Die ursprüngliche Zielsetzung der europäisch Integration war die Schaffung einer Institution für Frieden und Wohlstand in Europa. Die EWG war am Beginn, vor allem mit der Schaffung von freiem Handel ein Instrument für die Verhinderung von Handelskriegen und Protektion und brachte durch den vermehrten Austausch Wohlstandsgewinne. Das Ziel der EWG und der EU, eine immer engere Union zu betreiben, ist aber keine Gewähr für Frieden und Wohlstand. Denn ein immer engerer Staat, ein Vereinigter Staat von Europa mit einer zentralistischen Regierung schränkt die Freiheit unterschiedlichen Völker in Europa ein und eine zentralistische Wirtschaftspolitik, sie sie seit Maastricht verfolgt wird gefährdet den Wohlstand. Sie schaltet den Wettbewerb zwischen den einzelnen Wirtschaftsgebieten aus und verringert die Selbstbestimmung und Selbstverantwortung kleiner Länder. Beides sind die Grundlagen dafür gewesen, die Europa einst zum führenden Kontinent gemacht hatten. Seit dem Vertrag von Maastricht bin ich deshalb gegen einen Beitritt Österreichs zur EU eingetreten und habe dann auch die Einführung des Euros abgelehnt – so wie ¾ der deutschsprachigen Ökonomen in einem Memorandum, das ich auch unterzeichnete. Die Einführung des Euros war ein politisches Experiment, dessen Folgen vorauszusehen waren. Denn die Eurozone ist kein „Optimales Währungsgebiet“ .
Heute lehnen 3/ der Österreicherinnen und
Österreicher die weitere Entwicklung der EU ab. Das behaupte nicht ich,
sondern es ist das Ergebnis einer Umfrage, die vom früheren Tiroler
EU-Kommissar Dr.Franz Fischler zitiert wird. So wie in Österreich gibt es auch
In anderen EU-Ländern, vor allem Großbritannien, Frankreich und auch
Deutschland, immer mehr Stimmen für einen Austritt.
In Österreich gibt es unter den 75% eine
große Gruppe von Menschen, die zwar Nachteile der EU sehen, aber meinen, daß
ein Austritt auch größere Nachteile bringen wird. Mir geht es darum,
aufzuzeigen, daß ein geordneter, gut vorbereiteter Austritt längerfristig mehr
Vorteile als Nachteile bringen wird. Ein geordneter Austritt ist heute durch
den Artikel 50 des EU-Verfassungsvertrag möglich. Als es ihn noch nicht gab,
hat der amerikanische Nobelpreisträger James Buchanan gesagt, daß der Mangel
eines geordneten Austritts der größte Mangel der EG st. Denn er verwies auf den
blutigen Bürgerkrieg in den USA, nach rund 90 Jahren ach der Gründung der
Union, der deshalb entstand, weil die Südstaaten nicht austreten konnten.
Allein, dass es die Möglichkeit eines Austritts gibt, kann ein Land mit wesentlichen
Interessen schützen, von der EU ungerecht behandelt zu werden.
Deshalb ist auch ein Austritts-Volksbegehren der
richtige Weg, um die EU darauf hinzuweisen, daß sie ihren Weg in die falsche,
zentralistische Richtung nicht mehr fortsetzen soll. Selbst wenn das
Volksbegehren nicht unmittelbar zu einem Austritt führt.
Zu den politischen und
wirtschaftlichen Folgen eines Austritts:
1. Der Frieden in Europa
wird durch den Austritt Österreichs sicher nicht gefährdet. Das heutige kleine
Österreich hat den Frieden auch in der Vergangenheit genau so wenig wie
die Schweiz gefährdet. Der Frieden in Europa ist bisher in der Nachkriegszeit
vor allem durch die USA geschützt worden, die auch durch ihren Eingriff den
Jugoslawienkrieg beendet hat, zu dem die EU nicht fähig war, weil die EU-Länder
zu unterschiedliche Stellungen zu Serbien hatten.
2. Zu den
wirtschaftlichen Folgen lässt sich grundsätzlich keine exakte, eindeutige
Aussage machen, denn es kommt sehr wesentlich auf die Einzelheiten der Regelung
an. Für die Ausarbeitung stehen dafür nach dem Artikel 50 zwei Jahre Zeit
zur Verfügung. Wenn bis dahin keine Einigung gefunden wird, kann Österreich
allein über den Austritt entscheiden und nachteiligen Folgen möglichst
vermeiden.
Man muss sich auch klar sein, daß jede solche
grundsätzliche Änderung von Rahmenbedingungen einzelnen Gruppen
auch Nachteile bringen wird. So wie die Einführung des Freihandels zwar
einzelne Gruppen beeinträchtigt, auf Dauer aber für die gesamte Wirtschaft
große Vorteile bringt, die die Nachteile überwiegen.
a) Ein Vorteil ist
jedenfalls der Entfall der Zahlungen an die EU. Dabei werden oft nur die
Netto-.Zahlungen erwähnt. Tatsächlich müssen aber die Brutto-Zahlungen vom
Budget, also den Steuerzahlern, geleistet werden. Die zurück fließenden
Zahlungen kommen nicht dem Budget zugute, sondern einzelnen
Subventionsempfängern, die nicht unbedingt eine Zahlung aus öffentlichen
Mitteln brauchen. Der Entfall der Brutto-Zahlungen könnte z.B. ca. die
Hälfte der Steuerreform zu finanzieren helfen.
b) Außenhandel. Eine
Wiedereinführung von Zöllen ist nach den Regeln des GATT, dem fast alle Länder
der Welt angehören, nicht erlaubt. Eine Aufrechterhaltung der Zollunion wäre in
den Verhandlungen möglich. Wenn es nicht gelingt, könnte die Wiedereinführung der
EFTA.-Freihandelszone möglich sein, die kleinere Nachteile mit sich bringt
c) Die meisten
Regelungen für den Handel und auch anderen Gebieten wäre die Rückkehr zum
Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) der nur den Nachteil des Wegfalls der
Mitbestimmung in der EU hätte, dafür aber keine Brutto-Zahlungen vorsieht. Die
geringen Möglichkeiten der Mitbestimmung, die sowieso laufend eingeschränkt
werden, könnten durch bilaterale Verhandlungen nach dem Beispiel der Schweiz
ersetzt werden.
d) Der freie Grenzübertritt,
das Schengen-Abkommen, könnte auch bei einem Austritt behalten werden. Eine
Einschränkung , um so wie in der Schweiz, die Masseneinwanderung zu verhindern,
wäre aber auch zu überlegen.
e) Das gleiche gilt für
den freien Arbeitsmarkt und den freien
f) Studenten
Austausch:. Hier wäre durch eigene Abkommen möglich, den Zustrom von Studenten
aus Deutschland einzuschränken, denn es ist nicht einzusehen, warum der
österreichische Steuerzahler diejenige Studenten-Ausbildung bezahlen soll, die
der deutsche Steuerzahler nicht bezahlen will. Studenten-Austauschprogramme,
wie Erasmus, können auch mit Nicht-EU-Staaten vereinbart werden, z.B. mit USA.
g) .Transitverkehr: es
könnten Reglungen zur Einschränkung des Transitverkehrs getroffen werden,
ähnlich wie die Schweiz.
h) Für zukünftige, heute
noch nicht absehbare Entwicklungen kann Österreich die für seine Situation am
besten geeigneten Maßnahmen treffe und in den Fällen, in denen eine
internationale Abstimmung notwendig ist, mit der EU oder anderen Organisationen
verhandeln.
3.Euro
Rechtlich ist ein Austritt aus dem
Euro nicht vorgesehen, es gilt aber die Wiener Vereinbarung über
völkerrechtliche Verträge, daß bei Änderung der grundlegenden Voraussetzungen
für einen Vertrag eine Auflösung erfolgen kann. Das deutsche Verfassungsgericht
hat deshalb festgestellt, daß Deutschland aus dem Euro austreten könnte, wenn
die grundlegende Zielsetzung des Euros, die Geldwertstabilität (Inflationsrate
unter 2%) zu erhalten, nicht erreicht wird, also z.B. eine Inflation von 5%
eintritt.
Ein Euro-Austritt allein von Österreich müsste
aber sehr gut vorbereitet sein, ähnlich wie der Übergang vom Schilling zum
Euro. Die jetzigen Zahlungen für Rettung von Pleite-Ländern und
-Banken, sowie des Einlagensicherungsfonds werden nicht mehr rückgängig
gemacht werden können. Nur für die Zukunft könnten solche Belastungen
verhindert werden. Es wäre auch wieder eine eigenständige Währungspolitik, die
auf die Bedürfnisse Österreichs abgestellt werden kann, möglich. Allerdings
sieht man aus dem Beispiel der Schweiz, dass ein kleines Land sich gegen die
Auswirkungen einer verfehlten Politik einer grossen Währungsunion nur sehr
schwer wehren kann.
Realistisch wäre es, wenn es zu einer
Spaltung des Euro-Raums käme, dass sich Österreich dem „Nord-Euro“
(Deutschland, Niederlande, Luxemburg) anschließen könnte.
Da aber die EU- und EZB-Politik darauf
hinausläuft, mit allen Mitteln den Euro zu erhalten, wird das nur mit großen
Transfer-, Banken- und Schulden-Unionen funktionieren, in der
Deutschland, Österreich und andere Nettozahler-Länder ihren Wohlstand verlieren
werden. Sehr ähnlich wird es zu einer „Sozial-Union“ kommen, in der Österreich,
das bisher ein Musterland für soziale Umverteilung ist, sein Sozialsystem an
den durchschnittlichen Standard herunterführen muss.
Für eine grundsätzliche Wende der
Politik der EU und damit der Wiedererlangung der Freiheit und Selbstbestimmung
der Länder Europas ist die Erkenntnis der fehlerhaften Entwicklung notwendig..
Gerade in Tirol, wo wir uns seit jeher für Freiheit und Selbstbestimmung
einsetzen, können wir mit dem Volksbegehren für diese Ziele eintreten.
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