2015-03-19

Entwicklung der EU ohne ausreichende Legitimation



Vor 20 Jahren stimmten die Österreicher zwar mehrheitlich den EU-Beitrittsvertrag zu, aber kaum jemand wusste über den damaligen EU-Vertrag von Maastricht Bescheid und die damit verbundene Änderung der Bundesverfassung. Über die Folgeverträge von Amsterdam, Nizza und Lissabon wurde überhaupt keine Volksabstimmung eingeleitet. Diese Verträge festigten aber den funktionalen Bundesstaat EU. Entgegen der Behauptung, dass das österreichische Volk mit dem Beitritt zur EU (Volksabstimmung 1994) dieser Entwicklung zugestimmt hätte, muss hier klagend an die Versprechen der damaligen Politiker erinnert werden, die uns schlichtweg nicht wahrheitsgemäß informiert haben. Wer wusste über die damals schon beschlossene Abschaffung des österreichischen Schilling Bescheid? Oder über die neoliberale Wirtschaftsverfassung, den so genannten "Rettungsschirm" ,der Österreichs Schulden explodieren lässt und den Sozialstaat gefährdet? Oder über die neutralitätswidrige Entwicklung der NATO- geführten Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik?. Nach dem Vertrag von Lissabon verpflichtet sich Österreich an "Missionen" in Drittstaaten - auch gegen den "Terror" - teilzunehmen. Dies können auch Angriffskriege sein. In einer echten Demokratie muss aber das Volk über wichtigste Entscheidungen der Bundesregierung abstimmen dürfen, jedenfalls über diese EU-Entwicklung. Schon gar nicht demokratisch legitimiert ist die unzulässige Übertragung von österreichischen Hoheiten zur gemeinschaftlichen Ausübung an die EU, die nicht eng begrenzt und damit überschaubar und verantwortbar sind. Die Mitgliedsstaaten,  deren Parlamente und letztlich die Völker haben nämlich letzten Endes die Verantwortung über die EU-Politik. Aber wie Verantwortung übernehmen, wenn die Parlamente über wichtigste Weichenstellungen der EU gar nicht gefragt werden müssen?  Anhand der neuen Zuständigkeitsordnung des EU-Vertrages von Lissabon sieht man deutlich demokratische Defizit der EU: Über Entscheidungen im Bereich der ausschließlichen Zuständigkeit der EU, wie Militär, Währung, Handelspolitik (Binnenmarkt) und in den wesentlichen Bereichen der Wirtschaft, müssen die nationalen Parlamente nicht befragt werden. Die geteilten Zuständigkeiten umfassen (fast) das gesamte Spektrum der Politik. Wenn die EU in einem dieser politischen Bereiche tätig werden will, haben die Mitgliedsstaaten keine Zuständigkeit mehr. So können Pensionen, Löhne und Haushalte der Mitgliedstaaten von der EU geregelt werden.

Die mit dem EU-Vertrag von Lissabon in Kraft getretene Charta der Grundrechte der EU hebelt das österreichische Bundesverfassungsgesetz aus: Es ist nicht mehr anwendbar, wenn es um Gemeinschaftsrecht geht. Letztinstanzlich entscheidet der europäische Gerichtshof über Streitfälle und nicht der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH).

Die EU hat sich aufgrund ihrer weiten Ermächtigungen und Befugnissen zu einem nicht demokratisch legitimierten Bundesstaat entwickelt und ist daher ein Unrechtsstaat. Professor Karl Albrecht Schachtschneider bezeichnet die EU als "sanfte Despotie".


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