Der Nationalrat möge beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat gemäß Art. 49b B-BV einen Antrag betreffend die Abhaltung einer Volksbefragung über den Austritt Österreichs aus der EU zur Beschlussfassung vorzulegen".
Hier der ganze Text>>>
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen