2013-10-27

Kundgebung am 26. Oktober 2013 Österreichischer Nationalfeiertag




Nächste Demo: „Österreich wird frei: Raus aus ESM, Euro, Euratom und EU“
Dienstag, 26. November 2013
19.00 Uhr
Achtung geänderter Ort: VOR DER OPER (Herbert von Karajan Platz)
Es war der 1. Jahrestag der Bürgerbewegung, die sich an jedem 26. zu einer Demonstration für den Austritt aus der EU versammelt. Wieder kamen Dutzende Personen, um für einen Austritt aus der EU und somit für ein unabhängiges, vollständig neutrales und direkt-demokratisches Österreich nach dem Muster der Schweiz einzustehen. Die Rechtsanwältin in Wien mit dem Spezialgebiet Menschenrechte Dr. Eva Maria Barki sprach über die Situation in Ungarn, Helmut Schramm über die Neutralität, DI Rudolf Pomaroli vom NFÖ über den erfolgreichen Druck von aufstrebenden EU-Austrittsparteien wie der UKIP in Großbritannien und Dr. Franz Josef Plank von der Tierschutzorganisation Animal Spirit über das von der EU verursachte Tierleid.
Rede Klaus Faißner:
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde!
Vielen Dank für Ihr und Euer Kommen. Am 26. Oktober 2012, also am Nationalfeiertag vor einem Jahr, haben wir uns hier das 1. Mal versammelt, um friedlich für einen Austritt Österreichs aus ESM, Euro und EU zu demonstrieren. Der Widerstand war damals enorm. Doch wir haben nach vorne geblickt, denn ein Links oder Rechts gibt es nur in den Köpfen der Mächtigen. Das Ziel ist ebenso verwegen wie einfach: Ein unabhängiges, vollständig neutrales und direkt-demokratisches Österreich nach dem Muster der Schweiz.
Monat für Monat haben sich Bürger in der Wiener Innenstadt versammelt, um für dieses Ziel zu einzustehen: Am 26. November, am 26. Dezember 2012, also am Stephanitag, am 26. Jänner 2013 – es war der kälteste Tag des Jahres - , am 26. Februar, am 26. März – wieder bei klirrender Kälte und Schneefall – am 26. April – bei fast schon sommerlichen Temperaturen, am 26. Mai, am 26. Juni, am 26. Juli – bei brütend heißen Temperaturen -, am 26. August, kurz darauf ist unser großer Unterstützer der Solarpionier Franz Niessler überraschend verstorben, seither heißt die Demo auch „Raus aus Euratom“, am 26. September und heute nach genau einem Jahr wieder, am 26. Oktober 2013.
Alle, die heute das 1. Mal da sind, heiße ich herzlich willkommen. Der ganz große Dank gilt alljenen, die schon öfter gekommen sind, zwei, vier zehn oder gar jedes Mal. Es ist nicht leicht, von der Kundgebung zu erfahren. Die Medien – auch diejenigen, die sich EU-kritisch nennen –, haben uns bisher verschwiegen.
Die Lage ist kritisch: Im EU-Parlament gibt es momentan eine Initiative, die EU-Kommission und Rat auffordert, auch aktiv „gegen antieuropäische Einstellungen vorzugehen“. Gemeint ist natürlich EU-Kritik. Die einzigen, die gegen Europa sind, sind die Anti-Demokraten in Brüssel, sie wollen die gewachsene Vielfalt mit Denkverboten zerstören! Für den Austritt zu sein, heißt für Österreich und für Europa zu sein!
Der und die einzige, die dafür sorgen kann, dass aus den kleinen Kundgebungen eine große Bewegung wird, sind Sie. Halten Sie sich bitte jeden 26. frei, als Tag für Österreich, als Tag für die Freiheit. Und nehmen Sie jeden 26. eine Person mehr mit. Dann kann noch eine große Bewegung daraus werden.
Getreu nach dem Motto Friedrich von Schillers: „Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.“
VERLESUNG DES WIENER MANIFESTS ZUM AUSTRITT DER IMMERWÄHREND NEUTRALEN REPUBLIK ÖSTERREICH AUS DER EUROPÄISCHEN UNION MIT ALL IHREN FOLGEVERTRÄGEN
Es ist wichtig uns vor Augen zu halten, dass die immerwährende Neutralität der Grund für unseren Nationalfeiertag ist, und damit gleich wichtig wie Unabhängigkeitserklärung für die USA oder der Sturm auf die Bastille bei der frz. Revolution für Frankreich.
Ich möchte zwei ganz bedeutende Grußbotschaften weitergeben:
VACLAV KLAUS: Der ehemalige Präsident der Tschechischen Republik bedankt sich für die Einladung, kann aber nicht kommen. Er schreibt: „Ich unterstütze Ihre Initiative.“ Als Präsident der Tschechischen Republik war er gegen den Lissabon-Vertrag und empfiehlt, dass Tschechien aus der EU austritt und alle anderen Länder auch. DAS IST EIN  STAATSMANN.
Justizminister a.D., Univ.Prof. HANS KLECATSKY:
„Es lebe hoch der 26. Oktober, der österreichische Nationalfeiertag , da an dem Tag das österreichische Volk am 26. Oktober 1955 (im damals machtpolitisch zweigeteilten Europa) in Form der freien und neutralen Zweiten Republik - nach Untergang der Ersten in Bürgerkrieg, deutscher und alliierter Besetzung – wiedererstanden ist !
 Zu einer Volksabstimmung wurde das österreichische Volk von seinen Staatsorganen  nur zu der EU nach dem Stande vom 12. Juni 1994 zugelassen, nicht zu der später mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten „ EU-neu“ des Lissabonner Ersatzverfassungs-Vertrags, geschweige denn zu Milliardenhaftungen in unfassbarer Höhe, die künftige Generationen belasten werden.
Bundeskanzler Faymann sollte unmittelbar vor Abgabe der Regierungserklärung  an sein Antritts- und Gusenbauer an sein Abschiedsversprechen erinnert werden (VOLKSABSTIMMUNG), weiter an das ungelöste Finanzdebakel der EU in seiner Auswirkungen für Österreich. Diese Erinnerung sollte aufs nachdrücklichste und bei jeder sich bietenden Gelegenheit wiederholt werden.“
Meine Damen und Herren, die Lage ist sehr ernst: Die EU rollt immer mehr in Richtung Zentralstaat, in Richtung EUdSSR.
Brüssel will das Leben der Bürger diktatorisch überwachen, mit Verboten und Einschränkungen von Saatgut, Heilkräutern, Glühbirnen oder Tabak. Gleichzeitig werden Todestechnologien wie die Atomkraft oder die Gentechnik vorangetrieben. Und der Euro ist eine Katastrophenwährung. Wir zahlen jährlich über 40 Mio. Euro für die EU-Atomgemeinschaft Euratom, die das Ziel hat, eine mächtige Atomindustrie aufzubauen. Die EU handelt in Hinterzimmern mit Kanada und den USA Freihandelsabkommen aus, die uns komplett Gentechnikverseuchte Nahrung auf die Teller bringen soll. Frei nach dem EU-Motto: Was uns gesund macht und gut tut wird verboten, was uns krank macht vorangetrieben. Wir brauchen gesunde Lebensmittel und keinen Gendreck!
Die Bürger werden auseinanderdividiert – teile und herrsche: Mann gegen Frau (Genderwahn), zuwanderungsfreundlich und zuwanderungskritisch, Links gegen Rechts, Tabakkonsumenten gegen Tabakverweigerer. Wussten Sie z.B., dass Pharmakonzerne mit Antiraucherpillen Rekordumsätze machen und diese für Selbstmorde und Amokläufe verantwortlich sind? Pfizer musste 273 Mio. Euro für die Opfer der Antiraucherpille Champix zahlen. Wirte können selbst entscheiden, wie sie ihr Lokal führen. Wir brauchen auch hier die EU als Entmündigungsunion nicht!
Eine weitere „Segnung“ der EU sind die Smart Meter: Sie bringen vielfältige Gefahren mit sich:
- Großflächige Stromausfälle
-         Überwachung
-         Gesundheitsbelastung
-         Stromverbrauch sinkt kaum
-         Hohe Kosten: Lt. dem Beratungsunternehmen Cap Gemini insgesamt 2,4 Mrd. Euro teurer als die bisherigen Stromzähler
Wir können einen eigenständigen Weg gehen und er wird nicht einsam sein: Wir werden viele Freunde in anderen Staaten Europas und in der ganzen Welt haben. Auch wird die Umstellung auf den Schilling etwas kosten – aber weit weniger als der Zusammenbruch des Euro. Aber wir werden reich belohnt werden: Mit der Freiheit, mit Frieden & vollständiger Neutralität, mit echter Demokratie, Stolz und Stabilität. Wenn es die Schweiz, Norwegen oder Island kann, dann können wir es auch.
Es gibt aber auch einiges Erfreuliches zu melden: Laut der jüngsten Umfrage des M&R-Instituts meine 46 Prozent der Wähler, die EU-Mitgliedschaft bringe eher Nachteile, 45 Prozent sehen eher Vorteile. Südtirol, Schottland, Baskenland, Katalonien, Flandern wollen weg vom Staat und immer mehr Bürger von EU Staaten werden immer skeptischer gegenüber der EU – so wie Ungarn.
Abgeordnete legen ein Gelübte auf die Verfassung ab und kennen nicht einmal den 1. Satz: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ Nicht von den Politikern, nicht von den Konzernen und schon gar nicht von Brüssel: Sondern VOM VOLK!


Rede von Helmut Schramm:



Wir Österreicher wollen vor allem Frieden eine Politik des Allgemeinwohls.


Frieden und Freiheit für alle.
Ein friedliches, neutrales freies Österreich!
Doch ist Österreich neutral und frei?
Die österreichische Bundesregierung würde das bestätigen und würde das Wahlrecht, die irische Klausel und für Auslandseinsätze des Bundesheeres das Uno-Mandat anführen.
Ich meine, dass man wirkliche Freiheit echte politische Mitsprache braucht. Direkte Demokratie und Neutralität nach dem Erfolgsmodell Schweiz. Mir genügt es nicht für fünf Jahre Volksvertreter zu wählen, die das blaue vom Himmel versprechen und dann nicht einhalten. Und mir genügt es nicht, Volksvertreter zu haben, die eigentlich nicht mehr viel bestimmen können. Zur Erinnerung: EU-Recht geht vor nationalem Recht und etwa 90 % der Gesetze gehen von der EU aus.
Ich hätte gerne, dass der Wille des Volkes die Grundlage der Gesetze sein muss und nicht etwa der Wille der Hochfinanz oder der Rüstungskonzerne.
Das Ja Österreichs zur Neutralität muss ernst genommen werden.
Und ich hätte gerne, dass die Neutralität nicht auf einen Kern reduziert wird, oder als  Bündnisfreiheit heruntergestuft wird.
Neutralität bedeutet Beitrag zum Frieden in der Welt, der niemals ein für allemal gesichert ist. Die österreichische Neutralität ist nach „Schweizer Muster“ und diese besteht seit Jahrhunderten. Auch Bruno Kreisky sah das so.
Wenn es nach mir ginge, dann würde der Art. 23 j des B-VG wieder abgeschafft (Also die Teilnahme an den Petersberg-Aufgaben - Auslandseinsätze und Sanktionen gegen andere Staaten)
Für mich darf nicht einmal ein Uno-Mandat Österreich die Neutralität nehmen.
Dazu einige Überlegungen zur Uno:
Der ständige  Sicherheitsrat hat Vetorecht, ist aber selbst von eventuellen Sanktionen ausgenommen, weil dann das betreffende Land gegen sich stimmen müsste.
Die Uno Resolution gegen Libyen sollte die Zivilbevölkerung schützen und eine Flugverbotszone durchsetzen. Das nützte die USA und ihre Verbündeten in der EU zur Durchsetzung ihrer Sicht der Demokratie. Kein Wunder, wenn in der Resolution Ausdrücke wie „mit allen Mitteln“ stehen. Wenn man solche nicht definierten Begriffe verwendet, dann ist das eine Einladung an die interessierten Staaten, das zu machen, was in ihrem Belieben steht, stellt Prof. Köchler in Zeit-Fragen fest.
Und schon gar nicht dürfen EU-Verträge die Neutralität aushöhlen oder abschaffen.  Diese Verträge richten sich aber gegen das Gewaltverbot der UNO. Die EU-Verträge verpflichten neutralitätswidrig zur Aufrüstung und gegebenenfalls zu Angriffskriegen auf der ganzen Welt.
Die irische Klausel ist zu wenig.
Der Bundeskanzler und Fachminister entscheidet womöglich im Bündnisfall über Krieg und Frieden für Österreich.
Aber was für einen Weg schlagen unsere Volksvertreter ein? Sie beschließen eine Sicherheitsstrategie für Österreich, wo praktisch alles drinnen steht, was der EU-Vertrag verlangt.
Einige Auszüge:
Österreichische Sicherheitsstrategie
Angemessene Beteiligung an Maßnahmen, Missionen und Operationen des internationalen Krisenmanagements, gemäß den definierten Kriterien für die Teilnahme an Missionen
und Operationen.
Nachdrücklicher Einsatz für friedliche Lösungen von Konflikt- und Krisensituationen,
vor allem am Balkan, im Nahen Osten und Nordafrika sowie auch in Afrika südlich der
Sahara….
…Das dortige Engagement ist anzupassen und gegebenenfalls zu
erweitern, etwa vom Balkan in den Donauraum und die Schwarzmeerregion oder vom Golan
in weitere Bereiche des Nahen und Mittleren Ostens oder ins nördliche Afrika.
Österreich wird sich an der Sicherheitspolitik der EU in allen ihren Dimensionen beteiligen
Österreich wird als Mitglied der EU die GASP aktiv mitgestalten und sich im Rahmen seiner
Kapazitäten weiter am gesamten Spektrum der im EUV genannten Arten von GSVP-Aktivitäten, einschließlich der Battlegroups, beteiligen.
Beteiligung an der gemeinsamen Verteidigungspolitik, die zu einer Gemeinsamen Verteidigung führen kann Art.
Zur Erinnerung der Art.  43 Abs. 1 EUV
…..mit allen diesen Missionen kann zur Bekämpfung des Terrorismus beigetragen werden, unter anderem auch durch die Unterstützung für Drittländer bei der Bekämpfung des Terrorismus in ihrem Hoheitsgebiet.
Das können Angriffskriege sein! Der Begriff Terror ist unbestimmt. Die Beweise für die Kriege der USA und Nato in der Vergangenheit sind oft sehr umstritten und waren auch glatte Lügen.
Mehr auf: http://www.doppeladler.com/da/wp-content/uploads/2013/07/Sicherheitsstrategie-2013.pdf
 Wir wollen uns das nicht gefallen lassen. Deswegen müssen sich immer mehr zusammenschließen und von der Politik ein unabhängiges, neutrales, direktdemokratisches Österreich einfordern. Um Frieden zu schaffen.   

Eine Art des Widerstands ist auch das neue EU-Austritts-Volksbegehren. Ich möchte darauf hinweisen, dass jeder dieses wichtigste Volksbegehren aller Volksbegehren bisher jeder unterstützen und bewerben sollte. Volksbegehren führen zwar nicht bindend zu einer Volksabstimmung, sind aber ein Druckmittel für die Politiker und zeigen den Willen des Volkes.
Nächste Demo: Dienstag, 26. November vor der Oper, 19.00 Uhr, Herbert v. Karajan Platz

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2013-10-25

Es gibt auch keinen Grund und kein Recht von der Neutralität Österreich abzuweichen.

Wegen des völkerrechtlich geschützten Vertrauens der anderen Staaten in die von Österreich erklärte und selbst auf die völkerrechtliche Ebene gehobene immerwährende Neutralität, kann es auch keine stillschweigende Beseitigung der österreichischen Neutralität geben; denn die anderen Staaten vertrauen nach wie vor auf das österreichische Versprechen immerwährend neutral zu sein.
Es gibt auch keinen Grund und kein Recht von der Neutralität Österreich abzuweichen. Weder hat sich der Wille der Bürger frei und neutral zu sein, geändert. Noch hat sich die völkerrechtliche Verpflichtung Österreichs, die es 1955 einging, geändert. Österreich bleibt neutral, weil es dieses will, dazu nach wie vor völkerrechtlich verpflichtet ist und die immerwährende bewaffnete Neutralität die begründete Hoffnung der Menschen auf Frieden und gegenseitiger Achtung ist.

Entstehung der Österreichischen Neutralität

Die Republik Österreich hat sich aufgrund seiner Geschichte und der beiden Weltkriege in einem 10-jährigen Ringen aufgrund einer souveränen Entscheidung und in Wahrnehmung seines Rechts auf Selbstbestimmung am 26. Oktober 1955 im Nationalrat durch die Verabschiedung eines Bundesverfassungsgesetzes >download ausdrücklich für immerwährend neutral erklärt >mehr. Durch die am 14. November 1955 erfolgte Notifikation dieses Staatsvertrages an alle 65 Staaten, mit denen Österreich diplomatische Beziehung unterhielt, wurde der Status der dauernden Neutralität auch völkerrechtlich verbindlich (vgl. Hummer, Österreich zwischen Neutralität und Integration, in: Matthias Pape, Österreich - von der Monarchie zum EU-Partner, 2000, Ziffer 5.1., Seite 245 und Ziffer 5.3.4., Seite 249, Ziffer 7.1., Seite 265). Aufgrund dieses international anerkannten Neutralitätsversprechens hin erfolgten verschiedene explizierte Anerkennungen der Staatengemeinschaft. Die Alliierten Siegermächte anerkannten diesen Status durch gleichlautende Noten vom 6. Dezember 1955. Am 14. Dezember 1955 wurde Österreich aufgrund seiner Erklärung zur immerwährenden Neutralität als neutraler Staat in die UNO aufgenommen. An dieser sowohl verfassungsrechtlichen als auch völkerrechtlichen Verbindlichkeit hat sich bis heute nichts geändert.

Umfassender unabdingbarer völkerrechtlicher Inhalt der Neutralität

Es gibt - auch nach der Satzung der Vereinten Nationen (Art. 51) - völkerrechtlich verschiedene Möglichkeiten (militärischer) Sicherheit: Eines davon ist der Status einer immerwährenden Neutralität. Wählt ein Staat die immerwährende Neutralität, so obliegen ihm die gesamten Rechte und Pflichten aus dem völkerrechtlichen Rechtsinstitut der dauernden Neutralität. Der Neutrale ist bei der Option dieses völkerrechtlichen Rechtinstruments nicht berechtigt, dessen Pflichten ad libitum einzuschränken. Selbst wenn also - wie im Falle des österreichischen Bundesverfassungsgesetzes über die Neutralität - nur einzelne Pflichten vom Neutralen im nationalen Gesetz festgeschrieben sind (Kern der rein militärischen Pflichten), umfaßt sein Versprechen an die Völker immerwährend neutral zu sein, völkerrechtlich das gesamte materielle Neutralitätsrecht. Österreich ist also nicht berechtigt, seine immerwährende Neutralität - wie von einigen Politikern versucht wird - auf den rein militärischen Kern (keine Beteiligung an einem Krieg Dritter, kein Beitritt zu militärischen Bündnissen und keine Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Territorium) zu reduzieren. Auch historisch hat sich Österreich bei seinem Neutralitätsverspechen ausdrücklich auf das Modell der Schweizer Neutralität bezogen. So berief sich der damalige Staatssekretär im Außenministerium Bruno Kreisky bei den Verhandlungen mit den Alliierten ausdrücklich auf den Text der auf dem Wiener Kongreß 1815 unterzeichneten Verträge über die Neutralität der Schweiz. Dies ergibt sich auch aus der Verwendungszusage des österreichischen Unterhändlers in Abschnitt I Punkt 1 des sog. Moskauer Memorandum vom 15. April 1955, gemäß derer sich Österreich international dazu verpflichten sollte, "immerwährend eine Neutralität der Art zu üben, wie sie von der Schweiz gehandhabt wird". Das Neutralitätsverprechen Österreichs (wie z.B. auch der Schweiz oder Malta) - die immerwährende Neutralität - umfaßt als völkerrechtliches Rechtsinstitut zum einen die gesamten Rechte und Pflichten eines temporär Neutralen:
a) aktive Handlungsrechte (status positivus),
b) Unterlassungs- und Enthaltungspflichten (status negativus) im Sinne von Abstinenz- und Paritätspflichten,
c) Verhinderungspflichten (status activus) und
d) Duldungspflichten (status passivus).
Hinzu kommen jedoch noch die Pflichten aus der immerwährenden Neutralität:
a) Beachtung der "sekundären" Neutraliltätspflichten oder "Vorwirkungen" der dauernden Neutralität wie
  • Nichtabschluss von Beistands- und Garantieverträgen,
  • Nichtteilnahme an Militärpakten,
  • Nichteinräumung von militärischen Stützpunkten, Kriegmaterial- und Versorgungsdepots und Nachrichtenbasen,
  • Nichtabschluss von unbeschränkten Transportverträgen,
  • Nichtabschluss von Kriegsmateriallieferungs- und Truppengestellungsverträgen,
Nichtabschluss von sonstigen Vertägen, die eine Neutralität im Kriegsfall verhindern würden
b) Pflicht zur bewaffneten Neutralität
c) Pflicht zur Führung einer Neutralitätspolitik.
Auch die Verpflichtung zur wirtschaftlichen Neutralität gehört hierzu. "Als Rechtsbegriff bedeutet "wirtschaftliche Neutralität" die Pflicht eines Neutralen, die Kriegsführenden im wirtschaftlichen Bereich (formell) gleich zu behandeln und diese Regel auch innerstaatlich für den privaten Handel durchzusetzen. Hummer (a.a.0, Seite 241) fasst dies dahingehend zusammen, daß dort wo eine wirtschaftliche Ungleichbehandlung eines Kriegsführenden durch eine Neutralen einer Intervention gleichkommt, die neutralitätsrechtlich zulässige Grenze der Freiheit des Handels überschritten ist.
Im Einzelnen sei hier auf Waldemar Hummer, a.a.O. Seite 221, 245f und Dr. Stephan Verosta, Die dauernde Neutralität, Wien 1967 verwiesen. Letzterem ist im Anhang, Seite 113ff, auch die "Offizielle Schweizer Konzeption der Neutralität vom 26. Nov. 1954" zu entnehmen) verwiesen.
Österreich hat sich also mit der Übernahme des Status der immerwährenden Neutralität unter allen denkmöglichen Optionen organisierter bzw. unorganisierter militärischer Sicherheit - für eine einzige sicherheitspolitische Variante, nämlich das Rechtsinstitut der (dauernden) Neutralität an sich entschieden, dessen Inhalt und Umfang völkerrechtlich und historisch durch zahlreiche Rechtsquellen des Völkerrechts festgelegt ist.
Zu Recht weist Hummer (a.a.O. Seite 221, 246) darauf hin, daß Österreich hier keine Reduzierung des Inhalts und Umfanges der immerwährenden Neutralität vornehmen kann, um sich an der NATO, der WEU etc. beteiligen zu können. Die Verpflichtung zur Neutralität gilt allumfassend und immerwährend.
Immerwährend bedeutet dabei sowohl in Kriegs- wie in Friedenszeiten neutral zu sein, sich also nicht nur anläßlich eines Krieges neutral zu erklären, sondern immer und dauerhaft neutral zu sein.
Deshalb hat Österreichischen Außenministers Leopold Figl am 15. Mai 1955 nach der Unterzeichnung des Staatsvertrages erklärt: "Österreich wird nunmehr als freier, souveräner Staat seinen Platz in der großen Familie der Völker einnehmen und in aktiver Mitarbeit in den weltumfassenden Vertragsorganisationen alles daransetzen, um seinen Beitrag für die Internationale Verständigung und den Frieden leisten.“
Österreich hat sich demnach selbst die Aufgabe und den Platz in der Staatengemeinschaft gewählt - wie die Schweiz - als neutrales Land dauerhaft zu wirken. Diese historische Entscheidung macht das Wesen der zweiten Republik aus. Wie die Schweiz gehört es zum Wesen der 2. Republik sowohl nach innen wie nach außen als neutraler Staat nach besten Kräften zu wirken und diese Neutralität, den damit verbundenen Respekt und sein Land selbstverständlich im Falle eines Angriffes auch militärisch zu verteidigen. Getreu dem Motto Immanuel Kant: Eine Republik verteidigt sich, sie greift aber nicht an.
Damit ist die von Figl verkündete immerwährende Neutralität der Republik zugleich ein immerwährendes Bekenntnis zur Demokratie. Denn nur ein demokratisches Staatswesen kann eine Republik sein, die einen Beitrag zum wirklichen Frieden leisten kann. Frieden kann nur dauerhaft entstehen, wenn er die Natur des Menschen und damit die Menschenrechte, das Selbstbestimmungsrecht der Völker und den demokratischen Rechtsstaat anerkennt.
Keine Beendigung der immerwährenden Neutralität
Über die Frage ob und wie eine selbstgewählte immerwährende Neutralität wieder beendet werden kann, gibt es verschiedene Ansichten und Theorien. Es läßt sich schon darüber streiten, ob - weil es zum Wesen der 2. Republik gehört - die immerwährende Neutralität überhaupt beendet werden kann, ohne das die Republik Österreich zu Ende wäre.
Jedenfalls kann rechtlich die Neutralität nur auf die Weise beendet werden, wie sie eingerichtet wurde. Hummer (a.a.O., Ziffer 5.3., Seite 246ff.) legt überzeugend dar, daß auch rechtlich die Österreichische Neutralität bis heute nicht beendet wurde. Da es sich um einen doppelten Akt der Verpflichtung zur immerwährenden Neutralität handelt (innerstaatlich durch die Verfassung und völkerrechtlich durch Notifikation und Anerkennung von 65 Staaten) bedürfte es auch eines doppelten Aktes zur Aufhebung der immerwährenden Neutralität.
Innerstaatlich wäre hierzu - da es sich um eine Verfassungsänderung handelt - zunächst einmal eine 2/3 Mehrheit im Parlament erforderlich (vgl. Art. 44 Abs. 1 B-VG)
Zum anderen wäre hierzu auch eine Volksabstimmung gem. Art. 44 Abs. 3 B-VG erforderlich. Danach ist jede Gesamtänderung der Bundesverfassung einer Abstimmung des gesamten Bundesvolkes zu unterziehen. Eine Gesamtänderung der Bundesverfassung, die eine obligatorische Volksabstimmung zwingend macht, liegt jedenfalls dann vor, wenn die geplante Veränderung einen der leitenden Grundsätze der Bundesverfassung im Kern berühren würde. Dies ist bei der Aufgabe der Neutralität der Fall.
Aufgrund der völkerrechtlichen Verpflichtung kann die Aufhebung der Neutralität zusätzlich nur durch einen völkerrechtlichen Akt erfolgen. Österreich hat - so Hummer (a.a.O., Ziffer 5.3.4., Seite 249) - "sein Versprechen immerwährend neutral sein zu wollen durch die Notifikation seines Neutralitätsgesetzes (1955) [selbst] auf die völkerrechtliche Ebene gehoben und hat auf dieser auch entsprechende explizite und implizite Akzepte desselben erhalten. Das durch die österreichische Verpflichtungserklärung begründete Vertrauen anderer Staaten auf Beibehaltung eines solchen Verhaltens ist damit zweifellos "völkerrechtlich geschützt" und kann nicht durch einen einseitigen staatsrechtlichen Akt - der nicht einmal notifikationsbedürftig sein sollte - abbedungen werden."
Immerwährende Neutralität ist also ein Versprechen an die Menschheit auf das diese vertrauen darf.
Da es bereits an einem eindeutigen Votum der Bürger Österreichs zur Aufgabe des Wesens ihrer Republik fehlt, besteht rechtlich die immerwährende Neutralität fort.
Da zum anderen der Inhalt der immerwährenden Neutralität völkerrechtlich vorgegeben ist, besteht die Österreichische Neutralität nach wie vor im vollen Umfang.
Gemessen daran sind bereits zahlreiche politische Akte der österreichischen Regierung verfassungs- und völkerrechtswidrig.
Auch der Beitritt zur EU/EG ist schon deshalb verfassungswidrig, da bereits der Vertrag von Maastricht Bestimmungen enthält, die im Widerspruch zur Österreichischen Neutralität stehen.
Österreich hat hier als einziges neutrales Land in seinem Beitrittsgesuch einen Neutralitätsvorbehalt gemacht. Er wurde - so Hummer - später fallen gelassen. Zum damaligen Zeitpunkt kam es hierauf jedoch nicht an, da das Einstimmigkeitsprinzip Österreich in den entscheidenden Fragen zur Erhaltung seiner Neutralität ein Vetorecht gab. Österreich hat also die Möglichkeit durch Erhebung seines Veto neutral zu bleiben. Dies ist deshalb von Bedeutung, weil die Pflicht zur Neutralität auch im Widerspruch mit Wirtschaftssanktionen stehen kann und bereits der EU- Vertrag von Maastricht Wirtschaftssanktionen ermöglicht. Das Österreichische Parlament hat deshalb - ohne daß Volk zu fragen - einen Art. 23 f in die Bundesverfassung eingefügt, der ihm die Teilnahme an solchen Sanktionen ermöglichen soll. Auch diese Verfassungsänderung stellt jedoch die immerwährende Neutralität nicht grundsätzlich in Frage, da Österreich eben gerade die Möglichkeit eines Vetos hierzu in der EU/EG hat und deshalb ggf. durch die Ausübung seines Vetos neutral bleiben kann. In diesem Zusammenhang ist im übrigen der Vertrag von Nizza genau zu prüfen. Die Österreichische Regierung hat alles zu unterlassen, was die Neutralität einschränken würde.
Die Abstimmung über den Beitritt zur EU/EG war keine Abstimmung über die Neutralität. Vielmehr wurde der Bevölkerung ausdrücklich versprochen, daß die Neutralität bleibt.
Auch der Beitritt zu den Vereinten Nationen im Dezember 1955 steht nicht im Widerspruch zur Neutralität. Die Aufnahme Österreichs erfolgte in Kenntnis der Tatsache, daß Österreich ggf. seinen Verpflichtungen aus der immerwährenden Neutralität den Vorrang vor seinen Verpflichtungen aus der Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen geben wird und geben muß. Schließlich hatte sich Österreich erst kurz zuvor für immerwährend neutral erklärt. Im Ergebnis steht Österreichs Mitgliedschaft deshalb unter einem stillschweigenden Neutralitätsvorbehalt (vgl. Bruno Simma (Hrsg.), Charta der Vereinten Nationen 1991, Kommentar, Art. 4 Rn. 41).
Auch ist die Österreichische Neutralität nicht obsolet geworden oder für obsolet erklärt worden. Gerade in den heutigen Zeiten bedarf es neutraler Staaten zur Sicherung des Friedens in der Welt. Dies zeigen auch die übrigen Aufgaben der dauernd neutralen Staaten sowie der guten Dienste in der Schweiz. Auch können internationale Vermittlungen nur auf neutralem Boden stattfinden. Auch hat Österreich selbst die Neutralität nicht für obsolet erklärt, da es am 6. November 1990 ausdrücklich nur die überholten Art. 12 bis 16 des Staatsvertrages von Wien-Belvedere für obsolet erklärt hat.
Völkerrechtlich gibt es keine ewigen Verpflichtungen. Die clausula rebus sic stantibus Theorie besagt daher, daß wenn sich bei objektiver Betrachtung die Umstände, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eine wesentliche Grundlage für die Zustimmung der betreffenden Vertragsparteien zum Vertragsschluß bildeten, geändert haben, sich also die Geschäftsgrundlage objektiv völlig geändert hat, eine Auflösung möglich ist. Zum einen hat sich die Grundlage nicht geändert. Zum anderen kann die Änderung nicht einseitig von Österreich aus subjektiv angenommen und gesetzt werden.
Wegen des völkerrechtlich geschützten Vertrauens der anderen Staaten in die von Österreich erklärte und selbst auf die völkerrechtliche Ebene gehobene immerwährende Neutralität, kann es auch keine stillschweigende Beseitigung der österreichischen Neutralität gegeben; denn die anderen Staaten vertrauen nach wie vor auf das österreichische Versprechen immerwährend neutral zu sein.
Bürgerwille zur Neutralität
Ein Volk wie Österreich ringt nicht 10 Jahre nach den Greueln des zweiten Weltkrieges um seine Souveränität und Freiheit als immerwährend neutraler Staat, um dies nur ein halbes Jahrhundert später - ohne Grund - den Interessen einer sich klar als Angriffsbündnis deklarierten NATO / EU oder ähnliches zu unterwerfen. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker, das Prinzip der ständigen Freiwilligkeit der Völker sowie das unaufhebbare Recht der Bürger selbst zu entscheiden bilden das Recht der Völkergemeinschaft. Der Wille der Bürger eines Volkes neutral zu sein und für alle Zeit zu bleiben, so wie es Figl 1955 den Österreichern und den Völkern der Welt verspracht, ist in jedem Fall von allen absolut und immer zu respektieren. Alles andere wäre Barbarei. Ein Wille der Bürger Österreichs von der Neutralität Abstand zu nehmen ist jedoch gerade nicht erkennbar. Im Gegenteil: 70% der Österreicher wollen nach wie vor neutral sein. Wäre eine Welt neutraler souveräner Staaten nicht ein Seegen für uns alle. Der wirkliche Frieden ist möglich, wenn die Bürger ihr Recht zum Frieden selbst in die Hand nehmen und ihr Land für immerwährend neutral erklären.
Quelle: Rainer Rothe, Rechtsanwalt

(1) Als Notifikation bezeichnet man im diplomatischen Sprachgebrauch die amtliche Verständigung eines Staates durch einen anderen über den bevorstehenden oder erfolgten Eintritt einer rechtserheblichen Tatsache.


Anderer Link: >hier

2013-10-21

Nationalfeiertag: Demo für EU-Austritt am Stephansplatz!



Was feiern wir am Nationalfeiertag? Die Unterzeichnung des Neutralitätsgesetzes. Die Neutralität hat uns nach dem schrecklichen Krieg und der Besatzungszeit einen freien Staat ohne fremde Truppen ermöglicht. Doch was ist von der Neutralität und der Freiheit übrig, seit wir vor fast 20 der EU beigetreten sind? Und was wurde uns damals alles versprochen? Der Schilling bleibt, die Neutralität bleibt und überhaupt wird alles besser. Stattdessen wurde das Leben für sehr viele Menschen immer ungemütlicher. Wir verschleudern Steuermilliarden für den ESM, also für die Rettung von Banken, Euro und Pleitestaaten. Wie eine Diktatur verbietet die EU Glühbirnen, Heilkräuter, Tabak, altes Saatgut oder wollte sogar das Wasser privatisieren. Gleichzeitig zwingt sie uns immer mehr Gentechnik auf. Was uns gut tut oder sogar gesund macht, wird verboten, was uns krank macht, soll uns aufgezwungen werden. Fast alle Entscheidungen gehen von Brüssel aus, wir haben im eigenen Land nichts mehr zu reden.

Wollen wir wirklich zuschauen, bis es zu spät ist? Es ist höchste Zeit friedlich aufzustehen: Kommen auch Sie zur Bürger-Demo am Samstag, dem 26. Oktober, um 14.00 Uhr am Stephansplatz in Wien: „Österreich wird frei: Raus aus ESM, Euro, Euratom und EU“. Sie findet seit einem Jahr an jedem 26. statt, ist parteiunabhängig und wird von honorigen Persönlichkeiten unterstützt wie dem ehemaligen Justizminister Hans Klecatsky. Treten wir gemeinsam ein für ein unabhängiges und vollständig neutrales Land mit direkter Demokratie nach dem Muster der Schweiz. Denn wie sagte Schiller? „Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen!“

Mag. Klaus Faißner
Freier Journalist, Mitorganisator der Kundgebung
Wien

2013-10-18

Ein sofortiges EU-weites Referendum über das öffentliche Vertrauen in die Kompetenz der EG vor den EU-Wahlen 2014 abzuhalten

Bürgerinitiative an das EU-Parlament

Die Frage des EU-Referendums:
Sollte die aktuell versagende Form der EU durch eine ohne Demokratie-Defizit ersetzt werden? 


 Wenn es kein Vertrauen der Öffentlichkeit in das derzeitige Modell der Europäischen Regierung gibt, sind die Europa-Wahlen 2014 sinnlos.


Gesunkener Lebensstandard, angestiegene Arbeitslosigkeit, wirtschaftliche Rezession, zusätzlich gedrucktes Geld in der Höhe von 59 Billionen Euro pro Jahr, durchschnittlicher Anstieg der Zahl der Drogenabhängigen von 4,2 Millionen (größer als die Bevölkerung von Berlin) pro Jahr seit 2006, das alles wirft ein Licht auf das aktuelle Versagen der Struktur der Europäischen Regierung. 

Wenn die EG diese Probleme nicht lösen kann, ist sie für ihren Zweck untauglich und sollte fristlos entlassen werden, da sie nicht das Vertrauen der Bevölkerung genießt. Eine neue, demokratische EU-Struktur muss dann nach dem Willen des Volkes und nicht gesichtsloser Bürokraten erstellt werden.


Teil 1

Teil 2

2013-10-17

Einladung zur Bürger-Kundgebung



„Österreich wird frei: Raus aus ESM, Euro, Euratom und EU“
SAMSTAG, 26. Oktober 2013, 14.00 Uhr
Wien, Stephansplatz

Nur mit Ihrer Unterstützung kann die Veranstaltung ein Erfolg werden!




Österreich, Du meine Heimat
Schmiede Dir Dein eig´nes Glück,
Wend´ Dich ab von fremden Mächten
Die ins Unglück Dich verstrickt.
Lebe nach den richt´gen Werten
Meist´re selber Dein Geschick,
Lebe nur nach EIGNEM RECHTE
Freiheit sei Dein höchstes Glück!

Eduard Gindra, Wien




2013-10-11

Das Wahlrecht ist zu wenig!


 Das Recht zu wählen ist in Österreich ein Verfassungsgesetz. Doch genügt dieses Recht für die politische Mitsprache?

Die gewählten Politiker können für das Nichteinhalten von Wahlversprechen nicht belangt werden. So kann die FPÖ etwa ihre Versprechen in Richtung direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild samt Volksabstimmungen für EU-Fragen einfach weglassen um in die Regierung zu kommen.

Oder die SPÖ mit Bundeskanzler Werner Faymann schafft es nicht die Pensionen zu sichern, Arbeitsplätze zu schaffen (mit gerechten Löhnen). Wie soll das auch innerhalb der EU gehen? Achso: Die Reichen werden reicher und die Armen noch ärmer. Die Arbeitslosen mehr. Habe ich vergessen. 

Über die Bedeutung von Frank Stronachs „Werte“ braucht sich wahrscheinlich sowieso niemand mehr den Kopf zerbrechen. Der Parteigründer des „Team Stronach“ zieht sich langsam aus der Politik zurück, so die Gratiszeitung "Heute" am 11.10.2013 auf Seite 8.  Kann es sein, dass Stronach mit der Verhinderung des BZÖ als Parlamentspartei und mit einer viel stärkeren FPÖ seinen Auftrag erledigt hat?  Welche Vorteile bekam wohl der Milliardär zugesichert? Was ist mit den Wählern, welche Stronachs Werte im Parlament erleben wollten? Versprach er nicht gegen den ESM und Euro Politik zu machen?

Wäre jetzt neuerlich Wahlen, gäbe es kein "Team Stronach" mehr im Parlament. So viel ist jetzt schon sicher.

Es gibt noch eine Lange Liste von Wahlversprechen, die nach der Wahl wieder vergessen wurden.

Die Wähler vergessen offenbar schnell Lügen, die vor der Wahl von Politikern ausgesprochen wurden: So wie die Garantie, dass die Neutralität so bleibt wie sie ist. Oder das der Schilling bleibt. Oder das es Österreich in der EU jedenfalls besser gehen würde. Im Gegenteil: Die Löhne sinken, der Wert des Geldes sowieso. 


Österreich braucht mehr direkte Demokratie. Das Wahlrecht ist zu wenig. 

Die Schweiz – ein erfolgreiches nationales Staatsmodell


Im Abwehrkampf gegen die globalen Zentralisten den grössten gemeinsamen Nenner finden

von Reinhard Koradi

Die Unabhängigkeit und das Selbstbestimmungsrecht der Nationalstaaten sind einer enormen Belastungsprobe ausgesetzt. Dabei spielen die nationalen Regierungen oft eine eher zwielichtige Rolle, wenn es gilt, Übergriffe auf nationale Hoheitsrechte abzuwehren. Es wird daher immer mehr die Aufgabe der Bürger sein, Freiheit und Souveränität ihrer Heimatländer zu verteidigen. Die zentrale Herausforderung, den eigenen Staat mit demokratischen Mitteln zu stärken, setzt den inneren Verbund unter den Menschen voraus. Man mag verschiedenen politischen und ideellen Wertvorstellungen nachhängen, wenn es um die nationale Einheit geht, zählen nur die Einigkeit in der Sache und das gemeinsame Handeln.
Auch die Schweiz ist – wohl weil sie als ein relativ erfolgreiches nationales Staatsmodell einen gewissen Nachahmungseffekt auslöst – ins Visier der globalen Zentralisten geraten. Neben den verbalen Angriffen setzt das Ausland handfeste Druckmittel ein, um die Schweiz gefügig zu machen. Im Zusammenhang mit dem Steuerstreit und den bilateralen Verträgen mit der EU wird unser Land geradezu erpresst. So ist um den Finanzplatz und letztlich um den Werkplatz Schweiz ein handfester Wirtschaftskrieg im Gange.
Offensichtlich spekulieren die der Schweiz feindlich gegenüberstehenden Kräfte, dass, wenn einmal die wirtschaftlichen Stützen unterwandert sind, die anderen Säulen des politischen Kunstwerkes Schweiz zu wanken beginnen.
Neben den europäischen Aggressoren mischen auch die USA kräftig mit. Analysieren wir die aktuelle, aber auch zukünftige Situation der Schweiz im internationalen Kontext, dann ist offensichtlich: So schnell geraten wir nicht aus dem Schussfeld. Die bereits in Vergessenheit geratene «Geistige Landesverteidigung» bräuchte dringend eine alle Bevölkerungsschichten erfassende Auffrischung.

Der Nationalstaat als Störenfried

In der globalen Welt stören feingliedrige, autonome Strukturen den uneingeschränkten Zugriff auf Freiheit und Selbstbestimmung seitens der weltweit agierenden Machtzirkel. In den vergangenen Jahrzehnten haben wir die Konzentration der Macht auf Kosten der Souveränität unserer Nationalstaaten beinahe stillschweigend hingenommen. In den parlamentarischen Diskussionen spricht man dann von «Kröten, die geschluckt werden müssen». Warum eigentlich, wenn die Kröte doch so scheusslich schmeckt?
Unter dem Schirm der Globalisierung breitet sich eine geradezu perverse Diktatur der Finanz-Aristokratie über die ganze Welt aus. Es gibt kaum mehr Lebensbereiche, die nicht dem Prinzip «Effizienzsteigerung zugunsten höherer Renditen» unterstellt sind.
Im öffentlichen Dienst (Grundversorgung), im Bildungs- und Gesundheitswesen oder gar bei den politischen Institutionen wie Gemeinden regiert das Primat der Wirtschaftlichkeit. Entsprechende Stichworte sind Privatisierung, Outsourcing, Organisationsentwicklung, New Public Management, Fusionen usw. Besorgniserregend sind auch die unzähligen Berater, die sich als Change-Manager oder PR-Agenten in den Gemeindehäusern, den kantonalen Verwaltungen und in Bundesbern tummeln. Sie hamstern nicht nur enorme Honorare auf Kosten der Steuerzahler, sondern untergraben nur zu oft als Trojaner die weitgehend einwandfrei funktionierenden staatlichen Institutionen.
Genaue Beobachter erkennen je länger je mehr, dass all diese Neuerungen den versprochenen materiellen Nutzen bei weitem nicht bringen, jedoch der gezielten Unterwanderung bewährter Werte, politischer und kultureller Errungenschaften dienen. Sie sägen an den Stützen unseres Selbstverständnisses und treiben einen Reformzwang voran, der letztlich als Katalysator der Kommerzialisierung und Zentralisierung des Gemeinwesens neuen Schub verleiht.
Selbstbestimmung, Solidarität, gegenseitige Hilfe, der innere Zusammenhalt, aber auch die ehrlich gemeinte Chancengleichheit fallen der kommerziellen Tyrannei zum Opfer. Das politische Kunstwerk Schweiz droht unter dem absoluten Einfluss des Geldes auseinanderzufallen. Die (Finanz-)Wirtschaft herrscht und bestimmt über Sein und Nichtsein. Dabei ist der Begriff der Wirtschaft neu zu definieren. Längst hat die Wirtschaft ihre primäre Bedeutung – Werte zu schaffen – gegen die Ausdehnung der Macht und einseitige Interessensdurchsetzung zugunsten der Reichen eingetauscht. Die produzierende, wertschöpfende (Real-)Wirtschaft wird zusehends durch eine Casino-Wirtschaft verdrängt. Diese missbraucht den grenzenlosen globalen, annähernd rechtsfreien Wirtschaftsraum für immer dreistere Spekulationen und forciert damit einen tiefgreifenden Wertewandel. Bewusste Täuschung, Fehlinformation und ein Geschäftsgebaren, das primär den persönlichen Gewinn (sprich Machtkumulation) verfolgt, haben die Welt der Wirtschaft folgenschwer verändert. Bei einer Weltordnung mit starken und souveränen Nationalstaaten wäre dieser Wertebruch nicht so glatt über die Bühne gegangen. Dabei müssen sich die internationalen Organisationen (WTO, IWF, Weltbank, OECD usw.) ernsthaft fragen, inwieweit sie als Steigbügelhalter den Raubrittern aus der Hochfinanz das Feld für ihre Plünderungsaktivitäten geebnet haben. Nicht weniger fragwürdig ist die Rolle der Medien – die im Gleichschritt die öffentliche Meinung manipulieren und sich längst von der Aufgabe verabschiedet haben, einen aufrichtigen Beitrag zur demokratischen Willensbildung zu leisten.
Dem unbändigen Treiben der Spekulanten und den Finanzexzessen ist ein Ende zu setzen. Sie sind Ursache der Krisen, vermehren Armut und Hunger und vernichten Volksvermögen und damit ganze Volkswirtschaften. Eine Erneuerung des Nationalstaates, der seine Hoheitsrechte mit aller Konsequenz durchsetzt und verteidigt, drängt sich aus vielfältigen Gründen auf. Dabei geht es um die zentrale Frage, wie wir (jeder Staat für sich selbst) das Leben gemeinsam regeln wollen. Mit einzubeziehen ist in diesem Zusammenhang die Forderung, eine Volkswirtschaft einzurichten, die sich als Teil der Gesellschaft versteht und solide Werte für die Menschen zur Förderung des Gemeinwohls schafft.

Souveräne Nationalstaaten als Bollwerk gegen die globale Kapitalherrschaft

Der Schlüssel zur globalen Kapitalherrschaft lag und liegt in der Auflösung der souveränen Nationalstaaten. Mit dem Souveränitätsverlust des überblickbaren Nationalstaates verlieren auch die Menschen ihre Unabhängigkeit und ihr Selbstbestimmungsrecht. Die Entmündigung der Menschen durch zentralistische Herrschaftsstrukturen erreichte in den vergangenen Jahren ein unerträgliches Ausmass. Und wer heute noch glaubt, von dieser Belagerung durch die Machtzentralen der Hochfinanz nicht betroffen zu sein, der unterliegt einer sehr trügerischen Wahrnehmung der laufenden Umgestaltung der Welt- und Werteordnung. Dem Herrschaftsanspruch zentralistischer Kräfte müssen die Völker Widerstand leisten und ihr natürliches Selbstbestimmungsrecht wieder einfordern. Der Nationalstaat soll so gestärkt werden, dass er als Bollwerk den Zugriffsmöglichkeiten einer kleinen, aber unersättlichen Elite auf die natürlichen Ressourcen, die Verkehrs- und Warenströme und damit auch auf die Menschen Grenzen setzen kann.

Den Zentralismus durch Eigenverantwortung brechen

Die Freiheit hat ihren Preis. Es gibt keine Unabhängigkeit ohne Eigenleistung und -verantwortung. Wer nicht selbst Hand anlegen will und die Verantwortung delegiert, sei es an die EU, an die internationalen Organisationen (Nato, WTO, IWF, Weltbank, OECD) verliert das Recht, souverän zu sein. Mit der Vernachlässigung einer einsatzbereiten Armee, der Aufgabe der eigenen Landeswährung, der Übernahme von fremdem Recht und dem willfährigen Vollzug von transnationalen Programmen (Bologna, Pisa usw.) erhalten die entsprechenden Organisationen Zugriff auf innerstaatliche Steuerungs- und Durchsetzungsmechanismen. Der fehlende Mut, legitime Landesinteressen im Rahmen internationaler Auseinandersetzungen zu verteidigen, wird von der Gegenseite als Einladung zur Einmischung in innere Angelegenheiten schonungslos ausgenutzt.
Die Zeit ist reif, dass sich die Menschen zusammentun und ihre Aufgabe ernst nehmen, als Teil der Gesellschaft ihren Beitrag zum Gemeinwohl zu leisten. Es gibt in dieser Hinsicht ja bereits viele, sehr wertvolle Einzelinitiativen. Gebündelt – nach dem Motto gemeinsam sind wir stark – werden sie zu mehr dezentralen, durch Eigenleistungen geprägten Lebensformen führen. Es gilt dabei die Vielfalt zu bewahren, eine «Biodiversität» der Ideen und Aktionen zu fördern. Immer mit dem verbindenden Ziel vor Augen, Einheit und Gemeinwohl zu fördern. Dazu gehört wohl auch, dass wir als Bürger unser Schweigen brechen und Missstände und Fehlentwicklungen aktiv korrigieren. Dazu gibt es die demokratischen Mittel wie Wahlen, Abstimmungen, Referenden und Initiativen.
Wenn Bundesrat und Parlamentarier die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit Füssen treten und glauben, im Rahmen ihrer politischen Handlungen die Verfassung einfach ignorieren zu können, dann muss das Volk als oberste Instanz zum Rechten sehen. Die Themen liegen ja auf dem Tisch. Was wir brauchen, ist Zivilcourage und eine selbstbewusste Interessensvertretung durch die Schweizer Mandatsträger bei internationalen und zwischenstaatlichen Verhandlungen.
Es geht um unsere Freiheit, Souveränität und die Volksrechte. Um die Fähigkeit, mit einer einsatzfähigen Armee die Landesgrenzen zu verteidigen und zur Erhaltung des Friedens beizutragen. Wir müssen eine Energiepolitik verfolgen, die eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sicherstellt. Ebenso muss die Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen für den Fall machtpolitischer oder kriegerischer Bedrohungen sowie in schweren Mangellagen gewährleistet sein. Dazu gehört eine Landwirtschaft, die in der Lage ist, einen möglichst hohen Selbstversorgungsgrad abzudecken. Der sorgfältige Umgang mit den begrenzten natürlichen Ressourcen steht ebenfalls auf dieser Themenliste. Raum und Natur dürfen nicht so ausgereizt werden, dass die Lebensgrundlagen für die kommenden Generationen massiv Schaden nehmen. Zum Schutz der Existenzgrundlagen für die kommenden Generationen gehören auch Bildung, Erziehung und Wertevermittlung. Dem Schutz des Lebens mit all den damit zusammenhängenden Tätigkeiten – zum Beispiel im Rahmen des Gesundheitswesens – kommt ebenfalls ein zentraler Stellenwert zu.

Was können wir tun?

Ein Vergleich mit diesem unvollständigen Auszug des aus der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft abgeleiteten Pflichtenheftes und der effektiven ­politischen Arbeit durch Bundesrat, Parlament und Bundesverwaltung, deckt erhebliche Unterlassungssünden auf, die wir als Bürger nicht einfach hinnehmen dürfen. Eine gründliche Nachbesserung ist einzufordern. Und sollte jemand diese Nachbesserung verweigern, dann müsste dieser konsequenterweise sein Mandat niederlegen.
Und was unsere Wirtschaft anbelangt, können wir wie alle andern Völker für sich, ernsthaft überlegen, inwieweit sich eine Parallelwirtschaft zur etablierten neoliberalen Wirtschaft aufdrängt. Dabei geht es nicht um einen Konkurrenzkampf, sondern ganz allein um wirtschaftliche Aktivitäten im Bereich der Existenzsicherung. Dazu gehören Lebensmittel, Kleider, ein Dach über dem Kopf und die dazugehörenden vor- und nachgelagerten gewerblichen Aktivitäten. Mittels kleinräumiger Versorgungsstrukturen lassen sich Versorgungslücken und Arbeitslosigkeit durch Eigenleistung, Selbstverantwortung und gegenseitige Hilfe überwinden, falls notwendig nach genossenschaftlichen Prinzipen aufgebaut und umgesetzt.    •

2013-10-09

Was brachte uns die EU - Chancen ohne EU



 Was brachte uns die EU? 
  • ESM
  • Haftung und Zahlung für Spekulation, fahrlässiger Kreditaufnahme ausländischer Staaten
  • Hohe Arbeitslosigkeit
  • Prekäre Arbeitsverhältnisse
  •  Sinkende Löhne
  • Unsichere Pensionen
  • Schlechtere Sozialleistungen
  • Verteuerung der Lebensmittel
  • Schere zwischen Reich und Arm wurde größer
  • Mehr armutsgefährdete Menschen
  •  Gefahr von Unruhen und Aufständen
  • Kein ausreichender Schutz vor Finanzmarktkrisen
  • Neutralitätswidrige NATO/US-militärische Aufrüstungspolitik
  • Weltweite Kriegseinsätze
  • Kein Recht auf politische Mitsprache der Bürger
  • Teilentmachtung der Parlamente
  • Anstieg der Kriminalität – volle Gefängnisse
  • Gentechnisch veränderte Futtermittel/Lebensmittel (Saatgut)
  • Mitgliedschaft bei EURATOM
  • Bauernsterben – Landwirtschaftliche Industriebetriebe
  • Massentierhaltung und Langzeittiertransporte durch ganz Europa
  • (T)Euro – Enorme Transferleistungen an Inflationsländer
  • Diktatur der Bürokraten
  • Überwachungsstaat
  • Förderung der „Ich-Gesellschaft“
  • Umweltschäden durch Transithölle
  • Liberalisierung/Privatisierung/Deregulierung: Neoliberalismus
  • Ausverkauf von Staatseigentum
  • Ermöglichung der Einführung von EU-Steuern ohne Ratifikation
  • Wachsendes Potential ethnischer Konflikte 
  • EU-Gesetze zwingen viele Wirte zum Aufgeben 
  • Nikotin und Alkoholverbote drohen
  • Zwangsimpfungen drohen

Chancen für Österreich ohne EU:

  • Höhere, gerechtere Löhne 
  • Pensionen abgesichert 
  • Politik zur Sicherung der Arbeitsplätze 
  • Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs 
  • Förderung der Klein- und Mittelbetriebe/Bauern 
  • Höherer Standard in Spitälern, Schulen und Universitäten 
  • Gentechnikfreiheit für Saatgut, Lebensmittel und Futtermittel 
  • Einführung einer starken heimischen Währung (Schilling) 
  • Atomfrei – Energieunabhängigkeit 
  • Ausstieg aus der „EU-Milliardenfalle“ Haftungs- u. Transferunion 
  • Sicherheit vor Finanzmarktkrisen durch strengere Bankenkontrolle 
  • Schutz der heimischen Wirtschaft durch Regulierung 
  • Eintritt in die EFTA für Freihandel 
  • Direkte Demokratie 
  • Freies Studium und bessere Bildung (Bildung darf nicht zur Ware verkommen) 
  • mehr Lehrstellen und Berufswahl 
  • keine Mitgliedsbeiträge/Strafzahlungen an die EU 
  • weniger Transitverkehr 
  • weniger Kriminalität 
  • kein Überwachungsstaat 
  • Hoheit über Militär, Polizei und Justiz 
  • keine Teilnahme an Kriegen im Ausland 
  • Frieden durch Einhaltung der Neutralität von 1955 
  • Ausbau einer starken Landesverteidigung 
  • Stärkung des Milizsystems 
  • Erfolgsmodell Schweiz als Vorbild
  • Ausstieg aus ESM
  • Instensive Kooperation mit der Schweiz, den BRICS- und ASEAN-Staaten 

Häufige Argumente für die EU-Mitgliedschaft und kurze Antworten:

- Keine Alternative
- Reformieren statt Austritt
- Frieden
- Es geht uns doch gut
- Die EU ist der Sündenbock für nationale Probleme
- Man kann doch nichts mehr dagegen machen


- Österreich kann wieder der EFTA beitreten und Handel mit der ganzen Welt betreiben. Das Erfolgsmodell Schweiz als wohlhabendes, direktdemokratisches und neutrales Land sollte als Vorbild dienen.

- Durch die große Macht und die Fülle der Befugnisse der Europäischen Union wurde - ohne demokratische Legitimation -  der funktionale Bundesstaat EU geschaffen. Aktuelle Beweise dafür sind einerseits das Festhalten der EU an der Atomkraft, trotz „Super-Gau“ in Tschernobyl und Fukushima und andererseits die Schaffung eines EU-Fonds (ESM), zwecks dauerhafter Haftung und Zahlung von Zig-Milliarden Euro für ausländische Schulden.
Niemals würde die Mehrheit des Volkes dieser Entwicklung zustimmen!

- Eine Zusammenarbeit von souveränen Staaten in Europa ist wünschenswert und sichert auch den Frieden. Unfrieden bringt dagegen, wie sich die EU entwickelte. Die meisten Mitgliedsländer der EU sind Mitglied der NATO und beteiligen sich an Kriegen. Sie „helfen“ der USA vor Ort "Ordnung" zu schaffen. So beispielsweise im Irak, in Afghanistan, auf dem Balkan und aktuell in Libyen. Quellenhinweis: Why we fight - War sells - Die Kriegsgeschäfte der USA - German Arte-TV-Doku.avi. Österreich als neutrales Land verpflichtet sich durch die EU-Verträge zur ständigen Verbesserung der militärischen Fähigkeiten (Aufrüstung) und zu Kriegseinsätzen auf der ganzen Welt. In den europäischen Mitgliedsländern drohen durch weitere Kürzungen im sozialen Bereich bürgerkriegsähnliche Zustände. Frieden durch Neutralität und Selbstbestimmung statt EU-Militarisierung!

- Die EU wird zur Haftungs- u. Transferunion! Die Schulden Österreichs steigen ständig und sind nicht mehr rückzahlbar! Man schützt mit dem sogenannten „Rettungsschirm“ nicht die Bevölkerungen der in Not geratenen Länder, sondern die Banken und Spekulanten. Dadurch steigt die Arbeitslosigkeit und Armut in der EU. Neue Sparpakete sind in Vorbereitung. Der weltweite Casino-Kapitalismus geht aber weiter. Die Steuerzahler profitieren nicht an den Spekulationsgewinnen, sie haften aber letztlich für die Verluste. Die nächste Finanzmarktkrise kommt bestimmt und Österreich kann sich aufgrund der EU-Kapitalverkehrsfreiheit und der fehlenden Möglichkeit die Banken per Gesetz in die Schranken zu weisen, nicht davor schützen! Das Kapital ist frei und nicht der Mensch!

- Zu obgenannten Punkten kommt noch, dass die Charta der Grundrechte mit dem Vertrag von Lissabon rechtsverbindlich geworden ist. Es handelt sich um den schlechtesten Menschenrechtstext der Geschichte, ist aber die eigentliche Verfassung Österreichs. Durch die neue Zuständigkeitsordnung des Vertrages von Lissabon kann die EU in allen wichtigen politischen Bereichen tätig werden. Das Problem sind die EU-Verträge,  die nationalen Parlamente und somit auch das Volk werden weiter entmachtet.

- Druck auf  die Politik kann nur vom Volk kommen. Volksbegehren müssen vom Bürger genützt werden, solange das noch möglich ist! Das Gentechnikvolksbegehren verhinderte bis heute GMO-Saatgut auf Feldern. Und: Die nächsten Wahlen kommen bestimmt….


2013-10-08

EU-Gesetze zwingen viele Wirte zum Aufgeben


 Die EU will überall das Sagen haben: Rauchen, Alkohol und was soll noch alles verboten werden?  So verlieren alle immer mehr Freiheit.

Wirte und Kaffeehäuser müssen wegen der neuen Vorschriften Personal entlassen oder überhaupt schließen!

 

Heute in der Wiener Zeitung: Viele Gastronomen sind sauer: Sie haben ihr Lokal umgebaut, um dem seit 2009 geltenden Tabakgesetz zu entsprechen - und nun sind die Investitionen nutzlos. Denn der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat nach einer Beschwerde klargestellt, dass Nichtrauchern das Durchschreiten eines Raucherbereiches nicht zumutbar ist. Der Eingangsbereich oder der Weg zur Toilette darf nicht verraucht sein, wenn es zwei Bereiche im Lokal gibt. Im November 2008 hielt ein Beamter des Gesundheitsministeriums das Durchqueren jedoch für zumutbar, wie eine E-Mail an den Fachverband Gastronomie zeigt. "Die Gastronomen sind auf den Holzweg geführt worden", kritisiert Rechtsanwalt Wolfgang Zorn, der eine Amtshaftungsklage gegen die Republik vorbereitet hat.

Das ist unfaßbar!

Was steckt hinter diesen Verbots und Regulierungswahn der EU?

Verbirgt der Artikel 168 AEUV (Arbeitsvertrag - EU-Vertrag von Lissabon) Alkohol- und Tabakprohibition und Zwangsimpfungen?

 


Artikel 168
(ex-Artikel 152 EGV)

..... Die Kommission kann in enger Verbindung mit den Mitgliedstaaten alle Initiativen ergreifen, die dieser Koordinierung förderlich sind, insbesondere Initiativen, die darauf abzielen, Leitlinien und Indikatoren festzulegen, den Austausch bewährter Verfahren durchzuführen und die erforderlichen Elemente für eine regelmäßige Überwachung und Bewertung auszuarbeiten.....









... Das Europäische Parlament und der Rat können unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten (...)  Maßnahmen (...) vor Tabakkonsum und Alkoholmissbrauch zum Ziel haben, erlassen.

 Der Rat kann ferner auf Vorschlag der Kommission für die in diesem Artikel genannten Zwecke Empfehlungen erlassen.


http://dejure.org/gesetze/AEUV/168.html


2013-10-03

AFD Kiel: Vortrag von Prof. Dr. Schachtschneider am 29.8.2013


"Wirtschafts- und Währungsunion oder Souveränität ?" Vortrag von Wirtschafts- und Staatsrechtler Prof. Dr. iur. Karl-Albrecht Schachtschneider am 29.8.2013 im "Haus des Sports", Kiel. Eine Veranstaltung des KReisverband Kiel der bundesweiten Partei "Alternative für Deutschland" (AFD). Die Einleitung (bis 18:00min) 

"Was ist die AFD ?" spricht Arne Stanneck, Direktkandidat für denWahlkreis 005 Kiel und Sprecher des KV Kiel der AFD.

 Weitere infos unter www.alternativefuer.de , sowiehttp://www.kaschachtschneider.de/ 

2013-10-01

Die Wahlen sind vorbei und es änderte sich wenig.

Der Wahlkampf ist vorbei. Zig-Millionen an Steuergeldern für Wahlwerbung aller Art sind weg. Geändert habe die Wahlen wenig. Die Realität wird wie immer die Wahlversprechen überholen. Die Bürger werden bald weiter mit alten Problemen konfrontiert werden.

So wird es z.B. nicht sehr lange dauern und es wird die Erhöhung des Stammkapitals des ESM anstehen.  Die Banken uns Spekulanten müssen ja gerettet werden, so die jetzt wieder gewählten Politiker der SP/ÖVP und Grünen.  Die Banken sitzen auf Bergen von faulen Krediten. Über eine Billion Euro sollen diese schon ausmachen. Manche sprechen von der doppelten und dreifachen Summe. 

Die weitere Genehmigung über eine Erhöhung der Zahlung und Haftung für Griechenland und Co. bedarf einer 2/3-Mehrheit im Parlament. Das Volk wird ja sowieso nicht gefragt.

SPÖ/ÖVP und die Grünen sind die "Durchwinker" aller EU-(Fehl)Entwicklungen. Mehr als 1/3 der Wählerstimmen für die FPÖ hätten eine Erhöhung des Stammkapitals des ESM und damit eine Haftung der Steuerzahler für weitere Zig-Milliarden verhindern können. Ich wies darauf hin. Die Wahl brachte eine Stärkung der FPÖ und eine Schwächung für Rot/Schwarz.

Aber es reicht nicht:


Nach dem derzeitigen Ergebnis der Wahl hat SPÖ/ÖVP/Grüne knapp wieder die notwendige Mehrheit für wichtigste Entscheidungen, wie z.B. die Haftung und Zahlung für die Schulden anderer Länder. Auch die neu gewählten NEOS haben sich schon als Partner für EU-Abstimmungsfragen angeboten......


Die Hochfinanz kann sich weiter die Hände reiben:

So schreibt 20min.ch: ……. haben die Europäische Union (EU) und der Internationale Währungsfonds (IWF) in 23 Tranchen 206,9 Milliarden Euro für die Griechenland-Rettung eingesetzt. Der Löwenanteil des Hilfspakets in der Höhe von 159,5 Milliarden Euro floss direkt oder indirekt in den Bankensektor…

Die Schulden Österreichs werden steigen und steigen und steigen….

Wie kriegt man Geld in die Staatskasse? Man wird sich bald wieder auf die Suche nach möglichen Einnahmequellen machen. Das Geld muss ja irgendwo herkommen.
Es bietet sich unter anderem eine Erhöhung des Pensionsantrittalters an. Das bringt schon mal 1,3 Milliarden. So kommt das Geld für Griechenland, Portugal, Spanien usw. schon irgendwie wieder in die Staatskasse. Müssen die Österreich halt länger arbeiten und sich mit niedrigen Löhnen zufrieden geben und Solidarität mit den Banken und Spekulanten zeigen!


Der Wähler hatte das Wort und hat die Chance auf mehr direkte Demokratie und einer Einschränkung der EU-Verträge. Er nutzte die Chance nicht. Gute Nacht Österreich! Bis zur nächsten Wahl. 

PS: Bis Anfang Dezember 2014 ist noch Zeit die Einreichung des EU-Austritts-Volksbegehrens zu unterstützen.  Kommenden Samstag ladet die IHU zu einer Tagung zu diesem Thema ein:

Einladung zur Herbst-Tagung

Einladung zur Herbst - Tagung

Bürgerversammlung zum
EU - Austritts Volksbegehren
am Sa. 5. Okt. 2013
14.00 – 19.00 Uhr
Altlengbach im Wienerwald
Im Hotel STEINBERGER HAUPTSTRASSE 52


EinladungEinladung Rückseite (Programmablauf)