EU-Austritts-Volkbegehren im Parlament – FPÖ beantragt Volksbefragung
Interview mit Helmut Schramm, Mit-Bevollmächtigter des EU-Austritts-Volksbegehrens, Österreich
rt. Das Engagement für ein eigenständiges
Österreich und der Widerstand gegen einen immer despotischeren
EU-Zentralismus gewinnen an Fahrt.
Im Juni 2015 gelang es einem Zusammenschluss von verschiedenen Umweltaktivisten und Heimatverbundenen, unter anderen der unabhängigen «Initiative Heimat & Umwelt», 261 056 Unterzeichner und Unterzeichnerinnen für ein offizielles, staatlich genehmigtes Volksbegehren, das von den Medien faktisch totgeschwiegen wurde, zu gewinnen. Dies ist ein grosser Erfolg! 100 000 wären nötig gewesen. Nun wurde das EU-Austritts-Volksbegehren im österreichischen Nationalrat verhandelt. Da in Österreich eine Volksabstimmung auch mit 261 056 Unterschriften nicht zwingend stattfinden muss, befindet nun der Nationalrat allein über das weitere Prozedere. In der Schweiz führen Volks-initiativen ab 100 000 Unterschriften und die Überprüfung von bereits beschlossenen -Gesetzen (Referendum) ab 50 000 Unterschriften zu einer zwingenden Volksabstimmung. Schon in der ersten Anhörung im Nationalrat tat sich ein Grossteil der Nationalräte schwer. Die Initianten mussten um jede Minute Redezeit für ihre Experten (Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer und Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider) in einem vorbereitenden Ausschuss kämpfen.
Anlässlich der Debatte über das EU-Austritts-Volksbegehren im Plenum des Nationalrats am 27. Januar stellte dann aber die FPÖ-Fraktion überraschend einen Antrag auf Volksbefragung zum EU-Austritt. Das kann ein sehr wichtiger, erster Schritt zum EU-Austritt auf parlamentarischer Ebene sein, wie die Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens, Inge Rauscher, in einer APA-OTS Presseaussendung feststellte. Im Gegensatz zur nach österreichischem Recht für Volksbegehren nötigen offen gegebenen Unterschrift mit Adressangabe in einer Gemeinde- oder Stadtbehörde wird in einer Volksbefragung eine Pro/Contra-Mehrheit (in unserem Fall zum EU-Austritt Österreichs) mit geheimer Stimmabgabe in der Wahlzelle festgestellt. Auch wenn Ergebnisse von Volksbefragungen für eine Regierung nicht bindend sind, kann realpolitisch keine Partei daran vorbeigehen.
Für den Antrag der FPÖ (Freiheitliche Partei Österreichs) stimmte deren gesamte Fraktion, die gesamte Fraktion des «Team Stronach» sowie die drei klubfreien Abgeordneten, insgesamt 47 der Abgeordneten. Dagegen stimmten geschlossen eine Mehrheit von SPÖ/ÖVP/Grüne/NEOS. (Gegen den Antrag stimmten auch jene Abgeordneten, die sich noch vor den Wahlen und sogar noch in der Debatte am 27. Januar selbst für die direkte Demokratie aussprachen). Der Antrag wurde zwar abgelehnt, das Thema könnte nun aber für eine spätere Regierungskoalition interessant werden.
Zeit-Fragen sprach über die Situation in Österreich mit Helmut Schramm, einem der Bevollmächtigten des «EU-Austritts-Volksbegehrens».
Im Juni 2015 gelang es einem Zusammenschluss von verschiedenen Umweltaktivisten und Heimatverbundenen, unter anderen der unabhängigen «Initiative Heimat & Umwelt», 261 056 Unterzeichner und Unterzeichnerinnen für ein offizielles, staatlich genehmigtes Volksbegehren, das von den Medien faktisch totgeschwiegen wurde, zu gewinnen. Dies ist ein grosser Erfolg! 100 000 wären nötig gewesen. Nun wurde das EU-Austritts-Volksbegehren im österreichischen Nationalrat verhandelt. Da in Österreich eine Volksabstimmung auch mit 261 056 Unterschriften nicht zwingend stattfinden muss, befindet nun der Nationalrat allein über das weitere Prozedere. In der Schweiz führen Volks-initiativen ab 100 000 Unterschriften und die Überprüfung von bereits beschlossenen -Gesetzen (Referendum) ab 50 000 Unterschriften zu einer zwingenden Volksabstimmung. Schon in der ersten Anhörung im Nationalrat tat sich ein Grossteil der Nationalräte schwer. Die Initianten mussten um jede Minute Redezeit für ihre Experten (Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer und Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider) in einem vorbereitenden Ausschuss kämpfen.
Anlässlich der Debatte über das EU-Austritts-Volksbegehren im Plenum des Nationalrats am 27. Januar stellte dann aber die FPÖ-Fraktion überraschend einen Antrag auf Volksbefragung zum EU-Austritt. Das kann ein sehr wichtiger, erster Schritt zum EU-Austritt auf parlamentarischer Ebene sein, wie die Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens, Inge Rauscher, in einer APA-OTS Presseaussendung feststellte. Im Gegensatz zur nach österreichischem Recht für Volksbegehren nötigen offen gegebenen Unterschrift mit Adressangabe in einer Gemeinde- oder Stadtbehörde wird in einer Volksbefragung eine Pro/Contra-Mehrheit (in unserem Fall zum EU-Austritt Österreichs) mit geheimer Stimmabgabe in der Wahlzelle festgestellt. Auch wenn Ergebnisse von Volksbefragungen für eine Regierung nicht bindend sind, kann realpolitisch keine Partei daran vorbeigehen.
Für den Antrag der FPÖ (Freiheitliche Partei Österreichs) stimmte deren gesamte Fraktion, die gesamte Fraktion des «Team Stronach» sowie die drei klubfreien Abgeordneten, insgesamt 47 der Abgeordneten. Dagegen stimmten geschlossen eine Mehrheit von SPÖ/ÖVP/Grüne/NEOS. (Gegen den Antrag stimmten auch jene Abgeordneten, die sich noch vor den Wahlen und sogar noch in der Debatte am 27. Januar selbst für die direkte Demokratie aussprachen). Der Antrag wurde zwar abgelehnt, das Thema könnte nun aber für eine spätere Regierungskoalition interessant werden.
Zeit-Fragen sprach über die Situation in Österreich mit Helmut Schramm, einem der Bevollmächtigten des «EU-Austritts-Volksbegehrens».
Zeit-Fragen: Wie beurteilen Sie die derzeitige Entwicklung in der EU für Österreich?
Helmut Schramm: Als Anhänger einer möglichst
unmittelbaren Demokratie und der Einhaltung der österreichischen
Neutralität von 1955 sehe ich die Entwicklung für Österreich traurig.
Nach wie vor leben die Österreicher in einem «Parteienstaat», einer
«Zuschauer-demokratie», die vom Ideal, dem Erfolgsmodell Schweiz, weit
entfernt ist. Die parlamentarische Behandlung des
EU-Austritts-Volksbegehrens – fern einer echten demokratischen
Auseinandersetzung – und die Entsendung österreichischer Soldaten in
Nato-Kriegsgebiete wie Mali sowie die Teilnahme an den
EU-Wirtschaftssanktionen gegen Russland beweisen das erneut. Die
Arbeitslosenheere und die Staatsschulden überbieten sich mit neuen
Rekorden. Die Löhne stagnieren, der Kaufkraftverlust seit dem
EU-Beitritt Österreichs ist für jeden deutlich spürbar.
Auf EU-Ebene verstärkt sich diese «Scheindemokratie» noch mehr: Die österreichischen Abgeordneten im Europäischen Parlament haben kaum einen Einfluss auf die EU-Rechtsetzung, jedenfalls viel zu wenig. Das europäische Parlament stärkt ja auch nur die Gesetzgebung in der EU, kann aber kein Recht setzen. Jeder Staat hat zwar einen Vertreter in Kommission, Rat und Europäischem Rat – diese haben aber nur eine sehr weit vom Volk entfernte, indirekte Legitimation. Dies führt Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider in seinen Expertisen näher aus.
Auf EU-Ebene verstärkt sich diese «Scheindemokratie» noch mehr: Die österreichischen Abgeordneten im Europäischen Parlament haben kaum einen Einfluss auf die EU-Rechtsetzung, jedenfalls viel zu wenig. Das europäische Parlament stärkt ja auch nur die Gesetzgebung in der EU, kann aber kein Recht setzen. Jeder Staat hat zwar einen Vertreter in Kommission, Rat und Europäischem Rat – diese haben aber nur eine sehr weit vom Volk entfernte, indirekte Legitimation. Dies führt Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider in seinen Expertisen näher aus.
Wie beurteilen Sie die Stimmung in der österreichischen Bevölkerung?
Die Masseneinwanderung bewirkt in der Bevölkerung
eine noch negativere Einstellung zur total versagenden EU. Die
Vereinbarungen von Schengen und Dublin werden nicht eingehalten. Die
offenen Grenzen und die Einladungspolitik gegenüber den so genannten
«Flüchtlingen» verursachen grossen Schaden. Der Sozialstaat leidet
immens, und es wird sukzessive das österreichische Volk ausgetauscht.
Diese negative Einstellung zur EU wird sich im Wahlverhalten ausdrücken.
Diejenigen Parteien, welche die EU noch immer als Erfolgsmodell und
Friedensprojekt bezeichnen, werden um ihre Wählerstimmen fürchten
müssen. Das ist eine Chance für Österreich.
Welche Optionen bestehen zurzeit für einen EU-Austritt?
Die FPÖ wird derzeit in allen Umfragen als stärkste
Partei geführt und könnte sich im Falle einer Regierungsbeteiligung im
Koalitionsübereinkommen mit dem Partner oder den Partnern darauf
einigen, der Bevölkerung die Möglichkeit zu geben, an einer
Volksbefragung für den Austritt aus der EU teilzunehmen; so wie das die
Briten auch bald dürfen. Dann können das auch die anderen Parteien nicht
mehr verhindern! Aber in jedem Fall muss auch an der Basis jenseits der
Parteien weiter so viel wie möglich Aufklärungs- und Informationsarbeit
geleistet werden. Freiheit ist noch keinem Volk jemals geschenkt
worden!
Vielen Dank für das Gespräch und viel Erfolg in Ihrem Engagement, Herr Schramm. •
Österreich und seine EU-Mitgliedschaft
rt. Mit dem Beitritt zur Europäischen
Union wurden die Österreicher nie glücklich. 1994 stimmten die
österreichischen Stimmbürger nach einer aufwendigen Pro-EU-Kampagne
einem Beitritt zu. Laut Berechnungen wurden für die Pro-EU-Kampagne etwa
eine Milliarde österreichische Schillinge aufgewendet. Selbst Teile der
Führung der österreichischen katholischen Kirche wurden involviert, um
für einen Beitritt zu werben.
6 Jahre danach, im Jahre 2000, bekam das Land einen
deutlichen Vorgeschmack des autoritären Stils der EU. Weil die
Österreicher es gewagt hatten, eine der EU nicht genehme Regierung zu
wählen – nämlich eine Koalition aus FPÖ und ÖVP –, wurde das Land im
Namen der übrigen EU-Staaten in Geiselhaft genommen und «boykottiert».
Linksextreme aus Deutschland und Frankreich trafen
sich in Österreich, um sogenannte Rechte aufzuspüren und zu
«boykottieren». In selbstherrlicher Art wurde schliesslich von der EU
ein «Rat der Weisen» berufen, der über das Land ein Verdikt fällen
sollte. Natürlich waren diese von der EU ernannten «Weisen» nicht weise
und vor allem auf keiner Ebene demokratisch legitimiert! Aber die
EU-hörige Politelite in Wien knickte ein.
Kurz nach diesem Boykott mussten die Österreicher
dann erfahren, dass sie in ihrem eigenen Land nicht mehr selbst
bestimmen dürfen, wieviel Transitverkehr über den Brenner donnern darf.
Trotz mehrfacher Beschwerden, besonders der betroffenen Bevölkerung in
Tirol, blieb der Einspruch in Brüssel ungehört.
Auch die österreichische Bevölkerung isst nicht
gerne gentechnisch manipulierte Lebensmittel, auch dann nicht, wenn es
von Brüssel «erlaubt» ist. Die Österreicher muss-ten sich ihr Recht
gegen die Brüssler Obrigkeiten erkämpfen. Sie stemmten sich mit einem
wuchtig angenommen Volksbegehren gegen den ungehemmten Anbau von
Gentech, so dass die stark «Monsanto»-lobbyierte EU-Bürokratie
zurückkrebste. (Nun versucht Brüssel über Umwege, Gentech-Lebensmittel
einzuführen.)
Leiden muss auch die in der Verfassung verankerte
Neutralität des Landes. 25 der 28 EU-Mitgliedsstaaten werden als
Nato-Mitglieder in ihrer Aussen-politik stark von der weltweit
agierenden Kriegsorganisation dominiert. Vor allem die «grossen» kommen
den Befehlen aus Washington unhinterfragt nach. Dadurch gerät auch
Österreich immer mehr unter Druck, an fragwürdigen, kriegerischen
«Friedensmissionen» teilzunehmen.
(Quelle: Zeit-Fragen)
(Quelle: Zeit-Fragen)
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