2018-10-30

EU-Migrations-Papiere



EU-Ersatzmigration-UN-2001 

Neuansiedelung-EU-2009

Migrationsbericht-AUT-Dez.-2016

Bestandserhaltungsmigration-UNO

UNO-Ersatzmigration

UNO Resettlement Konzept für OE

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Entwurf des Ergebnisdokumentes der Konferenz zur Annahme des «Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration» am 10. und 11. Dezember 2018 in Marrakesch (Marokko) – Auszüge

zf. Die folgenden Auszüge aus dem Entwurf für einen «Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration» (Stand: 30. Juli 2018) sind der Versuch, einen ersten Eindruck über Inhalt und Sprache des geplanten Uno-Dokumentes zu vermitteln. Das Dokument versucht, verschiedenen, auch gegensätzlichen Ansprüchen, gerecht zu werden. Dass dieses so wichtige Dokument bislang aber kaum öffentlich diskutiert, geschweige denn in seinem vollen Umfang zur Kenntnis genommen wird, ist für demokratische Staaten ein Skandal. Es wird Auswirkungen auf den Alltag eines jeden von uns haben. Das Dokument enthält so viele wichtige Einzelheiten, die einer breiten Debatte bedürfen. Auch diese Auszüge können nur einen ersten Eindruck vermitteln und dazu aufrufen, den gesamten Text zu studieren und zu diskutieren.

«Unsere Vision und Leitprinzipien 


[…] Migration war schon immer Teil der Menschheitsgeschichte, und wir erkennen an, dass sie in unserer globalisierten Welt eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung darstellt und dass diese positiven Auswirkungen durch eine besser gesteuerte Migrationspolitik optimiert werden können. […] 


Gemeinsames Verständnis 


[…] Wir haben gelernt, dass Migration ein bestimmendes Merkmal unserer globalisierten Welt ist, Gesellschaften innerhalb aller Regionen und über sie hinaus verbindet und alle unsere Länder zu Herkunfts-, Transit- und Zielländern macht. […] Wir müssen […] allen unseren Bürgerinnen und Bürgern objektive, faktengestützte und klare Informationen über die Vorteile und Herausforderungen der Migration vermitteln, um irreführende Narrative, die zu einer negativen Wahrnehmung von Migranten führen, auszuräumen.

Gemeinsame Verantwortung 


[…] Dieser Globale Pakt hat das Ziel, die nachteiligen Triebkräfte und strukturellen Faktoren zu minimieren, die Menschen daran hindern, in ihren Herkunftsländern eine nachhaltige Existenzgrundlage aufzubauen und aufrechtzuerhalten, und die sie dazu veranlassen, anderswo nach einer besseren Zukunft zu suchen. Er beabsichtigt, die Risiken und prekären Situationen, denen Migranten in verschiedenen Phasen der Migration ausgesetzt sind, zu mindern, indem ihre Menschenrechte geachtet, geschützt und gewährleistet werden und ihnen Fürsorge und Unterstützung zukommen. […] Er soll förderliche Bedingungen schaffen, die es allen Migranten ermöglichen, unsere Gesellschaften durch ihre menschlichen, wirtschaftlichen und sozialen Fähigkeiten zu bereichern und so besser zu einer nachhaltigen Entwicklung auf lokaler, nationaler, regionaler und globaler Ebene beizutragen.

Gemeinsamer Zweck 


[…] 
Unser Erfolg beruht auf dem gegenseitigen Vertrauen, der Entschlossenheit und der Solidarität unter den Staaten bei der Erfüllung der in diesem Globalen Pakt enthaltenen Ziele und Verpflichtungen. Vereint im Geiste einer für alle Seiten gewinnbringenden Zusammenarbeit stellen wir uns in geteilter Verantwortung und mit innovativen Lösungen den Herausforderungen und Chancen der Migration in allen ihren Dimensionen. Mit diesem gemeinsamen Ziel vor Augen und im vollen Bewusstsein, dass der Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration einen Meilenstein, aber noch nicht den Endpunkt unserer Anstrengungen darstellt, gehen wir diesen historischen Schritt. […]
Wir sind uns darin einig, dass dieser Globale Pakt auf einer Reihe übergreifender und interdependenter Leitprinzipien beruht:
[…] Der Globale Pakt ist ein rechtlich nicht bindender Kooperationsrahmen, der anerkennt, dass Migration von keinem Staat allein gesteuert werden kann, da das Phänomen von Natur aus grenzüberschreitend ist und somit Zusammenarbeit und Dialog auf internationaler, regionaler und bilateraler Ebene erfordert. […]
Der Globale Pakt bekräftigt das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen, sowie ihr Vorrecht, die Migration innerhalb ihres Hoheitsbereichs in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln. Innerhalb ihres Hoheitsbereichs dürfen die Staaten zwischen regulärem und irregulärem Migrationsstatus unterscheiden, einschiesslich bei der Festlegung ihrer gesetzgeberischen und politischen Massnahmen zur Umsetzung des Globalen Paktes, unter Berücksichtigung der verschiedenen nationalen Realitäten, Politiken, Prioritäten und Bestimmungen für Einreise, Aufenthalt und Arbeit und im Einklang mit dem Völkerrecht […]
Ziel des Globalen Paktes ist es, das Potential der Migration für die Erreichung aller Ziele für nachhaltige Entwicklung zu nutzen sowie die Wirkung zu erhöhen, die die Erreichung der Ziele in Zukunft auf Migration haben wird 
[…]
Durch die Umsetzung des Globalen Paktes sorgen wir dafür, dass die Menschenrechte aller Migranten, ungeachtet ihres Migrationsstatus, während des gesamten Migrationszyklus' wirksam geachtet, geschützt und gewährleistet werden. Wir bekräftigen ausserdem die Verpflichtung, alle Formen der Diskriminierung, einschliesslich Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz, gegenüber Migranten und ihren Familien zu beseitigen […]

Ziele für eine sichere, geordnete und reguläre Migration

  • […] Minimierung nachteiliger Triebkräfte und struktureller Faktoren, die Menschen dazu bewegen, ihre Herkunftsländer zu verlassen […]
  • Sicherstellung dessen, dass alle Migranten über den Nachweis einer rechtlichen Identität und ausreichende Dokumente verfügen […]
  • Förderung einer fairen und ethisch vertretbaren Rekrutierung von Arbeitskräften und Gewährleistung der Bedingungen für eine menschenwürdige Arbeit 

  • Bewältigung und Minderung prekärer Situationen im Rahmen von Migration […]
  • Stärkung der Rechtssicherheit und Planbarkeit bei Migrationsverfahren zur Gewährleistung einer angemessenen Prüfung, Bewertung und Weiterverweisung […]
  • Verbesserung des konsularischen Schutzes und der konsularischen Hilfe und Zusammenarbeit im gesamten Migrationszyklus 

  • Gewährleistung des Zugangs von Migranten zu Grundleistungen 

  • Befähigung von Migranten und Gesellschaften zur Verwirklichung der vollständigen Inklusion und des sozialen Zusammenhalts 

  • Beseitigung aller Formen der Diskriminierung und Förderung eines auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurses zur Gestaltung der Wahrnehmung von Migration […]
[…]
Wir verpflichten uns, im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen alle Formen der Diskriminierung zu beseitigen und Äusserungen, Handlungen und Ausprägungen von Rassismus, Rassendiskriminierung, Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz gegenüber allen Migranten zu verurteilen und zu bekämpfen. Wir verpflichten uns ferner, in Partnerschaft mit allen Teilen der Gesellschaft einen offenen und auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurs zu fördern, der zu einer realistischeren, humaneren und konstruktiveren Wahrnehmung von Migration und Migranten führt. Wir verpflichten uns ausserdem, im Einklang mit dem Völkerrecht das Recht der freien Meinungs­äusserung zu schützen, in der Erkenntnis, dass eine offene und freie Debatte zu einem umfassenden Verständnis aller Aspekte der Migration beiträgt.
Um diese Verpflichtung zu verwirklichen, werden wir aus den folgenden Massnahmen schöpfen. Wir werden
a)    Rechtsvorschriften erlassen, umsetzen oder aufrechterhalten, die Hassstraftaten und schwerere Hassstraftaten, die sich gegen Migranten richten, unter Strafe stellen, und Strafverfolgungs- und andere Beamte darin schulen, solche Straftaten und andere Gewalttaten, die sich gegen Migranten richten, zu erkennen, zu verhindern und darauf zu reagieren sowie den Opfern medizinische, rechtliche und psychosoziale Hilfe zu leisten; 

b)    Migranten und Gemeinschaften befähigen, jede Aufstachelung zu Gewalt gegen Migranten anzuzeigen, indem sie über vorhandene Rechtsbehelfsmechanismen informiert werden, und sicherstellen, dass diejenigen, die sich aktiv an der Begehung einer Hassstraftat gegen Migranten beteiligen, im Einklang mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften zur Rechenschaft gezogen werden, wobei die internationalen Menschenrechtsnormen, insbesondere das Recht auf freie Meinungsäusserung, zu wahren sind; 

c)    unter voller Achtung der Medienfreiheit eine unabhängige, objektive und hochwertige Berichterstattung durch die Medien, einschliesslich Informationen im Internet, fördern, unter anderem durch Sensibilisierung und Aufklärung von Medienschaffenden hinsichtlich Migrationsfragen und -begriffen, durch Investitionen in ethische Standards der Berichterstattung und Werbung und durch Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern;
[…]
e)    Migranten, insbesondere Migrantinnen, Zugang zu nationalen und regionalen Beschwerde- und Rechtsbehelfsmechanismen verschaffen, mit dem Ziel, die Rechenschaftspflicht zu fördern und staatliche Massnahmen im Zusammenhang mit diskriminierenden Handlungen und Bekundungen, die sich gegen Migranten und ihre Familien richten, anzugehen; 

f)    Aufklärungskampagnen fördern, die an die Gesellschaften in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern gerichtet sind und den Zweck haben, auf der Grundlage von Beweisen und Fakten die öffentliche Wahrnehmung des positiven Beitrags einer sicheren, geordneten und regulären Migration zu gestalten und Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und die Stigmatisierung aller Migranten zu beenden; 

g)    Migranten, Führungsverantwortliche aus Politik, Religion und Gesellschaft sowie Pädagogen und Dienstleister darin einbeziehen, Fälle von Intoleranz, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und anderen Formen der Diskriminierung von Migranten und Diasporagemeinschaften aufzudecken und zu verhüten und Aktivitäten in lokalen Gemeinschaften zur Förderung der gegenseitigen Achtung zu unterstützen, einschliess­lich im Rahmen von Wahlkampagnen. […]

Weiterverfolgung und Überprüfung

[…] Wir legen allen Mitgliedsstaaten nahe, so bald wie möglich ambitionierte nationale Strategien zur Umsetzung des Globalen Paktes zu entwickeln und die Fortschritte auf nationaler Ebene regelmässig und auf inklusive Weise zu überprüfen, beispielsweise durch die freiwillige Ausarbeitung und Anwendung eines nationalen Umsetzungsplans. Diese Überprüfungen sollten sich auf Beiträge aller relevanten Interessenträger sowie von Parlamenten und lokalen Behörden stützen und als effektive Informationsgrundlage für die am Überprüfungsforum Internationale Migration und anderen relevanten Foren teilnehmenden Mitgliedsstaaten dienen.»

Buch „Massenmigration als Mittel zum Bevölkerungsaustausch in Europas Mitte“


Aus der Sicht des „einfachen Mannes von der Straße“ versagt(!) die EU und die meisten „Nationalstaaten“ Europas seit Jahren bei der Bewältigung der sgn. „Flüchtlingskrise“, die man korrekter Weise als Invasion bezeichnen muss. Denn „Flüchtling“ nach Definition der UNO-Flüchtlingscharta ist nur die verschwindende Minderheit. Solche bewussten und bekannten Lügen holen aber heute in einer EU der Realitätsverweigerung niemanden mehr hinter dem sprichwörtlichen Ofen hervor. Daher sind auch folgende aktuelle Entwicklungen in der realexistierenden EU weitgehend unhinterfragt möglich:
Medien, allen voran natürlich der EU-Einwanderungssender euronews, Bildungseinrichtungen, Künstler, Wirtschaftsbosse bis hin zum politisch korrektem Fußball á la BRD-„National“-Mannschaft, die sich selber bei der letzten Fußballweltmeisterschaft in Russland nicht einmal mehr gestattete die „Nationalfarben“ der BRD auf ihren Trikots zu tragen, verbreiten die Unvermeidbarkeit, ja sogar die Wünschbarkeit, einer multiethnischen und multikulturellen BRD, EU und überhaupt der Welt.
Obwohl nun in Italien eine Regierung, die ihrer Aufgabe zum Schutz der Grenzen und damit seiner Bürger nachkommt, beweist, dass man Grenzen sehr wohl schützen kann und das Gefasel von den „Zäunen die nichts nützten und nichts schützen“ nur eine migrationsaffine Lüge ist, kann ein kaum im Amt befindliche sozialistische Regierung in Spanien dieses Land zum Haupteinfallstor der massenhaften illegalen Immigration machen. Und die Lüge von der „Unvermeidbarkeit“ der Immigrationsinvasion wird schon wieder in den Systemmedien verbreitet. Medial untermauert wird diese prolongierte Lüge „der nicht zu schützenden Grenzen“ mit den Bildern von rund 800 Migranten aus Subsahara-Afrika die die spanischen Enklave Ceuta und den dortigen Grenzzaun am 26. Juli 18 gewaltsam und erfolgreich stürmten.
Die medial hochgespielte Auseinandersetzung zwischen Bundeskanzlerin Merkel und ihrem Innenminister Seehofer zur Jahreshälfte 2018 hätte nicht absurder sein können. Ein Innenminister streitet mit einer Bundeskanzlerin und dem politisch-medial-kulturell-wirtschaftlichen Systems und seinen Vasallen, um die, auch nur ansatzweise, Einhaltung von gültigen Gesetzten. Vermutlich um davon abzulenken, dass sich währenddessen der BRD-Außenminister Heiko Maas im Rahmen des sgn. „Rabat-Prozesses“ (läuft seit 2006!) und die UNO mit zwei Rahmenwerken, „Global Compact of Refugees“ und „Global Compact for Save, Orderly and Regular Migration“, bemühen die Migration nach Europa weiterhin massiv zu befördern. Diese Regelungen stellen sicher, dass auch in den nächsten Jahrzehnten dutzende, wenn nicht hunderte Millionen Schwarzafrikaner nach Europa kommen. Denn diese Prozesse und Pakte sind in Wahrheit die „europäischen Lösungen“, die eine Bundeskanzlerin Merkel, die sich darin gefällt die Gesetzte ihres Landes systematisch zum Nachteil „ihrer“ Bürger zu brechen, gebetsmühlenartig verkündet.
Die Bürger, die sich trotz der flächendeckenden Manipulation noch so viel Hausverstand bewahrt haben, dass sie verlässlich zwei und zwei auf vier zusammenzählen können, stehen nur noch fassungslos vor diesem, für sie, die noch daran glauben, dass es „ihre“ Politiker sind die zu ihrem Wohle agieren, absurden, aber dennoch selbstmörderischen Treiben. Für diese Bürger sind „unsere“ Politiker vollkommen verblödet, weil sie offenbar nicht rational handeln.
Verstehen kann man all dies aber nur dann, wenn man sich von dem Standpunkt trennt, dass „unsere“ Politiker für „unser“ Wohl agieren. Denn die Frage nach der Rationalität des Handelns versteht man nur dann, wenn man sich vergegenwärtigt, dass Rationalität nicht absolut, sondern relativ ist. Rationalität ist eine Zweck-Mittel-Orientierung. D.h. die rationale Mittelauswahl hängt von der Zielsetzung ab. Daher kann man festhalten: es gibt sie, die(!) „europäische Lösung“ in der Migrationsproblematik! Nur sie sieht diametral anders aus als der europäische Bürger sich dies vorstellt und wünscht. Der Plan von Merkel & Co eben!
Das ggst. Buch scheut nun nicht davor zurück Ross und Reiter – wenn auch nur beispielhaft – zu nennen. Basierend auf einer Hypothese und fünf konkreten Forschungsfragen wird eine breiter Bogen gespannt und versucht Erklärungsansätze für die selbstmörderische Immigrationspolitik aufzuzeigen. Es zeichnet die Ideen, Ideengebäude und konkreten Maßnahme – wenngleich auch nur auf wenigen, aber wichtigen Feldern – nach, die zur gegenwärtigen ge- und beförderten Masseneinwanderung geführt haben und nach wie vor führen. Das Buch liefert eine kompakte Zusammenschau von den Anfängen der seit mehr als einem Jahrhundert ineinandergreifenden Pläne, Maßnahmen, Statements, etc. zur Forcierung des Bevölkerungsaustausches durch Massenmigration in Europa. Es zeigt klar auf, dass hier niemand „versagt“ hat, sd. dass alles nach Plan abläuft. Abschließen gibt es Gedanken-und Handlungsanstöße zum Gegensteuern.
Bestellen : h.h.mitterer.buchbestellung@gmail.com 
223 Seiten 18,50 Euro inkl. Versandkosten

buchumschlag

„Migrationspakt darf nicht unterschrieben werden!“


Tausende Leser von krone.at meinen: Die österreichische Bundesregierung um Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) darf den UN-Migrationspakt am 10. und 11. Dezember im marokkanischen Marrakesch nicht unterschreiben. Vielmehr soll man die Migrationsfrage auf staatlicher Ebene lösen, um unsere Souveränität nicht zu gefährden, argumentieren sie in zahlreichen E-Mails und Postings.


hnlich argumentieren auch die USA und Ungarn. Die beiden Staaten haben bereits angekündigt, den Pakt der Vereinten Nationen nicht zu unterzeichnen.
Souveränität hat ganz besondere Bedeutung
Und Österreich? Die „Krone“ fragte schon Ende September im Kanzleramt nach, wie die Bundesregierung zu dem Vertrag stehe. Dabei kristallisierte sich rasch heraus, dass sowohl für Kurz als auch für Strache die Souveränität und Eigenbestimmtheit Österreichs eine ganz besondere Bedeutung hat.


„Es wurde seit rund zwei Jahren ausschließlich auf Beamtenebene verhandelt. Das ist nunmehr politisch zu bewerten. In der vorliegenden Form bestehen aufgrund von Widersprüchen insbesondere auch mit den Zielen des aktuellen Regierungsprogrammes trotz der von Experten diagnostizierten Unverbindlichkeit noch erhebliche Bedenken“, so die offizielle Regierungserklärung.


Fehlende Vereinbarkeit mit Souveränität „gilt für alle Staaten“
„Erhebliche Bedenken“ hat man nicht nur in Regierungskreisen. Auch die krone.at-User halten nicht sehr viel von dem Pakt. Sie gehen sogar noch einen Schritt weiter und fordern in E-Mails an die Redaktion und Postings auf Facebook und im „Krone“-Forum, dass der Vertrag nicht unterschrieben wird. Ein Beispiel solle man sich dafür an den USA nehmen. Dass die Zielvorgaben des Vertrages „nicht mit der Souveränität der Vereinigten Staaten vereinbar“ sei, wie es heißt, gelte „für alle betroffenen Staaten“, betont ein Leser. „Also auch für uns.“


Einige User fürchten auch finanzielle Nachteile für Länder wie Österreich. „Darüber macht sich anscheinend keiner Gedanken“, warnt einer. „Dieses Vorhaben bringt die von Migranten bevorzugten Länder in Schwierigkeiten.“ Ein weiterer Leser stößt sich daran, dass der Pakt für die teilnehmenden Staaten ohnehin nicht bindend ist. „Warum soll man dann so ein Werk überhaupt unterzeichen?“ Die Regierung darf diesen Vertrag „einfach nicht unterzeichnen“, geben viele andere eine klare Antwort.

Ihre Meinung ist gefragt!
Nun sind sie gefragt: Was halten Sie von dem Pakt (hier zum Durchblättern)? Soll die Bundesregierung den Vertrag unterzeichnen oder sich lieber ein Beispiel an den USA und Ungarn nehmen? Wäre es gut für unser Land, eine Unterschrift unter das Werk zu setzen oder eher nicht? Schreiben Sie uns und stimmen Sie ab!


(Quelle: Kronen-Zeitung)

2018-10-29

Widerstand gegen den UNO-Migrationspakt in der Schweiz


Am 10./11. Dezember 2018 will der Bundesrat einem Uno-Pakt beitreten, der das Ende der Demokratie einläutet.

Es handelt sich um den Uno-Migrationspakt – ein umfassendes, kompliziertes Papier, das bisher erst in englischer Sprache verfügbar ist. Es soll am 10./11. Dezember an einer grossspurig aufgezogenen Uno-Konferenz in Marrakesch/Marokko «von der Staatengemeinschaft feierlich unterzeichnet werden». Dieser Migrationspakt fusst im wesentlichen auf drei Pfeilern.
Freitags-Kommentar vom 26. Oktober 2018,
von Ulrich Schlüer, Verlagsleiter «Schweizerzeit»
>> BRISANT vom 26. Oktober 2018 als PDF herunterladen <<

Weltweite Niederlassungsfreiheit
Erstens wird Migration in den Rang eines Menschenrechts erhoben. Jedem Menschen auf dieser Welt soll ein uneingeschränktes, von niemandem anfechtbares «Recht auf Migration» eingeräumt werden.
Faktisch wird damit die weltweite Niederlassungsfreiheit ausgerufen. Jeder Mensch darf sich dahin begeben, wohin es ihn gelüstet.

Kontrollverbot
Zweiter Pfeiler: Jeder Staat hat die unabdingbare Pflicht, Migranten, die sich auf seinem Staatsgebiet niederlassen wollen, aufzunehmen. Frau Merkels Willkommenskultur, die Deutschland ein politisches Chaos beschert, soll gleichsam auf weltweite Geltung ausgedehnt werden.
Die Zielländer der Massenmigration (die Uno spricht im Pakt nie von «Flüchtlingen», konsequent nur von «Migranten») haben sich auf ankommende Massen zu rüsten. Ankommende zu überprüfen, wird untersagt. Denn der Wunsch, sich überall niederlassen zu können, ist zu einem Menschenrecht erhoben worden.
Von echten und vorgetäuschten Fluchtgründen ist überhaupt nicht mehr die Rede. Weltweite Niederlassungsfreiheit gilt. Dem Willen eines ankommenden Migranten hat sich jeder Staat zu beugen.

Kritikverbot
Der dritte Pfeiler ist der skandalöseste: Kritik an der Einwanderung oder an der Einwanderungspolitik wird zur strafbaren Handlung erklärt, also verboten.
Ein Entscheid gegen die Masseneinwanderung, wie er in einer Volksabstimmung in der Schweiz Tatsache geworden ist, wird zu einem zu bestrafenden Akt erklärt. Ein solcher Entscheid wird nicht bloss nicht umgesetzt; die, die ihn getroffen haben, haben sich vielmehr für eine unter Strafe stehende Handlung zu verantworten.
Meinungsfreiheit wird also – vorerst bezüglich Einwanderungspolitik, sicher bald auch für andere Vorgänge – konsequent unterbunden. Funktionärsdiktatur schreddert die Demokratie.

Der Bundesrat will unterzeichnen
Nicht nur die Tatsache, dass ein solcher Pakt im Rahmen der Uno geschaffen wurde, ist bedenklich. Noch skandalöser ist: Der Bundesrat, die Schweizerische Landesregierung hat beschlossen, dieses die Demokratie zerstörende Papier am 10./11. Dezember in Marokko zu unterzeichnen.
Man sei, verlautet aus Bern, mit einigen Formulierungen im Pakt zwar «nicht sehr glücklich». Und man gedenke, dies mit einer sanften mündlichen Erklärung zur Unterschrift auch öffentlich anzumerken. Im übrigen, sagt Bern, sei der Pakt ja nicht – zumindest noch nicht – «rechtsverbindlich».

Nicht verbindlich?
Als wüsste man nicht, was mit «nicht verbindlichen» Konventionen und Uno-Erklärungen in der Vergangenheit regelmässig geschehen ist. Es wird zum Pakt eine Uno-Kommission ernannt. Diese wird die Einhaltung des Pakts durch jeden einzelnen Staat der Welt regelmässig überprüfen und öffentlich kommentieren.
Dieser Kommission gegenüber wird auch die Schweiz rechenschaftspflichtig – sie muss ihr regelmässig Bericht erstatten. Von der Kommission würde unser Land anschliessend regelmässig an den Pranger gestellt, wenn die Schweiz gewisse Pakt-Bestimmungen aus Sicht der Kommission nicht oder bloss ungenügend umgesetzt hätte.

Bald «Völkerrecht»?
Und all die Ausverkäufer unseres Rechts, unserer Werte, unserer Verfassungsbestimmungen, die unser Land ohnehin fremden Richtern unterstellen wollen, werden alle Hebel dafür in Bewegung setzen, dass das, was in diesem Uno-Pakt steht, in den Rang von «Völkerrecht» erhoben wird, dem, wie sie dann behaupten werden, «höherer Rang» zukomme als unserer Bundesverfassung.
So wird die Schweiz an diesen Pakt gefesselt werden. Sie wird ihre weltweit einzigartige Direkte Demokratie, sie wird ihre Volkssouveränität vollumfänglich dem Kartell der Uno-Funktionäre und ihrer Zudiener in unserem Land opfern müssen.

Schweizer Handschrift
Kommt dazu – diese Tatsache macht den Skandal perfekt –, dass der Migrationspakt der Uno weitgehend von der Handschrift eines Schweizers geprägt ist: Jürg Lauber, Schweizer Uno-Botschafter mit Sitz in New York, brüstet sich, sehr massgeblich am Zustandekommen dieses Paktes beteiligt gewesen zu sein. Der früher für die Aussenpolitik zuständige, inzwischen zurückgetretene Bundesrat Didier Burkhalter hat ihm diesen Spitzenposten seinerzeit verschafft.
Unsere Steuerzahler dürfen dazu zur Kenntnis nehmen, dass sie einem Diplomaten unseres Landes ein Spitzensalär auszurichten haben, der offensichtlich alles daran setzt, über internationale Kanäle hier in unserem Land vom Souverän getroffene Beschlüsse zur Eindämmung der Masseneinwanderung zu hintergehen, auszuhöhlen, selbst internationaler Verfolgung preiszugeben. Es ist das Verdienst des Aargauer SVP-Nationalrats Andi Glarner, ein Strafverfahren gegen diesen Verächter schweizerischen Rechts anzustrengen, der aktiv an der Unterhöhlung von Direkter Demokratie und Volkssouveränität arbeitet.

Allein die Selbstbestimmungsinitiative rettet die Direkte Demokratie
Höchste Zeit, dass dieser Souverän, dass Volk und Stände der Schweiz dem üblen Treiben in der Uno ein Ende setzen. Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, mit was für verhängnisvollen Folgen unser Land zu rechnen hätte, wenn es sein Selbstbestimmungsrecht dem Kartell internationaler Funktionäre opfert, dann liefert dieser Migrationspakt diesen Beweis. Dieser institutionalisiert nicht bloss die Masseneinwanderung. Er unterdrückt auch das Recht auf freie Meinungsäusserung – ein elementares Menschenrecht.
Nur ein unüberhörbares Ja zur Selbstbestimmungsinitiative setzt dem gefährlichen Spuk ein Ende, die Schweiz gegenüber international agierenden Funktionären zu entrechten.

Ulrich Schlüer

PS: Auf eidgenössischer Ebene hat die SVP einen Vorstoss lanciert, mit welchem dem Bundesrat die Unterzeichnung des Migrationspaktes am 10./11. Dezember untersagt werden soll. Das Ja oder Nein zu diesem Pakt sei dem Parlament – mit einem referendumsfähigen Entscheid – vorzubehalten. Dem Bundesrat sei jede Eigenmächtigkeit dazu untersagt. Die «Schweizerzeit» unterstützt diesen SVP-Vorstoss, der bei anderen Fraktionen gute Aufnahme gefunden hat, mit einer Petition (siehe Anhang). Petitionsbogen werden Ihnen in den nächsten Tagen per Post zugestellt werden.

>> Petionsbogen als PDF herunterladen








(Quelle: Schweizerzeit: https://www.schweizerzeit.ch/cms/index.php?page=/news/frontalangriff_auf_die_meinungsfreiheit-3494)

2018-10-23

Geht der Demokratie das Volk aus?

 Ein herrlicher Kommentar von DI Dr. Klaus Woltron:

(...)Abhilfe soll, wie gerade inmitten dicker Qualmwolken heiß diskutiert wird, die direkte Demokratie schaffen - als Überdruckventil, aus dem der üble Dunst des Volkszorns entweichen darf, ohne größeren Schaden anzurichten. Die wechselwarme Mentalität der Österreicher rät von verbindlichen Volksabstimmungen jedoch ab. Man stelle sich, nach einem der herzergreifenden Auftritte unserer EU-Legionäre oder des vom Ischias geplagten Herrschers Europas fände alsbald eine Abstimmung über den Verbleib Österreichs in der EU statt! Allein stünden wir da, den Stürmen der Weltgeschichte ausgesetzt, ohne den unfehlbaren Schutz des Schengener Abkommens. Entbunden von der edlen Pflicht des Aufspannens von Rettungschirmen wankten wir dahin, tränenblind, wie Rohre im Wind, wie die schutzlosen und verarmten Schweizer. Viel ärger noch: Nach Bekanntwerden eines argen Sittlichkeitsverbrechers käme der Täter ohne sofortige Hinrichtung durch Hängen nicht davon. Das alles geht gar nicht.


(...) Führungskräfte in politischen Systemen durchlaufen einen langen Auswahlprozess. In Nachwuchsorganisationen der Parteien werden sie stromlinienförmig abgeschliffen und nehmen, je nach Material, die Form von Projektilen oder Zäpfchen an. Die Kunst, zu allem Jedem in schaurigen Schachtelsätzen fast nichts von sich zu geben, wird perfektioniert. Intrigen werden ebenso trainiert wie das flinke Versprechen dessen, was das wankelmütige Volk sich zur Stunde gerade wünscht. Solcherart gestählt, stellt man sich der Wahl. Das Volk stimmt alsdann über Übel ab, die längst festgelegt waren, bevor sie sich zur letzten Kür stellen. Die Meisterschaft gedungener Spin-Doktoren, welche den diversen Zeitungsberichten einen endgültigen Dreh in Richtung des gerade Dienlichen geben, gibt dem Spiel den letzten Rest. 

http://www.woltron.com/web/files/uploads/f-1917637355bcddf4de5088.pdf

EU-Maßnahmen zur Förderung der Migration

EU-Migrationserklärung von Marrakesch
https://ec.europa.eu/home-affairs/sites/homeaffairs/files/20180503_declaration-and-action-plan-marrakesh_en.pdf

GAMM (Global Approch to Migration and Mobility) 
Ziel: "Bessere Organisation der legalen Migration und die Förderung einer gut
organisierten Mobilität" >>>>

EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos am 3.12.2015: "In den nächsten zwei Jahrzehnten werden mehr
als 70 Millionen Migranten nötig sein."

Euromediterrrane Versammlung. Ziel: "die zunehmende Integration der Euro-Mediterranen Region"

Mittermeerunion (Mittelmeerpartnerschaft) (Die EU soll sich also bis hin nach Nordafrika und dem Nahen Osten erweitern)




Die New Yorker Erklärung zur Migration

Diese Erklärung wurde von den meisten UNO-Ländern bereits anerkannt! Natürlich auch von Österreich.

UN-Migrationspakt soll dem Schweizer Parlament unterbreitet werden

Die "Staatspolitische Kommission des Nationalrats" der Schweiz entschied, dass das Parlament entscheiden soll, ob das Land dem UN-Migrationspakt zustimmt oder nicht. Damit folgte sie einer Forderung der Schweizerischen Volkspartei (SVP).
Pakt widerspricht Schweizer Verfassung
Auch seitens der Schweiz sollte der Migrationspakt der Vereinten Nationen ohne viel Aufhebens unterzeichnet werden. Für die Schweizer Volkspartei ist die Unterzeichnung des Paktes allerdings verfassungswidrig, da er nicht vereinbar sei mit der eigenständigen Steuerung der Einwanderung. Denn die formulierten Ziele stünden in diametralem Gegensatz zum migrationspolitischen Auftrag, den Volk und Stände den Behörden erteilt hätten. Trotzdem beabsichtigte der Bundesrat, das Abkommen zu unterzeichnen. Ein skandalöses Vorgehen, findet die SVP.
SVP will Volksentscheid
In ihrer nächsten Sitzung will die "Staatspolitische Kommission" den Bundesrat und andere Exponenten zu diesem Thema anhören. Zusätzlich soll der Bundesrat dem Parlament einen Antrag auf Zustimmung in Form eines Bundesbeschlusses unterbreiten. Dass es nun zumindest zu einer breiten Diskussion zu diesem umstrittenen Pakt geben wird, sieht die SVP als Etappensieg. Ihre wichtigste Forderung dürfte sein, dass der Parlamentsbeschluss einem Referendum unterstellt werde.
(Quelle: unzensuriert.at)
Fordern wir alle, dass auch die Österreicher über die Migrationspakte der UNO und EU abstimmen dürfen! Am 1. Dezember am Ballhausplatz ist dazu die Gelegenheit!



UNO-Migrationspakt

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2018-10-19

Was in Deutschland not tut – Verfassungsrecht statt Politpropaganda

von Karl Müller

Viele Deutsche glauben zu wissen, was ganz oben auf der politischen Prioritätenliste zu stehen hat: der «Kampf gegen rechts». Sie glauben, ganz sicher zu wissen, dass man heute gegen rechts «aufstehen» muss – um eine erneute Machtergreifung der «Nazis» zu verhindern, damit Deutschland ein «liberales», ein «weltoffenes» Land bleibt. Die heutigen «Rechten», so denken sie – und so haben sie es auch in Medien gelesen und von Politikern gehört –, sind die direkten Nachfahren der Nationalsozialisten des vergangenen Jahrhunderts.
Im «Kampf gegen rechts» ist dann auch fast alles erlaubt: Diffamierung, soziale Ausgrenzung, Sachbeschädigung und auch Körperverletzung.

«Rechts» – ein politischer Kampfbegriff

Aber sie wissen offenbar nicht, dass der Begriff «rechts» ein politischer Kampfbegriff geworden ist, zumal in Deutschland. «Rechts» sein will hier kaum einer, da entsteht eben sofort die gedankliche Verbindung zu den deutschen Nationalsozialisten. Dabei ist der Ursprung des Wortes ein ganz anderer. Der Begriff geht auf die Sitzordnung in der französischen Nationalversammlung im Jahr 1814 zurück. Dort sassen rechts im Parlament, von vorne her gesehen, die politischen Kräfte, «die für den Erhalt der gegenwärtigen politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse eintraten». So schrieb 2011 die deutsche Bundeszentrale für politische Bildung.

Der Zweite Weltkrieg war kein nationaler Krieg

Man muss diese politischen Kräfte, die Konservativen, nicht mögen, aber sie sind etwas anderes, als es die Nationalsozialisten in Deutschland und die Faschisten in Italien waren. Das gilt auch für diejenigen, die sich für den Erhalt der europäischen Nationalstaaten und die Wiedererlangung der nationalen Souveränität einsetzen. Auch sie sind ein Kontrastprogramm zu den Faschisten und Nationalsozialisten.
Die italienischen Faschisten träumten von einer Wiedererstehung des Imperium Romanum. Sie waren Imperialisten. Auch die Nationalsozialisten waren keine Freunde eigenständiger Nationalstaaten. Viele unter ihnen hingen zwar alldeutschen Ideen an, die Hitlers Politik in den ersten Jahren auch bediente. Aber Hitlers Nationalsozialisten waren vor allem Rassisten und Imperialisten.
Hitler träumte von einem unter ihm vereinten Europa. Arische Herrenmenschen gab es für ihn nicht nur in Deutschland, und er strebte nach «Lebensraum» im Osten und nach der Versklavung der bisherigen souveränen europäischen Völker und Nationen, vor allem denen im Osten. 1943 hiess es in einem Flugblatt der Widerstandsgruppe der «Weissen Rose»: «Was lehrt uns der Ausgang des Krieges, der nie ein nationaler war? Der imperialistische Machtgedanke muss, von welcher Seite er auch immer kommen möge, für allzeit unschädlich gemacht werden.»

Was sagt das deutsche Grundgesetz?

Das deutsche Grundgesetz kennt die politischen Begriffe rechts und links nicht. Aber es kennt die Begriffe «Treue zur Verfassung» (Artikel 5, Absatz 3), «verfassungsmässige Ordnung» (Artikel 9, Absatz 2), «freiheitliche demokratische Grundordnung» (Artikel 18 und Artikel 21, Absatz 2). Das Grundgesetz selbst definiert nicht ausdrücklich, was mit freiheitlicher demokratischer Grundordnung gemeint ist. Aber das Bundesverfassungsgericht hat dies Anfang der fünfziger Jahre getan, als es um die Frage ging, ob zwei Parteien verfassungswidrig und zu verbieten sind. Es definierte freiheitliche demokratische Grundordnung wie folgt:
«Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmässigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmässige Bildung und Ausübung einer Opposition.» (BVerfGE 2, 1 (Ls. 2, 12 f.))
Das sind im wesentlichen die Grundprinzipien, die aus den Artikeln 1 und 20 des Grundgesetzes abgeleitet werden können, Grundprinzipien also, die im Grundgesetz selbst mit einer «Ewigkeitsklausel» versehen sind. Lediglich die Forderung nach Chancengleichheit für alle politischen Parteien und das Recht auf Opposition geht über diese beiden Artikel hinaus.

Wehrhafte Demokratie gegen alle verfassungswidrigen Bestrebungen

Auch hier ist nicht von rechts und von links und auch nicht von rechtsextrem oder linksextrem die Rede. Hier wurde ein Massstab formuliert, an dem sich alle politischen Kräfte zu messen haben, ausserhalb und innerhalb des Parlaments. Die deutsche Verfassung ist die Verfassung einer wehrhaften Demokratie. Verfassungswidrige politische Ziele und mehr noch verfassungswidrige Politik dürfen nicht ohne Konsequenzen bleiben, mögen sie nun von Rechtsextremisten, Linksextremisten oder ganz anderen politischen Kräften kommen. Sie müssen in die Schranken gewiesen werden. Aber hat dies etwas mit dem heutigen «Kampf gegen rechts» zu tun?

Mit «Antifa» hat das nichts zu tun

Dass die deutsche «Antifa» den «Kampf gegen rechts» auf ihre Fahnen geschrieben hat, ist nichts Neues. Sie tut dies seit vielen Jahren und hat heute nur noch wenig mit einer wirklichen Vorbeugung gegen faschistische Bestrebungen zu tun. Hier tummeln sich viele Linksextreme, zum Teil auch tragisch verwahrloste junge Menschen. Aber die «Antifa» hat Auftrieb, auch finanziellen Auftrieb bekommen, seitdem der «Kampf gegen rechts» deutsche Regierungspolitik geworden ist und bis in die USA hin zu Madeleine Albright reicht, die ebenfalls vor einem neuen Faschismus warnt.
Heute werden im «Kampf gegen rechts» unbescholtene Bürger drangsaliert: weil sie nicht einverstanden sind mit dem Mainstream in Medien und Politik und weil sie nicht den Internationalismus predigen, sondern sich für den freiheitlichen und demokratischen, souveränen Rechtsstaat einsetzen. Der halbstaatliche Deutschlandfunk gab erneut ein Beispiel dafür: In einem Kommentar am Nachmittag des 27. September mutierte der engagierte Kritiker der imperialen US-Politik, der ehemalige hohe Beamte aus dem US-Finanzministerium Paul Craig Roberts, zum «strammsten Rechtsradikalen der Republikaner».

Wer hat die Nazis an die Macht gebracht?

Wer denkt denn noch daran, wer im 20. Jahrhundert die ausschlaggebenden Kräfte hinter den Faschisten und Nationalsozialisten waren? Damals waren es klandestine politische Zirkel, kapitalstarke Finanzkräfte und Rassisten, vielfach aus Grossbritannien und den USA, die Vorläufer der heutigen markt­radikalen Globalisierungskapitalisten, ihrer Zirkel und ihrer Ideologen. Damals fanden sie, dass der Bolschewismus mit allen Mitteln zu bekämpfen ist, in der Sowjetunion und auch sonstwo in der Welt. So wurden die Faschisten und Nationalsozialisten an die Macht und in Stellung gebracht. Und wo stehen wir heute? Von welcher Seite droht wirklich Gefahr für Freiheit, Rechtsstaat und Demokratie?
Ein schweres Vergehen gegen die Jugend
Viele der im «Kampf gegen rechts» Aktiven sind junge Menschen. Es ist ein schweres Vergehen, wenn junge Menschen für politische Ziele missbraucht werden. Wem soll ihr heutiger «Kampf gegen rechts» dienen? Was ist das Ziel, wenn andere Menschen an den Pranger gestellt werden, wenn sich lähmender Mehltau ausbreitet und die offene argumentative Auseinandersetzung abstirbt? Ist das ein Einsatz für Menschenwürde und Menschenrechte, für Frieden und Gerechtigkeit? Oder sollen junge Menschen wieder einmal – wie so oft in der Geschichte – für ganz andere, nicht deklarierte Ziele vor den Karren gespannt werden?    •

Deutsche Episoden

#Wirsindmehr?

km. Unter dem Signet #Wirsindmehr waren Anfang September 2018 in Chemnitz einige zehntausend vor allem junge Menschen zusammengekommen, um Reden und Musikaufführungen zu hören, die vorgaben, ein Zeichen gegen den Rechtsextremismus in Deutschland zu setzen, in vielerlei Hinsicht jedoch eher geschmacklos bis gewalttätig waren. Der deutsche Bundespräsident Frank Walter Steinmeier hatte diese Veranstaltung empfohlen, und manch einer hat vielleicht gedacht, dass es sich hierbei um einen Irrtum gehandelt haben muss. Dies ist offenbar nicht so. Unter dem Signet #Wirsindmehr finden in verschiedenen Städten Deutschlands Veranstaltungen statt, deren politische Qualität fragwürdig ist, die aber von vielen Organisationen und sogar staatlichen Einrichtungen – ist das rechtmässig? – breit getragen werden. So zum Beispiel auch am 5. Oktober 2018 in der südbadische Stadt Konstanz. Schirmherr der dortigen Veranstaltung war der Oberbürgermeister der Stadt, das CDU-Mitglied Uli Burchardt. Zum «Bündnis» gehören unter anderem die örtliche CDU, FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, Freie Wähler, der DGB, die IG Metall und Verdi, Amnesty International und der Evangelische Kirchenbezirk, die Universität Konstanz und nicht zuletzt «Pulse of Europe», eine Organisation, die überall in EU-Europa Werbung für die EU macht.
Sich für «Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, Humanität und Solidarität» einzusetzen, wie es im Konstanzer Veranstaltungsaufruf heisst, ist sicher gut. Gleichzeitig aber die akute Gefahr einer rechtsextremen Machtübernahme an die Wand zu malen («es ist fünf nach Zwölf») und dabei gleich auch noch die AfD beizumischen, ist eher Politpropaganda – und man fragt sich, wem das Ganze dienen soll.

Jetzt wissen wir, was Populismus ist

Bertolt Brecht, ursprünglich ein Freund der DDR, hat nach dem 17. Juni 1953 ein berühmt gewordenes Gedicht verfasst:
Die Lösung
Nach dem Aufstand des 17. Juni
Liess der Sekretär des Schriftstellerverbands
In der Stalinallee Flugblätter verteilen,
Auf denen zu lesen war, dass das Volk
Das Vertrauen der Regierung verscherzt habe und es nur durch verdoppelte Arbeit
zurückerobern könne. Wäre es da
Nicht doch einfacher, die Regierung
Löste das Volk auf und
Wählte ein anderes?
65 Jahre später hat die Bertelsmann Stiftung gemeinsam mit dem Wissenschaftszentrum Berlin eine fast 100 Seiten umfassende Studie mit dem Titel «Populismusbarometer 2018. Populistische Einstellungen bei Wählern und Nichtwählern in Deutschland 2018» veröffentlicht.
Die Medien waren alarmiert, dass mehr als 30 Prozent der befragten Deutschen dem Populismus zugeneigt sein sollen – und das auch noch mit steigender Tendenz.
Auf Seite 18 der Studie wird die kompakte Antwort auf die Frage gegeben, wann ein Mensch populistische Einstellungen haben soll. Und zwar dann, wenn er folgenden Aussagen einhellig eher oder voll und ganz zustimmt:
•    Die Bürger sind sich oft einig, aber die Politiker verfolgen ganz andere Ziele.
•    Mir wäre es lieber, von einem einfachen Bürger politisch vertreten zu werden als von einem Politiker.
•    Die Parteien wollen nur die Stimmen der Wähler, ihre Ansichten interessieren sie nicht.
•    Die politischen Differenzen zwischen den Bürgern und Politikern sind grösser als die Differenzen der Bürger untereinander.
•    Wichtige Fragen sollten nicht von Parlamenten, sondern in Volksabstimmungen entschieden werden.
•    Die Politiker im Bundestag sollten immer dem Willen der Bürger folgen.
•    Die Bürger in Deutschland sind sich im Prinzip einig darüber, was politisch passieren muss.
•    Was man in der Politik «Kompromiss» nennt, ist in Wirklichkeit nichts anderes als ein Verrat der eigenen Prinzipien.
Jeder kann nun selbst prüfen, ob sie oder er ein Populist ist.
Vielleicht findet manch einer nun aber auch, dass der amtliche «Kampf gegen den Populismus» etwas mit dem Gedicht von Bertolt Brecht zu tun haben könnte.

«Der ‹Kampf gegen rechts› zielt auf die bürgerliche Mitte»

Kristina Schröder (CDU), von 2009–2013 deutsche Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, hat sich in einem längeren Beitrag für die Zeitung «Die Welt» vom 24. August 2018 kritisch mit dem «Kampf gegen rechts» befasst. Der Artikel hat den Titel: «Der ‹Kampf gegen rechts› zielt auf die bürgerliche Mitte». Hier schreibt sie unter anderem:
«Die Linke hat die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus ausgeweitet. Vom Staat unterstützt, wird alles bekämpft, was nicht links ist – der Linksextremismus verharmlost. Der antitotalitäre Konsens ist zerstört, und die CDU muss sich entscheiden. […]
Aus dem Kampf gegen Rechtsextremismus wurde der ‹Kampf gegen rechts›. Wer glaubt, hier sei bloss sprachliche Faulheit am Werk, ist naiv. Vielen, die sich mit staatlicher Unterstützung auf diesem Feld tummeln, geht es tatsächlich darum, alles zu bekämpfen, was nicht links ist. Die alte 68er These, dass die kapitalistische Gesellschaft eine zumindest präfaschistische sei, hallt hier noch nach. […]
Der ‹Kampf gegen rechts› ist also wörtlich zu nehmen: Es geht darum, politische Überzeugungen, denen teilweise wahrscheinlich sogar Anhänger der Union der Mitte zustimmen würden, als illegitim im demokratischen Diskurs zu brandmarken. Das Spektrum dessen, was dann noch sagbar ist, soll damit weit nach links verschoben werden.»

(Quelle: Zeit-Fragen Nr. 18/2018)

Demo gegen die Migrationspakte der UNO und EU am 1. Dez. 2018 am Ballhausplatz von 13-16 Uhr





Text UNO-Migrationspakt deutsche Sprache

2018-10-12

Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem. Gutachen eines ehem. Verfassungsrichters

Menschenrechte gelten für alle Menschen. Ein Menschenrecht auf Einwanderung gibt es nicht:

"Das  Grundgesetz  garantiert jedoch  nicht  den  Schutz  aller  Menschen  weltweit  durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis".

Migrations-Gutachten Professor Dr.iur.Dr.sc. pol.Udo Di Fabio
Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. Direktor des Instituts für Öffentliches Recht(Abteilung Staatsrecht)der Rheinischen FriedrichWilhelms Universität Bonn

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und Menschenrechtspakte

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Internationaler Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und 
Kulturelle Rechte

Internationaler Pakt über Bürgerliche und Politische Rechte 

Menschenrechtsabkommen