2016-04-26

Politik muss auf Ethik ruhen



Meiner verehrten Lehrerin Annemarie Buchholz-Kaiser sel.


von Moritz Nestor


Papst Benedikt XVI. hielt am 22. September 2011 vor dem deutschen Bundestag eine viel beachtete Rede zur politischen Ethik. In den Mittelpunkt seiner Ausführungen stellte er das Naturrecht und mahnte Wahrhaftigkeit im politischen Handeln an. Der politisch ethische Kern des Naturrechts sei, so Benedikt XVI.
Die Politik muss Mühen um Gerechtigkeit sein und so die Grundvoraussetzung für Frieden schaffen. (…) Dem Recht zu dienen und der Herrschaft des Unrechts zu wehren, ist und bleibt die grundlegende Aufgabe des Politikers.“ Es gehe um „die Frage, was nun dem Gesetz der Wahrheit entspreche, was wahrhaft recht sei und Gesetz werden könne“. [1]
Aristoteles (384-322)
Damit greift das damalige Oberhaupt der katholischen Kirche jene Forderung von Aristoteles auf, die seit der griechischen Antike vor 2500 Jahren im Zentrum des Naturrechtdenkens stand: Politik muss auf Ethik ruhen. Macht allein kann keine Gerechtigkeit erzeugen. Positives Recht muss an vorstaatlichen ethischen Massstäben, die aus der Erkenntnis der Menschennatur gewonnen werden, gemessen und danach geformt werden, damit es erst gerecht wird. Recht wird daher, so Aristoteles, weder durch blossen Meinungsstreit (Diskursethik) noch durch Gewalt oder Ideologie gerecht.
Damit traten die Griechen vor 2500 Jahren in eine neue historische Phase ein: Das Naturrecht erkannte, dass dauerhafter Friede nicht allein durch Macht zu sichern war, sondern dass die politische Gewalt auf die Sicherung eines gerechten und sicheren Friedens verpflichtet werden muss.
Das hatte seinen Grund darin, dass Recht und Unrecht im Staat davon abhängen, wie der Mensch die Realität wahrnimmt und bewertet. Recht und gerechtes Handeln hängen unmittelbar mit Wahrhaftigkeit zusammen. Wer die Dinge so wahrnimmt, wie sie sind, kann ihnen gerecht werden und das Richtige tun, und dadurch wird er glücklich.
Seit Aristoteles ist die Grundidee des Naturrechts: Der Mensch lebt dann glücklich, wenn er sein Leben im Einklang mit den Gesetzmässigkeiten der äusseren Natur wie auch seiner Sozialnatur (zoon politicon) führt. Lebensführung heisst aber nichts anderes, als dass sich der Mensch seiner Vernunft bedient und, geleitet durch mitmenschliches Fühlen, erfasst, was richtig und falsch ist. Politisches Handeln nach diesem Massstab nähert sich der Gerechtigkeit an.
Es gehört zu den Unsäglichkeiten unserer Zeit, dass die politikberatende intellektuelle Elite diesen ehernen Zusammenhang von Politik und Ethik wieder zu zerschlagen versucht. Jürgen Habermas masste sich die Aussage an, die Moderne habe erst richtig begonnen, als der Amerikaner John Rawles Ende des 20. Jahrhunderts Politik und Ethik wieder strikt zu trennen versuchte.
Dabei hatte der deutsche Widerstand gegen Hitler in der Ethik des Naturrechts seinen vorstaatlichen Massstab gefunden, gegen die Diktatur mit ihrer unmenschlichen Macht­politik Widerstand leisten zu dürfen. Der NS-Staat missbrauchte den Menschen als Mittel zum Zweck, gerade weil er die Naturrechts­ethik der europäischen Tradition verachtete. Dass das zutiefst ungerecht war, war nach dem Zweiten Weltkrieg jedem klar.
Erklärungsbedürftig bleibt daher, wem die intellektuelle Elite zudient, wenn sie gegen Ende des 20. Jahrhunderts wieder Politik und Ethik trennen will und damit der Rückkehr zur reinen Machtpolitik den Boden bereitet. Es wundert eigentlich nicht, dass in einer Welt, die von reiner Machtpolitik geprägt ist, das Naturrecht als «katholische Sonderlehre» oder sonst auf irgendeine Art und Weise abgetan wird. Gemäss dem Naturrecht aber ist jede imperiale Machtpolitik ungerecht und menschenfeindlich.

Die Geschichte Europas und Amerikas ist (…) eine Geschichte des Unrechts und der Gewalt, aber auch eine Geschichte ihrer Überwindung aus eigener moralischer Einsicht und politischer Kraft“,[2] schreibt der bekannte Staatsrechtler Martin Kriele in seinem Buch «Die demokratische Weltrevolution». Im Zentrum dieser Überwindung von Unrecht und Gewalt stand und steht das Naturrecht.
Aus den blutigen Eroberungs- und Religionskriegen der frühen Neuzeit entstand 1648 am Ende des Dreissigjährigen Krieges mit dem Friedensschluss zu Münster und Osnabrück, dem Westfälischen Frieden, die Westfälische Ordnung. Es war massgeblich das Naturrecht von Hugo Grotius, das die völkerrechtlichen Grundlagen zum Friedensvertrag schuf. Der jeweilige Staat erhielt das Gewaltmonopol über sein Territorium. Seine Grenzen sollten nicht durch imperiale Machtgelüste verletzt werden dürfen. Die Intervention sollte verboten sein.
Die Eroberungs- und Religionskriege der frühen Neuzeit waren eine jener vielen historischen Phasen, wo Politik, die sich allein auf den Willen zur Macht berief und furchtbares Elend unter die Menschen brachte, Widerstand hervorrief. Solche Phasen waren immer auch eine Blüte des Naturrechts. Die Westfälische Ordnung entstand gegen Ende jener 200 Jahre des 16. und 17. Jahrhunderts, in denen die christliche Kultur das moderne Naturrecht erschuf und zur Blüte brachte.
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Bartolomé de Las Casas
1492 beginnt die blutige Eroberung Amerikas durch Spanien und Portugal mit dem Segen der katholischen Kirche – die als «Kirche an der Macht» ihre Hinwendung zur Katholischen Soziallehre und zum Genossenschaftswesen noch vor sich hat. Die Eroberer hausten in Amerika schrecklich. Der Dominikanermönch Bartolome de Las Cassa (1484/85-1566) schildert in einem erschütternden Bericht die schreckliche Ausplünderung, Versklavung und Vernichtung der Indianer, deren Augenzeuge er war. [3] Aus der Philosophie der Spätscholastik heraus entstanden durch die Auseinandersetzung mit diesem Unrecht die Naturrechtslehren der Schule von Salamanca. Die Eroberer rechtfertigten den Völkermord an den Indianern damit, dass die Indianer nicht getauft und daher keine Rechtssubjekte seien, mit denen man Verträge abschliessen könnte und die daher kein Recht haben könnten, sich selbst zu regieren. Ein persönlicher Freund von Las Casas, Francisco Vitoria (1492/93–1546), der von diesem über die Unmenschlichkeiten unterrichtet war, wurde von Kaiser Karl V. beauftragt, Richtlinien für die Missionierung der Indianer zu erarbeiten. Vitoria hielt den Konquistadoren in der Folge entgegen, «dass die Menschen in ihrer Natur prinzipiell gleich und frei seien».[4]
Franciscus_Suarez,_S.I._(1548-1617)
Francisco Suárez
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Francisco de Vitoria, Statue vor San Esteban in Salamanca
Das Recht auf Leben und Freiheit, die Würde als Mensch war damit nicht mehr auf die Zugehörigkeit zu einer Konfession oder Rasse beschränkt, sondern jedem Menschen allein dadurch zugesprochen, dass er Angehöriger der Gattung Mensch ist. Hier begann innerhalb der katholischen Kirche ein Wandel weg von der «Kirche an der Macht» und hin zum Wort ihres Gründers: «Hier ist kein Jude noch Grieche, hier ist kein Knecht noch Freier, hier ist kein Mann noch Weib; denn ihr seid allzumal einer in Christo Jesu.» [5] Vitorias Schüler Francisco Suárez (1548–1617) entwickelte diesen Ansatz zu einer Naturrechtslehre weiter. Und während einiger Jahre erhielten die Indios Freiheitsrechte auf einem ihrer Gebiete – ein erster Ansatz eines souveränen naturrechtlich begründeten Gebietes der Selbstverwaltung.
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Reinhold Schneider (1903 – 1958) auf einer deutschen Briefmarke von 2003
Am Hofe der spanischen Habsburgermonarchie unter Karl V. hatte zuvor eine heftige öffentliche Auseinandersetzung stattgefunden zwischen Vertretern des Naturrechts und den Vertretern reiner Machtpolitik. Reinhold Schneider, der aus meiner Heimatstadt Baden-Baden stammende Dichter, hat dieses Ringen ums Naturrecht 1941 in einem wunderbaren historischen Roman «Las Casas vor Karl V.» verewigt. Es brachte ihm eine Verfolgung durch die SS ein, denn er gestaltete die Auseinandersetzung zwischen Naturrecht und Machtpolitik so lebensnah, dass der Leser wusste, dass damit die Parallele zu Hitlers, aber auch zu jeder Diktatur gemeint war.
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Hugo Grotius
Aus der natürlichen Empörung gegen das Unrecht an den Indianern erwuchs so der erste neuzeitliche Ansatz einer Naturrechtslehre, einer «Befreiung des Menschen durch Recht» (Kriele). Diese Spanische Naturrechtslehre wurde zum Ausgangspunkt für die weitere Entwicklung des Naturrechts. Im Gefolge des Achtzigjährigen Krieges, in dem die Spanier versuchten, den evangelischen Niederlanden wieder den Katholizismus aufzuzwingen, entstand die Naturrechtslehre des Hugo Grotius (1583–1645), der auf der Arbeit der Schule von Salamanca aufbaut und sie fortsetzt. Und als Reaktion auf das Elend des Dreissigjährigen Krieges entstand die Naturrechtslehre Samuel Pufendorfs (1632–1694), für den der pfälzische Kurfürst Karl Ludwig 1661 den weltweit ersten Lehrstuhl für Naturrecht in Heidelberg errichtete. Eine handliche Kurzfassung des Pufendorfschen Naturrechts «De officio hominis et civis» von 1667 wurde jahrzehntelang in vielen Ländern Europas an Schulen als Einführung in die Ethik benutzt, und an den Universitäten war es für jeden Jurastudenten Pflichtlektüre zur Einführung ins Fach.
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Samuel Pufendorf
Eine in Schweinsleder gebundene Ausgabe von Samuel Pufendorfs grossem zweibändigen Naturrechtssystem «De jure naturae et gentium» von 1672 steht übrigens heute in der Zentralbibliothek in Zürich mit dem handschriftlichen Vermerk «aus den Büchern des Gottfried Keller».
Von der Spätscholastik und der Schule von Salamanca bis zu Grotius und Pufendorf spannt sich die Entstehung und Blüte des modernen Naturrechts. Es stiess die Tür auf zur Entwicklung des aufklärerischen republikanischen Staatsmodells – der souveränen Republik, die auf einem Gewaltmonopol innerhalb eines Territoriums beruht (Westfälische Ordnung) und auf den drei naturrechtlich begründeten Pfeilern Gewaltenteilung, Naturrecht/Menschenrechte und Demokratie. Diese hatte schon Aristoteles in seiner Politeia grundgelegt.
Dieses in seinen Grundsätzen naturrechtlich hergeleitete Staatsmodell könnte man als «europäisches Staatsmodell» bezeichnen. Es ist das Mittel, um das Zusammenleben in einer freien und gerechten Ordnung zu sichern. Seine Grundprinzipien sind im gewissen Sinn Anpassungen an das, was der Mensch braucht, um als Mensch leben zu können. Friedrich Schiller (1759-1805), Professor für Philosophie und Geschichte, hat das in einem wunderbaren Satz festgehalten:
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„Schiller liest die Räuber im Bopserwald“, Skizze von Viktor Wilhelm Peter Heideloff
«Der Staat selbst ist niemals Zweck, er ist nur wichtig als eine Bedingung, unter welcher der Zweck der Menschheit erfüllt werden kann, und dieser Zweck der Menschheit ist kein andrer, als Ausbildung aller Kräfte des Menschen, Fortschreitung. Hindert eine Staatsverfassung, dass alle Kräfte, die im Menschen liegen, sich entwickeln, hindert sie die Fortschreitung des Geistes, so ist sie verwerflich und schädlich, sie mag übrigens noch so durchdacht und in ihrer Art noch so vollkommen sein. Ihre Dauerhaftigkeit selbst gereicht ihr alsdann vielmehr zum Vorwurf, als zum Ruhme – sie ist dann nur ein verlängertes Uebel; je länger sie Bestand hat, um so schädlicher ist sie. Ueberhaupt können wir bei Beurteilung ­politischer Anstalten als eine Regel festsetzen, dass sie nur gut und lobenswürdig sind, insofern sie alle Kräfte, die im Menschen liegen, zur Ausbildung bringen, insofern sie Fortschreitung der Kultur befördern, oder wenigstens nicht hemmen.» [6]
Dieses Staatsmodell und die dazugehörige Westfälische Ordnung des Staatensystems sind Kinder Europas. Es ist ein Modell und als solches etwas immer Anzustrebendes. Die politisch reifste Form ist der Schweizerische Bundesstaat von 1848, der die grösstmögliche Entfaltung der Freiheit in einer direktdemokratischen Rechtsordnung ermöglicht.
«Die politische Aufklärung war Naturrechtslehre. Sie orientierte sich an der Natur des Menschen als Mensch, nicht als Katholik oder Protestant, als Christ oder Heide, als Europäer oder Asiate, als Freier oder Sklave usw. Ihre Frage war die nach den Bedingungen, unter denen die Menschen friedlich und freundlich zusammenwirken können. Ihre Antwort war, indem sie sich in den Rechtszustand versetzen, und das heisst in einer Formel Kants: indem sich die Menschen und Staaten gegenseitig als gleichberechtigt anerkennen und ihre Freiheit nach allgemeinen Gesetzen soweit einschränken, dass die Freiheit eines jeden mit der Freiheit aller zusammen bestehen kann. Indem sie das tun, ordnen sie ihre tierisch-biologische Natur ihrer Vernunftnatur unter und überwinden damit das Prinzip vom Recht des Stärkeren, Schnelleren, Schlaueren, Brutaleren, Skrupelloseren. Damit schaffen sie zugleich die Freiheit, in der jeder Mensch und jedes Volk sich selbst bestimmen kann, um die besten in ihm angelegten Möglichkeiten zu verwirklichen, brüderlich zusammenzuarbeiten und miteinander Frieden zu halten. Frage und Antwort haben rein innerweltlich-rationalen Charakter und sind an keinerlei theologische Voraussetzung gebunden. In ihnen drückt sich das naturrechtliche Minimum aus, das alle Religionen, Kulturen, Traditionen übergreift und das unerlässlich ist, um eine universelle Friedensordnung zu begründen. Lediglich die Zusatzfrage: Warum sollen wir die Bedingungen friedlichen und freundlichen Zusammenlebens wollen, verweist auf eine Sittlichkeit, die ihrerseits zwar ferne religiöse Wurzeln hat, die aber nicht von sich aus schon eine konfessionelle Ausprägung hätte, ja, die auch schon in vorchristlichen Religionen lebendig war und ist und auch in vorchristlichen Philosophien, wie etwa der Stoa, schon anerkannt war. Diese Sittlichkeit kann auch von Atheisten vorausgesetzt und anerkannt werden und hat von ihnen in der Geschichte der Aufklärung oft sogar nachdrücklichere Unterstützung gefunden als von den Kirchen. Grotius meinte: Naturrecht gelte selbst dann, wenn es keinen Gott gäbe oder er sich um menschliche Dinge nicht kümmere.» [7], [8]
Wer angesichts der skizzierten Geschichte heute vom Naturrecht als «katholischer Sonderlehre» redet, weiss nicht, was er redet. Denn: Dass der Ungläubige nicht aus der Moral entlassen ist, nur weil er nicht glaubt und weil er sich daher anmasst, es gebe keinen Gott, also sei «alles erlaubt» – gerade davor schiebt das Naturrecht den Riegel. Es hat damit auch eine Grundlage für eine mitmenschliche säkulare Ethik gelegt.
Es hat ein Modell des Zusammenlebens geboren, das alle rivalisierenden religiösen und weltlichen Gruppen unter ein Dach zusammengenommen hat. Unter diesem Dach ist die Freiheit jeder Gruppe geschützt und die politische Auseinandersetzung in friedliche Bahnen gelenkt.
Mein Freund, der japanische Naturrechtsprofessor, Hideshi Yamada, hat einmal auf meine Frage, was denn der Unterschied sei zwischen dem Naturrechtsdenken Europas und dem Asiens, geantwortet: «Ihr habt mehr Gewicht auf die Vernunft gelegt, wir mehr auf das Gefühl
Konfuziusgrab
Grab des Konfuzius
Damit ist die Frage Martin Krieles erneut gestellt: Warum sollen wir die Bedingungen friedlichen und freundlichen Zusammenlebens wollen? Denn erst vereint mit mitmenschlichem Denken und Fühlen wandelt sich der menschliche Verstand zur Vernunft. «Es ist die Richtung, das Ziel, wohin wir uns entwickeln, nämlich zu immer mehr (Mit-)Menschsein; dass wir unsere Anlagen als Mensch ausbilden», sagte Hideshi Yamada. Und auf diese Frage nach diesem «Immer-mehr-Mitmensch-sein-wollen» gab schon etwa 2300 Jahr v. Chr. aus Hideshi Yamadas Kulturkreis der Chinese Mong Dsï (ca. 370–ca. 290 v. Ch., lat. Menzius), selbst Schüler des grossen Kongzi (ca. 551-479 v. Chr., lat. Konfuzius), eine bewegende Antwort:
Mencius
Menzius
«Jeder Mensch hat ein Herz, das anderer Leiden nicht mit ansehen kann. […] Dass jeder Mensch barmherzig ist, meine ich also: Wenn Menschen zum erstenmal ein Kind erblicken, das im Begriff ist, auf einen Brunnen zuzugehen, so regt sich in aller Herzen Furcht und Mitleid. Nicht weil sie mit den Eltern des Kindes in Verkehr kommen wollten, nicht weil sie Lob von Nachbarn und Freunden ernten wollten, nicht weil sie üble Nachrede fürchteten, zeigen sie sich so.
Von hier aus gesehen, zeigt es sich: Ohne Mitleid im Herzen ist kein Mensch, ohne Schamgefühl im Herzen ist kein Mensch, ohne Bescheidenheit im Herzen ist kein Mensch, ohne Recht und Unrecht im Herzen ist kein Mensch, Mitleid ist der Anfang der Liebe, Schamgefühl ist der Anfang des Pflichtbewusstseins, Bescheidenheit ist der Anfang der Sitte, Recht und Unrecht unterscheiden ist der Anfang der Weisheit. Diese vier Anlagen besitzen alle Menschen, ebenso wie sie ihre vier Glieder besitzen. Wer diese vier Anlagen besitzt und von sich behauptet, er sei unfähig, sie zu üben, ist Räuber an sich selbst. Wer von seinem Fürsten behauptet, er könne sie nicht üben, ist ein Räuber an seinem Fürsten.
Wer diese vier Anlagen in seinem Ich besitzt und sie alle zu entfalten und zu erfüllen weiss, der ist wie das Feuer, das angefangen hat zu brennen, wie die Quelle, die angefangen hat zu fliessen. Wer diese Anlagen erfüllt, der vermag die Welt zu schirmen, wer sie nicht erfüllt, vermag nicht einmal seinen Eltern zu dienen.» [9]
Ein anderer Kulturkreis, die gleiche soziale Menschennatur, die gleiche Frage nach dem gerechten Wirken in der Welt und die gleiche Antwort: Mitleid, Schamgefühl [Gewissen, MN] und Bescheidenheit sowie «Recht und Unrecht im Herzen … Diese vier Anlagen besitzen alle Menschen, ebenso wie sie ihre vier Glieder besitzen.» Katholische Missionare haben Menzius’ Texte und die seines Lehrers Konfuzius nach Europa gebracht. Und viele Denker des 18. Jahrhunderts, die Wertvolles beitrugen zur Weiterentwicklung von Naturrecht und demokratischem Verfassungsstaat, haben daraus geschöpft. Nicht zuletzt übrigens auch Albert Schweitzer. Durch die Forschungen von Jeanne Hersch wissen wir, dass in allen Kulturkreisen solche naturrechtlichen Ansätze zu finden sind.
Durch die personale Psychologie und Anthropologie, Entwicklungspsychologie und Pädagogik hat sich ein reichhaltiger Fundus an Erkenntnissen und Erfahrungen angesammelt. Sie können auf die Frage «Warum sollen wir die Bedingungen friedlichen und freundlichen Zusammenlebens wollen?» auch tragfähige wissenschaftliche Antworten und Hinweise geben, die empirisch geprüft sind, ohne den Menschen auf Materie zu reduzieren. Diese empirisch geprüften Erkenntnisse über die menschliche Sozialnatur, die aus den personalen Humanwissenschaften stammen, treffen sich mit der personalen philosophischen Anthropologie und mit der aus der Offenbarung begründeten katholischen Soziallehre an ein und demselben Punkt: Die menschliche Person, die Individuum und Gemeinschaftswesen zugleich ist, muss Ausgangspunkt und Ziel allen politischen Handelns sein.
Mit einer Bemerkung möchte ich schliessen. In der französischen Verfassung von 1793 findet sich der bemerkenswerte Gedanke, dass die Souveränität des Staates die soziale Garantie der Menschenrechte ist. Soziale Garantie der Menschenrechte heisst: Natur- bzw. Menschenrechte müssen politisch gelebt werden. Sonst sind sie toter Buchstabe. In einer globalen Welt, in der die Souveränität der Nationalstaaten aufgelöst wird, verlieren gerade dadurch die Menschenrechte ihre Kraft, der Schutz des Individuums vor dem übermächtigen Staat zu sein. Sie wurden und werden – Stichwort «humanitäre Intervention» – von der nihilistischen reinen Machtpolitik als Waffe gegen die Menschen missbraucht. Krieg und Menschenrechte aber sind wie Feuer und Wasser.
Und damit sind wir auch beim Thema unserer Tagung* angelangt, das wir miteinander in diesen drei Tagen bearbeiten möchten. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
* Vortrag bei den Septembergesprächen «Mut zur Ethik» vom 4.–6. September 2015 zum Thema «Freiheit, Souveränität und Menschenwürde – Schutzwall gegen Despotie und Krieg».

Übersetzung

Prof. Dr. jur. Hideshi Yamada übersetzte diesen Artikel ins Japanische und veröffentlichte ihn in der Kumamoto Law Review 135, 131-141, 2015-12-25 unter dem Titel «Politik muss auf Ethik ruhen. : Meiner verehrten Lehrerin Annemarie Buchholz-Kaiser sel.» Der japanische Text ist hier zu finden: 政治は倫理に基づかねばならない : 今は亡き敬愛するわが師アンネマリー・ブーフホルツ=カイザーに捧げ (PDF)
In der gleiche Ausgabe der Kumamoto Law Review veröffentlichte Prof. Yamada auch das Interview „… in Richtung auf mehr Menschlichkeit zu führen.“ (PDF), das Joachim Hoefele und ich am 6. September 2011 mit ihm führten.

Anmerkungen
[1]     Benedikt XVI. (2011): Politik muss Mühen um Gerechtigkeit sein. In: Zeit-Fragen Nr. 40 vom 3. Oktober 2011, S. 5
[2]     Kriele, Martin (1980): Befreiung und politische Aufklärung. Freiburg/Basel/Wien, S. 7
[3]     Vgl.: Hanke, L. (1949): The Spanish struggle for justice in the conquest of America. New York
[4]     Kriele, Martin (1988): Die demokratische Weltrevolution. München/Zürich, S. 23
[5]     Galater 3/28. Vgl. auch: Kolosser 3/11 und 1. Korinther 12/11–13
[6]     Schiller, Friedrich (1879): Die Gesetzgebung des Lykurgus und Solon. Stuttgart
[7]     Kriele, Martin (1997): Die demokratische Weltrevolution. Berlin, S. 15f
[8]    Grotius, Hugo (1652): De jure belli ac pacis. Paris. Neuausgabe: Tübingen 1950, S. 33
[9]    Mong Dsï: Die Lehrgespräche des Meisters Meng K’o. Köln 1982, A6


(Quelle: www.naturrecht.ch)

Alexander van der Bellen für EU-und Globalisierungs-Kritiker sowie Neutralitäts-Befürworter unwählbar!

Stellungnahme des überparteilichen EU-Austritts-Komitees zur Stichwahl des Bundespräsidenten am 22. Mai

Zeiselmauer (OTS) - Anläßlich des Ergebnisses des 1. Wahlgangs der Bundespräsidentschaftswahlen erklären heute die Mitglieder des überparteilichen EU-Austritts-Personenkomitees (261.056 amtliche Unterzeichner beim Volksbegehren Ende Juni 2015), daß für EU- und Globalisierungs-Kritiker, demokratische Europäer und Neutralitäts-Befürworter der Kandidat der "Grünen", Alexander van der Bellen (VdB), unwählbar ist. "Seine gesamte Weltanschauung über viele Jahre hinweg weist ihn als bedingungslosen Befürworter einer zentralistischen, US-hörigen EU-Herrschaft über vormals selbständige, freie Staaten aus, sowie als Befürworter der NATO (und damit der weltweiten Angriffskriege der USA und ihrer Vasallen) anstatt der verfassungsmäßig verankerten, immerwährenden Neutralität Österreichs“, so Inge Rauscher, Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens und frühere stellvertretende Bundesvorsitzende der "Vereinten Grünen Österreichs" (VGÖ) sowie zweimal wiedergewählte Gemeinderätin der parteifreien "Grünen Bürgerliste Zeiselmauer". Und weiter: „VdB präsentierte sich in den vergangenen Jahren eher als ein den multinationalen Konzernen dienender Globalisierungs-Befürworter, Neo-Liberaler und Vordenker der `Vereinigten Staaten von Europa`, wo die Bürger über die wichtigsten politischen Angelegenheiten nicht mehr befragt werden dürfen, anstatt als Vertreter einer regionalen, ökologisch und sozial verträglichen Kreislaufwirtschaft, wie dies echtem grünen Denken viel eher entsprechen würde."
Alle Anzeichen sprechen dafür, daß VdB auch die für die mittelständische Wirtschaft und die Bauern ruinösen Freihandelsabkommen der EU mit den USA bzw. Kanada - CETA, TTIP und TISA - unterschreiben würde. Denn erst als – offenbar von seinen „Spin-Doktoren“ beeinflußter - Bundespräsidentschaftskandidat hat er sich von seinen früheren Aussagen der Befürwortung von TTIP & Co. teilweise distanziert (siehe Zitateliste im Anhang). Auch wird er als - von den Parlamentsgrünen finanzierter, jedoch sich „unabhängig“ nennender - Präsidentschaftskandidat sicherlich nicht von deren Linie der Ablehnung der von der FPÖ beantragten Volksbefragung über den EU-Austritt Österreichs abweichen, wie in der Plenarsitzung des Nationalrats vom 27.1.2016 erlebt. Seine Wahl würde somit auch einen großen Rückschritt für die direkte Demokratie bedeuten, welche von den „Grünen“ immer wieder nur in Sonntagsreden beschworen wird. Das belegen auch seine wiederholten Aussagen, daß er einen – von den Wählern mehrheitlich und demokratisch gewählten - Bundeskanzler, der nicht seinen politischen Vorstellungen entspricht, keinesfalls angeloben würde!
Inge Rauscher abschließend: „Als jahrelanger Obmann einer Partei, die dem Slogan `Wer Heimat im Herzen hat, hat Scheiße im Hirn` huldigte, ist davon auszugehen, daß im Falle seiner Wahl die Zuwanderung hemmungslos fortgesetzt, die Arbeitslosigkeit weiter ansteigen, unser durch viele Generationen erarbeitetes Sozialsystem weiter ausgebeutet und dadurch auch der Schuldenstand weiter steigen wird. Umso bemerkenswerter, ja geradezu scheinheilig ist es da, wenn VdB im jetzigen Wahlkampf ausgerechnet das Wort `Heimat´ strapaziert.“
Aus diesen Gründen: NEIN zu Van der Bellen als Bundespräsident!
Überparteiliches EU-Austritts-Personenkomitee: Inge Rauscher, Obfrau der "Initiative Heimat & Umwelt", Helmut Schramm, Angestellter, Mag. Markus Lechner, Volkswirt, Dr. Franz-Joseph Plank, Tierarzt und Obmann von "Animal Spirit", Renate Zittmayr, Landwirtin, Hon.Univ.Prof. Dipl.Ing. Dr. Heinrich Wohlmeyer, Ressourcenökonom.
Anhang: Einige Original-Zitate, welche die oben erwähnte wahre Gesinnung VdBs erhärten: 
"Wenn es die EU nicht gäbe, müßten wir sie erfinden... Ich persönlich bin ein Freund der Vereinigten Staaten von Europa." (Rede bei einer Veranstaltung der Bundestagsfraktion der deutschen Grünen in Berlin am 4.3.2016) 
"Ich habe übrigens noch nie ein schlechtes Wort über die NATO gesagt." (im "profil"-Interview vom 6.4.2008) 
"Ja, wir sind eine Ausländerpartei. Na und?" (Rede beim Wahlkampfauftakt der Wiener Grünen am 7.9.2010) 
"Ich zum Beispiel bin dafür, Verhandlungen mit der Türkei über einen EU-Beitritt zu führen." ("Die Presse"-Interview vom 6.12.2008) 
"Als Ökonom bin ich natürlich ein Anhänger des Freihandels. Bei TTIP gibt es verschiedene Probleme, die sich lösen lassen." ("Die Presse"-Interview vom 19.9.2015)

Rückfragen & Kontakt:

Inge Rauscher, 02242-70516, 
Dr. Franz-Joseph Plank, 0676-7082434 
ihu@a1.net 

2016-04-20

"Wenn das Recht tatsächlich vom Volke ausgeht, kann es doch kein Problem sein, das Volk über den EU-Austritt zu befragen".*



Im schönen Österreich, hat sich eine Episode zugetragen, die bestimmt auch für nicht-österreichische Zuseher interessant ist. Im Jahr 2016 wurde bei uns bereits zwei mal, eine Volksabstimmung über die EU-Mitgliedschaft, mit undemokratischen Mitteln verhindert. Selbstverständlich gedeckt von den Einheitsmedien, wurde dieser Demokratieraub größtenteils vertuscht. Die meisten Österreicher sind sich über die Abhandlung dieser Angelegenheit bis heute nicht bewusst. Es besteht die gezielte Absicht seitens der Regierenden, die Sache mit möglichst wenig Aufsehen, unter den Teppich zu kehren. Währendessen macht sich in der österreichischen Bevölkerung immer mehr Skepsis breit, was dieses herbeigekünstelte Staaten-“Bündniss“ anbelangt. Ein Großteil der Menschen hat das Vertrauen in die Europäische Union längst verloren. Und genau aus diesem Grund, setzen die Systemwächter sämtliche Mitteln in Kraft, um diese demokratische Abstimmung zu verhindern. Der Punkt an dem das Vertrauen der Österreicherinnen und Österreicher, einmal zu oft missbraucht wurde, ist in den Augen der meisten von uns, längst überschritten. Es ist das Medienkartell, welches neben den schmierigen Politdarstellern die Illusion erzeugt, dass die aktuell getroffenen Entscheidungen im Sinne des Volkes geschehen würden. Man vermittelt das Bild, dass die Österreicherinnen und Österreicher größtenteils hinter der EU und ihren Entscheidungen stünden. Dies ist wohl längst nicht mehr zutreffend! Wie die gerade eben verhinderte Volksabstimmung bewiesen hätte! Doch die Chance auf eine Volksabstimmung, besteht nach wie vor und lässt sich, von den Freunden der gemeinsamen Währungs-und Zoll- Union nach Kalergi, nicht so einfach vom Tisch nehmen! Von unseren Volksverrätern und den staatlichen Lügen-Monopol, fühlte ich mich zu meinen ersten politschen Video-Projekt genötigt, welches von der, NACH WIE VOR - VORHANDENEN MÖGLICHKEIT EINER VOLKSABSTIMMUNG und der SKANDALÖSEN ABHANDLUNG des EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHRENS handelt!

* LG Oliver Zumann


 

Mike´s Blog: Nur noch 39 Prozent der schwedischen Bürger befürworten die EU-Mitgliedschaft Bald Swexit?

Alter Schwede. Immer mehr Völker in Europa erkennen, daß die EU ein Projekt der Versklavung, Diktatur sowie der Zerstörung der Nationen ist.


Nur noch 39 Prozent der schwedischen Bürger befürworten die EU-Mitgliedschaft
Bald Swexit? In Schweden schwindet EU-Begeisterung – Die EU-Mitgliedschaft Schwedens hat bei seinen Bürgern seit Herbst 2015 drastisch an Popularität eingebüßt, wie eine Studie des schwedischen Meinungsforschungsinstituts TNS Sifo im Auftrag des Senders SVT ergab.
http://de.sputniknews.com/gesellschaft/20160418/309259117/swexit-umfrage-eu-unterstuetzung.html




Däxit: Dänen planen EU-Austritt
Die dänische EU-Politikerin Rina Ronja Kari, Mitglied der Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke fordert, dass in Dänemark ein Referendum über die EU-Mitgliedschaft abgehalten werden sollte, berichtet express.co.uk…
http://www.schweizmagazin.ch/nachrichten/ausland/26360-Dxit-Dnen-planen–Austritt.html

 Niederlanden: Die meisten Einwohner sind für ein Referendum über die EU-Mitgliedschaft
EU-Kommissar Oettinger wird komplett verschwinden Mehrheit der Briten will aus der EU austreten.

Mehr>>>>>>http://mike.blog-net.ch/2016/04/19/hurra-die-eu-geht-unter-swexit/

2016-04-14

Bericht über die Veranstaltung im Amtshaus Landstraße "Nationalräte für EU-Austritts-Volksbefragung"





"Bayrisches Landwirtschaftliches Wochenblatt" berichtet wie folgt in seiner Ausgabe vom 8.4.2016 über unsere Veranstaltung vom 31.3 in Wien zum Thema "Nationalräte für EU-Austritts-Volksbefragung". 

Das BLW wird auch in Österreich gelesen, vor allem in Oberösterreich und Salzburg.





Von rechts nach links: Hon. Univ. Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer und Helmut Schramm, beide vom EU-Austritts-Personen-Komitee, NR. Dr. Jessi Lintl/FPÖ, Inge Rauscher/ Bevollmächtigte EU-Austritts-Personenkomitee, Mag. Klaus Faißner/freier Journalist, NR. Ing. Waltraud Dietrich/Team Stronach, NR. Dr. Susanne Winter/klubfrei.

2016-04-11

EU-Austritts-Volksbegehren: "Echte direkte Demokratie nur außerhalb der EU verwirklichbar!"

Stellungnahme zu den jüngsten Erklärungen grüner EU-Parlamentarier

Zeiselmauer (OTS) - "Die Empörung über die jüngsten Äußerungen `grüner` EU-Parlamentarier, die ein Verbot von Volksabstimmungen über EU-Themen forderten, ist heuchlerisch, da diese Forderung nur eine logische Folge der gesamten EU-Konstruktion an sich ist. Damit sind quasi alle `mitschuld` an dieser Beseitigung des Selbstbestimmungsrechts der Völker, die noch immer für die EU-Mitgliedschaft eintreten", erklärt heute Inge Rauscher, Bevollmächtigte des überparteilichen EU-Austritts-Komitees (261.056 Volksbegehrens-Unterzeichner letzten Juli).
Die "Grünen" machen damit jetzt auch öffentlich klar, was tiefer blickenden Beobachtern bereits vor dem EU-Beitritt Österreichs vor mehr als zwanzig Jahren bewußt wurde: es ist bei der EU nie um die propagandistisch behauptete Zusammenarbeit von Nationen gegangen, sondern um die irreversible Abschaffung der Nationalstaaten und damit die Entrechtung der sie bildenden Völker und Volksgruppen. Alle wichtigen Rechte sollen nur mehr von der EU-Zentralherrschaft verordnet und durchgesetzt werden (EU-Kommission, EU-Rat der Staats-und Regierungschefs, EU-Gerichtshof), da stehen nationale, verbindliche Volksabstimmungen - wie im Nicht-EU-Mitglied Schweiz -nur im Weg. Bekanntlich gehen inzwischen laut seriösen Studien über 80 % aller Gesetze und Verordnungen/Richtlinien von "Brüssel" aus; bei diesen haben schon die nationalen Parlamente nichts mitzureden, geschweige denn die Völker der Mitgliedsstaaten.
Vor diesem Hintergrund ist auch die Kritik der "Grünen" und anderer politischer "Lager" (zB. der ÖVP) an der jüngsten Volksbefragung in den Niederlanden zu sehen, bei der sich über 61 % der Stimmbürger gegen die Annahme des Assoziationsvertrages der Ukraine mit der EU aussprachen. Die Bürger, die die politischen Auswirkungen solcher Verträge (Teil der Einkreisung Rußlands und die damit verbundene gestiegene Kriegsgefahr) zu tragen haben, wie auch deren enorme Kosten, sollen demnach nicht einmal mehr gefragt werden dürfen!
"Wer also echte direkte Demokratie - wie in der Schweiz - auch für Österreich fordert, muß ehrlicherweise dazu sagen, daß dies nur bei einem Austritt aus der EU und der Wiedergewinnung der Eigenständigkeit der Republik Österreich Wirklichkeit werden kann. Alles andere ist eine grobe Täuschung der Bürger! Sobald der am 27.1.2016 im Parlament von der FPÖ gestellte und von insgesamt 47 Abgeordneten unterstützte Antrag auf VolksBEFRAGUNG über den Austritt Österreichs aus der EU eine Mehrheit im Parlament bekommt, ist der Weg dorthin für ganz Österreich auch realpolitisch machbar", so Inge Rauscher abschließend.

Rückfragen & Kontakt:


EU-Austritts-Volksbegehren
Inge Rauscher, 02242-70516
Dr. Franz-Joseph Plank, 0676-7082434
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2016-04-10

Verbindliche Grundzüge der Wirtschaftspolitik



Österreich und Deutschland haben nicht nur ihre durch das Sozialprinzip geprägte Wirtschaftsverfassung eingebüßt und die Fähigkeit verloren, sachgerecht auf die Wirtschaftslagen zu reagieren, etwa durch eine antizyklische Konjunkturpolitik, sondern darüber hinaus wird die Union befugt, verbindlich die Grundzüge der Wirtschaftspolitik für die Union und vor allem für die Mitgliedstaaten zu definieren (Art. 121 Abs. 2 ff. AEUV). Die Grundzüge können makro- oder mikropolitische Vorgaben machen. Sie sind der Wirtschaftsverfassung der Union verpflichtet und stehen darum dem Sozialprinzip der Grundgesetzes, insbesondere dessen beschäftigungspolitischer Zielsetzung, entgegen. Hinzu kommt die außenwirtschaftliche Entmachtung der Mitgliedstaaten, weil die Handelspolitik (Art. 206 f. AEUV) der ausschließlichen Zuständigkeit der Union überantwortet ist und bleiben wird (Art. 3 Abs. 1 lit. E AEUV).

Eine beschäftigungswirksame Beihilfepolitik ist den Mitgliedstaaten grundsätzlich untersagt (Art. 107 AEUV). Als Standortpolitik bleibt nur die sogenannte Lohnflexibilisierung, also die Absenkung der Löhne, oder eben wegen der eindimensionalen Globalisierung die von dem grenzüberschreitenden Wettbewerb erzwungene Arbeitslosigkeit, weil die sozialen Standards, die Österreich und Deutschland lange Zeit erfüllt hatten und zu erfüllen verpflichtet waren, nicht globalisiert sind, vor allem nicht die menschenrechtlichen Standards, deren Verwirklichung das Sozialprinzip gebietet. 

(Karl A. Schachtschschneider in:  Ein Leben für Recht und Gerechtigkeit von Matscher/Pernthaler/Raffeiner (Hrsg.). Festschrift für Hans R. Klecatsky zum 90. Geburtstag, S 638.)