2014-09-28

Frieden durch Neutralität und direkte Demokratie nach dem Erfolgsmodell Schweiz

Das demokratische Defizit der EU-Gesetzgebung ist unüberwindbar. Die politische Mitsprache der Bürger ist auf eine lächerliche Wahl eines EU-"Parlaments" beschränkt, welches in den wichtigsten Politiken kein Veto einlegen, von selbst kein Gesetz beschließen und unverhältnismäßig zusammengesetzt ist. Es ist keine echtes Parlament. Das kann es auch nicht sein, weil die EU zwar nach Prof. Karl Albrecht Schachtschneider nach ihrer Fülle der Macht und Funktionen ein Staat ist - aber nicht legal. Illegal deshalb, weil die EU-Mitgliedsstaaten sich vorher dafür öffnen, ihre Verfassungsgesetze ändern müssten, samt Mehrheiten in Volksabstimmungen. Erst dann könnte die Mehrheit der Völker einer zu schaffenden EU-Verfassung zustimmen und aufgehen in einem Bundesstaat EU. Jede Abstimmung des Volkes würde aber eine Mehrheit für Frieden, Neutralität und unmittelbare Demokratie ergeben - gegen die EU-Unfriedenspolitik und undemokratische Gesetzgebung der Politik-Kommissare aus Brüssel. Das laufende EU-Austritts-Volksbegehren neu - bis Anfang Dezember 2014 können und sollen die Bürger im Magistrat, Gemeindeamt oder auch auf der Straße beim Notar - das wichtigste Volksbegehren in der Geschichte unterstützen - ist ein Druckmittel, ein Gesetzesantrag des Volkes für mehr Frieden, Freiheit und Demokratie nach dem Erfolgsmodell Schweiz.

"Die Geburtsstunde der Demokratie in Mitteleuropa war 1291 in der Schweiz, der Rütlischwur, als die Bauern der Alpentäler aufgestanden sind, um sich gegen die Fürsten der Habsburger zu wehren und diese fremden Vögte aus dem Land geworfen haben und ein einig Volk von Brüdern ihre Eidgenossenschaft gebildet haben. Das war der erste demokratische Staat in Mitteleuropa und der ist heute noch Vorbild, denn die Schweiz hat drei Prinzipien:
Immerwährende Neutralität, die bewaffnet gegen außen verteidigt wird, aber nicht gegen außen ausgreift.
Selbstbestimmte Steuern, so daß die Leute selbst entscheiden können, wieviel Geld sie dem Staat geben wollen und wieviel sie für sich behalten wollen.
Und als wichtigstes Prinzip, die direkte Demokratie, das bedeutet – anders als der parlamentarische Absolutismus bei uns, wo nur die Eliten herrschen: da kann das Volk zu jeder Frage, lokal, kommunal, in den Kantonen und auf der gesamten nationalen Ebene alle Fragen an sich ziehen und entscheiden, auch gegen das Parlament. Das ist das Schweizer Modell und das muß auch anderswo durchgesetzt werden, zuvörderst in diesem verkrüppelten Staat BRD. „Eidgenossen aller Länder, vereinigt Euch!“ (Jürgen Elsässer)

2014-09-26

EU-Gedankenpolizei



Was ist genau Homophobie, Antisemitismus, Antifeminismus, Fremdenfeindlichkeit, religiöse Intoleranz, Rassismus? Sie wissen es nicht genau? Sein Meinung dazu zu äußern kann künftig rechtliche Konsequenzen haben:

Der neue Meinungszensor sitzt in Brüssel und brütet einen wirklich schändlichen Plan aus: Gedankenverbrechen.   

Das ist keine Behauptung, sondern Tatsache. Der »EU-Ausschuss für Toleranz« (European Council on Tolerance and Reconciliation) hat es erarbeitet und man kann es auf der offiziellen Seite des Europaparlaments nachlesen.

In dem Papier geht es nämlich nicht um eine Stellungnahme oder moralische Verurteilung. Was da steht, lässt einem Angst und Bange werden. Wieder ein Schritt in Richtung Gefängnisplanet. Es geht um nichts weniger als - ausdrücklich! - "konkrete Massnahmen", mit denen man ethnische Diskriminierung, Vorurteile nach Hautfarbe, Rassismus, religiöse Intoleranz, totalitäre Ideologien, Xenophobie (Fremdenfeindlichkeit), Antisemitismus, Homophobie und Antifeminismus "eliminieren" will. Bitte genau hinhören: Nicht entgegentreten, aufklären, um Toleranz werben will man ... ELIMINIEREN will man. Sprache ist verräterisch. Hier ist die gewalttätige, gnadenlose Absicht schon recht klar. Unerwünschtes Denken soll mit Stumpf und Stiel ausgerottet werden. Erst "eliminiert" man die Gedanken und Meinungen - und da das letztendlich nicht möglich sein wird, sicherheitshalber den ganzen Menschen, um sicher zu gehen, dass er nicht Verbotenes denken kann, so die Expresszeitung.

"Wir schlittern gerade völlig schlafwandlerisch in einen riesigen Unterdrückungsapparat mit Gedankenkontrolle, totaler Überwachung, Meinungsverbrechen und gewaltsamer Umerziehung und Straflagern für Unliebsame.

Selber denken - im Zweifelsfall auch Schlechtes und Falsches, Irrtümer und Erkenntnisse - das ist die Freiheit des Geistes.", (...) In Zukunft sollen in allen EU-Ländern - auch in Deutschland  -  die Meinungsfreiheit, die Freiheit der Kunst, die Freiheit der Wissenschaft und der Presse stark eingeschränkt werden. Ein von oben verordneter »Toleranzzwang« wird eingeführt. Natürlich zu diesem edlen Zwecke auch eine neue EU-Superbehörde, die über die Einhaltung der selektiv aufgezwungenen Toleranzen und im Falle der Zuwiderhandlung über die Anwendung entsprechender Strafmassnahmen wacht. (Schweizer Express-Zeitung)

Professor Karl Albrecht Schachtschneider stellt klar:

"Die Würde des Menschen wird verletzt, wenn er daran gehindert wird, seine Meinung zu äußern, privat oder öffentlich, durch Wort, Schrift oder Bild, wem gegenüber auch immer. Meinungs-und Meinungsäußerungsfreiheit sind Konstitutionsprinzipien der Demokratie. Zur Meinungsfreiheit gehört auch, daß man jede geäußerte Meinung zur Kenntnis nehmen kann und darf, die Informationsfreiheit aus allgemein zugänglichen Quellen. Meinung ist der Beitrag zur Wahrheit und Richtigkeit. Er muß sachlich sein, aber die Sachlichkeit verantwortet, wer sich äußert. Alles andere ist Bevormundung.
Wenn die Bürger sich nicht äußern können, dürfen oder wollen, nehmen sie an der Willensbildung des Volkes nicht teil. Der Volkswille, der allgemeine Wille, der sich in den Gesetzen manifestiert, begründet die Verbindlichkeiten, die ein freies Leben im Gemeinwesen erst ermöglichen. Die Gesetze bestimmen das Gemeinwohl und damit das Wohl jedes einzelnen Bürgers. Sie sind der Idee nach der Wille aller und damit der Wille jedes Bürgers. Der Gesetzgeber beschließt die Gesetze auf Grund der Erkenntnisse dessen, was auf der Grundlage der Wahrheit für das gute Leben aller Bürger richtig ist. Die Erkenntnisse bedürfen der Teilnahme jedes Bürgers an der politischen Willensbildung. Das ist seine politische Freiheit." (Prof. Karl Albrecht Schachtschneider )   weiterlesen>>>

´
“Gedanken sind mächtiger als Waffen. Wir erlauben es
unseren Bürgern nicht, Waffen zu führen – warum sollten wir
… ihnen erlauben, selbständig zu denken?” Josef Stalin
“Nicht die Freiheit der Rede ist das Problem,
sondern die Freiheit nach der Rede.”
Der Duma-Abgeordnete Grigori Aleksejewitsch Yavlinski


2014-09-22

Freiheit durch echte direkte Demokratie


Es gibt gute Gründe, die direkte Demokratie nach Muster der Schweiz einzuführen:
  • Echte Mitbestimmung der Bürger statt Parteienherrschaft und Politikverdrossenheit
  • Bindende Volksbegehren statt "Schubladen-Volksbegehren"
  • Mitentscheidung der Bürger in entscheidenden Fragen
  • Gesetzesvorschläge von unabhängigen Bürgern einfacher sammeln können - ohne Propaganda
  • Für die Politik bindende Volksabstimmung ab 100.000 Unterschriften


"Weil die Bevölkerung für jedes wichtige Gesetz, welches das Parlament verabschiedet, ein Referendum verlangen kann, müssen die Abgeordneten (die Parteien, Anm.d.Red.) schon im Ratsaal auf eine Lösung hinarbeiten, welche die Minderheiten berücksichtigt. Daselbe gilt für die Landesregierung, den Bundestrat: Nicht nur sein Gesetzesvorschläge und Positionen, sondern bereits seine Zusammensetzung stellt einen Kompromis dar. Das Regierungsgremium besteht aus sieben Personen von fünf verschiedenen Parteien - von ganz rechts bis ganz links. Aufgrund dieses ungeschriebenen Gesetzes wählt das Parlament den Bundesrat in dieser Zusammensetzung alle vier Jahre wieder. (...)
Koalitionsdisziplin oder gar blinde Gefolgsschaft gegenüber der Regierung gibt es im Schweizer Parlament nicht". (FAZ).

Die meisten Menschen wollen mehr politische Mitsprache. Doch, wie in allen Belangen, gibt es auch scharfe Gegner der direkten Demokratie   - besonders unter den Berufspolitikern. Was behaupten sie?




1. Die Bürger sind zu dumm , um komplizierte Entscheidungen zu treffen. 


Es ist völlig absurd, dass Politiker mehr Sachverstand besitzen sollen als normale Bürger. Im Gegenteil: Berufspolitiker reden zwar über alles, selten sind sie aber selbst Spezialisten. In den meisten Fällen haben sie zu einem Gesetz, das sie machen, gerade die Informationen, die ihnen die (Partei-)Experten in den Ausschüssen vorschlagen. Bei jedem Volksbegehren müssen sich diejenigen, die es einleiten, über die Auswirkungen der von ihnen vorgeschlagenen Änderungen außerordentlich kundig machen und einen möglichst breiten öffentlichen Informations- und Diskussionsprozess darüber einleiten. Da ein Abstimmungsverfahren eine gewisse Zeit (1 - 2,5 Jahre) dauert und die öffentliche Diskussion nicht wie bei Wahlkämpfen über nichts sagende Parolen, sondern über Inhalte geführt wird, können sich auch alle Wahlberechtigten, die zur Abstimmung gehen, hohe Sachkenntnisse aneignen. 


 2. Direkte Demokratie - ein Mittel für rechte Volksverhetzer und Populisten 


Immer wieder hört man die Befürchtung, direkte Demokratie sei ein Mittel für Volksverhetzter und Populisten. Schon Hitler habe seine verbrecherischen Beschlüsse wie etwa den Einmarsch in Österreich (1938) durch Volksabstimmungen legitimieren lassen.

Erstens gibt es in keiner Diktatur Ab-stimmungen auf Wunsch der Bürger (auch in der NS-Zeit ausgeschlossen). Wenn autoritäre Politiker im Nachhinein bereits gefällte Beschlüsse vom Volk absegnen lassen und dabei manipulieren und Druck ausüben, dann ist das eine diktatorische Pervertierung und hat mit echter Volksgesetzgebung nichts zu tun.   


3. Direkte Demokratie zerstört unser System, die repräsentative Demokratie 


Niemand, der sich für mehr direkte Demokratie einsetzt, will die repräsentative Demokratie beschädigen oder durch direkte Demokratie ersetzen. Direktdemokratische Elemente sollen das repräsentative System nur ergänzen. Die Gesetzgebung durch das Parlament bleibt die Regel. Doch wird auch diese durch die Möglichkeit direktdemokratischer Entscheidungen positiv beeinflusst: Wenn das Volk Entscheidungen jederzeit an sich ziehen und selbst treffen kann, werden auch parlamentarische Entscheidungen inhaltlich sehr viel stärker an den Mehrheitswillen der Wähler zurückgebunden. 


4. Der Ausbau der direkten Demokratie führt zur Einführung der Todesstrafe 


– das „Totschlägerargument Nr. 1“ gegen die direkte Demokratie! Es ist vielfach belegt, dass diese Gefahr in der Wirklichkeit nicht besteht. Im folgenden nur einige Erwägungen dazu:

- Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) aus dem Jahr 1948, die die Ächtung der Todesstrafe enthält, steht in Österreich im Verfassungsrang. Das heißt, falls jemand die Todesstrafe in Österreich per Volksabstimmung tatsächlich einführen wollte, müsste er zuvor, ebenfalls per Volksentscheid, einen Ausstieg Österreichs aus der Bindung an die Menschenrechtskonvention zustande bringen: Die Hürden sind praktisch unüberwindbar.

- Alle verfügbaren internationalen Erfahrungen sprechen gegen eine Wiedereinführung der Todesstrafe per Volksentscheid: In keinem amerikanischen Staat, in dem die Todesstrafe vor Einführung der Volksgesetzgebung bereits abgeschafft war, wurde sie über einen Volksentscheid wieder eingeführt. In der Schweiz wurde die Todesstrafe ohne Widerstand des Volks   abgeschafft und mittels Volksgesetzgebung auch nicht wieder eingeführt.

- Keinesfalls verwechseln darf man Volksgesetzgebungsverfahren mit Umfragen in der Bevölkerung, die etwa nach besonders grausamen Verbrechen in der Bevölkerung durchgeführt werden und bei denen es oft zu emotionalen Schnellschüssen kommt. 


5. Volksabstimmungen ja - aber nicht über Budget- und Steuerfragen! 


Manchmal trifft man auf Menschen, die sich nur vorstellen können, dass Bürger über ganz bestimmte Bereiche abstimmen können, aber nicht über wirklich wichtige. So hält sich etwa das hartnäckige Gerücht, es sei gefährlich, Volksabstimmungen über finanzielle Fragen abzuhalten. Stichhaltige Begründungen fehlen aber.

Im Gegenteil: Die Befürchtung, die Volksgesetzgebung entziehe der Gemeinschaft die nötigen finanziellen Mittel und mache Steuererhöhungen unmöglich,   ist vielfach empirisch widerlegt. So fanden die Schweizer Wirtschaftswissenschaftler der Universität St. Gallen heraus, dass direkte Demokratie im Vergleich zur rein repräsentativen   zu politisch und ökonomisch effizienteren Lösungen führt. Gerade die Mitbestimmung in Budget- und Steuerfragen führe zu größerem Vertrauen in die öffentliche Verwaltung und dadurch zu einem geringeren Ausmaß an Steuer-hinterziehung, sowie insgesamt zu einer höheren Zufriedenheit der Bürger. 


6. Volksabstimmung ja schon - aber bei „nur“100 000 Unterschriften droht Gefahr! 


Eine andere Gruppe von Skeptikern wittert eine Gefahr durch direkte Demokratie, wenn die Hürde für die Abhaltung einer Volksabstimmung bei „nur“ 100 000 Unterstützer-Unterschriften liegt. Sie meinen, bei 600 000 oder bei 900 000 Unterschriften könnten sie sich eine verpflichtende Volksabstimmung vorstellen - aber nicht bei 100 000.

Die Zahl 100 000 ist an das Schweizer Modell der direkten Demokratie angelehnt : Bei einer gegenüber Österreich um etwa 1/5 geringeren Einwohnerzahl genügen in der Schweiz für ein Referendum (Volksabstimmung über ein bereits beschlossenes Gesetz) 50 000 Unterschriften, für eine Volks-initiative (Bürgervorschlag für eine Verfassungsänderung) sind 100 000 Unterschriften erforderlich. Diese Anforderungen haben sich in unserem Nachbarland bewährt. Sie führen dort zu etwa 3 bis 4 bundesweiten Abstimmungsterminen pro Jahr.
Jeder, der schon einmal aktiv in die Vorbereitung und Durchführung eines Volksbegehrens eingebunden war, weiß, dass das Erreichen von über 100 000 Unterschriften ein Ziel ist, das für unabhängige Bürger und Gruppen nur mit außer-ordentlich viel Idealismus und Engagement zu erreichen ist. Würden für eine bindende Volksabstimmung aber 600 000 oder 900 000 Unterschriften erforderlich sein, würde der Sinn einer echten Volksgesetzgebung dadurch aufgehoben: Eine solche Hürde wäre in den allermeisten Fällen nur noch von Großorganisationen und Parteien bzw. mit der Unterstützung großer Medien zu erzielen.

"Nur in der Demokratie ist Frieden möglich. Ohne Demokratie gibt es keinen Frieden. Denn ohne Demokratie sind die Staaten diktatorischer Willkür ausgeliefert, die zu Aggression nach innen und außen, zu Bürgerkrieg und Krieg führt. Das die Demokratie nicht automatisch Frieden bringt, liegt daran, dass das Volk zu wenig mitreden kann. Denn das Volk will immer Frieden, außer man belügt es und redet ihm ein, es sei notwendig, für Demokratie, Freiheit und Vaterland Krieg zu führen, während es in Wirklichkeit nur um persönliche Interessen kleiner Cliquen an Macht, Besitz und Kapital geht, um Oligarchie, die Herrschaft kleiner Gruppen. Als weiterer Kriegsvorwand muss heute auch der weltweite „Kampf gegen den Terror“ herhalten". (Wolfgang Hingst) 


Auch Prof. Wohlmeyer unterstützt EU-Austritts-Volksbegehren vom 24.6 - 1.7.2015



Liebe Freunde!

Die undemokratischen Strukturen der EU und deren mögliche Folgen habe ich immer wieder aufgezeigt.
Seit der finanziellen Entmündigung der Parlamente (ESM, Two- and Six-Pack) musste ich leider immer kritischer werden und habe daher unsere Mandatare und Regierenden vor weiteren indirekten anonymen Versklavungen gewarnt.
Die Auswege habe ich in der Neuauflage meines Buches ''Empörung in Europa - Wege aus der Krise"
 aufgezeigt.
Ich habe noch immer auf eine vernünftige Kurskorrektur gehofft. Die handlangende Mitorganisation eines Putsches in der Ukraine und die gegenwärtige Teilnahme an der Kriegshetzerei gegen den bekannten Willen der Bürger und Bürgerinnen lassen aber nur mehr die Variante des Austritts sinnvoll erscheinen. Zumindest ist die Bewirkung eines Volkbegehrens ein massiver Schuss vor den Bug des in den Untergang steuernden Schiffes.
Deshalb bitte ich Euch/Sie die beigeschlossene Unterstützungserklärung zu unterfertigen und auch an Freunde weiter zu reichen. Es fehlen noch 2.300 Unterschriften, die erreichbar sein müssten, wenn wir selbst die Mühe auf uns nehmen (in der Schweiz geht dies viel einfacher und öffentlich unterstützt) und andere überzeugen (Schneeballsystem).
Nähere Details sind auf der Webseite der Initiative Heimat und Umwelt abrufbar.

Gute Nacht und beste Grüße
Heinrich Wohlmeyer


KR ÖR Hon. Prof. DI. Dr. Heinrich Wohlmeyer
Marktlerstr. 13
3180 Lilienfeld
Tel./Fax 0043 / 2762 / 53 173
E-mail:
h.wohlmeyer@aon.at

Vortrag von Univ.Prof.Dr. Karl Albrecht Schachtschneider: Rechtliche, politische und wirtschaftliche Grundlagen eines AUSTRITTS aus der Europäischen Union


Einladung zum Vortrags- und Diskussionsabend
am Dienstag, 23. September 2014, um 19 Uhr in PUCKING bei Linz im Gasthof „MAYR“
Puckingstraße 2, Autobahnabfahrt „Knoten Haid“, Hin- und Rückfahrt vom bzw. zum Bahnhof
Linz bei Bedarf anmelden bei Renate Ziittmayr: Tel. 0664/425 19 35
Es spricht:
Univ.Prof.Dr. Karl Albrecht SCHACHTSCHNEIDER
aus Berlin
                                         Inge Rauscher mit Professor Karl Albrecht Schachtschneider in Wien-Grinzing
Karl Albrecht Schachtschneider leitete von 1969-80 als praktizierender Rechtsanwalt eine Wirtschaftskanzlei in Berlin und wirkte von 1972-78 als Professor für Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin, von 1978-89 als Universitätsprofessor für Wirtschaftsrecht an der Universität Hamburg, und von 1989-2006 als Ordinarius für öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg. In zahlreichen Sachbüchern, Fachartikeln und öffentlichen Vorträgen setzt er sich kritisch mit der Globalisierung und ihren Folgen auseinander und erlangt europaweite Bedeutung durch mehrere fundierte Klagen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, u.a. gegen den EU-Maastricht-Vertrag (und damit gegen die Währungsunion, den Euro) bereits 1992/93, gegen den EU-“Verfassungsvertrag für Europa“ 2005 (der an den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden scheiterte), gegen den EU-“Lissabon-Vertrag“ 2008, gegen die „Griechenland-Hilfe“ und den „Rettungsschirm für die Währungsunion“ 2010.
2008 klagte er auf Anregung der INITIATIVE
­HEIMAT & UMWELT im Auftrag eines unabhängigen Personenkomitées gegen die EU-Verträge auch beim österreichischen Verfassungsgerichtshof und weist in einer für Demokratie und Rechtsstaat grundlegenden Klagsschrift von 372 Seiten die Verfassungswidrigkeit der Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union nach.
Er verfasste auch zahlreiche Sachbücher, u.a. „Die Rechtswidrigkeit der EURO-Rettungspolitik - ein Staatsstreich der politischen Klasse“ (ISBN 978-3-86445-002-0) und „Die Souveränität Deutschlands“ (ISBN 978-3-86445-043-3).

Netzseite: www.kaschachtschneider.de

2014-09-20

Neu: Kirche gegen die anglo-amerikanische EU-"Religion" Freihandel

Endlich auch von klerikaler Seite eine Stimme gegen die EU-Verträge:

Schönborn in Sorge wegen des Freihandelsabkommens TTIP:
Wiener Erzbischof in "Heute"-Freitagskolumne: Freier Markt darf nicht oberstes Gesetz sein, Menschen wichtiger als Konzerne

Bedenken zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP hat Kardinal Christoph Schönborn in der Tageszeitung "Heute" geäußert. Als Österreicher und Europäer bereite ihm die Richtung des derzeit verhandelten Wirtschaftspaktes zwischen der EU und den USA Sorge, da das Wohl der Menschen "vor den großen Gewinnen der Konzerne" gehen müsse. "Der freie Markt darf nicht das oberste Gesetz sein", so der Wiener Erzbischof. Den Staat erinnerte Schönborn diesbezüglich an seine "Regulierungspflicht".

"Nah und frisch? Ja, natürlich!", hatte der Kardinal als Titel seiner Freitags-Kolumne "Antworten" gewählt, was er nicht als "Werbeeinschaltung für Lebensmittelketten" verstanden wissen wolle, wohl aber als Plädoyer für regionale Produkte. Oft stelle er sich Fragen wie: "Wie viele Kilometer hat ein Produkt zurückgelegt, bis es auf meinen Teller kommt? Wie naturnahe ist die Erzeugung unserer Nahrungsmittel? Wie krisensicher ist ein Lebensmittelmarkt, wenn er immer mehr von Handelswegen rund um den Globus abhängig ist, ohne Rücksicht auf Natur und Umwelt?"

Argumentierten Befürworter des Freihandelsabkommens auch mit wachsenden wirtschaftlichen Chancen und Arbeitsplätzen, stehe dem doch die Angst vieler vor sinkenden Sozial- und Umweltstandards in allen Lebensbereichen gegenüber, so der Erzbischof. "Es droht die Verdrängung unserer heimischen Lebensmittel durch mächtige ausländische Agrarkonzerne." Der Staat müsse regulierend eingreifen, denn es sei "nur die halbe Wahrheit", allein den Konsumenten dafür verantwortlich zu machen, umweltbewusst einzukaufen und heimische Produkte solchen aus Übersee vorzuziehen oder bei diesen auf "Fairtrade" zu achten.


(Quelle: Kathweb.at)

Das EU-Grundlagenrecht verpflichtet die Mitgliedsstaaten nicht nur nach innen zu einer „offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb“ sondern fordert auch nach außen den „Abbau internationaler Handelshemmnisse“ (Art. 21, VEU), die „Beseitigung der Beschränkungen im internationalen Handelsverkehr und bei den ausländischen Direktinvestitionen“ (Art. 206, VAEU). Die Mitbestimmungsrechte der nationalen Parlamente bei Freihandelsverträgen wurden durch den Lissabon-Vertrag stark eingeschränkt. Das Mandat für die Aushandlung von Freihandelsverträgen liegt ausschließlich bei der EU-Kommission, die aufs engste mit den großen EU-Konzernen und ihren Lobbyisten verbunden ist und zu den entschiedensten Verfechtern einer aggressiven neoliberalen Außenwirtschaftspolitik zählt. Entsprechend intransparent werden diese Verträge – siehe TTIP, TISA, CETA & Co – hinter verschlossenen Türen ausgemauschelt, so die Solidar-Werkstatt.
Da ist zu applaudieren! Haben doch alle, die Verantwortung in Österreich trugen die Österreicher in die EU geredet:
 Auch die Kirche stand um nichts nach:
 Wenn sich die Mächtigen, sagen wir in Österreich, auf keine Kirche stützen könnten, wären sie auch heute noch wackelige Mächtige. "Ich glaube", sagt A. Khol, Klubobmann der ÖVP, daß wir die Kirche für diesen Staat, alle Kirchen für diesen Staat brauchen ." (ORF-Pressestunde, 21.5.95) Jeder Pfarrer erspart sozusagen fünfundzwanzig Polizisten. Und jeder Bischof hält ein ganzes Bundesland ruhig. Nachdem bereits das "EG-Informationskonzept" der ÖVP dem Klerus eine wichtige Rolle bei der Abwicklung des Anschluß-Manövers zuweist (Profil, 8.2.93) und der Generalsekretär der Industriellenvereinigung selbst den Wiener Erzbischof zu einer Stellungnahme zugunsten des EU-Komplotts drängt (Lucian O. Meysels: ‘Unheilige Allianzen', 1995), fordert Andreas Khol über die Medien eine Erklärung der Bischofskonferenz ein mit der Aussage: "Die Europäische Union ist das zukünftige Europa (...). Österreichs Christen sollen dazu ja sagen." (TT, 30.8.93) Weil auch der Klerus ohne diesen Staat ein wackeliger Klerus wäre, versprach der Wiener Weihbischof Schönborn gleich tags darauf eine Stellungnahme der Bischöfe. Er stellte in Aussicht, daß die zu erwartende Erklärung "vernünftigerweise ein Ja zur Europäischen Union nahelegt". (Presse, 31.8.93)
Ja sagen sie überhaupt gerne. Der Kärntner Bischof Kapellari sagte seinerzeit in Zeitungsinseraten "Ja zur EXPO", sein Kollege, Militärbischof A. Kostelecky, sagte 1991 Ja zum Transport jener US-"Bergepanzer" durch Österreich, die dann in der irakischen Sandwüste Tausende von Menschen bei lebendigem Leibe eingebaggert haben (NZZ, 14.9.91). Und so hat die österreichische Kirchenführung die Geschäfte der Herrschenden schon das ganze Jahrhundert herauf reichlich mit ihrem Segen bedacht. Es war bestimmt nie zu ihrem Nachteil, bloß fast immer zum Nachteil ihrer Anhänger. Die Bischöfe sagten Ja zur Monarchie ("von der göttlichen Vorsehung auf den Thron gesetzt"), Ja zum Weltkrieg ("unserem Friedenskaiser aufgezwungen"), Ja zur Ersten Republik ("Herrschaft des christlichen Volkes"), Ja zur Zerstörung derselben durch den autoritären Ständestaat ("jedes Reich braucht notwendig einen Führer") und schließlich Ja zur Besetzung Österreichs und zum Anschluß an Nazideutschland: "Wir erkennen freudig an, daß die nationalsozialistische Bewegung ... Hervorragendes geleistet hat und leistet. Am Tage der Volksabstimmung ist es für uns Bischöfe selbstverständliche nationale Pflicht, uns als Deutsche zum Deutschen Reich zu bekennen, und wir erwarten auch von allen gläubigen Christen, daß sie wissen, was sie ihrem Volke schuldig sind." Durch ihre Anpassungsfähigkeit an jede neue Situation hat die Kirche über alle von ihr mitverschuldeten Katastrophen hinweg ihre Pfründe gesichert.
Wer diese Geschichte kennt, konnte von vorne herein unfehlbar davon ausgehen, daß die Bischöfe bereit sein würden, im geforderten EU-Anschluß den Willen Gottes zu erkennen. Nach erfolgreich verhandeltem Ablaß, versteht sich. Und der ging so: Der Regierung wurde ein "Lex Kirche" (TT, 24.3.93) abverhandelt. "Was steht im Gesetz geschrieben?" (Luk. 10,26) Im neuen österreichischen Meldegesetz steht geschrieben, "daß das Religionsbekenntnis künftig auf dem Meldeschein bekanntgegeben wird" (Kurier, 4.11 93) , für die Kirche eine unschätzbare Datenbasis zur Einhebung von mehr als vier Milliarden Schilling an Kirchenbeiträgen. In derselben Pressekonferenz schließlich, in der die Bischöfe feierlich ihre Ja-Empfehlung vorstellten, forderten sie das Parlament auf, jetzt auch den oben geschilderten Handel mit Beschluß zu sanktionieren. (Kurier, 26.3.94). In dieser Deutlichkeit hätten wir das gar nicht mehr nötig gehabt.
Am Sonntag vor der sogenannten Volksabstimmung verkündete Kardinal König in der Kronenzeitung über zwei Seiten hinweg: "Ich bete für Europa" und gebot den Leserinnen und Lesern: "Zur Abstimmung gehen und mit ‘Ja' stimmen". Der Pfarrer von Jerzens im Pitztal ließ seine Schäfchen am selben Tag in der Kirche wissen: "Am nächsten Sonntag findet keine Hl. Messe statt, da ich schnell nach Deutschland fahre, um einen kranken Freund zu besuchen. Natürlich nachdem ich meine Stimme für Europa, mein Ja zur EU, abgegeben habe!" (Rundschau, 7.6.94) Und Fernsehpater Paterno grinste in dieser Zeit von Millionen bezahlter Zeitungsseiten herunter: "Ich gehe zur Abstimmung und stimme mit Ja." Weil die Menschen mit tatkräftiger Unterstützung des Staates von ihrem ersten Quäken an auf kirchliche Autoritäten abgerichtet werden, sind sie immer wieder zum größten Teil schutzlos ihren Vorbetern ausgeliefert. Das wissen sich die Herrschenden zunutze zu machen. Die Salzburger PR-Agentur "IKP - Institut für Kommunikations-Planung" hatte da die Idee, die besonders katholischen Bauern, die sich nicht wie Schafe zur EU-Schlachtbank führen lassen wollten, mit Hilfe ihrer Oberhirten doch noch zu schnappen. Im Auftrag der Industriellenvereinigung bastelte die Agentur aus einem Foto aus der Schublade, Ausschnitten aus der erwähnten Erklärung der Bischofskonferenz und einem selbstgetexteten Aufruf untenstehendes Inserat zusammen und schaltete es ganzseitig in sämtlichen österreichischen Bauernzeitungen in der jeweils letzten Ausgabe vor der Abstimmung. Damit dieser Coup gelingen konnte, hatte es freilich der Zustimmung der von den Bauern bezahlten Redakteure zum Abdruck der Anzeige bedurft und zumindest der stillschweigenden Duldung durch die Bischöfe. Beides kein Problem. Welcher unentschlossene Leser vermochte sich da noch bei seiner Entscheidung der vom Großkapital so geschickt ins Spiel gebrachten Unfehlbarkeit des Papstes zu widersetzen? Den möcht' ich kennen.


Es ist noch nicht zu spät, Hr. Schönborn, bewerben Sie das neue EU-Austritts-Volksbegehren!

2014-09-16

KR ÖR Hon. Prof. DI. Dr. Heinrich Wohlmeyer: Brief an den Herrn Außenminister Sebastian Kurz


Sehr geehrter Herr Außenminister!
Ich weiß, dass ich gegen eine Mauer der perfekt organisierten Lüge schreibe; aber dennoch tue ich es aus Verantwortung.
Ich lese gerade, von Ihren diversen Besuchen im Osten auf unsere Kosten, wie sie den Putschpräsidenten Poroschenko hofieren und wie sie dort gegen russische Soldaten im Donbas protestieren - aber gleichzeitig die US- und NATO-'Militärberater' sowie Waffenlieferungen aus dem 'Westen' ins Kriegsgebiet gutheißen, sowie 'Trident' tolerieren.
Wollen Sie wirklich, dass das gemäß Verfassungsgesetz noch immerwährend neutrale Österreich in den Augen der Russen Feindstaatqualität bekommt?!

Warum haben Sie nicht darauf bestanden, dass die 'Separatisten' zu fairen Gesprächen an den Verhandlungstisch geholt werden, statt an einem Stellvertreterkrieg mit Russland teilzunehmen. Warum haben Sie nicht das Scheinangebot der Putschregierung einer auf nur drei Jahre befristeten Selbstverwaltung für den Donbas als unfair bezeichnet und eine sofortige faire Verfassungsreform eingefordert?
Glauben Sie wirklich, dass die Lieferung von einseitig Daten weitergebenden Drohnen aus Österreich zur Befriedung beitragen kann?
 
Ich bin schlicht über so viel menschenrechtliches und diplomatisches 'Unhandeln' entsetzt.
 
Ihr besorgter
Heinrich Wohlmeyer
 
KR ÖR Hon. Prof. DI. Dr. Heinrich Wohlmeyer
Marktlerstr. 13
3180 Lilienfeld
Tel./Fax 0043 / 2762 / 53 173
E-mail: h.wohlmeyer@aon.at

TTIP, jetzt durch die Hintertür?




Kronen Zeitung (Bunt), vom 14. September 2014 – Bereich: offen gesagt – Seite 8


OFFEN GESAGT
DR. TASSILO WALLENTIN

TTIP, jetzt durch
die Hintertür?
Am 25. September wollen die EU und Kanada das
Freihandelsabkommen CETA beschließen. Die Öffentlichkeit
ist darüber kaum informiert worden. CETA verschafft
kanadischen Investoren ähnliche Rechte wie das umstrittene
Freihandelsabkommen TTIP. Namhafte US-Unternehmen
haben ihren Firmensitz bereits in Kanada, andere – wie der
Fast-Food-Gigant „Burger King“ – bräuchten ihn nur offiziell
dorthin zu verlegen und kämen automatisch in den Genuss
des Abkommens. Ob TTIP politisch verhindert wird oder
nicht, ist dann nicht mehr von Bedeutung.




Während die Öffentlichkeit noch über Genmais, Chlorhühner und Wasserprivatisierung, also über das umstrittene EU-US-Freihandels­abkommen TTIP diskutiert, schafft man andernorts klammheimlich Tatsachen: Am 25. September wol­len Brüssel und Kanada das Freihan­delsabkommen namens CETA be­schließen. Der Inhalt dieses 1500- seitigen Abkommens ist erst seit kur­zem bekannt. Kein Wunder, denn wie bei TTIP fanden die Verhandlun­gen unter striktem Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne parlamenta­rische Kontrolle statt. Wie bei TTIP garantiert dieser Vertrag Konzernen den Zugang zu 500 Millionen Ver­brauchern in der EU. Und wie bei TTIP könnten auf unser Land Kla­gen und Entschädigungszahlungen in Milliardenhöhe zukommen. Denn auch CETA gibt Konzernen die Möglichkeit, Staaten wie Österreich vor überstaatlichen Schiedsgerichten zu verklagen. Die internationalen Investoren müssen nur behaupten, dass heimische Gesetze ihre Ge­schäfte zu sehr „stören“. Was das be­deuten kann, zeigen zwei bekannte Beispiele:
Der Tabakkonzern Philip Morris verklagte Australien, weil die Regie- rung ein Gesetz zum Nichtraucher­schutz verabschiedet hatte. Die strengeren Tabakgesetze (zum Schutz der Gesundheit der Men­schen) hätten dem Konzern das Ge­schäft kaputt gemacht. Philip Morris fordert nun vor einem solchen Schiedsgericht Schadenersatz in Millionenhöhe. Der schwedische Energiekonzern Vattenfall verklagte die Bundesrepublik Deutschland we­gen des staatlichen Ausstiegs aus Atomkraftwerken. Die Forderung: 3,7 Milliarden Euro Schadenersatz.
Warum die EU-Staaten den Steu­erzahler derartigen Haftungsrisiken aussetzen und ihre Souveränität ei­ner Paralleljustiz für Konzerne op­fern, bleibt unerklärlich. Denn das durch CETA zu erwartende Handels­volumen ist für Europa eher gering.
Vielmehr wird das Abkommen ge­rade für die Nicht-Kanadier zum Einfallstor in die EU. Denn US-Kon­zerne bräuchten ihren Firmensitz nur offiziell nach Kanada zu verlegen und wären automatisch Nutznießer der europäisch-kanadischen Freihan­delszone. Ob TTIP später noch poli­tisch verhindert wird oder nicht, wäre nicht mehr von Bedeutung. So wie für den US-Fast-Food-Giganten Burger King, der 60 Jahre nach sei­ ner Gründung zufällig nach Kanada umziehen will.
Habe ich eigentlich schon erwähnt, dass unsere EU-Abgeordneten nun über dieses ihnen erstmals vorliegen­de, 1500 Seiten starke und über Mo­nate von internationalen Anwalts­kanzleien in trickreichem „Juristen­englisch“ ausgearbeitete Abkommen entscheiden sollen? Wohl kaum ein Parlamentarier verfügt über die spe­zielle Ausbildung, geschweige denn Berufserfahrung, einen Vertrag wie CETA in seiner Tragweite voll zu er­fassen. Im Zivilleben würde man das eine Übervorteilung oder Überrum­pelung nennen.
Aber auch der Rat der EU (das ist die Versammlung der 28 Staats- und Regierungschefs) muss über CETA gesondert abstimmen. Die Position der österreichischen Bundesregie­rung hierzu ist völlig unbekannt, ob­wohl der Vertrag am Ballhausplatz längst eingetroffen sein müsste. In Deutschland ist die öffentliche Dis­kussion bereits voll entbrannt.
Das Nichtvorhandensein einer kla­ren Position unserer Regierung in dieser für Generationen entscheiden­den Frage wäre weit mehr als ein demokratiepolitischer Abgesang, es wäre ein schwerer Fehler.



2014-09-14

EFTA statt EU

Die EU mutierte zum einem politischen Machtgiganten, der wenig Sinn hat für friedliche und vernünftige Diplomatie und steuert auf Konfrontation mit Russland zu. Diesem antidemokratischen, supranationalen Machtgebilde Europäische Union muss eine eigenständige Politik der unmittelbaren Demokratie und Neutralität entgegengesetz werden! Für ein Europa der föderalen, neutralen, direktdemokratischen Nationen, gegen die kalte Integrationspoltik der EU, wo Gewinn vor dem Allgemeinwohl steht. Ein Zusammenarbeiten für Frieden und Freiheit der souveränen Nationen kann auch mit anderen Wirtschaftsverträgen gelingen, dafür brauchen wir die EU der Banken und Spekulanten nicht.

Die EFTA wahrt die Souveränität der Staaten. Ziel der Efta war und ist es, durch Freihandelsverträge Wohlstand, Stabilität und Wirtschaftswachstum der Mitgliedsländer zu fördern. Dabei ging es nicht darum, einen gemeinsamen Markt zu etablieren, sondern durch faire Verträge gleichberechtigt den Freihandel zu regulieren und auf die Bedingungen der einzelnen Länder Rücksicht zu nehmen. Aus diesem Grund schloss die Efta den Freihandel mit Agrarprodukten aus. Die EFTA ist eine freiheitliche Alternative zur EU und hat  mit 30 Staaten Freihandelsabkommen, mit vielen weiteren führt die EFTA Verhandlungen oder Erklärungen zur Zusammenarbeit.

Eine supranationale Behörde wie die EU, ist demokratiepolitisch und verfassungsrechtlich ein Unrechtsstaat,  ebenso wie der Begriff der «supranationalen Souveränität».Demokratie, Rechtsstaat und Allgemeinwohl werden mit den Füßen getreten. Das Staatsvolk gibt die Legitimation für den nationalen Rechtsstaat und nicht irgendwelche Mächte im Hintergrund. Souveränität ist Freiheit. Diese ist unübertragbar.

Österreichs neutralitätswidriges Mitmachen an US/EU-Säbelraseln und Sanktionen gegen Russland: Volksabstimmung fordern!

Die folgenden Sätze machen deutlich, dass die Bürger viel zu sehr von den oft fragwürdigen Entscheidungen der Parteienpolitiker abhängig sind. Es muss doch eine wirksame Kontrolle von wichtigen Entscheidungen für das Volk geben. Die Staats und Regierungschefs dürfen mit den Völkern alles anstellen? Am Ukraine Krieg sieht man wieder deutlich, dass die Bürger der EU-Mitgliedsstaaten zwar eine Partei wählen können, aber deren Handlungen nicht beeinflussen können. Versprechen vor der Wahl sind nicht einklagbar, der Bürger kann nur anhand von vagen Vorstellungen von Parteiprogrammen entscheiden, welche Partei er die Stimme gibt. Die gewählte Partei muss dann von ihren Vorstellungen abweichen oder ihr Programm gänzlich über den Haufen schmeissen, weil sie aufgrund der Wählerentscheidung  Kompromisse eingehen müssen. Oder sie können aus andern Gründen ihre Wahlversprechen gar nicht umsetzen. Meist wissen das die Parteistrategen das schon vor der Wahl.
In der Schweiz müssen sich die Partein viel mehr anstrengen, den Bürgerwillen in entsprechende Gesetze zu verwandeln und den Bürgern vorzulegen, weil die dortige direkte Demokratie wirkliche Kontrolle der Parteien ermöglicht. Deswegen ist die direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild eine von den Völkern anzustrebende Politik.

Außenminister Sebastian Kurz im "Kurier" vom 14. Sept. 2014: 

 "Bundeskanzler Faymann und die Staats- und Regierungschefs haben diese Sanktionen beschlossen" (...)

"Die Entscheidung (Sanktionen) tragen wir als Außenminister selbstverständlich mit."

"Ich bin eng mit dem Bundeskanzler abgestimmt, wir ziehen an einem Strang."

Josef Votzi, Leitartikelschreiber:

"Position beziehen statt feige davonlaufen."

"Eine moderne gelebte Neutralität im Fall des Russland-Ukraine-Krieges heißt daher, laut und deutlich Nein zu den permanenten militärischen Grenzüberschreitungen Moskaus zu sagen."

"Krone" vom 14. Sept. 2014:

"Für Wirtschaftsminister und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner sei es undenkbar, dass Österreich bei den EU-Sanktionen gegen Russland neben 27 anderen EU-Staaten eine Kontralinie fahre. Trotz wirtschaftlicher Einbußen stehe er voll hinter der Sanktionen, so Mitterlehner im Ö1-"Journal zu Gast".

Der Papst hingegen erhebt die Stimme gegen den Krieg:
"Dritter Weltkrieg ist im Gange". (...) Krieg werde oft von Ideologien gerechtfertigt, er ist jedoch die verheerende Folge verzerrter Impulse wie Machtstreben und Habsucht." Der Pontifex sagte, dass hinter den Kriegen die Waffenindustrie stecke.("Krone" vom 14.9.2014)

Fordern wir die Einhaltung der immerwährenden Neutralität und mehr politische Mitsprache der Bürger! Zur immerwährenden Neutralität gehört auch die wirtschaftliche Neutralität dazu, wie RA Rainer Rothe richtigerweise gut beschreibt:

"Es gibt - auch nach der Satzung der Vereinten Nationen (Art. 51) - völkerrechtlich verschiedene Möglichkeiten (militärischer) Sicherheit: Eines davon ist der Status einer immerwährenden Neutralität. Wählt ein Staat die immerwährende Neutralität, so obliegen ihm die gesamten Rechte und Pflichten aus dem völkerrechtlichen Rechtsinstitut der dauernden Neutralität. Der Neutrale ist bei der Option dieses völkerrechtlichen Rechtinstruments nicht berechtigt, dessen Pflichten ad libitum einzuschränken. Selbst wenn also - wie im Falle des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes über die Neutralität - nur einzelne Pflichten vom Neutralen im nationalen Gesetz festgeschrieben sind (Kern der rein militärischen Pflichten), umfaßt sein Versprechen an die Völker immerwährend neutral zu sein, völkerrechtlich das gesamte materielle Neutralitätsrecht. Österreich ist also nicht berechtigt, seine immerwährende Neutralität - wie von einigen Politikern versucht wird - auf den rein militärischen Kern (keine Beteiligung an einem Krieg Dritter, kein Beitritt zu militärischen Bündnissen und keine Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Territorium) zu reduzieren. Auch historisch hat sich Österreich bei seinem Neutralitätsverspechen ausdrücklich auf das Modell der Schweizer Neutralität bezogen. So berief sich der damalige Staatssekretär im Außenministerium Bruno Kreisky bei den Verhandlungen mit den Alliierten ausdrücklich auf den Text der auf dem Wiener Kongreß 1815 unterzeichneten Verträge über die Neutralität der Schweiz. Dies ergibt sich auch aus der Verwendungszusage des österreichischen Unterhändlers in Abschnitt I Punkt 1 des sog. Moskauer Memorandum vom 15. April 1955, gemäß derer sich Österreich international dazu verpflichten sollte, "immerwährend eine Neutralität der Art zu üben, wie sie von der Schweiz gehandhabt wird". Das Neutralitätsverprechen Österreichs (wie z.B. auch der Schweiz oder Malta) - die immerwährende Neutralität - umfaßt als völkerrechtliches Rechtsinstitut zum einen die gesamten Rechte und Pflichten eines temporär Neutralen:
a) aktive Handlungsrechte (status positivus),
b) Unterlassungs- und Enthaltungspflichten (status negativus) im Sinne von Abstinenz- und Paritätspflichten,
c) Verhinderungspflichten (status activus) und
d) Duldungspflichten (status passivus).
Hinzu kommen jedoch noch die Pflichten aus der immerwährenden Neutralität:
a) Beachtung der "sekundären" Neutraliltätspflichten oder "Vorwirkungen" der dauernden Neutralität wie
  • Nichtabschluss von Beistands- und Garantieverträgen,
  • Nichtteilnahme an Militärpakten,
  • Nichteinräumung von militärischen Stützpunkten, Kriegmaterial- und Versorgungsdepots und Nachrichtenbasen,
  • Nichtabschluss von unbeschränkten Transportverträgen,
  • Nichtabschluss von Kriegsmateriallieferungs- und Truppengestellungsverträgen,
Nichtabschluss von sonstigen Vertägen, die eine Neutralität im Kriegsfall verhindern würden
b) Pflicht zur bewaffneten Neutralität
c) Pflicht zur Führung einer Neutralitätspolitik.
Auch die Verpflichtung zur wirtschaftlichen Neutralität gehört hierzu. "Als Rechtsbegriff bedeutet "wirtschaftliche Neutralität" die Pflicht eines Neutralen, die Kriegsführenden im wirtschaftlichen Bereich (formell) gleich zu behandeln und diese Regel auch innerstaatlich für den privaten Handel durchzusetzen. Hummer (a.a.0, Seite 241) fasst dies dahingehend zusammen, daß dort wo eine wirtschaftliche Ungleichbehandlung eines Kriegsführenden durch eine Neutralen einer Intervention gleichkommt, die neutralitätsrechtlich zulässige Grenze der Freiheit des Handels überschritten ist.
Im Einzelnen sei hier auf Waldemar Hummer, a.a.O. Seite 221, 245f und Dr. Stephan Verosta, Die dauernde Neutralität, Wien 1967 verwiesen. Letzterem ist im Anhang, Seite 113ff, auch die "Offizielle Schweizer Konzeption der Neutralität vom 26. Nov. 1954" zu entnehmen) verwiesen." Quelle: http://www.webinformation.at/htm/neutralitaet.htm )

2014-09-12

Die Herrschaft der Hochfinanz brechen, als Voraussetzung eines freiheitlichen Gemeinwesens

Österreich, als Mitglied der Europäischen Union ist deren Gesetzen und "Emfpehlungen" zum Großteil unterworfen. Auch der Inflationspolitik des Systems der Europäischen Zentralbanken und der Zentralbank. Die explosionsartige Geldmengenvermehrung nach Vorbild der FED ist das eigentliche ökonomische Grundübel; der Ankauf von "Schrottpapieren" zur Belebung der Wirtschaft kann nur zu noch mehr Staatsschulden führen und somit die Handlungsunfähigkeit Österreichs verstärken. Die EU wurde zur Haftungs- und Schuldenunion. Nur wer frei handeln kann ist souverän. Die Politik soll Sache des Volkes werden mitsamt einer menschlichen Wirtschaftsordnung. Nein zur EU als Teil des internationalen Ausbeutersystems! Globale Finanzplayer spekulieren mit Milliarden; Fette Gewinne werden eingestreift und für die Verluste haften am Ende die Steuerzahler. "An der Spitze der globalen Finanzmärkte stehen wenig mehr als ein Dutzend internationaler Finanzkonzerne. Dazu gehören Universalbanken wie die Citygroup, die JP Morgan Chase und die Bank of Amerika, die schweizerische UBS, die britische HSBC oder auch die Deutsche Bank. Bis zur aktuellen Finanzkrise zählten zu den führenden Adressen, die an allen wichtigen Finanzplätzen dieser Welt präsent waren, auch die fünf großen Wall-Street-Broker Stearns, Merrill Lynch, Lehmann Broders, Morgan Stanley und Goldman Sachs", zeigt Sarah Wagenknecht auf. Privater Profit steht vor dem Wohle aller Menschen.

Um alternative, menschlichere Wirtschaft- u. Geldsysteme einführen zu können ist der Austritt aus der EU die Voraussetzung, es gibt keine Chance und keinen Willen, die EU zu reformieren. Schon die EU-"Grundfreiheiten", die gemeinsame Währung, die Charta der Grundrechte, nur um ein paar Beispiele zu nenen, sind nicht zu reformieren. Das sind Säulen der EU. Ökonomische Alternativen zum Unrechtssystem der "Unsichtbaren Hand", die alles regeln und allen einen Gewinn bringen soll (Win-Win-Situation), - sogar Wirtschaftsnobelpreisträger haben schon erkannt, dass diese Lehre falsch ist, außerdem besteht im derzeitigen EU-Wirtschaftsystem keine klassische Freihandelssituation nach Smith und Ricardo -, der "Religion" der derzeitigen "Eliten", will ich zur Diskussion anführen: 

Hans Christoph Binswanger 

  „Die Wirtschaft stößt an ihre Grenzen. „Vorwärts zur Mäßigung" heißt der Weg, der konkrete Perspektiven schafft für eine nachhaltige Wirtschaftsweise. Das Ziel muss sein: Nicht mehr Wachstum um jeden Preis, sondern den Menschen die Möglichkeit geben, ihre Lebensziele auf einer sicheren Grundlage verfolgen zu können."
„Um dieses Ziel zu erreichen, muss die globale Wachstumsrate soweit gesenkt werden, dass das Wachstum nicht mehr in spekulativen Blasen ausartet, die, wenn sie platzen, die gesamte Wirtschaft in Mitleidenschaft ziehen, und außerdem nur so hoch ist, dass die durch spezifische Maßnahmen erreichte, bzw. erreichbare Minderung des Ressourcen- und Umweltverbrauchs pro Produkteinheit nicht ständig durch Erhöhung der Produktmenge überholt wird."  (Denkwertzukunft)


 Martin Regner

Entwirft eine neue Wirtschaftsordnung, die den Prinzipien der Menschlichkeit entspricht, also menschheitlich ist. Er versucht das rechte Maß zu finden, das in allen politischen Fragen notwendig ist und somit auch in insbesondere in wirtschaftpolitischen Fragen. Die Produktivgenossenschaft ist zentraler und wichtigster Bestandteil des Entwurfs Regners. Die Sozial-Pruduktiv-Genossenschaft nennt Regner sein Konzept. "Die sozial-produktivgenossenschaftlich organisierten Unternehmen stehen untereinander im Wettbewerb auf dem Markt, wie es in marktlich organisierten Volkswirtschaften üblich ist; Privatautonomie und Vertragsfreiheit entfalten sich, wie es im Lichte der Prinzipien der Menschheitlichkeit notwendig ist; die Wirtschaftsteilnehmer entscheiden im Wesentlichen selbst über ihre wirtschaftlichen Aktivitäten. (...) Die Genossenschaftsanteile werden nicht auf dem Kapitalmarkt gehandelt, sondern gehören unveräußerlich den Menschen, die sie aus dem Sozialfonds zugelost bekommen haben; den Mitarbeitern von Genossenschaften, die sie vom jeweiligen Übergangsfonds oder von ihrer Genossenschaft selbst gekauft haben, oder dem Staat (Martin Regner. Entwurf einer menschheitlichen Wirtschaftsordnung).


Ludwig von Mises 

 Ludwig von Mises ist der bedeutendste Vertreter der «Wiener Schule», die im wesentlichen in den 1920er Jahren in Wien entstand und die nach der Emigration ihrer Hauptvertreter in den USA weiterentwickelt wurde. "Zeit-Fragen" hat der Wiener Schule und Ludwig von Mises vor kurzem einen eigenen Beitrag gewidmet und ihre Grundideen ausführlich dargestellt («Zur österreichischen Denkschule der Ökonomik» in Nr. 36 vom 13. September 2010). Von Mises hat in seinem Hauptwerk «Human Action: A Treatise on Economics» (1949) dargelegt, dass ein unvollständiges Verständnis des menschlichen Handelns die Ursache fehlerhafter Wirtschaftstheorien ist. Bereits 1912 hatte er in seinem Buch «Theorie des Geldes und der Umlaufmittel» dezidiert vor der Einrichtung von Zentralbanken gewarnt, die nicht oder nur teilgedecktes Geld herausgeben. Ihre Politik werde nicht nur zum Schuldenmachen animieren. Sie werde weder die Konjunkturausschläge mildern noch die Geldentwertung unmöglich machen – wie beides damals versprochen wurde. Im Gegenteil: die Konjunkturschwankungen würden sich verstärken. Ein mittels Notenpresse und Kreditausweitung künstlich erzeugter Boom würde zwingend zum Einbruch oder gar zum Crash führen. – Ein massiver Wirtschaftsabschwung (oder ein Crash) werde als notwendige Korrektur auf die Zeit des «Scheinbooms» folgen (den die Politik des leichten Kredites und der künstlich tief gehaltenen Zinsen zuvor erzeugt habe).
Einige Jahre später, im Jahr 1922, machte Ludwig von Mises mit einem weiteren Buch auf sich aufmerksam: «Die Gemeinwirtschaft: Untersuchung über den Sozialismus». Er warnte darin als Ökonom, dass das gesellschaftspolitische Experiment Lenins in Russ­land vom Menschenbild her nicht funktionieren könne.
Von Mises hatte sich damit zu zwei ganz zentralen Ereignissen des 20. Jahrhunderts geäussert und dabei die Position der Kassandra eingenommen. Es versteht sich von selbst, dass er sich damit nicht nur Freunde machte. «Kassandras» sind nicht beliebt – auch wenn sie recht haben. Das war schon in der griechischen Mythologie so. (Die Seherin Kassandra hatte die Bürger von Troja in der Sage von Homer vergeblich darauf aufmerksam gemacht, dass im Bauch des hölzernen Pferdes, das die Griechen den Trojanern geschenkt hatten, feindliche Krieger sitzen.)
Ludwig von Mises hat mit diesen beiden Büchern die «Feindschaft» ganz unterschiedlicher Kreise auf sich gezogen, was sich ein Stück weit auf die ganze «Wiener Schule» übertragen hat und bis heute nachwirkt. Zum Kreis der Skeptiker gehören auch Intellektuelle auf der ganzen Welt, die lange Zeit auf das Gelingen des sozialistischen Experiments gehofft hatten.



Heinrich Färber

Begründer der ergokratischen Wirtschaftslehre, mit Hilfe welcher er eine Beseitigung der Wirtschaftskrisen suchte ("Brechung der Bankherrschaft", "Automatische Steuer", Verbot von Inflation, staatliches Hoheitsrecht an der Gelderzeugung). Durch Gründung von Vereinen sowie rege Vortrags- und publizistische Tätigkeit verbreitete er seine Lehre, die auch von prominenten Fachleuten anerkannt wurden (Austria Forum).

"Die Geldforderungen der Hochfinanz betragen Vielfaches des Geldumlaufs der Welt! Welches Geld gehört nun den Millionen, den Milliarden von Schaffenden? Haben die Schaffenden nicht Leistungen und Waren für Geld verkauft? Wo aber ist der geldliche Lohn ihrer Leistungen, da das ganze Geld der Hochfinanz gehört? Gehören die Güter, die ihr Schaffenden schafft, nicht euch? Wenn aber das Geld, das ja als ein Bezugschein auf diese Güter funktioniert, der Hochfinanz gehört, so gehören die Güter nicht euch! Gehören Bezugscheine auf Güter nicht denen, die berechtigt sind, diese Güter zu beziehen? Gehören nicht das ganze Geld, gehören nicht die ganzen Bezugsscheine euch Schaffenden? Dürfen Nichtschaffende, das ist die Hochfinanz, Bezugsscheine auf eure Arbeitsprodukte haben? Es liegt als offenbar eine Enteignung des Geldes durch die Hochfinanz vor! Wie könnte ihr Schaffenden eine Sache, die euch gehört, jemanden schuldig sein? Die Forderungen der Hochfinanz bestehen also nicht zu Recht! D a s  i s t  d a s W e s e n   d e r W i r t s c h a f t s k r i s e ! Alle anderen üblen Erscheinungen auf wirtschftlichem Gebiete sind nur Reflexe dieses Grundübels!
Geblendet und geknechtet, zerfleischt ihr Schaffenden euch in Revolutionen, in Bürger- und Völkerkriegen. Was kommt davon heraus? Ihr bleibt Knechte der Hochfinanz! Gibt es für euch eine Rettung, ohne dass man der Hochfinanz das Handwerk legt?" (Heinrich Färber. Menetekel, S 21)









Wir Österreicher wollen Frieden!

Mit dem Artikel 23j wurde die immerwährende Neutralität ohne Zustimmung der Österreicher de facto abgeschafft. Auch die Volksabstimmung zum Beitritt Österreichs zur EU kann nicht das österreichische Bundesverfassungsgesetz derart ändern. Die Neutralität Österreichs war die Grundlage der Widerentstehung der Republik Österreich nach dem 2. Weltkrieg.  Österreicher, fordert die Streichung dieses Artikels im Österreichischen Bundesverfassungsgesetz! Solange dieser Unrechtsartikel weiter in unserem Verfassungsgesetz steht werden auch Klagen, wie derzeit von der FPÖ nichts bewirken"!

Artikel 23j. (1) Österreich wirkt an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union auf Grund des Titels V Kapitel 1 und 2 des Vertrags über die Europäische Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon mit, der in Art. 3 Abs. 5 und in Art. 21 Abs. 1 insbesondere die Wahrung beziehungsweise Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen vorsieht. Dies schließt die Mitwirkung an Aufgaben gemäß Art. 43 Abs. 1 dieses Vertrags sowie an Maßnahmen ein, mit denen die Wirtschafts- und Finanzbeziehungen zu einem oder mehreren Drittländern ausgesetzt, eingeschränkt oder vollständig eingestellt werden. Auf Beschlüsse des Europäischen Rates über eine gemeinsame Verteidigung ist Art. 50 Abs. 4 sinngemäß anzuwenden.
(2) Für Beschlüsse im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union auf Grund des Titels V Kapitel 2 des Vertrags über die Europäische Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon gilt Art. 23e Abs. 3 sinngemäß.
(3) Bei Beschlüssen über die Einleitung einer Mission außerhalb der Europäischen Union, die Aufgaben der militärischen Beratung und Unterstützung, Aufgaben der Konfliktverhütung und der Erhaltung des Friedens oder Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen und Operationen zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten umfasst, sowie bei Beschlüssen gemäß Art. 42 Abs. 2 des Vertrags über die Europäische Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon betreffend die schrittweise Festlegung einer gemeinsamen Verteidigungspolitik ist das Stimmrecht im Einvernehmen zwischen dem Bundeskanzler und dem für auswärtige Angelegenheiten zuständigen Bundesminister auszuüben.
(4) Eine Zustimmung zu Maßnahmen gemäß Abs. 3 darf, wenn der zu fassende Beschluss eine Verpflichtung Österreichs zur Entsendung von Einheiten oder einzelnen Personen bewirken würde, nur unter dem Vorbehalt gegeben werden, dass es diesbezüglich noch der Durchführung des für die Entsendung von Einheiten oder einzelnen Personen in das Ausland verfassungsrechtlich vorgesehenen Verfahrens bedarf.

Aus der Verfassungsklage Österreich:


Dem Bundesheer obliegt die militärische Landesverteidigung (Art. 79 Abs. 1 B-VG). Nach Art. 23f B-VG wirkt Österreich an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union aufgrund des Titels V des Ver­trages über die Europäische Union nach näherer Regelung dieser Vorschrift mit. Dazu gehören auch „Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung, ein­schließlich friedensichernder Maßnahmen“ (Abs. 3). Absatz 3 dieser Vor­schrift erlaubt den Einsatz des Bundesheeres außer zur Landesverteidigung nur, soweit dies durch Bundes-Verfassungsgesetz geregelt ist. Kampfeinsätze zur Krisenbewältigung gegen andere Völker und Staaten sind gegebenenfalls militärische Angriffe, auch wenn sie als humanitäre Interventionen zu recht­fertigen versucht werden710.
Der Vertrag von Lissabon regelt im Abschnitt 2 Kapitel 2 des Titels 5 des Vertrages über die Europäische Union über die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die in die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik integriert ist, „Missionen“, also Interventionen auf dem Gebiet anderer Staaten, die auch Kriege gegen andere Staaten sein können. Art. 28b (43) Abs. 1 EUV stellt das klar. Er lautet:

„Die in Artikel 28a Abs. 1 vorgesehenen Missionen, bei deren Durchführung die Union auf zivile und militärische Mittel zurückgreifen kann, umfassen gemeinsame Abrüstungsmaßnahmen, humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, Aufgaben der militärischen Beratung und Unterstützung, Aufgaben der Konfliktverhütung und der Erhaltung des Friedens sowie Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewäl­tigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen und Operationen zur Stabi­lisierung der Lage nach Konflikten. Mit allen diesen Missionen kann zur Bekämp­fung des Terrorismus beigetragen werden, unter anderem auch durch die Unterstüt­zung für Drittländer bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet.“
Mit dieser Regelung gibt sich die Europäische Union ein begrenztes ius ad bellum. Sie umfaßt auch Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich friedensschaffender Maßnahmen, Operationen zur Stabilisie­rung der Lage nach Konflikten. Das ist eine Umschreibung von Kriegen. Mis­sionen können zur Bekämpfung des Terrorismus durchgeführt werden, auch um Drittländer bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet zu unterstützen. Auch das soll nach dem Vertrag von Lissabon Kriege recht­fertigen, jedenfalls militärischen, also kriegerischen Beistand. Terrorismus ist ein schwer definierbarer Begriff711. Mit dem Begriff des Terrorismus in einem Drittland läßt sich der Einmarsch in dieses Drittland und die Besetzung des Drittlandes rechtfertigen. Die gegenwärtige Politik der Vereinigten Staaten von Amerika und die völkerrechtliche Debatte, welche diese Politik auf sich gezogen hat, geben Anschauungsmaterial und Argumentationsgrundlagen. Diese Friedenspolitik genannte Außen- und Sicherheitspolitik hat sich offen von dem Nachkriegsparadigma des Gewaltverbots (Art. 2 Abs. 1 Charta der Vereinten Nationen) gelöst. Weltmächte und Großmächte fühlen sich für den äußeren Frieden unter anderen Staat, aber auch für den inneren Frieden in an­deren Staaten verantwortlich. Das stellt die Gleichheit und Unabhängigkeit der Staaten, die Grundlage der Charta der Vereinten Nationen ist, in Frage712. Mit den Artikeln 28a bis e (42-46) EUV schafft der Verfassungsvertrag die rechtlichen Voraussetzungen anstelle der Vereinigten Staaten von Amerika als Groß- oder Weltmacht zu agieren. Die militärische Aufrüstung, die in Art. 28a (42) Abs. 3 UAbs. 2 S. 1 und Art. 28d (45) EUV angelegt ist, zielt auf diese Entwicklung. Durch die Integration in die Europäische Union hat sich der außen- und sicherheitspolitische Status Österreichs entgegen dem Be­kenntnis „immerwährender Neutralität“ (Art. 9a Abs. 1 S. 1 B-VG) grundle­gend verändert und verändert sich durch den Vertrag von Lissabon weiter. Das ist ein Paradigmenwechsel österreichischer Politik von existentieller Re­levanz, welche mit dem Baugesetz immerwährender Neutralität Österreichs unvereinbar ist.

 


.