwischen Herrn Barroso und dem EU-Kommissar Jyrki Katainen.

- Herr Mario Draghi, aus dem Hause Goldman Sachs, ist seit dem 1. November 2011 Präsident der EZB, der Europäischen Zentralbank ! Er war vorher, seit Januar 2006, Gouverneur der italienischen Zentralbank Banca d´ Italia,
und, von 2002 bis 2005,  stellvertretender Vorsitzender und Managing Director von Goldman Sachs International !

Herr EZB-Cheff Mario Draghi wurde aufgefordert, wegen möglicher Interessens-Kollisionen, aus der „Group of Thirty“ (G30) auszutreten, einer privaten Versammlung von höchstrangigen Entscheidern, aus Gouverneuren, Vertretern von Zentralbanken und privater Geldinstitute, die er gleichsam als EZB-Direktor kontrollieren sollte...?!

Und nachfolgend, weitere EU/US Vasallen, aus dem Hause Goldman Sachs:


- Herr Mario Monti, EU-Kommissar von 1995 - 2004, als Berater von Goldman Sachs („Board of International Advisors“) in deren Jahresbericht 2010 aufgeführt, und
von 2011 bis 2013, Regierungschef Italiens.


- Herr Romano Prodi, ehem. italienischer Ministerpräsident und EU-Kommissions-präsident, war von 1990 bis 1993 bei Goldman Sachs als Berater tätig. Wenn Herr Prodi kein öffentliches Amt bekleidete, arbeitete er als Berater für Goldman Sachs!

 
- Herr Otmar Issing, seit 2007 „International Advisor“ von Goldman Sachs, ist ehem. Direktoriumsmitglied der EZB und ehem. Chefvolkswirt der Deutschen Bundesbank.
Und: Im Krisenjahr 2008 machte Frau Bundeskanzlerin
Merkel, den Goldman Sachs-Berater, Herrn Otmar Issing, zum Vorsitzenden der EU-Kommission der Expertengruppe Neue Finanzmarktarchitektur

- Herr Peter Sutherland, bis 1989 EU-Kommissar, u.a. für Wettbewerb, und bis 1995 GATT-Generaldirektor, ist seit 1995 Vorstandsmitglied von Goldman Sachs International.

USA: (relevant  i.V. mit Freihandelsabkommen EU/USA)
- Herr
Gary Cohn, Präsident & Chief Operating Officer bei Goldman Sachs, war von 2017-2018 Direktor des Nationalen Wirtschaftsrats

- Herr Stephen Mnuchin, war für Goldman Sachs tätig und wurde, unter US-Präsident Donald Trump, Finanzminister der USA.

-
Philip D. Murphy, ehemaliger Goldman Sachs Senior Director, wurde 2009 zum Botschafter der USA in Deutschland ernannt.

- Herr
Henry Paulson, US-Finanzminister unter George W. Bush. In seiner Amtszeit wurden einige der wichtigsten Banken-Rettungmaßnahmen entschieden. Er ist ehemaliger CEO, bzw. Aufsichtratschef von Goldman Sachs.. 

- Herr Robert Rubin
war US-Finanzminister unter Bill Clinton, und langjähriges Aufsichtsratsmitglied von Goldman Sachs

- Herr
Robert Zoellick ist seit 2013 Vorsitzender des International Advisory Board von Goldman Sachs. Zuvor war er Präsident der WB, der Weltbank, und United States Trade Representative (2001-2005) und Deputy Secretary of State (2005-2006). Herr Zoellick war in den 1990ern erst Goldman Sachs-Berater, und später leitender Angestellter bei Goldman Sachs.
Goldman Sachs ist, um höflich zu bleiben, ein schillerndes Unternehmen, und war mit seinen über 30.000 Mitarbeitern immer wieder in diverse Skandale verwickelt:
Goldman Sachs: Vorgehensweise gegen strikte Regulierung des Derivatemarktes.
Im Rahmen seiner Mitgliedschaft im Derivateverband ISDA, setzte sich Goldman Sachs aggressiv und mit Erfolg gegen geplante Regulierungen des sehr risikoreichen Derivatemarktes ein.

Und konkret zu Goldman Sachs, um nur zwei Beispiele zu nennen:

Die ehemals öffentliche HSH-Nordbank, ein Zusammenschluss von Hamburg und Schleswig-Holstein,  wurde von der EU zu einer Privatisierung gezwungen, angeblich wegen staatlicher Beihilfen, und sofort fanden sich Interessenten: Fa. Cerberus, der Höllenhund, und der Multi-Milliardäre, Herr Christopher Flowers, Sprössling aus dem Hause Goldman Sachs. Die Filet-Stücke wurden für kleines Geld, für ca. 1 Milliarde Euro verkauft, während die „Bad Bank“ und die finanziellen Risiken, in Höhe von ca. 20 Milliarden Euro,  vom Steuerzahler zu tragen waren..

Und weiter: die ehemals 65.000 öffentlichen Wohnungen der GSW in Berlin, wurden für 90% der GSW-Anteile, für kleines Geld, für 405 Mio. Euro, an die Investoren Cerberus (der Höllenhund) und Whitehall, einer Goldman Sachs-Tochter verkauft, somit für einen Preis von ca. € 7.000.- pro Wohnung, und dies mit freundlicher Hilfe des Wirtschafts-Beratungs-Unternehmens Ernst & Young, die eine Abwertung der Wohnungen gutachterlich festgestellt hatten. Ein, für jeden Laien erkennbar, zu niedriger Preis, den alle Bewohner, selbst die Ärmsten, für den Kauf einer Wohnung hätten aufbringen können!

Damit kommen wir zwangsläufig zu der Frage, wie es möglich ist, dass Unternehmen, wie Goldman-Sachs, auf der einen Seite die EU über ihre Mitarbeiter kontrollieren sollen, und gleichzeitig, auf der anderen Seite, mit ihrem enormen Insider-wissen, fette Geschäfte in den EU-Mitgliedsstaaten machen..
7. EU und die Handelsabkommen
Das Thema ist nicht wirklich neu, aber dennoch immer das Gleiche. Es geht um die so genannten Freihandelsabkommen, deren Ziel ist es, verkürzt gesagt: 
Durchsetzung von Wirtschafts- und Konzerninteressen. Alles ist Wettbewerb, weltweit.
Umweltschutz, soziale Errungenschaften, Gerechtigkeit, Demokratie und der Bürgerwille sind nachrangig und haben sich den Wirtschaftsinteressen unterzuordnen.
Rechtsstaat, Subsidiarität, Demokratie und „alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, war gestern, ist obsolet und nicht mehr zeitgemäß. Private „Schiedsgerichte“ sollen den Konzernen eine Klagebefugnis gegen Staaten einräumen, sowie die Möglichkeit exorbitanter Schadensersatzforderungen, wenn die Staaten durch ihr Verhalten, bzw.  durch souveräne Entscheidung und Gesetzgebung, z.B. zugunsten der Umwelt, die Gewinne der Konzerne geschmälert haben sollten..

Bereits unter dem Dach der WTO, der World Trade Organisation, wurden solche Abkommen verhandelt und in den aktuellen Abkommen ist zunehmend die EU als ein Verhandlungspartner vertreten. So sind z.B. eher bekannte EU-Abkommen:
·        TTIP  (Transatlantic Trade and Investment Partnership / Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft)
·        TAFTA  (Trans-Atlantic Free Trade Agreement)
·        NAFTA  (North American Free Trade Agreement / Nordamerikanisches Freihandels-abkommen
·        GATS  (General Agreement on Trade in Services)
·        TRIPS  (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights)
·        CETA  (Comprehensive Economic and Trade Agreement / auch: Canada-EU Trade Agreement / Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada, bereits vorläufig in Kraft getreten)
·        MAI  (Multilaterales Abkommen über Investitionen, 1998 gescheitert und beendet)
·        ACTA  (Anti Counterfeiting Trade Agreement)
·        TISA (Trade in Services Agreement)
·        TPP (Trans-Pacific Partnership / Transpazifische Partnerschaft)
·        JEFTA   (Japan-EU Free Trade Agreement / Freihandelsabkommen EU-Japan)
Es ist das bisher umfangreichste bilaterale Handelsabkommen der EU und trat am 1. Februar 2019 in Kraft. 
·        SEUFTA / EUFSTA (European-Union-Singapore Free Trade Agreement / Freihandelsabkommen zwischen der EU und Singapur)
Diese Abkommen setzen zwar verschiedene Akzente, im Kern geht es aber immer um das Gleiche, Abbau jeglicher Handelshemmnisse und wirtschaftlicher Zugriff auf alle Bereiche.. öffentliche Dienstleistungen und Daseinsvorsorge sollen dem Profit unterworfen werden.
Die Dienstleistungsgewerkschaft „Public Services International“ (PSI) warnt z.B. vor TISA und führt dazu aus:
„Grundsätzliches Konfliktpotenzial zwischen öffentlichen Diensten und Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen. Öffentliche Dienste sollen eine grundlegende soziale Daseinsvorsorge leisten, die bezahlbar, universell verfügbar und nicht gewinnorientiert ist. Öffentliche Dienste werden im Allgemeinen von einem Regelwerk begleitet, das ihre Kommerzialisierung bewusst einschränkt und dafür sorgt, grundlegende Dienstleistungen nicht als reine Handelsware anzusehen. Handelsabkommen dagegen fördern gezielt die Kommerzialisierung.“
1. Regelmäßig wird alles mögliche getan, um die Verhandlungen geheim zu halten, die Öffentlichkeit soll im Vorfeld möglichst wenig mitkriegen, damit möglichst wenig Widerstand  entsteht.

2. Über die Enthüllungsplattform WikiLeaks wurde bekannt, dass für das TISA-Abkommen
eine 5-jährige Geheimhaltung vereinbart wurde; mit anderen Worten: erst nach 5 Jahren nach Inkrafttreten (oder auch nach Scheitern) des Abkommens dürfen Inhalte aus den Verhandlungsrunden oder auch die Teilnehmerlisten veröffentlicht werden.

3. Ratchet Clause (Sperr-Mechanismus) damit soll im Rahmen des TISA-Abkommens festgelegt werden, dass wenn einmal eine öffentliche Dienstleistung privatisiert wurde, dies nicht mehr rückgängig gemacht werden kann; eine Rekommunalisierung wäre also nicht mehr möglich..

4. Stand still (Stillstandsvereinbarung) danach müssten soziale, ökologische und Umwelt- Standards und Vorschriften „eingefroren“ werden, sie dürften nach Inkrafttreten von TISA nicht mehr verschärft werden. So wären z.B. neue oder schärfere Vorschriften zum Schutze der Umwelt nicht mehr möglich

5. Um Widerstand aus der Bevölkerung möglichst zu unterbinden, arbeitet die EU immer wieder mit kleinen Tricks. So wird z.B. ein Verfahren, wie die Verhandlungen zu TTIP, erst einmal ausgesetzt , wenn zuviel Widerstand entsteht. Aktuell, also 2019, wird wieder neu ein Abkommen verhandelt, zwischen der EU und den USA, ähnlich TTIP, mit noch stärkeren Eingriffen in nationale Kompetenzen, es wird einfach weiter gemacht, „unter neuer Flagge.“

Ähnlich wie seinerzeit bei den EU-Verträgen: Nachdem der Widerstand gegen die EU-Verfassungsverträge zu groß wurde, hat man einfach geblöfft, die EU-Verträge angeblich beerdigt, das Kind umgetauft, in „Lissabon-Vertrag“, und dann durchgedrückt.

6. Aktuell wird diese Technik auch angewendet, bei der Erweiterung der Dienstleistungsrichtlinien, seinerzeit bekannt als „Bolkenstein-Richtlinie“ und seit 2006 in Kraft getreten, werden derzeit erhebliche Weiterungen verhandelt, neue Regeln für den Binnenmarkt, man könnte sagen: Bolkenstein reloaded, oder Bolkenstein 2.0

So will die EU-Kommission durchsetzen, dass sie das letzte Wort über nationalstaatliche Regelungen und Gesetze im Dienstleistungsbereich hat. Möchte also eine Kommune, ein Bundesland, oder der Bund, eine neue Regelung / ein Gesetz beschließen, so müsste bei der EU dazu die Erlaubnis eingehohlt werden.

Ein neuer Vorschlag des Lobby-Verbandes „BusinessEurope“ geht noch einen Schritt weiter und die EU-Kommission schlägt so nun vor, dass nationale Behörden, Gemeinden oder Ministerien verpflichtet sind, bereits schon 3 Monate vor Beschluss einer neuen Regelung, die EU-Kommission zu informieren. Bei Nicht-Gefallen soll die EU das Recht haben, den Mitgliedsstaat zu Aufhebung seiner neuen Regelung aufzufordern.

Eine weitere Schwächung der Kommunen ist in der Verankerung des Herkunftsland-prinzips zu sehen. Denn dies bedeutet, dass ein Dienstleister, wenn er z.B. in Deutschland arbeitet, nur die Bestimmungen des Landes zu befolgen hat, aus dem er kommt.

Ferner versucht die EU-Kommission, wie auch in anderen Fällen, sich das Recht einzuräumen, zur „Auslegung“ der Dienstleistungsrichtlinie. Das ist von erheblicher Bedeutung, weil von der EU, wahrscheinlich absichtlich, immer wieder besonders schwammige und uneindeutige Formulierungen verwendet werden; mit anderen Worten: je schwammiger die Formulierung, desto größer ist der Auslegungsspielraum!
So hat der EuGH schon mehrere Urteile zur Bolkenstein-Richtlinie gefällt und dabei den Spielraum für öffentlich erbrachte Dienstleistungen immer weiter eingeschränkt.

Und: kommunale Satzungen sollen „marktkonform“ umgebaut werden.

Letztlich will die EU den gesamten Dienstleistungsbereich für den Markt und die Dienstleistungskonzerne öffnen. Stück für Stück, Zug um Zug, scheibchenweise.
Öffentliche Dienstleistungen sollen ersetzt werden, durch eine EU-weite Ausschreibungspflicht. Betroffen sind letztlich so gut wie alle Bereiche: Trinkwasser, ÖPNV, Schule/Bildung, Kitas, Gesundheitswesen, Versorgung mit Gas, Strom und Fernwärme, Müllentsorgung, Müllverbrennung, Transporte, sowie die Versorgung mit Wohnraum.
7. Immer wieder werden Projekte als „günstig“ angepriesen, unter dem Motto PPP, bzw. ÖPP (public private partnership, bzw. öffentlich private Partnerschaften) Auch hierbei geht es, wenn auch indirekt, um die Privatisierung öffentlichen Eigentums, bzw. öffentlicher Infrastruktur, zum Schaden der Bevölkerung und zur Profit-Steigerung von Wirtschaftsunternehmen.
Ergebnis in Sachen EU und Handelsabkommen
Es ist völlig absurd, öffentliche Dienstleistungen in Profit- und Verwertungskreisläufe rein zu zwingen, aus mehreren Gründen:

- die Garantie der öffentlichen Daseinsvorsorge, normiert u.a. in Art. 28 des deutschen  Grundgesetzes, ist eine Säule der Verfassung

- Grundgedanke der Daseinsvorsorge ist die Grundversorgung der Bevölkerung, mit der lebenswichtigen Infrastruktur, in guter Qualität, auf Dauer, und ohne Gewinnerzielungs-absichten, um sie für alle Bürger erschwinglich und bezahlbar zu machen. Lediglich die Selbstkosten werden auf die Nutzer umgelegt.

- die Gewährleistungsverantwortung verbleibt in jedem Fall bei den Kommunen, weil eine Stadt wie z.B. München, nicht 4 Wochen ohne Strom auskommen kann. Sollte also ein privater Anbieter bei einer Ausschreibung den Zuschlag bekommen, und anschließend insolvent werden, so müsste die Kommune einspringen, und mit öffentlichem Geld den Schaden beheben, während die Profite vom insolventen Unternehmen bereits eingesackt wurden.

- Die Daseinsvorsorge hat eine lange und bewährte Tradition: die Infrastruktur wird ständig gewartet und ca. 1% der gesamten Anlagen werden jährlich erneuert.

- aber noch gravierender: es muss das Öffentliche, das Hoheitliche bestehen bleiben und geschützt werden, weil nur so die Steuerung unserer Gesellschaft durch den Souverän, durch die Bürgerschaft, demokratisch möglich ist! Um es an einem Beispiel aufzuzeigen:
Zum Schutze der Umwelt will eine Kommune beschließen, den ÖPNV, den öffentlichen Personen Nahverkehr, kostenlos anzubieten, um so den Individualverkehr zu reduzieren.
Das wäre nach den Spielregeln der EU nicht mehr möglich, da es eine „verbotene Subvention“ wäre, eine „Verzerrung des Wettbewerbs“, und ein „Missbrauch öffentlicher Monopole“..

Bezüglich der Freihandelsabkommen sieht es nicht besser aus:

- bei JEFTA, dem Freihandelsabkommen EU/Japan, welches seit dem 1. Februar 2019 in Kraft getreten ist, unternimmt die EU-Kommission einen weitergehenden Schritt der Entmachtung: das Abkommen wird als „EU-only“ qualifiziert, das bedeutet, dass die EU alleinig entscheidet und die nationalen Parlamente nicht mehr gehört werden müssen.
(Im Gegensatz zu „gemischten abkommen“, wo die nationalen Parlamente noch mitreden können). Im Streitfall obliegt die Feststellung, ob es sich um ein ‚gemischtes Abkommen‘ oder um ein „EU-only“ handelt, welches die EU selbst beschließen kann, ohne die Mitgliedsstaaten zu befragen, obliegt dem EuGH, dem Europäischen Gerichtshof, was völlig absurd ist. Das wäre so, als würde man dem Hund die Entscheidung über die Bewachung der Wurst-Theke übertragen..

- mit dem JEFTA-Abkommen werden Entscheidungsprozesse in demokratisch nicht legitimierte Gremien ausgelagert, wie Ausschüsse, Foren und Arbeitsgruppen, die von keiner demokratisch legitimierten Instanz mehr anfechtbar oder korrigierbar sind, auch nicht mehr von der EU selbst..?!

- der dickste Hund kommt aber noch: am 1.5.2019, hat der EuGH entschieden, i.V. mit dem CETA-Abkommen, dass Konzern-Klage-Rechte über das Schiedsgerichts-System ICS (International Court System) mit EU-Recht vereinbar- und somit zulässig sind !

Das bedeutet, um nur 1 Beispiel zu geben: durch den Atomausstieg fordert VATTENFALL aktuell von Deutschland Schadensersatz, in Höhe von € 6,1 Milliarden, vor einem solchen Schiedsgericht in Washington ! 

Und noch zu den
Schiedsgerichten: zu den besonders umstrittenen Inhalten der Freihandels-abkommen zählen die Bestimmungen zum Investorenschutz, bzw. die Klagerechte von Konzernen gegen Staaten! Der diesbezügliche Mechanismus der Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) wurde von der EU-Kommission geringfügig und medienwirksam geändert, in das Investment Court System (ICS). Inhaltlich geht es dennoch um dasselbe: Die Bestimmungen sollen Konzernen erlauben, die EU-Mitgliedsstaaten vor privaten Schiedsgerichten auf Entschädigung zu verklagen, sollten diese regulatorische Änderungen vornehmen, welche die Profite der Unternehmen schmälern könnten. Die Unabhängigkeit der RichterInnen an diesen Schiedsgerichten bleibt mehr als zweifelhaft, sie werden pro Klage bezahlt, was ein Interesse an einer Zunahme von Klagen begünstigt!
Dabei gibt es in den EU-Mitgliedsstaaten funktionierende Rechtssysteme, die die Notwendigkeit von privaten Schiedsgerichten fundamental in Frage stellen.
Kurz: bereits mit der Übertragung von Kompetenzen auf den EuGH, und noch mehr mit der Übertragung von Entscheidungsmacht auf private Schiedsgerichte, werden Gremien geschaffen, deren Entscheidungen legal und demokratisch nicht mehr erreichbar, nicht mehr korrigierbar, und nicht mehr anfechtbar sind!

Wir wären gut beraten, wenn wir solche Entwicklungen, ähnlich den Ermächtigungs-gesetzen von 1933, bewusst und bei vollem Verstand mitkriegen, und entsprechend handeln! 

TTIP reloaded / CEO :
https://corporateeurope.org/de/international-trade/2019/02/ttip-reloaded-bei-den-neuen-eu-usa-handelsgespr-chen-haben
8. EU – Umweltschutz und Landwirtschaft
Um das Ergebnis schon vorweg zu nehmen: die neoliberale Politik der EU-Institutionen ist so ziemlich das genaue Gegenteil von Umwelt- und Naturschutz. Vorrangig geht es in Brüssel darum, Tür und Tor zu öffnen,  für die Interessen der Konzerne. Je niedriger die Umweltstandards, desto mehr Kapitalrendite ist möglich!
Die EU verlangt bekanntlich, dass möglichst alle Märkte „geöffnet“ werden und dass jegliche Subventionen der öffentlichen Hand, sei es aus sozialen- oder Umweltschutz-gründen, zu unterbleiben hat. Gleichzeitig vergibt die EU selbst Subventionen, in Höhe von zig Milliarden Euro, nicht nur für Bankenrettungen, sondern, wie üblich intransparent, auch in anderen Bereichen:

So werden in Brüssel jährlich ca. 55 Mrd. Euro Agrarsubventionen verteilt, insbesondere an die Großen, an die Agrar-Industrielle Landwirtschaft. Über die EU-Zuwendungen wird entschieden, welche Art von Landwirtschaft gewollt ist !

Industrialisierte Landwirtschaftsbetriebe setzen ihre Interessen, mit Hilfe ihrer Lobbygruppen, in der EU durch, wie z.B. die Subventionierung „nach Fläche“, entgegen aller ökologischen Argumente. Ökologisch ausgerichtete Kleinbetriebe ziehen so den Kürzeren. Die EU-Parlamentarier sind häufig gleichzeitig, in Personalunion,  in verschiedenen Aufsichtsräten der Agrarindustrie und deren Kreditgebern vertreten. Untereinander verflochten, auch durch das Prinzip „Drehtür“, haben Abgeordnete mit solchem Hintergrund den größeren Einfluss und setzen sich durch. 
Eine ARD-Film-Doku dazu: 
https://www.ardmediathek.de/daserste/player/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3JlcG9ydGFnZSBfIGRva3VtZW50YXRpb24gaW0gZXJzdGVuL2QzMGJjYWM5LTIwNzEtNGNlZS04MGYzLWUwODdhM2IzYzdjMw/

Es ist völlig eindeutig, was von der Agrarindustrie angestrebt wird: möglichst große Flächen, möglichst niedrige Umweltstandards und dadurch möglichst hohe Profite.

Dagegen steht: Mega-Farmen und Monokulturen, oder Hallen, in denen 50.000 Hühner gezüchtet und gequält werden, können niemals ökologisch und nachhaltig sein!
1. Derzeit sind von Großinvestoren besonders Flächen in afrikanischen Ländern gefragt, als Investment, und stehen zum Ausverkauf bereit. Meist, erzwungen durch schiere Armut, verkaufen sie ihre Ländereien an Großinvestoren, für Megafarmen, für eine industrielle Landwirtschaft und Monokulturen, unter Vertreibung der seit Generationen dort lebenden und ansässigen Kleinbauern! Dabei sind Investoren aus Europa, mit über 315 Abkommen und mit einer Gesamtfläche von 7,3 Mio. Hektar involviert und bilden damit die größte Anleger-Gruppe. Unternehmen, nur aus Deutschland, sind an immerhin 26 Landnahme-Abkommen mit einer Gesamtfläche von 433.000 Hektar beteiligt. Einer der großen Akteure ist das in Berlin ansässige Unternehmen Amatheon Agri, das seit 2013 im großen Stil Ländereien in Sambia, Uganda und Simbabwe gekauft hat.

An dieser Stelle lohnt es sich, wenigstens ein Beispiel näher unter die Lupe zu nehmen:
Das deutsche Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat 2011 einen Fonds aufgelegt, den „Agriculture and Trade Investment Fund“ (AATIF), zusammen mit der KFW-Bank, der Deutschen Bank, der Österreichischen Entwicklungsbank (OeEB) und der EU-Komission.

Der AATIF-Fonds ist ein sogenannter „strukturierter offener Fonds“ und hat seinen Sitz in Luxemburg, da er nach deutschem Recht nicht erlaubt wäre und, ganz nebenbei, in  Luxemburg keine Ertragssteuer zu zahlen hat ! Mit diesem Fonds sollen private Investoren angelockt werden, im Sinne eines PPP (private public partnership), insb. durch das Instrument einer Mischfinanzierung, einer „Blending-Fazilität, mit der die wesentlichen Risiken vom BMZ übernommen werden, um so private Anleger anzulocken.

So erwarb das Unternehmen „Agrivision Zambia“, bis 2016, ca. 18.000 Hektar Ackerflächen in Sambia, gefördert mit über 7 Mio. Euro vom AATIF-Fonds.

Ähnlich auch: die „Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft“ (DEG) hat dem größten Agrarkonzern in Sambia, „Zambeef“, einen Kredit über 25 Mio. US-Dollar genehmigt, damit dieser weiter expandieren kann; „Zambeef“ verfügt aktuell über ca. 100.000 Hektar Ackerland und nutzt die Fläche für Soja-Anbau, für Monokulturen und
für  Export.
Kurz: afrikanische Staaten verkaufen ihren Boden, ihre Landflächen, für kleines Geld,
aufgrund der enormen Armut ! Das übliche Procedere: den Bewohnern der verkauften Flächen/Ländereien wird alles mögliche versprochen, die Versprechen werden meist nicht eingehalten. Entweder erfolgt eine Warnung, sie sollen ihr Land innerhalb von 2 Wochen verlassen, oder aber, die Bulldozer kommen direkt, ohne Vorwarnung, und machen alles platt, was im Weg steht, so auch die Häuser und Infrastruktur der Bewohner. Viele leben so seit Jahren in Zelten, an Orten, die niemand braucht, und wo keine Landwirtschaft möglich ist. Hingegen würden die Bewohner ihres Landes, lediglich 0,6 Hektrar benötigen, um sich selbst zu versorgen!
Auf diese Weise werden dort Menschen vertrieben und ihrer Existenzgrundlagen beraubt.
Dazu sagt der Vorstand des AATIF-Fonds: „Was denkst Du, was einen guten Agrafond, der auf dem afrikanischen Kontinent aktiv ist, ausmacht ? In erster Linie liefert ein guter Fonds überzeugende Geschäftsergebnisse“ !

Das besonders schäbige und verlogene daran: das Ganze wird der Öffentlichkeit verkauft, als „Entwicklungshilfe“ und als „humanitäre Hilfe zur Überwindung der Armut“..

Neben der Beteiligung der EU-Kommission am Landraub in Afrika, ist auch das EU-Parlament sehr wohl informiert: so wurde von der NGO FIAN (Food First Information and Action Network), am 11. Oktober 2017 dem EU-Parlament ein Bericht vorgestellt und mitgeteilt, wie EU-Akteure am Landgrabbing beteiligt sind.
Aber gerne auch dazu: während zig Mio. € an den AATIF-Fund ausgezahlt wurden, nach Luxemburg, befreit von Ertragssteuern, als Gewinnbeteiligung, bekommt der Arbeiter in Sambia, für das Einsammeln von 50 kg Wild-Nüssen, von Agrivision Zambia, lediglich ca. 5 Cent ausbezahlt. Das ist die angebliche Entwicklungshilfe !
Und: Wie war das nochmal mit den Flüchtlingen und den Fluchtursachen ?
https://www.infosperber.ch/Wirtschaft/Sambia-Landraub-als-Entwicklungshilfe https://www.fian.de/fileadmin/user_upload/news_bilder/Schuldenreport_2017_AATIF.pdf
https://www.zeit.de/wirtschaft/2016-10/landwirtschaft-investoren-agrarflaeche-land-matrix-landerwerb  

2. Gentechnik: die EU-Dampfwalze hat Einwände von Umweltschützern überrollt und für Gentechnik grünes Licht gegeben.

3. Müll: Plastik-Müll wird oft von EU-Staaten in ärmere Länder, insb. In afrikanische Länder exportiert und dort angenommen, aufgrund von Armut, und gelangt so, zerrieben zu Mikro-Plastik, in die Weltmeere und in den Bio-Kreislauf ! Fische, Wale, und auch Seevögel, wurden und werden tot aufgefunden, mit Unmengen an Plastik, in deren Mägen.

4. Müll: Giftmüll wird gerne von EU-Staaten nach Somalia exportiert, der dort, aufgrund der dort vorherrschenden Armut, angenommen- und in der Landschaft, bzw. an Stränden gelagert wird.

5. Diverse Länder wurden in den vergangenen 30 Jahren von NATO-Truppen und Verbündeten angegriffen und bombardiert, u.a. mit DU-Munition, mit abgereichertem Uran, mit der Folge, dass deren Territorien, für lange Zeit  mit hochgiftigem radio-toxischem Feinstaub verseucht sind.

6. Ebenso wurden bei solchen Kriegen Unmengen von Bodenminen verwendet, und meist dort belassen, mit der Folge, dass insbesondere die Zivilbevölkerung über lange Zeit darunter zu leiden- und Opfer zu beklagen hat.

7. Schadstoffe aus Müllverbrennung: im so genannten Sevilla-Prozess wurden 2018 neue EU-Standards festgeschrieben. Mehr Stickstoff, mehr Quecksilber und Staub dürfen Müllverbrennungsanlagen künftig in der EU ausstoßen.
Beispiel Stickoxide: früher waren es 100 Milligramm pro Kubikmeter; gemäß EU-Kommission sollen nun 150 Milligramm pro Kubikmeter erlaubt werden. Beispiel Quecksilber: bisher waren es 20 Mikrogramm pro Kubikmeter;  künftig sollen 25 Mikrogramm erlaubt sein. TAZ v. 26.4.2018:   
http://www.taz.de/!5498829/

8. Glyphosat: die EU-Kommission hat 2017 dazu, freundlicherweise, einen Vorschlag eingebracht, der angenommen wurde: Freigabe des Super-Gifts aus dem Hause Monsanto für weitere 5 Jahre ! Argumente von Umweltschützern und unabhängigen Gutachten wurden- und werden ignoriert.
https://www.global2000.at/news/glyphosat-zulassung-verlaengert?gclid=EAIaIQobChMI9NLyyvOk4gIVFeh3Ch0xPAdUEAAYASAAEgKBnfD_BwE
Ähnlich auch die Handhabung mit dem Isektengift Thiacloprid, welches aus der Gruppe der Neonicotinoide stammt und zudem Säuglinge schädigt und Krebs verursachen kann.

9. Atomenergie: seit über 60 Jahren verpflichtet der EURATOM-Vertrag die EU-Mitgliedsstaaten, diese Hochrisikotechnologie zu fördern, trotz der mittlerweile bekannten Unfälle und Super-Gau-Gefahren bei Atomreaktoren. Die radioaktive Strahlung verseucht die Umwelt über extrem lange Zeiträume. Die Endlagersuche ist ein Blöff: auf diesem Planeten kann es für Millionen von Jahren kein sicheres Endlager geben!

10. Unterstützung von erneuerbare Energien, um loszukommen, von fossilen Energieträgern und Atomenergie: Fehlanzeige! Konzepte zur Stärkung der Erneuerbaren Energie  werden zurückgefahren und nicht ausgebaut.

11. Der EU-Freihandel ist so ausgerichtet, dass permanent nach dem Billigsten gesucht wird, zur Steigerung von Konzerngewinnen. Wo sind Löhne, Umweltstandards, Steuern und Stückkosten am billigsten? Das führt zu immer längeren Transport- u. Güterketten in Europa und zu einem immer höheren Verkehrsaufkommen und Umweltbelastungen durch Lastkraftwagen und andere Transportmittel.

12. Verkehr: wenn es billiger ist zu fliegen, statt mit der Bahn zu fahren, dann hat die Politik völlig falsche Akzente gesetzt ! Die Argumentation ist schlicht und entspricht der üblichen EU-Logik: Wettbewerb und Wirtschaft haben Vorrang vor Umweltschutz.
Für EU-Fluggesellschaften wird daher Kerosin nicht besteuert, da sonst ein Wettbewerbs-nachteil gegenüber außereuropäischen Fluggesellschaften zu befürchten wäre, während der Treibstoff von Lokomotiven zu versteurn ist. So müsste die Bahn eigentlich, wenn man es richtig macht, das günstigste Transportmittel sein!

13. Automobilität: die EU setzt Grenzwerte fest, von 40 Mikrogramm / cbm, bei Feinstaub im Strassenverkehr. Auf den ersten Blick könnte man jubeln und meinen, dass die EU sich um die Gesundheit der Menschen und der Umwelt kümmert, was aber so nicht zutrifft.
Das Grundparadigma lautet „Wachstum“, auch für die Autobauer, die ernste Absatzschwierigkeiten haben. Über die EU-Grenzwerte sollen Autofahrer so gezwungen werden, neue Autos zu kaufen, was aber die Umwelt noch mehr belasten würde. Kurz: Ein Programm zur Wirtschaftsförderung.

14. Verbot der bisherigen Glühbirnen und Einführung von Energie-Sparlampen, die erhebliche Mengen an Quecksilber enthalten und Menschen, insbesondere Kinder krank machen und vergiften. Hinzu kommt, dass diese Leuchtmittel einige Minuten brauchen, bis sie hell zu werden, wodurch die Einsparung von Energie zweifelhaft ist.. 


Ergebnis EU, Umweltschutz und Landwirtschaft
Die Politische Ausrichtung der EU auf der einen Seite und Umweltschutz und eine gesunde Landwirtschaft auf der anderen Seite, sind unvereinbare Gegensätze. Es gilt zu entscheiden: entweder Vorrang der Umwelt oder Vorrang der Wirtschaft.
Ein wirklich vernünftiger Umweltschutz ist aus genannten Gründen und insbesondere
durch die Enteignung demokratische Entscheidungsbefugnisse mit der EU nicht machbar!

9. EU – Militarisierung und Kriege
Am 26.5.2019 stehen wieder EU-Wahlen an. Auf Großplakaten erklärt uns Sven Giegold, EU-Spitzenkandidat der GRÜNEN, die Welt in grüner Kindersprache: „Europa ist ein Friedensprojekt“. Schon im Ansatz der kleine Trick, nämlich die Gleichsetzung von Europa und EU, weil in der öffentlichen Wahrnehmung der Begriff „Europa“ positiver besetzt ist.

Um zu prüfen, ob an der Giegold-Parole was dran ist, bedarf es einer eher aufwendigen Klärung, zumal die Kriegsfrage etwas sehr ernstes ist.

1. Die EU hat sich verpflichtet, an US- bzw. an NATO-Kriegen teilzunehmen. Mit den EU-Maastricht-Verträgen haben alle EU-Staaten ihre Verteidigung unter die Oberhoheit der NATO gestellt, die ihrerseits wiederum US-dominiert ist! Das ist der Grund, warum alle EU-Mitglieder gezwungen sind, auch US-Sanktionen, wie z.B. solche gegen Russland, mit umzusetzen .

Und weiter: Die NSS, die US-„National Security Strategy“, auch bekannt als Bush- oder „Wolfowitz-Doktrin“ vom September 2002, erlangte besondere Bedeutung, weil Elemente der bisherigen internationalen Ordnung, bzw. des Völkerrechts, infrage gestellt wurden, u.a. durch die US-Selbstermächtigung zu „Präventivkriegen“.

Begründet wurden – und werden – solche Angriffskriege von Seiten der USA mit dem Argument der „Bekämpfung von Terrorismus und  Schurkenstaaten“, bei gleichzeitiger Missachtung geltenden Völkerrechts.

Auch die Vorherrschaft im Weltall steht auf dem US-Fahrplan. So wurde im Oktober 2006 unter George W. Bush auch die Vorherrschaft im Weltraum als offizielle Doktrin verkündet. Der „National Space Policy“ (NSP) zufolge wollen sich die USA bei der Nutzung des Welt-raums keiner anderen Instanz unterwerfen. Jenen Nationen, die nach US-Vorstellungen gegen deren Interessen verstoßen, soll der Zugang zum All verwehrt bleiben. – Die EU, bzw. deren Mitgliedsstaaten, müssten demnach auch diesem Wahnsinn Folge leisten.

So erklärt sich auch die nahtlose Unterstützung der EU bei allen Kriegsabenteuern des Pentagons wie in Bosnien-Herzegowina, Libyen, Afghanistan, Syrien, im Kosovo, Irak, Jemen, etc. In allen Fällen –, ohne Ausnahme –, hat sich die EU hinter ihrem Lehnsherrn, der NATO, eingereiht und mitgemacht. Und: entgegen verbreiteter Meinung wird die NATO nicht vom Nordatlantikrat, d. h. den NATO-Mitgliedstaaten, geleitet. Als der Rat im Jahr 2011 eine Aktion zum Schutz des libyschen Volkes vor den angeblichen Verbrechen von Muammar al-Gaddafi gebilligt hatte und sich gegen einen „Regime-Change" stellte, beschloss die NATO eigenmächtig den Angriffskrieg –, ohne den Rat zu befragen!
Ob man es mag, oder nicht: Wir, die EU-Staaten, sind heute gemeinsam für die US-Kriege mit verantwortlich, so auch z.B. aktuell für die Hungersnot im Jemen, eine Folge der Militär-Operationen der saudischen Koalition, der US-Sanktionen und der EU-Rüstungsexporte.
Wir müssen uns jetzt entscheiden bzw. wählen, entweder diese Verbrechen zu unter-stützen und daran teilzunehmen, oder uns von den Fesseln der EU-Verträge zu befreien.  
Quelle:
https://www.voltairenet.org/article206288.html
2. So gut wie alle US-Kriege (und ihrer willigen EU-Mitmacher) seit dem Zweiten Weltkrieg sind als Angriffskriege – und völkerrechtliche Verbrechen – zu qualifizieren!  Die sprachli-chen Verkleisterungen wie „Humanitäre Intervention“, „mehr Verantwortung übernehmen“, „Interessen verteidigen“, ändern daran nichts! Es handelt sich bei diesen Kriegen um höchstmögliche Verbrechen, so wie es auch der damalige Chef-Ankläger bei den Nürnberger Prozessen, Robert Jackson, ausführte, da das Verbrechen eines Angriffskriegs alle anderen möglichen Verbrechen in sich birgt. Oder wie es der ehemalige Bundeswehr-Offizier und Mitglied der Friedensbewegung und der Friedensorganisation „Darmstädter Signal“, Jürgen Rose, ausdrückte, handelt es sich um „Regierungsamtliche Schwerstkriminalität“! Bis heute (Mai 2019) jedenfalls wurden alle diese Verbrechen nicht geahndet –, trotz eindeutiger Rechtslage!

Eine vertiefende Untersuchung dieser Kriege wurde von dem schweizer Friedensforscher Dr. Daniele Ganser in seinem Buch
„Illegale Kriege“, vorgelegt, welches bis heute im Buchhandel erhältlich ist, unwiderlegt und ohne Forderungen nach Schwärzung, etwa wegen falscher Behauptungen.

3. Eine ausgesprochen freche und dreiste Lieferung von Rüstungsgütern fand kürzlich über ein EU-Konstrukt statt. Deutschland wollte im April 2019 Rüstungsgüter nach Saudi-Arabien  für deren Krieg gegen den Jemen liefern, was so nicht zulässig gewesen wäre. Da aber solche Rüstungslieferungen als EU-Projekt möglich waren, entschied sich die Groko zu einer Kooperation mit Frankreich – und damit zu einem EU-Rüstungsexport.
Abgesehen von der Völkerrechtswidrigkeit drohen aktuell im Jemen (Stand Mai 2019) unfassbare humanitäre Katastrophen; Millionen von Menschen/Kindern sind ohne Wasser, Nahrung und medizinische Versorgung, worüber die Leitmedien nur bruchstückhaft berichten ...

4. Die EU-Mitgliedsstaaten verpflichten sich, auf Drängen der USA und vom ehemaligen US-Präsidenten Barack Obama immer wieder angemahnt, zu ständiger Aufrüstung, bis zur Höhe von zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der jeweiligen Staaten. Die Deutsche Kriegsministerin Ursula von der Leyen (CDU) und andere Regierungsmitglieder versicherten, dem bis 2024 Folge zu leisten. Das wären dann ca. 80 Milliarden Euro jährlich für Rüstung und Militär – Geld, das ganz dringend für sinnvolle Dinge benötigt wird!

5.  Auf der letzten „Münchener Sicherheitskonferenz“ (SIKO) 2019 versicherten Deutsche Regierungsvertreter, dass sie weiter aufrüsten – und artig mitmachen:
·        Neben der verstärkten Aufrüstung müsse der Wille hinzukommen, das militärische Gewicht auch tatsächlich einzusetzen“, so Ministerin Ursula von der Leyen (CDU).
·        Ähnlich auch Minister Sigmar Gabriel (SPD): „... bei der eigenen Machtprojektion künftig auf das Militärische nicht verzichten.“
Gauck, Steinmeier und von der Leyen auf der SIKO 2014:
·        „…allerdings darf eine Kultur der Zurückhaltung für Deutschland nicht zu einer Kultur des Heraushaltens werden. Deutschland ist zu groß, um Weltpolitik nur von der Außenlinie zu kommentieren“.
·        Und: „… wenn wir über die Mittel und Fähigkeiten verfügen, dann haben wir auch eine Verantwortung, uns zu engagieren“.
Aus einer Studie der „Stiftung Wissenschaft und Politik“ (SWP):
·        Deutschland müsse „alles in seiner Macht stehende tun“, um die EU „als eigenständigen weltpolitischen Machtfaktor … zu etablieren“.

6. Die deutschen Regierungsparteien nehmen, zusammen mit Frankreich, bei der weiteren Militarisierung der EU eine führende Rolle auf allen erdenklichen Ebenen ein:
Ausbau einer EU-Militärunion und, seit Ende 2017, mit PESCO (Permanent Structured Cooperation / Ständig Strukturierte Zusammenarbeit / EU-SSZ ) den Aufbau von Missionen”, um schneller und überall eingreifen zu können –, auch außerhalb der EU –, mit
·        schnellen Eingreiftruppen”;
·        Aufbau eines militärischen Kerneuropas”;
·        Planung autonomer Waffensysteme,
·        Aufrüstung mit modernster Technologie,
·        Entwicklung einer Euro-Drohne und
·        konzeptionelle Grundlagen für Einsätze von Killerdrohnen.
Dazu legt die deutsche Regierung, die Groko, bereits einen Grundstein mit der Ausbildung an der israelischen Drohne vom Typ Heron TP”, kurz: eine zunehmende, präzedenzlose Dynamik im Aufbau aller militärischer Domänen.
Die EU-Mitgliedsstaaten werden so u.a. verpflichtet:
·        ihre Militärausgaben ständig zu erhöhen, als Ziel zwei Prozent des BIP, oder, über die Beteiligung an einzelnen Militärprojekten, noch mehr …
·        sich an globalen EU-Militärmissionen zu beteiligen, z.B. im Rahmen der EU-Battlegroups
·        sich an verschiedenen und zahlreichen EU-Aufrüstungsprojekten zu beteiligen, wie z.B. Einrichtung eines EU-Gebirgskampfzentrums in den Alpen.
Flankiert wird all dies von neuen EU-Finanztöpfen:
·        zur Finanzierung von weiteren Rüstungsprojekten und Rüstungsforschung (EDF – Europäischer Rüstungsfonds)
·        für EU-Militärinterventionen, beschönigend von den Eurokraten „Europäische Friedensfaszilität“ (EPF) genannt
·        für einen umfassenden Überwachungsmechanismus, um den SSZ-Staaten mit dem Kapazitätenentwicklungsplan (CDP) und dem jährlichen Überprüfungsmechanis-mus (CARD) auf die Finger zu schauen, sollten sie nicht ambitioniert genug rüsten
·        zur Vorbereitung und Durchführung von globalen EU-Kriegseinsätzen: das Militärische Planungszentrum (MPCC) und das operationale Hauptquartier (OHQ)
Ziel dieser umfassenden Aufrüstung ist, eine „Europäische Handlungsautonomie“ herzu-stellen; sprich: Krieg führen bzw. mit Krieg drohen zu können, wo immer, wann immer und gegen wen auch immer, wenn es die Herrschaften in Brüssel für geboten halten. Die EU-SSZ bzw. PESCO sind ein weiterer Schritt in Richtung einer imperialen EU-Armee.
Auf Seite 146 der deutschen Groko-Beschlüsse findet sich dazu im Klartext: Man will „die Idee eines European Council on Global Responsibilities unterstützen, um unsere Interes-sen bei der Gestaltung einer Neuen Weltordnung selbstbewusster zur Geltung zu bringen”…
Wichtig und bedenklich: Der Aufbau einer gemeinsamen EU-Militärunion soll nebenbei auch helfen, endgültig die Auflösung und Verschmelzung der EU-Staaten, die wahr-scheinlich dynamischste Verschmelzungsbemühung, durchzudrücken.
7. Die Atomare Bedrohung aus der Zeit des Kalten Krieges” ist keineswegs vorbei.
Ganz im Gegenteil! Aktuell (2019) nimmt die Gefahr einer atomaren Auseinandersetzung auf verschiedenen Ebenen wieder rasant zu.
Im Zuge der Wiedervereinigung wurde der Warschauer Pakt aufgelöst. Deutlich friedensfördernd wäre gewesen, dabei auch die NATO aufzulösen –, was aber unterblieb.
Ganz im Gegenteil: Seitdem findet eine ständige NATO-Osterweiterung statt –, bis an die Grenzen Russlands –, entgegen der damaligen Zusicherung der NATO, keine Osterweite-rung vorzunehmen. Ein Wortbruch mit schwerwiegenden Folgen!
Der 1987 geschlossene INF-Vertrag (Intermediate Range Nuclear Forces/nukleare Mittel-streckensysteme) wurde nun, nach über 30 Jahren, von beiden Seiten, den USA und Russland, gekündigt, was als sehr gefährlich einzustufen ist, da nun eine weitere atomare Aufrüstung in Europa stattfinden soll. 
So befinden sich heute, durch die Osterweiterung, NATO-Militärstützpunkte in der Nähe der russischen Grenze, in Bulgarien, Rumänien, Polen und vermutlich bald auch in den baltischen Staaten, wodurch die Flugzeiten atomar bestückter Raketen enorm verkürzt wären. Von Rumänien nach Moskau wären es gerade einmal zehn Minuten, was die Vorwarnzeit erheblich verkürzt und so das atomare Risiko drastisch erhöht; von techni-schen Fehlern und Fehlalarmen einmal ganz abgesehen.
Die USA wollen nun ihr gesamtes Atomraketenarsenal enreuern, modernisieren, die Zerstörungskraft der Sprengköpfe erheblich erhöhen, für zig Milliarden US-Dollar, und diese dann an allen verfügbaren Standorten –, so auch in Europa –, stationieren.
Auch Deutschland ist hier eingebunden, über in Büchel stationierte und dann verbesserte” US-Atomraketen, die im Kriegsfall von Deutschen Tornados in ihr Ziel gebracht werden müssten. Auch an der Fähigkeit zu einem Erstschlag” wird gearbeitet. Und wenn es zu einem atomaren Schlagabtausch kommen sollte, wäre insbesondere Europa das logische Ziel russischer Gegenschläge.
Die aggressive US-Einkreisungspolitik ist unübersehbar. Es finden gewaltige Rüstungs-transporte statt in Richtung russische Grenze durch europäische Staaten, die dies artig zulassen und dabei zugucken. Und es finden ständig militärische Übungen” statt, die in ihrer Zielstrebigkeit durchaus als eine Vorbereitung gesehen werden können.
So trainierten im März 2017 SOF´s (Army Green Berets) im Rahmen der Übung „Northern Griffin 2017” in Lappland und Finnland; im Mai waren Navy Seals Teil der Übung „Flaming Sword 2017” in Litauen; Im Juni trainierte die „10. Special Forces Group” in Polen; im Juli 2017 nahmen Marine SOF´s an der Militärübung „Sea Breeze“ in der Ukraine teil; im August überprüften die „Special-Tactics-Combat-Controller” der 321. Special Tactics Squadron“ eine Autobahn in Estland, um auf dieser mit US-Militärmaschinen landen zu können; ebenfalls im August nahmen SOF´s an der Übung „Noble Partner“ in Georgien teil; im April/Mai 2017 nahmen Vertreter der SOF sowie Spezialtruppen der NATO an der Übung Sabre Junction 2017” im Joint Multinational Readiness Center in Deutschland teil; in Polen wird ein Raketenabwehrschirm installiert und in Kursangeboten sollen die russische Sprache und militärische Terminologie gelernt werden.
Befeuert werden die Spannungen zwischen Russland und den USA derzeit durch den Streit um die Gaspipline Nord Stream 2, mit der russisches Gas exportiert werden soll. Die USA und diverse Politiker in Europa stellen sich dagegen, wollen das Projekt stoppen und sähen lieber, wenn US-Flüssiggas (LNG) nach Europa geliefert würde --, zu großen Teilen aus giftigen und zerstörerischen Fracking-Produktion – und wesentlich teurer als russisches Erdgas.

Ganz grundsätzlich sind die USA von der Sorge getrieben, dass eine zu enge Verbindung zwischen Europa und Russland entstehen könnte – was die US-Weltmachtsambitionen gefährden würde.
Aktuell übt die US-Army schnelle Truppenverlegungen aus den USA nach Europa, um sich auf einen möglichen Krieg, wie z.B. gegen Russland, vorbereiten zu können. Damit erklärt sich u.a., warum die Mainstreamedien mit ungebremster Wucht – und meist undifferenziert – gegen Russland polemisieren und hetzen.
8. Weltweit existieren mehr als 700 US-Militärbasen, so auch zahlreiche in Europa, die im Falle von militärischen Auseinandersetzungen mit genutzt wurden – und werden, ein-schließlich der Infrastruktur der EU-Mitgliedsstaaten wie Häfen, Flugplätze, Luftraum, Straßen, etc.
Von besonderer Bedeutung sind Einrichtungen wie die US-Kommandozentralen EUCOM und AFRICOM in Stuttgart/Deutschland, die für die Koordination der US- und NATO-Kriege unverzichtbar gebraucht – und auch genutzt werden sowie die US-Militärbasis Ramstein, die u.a. als Relaisstation für weltweite Drohnenmorde genutzt wird.
Denn: Nur durch die bereitwillige Mithilfe der EU bzw. der EU-Mitgliedsstaaten sind alle diese Kriege und völkerrechtlichen Verbrechen überhaupt nur möglich.
9. Neben dem klassischen Kriegsgeschehen finden durch neue Waffengattungen mittler-weile auch Umweltkatastrophen statt, die z.T. das Grauen des Tötens und Zerstörens noch überbieten.
Bei den jüngeren Kriegen wurden und werden Uranwaffen eingesetzt: DU (Depleted Ura-nium), also Geschosse mit abgereichertem Uran, mit radio-toxischer Wirkung. DU ist für den Biochemiker Albrecht Schott ein Beispiel für Eingriffe in die Schöpfung, die diese existenziell gefährden – und eine Waffe gegen den Planeten.
Der bekannte deutsche Journalist und Filmemacher Frieder Wagner („Todesstaub/Deadly Dust“) bezeichnet Uranwaffen daher als „Ausrottungswaffe“ und die Opfer dieser mörderi-schen Waffen als „die Toten des stillen Sterbens“. Uranwaffen sind „perfekte Waffen“, um einen leisen und indirekten Völkermord zu begehen. Seit der UN-Konvention über die Ver-hütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 ist der Genozid ein Straftatbestand im Völkerstrafrecht, der nicht verjährt. Gekennzeichnet ist er durch die Absicht, auf direkte oder indirekte Weise eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören. Deshalb wird Völkermord auch als „einzigartiges Verbre-chen“, als „Verbrechen der Verbrechen“ (engl. „crime of crimes“) bezeichnet.
Das Uranoxid-Aerosol, mit Partikelgrößen im Nanobereich, gelangt über die Atemluft, das Wasser und langfristig auch über die Nahrungskette in den menschlichen Körper. Über die Lunge werden die DU-Staubteilchen auch an die roten und weißen Blutzellen angelagert und gelangen so in alle Organe des Körpers, auch ins Gehirn, in die Nieren und in die Hoden, so dass in vielen Organen Krebs entsteht und die Erbsubstanz (DNA) irreversibel geschädigt wird. Die starke Karzinogenität des DU ist darauf zurückzuführen, dass Chemo- und die Radiotoxizität synergetisch wirken. Über die Placenta kann das DU auch einem ungeborenen Kind schweren Schaden zufügen. Mögliche Langzeitschäden sind genetische Defekte, Missbildungen, Kinderleukämien, Krebserkrankungen und Nieren-schädigungen. Da die Uranoxid-Partikel durch die Verbrennungshitze (mehrere tausend Grad) die Eigenschaft von Keramik angenommen haben, sind sie wasserunlöslich, sitzen in dieser Form im Körper fest und können über Jahre ihre radioaktive Wirkung entfalten –, auch bei Tieren und in der Natur.
DU-Geschosse wurden bereits in zahlreichen Kriegen verwendet und haben so die Orte des Geschehens –, insbesondere und gerade auch nach Beendigung des Krieges – für die Zivilbevölkerung auf lange Zeit verseucht!
Die NATO selbst hat z.B eingeräumt, bei der Bombardierung Serbiens 30.000 Geschosse abgefeuert zu haben; das Militär Serbiens spricht von 50.000 Geschossen, das entspricht einer Menge von zehn bis 15 Tonnen Uran!

Beim Einsatz von DU-Geschossen kommt noch ein weiterer Aspekt hinzu:
Zur Verringerung der Kosten in der Atom-Industrie wird abgereichertes Uran, dort ein Ab-fallprodukt, gerne an Waffenproduzenten abgegeben, um Entsorgungskosten zu sparen.
DU besitzt Charakteristika, die vor allem für die Rüstungsindustrie attraktiv sind: Die DU-Geschosse haben wegen der hohen Dichte des metallischen Urans (1,7-mal größer als die von Blei) eine hohe Durchschlagskraft und sind besonders zum Brechen von Stahl-panzerungen und unterirdischen Betonbunkern geeignet. DU ist zudem ein brennbares Material, das sich beim Durchschlagen einer Panzerplatte von selbst entzündet und bei 3.000 °C zu Uranoxidstaub verbrennt.
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=24205
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=24205&css=print
10. Geheimflüge.
Nach Berichten der New York Times fanden in Europa Geheimflüge zum Transport „uner-wünschter Personen“ zu Geheimgefängnissen der CIA in Europa, u.a. über den Flughafen Frankfurt am Main, statt, was von offiziellen Stellen in Deutschland mit einem auffälligen Schweigen beantwortet wurde. So blieben auch die Fragen der FR an den BND in Pullach, ob der deutsche Auslandsgeheimdienst von den „Black Sites" (geheimen Orten) gewusst habe und ob die CIA um deutsche Unterstützung gebeten wurde, unbeantwortet.
Dazu der schweizer Journalist Dick Marty:  „Bis jetzt hat die deutsche Regierung sich ge-weigert, dazu die Wahrheit zu sagen", berichtete er der Frankfurter Rundschau. Marty hatte als Sonderermittler von 2005 bis 2007 Untersuchungen über die geheimen CIA-Gefängnisse der USA in Europa veröffentlicht. Er greift die Bundesregierung und andere europäische Regierungen scharf an: Sie müssten bei solchen ungeheuerlichen Vorwürfen für Transparenz sorgen … http://www.spiegel.de/politik/ausland/geheime-cia-fluege-frankfurt-soll-drehkreuz-gewesen-sein-a-386734.html
11. Geheimarmeen („stay-behind“-Armeen).
In Europa wurden durch die Geheimdienste CIA (USA) und den M16 der Briten, bzw. durch die Abteilungen der NATO, ACC und CPC nach dem Zweiten Weltkrieg Geheim-armeen aufgebaut,.
Die Aufdeckung gelang in den 80er Jahren, als der italienische Richter Felice Casson he-rausfand, dass die Bombenanschläge von 1972 gerade nicht von den „Roten Brigaden“, sondern sehr wahrscheinlich von der NATO ausgeführt wurden, mit dem Spezialspreng-stoff C4, wie er von der NATO verwendet wurde ...
Als die italienische Geheimarmee unter dem Namen „Gladio“ im Jahre 1990 vom italieni-schen Premierminister Giulio Andreotti enttarnt wurde, folgte die Entdeckung von ähnli-chen bewaffneten Netzwerken in Frankreich, Deutschland, Griechenland, Holland, Belgi-en, Spanien, Portugal, Norwegen, Luxemburg, Dänemark, Österreich, Finnland, Schwe-den und der Schweiz.
Da Premierminister Andreotti nicht bereit war, allein die Verantwortung dafür zu überneh-men, erklärte er in einer Ansprache am 9. November 1990, und später am 23./24. Oktober 1990, dass die NATO, die USA sowie einige EU-Länder, darunter auch Deutschland, in die Verschwörung und „Geheimarmeen“ wie das Netzwerk „Gladio“ verwickelt und somit betei-ligt waren –, an Verbrechen wie Mord, Folter, Staatsstreich und Terror.
https://de.wikipedia.org/wiki/NATO-Geheimarmeen_in_Europa
Ähnlich auch das Deutsche Spezialkommando KSK, das „Kommando SpezialKräfte“, ansässig in der Graf-Zeppelin-Kaserne in Calw/Baden-Württemberg. Als Vorbilder für die Aufstellung und Ausrichtung des KSK dienten der britische Special Air Service (SAS) sowie auch die US Special Operations Forces und die GSG 9 der Bundespolizei.
Auch das KSK dürfte vermutlich in diverse Verbrechen verwickelt gewesen sein wie bei-spielsweise in Einsätze beim Angriffskrieg gegen den Irak. Der KSK-Verband und seine Operationen unterliegen einer besonderen
militärischen Geheimhaltung. Auch nach abge-schlossenen Einsätzen wurden lange Zeit keine Angaben über Aktionen, Erfolge oder Verluste veröffentlicht.
Im September 2008 stellte der Deutsche Verteidigungsausschuss fest, dass die Bundes-regierung ihrer gesetzlichen Pflicht, das Parlament über KSK-Einsätze zu informieren, bis-her nicht nachgekommen sei und dringend die Ansprüche des
Parlamentsbeteiligungsge-setzes (ParlBG) zu erfüllen sind.
Um es deutlich zu sagen: Bei militärischen Aktionen müssen Parlament und Öffentlichkeit informiert sein, weil es nur so möglich ist, die Verantwortung zu tragen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kommando_Spezialkr%C3%A4fte

12. Ein Ding aus dem Tollhaus.
Man hat sich fast schon daran gewöhnt, dass immer wieder die mächtigen Staaten in einem anderen Land ein „Regime Change“ initiieren, aufgleisen – und nötigenfalls gewalt-sam durchsetzen.
Aktuell steht Venezuela auf dem Speiseplan der Mächtigen, vermutlich weil dort zu viel Öl im Boden ist. Der gewählte Präsident Maduro soll „weg“. Juan Guaido soll nach dem Wunsch der Mächtigen neuer Präsident Venezuelas werden. Diverse Putschversuche wa-ren bisher ohne Erfolg. Ganz nebenbei: Ein Putsch gewählter Staatsoberhäupter stellt auf allen Rechtsebenen ein Verbrechen dar!
Das Schlimme in diesem Fall: Die EU, die USA und auch Deutschland befeuern den angestrebten Putsch und sichern dem Putschisten Guaido ihre Unterstützung und – ausdrücklich – ihre Anerkennung zu. Das bedeutet die maximale Unterstützung von Putschisten, da die Anerkennung eines Putschisten als neuer „Präsident“ faktische Wirkung entfaltet!

Allen voran deutsche Regierungsvertreter, wie z. B. Außenminister Maas, der sich mit Julio Borges traf, dem selbsternannten „Außenminister“ des Guaido-Umsturzteams; er erhielt Ende 2017 den Sacharow-Menschenrechtspreis des Europaparlaments.
Oder auch die Kontakte mit Herrn Otto Gebauer, dem selbsternannten „Botschafter“ aus dem Guaido-Putschteam. Beide, Borges und Gebauer, waren bereits 2002 beteiligt an dem Putschversuch und an der Entführung des damaligen Präsidenten Hugo Chavez.
Ein Grund könnte damals gewesen sein, dass Hugo Chavez sich gegen den US-Konzern Monsanto wehrte und dessen Pläne, den Anbau von gentechnisch verändertem Soja, auf venezolanischem Ackerland, mit einem Saatgutgesetz verbot.
Mittendrin und mit dabei, die EU: So twitterte der Präsident des Europaparlaments Antonio Tajani, bezogen auf die Putschversuche in Venezuela, man erlebe „einen historischen Tag für die Rückkehr von Demokratie und Freiheit nach Venezuela“…
Auf einem Treffen in Bogota, unterstützt von der Konrad-Adenauer-Stiftung, erklärten die Putschisten und weitere Teilnehmer, dass nun, nach dem „Übergang“, „verstärkt Investoren angelockt werden müssen“.
13. Besonders gefährlich, im Hinblick auf militärische Abenteuer: wolkige und unklare Formulierungen in EU-Verträgen, die, aufgrund ihrer Unbestimmtheit, so gut wie alles ermöglichen. So z.B. der Begriff „Krisenbewältigung“ (in case of rumor), wonach das Militär für so gut wie alles eingesetzt werden könnte –, auch für globale Kriegseinsätze.

EU – Militarisierung und Kriege, Rechtliche Grundlagen
Zunächst einmal zur Klarstellung: Fast alle diese Kriege seit dem Zweiten Weltkrieg sind völkerrechtswidrig und nach allen in Frage kommenden Gesetzen mit Höchststrafen bedroht. Dass eine Aufarbeitung nicht stattfand –, und bis heute nicht stattfindet, ändert nichts an der Tatsache der Rechtswidrigkeit!
Nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich die Weltgemeinschaft darauf verständigt –, nur zu verständlich –, dass Kriege, ganz grundsätzlich, möglichst nie wieder stattfinden sollen, und dass von Deutschem Boden nie wieder Krieg ausgehen soll, und das mit guten Gründen..

Mit der Gründung der Vereinten Nationen San Francisco (1945) wurde dieses Anliegen der Weltgemeinschaft in eine entsprechende Form gebracht und mit der „Charta der Vereinten Nationen“ (kurz: UN-Charta) ein Regelwerk festgelegt, nachdem jegliche Aggressionen/Angriffskriege untersagt, sanktioniert und für alle Zukunft unmöglich ge-macht werden sollten.
Insbesondere durch Art. 2.4 der UN-Charta, wonach jegliche Aggression/kriegerische Handlung zu unterbleiben hat und nur, äußerst restriktiv, gemäß Kapitel 7, zur Selbstver-teidigung erlaubt ist, oder zum Beistand, wenn ein Land angegriffen wurde und um Bei-stand eines anderen Landes gebeten hat, oder entsprechend einer Resolution des Welt-sicherheitsrates folgend.
Diese Grundsätze gelten als „universelles Völkerrecht“, also als weltweit verbindlich und sind somit von jedem Staat, jedem Menschen, jeder Institution – und auch von jedem Soldaten – einzuhalten!
Alle Staaten sind ferner dazu verpflichtet, diese Bestimmungen auch in nationales Straf-recht entsprechend aufzunehmen und zu befolgen. Die Durchsetzung dieser Bestimmun-gen obliegt dem Internationalen Strafgerichtshof, dem ISTGH, (engl. International Criminal Court/ICC.
Dessen Rechtsgrundlage wiederum ist das so genannte „Rom-Statut“, oder auch „Römi-sches Statut“. Gemäß Rom-Statut, wenn man so will, nach dem „internationalen Strafgesetzbuch“, sind selbstverständlich jegliche Angriffshandlungen und Aggressionen untersagt!
Die Verantwortlichkeit aller Entscheidungsträger ergibt sich aus Art. 27 des Rom-Statuts:
Art. 27 Unerheblichkeit der amtlichen Eigenschaft
Art. 27.1: Dieses Statut gilt gleichermaßen für alle Personen, ohne jeden Unterschied nach amtlicher Eigenschaft. Insbesondere enthebt die amtliche Eigenschaft als Staats- oder Regierungschef, als Mitglied einer Regierung oder eines Parlaments, als gewählter Vertreter oder als Amtsträger einer Regierung eine Person nicht der strafrechtlichen Verantwortlichkeit nach diesem Statut und stellt für sich genommen keinen Strafmilde-rungsgrund dar.
Art. 27.2  Immunitäten oder besondere Verfahrensregeln, die nach innerstaatlichem Recht oder nach dem Völkerrecht mit der amtlichen Eigenschaft einer Person verbunden sind, hindern den Gerichtshof nicht an der Ausübung seiner Gerichtsbarkeit über eine solche Person.
Wichtig im Detail: Änderungen/Ergänzungen des Rom-Statuts
Bei der Überprüfungskonferenz des Rom-Statuts 2010 in Kampala/Afrika wurden Resolu-tionen angenommen und dabei insbesondere Aggressionshandlungen in Art.8 näher definiert.  Fassung gemäß der Beschlüsse von Kampala, 2010:
Nach Artikel 8 des Rom-Statuts wird folgender Wortlaut eingefügt: „Artikel 8 bis“
Verbrechen der Aggression
(1) Im Sinne dieses Statuts bedeutet „Verbrechen der Aggression“ die Planung, Vorberei-tung, Einleitung oder Ausführung einer Angriffshandlung, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der UN-Charta darstellt durch eine Person, die tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken.
(2) Im Sinne des Absatzes 1 bedeutet „Angriffshandlung“ die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete, oder sonst mit der UN-Charta unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen anderen Staat. Unabhängig von dem Vorliegen einer Kriegserklärung gilt in Übereinstim-mung mit der Resolution 3314 (XXIX) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 14. Dezember 1974 jede der folgenden Handlungen als Angriffshandlung:
a) die Invasion des Hoheitsgebiets eines Staates oder der Angriff auf dieses durch die Streitkräfte eines anderen Staates oder jede, wenn auch vorübergehende, militärische Besetzung, die sich aus einer solchen Invasion oder einem solchen Angriff ergibt, oder jede gewaltsame Annexion des Hoheitsgebiets eines anderen Staates oder eines Teiles desselben;
b) die Bombardierung oder Beschießung des Hoheitsgebiets eines Staates durch die Streitkräfte eines anderen Staates oder der Einsatz von Waffen jeder Art durch einen Staat gegen das Hoheitsgebiet eines anderen Staates;
c) die Blockade der Häfen oder Küsten eines Staates durch die Streitkräfte eines anderen Staates;
d) ein Angriff der Streitkräfte eines Staates auf die Land-, See- oder Luftstreitkräfte oder die See- und Luftflotte eines anderen Staates;
e) der Einsatz von Streitkräften eines Staates, die sich mit der Zustimmung eines anderen Staates in dessen Hoheitsgebiet befinden, unter Verstoß gegen die in der entsprechenden Einwilligung oder Vereinbarung vorgesehenen Bedingungen oder jede Verlängerung ihrer Anwesenheit in diesem Hoheitsgebiet über den Ablauf der Geltungsdauer der Einwilligung oder Vereinbarung hinaus;
f) das Handeln eines Staates, wodurch er erlaubt, dass sein Hoheitsgebiet, das er einem anderen Staat zur Verfügung gestellt hat, von diesem anderen Staat dazu benutzt wird, eine Angriffshandlung gegen einen dritten Staat zu begehen;
g) das Entsenden bewaffneter Banden, Gruppen, irregulärer Kräfte oder Söldner durch einen Staat oder in seinem Namen, die mit Waffengewalt gegen einen anderen Staat Handlungen von solcher Schwere ausführen, dass sie den oben aufgeführten Handlungen gleichkommen, oder seine wesentliche Beteiligung daran.
Mit Gesetz vom 20. Februar 2013 hat der Bundestag den in Kampala beschlossenen Änderungen des Rom-Statuts zugestimmt. Die Bundesregierung hat erklärt, sie beabsich-tige, das deutsche Strafrecht an das geänderte Römische Statut anzupassen.
Bereits 1974 lag mit der UN-Resolution 3314, A/RES/3314 (XXIX) eine Definition des Verbrechens der Aggression vor, ähnlich und teilweise gleichlautend mit den Beschlüssen von Kampala, in Art. 8 des Rom-Statuts:
Art. 1
Aggression ist die Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat, die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines anderen Staates gerichtet oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbar ist, wie in dieser Definition ausgeführt.
Der Begriff „Staat"
a) wird in dieser Definition unabhängig von der Frage der Anerkennung und unabhängig davon verwendet, ob ein Staat Mitglied der Vereinten Nationen ist.
b) schließt in dieser Definition gegebenenfalls auch den Begriff „Gruppe von Staaten" ein.
Artikel 2
Wenn ein Staat als erster Waffengewalt unter Verletzung der UN-Charta anwendet, so stellt dies einen Beweis des ersten Anscheins für eine Angriffshandlung dar, wiewohl der Sicherheitsrat im Einklang mit der Charta zu dem Schluss gelangen kann, dass die Fest-stellung, es sei eine Angriffshandlung begangen worden, angesichts anderer erheblicher Umstände nicht gerechtfertigt wäre, wie unter anderem in dem Fall, dass die betreffenden Handlungen oder ihre Folgen nicht schwerwiegend genug sind.
Artikel 3
Vorbehaltlich und nach Maßgabe der Bestimmungen des Artikels 2 gilt, ohne Rücksicht auf das Vorliegen einer Kriegserklärung, jede der folgenden Handlungen als Angriffshand-lung:
a) die Invasion oder der Angriff der Streitkräfte eines Staates auf das Hoheitsgebiet eines anderen Staates, oder jede, wenn auch vorübergehende, militärische Besetzung, die sich aus einer solchen Invasion oder einem solchen Angriff ergibt, oder jede gewaltsame Anne-xion des Hoheitsgebiets eines anderen Staates oder eines Teiles desselben;
b) die Beschießung oder Bombardierung des Hoheitsgebietes eines Staates durch die Streitkräfte eines anderen Staates oder der Einsatz von Waffen jeder Art durch einen Staat gegen das Hoheitsgebiet eines anderen Staates;
c) die Blockade der Häfen oder Küsten eines Staates durch die Streitkräfte eines anderen Staates;
d) der Angriff der Streitkräfte eines Staates auf die Land-, See- oder Luftstreitkräfte oder auf die See- und Luftflotte eines anderen Staates;
e) der Einsatz von Streitkräften eines Staates, die sich mit Zustimmung eines anderen Staates auf dessen Hoheitsgebiet befinden, unter Verstoß gegen die in dem entsprechen-den Abkommen vorgesehenen Bedingungen, oder jede Verlängerung ihrer Anwesenheit in diesem Gebiet über den Ablauf des Abkommens hinaus;
f) die Tatsache, dass ein Staat, der sein Hoheitsgebiet einem anderen Staat zur Verfügung gestellt hat, zulässt, dass dieses Hoheitsgebiet von dem anderen Staat dazu benutzt wird, eine Angriffshandlung gegen einen dritten Staat zu begehen;
g) das Entsenden bewaffneter Banden, Gruppen, Freischärler oder Söldner durch einen Staat oder in seinem Namen, wenn diese mit Waffengewalt Handlungen gegen einen anderen Staat ausführen, die auf Grund ihrer Schwere den oben aufgeführten Handlun-gen gleichkommen, oder die wesentliche Beteiligung daran.
Artikel 4
Dies ist keine erschöpfende Aufzählung von Handlungen; der Sicherheitsrat kann feststel-len, dass andere Handlungen nach den Bestimmungen der Charta eine Aggression dar-stellen.
Artikel 5
Keine Überlegung irgendwelcher Art, sei sie politischer, wirtschaftlicher, militärischer oder sonstiger Natur, kann als Rechtfertigung für eine Aggression dienen.
Kommentar zu Art. 5: In jüngerer Zeit tauchen vermehrt Formulierungen auf, die militäri-sche Einsätze auch zur EU-Ressourcensicherung empfehlen. Dazu wird der Begriff „Verteidigung“ massiv überdehnt in ein „Verteidigung unserer Interessen und Ressourcen“. Mit solchen sprachlichen Verschleierungsmanövern soll die Praxis illegaler Angriffskriege der Bevölkerung, zumindest schon mal sprachlich, antrainiert werden.
Kurz: Die Verteidigung von „ Interessen“, welcher Art auch immer, ist völkerrechtlich eindeutig nicht zulässig!
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR), (Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948) besteht aus 30 Artikeln; so beschlossen von den Vereinten Nationen.
Sehr relevant auch Art. 11 AEMR, in Bezug auf Drohnenmorde sowie auch jegliche Art von Verschleppung, Inhaftierung, Geheimflüge, Geheimgefängnisse, Guantanamo, ohne eine gerichtliche Entscheidung. Im Falle der zunehmenden Drohnenmorde ist klarzustellen, dass missliebige Menschen nicht einfach abgeknallt werden können –, ohne ein rechtsstaatliches Verfahren! Deshalb sind Drohnenmorde als „Morde“ zu qualifizieren und entsprechend zu ahnden
Art. 11 AEMR (Unschuldsvermutung)
1. Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe, als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe, verhängt werden.
Wichtig in diesem Zusammenhang auch: wenn eine Norm im Völkerrecht als „jus cogens“ bezeichnet wird, ist sie unter allen Umständen und von allen einzuhalten!
Ausdrücklich zählt zu diesen universellen Normen des Völkerrechts in bewaffneten auch: das Unterscheidungsgebot zwischen Zivilisten und Kombattanten, bzw. zwischen zivilen und militärischen Objekten!
So stellt auch diese Norm klar, dass das geplante Morden von Menschen und/oder Gruppen mit Drohnen eindeutig völkerrechtswidrig ist.

Rechtsgrundlagen in Deutschland
Ergänzend zu den Bestimmungen auf völkerrechtlicher Ebene lohnt ein Blick auf die natio-nale Gesetzgebung und die Spitzfindigkeit unserer Regierungsparteien. Die Regelungen im Grundgesetz sind eindeutig:
GG, Art. 25
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie ge-hen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

GG, Art. 26
1. Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
Trotz Eindeutigkeit werden beide Artikel, bezogen auf Beteiligung an und Unterstützung von Kriegen ignoriert.
Und weiter mit Bestimmungen aus dem Strafgesetzbuch der BRD (StGB):
Es war einmal … ja, es gab einmal einen Paragrafen im StGB, der Kriege unter Strafe stellte, das war der §80 StGB, und der lautete wie folgt:
„Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepub-lik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“
Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 wurde dieser Paragraph, die Strafbarkeit des höchstmög-lichen Verbrechens, auf ganz leisen Sohlen, von der Öffentlichkeit fast unbemerkt, von unseren Politikern und Parteien im Bundestag gelöscht!
Eine kaum zu überbietende Dreistigkeit. Aus allen völkerrechtlichen Quellen wie der UN-Charta, oder auch dem Rom-Statut, der Rechtsgrundlage des Internationalen Strafgerichtshofs, oder den in Kampala 2010 beschlossenen Resolutionen, geht eindeutig hervor, dass gerade und insbesondere Führungsverbrechen geahndet werden sollen, also Taten solcher Politiker, die tatsächlich in der Lage sind, das Militär zu befehligen!

So haben sich unsere Parteien für mögliche Verbrechen in der Vergangenheit, mit der Streichung des §80 StGB, selbst einen Schutz vor Bestrafung gebastelt.
Dem widersprechen unsere Parteien mit dem Argument, man habe ja, als Ersatz für den gelöschten §80 StGB, den §13 in das Völkerstrafgesetzbuch neu aufgenommen.
Ein Argument, was gerade noch im Kindergarten als tragbar durchgegangen wäre..
Der § 13 Völkerstrafgesetzbuch ist, aus verschiedenen Gründen, ein zahnloser Tiger.
Entscheidend ist aber ein anderer Punkt: Mit diesem Trick, mit der Löschung des §80 StGB, haben sich unsere Politiker für ihre Beteiligung an Angriffskriegen in der Vergangenheit selber exkulpiert, da nur bestraft werden kann, wenn die Rechtsgrundlage, also der § 80 StGB, sowohl zum Tatzeitpunkt, als auch zum Zeitpunkt der Bestrafung existiert ! Oder mit anderen Worten: Mit einer neu eingeführten Strafbestimmung, wie dem  §13 VstGB, können logischerweise keine Verbrechen aus der Vergangenheit bestraft werden! Man hätte ja immerhin auch den §80 StGB stehen lassen können, neben dem neu eingeführten §13 VstGB.
An diesem Beispiel zeigen sich fundamentale Systemfehler: Diejenigen, die tatsächlich in der Lage sind, Kriege und Verbrechen zu veranlassen, dürfen nicht dieselben sein, die entsprechende Strafbestimmungen einfach löschen können.
Ein weiterer „Webfehler“ bezüglich der Bestrafung von Führungsverbrechen ist die  mangelnde Gewaltenteilung: Die Staatsanwaltschaft müsste unabhängig aufgestellt sein, ähnlich wie die Richterschaft, und nicht weisungsgebunden.
Derzeit kann, bedingt durch die Weisungsgebundenheit, der für solche Verbrechen zuständige Generalbundesanwalt, jederzeit von der Politik zurückgepfiffen werden, mit der Folge, dass bis heute jegliche Versuche, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, gescheitert sind!
Hier eine Kostprobe: der Generalbundesanwalt antwortete dem „Netzwerk Friedenskoope-rative“ auf dessen Strafanzeige gegen Mitglieder der rot-grünen Bundesregierung wegen Beihilfe zum Angriffskrieg gegen den Irak am 7. Februar 2006: „Nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift (§ 80 StGB) ist nur die Vorbereitung an einem Angriffskrieg und nicht der Angriffskrieg selbst strafbar …“?!


EU und die Kriege – Ergebnis

Die IPPNW, eine in 60 Ländern bestehende Vereinigung tausender Ärzte, die einen Atomkrieg verhüten will und für Abrüstung eintritt etc., sieht das Ganze so:
„IPPNW wehrt sich im Bündnis mit anderen Friedensorganisationen seit Jahren gegen die Stationierung von Atomwaffen in Büchel, gegen die Kriegsdrehscheibe in Ramstein, auch als Drohnen-Relaisstation, gegen die NATO-Kommandozentrale in Kalkar sowie gegen die Kriegsbefehlszentralen EUCOM und AFRICOM. Etwa 35.000 US-Soldaten sind in Deutschland stationiert. Sie führen von deutschem Boden aus Kriege, tödliche Drohnen-einsätze und sichern die Aufrechterhaltung einer Politik der Absicherung durch Konfronta-tion. Mit moralischen Appellen stoßen wir auf taube Ohren. Es ist Zeit für rechtliche Forderung-en im Einklang mit unserem Grundgesetz und mit dem Völkerrecht.“
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=25888
Aus den gemachten Ausführungen wird deutlich, dass die GRÜNEN-Parole von Herrn Giegold, Europa sei ein Friedensprojekt, nicht haltbar ist und eher als eine Täuschung der Wählerschaft konzipiert war. So ziemlich das genaue Gegenteil dürfte der Realität entsprechen. Zutreffen dürften wohl eher die Ausführungen der Abgeordneten im Bundestag, Frau Sahra Wagenknecht (DIE LINKE) als sie in einer TV-Talk-Show die EU als eine militaristische Konstruktion bezeichnete.

Was ist zu tun, um möglichst zu einem wirklichen Frieden zu kommen?
·        Die enorme Dynamik der EU-Militarisierung sollte so schnell wie möglich auf allen Ebenen gestoppt – und beendet werden.
·        Die meisten EU-Mitgliedsstaaten sind gleichzeitig NATO-Mitglieder; alle derzeitigen Kriege und Kriegsbeteiligungen sind zu beenden, eine strafrechtliche Aufarbeitung ist vorzunehmen.
·        Austritt aus der NATO und möglichst Auflösung der NATO; ein Aufrüsten für den globalen Endkampf ist völliger Irrsinn.
·        Atomwaffen ächten und möglichst vernichten statt zu modernisieren; keine Statio-nierung von Atomwaffen in Europa; Bemühen um neue Abrüstungsverträge; die Kündigung der INF-Verträge möglichst noch stoppen.
·        Keine militärische Einsätze von Drohnen.
·        Kündigung der Truppenstationierungsverträge in Europa
·        Kündigung aller in Europa stationierten US-Militärbasen
·        Das Bereitstellen von Territorien der EU-Staaten sowie deren Infrastruktur zum Zweck der Unterstützung von Kriegen sofort einstellen, wie es das Völkerrecht verlangt! (Flugplätze, Straßen, Häfen, Schienenverkehr, Luftraum, Datenaustausch, etc.).
·        Keine Verwendung sowie Vernichtung von Uranwaffen (DU/Depleted Uranium)
·        Moratorium beim 5G-Netz wegen Gefahren für die Umwelt und zur Klärung möglicher Einsatzgebiete des 5G-Netzes für Kriege.
·        Konsequente Einhaltung des Völkerrechts.
·        Keine geheimen Militäroperationen.
·        Keine Hetz-Propaganda gegen Russland

10. EU - und das Recht auf Selbstbestimmung
Das Selbstbestimmungsrecht des Menschen, ein fundamentales Recht, welches in keiner Weise ausgehebelt- oder umgangen werden darf.

Es ist nicht nur auf allen Ebenen gesetzlich- und völkerrechtlich normiert, sondern zudem auch ein über Jahrhunderte errungener Anspruch auf Selbstbestimmung und auf Überwindung jeglicher Fremdherrschaft.
Im Gegensatz dazu verfolgen jedoch die EU-Institutionen genau das gegenteilige Ziel:
sie wollen letztlich die Staaten, deren Selbstbestimmungsrecht, Eigenstaatlichkeit und kulturelle Eigenschaften liquidieren und die Entscheidungsmacht umfänglich auf EU-Institutionen übertragen, die danach legal und demokratisch von der Bevölkerung nicht mehr korrigierbar- und nicht mehr beeinflussbar sind.

Kritisch ist dazu anzumerken, dass nicht nur die EU und die politisch Mächtigen an diesem Ziel arbeiten, sondern zunehmend auch zivilgesellschaftliche Gruppen (NGO´s) , die, ebenso wie die GRÜNEN, den sprachlichen Duktus der neoliberalen Eliten übernehmen, mit Parolen wie:
- gemeinsam sind wir stärker, oder
- wirtschaftlich global in Stellung bringen, oder
- das „Klein-Klein“ und souveräne Staaten, das war gestern, die Zukunft ist ein „vereintes Europa“, und vieles mehr in dieser Richtung..

Im Sinne multinationaler Konzerne ist die Parole, „gemeinsam, erreichen wir mehr“, sicherlich zutreffend. Denn so, und nur so, kann das große Ziel der Konzerne, die Verwirklichung eines EU-Supranationalstaates, unter Abschaffung der jeweiligen Eigenstaatlichkeit, erreicht werden. Nur zu verständlich: Konzerne verfolgen ihre wirtschaftlichen Interessen, möchten möglichst  zentral und auf kurzem Wege ihre Ziele durchsetzen und sich nicht mit einzelnen Staaten, oder, noch schlimmer, mit einzelnen Kommunen und deren Anliegen auseinandersetzen.

Kurzum, es geht im Kern um eine EU-Finalitätsdebatte: soll die EU zu einem zentralistischen Supranationalstaat werden, der leise und scheibchenweise die Staaten letztlich auflöst, ihrer Entscheidungsmacht beraubt, und nur eine leere Hülse übrig lässt, ganz im Sinne von Martin Schulz und weiteren EU-Eliten, oder soll ein Europa geschaffen werden, unter dessen Dach sich souveräne Staaten friedlich untereinander verständigen und miteinander multilaterale Verträge abschließen, unter Achtung von Souveränität,  Subsidiarität und des Völkerrechts ?

Warum sind souveräne Staaten wichtig und zu schützen?
Das erringen von Selbstbestimmung und der Überwindung von Fremdherrschaft dürfte eine der größten Errungenschaften der Menschengemeinschaft überhaupt sein und sollte nicht auf dem Altar neoliberaler Institutionen geopfert werden.

Über Jahrhunderte wurden Menschen von despotischen Systemen an der kurzen Leine gehalten, regiert von Königen, Fürsten oder Diktatoren, die über Erbfolge, Gewalt und Intrigen ihre Macht zu festigen wussten, zur Eroberung und Unterdrückung, sowie zur Versklavung und Kolonisierung. Nur in diesem Geiste war es noch möglich, dass der Papst im 16. Jahrhundert mal eben so die Welt aufteilte, indem er die halbe Welt den Portugiesen zusprach und die andere Hälfte den Spaniern. 

Im Zuge der Aufklärung wuchs der Widerstand und mit Hilfe von Vordenkern, wie Kant, Rousseau und weiteren, entdeckten die Menschen Ihren Anspruch auf Freiheit und Selbstbestimmung und insbesondere, dass niemand ein legitimes Recht hat, sich über sie zu stellen und zu unterdrücken.

Daraus entwickelten sich zunehmend Staatsformen mit demokratischen Elementen.
Darauf aufbauend konnten so Länder und Regionen dekolonisiert, die Sklaverei abgeschafft und Diktaturen weitgehend überwunden werden. Eine Entwicklung, die heutzutage wohl niemand mehr ernsthaft in Frage stellen wird.

Eine konsequente und vollständige Ausgestaltung des demokratischen Prinzips muss jedoch, um wirklich heilsam zu wirken, noch erfolgen: der Souverän, als höchste Instanz, Volksentscheide auf allen Ebenen, ohne Einschränkungen, das Initiativrecht zu Gesetzen und Volksentscheiden, das Veto-Recht gegen Beschlüsse des Parlaments, was bisher nur in der Schweiz so umfassend gelungen ist.

Die Radikalität eines konsequenten Demokratie-Prinzips lässt sich bereits bei Abraham Lincoln finden: „vom Volk, für das Volk, und durch das Volk“, oder bei Rousseau, in dessen Werk „Gesellschaftsvertrag“: „wenn das Volk spricht, haben alle anderen Organe zu schweigen“,  oder auch im Deutschen Grundgesetz, „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, wobei eine vollständige Umsetzung bis heute noch nicht gelungen ist.

Bereits aus diesen Ausführungen lässt sich mit gesundem Menschenverstand erkennen, dass es gilt, das Prinzip der Selbstbestimmung zu schützen und zu stärken,  und dass es sinnvoll und zweckmäßig ist, dass niemand das Recht hat, es zu kassieren oder unwirksam werden zu lassen, auch nicht die EU-Institutionen!
Denn nur durch Gewalt, lügen oder Intrigen wäre es heutzutage noch möglich, Menschen und Völker einer Fremdherrschaft auszusetzen.

Recht auf Selbstbestimmung, Rechtsgrundlagen
Auf allen Ebenen existieren zum Recht auf Selbstbestimmung Rechtsquellen, die wir respektieren sollten, wenn wir nicht im völligen Chaos enden wollen.
Angefangen mit dem Deutschen Grundgesetz, dessen Kern, zumindest in seiner Urfassung, eine große Aufrichtigkeit und Weisheit erkennen lässt. Trotz der bis heute mehr als 200 Änderungen, sind zum Glück die hier relevanten Artikel noch erhalten geblieben und lauten wie folgt:

Art. 20 GG
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Hieraus wird deutlich, im Sinne des Art. 20.2, dass das Volk die höchste Instanz im Staat ist, und: die in Art. 20 GG festgelegten Grundsätze , also der Kern staatlicher Grundordnung und der Grundrechte, dürfen ausdrücklich in ihrem Wesensgehalt durch die verfassungsändernde Gewalt (Regierungs- und Systemparteien) im Sinne des Art. 79.3 GG, der so genannten Ewigkeitsklausel, nicht geändert werden.
Art. 20a GG
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Hier laufen jedoch Anspruch und Realität vollständig aus dem Ruder. Alle Bemühungen zum Schutze der Umwelt, für künftige Generationen, sind für die EU-Institutionen
„Handelshemmnisse“. Ziel der EU-Politik ist es,  möglichst jegliche Handelshemmnisse zu beseitigen.
So kann sich ein Staat nicht mehr gegen die Vergiftung seiner Äcker mit Pestiziden, gegen die Zulassung von Glyphosat (Monsanto/Bayer), oder gegen die Zulassung von Genveränderten Lebensmitteln (GMO) wehren, wenn der EuGH, da ranghöher,  „Recht“ gesprochen, bzw. entschieden hat.
Art. 21 GG
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
Hier sollten sich die Regierungsparteien/Systemparteien warm anziehen, denn genau das machen sie, wenn Sie, immer weiter, scheibchenweise, Kompetenzen an die EU und deren Seilschaften abgeben!
Art. 25 GG
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Wichtig dazu: das Völkerrecht garantiert das Recht auf Selbstbestimmung der Staaten und Völker! Das Völkerrecht ist unstrittig ranghöher und für die Gesetzgebung und die Rechtsprechung der BRD bindend ! Dennoch wird es ständig und fortlaufend ignoriert!

Art. 26 GG
(1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.
(2) Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Auch hier besteht ein enormer Widerspruch zwischen eindeutiger Rechtslage und Praxis. Seit dem WK 2 und bis heute, beteiligt sich Deutschland immer wieder an völkerrechtswidrigen Angriffskriegen, bzw. unterstützt solche!

Art. 28 GG
(1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.
(2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung.
(3) Der Bund gewährleistet, daß die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht.
Auch hier ein dicker Hund: Art. 28.2 GG ist als eine der Hauptsäulen des GG anzusehen, da hier die Selbstverwaltung der Kommunen, im Sinne einer echten Subsidiarität festgeschrieben wird. Entgegen dieser eindeutigen Bestimmung, werden die Kommunen immer mehr gezwungen, öffentliche Dienstleistungen und öffentliche Aufträge europaweit auszuschreiben, also einem EU-weiten Wettbewerb zu unterwerfen.

Dagegen steht das bewährte Prinzip der Daseinsvorsorge, der kommunalen Dienstleistungserbringung, ohne Profitstreben, zu günstigen Preisen, für alle Bewohner, zuverlässig, auf kurzen Wegen, und mit kommunaler Gewährleistungsverantwortung.

Art. 146 GG
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke (selbst ) in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


Mit anderen Worten: wenn alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, dann kann nur das Volk selbst über Änderungen des Grundgesetzes, bzw. über eine neue Verfassung entscheiden.

Recht auf Selbstbestimmung im BRD-Strafrecht
Auch im Strafrecht der BRD lassen sich Bestimmungen bezüglich des Rechts auf Selbstbestimmung  finden, die in ihrer Bestimmtheit und Normenklarheit nichts zu wünschen übrig lassen. Deshalb lohnt es sich an dieser Stelle  §92 des StGB zu zitieren:

§ 92 StGB, Begriffsbestimmungen
(1) Im Sinne dieses Gesetzes beeinträchtigt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, wer ihre Freiheit von fremder Botmäßigkeit aufhebt, ihre staatliche Einheit beseitigt oder ein zu ihr gehörendes Gebiet abtrennt.
(2) Im Sinne dieses Gesetzes sind Verfassungsgrundsätze
2.1. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,
2.2. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,
2.3. das Recht auf die Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
2.4. die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung
2.5. die Unabhängigkeit der Gerichte und
2.6. der Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft.
(3) Im Sinne dieses Gesetzes sind
3.1. Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland solche Bestrebungen, deren Träger darauf hinarbeiten, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen (Absatz 1),
3.2.  Bestrebungen gegen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland solche Bestrebungen, deren Träger darauf hinarbeiten, die äußere oder innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen,
3.3. Bestrebungen gegen Verfassungsgrundsätze solche Bestrebungen, deren Träger darauf hinarbeiten, einen Verfassungsgrundsatz (Absatz 2) zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben

Daraus wird deutlich, dass auch im Strafrecht verankert ist, dass sich die souveräne Entscheidungsmacht nicht einfach weggeben lässt, an andere Gremien, mit einer Lässigkeit, wie beim Verkauf eines PKW.

Selbstbestimmungsrecht  im Völkerrecht, Rechtsgrundlagen
Auch auf internationaler Ebene, auf Ebene des Völkerrechts, lassen sich genügend Rechtsquellen finden, die ein Recht auf Selbstbestimmung der Völker und Staaten garantieren, allen vorab die Charta der Vereinten Nationen, sowie auch im UN-Sozialpakt und UN-Zivilpakt:

UN-Charta  / Charta der Vereinten Nationen
Kapitel 1,
Ziele und Grundsätze: 
Artikel 1: Die UN, die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele:
Art. 1.1 den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen;

2. freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Maßnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen;

3. eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen;

4. ein Mittelpunkt zu sein, in dem die Bemühungen der Nationen zur Verwirklichung dieser gemeinsamen Ziele aufeinander abgestimmt werden.

und Artikel 2 zitierend:
Die Organisation und ihre Mitglieder handeln im Verfolg der in Artikel 1 dargelegten Ziele nach folgenden Grundsätzen:

1. Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder.  (dazu auch Art. 2.2 – 7)


Art. 55

Um jenen Zustand der Stabilität und Wohlfahrt herbeizuführen, der erforderlich ist, damit zwischen den Nationen friedliche und freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und der Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen herrschen, fördern die Vereinten Nationen:
Artikel 56 der UN-Charta:
Alle Mitgliedstaaten verpflichten sich, gemeinsam und jeder für sich mit der Organisation zusammenzuarbeiten, um die in Artikel 55 dargelegten Ziele zu erreichen.

Menschenrechtsverträge der Vereinten Nationen

Der UN-Sozialpakt (auch: „internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“  (IPWSKR); oder auch: International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights” (ICESCR).

Der UN-Sozialpakt gehört zu den grundlegenden und wichtigsten Menschenrechts-verträgen der Vereinten Nationen. Im Dezember 1966, von der UN-Generalversammlung einstimmig verabschiedet, und im Jahr 1976 in Kraft getreten, garantiert der UN-Sozialpakt, in völkerrechtlich verbindlicher Form, die grundlegenden Menschenrechte.
Er ist  nicht nur eines der  völkerrechtlich bindenden internationalen Menschenrechts-übereinkommen, sondern insbesondere auch, zusammen mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) und dem UN-Zivilpakt, eine Garantie für die Einhaltung des internationalen Menschenrechtskodex !

UN-Sozialpakt, Art. 1:
1.1  Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.
1. 2. Alle Völker können für ihre eigenen Zwecke frei über ihre natürlichen Reichtümer und Mittel verfügen, unbeschadet aller Verpflichtungen, die aus der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage des gegenseitigen Wohles, sowie aus dem Völkerrecht erwachsen. In keinem Fall darf ein Volk seiner eigenen Existenzmittel beraubt werden.
1. 3. Die Vertragsstaaten, einschließlich der Staaten, die für die Verwaltung von Gebieten ohne Selbstregierung und von Treuhandgebieten verantwortlich sind, haben entsprechend der Charta der Vereinten Nationen,  die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten.
Artikel 2
2. 1. Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, einzeln und durch internationale Hilfe und Zusammenarbeit, insbesondere wirtschaftlicher und technischer Art, unter Ausschöpfung aller seiner Möglichkeiten Maßnahmen zu treffen, um nach und nach mit allen geeigneten Mitteln, vor allem durch gesetzgeberische Maßnahmen, die volle Verwirklichung der in diesem Pakt anerkannten Rechte zu erreichen.
2. 2. Die Vertragsstaaten verpflichten sich zu gewährleisten, dass die in diesem Pakt verkündeten Rechte ohne Diskriminierung hinsichtlich der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status ausgeübt werden.

Der UN-Zivilpakt (auch: UN-Pakt II, bzw. „Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ (IPBPR), bzw. „ International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR)  ist ein ebenso zwingend verbindlicher und Völkerrechtlicher Vertrag, verabschiedet am 16. Dezember 1966 in New York , und in Kraft getreten am 23. März 1976. Der Inhalt ist, bezüglich des Rechts auf Selbstbestimmung der Völker, Text- und wortgleich, mit dem UN-Sozialpakt.

Das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (WÜRV) vom 23. Mai 1969 (auch: Wiener Vertragsrechtskonvention (WVK, bzw. WVRK), oder auch engl. „Vienna Convention on the Law of Treaties“ (VCLT) regelt das Recht der Verträge zwischen den Staaten. Damit ist auch dies ein grundlegender und bindender völkerrechtlicher Vertrag:

Aus der Präambel:
im Bewusstsein der in der Charta der Vereinten Nationen enthaltenen völkerrechtlichen Grundsätze, darunter der Grundsätze der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker, der souveränen Gleichheit und Unabhängigkeit aller Staaten, der Nichteinmisch-ung in die inneren Angelegenheiten der Staaten, des Verbots der Androhung oder Anwendung von Gewalt sowie der allgemeinen Achtung und Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle...

Art. 53 
WVRK Verträge im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts (ius cogens)
 Ein Vertrag ist nichtig, wenn er im Zeitpunkt seines Abschlusses im Widerspruch zu einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts steht. Im Sinne dieses Übereinkommens ist eine zwingende Norm des allgemeinen Völkerrechts eine Norm, die von der internationalen Staatengemeinschaft in ihrer Gesamtheit angenommen und anerkannt wird als eine Norm, von der nicht abgewichen werden darf und die nur durch eine spätere Norm des allgemeinen Völkerrechts derselben Rechtsnatur geändert werden kann.

Mit Art. 53 WVRK stellt sich eine sehr wichtige Frage: ist es völkerrechtlich überhaupt zulässig, dass immer mehr Kompetenzen an die EU abgegeben werden, oder, noch drastischer, an private Gerichtsbarkeiten, im Rahmen der diversen EU-Freinhandelsabkommen, die auf demokratischem Wege nicht mehr beeinflusst werden können ? Immerhin ist das Völkerrecht ranghöher, und muss, unausweichlich, geachtet und eingehalten werden! Zu prüfen wäre, ob die EU-Entmachtungsverträge möglicherweise nichtig sind..

Art. 64  WVRK
Entstehung einer neuen zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechts (ius cogens) Entsteht eine neue zwingende Norm des allgemeinen Völkerrechts, so wird jeder zu dieser Norm im Widerspruch stehende Vertrag nichtig und erlischt.

General
Comments
Seit 1981 erarbeitet der UN-Menschenrechtsausschuss die „General Comments“ (Allgemeine Bemerkungen)  zu verschiedenen Artikeln und Bestimmungen des UN-Zivil-  und Sozialpaktes, in 31 Punkten, die die Pakte näher auslegen und die Vertragsstaaten bei der Erfüllung ihrer Pflichten unterstützen. Dazu wird u.a. in § 1 ausgeführt:

1. in accordance with the purposes and principles of the Charter of the United Nations, article 1 of the International Covenant on Civil and Political Rights recognizes that all peoples have the right of self‑determination. The right of self‑determination is of particular importance because its realization is an essential condition for the effective guarantee and observance of individual human rights and for the promotion and strengthening of those rights. It is for that reason that States set forth the right of self‑determination in a provision of positive law in both Covenants and placed this provision as article 1 apart from and before all of the other rights in the two Covenants.

Ergebnis, bezüglich des Rechts auf Selbstbestimmung
Völkerrechtliche Ebene:
Der Kern des universellen-, also des von allen einzuhaltenden Völkerrechts, basiert 
auf zwei wesentlichen Säulen:
- das generelle Gewaltverbot, gemäß Art. 2.4. der UN-Charta, mit nur sehr eingeschränkten und in Kapitel 7 klar umrissenen Ausnahmen
- das Recht auf Selbstbestimmung der Völker, wie vorstehend ausgeführt !
Die hier zitierten Bestimmungen, bezogen auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker und Nationen, nehmen in der Rechtshierarchie den höchsten Rang ein und sind als „Ius cogens“, als „zwingendes Recht“ (peremptory norms) anzuerkennen.
 Mit anderen Worten: wenn eine Norm als „ius cogens“ gültig ist, ist sie unter allen Umständen und von allen einzuhalten!
Beispiele dazu sind das Gewaltverbot, das Verbot der Aggression, das Verbot der Sklaverei, das Verbot der Apartheid, das Folterverbot, das Verbot des Völkermords,
das Recht auf Selbstbestimmung.

Nationale Ebene
Auch auf dieser Ebene ist die Rechtslage eindeutig, über das Grundgesetz und über
die entsprechenden Regelungen im Strafrecht.

Wir wären gut beraten, wenn wir diese hohe Gut, das Recht auf Selbstbestimmung, nicht unnötig aus der Hand geben, sondern es wach und aufmerksam verteidigen, was mit der EU-Politik nicht möglich und unvereinbar ist.

11. EU – Gesamtergebnis und Blick in die Zukunft
Das Gesamtergebnis in Sachen EU sieht düster aus: Die EU ist eine Fehlkonstruktion, mit falschen Maßnahmen zur falschen Zeit an falschem Ort und nicht zu retten. Dazu nochmal in einer kurzen Zusammenfassung:

1. EU und die Kriege: mehr Kriege hält der Planet nicht aus. Mit den Kriegen muss jetzt schluss sein. Im Gegensatz dazu entwickelt die EU eine desaströse Militarisierungs-Dynamik, was mit einem wirklichen Frieden unvereinbar ist. Und, wo bleibt die Achtung  des Völkerrechts? Jede Selbstermächtigung zu Kriegen, sowie die Teilnahme an- und die Unterstützung von solchen Kriegen sind ein Verbrechen.

2. Umweltschutz mit der EU? Keine Chance. Ganz im Gegenteil. Jede Regulierung zum Schutze der Umwelt ist ein Handelshemmnis, bzw. ein Wettbewerbsnachteil, der mit allen Mitteln von der EU zurückgedrängt wird.

3. Nachhaltige Landwirtschaft mit der EU?  Keine Chance. Ganz im Gegenteil. Jede Regulierung zum Schutze Pflanzen und Landwirtschaft ist ein Handelshemmnis, bzw. ein Wettbewerbsnachteil, der mit allen Kräften von der EU zurückgedrängt wird, wie aktuell am Beispiel Glyphosat leicht zu erkennen ist.

4. Demokratie hat in- und mit der EU keine Chance. Statt die Demokratie weiter auszubauen und zu vervollständigen, betreibt die EU das genaue Gegenteil, nämlich die Zentralisierung von Macht und Gewalt, ohne Einflussmöglichkeit der Bevölkerung, Abschaffung von Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit und rechtsstaatlicher Gerichtsbarkeit, Schaffen von privaten Schiedsgerichten und das Erzwingen von Alleinentscheidungsbefugnissen. So entscheiden EU und EuGH selbst, welche Kompetenzen sie haben, bzw. dazu bekommen; wie z.B. bei den Freihandelsabkommen, bei denen die EU selbst feststellt, dass sie alleinig zuständig ist (EU-Only) und so die nationalen Parlamente übergeht. Oder salopp ausgedrückt: Der Hund beauftragt sich selbst mit der Bewachung der Wurst-Theke.

5. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker: Fehlanzeige, mit der EU nicht machbar. Sie macht das genaue Gegenteil und ignoriert dabei, selbstgefällig und arrogant, Gesetz und Völkerrecht. (Recht auf Selbstbestimmung)

6. Völkerrecht: Fehlanzeige, mit der EU nicht machbar, da sie auf einen EU-Superstaat hinarbeitet, ganz im Sinne von Martin Schulz (SPD) und damit die einzelnen Staaten auflösen will. Damit liquidiert sie, ganz nebenbei, das Völkerrecht, eine der wichtigsten Errungenschaften. Das Völkerrecht braucht, um wirksam zu sein, ein gemeinsames Dach, für alle Menschen, die Vereinten Nationen, die es zu schützen und zu stärken gilt, und:
Nur die souveränen Nationalstaaten sind Völkerrechtssubjekte und damit Träger der Vereinten Nationen und des Völkerrechts. Wenn man die einzelnen Staaten abschafft, was bleibt dann noch übrig? Wie sollte es dann weitergehen ?

7. Ist die EU und das was sie tut für normale Menschen noch verständlich?  immerhin sind Normenklarheit und Verständlichkeit eine Bedingung für echte Demokratie, weil nur so die Bevölkerung ihr Verhalten und handeln entsprechend ausrichten kann. Nein, ein normaler Mensch kann dies alles nicht mehr überblicken:
- bis heute hat die EU über 130.000 Richtlinien, Gesetze und Verordnungen produziert, mit fragwürdigem Inhalt; aber allein die Menge macht es unmöglich, das alles noch zu verstehen
- jeden Monat werden über 1000 Seiten Papier an die Mitgliedsstaaten verschickt, wer soll das alles lesen und noch verstehen ?
- schon die diversen Verfassungsverträge sind unverständlich und zu Umfangreich. Eine Verfassung mit über 700 Seiten plus Anlagen ist einfach zuviel.
- besonders kritisch ist die Schwammigkeit und Wolkigkeit der EU-Texte. Auch hier wieder ein kleiner EU-Trick. Durch die Unbestimmtheit von Texten können EU und EuGH eine fast beliebige Interpretation vornehmen und machen was sie wollen..
Am Beispiel: militärische Einsätze zum Zwecke einer „Krisenbewältigung“; das kann so gut wie alles sein!
- ein erheblicher Teil der EU-Papiere und Verhandlungen werden bewusst geheim gehalten, damit sich in der Bevölkerung kein Widerstand bilden kann.

8. Die Institution EU: mit ihren 55.000 Mitarbeitern unnötig, zu groß, und mit jährlich 150 Milliarden Euro zu teuer. Für Verträge, welcher Art auch immer, ist ein solcher Apparat überhaupt nicht nötig, oder sogar kontraproduktiv!

9. Wirtschaftliche Gerechtigkeit: mit der EU Fehlanzeige; die Vermögens-Scheere geht immer weiter auseinander, zunehmend mehr Multimilliardäre auf der einen Seite, Schwächung der Mittelschicht und zunehmend mehr Armut auf der anderen Seite.

10. EU und das Streben nach wirtschaftlichem Wachstum: wie soll das gehen? Worüber haben wir in den letzten 20 Jahre diskutiert ? In einer endlichen Welt kann die Wirtschaft nicht immer weiter wachsen, zumindest nicht, ohne dabei die Umwelt zu zerstören..

11. Atomenergie: Fehlanzeige. Die EU-Euratom Verträge laufen weiter und verpflichten die EU-Mitgliedsstaaten zu einem weiteren Ausbau der Atomenergie.

12. Kann die EU sich selbst wandeln und erneuern? Nein. Das Gegenteil ist der Fall. Die EU vergrößert sich aus sich selbst heraus; die 55.000 EU-Mitarbeiter und die 30.000 Lobbyisten haben bereits eine Machtfülle und Dynamik erreicht, die kaum noch zu bremsen ist.
13. Der grundsätzliche Webfehler der EU: wenn in Europa irgend etwas verhandelt werden soll, egal welcher Art, so ist dies durch bilaterale- und multilaterale Verträge möglich, den EU-Wasserkopf braucht es dazu nicht! Ausdrücklich: zum Schließen von  Verträgen oder zum beschließen von Regelungen, kann jede Eigenstaatlichkeit, Souveränität und Selbstbestimmung erhalten bleiben! Eine Selbstentmachtung, Demokratieverlust und eine Übertragung von Souveränität auf die EU ist zum schließen von Verträgen nicht nötig! Nur die Konzerne und Lobbyisten haben einen Vorteil, die Macht in Brüssel zentralisiert ist und zentral gesteuert werden kann.

Dazu als Beispiel: Susanne aus Deutschland möchte in Paris studieren. Uns wird dazu eingehämmert, dass man dazu die EU brauche, was aber nicht zutrifft. Solche Dinge sind ganz einfach mit Verträgen und Abkommen regelbar. Immerhin studieren in Deutschland auch Studenten aus anderen Ländern, aus Nicht-EU-Ländern, was sich auch ohne EU problemlos regeln ließ.

14. Von den Einheitsparteien wird für noch mehr EU geworben mit Parolen, wie: „Gemeinsam sind wir stärker“ oder „Global in Stellung bringen“.
Dieser versteckte Darwinismus ist brandgefährlich. Wir sind in so gut wie allen Bereichen an den Grenzen des Möglichen angekommen. Ein wirtschaftlicher Endkampf, etwa EU gegen USA und China, ist ebenso wenig möglich, wie ein militärischer Endkampf, gegen wen auch immer. Wir dürfen uns nicht von solchen Parolen verführen lassen, auch dann nicht, wenn sie (leider) von einigen NGO´s nachgeplappert werden.

15. Die Vertretung von Konzerninteressen macht die EU vorbildlich. Passend wäre daher, wenn die EU eine Konzern-Institution wäre und auch von letzteren bezahlt wird.
Die Wirtschaft ist nicht per se „böse“ und, nur zu verständlich, wollen Firmen einen möglichst hohen Gewinn erzielen. Der Gegenspieler muss dazu der Wille der Bevölkerung sein, der sich über demokratische Prozesse herausbildet und der Wirtschaft Grenzen und Spielregeln auferlegt. So, und nur so, kann die Natur und Umwelt geschützt werden und damit auch das eigene Überleben. Profit und Spielregeln sind Gegensätze, sie können nicht von der gleichen Institution geregelt werden.

Brüssel kann nicht die Interessen der Konzerne vertreten und gleichzeitig die Konzerne kontrollieren; dass ist Blödsinn und kann denknotwendig nicht gut gehen.

15. Die Natur braucht Diversität, die Bio-Diversität, also möglichst viele verschiedene Pflanzen und Tierarten. Die Menschengesellschaft braucht genauso dringend eine  kulturelle Diversität. Schon deshalb gilt es, die kulturellen Eigenschaften der Europäischen Staaten und Völker, seien es Sprachen, Musik, Architektur, oder Kunst zu bewahren.
Auch unter diesem Gesichtspunkt ist dem EU-Konzept, die Auflösung der Staaten, eine klare Absage zu erteilen. Ein Bild wird ja auch nicht schöner, wenn man alle Farben gleichzeitig auf der Leinwand verschmiert.
16. Die EU ist eine Hydra und schon allein deshalb nicht reformierbar, weil wir nicht permanent gegen neue neoliberale Übergriffe ankämpfen können. Während wir mit zivilgesellschaftlichem Protest und endlos hohem Aufwand gerade ein schädliches (Freihandels-) Abkommen bekämpft haben, hat die EU gleichzeitig schon wieder zig neue Abkommen im Geheimen vorbereitet. Warum sollen wir immer wieder mit der Hydra kämpfen? Einfacher wäre doch, die Hydra zu verabschieden und nach Hause zuschicken!
17. Zum Schluss noch ein kleiner Test. Wie kann ich erkennen, ob ich noch souverän bin und demokratisch entscheiden kann, oder ob ich schon fremdbestimmt bin?
Ganz einfach: wenn wir das Führen von Kriegen, die Zulassung von Glyphosat oder gentechnisch veränderten Lebensmitteln, nicht mehr auf demokratischem Wege kontrollieren können, dann sind wir bereits fremdbestimmt! Im Gegensatz dazu: wenn alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, dann müssten wir doch gerade solche wichtigen Fragen demokratisch entscheiden können?!

Letztlich geht es um die grundsätzliche Frage, wozu und wie wir Menschen leben wollen.
Es kann nicht unser Ziel sein, ständig gegen etwas kämpfen zu müssen.

Das grundsätzliche Einvernehmen zur Demokratie haben wir doch bereits mit viel Mühe, Blut und Schweiß errungen. Wichtig wäre daher, dass wir die Demokratie nicht aus Unachtsamkeit verlieren, sondern, ganz im Gegenteil, an ihrer Vervollständigung arbeiten, ähnlich dem Schweizer Modell. Dazu gehört selbstverständlich auch die Einführung der Direkten Demokratie auf allen Ebenen und, selbstverständlich auch Einführung von Volksabstimmungen auf nationaler Ebene.

Wenn alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, dann kann nur das Volk selbst darüber entscheiden, ob es Direkte Demokratie wünscht und wie diese ausgestaltet werden soll!

Die Parteien müssen lernen, dass sie Auftragnehmer sind, dass sie das zu tun haben, was die Bevölkerung wünscht, und nicht das Recht haben, sich über den Willen der Bevölkerung zu stellen. Denn genau das verlangt die Demokratie, dass die Menschen keine Herrschaft über sich mehr gelten lassen! Wenn das die Parteien nicht verstehen (wollen) müssen wir sie mit Mut und Entschlossenheit dazu bringen.

Die unterste Ebene in einer echten Demokratie ist nicht die Kommune, sondern der Mensch selbst, das Individuum. Das ist deshalb von Bedeutung, weil nur das Individuum Empfindungen haben kann, wie Mitgefühl, Empathie, Moral oder Ethik, was sich nicht delegieren lässt. Daraus wird deutlich, dass auch für einen echten Frieden die direkte Demokratie erforderlich- und hilfreich ist.

Zur Vollendung der Demokratie gehört auch, dass wir keine Institution zulassen oder akzeptieren, die sich durch Täuschung, Manipulation oder Gewalt über uns stellt.
Wenn die Menschen tatsächlich selbst entscheiden können, wäre dies das gemeinsame Kunstwerk und im Übrigen auch die einzige Möglichkeit, die Umwelt zu schützen und für zukünftige Generationen zu bewahren.

Eine Weitergabe von Souveränität, Entscheidungsmacht, und des Rechts auf Selbstbestimmung, an wen auch immer, ist nicht möglich. Denn zukünftige Generationen haben ihrerseits mit der Geburt wieder das Recht auf Selbstbestimmung. so ist es auch auf völkerrechtlicher Ebene eindeutig verankert, und es wäre töricht, wenn wir das bereits Erreichte durch Unachtsamkeit verlieren würden.

Die EU ist nicht Europa, die EU ist die Basis für weitere Kriege und das Bestattungs-unternehmen für Europa und für Demokratie und Selbstbestimmung.


Empfohlene links:
https://corporateeurope.org/de/articles
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Web:
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