2015-03-30

Skandal-ÖVP: Offener Bruch der immerwährenden Österreichischen Neutralität durch Bekenntnis zu einer EU- Armee!



Im neuen Entwurf ihres Parteiprogramms hat die ÖVP ein Bekenntnis zu einer Europäischen Armee und bekennt sich gleichzeitig für die Neutralität.. Klar verankert ist im Zwischenentwurf ("Europa & die Welt: Modell Österreich) das Bekenntnis zur allgemeinen Wehrpflicht, aber auch zu einer gemeinsamen europäischen Armee, schreibt der Standard. 

Jetzt müssen die Bürger begreifen: Es ist ein Skandal, dass eine Regierungspartei offen die Neutralität abschaffen will, obwohl das nicht zugegeben wird. Schon jetzt ist die offene Aushöhlung oder Reduzierung der Neutralität gegen die Bundesverfassung und Demokratie. Teilname an Kriegen auf der ganzen Welt - mit oder ohne UNO-Mandat - ist für ein neutrales Land verboten. Auch wirtschaftliche Sanktionen.

Wenn die Bundesregierung das Bundesverfassungsgesetz an die EU-Militarisierung anpasst, aushöhlt oder bricht ist das klar neutralitäts- und verfassungswidrig. Eine EU-Armee ist natürlich klar gegen die Neutralität.  Ein Unrecht, denn die immerwährende Neutralität ist ein Versprechen für alle Zeiten. Die Neutralität kann nur mit Erlaubnis des Parlaments, der Staatsbürger und der Völker, die damals den Vertrag mit Österreich abgeschlossen haben, aufgehoben werden.
Parteiprogramm ÖVP  S31: (...) Mit Blick auf die Weiterentwicklung der EU treten wir für eine gemeinsame europäische Armee ein."

Die  EU ist in ihren Funktionen bereits ein illegaler Bundesstaat mit einer gemeinsamen Außen- Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Nicht nur aufgrund der gemeinsamen Außen- Sicherheits- u. Verteidigungspolitik – diese schließt mehr und mehr die eigene Verteidigung der Mitgliedstaaten aus- sondern auch beispielsweise wegen neuen Zuständigkeitsordnung des Vertrages von Lissabon.

Die Landesverteidigung wird unzulässig geschwächt – siehe Heeresbudgetkürzungen und Kasernenschließungen bzw. Umwidmungen. 13 Kasernen wurden bereits geschlossen, aber  für Auslandseinsätze des Bundesheeres wird weiterhin investiert.

Die EU-Verträge stellen die Weichen nicht nur im wirtschaftlichen sondern auch im militärischen Bereich auf Großstaat und Großmacht. Die EU als Teil der internationalen Wirtschaft spielt im  neoliberalen Ausbeutersystem mit, zu Lasten der Schwachen. Die Grundfreiheiten sind  schon der Grundfehler der EU. Die Schere zwischen Arm und Reich geht dadurch ständig auseinander, das Niveau sinkt. Dieses System will auch militärisch abgesichert sein. Nach dem Motto, wer nicht mitmacht, der wird allen Mitteln „demokratisiert“.  Die EU-Verträge sprechen eine eindeutige Sprache. Es wurden EU-Schlachttruppen für moderne „High-Tech-Kriege geschaffen. Es geht um geostrategische Vorteile und um Rohstoffe.

Die Kehrseite dieses Wahnsinns? Tod, Elend, Armut, Hunger, Vertreibung, Bürgerkriege.

Jean Ziegler beschreibt diese Ungerechtigkeit in seinem Buch „Wir lassen Sie verhungern“ eindrücklich: „Alle fünf Sekunden verhungert ein Kind unter zehn Jahren. 57000 Menschen sterben pro Tag an Hunger. Eine Milliarde Menschen sind permanent schwerst unterernährt“.    
Trotz Warnungen von führenden Ökonomen wie Joseph Stiglitz und Paul Krugman welche
die neoliberale Idee als gescheitert ansehen, wird weiter der Weg fürs Kapital freigemacht. Auch mit militärischen Mitteln. Dazu wurde auch eine EU-Verteidigungsagentur geschaffen.  In einen „Anschubfonds“ für EU-Militäraufgaben wird von allen EU-Staaten eingezahlt. Die Verteidigung der EU beginnt mitunter im fernen Ausland, so wie in Afghanistan oder in Nordafrika. Wenn nötig auch ohne Uno-Mandat.
Durch die "Gemeinsame Außen- und Verteidigungspolitik" der EU, insbesondere seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages, hat sich die Europäische Union ein begrenztes "ius ad bellum" (Recht zum Kriege) gegeben. Diese EU-Missionen können auch Kriege auf der ganzen Welt gegen den Terror sein. Terrorismus ist ein schwer defi­nierbarer Begriff. Mit dem Begriff des Terrorismus in einem Drittland lässt sich der Einmarsch in dieses Drittland und die Besetzung des Drittlandes rechtferti­gen. Diese Friedenspolitik genannte Außen- und Sicherheits­politik hat sich offen vom UNO-Gewaltverbot gelöst. Diese Kriegsermächtigung gepaart mit der Aufrüstungsverpflichtung und gemeinsamer Verteidigung – auch im fernen Ausland - ist gegen die Neutralität und ein Beweis des funktionalen Bundesstaats EU. Große Kriege oder gar Weltkriege  verantworten immer nur Großmächte, Großstaaten und Großreiche wie die EU.

Der Frieden ist das Wichtigste im Leben. „Frieden schaffen“ und verhandeln statt Krieg zu führen, ist immer die bessere Lösung. Die EU beteiligt sich dagegen an US/Nato-Kriegen und gefährdet auch derzeit im Ukraine-Konflikt den Frieden. Österreich muss sich da klar zur Neutralität bekennen und sich auch demnach verhalten.


Der Historiker Dr. Wolfgang Hingst – er ist auch Buchautor - sein für mich bestes Werk heißt „Paradies oder Weltuntergang“ -  zur  Neutralität:
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Im Moskauer Memorandum (April 1955), das den Weg zum Staatsvertrag vom 15. Mai 1955 öffnete, verpflichtete sich Österreich, "immerwährend eine Neutralität derart zu üben, wie sie von der Schweiz gehandhabt wird". Am 7. Juni 1955 wurde durch einen im Nationalrat einstimmig angenommenen Entschließungsantrag die immerwährende Neutralität Österreichs feierlich proklamiert.

Im Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs heißt es unter Artikel I : "Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen." Und weiter:  "Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen."

Österreich ist der EU 1995 als neutrales Land beigetreten. Die Regierung hat vor der EU-Volksabstimmung am 12. Juni 1994 zugesichert, dass die immerwährende Neutralität des Landes erhalten bleibt.
Die Geschichte lehrt, dass die Neutralität Österreich nicht von Moskau aufgezwungen wurde. Es ging der Sowjetunion um "Neutralität als Garantie von Österreichs Unabhängigkeit"


Ex-Bundesminister für Justiz Professor Hans Richard Klecatsky – er unterstützt das EU-Austritts-Volksbegehren über die Neutralität:

„Das Neutralitätsverfassungsgesetz gehört zu dem Komplex der dem heutigen Bundesverfassungsrecht vorgelagerten und dessen volle Geltung erst bewirkenden Staatsgründungakten der Zweiten Republik.“
„Die immerwährende Neutralität wurde auch noch unter den besonderen Schutz, der auch für sich in alle Zukunft weisenden verfassungsrechtlichen Staatszielbestimmung der „umfassenden Landesverteidigung“ gestellt.
Die Neutralität ist also mit der äußeren und inneren verfassungsrechtlichen Identität der 2. Republik samt ihren inneren „Baugesetzen“ oder „Grundprinzipien“, mit ihrem Werden und ihrer Zukunft nach dem klaren Wortlaut des Neutralitätsverfassungsgesetzes „immerwährend“, “dauernd“, “für alle Zeiten“ verknüpft – somit eine die einfachen, nicht „immerwährenden“ Verfassungsbestimmungen des B-VG überragende und auch dessen später leichtfertig eingefügten Art. 23f von vorneherein begrenzende Staatsfundamentalnorm oder Staatsexistenzialnorm, die als solche ausschließlich der Selbstbestimmung des österreichischen Volkes unterliegt.
Art. 9a B-VG sagt: „Österreich bekennt sich zur umfassenden Landesverteidigung, ihre Aufgabe ist es, die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebiets zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität.

Professor Erwin Bader zur Neutralität:

Das Nationsbewusstsein Österreichs vereinigte sich angesichts der geschichtlichen Erfahrung mit dem Neutralitätsbewusstsein. Denn die Landesverteidigung wurde wegen der Erinnerung an die Kriegsgreuel im Zweiten Weltkrieg, in welchem die Kriegshetze Nazideutschlands mit dem Gedanken der Landesverteidigung beschönigt wurde, mit dem Neutralitätsgedanken verknüpft. «Nie wieder Krieg!» hieß es nach 1945; wenn der Österreicher dennoch seine Heimat verteidigen wird, dann in der Überzeugung, dass die Neutralität keine Kriegshetze mehr ermöglicht, sondern den Frieden fördert!

Nicht nur in Österreich, sondern auch in der Schweiz, dem erklärten Vorbild der österreichischen Neutralität, wurde - vor allem als Folge der internationalen Entstehungskonstellation - die Unauflöslichkeit der österreichischen Neutralitätsverpflichtung angenommen. Bezüglich der Schweiz, deren Neutralität von den seinerzeitigen Großmächten am Wiener Kongress 1815 ausgehandelt worden war, herrschte die Meinung, dass nur das Volk (was nicht zu erwarten war) eine Abänderung von der immerwährenden Neutralität beschließen könnte. Aber Österreich habe darüber hinaus von sich aus und in überzeugender Weise freiwillig die Unauflöslichkeit der Neutralität verfassungsmäßig verankert, indem ausdrücklich festgeschrieben worden war, dass diese «in aller Zukunft» gelten sollte, folglich auch die zukünftigen Generationen bindet.  Immerwährende Neutralität bedeutet vor allem strikte Nichtbeteiligung an allen Bündnissen, welche geeignet sind, im Falle eines Krieges Beistandspflichten einzufordern, insbesondere an Militärbündnissen.

Professor Bader erinnert auch an den Neutralitätsvorbehalt von Alois Mock 1989, der ausdrücklich bei dem Beitrittsansuchen festgelegt wurde:

 „Man geht davon aus, dass es auch als Mitglied der Europäischen Gemeinschaft aufgrund des Beitrittsvertrages in der Lage sein wird, die ihm aus seinem Status als immerwährend neutraler Staat erfließenden rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen und seine Neutralitätspolitik als spezifischen Beitrag zur Aufrechterhaltung von Frieden und Sicherheit in Europa fortzusetzen“.

Aber es ist anders: Neutralitätswidrig trägt Österreich schon seit Jahren wirtschaftliche EU-Sanktionen gegen andere Staaten mit und beteiligt sich mit dem Bundesheer an kriegerischen Missionen, schickt teilweise hunderte Soldaten in ausländische Kriegsgebiete.

 „Seit 1960 haben mehr als 90.000 österreichische Soldaten an über 50 internationalen militärischen Missionen teilgenommen“, erfährt man auf der Webseite des Bundesheeres.  

Bundesheer baut Einsatz in Afrika aus

Auch ein "robuster" Einsatz wie etwa im Tschad, bei dem auch aktive Kampfhandlungen gesetzt werden können, ist bei entsprechendem UNO-Mandat für Klug vorstellbar, so gestern in den Medien. Im Tschad hätten die Österreicher Fähigkeiten und Kenntnisse gewonnen, die nicht verloren gehen sollen, hieß es aus dem Verteidigungsministerium.

Ich meine, dass es auch durch die Uno unzulässig ist, die Neutralität Österreichs zu gefährden oder auszuhöhlen.  

Zu den Vereinten Nationen und zur Ukraine-Krise einige Überlegungen von Professor Hans Köchler, - er ist Uni-Professor in Innsbruck und hat Funktionen in der UNO  - aus der Wochenzeitung „Zeit-Fragen“:

Der Sicherheitsrat ist faktisch eine Instanz, die unanfechtbar ist. Es gibt im Rahmen der UNO-Charta keine Gewaltenteilung, und das heißt konkret, was den Sicherheitsrat betrifft, es gibt nicht so etwas wie einen Verfassungsgerichtshof der Vereinten Nationen, der überprüfen könnte, ob der Sicherheitsrat Beschlüsse - gemäß der Charta der Vereinten Nationen- gefasst hat.


Vor allem ist die UNO ja leider jetzt schon lange nicht mehr imstande, die zentrale Funktion zu erfüllen, für die sie geschaffen worden war, nämlich den Frieden zu garantieren. Jetzt ist es so, dass im Namen dieser Organisation Aggressionskriege geführt werden. Das ist wirklich eine völlige Verkehrung der Zielsetzung der Charta der Vereinten Nationen (…)

Sinngemäß hat der ständige  Sicherheitsrat hat Vetorecht, ist aber selbst von eventuellen Sanktionen ausgenommen, weil dann das betreffende Land gegen sich stimmen müsste.

Ein Beispiel: Die USA haben 2003 den Irak angegriffen und in der Folge besetzt. Da kein Land bereit ist, gegen sich selbst Zwangsmass­nahmen zu beschließen, war es im Sicherheitsrat nicht möglich, dagegen etwas zu tun.

Und zum EU/Nato/Russland/Ukraine-Konflikt:

Der Konflikt im Gebiet der östlichen Ukraine kann nur auf politischer Ebene gelöst werden: auf der Basis von (a) der Anerkennung des Rechts auf Selbstverwaltung, (b) dem Föderalismus und (c) einem internationalen Status der Neutralität der Republik Ukraine.
(…) Um einen dauerhaften Frieden zu erreichen, werden sich alle Parteien auf das Recht auf Selbstverwaltung der Menschen in der Konfliktzone einigen müssen. Im modernen Völkerrecht ist das Recht auf Selbstbestimmung das Kernstück, das die Wurzel von Demokratie und Legitimität jedes politischen Systems bildet“ (…)

Im Zusammenhang mit der UNO möchte ich noch auf die Rede des russischen Außenministers Segej Lawrow an der 51.Münchner Sicherheitskonferenz am 7.Februar 2015 hinweisen, welche die Wochenzeitung „Zeit-Fragen“ in der aktuellen Ausgabe veröffentlichte. Ein Auszug:

Die Konstruktion der Stabilität, die sich auf die UN-Satzung und die Prinzipien von Helsinki gestützt hat, ist schon lange untergraben worden – durch die Handlungen der USA und ihrer Verbündeten in Jugoslawien (die Bombardements dort), im Irak, in Libyen, mit der Erweiterung der Nato nach Osten und der Schaffung von neuen Demarkationslinien. Das Projekt der Errichtung eines «europäischen Hauses» ist gerade deshalb nicht umgesetzt worden, weil unsere Partner im Westen sich nicht von den Interessen der Schaffung einer offenen Sicherheitsarchitektur bei gegenseitiger Achtung der Interessen leiten liessen, sondern von den Illusionen und Überzeugungen der Sieger im Kalten Krieg. Die im Rahmen der OSZE und des Russland-Nato-Rates feierlich angenommenen Verpflichtungen, die eigene Sicherheit nicht auf Kosten der Sicherheit der anderen zu gewährleisten, wurden in der Praxis ignoriert.

Und was machen unsere Politiker?

Sie beschließen eine Bundesverfassungsänderung, welche die Neutralität aushöhlt, der Art. 23f, jetzt 23j.

Sie stimmen für EU-Sanktionen gegen Russland.

Sie beschließen eine so genannte Sicherheitsstrategie für Österreich.

Auszüge daraus:

Österreich wird sich an der Sicherheitspolitik der EU in allen ihren Dimensionen beteiligen.

Österreich wird als Mitglied der EU die GASP aktiv mitgestalten und sich im Rahmen seiner Kapazitäten weiter am gesamten Spektrum der im EUV genannten Arten von GSVP-Aktivitäten, einschließlich der Battlegroups, beteiligen.

Beteiligung an der gemeinsamen EU-Verteidigungspolitik, die zu einer Gemeinsamen Verteidigung führen kann Art.

Angemessene Beteiligung an Maßnahmen, Missionen und Operationen des internationalen Krisenmanagements, gemäß den definierten Kriterien für die Teilnahme an Missionen
und Operationen.

Nachdrücklicher Einsatz für friedliche Lösungen von Konflikt- und Krisensituationen,
vor allem am Balkan, im Nahen Osten und Nordafrika sowie auch in Afrika südlich der
Sahara.

Es ginge aber anders, die Schweiz mit ihrer bewaffneter Neutralität und direkten Demokratie zeigt es vor. Keine Kriege durch Selbstbestimmung, Selbsthilfe und Selbstverantwortung.

 Die Eidgenossen haben die Auswüchse des egoistischen EU-Neoliberalismus  nicht mitgemacht. Die Direkte Demokratie bewahrte die Schweiz auch vor dem Nationalsozialismus und einem Angriff Hitlerdeutschlands. Das Friedensprojekt schlechthin ist die Schweiz, ihr gebührt der Nobelpreis, nicht der EU.

Alle politischen Fehlentscheidungen können in der Schweiz vom Volk wieder rückgängig gemacht werden. Frieden durch Neutralität und direkte Demokratie nach Schweizer Modell ist aber für das EU-Mitgliedsland Österreich nicht möglich.

Die  EU-Militärverfassung geht über ein Verteidigungsbündnis, wie es der Nordatlantikvertrag begründet sogar noch hinaus, sagt das deutsche Bundesverfassungsgericht.  In so einem Militärbündnis  hat ein neutrales Land, wie Österreich nichts verloren.

Ich meine, dass neutralitätskonform  der Art. 23 j des B-VG wieder abgeschafft werden muss, weil er gegen die ursprüngliche Neutralität gerichtet ist. Er ermöglicht die Teilnahme an Auslandseinsätzen des Bundesheeres und wirtschaftliche Sanktionen Österreich gegen andere Staaten.

Große Kriege und Weltkriege  verantworten immer nur große Staaten, die nie demokratisch sein können. Demokratie heißt nämlich, dass alle Staatsbürger das Sagen haben. Niemand darf über andere herrschen. Je kleiner die Einheit, desto größer die Chance auf Demokratie. Das Ideal wäre, dass alle Menschen unter den eigenen Gesetzen leben könnten, dann wären sie frei. Je kleiner die Einheit, desto größer ist die Chance diesen Idealzustand zu verwirklichen.

In Europa aber geht es mit den repräsentativen Demokratien bergab. Sicherlich hat es in der europäischen Geschichte in der Nachkriegszeit schon Zeiten gegeben, in denen die Repräsentanten der Staaten sich mehr bemühten den Willen der Staatsbürger zu erkennen und diesen in Gesetze fassten. Seit der Mitgliedschaft Österreichs in der EU ist die Demokratie in noch weitere Ferne gerückt.

Denn wir leben heute unter EU-Gesetzen,  die von irgendwelchen Hintergrundlobbyisten der Hochfinanz, der Wirtschaft, des Militärs oder sonstigen Eliten vorgeschlagen und wahrscheinlich auf verfasst werden. Die Völker dürfen darüber nicht abstimmen. Auch das Europäische Parlament genügt bei weitem nicht der Demokratie.    

Das Europäische Parlament stärkt nämlich nur die Rechtsetzung, kann von sich aus keine Gesetze beschließen. Es ist kein echtes Parlament, nur eine Versammlung der Vertreter der Mitgliedsstaaten, so das deutsche Bundesverfassungsgericht. Über militärische Entscheidungen der Nato und des Rates wird das so genannte Europäische Parlament bestenfalls nur informiert und gehört.

Schon der Beitritt zur EU/EG ist schon deshalb verfassungswidrig, da bereits der Vertrag von Maastricht Bestimmungen enthält, die im Widerspruch zur Österreichischen Neutralität stehen.

Unsere so genannten Volksvertreter stimmen regelmäßig zu was Brüssel beschließt und versprechen dann daheim das Blaue vom Himmel um wiedergewählt zu werden. Wichtige Entscheidungen müssen vom Volk erlaubt werden, so wie die EU- Entwicklung zur Militärmacht, die Sanktions- u. Kriegspolitik der EU und den anstehenden Handelsvertrag mit den USA und Kanada. Die Mehrheit in Österreich würde z.B. TTIP nicht zulassen.

Und es genügt dem Grundrecht jedes Bürgers nicht, Volksvertreter zu haben, die in Wirklichkeit nichts mehr zu bestimmen haben – alle wichtigen Gesetze beschließt die EU. Das Ja Österreichs zur Neutralität muss ernst genommen werden.

Österreich braucht mehr Kontrolle der Macht, mehr unmittelbare Demokratie, eine glaubwürdige Neutralität, wirkliche Freiheit durch echte politische Mitsprache. Beispiel ist die direkte Demokratie und Neutralität nach dem Erfolgsmodell Schweiz.
Neutralität bedeutet einen wichtigen Beitrag zum Frieden in der Welt, der niemals ein für allemal gesichert ist. Die österreichische Neutralität ist nach „Schweizer Muster“ und diese besteht seit Jahrhunderten.  Auch Bruno Kreisky sah das so.

Wegen des völkerrechtlich geschützten Vertrauens der anderen Staaten in die von Österreich erklärte und selbst auf die völkerrechtliche Ebene gehobene immerwährende Neutralität, kann es auch keine stillschweigende Beseitigung der österreichischen Neutralität geben; denn die anderen Staaten vertrauen nach wie vor auf das österreichische Versprechen immerwährend neutral zu sein.Es gibt keinen Grund und kein Recht von der Neutralität Österreich abzuweichen. Weder hat sich der Wille der Bürger frei und neutral zu sein, geändert. Noch hat sich die völkerrechtliche Verpflichtung Österreichs, die es 1955 einging, geändert. Österreich bleibt neutral, weil es dieses will, dazu nach wie vor völkerrechtlich verpflichtet ist und die immerwährende bewaffnete Neutralität die begründete Hoffnung der Menschen auf Frieden und gegenseitiger Achtung ist.

Ein Volk wie Österreich ringt nicht 10 Jahre nach dem schrecklichen Zweiten Weltkrieg um seine Souveränität und Freiheit als immerwährend neutraler Staat, um dies 70 Jahre später den Interessen einer sich klar als Angriffsbündnis deklarierten NATO / EU zu unterwerfen. Wir wollen Frieden durch Neutralität. Der Wille der Bürger eines Volkes neutral zu sein und für alle Zeit zu bleiben, so wie es Figl 1955 den Österreichern und den Völkern der Welt versprach, ist in jedem Fall zu respektieren. Alle Umfragen haben ergeben, dass die Österreicher neutral sein wollen. Ein  Neutralitätsvolksbegehren war schon einmal erfolgreich. Der Wille des Volkes muss gelten. Das garantiert Frieden und Freiheit.

 Österreich ohne EU könnte wie die Schweiz das Internationale Rote Kreuz IKRK und die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit Deza unterstützen und stärken und die direkte Demokratie einführen. Dieses Volksbegehren für den Austritt Österreichs aus der EU ist eine große Chance für alle, die mit dieser Entwicklung nicht einverstanden sind und auch begriffen haben, dass eine Reform der EU nicht  möglich ist.


http://www.salzburg.com/nachrichten/oesterreich/politik/sn/artikel/volkspartei-streicht-neutralitaet-aus-dem-parteiprogramm-143700/

mehr  zur Neutralität>>>

http://www.info-direkt.at/tausende-militaertransporte-durch-oesterreich/


APA:

EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN: ÖVP tritt österreichische Verfassung mit Füßen

EU-Armee widerspricht klar „immerwährender Neutralität“ und Staatsvertrag

Zeiselmauer (OTS) - "Wenn sich die Regierungspartei ÖVP in ihrem jüngst präsentierten neuen Parteiprogramm klar für eine gemeinsame EU-Armee ausspricht und sich damit noch enger an die EU-Militarisierung anpassen will, höhlt sie damit weiter die Bundesverfassung aus und verhält sich nun bereits völlig eindeutig neutralitäts- und somit verfassungswidrig", ist Inge Rauscher, Bevollmächtigte des bevorstehenden EU-Austritts-Volksbegehrens, welches vom 24. Juni bis 1. Juli 2015 abgehalten wird, entsetzt. "Eine österreichische Beteiligung an einer EU-Armee wäre ein eindeutiger und endgültiger Neutralitätsbruch."
Im Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs, welches wir unseren "Volksvertretern" - v.a. ÖVP-Vizekanzler Mitterlehner und ÖVP-Generalsekretär Blümel - empfehlen, sich wenigstens einmal durchzulesen, heißt es unter Artikel I : "Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen." Und weiter: "Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen."
Durch die "Gemeinsame Außen- und Verteidigungspolitik" der EU, insbesondere seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages - also der eigentlichen "EU-Verfassung" -, hat sich die Europäische Union ein begrenztes "ius ad bellum" (Recht zum Kriege) gegeben. Diese EU-Missionen können auf der ganzen Welt auch "Kriege gegen den Terror" sein. Terrorismus ist aber ein schwer definierbarer Begriff. Mit dem Begriff des Terrorismus in einem Drittland läßt sich z.B. der Einmarsch in dieses Drittland und die Besetzung desselben rechtfertigen. Diese euphemistisch "Friedenspolitik" genannte Außen-und Sicherheitspolitik hat sich offen vom UNO-Gewaltverbot gelöst. Diese Kriegsermächtigung gepaart mit der Aufrüstungsverpflichtung und gemeinsamer Verteidigung - auch im fernen Ausland - ist klar gegen die in Österreich verfassungsmäßig verankerte Neutralität gerichtet.
"Österreich ist der EU 1995 - nach einem Trommelfeuer an Angstmache und Lügen, die den Österreichern vor der Volksabstimmung eingetrichtert wurden - als neutrales Land beigetreten. Die damalige Regierung hat vor dieser Volksabstimmung am 12. Juni 1994 u.a. zugesichert, daß die immerwährende Neutralität des Landes erhalten bleibt. Aber auch dieses Versprechen wurde längst gebrochen - siehe die Beteiligung Österreichs am Wirtschaftskrieg (Sanktionen) gegen Rußland. Mit dem jüngsten Vorstoß der ÖVP soll die Neutralität weiter zu Grabe getragen werden! Ein Volk wie Österreich ringt nicht 10 Jahre nach dem schrecklichen Zweiten Weltkrieg um seine Souveränität und Freiheit als "immerwährend neutraler Staat", um dies 60 Jahre später den Interessen einer sich klar als Angriffsbündnis deklarierten NATO / EU zu unterwerfen. Wir wollen Frieden durch echte Neutralität. Der Wille der Bürger eines Volkes, neutral zu sein und für alle Zeit zu bleiben, so wie es Bundeskanzler Leopold Figl (ebenfalls ÖVP!) 1955 den Österreichern und den Völkern der Welt versprochen hat ("Österreich ist frei"!), ist in jedem Fall zu respektieren. Sämtliche Umfragen haben ergeben, daß die Österreicher neutral sein und bleiben wollen. Deshalb JA zum EU-Austritts-Volksbegehren vom 24. Juni bis 1. Juli 2015 in allen Gemeindeämtern und Stadtmagistraten in ganz Österreich", so Inge Rauscher abschließend.

Rückfragen & Kontakt:

EU-Austritts-Volksbegehren
Inge Rauscher, 02242-70516
Dr. Franz-Joseph Plank, 0676-7082434
ihu@a1.net
www.volksbegehren-eu-austritt.at



2015-03-29

Arbeitslosenrekorde aufgrund der neoliberalen EU-Wirtschaftsverfassung


  „Die Verwirklichung des Binnenmarktes muss zu einer Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer in der EU führen“, verspricht die EU-Kommission.1  

Der Binnenmarkt ist aber schon der Grundfehler der Integration und ist gegen das Sozialprinzip gerichtet.2  "Als eigentliche Ursache für die erste große Finanzkrise des 21. Jahrhunderts gilt überwiegend die neoliberale Wirtschaftsphilosophie. Sie habe seit Jahrzehnten dazu geführt, dass die Staaten die Finanzmärkte weltweit dereguliert und der Gier der Manager keine Grenzen gesetzt hätten. Zudem habe die Politik zu stark auf eine unternehmerfreundliche angebotsorientierte Wirtschaftspolitik gesetzt. So sei ein brutaler, egoistischer und nicht nachhaltiger Kapitalismus entstanden. Besonders die US-Wirtschaftsnobelpreisträger Joseph Stiglitz und Paul Krugman halten die neoliberale Idee deswegen für gescheitert.3 

Die Charta der Grundrechte der EU ist ein deutlicher Ausdruck der Abwendung der EU-Wirtschaftspolitik vom Sozialprinzip: Sie kennt nämlich kein Recht auf Arbeit, nur das Recht auf unentgeltliche Arbeitsvermittlung. Die wirtschaftliche Globalisierung hat nur die Schere zwischen Arm und Reich geöffnet.

 „In der Handelspolitik, die wir der EU vollkommen überantwortet haben, wird das Auslagern der Produktionen begünstigt und das Bestimmungslandprinzip (Freier Marktzutritt nur, wenn nachgewiesen wird, dass bei der Herstellung die Standards des Bestimmungslandes eingehalten wurden.) nicht eingefordert. Ebenso wird nicht verlangt, dass die Wechselkurse der Kaufkraftparität entsprechen. Wir verlieren dadurch ganze Industriezweige und handwerkliche Strukturen. Dieses Wissen geht unseren Kindern verloren. Sie werden wohl als Fremdarbeiter in jene Länder gehen müssen, wohin wir gegenwärtig 'outsourcen'.“, so der Ressourcenökonom Professor Dr. Heinrich Wohlmeyer.4

Herr und Frau Österreicher müssen mehr arbeiten für weniger Geld und -  „Der Kaufkraftverlust wird auf bis zu 50% der gegenwärtigen Kaufkraft der Einkommen der Bevölkerung vor der Einführung des Euro geschätzt“.5

Aktuell findet in den Südstaaten der EU jeder zweite Jugendliche und jeder vierte Erwachsene keine Arbeit. Und auch in den restlichen EU-Ländern steigt die Arbeitslosenquote kontinuierlich an.  In Österreich haben schon 10,3 % keine Arbeit.6 Man kann annehmen, dass dieser Wert noch geschönt ist: Zu den offiziellen Arbeitslosenzahlen sind nämlich noch diejenigen Personen dazurechnen  welche sich nicht beim AMS arbeitslos gemeldet haben, die in Pensionsbevorschussung sind, in Schulungen geschickt werden, vom Bezug des Arbeitsamtes gesperrt sind, gemeldete Arbeitslose im Krankenstand, Notstandshilfebezieher deren Partner das Einkommen von ~1200 Euro überschreitet und Jugendliche, die noch keinen Anspruch beim AMS erworben haben.

Meine Kollegen fürchten sich schon in den Krankenstand zu gehen, weil Sie sonst gekündigt werden, soweit ist es schon gekommen. Ein Arbeitsplatz ist als Eigentum zu sehen. Was hat der „kleine Mann“ schon viel mehr als seinen Arbeitsplatz? 







Raus aus der EU: Wird Österreich Ende Juni 2015 aus der EU austreten? Inge Rauscher im Gespräch mit Michael Friedrich Vogt.



Ein Austritt Österreichs aus der EU? Vor wenigen Jahren und selbst heute noch unvorstellbar aber dennoch vielleicht bald Realität. Eine Realität, welche in einem Umfeld von unzufriedenen Bürgern, Brüsseler Irrsinn, ausufernder Bürokratie und Abbau von Demokratie ihren Nährboden hat und schnell einen Dominoeffekt auslösen könnte, der zu einem EU-Austritt weiterer Mitgliedsstaaten führt. (Der Unmut ist überall derselbe.)

Man möge es kaum glauben, aber der Austritt aus der Europäischen Union ist in einem eigenen Austrittsartikel im EU-Vertrag, dem Art. 50 EUV rechtlich abgesichert. Darin heißt es in Abs. 1: „Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.“

Für die regierenden Politiker und Parlamente der Mitgliedsstaaten und des Europarlamentes in Brüssel galten die frühzeitigen EU- und Euroskeptiker stets als Querulanten und Dauernörgler, die dieses "tolle" Projekt der Europäischen Union kaputt reden wollen. Mittlerweile hat sich die Situation etwas geändert, da sich die Argumentation und frühzeitigen Warnungen inzwischen allesamt Realität wurden ja von dieser deutlich an Negativem übertroffen werden.

Politik und Volk haben sich mittlerweile völlig entfremdet, der EURO und die sogenannten „Rettungspakete“ führen zu heftigen Debatten, ja teilweise zu Haß der Mitgliedsstaaten untereinander. Die Vorgänge in Brüssel sind für den Bürger völlig intransparent, und sie interessieren die Bürger auch gar nicht mehr.

Auch Österreich hat mit dem Eintritt in die EU und der Einführung des EURO eine wenig erfreuliche Entwicklung genommen. Der Kaufkraftverlust ist für jedermann deutlich spürbar und beträgt seit Einführung des EURO etwa 50%. Steigende Arbeitslosigkeit und Verarmung von Teilen der Bevölkerung war in Österreich vor einigen Jahren ein vollkommen unbekanntes Phänomen. Doch nicht nur die schlechte wirtschaftliche Entwicklung, sondern auch wachsende Demokratiedefizite, fehlende Freiheit und Selbstbestimmung, EURO-Bankenrettung und die unsäglichen Geheimverhandlungen um die Freihandelsabkommen zwischen Europa und der USA führen in Österreich zu einem immer größer werdenden Unmut in der Bevölkerung.

Nicht selten schaut man neidisch auf seinen westlichen Nachbarn in der Schweiz, nach dessen Demokratiemodell und der Neutralitätspolitik auch viele Österreicher gerne leben möchten. Für Österreich bietet sich in wenigen Monaten die einmalige Chance, aus der EU auszutreten. In der Woche vom 24. Juni bis zum 1.Juli findet ein überparteiliches Volksbegehren statt. Was bedeutet dies konkret? In dieser Zeichnungswoche muß es den Initiatoren gelingen, ausreichend Unterschriften für das eigentliche und dann verbindliche Volksbegehren zu sammeln. Sollte dies gelingen, wäre der erste Schritt getan und der Ball an den Nationalrat weitergegeben, der dann eine bindende Volksabstimmung über den Verbleib in der EU durchführen müßte.

Im Gespräch mit Michael Vogt erläutert eine der Initiatoren des Volksbegehrens, Inge Rauscher, den aktuellen Fortschritt und Stand des Volksbegehrens. Sie liefert außerdem unzählige Argumente, welche letztendlich jedem klar denkenden Bürger bewußt werden lassen sollten, welche einmalige und gute Chance sich für Österreich mit dem EU-Austritt böte. Vielleicht werden die Österreicher in einigen Monaten dann nicht mehr neidisch auf ihren westlichen Nachbarn schauen, sondern mitleidig auf ihren nördlichen Nachbarn.



Publikation:
Karl Albrecht Schachtschneider, Argumente für den EU-Austritt


Download als pdf:
Wegwarte EU-Austritt
Austritt aus der EU - überparteiliches Volksbegehren


Websites:
www.volksbegehren-eu-austritt.at

Leserbrief eines kritischen Bürgers: EU-Austritts-Volksbegehren in Österreich


                                    1. Pressekonferenz des EU-Austritts-Volksbegehrens




       Helmut Sperl (links) vor dem BMI



von Helmut Sperl* 

Vom 24. Juni bis 1. Juli findet in ganz Österreich ein Volksbegehren Austritt aus der EU statt (Von einer Bürger-Initiative, also überparteilich). In dieser Eintragungs-Woche kann auf jedem Gemeindeamt / Stadt-Magistrat unterschrieben werden – soferne man dieser EU-Entmündi­gungs-Union auch überdrüssig genug ist. Daß die EU in dieser Art nicht mehr zu einem Europa der Bürger wird, wie wir uns das alle gewünscht hätten, braucht man nach 20 Jahren „Zwangs-Ehe“ wohl nicht weiter erklären (müssen).
Ein Europa, in dem nicht der Bürger im Mittelpunkt steht, sondern ein EU-EUropa der Konzerne, Banken und Generäle ist, lehnen bereits viele ab.
.... EU ein Friedens-Projekt (70 Jahre keinen Krieg mehr) ... – Daß diese EU eben genau kein  Friedens-Projekt ist, dazu in einem späteren Leserbrief dann genauer / sehr präzise ( Ein Unruhestifter-Projekt ist sie, 24 von 28 EU-Ländern in der Kriegstreiber-NATO, usw.)


... EU reformieren, anstatt auszutreten ....


– Ist nur eine Beruhigungspille für die Bevölkerung. Diese den Bürgern aufgesetzte Polit-Propaganda tritt genau so wenig ein wie der Ederer-Tausender und all die Beitritts-Lügen aus 1994. Ein verkommenes „Element“, wo das Defizit an Werten, Ethik, Moral, Ehrenhaftigkeit, Schöpfungs-Verantwortung, so eklatant ist wie in dieser EU, da gibt’s nichts mehr zu reformieren ! (Mit welchen Leuten sollte denn das möglich sein ?) Was will man in diesem EU-Lobbyisten- und Korruptionisten-Verein denn refor­mieren, und wer sollte dies denn machen ? („G e s  e t z  e " machen oft überhaupt gleich die Konzerne sel­ber, die EU-Abgeordneten stimmen ab, und wissen nicht worüber, weil sie den Gesetzestext gar nicht kennen. Ich hatte im Mai 2014 ein mehrstündiges Gespräch mit einem österr. EU-Abgeordneten. Hochinteressant, wie er mir auch genau erklärte, daß sich ein Großteil der Abgeordneten bei den Abstimmungen nicht mal aus­kennt, usw., usw.)
EU-Werte-Gemeinschaft – Auf die genaue Begriffs-Definition dieser Werte warte ich nun schon 20 Jahre. Welche Werte wären das denn ganz genau ?
JA zur EU, das heißt auch JA zu Werte- und Moral-Verfall ! Und heißt auch JA zur Schöpfungs-Mißachtung ! (Nur einige wenige Beispiele : Die Tierschutz-Gesetze sind ein ein­ziger Skandal ! Daß der Stierkampf in Spanien mit ca. 44. Mio. Euro pro Jahr gefördert wird, bzw. 130 Millionen Euro jährlich an spanische Großgrundbesitzer, die Kampfstiere züchten – sei nur am Rande erwähnt. Das Saatgut, das Mutter Natur uns Menschen an­vertraute, wird nun per EU-Saatgut-„Verordnung“, zugunsten Groß-Konzernen „geregelt“. Das dicke Ende kommt erst noch. Oder : Recht auf Abtreibung – und das wird kommen, in die­ser Werte-Verfalls-EU)
Jeder, der sich mit diesem Werte- und Moral-Verfall, aus Gewissensgründen, nicht „an­freunden“ will, hat nun die Möglichkeit, dies durch seine Unterschrift am Volksbegehren sichtbar zum Ausdruck zu bringen.
Nähere Informationen zum EU-Austritts-Volksbegehren finden Sie auch unter :

gekürzt veröffentlicht in der Monatszeitschrift "Der 13."  (Ausgabe März 2015)





*Helmut Sperl ist seit ca. 8 Jahren ständiger Kollege des EU-Widerstands. Er hilft u.a. seit Jahren beim  EU-Austritts-Volksbegehren mit und betreibt die Webseite
  www.nachdenk-seite.at

2015-03-27

Die Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union ist mit der Bundesverfassung unvereinbar.

Prof. Dr. iur. K. A. Schachtschneider

 

 Sie verletzt die unabänderlichen Strukturprinzipien Österreichs, nämlich das demokratische Prinzip, das Rechtsstaatsprinzip, das Sozial(staats)prinzip und das Bundesstaatsprinzip, die nicht zur Disposition der Politik, auch nicht der des Bundesvolkes stehen, weil das die Freiheit und Gleichheit, aber auch die Brüderlichkeit/Solidarität der Österreicher aufheben würde, also die Verfassung, die mit dem Menschen geboren ist.

2. Das Bundesverfassungsgesetz über den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union, dem die Österreicher am 12. Juni 1994 zugestimmt haben, konnte die Bundesverfassung rechtens nicht ändern. Eine Änderung der Strukturprinzipien und Baugesetze der Bundesverfassung hat nicht zur Abstimmung gestanden. Es ist nur über den Beitritt zur Europäischen Union entschieden worden, aber nicht einem Beitritt zugestimmt worden, der die unabänderlichen Strukturprinzipien der Österreichischen Republik mißachtet. Der Beitrittsvertrag Österreichs vom 26. April 1994, der am 1. Januar 1995 wirksam wurde, ist somit rechtswidrig und nichtig. Die weitere Integrationspolitik Österreichs hat das Unrecht nicht geheilt. Der Vertrag von Lissabon führt zu weiteren Verletzungen der unabänderlichen Strukturprinzipien und Baugesetze, vor allem des demokratischen Prinzips.
3. Nach dem demokratischen Prinzip darf die Republik Österreich ihre existentielle Staatlichkeit oder existentielle Aufgaben und Befugnisse des Staates nicht auf eine Europäische Union übertragen, die keine eigenständige demokratische Legitimation und keine originäre Hoheitsgewalt hat. Die Gründung des existentiellen Unionsstaates aber setzt eine sich dafür öffnende neue Verfassung Österreichs voraus, die nur durch Referendum des Österreichischen Volkes gegeben werden kann.
4. Die Politische Klasse akklamiert ohne ernsthaften Diskurs der Staatswerdung Europas undversucht die Öffentlichkeit durch Propaganda und medienwirksame Feierlichkeiten zu beruhigen. Ohne hinreichenden Diskurs in der Öffentlichkeit und insbesondere in den Parlamenten des Bundes und der Länder ist die europäische Staatsgründung demokratiewidrig, nicht anders als der Unionsstaat, der gegründet werden soll.
5. Als vertraglicher Bundesstaat ist die Europäische Union mit Aufgaben und Befugnissen eines existentiellen Staates ausgestattet, ohne daß diese durch ein Europäisches Volk, das sich zu einem existentiellen Staat verfaßt hat, legitimiert wird. Die Völker der Mitgliedstaaten können die gemeinschaftliche Ausübung der übertragenen Hoheitsrechte nur legitimieren, wenn das Prinzip der begrenzten Ermächtigung eingehalten wird. Allein dieses Prinzip ermöglicht die demokratische Verantwortbarkeit der Unionspolitik durch die nationalen Parlamente. Die darüber hinaus gehenden weiten und offenen Ermächtigungen der Union mißachten das demokratische Prinzip der Republik Österreich auch insoweit, als dieses Prinzip in einem Gemeinwesen der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit unabänderlich ist.
6. Die Wirtschafts- und Währungsunion hat in der Europäischen Union eine neoliberale Wirtschaftsverfassung der Märkte und des Wettbewerbs geschaffen. Die damit verbundene Entstaatlichung ist mit dem Sozialprinzip, zumal mit dessen Prinzip der wirtschaftlichen Stabilität, das die Pflicht zur wirksamen Beschäftigungspolitik einschließt, unvereinbar. Auch das Sozial(staats)prinzip ist in Österreich, obwohl es nicht explizit im Bundesverfassungsgesetz genannt ist, ein unabänderliches Strukturprinzip. Aufgrund der Grundfreiheiten (Warenverkehrs-, Dienstleistungs-, Niederlassungs-, Kapitalverkehrsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit) hat
der Gerichtshof der Europäischen Union die Deregulierung der mitgliedstaatlichen Wirtschaftordnungen erzwungen. Seine Judikatur hat die Wirtschaft den europäischen und global integrierten Märkten und dem räumlich, sachlich und vor allem ethisch entgrenzten Wettbewerb überantwortet. Sie läßt der staatlichen Beschäftigungspolitik entgegen dem Stabilitätsprinzip der Bundesverfassung (gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht) keine wirkliche Chance. Insbesondere die Kapitalverkehrsfreiheit führt zum Niedergang des Wirtschaftsstandortes Österreichs, aber auch anderer Mitgliedstaaten, vor allem Deutschlands. Die Finanzmarktkrise hat jedem die verheerenden Wirkungen des demokratiewidrigen globalen Kapitalismus vor Augen geführt.
7. Die Haushaltskontrolle der Union ist mit der demokratischen Budgetverantwortung des nationalen Parlaments, welche untrennbar mit der Wirtschaftshoheit des existentiellen Staates verbunden ist, nicht vereinbar.
8. Europäischer Rat und Rat bestimmen die Grundzüge der Wirtschaftspolitik auch Österreichs gemäß der Wirtschaftsverfassung der Union, aber zu Lasten der österreichischen Wirtschaftsverfassung und, soweit das geboten erscheint, auch zu Lasten der österreichischen Wirtschaftsinteressen. Diese Grundzüge sind die Grundlage der multinationalen Überwachung der
Wirtschaftspolitik.
9. Das Herkunftslandsprinzip/das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung der nationalen Rechtsordnungen entdemokratisiert weitgehend die Lebensverhältnisse der Mitgliedstaaten, etwa im Lebensmittelrecht, im Dienstleistungs- und Arbeitsrecht, weil nicht die eigenen Gesetze des Bestimmungslandes, sondern die des Herkunftslandes maßgeblich (geworden) sind.
10. Der demokratisch in keiner Weise legitimierte Gerichtshof der Europäischen Union versteht sich als Motor der Integration. Er hat die Rechtsprechung in Grundsatz-, insbesondere in Grundrechtefragen mittels der von ihm durchgesetzten unmittelbaren und vorrangigen Anwendbarkeit des Unionsrechts, aber auch durch die Umwandlung der Grundfreiheiten in grundrechtsgleiche subjektive Rechte an sich gezogen (usurpiert) und die nationale Verantwortung für das Recht entwertet. Er hat damit auch die nationale Politik entmachtet. Auf den Vorrang des gesamten Unionsrechts, einschließlich des sekundären und tertiären Unionsrechts, vor dem gesamten Recht der Mitgliedstaaten, sogar vor deren Verfassungsgesetzen, weist die 17. Erklärung zum Vertrag von Lissabon ausdrücklich in. Sie ist ständige Praxis des Gerichtshofs seit 1963. Das widerspricht dem Maastricht-Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts und ist mit der existentiellen Staatlichkeit der Mitgliedstaaten unvereinbar.
11. Der Grundrechteschutz gegenüber den Rechtsakten der Union läuft, seit der Gerichtshof der Europäischen Union die Grundrechteverantwortung hat, weitestgehend leer. Der Gerichtshof hat nicht einen einzigen Rechtsetzungsakt der Union für grundrechtewidrig erklärt. Der Vorbehalt des deutschen Bundesverfassungsgerichts, daß der Wesensgehalt der Grundrechte im allgemeinen unangetastet bleiben müsse, ist praktisch ohne Bedeutung.
12. Der Grundrechteschutz ist in schlechte Hände geraten, weil der Gerichtshof der Europäischen Union für den Grundrechteschutz weder demokratisch legitimiert ist noch die erforderlichen Kenntnisse der nationalen Rechtsordnungen hat, um den Rechten der Menschen Schutz zu geben. Die Europäische Grundrechtecharta schwächt den Grundrechteschutz. Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums steht genauso wenig in der Charta wie ein Recht auf Arbeit. Die Medienfreiheit etwa ist nur zu achten, die Lehrfreiheit ist nicht genannt, u.a.m.
13. Die Grundrechtecharta erlaubt für den Kriegsfall und den Fall unmittelbarer Kriegsgefahrdie Todesstrafe. Diese kann nach den verteidigungspolitischen Ermächtigungen auch von der Union eingeführt werden. Um einen „Aufruhr“ oder „Aufstand“ „rechtmäßig niederzuschlagen“, darf trotz des Rechts auf Leben getötet werden.
14. Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ist ein existentielles Staatsgebiet. Dessen Sicherheit zu gewährleisten übernimmt mehr und mehr die Europäische Union, ohne das wirklich leisten zu können. Die Europäische Staatsanwaltschaft und der Europäische Haftbefehl greifen tief in die nationale Strafhoheit ein. Die Union soll nach dem Vertrag von Lissabon in den wichtigsten Bereichen auch Strafvorschriften vorschreiben können.
15. Die Mitgliedstaaten verlieren durch Integration der Streitkräfte in die Gemeinsame Verteidigung weitgehend die Verteidigungshoheit. Missionen außerhalb der Union zur Friedenssicherung,
Konfliktbewältigung und Stärkung der internationalen Sicherheit können und werden Kriege sein, zumal die Missionen den Terrorismus auch in Drittländern bekämpfen können solen. Eine (humanitäre) Intervention dieser Art ist durch das völkerrechtliche Gewaltverbot untersagt. Die Union aber spricht sich das Recht zum Kriege zu. Die Neutralität Österreichs wird auf bewaffnete Angriffe auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates beschränkt und damit weitestgehend obsolet.
16. Die finanzpolitische Generalklausel des Art. 311 AEUV ermöglicht es der Union, europäische Steuern zu erheben oder weitere Kategorien der Mittelbeschaffung einzuführen, ohne dass die nationalen Parlamente dem zustimmen müßten. Im vereinfachten Änderungsverfahren des
Art. 48 Abs. 6 EUV ist der Europäische Rat ermächtigt, den Kern der Verfassung, nämlich alle Regelungen des Dritten Teils des Vertrages über die Arbeitsweise der Union (AEUV), der den Binnenmarkt, die Wirtschafts- und Währungsunion, die Beschäftigungs- und Sozialunion, den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und die meisten anderen Politikbereiche umfaßt, ganz oder zum Teil zu ändern, ohne daß die nationalen Parlamente oder gar Völker dem zustimmen müßten. Auch das Europäische Parlament und die Kommission sind nur anzuhören. Zwar dürfen die Zuständigkeiten der Union nicht überschritten werden, aber diese Zuständigkeiten sind in Art. 3 bis 6 AEUV äußerst weit gefaßt. Für die mitgliedstaatliche Zustimmung genügt die der Bundesregierung, weil der Beschluß des Europäischen Rates kein Staatsvertrag ist, wie ihn Art. 50 Abs. 1 Ziff. 2 und Abs. 4 B-VG (jetzt) voraussetzt.
17. Ausblick: Neue Staatsverträge müssen ein europäisches Europa schaffen, das demokratische, rechtsstaatlich und sozial ist, das die Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit der Menschen und Völker wahrt, das die Europäische Union nicht zu einem zentralistischen Einheitsstaat entwickelt, sondern eine Bundesstaatlichkeit wahrt, in der die Völker selbst über ihr Schicksal bestimmten. Insbesondere muß die Wirtschaftsverfassung sozial werden, so daß die Menschen nicht weiter ausgebeutet werden können. Die gegenwärtige Union ist so organisiert, daß sie zur Diktatur entarten kann. Nur in einer Republik der Republiken können die Europäer frei und europäisch leben.
18. Der Verfassungsgerichtshof ist aufgerufen, dem Recht der Österreicher zum Siege zu verhelfen. Er muß der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit, der Demokratie, dem Rechtsstaat und dem Sozialstaat, aber auch dem Bundesstaat Rechtsschutz geben. Wenn er die Verfassungswidrigkeit der Integrationsverträge festgestellt hat, kann er der Politik zwei Jahre Zeit einräumen um zu neuen Verträgen mit der Europäischen Union zu finden. Sonst muß Österreich aus der Union ausscheiden.

2015-03-26

Wehrt Euch gegen den TTIP!



Entgegen den ständigen Beteuerungen von Bundeskanzler Werner Faymann, den TTIP so nicht durchgehen lassen zu wollen muss Österreich das Schlimmste befürchten!



Österreich wird mit der EU den internationalen Konzernen zur Plünderung freigegeben. Es geht nicht nur um die Sozialstandards, auch in vielen anderen Bereichen wird es bergab gehen, es soll alles privatisiert werden: Wasser- u. Energie, Finanz- Gesundheits- und Bildungswesen – und das „immerwährend“!



Wie weit in der EU die Demokratie entfernt ist zeigt sich gut am Beispiel TTIP: In geheimen Verhandlungen soll ohne Volksabstimmungen – Handelsverträge sind nur Sache der Union, da müssen nicht einmal die Parlamente eingebunden werden – der TTIP noch 2015 abgeschlossen werden.1

Geheim verhandelt wird noch ein weiteres Abkommen: TiSA Es strebt die Deregulierung (wohl weitreichende Privatisierung) der Wasser- und Energieversorgung, des Finanz-, Gesundheits- und Bildungswesens an. Die Regelung über die internationale Leiharbeit und über den Niedriglohnsektor sollen ebenfalls gelockert werden. Einen Schutz für sensible Bereiche (etwa für das Trinkwasser) soll es in TiSA nicht mehr geben und eine spätere Rück-Verstaatlichung verunmöglicht sein.2


Nach Abschluss des TISA-Vertrags wäre es für Europa nicht mehr möglich, den Transfer personenbezogener Daten in die USA mit Verweis auf EU-Datenschutzregelungen einzuschränken. Das frisch geleakte TISA-Dokument enthält zudem eine generelle Klausel, dass einmal privatisierte Dienstleistungen der öffentlichen Hand nicht rückgängig gemacht werden können, auch wenn sie nicht funktioniert haben.3

Der TISA und TTIP-Vertrag bringt das Recht zur Klage gegen Staaten für private Firmen.  Das bedeutet Milliardenklagen und in der Folge eine weitere Absenkung des Standards auf vielen Ebenen in Österreich.4




Dr. Tassilo Wallentin in der Kronen-Zeitung:



„Sollte später Österreich oder die BRD den „freien Handel behindern“, etwa, weil unsere Regierung so frei ist, die Mindestlöhne von Arbeitern und Angestellten zu erhöhen oder strengere Umweltauflagen einzuführen, dann könnten Investoren unser Land auf Schadenersatz in Milliardenhöhe wegen des ihnen durch „diese Behinderung“ entgangenen Gewinnes klagen. Tabakkonzerne könnten gegen Österreich und die BRD vor Gericht ziehen, weil hiesige Antirauchergesetze„zu fortschrittlich“ sind, und Energiekonzerne ihren „Verdienstausfall wegen des staatlichen Verbotes von Atomkraftwerken einfordern.
Der kommende TTIP, TISA und CETA  Grund genug den Austritt aus der EU zu fordern! Die neoliberale Wirtschaftpolitik der EU ist gescheitert und wird trotzdem vom EU-Vertrag verlangt. Durch die neuen Verträge wird diese gescheiterte Politik noch mehr verfestigt. Das kommende EU-Austritts-Volksbegehren wird auch ein Volksbegehren gegen diese Unrechtsverträge mit den USA und Kanada. Österreich ohne EU muss weder bei TTIP noch bei der Haftungs- und Schuldenunion mitmachen.   

Jean Ziegler zum TTIP: Das ist das Armageddon, der Endkampf. Ich hoffe, dass TTIP nicht kommt. Der Freihandel bringt viel weniger Wachstum als gedacht. Er bedeutet aber umgekehrt, dass vieles, was erkämpft wurde, von Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer bis zu Qualitätsstandards für Nahrungsmittel und Umweltauflagen, in Gefahr wäre. Wenn TTIP in dieser Form durchkommt, ist eine entscheidende Schlacht verloren.5

Einer der ranghöchsten EU-Beamten hat nun bestätigt, dass im Rahmen des Freihandelsabkommens - trotz aller Dementis - auch über Datentransfers verhandelt werden wird. 6

Das Transpazifische Freihandelsabkommen (kurz TTP, wegen seiner Abkürzung im Englischen) über
welches im Geheimen von 12 Ländern verhandelt wird, darunter Peru, Mexiko und die USA, würde den multinationalen Unternehmen erlauben, Regierungen zu verklagen und zu Lasten der Steuerzahler Millionenforderungen als Entschädigung zu stellen, warnt WikiLeaks.7


1 http://www.zeit.de/wirtschaft/2015-03/freihandelsabkommen-ttip-angela-merkel-jean-claude-juncker
2 http://eu-austritt.blogspot.co.at/2014/07/ttip-tisa-ohne-zustimmung-der-burger.html
3 http://eu-austritt.blogspot.co.at/2014/07/aufwachen-tisa-verstarkt-die-eu-diktatur.html
4 http://eu-austritt.blogspot.co.at/2014/06/eu-ausbeuterabkommen-tisa-und-ttip-fast.html

5 http://wirtschaftsblatt.at/home/nachrichten/europa/4693825/Jean-Ziegler_TTIP-ist-das-Armageddon-der-Endkampf 
6 http://fm4.orf.at/stories/1755992/ 
http://netzfrauen.org/2015/03/29/wikileaks-tpp-berechtigt-konzerne-laender-zu-verklagen/

2015-03-23

Em.Prof.Dr.Karl Socher, Universität Innsbruck: Argumente für das EU-Austritts-Volksbegehren



Die ursprüngliche Zielsetzung  der europäisch Integration  war die Schaffung einer Institution für Frieden und Wohlstand in Europa. Die EWG war am Beginn, vor allem mit der Schaffung von freiem Handel ein Instrument für die Verhinderung von Handelskriegen und Protektion und brachte durch den vermehrten Austausch Wohlstandsgewinne. Das Ziel der EWG und der EU, eine immer engere Union zu betreiben, ist aber keine Gewähr für Frieden und Wohlstand. Denn ein immer engerer Staat, ein Vereinigter Staat von Europa mit einer zentralistischen Regierung schränkt die Freiheit unterschiedlichen Völker in Europa ein und eine zentralistische Wirtschaftspolitik, sie sie seit Maastricht verfolgt wird gefährdet den Wohlstand. Sie schaltet den Wettbewerb zwischen den einzelnen Wirtschaftsgebieten aus und verringert die Selbstbestimmung  und Selbstverantwortung kleiner Länder. Beides sind die Grundlagen dafür gewesen, die Europa einst zum führenden Kontinent gemacht hatten. Seit dem Vertrag von Maastricht bin ich deshalb gegen einen Beitritt Österreichs zur EU eingetreten und habe dann auch die Einführung des Euros  abgelehnt – so wie ¾ der deutschsprachigen Ökonomen in einem Memorandum, das ich auch unterzeichnete. Die Einführung des Euros war ein politisches Experiment, dessen Folgen vorauszusehen waren. Denn die Eurozone ist kein „Optimales Währungsgebiet“ .
   Heute lehnen  3/ der Österreicherinnen und Österreicher die weitere Entwicklung der EU ab.  Das behaupte nicht ich, sondern es ist das Ergebnis einer Umfrage, die vom früheren Tiroler EU-Kommissar Dr.Franz Fischler zitiert wird. So wie in Österreich gibt es auch In anderen EU-Ländern, vor allem Großbritannien, Frankreich und auch Deutschland, immer mehr Stimmen für einen Austritt.
    In Österreich gibt es unter den 75% eine große Gruppe von Menschen, die zwar Nachteile der EU sehen, aber meinen, daß ein Austritt auch größere Nachteile bringen wird. Mir geht es darum, aufzuzeigen, daß ein geordneter, gut vorbereiteter Austritt längerfristig mehr Vorteile als Nachteile bringen wird. Ein geordneter Austritt ist heute durch den Artikel 50 des EU-Verfassungsvertrag möglich. Als es ihn noch nicht gab, hat der amerikanische Nobelpreisträger James Buchanan gesagt, daß der Mangel eines geordneten Austritts der größte Mangel der EG st. Denn er verwies auf den blutigen Bürgerkrieg in den USA, nach  rund 90 Jahren ach der Gründung der Union, der deshalb entstand, weil die Südstaaten nicht austreten konnten. Allein, dass es die Möglichkeit eines Austritts gibt, kann ein Land mit wesentlichen Interessen schützen, von der EU ungerecht behandelt zu werden.
  Deshalb ist auch ein Austritts-Volksbegehren der richtige Weg, um die EU darauf hinzuweisen, daß sie ihren Weg in die falsche, zentralistische Richtung nicht mehr fortsetzen soll. Selbst wenn das Volksbegehren nicht unmittelbar zu einem Austritt führt.
     Zu den politischen und wirtschaftlichen Folgen eines Austritts:
1.      Der Frieden in Europa wird durch den Austritt Österreichs sicher nicht gefährdet. Das heutige kleine Österreich hat den Frieden auch in der Vergangenheit  genau so wenig wie die Schweiz gefährdet. Der Frieden in Europa ist bisher in der Nachkriegszeit vor allem durch die USA geschützt worden, die auch durch ihren Eingriff den Jugoslawienkrieg beendet hat, zu dem die EU nicht fähig war, weil die EU-Länder zu unterschiedliche Stellungen zu Serbien hatten.
2.      Zu den wirtschaftlichen Folgen lässt sich grundsätzlich keine exakte, eindeutige Aussage machen, denn es kommt sehr wesentlich auf die Einzelheiten der Regelung an.  Für die Ausarbeitung stehen dafür nach dem Artikel 50 zwei Jahre Zeit zur Verfügung. Wenn bis dahin keine Einigung gefunden wird, kann Österreich allein über den Austritt entscheiden und nachteiligen Folgen möglichst vermeiden.
   Man muss sich auch klar sein, daß jede solche grundsätzliche Änderung von   Rahmenbedingungen einzelnen Gruppen auch Nachteile bringen wird. So wie die Einführung des Freihandels zwar einzelne Gruppen beeinträchtigt, auf Dauer aber für die gesamte Wirtschaft große Vorteile bringt, die die Nachteile überwiegen.
a)      Ein Vorteil ist jedenfalls der Entfall der Zahlungen an die EU. Dabei werden oft nur die Netto-.Zahlungen erwähnt. Tatsächlich müssen aber die Brutto-Zahlungen vom Budget, also den Steuerzahlern, geleistet werden. Die zurück fließenden Zahlungen kommen nicht dem Budget zugute, sondern einzelnen Subventionsempfängern, die nicht unbedingt eine Zahlung aus öffentlichen Mitteln brauchen.  Der Entfall der Brutto-Zahlungen könnte z.B. ca. die Hälfte der Steuerreform zu finanzieren helfen.
b)      Außenhandel. Eine Wiedereinführung von Zöllen ist nach den Regeln des GATT, dem fast alle Länder der Welt angehören, nicht erlaubt. Eine Aufrechterhaltung der Zollunion wäre in den Verhandlungen möglich. Wenn es nicht gelingt, könnte die Wiedereinführung der EFTA.-Freihandelszone möglich sein, die kleinere Nachteile mit sich bringt
c)       Die meisten Regelungen für den Handel und auch anderen Gebieten wäre die Rückkehr zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) der nur den Nachteil des Wegfalls der Mitbestimmung in der EU hätte, dafür aber keine Brutto-Zahlungen vorsieht. Die geringen Möglichkeiten der Mitbestimmung, die sowieso laufend eingeschränkt werden, könnten durch bilaterale Verhandlungen nach dem Beispiel der Schweiz ersetzt werden.
d)      Der freie Grenzübertritt, das Schengen-Abkommen, könnte auch bei einem Austritt behalten werden. Eine Einschränkung , um so wie in der Schweiz, die Masseneinwanderung zu verhindern, wäre aber auch zu überlegen.
e)      Das gleiche gilt für den freien Arbeitsmarkt und den freien
f)        Studenten Austausch:. Hier wäre durch eigene Abkommen möglich, den Zustrom von Studenten aus Deutschland einzuschränken, denn es ist nicht einzusehen, warum der österreichische Steuerzahler diejenige Studenten-Ausbildung bezahlen soll, die der deutsche Steuerzahler nicht bezahlen will. Studenten-Austauschprogramme, wie Erasmus, können auch mit Nicht-EU-Staaten vereinbart werden, z.B. mit USA.
g)      .Transitverkehr: es könnten Reglungen zur Einschränkung des Transitverkehrs getroffen werden, ähnlich wie die Schweiz.
h)      Für zukünftige, heute noch nicht absehbare Entwicklungen kann Österreich die für seine Situation am besten geeigneten Maßnahmen treffe und in den Fällen, in denen eine internationale Abstimmung notwendig ist, mit der EU oder anderen Organisationen verhandeln.
      3.Euro
     Rechtlich ist ein Austritt aus dem Euro nicht vorgesehen, es gilt aber die Wiener Vereinbarung über völkerrechtliche Verträge, daß bei Änderung der grundlegenden Voraussetzungen für einen Vertrag eine Auflösung erfolgen kann. Das deutsche Verfassungsgericht hat deshalb festgestellt, daß Deutschland aus dem Euro austreten könnte, wenn die grundlegende Zielsetzung des Euros, die Geldwertstabilität (Inflationsrate unter 2%) zu erhalten, nicht erreicht wird, also z.B. eine Inflation von 5% eintritt.
   Ein Euro-Austritt allein von Österreich müsste aber sehr gut vorbereitet sein, ähnlich wie der Übergang vom Schilling zum Euro.  Die jetzigen Zahlungen für Rettung von Pleite-Ländern  und -Banken, sowie des  Einlagensicherungsfonds werden nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Nur für die Zukunft könnten solche Belastungen verhindert werden. Es wäre auch wieder eine eigenständige Währungspolitik, die auf die Bedürfnisse Österreichs abgestellt werden kann, möglich. Allerdings sieht man aus dem Beispiel der Schweiz, dass ein kleines Land sich gegen die Auswirkungen einer verfehlten Politik einer grossen Währungsunion nur sehr schwer wehren kann.
   Realistisch wäre es, wenn  es zu einer Spaltung des Euro-Raums käme, dass sich Österreich dem „Nord-Euro“ (Deutschland, Niederlande, Luxemburg) anschließen könnte.
   Da aber die EU- und EZB-Politik darauf hinausläuft, mit allen Mitteln den Euro zu erhalten, wird das nur mit großen Transfer-, Banken- und Schulden-Unionen  funktionieren, in der Deutschland, Österreich und andere Nettozahler-Länder ihren Wohlstand verlieren werden. Sehr ähnlich wird es zu einer „Sozial-Union“ kommen, in der Österreich, das bisher ein Musterland für soziale Umverteilung ist, sein Sozialsystem an den durchschnittlichen Standard herunterführen muss.


     Für eine grundsätzliche Wende der Politik der EU und damit der Wiedererlangung der Freiheit und Selbstbestimmung der Länder Europas ist die Erkenntnis der fehlerhaften Entwicklung notwendig.. Gerade in Tirol, wo wir uns seit jeher für Freiheit und Selbstbestimmung einsetzen, können wir mit dem Volksbegehren für diese Ziele eintreten.





2015-03-22

Wohlstand für alle?

von Thomas Kaiser
In seinem Buch «Vom Grossen Krieg zur permanenten Krise»1 legt Marc Chesney, Professor für Quantitative Finance an der Universität Zürich, dar, dass die Globalisierung nicht zu dem geführt hat, was die Apostel des «freien Marktes» versprochen und geistreiche Wirtschaftsauguren vorausgesagt haben. Das Märchen vom Wohlstand für alle hat sich als das erwiesen, was es ist. Nutzniesser dieser neoliberalen Finanz- und Wirtschaftspolitik sind ein paar wenige multinationale Finanzinstitute und international agierende Industriekonzerne, die Milliarden angehäuft haben. Chesney schreibt, dass laut dem «Bloomberg Billionaires Index» aus dem Jahr 2012 «die grössten 200 Vermögen weltweit zusammen 2 700 000 000 000 Dollar zählen, was der Höhe des französischen Bruttosozialprodukts entspricht», (S. 44). Von diesen 200 sind es allein 100, die ein Vermögen von 1900 Milliarden Dollar ihr eigen nennen. Laut dem Ranking der Agentur Bloomberg, so Chesney weiter, «konnten die 300 reichsten Milliardäre der Welt 2013 ihr Vermögen um 524 Milliarden Dollar vermehren. […] Sie sind das Symptom einer unersättlichen Gefrässigkeit der Finanzwelt und der Logik, die dieser Sektor auferlegt». (S. 44) Diesen Menschen, die solche exorbitanten Gewinne einheimsen und ihre Vermögen in schwindelerregende Höhen treiben – sicher nicht von Hand und mit Schweiss erarbeitet – mag die Globalisierung das gebracht haben, was sie selbst der Welt versprochen haben. Aber wie geht es den übrigen Milliarden Menschen auf diesem Globus? Allein in der EU steht dem gegenüber die horrende Zahl von über 30 Millionen Langzeitarbeitslosen, wie Jean Ziegler in seinem neusten Buch «Ändere die Welt»2 darlegt. Betrachtet man aktuelle politische Entwicklungen weltweit und auch in unserem Land, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass in vielen Bevölkerungsschichten die Mär vom «Wohlstand für alle» schon lange nicht mehr geglaubt wird und dies bei den internationalen Finanz- und Industriekonzernen auch schon angekommen ist. Doch anstatt ihre Fehler einzugestehen und eine Korrektur ihrer Wirtschaftstheorien, allesamt aus den 50er Jahren, einzuleiten, denken sich Finanzjongleure und ihre Theoretiker neue Instrumente aus, wie sie ihre Vermögen weiter vergrössern, die Welt weiter ausbeuten und die Menschen manipulieren können. Internationale Verträge wie TiSA und TTIP, die bis heute noch viel zu wenig in der Öffentlichkeit diskutiert werden, sind neue Töne auf der alten Klaviatur. Allen voran bestimmen immer noch US-amerikanische, international agierende Konzerne die Wirtschaftspolitik, solange wir sie lassen, und versuchen so, ihre Pfründe zu sichern, auch wenn ihre Ausgangsbasis, nämlich das US-Imperium, seit einigen Jahren immer mehr am Bröckeln ist. So sind die im Moment auszuhandelnden Verträge nichts anderes als der Versuch, sich weitere Stücke vom Finanz- und Wirtschaftskuchen weltweit zu sichern. Jochen Scholz, Politik- und Geschichtswissenschaftler, der jahrelang im deutschen Verteidigungsministerium und bei der Nato tätig war, schreibt in seinem Aufsatz «Worum geht es – Die Ukraine-Krise und die geo­politische Konstante aus dem eurasischen Kontinent3»: «Auch das derzeit verhandelte Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TIPP) dient primär dazu … Deutschland und die EU wieder enger an die USA zu binden, den gemeinsamen Wirtschaftsraum von Lissabon bis Wladiwostok zu verhindern und die EU für internationale Interessen der USA zu instrumentalisieren.» (S. 103) Dass die Schweizer Regierung diesem Ansinnen gegenüber bisher wenig kritische Distanz gewahrt hat – wenn Bundesrat Johann Schneider-Ammann darüber nachdenkt, wie die Schweiz hier «andocken könnte» – und eine Wirtschaftspolitik betreibt, die die Vermutung nahelegt, dass sie aus der Küche dieser Machtzirkel stammt, fordert mehr Wachsamkeit von der Bevölkerung und ihren gewählten Vertretern im Parlament.
Dass besonders sensible Bereiche wie der Service public, der in der Schweiz einzigartig ist (vgl. in dieser Ausgabe Interviews mit den Nationalräten Badran und Büchel), ebenfalls dem grenzenlosen Handel übergeben werden sollen, muss unseren Widerstand hervorrufen, genauso wie das Vorgehen des Bundesrates in der Agrarpolitik. Was das Anbeten des Freihandel-Gottes bewirkt, hat Mathias Binswanger, Professor für Volkswirtschaftslehre, in seiner Schrift «Globalisierung und Landwirtschaft – Mehr Wohlstand durch weniger Freihandel»4 bereits 2007 dargelegt und genau aufgezeigt, dass es nicht zu einer Stärkung der inländischen Landwirtschaft führen wird – Nutzniesser wird wie auch sonst im sogenannten Freihandel nicht der Mittelstand sein, sondern die multinationalen Konzerne. Das schreibt er, bevor die grosse und bis heute noch immer andauernde Finanz- und Wirtschaftskrise – die Bundesrätin Doris Leuthard in Verkennung der Realität schon sehr früh überwunden glaubte – so richtig offensichtlich wurde. Welche Auswirkungen die Öffnung der Agrarmärkte haben wird, lässt sich vor allem in den Entwicklungsländern, aber auch bei uns erkennen. Eine Verdrängung der kleinräumigen, lokal verankerten Landwirtschaft und eine zunehmende Übernahme der kleineren landwirtschaftlichen Betriebe durch Agrarriesen. Es ist ein Segen, dass immer mehr Persönlichkeiten in der Schweizer Politik diesen Irrweg erkennen und dieser unheilvollen Entwicklung auf der politische Ebene etwas entgegensetzen wollen.    •
1    Marc Chesney: Vom Grossen Krieg zur permanenten Krise, 2014, ISBN 978-3-03909-171-3
2    Jean Ziegler: Ändere die Welt!, 2014, ISBN 978-3-570-10256-5
3    Ronald Thoden, Sabine Schiffer (hg.): Ukraine im Visier, 2014, ISBN 978-3-9816963-0-1
4    Mathias Binswanger: Globalisierung und Landwirtschaft. Mehr Wohlstand durch weniger Freihandel, 2009. ISBN 978-3-85452-583-7 


Quelle: (Zeit-Fragen)