2012-05-30

Medienlücken: Volksbegehren für EU-Austritt vom Innenministerium verweigert.

Anlässlich des gestrigen Vortrages vom EU-Kritiker und  Prof. Schachtschneider in Wien wurde mitgeteilit, dass das Innenministerium aufgrund von Formfehlern das Volksbegehren für den EU-Austritt vom Innenministerium zurückgewiesen hat.  Darum suchen die Initiatoren eine Entscheidung von Seiten des Verfassungsgerichtshofes.
Sollte dieser ebenfalls negativ entscheiden, werden Formfehler korrigiert und es wird das Volksbegehren neuerlich eingereicht.
Das Erstaunliche für die Medienkultur daran ist  (NB. der Verfasser dieser Zeilen ist EU-Befürworter), dass österreichische Medien dieses Volksbegehren fast  überhaupt nicht erwähnt haben.
Ich lese fast täglich eine Reihe von Zeitungen und höre regelmäßig Ö1. Durch eine Schweizer Zeitschrift erfuhr ich zum ersten Mal von einem österr. EU-Austritts-Volksbegehren.
Dafür wurden am 20. Dezember 2011 um 9 Uhr ordnungsgemäß im Innenministerium 9.266 Unterschriften eingereicht. Die gesetzlich vorgeschriebene Zahl beträgt 8032 Erklärungen. Das berichtet die in Schweiz erscheinende Zeitschrift „Zeitfragen“ am 23. Jänner 2012.
Worüber ich staune, ist, dies sonst nirgendwo erfahren zu haben. Ich selber bin kritischer, aber eindeutiger Befürworter der EU. Aber ich konstatiere im Sinne der Medienkultur, dass dieses Volksbegehren schlechthin ignoriert wurde. NB. Ich sah im Internet-Archiv der sehr EU-kritischen Kronenzeitung nach, fand dazu am 17.2. 2012  keine Information. Lässt die Krone dann die EU-Gegner im Stich, wenn`s darauf ankommt?
Prof. Dr. Hans Högl  24. Mai  2012.

Quelle

2012-05-28

Die Schuldenkrise – Ursache ist die Umverteilung und Folge die Schuldknechtschaft


von Prof. Dr. Eberhard Hamer

Die Überschuldung Amerikas und der meisten europäischen Staaten ist nicht nur Sprengstoff für das Weltwährungssystem, sondern auch für den Zusammenhalt Europas und sogar für den Zusammenhalt der einzelnen Nationalstaaten.
Die grosse öffentliche Schuldenkrise bedroht direkt unsere Währung, unsere Ersparnisse, unseren Wohlstand, unser Wirtschaftsgefüge, unsere Betriebe, unsere Arbeitsplätze und unsere wirtschaftliche Existenz.
Seit drei Jahren haben sich die Schuldenprobleme in einzelnen Ländern mit unterschiedlicher Schärfe gezeigt, und sie beschäftigen Politik, Wirtschaft, Zentralbanken und Wissenschaft – ohne dass bisher eine gemeinsame Strategie, ein Ausweg oder gar eine Lösung dafür gefunden worden wäre.
•    Warum sind vor allem die Demokratien in der Welt am meisten überschuldet, jedenfalls mehr als die Diktaturen?
•    Woher kommen die unvorstellbaren ­Finanzmittel, mit denen sich die Länder der Welt verschulden konnten?
•    Und warum ist der Weg jahrzehntelanger Zusatzverschuldung nicht rechtzeitig angehalten worden?
•    Warum wird eine 40 Jahre lang aufgebaute Überschuldung erst in den letzten Jahren zum Weltproblem und nicht schon früher?
•    Warum lösen einzelne Länder ihr Verschuldungsproblem nicht in klassischer Weise durch Staatskonkurs und soliden Neuanfang?
•    Und warum steht nicht die absolut ­grösste Staatsverschuldung der USA, sondern stehen kleinere Einzelverschuldungen europäischer Länder im Fokus der Finanzmärkte und der Rating-Agenturen?
Für alle diese Fragen muss es eine gemeinsame Erklärung geben, denn im grossen Spiel der Weltfinanzindustrie passiert nichts zufällig, nichts ohne Zweck. Allein die Internationalität der Finanzkrise und der ihr zugrunde­liegenden Überschuldungen deutet bereits darauf hin, dass ein gemeinsamer Zusammenhang bestehen muss, dass Ursache und Auswirkungen der Finanzkrise gesteuert sein könnten, dass möglicherweise mächtige ­Finanzkräfte die Strippen dieser Krise ziehen.

Warum haben sich nahezu alle Demokratien überschuldet?

Während noch die Feudalstaaten des 19. Jahrhunderts vor allem Sicherheit, Ordnung und Gerechtigkeit verwirklichen sollten, zeichnen sich die Demokratien des 20. Jahrhunderts durch die Ziele von Freiheit und Gleichheit vor dem Gesetz aus. Die Menschen sollen deshalb mit Hilfe des allgemeinen Wahlrechts selbst über die jeweils Herrschenden bestimmen, sie wählen, aber auch wieder abwählen können. Die politische Elite sollte also jeweils um die Wählermehrheiten kämpfen.
Die Zeiten eines politischen Wettkampfs mit politischen Ideen sind aber längst vorbei. Sie sind abgelöst durch einen Wettkampf der politischen Parteien mit gegenseitig höheren Angeboten an die Wähler, ihnen mehr Staatsleistungen und Wohltaten zu versprechen. Wer die höchsten Wahlgeschenke verspricht, hat die grössten Chancen, gewählt zu werden. Insofern steigert der politische Wettbewerb den demokratischen Staat nicht mehr im Sinne gemeinsamer Ideen, sondern durch wachsende öffentliche Leistungen an wachsende Bevölkerungs-(Wähler)Kreise.
In diesem Sinne hat der im 20. Jahrhundert in allen Demokratien mehr oder weniger dominierende Sozialismus aus der Rechts- und Chancengleichheit vor dem Gesetz eine Forderung nach «sozialer Gleichheit» entwickelt. Angeblich seien alle Menschen nicht nur gleichberechtigt, sondern auch wesensgleich, deshalb zu gleichen Ansprüchen auf gleiche Lebensbedingungen und gleiche Wohlfahrt berechtigt. Zweck des Sozialstaats sei es deshalb, der «sozialen Gerechtigkeit» zu dienen, wobei noch streitig blieb,
•    ob es sozial gerecht ist, wenn jeder den Ertrag seiner eigenen Mehrleistung vor allem selbst geniessen darf (Liberalismus)
•    oder ob den «Besserverdienenden» immer mehr Einkommen entzogen werden darf, um es zumindest bei Bedarf an andere zu verteilen (bürgerliche Parteien)
•    oder ob prinzipiell allen gleiches Einkommen und gleiche Lebensbedingungen durch Umverteilung geboten werden ­müsste (Sozialismus).

Die Demokratien des 20. Jahrhunderts sind zu Umverteilungsstaaten degeneriert

Umverteilung ist deshalb für den Sozialstaat des 20. Jahrhunderts nicht nur für die politischen Parteien Hauptwahlkampfinhalt geworden, sondern auch dominier­ender Staatszweck und Hauptstaatstätigkeit. Da man nämlich bei Umverteilung, um dem einen etwas zu geben, dem anderen etwas nehmen muss und letzterer dies üblicherweise nicht freiwillig tut, musste die staatliche Macht dazu herhalten, die Umverteilung nach den jeweiligen politischen Wünschen mit Zwangs- und Hoheitsgewalt durchzusetzen. Die Demokratien des 20. Jahrhunderts sind also nicht nur zu Sozialstaaten, sondern auch zu Umverteilungsstaaten mit dem neuen Staatszweck der sozialen Umverteilung von Einkommen und Vermögen geworden.
Bei den Einkommen wurde ein ausgetüfteltes System der Mehrbesteuerung von Mehreinkommen (Steuerprogression) entwickelt, um die Besserverdienenden immer mehr zur Ader zu lassen und Gelder für die Sozialpolitik bzw. Umverteilungspolitik zu gewinnen. In den meisten Sozialstaaten sind deshalb die Einkommen der Besserverdienenden und die Gewinne der Unternehmen zu zwei Dritteln zwangsentzogen, um sie an die politische Klientel umzuverteilen.
Die demokratischen Parteien üben nämlich – entgegen ihren Behauptungen – politische Macht nicht zugunsten der Bürger aus, sondern zum eigenen Vorteil und zu dem ihrer Anhänger. Der politische Vorteil jeder Umverteilung bedeutet für eine Partei in diesem Sinne vor allem, dass sie als Inhaberin von Regierungsgewalt mit öffentlichem Zwang öffentliche Steuern und Sozialabgaben an sich ziehen und dadurch öffentliche Sozialleistungen verteilen kann.
So kann jede Regierungspartei einmal ihre Anhänger für geleistete Dienste, für Stimmabgabe oder allgemein für die politische Rückendeckung honorieren, sie kann aber auch durch Besteuerung ihrer politischen Gegner dieselben schwächen und ihre politische Macht dadurch stabilisieren.
Dass auch die jeweilige Opposition solche staatliche Umverteilung nicht bekämpft, hängt damit zusammen, dass auch sie sich die Möglichkeit offenhalten will, im Falle eines Machtwechsels gleichfalls Wahlgeschenke an sich selbst und ihre Anhänger zu verteilen, um sich die Vorteile der Macht zu sichern. Bei einem Machtwechsel werden dann die vorher Bereicherten wieder entreichert und die vorher Entreicherten wieder bereichert. Nur die Richtung der Umverteilung ändert sich durch demokratischen Regierungswechsel – wenn überhaupt –, das Umverteilungssystem als solches bleibt unbestritten. An ihm sind alle politischen Eliten interessiert, die hoffen, irgendwann durch Wahlstimmen an die Macht zu kommen oder an der Macht teilzuhaben.
Insofern ist der demokratische Staat des 20. Jahrhunderts abgesunken zum Bestechungshelfer (Wahlgeschenke) der jeweiligen politischen Eliten im Kampf um ihre Wählerstimmen und Macht.
Jede Umverteilung ist allerdings für die Wohltatengeber eine Einbahnstrasse ohne Rückkehr. Einmal gegebene Sozialleistungen können nämlich politisch kaum wieder zurückgenommen werden, ohne einen solchen Undank der Wähler zu erregen, dass damit die Macht verlorengeht. Also wird immer nur aufgestockt, vor allem vor Wahlen.
Eine zusätzliche Steigerungswirkung geht auch davon aus, dass bestimmte Sozialleistungen nicht nur der eigenen politischen Klientel, sondern der ganzen Bevölkerung gegeben werden müssen. So werden einzelne Umverteilungsmassnahmen durch Initialzündung weiterer zwangsläufig breiterer Sozialleistungen zum Ausgangspunkt eines Schneeballeffektes, der sich mit der Zeit über immer grössere Bevölkerungskreise (Wählerkreise) erstreckt. Dabei werden allerdings diese Sozialgeschenke so allgemein, dass die meisten Menschen sie gar nicht mehr mit Bewusstsein honorieren. Mehr als drei Viertel der deutschen Bevölkerung bekommen irgendwelche Transferleistungen. Eine knappe Mehrheit lebt ausschliesslich davon.
Nicht nur die Einkommen werden durch staatliche Umverteilungsmassnahmen umverteilt, sondern auch das Vermögen. Das Schlagwort von der «ungerechten Vermögensverteilung» wurde durch den Sozialismus zur «sozialen Ungerechtigkeit» erklärt und eine neue, an den Bedürfnissen, statt an der eigenen Leistung ausgerichtete Verteilung von Einkommen und Vermögen gefordert. Die Vermögensbesteuerung zum Zwecke der Verteilung des Vermögens der Fleissigen an die «Geringverdiener» ist deshalb heute noch eine Kernforderung aller sozialistischen Parteien.

Das grosse Geld ist frei – Hauptleidtragender ist der Mittelstand

Hauptleidtragender dieser Umverteilung von Einkommen und Vermögen ist der fleissige Mittelstand. Nach amtlicher deutscher Statistik gelten von 82 Millionen Einwohnern nur 34,3 Millionen (42%) als «von Erwerbstätigkeit lebend». Eine Minderheit von 42% Erwerbstätigen muss also bereits nach amtlicher Statistik eine Mehrheit von 58% mit ernähren, darunter allerdings auch ihre eigenen Angehörigen.
Unter den Erwerbstätigen gibt es aber zwei ganz unterschiedliche Gruppen:
1.    Diejenigen, die vom Markteinkommen leben, wie z.B. die Unternehmer und die Arbeitnehmer in der privaten Wirtschaft.
2.    Andererseits diejenigen, die zwar erwerbstätig sind, aber von den Steuern und Sozialabgaben der ersteren als öffentlicher Diener, Sozialfunktionär oder Transfereinkommensbezieher leben.
In diesem Sinne leben 66,1% der Bevölkerung mit Hilfe der staatlichen Umverteilung von Transfereinkommen aus den Steuern und Sozialabgaben der 33,9% Marktleister. Dies hat die FDP schmerzhaft erfahren, als sie allgemein für Steuersenkungen kämpfte und nicht erkannt hatte, dass inzwischen zwei Drittel der Bevölkerung – nämlich die Transfereinkommensbezieher – längst an höheren Steuern für die Marktleister interessiert sind, weil sie nur dadurch auch selbst höhere Transfereinkommen (öffentliche Gehälter, Renten, Sozialleistungen) erwarten können.
Die Umverteilung im Sinne einer «Herstellung sozialer Gerechtigkeit» durch den Sozialstaat wird nicht nur von den politischen Parteien aus Wahlbestechungsgründen betrieben und nicht nur von einer Bevölkerungsmehrheit der durch Umverteilungsleistungen Beschenkten begrüsst, sondern wird auch im Interesse einer ständig wachsenden Armee von Sozialfunktionären betrieben, für welche die Umverteilung eine «Herrschaft durch Betreuung» geschaffen hat. Schon Ludwig Erhard hat uns immer vor solcher «Herrschaft durch Betreuung» gewarnt und den Sozialfeudalismus – nämlich das Schmarotzerleben derer, die öffentliche Gelder verteilen auf Kosten derer, die diese erarbeiten müssen – gebrandmarkt.

Sozialfeudalismus mit Herrschaftsmacht über andere

Wo immer man hinschaut, sieht man solchen Sozialfeudalismus in Deutschland, nicht nur in öffentlichen Verwaltungen und im Sozialsystem:
•    Die öffentlichen Rundfunkanstalten verschleudern mehr Spitzenhonorare als die sie tragenden Länder überhaupt Staatssekretäre haben.
•    In den öffentlichen Kammern, Wasserverbänden, Wohnungsbaugesellschaften, Bauhöfen u.a. haben die Funktionäre ihre Gehälter dem Management privater Wirtschaft angeglichen, sich dennoch aber öffentliches Dienstrecht mit öffentlicher Sicherheit und öffentlichen Pensionen vorbehalten.
•    Abend für Abend spielt eine Kulturschickeria in hoch subventionierten Theatern Stücke, an denen nur der Regisseur Freude hat, die Zuschauer aber flüchten.
•    Ein weites Feld der Sozialfeudalisten ist der Umweltschutz. Wer immer etwas in der Umwelt zu schützen findet, kann sich damit eine öffentliche Feudalstellung mit Herrschaftsmacht über andere sichern.
•    Jede angeblich schützenswerte Gruppe hat bereits ihre öffentlichen Beauftragten: Tausende von Freistellungs-, Frauen-, Schwulen-, Lesben-, Umwelt-, Immigranten- und Behindertenbeauftragten usw. haben hochbezahlte öffentliche Feudal­positionen ohne eigentliche Aufgabe.
Wie in jedem Feudalismus haben sich die Feudalfunktionäre ihren öffentlichen Status durch das Fetischwort «sozial» unangreifbar gemacht. Wer nicht «sozial» ist, wird gesellschaftlich diskriminiert. So wachsen nicht nur die Sozialleistungen ungehemmt, sondern auch die Zahl und das Einkommen der damit befassten Sozialfunktionäre. Sie sind die Priester, der Adel, die Ausbeuter und die Hauptnutzniesser unseres ausufernden Umverteilungsstaates.

Kosten der Umverteilung

Der Pferdefuss des wachsenden Sozialfeudalismus und der immer hemmungsloseren Umverteilung liegt in ihren Kosten. Alles, was der Staat an Wohltaten austeilen will, muss ja von irgendwoher bezahlt werden.
Traditionell werden in Deutschland sämtliche Sozialwohltaten aus Steuern und Sozial­abgaben des Faktors Arbeit finanziert. Je stärker also die Umverteilung und je stärker die Kosten der Armee von Sozialfunktionären anstiegen, desto stärker mussten die Lohnzusatzkosten ansteigen. Darin liegt der Grund, dass wir in Deutschland die höchsten Lohnnebenkosten der Welt haben und es immer schwieriger wird, mit Ländern in Konkurrenz zu treten, wie beispielsweise China, die ohne Sozialkosten und deshalb ohne Lohnnebenkosten mit gleicher Leistung wesentlich billiger, also wettbewerbsfähiger sind.
Der durchschnittliche Bruttolohn in Deutschland liegt bei etwa 3500 Euro. Davon erhält ein Lediger 55,9% netto. Durch die Zusatzkosten des Arbeitgebers wie Lohnfortzahlung, Urlaubsgeld, Sozialkostenanteil usw. belaufen sich die Gesamtkosten dieses Arbeitnehmers auf etwa 6000 Euro brutto. Der Nettoertrag des Mitarbeiters liegt also bei einem Drittel seiner Gesamtbruttokosten oder anders ausgedrückt: zwei Drittel dessen, was der Mitarbeiter an Kosten erarbeiten muss, werden durch viele staatliche Fangarme aufgesogen und umverteilt (vgl. Hamer, E., «Mittelstand unter lauter Räubern», 2011, S. 66 ff.).
Nicht nur horizontal wird Umverteilung betrieben, wird der Leistungsträger geschröpft, um Leistungsnehmer zu begünstigen – auch vertikal verteilt der Staat auf allen Ebenen:
•    Traditionell gibt es in Deutschland sozialistische Bundesländer, die sich seit Jahrzehnten die höchsten Verwaltungen und Umverteilungen leisten und dafür bei den soliden Bundesländern auf Länderausgleich pochen.
•    Auch auf nationaler Ebene wird neuerdings aus «europäischer Solidarität» der grösste Finanztransfer von gesunden Ländern – insbesondere aus Deutschland – zu den bankrotten und korrupten EU-Mitgliedsländern vorbereitet: ESM – «europäische Schuldenmaschine».
•    Sogar die internationalen Organisationen haben Deutschland als Hauptzahler eingestuft, z.B. Uno (530 Mio. Euro), Weltbank (370 Mio. Euro), ESA (557 Mio. Euro) u.a. (vgl. Hamer, E., «Mittelstand unter lauter Räubern», S. 91).
Eigentlich gab es eine natürliche Grenze, bis zu welcher Politiker und Sozialfunktionäre ständig neue Wohltaten verteilen und neue Aufgaben auf öffentliche Kosten erfüllen konnten: Die Höhe der Einnahmen eines Staates. Seitdem aber Papiergeld beliebig gedruckt werden kann und Banken sowie Kapitalsammelstellen behaupten, an Staaten sichere Kredite verteilen zu können, war die Grenze der öffentlichen Einnahmen nicht mehr auch die Grenze der öffentlichen Ausgaben, sondern konnte mit Krediten ein Zusatzventil von Ausgaben geöffnet werden, welches den Politikern einen bequemen Ausweg für ständig neue Umverteilungs- bzw. Sozialgeschenke eröffnete: Die öffentliche Verschuldung.
Solange man zusätzliche Schulden auf allen Ebenen der Umverteilung aufnehmen kann, ist man in der Begeisterung der Umverteilung nicht gebremst, kann man immer mehr verteilen, als erwirtschaftet wird und als die Bürger vorerst zahlen können. Man kann also in der Gegenwart ständig über die Verhältnisse leben in der Hoffnung, dass die Zukunft dies irgendwann regelt.
Dies hat auf allen öffentlichen Ebenen zur grössten Verschuldung der Geschichte geführt. Zwar haben immer wieder einzelne Regierungen behauptet zu sparen. Sie drosselten aber nur die Höhe der Nettoneuverschuldung, nicht aber überhaupt die Zusatzverschuldung. So wuchs die Gesamtverschuldung kontinuierlich an. Mal mehr, mal weniger, aber ständig. Die grosse öffentliche Verschuldung ist also das Ergebnis der grossen öffentlichen Umverteilung, der Sucht, immer mehr zu verteilen. Auch das noch, was man erst in der Zukunft zu erwirtschaften hofft.

Durch Überschuldung in die Schuldknechtschaft

Jede Überschuldung setzt immer eine andere Seite des Kreditgebers voraus. Im privaten Sektor würde ein Kreditgeber nicht mehr Kredite geben, als der Schuldner an Zins und Amortisation bedienen kann, solange also der Schuldner kreditfähig ist.
Bei Nationalstaaten, wie z. B. den USA, Griechenland, Portugal, Spanien u.a., wurden aber offenbar nicht Kredite nach Kreditfähigkeit verteilt, sondern weit darüber hinaus. Griechenland z. B. hätte seine 380 Milliarden Schulden in den nächsten 50 Jahren weder zurückzahlen noch bedienen können. Auch viele andere europäische Länder in der Welt sind bereits erheblich über ihre Kreditwürdigkeit hinaus verschuldet (vgl. Ratings). Wenn also die internationale Hochfinanz den Ländern in der Welt übermässige, nicht mehr tragbare Kredite gab, muss dies Gründe haben.
Die hemmungslose öffentliche Verschuldung setzte 1971 ein, nachdem die Federal Reserve Bank (FED) durch den amerikanischen Präsidenten von der Golddeckung befreit wurde, also Dollars nicht mehr nur auf Grund ihrer Goldreserven ausgeben, sondern frei und hemmungslos drucken konnte. Seitdem hat sich die Geldmenge der Welt in dreissig Jahren vervierzigfacht, in den letzten fünf Jahren wiederum verdreifacht, ist also die Geldmengenvermehrung der Dollarherrscher immer hemmungsloser geworden. So konnten die Eigentümer der privaten FED – die Goldman-Sachs-Bande – hemmungslos immer mehr Kredite verteilen und haben sich durch die Verteilung hemmungsloser Kredite an mehr als 200 Länder der Erde eine Welt-Dollar-Herrschaft errichtet, die sie durch amerikanische Stützpunkte oder Besatzungstruppen sicherten. Inzwischen sind mehr als 200 Länder der Erde der US-Hochfinanz – den Herren des Dollar-Imperiums – zins- und tributpflichtig geworden. Das, was frühere Generationen durch militärische Eroberungen erreichen mussten – nämlich die Länder untertan und tributpflichtig zu machen –, hat die Goldman-Sachs-Bande durch freie Geldschöpfung, Kreditvergabe und daraus resultierende Schuldknechtschaft erreicht. Ihr sind heute mehr als 200 Länder tribut- und rückzahlungspflichtig. Sie hat auf Krediten das grösste Finanzimperium aufgebaut, welches je in der Geschichte entstanden ist.
Die Umverteilung neuer Gaben an die Bürger durch Schulden war also von seiten der Kreditgeber ein gezieltes Herrschaftsmittel, um Staaten und ihre Bürger in Schuldknechtschaft zu treiben, tributpflichtig zu machen und als Vasallen beherrschen zu können.
John Perkins war einer der amerikanischen Spitzenagenten der US-Hochfinanz, welcher Länder in die Schuldknechtschaft treiben sollte. Er und seine Kollegen hatten die Bedingungen zu schaffen, mit denen die Länder der US-Hochfinanz unterworfen werden sollten. «Und diese Korporatokratie (Hochfinanz) beherrscht unsere grössten Konzerne, unsere Regierung und unsere Banken.
Wie unsere Pendants in der Mafia bieten wir einen Dienst oder eine Gefälligkeit an, das kann z. B. ein Kredit zur Entwicklung der Infrastruktur sein, Stromkraftwerke, Schnellstrassen, Häfen, Flughäfen oder Gewerbeparks. An die Kredite ist die Bedingung geknüpft, dass die Ingenieurfirmen und Bauunternehmer aus unserem Land (USA) all diese Projekte bauen. Im Prinzip verlässt ein Grossteil des Geldes nie die USA. Es wird einfach von Banken in Washington an die Ingenieurbüros in New York, Houston oder San Francisco überwiesen. Obwohl das Geld fast umgehend an Unternehmen zurückfliesst, die zur Korporatokratie (Hochfinanz) gehören, muss das Empfängerland alles zurückzahlen. Die Schuldsumme plus Zinsen. Wenn wir richtig erfolgreich sind, dann sind die Kredite so hoch, dass der Schuldner nach einigen Jahren seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, dann verlangen wir, wie die Mafia, unseren Anteil. Dazu gehört vor allem die Kontrolle über Stimmen in der Uno, die Errichtung von Militärstützpunkten oder der Zugang zu wichtigen Ressourcen wie Öl oder die Kontrolle über den Panamakanal. Natürlich erlassen wir dem Schuldner dafür nicht die Schulden – und haben uns so wieder ein Land dauerhaft unterworfen.» (John Perkins, «Bekenntnisse eines Economic Hitman», S. 22/23)

Beispiel Griechenland

Auch in der Schuldenkrise kann man das gleiche Muster wiedererkennen, z. B. war Griechenland nur durch Betrug von Goldman Sachs überhaupt in die EU gekommen, wurde von dort mit bis zu 380 Milliarden Euro Krediten gefüttert. Bei den angeblichen Rettungsbemühungen war aber keine «private Beteiligung» von Kreditgebern zu finden, sondern wurde nur darüber geredet, wie andere noch nicht überschuldete Länder für das überschuldete Griechenland haften sollten. Angeblich aus «europäischer Solidarität», um der dortigen Bevölkerung zu helfen. Dadurch aber ist in Griechenland nichts besser, sondern alles immer schlechter geworden. Hier ist auch keine Hilfe geblieben, sondern die Gelder gingen gleich weiter aus den Schuldknechtschaftsländern an die Gläubigerbanken der Hochfinanz. Praktisch war also die gesamte Rettungsaktion keine Rettungsaktion zugunsten der Schuldnerländer, sondern zugunsten der US-Finanzhyänen, welche die Welt in Schuldknechtschaft getrieben und die Macht haben, andere noch nicht überschuldete Regierungen zum Verfassungsbruch und in die Mithaftung und Mitverschuldung zugunsten der US-Finanz zu treiben. Die Schulden durften also nicht verschwinden, sie müssen bestehen bleiben, um die Schuldknechtschaft durch Dollarherrschaft zu erhalten. Dabei werden auch die angeblichen Rettungsschirme immer höher gestuft; und deshalb hat auch die EZB entgegen ihrer Satzung rechtswidrig immer mehr Schuldtitel überschuldeter Länder aufkaufen müssen (über 700 Milliarden Euro), deshalb werden die Eurozinsen künstlich niedrig gehalten, damit die wachsenden Schulden in ständig wachsender Geldmenge (neu gedrucktem Geld) erhalten bleiben. Mit Hilfe der Rettungsschirme begibt sich Deutschland freiwillig in Gesamthaft aller zahlungsunfähigen europäischen Schuldkechtschaftsländer gegenüber der US-Hochfinanz. Einzelschulden dieser Länder werden Gesamtschulden, für die dann Deutschland insgesamt haften soll. Dies bedeutet: Die Bundestagsbeschlüsse zur Fiskalunion und zum ESM («Europäische Schuldenmaschine») wären ein zweites Ermächtigungsgesetz, mit dem Deutschland seine Finanzsouveränität einer europäischen Diktatur überantwortet. Wie das erste Ermächtigungsgesetz 1933 eine nationale Diktatur geschaffen hat, schafft das zweite eine europäische Finanzdiktatur. Und im Hintergrund zieht die Hochfinanz die Fäden zu einer immer grösseren und vollständigeren Schuldknechtschaft über ganz Europa.

Jede Lösung der Finanzkrise muss die Zinsknechtschaft erhalten

Die Schuldenkrise in Europa hat sich seit Jahrzehnten aufgebaut. Sie wird jetzt immer dann von den amerikanischen Rating-Agenturen hochgezogen, wenn der Dollar absackt, wenn die Überschuldung der USA im Weltbewusstsein zum Vertrauensverlust des Dollars führt. Dann fliessen nämlich den USA nicht mehr die notwendigen jährlich 400 Milliarden Dollar aus dem Ausland zu, welche die USA brauchen, um zahlungsfähig zu bleiben (überschuldet sind sie längst). Wenn also der Dollar an Vertrauen verliert, muss der Euro noch stärker an Vertrauen verlieren, damit die Spekulanten nicht vom Dollar in den Euro flüchten. Die US-Hochfinanz braucht also die Euro-Krise, um das Dollar-Imperium zu halten.
Zugleich braucht aber das Weltfinanzimperium auch die Aufrechterhaltung der Schuldknechtschaft, also der nationalen Schulden, damit sich kein Land aus der Tributpflicht stiehlt. Deshalb darf kein Land Staatsbankrott erklären, um sich dadurch etwa von den Schulden der US-Hochfinanz zu befreien.
Also kommen nur Zwischenlösungen in Frage, welche die bestehende Schuldknechtschaft und Dollarherrschaft der US-Hochfinanz nicht gefährden:
1.    Angeblich sollen die Schuldnerländer eine langfristige Sanierung durch Sparen erreichen. Deshalb wird z. B. ­Griechen­land zum Sparen gezwungen. In einer Demokratie kann aber keine Regierung ernsthaft sparen, ohne aus dem Amt zu fliegen. Die Bevölkerung duldet nur begrenzte Einschränkungen. Durch Sparen wird also die derzeitige Überschuldung nicht lösbar. Bald werden also die Sparbemühungen aufgegeben werden müssen.
2.    Auf Weisung aus den USA soll die EU die Schuldenkrise europäisch lösen. Dahinter steht das Streben, die verschuldeten Länder durch Beiträge und Bürgschaften der noch nicht überschuldeten Länder vorerst zahlungsfähig zu erhalten. Dahinter steht aber auch das Ziel des Weltfinanz­imperiums, mit Hilfe von Bürgschaften aus Einzelschulden der überschuldeten Länder Gesamtschulden aller europäischen Länder zu machen und damit die noch nicht überschuldeten Länder mit in die Schuldknechtschaft zu treiben. Dazu werden angebliche Rettungsschirme und der ESM initiiert, um die Schulden zu
sozialisieren, insbesondere Deutschland mit in die Überschuldung zu treiben und alle Länder für die Kredite der US-Hochfinanz haften zu lassen.
Damit wird aber nur Zeitgewinn erreicht, das Problem nicht gelöst, sondern nur vergrössert und verschärft.
•    In den USA selbst wird die Lösung der Überschuldung durch Geldschwemme angestrebt. Das Geld soll um so mehr vermehrt werden, je höher die Schulden wachsen, «um die Schulden in Geldmenge zu ertränken». Dies wird über die EZB auch in Europa durchzuführen versucht. Der ESM («Europäische Schuldenmaschine») ist nichts anderes als eine solche Geldvermehrungsmaschine.

Und nun: Die Notenpresse auf Hochtouren?

Die Geldvermehrung in Europa ist auch deshalb notwendig, damit die Wechselkurse des Dollars bei dessen hemmungsloser Vermehrung nicht zu sehr absacken.
Geldmengenvermehrung bedeutet aber immer auch Inflation. Eine fortschreitende und später galoppierende Inflation ist also programmiert. Jede galoppierende Inflation führt irgendwann aber auch zur Währungsreform, zur Auflösung des Geldwertes.
Faszinierend für die Hochfinanz ist bei diesem Weg, dass ihre relative Schuldknechtschaft – die Macht über die Länder – sowohl bei galoppierender Inflation als auch bei einer Währungsreform erhalten bleibt. Der Weg über Geldmengenvermehrung, Inflation und Währungsreform vernichtet nur das Finanzvermögen der Bürger, erhält aber die Schuldherrschaft des Finanzimperiums.

Wie würde uns dieser Weg treffen?
1.    Verlierer in jeder Inflation und Währungsreform sind alle Geldwertinhaber, alle Inhaber von monetären Werten.
2.    Auch alle Transferleistungsempfänger und Empfänger laufender Unterhaltszahlungen werden durch Geldentwertung geschädigt.
3.    Viele bisher wohlhabende Menschen werden dadurch arm werden, vor allem in ihrem Finanzvermögen, während die Sachwertbesitzer nur dann verlieren, wenn der Staat ihnen Ersatzsteuern auferlegt (Lastenausgleich).
4.    Erst eine Währungsreform wird die Scheinblüte und die öffentliche Üppigkeit sowie das Leben von öffentlichen Gaben beenden und viele Völker wieder verarmen lassen.
5.    Die Völker werden sich danach zwangsläufig entweder wieder von der Transferleistungsgesellschaft zur Leistungsgesellschaft zurückentwickeln müssen, oder sie werden international aus dem Wettbewerb ausscheiden und verarmen.

Nächster Irrweg: Krieg?

Es könnte allerdings in Kürze auch noch ein ganz anderer Ausweg beschritten werden, der oft schon Diktatoren als letzter Ausweg erschien, wenn sie praktisch mit dem Rücken zur Wand standen: Es ist kein Geheimnis, dass Israel Krieg noch in diesem Jahr will. Der amerikanische Kriegsminister ­Panetta rechnet mit einem Überfall Israels auf Iran «zwischen April und Juni dieses Jahres». Allerdings hängt dies nach seiner Ansicht davon ab, wie lange der Mossad und die Insurgenten in Syrien brauchen, bis dieses Land entweder «befriedet» oder zumindest so destabilisiert ist, dass von Syrien auf die Nordgrenze Israels keine Gefahr mehr droht. Erst dann könne Israel gegen Iran loschlagen.
Würde diese Kriegsalternative noch in diesem Jahr Wirklichkeit, wäre damit der dritte Weltkrieg angezettelt. Die USA sind vertraglich zur Hilfe Israels verpflichtet, und die Nato ist schon lange kein Verteidigungsbündnis mehr, sondern eine Hilfstruppe der US-Macht, wäre also finanziell, mit Soldaten und Technik mit dabei. Ein solcher Krieg würde die derzeitige Weltfinanzkrise überspielen. Immer haben im Krieg Finanzdinge keine Rolle gespielt, weil die Angreifer auf Sieg und auf die Beute hofften. Die USA haben sich zudem zweimal aus grössten Wirtschaftskrisen durch Kriege und Kriegsbeute zur führenden Wirtschaftsmacht der Welt entwickelt. Warum sollten sie es nicht ein drittes Mal versuchen?
Allerdings würde ein Krieg die Golf-Ölversorgung gefährden und wohl den Ölpreis in der Welt sofort verdoppeln oder sogar verdreifachen mit allen daraus folgenden Preis-/Kosten- und Wohlstandsfolgen.
Ob bei einem Überfall auf Iran die mit diesem verbündeten Russen, Chinesen und ­Pakistaner untätig bleiben würden, erscheint ebenso fraglich, zumal sie auf das Öl Irans angewiesen sind.
Diese kriegerische Lösung der Finanzkrise wäre von allen Alternativen die schädlichste (dritter Weltkrieg). Dagegen wäre eine friedliche Inflation und Währungsreform noch das «geringere Übel».     •

Abstimmung über ESM-Ratifikation im österreichischen Parlament verschoben

hep. Ursprünglich war die Ratifikation des schon beschlossenen EU-Fiskalvertrages im österreichischen Parlament auf Mitte Mai anberaumt. Verschiedene engagierte Initiativen, kritische Stellungnahmen von Einzelpersonen sowie die Gründung des Personenkomitees «Für eine Volksabstimmung über den EU-Fiskalpakt» haben dazu beigetragen, dass diese still und heimlich an den Bürgern vorbei geplante Vertrags­absegnung wieder von der Tagesordnung des Nationalrats genommen wurde.
An einer Pressekonferenz im Vorfeld der Demonstration fasste Boris Lechtaler das Anliegen des Personenkomitees prägnant zusammen: «Es geht um eine fundamentale demokratische Frage: Das Parlament hat das Recht und die Pflicht, über die Einnahmen und Ausgaben des Staates zu entscheiden. Es kann dieses Recht nicht einfach an demokratisch nicht legitimierte Institutionen wie die EU-Kommission oder den EUGH übertragen. Dazu hat das Parlament kein Recht. Deshalb fordert das Personenkomitee eine Volksabstimmung über den Fiskalpakt.»
«Der Pakt stammt in seiner Grundkonzeption von der neoliberalen Chicagoer Schule und folgt einem Modell, das die USA unter Reagan bereits ausprobiert und wieder verworfen haben, weil es unpraktikabel war. Es sagt im wesentlichen nichts anderes, als dass die Handlungsfreiheit der Politik eingeschränkt werden muss, um die Freiheit des Geldes zu ermöglichen», erklärte der bekannte österreichische Wirtschaftsforscher Stephan Schulmeister, Unterstützer der Initiative, in einem Interview in der Wochenzeitung «Die Furche» am 10. Mai.
Längerfristig würde damit, so Schulmeister, der Fiskalpakt «Wirtschaft und Sozial­staat strangulieren.»
Gerhard Kohlmeier, AHS – Lehrer und Gründungsmitglied einer überfraktionellen Steuerinitiative im Österreichischen Gewerkschaftsbund ÖGB formulierte bereits im April in einem offenen Brief an die Abgeordneten im Nationalrat:
«Zahlreiche Kritiker des Fiskalpakts sind der Meinung, dass er Bestimmungen enthalte, welche, abgesehen von dieser Verfassungsfrage, so wesentlich für die Zukunft der Bürger unseres Landes sind, dass eine Ratifizierung dieses Vertrages auf keinen Fall mit einfacher Mehrheit im Parlament erfolgen, sondern der österreichischen Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt werden sollte.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf das 2008 von Bundeskanzler ­Faymann abgegebene Versprechen verweisen, über Änderungen im EU-Vertragswerk in Zukunft Referenden abhalten zu wollen. […]
Ich möchte von Ihnen wissen, ob Sie im Parlament – und in diesem agieren Sie auch als mein Vertreter – für eine Volksabstimmung über den Fiskalpakt eintreten werden, und falls nicht, mit welcher Begründung Sie das nicht vorhaben zu tun. […] Gewerkschaften und Arbeiterkammern in allen europäischen Ländern, auch in Österreich, warnen vor einem weiteren Schritt zur Entdemokratisierung. Der Deutsche Gewerkschaftsbund lehnt den Fiskalpakt aus demokratischen und ökonomischen Erwägungen strikt ab, der ÖGB ebenso.» (Aus dem offenen Brief von Mag. G. Kohlmeier an alle Nationalratsabgeordneten, Minister und den Herrn Bundespräsidenten vom 10.4. April, www.steuerini.at)
«mehr demokratie»-Vorstandssprecher Erwin Mayer betonte, dass eine Volksabstimmung kein Gnadenakt des Parlaments sein dürfe, sondern ein Recht der Bevölkerung sein muss. Die Forderung nach einer Volksabstimmung über den Fiskalpakt sei demnach «eine Nagelprobe für die Glaubwürdigkeit» der Einstellung zum Ausbau von direkter Demokratie.

(Quelle: Zeit-Fragen)

2012-05-18

Deutschland und Österreich Zahlmeister der EU?

 Das Handelsblatt berichtet:

 Wird Deutschland Zahlmeister einer Europa-Regierung?

Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) soll EU-Ländern in Finanzschwierigkeiten mit Krediten aushelfen. Deutschland haftet für das Kapital des ESM mit 190 Milliarden Euro.
Norbert Häring
Norbert Häring ist Korrespondent in Frankfurt.
Wenn dem Bundestag ein Vertrag zur Schaffung einer europäischen Wirtschaftsregierung unter Rückgriff auf den deutschen Steuerzahler zur Ratifizierung vorläge, würde ihn jeder lesen und ein Aufschrei ginge durch die Nation. Wenn es um einen Vertrag zur Gründung eines ESM geht, liest ihn nur eine kleine Minderheit und der Aufschrei bleibt aus. Dabei wird das Ergebnis dasselbe sein. ESM steht für Europäischer Stabilitätsmechanismus. Er soll europäischen Ländern in Finanzschwierigkeiten mit Krediten aushelfen. Er hat ein genehmigtes Kapital von 700 Milliarden Euro, für das Deutschland mit seiner Quote von 27 Prozent oder 190 Milliarden Euro haftet. Eventuell geht die Haftung sogar darüber hinaus, denn ein Vertragsartikel legt fest, dass jedes Land für nicht bezahlte Kapitalanteile eines anderen aufkommen muss, ohne jede Begrenzung und ohne jeden Verweis auf den Artikel, der die Haftung eigentlich auf den eigenen Kapitalanteil begrenzt.
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Außerdem kann der Gouverneursrat des ESM - der sich aus Vertretern der beteiligten Länder zusammensetzt - jederzeit eine Erhöhung des ESM-Kapitals beschließen. Dazu gibt es zwar eine Vorschrift, die so klingt, als müssten die nationalen Parlamente das ratifizieren. Tatsächlich ist aber nur gefordert, dass der jeweilige ESM-Gouverneur eines Landes dem ESM sagt, das "nationale Verfahren" sei abgeschlossen. Dass die Vertragsgestalter das Wort Ratifizierung kennen und benutzen, zeigt sich an anderer Stelle im Vertrag.
Stimmt es, dass ...
Tatsächlich ist aufgrund des Wortlauts eine Ratifizierung nicht nötig, damit die Kapitalerhöhung gilt. Wenn der deutsche Vertreter, dem der Vertrag ausdrücklich Immunität zubilligt, dem ESM sagt, Deutschland stimme zu, dann reicht das. Wenn ein Gericht nachträglich feststellen sollte, dass diese Ansage ungesetzlich war, ändert das nichts mehr.
Dazu muss man sich klarmachen, dass Entscheidungen des ESM über die Vergabe von Krediten und über eine etwaige Aufstockung des Kapitals in aller Regel unter verschärften Krisenbedingungen und damit in Eile getroffen werden müssen. Wenn das "nationale Verfahren" nicht festgelegt ist, gibt es daher immer eine gute Begründung, warum es ganz ausnahmsweise genügt, wenn Mitglieder eines Parlamentsausschusses eine Kopfbewegung machen, die als Nicken interpretiert werden kann. Wenn Deutschland bereits mit mehreren 100 Milliarden Euro in Haftung ist, müssen ohnehin die Parlamentarier erst geboren werden, die die Zustimmung zu einer Aufstockung verweigern und damit die gegebenen Garantien schlagend werden lassen.

2012-05-17

21-Punkte Forderungskatalog für Verfassung und Menschenrechte

Bürgerparteien stellen Einforderungen „Einfragen!“ im Frankfurter Presseclub Von Marianne Grimmenstein

Die für den 19. Mai in Frankfurt am Main vorgesehene Großdemonstration "Blockupy" wurde am 4. Mai durch die Stadt untersagt. Nach 6 Monaten "Occupy" vor der Europäischen Zentralbank, hat sich auch diese Bewegung langsam totgelaufen. Was übrig bleiben wird, sind Zeltstangen und wenig Inhaltliches, der Rückzug ins Virtuelle und unerträglich Unverbindliche nimmt wieder seinen Lauf.


Herausgeberin
Marianne Grimmenstein
NRhZ-Archiv
Es geht auch anders: am 5. Mai 2012 fand im Vortragsraum des Frankfurter Presseclubs zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr ein Arbeitstreffen mehrerer politisch anerkannter Bürgerparteien aus ganz Deutschland statt. Unter dem Motto „Einfragen!“ haben die betreffenden Parteien eine gemeinsame Willenserklärung verabschiedet und der Öffentlichkeit vorgestellt.
 
Ein 21-Punkte-Einforderungskatalog, an die Adresse der Bundestagsparteien gerichtet, als Dokument unterzeichnet, wurde sowohl an die Fraktionsvorsitzenden der im Bundestag vertretenen Parteien als auch den Bundespräsidenten Joachim Gauck per Post zugestellt. Die Anlage des Einforderungs-katalogs enthält eine 39-seitige Begründung und ausführliches „Beweis-material“, um den Forderungen Nachdruck zu verleihen. So soll die Verbesserung der demokratischen Verfasstheit der Bundesrepublik Deutschland mittels der Abstellung demokratischer Defizite gegenüber Europa und der Welt endlich in Gang kommen.
 
Gemäß Artikel 21(2) Grundgesetz sind alle Parteien ohne Ausnahme an die freiheitliche demokratische Grundordnung gebunden. Die Einhaltung dieser Vorschrift des Grundgesetzes müsste mindestens für die Parteien im Bundestag selbstverständlich sein. Alle 21 Punkte des Einforderungskatalogs der Bürgerparteien stellen einen klaren Verstoß gegen das Grundgesetz und die internationalen Normen dar, die genauso die Gesellschaft wie die Parteien nicht länger tolerieren dürfen. Die Parteien im Bundestag sind jedoch für die unverzügliche Beseitigung dieser offensichtlich gravierenden Verstöße mitverantwortlich und hierzu sogar verpflichtet. 
 
Die unterzeichnenden Bürgerparteien fordern deshalb die im Bundestag vertretenen Parteien auf, die Verstöße gegen das Grundgesetz und die internationalen Normen gemeinsam unverzüglich zu beseitigen. Für eine Stellungnahme seitens der Parteien wurde eine Frist von vier Wochen ihnen eingeräumt.

Der 21-Punkte-Einforderungskatalog wurde bis jetzt auch an die folgenden Rechtswissenschaftler und Organisationen nicht nur zur Kenntnisnahme sondern auch mit der Bitte um weiteres Beweismaterial und Hilfe bei der Verbreitung des Katalogs zugeschickt: Prof. Dr. Peter-Alexis Albrecht (Frankfurt am Main), Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim (Speyer), Prof. Dr. Christoph Degenhart (Leipzig), Prof. Dr. Martin Morlok (Düsseldorf), Prof. Dr. Karl-Albrecht Schachtschneider (Berlin), Prof. Dr. Karl-Joachim Schmelz (Bad Vilbel), RA Jörg Schmidt-Wottrich (Berlin), Bund der Steuerzahler Bayern e.V., Business Crime Control e.V., CleanState e.V., Darmstädter Signal, Deutscher Naturschutzring, LobbyControl e.V., Netzwerk Recherche e.V., Reporter ohne Grenzen e.V., Transparency Deutschland, Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V., Whistleblower-Netzwerk e.V. und Zivile Koalition e.V..
 
Die folgenden Parteien sind die Unterzeichner des 21-Punkte-Einforderungskatalogs: Allianz Graue Panther, Bürgerbewegung der Sozial-Konservativen Deutschlands, Demokratische Partei Deutschlands, Deutsche Konservative Partei, Deutsche Zukunft, Familien-Partei Deutschlands, Freie Wähler Deutschland, Freie Union, Soziale Gerechtigkeit-NRW, Soziale Mitte, WIR-Partei
 
Zu dem Einforderungskatalog finden Sie die Begründungen zurzeit unter www.freieunion.de, www.wir-partei.de und www.initiative-volksentscheid.de. Die Dokumente darf jeder verbreiten. Es wäre auch wünschenswert, wenn viele es tun würden. Wer die Bürgerparteien in ihren Bemühungen irgendwie unterstützen möchte, kann sich unter loesungsideen@web.de melden.    
 
Es wird eingefordert:
 
Ausgehend vom unveränderlichen, arg. Art. 79(3) GG, Kern des Grundgesetzes (GG), sind u.a. die Verfassungsgrundsätze der Menschenrechtsgeltung, Art. 1(2) GG, der Volkshoheit, Art. 20(2)1 GG, und der Gewaltentrennung, Art. 20(2)2 GG, zu verwirklichen, um endlich die GG-gemäße Demokratie, Art. 20(1) GG, in der Grundgesetzwirklichkeit herzustellen. Das bedeutet im einzelnen:
 
I. Grundgesetzmäßige Demokratie
1. Es ist sicherzustellen, dass die Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl erfolgt, wie es das Grundgesetz in Artikel 28 Satz 2 und Artikel 38 ausdrücklich vorschreibt. Das bedeutet unmissverständlich, dass keine Parteienwahl sondern ausschließlich Personenwahl vorgeschrieben ist. 
2. Zu allen Fragen, die ein angemessener Teil der Bevölkerung anders, individueller oder konkreter beantworten will, sind Volksabstimmungen auf der jeweiligen Ebene (Ortsteil, Gemeinde, Kreis, Land, Bund, Europa) gemäß Art.20(2) GG durchzuführen. 
3. Alle Personalunionen, die über eine Grenze zwischen den getrennten Staatsgewalten hinausgehen, sind grundgesetzwidrig und nicht gestattet. Besonders in den Kombinationen: 
•          Abgeordnete ./. Kanzler, Minister, Staatssekretäre
•          Beamte ./. Richter
•          Kommunalmandatsträger ./. Richter
4. Die bereits 2003 unterzeichnete UN-Konvention gegen Korruption ist unverzüglich zu ratifizieren.
5. Das Strafrechtsübereinkommen über Korruption und das Zivilrechtsübereinkommen über Korruption des Europarates sind zu ratifizieren.
6. Das Zusatzprotokoll des Strafrechtsübereinkommens über Korruption ist zu ratifizieren.
 
II. Exekutive und Legislative
7. Es ist auszuschließen, dass Lobbyisten in irgendeiner Weise und Form an Gesetzesvorbereitungen beteiligt werden, bzw. im Parlament als privilegiertes nicht vom Souverän gewähltes Nebenparlament ein- und ausgehen. 
8. Fraktionszwang, auch -disziplin genannt, ist nicht im Grundgesetz vorgesehen, daher ein klarer Verstoß und nicht gestattet. Die Unabhängigkeit der Abgeordneten wird durch das Grundgesetz in Art. 38 verbürgt und garantiert und ist eine Kernaussage unserer parlamentarischen Demokratie.
 
III. Justizwesen
9. Es ist die richterliche Exekutivunabhängigkeit auf Landes- und Bundesebene nach den Kriterien der Europäischen Union und des Grundgesetzes unverzüglich herzustellen.
10. Es gilt sicherzustellen, dass die Staatsanwaltschaften weisungsunabhängig von den Justizministerien agieren.
11. Wahl der Verfassungsrichter ist im Plenum sicherzustellen, wie das Grundgesetz es im Art. 94 (1) vorschreibt.
12. Die Richter der Bundesgerichte dürfen keiner Partei angehören, damit die Gewaltentrennung gemäß Art. 20 GG erfüllt wird. Einziges Auswahlkriterium sind die drei Auswahlkriterien des Art. 33 Abs. 2 GG.
13. Verletzt ein Beamter oder Richter vorsätzlich oder fahrlässig seine Amtspflicht, so ist er für den daraus entstandenen Schaden in Haftung bzw. Regress zu nehmen.
14. Der Anwaltszwang ist gemäß Artikel 6 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten aufzuheben.
 
IV. Wahlsystem
15. Im Hinblick auf das Wahlsystem sind die Vorschläge der OSZE für eine verbesserte Regelung der Wahlzulassung umzusetzen.
 
V. Politische Parteien
16. Das Erheben von Mandatsbeiträgen (=Parteisteuern) verstößt gegen das Grundgesetz und ist daher nicht gestattet. 
17. Um die Chancengleichheit herzustellen, hat die Parteienfinanzierung grundsätzlich durch ein unabhängiges Gremium zu erfolgen und ist so zu gestalten, dass alle bei einer Wahl zugelassenen Parteien unabhängig von ihrem Wahlergebnis im proportionalen Verhältnis gleich zu behandeln sind. 
18. Erzielte Einnahmen aus Veranstaltungen bzw. Vertrieb von Druckschriften und Veröffentlichungen und sonstigen mit Einnahmen verbundenen Tätigkeiten - Pos. 7 der Einnahmenrechnung (s. Anlage) - sind mit allen Einzelbeträgen und Namensnennung aller Geschäfts- und Vertragpartner im Rechenschaftsbericht zu veröffentlichen. 
19. Die staatliche Parteienfinanzierung ist regelmäßig in einem umfassenden „Parteienfinanzierungsbericht“ transparenter zu gestalten, so dass auch über die Zuwendungen an die Fraktionen der Parteien im Bundestag und in den Landesparlamenten und die Pauschalzuschüsse an die parteinahen Stiftungen Auskunft gegeben wird.
20. Die weit verbreitete Ämterpatronage durch die etablierten Parteien ist ggf. per Gesetz bzw. Verordnung oder Resolution zu unterbinden.
 
VI. Öffentliche Verwaltung
21. Deutschland sollte, um zu Europa und der Welt aufzuschließen, das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes verbessern bzw. aktualisieren. Die Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes durch Bürgerinnen und Bürger ist zu fördern, indem jedermann Zugang zu allen Akten öffentlicher Dienststellen hat. Gebühren und lange Bearbeitungszeiten sind abzubauen. (PK)
 

2012-05-16

Presseaussendung


Überparteiliche Plattform
für den Austritt aus der EU
„Initiative HEIMAT & UMWELT“, „Initiative für mehr DIREKTE DEMOKRATIE“,
Anti-Gentechnik-Plattform „PRO LEBEN“, Tierschutzorganisation „ANIMAL SPIRIT“.
p.A. „Initiative Heimat & Umwelt“,
3424 Zeiselmauer, Hageng. 5, Tel. 02242 / 70516
w w w. e u - a u s t r i t t s - v o l k s b e g e h r e n . a t



Die von der ÖVP-Ministerin behaupteten „Formalfehler“ seien an den Haaren herbeigezogen und dienen ausschließlich der Blockierung bzw. Hinausschiebung des eindeutig erkennbaren Bürgerwillens zum Austritt der Republik Österreich aus der ruinösen EU – siehe auch die jüngste Meinungsumfrage von IMAS: nur mehr 29% der Österreicher sehen in der EU mehr Vorteile als Nachteile – der wahre Grund für die Blockierung des EU-Austritts-Volksbegehrens…

Inge Rauscher weiter: „Die fast 10.000 Erstunterzeichner des EU-Austritts-Volksbegehrens werden jedenfalls ihre Schlüsse aus der für Juni erwarteten Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs über die Anfechtung („Beschwerde“ gemäß § 144 Abs. 1 Bundesverfassungsgesetz) des Volksbegehrens-Verhinderungs-Bescheids der Innenministerin ziehen und den Kampf um dieses Volksbegehren auf jeden Fall fortsetzen. Dabei wird sich zeigen, ob den kürzlich medial kolportierten Worten des Präsidenten des VfGH, Gerhart Holzinger, „die Politik möge Volksbegehren ernster nehmen als bisher“, auch Taten folgen werden und zumindest der VfGH selbst bereits eingeleitete Volksbegehren ernst nimmt.“

Dr. Franz-Joseph Plank, Obmann der Tierschutzorganisation ANIMAL SPIRIT und Mit-Initiator des EU-Austritts-Volksbegehrens ergänzt: „In der Wiege der direkten Demokratie, der Schweiz, können hunderttausend Bürger mit Unterschriften, die nicht vor den Gemeindeämtern oder einem Notar geleistet werden müssen, sondern frei gesammelt werden können, ein Volksbegehren mit zwingender Volksabstimmung, deren Ergebnis für die Regierung bindend ist, zu jedem beliebigen Thema herbeiführen. Das ist einer der Hauptgründe, warum die Schweiz durch die Ablehnung der großen Mehrheit ihrer Bürger nicht Mitglied der EU wurde. Und das ist auch der Hauptgrund, warum die Schweiz noch immer Vorbild vieler wegweisender Umwelt- und Tierschutzgesetze ist, die in einer zentralistischen, Konzern-abhängigen und volksfernen EU-Autokratie niemals durchzusetzen wären.“

„Direkte Demokratie nach dem Muster der Schweiz setzt nämlich volle staatliche Souveränität voraus und ist daher in EU-Mitgliedstaaten nicht möglich, da dies in klarem Widerspruch zu den EU-Verträgen wäre“, erklärt Helmut Schramm, Sprecher der „Initiative für mehr Direkte Demokratie“ und Mitbetreiber des EU-Austritts-Volksbegehrens. „Politiker, die zur „direkten Demokratie“ aufrufen, müßten gleichzeitig entweder zum Bruch der EU-Verträge oder zum Austritt aus der EU aufrufen – egal von welcher Partei. Alles andere wäre Betrug an den Wählern!“

Rückfragehinweis: Überparteiliche Plattform für den Austritt aus der EU,
Inge Rauscher (+43) 02242 / 70516, email: helmutschramm@gmx.at


APA-Presseaussendung

2012-05-14

Mai/2012: Volksentscheid gegen den EURO-Wahn (mit K.A. Schachtschneider)

 Mitschnitt der öffentlichen Premiere der Mai-Ausggabe von COMPACT-Magazin

Die aktuelle Ausgabe von COMPACT-Magazin (5/2012) hat den Schwerpunkt “Das neue Geld – Was nach dem Euro kommt”. Passend dazu referierte Prof. K.A. Schachtschneider auf unserer Premierenveranstaltung – der Euro-Kritiker der ersten Stunde, das demokratische Urgestein sprach zum Thema Volkssouveränität und drohende Euro-Diktatur.

Jürgen Elsässer Blog


Video auf Youtube

2012-05-10

Weg mit dem Euro!


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Dreizehn Jahre nach Einführung des Euro ist offensichtlich, dass das Euro-Währungsexperiment nicht nur seine Verheißungen nicht eingelöst hat, sondern dass seine Fortführung sogar in ein Chaos münden wird: Aus diesem Grunde wenden sich vierzehn namhafte deutsche und französische Wirtschaftsexperten mit einem Appell an die Regierungen der Europäischen Union.

Appell an die Regierungen der Europäischen Union
Ausgearbeitet von einer Gruppe deutscher und französischer
Wirtschaftsexperten in Düsseldorf

Dreizehn Jahre nach Einführung des Euro ist es offensichtlich, dass dieses Experiment nicht nur seine Verheißungen nicht eingelöst hat, sondern dass seine Fortführung sogar in ein Chaos münden wird.
Statt Wohlstand erleben wir einen Wirtschaftsabschwung in fast allen Ländern der Euro-Zone und damit einhergehend eine erheblich steigende Arbeitslosigkeit.


Statt Haushaltsdisziplin haben wir einen verantwortungslosen Anstieg der Staatsschulden erlebt, den eine Reihe schmerzhafter Sparmaßnahmen nicht verringert hat.
Statt einer besseren wirtschaftlichen Integration erleben wir ein sich verschärfendes Gefälle zwischen den jeweiligen Ländern. Die Länder Süd-Europas, allen voran Griechenland aber auch Portugal, Spanien, Italien und sogar Frankreich, erleben seit zehn Jahren eine stete Verschlechterung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Weil das Wechselkursventil verstopft ist, verringert sich die Kaufkraft der einen Länder, während in den anderen Wachstum und Beschäftigung gedrückt werden. So wird die harmonische Entwicklung des europäischen Binnenmarktes beeinträchtigt.
Statt eines Zusammenwachsens der Völker erleben wir eine wachsende Feindseligkeit zwischen Gläubiger- und Schuldnerländern.
Statt einer Weiterentwicklung der Demokratie erleben wir, dass den Völkern von oben Entscheidungen aufgezwungen werden, an denen sie nicht beteiligt sind und die sie ablehnen.

Die verschiedenen Schirme, die aufgespannt werden, um „den Euro zu retten“, sind vergeblich, denn sie befassen sich ausschließlich mit den Staatsschulden und packen das eigentliche Problem nicht an der Wurzel des Übels - mangelnde Wettbewerbsfähigkeit und defizitäre Leistungsbilanzen der Länder Südeuropas. Der Versuch, den Abwertungsbedarf über interne Deflationsprozesse zu kompensieren, stößt sie noch tiefer in die Rezession (historische Beispiele: Deutschland 1930, Frankreich 1934).
Ein Ziel verfolgend, das ohnehin nicht erreichbar ist, begibt sich Europa in einen Rezessionssog, der den wichtigsten Weltmarkt trifft und die ganze Welt beunruhigt.
Die Europäische Zentralbank (EZB) - ihre Grundsätze und Satzung missachtend - sieht keinen anderen Ausweg, um den Euro zu retten, als massiv Geld zugunsten der Banken zu drucken.
Es ist darüber hinaus genauso so illusorisch zu hoffen, ein „Europa der Transfers“ würde die Währungsunion stabilisieren. Eine Politik dauerhafter Transfers von Hunderten von Milliarden Euro in die angeschlagenen Länder läuft auf eine Vergemeinschaftung der Staatsschulden hinaus. Die Völker, die ihren Beitrag dazu leisten müssten, werden diese Lösung auch deshalb ablehnen, weil sie dauerhaft kontraproduktive Anreize für die Schuldnerländer schaffen würde. Eine Palliativhilfe ohne Perspektiven kann die Beschleunigung der Erschütterungen, die nicht nur die Finanzmärkte, sondern auch die Realwirtschaft treffen, nicht verhindern.
Wenn dieser Euro-Rettungspolitik nicht unverzüglich ein Ende gesetzt wird, wird das Abenteuer der Gemeinschaftswährung dramatisch enden: Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage, ausufernde Arbeitslosigkeit, soziale Unruhen, zunehmende extremistische Tendenzen, Wiederaufflammen alter Konflikte, Auflösung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – alle diese negativen Faktoren führen dazu, dass die Länder Europas unregierbar werden und die Bedeutung Europas in der Welt schweren Schaden nehmen wird.
Die Europäische Union darf nicht weiter Spielball der auf Zerstörung unserer Lebensgrundlagen ausgerichteten globalen Finanzoligarchien bleiben. Ist es nicht beschämend zu sehen, wie sie sich Politik und Wirtschaft untertan machen, und nach ihren Interessen vor sich hertreiben?
Es ist offensichtlich, dass nur Ab- und Aufwertungen, die der jeweiligen Situation eines jeden Landes angepasst sein müssen, das Ungleichgewicht zwischen ihnen beenden und somit das Wachstum wiederbeleben können. Die Geschichte liefert zahlreiche Beispiele von Brüchen in Währungsunionen: Es ist möglich, sie politisch und wirtschaftlich geordnet zu steuern, und sie haben sich oft schon nach wenigen Monaten als sinnvoll erwiesen.
Aus all diesen Gründen appellieren deutsche und französische Wirtschaftsexperten, die sich am 7. Oktober 2011 in Lyon und am 11. und am 12. April 2012 in Düsseldorf getroffen haben, an ihre jeweiligen Regierungen, Folgendes zu vereinbaren und den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vorzuschlagen.


Deutsche Unterzeichner: Bruno Bandulet, Rolf Hasse, Wilhelm Nölling, Karl Albrecht Schachtschneider, Wolf Schäfer, Dieter Spethmann, Joachim Starbatty
Französische Unterzeichner: Professeur Alain Cotta, Jean Pierre Gérard, industriel et ancien membre du Conceil de politique monétaire de la Banque de France, Jean-Luc Gréau, ancien économiste du Medef, Roland Hureaux, le Professeur Gérard Lafay, Philippe Murer et Michel Robatel
www.deutschland.net

Niederlande: Wilders macht EU-Austritt zum Haupt-Wahlkampfthema

Der niederländische Oppositionspolitiker Geert Wilders will den totalen Austritt seines Landes - nicht nur aus dem Euro, sondern gleich komplett aus der EU. Er möchte, dass die Niederlande wie Norwegen lediglich Mitglied im EWR oder wie die Schweiz in der EFTA bleiben.
(... )Wir können wie Norwegen Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sein oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), wie die Schweiz, um so einen wirtschaftlichen Nutzen daraus zu ziehen“, sagte Geert Wilders. „Wenn wir kein Mitglied der EU und der Eurozone sind, dann könnten wir wieder selbst entscheiden, wer in unser Land kommt.“ mehr>>>

2012-05-07

Der Europäische Stabilitätsmechanismus oder wie Goldman Sachs Europa übernahm

von Ellen Brown
Der Putsch von Goldman Sachs, der in Amerika scheiterte, ist in Europa schon fast gelungen – ein permanenter, unwiderruflicher, unanfechtbarer Bailout für die Banken, garantiert von den Steuerzahlern.
Im September 2008 hat Henry Paulson, früher CEO von Goldman Sachs, es geschafft, dem Kongress ein 700 Milliarden Hilfspaket abzupressen. Aber um das zustandezubringen, musste er auf die Knie gehen und den Zusammenbruch des gesamten globalen Finanzsystems und die Verhängung des Ausnahmezustands androhen; und das Rettungspaket war eine einmalige Angelegenheit. Paulsons Appell für einen dauernden Rettungsfonds – das Troubled Asset Relief Programm oder TARP – stiess im Kongress auf Widerstand und wurde schliesslich abgelehnt.
Bis Dezember 2011 war der Chef der Europäischen Zentralbank, Mario Draghi, ehemaliger Vizepräsident von Goldman Sachs Europa, in der Lage, ein 500-Milliarden-Euro-Rettungspaket für die europäischen Banken zu genehmigen, ohne irgend jemanden um Erlaubnis zu fragen. Und im Januar 2012 wurde bei Nacht und Nebel eine – Europäischer Stabilitäts-Mechanismus (ESM) genannte – permanente Unterstützungsregelung (ein Rettungsschirm) verabschiedet, die in der Presse kaum Erwähnung fand. Der ESM zwingt den EU-Mitgliedsregierungen eine unbegrenzte Schuld auf und nimmt die Steuerzahler für alle Forderungen der eurokratischen Aufpasser des ESM in die Pflicht.
Der Putsch der Banker triumphierte in Europa anscheinend kampflos. Der ESM wird von den Regierungen der Euro-Zone, ihren Gläubigern und «dem Markt» gleichermassen bejubelt, da ihre Hauptinvestoren weiterhin Staatsanleihen kaufen werden. Alles wird den Forderungen der Gläubiger geopfert, denn wo sonst soll das Geld herkommen, um die lähmenden Schulden der Regierungen der Euro-Zone im Fluss zu halten [das heisst, den Mechanismus der Kreditaufnahme zur Refinanzierung der Staatsschulden am Laufen zu halten]?
Es gibt eine Alternative zur Schuldensklaverei gegenüber den Banken. Aber zunächst ein genauerer Blick auf die schändliche Schattenseite des ESM und die lautlose Übernahme der EZB durch Goldman Sachs …

Die dunkle Seite des ESM

Der ESM ist eine permanente Unerstützungseinrichtung, welche dazu vorgesehen ist, die vorläufigen Einrichtungen der Europäischen Finanzstabilitätsfazilität EFSF und des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus EFSM zu ersetzen, sobald er von Mitgliedstaaten ratifiziert ist, die zusammen 90 Prozent der Kapitalverpflichtungen ausmachen; man erwartet, dass dies im Juli 2012 der Fall sein sollte. Ein Video auf Youtube vom August 2011 mit dem Titel «Stoppt EU-Schulden­union (ESM-Vertrag)!» (englisch Dezember 2011: «The shocking truth of the pending EU Collapse!» Die schockierende Wahrheit über den bevorstehenden Zusammenbruch der EU!), ursprünglich deutsch ins Internet gestellt, vermittelt einen so entlarvenden Blick auf den ESM, dass es sich lohnt, ausführlich daraus zu zitieren. Darin wird ausgeführt:
«Die EU plant ein neues grundlegendes Gesetz, den Vertrag zum sogenannten Europäischen Stabilitätsmechanimus: ESM. […] Das Grundkapital beträgt 700 Milliarden Euro. Ich frage mich: Wieso eigentlich 700 Milliarden?»
[Mögliche Antwort: Das ahmt die 700 Milliarden Dollar nach, mit denen sich der US-Kongress im Jahre 2008 einkaufte.]
«Artikel 9: […] Die ESM-Mitglieder sagen hiermit bedingungslos und unwiderruflich zu, bei Anforderungen jeglichem […] Kapitalbedarf binnen 7 (sieben) Tagen nach Erhalt dieser Aufforderung nachzukommen.
Ich frage mich – nichts. Das habe ich verstanden. Wenn der ESM ruft, dann muss es schnell gehen. Immerhin sieben Tage. […]. Nur vielleicht: Was heisst ‹bedingungslos und unwiderruflich›? Wenn ein neues Parlament gewählt wird, das den Transfer dann nicht mehr will? Das geht dann also nicht mehr?»
«Artikel 10: Der Gouverneursrat kann Änderungen des Grundkapitals beschliessen und Artikel 8 […] entsprechend ändern.
Ich frage mich: Wie bitte? Die 700 Milliarden sind also nur der Anfang? Der ESM kann also beliebig nachfordern? Unbegrenzt? Und wir sind dann, siehe Artikel 9, bedingungslos und unwiderruflich verpflichtet zu zahlen?»
«Artikel 27, Absatz 2: Der ESM […] verfügt über volle Rechts- und Geschäftsfähigkeit für […] das Anstrengen von Gerichtsverfahren.
Absatz 3. Der ESM, sein Eigentum, seine Finanzmittel und Vermögenswerte geniessen umfassende gerichtliche Immunität […].
Ich frage mich: Der ESM kann selber klagen, aber nicht verklagt werden?»
«Artikel 27, Absatz 4: Das Eigentum, die Finanzmittel und Vermögenswerte des ESM sind vom Zugriff durch Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung und jede andere Form der Inbesitznahme […] durch Regierungshandeln oder auf dem Gerichts-, Verwaltungs- oder Gesetzeswege befreit.
Ich frage mich: Befreit von Zugriffen durch Gerichte – das hatten wir doch eben schon. Aber auch unsere Regierungen, unsere Verwaltungen und unsere demokratischen Gesetze – alle macht- und rechtlos gegen den ESM? Ganz schön mächtig, dieser ESM!»
«Artikel 30: Die Gouverneursratsmitglieder, Direktoren und Stellvertreter und das Personal geniessen Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich ihrer […] Handlungen und Unverletzlichkeit ihrer amtlichen Schriftstücke …
Ich frage mich: Und wer da mitmacht, ist fein raus? Keine Verantwortung, niemandem gegenüber? […] Eine neue Behörde, an die wir mit 7-Tagesfrist unbegrenzt unser Vermögen abliefern müssen, wenn die das wollen? Die Behörde kann uns verklagen, wir sie aber nicht? Alle Beteiligten geniessen Immunität? Es gelten keine Gesetze? Keine Regierung kann etwas unternehmen? Europas Staatshaushalte in einer und noch dazu nicht gewählten Hand? Ist das die Zukunft Europas? Ist das die neue EU – ein Europa ohne souveräne Demokratien?»

Der Goldman Vampir1 erbeutet Europa

Im letzten November hat der ehemalige Goldman CEO Mario Draghi ohne Trara und von der Presse kaum beachtet Jean-Claude Trichet an der Spitze der EZB abgelöst. Draghi verlor keine Zeit, um für die Banken das zu tun, was die EZB den Regierungen ihrer Mitgliedsländer verweigerte – sie mit Geld überschütten zu sehr tiefen Zinsen. Der französische Blogger [und Forschungsdirektor am Centre national de la recherche scientifique CNRS] Simon Thorpe2 berichtet:
«Am 21. Dezember ‹verlieh› die EZB 489 Milli­ar­den Euro an europäische Banken zum extrem grosszügigen Zins von gerade einem Prozent über drei Jahre. Ich sage ‹verlieh›, aber in Wirklichkeit haben sie einfach die Druckerpresse laufen lassen. Die EZB hat das Geld nicht, um es zu verleihen. Es handelt sich erneut um Quantitative Lockerung.»
Das Geld wurde praktisch sofort von insgesamt 523 Banken geschluckt. Das ist völliger Wahnsinn. Die EZB hofft, dass die Banken damit etwas Nützliches tun werden – etwa den Griechen Geld leihen, die an den Anleihemärkten gegenwärtig 18 Prozent zahlen, um Geld zu erhalten. Aber es bestehen absolut keine weiteren Bedingungen: wenn die Banken beschliessen, mit dem Geld Boni auszuzahlen, ist das in Ordnung. Oder sie könnten alles Geld zu Steueroasen transferieren.
Bei 18 Prozent Zins verdoppelt sich die Schuld in nur vier Jahren. Es ist diese drückende Zinslast, nicht die Schuld an sich, die Griechenland und andere Schuldnerländer lahmlegt. Thorpe schlägt die auf der Hand liegende Lösung vor:
Warum das Geld nicht direkt der griechischen Regierung leihen? Oder der portugiesischen Regierung, die Geld zurzeit für 11,9 Prozent Zins entleihen muss? Oder der ungarischen Regierung, die gegenwärtig 8,53 Prozent zahlt? Oder der irischen Regierung, sie zahlt zurzeit 8,51 Prozent? Oder der italienischen Regierung, die 7,06 Prozent zu zahlen hat?
Der Standard-Einwand gegen diese Alternative lautet, dass Artikel 123 des Lissabonner Vertrages die EZB daran hindere, Regierungen Geld zu leihen. Aber Thorpe argumentiert:
«Ich verstehe Artikel 123 so, dass er gewählte Regierungen daran hindern soll, die Zentralbanken dadurch zu missbrauchen, dass sie letztere anweisen, Geld zu drucken, um übermässige Ausgaben zu finanzieren. Das, sagt man uns, ist der Grund, warum die EZB unabängig von den Regierungen sein müsse. Gut. Aber was wir nun haben, ist millionenfach schlimmer. Heute ist die EZB vollständig in der Hand des Bankensektors. ‹Wir wollen eine halbe Milliarde wirklich billiges Geld!!› sagen sie. Okay, kein Problem. Mario ist da, um das zu richten. Und es besteht kein Bedarf, irgend jemanden zu konsultieren. Im Zeitpunkt, zu dem die EZB ihre Ankündigung macht, ist das Geld schon verschwunden.
Wenn die EZB wenigstens unter der Aufsicht gewählter Regierungen arbeiten würde, hätten wir einen gewissen Einfluss, wenn wir diese Regierungen wählen. Aber der Haufen, der nun seine schmutzigen Hände an den Instrumenten der Macht hat, ist völlig ausser Kontrolle.»
Goldman Sachs und die Finanztechnokraten haben das europäische Schiff übernommen. Die Demokratie ist futsch – alles im Namen dessen, dass die Zentralbank von den «Missbräuchen» der Regierung unabhängig gehalten werden müsse. Aber die Regierung ist das Volk – oder sie sollte es sein. Eine demokratisch gewählte Regierung vertritt das Volk. Die Europäer werden dazu verleitet, ihre in Ehren gehaltene Demokratie einer Gaunerbande von Finanzpiraten zu überlassen, und die übrige Welt ist nicht weit davon entfernt.
Die Europäer wären besser beraten, anstatt den drakonischen ESM-Vertrag zu ratifizieren, Artikel 123 des Lissabonner Vertrages grundlegend zu revidieren. Dann könnte die EZB Kredite direkt an die Regierungen ihrer Mitglieder ausgeben. Oder aber die Regierungen der Euro-Zone könnten ihre wirtschaftliche Souveränität wiederherstellen, indem sie die der öffentlichen Hand gehörigen Zentralbanken wiederbeleben und sie nutzen, um Kredite des Staates zum Wohle des Landes auszugeben, und das praktisch zinsfrei. Das ist keine neue Idee, sondern wurde in der Geschichte schon mit gutem Erfolg praktiziert, zum Beispiel in Australien von der Commonwealth Bank of Australia und in Kanada von der Bank of Canada.
Heute ist die Emission von Geld und Kredit zum privaten Recht von vampirartigen Couponschneidern geworden, die es dazu nutzen, den Lebenssaft aus den Volkswirtschaften zu saugen. Dieses Recht muss an die souveränen Regierungen zurückgegeben werden. Kredit sollte ein öffentlicher Nutzen sein, der zum Wohle des Volkes ausgegeben und gehandhabt wird.    •
Quelle: Global Research. 9. April 2012.

URL: www.globalresearch.caindexphp?context=va&aid=30403

(Übersetzung Zeit-Fragen)
1 Vampire Squid, Tiefseevampir: Bezeichnung für Goldman Sachs.
2 http://simonthorpesideas.blogspot.com/
* Ellen Brown ist Rechtsanwältin und Präsidentin des Public Banking Institute, PublicBankingInstitute.org. Im jüngsten ihrer elf Bücher, «Web of Debt», zeigt sie, wie ein privates Kartell dem Volk widerrechtlich die Macht zur Schöpfung von Geld entrissen hat und wie das Volk sie sich zurückholen kann. Ihre Webseiten sind: http://WebofDebt.com und http://EllenBrown.com

aus Zeit-Fragen Nr. 18/19 von 30. Apri 3012

2012-05-03

Erneuter Vortrag von Prof. Schachtschneider in Wien

Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider
Ordinarius für Öffentliches Recht

Einladung 
zum 
Informations- u. Diskussionsabend
 
„Was bedeuten Eurohaftungsschirm, Fiskalunion und EU-Wirtschaftsregierung für den Einzelnen?“
 
Es spricht:
 
Univ. Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider
 
am Mittwoch, 23. Mai 2012, um 19 Uhr
in W I E N im "KOLPINGHAUS WIEN-ALSERGRUND"
im 9. Bezirk, Liechtensteinstr. 100

 Eintritt freie Spende

***

Über den Referenten:

Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider

Geboren am 11. Juli 1940 in Hütten/Pommern; Altsprachliches Abitur in Berlin 1960; Studium der Rechte in Berlin, Bonn und Tübingen; 1964 Erstes, 1969 Zweites Juristisches Staatsexamen in Berlin; 1969 Promotion zum Dr. iur. an der Freien Universität Berlin; 1986 Habilitation für das Staats-, Verwaltungs- und das private und öffentliche Wirtschafts­recht durch den Fachbereich Rechtswissenschaft I, Hamburg; 1969 - 80 Rechtsanwalt in Berlin; 1972 - 78 Professor für Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin (Abendstudium); 1978 - 89 Universitätsprofessor für Wirtschaftsrecht an der Universität Hamburg; 1989 Ordinarius für öffentliches Recht der Universität Erlangen-Nürnberg; Prodekan und Dekan der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg 1992 – 1995; 2005 emeritiert; seither freiberuflich Lehrveranstaltungen, Prozesse, Vorträge, Veröffentlichungen.
Auswahl der Schriften: Das Sozialprinzip,1974; Staatsunternehmen und Privatrecht. Kritik der Fiskustheorie, exemplifiziert an § 1 UWG,1986; Res publica res populi. Grundlegung einer Allgemeinen Republiklehre. Ein Beitrag zur Freiheits-, Rechts- und Staatslehre,1994; Die existentielle Staatlichkeit der Völker Europas und die staatliche Integration der Europäischen Union,1995; Sozialistische Schulden nach der Revolution. Kritik der Altschuldenpolitik. Ein Beitrag zur Lehre von Recht und Unrecht,1996; Die Euro-Klage. Warum die Währungsunion scheitern muß,1998, mit W. Hankel, W. Nölling, J. Starbatty; Demokratiedefizite in der Europäischen Union, FS W. Hankel, 1999; Die Euro-Illusion. Ist Europa noch zu retten? 2001, mit W. Hankel, W. Nölling, J. Starbatty; Grenzen der Kapitalverkehrsfreiheit, in: ders., Rechtsfragen der Weltwirtschaft (Hrsg.), 2002; Revolution der Krankenversicherung. Prinzipien, Thesen und Gesetz, 2002, mit W. Hankel und A. Emmerich-Fritsche; Deutschland nach dem Konventsentwurf einer "Verfassung für Europa", FS W. Nölling, 2003; Der Anspruch auf materiale Privatisierung, exemplifiziert am Beispiel des staatlichen und kommunalen Vermessungswesens in Bayern, 2005; Fallstudien zum Öffentlichen Wirtschaftsrecht, 4. Aufl. 2005; Freiheit - Recht- Staat. Aufsatzsammlung zum 65. Geburtstag, 2005; Prinzipien des Rechtsstaates, 2006; Freiheit in der Republik, 2007; Verfassungsrecht der Europäischen Union,Wirtschaftsverfassung mit Weltwirtschaftsordnung, 2010; Grenzen der Religionsfreiheit am Beispiel des Islam, 2011;

Wichtige Prozesse: Berliner Wahlprüfung, 1975; Maastricht (Europäische Union), 1992/93; Gesundheitsstrukturgesetz, 1993 ff.; Altschulden (DDR), 1996; Europäische Währungsunion, 1998; Transplantationsgesetz, 1999; Abschaffung des Bayerischen Senats, 1999; Vertrag über eine Verfassung für Europa, 2005 ff.; Lissabon-Vertrag, 2008 f..; Griechenlandhilfe und Rettungsschirm für die Währungsunion, 2010.
Arbeitsgebiete: Freiheits-, Rechts- und Staatslehre (kantianisch); Verfassungs-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht; Europäisches Verfassungs- und Wirtschaftsrecht; Weltwirtschaftsrecht; Sozialrecht, Staatsunternehmensrecht: Arbeitsverfassungsrecht, Geld- und Währungsrecht; Medienrecht; Recht der freien Berufe, Steuerverfassungsrecht.

 

2012-05-02

Der geplante Verfassungsputsch im Mai

ESM – der Weg Österreichs in den kollektiven Selbstmord

von Friedrich Romig*

Für Mai 2012 plant unsere Regierung den grossen Verfassungsputsch. Zum 700-Milliarden-Euro-plus-Monster namens «Europäischer Stabilitäts-Mechanismus» soll das Parlament ja und amen sagen und dann auf ewig seinen Mund halten. Die Regierung will das Parlament buchstäblich «entmündigen». Der ESM ist eine Mega-Bad-Bank, die uneinbringliche Schulden zahlungsunfähiger Staaten (PIIGS) aufnimmt, um sie von den reichen Staaten (D, NL, FIN, AT) und ihren Bürgern «bedienen» zu lassen. Allein der Finanzminister als «Gouverneur» der neuen Mega-Bad-Bank ESM soll in Brüssel unwiderruflich entscheiden, welche Unsummen wir aufzubringen haben und wohin unser Steuergeld zu fliessen hat. Der von Faymann am 2. Februar 2012 unterzeichnete und im Mai zur Ratifizierung anstehende Knebelvertrag ist ein totalitärer Anschlag auf das Verfassungsrecht, auf den Primat des Nationalrats und die Souveränität unseres Staates in Finanz- und Budgetfragen. Zur Unterstützung zahlungsunfähiger Staaten werden uns Bürgern auf Generationen hinaus die Mittel entzogen, die wir selbst dringend brauchen, um wenigstens halbwegs über die Runden zu kommen, unsere Sozialnetze vor dem Zerreissen zu bewahren, die Infrastrukturen zu erhalten und unserer Jugend jene Ausbildung zu ermöglichen, die sie für ihren Lebenskampf braucht.

Was ist beabsichtigt?

Der einzige Zweck des Putsches ist die Entschuldung schwacher Euro-Staaten zu Lasten der starken und ihrer Bürger. Es soll also genau das geschehen, was bei Einführung des Euro ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Niemals hätten Deutsche oder Österreicher der Einführung des Euro zugestimmt, wäre ihnen gesagt worden, sie müssten die Schulden anderer Staaten bezahlen oder für sie bürgen. Der Gedanke an eine «Schuldenunion» war für alle Regierungen und sogar für den Mr. Euro, Herrn Claude Juncker, so absurd wie in den 90er Jahren «eine Hungersnot in Bayern». Das wurde vertraglich eisern und unmissverständlich in der «No-Bailout»-Klausel (heute Art. 125 AEUV) fixiert: «Kein Staat haftet oder zahlt für einen anderen Staat». Und ausdrücklich wurde verboten, dass die Europäische Zentralbank (EZB) ihre Gelddruckmaschine anwirft, um Staatsschulden zu finanzieren. Jetzt tut sie genau das!
Im Mai 2010 wurden durch die Staatschefs im Zusammenwirken mit der EZB in einer Nacht- und Nebelaktion die Verträge gebrochen. Ein einmaliger Vorgang: Die Staatschefs, die auf die Verfassung eingeschworen sind, brechen das Recht und machen das, wofür jeder Bürger bestraft wird. Das war das Ende des Rechtsstaats in Europa. Seit diesem Rechtsbruch kam es auf rund 10 Gipfeltreffen zu einer Kette von illegitimen «Rettungsmassnahmen», welche die zahlenden Euro-Mitglieder zugleich mit den «beschirmten» Schuldnern immer tiefer in den Schuldensumpf zogen, in dem sie nun versinken und ihre Freiheit verlieren. Denn ohne Recht gibt es keine Freiheit.

Der Putsch durch ein neues «Ermächtigungsgesetz»

Mit dem ESM-Vertrag wird einer kleinen Gruppe von Personen, dem aus den Finanzministern der Euro-Mitgliedstaaten bestehenden «Gouverneursrat» (Art. 5), eine praktisch unkontrollierbare, politische und finanzielle Macht übertragen.
Die «Gouverneure» können das zunächst mit 700 Milliarden bestimmte Stammkapital des ESM jederzeit beliebig erhöhen (Art. 8, Abs. 2: Art. 10, Abs. 1).
Sie können jederzeit noch nicht eingezahltes Stammkapital einfordern. Innerhalb von 7 Tagen müssen die Staaten der Aufforderung nachkommen.
Sie können es dem ESM gestatten, Kredite in unbegrenzter Höhe aufzunehmen (= EuroBonds!), um schwache Länder und ihre Banken zu finanzieren (Art. 21).
Die Leitung des ESM kann unbeschränkt Geschäfte jeder Art mit jedermann abschliessen. Sowohl die Leitung wie die Gouverneure geniessen Immunität vor gerichtlicher Verfolgung, auch dann, wenn sie Gelder veruntreuen oder aufs Spiel setzen (Art. 35).
Die Gouverneure, Leitung und Mitarbeiter haben Schweigerecht und Schweigepflicht. Sie können von niemandem ausserhalb des ESM zur Rechenschaft gezogen werden. Sie selbst bestimmen ihre Prüfer (Art. 26 – 30). Gehalt oder «Entschädigung» setzen sie sich selbst fest. Beides ist von staatlichen Steuern und Abgaben befreit.
Gesetze gelten für den ESM nicht, weder bestehende noch zukünftige. Kein Gericht kann den ESM belangen oder auf sein Vermögen zugreifen. Umgekehrt hat der ESM Klagerecht gegen jedermann (Art. 32).
Der ESM braucht für seine Bankgeschäfte keine Banklizenz, noch untersteht er irgendeiner Finanzaufsicht (Art. 32, Abs. 9).
Der ESM kann praktisch alle banküblichen Finanzgeschäfte tätigen (Art. 14 – 21):
–    Er kann Euro-Ländern Kredite geben (Art. 16),
–    Anleihen von Euro-Ländern zeichnen (Art. 17),
–    Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt kaufen oder verkaufen (18),
–    Banken finanzieren (Art. 15),
–    Euro-Ländern Kreditlinien und Ziehungsrechte einräumen (14),
–    Euro-Bonds ausgeben (Art. 21),
–    Zinsen festsetzen (Art. 20),
–    der ESM kann unbegrenzt Kredite aufnehmen und «hebeln» (Art. 21),
–    die Liste der Geschäfte jederzeit ändern und erweitern (Art. 19).
Diese ungeheuerliche Kompetenzübertragung bringt selbst dem «grünen» EU-Freak Alexander van der Bellen «die Galle hoch», wie er im «Standard» vom 30. März 2012 schreibt: «Nur weil die Regierungschefs pfeifen, haben Abgeordnete noch lange nicht zu springen. Sind Parlamente nichts als zeitraubende Schwatzbuden? Gilt jetzt als billiger Populismus, wenn Abgeordnete sich gegen autoritäre Strukturen wehren?»
Seine Fragen sind berechtigt, denn das ESM-Gesetz (es hat noch keinen Namen) ist nur mit dem «Ermächtigungsgesetz» Hitlers aus dem Jahr 1933 vergleichbar. Dieses wurde im Reichstag (am 23. März 1933) damit begründet, dass es «dem beabsichtigten Zweck nicht genügt, wollte die Regierung sich für ihre Massnahmen von Fall zu Fall die Genehmigung des Reichstags erhandeln und erbitten.» Frau Fekter will einen Ausschuss des österreichischen Parlaments gerade noch «informieren» und ihm allenfalls eine «begleitende Kontrolle» einräumen, mehr nicht. Mit den Abnickern aus den Regierungsparteien glaubt sie schnell fertig zu werden. Und sie hat wohl recht damit. Die Gewaltenteilung ist aufgehoben, die Exekutive hat die Legislative längst in die Tasche gesteckt. Die Abgeordneten lesen ja grossteils nicht einmal die Gesetze, die sie beschliessen, ihr Verständnis für komplizierte Finanztransaktionen ist beschränkt. Sie merken gar nicht, dass durch den bevorstehenden Verfassungsputsch das Königsrecht des Parlaments, die Repräsentation des Bürgers in Steuerfragen, durch ihre Zustimmung ausgehebelt wird. Immerhin werden wenigstens FPÖ und BZÖ den Knebelvertrag ablehnen, die «Grünen» jedoch zustimmen. Sie verhandeln bereits, wie uns van der Bellen unterrichtet, mit der Regierung, und wie die Verhandlungen dieser Partei von Heuchlern mit der Regierung ausgehen werden, ist jetzt schon gewiss.

Der Putsch ist der eigentliche Skandal

Der Putsch durch eine unscheinbare Verfassungsänderung, mit der alle ursprünglichen Prinzipien der Europäischen Währungsunion (EWU) auf den Kopf gestellt werden, ist der eigentliche Skandal. Der ESM selbst gehört nicht zum EU-Recht, er beruht auf einem eigenen völkerrechtlichen Vertrag, der nach luxemburgischen Gesellschaftsrecht eine Art Aktiengesellschaft ins Leben ruft («a special purpose vehicle», also eine «Zweckgesellschaft»). Doch weil die «Verfassung» der EU, der sogenannte «Lissabon-Vertrag» (EUV und AEUV), von höherem Rang ist, dürfen völkerrechtliche Verträge von und zwischen den EU-Mitgliedern nicht der EU-Verfassung widersprechen. Daher wird eine Verfassungsänderung notwendig. Diese, angeblich so «unscheinbare Verfassungsänderung» geschieht durch einen Zusatz zu Art. 136 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU), der das Bailout-Verbot aufhebt. Der Zusatz lautet:
«Die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, können einen Stabilitätsmechanismus einrichten, der aktiviert wird, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren.»
Begleitet wird die Einrichtung dieses «Stabilitäts-Mechanismus» durch einen «Fiskalpakt», der die Staaten zur Haushaltsdisziplin anhält. Er erwies sich jedoch schon bei der Unterzeichnung am 21. März 2012 als Plazebo und wurde gebrochen. Spanien kündigte an, die Vorgaben nicht einhalten zu können. Der Fiskalpakt wird, so die Erwartung aller Fachleute, wohl das gleiche Schicksal erleiden wie der bei Schaffung der Währungsunion verabschiedete «Stabilitätspakt» mit den bekannten «Maastricht-Kriterien» (3% Defizit, 60% GDP-Verschuldensgrenze). Er wurde ebenfalls schon bei der Einführung und später noch ungefähr sechzig Mal gebrochen. Es lohnt sich nicht, diesen «Fiskalpakt» näher zu betrachten, er dient allein dazu, den Abgeordneten eine Ausrede für ihre illegitime und gewissenlose Zustimmung zum ESM-Vertrag zu liefern. Ganz abgesehen davon stellt Stephan Schulmeister die Sinnhaftigkeit des Fiskalpakts immer wieder mit guten Gründen in Frage. Würde der Fiskalpakt durchgeführt wie geplant, so wird das gerade die «Rettung» jener Staaten vereiteln, die Hilfe aus dem ESM in Anspruch nehmen müssen und alle anderen mit in die Depression stürzen, so Schulmeister.
 Die Regelung zur Einrichtung des ESM soll im «vereinfachten Vertragsänderungsverfahren» gemäss Artikel 48, Absatz 6, EUV (EU-Vertrag) erfolgen. Der einzige Zweck dieses «vereinfachten Verfahrens» ist die Ausschaltung der Parlamente und die Nichtabhaltung von Volksabstimmungen in Ländern, wo dies für die Ratifikation völkerrechtlicher Verträge und ihre Änderung notwendig ist. Weil durch den ESM-Vertrag das ganze Euro-Konstrukt auf den Kopf gestellt wird, kommt dies einer Gesamtänderung der Verfassung gleich, für die in Österreich eine Volksabstimmung zwingend erforderlich ist. Um sie zu vermeiden, deklarierte man einfach diese «unscheinbare», in Wahrheit aber umstürzende, einer Revolution gleichkommende Einfügung zum Gegenstand des vereinfachten Verfahrens! Durch diesen Trick ist in Österreich jetzt nur noch eine 2/3-Mehrheit im Nationalrat für die Aufhebung des Bailout-Verbots notwendig.
Nach dem Lissabon-Vertrag ist durch eine «Nichtbeistandsklausel» in ganz umissverständlicher Weise das Bailout verboten:
«Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein.» (Art. 125 AEUV)
Durch die Aufhebung dieses Kernstücks der nach deutschem Vorbild einst konzipierten «Stabilitätsunion» wird die Europäische Währungsunion zu einer Schulden-, Haftungs- und Transferunion, eine grundlegendere Verfassungsbestimmung, durch welche die ursprünglichen Prinzipien der EWU vollkommen verändert werden, ist kaum denkbar. Man könnte sie mit der Annexion Österreichs durch das Deutsche Reich im Jahr 1938 vergleichen. Auch damals ging der Staat Österreich unter. Bundeskanzler Faymann hat sich vor den Wahlen zum Nationalrat verpflichtet, jede grundlegende Veränderung der Lissabon-Verträge einer Volksabstimmung zu unterziehen. Jetzt versucht er, sich mit «dirty tricks» seiner Verpflichtung zu entziehen und wird wortbrüchig.

Im Schuldensumpf für alle Ewigkeit

Der ESM-Vertrag enthält keine Auflösungs- und Austrittsklauseln. Er verpflichtet alle künftigen Generationen unseres Landes in alle Ewigkeit, die Schulden anderer Länder zu übernehmen und zu bedienen, und das auf Kosten des eigenen Wohlstands. Die Haftung ist praktisch unbegrenzt. Wir haben uns nämlich verpflichtet, die Anteile am ESM auch jener Länder zu übernehmen, die Hilfe aus dem ESM erhalten oder ihren Vertragsverpflichtungen nicht nachkommen. Suchen alle in Frage kommenden Länder, die sogenannten «PIIGS» (Portugal, Irland, Italien, Griechenland, Spanien) um Hilfe an, dann können sich unsere Haftungen und Zahlungen verdoppeln oder verdreifachen. Ausserdem werden die Kredite des IWF prioritär zurückgezahlt und bedient, so dass auch dadurch das Haftungsrisiko nochmals erheblich steigt. Nach der Zustimmung zum ESM sind wir Österreicher praktisch an einer «Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung» beteiligt, aus der wir nicht mehr herauskommen und damit «erpressbar geworden sind» (Prof. Hans-Werner Sinn). Wir befinden uns dann auf dem sicheren «Weg in die Katastrophe» (Prof. Max Otte). Schon seit den ersten, noch bescheidenen Beteiligungen konnten wir uns der ständigen «Aufstockungen» und «Erweiterungen» der nutzlosen Rettungsschirme nicht erwehren. Jetzt betragen Zahlungen und Haftungen für uns Österreicher mehr als 50 Milliarden Euro!

Wofür die zahlungskräftigen Euro-Mitglieder bereits zahlen und haften

Wofür und in welchem Ausmass wir Österreicher zahlen und haften müssen, weiss in Wahrheit niemand. Frau Fekter gab zuletzt (im «Standard» vom 1. April 2012) eine Summe von 40 Milliarden Euro an, doch vergass sie dabei die Zinsen und die bereits eingetretene Ausfälle, nicht zuletzt verursacht durch Spekulationen von inländischen Banken. Zahlreiche Banken müssen Abschreibungen auf ihre Beteiligungen im Ausland vornehmen, die das Steueraufkommen mindern. Die Steuerausfälle müssen von den Bürgern Österreichs durch erhöhte Zahlungen abgedeckt werden. Durch die bereits ausser Kontrolle geratene Inflation erfolgt zusätzlich zur höheren Besteuerung eine «kalte Enteignung» der Vermögen und Realeinkommen. EZB und Notenbanken haben die Geldschleusen geöffnet, neue Blasenbildungen zeichnen sich ab, die eher früher als später platzen und zu weiteren Belastungen führen werden.
Eine grobe Übersicht über weitgehend unbestrittene Zahlungs- und Haftungsbeträge der Gesamtheit der Euro-Länder weist folgende Positionen auf:
In der horrenden Summe von 2,3 Billionen Euro (siehe Tabelle) sind Altbeteiligungen am Kapital des IWF oder der EZB, die natürlich ebenfalls nie zurückgezahlt werden, noch nicht enthalten. Auch die Verluste der EZB durch Abschreibungen auf uneinbringlichen Forderungen gegenüber Banken und auf die von ihnen gestellten Sicherheiten («Collaterals») lassen sich heute nicht beziffern. Die EZB hat ihre Bilanzsumme mit Hilfe ihrer Gelddruckmaschinen in wenigen Jahren auf rund 3 Billionen Euro erhöht und damit verdreifacht! Und das bei praktisch stagnierender Realproduktion! Längst wird sie ihrer eigentlichen Aufgabe, für Preisstabilität zu sorgen, nicht mehr gerecht.
Österreich ist an den Unsummen mit ungefähr 3% beteiligt. Wie hoch das daraus resultierende Risiko ist, lässt sich heute noch kaum abschätzen. Wir stecken jedenfalls bis zum Hals im Schuldensumpf.

Der Ausstieg ist machbar!

Trotzdem ist der Ausstieg machbar. Die von dem englischen, bankenunabhängigen Forschungsinstitut «Lombard Street Research» im Auftrag der Niederländer erstellte Studie «Netherlands and the Euro» (im Internet leicht abrufbar!) kommt jedenfalls zu dem Schluss, dass selbst der sofortige Ausstieg auf jeden Fall für die Niederländer weit billiger käme als die Weiterführung der Währungsunion bis zum Jahr 2015 oder darüber hinaus. Selbst wenn die bereits geleisteten Zahlungen und noch bestehenden Zahlungsverpflichtungen voll abgeschrieben werden müssten, ist der Nutzen aus dem Ausstieg höher als die Kosten. Die Studie räumt ein für allemal mit der falschen Behauptung auf, die Niederländer hätten von dem Beitritt zur Währungsunion «profitiert». Tatsächlich war der Beitritt von Beginn an mit erheblichen Wohlstandsverlusten verbunden. Geringere Zuwächse an GDP und Real­einkommen pro Kopf, Zunahme an prekären Arbeitsplätzen, höhere Budgetdefizite, höhere Arbeitslosenraten, höhere Abschreibung auf Leistungsbilanzüberschüsse, höhere Inflationsraten, Einbussen an Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Ländern wie Schweiz und Schweden lassen deutliche Nachteile aus der Mitgliedschaft in der Währungsunion erkennen. Für die Niederländer wäre der sofortige Ausstieg aus der Euro-Zone sehr zum empfehlen. Die Gefahr einer überbordenden Aufwertung der eigenen Währung (dem niederländischen Gulden) besteht nicht.
Die Ergebnisse dieser gründlichen Studie können ganz ohne Zweifel in hohem Masse auf Österreich übertragen werden. Auch für Österreich gilt, dass der schnellstmögliche Ausstieg aus der Währungsunion, die Nichtbeteiligung am ESM und die Rückkehr zur eigenen Währung die weitaus günstigste Option wäre.
Damit aber entsteht eine Verpflichtung für alle Abgeordneten, Journalisten, Opinion-Leaders und für alle Bürger, denen das Wohl des Landes und der künftigen Generationen am Herzen liegt, sich mit allen Kräften gegen den Putschversuch zu stemmen. Wenn wir diesen geplanten Putsch nicht verhindern, wird die ESM-Mega-Bad-Bank sich auf uns legen wie eine Krake und mit ihren Fangarmen noch den letzten Blutstropfen aus unseren Adern saugen, bevor wir endgültig im Schuldensumpf versinken.    •
* Der Autor lehrte Politische Ökonomie in Wien, Graz und Aachen. Er war Mitglied der Europa­-Kommission der Österreichischen ­Bischofskonferenz. Sein jüngstes Buch «Der Sinn der Geschichte» (Regin-Verlag, Kiel 2011) geht ausführlich auf die gravierenden Folgen der Entwicklung der Europäischen Union zu «Vereinigten Staaten von Europa» ein.
IWF-Anteil am Rettungsschirm (Haftung Euro-Länder!)
250 Mrd. Euro
Bürgschaften für Hilfen aus dem EU-Haushalt (EFSM)
60 Mrd. Euro
Bürgschaften aus dem EFSF (Vorgänger des ESM)
780 Mrd. Euro
1. Rettungspaket für Griechenland (bilateral, inklusive IWF)
109 Mrd. Euro
Privatentschuldung Griechenlands (dafür kommt grösstenteils der Staat
auf indirekte Weise in Form von Zinsdifferenzgeschenken an die Banken
und durch Steuerausfälle auf)
110 Mrd. Euro
EZB-Ankäufe von Staatsanleihen der PIIGS (die nie zurückgezahlt werden!)
220 Mrd. Euro
Target-2-Verbindlichkeiten der PIIGS (uneinbringlich!)
650 Mrd. Euro
Geplante Aufstockung der IWF-Beteiligung durch EWU-Länder
50 Mrd. Euro