2016-02-28

Stolz auf Österreich:


Seit unsere Regierung gegen die unmäßige Subventionierung des

 1.)Atomkraftwerkes in England klagt, (sie wollen das Dreifache für die Kwh zahlen als für die Wasserkraft) und selbständig eine 

2.)Regelung für die Asylanten beschlossen hat, habe ich wieder Freude mit Österreich, mit Fayman und Mitterlehner, denn mit diesen Taten haben Sie bewiesen, dass sie  noch nicht ganz das eigene Denken aufgegeben haben.
Ich finde auch den Vorschlag einer Volksabstimmung wie sie Viktor Orban angesetzt hat, ohne die EU zu fragen, auch sehr nützlich. 

Oh, dürften wir doch auch in Österreich abstimmen!!!

Wir hätten den Freihandel mit den USA schnell vom Tisch. Dann dürfte keine Gennahrung (genverändertes Soja) mehr nach Österreich, dann dürfte niemals die Atomenergie, mit dem dreifachen Preis als Wasserkraft, bezahlt werden, dann würden wir auch nicht für Griechenland die Schulden bezahlen.

Beim TTIP dürfen  unsere Abgeordneten nur 2 Stunden Einblick in dies tausendseitige Werk bekommnen und weder fotografieren noch kopieren. Die Prüfung durch sachkundige Rechtsanwälte ist damit ausgeschlossen. Herr Kommissar, es wäre ja ganz einfach zu lösen:
Wenn die USA die Unterlagen nicht allgemein zugänglich macht, dann wird gar nicht erst verhandelt. Wer will schon die Katze im Sack kaufen? 

Ist das nicht eine neue Anregung für unser Österreich?? Ohne frei zugängliche Unterlagen für das TTIP keine Verhandlung. 

Von uns zu erwarten dass wir einen Vertrag unterschreiben, den wir nicht einmal vorher ausgiebig von unseren Rechtsanwälten prüfen lassen konnten, ist gegen die guten Sitten. Schauen Sie auf England und drohen Sie mit dem Östrexit, Sie werden sehen wir schnell die Kommission reagieren wird.
Die  USA und die EU ist es gewohnt, dass Sie alles machen können was sie wollen, egal wie viele Menschen dagegen sind. Und diesmal soll die EU sogar blind zustimmen. So was darf sich die EU niemals gefallen lassen, Das wäre  das Ende der Wertegemeinschaft. Logisch. 

Lieber Herr Kommissar Hahn, bitte machen Sie da nicht mit. Stimmen Sie endlich einmal gegen TTIP, gegen die Atomförderung und gegen die Gentechnik. Wenn  Sie Österreich überhaupt nicht vertreten, sollten wir Sie zurückrufen, denn  für was sind sie denn sonst  in Brüssel??



Ärzte, Bauern und Juristen für gentechnikfreie Nahrung
Dipl. Ing. Volker Helldorff
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2016-02-21

Original-Wortlaut des FPÖ-Antrags im Parlament in der Sitzung vom 27.1.2016 auf EU-Austritts-Volksbefragung



Der Nationalrat möge beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat gemäß Art.  49b B-BV einen Antrag betreffend die Abhaltung einer Volksbefragung über den Austritt Österreichs aus der EU zur Beschlussfassung vorzulegen".

Hier der ganze Text>>>

2016-02-18

Österreich will raus aus der EU

EU-Austritts-Volkbegehren im Parlament – FPÖ beantragt Volksbefragung

Interview mit Helmut Schramm, Mit-Bevollmächtigter des EU-Austritts-Volksbegehrens, Österreich
 
rt. Das Engagement für ein eigenständiges Österreich und der Widerstand gegen einen immer despotischeren EU-Zentralismus gewinnen an Fahrt.
Im Juni 2015 gelang es einem Zusammenschluss von verschiedenen Umweltaktivisten und Heimatverbundenen, unter anderen der unabhängigen «Initiative Heimat & Umwelt», 261 056 Unterzeichner und Unterzeichnerinnen für ein offizielles, staatlich genehmigtes Volksbegehren, das von den Medien faktisch totgeschwiegen wurde, zu gewinnen. Dies ist ein grosser Erfolg! 100 000 wären nötig gewesen. Nun wurde das EU-Austritts-Volksbegehren im österreichischen Nationalrat verhandelt. Da in Österreich eine Volksabstimmung auch mit 261 056 Unterschriften nicht zwingend stattfinden muss, befindet nun der Nationalrat allein über das weitere Prozedere. In der Schweiz führen Volks-initiativen ab 100 000 Unterschriften und die Überprüfung von bereits beschlossenen -Gesetzen (Referendum) ab 50 000 Unterschriften zu einer zwingenden Volksabstimmung. Schon in der ersten Anhörung im Nationalrat tat sich ein Grossteil der Nationalräte schwer. Die Initianten mussten um jede Minute Redezeit für ihre Experten (Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer und Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider) in einem vorbereitenden Ausschuss kämpfen.
Anlässlich der Debatte über das EU-Austritts-Volksbegehren im Plenum des Nationalrats am 27. Januar stellte dann aber die FPÖ-Fraktion überraschend einen Antrag auf Volksbefragung zum EU-Austritt. Das kann ein sehr wichtiger, erster Schritt zum EU-Austritt auf parlamentarischer Ebene sein, wie die Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens, Inge Rauscher, in einer APA-OTS Presseaussendung feststellte. Im Gegensatz zur nach österreichischem Recht für Volksbegehren nötigen offen gegebenen Unterschrift mit Adressangabe in einer Gemeinde- oder Stadtbehörde wird in einer Volksbefragung eine Pro/Contra-Mehrheit (in unserem Fall zum EU-Austritt Österreichs) mit geheimer Stimmabgabe in der Wahlzelle festgestellt. Auch wenn Ergebnisse von Volksbefragungen für eine Regierung nicht bindend sind, kann realpolitisch keine Partei daran vorbeigehen.
Für den Antrag der FPÖ (Freiheitliche Partei Österreichs) stimmte deren gesamte Fraktion, die gesamte Fraktion des «Team Stronach» sowie die drei klubfreien Abgeordneten, insgesamt 47 der Abgeordneten. Dagegen stimmten geschlossen eine Mehrheit von SPÖ/ÖVP/Grüne/NEOS. (Gegen den Antrag stimmten auch jene Abgeordneten, die sich noch vor den Wahlen und sogar noch in der Debatte am 27. Januar selbst für die direkte Demokratie aussprachen). Der Antrag wurde zwar abgelehnt, das Thema könnte nun aber für eine spätere Regierungskoalition interessant werden.
Zeit-Fragen sprach über die Situation in Österreich mit Helmut Schramm, einem der Bevollmächtigten des «EU-Austritts-Volksbegehrens».
Zeit-Fragen: Wie beurteilen Sie die derzeitige Entwicklung in der EU für Österreich?
Helmut Schramm: Als Anhänger einer möglichst unmittelbaren Demokratie und der Einhaltung der österreichischen Neutralität von 1955 sehe ich die Entwicklung für Österreich traurig. Nach wie vor leben die Österreicher in einem «Parteienstaat», einer «Zuschauer-demokratie», die vom Ideal, dem Erfolgsmodell Schweiz, weit entfernt ist.  Die parlamentarische Behandlung des EU-Austritts-Volksbegehrens – fern einer echten demokratischen Auseinandersetzung – und die Entsendung österreichischer Soldaten in Nato-Kriegsgebiete wie Mali sowie die Teilnahme an den EU-Wirtschaftssanktionen gegen Russland beweisen das erneut. Die Arbeitslosenheere und die Staatsschulden überbieten sich mit neuen Rekorden. Die Löhne stagnieren, der Kaufkraftverlust seit dem EU-Beitritt Österreichs ist für jeden deutlich spürbar.
Auf EU-Ebene verstärkt sich diese «Scheindemokratie» noch mehr: Die österreichischen Abgeordneten im Europäischen Parlament haben kaum einen Einfluss auf die EU-Rechtsetzung, jedenfalls viel zu wenig. Das europäische Parlament stärkt ja auch nur die Gesetzgebung in der EU, kann aber kein Recht setzen. Jeder Staat hat zwar einen Vertreter in Kommission, Rat und Europäischem Rat – diese haben aber nur eine sehr weit vom Volk entfernte, indirekte Legitimation. Dies führt Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider in seinen Expertisen näher aus.
Wie beurteilen Sie die Stimmung in der österreichischen Bevölkerung?
Die Masseneinwanderung bewirkt in der Bevölkerung eine noch negativere Einstellung zur total versagenden EU. Die Vereinbarungen von Schengen und Dublin werden nicht eingehalten. Die offenen Grenzen und die Einladungspolitik gegenüber den so genannten «Flüchtlingen» verursachen grossen Schaden. Der Sozialstaat leidet immens, und es wird sukzessive das österreichische Volk ausgetauscht. Diese negative Einstellung zur EU wird sich im Wahlverhalten ausdrücken. Diejenigen Parteien, welche die EU noch immer als Erfolgsmodell und Friedensprojekt bezeichnen, werden um ihre Wählerstimmen fürchten müssen. Das ist eine Chance für Österreich.
Welche Optionen bestehen zurzeit für einen EU-Austritt?
Die FPÖ wird derzeit in allen Umfragen als stärkste Partei geführt und könnte sich im Falle einer Regierungsbeteiligung im Koalitionsübereinkommen mit dem Partner oder den Partnern darauf einigen, der Bevölkerung die Möglichkeit zu geben, an einer Volksbefragung für den Austritt aus der EU teilzunehmen; so wie das die Briten auch bald dürfen. Dann können das auch die anderen Parteien nicht mehr verhindern! Aber in jedem Fall muss auch an der Basis jenseits der Parteien weiter so viel wie möglich Aufklärungs- und Informationsarbeit geleistet werden. Freiheit ist noch keinem Volk jemals geschenkt worden!
Vielen Dank für das Gespräch und viel Erfolg in Ihrem Engagement, Herr Schramm.    •

Österreich und seine EU-Mitgliedschaft

rt. Mit dem Beitritt zur Europäischen Union wurden die Österreicher nie glücklich. 1994 stimmten die österreichischen Stimmbürger nach einer aufwendigen Pro-EU-Kampagne einem Beitritt zu. Laut Berechnungen wurden für die Pro-EU-Kampagne etwa eine Milliarde österreichische Schillinge aufgewendet. Selbst Teile der Führung der österreichischen katholischen Kirche wurden involviert, um für einen Beitritt zu werben.
6 Jahre danach, im Jahre 2000, bekam das Land einen deutlichen Vorgeschmack des autoritären Stils der EU. Weil die Österreicher es gewagt hatten, eine der EU nicht genehme Regierung zu wählen – nämlich eine Koalition aus FPÖ und ÖVP –, wurde das Land im Namen der übrigen EU-Staaten in Geiselhaft genommen und «boykottiert».
Linksextreme aus Deutschland und Frankreich trafen sich in Österreich, um sogenannte Rechte aufzuspüren und zu «boykottieren».  In selbstherrlicher Art wurde schliesslich von der EU ein «Rat der Weisen» berufen, der über das Land ein Verdikt fällen sollte. Natürlich waren diese von der EU ernannten «Weisen» nicht weise und vor allem auf keiner Ebene demokratisch legitimiert! Aber die EU-hörige Politelite in Wien knickte ein.
Kurz nach diesem Boykott mussten die Österreicher dann erfahren, dass sie in ihrem eigenen Land nicht mehr selbst bestimmen dürfen, wieviel Transitverkehr über den Brenner donnern darf. Trotz mehrfacher Beschwerden, besonders der betroffenen Bevölkerung in Tirol, blieb der Einspruch in Brüssel ungehört.
Auch die österreichische Bevölkerung isst nicht gerne gentechnisch manipulierte Lebensmittel, auch dann nicht, wenn es von Brüssel «erlaubt» ist. Die Österreicher muss-ten sich ihr Recht gegen die Brüssler Obrigkeiten erkämpfen. Sie stemmten sich mit einem wuchtig angenommen Volksbegehren gegen den ungehemmten Anbau von Gentech, so dass die stark «Monsanto»-lobbyierte EU-Bürokratie zurückkrebste. (Nun versucht Brüssel über Umwege, Gentech-Lebensmittel einzuführen.)
Leiden muss auch die in der Verfassung verankerte Neutralität des Landes. 25 der 28 EU-Mitgliedsstaaten werden als Nato-Mitglieder in ihrer Aussen-politik stark von der weltweit agierenden Kriegsorganisation dominiert. Vor allem die «grossen» kommen den Befehlen aus Washington unhinterfragt nach. Dadurch gerät auch Österreich immer mehr unter Druck, an fragwürdigen, kriegerischen «Friedensmissionen» teilzunehmen.

(Quelle: Zeit-Fragen)

2016-02-17

Efta oder Europa "2.0" statt EU-Diktat!

"Europa 2.0 ist denkbar" so der Efta-Gerichtshofpräsident Carl Baudenbacher. Das Schweizer Erfolgsmodell mit ihrer direkten Demokratie und Neutralität und Efta-Mitgliedschaft ist der Ausweg aus der EU!

Baudenbacher in der "Wiener Zeitung" auf die Frage
Könnte die EU durch die Bildung einer "Wirtschaftsregierung" aus der Krise finden?:

Für die Mitgliedstaaten, die in Richtung einer politischen Union voranschreiten möchten, ist das vielleicht eine Option. Ob die mitmachen wollen, deren Ziel die Wirtschaftsintegration ist, halte ich für fraglich. Hier könnte - ein wenig Fantasie vorausgesetzt - die Efta wieder ins Spiel kommen. Denkbar wäre ein Europa 2.0 mit EU 2.0 und Efta 2.0.

Und:

Kann die EU am Management von gut 1,5 Millionen Flüchtlingen oder der Wirtschaftskrise zerbrechen?

(...) Wenn es um freie Märkte, Wettbewerbsfreiheit, Eigenverantwortung, Haftung und ganz allgemein um das Menschenbild geht, gibt es Anzeichen dafür, dass bestimmte EU-Staaten der liberalen Efta näher stehen als anderen EU-Staaten. Der wirtschaftliche Erfolg der Schweiz hängt eher mit dem Fehlen eines hegelianischen Staatsmodells zusammen.


Österreich braucht das Modell Kant und nicht die Herrschaftslehre von Hegel!

 

Staatsfinanzierung vor dem Bundesverfassungsgericht

 Das Deutsche Bundesverfassungsgericht prüft Euro-Rettungspolitik der Europäischen Zentralbank. Univ. Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider legte Verfassungsbeschwerde ein.

OMT-Programm (Outright Monetary Transactons) kurz erklärt: Es geht darum, dass Spekulantenverluste vollständig vergemeinschaftet und letzten Endes auf die Steuerzahler verteilt werden. Oder: Soll die EZB unbegrenzt Staatsanleihen von Euro-Krisenländern erwerben?

Die EU ist eine Zahlungs- u. Haftungsgemeinschaft geworden. So auch das EZB-Direktionsmitglied Mersch: " Eine Währungsunion ist eine Haftungsunion"1. Ich kann mich aber nicht errinnern 1994 über den Euro und insbesondere diese EU-(Fehl)Entwicklung abgestimmt zu haben.....

Die Mehrheit der Österreicher haben ja zur Zusammenarbeit in Europa gesagt, das ist auch richtig so, ich habe auch zugestimmt, aber nicht zu diesem EU-Irrweg! Die Politiker müssen viel mehr ins Volk hören, sonst ist die "Repräsentative Demokratie" nicht glaubwürdig!



Ich hoffe, dass wenigstens die deutschen Richter - der österreichische Verfassungsgerichtshof hat da bis jetzt völlig versagt - Rechtsschutz geben!

Nähere Infos vor allem auf www.kaschachtschneider.de :


Staatsfinanzierung der Europäischen Zentralbank vor dem Europäischen Gerichtshof
Karl Albrecht Schachtschneider
Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag, den 14. Oktober 2014, in Luxemburg im Vorabentscheidungsverfahren zum OMT-Beschluß der EZB, C – 62/14, im Verfassungsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvR 2729/13, das ich mit den Professoren Dres. Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling und Joachim Starbatty sowie Dr. Bruno Bandulet (außer anderen Beschwerdeführern) angestrengt habe und vor den Gerichten vertrete, mündlich verhandelt.
Alle Verfahrensbeteiligten, die Organe der Europäischen Union, Kommission, Parlament und insbesondere die Zentralbank selbst, die anderen 10 Staaten, die mitgewirkt haben, und auch die deutsche Bundesregierung haben sich dafür ausgesprochen, daß diese Maßnahme der Europäischen Zentralbank (EZB) mit ihren Aufgaben und Befugnissen vereinbar seien. Die fünf Gruppen der Beschwerdeführer haben in ihren Voten, wie schon durch ihre vorgängigen Schriftsätze, die Kritik des Bundesverfassungsgerichts unterstützt. Es geht um die Vereinbarkeit des OMT-Beschlusses vom 6. September 2012 der EZB, der zugesagt hat, Staatsanleihen der Länder, die sich unter einen der „Rettungsschirme“ EFSF oder ESM begeben haben, ohne mengenmäßige und zeitliche Begrenzung am Sekundärmarkt anzukaufen, wenn dies erforderlich erscheint, um den Bestand des Euro zu erhalten. „Whatever it takes“ hatte Mario Draghi in seiner wegweisenden Londoner Rede am 27. Juli 2012 verkündet. Diese Rede und der OMT-Beschluß haben bekanntlich die Kreditmärkte beruhigt und den in Bedrängnis geratenen Euroländern Zinssätze am Kreditmarkt geschaffen, die nicht wesentlich von den Zinsen, die Deutschland aufzubringen hat, abweichen. Draghis Maßnahme war ein voller Erfolg, aber wohl nur auf kurze oder mittelfristige Sicht. Die langfristigen Wirkungen dieser Politik, zu der auch die stetigen Käufe von Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt, die krasse Absenkung der Standards für die Besicherung der Kredite (Kauf von gebündelten Schrottpapieren) und vor allem das TARGET 2- System gehören, sind schwer abzuschätzen. Eine Theorie dafür hat noch niemand zu unterbreiten vermocht. Die Lage ist neu und neue Lagen zu theoretisieren gelingt den Volkswirten selten oder nie.......

1) Wiener Zeitung vom 17.2.2016

2016-02-16

Wie kommt Deutschland raus aus dem Ausnahmezustand?


von Karl Müller
Seit dem Sommer 2015 wird Deutschland in einem permanenten Ausnahmezustand gehalten. Nicht nur ehemalige Richter am deutschen Bundesverfassungsgericht und Staatsrechtsprofessoren wie Udo di Fabio und Hans-Jürgen Papier beklagen den staatlichen Rechtsbruch und die Aushöhlung des Rechtsstaates. Beide Namen stehen stellvertretend für viele Bürgerinnen und Bürger des Landes. Professor Karl Albrecht Schachtschneider hatte schon vor Monaten ausführlich dargelegt, wo überall im Umgang mit Flüchtlingen in Deutschland von staatlicher Seite her geltendes Recht gebrochen wird.

«Der Kampf für das Recht hört nie auf»

Seinem neuesten Buch hat er den Titel «Erinnerung ans Recht» (2016, ISBN 978-3-86445-272-7) gegeben. Das Buch, eine Sammlung grundlegender Aufsätze aus den vergangenen 2 Jahren, macht deutlich, dass der staatliche Rechtsbruch nicht erst im Sommer letzten Jahres begonnen hat. Der Rechtsbruch ist umfassender und grundsätzlicher, als es in der Öffentlichkeit diskutiert wird. Deutlich ist schon im Vorwort Schachtschneiders Kritik an der Entwicklung in Deutschland: «Meine Überzeugung ist: Es geht allen Menschen gut, wenn das Rechtsprinzip verwirklicht wird. Das Recht ist in jeder Lage objektiv, also erkennbar. Niemand ist befugt, sich über das Recht zu stellen. Wer meint, durch Unrecht einem vermeintlichen Ausnahmezustand gerecht werden zu können, macht sich, so er die Macht hat, zum Souverän. Er schwingt sich zum Herren über die Menschen auf, die seiner Macht ausgeliefert sind. Freiheit und Herrschaft sind unvereinbar.» Und genauso deutlich lautet sein Lebensprinzip: «Der Kampf um das Recht hört nie auf. Wir sollten darin nicht ermüden.»

Der Unmut unter Deutschlands Bürgern ist riesengross

Dem riesengrossen Unmut in Deutschland über die Politik der vergangenen Monate versucht die Politik mit immer neuen Programm­ankündigungen, Unschuldsbeteuerungen und vor allem mit Beschwichtigungen zu begegnen. Hier nur ein Beispiel von mittlerweile unzählig vielen. Während der deutsche Innenminister öffentlich so tut, als wenn sich die Lage an den Grenzen Deutschlands mit Blick auf die einreisenden Flüchtlinge «deutlich stabilisiert» habe, widerspricht ihm der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt in einem Interview mit der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» vom 25. Januar mehr als deutlich. Er hält die Aussagen seines Innenministers für «Blödsinn»: «Ich kann bei diesen Äusserungen von Herrn de Maiziére nur den Kopf schütteln. Wenn der Minister erklärt, die Bundespolizei könne bis zu 3500 Flüchtlinge am Tag an der Grenze registrieren, dann ist das völliger Quatsch und bar jeder Realität.» Die Realität sehe so aus: «Von den 2000 Menschen, die derzeit im Schnitt jeden Tag nach Deutschland kommen, werden höchstens 800 erkennungsdienstlich behandelt. […] Alle anderen werden einfach durchgewunken und direkt in die Erstaufnahmeeinrichtungen gebracht […]». Der Innenminister glaube wohl, «unbedingt eine Erfolgsmeldung verkünden» zu müssen, die aber «durch die Realität in keiner Weise gedeckt ist». Wie ist die Stimmung bei den Beamten vor Ort? Die sei «katastrophal, sie fühlen sich von der Politik und insbesondere vom Bundesinnenminister gedemütigt und im Stich gelassen». Die Folge: «Man kann definitiv sagen: So am Ende war die Polizei noch nie.» Rainer Wendt fügt dann noch hinzu, was viele schon geahnt haben: «Eine genaue Zahl [der Flüchtlinge in Deutschland] weiss niemand, auch nicht in der Politik in Berlin. Wir haben lediglich Erkenntnisse über die Zahl der Asylsuchenden, die in den Erstaufnahmestellen im Land registriert wurden. Die Zehntausenden von Unregistrierten, die ebenfalls in Deutschland sind, werden damit nicht erfasst.»
Und selbst von den registrierten Flüchtlingen stellt weniger als die Hälfte einen Antrag auf Asyl. Die Zeitung nennt die Zahlen aus einer offiziellen deutschen Statistik für das Jahr 2015. Von den 1,09 Millionen in Deutschland registrierten Flüchtlingen haben weniger als die Hälfte, also lediglich 0,47 Millionen, einen Asylantrag gestellt.

Cui bono?

Es wäre ein leichtes, noch viel mehr Seiten mit solchen Ungereimtheiten zu füllen – und für sehr viele Bürger in Deutschland sind solche vielen Seiten nun auch schon übervoll ins Bewusstsein gedrungen. Die Folge: Nicht nur einzelne Politiker, sondern der Staat selbst verliert mehr und mehr seine Legitimationsgrundlage. Die Folge: Das Vertrauen des Bürgers in den Staat und seine Institutionen geht verloren. Die mögliche Folge: Tür und Tor werden geöffnet für chaotische Verhältnisse und eine Rückkehr zum Faustrecht.
Es gibt also keine Alternative zur Rückkehr zum Rechtsstaat.
Ernstzunehmende Persönlichkeiten erhoffen sich eine Rückkehr zum Rechtsstaat über einen Austausch der Führungsfiguren in der Politik. Vielleicht ist das ein Teil des Weges. Man darf hier aber auch skeptisch sein. Auf jeden Fall: Direkten Einfluss auf solche Abläufe haben die meisten Bürger nicht. Der Verlauf des «arabischen Frühlings» ist eine deutliche Warnung.

Was tun?

Aber was kann der Bürger tun? Die wichtigste Aufgabe ist, die Gemeinschaftsbildung stärken: Streit und Meinungsverschiedenheiten hintenanstellen; erkennen, dass es um die Zukunft des eigenen ganzen Landes geht; die gemeinsamen Anliegen, vor allem das friedliche Miteinander zum Wohle aller, für das Gemeinwohl in den Mittelpunkt stellen; den gleichberechtigten und würdigen menschlichen Zusammenhalt im privaten Leben und im auf Nachbarschaft und Wohngemeinde ausgeweiteten Bereich vertiefen; sich als Bürger Deutschlands sehen, das eigene staatsbürgerliche Bewusstsein aktivieren und entschlossen wie ein Staatsbürger leben: zu Wort melden und gegen das Unrecht reden und schreiben; für das einstehen, was Recht ist; die politischen Rechte, die jeder Deutsche hat, mehr als bislang nutzen: in Versammlungen, Vereinen und Parteien, bei Wahlen … und: lauter und deutlicher als bisher fordern, was das Grundgesetz in Artikel 20 schreibt: «Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.» Und: Dort steht auch, dass diese Staatsgewalt auch durch «Abstimmungen» ausgeübt wird. Es ist ein schreiendes Unrecht, dass dies dem deutschen Volk nach wie vor vorenthalten wird! Welcher Bürger weiss denn heute schon, dass er der Souverän ist?! Vielleicht wäre es ein erster Schritt zu überlegen, welche politischen Sachfragen unverzichtbar in die Hand der Bürger gehören.
Deutschland steht in der Tat an einem Scheideweg: Kein Bürger kann wollen, dass die Politik so weiter macht wie bislang. Dann droht die Diktatur. Chaos und Faustrecht sind keine Alternative. «Denen da oben» kann man auch nicht die «Lösung» überlassen. Sehr viele gibt es schon, die sich Gedanken machen. Wann, wenn nicht jetzt die notwendigen Schritte tun?!
Deutschland und seine Bürger stehen heute vor anspruchsvollen Aufgaben. Erstens gilt es zu analysieren, welche politischen Pläne mit Vorgängen, die vermeintlich wie Schicksal hereinbrechen, verbunden sind. Wenn zum Beispiel ein Spekulant und Nationalstaat-Gegner wie George Soros voll des höchsten Lobes für die Politik der absolut offenen Grenzen gegenüber Flüchtlingen ist (so erneut in einem Interview mit der deutschen Wirtschaftswoche vom 4. Januar 2016), dann muss man davon ausgehen, dass es hier nicht um ein humanitäres Anliegen geht. Zweitens stehen alle europäischen Staaten, vor allem aber Deutschland, vor der Aufgabe, ihren Nationalstaat zu erneuern, um so wieder freiheitliche, rechtsstaatliche, sozial gerechte und demokratische Verhältnisse zu schaffen. Drittens muss eine neue Form der gleichberechtigten und dem Frieden dienenden Zusammenarbeit innerhalb Europas gefunden werden. Die Europäische Union hat heute derart viele grundsätzliche Geburts- und Strukturmängel, die sie immer weiter von dem entfernen, was selbst das Grundgesetz in Artikel 23 verlangt, nämlich ein vereintes Europa zu schaffen, das «demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen [dem] Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet». Ohne den Bürger wird das nicht gelingen können.

(Quelle: Zeit-Fragen)

Liebe EU-Kommissare! Offener Briefe.

Offener Brief an den Herrn Kommissar für Gesundheit.

Um das Ansehen der EU zu verbessern haben wir einige Vorschläge:
Die Eu heute ist in unserer Wahrnehmung vor allem ein Gurkenkrümmungsverein der sich, auch für uns sichtbar
um die Vernichtung unserer Lebensgrundlagen kümmert.

1.)Mit der Förderung des  Atomkraftwerkes  Hinkley Point in England, welches den dreifachen Preis pro Kwh bekommen soll als die Wasserkraft, fördern Sie die radioaktive Verseuchung der Lebensmittel und beglücken uns mit der teuersten Energie der Welt. Bieten Sie doch allen Stromanbietern nur die Hälfte, was Sie dem Atomkraftwerk bieten, dann hätte Europa zu jeder Zeit genug Energie, ohne Risiko der Strahlen Verseuchung.  

2.)Mit der Heraufsetzung des Grenzwertes für das Totalgift  Roundup auf das Zweihundertfache, fördern sie die Vergiftung unserer Lebensmittel mit Gift. Wenn man ein Tier jeden Tag mit Antibiotikum und Gift füttert, dann liefert dieses Tier nicht mehr die gesunden Lebensmittel. Das Tier wird krank das ist längst bewiesen und die Menschen die diese Produkte essen werden auch krank. Deshalb: Die Verfütterung von Gensoja in der Eu muss verboten werden.  

3.) Die  kontinuierliche Verminderung der Förderung für die Bauern führte zu einem Bauernsterben von 30 % in 10 Jahren. Die Sicherung unserer gesunden Lebensmittelproduktion ist in Gefahr. Mit dem TTIP- Freihandelsvertrag sichern sich die USA vor allem dem  Absatz für ihre genveränderten, mit Gift hoch belasteten US- Lebensmittel und beschleunigen damit unser  Bauernsterben. .

4.) Die Einführung der Registrierkassen für Marktsteher und Adventskranzverkäufer ist keine gute Idee. Ich würde diese Registrierkassen vor allem den Konzernen alla Ikea etc. vorschreiben und dann ca. 6 % von Ihren Einnahmen als Steuer bezahlen lassen. Das würde viel mehr Geld einbringen. Die bei Konzernen übliche Steueroptimierung gegen Null und die Steueroasen wären damit ausgeschaltet. Das würde die Kommunen retten und die Ausgaben vor Ort für Soziales und Bildung sichern.
Wenn Sie uns antworten, freuen wir uns.
Mit freundlichen Grüßen
V. Helldorff

Offener Brief an den Herrn Kommissar für Gesundheit.
Weitere Vorschläge zur Sicherung des Ansehens der EU. 

1.) Spekulanten die ständig auf fallende oder steigende Werte wetten, die haben
uns die katastrophale Finanzkrise in der Eu beschert. Wer sonst?
Warum führen Sie nicht die Finanztransaktionssteuer von nur 1 %  ein? Damit könnten, sich die Banken selbst aus den Sumpf ziehen? Da bräuchten wir keine Rettungspakete für die Banken in immer astronomischeren  Höhen mehr.

2.)Ein Vorschlag zur Sicherung der Arbeitsplätze: (aufkommensneutral). 
Die heutige Belastung der Löhne mit über 100 % führt dazu, dass immer mehr Arbeitskräfte eingespart werden. Wenn wir die Lohnnebenkosten von den nicht nachwachsenden Rohstoffen beziehen würden, dann gibt es keine Schwarzarbeit mehr, es würden Rohstoffe eingespart werden, es würden viel mehr Geräte repariert werden und wir hätten Vollbeschäftigung.

3.) Der vermehrte Einsatz von Volksabstimmungen könnte das Ansehen der Politiker sehr fördern und die aktiven Bürger zur Mitarbeit anregen. Die so genannten Volksbegehren nützen uns überhaupt nichts, denn die Regierung entscheidet regelmäßig dagegen.
Eine Volksabstimmung bietet eine große Chance:  Viele der schwierigsten Themen, wo sich die Politiker oft so schwer tun,  könnten damit rasch beendet werden. z. B.: Förderung der Gentechnik, Förderung der Atomkraftwerke etc.

Wenn Sie uns antworten freuen wir uns.
Mit freundlichen Grüßen 

volker@Helldorff.biz
Feber. 16. 

2016-02-15

EFTA statt EU!

Die auch von mir im EU-Austritts-Volksbegehren-Expertenhearing angesprochene Alternative EFTA statt EU wurde von den Verfassungsexperten nicht einmal angesprochen geschweige diskutiert. Österreich braucht eine gute Zusammenarbeit mit den anderen Staaten in Europa und der Welt, aber keine Europäische Union mit neoliberalen Ausrichtung.


Einige gute Artikel der Schweizer "Zeit-Fragen" zum Thema: 

Liberale würden die EFTA favorisieren
von Dieter Sprock


Für die Schweiz stehen in diesem Jahr wichtige Verhandlungen mit der EU an, welche ihre politische und wirtschaftliche Souveränität tangieren. Dies betrifft vor allem die Personenfreizügigkeit, das Strommarktabkommen und das institutionelle Rahmenabkommen. Erschwerend kommt hinzu, dass die EU den Entscheid der Schweizer Bevölkerung, die Zuwanderung wieder selber zu bestimmen, nicht akzeptieren will und weitere Verhandlungen, wie auch jene über den Zugang zum Strommarkt, von einer Lösung in der Frage der Personenfreizügigkeit und der institutionellen Frage abhängig machen will. Das institutionelle Rahmenabkommen verlangt, dass die Schweiz bestehendes EU-Recht und dessen Weiterentwicklung automatisch übernimmt, was mit unserer Referendumsdemokratie aber nicht vereinbar ist.
Die Schweiz hat jedoch keinen Grund, sich erpressen zu lassen. Sie befindet sich gegenüber der EU in einer komfortablen Verhandlungsposition, verfügt sie doch mit der EFTA über eine realistische Alternative. Und der Bundesrat kann sich der vollen Unterstützung der Bevölkerung sicher sein, wenn er Übergriffe auf unsere Souveränität nicht akzeptiert. Die Selbstbestimmung hat in der Schweiz einen hohen Stellenwert.
Bereits eine kurze Gegenüberstellung der Entstehung und Ziele von EU und EFTA lässt keinen Zweifel daran übrig, auf welcher Seite Freiheit und Selbstbestimmung zu finden sind.
Zollunion und Binnenmarkt versus Freihandel
Die Zollunion und der Binnenmarkt bilden die Grundpfeiler der EU und ihrer Vorgängerorganisation, der EWG: «Grundlage der Gemeinschaft ist eine Zollunion, die sich auf den gesamten Warenaustausch erstreckt; sie umfasst das Verbot, zwischen den Mitgliedsstaaten Ein- und Ausfuhrzölle zu erheben, sowie die Einführung eines Gemeinsamen Zolltarifs gegenüber dritten Ländern.» (aus dem Gründungsvertrag der EWG 1957)
Damit sich aus der Zollunion ein europäischer Markt entwickelt, wurden die innerstaatlichen Gesetze und Regeln der einzelnen Länder – wie etwa der Verbraucherschutz, die Sicherheit bei Arbeiten an Maschinen, die Kennzeichnung von Lebensmitteln und vieles andere mehr – nach den Vorgaben von Brüssel vereinheitlicht. Ab 1993 gelten für den gesamten EU-Binnenmarkt die vier sogenannten «Grundfreiheiten», welche den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen durchsetzen. Die Mitgliedsstaaten haben ihre wirtschaftliche und politische Souveränität weitgehend eingebüsst, denn EU-Recht geht vor Landesrecht.
Ganz anders die EFTA: Die EFTA wurde 1960 als eine Art Gegenprojekt zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegründet. Sie achtet die Souveränität der Staaten. Ihre Mitglieder arbeiten nur in ausgewählten Bereichen, die sie selber bestimmen, zusammen. Die Verhandlungen für Freihandelsabkommen werden von den Mitgliedsstaaten selbst geführt. Das EFTA-Sekretariat, eine schlanke Organisation, ist nur unterstützend dabei, die Entscheidung bleibt immer in den Händen der Mitgliedsstaaten. «Die gegenwärtigen EFTA-Mitglieder, heisst es auf der Webseite des Seco, dem Staatssekretariat für Wirtschaft, sind Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Im Unterschied etwa zur EU ist die EFTA keine Zollunion. Dies bedeutet unter anderem, dass die einzelnen EFTA-Staaten ihre Zolltarife und andere aussenhandelspolitische Massnahmen grundsätzlich gegenüber Nicht-EFTA-Staaten (Drittstaaten) eigenständig festlegen können.»1 Die EFTA handelt in der ganzen Welt sehr erfolgreich Freihandelsverträge aus.
EWG und EU folgten, wie heute in der Schweiz zugängliche Dokumente zeigen, «der strategischen Planung der USA nach dem Zweiten Weltkrieg», schreibt Werner Wüthrich.1 Und weiter: «Die USA als führende Weltmacht steuerten im Hintergrund das Geschehen. Sie favorisierten die Idee der EWG und bekämpften die Idee einer Freihandelszone, in der die europäischen Nationen als souveräne Staaten zusammenarbeiteten. Sie versuchten aktiv, die EFTA zu verhindern, weil sie nicht in ihr weltpolitisches Konzept passte, und arbeiteten nach ihrer Gründung im Jahre 1960 auf deren Wiederauflösung hin.» (S.68f.)
Wen machen die vier Grundfreiheiten der EU frei?
Die EU-Verantwortlichen lassen keine Gelegenheit aus, sich als Gralshüter der vier Grundfreiheiten – dem freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr – zu präsentieren und diese als eine Art Heilmittel für die wirtschaftlichen Probleme der ganzen Welt darzustellen. «Wir profitieren ja alle davon.»
Doch einmal abgesehen von gewissen Annehmlichkeiten, einigen Freiheiten sowie Reise- und Zahlungserleichterungen für ein grösseres Publikum, erweisen sich die vier Grundfreiheiten bei genauerem Hinsehen als perfektes Durchsetzungsprogramm für die Interessen grosser Konzerne und der Finanzwirtschaft. Sie haben den Weg für den grenzenlosen Konkurrenz- und Verdrängungskampf freigeschaufelt, der heute im EU-Binnenmarkt herrscht.
Die vier Grundfreiheiten ermöglichen Firmen, ihre Produktion in Länder zu verlegen, in denen die Löhne tiefer sind. Nicht selten verdienen die Menschen dort mit 40 Stunden Arbeit weniger, als Arbeitslose in den reichen Ländern Sozialleistung bekommen. Sie erlauben den Kapitaleignern grosser Konzerne, Konkurrenzbetriebe aufzukaufen und zu schliessen. Selbst rentable Betriebe werden geschlossen. Das einheimische Gewerbe wird zerstört, und inzwischen trifft man in ganz Europa überall die gleichen Ladenketten und Waren an. Die vier Grundfreiheiten sind dafür verantwortlich, wenn eine Schweizer Gemeinde einen Schulneubau international ausschreiben und der Firma den Zuschlag geben muss, die am günstigsten offeriert, egal in welchem Land sie ihren Sitz hat. Die reicheren Länder werben den wirtschaftlich schwächeren die besten Arbeitskräfte ab und verunmöglichen diesen Ländern damit, ihre eigene Wirtschaft zu entwickeln. Und so geht die Schere zwischen armen und reichen Ländern immer weiter auf.
Am Beispiel des grenzüberschreitenden Handels mit Strom lässt sich gut zeigen, dass es die EU, welche allen Mitgliedsländern eine vollständige Liberalisierung der Märkte aufzwingen will, nicht braucht. Das europäische Stromnetz funktionierte bis zur Übernahme durch die EU im Jahr 2009 bereits 58 Jahre auf privatrechtlicher Basis bestens. Die verantwortlichen Ingenieure und Kraftwerksbetreiber leisteten eine ausgezeichnete Arbeit. Der Fokus lag auf Zuverlässigkeit, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit. Mit der Liberalisierung des Marktes wird dieser auf Rendite und Gewinnmaximierung verschoben, und es ist zu erwarten, dass die Preise steigen und die Versorgungssicherheit abnehmen wird. (Siehe dazu Zeit-Fragen Nr.16 vom 28.4.2013, EU-Strommarktliberalisierung und die Schweiz. Es drohen Preissteigerungen und Versorgungsunsicherheit.)
Die EFTA bietet eine realistische Alternative
Alles das ist nicht neu. Immer mehr Menschen sehen, dass etwas nicht stimmt, und lassen sich von der Propaganda, dass «die Freiheiten uns ja alle zugutekommen», nicht mehr blenden. In Österreich läuft zurzeit ein EU-Austrittsbegehren, das von mehr als 250000 Bürgern unterstützt wird. Die Regierungen Ungarns und Polens versuchen, einen Teil der verlorengegangenen Souveränität wieder zurückzugewinnen und ihre einheimische Industrie zu schützen. Und wenn heute in Grossbritannien über den Austritt aus der EU abgestimmt würde, so würde eine Mehrheit der englischen Bevölkerung diesen bejahen. Andere Länder lassen eine solche Abstimmung erst gar nicht zu, weil sie die gleiche Antwort befürchten.
Die etablierten Parteien können sich nicht mehr darauf beschränken, Kritiker des Systems EU abzuqualifizieren. Die Menschen hören deshalb nicht auf, selbst zu denken. Es braucht über alle Parteigrenzen hinweg ehrliche Lösungen, bevor es zu spät ist. In dieser Situation bietet sich das System EFTA als realistische Alternative an, und zwar nicht nur für Europa.    •
1    Werner Wüthrich. Das Europäische Orchester wieder zum Klingen bringen. Die Geschichte der Europäischen Union und ihre Zukunft – aus Schweizer Sicht, 2015. Der Autor stützt sich hauptsächlich auf Dokumente aus dem schweizerischen Bundesarchiv.

EFTA und Europarat decken alles ab – die EU ist überflüssig!

Der Europarat – die Versammlung souveräner Nationalstaaten in Europa
Nur ein Teil der europäischen Staaten ist in der EU assoziiert, und nach der heutigen Entwicklung stellt sich immer dringender die Frage, ob Europa nicht andere Organisationen besitzt, die die Souveränität der Nationalstaaten respektieren und dadurch eine erfolgreiche Zusammenarbeit zum Nutzen aller ermöglichen. Der Europarat ist solch eine Institution, die unbedingt Beachtung verdient.
thk. Die bald vier Jahre andauernde Finanz- und Wirtschaftskrise hat in aller Deutlichkeit offenbart, was Experten schon vor Jahrzehnten prophezeit haben: Eine europäische Integration, die die Souveränität der Nationalstaaten in nahezu allen Bereichen des politischen Lebens einschränkt und der demokratischen Kontrolle durch die Völker vollständig entzieht, kann auf Dauer nicht erfolgreich sein (vgl. Zeit-Fragen vom 26. März). Das Delegieren hoheitlicher Kompetenzen an die Zentrale in Brüssel müsse früher oder später in eine Sackgasse führen. Die heutige Entwicklung gibt ihnen recht. Länder wie Griechenland, Italien, Spanien, Irland Frankreich usw. legen ein beredtes Zeugnis davon ab. Anstatt grundsätzlich über die Fehler und Fehlentwicklungen nachzudenken und echte Konsequenzen zu ziehen, versuchen die politischen Eliten in der EU mit überdimensionalen «Rettungsschirmen» das Machtgebilde EU zusammenzuhalten und treiben die hochverschuldeten Länder noch weiter in die Abhängigkeit.
Das Gejammer, wenn der Euro zusammenbreche, sei auch die EU am Ende, soll die Bürger weiterhin auf EU-Kurs halten. Das Schreckgespenst, dass Europa ohne EU wieder in Machtkämpfe um die Vorherrschaft auf dem Kontinent versinken werde, wird nur allzuhäufig an die Wand gemalt, unter Verkennung der Realitäten. Europa besteht aus 48 Staaten, und Russland, das grösste Land Europas, ist kein Mitglied der EU. 19 weitere europäische Staaten sind nicht Mitglieder der EU. Was ist das für eine Arroganz, die EU mit Europa gleichzusetzen und die übrigen Völker und ihre Staaten zu übergehen und zu ignorieren?
Europa zeichnet sich durch seine historisch gewachsene Vielfalt aus, die das rege kulturelle und politische Leben in Europa hervorgebracht hat. Die Völker der verschiedenen Nationalstaaten mit unterschiedlicher Geschichte, unterschiedlichen Konfessionen, unterschiedlichen Kulturen haben den offenkundigen Willen, zusammenzuarbeiten. Das sind die notwendigen Voraussetzungen, um gemeinsam, aber souverän, die anstehenden Probleme anzugehen und zu lösen.
Versammlung europäischer Nationalstaaten
Ein Blick in die Geschichte zeigt uns, dass sowohl nach dem Ersten als auch nach dem Zweiten Weltkrieg in Europa Bestrebungen vorhanden waren und sind, ein friedliches Zusammenleben der Völker auf unserem Kontinent zu ermöglichen. Was man auf internationaler Ebene mit der Uno beabsichtigt hatte, wollte man in Europa mit dem Europarat erreichen. Dieser wurde 1949 ins Leben gerufen und gilt bis heute als die Versammlung der europäischen Nationalstaaten, ohne dass diese auf ihre Souveränität verzichten müssen. Das heisst nicht, dass man nicht eng zusammenarbeitet, aber es erlaubt jedem Staat, seinen Spielraum zu behalten, der in dem supranationalen Gebilde der EU nicht mehr vorhanden ist.
Die Aufgaben des Europarats sind umfassend, und ausser Weissrussland, weil es bis heute die Todesstrafe nicht aufgehoben hat, sind alle europäischen Länder im Europarat vertreten. Zu den Kerngebieten des Europarats gehören:
•    Schutz der Menschenrechte, der pluralistischen Demokratie und des Rechtsstaats
•    Förderung des Bewusstseins und die gemeinsame kulturelle Identität in ihrer ganzen Vielfalt und ihre ständige Weiterentwicklung
•    Suche nach Lösungen für die gesellschaftlichen Probleme Europas (Diskriminierung von Minderheiten, Drogen, Aids, Klonen von Menschen, Umweltverschmutzung, Rassismus, Organisierte Kriminalität usw.)
Besonderes Augenmerk legte der Europarat nach der Öffnung des Eisernen Vorhangs auf die Stabilisierung der unabhängigen Ost-Staaten und bot Unterstützung beim Aufbau demokratischer Strukturen, auch förderte er rechtsstaatliche und verfassungsrechtliche Reformen.
Seit 1960 ist die Schweiz Mitglied im Europarat und hat besonders beim Aufbau der Demokratien im Osten Europas mitgewirkt.
Vom Europarat gingen ganz wichtige Impulse aus:
•    die Europäische Menschenrechtskonvention,
•    die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten,
•    die Europäische Sozialcharta.
Die europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist für für alle Mitgliedsstaaten des Europarats bindend, und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGHMR) wacht über deren Einhaltung.
Auch auf aktuellen Entwicklungen, die nicht zuletzt durch Veränderungen in der EU hervorgerufen wurden, reagiert der Europarat mit Konventionen:
•    Bekämpfung des Menschenhandels,
•    Bekämpfung der Internetkriminalität,
•    Bekämpfung des Terrorismus.
Gerade bei der Bekämpfung des Terrorismus zeigten die USA einen unakzeptierbaren Umgang mit den Menschenrechten. Aus diesem Grund beauftragte der Europarat den Schweizer Anwalt sowie ehemaligen Ständerat und Tessiner Staatsanwalt Dick Marty als Ermittler des Europarats zur Untersuchung der «illegalen Aktivitäten des US-Geheimdienstes CIA in Europa». Er konnte die Existenz von Foltergefängnissen in Rumänien und Polen, beide Mitgliedsländer der EU, nachweisen und prangerte das kriminelle Verhalten der USA an. Der Europarat verabschiedete auch Dick Martys Bericht über den Organhandel in Kosovo, in welchem Marty besonders den kosovarischen Ministerpräsidenten Hashim Taci schwer belastete. Der Europarat hat hier seine Rolle als Schutzorganisation für die Menschenrechte wahrgenommen. Von der EU, die auch in Kosovo vertreten ist, vernahm man dazu wenig. An ihr wäre es gewesen, das belastende Material zu sichten und Klage zu erheben.
Die USA hatten anderes mit dem Europarat vor
Wenn es nach dem Willen der USA gegangen wäre, hätte der Europarat ein supranationales Konstrukt werden sollen, in dem man wie heute in der EU auf die sukzessive Aufhebung der Nationalstaaten hinarbeiten würde und die Übertragung der staatlichen Souveränität an eine Zentrale delegiert hätte. Als sich abzeichnete, dass das nicht möglich sein wird, weil die Mehrheit der dort vertretenen Staaten ihre Souveränität nicht opfern wollten, begann Jean Monnet mit Unterstützung der USA (vgl. Zeit-Fragen vom 26. März) parallel die Entwicklung der heutigen EU voranzutreiben, deren Schicksal mit den Römer Verträgen von 1957 mehr oder weniger besiegelt wurde. Was sich daraus entwickelt hat und vor welchen Problemen die politische Union heute steht, ist sattsam bekannt.
Mit dem Europarat haben sich die europäischen Staaten etwas geschaffen, womit man die anstehenden politischen Probleme gemeinsam in Gleichwertigkeit und Würde unter der Respektierung der staatlichen Souveränität angehen kann. Der lange Bestand des Europarats, die konstruktive Arbeit, die Schaffung verschiedener Arbeitsgruppen zur Verbesserung des Zusammenlebens der Menschen und als Antwort auf die aktuellen Probleme und Entwicklungen sind ein deutliches Zeichen für den gemeinsamen Willen der europäischen Länder, ein friedliches Miteinander zu gewährleisten. Neben dem Europarat zur Lösung der politischen Aufgaben existiert für die wirtschaftliche Zusammenarbeit der europäischen Staaten die Europäische Freihandelszone (EFTA), in der die assoziierten Länder als souveräne Nationalstaaten miteinander wirtschaftlich zusammenarbeiten zum Nutzen der europäischen Völker. Wozu und für wen braucht es da eigentlich noch eine EU?    •

 (Quellen: Zeit-Fragen ch.)


2016-02-14

Pro Austritt Österreichs aus der Europäischen Union




Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider

Die Europäische Union ist gescheitert. Das Elitenprojekt, besser: das Projekt der internationalistischen Oligarchien, hat wenig Vorteile für die Menschen in der Union, aber große Nachteile. Die Reisen sind erleichtert. Sonst aber bringt die Freizügigkeit keinen Gewinn. Die Wirtschaft stagniert, Binnenmarkt und Einheitswährung schaden den meisten Volkswirtschaften, die Öffnung der Binnengrenzen hat schon lange die Kriminalität verstärkt. Jetzt ist die illegale Masseneinwanderung hinzu gekommen. Sie gefährdet die Existenz der europäischen Völker, vor allem durch die Islamisierung. Täglich muß mit weiteren Terroranschlägen gerechnet werden. ‚Köln‘ ist überall.
Wenn das Recht eingehalten worden wäre, wäre die böse Entwicklung nicht möglich gewesen. Wenn die Sicherheit im Innern und nach außen zurückgewonnen werden soll, muß die bewährte Souveränität der Völker in den nationalen Staaten wieder hergestellt werden, eine unverletzte Souveränität, nicht nur rechtlich, sondern faktisch. Die Gewalt der unionalen Bürokratie muß gebrochen werden. Es darf keinen Vorrang der Unionsvorschriften gegenüber dem nationalen Recht geben. Die ‚Bestechung‘ der ärmeren Völker mit den vielfältigen Transferleistungen muß beendet werden. Alle Völker Europas müssen wieder zur Freiheit ihrer Bürger und zum Recht in ihren Staaten zurückfinden.
Das Volk der Österreicher kämpft um seine Befreiung. Fast die Hälfte der Bürger stimmt der Initiative einer Bürgerplattform zu, die den Austritt der Republik Österreichs aus der Europäischen Union betreibt. Der Nationalrat, das Parlament, hat aber das entscheidende Wort. Es kann einen Volksentscheid einleiten oder das auch lassen. Der in die Europäischen Union fest eingebundene Parteienstaat Österreichs, in dem nur eine Partei die Interessen des Volkes vertritt, wird den begehrten Volksendscheid nicht beschließen, aber fast die Hälfte der Bürger hat ihre Ablehnung der Union manifestiert. Das wird langfristig wirksam sein, weil nicht zu erwarten ist, daß die Lebensverhältnisse in der Europäischen Union sich zum Guten wenden. Ein Austritt Österreichs aus der Europäischen Union wäre ein Fanal für Europa und würde Nachahmer finden.
Ich habe den Austritt Österreichs aus der Europäischen Union mit einer Schrift unterstützt, die die rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Argumente für den Austritt zusammenfaßt. Im Folgenden gebe ich ein kurzes Statement für den Austritt zur Kenntnis, dessen Argumente für alle Mitgliedstaaten der Union richtig sind:

Plädoyer für den Austritt Österreichs aus der Europäischen Union
Das Recht der Republik Österreich, aus der Europäischen Union auszutreten ergibt sich aus Art. 50 EUV und ist allseits anerkannt. 
Wegen der Verfassung der Europäischen Union war es von vornherein rechtlich fragwürdig und ökonomisch bedenklich, also politisch falsch, der Union beizutreten. Jetzt ist es geboten, die Union zu verlassen, wenn die unveränderlichen Verfassungsprinzipien der Republik Österreich verteidigt, die ökonomische Vernunft beachtet und das Wohlergehen der Bürger Österreichs nicht weiter vernachlässigt werden sollen.
Österreich ist als Mitgliedstaat der Europäischen Union nicht demokratisch. Es ist nicht rechtsstaatlich. Es ist nicht sozial. Die Bürger Österreichs sind in der Union nicht frei. Ihre Souveränität auszuüben ist ihnen verwehrt. Sie sind Untertanen der Bürokratie der Europäischen Union und der Parteien, die die Herrschaft der Union im Lande durchsetzen. Die Wirtschaftsordnung widerspricht ökonomischer Vernunft.
Es geht den Österreichern weitaus schlechter als es ihnen ohne die Mitgliedschaft in der Union ginge. Ihr Wohlstand ist in der Zeit dieser Mitgliedschaft geschmolzen. Sie sind durch die Union mit Lasten belegt, die sie allein niemals übernommen hätten. Die Wirtschaftslage ist labil, tendenziell rezessiv. Die Stabilität der Finanzen ist verlorengegangen. Der Fiskus ist überschuldet. In jüngster Zeit wird Österreich durch Massenzuwanderung bedrängt und durch die Islamisierung der Lebensverhältnisse bedroht.
Alle großen Vorhaben der Europäischen Union sind gescheitert, der Binnenmarkt, die Währungsunion, der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.
Der Binnenmarkt ist die Wirklichkeit der Grundfreiheiten, nämlich der Warenverkehrs-, der Niederlassungs-, der Dienstleistungs- und der Kapitalverkehrsfreiheit sowie der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Diese Wirtschaftsfreiheiten dienen der internationalen Wirtschaft, nicht den Völkern. Sie haben durch die vertrags- und völkerrechtswidrige Praxis des Europäischen Gerichtshofs zu harter Deregulierung der nationalen Schutzbestimmungen geführt. Der Gerichtshof hat subjektive Rechte jedes Bürgers und Unternehmers auf Verwirklichung der Grundfreiheiten kreiert und sich dadurch ermächtigt, der Politik Vorschriften zu machen. Er bestimmt, welche Politiken der Mitgliedstaaten die grenzüberschreitenden Geschäfte weniger „attraktiv“ machen und verbietet diese, wenn sie nicht durch „zwingende Interessen des allgemeine Wohls“ gefordert und „verhältnismäßig“ sind. Die Maßstäbe definiert er selbst und entzieht sie der demokratischen Willensbildung der Völker. Damit hat er sich zum höchsten ‚Gesetzgeber‘ des Wirtschaftsrechts aufgeschwungen. So hat er verfügt, dass nicht das vertraglich vereinbarte Bestimmungsland einer Ware oder Leistung die Produktstandards definiert, sondern das Herkunftsland, so daß nicht die eigenen Standards eines Volkes etwa die Lebensmittelsicherheit bestimmen, sondern die von 28 Staaten. Das hat die Gesundheit erheblich in Gefahr gebracht. 
Der Binnenmarkt folgt einer Freihandelsdoktrin, die das Wesen echten Freihandels verkennt. Das sind komparative Vorteile, die allseitige vollständige Auslastung aller Produktionsfaktoren in einem vollkommenen Markt voraussetzen, auch des Faktors Arbeit. Davon kann keine Rede sein. Der Sache nach werden absolute Vorteile der einen zu Lasten der anderen durchgesetzt. Das führt zum Niedergang der schwächeren Volkswirtschaften, zu deren übermäßigen Verschuldung, zu deren Rezessivität und daraus folgend zu Transferzwängen zu Lasten der Bevölkerung der anderen Mitgliedstaaten. Gewinne generieren daraus allein die internationalen Unternehmen. Es ist unechter Freihandel der neoliberalen und neokapitalistischen Ideologie. Der unfaire Wettbewerb ohne hinreichende Gleichheit der Chancen bringt die Ausbeutung der Arbeitnehmer mit sich, die sich stetige Senkung der Löhne gefallen lassen müssen, um die Markfähigkeit der Unternehmen zu erhalten. Diese können sie gegen die sklavenartigen Beschäftigungen in unterentwickelten oder wenig entwickelten Ländern ausspielen, weil in der globalisierten Wirtschaft, in die sich die Europäische Union vertragsgemäß einfügt, kein hinreichender Schutz der Volkswirtschaften in deren jeweiliger Eigenart besteht. 
Der mißgebildete Binnenmarkt wird durch die Währungsunion und besonders durch die Währungseinheit der Eurogruppe wesentlich verbösert. Den Euroländern sind Abwertung und Aufwertung verwehrt, so daß sie ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht durch den Außenwert ihrer Währung verbessern können. Während vergleichsweise starke Volkswirtschaften, wie Deutschland und auch Österreich, eine unterbewertete Währung nutzen können,  müssen die anderen mit einer überbewerteten Währung zurechtkommen. Das läßt ihnen weder am Binnenmarkt noch am Weltmarkt Chancen, nicht einmal am eigenen Mark, den sie ja für alle Wettbewerber zu öffnen gezwungen worden sind. 
Der Niedergang der schwächeren Volkswirtschaften, die allein die Sozialleistungen ihrer Bürger schultern müssen, war und ist unausweichlich. Davon haben aber nur die Unternehmen und Steuerstaaten der stärkeren Volkswirtschaften Vorteile, nicht deren Bevölkerungen. Denen wird die Sozialdividende der starken Währung vorenthalten, die durch die günstigen Importpreise ihre Kaufkraft stärken und im Übrigen den nationalen Markt beleben würde. 
Die Unternehmen mit kräftiger Produktivität  und demgemäß wettbewerbsfähigen Stückkosten können den internationalen Wettbewerb erfahrungsgemäß bestehen. Es geht nicht um Marktabschottung, sondern um internationalen Handel in ökonomischer Vernunft, in denen freier Handel und notwendiger Schutz in einem jeweils sachgerechten Verhältnis gehalten wird, in einem Verhältnis, das Ausbeutung verhindert und allen Seiten dienlich ist. 
Die Verantwortung für die Wirtschaft haben die Völker, die auch die Sorge für die Jungen, die Alten, die Kranken und die Schwachen ihrer Völker tragen, die soziale Verantwortung haben. Eine rigide konstruierte europäische und globale Wirtschaft wird der Unterschiedlichkeit der Völker, deren Lebensweise und vor allem deren Freiheit nicht gerecht. 
Die Einheitswährung sollte den unionalen Großstaat erzwingen. Sie war eine Fehlkonstruktion und ist krachend gescheitert. Jetzt kosten die verzweifelten Eurorettungsversuche Billionen an Euro. Auch die inflationsorientierte Staatsfinanzierung der Europäischen Zentralbank wird die Währungsunion nicht retten. Sie ist nicht nur schwerer Rechtsbruch, sondern wird einen Zusammenbruch aller Finanzen herbeiführen, der die politische Stabilität der Völker und Staaten der Europäischen Union beenden wird. Schon jetzt müssen die Sparer und Rentiers hinnehmen, daß ihre Ersparnisse und Lebensversicherungen keine Zinsen mehr erbringen. Sie sind dadurch in Not gekommen.
Die Schengen-Politik eines Raumes ohne Binnengrenzen ist unter dem Sturm der Flüchtlinge kläglich zusammengebrochen. Die grenzüberschreitende Kriminalität hatte diese Politik schon lange erleichtert. Die Außengrenzen waren und sind nicht gesichert. Die Freiheit, die es nur durch Rechtlichkeit gibt, ist so gut wie verloren. Die Sicherheit der Grenzen ist für Freiheit und Recht existentiell.
Die Staaten haben um der Illusion eines gemeinsamen Raumes der Freiheit, des Rechts und der Sicherheit willen alle diese Prinzipien verletzt. Vor allem Deutschland hat das Recht beiseitegeschoben und gegen Gesetze und Verträge massenhaft Fremde ins Land gebeten. Die Sicherheit der Völker der Union ist dadurch in größter Not. 
Die Einzelstaaten hätten sich gegen die illegale Massenzuwanderung der Fremden behauptet, wie das einzelne Staaten bewiesen haben. Die gemeinschaftliche Verantwortungslosigkeit hat die Völker der Union Gefahren einer politischen Religion ausgeliefert, die mit der Kultur Europas unvereinbar ist. Für Europa ist die Säkularität der Politik von der Religion essentiell. Diese ist im Christentum angelegt und durch die Aufklärung gefestigt. 
Das demokratische Defizit der Europäischen Union ist nicht behebbar. Deren Gesetzgebung ist exekutivistisch. Die Gesetze bestimmen die Kommission, der Rat und vor allem die Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat. Das Europäische Parlament hat keine demokratische Legitimationskraft. Es vertritt kein Volk, weil es das Unionsvolk nicht gibt. Die Abgeordneten sind nicht gleichheitlich gewählt. Die nationalen Parlamente, in den Parteienoligarchien ohnehin so gut wie bedeutungslos, haben für die Gesetzgebung nur noch eine Alibifunktion. Dem Europäischen Gerichtshof fehlt jeder Ansatz demokratischer Legitimation, aber er hat große Gestaltungsmacht. In der Europäischen Union sind auch die Mitgliedstaaten nicht mehr hinreichend demokratisch.
Demzufolge schaffen die Gesetze nicht mehr als Erkenntnisse des Willens des Volkes Recht. Für demokratische Willensbildung fehlt es an der erforderlichen Homogenität der Lebensweisen und der sozialen Verhältnisse. Aber selbst die fragwürdige bürokratische Ordnung der Verträge und der überbordenden Richtlinien und Verordnungen der Union wird stetig verletzt, wenn das politisch opportun ist. Die Mißachtung des Rechts ist in der Europäischen Union System geworden. Das Recht hat sein Wesen, die unverbrüchliche Verbindlichkeit, verloren. Die Mitgliedstaaten haben dadurch auch an Rechtsstaatlichkeit eingebüßt. Nicht einmal die Verfassungen der Mitgliedstaaten werden respektiert, jedenfalls nicht in Deutschland und Österreich.
Die Verteilung des Volkseinkommens kann nur gerecht sein, wenn sie nach Bedarf, Leistung, Markt und Eigentum auf der Grundlage der Gleichheit der Bürger erfolgt. Darüber kann nur  die Bürgerschaft in demokratischer Willensbildung befinden. Darum dürfen Wirtschaft, Währung und Soziales nicht auseinandergerissen werden wie in der globalisierten Europäischen Union. Diese führt dazu, dass die Reichen immer reicher, die Armen immer ärmer werden. Die Völker der Union sind entgegen aller Propaganda unsolidarisch. Die Union ist lebensfeindlich von der leistungsfeindlichen Ideologie des Egalitarismus beherrscht.
Kein Volk sollte die Entdemokratisierung, die Entrechtlichung und die Entsolidarisierung der Lebensverhältnisse hinnehmen. Sie sind die unvermeidliche Folge der Europäisierung und Internationalisierung. Jetzt droht die weitere Globalisierung durch die Freihandelsabkommen mit Kanada und vor allem mit der Vereinigten Staaten von Amerika. Die Abkommen werden das Unrecht der Wirtschaftsordnung weiter verbösern.
Den Österreichern ist, wenn sie in Freiheit, Frieden und Wohlstand miteinander leben wollen dringend zu raten, die Europäische Union zu verlassen. Sie werden dadurch keine Nachteile haben. Der weltweite Handel ist durch die Weltwirtschaftsordnung gesichert, aber sie können den Handel nach ihren Interessen gestalten und müssen sich nicht den Interessen des internationalen Kapitalismus beugen. Sie werden auch die immensen Kosten für die Transfers in gescheiterte Staaten und für gescheiterte Finanzinstitute nicht mehr tragen müssen. Sie werden insbesondere die Chance zurückgewinnen, auf die Politik ihres Gemeinwesens Einfluß zu nehmen, den sie auf die Organe der Europäischen Union nicht haben und nicht haben können. 
Anstatt das Subsidiaritätsprinzip mit Leben zu erfüllen, ist die eigentliche Agenda der Unionspolitik, von Krise zu Krise Schritt für Schritt den unionalen Großstaat zu erzwingen. Die Finalität der Integrationspolitik ist entgegen den Verträgen und den Verfassungen der in die One World eingefügte zentralistische Bundesstaat. Darüber will die politische Klasse freilich die Völker nicht befragen, weil sie nicht mit deren Einverständnis rechnen kann. Vorerst wird versucht, die Bevölkerungen zu verändern, um willige Wähler zu gewinnen. Die Souveränität der Bürger will man nach Möglichkeit mittels political correctness ersticken. Sie ist aber die Freiheit der Bürger, die die Bürger mit Selbstbewußtsein verteidigen sollten. Der einzige Weg ist, so weit wie die Integration vorangetrieben worden ist, der Austritt aus dem uneuropäischen Unternehmen der Integration zur Europäischen Union. Es ist der Schritt in die Freiheit. Nicht die Bürger haben in ihren Staaten das Sagen, sondern die Oligarchien der Parteien, der Medien und vor allem der Finanzen.
Der unionale Großstaat ist unvermeidlich undemokratisch. Er hat sich zudem vom Recht, dem wichtigsten Prinzip des Lebens in Freiheit und Frieden entfernt. Vor allem schwächt er die vertikale Teilung der Völker in Staaten, ohne die die Freiheit in oligarchischen Zentralismus ersticken wird. 
Eines der wirksamsten Herrschaftsmittel der Europäischen Union ist der Moralismus, der das wichtigste Recht freier Menschen unterdrückt, das Recht der freien Rede. Zunehmend zwingt die Union die Völker im transatlantischen Bündnis in Kriege und schlimmer noch, die Völker der Union müssen sich die Islamisierung der Lebensverhältnisse gefallen lassen, die ihnen Bürgerkriege zu bringen droht. Schon jetzt ist der Terrorismus tägliche Gefahr.
Wir leben wieder in Jahren der Entscheidung. Wir sollten uns für ein europäisches Europa entscheiden und einsetzen, gegen die Europäische Union, wie sie oligarchische Internationalisten, Integrationisten und Egalitaristen zu Lasten der Völker geschaffen haben, für ein Europa der Bürger und der Völker, der Freiheit, des Rechts und der wirtschaftlichen und sozialen Vernunft, dessen Institutionen die Souveränität der Völker achten und die Freiheit der Bürger zu verwirklichen eine Chance lassen, für ein Europa der Säkularität der Politik von der Religion, also ein Europa der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit sowie des Rechts der ungestörten Religionsausübung im Rahmen der Gesetze, die für jedermann und für alle Religionen und Weltanschauungen verbindlich sind, für ein aufklärerisches Europa. Die globalistische Europäische Union ist eine uneuropäische Fehlentwicklung. 
Wir müssen die verhängnisvolle Integration der Völker Europas zur Europäischen Union beenden, wenn wir wieder in Freiheit und Frieden leben wollen. Wir müssen unser Recht, aus der Europäischen Union auszutreten, wahrnehmen.
Die Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sollten ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen, wenn sie ihre Freiheit, ihr Recht und ihr gutes Leben nicht nur verteidigen, sondern wiedergewinnen wollen.


(Quelle: Pour-Erika.de)

2016-02-11

Gerechtigkeit durch EU-Austritts-Volksbefragung!

Als Anhänger von Freiheit und Frieden durch direkte Demokratie und Neutralität nach dem Erfolgsmodell Schweiz ist oft der Leitartikel von Reinhard Göweil in der "Wiener-Zeitung" ein Grund mein laufendes Abo zu kündigen, weil er meistens dem Irrweg, den Österreich als EU-Mitglied zum mitmachen verdammt ist, noch für richtig darstellt, aber diesmal überrascht etwas sein Leitartikel "Zeitgeist". Es ist gut, dass in Österreich die FPÖ an der 30-Prozent-Marke kratzt (ich glaube eher die FPÖ liegt schon an der 40%-Marke), weil die FPÖ eine EU-Volksbefragung fordert und Ungarn und Polen erste notwendige Schritte setzte, den EU-Wahnsinn abzuwehren. Die Frage nach dem "Warum" ist diesmal zumindest teilweise richtig! Göweil stellt fest: "Für Unternehmen stellt sich die Frage, ob es nicht klüger wäre, Gewinne gerechter zu verteilen (an der Börse verlieren sie derzeit ein Vielfaches davon). Für die Politik stellt sich die Frage, wie Globalisierung gerechter und langsamer organisiert werden kann."

Bravo! Nun fehlt noch folgende Überlegung: Die EU fördert mit ihren "Grundfreiheiten" genau die Politik der Gewinnmaximierung. Und Maßnahmen zum Schutze der heimischen Wirtschaft einzuführen (Zölle, Kapitalverkehrskontrollen, etc.) ist nach dem EU-Vertrag untersagt.

Also Herr Göweil, wie stellen sie sich vor, wie Österreich, als Mitglied der Europäischen Union – die dem Neoliberalismus verschrieben ist - die Unternehmen, die Spekulanten und Banken ohne verbindliche Gesetze um Umdenken überreden soll?

(Artikel "Zeitgeist" in der "Wiener-Zeitung")


EU-Austritts-Volksbegehren im Parlament










  

  

  


APA-OTS-Presseaussendung des überparteilichen Volksbegehren-Komitees vom 27. Jänner 2016: 

JA ZUR VOLKSBEFRAGUNG !

Proponenten des EU-Austritts-Volksbegehrens begrüßen den heute in der Plenarsitzung von der FPÖ gestellten Antrag auf Volksbefragung. Wien (OTS).


 Die Initiatorin und Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens, Frau Inge Rauscher, die dzt. bei der laufenden Plenarsitzung des Nationalrates anwesend ist, begrüßt ausdrücklich den vor kurzem anläßlich der Debatte über das EU-Austritts-Volksbegehren von der FPÖ gestellten Antrag auf VOLKSBEFRAGUNG zum EU-Austritt: "Auch wenn die eigentliche Forderung der über 261.000 Unterzeichner des Volksbegehrens auf eine für die Regierung verbindliche VOLKSABSTIMMUNG gelautet hat, eröffnet auch eine - zwar formal unverbindliche, realpolitisch aber sehr wohl relevante - Volksbefragung die Chance für alle Österreicher - damit auch für die Noch-EU-Befürworter -, als Gesamtvolk an einer Mehrheitsfeststellung pro und contra Fortsetzung oder Beendigung der EU-Mitgliedschaft teilnehmen zu können. Bei enstprechend deutlichem Ergebnis kann keine politische Partei und auch nicht die aus solchen Parteien hervorgehende Regierung daran vorbeigehen", so Inge Rauscher zur überraschenden Wendung in der - zunächst unterdrückten und jetzt doch noch stattgefundendenen - Debatte um einen möglichen EU-Austritt Österreichs bzw. auch den Umgang mit echter direkter Demokratie.


 Inge Rauscher weiter: "Selbst wenn es in der heutigen Plenarsitzung für den Antrag auf Volksbefragung keine Mehrheit im Nationalrat geben sollte, wird diese in weiterer Folge nicht mehr aufzuhalten sein. Eine demokratische Mehrheits-Feststellung mit geheimer Stimmabgabe (wie ja auch bei der Volksbefragung) zu verweigern, kann von keiner politischen Partei auf Dauer 'durchgehalten' werden, will diese nicht endgültig `politischen Selbstmord` begehen. Gerade die Grünen, die sich ja immer vehement für die direkte Demokratie stark gemacht haben, sollten daher wenigstens dieser Willensbekundung des Volkes in Form einer Volksbefragung zustimmen!" 


Rückfragehinweis: Inge Rauscher, 0664-4251935 Helmut Schramm, 0699-19284526 Dr. Franz-Joseph Plank, 0676-7082434 ihu@a1.net 


Für den Antrag auf Volksbefragung zum EU-Austritt stimmte die gesamte FPÖ-Fraktion, das gesamte Team Stronach, und die drei klubfreien Abgeordneten. Immerhin: ein großer Schritt weiter in der Sache! Dagegen stimmten die gesamten Fraktionen von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS.


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Die neueste offizielle Meinungsumfrage der EU-Kommission selbst = "Eurobarometer" (wird einmal pro Quartal gemacht) weist für Österreich und Cypern die bei weitem niedrigsten Zustimmungswerte von allen 28 EU-Mitgliedstaaten aus und ist gegenüber den Vorquartalen noch negativer geworden; die Werte vom November, veröffentlicht im Dezember,  lauten:

"gesamt positiv" sehen die EU-Mitgliedschaft nur mehr 23 % der Österreicher, "weder positiv noch negativ" 35 %, und "gesamt negativ" bereits 41 % - siehe:

http://docs.dpaq.de/10288-eurobarometer.pdf

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Expertenaussagen von Univ.Prof. i.R.Dr. Karl Albrecht Schachtschneider: 



PLÄDOYER FÜR DEN AUSTRITT ÖSTERREICHS AUS DER EUROPÄISCHEN UNION.

Das Recht der Republik Österreich, aus der Europäischen Union auszutreten ergibt sich aus Art. 50 EUV und ist allseits anerkannt.

Wegen der Verfassung der Europäischen Union war es von vornherein rechtlich fragwürdig und ökonomisch bedenklich, also politisch falsch, der Union beizutreten. Jetzt ist es geboten, die Union zu verlassen, wenn die unveränderlichen Verfassungsprinzipien der Republik Österreich verteidigt, die ökonomische Vernunft beachtet und das Wohlergehen der Bürger Österreichs nicht weiter vernachlässigt werden sollen.Österreich ist als Mitgliedstaat der Europäischen Union nicht demokratisch. Es ist nicht rechtsstaatlich. Es ist nicht sozial. Die Bürger Österreichs sind in der Union nicht frei. Ihre Souveränität auszuüben ist ihnen verwehrt. Sie sind Untertanen der Bürokratie der Europäischen Union und der Parteien, die die Herrschaft der Union im Lande durchsetzen. In der Europäischen Union ist Österreich keine demokratische Republik. Das Recht geht nicht vom Volk aus, wie das Art. 1 Abs. 1 B-VG verschreibt, die Verfassungsentscheidung, die die Souveränität des Volkes, die Demokratie und den Rechtsstaat der Republik Österreich verfasst.
Die Wirtschaftsordnung Österreichs widerspricht in der europäischen Union ökonomischer Vernunft. Es geht den Österreichern weitaus schlechter als es ihnen ohne die Mitgliedschaft in der Union ginge. Ihr Wohlstand ist in der Zeit dieser Mitgliedschaft geschmolzen. Sie sind durch die Union mit Lasten belegt, die sie allein niemals übernommen hätten. Die Wirtschaftslage ist labil, tendenziell rezessiv. Die Stabilität der Finanzen ist verlorengegangen. Der Fiskus ist überschuldet. In jüngster Zeit wird Österreich durch Massenzuwanderung bedrängt und durch die Islamisierung der Lebensverhältnisse bedroht.Alle großen Vorhaben der Europäischen Union sind gescheitert, der Binnenmarkt, die Währungsunion, der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Der Binnenmarkt ist die Wirklichkeit der Grundfreiheiten, nämlich der Warenverkehrs-, der Niederlassungs-, der Dienstleistungs- und der Kapitalverkehrsfreiheit sowie der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Diese Wirtschaftsfreiheiten dienen der internationalen, globalisierten Wirtschaft, nicht den Völkern. Sie haben durch die vertrags- und völkerrechtswidrige Praxis des Europäischen Gerichtshofs zu harter Deregulierung der nationalen Schutzbestimmungen geführt. Der Gerichtshof hat subjektive Rechte jedes Bürgers und Unternehmers auf Verwirklichung der Grundfreiheiten kreiert. Er bestimmt, welche Politiken der Mitgliedstaaten die grenzüberschreitenden Geschäfte weniger „attraktiv“ machen und verbietet diese, wenn sie nicht durch „zwingende Interessen des allgemeine Wohls“ gefordert und „verhältnismäßig“ sind. Die Maßstäbe definiert er selbst und entzieht sie der demokratischen Willensbildung der Völker. Damit hat er sich zum höchsten ‚Gesetzgeber‘ vor allem des Wirtschaftsrechts aufgeschwungen. Er hat dadurch, dass er aus den völkerrechtlichen Verpflichtungen Rechte der Bürger und Unternehmen gegen den Staat hergeleitet hat, die Union funktional in einen Staat umgewandelt und die Macht in diesem Staat an sich gezogen. So hat er verfügt, dass nicht das vertraglich vereinbarte Bestimmungsland einer Ware oder Leistung die Produktstandards definiert, sondern das Herkunftsland, so daß nicht die eigenen Standards eines Volkes etwa die Lebensmittelsicherheit bestimmen, sondern die von 28 Staaten. Das hat die Gesundheit erheblich in Gefahr gebracht.
Der Binnenmarkt folgt einer Freihandelsdoktrin, die das Wesen echten Freihandels verkennt. Das sind komparative Vorteile, die allseitige vollständige Auslastung aller Produktionsfaktoren in einem vollkommenen Markt voraussetzen, auch des Faktors Arbeit. Davon kann in der Union keine Rede sein. Der Sache nach werden absolute Vorteile der einen zu Lasten der anderen durchgesetzt. Das führt zum Niedergang der schwächeren Volkswirtschaften, zu deren übermäßigen Verschuldung, zu deren Rezessivität und daraus folgend zu Transferzwängen zu Lasten der Bevölkerung der anderen Mitgliedstaaten. Gewinne generieren daraus allein die internationalen Unternehmen. Es ist unechter Freihandel der neoliberalen und neokapitalistischen Ideologie. Der unfaire Wettbewerb ohne hinreichende Gleichheit der Chancen bringt die Ausbeutung der Arbeitnehmer mit sich, die sich stetige Senkung der Löhne gefallen lassen müssen, um die Markfähigkeit der Unternehmen zu erhalten. Diese können sie gegen die sklavenartigen Beschäftigungen in unterentwickelten oder wenig entwickelten Ländern ausspielen, weil in der globalisierten Wirtschaft, in die sich die Europäische Union vertragsgemäß einfügt, kein hinreichender Schutz der Volkswirtschaften in deren jeweiliger Eigenart besteht.
Der mißgebildete Binnenmarkt wird durch die Währungsunion und besonders durch die Währungseinheit der Eurogruppe wesentlich verbösert. Den Euroländern sind Abwertung und Aufwertung verwehrt, so daß sie ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht durch den Außenwert ihrer Währung verbessern können. Während die stärkeren Volkswirtschaften, wie Deutschland und auch Österreich, eine unterbewertete Währung nutzen können, müssen die anderen mit einer überbewerteten Währung zurechtkommen. Das läßt ihnen weder am Binnenmarkt noch am Weltmarkt Chancen, nicht einmal am eigenen Mark, den sie ja für alle Wettbewerber aus der Union zu öffnen gezwungen worden sind. Die Unternehmen der stärkeren Volkswirtschaften sind durch unfaires Preisdumping begünstigt.Der Niedergang der schwächeren Volkswirtschaften, die die Sozialleistungen ihrer Bürger allein schultern müssen, war und ist unausweichlich. Davon haben aber nur die Unternehmen und Steuerstaaten der stärkeren Volkswirtschaften Vorteile, nicht deren Bevölkerungen. Denen wird die Sozialdividende der starken Währung vorenthalten, die durch die günstigen Importpreise ihre Kaufkraft stärken und im Übrigen den nationalen Markt beleben würde.
Die Unternehmen mit kräftiger Produktivität und demgemäß wettbewerbsfähigen Stückkosten können den internationalen Wettbewerb auch mit höherem Preisgefüge erfahrungsgemäß bestehen. Die Schweiz ist trotz ihres hohen Preisniveaus eines der zwei wettbewerbsfähigsten Länder der Welt. Es geht nicht um Markabschottung, sondern um internationalen Handel in ökonomischer Vernunft, in denen freier Handel und notwendiger Schutz in einem jeweils sachgerechten Verhältnis gehalten wird, in einem Verhältnis, das Ausbeutung verhindert und allen Seiten dienlich ist.
Die Verantwortung für die Wirtschaft haben die Völker, die auch die Sorge für die Jungen, die Alten, die Kranken und die Schwachen ihrer Völker tragen, die soziale Verantwortung haben. Eine regide konstruierte europäische und globale Wirtschaft wird der Unterschiedlichkeit der Völker, deren Lebensweise und vor allem deren Freiheit nicht gerecht.
Die Einheitswährung sollte den unionalen Großstaat erzwingen. Sie war eine Fehlkonstruktion und ist krachend gescheitert. Jetzt kosten die verzweifelten Eurorettungsversuche Billionen an Euro. Auch die inflationsorientierte Staatsfinanzierung durch die Europäische Zentralbank wird die Währungsunion nicht retten. Das jetzt betriebene Quantitave Easing, die von der Europäischen Zentralbank betriebene Geldschwemme, ist nicht nur schwerer Rechtsbruch durch vertragswidrige Befugnisanmaßung ultra vires, sondern wird einen Zusammenbruch aller Finanzen herbeiführen, der die politische Stabilität der Völker und Staaten der Europäischen Union beenden wird. Schon jetzt müssen die Sparer und Rentiers wegen der praktizierten Nullzinspolitik hinnehmen, daß ihre Ersparnisse und Lebensversicherungen keine Zinsen mehr erbringen. Sie sind dadurch in Not gekommen.Die Schengen-Politik eines Raumes ohne Binnengrenzen ist unter dem Sturm der Flüchtlinge kläglich zusammengebrochen. Diese Politik hat schon lange die grenzüberschreitende Kriminalität erleichtert. Die Außengrenzen waren und sind nicht gesichert. Fremde strömen zu Millionen in die Europäische Union, vor allem nach Österreich und Deutschland, die Länder mit der besonders attraktiven Sozialpolitik. Die Freiheit, die es nur durch Rechtlichkeit gibt, ist so gut wie verloren. Die Sicherheit der Grenzen ist für Freiheit und Recht existentiell.Die Staaten haben um der Illusion eines gemeinsamen Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts willen alle diese wohlklingenden und elementaren Prinzipien verletzt. Vor allem Deutschland hat das Recht beiseite geschoben und gegen Gesetze und Verträge massenhaft Fremde ins Land gebeten. Die Sicherheit aller Völker der Union ist dadurch in größter Not.
Die Einzelstaaten hätten sich gegen die illegale Massenzuwanderung der Fremden behauptet, wie das einzelne Staaten bewiesen haben. Die gemeinschaftliche Verantwortungslosigkeit hat die Völker der Union Gefahren einer politischen Religion ausgeliefert, die mit der Kultur und mit dem Recht Europas unvereinbar ist, jedenfalls mit dem Recht Österreichs und auch Deutschlands. Für Europa ist die Säkularität der Politik von der Religion essentiell. Diese ist im Christentum angelegt und durch die Aufklärung gefestigt. Das demokratische Defizit der Europäischen Union ist nicht behebbar. Deren Gesetzgebung ist exekutivistisch. Die Gesetze bestimmen die Kommission, der Rat und vor allem die Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat. Das Europäische Parlament hat keine demokratische Legitimationskraft. Es vertritt kein Volk, weil es das Unionsvolk nicht gibt. Die Abgeordneten sind nicht gleichheitlich gewählt. Die nationalen Parlamente, deren Einfluß in den Parteienoligarchien und vor allem in der Europäischen Union ohnehin erheblich geschwächt ist, haben für die Gesetzgebung weitgehend nur noch eine Alibifunktion. Dem Europäischen Gerichtshof fehlt jeder Ansatz demokratischer Legitimation, aber er hat große Gestaltungsmacht. In der Europäischen Union sind auch die Mitgliedstaaten nicht mehr hinreichend demokratisch.Demzufolge schaffen die Gesetze nicht mehr durchgehend Recht. Sie sind meist nicht mehr Erkenntnisse des Willens des Volkes. Für demokratische Willensbildung fehlt es zunehmend an der erforderlichen Homogenität der Lebensweisen und der sozialen Verhältnisse. Aber selbst die fragwürdige bürokratische Ordnung der Verträge und der überbordenden Richtlinien und Verordnungen der Union wird stetig verletzt, wenn das politisch opportun ist. Die Mißachtung des Rechts ist in der Europäischen Union System geworden. Das Recht hat sein Wesen, die unverbrüchliche Verbindlichkeit, verloren. Die Mitgliedstaaten haben dadurch auch an Rechtsstaatlichkeit eingebüßt. Nicht einmal die Verfassungen der Mitgliedstaaten werden respektiert, jedenfalls nicht in Deutschland und Österreich.Die Verteilung des Volkseinkommens kann nur gerecht sein, wenn sie nach Bedarf, Leistung und Markt auf der Grundlage von Gleichheit und Eigentum der Bürger erfolgt. Darüber kann nur die Bürgerschaft in demokratischer Willensbildung befinden. Darum dürfen Wirtschaft, Währung und Soziales nicht auseinandergerissen werden wie in der globalisierten Europäischen Union. Diese führt dazu, dass die Reichen immer reicher, die Armen immer ärmer werden. Die Völker der Union sind entgegen aller Propaganda unsolidarisch. Die Union ist lebensfeindlich von der leistungsfeindlichen Ideologie des Egalitarismus beherrscht.Kein Volk sollte die Entdemokratisierung, die Entrechtlichung und die Entsolidarisierung der Lebensverhältnisse hinnehmen. Sie sind die unvermeidliche Folge der Europäisierung und Internationalisierung. Jetzt droht die weitere Globalisierung durch die ‚Freihandelsabkommen‘ mit Kanada (CETA) und vor allem mit der Vereinigten Staaten von Amerika (TTIP). Die Abkommen werden das Unrecht der Wirtschaftsordnung weiter verbösern. Die ausschließliche Zuständigkeit der Union für die Handelspolitik war eine Usurpation einer existentiellen Befugnis der Mitgliedstaaten durch den Europäischen Gerichtshof, die jetzt wenig klar in den Unionsverträgen vereinbart ist. Sie bleibt eine schwere Verletzung der Souveränität der Völker, deren wirtschaftliche Heterogenität eine einheitliche Handelspolitik als Außenwirtschaftspolitik nicht zuläßt.Den Österreichern ist, wenn sie in Freiheit, Frieden und Wohlstand miteinander leben wollen dringend zu raten, die Europäische Union zu verlassen. Sie werden dadurch keine Nachteile haben. Der weltweite Handel ist durch die Weltwirtschaftsordnung gesichert, aber sie können den Handel nach ihren Interessen gestalten und müssen sich nicht den Interessen des internationalen Kapitalismus beugen. Sie werden auch die immensen Kosten für die Transfers in gescheiterte Staaten und für gescheiterte Finanzinstitute nicht mehr tragen müssen. Sie werden insbesondere die Chance zurückgewinnen, auf die Politik ihres Gemeinwesens Einfluß zu nehmen, den sie auf die Organe der Europäischen Union nicht haben und nicht haben können. Sie werden ihre Grenzen und damit ihren Staat verteidigen können.Anstatt das Subsidiaritätsprinzip mit Leben zu erfüllen, ist die eigentliche Agenda der Unionspolitik, von Krise zu Krise Schritt für Schritt den unionalen Großstaat zu erzwingen. Die Finalität der Integrationspolitik ist entgegen den Verträgen und den Verfassungen der in die One World eingefügte zentralistische Bundesstaat. Darüber will die politische Klasse freilich die Völker nicht befragen, weil sie nicht mit deren Einverständnis rechnen kann. Vorerst wird versucht, die Bevölkerungen zu verändern, um willige Wähler zu gewinnen.
Die Souveränität der Bürger, deren freie Rede Lebenselixier einer demokratischen Republik ist, will man nach Möglichkeit mittels political correctness ersticken. Sie ist aber die Freiheit der Bürger, die die Bürger mit Selbstbewußtsein verteidigen sollten. Eines der wirksamsten Herrschaftsmittel der Europäischen Union ist der Moralismus, der sogar, kaschiert als Humanität oder Solidarität, über das Recht gestellt wird, wenn das politisch opportun ist.Der einzige Weg ist, so weit wie die Integration vorangetrieben worden ist, der Austritt aus dem uneuropäischen Unternehmen der Integration zur Europäischen Union. Es ist der Schritt in die Freiheit. Nicht die Bürger haben in ihren Staaten das Sagen, sondern die Oligarchien der Parteien, der Medien und vor allem der Finanzen.Der unionale Großstaat ist unvermeidlich undemokratisch. Er hat sich zudem vom Recht, dem wichtigsten Prinzip des Lebens in Freiheit und Frieden entfernt. Vor allem schwächt er die vertikale Gewaltenteilung der Völker in Staaten, ohne die die Freiheit in oligarchischen Zentralismus ersticken wird.
Zunehmend zwingt die Union die Völker im transatlantischen Bündnis in Kriege und schlimmer noch, die Völker der Union müssen sich die Islamisierung der Lebensverhältnisse gefallen lassen, die ihnen Bürgerkriege zu bringen droht. Schon jetzt ist der Terrorismus tägliche Gefahr.Wir leben wieder in Jahren der Entscheidung. Wir sollten uns für ein europäisches Europa entscheiden und einsetzen, gegen die Europäische Union, wie sie oligarchische Internationalisten, Integrationisten und Egalitaristen zu Lasten der Völker geschaffen haben, für ein Europa der Bürger und der Völker, der Freiheit, des Rechts und der wirtschaftlichen und sozialen Vernunft, dessen Institutionen die Souveränität der Völker achten und die Freiheit der Bürger zu verwirklichen eine Chance lassen, für ein Europa der Säkularität der Politik von der Religion, also ein Europa der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit sowie des Rechts der ungestörten Religionsausübung im Rahmen der Gesetze, die für jedermann und für alle Religionen und Weltanschauungen verbindlich sind, für ein aufklärerisches Europa. Die globalistische Europäische Union ist eine uneuropäische Fehlentwicklung.
Wir müssen die verhängnisvolle Integration der Völker Europas zur Europäischen Union beenden, wenn wir wieder in Freiheit und Frieden leben wollen. Wir müssen unser Recht, aus der Europäischen Union auszutreten, wahrnehmen. Die Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sollten ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen, wenn sie ihre Freiheit, ihr Recht und ihr gutes Leben nicht nur verteidigen, sondern wiedergewinnen wollen.Wien, den 18. Januar 2016


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Deutschland:

Aktuell: Verfassungsbeschwerde gegen die Masseneinwanderung


http://www.pour-erika.de/politik/verfassungsbeschwerde-gegen-die-politik-der-masseneinwanderung.html


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KR ÖR Senator h.c.
Hon. Prof. Dipl.-Ing. nat. techn.
Dr. iur. Dipl. in Law Heinrich Wohlmeyer
Marktlerstraße 13
A-3280 Lilienfeld
                                                                                                                     
20. 1. 2016

Information und Vorhalt an die Mitglieder des Verfassungsausschusseses des Österreichischen Nationalrates zur Frage der zur Sicherung der Existenz der Republik und ihrer Bürger und Bürgerinnen unverzichtbaren Notwendigkeit und demokratisch gebotenen Beschlussfassung des Nationalrates über den Austritt der Republik Österreich aus der Europäischen Union gemäß dem diesbezüglichen, dem Parlament zugegangenen Volksbegehren, welche einer Volksabstimmung zu unterziehen ist.
Vorbemerkung: Nach der ersten, total ‚gelenkten‘ Ausschusssitzung, in der nur bestellte Gegenexperten zugelassen waren, ist es eine weitere demokratiepolitische Ungeheuerlichkeit, dass bei einem solch existentiellen Thema nunmehr nur zwei Experten, die das Volksbegehren unterstützen, zugelassen werden, und dass diesen jeweils nur sieben Minuten Redezeit zuerkannt wird.
Stellungnahmen, die den 261.056 Staatbürgern, die trotz Medienblockade und Einschüchterung zu den Gemeindeämtern und Magistraten gegangen sind, eine Stimme geben, werden dadurch gezielt verhindert.
Ich muss mich daher auf mündliche Kurz-Hinweise zu den Schwerpunkten Atomkrieg, Arbeitslosigkeit, unkontrollierte Masseneinwanderung (Hierzu verweise ich auf den angeschlossenen Artikel Flüchtlingsflut und die Paralyse Europas) sowie Handelspolitik (insb. CETA, TiSA u. TTIP) und Landwirtschaft beschränken und verweise auf meine drei Bücher (The WTO, Agriculture and Sustainable Development 2002Globales Schafe Scheren 2006 und Empörung in Europa – Wege aus der Krise 1012/14) sowie auf das angeschlossene Ausweg-Manifest, das bereits in acht Sprachen übersetzt worden ist.
Motivation:
Mir geht es wie dem 1913 verstorbenen 
Stéphane Frédéric Hessel (geb. 1917), der sich im hohen Alter noch verpflichtet gefühlt hat, warnend-Konstruktiv seine Stimme zu erheben
(Aufrufe Empört Euch und Engagiert Euch), weil jedem, der die Augen und Ohren nicht verschließt der Weg in den gesellschaftlichen Abgrund ersichtlich ist.
Ich musste leider erkennen, dass die EU aus sich heraus nicht mehr reformierbar ist. Deshalb ist der einzige sinnvolle Weg, auf Distanz zu gehen und ein Europa zu begründen, in dem auch die Schweiz und Island mit ihren direkten Demokratien und angepassten Wohlstandsstrategien Platz haben.
Eine vertiefte EFTA ist der geeignetste Weg für ein demokratisch vereintes Europa im Gegensatz zu einem demokratisch nicht legitimierten Zentralverwaltungsstaat ohne Lösungsansätze für die wichtigsten gesellschaftlichen und geopolitischen Probleme.
Zu meiner persönlichen Legitimation:
Ich komme aus einer ‚politischen Familie‘ (Diktion J. Raab) in der ich von Kindheit an mit den Fragen der Gemeinwesen und der Geopolitik befasst war.
Mein Großvater, der noch mit einem der Gründerväter des EU – Alcide Degasperi – im Reichsrat saß, hat das sozial bedingte Ende der Habsburger-Monarchie vorausgesehen und hat uns nach dem Zusammenbruch des Vielvölkerstaates aufgrund seines guten Kontaktes zu den Arbeitern eine bolschewistische Räteregierung erspart (Prof. S. Nasko).
Mein Vater hat den aufgrund der brutalen Ausbeutung durch die Siegermächte des Ersten Weltkrieges heraufkommenden Zweiten Weltkrieg vorausgesehen und hat die Umgebung darauf vorbereitet. Er ist vor dem Abtransport ins KZ gestorben.
Mein verstorbener FirmpateKarl Marchart, war Gewissensdesserteur (Ich schieße auf keine unschuldigen Mitmenschen). Er hat die gegenwärtigen Zeitläufte ähnlich dramatisch eingeschätzt und mich zum Aufstehen motiviert.
Mein Bruder Ioannes hat die ersten Briefe mit der Neutralitätsstrategie aus der Schweiz vorbei an den Kontrollen der Besatzungsmächte nach Wien zu Julius Raab gebracht.
Mein Großonkel Julius Raab hat mir die Sätze eingeprägt:
Ein freies Österreich in einem vereinten Europa und einer friedlichen Welt.
Er hat gegen die ‚Kalte-Kriegs-Maschinerie‘ das Zugehen auf Russland durchgesetzt und uns den Staatvertrag gebracht. Auch hat er immer betont, dass man den ‚russischen Bären‘ nicht unnötig in den Schwanz zwicken solle, und dass ein kranker Bär gefährlicher sei als ein gesunder. Er hätte das Vasallen-Mitheulen der EU und der österreichischen Regierung in der Kriegshetze gegen Russland nicht mitgetragen und wäre gegen die Zerstörung des aufgebauten Vertrauensverhältnisses – insbesondere unter Berufung auf die Immerwährende Neutralität - aufgetreten.
Dasselbe gilt für meinen geopolitischen Freund Bruno Kreisky, der den Mut hatte aus der westlichen Antiaraberfront zugunsten Israels auszuscheren, obwohl er Jude war, da er absah, was sich zusammenbraut (siehe die gegenwärtige Situation im nahen Orient).
Er hätte die wahren Ursachen der Unmenschlichkeiten im Vorderen Orient benannt und die USA-NATO-EU Destabilisierungsstrategie offen angegriffen.
Mit ihm habe ich auch die handelspolitischen Überlebensstrategien für die österreichische Ernährungswirtschaft akkordiert und in Genf im GATT erfolgreich verteidigt.
In den Bereichen der Industrie- und Regionalpolitik verfüge ich über internationale Sachkenntnis und Erfahrung.
Schließlich trage ich auch das Vermächtnis des im Vorjahr verstorbenen ehemaligen Ordinarius für Öffentliches Recht und Justizminister Hans R. Klecatsky mit mir. Er sagte mit kurz vor seinem Tod, dass er sich in der Besatzungszeit nicht so unfrei gefühlt habe, wie jetzt unter der ‚verstecken EU-Diktatur‘ und dass er mich ermächtige, posthum in seinem Namen zu sprechen. Mein Buch Empörung in Europa sei eine not-wendende Handreichung für eine zukunftsfähige Politik.  
Zu den vorgegebenen Problemfeldern
1)     Zur Gefahr des AtomkriegesDie Einkreisungspolitik der USA gegenüber Russland, die die EU direkt und im Wege der NATO mitvollführt, trägt das Risiko eines Dritten Weltkrieges, der aller Voraussicht nach ein atomarer sein wird, in sich. Dieser würde sich hauptsächlich in Europa abspielen und unsere Lebensgrundlagen vernichten.
Ein verzweifelter Erstschlag Russlands ist, wenn so weiter gemacht wird, wie bislang, aus vier Hauptgründen wahrscheinlich:
Erstens haben die USA angekündigt ihre Atomwaffen in Europa zu modernisieren. Dies muss Deutschland aufgrund des Aufenthaltsvertrages von 1955 dulden.
Bei Atomkriegen gilt der Vorteil des Erstschlages.
Zweitens hat die USA-NATO-GB-F-Allianz alle Zusagen gegenüber Russland gebrochen, die NATO nicht nach Osten auszudehnen und hat auch den ABM-Vertrag sistiert.
Drittens hat man über den Putsch in der Ukraine die Südflanke Russlands aufgerissen und die Russen haben sich das Wort Zbigniew Brzezinskis gemerkt, dass Russland nicht mehr verteidigbar ist, wenn die Ukraine aus der russischen Hegemonie herausgebrochen ist. Die EU und Österreich tragen diese Politik mit …
Viertens haben die ökonomischen Sanktionen dazu geführt, dass Russland in Budgetnöten ist und nunmehr auch die Sozialleistungen um 10% kürzen muss.
Dies bedeutet die Gefahr von inneren Unruhen.
Der Versuch eines militärischen Befreiungsschlages liegt daher auf der Hand.

Wer sich aus kritischer US-amerikanischer Sicht über die dramatische Situation informieren will, möge den Artikel des ehemaligen Unterstaatsekretärs und Mitherausgebers des Wall Street Journal Paul Craig Roberts,  in Zeit-Fragen Nr. 1 2016 oder www.antikrieg.com vom 29. 12. 2015 zu Rat ziehen.
Da Österreich seine Außenpolitik an die EU abgetreten hat (EU-rechtlich spielen wir nur mehr sich wichtig machende Handlanger), setzt ein Eintreten für eine Kurskorrektur und eine neutrale Vermittlung einen Austritt aus der EU voraus.

Sie Damen und Herren Abgeordnete tragen die schwere Verantwortung für das Schicksal Europas, das eine apokalyptische Dimension anzunehmen droht.
In der Apokalypse stehen bei allen Übeltätern an erster Stelle die Feigen, die durch ihr tolerierendes Verhalten negative Entwicklungen begünstigen …
Stehen sie doch zur Rettung Europas auf und beschließen Sie die Volksabstimmung!
2)     ArbeitslosigkeitDie Arbeitslosigkeit der EU-28 beträgt rd. 20 Millionen Menschen der gesamten Erwerbsbevölkerung. Dazu kommen nun noch mehrere Millionen zum Großteil schwer integrierbare Immigranten. In Österreich erreichen wir bereits eine halbe Million Arbeitsloser. Da wir erst am Beginn der Vollautomatisierung aller Wirtschaftsbereiche stehen, wird die Arbeitslosigkeit unter den derzeitigen Rahmenbedingungen weiter steigen.
In den südlichen EU-Ländern werden Arbeitslosenquoten von 50% bei Jugendlichen und 25% generell zu massiven sozialen Spannungen führen. Die letzte Sonntagsausgabe der FAZ schreibt daher bereits vom ‚Phantasma des Bürgerkrieges‘ und der Chef der Schweizer Armee meint:
Wir tun gut  daran, uns auf Konflikte, Krisen und Katastrophen vorzubereiten. (Zeit-Fragen Nr. 1 2016 und Schweiz am Sonntag 27. 12. 2015)
Aber dies ist kein vorgegebenes, unabänderliches Schicksal. Das Problem der Arbeit muss in eine gesamthafte Neugestaltung der Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik eingebettet werden, wie ich dies im beigeschlossenen Manifest skizziert habe.
Dazu brauchen wir aber den notwendigen Gestaltungsfreiraum, den die EU verweigert. Sie versucht sogar, über internationale Verträge, wie CETA, TiSA und TTIP, die gegenwärtige, nicht zukunftsfähige Wirtschaftsordnung von außen her zusätzlich zu zementieren.
Die derzeitige ‚Arbeitsmarktpolitik‘ der EU ist schlicht kontraproduktiv. Billiges Geld zu ‚drucken‘ und an die Banken zu geben und zu erwarten, dass diese durch billige Kredite an Unternehmen Arbeitsplätze schaffen, bewirkt in der Regel nichts oder das Gegenteil. Nichts, weil die Überregulierungen im Bankenbereich die Risikoangst erhöhen und den Kreditnehmern unangepasste, überfordernde Auflagen aufbürden; und das Gegenteil, weil bei Ausrüstungsinvestitionen der Rationalisierungseffekt in der Regel höher ist als der Kapazitätserweiterungseffekt.
Ein Befreiungsschlag ist daher unvermeidlich, wenn der Weg einer zukunftsfähigen Beschäftigungspolitik beschritten werden soll.
Hier soll auch noch die Liquidierung der finanziellen Nahversorger, der kleinen und mittleren Banken und Bankstellen, und der mit ihnen verbundenen Arbeitsplätze erwähnt werden. Es geht um eine gezielte Flurbereinigung bei der nur die Großen übrig bleiben und diese sind dann ‚to big to fail‘.
Die Aussage des Gründers des Rothschild-Finanz-Imperiums Amschel Mayer Rothschild  "Gebt mir die Kontrolle über die Währung eines Landes, dann interessiert es mich nicht, wer die Gesetze macht!" wird dann gesamteuropäische Wirklichkeit.
Die Vollautomatisierung der Bankdienstleistungen bewirkt nicht nur eine rasche, unbeschränkte Enteignungsmöglichkeit (
Am 1. Januar 2016 ist nämlich
die europäische Bankenabwicklungs-Richtlinie (BRRD – Bank Recovery and
Resolution Directive) in Kraft getreten. Damit ist das Prinzip des
„Bail-in“ innerhalb der gesamten Eurozone geltendes Recht.
), sondern auch eine hohe Verletzlichkeit im Krisen- und Kriegsfall, denn Cyberwarfare gehört heutzutage zum Angriffsinstrumentarium.
Der Vollständigkeit halber sollten auch noch die überfordernden Haftungen  (ESFS, ESM, ESM und Bankenhaftungsverbund) erwähnt werden, weil deren Schlagendwerden jeden Budgetspielraum zur Gestaltung der Arbeitswelt nehmen würde. Nur ein Austritt aus der EU würde dieser Bedrohung ein Ende setzen.

3)     CETA, TiSA, TTIPIch habe das TTIP-Abkommen im Exkurs 3 meines Buches Empörung in Europa – Wege aus der Krise  (2. Aufl. 2014) als ‚tödliche Umarmung‘ bezeichnet. Allein die intransparente Art und Weise der Verhandlungsführung muss misstrauisch machen.
Die Texte der Abkommen TTIP und TiSA sind nur in Teilen und vor allem in Form von Propagandaschriften zugänglich. CETA liegt mit 1634 Seiten ausformuliert (Consolidated Text) vor. Es soll still und leise auf EU-Ebene durchgewunken werden und ist die Blaupause und der Schuhlöffel für TTIP. Allein der Umfang bedeutet eine umfassende Überrechtsordnung mit vielen Fallstricken, die die Rechtssicherheit nicht erhöht, sondern vermehrt (J. Stiglitz). Diese Art der Sonderrechtsordnungen widerspricht der europäischen Rechtskultur. Gemäß dieser regeln wir die wesentlichen Dinge in den Gesetzbüchern und nur die für den Einzelfall erforderlichen Details im jeweiligen Vertrag.
Neben den vielen Details – insbesondere den Schiedsgerichten – ist vor allem zu bedenken, dass die Partner in ihren Businessplänen, die auf bis zu 30 Jahre konzipiert sind, die gegenwärtige Rechtsordnung – insbesondere im Finanz-, Sozial- und Umweltbereich - als Geschäftsgrundlage ansehen. Jeder Änderung wird dann sofort eine Gewinnschmälerung zugemessen. Beispiele hierfür gibt es zur Genüge. So wurden im Rahmen von Investitionsschutzabkommen Klagen wegen der Einführung von Mindestlöhnen (Veolia gegen Ägypten) oder wegen des Baues einer die Gewinne eines privaten Investors schmälernden Brücke (Matty Moroun gegen Kanada) oder wegen der Nichtverhinderung gewerkschaftlicher Aktivitäten (Nobel Ventures gegen Rumänien) geführt.
Wie oben bei der Arbeitsmarktpolitik aufgezeigt und im angeschlossenen Manifest ausgeführt bedarf es grundsätzlicher, ineinandergreifender Neuordnungen in fast allen Bereichen der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung um sinnvolle Beschäftigung und ausgewogenen allgemeinen Wohlstand herbeizuführen. Die drei Abkommen würden dies machtvoll verhindern. Außerdem kann eine Änderung nur bewirkt werden, wenn man in den internationalen Gremien Sitz und Stimme und im nationalen Bereich Handlungsfreiheit hat. Da derzeit ca. 80% der Rechtnormen von Brüssel vorgegeben werden, ist insbesondere letzterer ohne EU-Austritt nicht gegeben.
4)     MasseneinwanderungWas sich auf diesem Sektor EU-weit abspielt ist nicht nur grotesk und auf fast allen Ebenen rechtswidrig, sondern zukunftskriminell. Ich habe dies im beigeschlossenen Schriftsatz Flüchtlingsflut und die Paralyse Europas dargelegt. Es ist geradezu ungeheuerlich, dass Mitglieder der EU als Vasallen des Welthegemons und im Eigeninteresse (GB u. F) sich nicht nur einer gemeinsam Außenpolitik und Sicherung der Außengrenzen nicht unterordnen und diese in demokratischer Abstimmung unterstützen, sondern völkerrechtswidrig Konflikte anzünden und befeuern, Depopulationsstrategien verfolgen und die ausgelösten Flüchtlingsströme und deren Folgen den unbeteiligten EU-Bürgern aufladen. Die bislang niedergehaltenen Folgen werden zu dramatischen sozialen und kulturellen Spannungen führen.
Hinzu kommt noch die verfehlte Beschäftigungspolitik, die einerseits zu einem Kampf um die Arbeitsplätze führt und andererseits die Sozialbudgets überfordert.
Vor allem wird stümperhafte und teure Nachsorge in der EU statt Vorsorge in den Herkunftsländern betrieben. Man getraut sich nicht einmal die Ursachen und die verursachenden Akteure zu benennen. Vielmehr werden Doppelspieler und Menschenrechtsverletzer (Erdogan, Saudis, Katarsis) hofiert, bezahlt und deren Macht gefestigt.
Der wohl einzige sinnvolle nationale Ausweg aus diesem perfiden Missbrauch Europas und der Schädigung seiner Bürger ist der Austritt aus der sich als Vasall des Noch-Welthegemons verhaltenden EU, um eine eigenständige Migrationspolitik gestalten und auf die Geopolitik als neutraler Mahner und Vermittler einwirken zu können, wie dies der ehemalige Außenminister Willibald Pahr schon 1993 aufgezeigt hat.
Auf die nationalen Ungeheuerlichkeiten (Nichtbeachtung des Fremdenpolizeigesetzes und der Sanitätsgesetze, keine ausreichende Sicherung der Grenzen, keine Sonderung der Spreu vom Weizen) möchte ich nicht eingehen, sondern darauf hinweisen, dass der Wiener Akademikerkreis im Juli 2015 im Wiener Memorandum den zu beachtenden Rechtsrahmen und die geeigneten Schritte dargelegt hat. Dies wurde jedoch ‚EU-konform‘ nicht beachtet.
5)     LandwirtschaftDa die Welternährung eines der existentiellen Zukunftsprobleme sein wird, muss auch das Thema Landwirtschaft zur Sprache kommen.
Die gegenwärtige EU-Agrarpolitik fördert den ‚Stukturwandel‘, d. h. die Liquidation der vielfältig wirtschaftenden Klein- und Mittelbetriebe und das Wachsen der spezialisierten Großbetriebe. In Österreich gaben im Durchschnitt der letzten zehn Jahre pro Tag 6,5 Betriebe auf! Dies ist in mehrfacher Hinsicht ‚zukunftskriminell‘:
Ersten: Alle Hochkulturen mit zahlreicher Bevölkerung und knappen Flächen haben gärtnerische Produktionsmuster mit hoher Flächenproduktivität und hoher Arbeitsintensität entwickelt. Die gegenwärtige Welt- und EU-Agrarpolitik begünstigt jedoch die einseitige Maximierung der Arbeitsproduktivität.
Zweitens: Die Spezialsierung in Großbetrieben verringert nicht nur die ökologische Vielfalt, sondern verhindert auch eine gärtnerische Intensivierung im Krisenfall, weil sowohl die sachkundigen Menschen als auch die angepassten Techniken fehlen.
Drittens: Der Weltagrarbericht 2008 Landwirtschaft am Scheideweg betont, dass nicht die Konkurrenzfähigkeit am Weltmarkt das Zukunftsthema sein wird, sondern das Erfordernis der lokalen Ernährungssouveränität. Diese wird jedoch derzeit dem Weltmarktstreben geopfert.
Viertens: Vom Standpunkt der Volksgesundheit ist eine vielfältige, frische Nahversorgung ein Desiderat (wünschenswerte Gegebenheit).
Fünftens: Wohlbefinden spendende Kulturlandschaften sind vielfältige ‚Bauerngärten‘, denen eintönige Agrarflächen und zugewaldete (wildgefallene) aufgegebene Flächen zu folgen drohen.

Die jüngste Aufhebung der Milchkontingentierung durch die EU ist ein Musterbeispiel einer unangepassten, nicht zukunftsfähigen Agrarpolitik. Sie wurde von drei küstennahen Ländern betrieben, deren Tierhaltung weitgehend auf Importfuttermitteln basiert (DK, GB, NL). Unter dem Motto der freien Marktwirtschaft wurde der Weg zur ökologisch und weltwirtshaftlich unangepassten Massentierhaltung in Gunstlagen und auf Importfutterbasis frei gegeben.
Nach vollendetem Streich und dessen williger Hinnahme wird nun nachträglich um mildernde Hilfe der EU gefleht.
Wenn noch das CETA und die TTIP hinzukämen, würde sich dieser Trend zur Liquidierung der europäischen Agrikultur verschärfen.
6)     ResumeeAlle fünf aufgezeigten Bereiche weisen auf die Notwendigkeit hin, von der EU in ihrer gegenwärtigen, die Ideale der Gründerväter verratenden und nicht reformierbaren Verfassung auf Distanz zu gehen und im Rahmen einer vertieften EFTA ein von solidarischer Eigenständigkeit geprägtes Europa der Vielfalt anzustreben.
Der Beschluss des Austrittes aus der EU und die Anordnung einer Volksabstimmung sind die rechtlichen Voraussetzungen hierfür.





















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