2016-11-28

Aus "Alles Roger?"

Sie ist wieder da: Brigitte Ederer, die beim EU-Beitritt jedem Haushalt einen Tausender versprochen hatte. Jetzt warnt auch sie vor dem Untergang Österreichs, sollte Norbert Hofer Bundespräsident werden. Gemeinsam mit Hans Peter Haselsteiner und anderen Bonzen setzt sie auf eine Angstkampagne wie anno dazumal ? doch diesmal könnte dies in die Hose gehen.

Text: Klaus Faißner
„Eure Lügen kennen wir schon vom EU-Beitritt“, lautet ein Kommentar auf Haselsteiners Facebook-Seite „Nein zum Öxit“. „Drei Kapitalisten und ein EU-Apparatschik, die Angst um ihre Zukunft haben“, urteilt ein anderer über Haselsteiner & Co. Haselsteiners Kampagne, die vor Norbert Hofer und einem EU-Austritt warnt, ärgert viele Menschen – denn Hofer hatte sich nie für einen solchen Öxit eingesetzt. Auch wurde der Schweiz vor über 20 Jahren im Falle eines Nicht-Beitritts zur EU Ähnliches prophezeit – und das Gegenteil trat ein.

(Quelle: Aller roger?)
Wie Van der Bellen tritt der Freimaurer und Bilderberger Haselsteiner, dessen Vermögen sich dank der Strabag auf 1,3 Milliarden Euro beläuft, für offene Grenzen und offene Märkte ein. Auch seine Mitstreiter sind ganz im Sinne der Globalisierung tätig:
Folgendes Sonderangebot wurde exklusiv für Sie ausgesucht:


Alles roger? ist durch Click-Provision beteiligt.
1.) Christian Konrad: „Konrad ist die Verkörperung der Macht“, schrieb das Wirtschaftsmagazin trend vor einigen Jahren. Obwohl Konrad schon seit 2012 nicht mehr Generalanwalt bei Raiffeisen ist, gilt er bis heute vielerorts nach wie vor als mächtigster Mann Österreichs. Raiffeisen hält derzeit 26,5 Prozent der Strabag-Anteile, was die enge Bindung mit Haselsteiner erklärt. Gemeinsam retteten sie das umstrittene Flüchtlingsprojekt von Ute Bock und lenkten sie die Geschicke der Concordia-Privatstiftung. Nach seinem Abschied bei Raiffeisen bestellte die österreichische Regierung Konrad zum Flüchtlingskoordinator, wo er sich als Anhänger der Flutung Österreichs mit kulturfremden Ausländern entpuppte (alles roger? berichtete).
2.) Franz Fischler: Er war zwischen 1995 und 2004 als EU-Kommissar für Landwirtschaft zuständig. Derzeit ist er Mitglied der Trilateralen Kommission, einer der mächtigsten Denkfabriken der Welt, und bei der vielleicht einflussreichsten Agrarorganisation der Welt, genannt IPC (International Food & Agricultural Trade Policy Council). Mit Hilfe der Rockefeller-Stiftung 1987 gegründet, ging es ihr von Anfang an um die weltweite Öffnung der Grenzen für landwirtschaftliche Produkte und darum, regionale Strukturen zu zerschlagen – ganz im Sinne von Gentechnikkonzernen wie Monsanto oder Syngenta. Fischler sprach sich öffentlich für das EU-USA-Freihandelsabkommen TTIP mitsamt den höchst umstrittenen Schiedsgerichten aus – was das Ende vieler kleiner Bauern bedeuten würde.
3.) Brigitte Ederer: Bis heute berühmt ist ihre Aussage als EU-Staatssekretärin, jeder österreichische Haushalt würde sich durch den EU-Beitritt monatlich 1.000 Schilling, also etwas über 70 Euro, ersparen. Ederers bedingungslose Pro-EU-Arbeit bedeutete für sie eine steile Karriere bei Siemens, wo sie es bis in den Vorstand schaffte. Als sie den Konzern nach einem heftigen Streit mit der Belegschaft verließ, erhielt sie 6,5 Millionen Euro Abfertigung – eine Summe, für die ein Arbeiter mit einem Einkommen von 2.000 Euro 270 Jahre lang arbeiten müsste.
Die Einstellung der vier Globalisten brachte Christian Konrad zum Ausdruck: „Politik heißt, Menschen zu führen.“ Die Frage ist nur: Wollen sich die Menschen von dieser „Elite“ führen lassen?

Der Vertrag von Lissabon ist ein Grundgesetz des ungebremsten Kapitalismus

Die Wirtschaft, vor allem das Kapital, darf aber nur eine dienende Funktion im Gemeinwesen beanspruchen

von Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider

Der Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007, Reformvertrag genannt, setzt die Politik der europäischen Integration fort, die mit den Römischen Verträgen 1953 und 1957 begonnen wurde und durch die Einheitliche Europäische Akte 1986, den Vertrag von Maastricht 1992, den Vertrag von Amsterdam 1997 und den Vertrag von Nizza 2001 weiterentwickelt wurde. Durch den letzten grossen Beitritt von 12 Staaten, vor allem im Osten und Südosten der Union 2004 und 2007, leben in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union fast 500 Millionen Menschen. Die Integrationspolitiker wollen die Union auf eine neue Vertragsgrundlage stellen, die aber weitgehend das geltende Vertragswerk, den sogenannten Besitzstand, beibehält.
Nachdem der Vertrag über eine Verfassung für Europa von 2004, der Verfassungsvertrag, in Frankreich und in den Niederlanden durch Volksabstimmung gescheitert ist, versucht der Vertrag von Lissabon dieses Vertragswerk im wesentlichen, wenn auch ohne den ambitiösen Namen Verfassung, zur Geltung zu bringen. Dieser Vertrag unterscheidet weiterhin den Vertrag über die Europäische Union (EUV) von dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der den bisher geltenden Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft weiterentwickelt.
Zugleich wird durch Art. 6 EUV die Grundrechtecharta der Europäischen Union, die in Nizza 2000 nur deklariert worden war und bisher keine völkerrechtliche Geltung hatte, verbindlicher Teil des Vertragswerks. Der Sache nach machen die Verträge die Verfassung der Europäischen Union aus. Hinzu kommen eine grosse Menge von Rechtsakten der Union, vor allem Richtlinien und Verordnungen, die fast alle Lebensbereiche ordnen, vor allem die der Wirtschaft. Das Unionsrecht, das unser Leben weitreichend und tiefgehend bestimmt, findet sich zudem in einer breiten Judikatur der Unionsgerichtsbarkeit, die sich in mehr als einem halben Jahrhundert entwickelt hat und deren amtliche Sammlung fast zwanzig Meter im Regal in Anspruch nimmt.
Deutschland hat den Vertrag von Lissabon bisher genausowenig wie Grossbritannien, Polen, Tschechien und weitere Mitgliedstaaten ratifiziert, weil erst noch dessen Verfassungsmässigkeit von den nationalen Verfassungsgerichten entschieden werden soll. Auch in Österreich ist Verfassungsklage gegen den allerdings schon ratifizierten Vertrag eingereicht, wie in Deutschland (u.a.) von mir verfasst. Die Iren haben den Vertrag durch Volksabstimmung abgelehnt. Damit ist der Vertrag gescheitert, aber man versucht, ihn doch so, wie er ist, oder ein wenig abgewandelt durchzusetzen. 

Das Ende fundamentaler Verfassungsprinzipien

Falls der Vertrag von Lissabon zur Geltung kommt, verabschieden sich die Völker der Union endgültig von den fundamentalen Verfassungsprinzipien, die Grundlage ihrer politischen Kultur sind. Deutschland darf nach dem Integrationsartikel des Grundgesetzes nur «zur Verwirklichung eines vereinten Europas bei der Entwicklung der Europäischen Union mitwirken, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet» (Absatz 1 Satz 1 des Art. 23 GG) . Die Mitgliedstaaten der Union sind schon jetzt, aber erst recht wenn der Reformvertrag in Kraft tritt, keine Demokratien, keine Rechtsstaaten und keine Sozialstaaten mehr. Sie büssen den Grundrechteschutz im wesentlichen ein.
Der Föderalismus der Mitgliedstaaten, die bundesstaatlich gestaltet sind, wird geschwächt; denn die Länder werden durch Art. 4 Abs. 2 S. 1 EUV zu «regionalen Selbstverwaltungen» herabgestuft. Dem Grundsatz der Subsidiarität wird die Wirksamkeit genommen. All die genannten Verfassungsprinzipien stehen nicht zur Disposition der Politik. Sie sind in Art. 1 GG, der die Würde des Menschen für unantastbar erklärt und Deutschland den Menschenrechten «als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt» verpflichtet, und in Art. 20 GG, wonach «die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat» ist (Absatz 1) und vor allem «alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht», die «vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt» wird (Absatz 2), verankert. Die Grundsätze dieser Artikel und insbesondere die «Gliederung des Bundes in Länder» entzieht Art. 79 Abs. 3 GG einer Verfassungsgesetzänderung. Sie sind, was gewichtiger ist, die Verfassung der Menschheit des Menschen und darum jeder Politik entzogen, welche Verwirklichung des guten Lebens aller in allgemeiner Freiheit auf der Grundlage der Wahrheit sein will und sein muss, wenn sie der Würde des Menschen gerecht werden will. 

Unheilbares Demokratiedefizit

Die europäische Integration leidet an einem unheilbaren Demokratiedefizit. Es gibt kein Volk der Unionsbürger, das die Ausübung der Hoheitsgewalt der Union zu legitimieren vermöchte. Ein solches Unionsvolk kann nur eine Unionsverfassung begründen, der alle Unionsbürger durch Volksabstimmung zugestimmt haben. Ein solcher Schritt setzt voraus, dass zunächst die Völker der Mitgliedstaaten sich für einen solchen existentiellen Unionsstaat öffnen und ihre Staatsgewalt zugunsten der originären Staatsgewalt eines solchen Unionsvolkes einzuschränken bereit erklären. Das geht nicht ohne Volksabstimmungen in den einzelnen Mitgliedstaaten, welche die Parteienoligarchien fürchten wie der Teufel das Weihwasser. In den Verfassungen der Völker ist verankert, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, in Deutschland vom deutschen Volk. Dieses Fundamentalprinzip der Demokratie dürfen die Verträge nicht unterlaufen.
Sie versuchen es aber, indem etwa fingiert wird, dass im Europäischen Parlament «die Bürgerinnen und Bürger auf Unionsebene unmittelbar vertreten sind» (Art. 10 Abs. 2 EUV). Diese Versammlung ist im Rechtssinne kein Parlament, sondern wird nur so genannt. Es hat keine demokratische Legitimationskraft, weil es nicht ein Volk mit originärer Hoheit repräsentiert, wenn jetzt auch erklärt wird, dass es aus «Vertretern der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zusammengesetzt» sei (Art. 4 Abs. 2 EUV). Die Abgeordneten werden nicht nur nach unterschiedlichem Wahlrecht, sondern vor allem nicht gleichheitlich gewählt . Mit der politischen Freiheit ist es unvereinbar, wenn das Stimmgewicht der Wähler eines Parlaments ungleich ist. Deren Stimmgewicht weicht bis zum Zwölffachen voneinander ab.
Ermächtigung der Union entzieht Parlamenten demokratische Legitimation
Die demokratische Legitimation der Rechtsetzung der Union leisten darum im wesent­lichen die nationalen Parlamente, wie das Bundesverfassungsgericht im Maastricht-Urteil von 1993 geklärt hat. Das setzt aber voraus, dass die Parlamente die Politik der Union verantworten können, was wiederum voraussetzt, dass sie diese voraussehen können, wie das Gericht ausgesprochen hat. Davon kann angesichts der so gut wie unbegrenzten Weite der Ermächtigungen der Union keine Rede sein. Ständig überrascht diese mit Massnahmen, die niemand für möglich gehalten hat, die jedenfalls die Bundestagsabgeordneten nicht zu verantworten gewagt hätten. So hat die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Niederlassungsfreiheit das Ende der deutschen Unternehmensmitbestimmung eingeleitet. 

Herkunftslandprinzip – 27 nicht legitimierte Rechtsordnungen für jedes Land

Das fast ausnahmslos von diesem Gerichtshof um der Grund- oder Marktfreiheiten (Warenverkehrs-, Niederlassungs-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrsfreiheit sowie Arbeitnehmerfreizügigkeit) willen durchgesetzte Herkunftslandsprinzip, das nirgends in den Verträgen steht, aber mit einem Vertrauensprinzip begründet wird, das zur Anerkennung der Rechtsordnungen, der jeweils anderen Mitgliedstaaten, etwa deren Arbeits-, Lebensmittel- und Gesellschaftsrechts, verpflichte, führt dazu, dass in jedem Mitgliedstaat 27 Rechtsordnungen gelten, von denen nur eine, die des Bestimmungslandes, demokratisch von dem betroffenen Volk legitimiert ist.
Demokratisch wäre die Rechtsetzung der Union, wenn den Rechtssätzen alle Parlamente der Mitgliedstaaten zustimmen müss­ten. Das würde die Integrationsentwicklung nicht beschleunigen, aber der allgemeinen Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit der Menschen dienen. Man muss von den Parlamentariern erwarten können, dass sie zu einer Politik der praktischen Vernunft fähig sind und nicht lediglich Interessen bedienen. Eine Politik der praktischen Vernunft ist Erkenntnis von Wahrheit und Richtigkeit, die auch unionsweit Politik ermöglicht, zumal das Subsidiaritätsprinzip gebietet, dass sich die Union nur mit den Politiken befasst, die gemeinschaftlich verwirklicht werden müssen, etwa gemeinsame Grundsätze der Handelspolitik und der Wettbewerbspolitik oder auch eine gemeinsame Verteidigungspolitik. Die Union wirkt aber in alle Lebensbereiche hinein, auch in die Hochschulpolitik, ja die Schulpolitik und die Familienpolitik. 

Subsidiaritätsprinzip im Lissabonner Vertrag nicht gewahrt

Nur die strikte Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes vermag eine gemeinschaftliche Ausübung der Staatsgewalt der Mitgliedstaaten durch die Union, vorausgesetzt diese wird demokratisch gestaltet, zu rechtfertigen, wenn Europa europäisch bleiben soll, d.h. die nationale Identität der Völker geachtet wird, wie das Art. 4 Abs. 2 S. 1 EUV zusagt.
Kein Parlament im Sinne des Rechts
Das Subsidiaritätsprinzip verantworten aber nach dem Vertrag von Lissabon ausschliess­lich Unionsorgane, letztlich der Gerichtshof. Ein Drittel der nationalen Parlamente kann ein mehr als klägliches Vorwarnsystem in Gang setzen, welches die Kommission nicht verpflichtet, den Rechtsakt zurückzuziehen. Wenn es um den Raum von Freiheit, Sicherheit und Recht, also um Grenz-, Zuwanderungs-, Polizei- und Justizpolitik geht, genügt ein Viertel der Parlamente. Die Subsidiarität muss jedoch rechtens jeder Mitgliedstaat selbst beurteilen, jedenfalls Deutschland nach Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG. 

Unfassbare Verletzung des demokratischen Prinzips

Dem zuwider haben Bundestag und Bundesrat eine Ergänzung des Art. 23 GG durch einen Absatz 1a beschlossen, wonach nur diese beiden Organe wegen der Subsidiaritätsfrage den Gerichtshof der Union anrufen können, auch nur in einer Frist von zwei Monaten. Das entzieht nicht nur dem Bundesverfassungsgericht die Subsidiaritätsverantwortung, sondern schliesst es aus, die Subsidiarität gegen die Kompetenzausübung der Union in anderen Verfahren zur Geltung zu bringen, obwohl nach dem Maastricht-Urteil kompetenz- und damit auch subsidiaritätswidrige Rechtsetzungsakte der Union in Deutschland keine Wirkung entfalten dürfen. Kein Bürger kann sich nach dieser Änderung des Grundgesetzes noch auf das Subsidiaritätsprinzip berufen, und keine Behörde und kein Gericht kann es mehr geltend machen. Das ist eine unfassbare Verletzung des demokratischen Prinzips. 

Europäische Integration ruiniert rechtsstaatliche Prinzipien und Rechtsschutz

Darüber hinaus ruiniert die europäische Integration die seit der Aufklärung als unverzichtbar gelehrten und weithin gelebten Prinzipien des Rechtsstaates, namentlich die Gewaltenteilung und, schlimmer noch, den Rechtsschutz. Die Rechtsetzung der Union ist durchgehend exekutivistisch und nicht im freiheitlichen Sinne parlamentarisch. Ohne Demokratie gibt es keinen Rechtsstaat. Der Rechtsschutz ist weitestgehend, jedenfalls der Schutz der grossen Prinzipien des Rechts, vor allem der Menschen- und Grundrechte, in die Hand der Unionsgerichtsbarkeit gelangt. Diese aber ist durch nichts demokratisch legitimiert und damit zur Rechtsprechung im Namen eines Volkes oder der Völker nicht fähig. Die Rechtsprechung in Grundsatzfragen bedarf der starken demokratischen Legitimation. Jeder Mitgliedstaat stellt einen der 27 Richter des Gerichtshofs und des Gerichts der Union, die im gegenseitigen Einvernehmen der Regierungen für sechs Jahre ernannt werden, ausgerechnet von denen, die das Recht am meisten gefährden. Wirklich unabhängig sind solche Richter nicht.
In diesen Gerichten judizieren meist fremde Richter über das Recht von Völkern, das sie nicht kennen, dessen Sprache sie nicht sprechen und von dem diese nicht gewählt sind, geschweige denn, dass die Völker die Judikate der Richter zu verstehen vermögen. Der Gerichtshof der Union hat in einem halben Jahrhundert nicht ein einziges Mal einen von den unzählbaren Rechtsetzungsakten der Union als grundrechtswidrig zu erkennen vermocht. Der Grundrechtsschutz ist durch die europäische Integration weitestgehend verloren, jedenfalls im Bereich der Wirtschaft. 

Kapitalprinzip ruiniert die Sozialstaaten

Mit der Demokratie ist auch der Sozialstaat ruiniert. Der Motor der sozialen Entwicklung ist nun einmal das demokratische Wahlverfahren. Dieses ist in der Unionspolitik so gut wie wirkungslos. Die verheerenden sozialen Entwicklungen sind tagtäglich zu beobachten. Sie werden allerorts beklagt, ohne dass die wirklichen Ursachen benannt werden. Weil die Union zur Sozialpolitik, die gesetzgeberisch gestaltet werden muss, trotz hinreichender Befugnisse wegen der Mehrheitsverhältnisse nicht fähig ist, entfaltet sich das Kapitalprinzip, gestützt durch die Deregulierungswirkung der Grundfreiheiten, die der Europäische Gerichtshof geradezu ins Extreme getrieben hat. Die kraft des Unionsrechts weltweite Kapitalverkehrsfreiheit des Art. 63 Abs. 1 AEUV ist das wirklich die Lebensverhältnisse in der Union bewegende Prinzip, das zu dem Verfall der Sozialstaaten geführt hat. Deutschland hätte die Finanzmarktkrise ohne die Kapitalverkehrsfreiheit abwehren können. Die Unionspolitik hat sich weit von den sozialen Grundrechten entfernt, die in den grossen Menschenrechtserklärungen verankert sind, vor allem gänzlich von dem Recht auf Arbeit des Artikel 23 Absatz 1, aber auch schmerzlich von dem Recht auf Eigentum des Artikel 17 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948.
Auch das Menschenrecht des Artikel 23 Absatz 3 «auf angemessene und befriedigende Entlohnung» der Arbeit wird millionenfach missachtet; denn es gibt ein Recht auf Entgelt, das es dem Arbeitnehmer und seiner Familie ermöglicht, «eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz zu sichern». Heute müssen meist zwei Menschen, Mann und Frau, arbeiten, um das Leben einer Familie mehr oder weniger kärglich zu fristen, zumal wenn die Familie mehrere Kinder hat. Das menschenrechtliche Familienprinzip ist entwertet. 

EU – eine Region des globalen Kapitalismus

Die Europäische Union ist eine Region des globalen Kapitalismus. Die Welthandelsordnung, die keinerlei soziale Aspekte berücksichtigt, ist das wirkliche Grundgesetz unserer Lebensverhältnisse. Die Wirtschaftsverfassung Deutschlands ist wegen des Verfassungsrangs des Sozialprinzips die marktliche Sozialwirtschaft. Nicht nur Effizienzgesichtspunkte, sondern auch die Wirtschaftsgrundrechte rechtfertigen die Marktlichkeit der Wirtschaftsordnung. Diese aber muss sich dem Sozialprinzip fügen. Die Wirtschaft, vor allem das Kapital, darf nur eine dienende Funktion im Gemeinwesen beanspruchen. Von dieser Wirtschaftsverfassung hat sich Deutschland durch die Integration in die Europäische Union zugunsten einer «offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb» (Art. 119 u.ö. AEUV) verabschiedet. Die Freiheit des Wettbewerbs ist nichts als Liberalismus ohne soziale Aspekte, der die ausbeuterischen Verhältnisse unserer Gegenwart ermöglicht. Der globale Wirtschaftskrieg ist mangels wettbewerbsgemässer Chancengleichheit rechtlos. 

«Grundrechte»charta schwächt Grundrechte

Die Grundrechtecharta schwächt den Grundrechteschutz ungemein. Sie verlagert diesen weitestgehend, nämlich in allen Unionssachen, auf die Gerichtsbarkeit der Union. Diese ist weder demokratisch legitimiert noch gar strukturell zum Grundrechteschutz befähigt. Ihre Judikate sind meist Apologie der Politik der Kommission und des Rates. Die Integrationsinteressen der Union jedoch setzt der Gerichtshof gegen die Mitgliedstaaten strikt durch. Er versteht sich als Motor der Integration. Die in der Grundrechtecharta vorgezeichnete Dogmatik wird die Grundrechte wie in der Weimarer Zeit der Gesetzgebung jetzt den Massnahmen der Union unterwerfen und nicht etwa umgekehrt, wie nach dem Grundgesetz, die Gesetzgebung in die Schranken der Grundrechte weisen.
Mit dem Vertrag von Lissabon wird die Union endgültig ein Bundesstaat. Die Aufgaben und Befugnisse der Union gehen längst weiter als etwa die des Bundes gegenüber den Ländern in Deutschland. Man bestreitet die Bundesstaatlichkeit der Union, weil sie nach dem Grundgesetz und nach den Verfassungsgesetzen anderer Mitgliedstaaten kein Bundesstaat sein dürfe. Das hängt freilich von dem Begriff des Bundesstaates ab. Die Union wird ein echter Bundesstaat, weil sie auf Vertrag beruht, nicht ein unechter Bundesstaat wie Deutschland und Österreich, die durch Verfassungsgesetze begründet sind. Ein Bundesstaat, der wie die Union über Aufgaben und Befugnisse existentieller Staatlichkeit verfügt, muss demokratisch legitimiert sein. Diese originäre Legitimation könnte, wie gesagt, nur ein europäisches Unionsvolk geben. 

Nichts anderes als eine Diktaturverfassung

Der Unionsstaat verfügt spätestens mit dem Vertrag von Lissabon auch über weitreichende bundesstaatstypische Kompetenz-Kompetenzen. Er kann nicht nur seine Befugnisse im Interesse der Zielverwirklichung ohne Mitwirkung der nationalen Parlamente erweitern (Art. 352 AEUV) und wird nicht nur ermächtigt, Unionssteuern zu erheben (Art. 311 AEUV), sondern masst sich im «vereinfachten Änderungsverfahren» des Art. 48 Abs. 6 EUV die Ermächtigung an, so gut wie das gesamte Vertragswerk ganz oder zum Teil (ausser der Aussen- und Sicherheitspolitik) durch Beschluss des Europäischen Rates zu ändern. Dem müssen die nationalen Parlamente nur zustimmen, wenn das in ihren Verfassungsgesetzen steht. In Deutschland und Österreich ist das jedenfalls nicht der Fall. Bundestag und Bundesrat wie der Nationalrat können nur Stellungnahmen abgeben, die berücksichtigt werden können und sollen, aber nicht beachtet zu werden pflegen. Die Ermächtigung zum vereinfachten Änderungsverfahren ist nichts anderes als eine Diktaturverfassung. 

Aufrüstung für Angriffskriege

Der Vertrag von Lissabon verpflichtet die Mitgliedstaaten der Union nicht nur zur Aufrüstung (Art. 42 Abs. 3 Unterabs. 2 EUV), sondern schreibt sich in Art. 43 Abs. 1 EUV ein Recht zum Kriege zu, das ius ad bellum, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus in aller Welt. Das verdrängt das Verbot des Angriffskrieges des Art. 26 Abs. 1 GG. Dazu passt es, dass für den Fall des Krieges oder drohender Kriegsgefahr entgegen dem Grundrecht auf Leben nach den näheren Regelungen der Grundrechtecharta die Todesstrafe eingeführt werden darf, auch durch Beschlüsse des Rates über die allgemeinen Durchführungsbestimmungen von Missionen (Art. 43 Abs. 2 S. 1 EUV).
Die Verfassung der Europäischen Union muss neu geschrieben werden – aber ganz anders, nämlich so, dass wir in einem europäischen Europa leben können, in einem Europa der Freiheit und des Rechts, der Demokratien und der Sozialstaaten, in Republiken, nicht in einer Diktatur der Industrien, Banken und ihren einem machtvollen Lobbying ausgesetzten Bürokratien. Das vereinte Eu­ropa kann rechtens nur eine Republik von Republiken sein, ein «Föderalismus freier Staaten», wie ihn Kant in seiner wegweisenden Schrift «Zum ewigen Frieden» entworfen hat.    

75 % der Österreicher sehen die EU als nicht positiv

Die Wiener Zeitung:


Wer ist schuld an der Europhobie?  

Nur ein Viertel der Österreicher sieht die EU grundsätzlich positiv. 

Ursachenforschung mit Politikern und Experten.

Europhobie statt Euphorie. Die EU-Skepsis ist in Österreich weit verbreitet. Weiter als in den meisten anderen Mitgliedstaaten. Nur ein Viertel der Österreicher hat von der EU ein positives Bild (im EU-Schnitt sind es immerhin 31 Prozent).. Und nur jeder Vierte glaubt auch, dass sich die EU in eine positive Richtung entwickelt. 

(...) Wer ist also schuld am schlechten Image, das die EU in Österreich hat? (..) Einhelliges Tenor: Es liegt vor allem an der fehlenden Information der Bürger......

Meine Meinung dazu:

Die Österreicher sind, so wie alle anderen Menschen auch, frei und gleich, mit Vernunft und Gewissen begabt, sind im Grunde friedlich können sich selbst ihre Meinung bilden und damit sich selbst ihre Gesetze geben.  Nur muss man sie auch lassen! Dem Ziel, unter eigenen Gesetzen zu leben,  im Frieden und Freiheit zu leben müssen die Volksvertreter ihre Arbeit ausrichten. Die Menschen wollen über ihr Schicksal mitbestimmen, echte politische Mitsprache und keine Zuschauerdemokratie und Parteienherschaft, so wie aktuell eingeführt. Aber der mehrheitliche Wunsch nach mehr politischer Mitsprache, mehr direkter Demokratie und Frieden, ist nur in kleinen, überschaubaren Einheiten möglich. Große zentralistische regierte Staaten, wie die Europäische Union,  sind dagegen alle undemokratisch und gefährden den Frieden. Denn nur große Staaten können (auch atomare) große Kriege (Weltkriege) führen und nicht kleine, föderale Nationalstaaten.

Am besten sichert die bewaffnete Neutralität den Frieden. Krieg nur wenn das eigene Staatsgebiet angegriffen wird und keine Einmischung in andere Angelegenheiten, keine Parteinahme oder gar Teilnahme an Militärbündnissen (NATO-EU). Um den Frieden zu sichern ist eine Zusammenarbeit von souveränen Staaten wünschenswert. Diese Zusammenarbeit muss aber den Willen der Menschen entsprechen und muss Verfassungskonform sein. Keinesfalls darf sie in die grundsätzliche Freiheit jedes Menschen, die jeder seit der Geburt an hat, eingreifen. Die EU-Verträge sind verfassungswidrig und werden auch nicht eingehalten. Éin Beispiel ist die Verwendung von Steuergeldern für ausländische Haftungen.
Um des Friedens willen können Hoheiten zur gemeinschaftlichen Ausübung an "supranationale" Einrichtungen übertragen werden. Aber nur, wenn die Menschen das auch wollen, in Volksabstimmungen zustimmen. Das fühlen die meisten Österreicher, da hilft auch nicht mehr EU-Propaganda. Dafür würde der Europarat und für den ausländischen Freihandel die EFTA genügen. Wir brauchen die EU nicht!
Da nützen keine Wahlversprechen rundherum, denen die Österreicher auch derzeit wieder einmal wochenlang ausgesetzt sind. Die Menschen spüren einfach, dass diese Versprechen eigentlich Lügen genannt werden müssten. Sie wissen, dass nach der Wahl wieder alles vergessen, nicht eingehalten wird, oder gar nicht eingehalten werden kann. 

Die Österreich sind sowieso mit Milliarden an Steuergeldern finanzierte EU-Propaganda ausgesetzt. Warum die Österreicher und die anderen EU-Völker mehrheitlich gegen die EU sind? In Österreich ist da sicher auch die jahrelange Aufklärungsarbeit mutiger Mitarbeiter der Initiative Heimat & Umwelt schuld. Auch die jahrelange Information von EU-Austrittsparteien haben ihren Beitrag dazu geliefert

Die Politiker und die Experten können die Österreicher die Anti-EU-Einstellung nicht ausreden, weil sie selbst zu wenig Pro-EU-Argumente parat haben. Keine Umwechslung der Währung an den Grenzen, Erasmusproramm, Roming-Gebühren, mehr fallen den "Experten" meist gar nicht ein. Es gibt nämlich kaum welche. Demgegenüber steht das unüberwindliche Demokratiedefizit der EU, die ständig wachsenden Arbeitslosenheere, hohe Preise auf Grundnahrungsmittel und Mieten, Lohnverfall, eben sinkende Standards auf allen Ebenen und Kriegsgefahr, so wie derzeit. Auf diesem Blog kann der interessierte User ja einige EU-Kritik lesen.

Die Österreich wollen mit den anderen Menschen und Völker in Frieden und Freiheit leben. Dazu sind Verträge notwendig, aber keine EU mit ihrer bürokratischen Diktatur. Das spüren mehrheitlich die Österreicher und auch alle anderen Menschen in Europa. Die EU ist nicht Europa und die EU vertritt überhaupt nicht die Meinung der Menschen in Europa. Die EU ist mehrheitlich  in dieser Form  nicht gewollt. Die EU kann man aber nicht reformieren, weil schon die Säulen der Union, die so genannten "Grundfreiheiten" (Waren, Dienstleistungen, Kapital, Niederlassung, Arbeitnehmer) der Fehler sind. Sie sind für die Starken gemacht und schaden den meisten Menschen.Die EU ist selbst der Fehler und der Gegner der Freiheit und Demokratie und nicht der Sündenbock für heimische, verfehlte Politik, so wie gerne dargestellt.

EFTA statt EU

Die EU mutierte zum einem politischen Machtgiganten, der wenig Sinn hat für friedliche und vernünftige Diplomatie und steuert auf Konfrontation mit Russland zu. Diesem antidemokratischen, supranationalen Machtgebilde Europäische Union muss eine eigenständige Politik der unmittelbaren Demokratie und Neutralität entgegengesetzt werden! Für ein Europa der föderalen, neutralen, direktdemokratischen Nationen, gegen die kalte Integrationspolitik der EU, wo Gewinn vor dem Allgemeinwohl steht. Ein Zusammenarbeiten für Frieden und Freiheit der souveränen Nationen kann auch mit anderen Wirtschaftsverträgen gelingen, dafür brauchen wir die EU der Banken und Spekulanten nicht.

Die EFTA wahrt die Souveränität der Staaten. Ziel der Efta war und ist es, durch Freihandelsverträge Wohlstand, Stabilität und Wirtschaftswachstum der Mitgliedsländer zu fördern. Dabei ging es nicht darum, einen gemeinsamen Markt zu etablieren, sondern durch faire Verträge gleichberechtigt den Freihandel zu regulieren und auf die Bedingungen der einzelnen Länder Rücksicht zu nehmen. Aus diesem Grund schloss die Efta den Freihandel mit Agrarprodukten aus. Die EFTA ist eine freiheitliche Alternative zur EU und hat  mit 30 Staaten Freihandelsabkommen, mit vielen weiteren führt die EFTA Verhandlungen oder Erklärungen zur Zusammenarbeit.

Eine supranationale Behörde wie die EU, ist demokratiepolitisch und verfassungsrechtlich ein Unrechtsstaat,  ebenso wie der Begriff der «supranationalen Souveränität».Demokratie, Rechtsstaat und Allgemeinwohl werden mit den Füßen getreten. Das Staatsvolk gibt die Legitimation für den nationalen Rechtsstaat und nicht irgendwelche Mächte im Hintergrund. Souveränität ist Freiheit. Diese ist unübertragbar.

Arbeitslosenquote in den EU-Ländern alarmierend

Aktuell findet in den Südstaaten der EU jeder zweite Jugendliche und jeder vierte Erwachsene keine Arbeit. Und auch in den restlichen EU-Ländern steigt die Arbeitslosenquote kontinuierlich an. Aus diesem Anlass nimmt das Personenkomitee für das EU-Austritts-Volksbegehren – allen voran der Ressourcenökonom Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer – Stellung zur Lage am Arbeitsmarkt und übt an der derzeitigen EU-Arbeitsmarktpolitik Kritik: „Weil die derzeitige EU-Politik gegen die Arbeitslosigkeit geradezu zynisch naiv ist. Ich hoffe, sie ist naiv. Nämlich möglichst viel Geld drucken und an die Banken geben und dann wird schon genügend Geld an die Unternehmen durchsickern. Und diese werden mit den geringen Zinsen investieren. Ein Unternehmer investiert nur dann, wenn er Zukunftsaussichten hat. Und wenn wir jetzt betrachten, dass die Schere zwischen Arm und Reich immer stärker wird und die Durchschnittseinkommen zurückgehen, dann werden die Zukunftsaussichten nicht besser. Auch wenn wir den Leuten jetzt sagen, ihr werdet demnächst Negativzinsen zahlen, damit sie ihr letzten Gerstl quasi in den Konsum stecken, damit wir kurzfristig wieder Konsum ankurbeln.“ Kritisiert wird auch, dass Investitionen in Infrastrukturen – wie etwa in den Straßenbau – nur kurzzeitig Entlastung bringen und zu keiner langfristigen Senkung der Arbeitslosenquote führen können. Die Förderung von Forschung, Innovation und Unternehmertum sowie die duale Ausbildung seien nützlich, aber ebenfalls nicht ausreichend. Heinrich Wohlmeyer zeigt die möglichen Lösungsvorschläge für eine zukunftsfähige Arbeitsmarktgestaltung auf: „Wir werden in Zukunft weltweit mit Nahrungsknappheit zu rechnen haben und werden unsere Landwirtschaft nach eher gärtnerischen Mustern vielfältig umgestalten müssen. Das heißt, einen Arbeitskräftebesatz von 0,3 Arbeitskräften pro Hektar im Ackerland und 0,1 im Gründland. Dann hätten wir in diesem Szenario nicht nur die damalige Zahl der Betriebe – das waren 280.000 – brauchen können, sondern hätten auch eine hohe Beschäftigungszahl gehabt, nämlich ungefähr 600.000 Leute.“ Des Weiteren spricht sich das Personenkomitee für das EU-Austritts-Volksbegehren klar für eine finanzielle Entlastung der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, eine Senkung der Lohnsteuer und eine sogenannte „strategische Steuerreform“ in Österreich aus. Was unter dem Begriff „strategische Steuerreform“ konkret zu verstehen ist, erklärt Wohlmeyer: „Wir sehen auch im österreichischen Steuersystem, dass die Lohnsteuer derzeit bereits die höchste Steuerquelle ist. Wir besteuern jenen Faktor, der aus dem Geschäft geht, am höchsten. Wenn ich als Unternehmer derzeit eine Kalkulation mache, dann muss ich in meine Kalkulation das Doppelte dessen, was der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin in ihr Lohnsackerl bekommt, in die Kalkulation einsetzen. Das kann nicht gut gehen. Dazu brauchen wir, das was wir die „strategische Steuerreform“ nennen. Es liegt wirklich genug Geld auf der Straße das aufgehoben werden kann. Aber nicht auf die Art, wie jetzt diskutiert wird. Dann könnten wir sagen, das soziale Netz wird aus den neuen Steuern bedient und dadurch können wir wirklich die menschliche Arbeitskraft radikal verbilligen.“ Gesprächspartner: Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer, Ressourcenökonom 

Inge Rauscher, Obfrau der „Initiative Heimat & Umwelt“ und Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens Bildrechte: FotoHiero / pixelio.de

Abgezockt-Verkauft-und angeschmiert


Ihre Zukunft als EU-Bürger
Wolfgang Hingst
ISBN: 3-95-01097-0-6

Dieses Buch ist eine fundamentale Kritik an den bestehenden Verhältnissen. Die Politik kann die Gesundheit der Bürger nicht mehr schützen. Sie verspielt Eigenstaatlichkeit und Souveränität des Staates, läßt Korruption und zunehmend auch die Aushöhlung des Rechts zu. Daher müssen sich die Bürger auf die eigenen Beine stellen und ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen.
Civil-Courage ist nicht gerade das, was sich Politik und Wirtschaft wünschen. Bürger die mehr Basisdemokratie verlangen, sind nicht ihre Liebkinder. Die pochen auf mehr Rechte, mehr Mitsprache, mehr Umweltschutz, mehr erneuerbare Energie. Die verlangen gesunde Lebensmittel mehr Gesundheitsvorsorge. Oder skandieren wie die Bauern Sprechchören "Haut Brüssel auf den Rüssel".
Die "da oben" wollen "Konsumäffchen". Lämmer, die sich abkassieren und anschmieren lassen. Leitgläubige, die die Werbeparolen ihrer PR-Berater glauben. Steuerzahler, die ohne aufzumucken die Rechnung für Kriege, Skandale, Subventionsbetrug und hohe Reisespesen begleichen.
Dieses Buch ist ein Brevier für kritische Zeitgenossen, für Patrioten, die sich der Bürokratie in Brüssel entledigen wollen, um als freie Bürger in ihrem souveränen Land zu leben.
Einige Zitate: In Wahrheit wird die Souveränität aller Staaten durch die Mulinationalen Konzerne untergraben und schließlich beseitigt. Wer sich dieser Entwicklung nicht fügt, wird niedergebombt.
Zu den verteckten aber wahren Kriegsgründen zählte schon immer die Ablenkung von inneren Problemen. Das ist auch beim NATO-Krieg gegen Serbien der Fall.
Jeder Krieg ist auch eine Güter- und Geldvernichtungsmaschine. Sie wird nicht etwa von den Kriegsgewinnlern bezahlt, sondern - wie bei allen Kriegen - vom Bürger, von den Steuerzahlern. Der Krieg kostet pro Tag eine Milliarde Schilling. Der Schaden, den der Krieg in Serbien angerichtet hat, wird auf 100 bis 150 Milliarden Dollar (rund 1.300 bis 1950 Mia. Schilling) geschätzt.
Der Balkankrieg war noch nicht zu Ende, da ließ Madeleine Albright schon wissen, wer ihn zahlen wird: die europäischen Steuerzahler. Die amerikanische Kriegsherrin ließ ihrem Haß auf die Europäer freien Lauf: "Wir haben die Hauptlast beim Millitäreinsatz getragen. Es ist angemessen, daß die Europäer nun die Kosten des Wiederaufbaus übernehmen." Die USA hätten bereits genug Finanzhilfe geleistet: nach dem Zweiten Weltkrieg und im Kalten Krieg. "Jetzt ist es an der Zeit, dass die , denen geholfen wurde, nun selbst an die Reihe kommen." (Zitiert nach "Der Standard, 11. Juni 1999). Diese Aussagen demonstrieren nicht nur ein unerträgliches Großmachtgehabe. Sie sind auch eine klare Kampfansage an die Bürger Europas, die nun den Schaden, den die USA-dominierte NATO angerichtet hat, auch noch bezahlen sollen. Auch so kann man dem Dollar nützen und dem Euro schaden.
Schon im Bosnien-Krieg gingen wahre Bilder mit verlogenen Aussagen um die Welt: Bis zum Skelett abgemagerte Serben in muslimischer Gefangenschaft wurden dargestellt als leidende Muslime in serbischen Lagern. Heute werden Behauptungen über Massenvergewaltigungen einfach in den Raum gestellt und von den Medien ungeprüft verbreitet. Mit Kriegsgreuelpropaganda wird die "Öffentlichkeit" belogen und aufgehetzt.
Inhalt: Konsumentenpolitik, Blocker Brüssel, Lösungsmodell Bürgergesellschaft, Kartelle, Monopole, Fusionen, Small is beautful, Sozialabbau, Öko-Dumping, Zurück zum Umweltschutz, Die Sonne lacht - aber nur für Kosumenten mit starken Nerven, Aufgetischt, Rinderwahrn - Menschenwahn, "Frankenfood" aus der Gen-Küche, Hormonfleisch oder Die letzte Bastion, Der Subventions-Dschungel, Bio-Lebensmittel: Die ökologische Antwort, Osterweiterung: Der größte Aderlass kommt erst, Los von Brüssel.
Wolfgang Hingst, Publizist, Doktor der Philosophie (Geschichte), 1967 bis 1998 Redakteur im ORF (Help, Argumente, Brennpunkt), Autor und Regisseur zahlreicher Fernseh-Dokumentationen, engagiert in der Volksbildung.
Bekannter Buchautor: "Zeitbombe Kosmetik" (1985), "Zeitbombe Radioaktivität" (1987), Zeitbombe Gentechnik (1998)), "5 Jahre Tschernobyl" (1991), "Öko-Tricks un Bio-Schwindel" (1991; lange Zeit Nummer eins auf der Bestsellerliste), "Immunologie" (1992), "10 Thesen gegen Groß-Europa" (1992), "Todesfaser Asbest" (1992), "Die Bio-Bibel" (1995), "Reiz-Wäsche. Unsere Kleidung: Mode, Gifte, Öko.Look" (1996). Konrad-Lorenz-Preis 1991, Ehrenpreis der Österreichischen Gesellschaft für Onkologie 1993. Weitere Bücher "Paradies oder Weltuntergang", "Handy-Fieber" und "Total Meschugge" (2006).

Unsere Bundespräsidentschaftskandidaten zum Thema EU und „Öxit“


Mehrfach erklärte Hofer, dass er einen Austritt Österreichs aus der EU nicht befürwortet. Allerdings sollte sich die EU ihrer Werte besinnen und nicht zu einem zentralistischen Bundesstaat werden.

Hofer hat stets die Entwicklung in der EU kritisiert, immer mehr Kompetenzen nach Brüssel zu verlagern und die einzelnen Mitgliedstaaten dadurch immer stärker zu entmündigen. Im Gegensatz dazu sollte die EU wieder zu den Grundwerten des europäischen Gedankens zurückkehren. Zu einer EU, die einst von Adenauer und De Gaulle als ein „Europa der Vaterländer“ geplant und ins Leben gerufen wurde.
Dieser mittlerweile überzogene Brüssel-Zentralismus hat zu Fehlentwicklungen wie bei der Verschwendung von hunderten Milliarden Euro zum Stopfen der Budgetlöcher der Pleitestaaten und der Spekulationsverluste der europäischen Großbanken geführt. Ebenso stellte sich die zentralistisch geführte EU als unfähig heraus, eine europäische Lösung in der Asyl- und Flüchtlingspolitik zu finden. Nationalstaaten wie Österreich, Deutschland und Schweden wurden schlichtweg alleingelassen mit den Einwanderungsströmen. Derartigen Fehlentwicklungen muss vorgebeugt werden.
Konkret zu einem möglichen Austritt Österreichs hat Hofer in einem Interview am 25. Juni, unmittelbar nach der Brexit-Entscheidung im Vereinigten Königreich, wörtlich gesagt: „Wenn die EU sich falsch entwickelt, statt sich auf die eigentlichen Grundwerte zu besinnen, wenn sie sich zu einer zentralistischen Union entwickelt- und wenn da noch dazu die Türkei beitreten sollte- dann wäre für mich der Augenblick gekommen, wo man sagt: So, jetzt sollte man auch die Österreicher befragen.“

EU und „Öxit“

Die Wahlpropaganda der Grünen für Van der Bellen hat die Behauptung aufgestellt, bei der Wahl des Gegenkandidaten Norbert Hofer würde es zu einem „Öxit“ kommen, ja, Hofer selbst würde einen solchen herbeiführen.

Van der Bellen vertritt die Meinung, Europa sollte sich zu einem Bundesstaat mit einer Zentralregierung entwickeln. Die jetzigen Nationalstaaten hätten dann nur mehr die Funktion, den Status und die Rechte von Bundesländern im heutigen Sinn. „Wenn es die EU nicht gäbe, müssten wir sie erfinden“, und außerdem sei er „persönlich ein Freund der Vereinigten Staaten von Europa“, erklärte Van der Bellen heuer im März. Im Vorjahr sprach der Herr Professor von der „Illusion nationaler Souveränität oder nationaler Freiheit“, und wenn er sich etwas wünschen dürfe, dann, dass „die EU regierbar wird, ein echter Staat wird“, in welchem die 28 Mitgliedstaaten nichts mehr mitzureden haben. Österreich soll also – wie die übrigen EU-Staaten auch – zu einer Provinz werden, die von der Brüsseler Zentrale gelenkt wird. Das ist im Wesentlichen auch die Position der Grünen europaweit. 
Genau genommen ist es die Position der kommunistischen Internationale unter Hintanhaltung der klassenkämpferischen Komponente. An deren Stelle sind mittlerweile „political correctness“ und „Genderwahn“ getreten, und allenfalls erfolgt die Berufung auf Menschenrechte und die Forderung nach mehr „Menschlichkeit“. 
Van der Bellen hat sich also wiederholt für den europäischen Zentralstaat ausgesprochen, und für ihn ist die ­Souveränität Österreichs nicht viel mehr als eine „Illusion“. Eine kritische Einstellung zu den Schlampereien in Brüssel, der Milliarden-Verschleuderungspolitik der EU und dem völligen Versagen in der Frage der Masseneinwanderung setzt er gleich mit „umstürzlerischen Öxit-Forderungen“

(Quelle: "Zur Zeit")

Aus einer Expertise von Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider:

Wer möchte schon in einem Einheitsstaat und Großstaat von jetzt etwa 500 Millionen, irgendwann, wenn der Nahe Osten und der Norden Afrikas in die Europäische Union einbezogen sein werden, von einer Milliarde Menschen leben, dessen Bevölkerung sprachlich, religiös und kulturell heterogen ist, dessen Befugnisse grenzenlos weit gesteckt sind, für die Innenpolitik und für die Außenpolitik, dessen Strukturen mit Prinzipien freiheitlicher Demokratie, den Prinzipien einer Republik, in keiner Weise vereinbar sind, der einen zunehmend diktatorischen Charakter hat, die Todesstrafe und Tötung ermöglicht, die Sozialpolitik zur Nivellierung führt, den Völkern die eigene Leistung nicht belässt und die Möglichkeit nimmt, die Wirtschaft in eigener Weise zu entwickeln und zu stärken, um die Erträgnisse der Wirtschaft im Volk gerecht zu teilen, eine Union, die ein Grundprinzip der Freiheit missachtet, nämlich das Prinzip der kleinen Einheit, das sich in Europa in den Nationen verwirklicht hat.

Ich denke, dass in Europa nur die Nationalstaaten eine Chance haben, demokratisch zu sein, eine Chance haben, einen Rechtsstaat zu verwirklichen, eine Chance haben, sozial zu sein. Insofern verbinden sich das Rechtsprinzip, das demokratische Prinzip, das soziale Prinzip und das nationale Prinzip zum Prinzip eines europäischen Europas. Das nationale Prinzip, welches die Politik der europäischen Integration spezifisch verteidigt, indem es die Auflösung der deutschen Staatsgewalt von der Zustimmung des deutschen Volkes abhängig gemacht hat. Wenn man die Völker fragen würde, ob sie ihre staatliche Nationalität aufgeben wollen, würden wohl fast alle Völker nein sagen, wie die Franzosen und die Niederländer zu dem Verfassungsvertrag und die Iren zu dem Vertrag von Lissabon nein gesagt haben. Aber deswegen fragt man sie nicht mehr oder die Iren demokratiewidrig erneut. Die Deutschen hat man nach dem Krieg sowieso noch nicht gefragt. Darin liegt der größte Legitimationsmangel der deutschen Integrationspolitik.

Die undemokratische EU ist schon sehr lange in der Kritk

Die Wochenzeitung "Ganze Woche"berichtet in der Ausgabe Nr. 9 vom 27. Februar 2008:
Abbau der Selbstbestimmung! 
Frühestens Anfang April wird unser Parlament den EU-Vertrag bestätigen. Musterschülermäßig früh. Andere Länder warten zumindests die Volksabstimmung in Irland Mitte des Jahres ab. Die Iren sind das einzige Volk, das über die umgetaufte EU-Verfassung abstimmen darf. In unserem Land wird es keine Volksabstimmung geben. Obwohl sie eigentlich notwendig wäre, weil durch den EU-Vertrag die Verfassung geändert wird. Doch das ist nicht alles. Am 5. Dezember 2007, acht Tage vor der Unterzeichnung des EU-Vertrages, wurde im Parlament mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP ein Verfassungsgesetz zur Verfassungsbereinigung durchgepeitscht, das die Möglichkeit der direkten Demokratie weiter schmälert - in einer Art vorauseilendem EU-Gehorsam. "Künftig gibt es keine verfassungsänderten EU-Staatsverträge mehr, das heißt, das Volk erfährt nichts und es gibt keine Volksabstimmung mehr", erklärt Prof. Hans Klecatsky, Rechtsprofessor und parteifreier Justizminister von 1966 bis 1970 . "Ein weiter Abbau der Selbstbestimmung!"

Agro - Gentechnik: Die Saat des Bösen


Die schleichende Vergiftung
von Böden und Nahrung

Antônio Inácio Andrioli - Richard Fuchs (Hrsg.)
ISBN: 10-3-89189-152-0

Soll die Gentechnik traditionelle Pflanzen und Nahrungsmittel auf Acker und Teller verdrängen? Um diese Frage ist in Europa eine heiße Diskussion entbrannt. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung verspricht die Förderung von Gentechnik im Interesse der Chemieindustrie. Die Verbraucher hingegen lehnen das Essen aus dem Labor ab. Auch Landwirte wehren sich verzweifelt.
In den USA, Kanada und Argentinien ist patentiertes, genmanipuliertes Saatgut seit 10 Jahren annähernd flächendeckend verbreitet. Hier können gesundheitliche und ökologische Risiken ebenso studiert werden wie auch die uneingelösten Versprechungen der Industrie: Der Pestizidverbrauch ist gestiegen, der Ertrag gefallen, eine Koexistenz von Kulturen mit und ohne Gentechnik gibt es nicht. Transgene Pflanzen verbreiten sich unkontrolliert.
Nicht genug damit: Laut einem Bericht aus den USA schreckt der Saatgutriese Monsanto vor nichts zurück: Bestechungen, Erpressungen, Denuziationen, Observationen, die Fälschung von Saatgutverträgen und wissenschaftlichen Studien, selbst die Vernichtung bäuerlicher Existenzen gehört zum Arsenal dieses Wirtschaftsimperiums. Allein in seiner Rechtsabteilung beschäftigt Monsanto 75 Angestellte, denen ein jährlicher Etat von 10 Millionen $ zur Verfügung steht.

Bundespräsidentenwahl: Norbert Hofer und Van der Bellen zum Thema Umwelt

APA-OTS vom 28.11.2016: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20161128_OTS0013

"Initiative Heimat & Umwelt" zeigt die Unterschiede in Bezug auf das Umweltverständnis des "grünen" VdB zu seinem Mitbewerber auf

Zeiselmauer (OTS) - "Für ehrliche Umweltschützer ist Van der Bellen keine Option! Er war zum Zeitpunkt der Zwentendorf-Volksabstimmung 1978 Mitglied der SPÖ und kann sich heute laut eigener Aussage nicht mehr daran erinnern, ob er für oder gegen Zwentendorf gestimmt hat. Das Original-Zitat dazu entstammt der ORF-Dokumentation `Menschen und Mächte: Jahrzehnte in rot-weiß-rot - Die 70er- Jahre` vom 22.11.2012. VdB sagte in dieser wörtlich: `Zwentendorf ist an mir relativ spurlos vorbeigegangen. Ich muß Ihnen ehrlich sagen, ich weiß gar nicht, wie ich damals abgestimmt habe´", zitiert die Obfrau der "Initiative Heimat und Umwelt", Frau Inge Rauscher, den "grünen" - und jetzt angeblich "unabhängigen" - Bundespräsidentschaftskandidaten VdB.
Norbert Hofer ist seit Jahren einer der stellvertretenden Vorsitzenden von EUROSOLAR AUSTRIA, der gemeinnützigen österreichischen Sonnenenergie-Vereinigung, und ist ein großer Befürworter erneuerbarer Energien. VdB tritt seit Jahren für Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmitteln ein - Hofer war schon immer dagegen. VdB erklärte zu TTIP vor seiner Kandidatur zur Präsidentschaft, daß er diesen für Bauern, Mittelstand und Arbeitnehmer ruinösen Freihandelsvertrag mit den USA "aus ökonomischen Gründen" befürworte. Sein größter Privatasponsor, der Baugroßindustrielle Hans Peter Haselsteiner, ist sogar ein massiver Befürworter von CETA und TTIP! Hofer war von Anfang an dagegen und hat das CETA-Abkommen (mit Kanada) bereits nachweislich als Mitglied des Kollegialorgans der drei Nationalratspräsidenten, die dzt. den vakanten Bundespräsidenten vertreten, erst vor kurzem (im Oktober 2016) nicht unterschrieben. Nur weil ihn SPÖ und ÖVP (noch) überstimmen konnten, hat der nicht gewählte Bundeskanzler Kern in Brüssel "grünes Licht" für diesen Vertrag gegeben. Bei einem allein befugten Bundespräsidenten Hofer wäre das nicht möglich gewesen!
Inge Rauscher weiter: "Norbert Hofer erklärt die Einführung der direkten Demokratie nach dem Muster der Schweiz zu seinem wichtigsten politischen Anliegen und möchte zudem, daß in Zukunft kein Foto des Bundespräsidenten in allen Amtsräumen in ganz Österreich hängt, sondern statt dessen der erste Satz unserer Bundesverfassung, nämlich "Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus." Van der Bellen ist ein erklärter Gegner der direkten Demokratie, er ist sogar dafür, teilweise Entscheidungen an Experten abzugeben, also für ein System im Sinne der Konzerne, die sich Experten nach Belieben kaufen können. Hofer hingegen drängt auf mehr Volksabstimmungen und Volksbefragungen. Ein Staatsvertrag wie CETA oder TTIP kann ohne Unterschrift des Bundespräsidenten, die Hofer an das Ergebnis einer vorherigen Volksabstimmung bindet, nicht in Kraft treten, selbst wenn das Parlament diesem mehrheitlich zustimmen sollte. Diese Entscheidung wird nächstes Jahr anstehen."
Aus diesen und vielen weiteren Gründen unterstützt die "Initiative Heimat und Umwelt" als Teil der österreichischen Umweltbewegung Norbert Hofer und nicht Van der Bellen.

Rückfragen & Kontakt:

Inge Rauscher, 02242/70516
Renate Zittmayr, 0664/425 19 35
ihu@a1.net www.heimat-und-umwelt.at

2016-11-24

Bundespräsidentenwahl: Werbefolder für Norbert Hofer verteilen und im Internet verbreiten helfen! Leserbrief von Inge Rauscher.

Mit Norbert Hofer hätten die österreichischen Bürger die erste echte Chance künftig über wichtige Politiken wie Handelsverträge, neue EU-Verträge, Militäreinsätze welche die Neutralität aushöhlen etc. abstimmen zu dürfen. Das allein sollte genügen Norbert Hofer am 4. Dezember zu wählen. Alle die sich Norbert Hofer als neuen Bundespräsidenten wünschen, können ihren Teil zur Bewerbung beitragen: Helfen Sie mit die Werbe-Flugblätter für Hofer der Initiative Heimat & Umwelt verteilen zu  helfen.


Größere Flugblatt-Stückzahlen können direkt bei der Druckerei Hannes Schmitz in 1200 Wien, Leystr, 43, Mo bis Frei von 8 bis 16 Uhr abgeholt oder per Telefon oder E-mail zum Versand bestellt werden: 01/330 340 330, office@buttons4you.at

Kleinere Stückzahl-Mengen zum Versand bitte bei mir (ihu@a1.net) oder Renate Zittmayr (0664/425 19 35, zitti1@gmx.at) so rasch wie möglich bestellen.


"Hofer und Van der Bellen zum Thema UMWELT"

Leserbrief an die "Wiener Zeitung":

In einem Artikel in Ihrer Ausgabe vom 26.11.2016 zum Thema "Was Sie über die Medien nicht erfahren können" wird auch die unabhängige "Initiative Heimat & Umwelt" angeführt, deren

In einem Artikel in Ihrer heutigen Ausgabe mit dem Titel "Was Sie über die Medien nicht erfahren können" wird auch die unahängige "Initiative Heimat & Umwelt" angeführt, deren Gründerin und langjährige Obfrau ich bin. Für ehrliche Umweltschützer ist van der Bellen keine Option! Er war zum Zeitpunkt der Zwentendorf-Volksabstimmung 1978 Mitglied der SPÖ und kann sich heute laut eigener Aussage nicht mehr daran erinnern, ob  er für oder gegen Zwentendorf gestimmt hat. Das Original-Zitat dazu entstammt der ORF-Dokumentation "Menschen und Mächte: Jahrzehnte in rot-weiß-rot - Die 70er- Jahre" vom 22.11.2012. VdB sagte in dieser wörtlich:  "Zwentendorf ist an mir relativ spurlos vorbeigegangen. Ich muß Ihnen ehrlich sagen, ich weiß gar nicht, wie ich damals abgestimmt habe."
VdB tritt seit Jahren für Gentechnik in Landwirtschaft und Lebensmitteln ein - Hofer war immer dagegen. VdB erklärte zu TTIP vor seiner Kandidatur zur Präsidentschaft,  daß er diesen für Bauern, Mittelstand und Arbeitnehmer ruinösen Freihandelsvertrag "aus ökonomischen Gründen" befürworte, Hofer war von Anfang an dagegen und hat das CETA-Abkommen bereits nachweislich als Mitglied des Kollegialorgans der drei Nationalratspräsidenten, die dzt. den vakanten Bundespräsidenten vertreten, erst vor kurzem (im Oktober) nicht unterschrieben. Nur weil ihn SPÖ und ÖVP (noch) überstimmen konnten, hat Bundeskanzler Kern in Brüssel "grünes Licht" für diesen Vertrag gegeben. Bei einem allein befugten Bundespräsidenten Hofer wäre das nicht möglich gewesen!

Hofer erklärt die Einführung der direkten Demokratie nach dem Muster der Schweiz zu seinem wichtigsten politischen Anliegen und möchte, daß in Zukunft kein Foto des Bundespräsidenten in allen Amtsräumen in ganz Österreich hängt, sondern stattdessen der erste Satz unserer Bundesverfassung, nämlich "Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus." Van der Bellen ist ein Gegner der direkten Demokratie, er ist sogar dafür, teilweise Entscheidungen an Experten abzugeben, also für ein System im Sinne der Konzerne, die sich Experten nach Belieben kaufen können. Hofer hingegen drängt auf mehr Volksabstimmungen und Volksbefragungen. Ein Staatsvertrag wie CETA oder TTIP kann ohne Unterschrift des Bundespräsidenten, die Hofer an das Ergebnis einer vorherigen Volksabstimmung bindet, nicht in Kraft treten, selbst wenn das Parlament diesem mehrheitlich zustimmen sollte. Diese Entscheidung wird nächstes Jahr anstehen.
Deshalb unterstützen wir als Teil der österreichischen Umweltbewegung Norbert Hofer und nicht Van der Bellen.

Inge Rauscher, Obfrau der unabhängigen "Initiative Heimat & Umwelt",

p.A. 3424 Zeiselmauer, Hageng. 5. Tel. 02242/70516 oder 0664/425 19 35. ihu@a1.net


 Medientermine im Fernsehen bis zur Wahl:


Sonntag, 27.11., Duell Hofer/van der Bellen in ATV um 20.15h
Dienstag, 29.11., Norbert Hofer im "Polit-Talk" in Puls 4 News um 18.45
Dienstag, 29.11., "Die Zwei im Portrait - Tag der Entscheidung" in ORF-2 um 20.15h

Donnerstag, 1. Dezember, Duell Hofer/VdB ("Schlußrunde") in ORF-2 um 20.15h

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Derzeit wird in den meisten Medien behauptet, dass der Brexit ein Nachteil für Großbritannien sei. 
Der Ökonom Professor Werner hat in einer Expertise diese Behauptung widerlegt:

Eine Expertise für einen allfälligen Öxit wird bald in Auftrag bei Prof. Werner in Auftrag gegeben.


Das Schweizer Erfolgsmodell wäre das Ideal auch für Österreich! Die Schweizer sind führend:
Die ersten vier Plätze gehen an Staaten, die nicht EU-Mitglied sind.

Die Hauptgründe für den EU-Austritt 

Das demokratische Defizit der EU-Rechtsetzung, die asozial-neoliberale Wirtschaftspolitik, die die Geldwertstabilität gefährdende Finanzpolitik und das Eingehen von rechtswidrigen, unverantwortbaren Haftungen, die neutralitätswidrige NATO/EU–Militärpolitik, sowie  die Umformung der EU zu einem zentralistischen  Bundesstaat, ohne ausreichende Legitimation. Die EU entwickelte sich zu einer Despotie, in der die eindeutige Trennung von Legislative, Exekutive und richterlicher Gewalt abgeschafft ist. Einige Ermächtigungen in den Verträgen haben jetzt schon diktatorische Züge.
Die „einfachen“ Normalbürger spüren die Auswirkungen: Staatsschulden- und Arbeitslosenrekord (nur rund 3% Arbeitslosigkeit in der Schweiz im Vergleich zu rund 10% in Österreich – laut nationaler Berechnung), Reallohnsenkungen, unsichere Pensionen, Kriegs- und Terrorgefahr.

Österreich wird es ohne EU besser gehen

Die Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein zeigen vor, daß die EFTA für den Außenhandel genügt.
“Die Schweizer Wirtschaftskraft basiert vor allem auf den kleinen und mittleren Unternehmen. Der Wohlstand der Schweiz beruht nur zu einem kleinen Teil auf der Wertschöpfung der Banken“.¹
Die Schweizer leben im Wohlstand durch Direkte Demokratie und eine bewaffnete Neutralität.
Schweden kommt sehr gut ohne Euro aus, muß nicht beim Euro-„Retten“ mitmachen und spürt auch die Krise nicht so stark. Auch die Türkei arbeitet via Zollunion mit der EU zusammen und ist kein Mitglied der EU. Bald werden die Briten über den Verbleib in der EU abstimmen. Island hat in der Krise die Banken pleitegehen lassen und nicht die Bevölkerung. Inzwischen geht es mit dem so „kleinen“ Island entgegen allen früheren Unkenrufen wirtschaftlich wieder steil bergauf – und das ganz ohne EU-Mitgliedschaft!
Die Isländer haben lt. aktueller Studie (November 2016) hinter der Schweiz am meisten Privatvermögen: Im Schnitt hat jeder in der Schweiz 561.856 Dollar und in Island 408.595 Dollar, dagegen hat jeder Österreicher im Schnitt nur 206.002 Dollar (Tageszeitung "Heute" 23. Nov. 2016).
Österreich kann ohne EU wieder selbst bestimmen. EU-Recht kann angenommen oder verworfen werden. Die Österreicher werden durch die Wiedereinführung einer eigenen Währung profitieren. Zwar werden durch eine starke Währung die Exporte teurer, aber als Ausgleich die Importe billiger. Die Schweiz zeigt vor, daß ein starker Franken nicht schadet. Die Eidgenossen betreiben Handel mit der ganzen Welt und sind das wettbewerbsfähigste Land. 
Mit dem Euro will man den EU-Superstaat erzwingen. Er ist eine Fehlkonstruktion, weil unterschiedlichste Volkswirtschaften mit gemeinsamer Währung nicht funktionieren. Den schwächeren Volkswirtschaften wird die Möglichkeit der Abwertung genommen, die stärkeren – wie Österreich, Holland und Deutschland – können nicht aufwerten. Mit eigenen und leistungsgerechten Staatswährungen kann der Geldfluß zwischen den unterschiedlichsten Wirtschaftsstrukturen rasch und wirksam reguliert werden. Oft wird behauptet, nachdem der Schilling einst an die DM gekoppelt war, wäre ein wiedereingeführter Schilling dem Untergang geweiht bzw. müßte er daher ohnehin an den Euro gebunden werden. Die Schweden beweisen das Gegenteil: Deren ebenfalls „kleine“ Währung ist nicht an den Euro gekoppelt.
Die Umstellung auf eine eigene Währung wird laut Prof. Schachtschneider „schnelle, nachhaltige und erhebliche Wohlstandsgewinne für die Bevölkerung Österreichs zur Folge haben“.2
Die Kaufkraft der österreichischen Bevölkerung ist mit der Einführung des Euro zurückgeblieben: „Der Kaufkraftverlust wird auf bis zu 50 Prozent der gegenwärtigen Kaufkraft der Einkommen der Bevölkerung vor der Einführung des Euro geschätzt“.2

Eine Besserung, eine wirklich Reform der EU ist nicht möglich

Die EU ist unreformierbar, zumal schon das Fundament falsch aufgebaut ist, nämlich die „Grundfreiheiten“ der EU. Allen voran der freie Kapitalverkehr sowie der freie Warenverkehr auf Kosten von Mensch, Tier und Natur. Auch EURATOM (Forcierung von Atomenergie) ist eine Grundsäule der EU. Gewinnmaximierung steht über Allgemeinwohl. Reformen greifen höchstens kurz, die EU kann durch die Ermächtigungsgesetze die Verträge ändern und sich alle Mittel geben, die sie braucht, um ihre Ziele zu erreichen. Die EU-Erweiterung kennt keine Finalität. Eine gleichgeschaltete EU ist nur auf sehr niedrigem Standard möglich.
„Oft kommt der Einwand, der Grund für die negative Entwicklung sei nicht die EU, sondern daß die EU-Staaten mehrheitlich konservativ regiert werden:  Es gab eine Zeit in den 90er Jahren, als 12 der 15 EU-Staaten sozialdemokratisch regiert wurden. Hat diese überwältigende Mehrheit die EU sozialer gemacht? Nein, überhaupt nicht, weil die EU eine Struktur ist, um die Kapitalinteressen vom Bevölkerungswillen maximal abzuschotten. Wenn etwas auf EU-Ebene beschlossen ist, gibt es faktisch kein Zurück mehr, was auch immer die Bevölkerungen wollen, wen auch immer sie wählen.“3

Der Europäische Gerichtshof setzt mittels seiner Machtsprüche  alles durch – auch vieles, welches Politiker auf nationaler Ebene nicht durchsetzen könnten, ohne ein rechtsstaatliches Gericht zu sein: Die EU gebärdet sich wie ein Staat, ist aber keiner. Über 80% der Gesetze (Verordnungen, Richtlinien usw.), die unser Leben regeln, werden von der EU vorgegeben. Wir, die österreichischen Bürger, dürfen aber über wichtigste Entscheidungen nicht abstimmen, siehe „Euro-Rettungsschirme“ oder der kommende Freihandelsvertrag TTIP mit den USA oder Ceta mit Kanada. Ein weiteres Beispiel: Bei der Einfuhr von Lebensmitteln gelten nicht unsere österreichischen Standards, sondern die des Landes, in dem sie erzeugt wurden. Nicht das Bestimmungsland kann entscheiden, es gelten die Regelungen des Herkunftslandes.

Das demokratische Defizit ist unreformierbar.

Selbst wenn alle österr. Repräsentanten im Rat (rd. 3% Stimmgewicht) und EU-Parlament (rd. 2,4% der Stimmen) gegen ein EU-Gesetz wären, hätte das keine Auswirkungen. Der Ministerrat und das EU-„Parlament“ können nur über Vorlagen befinden, die von der vom Bürger praktisch unantastbaren EU-Kommission  vorgeschlagen werden. Die Entscheidungen über neue Gesetze fallen zu 98 Prozent schon in den Ausschüssen. Damit wird die neoliberale EU-Politik den Österreichern aufs Auge gedrückt und faktisch unumkehrbar gemacht. Die EU hat die Gewaltentrennung abgeschafft. Die eindeutige Trennung der Gewalten - Legislative, Exekutive und richterliche Gewalt - wird Österreich nach dem EU-Austritt eine von aller Welt geschätzte Rechtssicherheit geben.

Die EU ist ein Unfriedensprojekt

Dank der Neutralität kann sich Österreich aus allen Kriegen heraushalten und auf beiden Seiten eines Konfliktes humanitär wirken. Doch kann die EU die Neutralität weiter aushöhlen und sogar abschaffen. Großstaaten gefährden den Frieden, kleine Einheiten sind Voraussetzung für echte (direkte) Demokratie und nachhaltigen Frieden. Nichts gegen eine Zusammenarbeit von souveränen Staaten in Europa. Um den Frieden zu sichern, ist eine Zusammenarbeit der Nationen anzustreben. Schon Immanuel Kant spricht von einem Friedensbund, der alle Kriege auf immer zu endigen sucht: „Das Völkerrecht soll auf einem Föderalismus freier Staaten gegründet sein“. Die EU in ihrer Funktion als Vereinheitlichungsmaschinerie wird aber mehr und mehr zu einem Unfriedensprojekt.

3  Solidar-Werkstatt: http://tinyurl.com/o8qqcvt