2016-02-17

Staatsfinanzierung vor dem Bundesverfassungsgericht

 Das Deutsche Bundesverfassungsgericht prüft Euro-Rettungspolitik der Europäischen Zentralbank. Univ. Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider legte Verfassungsbeschwerde ein.

OMT-Programm (Outright Monetary Transactons) kurz erklärt: Es geht darum, dass Spekulantenverluste vollständig vergemeinschaftet und letzten Endes auf die Steuerzahler verteilt werden. Oder: Soll die EZB unbegrenzt Staatsanleihen von Euro-Krisenländern erwerben?

Die EU ist eine Zahlungs- u. Haftungsgemeinschaft geworden. So auch das EZB-Direktionsmitglied Mersch: " Eine Währungsunion ist eine Haftungsunion"1. Ich kann mich aber nicht errinnern 1994 über den Euro und insbesondere diese EU-(Fehl)Entwicklung abgestimmt zu haben.....

Die Mehrheit der Österreicher haben ja zur Zusammenarbeit in Europa gesagt, das ist auch richtig so, ich habe auch zugestimmt, aber nicht zu diesem EU-Irrweg! Die Politiker müssen viel mehr ins Volk hören, sonst ist die "Repräsentative Demokratie" nicht glaubwürdig!



Ich hoffe, dass wenigstens die deutschen Richter - der österreichische Verfassungsgerichtshof hat da bis jetzt völlig versagt - Rechtsschutz geben!

Nähere Infos vor allem auf www.kaschachtschneider.de :


Staatsfinanzierung der Europäischen Zentralbank vor dem Europäischen Gerichtshof
Karl Albrecht Schachtschneider
Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag, den 14. Oktober 2014, in Luxemburg im Vorabentscheidungsverfahren zum OMT-Beschluß der EZB, C – 62/14, im Verfassungsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvR 2729/13, das ich mit den Professoren Dres. Wilhelm Hankel, Wilhelm Nölling und Joachim Starbatty sowie Dr. Bruno Bandulet (außer anderen Beschwerdeführern) angestrengt habe und vor den Gerichten vertrete, mündlich verhandelt.
Alle Verfahrensbeteiligten, die Organe der Europäischen Union, Kommission, Parlament und insbesondere die Zentralbank selbst, die anderen 10 Staaten, die mitgewirkt haben, und auch die deutsche Bundesregierung haben sich dafür ausgesprochen, daß diese Maßnahme der Europäischen Zentralbank (EZB) mit ihren Aufgaben und Befugnissen vereinbar seien. Die fünf Gruppen der Beschwerdeführer haben in ihren Voten, wie schon durch ihre vorgängigen Schriftsätze, die Kritik des Bundesverfassungsgerichts unterstützt. Es geht um die Vereinbarkeit des OMT-Beschlusses vom 6. September 2012 der EZB, der zugesagt hat, Staatsanleihen der Länder, die sich unter einen der „Rettungsschirme“ EFSF oder ESM begeben haben, ohne mengenmäßige und zeitliche Begrenzung am Sekundärmarkt anzukaufen, wenn dies erforderlich erscheint, um den Bestand des Euro zu erhalten. „Whatever it takes“ hatte Mario Draghi in seiner wegweisenden Londoner Rede am 27. Juli 2012 verkündet. Diese Rede und der OMT-Beschluß haben bekanntlich die Kreditmärkte beruhigt und den in Bedrängnis geratenen Euroländern Zinssätze am Kreditmarkt geschaffen, die nicht wesentlich von den Zinsen, die Deutschland aufzubringen hat, abweichen. Draghis Maßnahme war ein voller Erfolg, aber wohl nur auf kurze oder mittelfristige Sicht. Die langfristigen Wirkungen dieser Politik, zu der auch die stetigen Käufe von Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt, die krasse Absenkung der Standards für die Besicherung der Kredite (Kauf von gebündelten Schrottpapieren) und vor allem das TARGET 2- System gehören, sind schwer abzuschätzen. Eine Theorie dafür hat noch niemand zu unterbreiten vermocht. Die Lage ist neu und neue Lagen zu theoretisieren gelingt den Volkswirten selten oder nie.......

1) Wiener Zeitung vom 17.2.2016

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