2012-01-31

Das «europäische Orchester» wieder zum Klingen bringen - Teil 3

Europäische Integration (Teil 3)

Die «Methode Schaffner» als ein Schlüssel zum Verständnis des Erfolgs der Schweiz

von Dr. rer. publ. Werner Wüthrich
In Teil 1 dieser Artikelfolge haben wir die «Methode Monnet» als Schlüssel zum Verständnis der Euro-Krise erkannt (Zeit-Fragen Nr. 50 vom 12.12.2011). In Teil 2 haben wir zwei unterschiedliche Vorstellungen kennengelernt, wie «Europäische Integration» aussehen könnte – auf der einen Seite das Konzept der EWG und heutigen EU und auf der andern Seite die EFTA, die europäische Freihandelsassoziation (Zeit-Fragen Nr. 3 vom 17.1.2012). Wir haben die ­Politiker kennengelernt, die dem «Modell» EFTA zum Durchbruch verhelfen wollten. In der Schweiz waren dies vor allem die beiden Bundesräte Hans Schaffner und Friedrich Traugott Wahlen, die mit ihren engsten Mitarbeitern Albert Weitnauer und Paul Jolles das «Europa-Dossier» betreuten. In der Auseinandersetzung um die beiden unterschiedlichen Konzepte fehlte es nicht an Eklats verschiedenster Art. So war die Tinte auf dem EFTA-Vertrag von 1960 noch kaum getrocknet, als Grossbritannien zur EWG hinüber wechseln wollte und die andern EFTA-Länder sich halbherzig anschickten, im Kielwasser der Grossmacht zu folgen. Heute zeigen die Dokumente, dass die US-Regierung im Hintergrund die Fäden zog. Der französische Präsident Charles de Gaulle durchkreuzte den Plan, als er am 14. Januar 1963 die Beitrittsverhandlungen von Grossbritannien mit einem «Paukenschlag» beendete. – Erst jetzt konnte die EFTA mit ihrer eigentlichen Arbeit beginnen.
Nicht nur in Europa war ein Ringen um den «richtigen» Weg der wirtschaftlichen Integration zu beobachten. Ein weiterer Schauplatz waren die Verhandlungen im GATT. Auch hier gab es verschiedene Vorstellungen, wie das Wirtschaftsleben zwischen den Ländern – weltweit – besser zu vernetzen sei. Auch hier arbeitete Hans Schaffner mit seinen Mitarbeitern an vorderster Front – waren doch 45 Prozent der Exporte der Schweiz für aussereuropäische Länder bestimmt. Auch hier kam es zu einer ähnlich paradoxen Situation wie oben geschildert. Bundesrat Hans Schaffner leitete die sogenannte Kennedy-Runde1, die wichtigste Verhandlungsrunde des GATT nach dem Zweiten Weltkrieg, obwohl die Schweiz gar nicht Mitglied des GATT war. Wie kam es zu dieser merkwürdigen Situation?

General Agreement on Tarifs and Trade (GATT)

1947 gründeten 23 Länder das GATT mit dem Ziel, weltweit die hohen Zölle und Handelsschranken schrittweise abzubauen. Die USA zum Beispiel verlangten damals für Schweizer Uhren einen Zoll von 60 Prozent. Zu den Gründungsmitgliedern gehörten die hoch entwickelten Industrieländer des Westens, Agrarländer wie Australien und Brasilien, Entwicklungsländer und einige wenige kommunistische Länder. Alle Mitglieder hatten gleiche Rechte und jedes Land hatte eine Stimme. Die Verträge konnten nur geändert werden, wenn alle zustimmten.
Die Schweiz exportierte in der Nachkriegszeit – ähnlich wie heute – etwa vierzig Prozent ihrer Produkte und Dienstleistungen ins Ausland und war interessiert beizutreten. Dazu kam es nicht. 1947 hatten die Stimmbürger den neuen Wirtschaftsartikeln in der Bundesverfassung zugestimmt. Diese beauftragten den Bund, Massnahmen zu ergreifen zum Schutz eines gesunden Bauernstandes und einer leistungsfähigen Landwirtschaft (Art. 31 bis Abs. 3 BV). Das Landwirtschaftsgesetz von 1951 schützte die Existenz der einheimischen Bauern mit Zöllen und Kontingenten. Ein Beitritt war deshalb nicht möglich. Es war die Aufgabe von Hans Schaffner, damals Direktor der Handelsabteilung, die Zustimmung für eine Ausnahmeregelung zu bekommen. 1958 stand er kurz vor seinem Ziel. Fast alle Mitglieder des GATT waren einverstanden, die Schweiz mit einer Sonderregelung aufzunehmen. Fast alle – die Agrarländer Australien und Neuseeland legten das Veto ein –, und die Schweiz wurde nur als provisorisches Mitglied ohne Stimmrecht aufgenommen.
Das hinderte Hans Schaffner nicht, aktiv mitzuarbeiten. So leitete er vom 16. bis 21. Mai 1963 die Ministerkonferenz des GATT, die das Regelwerk für die sogenannte Kennedy-Runde aufstellte. Es gelang ihm, den Generaldirektor des GATT zu gewinnen, den Vollbeitritt der Schweiz mit einer Sonderregelung zu unterstützen. Am 1. April 1966 war es soweit: Alle Mitglieder des GATT stimmten zu. Hans Schaffner beschrieb diese Situation im Bundesblatt, dem Amtsblatt der Schweiz, wie folgt: «Wenn unsere Partner sich dazu bereit fanden, so geschah es zum Teil darum, weil sie einem Land von der Statur der Schweiz trotz ihrer fest gefügten Sonderart, die in kein Schema passt, den Weg zum GATT nicht versperren wollten. […] In diesem Sinn ist die Freiheit, die der Schweiz für die Fortführung ihrer Agrarpolitik eingeräumt wurde, nicht unbeschränkt. Die Schranken ergeben sich aus der Tatsache, dass unser Land keine isolierte Existenz führt, sondern mit seiner wirtschaftlichen Umwelt aufs engste verbunden ist.» (Bundesblatt 1966, S. 713)
Einige Monate später schilderte Albert Weitnauer, Leiter der Schweizer Verhandlungsdelegation, an der Botschafterkonferenz die Ereignisse im GATT noch genauer: «Das General Agreement wird in seinem Wortlaut von sozusagen niemandem voll eingehalten. In der Gewährung von Ausnahmen oder Dispensen von der Verpflichtung des GATT ist die Organisation stets nach dem Grundsatz vorgegangen, desto strenger zu sein, je stärker das betreffende Land wirtschaftlich ist. Die Entwicklungsländer geniessen ein Sonderstatut, das sie der Respektierung fast aller Vorschriften des GATT enthebt. Die hochentwickelten Länder auf der andern Seite, deren Zahlungsbilanz in Ordnung ist, haben grosse Mühe, vom GATT Dispense von ihren Verpflichtungen nach dem Accord général zugestanden zu erhalten. Wir konnten es unter diesen Umständen als Erfolg unserer Handelspolitik verbuchen, dass es uns gelang, nachdem wir uns während mehr als sieben Jahren mit dem Status eines provisorischen Mitglieds hatten begnügen müssen, durch einen Beschluss der GATT-Vertragsparteien vom 1. April dieses Jahres als Vollmitglied der Organisation aufgenommen zu werden, obwohl die schweizerische Landwirtschaftspolitik mit ihren vielfältigen Einfuhrbeschränkungen mit dem GATT-Statut keineswegs vereinbar ist.» (Botschafterkonferenz vom 1. September 1966, www.dodis.ch/30835)
Hans Schaffner und Friedich Traugott Wahlen hatten im GATT die Überzeugung vertreten, dass die Grundsätze des Freihandels nicht 1:1 auf die Landwirtschaft übertragen werden könnten, weil die Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern zu gross seien und die Selbstversorgung für viele Länder existentielle Bedeutung habe könne. Die Schweiz hatte dies im Zweiten Weltkrieg hautnah erlebt. Diese Überzeugung war bereits in die Statuten der EFTA eingeflossen. Die Geschichte sollte dieser Politik Recht geben. In Wirklichkeit wurde auch im GATT der Freihandel im Bereich der Landwirtschaft nie richtig durchgeführt. Daran hat sich auch heute nichts geändert. Die WTO als Nachfolgeorganisation des GATT hat in der Doha-Runde elf Jahre lang versucht, die Regeln des globalen Freihandels auf die Landwirtschaft zu übertragen, und ist daran gescheitert. Die EFTA hält seit 1960 daran fest, die Landwirtschaftspolitik den einzelnen Mitgliedsländern zu überlassen.
Kehren wir zurück zur «Europäischen Integration». Auch in diesem Bereich hatten Hans Schaffner und seine Mitarbeiter mit ihrer Politik Erfolg. Es fällt auf, wie gewandt sie sich auf dem internationalen Parkett bewegten und das politische Geschehen als Vertreter eines neutralen Kleinstaates aktiv mitgestalteten (obwohl oder gerade weil die Schweiz damals nicht Mitglied der Uno war).
Freihandelsvertrag von 1972
Nach dem Veto des französischen Staatspräsidenten de Gaulle nahmen die sieben EFTA-Länder ihren ursprünglichen Plan wieder auf, eine grosse Freihandelszone zu schaffen, die sowohl die Länder der Europäischen Gemeinschaft wie auch der EFTA als gleichberechtigte Teilnehmer umfasste – ein Projekt, das die USA in den 1950er Jahren noch verhindert hatten. Hans Schaffner trat 1969 aus gesundheitlichen Gründen als Bundesrat zurück. Es war ihm in den letzten Jahren seiner Regierungstätigkeit noch gelungen, das Vertragswerk der EFTA zu festigen. Paul Jolles, Leiter des Integrationsbüros, war massgebend beteiligt, als 1972 der geplante Freihandelsvertrag zwischen der EG und den EFTA-Ländern abgeschlossen wurde.
Für Hans Schaffner und seine Mitarbeiter hatte der Vertrag auch eine persönliche Bedeutung: Eine relativ kleine Gruppe von Personen aus dem Bundesrat und der Verwaltung führte damals die Verhandlungen zur Europapolitik. Es war für sie deshalb eine grosse Genugtuung, als die Schweizer Stimmbürger dieser Politik zustimmten und den Freihandelsvertrag mit einem überwältigenden Mehr von 72,5 Prozent Ja-Stimmen und mit allen Ständestimmen annahmen.
Die EG und die EFTA erlebten in der Folgezeit ihre besten Jahre. Der grosse Freihandelsvertrag von 1972 wurde in den nächsten Jahren ergänzt durch zahlreiche weitere Verträge aus dem Dienstleistungsbereich – zum Beispiel mit dem grossen Versicherungsvertrag von 1989. Die Landwirtschaft blieb den einzelnen Ländern überlassen. Das Projekt, die Länder Westeuropas wirtschaftlich zu integrieren, hatte sein Ziel weitgehend erreicht. Die Vermutung aus dem Jahr 1960, Brüssel werde nun beginnen, seine Bürokratie wieder abzubauen, bewahrheitete sich allerdings nicht – ganz im Gegenteil. Es sollte ganz anders kommen.
Neuauflage des «Jean Monnet/USA-Konzepts»
Als Charles de Gaulle 1971 starb, wurde das Jean Monnet/USA-Konzept, wie es Albert Weitnauer bezeichnet hatte, wieder reaktiviert. Damit ist gemeint, dass die EFTA-Länder aus politischen Gründen – nach Anweisung der USA – nach und nach in die EWG zu integrieren seien. Im Jahr 1973 verliessen die beiden Nato-Mitglieder Grossbritannien und Dänemark die EFTA und wechselten – wie bereits 1960 geplant – zur Europäischen Gemeinschaft EG. 1995 folgten auch die beiden Neutralen Schweden und Österreich. Das Nato-Mitglied Norwegen trat zwar nicht wie geplant bei. Die Stimmbürger hatten diesen Schritt abgelehnt. Es beteiligte sich jedoch am EWR, der die automatische Übernahme von EU-Recht und eine enge Anbindung an die EU vorsah – ein Schritt, den die Stimmbürger in der Schweiz 1992 ablehnten.
Die Schweiz war deshalb Mitte der 1990er Jahre noch das letzte Gründungsmitglied der EFTA, das dem Jean Monnet/USA-Konzept nicht gefolgt war und am ursprünglichen Weg       festhielt, als souveränes Land auf eine freiheitliche Art mit Gleichgesinnten zu kooperieren. – Es dürfte kein Zufall gewesen sein, dass die Schweiz kurze Zeit später massiv aus den USA angegriffen wurde. Jüdische Kreise bezichtigten das Land mit einer gut orchestrierten Kampagne – tatsachenwidrig – der Kumpanei mit Hitler im Zweiten Weltkrieg. Dieser Angriff kam den «Monnet-Netzwerken» in den Schweizer Medien und unter den Politikern der Schweiz nicht ganz «ungelegen», bot er ihnen doch die Chance, das Gefühl der Eigenständigkeit und das Selbstbewusstsein der Schweizer Bürger zu untergraben, um so den Weg für einen Beitritt zu ebnen. – Funktioniert hat es nicht. Die Enttäuschung dieser Kreise dürfte gross gewesen sein, als die Stimmbürger im Jahr 2001 die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit 76 Prozent der Stimmen ablehnten – mit ungefähr dem gleichen Prozentsatz, mit dem sie 30 Jahre zuvor der grossen europäischen Freihandelszone zugestimmt hatten, die die EFTA- und die EG-Länder als gleichberechtigte Teilnehmer umfasste. – Beitrittsverhandlungen würden heute wahrscheinlich noch weit deutlicher abgelehnt werden.
Monnet-Manie
Wie oben bereits erwähnt, erlebten die Europäische Gemeinschaft und die EFTA in den Jahren nach dem Abschluss des grossen Freihandelsvertrages von 1972 ihre besten Jahre. Die offizielle Geschichtsschreibung der EU, die der Monnet-Doktrin folgt, sieht dies allerdings anders. Hier ist die Rede von 25 Jahren Euro-Skeptizismus («Euro-Sklerose»), die mit der Wahl von de Gaulle zum französischen Staatpräsidenten im Jahr 1958 begonnen habe. Erst der französische Sozialist Jacques Delors, der 1985 zum Kommissionspräsidenten ernannt wurde, habe die Gemeinschaft aus der «tiefen Krise» geführt. So steht es heute bei Wikipedia.
Delors baute die ausufernde Bürokratie nicht – wie erwartet – ab, sondern massiv aus. Im Juni 1989 legte er einen 3-Stufen-Plan zur Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion vor und stellte die Weichen zum Schlamassel, in dem wir heute stecken. Das Geld spielte in dieser Politik bereits früher eine grosse Rolle: Im Verlaufe der Jahrzehnte wurden – gut gemeint – insgesamt Billionen über die verschiedenen Strukturfonds und später den Kohäsionsfonds in die südlichen Länder geleitet, um «den Unternehmergeist zu stärken», wie es in den offiziellen Programmen so schön heisst. Heute wissen wir, dass das viele Geld sein Ziel nicht erreicht hat. Es hat im Gegenteil – wie wir heute sehen – die Eigenständigkeit und die Eigenverantwortung dieser Länder eher geschwächt. Ob die Gelder, die im Rahmen des EFSF und des ESM wieder in diese Länder fliessen werden, mehr Erfolg haben werden, ist zu bezweifeln.
Wir kennen alle die Entwicklungsetappen der letzten Jahre: der Vertrag von Maastricht, der EWR, die Einführung des Euro, die Verträge von Schengen und von Lissabon, die «Bilateralen Verträge I und II» mit der Schweiz, das Projekt der Fiskal- und Wirtschaftsunion, der EFSF und ESM – lauter Schritte in Richtung einer immer engeren politischen Union, wie dies bereits in der Präambel der Römischen Verträge von 1957 vorgesehen war. Aus den heute vorliegenden Dokumenten wissen wir, dass diese Entwicklung einer politischen Strategie folgt, die letztlich aus den USA stammt und ihre Begründung im kalten Krieg hat.
Jean Monnet erlebte – nach Jahren der Zurücksetzung in der Zeit de Gaulles (von 1958 bis 1969) – seine «goldenen» Jahre. Sein «Geist» und seine Netzwerke eroberten die Redaktionsstuben der meisten Medien, viele Parteizentralen, Regierungen und auch die Universitäten – auch in der Schweiz. So gibt es heute an den europäischen Universitäten etwa 200 Jean-Monnet-Lehrstühle. Die meisten Medien haben ihre Berichterstattung seit vielen Jahren einseitig ausgerichtet. Als Jean Monnet im Jahr 1979 starb, liess François Mitterand seinen Leichnam ins Panthéon überführen, wo er heute neben den Grössen der französischen Politik und des Geisteslebens ruht. Die Stiftung «Jean Monnet pour l’Europe» verleiht jedes Jahr eine Ehrenmedaille. Zu den Preisträgern gehören neben Jacques Delors und Helmut Kohl auch Mitglieder der Schweizer Regierung wie die Bundesräte Adolf Ogi und René Felber. Jakob Kellenberger, vor wenigen Jahren Verhandlungsführer der «Bilateralen I,» ist heute Vizepräsident der Stiftung «Jean-Monnet pour l’Europe».
Geringschätzung von wahrer Grösse
Hans Schaffner und seine Mitarbeiter, die das Gesicht der modernen Schweiz so stark geprägt hatten, gerieten dagegen mehr und mehr in Vergessenheit, oder die Erinnerung an ihre Politik wurde bewusst beiseite geschoben. Seine Partei, die FDP, änderte ihr Gesicht und hat heute Mühe, ihr Profil zu finden. Nach der EWR-Abstimmung nahm sie den EU-Beitritt ins Parteiprogramm auf (und strich ihn vor kurzem wieder heraus). Der heute für die Aussenpolitik zuständige Bundesrat Didier Burkhalter trat damals der Nebs bei (und später wieder aus). Der Zweck der «Neuen europäischen Bewegung Schweiz Nebs» ist der EU-Beitritt. Die Partei verlor seit ihrer «Neuorientierung» in den 90er Jahren etwa einen Viertel ihrer Wählerstimmen.
Um ihren Bundesrat Hans Schaffner wurde es still. Heute gibt es nicht einmal eine Biographie über ihn. In seinen letzten Lebensjahren wurde Hans Schaffner sogar aktiv übergangen. Die Historiker der sogenannten «Bergier-Kommission», die die Ereignisse des Zweiten Weltkriegs genauer aufarbeiten sollten, vermieden es, ihn als den damaligen Leiter der Eidgenössischen Zentrale für Kriegswirtschaft überhaupt zu konsultieren. Vermutlich befürchteten sie, wie alt Staatssekretär Franz Blankart später in seinem Nachruf auf Hans Schaffner schrieb, «dass ihre Vorurteile durch sein Urteil widerlegt worden wären». («NZZ» vom 30.11.2004) Es gehörte nicht zur Art von Hans Schaffner zu resignieren, sondern er wurde – wie schon so oft – aktiv und reiste im Alter von 93 Jahren in die Höhle des Löwen nach New York. Er brachte seine Empörung über die deplazierten Angriffe in einem Artikel in der «New York Times» zum Ausdruck. Zeit-Fragen hat den Artikel übersetzt und ihn mit dem Titel «Die Wahrheit über die Schweiz» abgedruckt. (Zeit-Fragen Nr. 33 vom 12.8.2002) Die ersten Zeilen sollen einen Eindruck vermitteln:
«Erneut ist eine Debatte aufgekommen, welche Massnahmen die Schweiz ergreifen sollte, um die Forderungen der Holocaust-Opfer zu begleichen, deren Eigentum seinen Weg auf Schweizer Banken fand. Die Zahlungen, welche mein Land bis heute zur Verfügung stellte, sind weit herum nicht als ehrenwerter Akt des Mitgefühls, sondern als Ausdruck eines nationalen Schuldbewusstseins dargestellt worden. – Diese Verwirrung ist die Folge von zwei Jahren voller Anschuldigungen, die Schweiz habe während des Zweiten Weltkriegs mit Nazi-Deutschland kollaboriert, indem sie jüdisches Eigentum einbehalten und Flüchtlinge schlecht behandelt habe. Diese Anschuldigungen beruhen auf keinerlei neuen Informationen. Alle wichtigen Einzelheiten sind seit 1946 bekannt. Was neu ist, ist die Flut von Groll gegen die Schweiz und die Ignoranz, die dieser zugrunde liegt. – Da ich die Schweizer Kriegswirtschaft in den bedrohlichen Jahren des Zweiten Weltkriegs leitete, als wir Vorbereitungen gegen einen Angriff der Nazis zu treffen hatten, bin ich entsetzt zu sehen, wie durchweg falsch das Verhalten der Schweiz in der Zeit des Krieges dargestellt wird. Es ist an der Zeit, die Dinge richtigzustellen: […].
Eigenständige Bevölkerung
Die Bevölkerung der Schweiz liess sich von der Monnet-Manie nicht anstecken – trotz der permanenten Berieselung der Medien blieb sie meistens sachlich. Im Jahr 1992 lehnten die Stimmbürger den EWR ab, obwohl das Parlament das erste Mal in der Geschichte des Bundesstaates Steuergelder für eine massive Ja-Propaganda bewilligt hatte. Im Jahr 2001 lehnten sie mit 76 Prozent die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen ab. Die Stimmbürger stimmten den «Bilateralen Verträgen I und II» zu. Diese bilateralen Verträge haben jedoch eine andere Qualität als die früheren. Alt Staatsekretär Franz Blankart, der Verhandlungsführer des EWR, stellte vor kurzem fest: «Die [bilateralen] Verträge mit der EU wurden unter der impliziten Annahme ausgehandelt, dass die Schweiz in absehbarer Zeit Mitglied der EU sein werde, weshalb der gestaltenden Mitwirkung kaum Aufmerksamkeit geschenkt wurde.» (NZZ am Sonntag vom 25.10.2009) – Die Schweiz tut sich schwer, ihren Weg zu finden.
In den meisten Ländern wurden die Stimmbürger zur Europapolitik gar nicht gefragt, oder die Abstimmung wurde wie in neuerer Zeit auch in der Schweiz mit einer riesigen Regierungspropaganda beeinflusst.
Die «Methode Schaffner» als ein Schlüssel zum Verständnis des Erfolgs der Schweiz
Heute sieht manches wieder anders aus. Die EU ist in der Krise. Der Euro funktioniert nicht – und manches andere in der EU auch nicht. Die «Methode Monnet» ist auf dem Prüfstand. Die EFTA – heute mit noch vier Mitgliedern – setzt ihre Freihandelspolitik fort. Sie hat in den letzten Jahren eine Vielzahl von individuell ausgehandelten Freihandelsverträgen mit Staaten auf der ganzen Welt abgeschlossen, die die Besonderheiten der jeweiligen Vertragspartner berücksichtigen. Die Verhandlungen mit China sind vor kurzem abgeschlossen worden. Der Vertrag mit Indien steht vor dem Abschluss. Verhandlungen mit Russland sind im Gange. (Vergleiche auch: «Europa am Scheideweg: Mehr Eigenverantwortung und freiheitliche Zusammenarbeit zwischen souveränen Nationen» in Zeit-Fragen vom 24.10.2011).
Das grosse Netzwerk der Verträge umfasst heute den grössten Teil des Globus. Die EFTA muss deshalb auch den Vergleich mit der WTO nicht scheuen. Die Welthandelsorganisation versucht seit vielen Jahren vergeblich, den Freihandel in ein einheitliches, globales Korsett zu schnüren, das den einzelnen Mitgliedern offensichtlich nicht gerecht wird. Die «Methode Schaffner» dagegen verdient es, zur Kenntnis genommen zu werden. Sie ist heute ein Schlüssel zum Verständnis des Erfolgs der Schweiz.
Globale Herausforderung
Auch im Osten arbeiten die Länder der ASEAN auf eine ähnliche Weise wie die EFTA zusammen – mit Erfolg. Diese Länder steckten 1998 wie heute die EU in einer schweren Krise, die als Asien-Krise in die Geschichte einging. Sie haben es eigenverantwortlich geschafft, ihre ebenfalls riesigen Schuldenberge in den Griff zu bekommen, ohne zweifelhafte Instrumente wie EFSF, ESM oder Euro-Bonds einsetzen zu müssen. Die meisten sind praktisch schuldenfrei und haben in den letzten Jahren Reserven gebildet, um den Herausforderungen der Zukunft gewachsen zu sein. «Europa» wird es sich nicht leisten können, seine Augen davor zu verschliessen.
Wie die Dokumente heute zeigen, ist das «Jean Monnet/USA-Konzept» ein Produkt des kalten Krieges und zu einem erheblichen Teil von den USA fremdbestimmt. Es ist höchste Zeit, dieses Konzept kritisch zu hinterfragen, um den Herausforderungen dieses Jahrhunderts gewachsen zu sein. Der kalte Krieg ist längst Geschichte. Vielleicht braucht die Bevölkerung in der EU ähnlich wie in der DDR vor zwanzig Jahren – eine Art «Mauerfall», um sich von den einengenden Strukturen und der Fremdbestimmung zu befreien.
Oder wie es bei Voltaire oder bei Immanuel Kant so schön heisst: «Aufklärung bedeutet Aufbruch aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit.»
Im vierten und letzten Beitrag zum Thema «Europäische Integration» kehren wir wieder zurück ins Jahr 1969. Minister Albert Weitnauer, ein enger Mitarbeiter von Hans Schaffner, versammelte die Schweizer Botschafter am 5. September 1969 zu einer eigentlichen Staatskundelektion zum Thema «Europäische Integration». (dodis.ch/30861) Er warf die Grundsatzfrage auf: Gibt es in Europa genügend staatsbildende Elemente, die es erlauben, auf dem Weg zu den «Vereinigten Staaten von Europa» weiter zu schreiten? Er wies darauf hin, dass das europäische Zusammengehörigkeitsgefühl, der politische Wille der Bevölkerung, das Wirken von Führungspersönlichkeiten und ähnliches als unabdingbare Bausteine vorhanden sein müssten, um so etwas wie einen Bundesstaat aufbauen zu können. Er entwickelte vor 43 Jahren eine in der Politik seltene Weitsicht. Davon mehr im nächsten Artikel.         •
1  Das GATT führte – wie heute ihre Nachfolgeorganisation WTO – in Abständen von einigen Jahren Verhandlungsrunden durch, um ihre Verträge anzupassen und weiterzuentwickeln. Die bekanntesten sind die Kennedy-Runde (1962–1967), die Uruguay-Runde (1986–1994) und heute die Doha-Runde (2001–2011).

Merkozy, Goldman Sachs und das „andere“ Europa

Referat von Jürgen Elsässer auf der deutsch-französischen Euro-Konferenz von „Horizons et Débats“ am 28. Januar in Paris

Das Goldman Sachs-Verschwörung
Die amerikanische Privatbank hat ihre Gewährsleute an den Kommandopositionen unserer Geldpolitik platziert: an der Spitze von Europäischer Zentralbank und vom Euro-Rettungsschirm.
Die Euro-Krise wurde von Goldman Sachs langfristig geplant. Dabei nutzte das Geldhaus die Gier der politischen Klasse Griechenlands, die – unabhängig von der jeweiligen Parteizugehörigkeit – zu den korruptesten der Welt zählt. Als im Jahr 2000/2001 der Beitritt des Landes zur Euro-Zone anstand, halfen die New Yorker Banker der Linksregierung von Konstantinos Simitis bei der erforderlichen Reduzierung des Haushaltsdefizits und organisierten nicht nur Kreditbuchungen in Höhe von 15 Milliarde Euro, sondern ertüftelten auch die Tricks, um die Schuldenaufnahme gegenüber Brüssel zu vertuschen. Die Hilfestellung hat sich angeblich ordentlich rentiert: Goldman Sachs soll eine Milliarde Euro kassiert haben, fast sieben Prozent der Darlehenssumme. Die Wallstreet-Banker verkauften die griechischen Anleihen an gutgläubige Kunden, darunter Finanzinstitute in Deutschland und Frankreich, weiter.
(…)
Bei diesem räuberischen Angriff auf das Euro-System bedient sich Goldman Sachs folgender Personen:
Mario Draghi: Der italienische Zentralbank-Chef folgte im Oktober 2011 anstelle des gemobbten Bundesbank-Chefs Axel Weber dem Franzosen Trichet nach und trat an die Spitze der EZB. Von 2002 bis 2005 war er Vize-Direktor von Goldman Sachs International – und half mutmaßlich bei der Schönung der griechischen Bilanzen.
Klaus P. Regling: Der Deutsche ist seit dessen Einrichtung zu Jahresanfang 2011 Chef des Euro-Rettungsfonds ESFS und dürfte, wenn die vorläufige Institution unter dem Kürzel ESM ab Sommer 2012 in eine dauerhafte umgewandelt wird, in dieser Position bleiben. Regling war im Jahr 2001 der Komplice von Draghi: Als Generaldirektor der Wirtschafts- und Finanzabteilung der Europäischen Kommission. In dieser Funktion hätte er die von Griechenland eingereichten und von Goldman Sachs vorher frisierten Kennziffern über die Verschuldung des Landes prüfen müssen.
(neu)
Lucas Papademos: Griechischer Zentralbank-Präsident von 1994 bis 2002, kommandierte als solcher den Übergang von der Drachme zum Euro und muss in die entsprechenden Tricksereien von Goldman Sachs eingeweiht gewesen sein. Nach dem Sturz von Premier Papandreou Anfang Dezember 2011 – Sie erinnern sich: Sein Verbrechen war, dass er einen Volksentscheid zum Euro ansetzen wollte – wurde Papademos griechischer Regierungschef, ohne Wahl.
Auf dieselbe undemokratische Weise wurde Marion Monti italienischer Regierungschef. Berlusconi musste zurücktreten, als die großen Fonds Mitte November in einer koordinierten Aktion Geld aus Italien abzogen. Monti gehörte nach 1995 zur informellen Gruppe der „internationalen Ratgeber“ von Goldman Sachs.
Vor dem Hintergrund dieser Personalentscheidungen titelte Time Magazin am 11. November 2011: „Regime Change in Europa: Läuft in Italien und Griechenland ein Bankiersputsch?“ Und der Londoner Independent hatte am 18. November 2011 die Überschrift: „Ist das der Preis der neuen Demokratie? Goldman Sachs erobert Europa“.
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Goldman Sachs und die angelsächsische Finanzoligarchie wollen meines Erachtens den Euro nicht zerstören, sondern als Melkmaschine benutzen, um kontinentaleuropäisches Kapital in ihre Taschen umzuverteilen. Für dieses verbrecherische Vorhaben gibt es zwei konkurrierende Modelle, das deutsche und das französische. Der Plan Merkel lautet: Zuerst sollen Griechen, Spanier, Italiener den Gürtel noch enger schnallen, erst dann bekommen sie Hilfsgelder aus dem Euro-Rettungsschirm. Der Plan Sarkozy ist umgekehrt: Zuerst sollen Stützungsgelder, möglicherweise auch über Eurobonds, fließen, erst im zweiten Schritt greift die Schuldenbremse. Beide Pläne bauen auf die Abschaffung der nationalen Souveränität zugunsten einer diktatorischen EU-Wirtschaftsregierung. Der Unterschied der beiden Modelle ist, wer am meisten bluten muss bei der Errichtung der Diktatur: Im Modell Sarkozy fließt deutsches Steuergeld zur Rettung Griechenlands, also zur Rettung der dort am stärksten engagierten französischen Banken und ihrer angelsächsischen Partner. Im Modell Merkel müssen Griechen, Spanier etc. ihre Infrastruktur verschleudern, um die genannten Banken auszuzahlen, Deutschland wird eher geschont.
Ich betone: Beide Modelle laufen auf eine Diktatur hinaus, auf eine EUdSSR. Von der historischen UdSSR unterscheidet sich die EUdSSR dadurch, dass sie nicht auf einer sozialistischen, sondern einer finanzkapitalistischen Grundlage ruht, und dass ihre Befehlszentrale nicht im Moskauer Kreml, sondern in der Wallstreet und der City of London ist.
Obwohl Merkel für eine diktatorische Tendenz steht, ist der Vergleich zwischen ihr und Hitler absurd. Hitler vertrat in all seiner Scheußlichkeit die Interessen des deutschen Kapitals. Merkel vertritt die Interessen der internatonalen Finanzoligarchie. So etwa die der Deutschen Bank, die schon längst von London aus geführt wird, und der großen deutschen Aktienunternehmen, die schon längst mehrheitlich im ausländischen Besitz sind. Das deutsche Volk und die genuin deutsche Industrie, also die großen Familienunternehmen und der Mittelstand, stehen der Euro-Politik unserer Regierung skeptisch bis ablehnend gegenüber, haben aber keine politische Vertretung in Berlin. Das Problem sind nicht die Zombies der Vergangenheit, auch nicht der deutschen. Das Problem sind die postmodernen Retortenmonster wie Merkozy, die in den Labors der Finanzfrankensteins zusammengekocht wurden.
Die politische Alternative kann ich aus Zeitgründen nur skizzieren: Wir müssen zurück zur Europäischen Gemeinschaft, also dem „Europa der Vaterländer“ vor den Maastrichter Verträgen 1991, wie es DeGaulle und Adenauer ursprünglich konzipierten. Das brachte Frieden und Wohlstand für den ganzen Kontinent. Bei der Energie- und Rohstoffversorgung müssen wir uns unabhängig machen von den angloamerikanischen Lieferanten, die uns Europäer in ihre nahöstlichen Kriege hineinzuziehen. Öl und Gas können wir von den Russen bekommen, die uns Deutsche selbst in den kältesten Phasen des Kalten Krieges immer zuverlässig belieferten.
Kurz und knapp: EG statt EU, eurasische Orientierung statt euroatlantischer Orientierung, Souveränismus statt Globalismus.

Vielen Dank.

Hinweis:

Der Euro vor dem Zusammenbruch – Bürger gegen Euro-Wahn
II. Aktions-Konferenz in Berlin

2012-01-30

"Finanzausgleich made in Austria"

Eine Auswirkung der "Vereinigen Staaten der EU":
 

Jeder EU-Bürger, der weniger als 720 Euro Pension bezieht, kann bei der zuständigen Gebietskörperschaft die Differenz auf die österreichische Ausgleichszulage (720 Euro) einfordern. Dazu ist nur ein
Meldezettel nötig. Doch bei entsprechender Vernetzung kann es für einen kein Problem sein, einen Meldezettel in einer Stadt zu erhalten, meint ein ÖHeuteZ- Informant. Somit fließen nach sehr geringem
bürokratischen Aufwand und der Eröffnung eines Bankkontos in Österreich samt
einem Überweisungsauftrag dann  Steuergeld an einen rumänischen oder bulgarischen Pensionisten.

Bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ist der Skandal bekannt: Ja, wir wissen
von diesem Problem. Die Zahl jener, die diese EU-Regel ausnützen, steigt:
bisher sind es schon 550 Fälle. Im Büro von Sozialminister Rudolf
Hundstorfer (SPÖ) herrscht zum Problem des Steuergeld-Transfers nach
Rumänien eine gewisse Ratlosigkeit. Ein Sprecher sagt zu ÖHeuteZ: Bei
begründeten Zweifeln hat künftig der ausländische Antragsteller zu beweisen,
dass er tatsächlich in Österreich wohnt. Die 550 ausländischen
Ausgleichszulagen-Bezieher ließen bisher offenbar keinen Zweifel aufkommen.

Wenn man von 100 Euro Pension des auländischen Antragsstelles ausgeht, 
verursacht dieser "Finanzausgleich" der Republik Österreich monatlich bis zu 341.000 Euro an Kosten. Pro Jahr sind das 4,09 Millionen Euro! Und das seit mindestens 2 Jahren>>>>(Quelle: heute.at)

2012-01-28

Europäische Integration (Teil 2)

Das «europäische Orchester» wieder zum Klingen bringen

Europäische Integration (Teil 2)

Bundesrat Hans Schaffner und die EFTA

von Dr. rer. publ. Werner Wüthrich
Der erste Teil dieser Artikelfolge mit dem Titel «Die Methode Monnet als Schlüssel zum Verständnis der Euro-Krise» (Zeit-Fragen vom 12.12.2011) gab Einblick in die Entstehung der Europäischen Integration, wie sie heute von der EU verstanden wird, und in das Wirken von Jean Monnet und seinen Netzwerken. Es gab und gibt jedoch eine Gegenbewegung, die sich die europäische Integration anders vorstellte – nicht als Bundesstaat mit supranationalen Institutionen, sondern mehr als freiheitlichen Zusammenschluss souveräner Nationen, die das «europäische Orchester» wieder zum Klingen bringen. Dieser Gedanke fand in der Gründung der EFTA (European Free Trade Association) im Jahr 1960 seinen politischen Niederschlag.1 Auch ein Schweizer Politiker, Bundesrat Hans Schaffner, hat hier eine besondere Rolle gespielt. Er wird gelegentlich auch als Gegenspieler von Jean Monnet bezeichnet. Diese andere Art der «europäischen Integration» soll hier gewürdigt werden.
Das Wort Integration teilt mit andern Modewörtern das Schicksal, nicht klar definiert bzw. nicht klar definierbar zu sein. Im wirtschaftlichen Bereich versteht man darunter die mehr oder weniger enge Verflechtung der Volkswirtschaften zweier oder mehrerer Länder, die sich von «normalen» Beziehungen zwischen Staaten unterscheidet. Die Integration kann natürlich gewachsen oder Gegenstand bewusster, systematischer Förderung sein – und damit auch als politisches Instrument eingesetzt werden.
Der Begriff «Wirtschaftsintegration» hat sich seit dem Auftreten der Väter der Römischen Verträge (zur Gründung der EWG) – insbesondere Jean Monnets – in der politischen Debatte etabliert. Dieser Vorgang ist jedoch nicht neu. Wir finden eine Wirtschaftsintegration seit längerem zwischen den USA und Kanada oder auch zwischen Deutschland und Österreich. Oft dominieren die Grossen die Wirtschaft der Kleinen, was auch als Instrument der Herrschaft empfunden wird und Widerstand erzeugt.
Gemeinsam ist allen Formen der wirtschaftlichen Integration, dass sie eine politische Bedeutung haben. Die Wirtschaftsintegration der EU verfolgt das politische Ziel der Staatsgründung. So wird in der Präambel des Gründungsvertrages von Rom (1957) der feste Wille zum Ausdruck gebracht, «die Grundlagen für einen immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker zu schaffen». Es gehörte zum Credo von Jean Monnet und seinen Netzwerken, dass die Wirtschaftsintegration nur ein Schritt ist auf dem Weg zur Gründung eines europäischen Bundesstaates. Sie sahen die europäischen Völker als eine natürliche Einheit, als eine Gruppe von Einzelstaaten und Volksgruppen, denen es noch an einer entsprechenden Organisation fehlt, um zu einem einzigen Staat und einem einzigen Staatsvolk zu werden.
So unhinterfragt, wie es die Gründerväter um Jean Monnet erhofft hatten, ist die Geschichte zum Glück nicht verlaufen. Es gab auch damals zahlreiche «Unstimmigkeiten» und «Ungereimtheiten», die aus heutiger Sicht nicht so leicht zu verstehen sind. Nur ein Beispiel: Grossbritannien beteiligte sich an den Gründungsverhandlungen der EWG, zog sich vor deren Abschluss wieder zurück, half aktiv mit, die EFTA zu gründen, um nur wenige Monate später ein Beitrittsgesuch zur EWG zu stellen. Wie soll man das verstehen?

Dokumentensammlung

Die folgenden Zeilen basieren auf Dokumenten aus der grossen Sammlung «Diplomatische Dokumente der Schweiz», die in Zusammenarbeit mit dem Bundesarchiv erstellt wurde und die Zeit seit 1848 abdeckt. Die Arbeiten haben 1979 begonnen und sollen in wenigen Jahren abgeschlossen sein. Es sind dies Protokolle von Bundesratssitzungen, Berichte und Briefe der diplomatischen Vertretungen, Aktennotizen und vor allem Referate an den Botschafterkonferenzen. An diesen regelmässig stattfindenden Treffen orientierten und instruierten Bundesräte oder Chefbeamte die Auslandsvertretungen. Die Dokumente betreffen vor allem die Aussenpolitik und wurden als «vertraulich» oder «streng vertraulich» eingestuft. Sie sind seit kurzem über eine Datenbank zugänglich, und auch Sie als Leser können sie elektronisch direkt abrufen und auf den Bildschirm holen, indem Sie die Adresse und die Nummer des Dokumentes eingeben (die im folgenden angegeben wird) und das Dokument anklicken. Wenn Sie zum Beispiel www.dodis.ch/30270 eingeben und das abgebildete Dokument anklicken, sind Sie direkt dabei im Gespräch zwischen dem französischen Präsidenten de Gaulle und Bundesrat Hans Schaffner, die sich 1961 über die politische Situation in Deutschland und die Europäische Integration unterhielten. Sie können so die Geschichte in einer unmittelbaren, unverfälschten Form miterleben, so wie es in der aktuellen Politik gar nicht möglich ist. Es ist den Initianten der Sammlung und ihren Mitarbeitern für ihre Arbeit zu danken.
Integrationspolitik der Schweiz
1947 gründeten die 17 westeuropäischen Länder die OEEC (Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit). Auch Jugoslawien war dabei. Die Schweizer Diplomatie setzte sich im Rahmen dieser Organisation dafür ein, für alle westeuropäischen Länder eine Freihandelszone einzurichten, in der sie als souveräne Staaten auf eine freiheitliche Art zusammenarbeiten konnten. Die Arbeit begann gut. Der im Krieg zusammengebrochene Zahlungsverkehr wurde wieder eingerichtet, Kapitalverkehr wurde wieder möglich und Handelsschranken wurden nach und nach abgebaut. Die Bemühungen einer Minderheit von sechs Ländern, einen separaten Verbund mit supranationalen Institutionen (EWG) einzurichten, wurden deshalb von vielen als «separatistisch» und «diskriminierend» empfunden. Peter Thorneycroft, Präsident der britischen Handelskammer, äus­serte sich 1956 wie folgt: «No fine words would disguise the reality of a discriminatory bloc, in the heart of industrial Europe, promoting its own internal trade at the expense of trade with other countries in the free world.»2 (Worte können es nicht beschönigen, dass mitten in Europa ein diskriminatorischer Block entsteht, der sich abschottet und auf Kosten anderer Länder mit der freien Welt Handel betreibt.)
Die meisten Länder Westeuropas bevorzugten die gleichberechtigte, freiheitliche Zusammenarbeit zwischen souveränen Staaten, wie sie im Rahmen der OEEC bereits begonnen hatte. Als dies nicht mehr möglich war, entstand aus diesen Bemühungen eine kleine Freihandelszone mit sieben Ländern – eben die EFTA.

Hans Schaffner

Wer waren die Regisseure der Integrationspolitik in der Schweiz? Wer hat die «Europa­politik» damals bestimmt? Volksabstimmungen zu diesem Thema gab es noch nicht, die die Richtung hätten angeben können. Die Medien und die Parteien beschäftigten sich noch wenig mit dieser Frage – ganz im Unterschied zu heute.
Wer sich heute damit befasst, stösst schnell einmal auf den Ausdruck «Politik der Handelsabteilung» oder auf den Namen von Hans Schaffner. Er wird gelegentlich auch als Vater der EFTA bezeichnet und als Gegenspieler von Jean Monnet genannt. Hans Schaffner ist im Kanton Aargau aufgewachsen und war Mitglied der freisinnig-demokratischen Partei FDP. Der Bundesrat ernannte ihn im Jahr 1941 zum Leiter der Abteilung für Kriegswirtschaft, wo er eng mit Friedrich Traugott Wahlen und Jean Hotz3 zusammenarbeitete. Wahlen organisierte als ETH-Professor die sogenannte «Anbauschlacht», die die Bevölkerung mit Nahrungsmitteln versorgte. Jean Hotz war zuständig für die Handelsverträge mit dem Ausland. Er sollte vor allem die unentbehrlichen Rohstoffe und Brennmaterialien im Ausland organisieren – vor allem Kohle und Erdöl. Beide kamen in der Schweiz nicht vor. Dieses Team aus der Bundesverwaltung organisierte im wesentlichen das wirtschaftliche Überleben der Schweiz in einer schweren Zeit – vor allem als das Land vollständig von den Achsenmächten eingeschlossen war.
Nach dem Krieg ernannte der Bundesrat Hans Schaffner zum Delegierten für Handelsverträge und 1954 zum Direktor der Handelsabteilung im Volkswirtschaftsdepartement. Hier gestaltete er die Politik der Schweiz in der OEEC und auch im GATT. Der damals für die Aussenpolitik zuständige Bundesrat Max Petitpierre4 hielt sich in der Handels­politik eher zurück und überliess Hans Schaffner und seinen Mitarbeitern weitgehend das Feld. 1961 wurde Hans Schaffner direkt aus der Verwaltung in den Bundesrat gewählt – ohne zuvor jemals vom Volk in ein Parlament oder in ein politisches Amt gewählt worden zu sein. Im Bundesrat konnte Hans Schaffner wieder mit Friedrich Traugott Wahlen, seinem Freund aus dem Zweiten Weltkrieg, zusammenarbeiten, der als Nachfolger von Max Petitpierre für die Aussen­politik zuständig war. Mit zum Team gehörten Albert Weitnauer (Delegierter für Handelsverträge und später Direktor der Handelsabteilung) und Paul Jolles (Leiter des Integrationsbüros). Diese relativ kleine Gruppe von Personen war damals mit ihren Mitarbeitern für die Integrationspolitik der Schweiz verantwortlich. Diese lässt sich heute auf Grund der Dokumente gut nachzeichnen. Der Gesamtbundesrat begleitete ihr Handeln kritisch wohlwollend, ohne direkt einzugreifen.
Die Schweiz als exportorientiertes Land hatte neben der auf Europa ausgerichteten Integrationspolitik immer auch die ganze Welt im Auge. 55 Prozent der Exporte gingen nach Europa und 45 Prozent in aussereuropäische Staaten. Dagegen kamen 70 Prozent der Importe aus europäischen Ländern.

EFTA als Alternative zur EWG

Als Mitte der 1950er Jahre das Projekt von sechs Ländern immer konkreter wurde, in Europa eine Art Bundesstaat mit supranationalen Institutionen einzurichten, machten sich viele Politiker in den zahlreichen nicht beteiligten Ländern Gedanken, wie dem zu begegnen sei. Es drohte eine weitere Spaltung in Europa. Die Zusammenarbeit im Rahmen der OEEC hatte – wie oben schon erwähnt –sehr gut begonnen. Die Schweiz war gut integriert und Hans Schaffner und seine Mitarbeiter der Handelsabteilung wurden als Vertreter eines neutralen Landes oft eingeladen, die Leitung von Arbeitsgruppen, Tagungen und Treffen zu übernehmen. Es bestand kein Grund, diese erfolgreiche Politik zu beenden. Mit der Gründung der EWG 1957 wurden jedoch Tatsachen geschaffen. Die nicht beteiligten Länder versuchten zunächst – trotz der Gründung der EWG – die Politik der OEEC weiterzuführen und eine Freihandelszone mit allen westeuropäischen Ländern (inklusive der 6 EWG-Länder) einzurichten. Als dies – wie oben schon erwähnt – nicht gelang, kam in informellen Treffen der Gedanke auf, eine Alternative zur EWG zu entwickeln und einen eigenen Verbund, eine kleine Freihandelszone, zu gründen, in der souveräne Nationen gleichberechtigt, auf freiheitlicher Basis miteinander zusammenarbeiten.

«Beamtenrevolution»

Zurück zum Jahr 1958: Am 1. Dezember wurde Hans Schaffner aktiv – nachdem zuvor eine Besprechung mit dem britischen Aussenminister stattgefunden hatte. Schaffner lud alle interessierten Kreise zu einer Konferenz in Genf ein, die auf Beamtenebene stattfand. An diesem Treffen wurde das Konzept der EFTA entworfen und die Konferenzen in Oslo und Stockholm vorbereitet, die wenige Monate später stattfanden.
Hans Schaffner hat die EFTA nicht erfunden. Aber er hat die Initiative ergriffen und die Sache ins Rollen gebracht. Wichtig war die Rolle Grossbritanniens, das sich an den Gründungsverhandlungen der EWG beteiligt hatte und sich 1955 wieder zurückzog. Grund war nicht nur die Skepsis gewesen gegenüber den supranationalen Institutionen und der ­politischen Ausrichtung der EWG. Der grösste Teil des Aussenhandels der Insel spielte sich damals im Rahmen des Commonwealth ab. Andererseits entstand auf dem Kontinent ein wirtschaftlicher und politischer Machtfaktor, dem sich Grossbritannien nicht ohne weiteres verschliessen wollte. Die englische Politik blieb zwiespältig (bis heute).
Sieben Länder (Grossbritannien, Schweiz, Norwegen, Österreich, Dänemark, Portugal und Schweden) gründeten am 4.1.1960 in Stockholm die EFTA und schufen eine Freihandelszone für Industriegüter. Der Bereich der Landwirtschaft blieb ausgeklammert. Von nun an existierten zwei Organisationen, die beide – auf unterschiedliche Art und Weise – das Ziel verfolgten, die Länder Europas wirtschaftlich zu integrieren. In der Zentrale der EWG in Brüssel arbeiteten etwa 5000 Personen. Die EFTA richtete ihren Sitz in Genf ein mit etwa 150 Mitarbeitern, worin bereits ihre unterschiedliche Philosophie zum Ausdruck kam – nicht bürokratischer Machtapparat, sondern Förderung des Freihandels. Konkurrierende Vorstellungen, wie «Europa» wirtschaftlich (und politisch) zu integrieren sei, sorgten für Spannung. – Bald überstürzten sich die Ereignisse.
Kaum waren die Unterschriften auf dem Vertrag von Stockholm trocken, gab Grossbritannien bekannt, der EWG beitreten zu wollen. Die EFTA als Organisation war noch nicht gefestigt, um einen solchen Rückschlag wegstecken zu können. Grossbritannien war mit Abstand die grösste Volkswirtschaft der Vereinigung und hatte bei der Gründung der EFTA eine aktive Rolle gespielt. – Was nun? Und wie kam Grossbritannien dazu, eine derartig wankelmütige Politik zu betreiben?

Solidarisches Vorgehen

Die sieben EFTA-Staaten kamen nach einigem Hin und Her überein, offensiv vorzugehen, das heisst, dass nicht nur Grossbritannien, sondern alle mit der EWG Beziehung aufnehmen sollten. Kein Mitglied sollte für sich allein agieren und nur in gemeinsamer Absprache aktiv werden. Sie bekräftigen ihr Ziel, in Westeuropa eine Freihandelszone für alle einzurichten und die wirtschaftliche Spaltung in Europa zu überwinden. (Londoner Erklärung vom 28. Juni 1961)
Grossbritannien würde – so die Überlegung – den zentralistischen Charakter der EWG mildern und den Ausbau der supranationalen Strukturen verhindern. Die EWG würde liberaler werden. Die Verantwortlichen rechneten damit, dass die «ausufernde Bürokratie» nach erfolgter wirtschaftlicher Integration wieder abgebaut würde. – Dies war nicht der Fall, wie wir heute wissen. Damals arbeiteten etwa 5000 Personen in der Zentrale in Brüssel. Heute sind es – allerdings mit mehr Mitgliedern – gegen 50 000.

USA legen ihre Ziele offen

Wer das Kommende verstehen will, muss das folgende Ereignis einbeziehen:
Am 14. Juli 1961 besuchte der US-Unterstaatssekretär George Ball auf eigenen Wunsch Bern und bat um eine Unterredung mit Bundesrat Hans Schaffner und Bundespräsident Traugott Wahlen. Er erklärte den beiden Bundesräten den amerikanischen Standpunkt: Der Delegierte für Handelsverträge, Albert Weitnauer, hielt die wichtigsten Punkte in einer Aktennotiz fest. (dodis.ch/30116)
George Ball legte offen, dass die amerikanische Regierung die britische Regierung sehr zu einem Beitritt zur EWG «ermuntert» habe. Ein bloss wirtschaftliches Arrangement zwischen der EWG und den EFTA-Ländern würde den politischen Gehalt der EWG verwässern. Die Amerikaner betrachteten Verhandlungen zwischen der EWG und der EFTA im Hinblick auf eine rein wirtschaftliche Zusammenarbeit als nicht wünschenswert.
Weitnauer berichtet in der Aktennotiz, dass eine Unterredung stattgefunden habe zwischen dem US-Präsidenten Kennedy und dem englischen Premier MacMillan. «Für sie handelt es sich in erster Linie darum, dass Grossbritannien und die übrigen Nato-Allierten in der EFTA durch einen Beitritt zur EWG deren politische Zielsetzung unterschreiben. Dies muss zwangsläufig die zeitliche Staffelung künftiger Verhandlungen mit der EWG in dem Sinne bestimmen, dass es zunächst gilt, Grossbritannien und seine Nato-Allierten in die EWG einzuführen und sie an deren politische Fernziele zu binden. Erst wenn dies geglückt ist, können die Beziehungen zwischen der EWG und den neutralen EFTA-Mitgliedern geregelt werden.»
Ball liess durchblicken, dass eine Freihandelszone für ganz Westeuropa – ohne politische Ausrichtung – von den USA nicht geduldet würde. Bundespräsident Wahlen kommentierte den Besuch aus Washington wie folgt: «Die USA unterstützen die Zielsetzung der EWG und erstreben die Schaffung der Vereinigten Staaten von Europa. Wer sich dieser Zielsetzung verschliesst, kann nicht mit der Sympathie Washingtons rechnen.»
Albert Weitnauer hatte bereits ein Jahr zuvor am Ministertag davon gesprochen, dass eine grosse Freihandelszone für Westeuropa nicht möglich sei, und er nannte auch den Grund dafür: «In erster Linie wäre erforderlich, dass die amerikanische Regierung ihr Veto gegen einen wirtschaftlichen Zusammenschluss des OEEC-Raumes zurückzieht.» (dodis.ch/15113) US-Präsident Eisenhower, Vorgänger von Kennedy, hatte ebenfalls darauf hingewirkt, die EWG im Sinne der USA politisch auszurichten.

«Jean Monnet/USA-Konzept»

An einer späteren Botschafterkonferenz erklärte Albert Weitnauer die amerikanische Haltung: Er sprach vom «Jean Monnet/USA-Konzept». Folgen wir seinen Ausführungen:
«Ohne Altbekanntes wiederholen zu wollen, darf ich daran erinnern, dass sich in dieser amerikanischen politischen Planung zwei Grundtendenzen miteinander verbinden und gegenseitig ergänzen. Die eine dieser Tendenzen ist der an sich begreifliche Wunsch der amerikanischen Regierung, die Verteidigung dessen, was man sich gewöhnt hat die «westliche Welt» zu nennen, in möglichst zweckmässiger Weise auf der Grundlage gemeinsamer Anstrengungen zu organisieren, ohne die amerikanische Führerschaft aus der Hand zu geben; dies ist der Ursprung des Nordatlantikpaktes, der Nato. Die zweite Tendenz bezieht ihr Gedankengut und ihre politischen Energien aus dem Projekt der Begründung eines neuen europäischen Bundesstaates, der «Vereinigten Staaten von Europa», das nach dem Muster der «Vereinigten Staaten von Amerika» […] der Vielstaaterei des alten Kontinents ein Ende bereiten soll. […] Nicht zuletzt deshalb war grosser Wert darauf gelegt worden, im Vertrag von Rom der EWG eine supranationale Behördenorganisation zu geben.» Weitnauer führte weiter aus, dass das wirtschaftlich-­politische Konzept, das die USA für die EWG vorsah, nicht auf sechs Mitglieder beschränkt bleiben, sondern im Gegenteil ganz West-Europa und später einmal ganz Europa umfassen sollte. (dodis.ch/30835)

Verhandlungskonzept der EWG mit den EFTA-Ländern

Paul Jolles, Leiter des Integrationsbüros in der Schweiz, informierte die aussenpolitischen Kommissionen des National- und Ständerates im Herbst 1962 über den Ablauf der Verhandlungen, die alle sieben EFTA-Länder an die EWG anbinden sollten:
1. Grossbritannien als Nato-Mitglied sollte als erstes Beitrittsverhandlungen führen. Diese wurden als «prioritär» angesehen und waren bereits im Gange.
2. Dänemark und Norwegen sollten zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls Beitrittsverhandlungen führen. Danach sollte Portugal folgen, nachdem es den Konflikt in Angola beigelegt hatte. Diese drei Länder sind ebenfalls Nato-Mitglieder.
3. Die drei neutralen Staaten Schweiz, Österreich und Schweden sollten mit der EWG einen Assoziationsvertrag aushandeln. (dodis.ch/30279)
Es ergab sich die paradoxe Situation, dass die EFTA noch kaum gegründet bereits wieder aufgelöst werden sollte – und zwar nach den «Regieanweisungen» der USA.

Hans Schaffner bei de Gaulle: Für ein Europa der Vaterländer

Bundesrat Hans Schaffner suchte den Kontakt zum damalig starken Mann der EWG, General Charles de Gaulle, und traf ihn am 17. November 1961 in Paris. Er erklärte ihm die Lage der Schweiz als neutrales Land und stiess auf volles Verständnis. In den nachfolgenden Zitaten wird klar, wie sich de Gaulle die Zukunft Europas vorstellte: als ein freies Zusammenspiel souveräner Nationen, unabhängig von einer amerikanischen Hegemonialmacht. Schaffner berichtete dem Gesamtbundesrat in einem Gesprächsprotokoll:
Schaffner leitete den Bericht mit folgender Vorbemerkung ein: «Präsident de Gaulle macht wohl den Eindruck einer sehr selbstbewussten Persönlichkeit, ohne aber irgendwie in den Ausdrucksformen eine Überlegenheit zu manifestieren. Im Gegenteil, er strömt eine Atmosphäre der Gastlichkeit aus und weiss sehr gut zuzuhören.»
Bundesrat Schaffner und General de Gaulle unterhielten sich ganz allgemein über die Fragen der europäischen Integration. Danach erklärte Hans Schaffner dem französischen Staatspräsidenten, dass das Schweizer Staatsverständnis unvereinbar sei mit ihrer Eingliederung in eine supranationale Einrichtung.
Hans Schaffner: «Wir können in unserer Referendumsdemokratie nicht Befugnisse an eine weitere Gemeinschaft abtreten, die dem Volk vorbehalten sind, das im vollen Sinn des Wortes der Souverän ist.»
De Gaulle: «Die Integration wird noch manche Schwierigkeiten bringen; so werden die Verhandlungen mit England sehr lang und sehr schwierig sein. Frankreich begreift Ihren Wunsch nach einer Form der Verständigung, die nicht leicht zu finden sein wird. Sie dürfen aber versichert sein, dass Ihnen von seiten Frankreichs keine Schwierigkeiten in den Weg gelegt werden.» (dodis.ch/30270)
An einer späteren Botschafterkonferenz (am 29.8.1963) erklärte Bundesrat Hans Schaffner das Europa-Konzept von General de Gaulle wie folgt: «Der französische Staatschef teilt mit den Europaideologen der EWG den Wunsch und das Bestreben, den europäischen Kontinent vom Objekt wieder zu einem selbstbewussten Subjekt der Weltpolitik zu machen. Weiter geht aber die Übereinstimmung nicht. Der General lehnt die ganze Brüsseler Integrationsphilosophie rundweg ab. Grundlage der Einigung Europas soll nicht die Abtretung nationaler Souveränitätsrechte an überstaatliche Behörden sein, sondern vielmehr die Bewahrung und Kräftigung der bestehenden Nationalstaaten. Auch er will den europäischen Zusammenschluss, aber in Form einer Allianz zwischen souveränen Regierungen […]. Auch er beteuert die Notwendigkeit des Fortbestehens der Partnerschaft zwischen Europa und den Vereinigten Staaten von Amerika. Den Amerikanern soll nicht nur der Form, sondern auch der Sache nach ein gleichberechtigtes Europa gegenüberstehen, nicht «une Europe intégrée, donc diminiuée» (kein Juniorpartner). (dodis.ch/30358)

Position Deutschlands

Als Beispiel für die starke Ausrichtung des offiziellen Deutschland auf die USA soll hier die Haltung von Professor Walter Hallstein wiedergegeben werden, des ersten Kommissionspräsidenten der EWG, der sich deutlich an der US-amerikanischen Politik orientierte. Hans Schaffner zitiert ihn, als Hallstein sich zu den drei Europa-Organisationen EWG, Euratom und Montanunion äusserte: «Sie alle empfangen ihre letzte Rechtfertigung ja nicht daraus allein, dass sie in ihrem besonderen Zuständigkeitsbereich etwas Nützliches tun. Sie alle sind Teil des Entwicklungsprozesses, an dessen Ende ein in einem umfassenderen Sinn politisch geeinigtes Europa stehen soll, eine Gemeinschaft, die in der Lage ist, in der internationalen Welt geschlossen, planend und handelnd aufzutreten, mit dem Gewicht, das Europa zukommt.» (zitiert von Hans Schaffner im Vortrag «Integration und Welthandel» vom 29.8.1963; dodis.ch/30358)
Der damalige Wirtschaftsminister und spätere Bundeskanzler Ludwig Erhard war dagegen ein Fürsprecher einer grossen Freihandelszone, in der alle westeuropäischen Staaten als souveräne Staaten zusammenarbeiten.
Zum Fundament der deutschen Politik gehört der grosse deutsch-französische Freundschaftsvertrag, den Konrad Adenauer und Charles de Gaulle 1963 abschlossen und der die Grundlage schuf für eine enge, politische Zusammenarbeit bis heute.

Halbherziges Assoziationsgesuch der Schweiz

Im Rahmen der Gesamtstrategie der EFTA-Länder hatte die Schweiz am 15. Dezember 1961 in Brüssel ein Gesuch eingereicht, Assoziationsverhandlungen zu führen. Der Gesamtbundesrat war zwar skeptisch (dodis.ch/30140). Gefahr bestand jedoch, am Schluss allein dazustehen.
Der Bundesrat bereitete sich wie folgt darauf vor:
-    In der Verwaltung wurden 14 Arbeitsgruppen gebildet, die die einzelnen Dossiers vorbereiteten.
-    Die Bundesräte Schaffner und Wahlen richteten eine Koordinationsstelle ein, das sogenannte «Integrationsbüro» (das es heute noch gibt), um «bei der Bearbeitung der so komplexen und schicksalsschweren Fragen eine bis ins letzte gehende Koordination der verschiedenen Abteilungen und Dienstwege zu erzielen.» Paul Jolles wurde die Leitung übertragen. (Bericht von Bundesrat Wahlen an der Botschafterkonferenz vom 25.1.1962; dodis.ch/30170)
-    Der Bundesrat hatte Bedenken, dass ein Abkommen die innerstaatlichen Strukturen und die Referendumsdemokratie der Schweiz aushöhlen könnte. Am 24. September 1962 übergab er dem EWG-Ministerrat eine umfangreiche Erklärung, die die Verantwortlichen mit den wirtschaftlichen Strukturen und politischen Abläufen der Schweiz vertraut machen sollte. Das Dokument enthielt Kernsätze wie:
«In den mit der Gemeinschaft zu treffenden Vereinbarungen muss jedoch die Schweiz ihre Neutralität, die der Schutz ihrer Unabhängigkeit ist, und ihre innerstaatliche Struktur des Föderalismus und der direkten Demokratie wahren.» Ein Assoziationsabkommen müsse paritätisch zusammengesetzte Organe vorsehen und kündbar sein, und es dürfe die rechtliche Souveränität des assoziierten Landes nicht in Frage stellen. So dürften der Schweiz nicht ohne ihre Zustimmung neue Verpflichtungen auferlegt werden. (dodis.ch/30371).
Das Gesprächsangebot brachte zum Ausdruck, dass die Schweiz eigentlich gar nicht zur EWG passt. Die EWG bestätigte den Empfang des Schreibens. Zu Verhandlungen kam es nicht.

Paukenschlag von General de Gaulle

Am 14. Januar 1963 beendete der französische Staatspräsident de Gaulle die Beitrittsverhandlungen der EWG mit Grossbritannien. Damit waren auch die Beitrittgesuche von Norwegen und Dänemark vom Tisch. Die Assoziationsbemühungen der drei Neutralen Schweiz, Österreich und Schweden wurden auf Eis gelegt.
De Gaulle hatte mit seinem Veto die Umsetzung des «Jean Monnet/USA-Konzepts» verhindert und die «Regieanweisungen» aus Washington durchkreuzt, die EFTA-Länder nach und nach in die EWG zu «überführen». Dank de Gaulle konnte die EFTA nun mit ihrer eigentlichen Arbeit erst beginnen.

Wie ist die Geschichte weiter verlaufen?

Gelingt es der EFTA, ihr Freihandelskonzept zu verwirklichen und das «europäische Orchester» zum Klingen zu bringen? Oder wird das «Jean Monnet/USA-Konzept» nach dem Tod von General de Gaulle im Jahr 1971 wieder reaktiviert werden? Wie stellte sich das Team um die Bundesräte Hans Schaffner und Friedrich Traugott Wahlen die Zukunft der «Europäischen Integration» vor? Wie ist die erste «Europaabstimmung» in der Schweiz im Jahr 1972 verlaufen?
Wie ist die Situation heute? Welches «Europa-Modell» ist zukunftstauglich? – Dazu mehr in einem weiteren Artikel.     •
1    Siehe Jubiläumsbuch EFTA 1960–2010, Elements of 50 Years of European History, EFTA Genf 2010
2    Jubiläumsbuch EFTA 1960–2010, S. 46, EFTA Genf 2010
3    René Bondt, Der Minister aus dem Bauernhaus, Handelsdiplomat Jean Hotz und seine turbulente Zeit, Zürich 2010
4    Daniel Trachsler, Bundesrat Max Petitpierre, Schweizerische Aussenpolitik im Kalten Krieg, Zürich 2011

Bundesrat Schaffner und General de Gaulle zur Frage der europäischen Integration

Hans Schaffner: «Wir können in unserer Referendumsdemokratie nicht Befugnisse an eine weitere Gemeinschaft abtreten, die dem Volk vorbehalten sind, das im vollen Sinn des Wortes der Souverän ist. […]
Der General lehnt die ganze Brüsseler Integrationsphilosophie rundweg ab. Grundlage der Einigung Europas soll nicht die Abtretung nationaler Souveränitätsrechte an überstaatliche Behörden sein, sondern vielmehr die Bewahrung und Kräftigung der bestehenden Nationalstaaten. Auch er will den europäischen Zusammenschluss, aber in Form einer Allianz zwischen souveränen Regierungen […]. Auch er beteuert die Notwendigkeit des Fortbestehens der Partnerschaft zwischen Europa und den Vereinigten Staaten von Amerika. Den Amerikanern soll nicht nur der Form, sondern auch der Sache nach ein gleichberechtigtes Europa gegenüberstehen, nicht ‹une Europe intégrée, donc diminiuée› (kein Juniorpartner).»

2012-01-27

Ergänzende Stellungnahme zur vorläufigen Abweisung des Volksbegehrens

Überparteiliche Plattform
für den Austritt aus der EU
Initiative HEIMAT & UMWELT“, „Initiative für mehr DIREKTE DEMOKRATIE“,
Anti-Gentechnik-Plattform „PRO LEBEN“, Tierschutzorganisation „ANIMAL SPIRIT“.
p.A. „Initiative HEIMAT & UMWELT“,
3424 Zeiselmauer, Hageng. 5, Tel. 02242 / 70516
w w w. e u - a u s t r i t t s - v o l k s b e g e h r e n . a t

ERGÄNZENDE STELLUNGNAHME ZUR PRESSEAUSSENDUNG VOM 12.1.2012
Betreffend den (vorläufigen) Abweisungs-Bescheid des EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHRENS

Demokratiepolitisch äußerst fragwürdige Begründungen des Innenministeriums
Die anwaltspflichtige Anfechtungsschrift muß bis 22. Februar 2012 beim Verfassungsgerichtshof eingebracht werden, woran dzt. gearbeitet wird. Wir können daher hier nicht vorgreifen, wollen aber alle Interessenten über die wesentlichsten Bescheid-Aussagen in demokratiepolitischer Hinsicht schon jetzt informieren.
Es ist insgesamt klar zu erkennen, dass es dem Ministerium bei diesem Bescheid in keiner Weise darum gegangen ist, dem eindeutig ersichtlichen Bürgerwillen zu entsprechen, sondern um das genaue Gegenteil davon. Keine Spur von der ursprünglichen Bedeutung des Wortes „Minister“ = „Diener/in“ (des Staates)…
Das merkten alle bei der offiziellen Einreichung der über neuntausend Bürger-Unterstützungserklärungen im Ministerium der Überparteilichen Plattform für den Austritt aus der EU von der ersten Minute an.
Neun Rucksäcke mit den Wappen aller neun Bundesländer
Als wir die in neun schweren Rucksäcken – versehen mit schön gestalteten Wappen des jeweiligen unserer neun Bundesländer – mitgebrachten, behördlich bestätigten Formulare in den Amtsräumen zur Übergabe auspackten und nach einigen höflichen Begrüßungsworten die Bundeshymne sangen, lief der zuständige Ministerialrat bereits nach der ersten Strophe mit sichtlichen Unmutsbezeugungen aus dem Raum…
Wenn ein Spitzenbeamter der Republik Österreich („res publica“ = Sache des Volkes) – es handelte sich immerhin um den Leiter der Bundeswahlbehörde, Hrn. Mag. Robert STEIN, nicht einmal knapp über drei Minuten (länger dauern drei Strophen nicht) eines offiziellen Übergabeaktes für die eigene Bundeshymne des Staates, auf den er vereidigt ist, „Zeit“ hat, läßt das doch tief blicken.
Dieser sagte dann auch im Laufe der Besprechung mit den fünf Bevollmächtigten des Volksbegehrens, also vor Zeugen, folgenden bemerkenswerten Satz (sinngemäß): „Eine einmal abgegebene (staatliche) Souveränität kann man nie wieder zurückholen“. In diesem Geiste ist auch der Bescheid verfaßt.
Aber erstens hat das keiner der Offiziellen des Österreichern vor der EU-Beitritts-Abstimmung vom Juni 1994 in irgendeiner Weise mitgeteilt, und zweitens stimmt es auch sachlich nicht.
Würde man solchen amtlichen Unterwerfungs-„Befehlen“ kritiklos Folge leisten, würde die Berliner Mauer heute noch stehen!
Was steht im geltenden EU-Vertrag zum Thema EU-AUSTRITT wörtlich?
Der diesbezügliche Artikel 50 im „Vertrag über die Europäische Union“ lautet wörtlich wie folgt:
  1. Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.
  2. Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts aus und schließt ein Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen des Staates zur Union berücksichtigt wird. Das Abkommen wird nach Artikel 218 Absatz 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.
  3. Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Absatz (2) genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit den betroffenen Mitgliedsstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern.
Die Absätze (4) und (5) sind bedeutungslos; aber von enormer Bedeutung ist der Absatz (3). Das kleine Wort „andernfalls“ bedeutet nämlich, daß das Austritts-Abkommen für den austrittswilligen Staat nicht bindend ist, sondern der Austritt aus der EU „nach Ablauf von zwei Jahren nach der Austritts-Mitteilung auf jeden Fall (quasi automatisch) „in Kraft tritt“, ob mit oder ohne Austritts-Abkommen.
Diese Zwei-Jahres-Frist ist international geltend, allgemein völker-vertrags-rechtlichen Bestimmungen entnommen. Die weit verbreiteten Behauptungen, daß ein Austritt aus der EU „so und so viele Milliarden kosten würde“, sind unrichtig und durch nichts belegbar.
Weder der europäische Rat noch die anderen EU-Mitglieder können den Austritt eines austrittswilligen Mitgliedstaates verhindern, sobald dieser vom jeweiligen nationalen Gesetzgeber (dem Parlament des betreffenden Staates) beschlossen wurde. Die Regierung ist verpflichtet, einen solchen Beschluß auch zu vollziehen – wie bei allen Gesetzesbeschlüssen.
Sollten im Austritts-Abkommen irgendwelche, für den austretenden Staat ungünstige Einzelheiten seitens der EU-Gremien enthalten sein, braucht der austretende Staat diesem Abkommen nicht zuzustimmen; damit kann es nicht – oder nur in entspr. abgeänderter Form – zustandekommen. Dann tritt der Austritt eben zwei Jahre nach der Austritts-Erklärung („Mitteilung der Regierung an die EU-Gremien) automatisch in Kraft. Es ist also davon auszugehen, daß auch die EU-Gremien an einem vernünftigen und für den austretenden Staat annehmbaren Abkommen interessiert sein werden, da sie ein anderes schon rein rechtlich nicht durchsetzen könnten.
Im – noch nicht rechtskräftigen – Volksbegehrens-Abweisungs-Bescheid wird zwar als eine der Begründungen dafür aus den Absätzen (1) und (2) der Austritts-Klausel im EU-Vertrag zitiert, nicht aber aus dem (wie oben erläutert) entscheidenden Absatz (3)… Den sollen die Bürger offenbar unter keinen Umständen erfahren!
Daß im EU-Vertrag überhaupt eine rechtlich abgesicherte Austritts-Regelung aufgenommen werden mußte verdanken alle freiheitsliebenden Europäer (die EU ist nicht Europa!) dem „Maastricht-Prozeß“, den der deutsche Staatsrechtswissenschaftler Prof. Schachtschneider 1993 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe führte. Ohne eine ausdrücklich verankerte „Freiwilligkeit“ der Mitgliedschaft bei der politischen Union der EU inkl. Der Währungsunion hätte das Höchstgericht den Maastricht-Vertrag als unvereinbar mit dem „Grundgesetz“ in Deutschland erklärt und Deutschland hätte nicht beitreten können. Aber dieser Vorbehalt in Form der Austritts-Klausel mußte erst höchstgerichtlich erkämpft werden!
Zwei gänzlich verschiedene Volksbegehren in einem???
Weitere Abweisungsgründe des Ministerium beziehen sich auf die Einreichungs-Dokumente „Einleitungsvertrag“ und „Unterstützungs-Erklärung“, weshalb wir deren Wortlaut nachstehend in Faksimile-Abbildungen der Original-Formulare (die gesetzlich vorgegebenen Formvorschriften entsprechen müssen und dies auch tun) anführen:
Der Einleitungsantrag lautet:
Antrag auf Einleitung eines Volksbegehrens
An den
Bundesminister für Inneres
Gemäß § 3 Abs. 1 des Volksbegehrengesetzes 1973, BGBl. Nr.. 344, wird die Einleitung eines Volksbegehrens mit folgendem Wortlaut beantragt:
EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN
Herbeiführung des Austritts
Der Republik Österreich aus der Europäischen Union durch ein von Nationalrat zu beschließendes Bundesverfassungsgesetz, das einer verpflichtenden Volksabstimmung zu unterziehen ist.





Der Text auf den insgesamt 9.964 gemeindeamtlich bestätigten Unterstützungs-Erklärungen lautet:
Unterstützungserklärung
Der (Die) Gefertigte unterstützt hiermit den Antrag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren betreffend folgende, durch Bundesgesetz zu regelnde Angelegenheit:
Im Bescheid wird nun behauptet, daß es sich beim „Einleitungsantrag“ und der „Unterstützungs-Erklärung“ (beide wie oben abgebildet) um zwei verschiedene Volksbegehren handle. Das ist das abstruseste „Argument“, das überhaupt denkbar ist. Denn um welche „andere“ Volksbegehren sollte es sich dabei handeln?! Die Formulierungen in Einleitungsantrag und Unterstützungs-Erklärung dafür würden eine „krasse Divergenz“ (!) aufweisen. Es wird im Bescheid auf geradezu perfide Weise behauptet, daß man die Bürger ja „vor Täuschung schützen müsse“, denn es könnte ja „unter einer wortgleichen Kurzbezeichnung unterstützungswilligen Wahlberechtigten sogar ein gegenteiliges Anliegen ‘unterschoben‘ werden“, so als wäre der „Austritt aus der Europäischen Union“ im Einleitungsantrag etwas anderes als „Austritt aus der Europäischen Union“ auf der Unterstützungs-Erklärung.
Der Ministerin, Frau Mag. Johanna MIKL-LEITNER, die für diesen Bescheid verantwortlich ist und in deren Namen er auch ergangen ist, erscheint es „mehr als fraglich, ob der Personenkreis, der das Volksbegehren unterstützt hat, auch dann die Unterstützungs-Erklärung unterschrieben hätte, wenn der im Einleitungsantrag aufscheinende Wortlaut in dieser detaillierten Form ebenso auf dem Unterstützungs-Erklärungs-Formular abgedruckt gewesen wäre“.
Mit dieser ungeheuerlichen Unterstellung – garniert mit der Geltendmachung einer geradezu rührenden „Schutzpflicht des Staates gegenüber potenziellen Unterstützern eines Volksbegehrens“ – werden diese weiter verhöhnt.
Die Bürger wissen ganz genau, was sie unterschreiben! Ihre Unterschriften für den Austritt Österreichs aus der Europäischen Union waren völlig freiwillig und wurden in keiner Weise durch irgendeine, vom Ministerium behauptete „Täuschung“ herbeigeführt. Die Verfasserin dieser Stellungnahme kann dies selbst bezeugen, da sie bei fast allen, über viereinhalbtausend vor insgesamt 47 (Staats-)Notaren abgegebenen Bürgerunterschriften im Zuge der Info-Stand-Arbeit persönlich anwesend war – im Gegensatz zur Frau Minister bzw. dem Herrn Ministerialrat.
Eine solche VERHÖHNUNG der demokratischen Willensbildung darf niemand hinnehmen, dem es um die Zukunft für freie Bürger statt Untertanen geht!
Zu den Aussichten der Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof
Menschen mit einem normalen Hausverstand und einem gesunden Rechtsempfinden können sich nicht vorstellen, daß der Verfassungsgerichtshof diesen Volksbegehrens-Verhinderungs-Bescheid gutheißt und den fast zehntausend Erstunterzeichnern jeglichen Rechtsschutz ihrer gemeindeamtlich bestätigten Willensbekundung verweigert.
Allerdings müssen wir auf die parteipolitische „Lage“ hinweisen.
Der Bescheid wurde im Namen einer ÖVP-Ministerin erstellt. Auch die Richter des Verfassungsgerichtshofes werden parteipolitisch bestellt, was einer wirklichen Demokratie schon lange Hohn spricht. Ausgerechnet die Richter, die die Regierung kontrollieren und im Sinne der Gewaltenteilung ein Gegengewicht dazu ermöglichen sollen, werden bestellt von – erraten, eben der Regierung! Formal ernannt werden sie vom Bundespräsidenten.
Laut Bericht im ORF-Teletext vom 17.01.2012 wurden aktuell 9 der dzt. amtierenden 13 Verfassungsrichter von der ÖVP nominiert, auch Präsident Holzinger.

Schlußbemerkung
Allen, die für den Austritt aus der EU zur Rettung der Lebensgrundlagen Österreichs arbeiten/spenden/unterschreiben etc., muß klar sein, daß der demokratisch-rechtsstaatliche Kampf um gerade dieses Anliegen der dzt. machtpolitisch wohl schwierigste von allen ist. Wir stehen am Vorabend einer massiven Diktatur, die nur durch diesen Widerstand dagegen noch aufgehalten werden kann. Deshalb soll dieser Widerstand mit allen Mitteln verhindert werden und es werden noch viele Schritte dafür nötig sein!
Wir sind bereit dazu und hoffen auf Ihre weitere Unterstützung.
Den gesamten hier besprochenen BESCHEID können Interessenten gerne per E-Mail-Adresse des EU-Austritts-Volksbegehrens: helmutschramm@gmx.at Ebenso die Anfechtungsschrift dagegen („Beschwerde“) beim Verfassungsgerichtshof, die ab 24. Februar 2012 vorliegen wird.

Inge Rauscher,
Bevollmächtigte des Volksbegehrens,
im Namen der 9.964 Erstunterzeichner und
der „Überparteilichen Plattform für den Austritt aus der EU.

ESM-Diktatur wird wahr




Euro-Finanzminister einigen sich bei Rettungsschirm ESM. Die Freigabe von Geldern soll erfolgen, wenn eine Mehrheit der am ESM beteiligten Länder zustimmt. Bei Entscheidungen um eine mögliche Erhöhung der Zahlungsverpflichtungen eines Landes soll es hingegen kein Mehrheitsvotum geben. - Der Euro wird damit endgültig ein Macht-, Herrschafts-, Umverteilungs- und Enteignungsinstrument.

Die Euro-Finanzminister haben bei ihrem Treffen zum Rettungsschirm ESM am Montag eine Einigung erzielt. Das gab Euro-Gruppenchef Jean-Claude Juncker in Brüssel bekannt. Ein entsprechender Vertrag solle am 30. Januar unterzeichnet werden. Der Krisenfonds soll dann am 1. Juli, ein Jahr früher als ursprünglich geplant, in Kraft treten.
Laut Angaben des finnischen Finanzministeriums sehen die neuen Abmachungen der Finanzminister vor, dass die Freigabe von Geldern nur erfolgen soll, wenn eine Mehrheit der am ESM beteiligten Länder zustimmt. Bei Entscheidungen um eine mögliche Erhöhung der Zahlungsverpflichtungen eines Landes soll es hingegen kein Mehrheitsvotum geben.

Der Umfang des Rettungsfonds soll zunächst wie geplant bei 500 Milliarden Euro liegen, jedoch im März noch einmal überprüft werden. Im Vorfeld der Verhandlungen hatte es Streitigkeiten um eine ESM-Aufstockung gegeben. Die Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF), Christine Lagarde,  hat die Bereitstellung weiterer Gelder gefordert, war damit jedoch auf Widerstand von Seiten der deutschen Bundesregierung gestoßen.
Der ESM begründet wesentliche Einschränkungen unserer staatlichen Souveränität, die Budgethoheit des Parlaments ist beendet.

1. Das Grundkapital des ESM beträgt € 500.000.000.000,00 (Art. 8 Abs. 1). Gemäß Abs. 4 verpflichten sich die ESM-Mitglieder sich bedingungslos und unwiderruflich, ihre Einlage auf das Grundkapital zu leisten. Dem Wortlaut nach sind damit auch zukünftige Regierungen gebunden.

2. Nach Art. 10 Abs. 1 kann der „Gouverneursrat“ (man kann dies mit Zentralkomittee oder Oberstem Sowjet übersetzen) Änderungen des Grundkapitals beschliessen. Was nichts anderes heisst, als das über die € 500.000.000.000,00 hinaus „bedingungslos und unwiderruflich“ weitere Einlagen zu leisten wären, fiele ein solcher Beschluss. Die Frage, ob, wenn Erhöhungen zulässig sind, diese auch erfolgen werden, ist rein rhetorisch.
3. Damit nicht genug. Über das bereits enorme Grundkapital hinaus und über die weitere Möglichkeit, mit einfacher Mehrheit dessen Aufstockung zu beschliessen, ist der ESM gem. Art. 17 Abs. 1 ermächtigt, zur Erfüllung seiner Aufgaben auf den Kapitalmärkten Kredite von Banken, Finanzinstituten oder sonstigen Personen oder Einrichtungen aufzunehmen. Eine parlamentarische Kontrolle ist nicht vorgesehen. Denn die Modalitäten der Kreditaufnahmen werden lediglich vom Geschäftsführenden Direktor im Einklang mit den die Einzelheiten regelnden, vom Direktorium zu verabschiedenden Leitlinien bestimmt (Abs. 2).

4. Dass alles mit rechten Dingen zugeht, gewährleistet Art. 25 („Externe Rechnungsprüfung“). „Die Prüfung der Rechnungsführung des ESM erfolgt durch unabhängige externe Prüfer, die vom Gouverneursrat bestätigt werden.“ Eine gelungene Garantie für Unabhängigkeit, wenn der zu Prüfende ich seinen Prüfer selber aussuchen darf.

5. Durch die Immunitätsregeln (Art. 27 und 30) sind das Konstrukt ESM und dessen Organe jeglicher gerichtlicher und parlamentarischer Kontrolle vollständig entzogen.

„Der ESM, sein Eigentum, seine Finanzmittel und Vermögenswerte genießen unabhängig von ihrem Standort und Besitzer umfassende gerichtliche Immunität“.
“Das Eigentum, die Finanzmittel und Vermögenswerte des ESM sind unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, von Zugriff durch Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung und jede andere Form der Inbesitznahme, Wegnahme oder Zwangsvollstreckung durch Regierungshandeln oder auf dem Gerichts-, Verwaltungs- oder Gesetzesweg befreit.”
“Die Archive des ESM und alle ihm gehörenden oder in seinem Besitz befindlichen Dokumente im Allgemeinen sind unverletzlich.”
“Die Räumlichkeiten des ESM sind unverletzlich.”
“Die Gouverneursratsmitglieder, stellvertretenden Gouverneursratsmitglieder, Direktoren, stellvertretenden Direktoren, der Geschäftsführende Direktor und das Personal genießen Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich der in ihrer amtlichen Eigenschaft vorgenommenen Handlungen und Unverletzlichkeit in Bezug auf ihre amtlichen Schriftstücke…”.

Der ESM ist ein grob verfassungswidriges Konstrukt, das auf die Abschaffung grosser Teile unserer verfassungsmäßigen Ordnung und unserer freiheitlichen parlamentarischen Demokratie gerichtet ist. So muss es wohl auch sein, wenn denn die Einführung von quasi-planwirtschaftlichen Vorgaben (siehe Ziffer 3 der Präambel) eines der Kernziele des Vertrages ist:
„Die strenge Einhaltung des Rahmenwerks der Europäischen Union, der integrierten makroökonomischen Überwachung, insbesondere des Stabilitäts- und Wachstumspaktes….“

(Quelle: mmnews)

2012-01-25

Begründung des Volksbegehrens für den Austritt aus der Europäischen Union: EU-Austritts-Volksbegehren

Der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union (im folgenden nur mehr als EU bezeichnet) erfolgte durch ein Bundesverfassungsgesetz, das einer Volksabstimmung unterzogen wurde. Daher ist der gleiche Weg auch beim Austritt aus der EU anzuwenden.
Der erste – und wichtigste – Satz der österreichischen Bundesverfassung, ihr Paragraph l, lautet (wörtlich): «Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.» Daher kann auch kein Organ der Republik Österreich, das sich auf die Demokratie beruft, dem Volk das Recht verwehren, selbst darüber zu entscheiden, ob Österreich aus der EU austreten soll oder nicht.
Genau dieses Recht fordern die Unterstützer des Einleitungsantrags für das EU-Austritts-Volksbegehren ein. Sie können sich dabei auf einen der besten Kenner der österreichischen Bundesverfassung berufen, nämlich auf den ehemaligen Justizminister der Republik, Dr. Hans R. Klecatsky, emeritierter Universitätsprofessor für öffentliches Recht an der Universität Innsbruck; er war einer der ersten, der das EU-Austritts-Volksbegehren unmittelbar nach Beginn der Arbeit daran im März 2010 im Magistrat der Stadt Innsbruck unterschrieben hat. Prof. Klecatsky unterstrich damit die Rechtmässigkeit des EU-Austritts-Volksbegehrens.

Rettung der Lebensgrundlagen Österreichs

Das ist das Hauptanliegen des EU-Austritts-Volksbegehrens. Nicht erst durch den «Lissabon-Vertrag», der geltenden Arbeitsgrundlage der EU, aber spätestens durch diesen ist die EU zu einem riesigen Bundesstaat (anstatt einer Staaten-Gemeinschaft) geworden, in der alle Mitgliedstaaten und deren Völker das Recht auf Selbstbestimmung und damit auf Demokratie weitgehend verloren haben.
Die geplante Installierung einer zentralen «Wirtschafts-Regierung» für die gesamte EU inklusive Eingriffe in die Steuerhoheit der Mitgliedstaaten (sprich Einführung von EU-Steuern zusätzlich zu den nationalen Steuern) ist ein deutlicher Beweis dafür. Viele Entscheidungen – und zwar besonders die «grossen», wichtigen – werden hinter verschlossenen Türen getroffen; bei EU-«Gipfeln», im aufgeblähten Beamtenapparat der EU-Kommission, und immer mehr bei Absprachen zwischen den Regierungschefs praktisch ohne demokratische Legitimation. Die Parlamente der EU-Mitgliedstaaten werden weitgehend ausgehebelt, von Entscheidungen durch die jeweiligen Staatsvölker ganz zu schweigen. Das EU-Parlament hat keine Gesetzgebungsbefugnis und ist ausserdem nicht gleichheitlich gewählt. Der gesamten EU-Konstruktion fehlt das wichtigste Kennzeichen einer Demokratie, nämlich die Gewaltenteilung!
Auf einige der durch die EU-Mitgliedschaft Österreichs zunichte gemachten Lebensgrundlagen gehen wir im folgenden näher ein.

Volkswirtschaft

Klein- und Mittelbetriebe mit einem Bezug zur Bevölkerung haben in einem übernationalen System immer weniger Chancen. Durch die EU-Mitgliedschaft kann Österreich keine Handelsverträge, die zum Schutz der Volkswirtschaft notwendig sind, mehr abschliessen; die gesamte Handelspolitik ist ausschliesslich Angelegenheit der EU-Zentralstellen. Nur durch einen Austritt aus der EU kann Österreich die Entscheidungsbefugnis für die Wirtschaftspolitik zurückgewinnen zum (Wieder-)Aufbau einer krisensicheren Binnenwirtschaft.

Sozialstaat

Das oberste Prinzip der EU, die sogenannten «Freiheiten des Marktes», nämlich die uneingeschränkte, grenzenlose Warenverkehrsfreiheit, Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit sowie – am wichtigsten für die Konzerne – die Kapitalverkehrsfreiheit, ermöglichen eine auf Profitmaximierung ausgerichtete Politik, die den meisten Menschen enorm schadet und vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) seit Jahrzehnten rigoros durchgesetzt wird. Für Sozialpolitik war und ist darin kein Platz. Real sinkende Einkommen und die immer grösser werdende Kluft zwischen Arm und Reich belegen dies.

Grenzen

Es tut niemandem weh, an der Landesgrenze seinen Pass vorzuweisen. Die Abschaffung der Landesgrenzen durch die EU und damit der Wegfall jeglicher Kontrollmöglichkeit durch den Staat in bezug auf Personen und Waren hat jedoch verheerende Folgen: von der Erleichterung der Kriminalität bis zur ungehemmten Einfuhr illegaler oder schädlicher Waren. Wir brauchen wieder sinnvolle Grenzeinrichtungen zum Schutz der Bevölkerung!

Neutralität

Neutralität bedeutet, dass der neutrale Staat eine eigene Aussenpolitik betreibt (so wie die Schweiz), die sich strikt von jedem Militärpakt fernhält und damit dem Frieden dient. Durch die Euro-Armee jedoch, an der auch Österreich beteiligt ist, ist die EU selbst ein Militärpakt. Dazu kommt ihre starke Nähe zur Nato; der Grossteil der EU-Staaten ist gleichzeitig Nato-Mitglied, vor allem die grossen Staaten. Die Wiederaufnahme der Neutralität als Grundlage der österreichischen (Aussen-)Politik ist nur möglich bei einem Austritt aus der EU.

Gentechnikfreiheit

Auf Grund der vorgeschriebenen «grenzenlosen Marktfreiheiten» ist es einem EU-Mitglied nicht möglich, Importe von genmanipulierten Futtermitteln, «Industriekartoffeln» oder Fertigprodukten mit genmanipulierten Inhaltsstoffen zu verhindern. Diese kommen damit in den Nahrungskreislauf, selbst wenn in Österreich kein genmanipuliertes Saatgut angebaut wird. Zu verhindern ist dies nur, wenn Österreich seine Lebensmittelgesetze wieder selbst bestimmen und an den Grenzen kontrollieren kann, was hereinkommt. Das ist nur möglich bei einem Austritt aus der EU.

Eigene Währung

Die Internationalisierung der Landeswährungen funktioniert nicht und ist ein wesentlicher Mitverursacher der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftsprobleme. Die Übernahme der Defizite von finanzinstabilen Ländern durch finanzstabile, die Grundlage des Euro, macht alles nur noch schlimmer.
Die «Rettung» des Euro auf Biegen und Brechen durch eine zeitlich unbegrenzte Haftungsverpflichtung (= «Schutzschirm») durch die Nettozahler der EU wie Österreich für die Schulden anderer ist für Österreichs Bürger unzumutbar. Bei einem Austritt aus der EU könnte Österreich seine eigene Währung wieder einführen und damit auch der Teuerung entgegenwirken.
Inge Rauscher, Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens,
Zeiselmauer/Wien, 20. Dezember 2011

EU-Austritts-Volksbegehren eingereicht

Überparteiliche Plattform für den Austritt aus der EU

Das EU-Austritts-Volksbegehren wurde am 20. Dezember 2011 ordnungsgemäss im Innenministerium eingereicht mit 9266 behördlich bestätigten Unterstützungserklärungen. (Die gesetzlich geforderte Zahl beträgt 8032 Erklärungen.)
Sprecher der Überparteilichen Plattform für den Austritt aus der EU berichteten am 20. Dezember 2011 über die um 9 Uhr morgens im Innenministerium erfolgte offizielle Einreichung des EU-Austritts-Volksbegehrens. Die Plattform und ihre über 9000 gegenüber den Behörden nachgewiesenen Unterstützer begehren auf demokratisch-rechtsstaatlichem Weg die Wiederherstellung eines freien und neutralen Österreichs und ein Ende der ruinösen EU-Mitgliedschaft Österreichs, die sich für die Bevölkerung in keiner Weise bewährt habe.
Österreich sei einer der Zahlmeister der EU, werde aber trotzdem von den US-Rating-Agenturen, den neuen «Herren der Welt», die keiner demokratischen Kontrolle unterliegen, immer skeptischer beurteilt. Diese Rechnung bezahlen vor allem die Klein- und Mittelverdiener Österreichs, wie den Erhebungen der «Statistik Austria» zu entnehmen ist.
Die Zukunft Österreichs kann nur in Besinnung auf unsere eigenen Stärken in den Bereichen Wirtschaft, Kultur und Umwelt liegen und in einer Hinwendung zu einer naturverträglichen, nachhaltigen Lebensweise zum Wohle kommender Generationen und aller Geschöpfe auf dieser unserer einzigen Erde.
Die Europäische Union als verlängerter Arm der Führungsetagen der Grosskonzerne ist offensichtlich in erster Linie daran interessiert, das Haupthindernis für ihre internationalen Kapitalflüsse zu Lasten der Bevölkerungen, nämlich die Nationalstaaten, ihrer sozialen Schutzfunktion für die jeweiligen Staatsbürger zu berauben => «EU-Wirtschaftsregierung».
Viele Bürger aber wollen nicht länger Erfüllungsgehilfen des Euro-Haftungspakets, das heisst «Rettungsschirmzahler», bleiben und dafür massive Einkommenseinbussen hinnehmen.
Inge Rauscher, Obfrau der IHU, im Namen der Überparteilichen Plattform für den Austritt aus der EU
«Initiative Heimat & Umwelt», «Initiative für mehr direkte Demokratie», Anti-Gentechnik-Plattform «Pro Leben», Tierschutzorganisation «Animal Spirit».p.A.
«Initiative Heimat & Umwelt», 3424 Zeiselmauer, Hageng. 5, Tel. 02242 / 70516.
E-Mail: helmutschramm@gmx.at.
www.eu-austritts-volksbegehren.at

2012-01-18

Wem gehören die Rating-Agenturen?

(hut) Standard & Poor’s (S&P) Ratings Services ist die größte und einflussreichste der drei großen Ratingagenturen. Sie hat 8500 Beschäftigte in 23 Ländern, der Umsatz liegt bei 3 Milliarden Dollar, 2010 wurden rund 700.000 Ratings erstellt, über Wertpapiere, Länder und sonstige Schuldner. Neben Ratings beschäftigt sich S&P auch mit Börsenindizes und erstellt Analysen für institutionelle Anleger, Investment- und Vermögensberater.
S&P wurde Ende des 19. Jahrhunderts gegründet und ist heute Teil der McGraw-Hill-Gruppe. Die wiederum gehört zu den größten und einflussreichsten Medienunternehmen der USA. Firmensitz ist New York, weltweit sind in 280 Büros in 40 Ländern rund 21.000 Menschen beschäftigt. Der Umsatz liegt bei 6,2 Milliarden Dollar. Die wichtigsten, auch in Europa bekannten Publikationen sind "Platt’s" und "Aviation Week". "Platt’s" ist ein für das Öl- und Gasgeschäft unverzichtbarer Informationsdienst unter anderem über Energiepreise rund um die Welt. "Aviation Week" ist ein Fachmagazin für die Luftfahrt-, Raumfahrt- und Rüstungsindustrie. Aktionäre von McGraw-Hill sind zahlreiche Investmentfonds und Investmenthäuser, die ihrerseits für andere Fonds Unternehmensanteile halten.
Starker Mann an der Spitze ist Harold McGraw III. Er sitzt auch im Aufsichtsrat von United Technologies, mit den Tochterfirmen Pratt & Whitney (Hersteller von Flugzeugturbinen, Gasturbinen und Raketenantrieben) sowie mit dem Hubschrauberhersteller Sikorsky. Und er sitzt im Aufsichtsrat des Öl- und Gaskonzerns ConocoPhillips. In der Ära Bush jr. zählte er zu den Beratern des Präsidenten.

Zweitgrößte Ratingagentur ist Moody’s Investors Service, ebenfalls mit Sitz in New York. Sie wurde 1909 gegründet und hat heute 4700 Beschäftigte in 27 Ländern. 2010 machte sie rund 2 Milliarden Dollar Umsatz mit Ratings von 106.000 Finanzprodukten von 37.000 Emittenten, von Unternehmen ebenso wie von öffentlichen Körperschaften aus 110 Ländern. Größter Aktionär mit rund 13 Prozent ist das Investmenthaus Berkshire Hathaway des legendären US-Milliardärs Warren Buffett.

An dritter Stelle kommt Fitch Ratings mit zwei Firmensitzen in New York und London. Rund 2300 Beschäftigte in über 50 Ländern machen 545 Millionen Euro Umsatz. Fitch gehört zu 60 Prozent der französischen Fimalac-Holding des Geschäftsmannes Marc Ladreit de Lacharriere. Er sitzt auch in den Aufsichtsräten von Renault und L’Oréal. Die restlichen 40 Prozent werden von dem US-amerikanischen Medienkonzern Hearst Corporation gehalten.

(Quelle)