2014-06-28

Der Erste Weltkrieg - Ursachen und Wirkungen



Der Weg bis hin zum Ersten Weltkrieg, dessen Ausbruch sich heuer zum 100. Male jährt, war in der Geschichte des  mitteleuropäischen Zentralraumes geprägt vom deutschen Dualismus zwischen Brandenburg-Preußen und der Habsburger Monarchie. Das 18.und 19. Jahrhundert brachte immer wieder unselige Bruderkämpfe,in die sich auch  auswärtige Mächte einmischten, allen voran Frankreich, aber auch Rußland und England, oft verbündet mit deutschen Reichsfürsten. Ein Bild der Zerrissenheit des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation von den verschiedenen Erbfolgekriegen über die Befreiungskriege gegen die napoleonische Usurpation bis zum deutsch-französischen Krieg von 1870/71 als einen der Höhepunkte der „Erbfeindschaft“. Ergebnis dieser Auseinandersetzung war die Gründung des zweiten deutschen Kaiserreichs am 18. Januar 1871 im Spiegelsaal von Versailles. Alle deutschen Fürstentümer und Länder  waren nun in einem Reich vereinigt, wie es nach dem Ende des Ersten Reiches im Jahre 1806 vor allem im Revolutionsjahr 1848 erträumt worden war.
Ausgeschlossen vom deutschen Nationalstaat blieben freilich die Deutschen in Österreich-Ungarn: nach dem letzten Bruderkrieg von 1866 hatte Bismarck die Habsburger zugunsten der Hohenzollern aus der deutschen Politik verdrängt, sicher auch bedingt durch die Inkonsequenz Österreichs. Wie schon 1648 wurde nun verstärkt in südosteuropäische Bereiche abgedrängt, wobei sich der Balkan rasch zu einem europäischen Krisenherd ersten Ranges entwickeln sollte.
Hatten sich im Verlauf des 19.Jahrhunderts die meisten Balkanstaaten von der osmanisch-türkischen Herrschaft befreien können, so blieben doch territoriale Probleme bestehen. Das Königreich Serbien entwickelte sich zu einem entscheidenden  Machtfaktor vor allem gegen Österreich. Der Berliner Kongreß von 1878 wurde durch den Reichskanzler Bismarck Schauplatz wichtiger Entscheidungen für diese Region: neben der Vereinigung der Moldau und Walachei zum rumänischen Staat wurde Bosnien-Herzegowina durch Österreich okkupiert. Das brachte eine von Deutschen und Ungarn ungern gesehene Verstärkung des slawischen Elements mit sich, aber auch die Gegnerschaft Serbiens, da in den beiden Regionen neben Kroaten und Muselmanen viele orthodoxe Serben außerhalb  ihres Mutterlandes verblieben. Als quasi natürlicher Verbündeter Serbiens etablierte sich bis 1914 Rußland: der Zar als geistliches Oberhaupt  aller Orthodoxen, der aber auch imperialistische Ziele im Hinblick auf die begehrenswerten Meerengen Bosporus-Dardanellen verfolgte. Andererseits war mit dem 1871 geschlagenen Frankreich zu rechnen: hier blieb bis 1914 die Frage Elsaß-Lothringen virulent, die beiden urdeutschen Länder, die nach 1648 zu Frankreich und eben 1871 an Deutschland gekommen waren; der französische Revanchismus wurde immer wieder betont.

In dieser Situation wurde  am 7.Oktober 1879 der Zweibund zwischen dem Deutschen Reich und Österreich-Ungarn abgeschlossen, ein geheimer Defensivvertrag, dem 1882 auch das geeinigte Königreich Italien beitrat. Mit Russland schloß Deutschland im Juni 1887einen Rückversicherungsvertrag ab, der allerdings durch den persönlichkeitsbedingt  oft martialisch auftretenden Kaiser Wilhelm II. nach 1890 nicht mehr erneuert wurde.  Auf der anderen Seitebeendeten 1904 Frankreich und England durch die „Entente cordiale“ ihre alten Differenzen und bereiteten damit ein  Defensivbündnis gegen das Reich vor. 1907 trat Rußland diesem Bündnis bei und rundete mit dieser „Triple Entente“ die Mächtekonstellation ab.
Die oft beklagte Einkreisung der Mittelmächte Deutschland und Österreich-Ungarn war perfekt! Überdies fand im Sommer 1909 in der russischen Hauptstadt St. Petersburg ein Slawen-Kongreß statt: die am 5. Oktober 1908 erfolgte Annexion Bosniens und der Herzegowina durch Österreich wurde als Provokation empfunden und dagegen ein panslawistisches Bündnis unter russischer Führung projektiert. In den Jahren 1912 und 1913 tobten zwei Balkankriege, denen ein antitürkisches und dann antiösterreichisches Bündnis unter bulgarischer und dann serbischer  Führung vorausgegangen war. Die dominante Stellung Serbiens konnte nur gegen Österreich gerichtet sein, und so fielen am 28. Juni 1914 die verhängnisvollen Schüsse von Sarajewo: der proslawische Thronfolger Franz Ferdinand und seine Gattin wurden vom Serben Gavrillo Princip ermordet; im Hintergrund stand ganz offensichtlich der serbische Geheimbund „Schwarze Hand“, der bis in die höchsten Regierungskreise reichte. Aber auch andere europäische Geheimbünde und internationale Finanzkreise hatten ihre Hände im Spiel. Von Politikern und Historikern wurden seither immer wieder Fragen nach der „Kriegsschuld“ auf geworfen und Vorwürfe erhoben, vor allem freilich als politisches Instrument gegen die Verlierer des großen Krieges.
Meistens wurde und wird der Nationalismus als treibende Kraft angeklagt, neuerdings werden neben der reichsdeutschen Seite vor allem Kaiser Franz Josef und der Generalstabschef Conrad von Hötzendorf als Kriegstreiber schlechthin apostrophiert! Tatsächliche „Schuld“ haben freilich –  und das sei ausdrücklich betont – a l l e am Ersten Weltkrieg beteiligten Staaten auf sich geladen. War der Besuch des Thronfolgers ausgerechnet an dem für die Serben in Erinnerung an die Schlacht am Amselfeld von 1389 heiligen Veitstag eine Provokation, so war das österreichische Ultimatum vom 23. Juli 1914 in der Formulierung sicher auch kein diplomatisches Glanzstück. Ob aber die europäischen Politiker wie „Schlafwandler“ in den Krieg gegangen sind, wie unlängst ein australischer Autor getitelt hat, sei dahingestellt. Sehr bald erfolgten russische und deutsche Unterstützungserklärungen für die eine und andere Seite, Ende Juli gab es in St. Petersburg französisch-russische Geheimgespräche mit Bekenntnissen zur serbischen Souveränität. Am 25. Juli beschloß der russische Kronrat in Krasnoje Selo die direkte Unterstützung Serbiens, und am 28. erfolgte schließlich trotz deutscher und anderer Vermittlungsversuche die Kriegserklärung Österreich-Ungarns an Serbien.
Zwei Tage später erfolgte die russische Generalmobilmachung, einen Tag darauf die österreichisch- ungarische und französische. Nach dem Deutschland von Rußland die Aufhebung der Mobilmachung gefordert und darauf  keine Antwort erhalten hatte, erfolgte am 1. August die deutsche Generalmobilmachung und die Kriegserklärung  an Rußland und wenig später an Frankreich.
Nach dem Einmarsch deutscher Truppen in Belgien, wie es der deutsche Generalstab aus strategischen Gründen gemäß dem Schlieffen-Plan gefordert hatte, stellte England, ein erklärter Gegner  deutscher Wirtschaftsexpansion und der Flottenaufrüstung durch Tirpitz, ein Ultimatum an das Reich, in dem die Respektierung der Neutralität Belgiens gefordert wurde, die allerdings zu diesem Zeitpunkt durch die Zusammenarbeit mit Frankreich mehr als fraglich geworden war .Dieses Ultimatum bedeutete nichts anderes als die englische Kriegserklärung an Deutschland, worauf sich weitere wechselseitige Kriegserklärungen förmlich überschlugen.
Zum Weltkrieg wurde der militärische Konflikt bereits am 23. August 1914 durch die Kriegserklärung Japans an Deutschland und  im November durch die russische-englisch-französische Kriegserklärung an die jetzt überwiegend asiatische Türkei. Folgenschwer für die Mittelmächte war das Übergehen des bisherigen Verbündeten Italien auf die Seite der Alliierten: der Londoner Vertrag vom April 1915 hatte den Italienern die Brennergrenze, Istrien, Dalmatien, Libyen und Gebiete in Kleinasien zugesichert; im Mai bzw. im August erfolgten die Kriegserklärungen an Österreich-Ungarn und Deutschland. Im gleichen Jahr schloß sich Bulgarien diesen beiden Ländern an, während Rumänien, dem Siebenbürgen und das Banat in Aussicht gestellt wurde, 1916 und Griechenland 1917 auf die Seite der Alliierten traten.
Noch folgenschwerer wurde der fadenscheinig mit dem deutschen U-Boot-Krieg begründete Kriegseintritt der USA im gleichen Jahr; Wilsons 14-Punkte-Programm sollte sich später als verhängnisvoll erweisen.
So verbluteten in vier Kriegsjahren die europäischen Völker auf den Schlachtfeldern und im Stellungskrieg in Frankreich – Verdun wurde zu einem Fanal des Grauens, - in Flandern – hier war es Langemarck - , in Galizien, in den Dolomiten und am Balkan. Der erste moderne Krieg der Weltgeschichte wurde technisiert nun auch in der Luft geführt, die Meere sahen Schlachten wie am Skagerrak, es wurden die ersten U-Boote eingesetzt und am Festland die ersten Tanks bzw. Panzer. Leidtragende waren nicht nur die Soldaten, sondern zunehmend auch die Zivilbevölkerung. Besonders in Deutschland und in Österreich brach die Versorgung der Menschen, also vor allem der Kinder, Frauen und alten Leute zusammen; die seit Februar 1915 einsetzende  völkerrechtswidrige Hungerblockade der Engländer wirkte sich bis in die  Nachkriegszeit verheerend aus. Rußland brach 1917 als erstes zusammen, nach einer bürgerlichen und einer bolschewistischen Revolution wurde der Zar abgesetzt und später ermordet, mit dem Frieden von  Brest-Litowsk schied es aus dem Krieg aus. Die Mittelmächte durften jetzt hoffen, nachdem sie bereits1916 mit der Wiedererrichtung Polens eine Befriedungsaktion eingeleitet hatten. Letztendlich waren aber alle Anstrengungen umsonst, die Materialüberlegenheit vor  allem der USA wirkte sich kriegsentscheidend aus. Friedensfühler der Mittelmächte wurden ignoriert oder waren einfach lächerlich, wie die Aktion des letzten österreichischen Kaisers Karl, der in der „Sixtusaffäre“ einen Vertrauensbruch an deutschen Bundesgenossen beging. Das Ende kam schnell. Nach dem Waffenstillstand  vom November 1918 folgten die Zertrümmerung der mitteleuropäischen Monarchien und mit den Pariser Vororteverträgen von Versailles, Saint Germain und Trianon die Friedensdiktate. Österreich-Ungarn wurde in Nationalstaaten aufgeteilt, Millionen Deutsche wie Ungarn wurden fremden Staaten unterstellt, dem deutschen Rest-Österreich ohne Südtirol und Untersteiermark der Anschluß an Deutschland verboten. Den Deutschen im Reich, von denen es nach Ansicht französischer Politiker 20 Millionen zu viel gab, wurden bedeutende Gebietsabtretungen von Elsaß-Lothringen, Nordschleswig bis nach Westpreußen und Oberschlesien diktiert, sinnlosungeheuerliche  Reparationen bis in die 80erJahre des vorigen Jahrhunderts auferlegt, Industrieanlagen demontiert und das Heer auf 100.000 Mannabgerüstet. Diese „Friedens“-Diktate führten zu einem völligen politisch- wirtschaftlich- moralischen Niedergang der deutschen Mitte Europasund legten den Keim zum nächsten Weltkrieg, der den „Zweiten Dreißigjährigen Krieg“ abschloß und mit dem völligen Zusammenbruch Deutschlands enden sollte.

Der Autor Univ.Prof.i.R. Dr.Reinhard R. HEINISCH ist Historiker und wirkte ab 1967 am Institut für Geschichte der Universität Salzburg, ab 1980 als a.o. Professor. Er ist auch Präsident der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde.

(Quelle: Wegwarte 3 /2014)


Illegaler EU-Staat festigt sich weiter: Beispiel EU-Solidaritätsklausel

EU-Mitgliedstaaten beschließen die Erweiterung der gegenseitigen Hilfe in Notfällen.

Mit der "Solidaritätsklausel" des Vertrages von Lissabon erhalten die im "ATLAS-Verbund" zusammengeschlossenen europäischen Spezialeinheitene eine vertraglich Gundlage. Diese hat der Europäische Rat am 25. Juni 2014 nun erweitert: Die "Solidaritätsklausel" kann zukünftig in Anspruch genommen werden, wenn eine Situation, "schwerwiegende Auswirkungen auf Menschen, die Umwelt oder Vermögenswerte" haben kann. 

„Die  Verabschiedung (...) geschah im Verborgenen: Der Punkt tauchte nicht in der Tagesordnung des Treffens auf. Die Presse war nicht informiert. Jedoch handelt es sich um eine der umstrittensten Regelungen der EU-Verträge. Genau deshalb war die Ausformulierung der ‚Solidaritätsklausel’ bei der Unterzeichnung des Vertrages von Lissabon auf einen späteren Zeitpunkt verschoben worden“, sagte der Bundestagsabgeordnete der Linken, André Hunko. „Die ‚Solidaritätsklausel’ ist überflüssig, denn die EU verfügt bereits über Mechanismen zur gegenseitigen Hilfe im Falle von Katastrophen. Zum anderen verstärkt die Klausel den Kurs auf eine Militarisierung der Innenpolitik, da auf Anfrage auch Militär in einem anderen Mitgliedstaat eingesetzt werden kann. Ich befürchte dass es um den innenpolitischen Bündnisfall geht: Der soll gelten, wenn ‚schwerwiegende Auswirkungen auf Menschen, die Umwelt oder Vermögenswerte’ drohen. Sogar politisch motivierte Blockaden in den Bereichen Energie, Transport und Verkehr oder Generalstreiks sind mit erfasst“, so Hunko weiter( DWN).

 "Ende des Jahres soll eine "integrierte politische Krisenreaktion" geprobt werden. Fünf Mitgliedstaaten zeichnen für die Vorbereitung verantwortlich, auch der Auswärtige Dienst und die Kommission machen mit. Die Übung wird dabei nicht auf EU-Kapazitäten beschränkt bleiben. Auf Bitten mehrerer Mitgliedstaaten wird auch geprüft, ob Fähigkeiten der NATO ebenfalls eingebunden werden.(...)

Betätigungsfeld für europäische Spezialeinheiten

Naheliegender ist aber, dass mit der "Solidaritätsklausel" die europäischen Spezialeinheiten erstmalig ein konkretes Betätigungsfeld erhalten. Polizeiliche Spezialkräfte aus Deutschland, Österreich und Belgien hatten hierzu das "ATLAS-Netzwerk" gegründet, in dem sich auch die deutsche GSG 9 organisiert. Ziel ist die Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Einsätzen. In jährlichen Trainings werden Einsatztaktik, Technik und Kommunikationsstrategien eingeübt. Manche Länder entsenden zudem Angehörige ihrer Gendarmerien in das Netzwerk.
Im Rahmen von ATLAS werden jährlich Trainings durchgeführt, die Terroranschläge, Geiselnahmen oder andere politische Krisen simulieren. Letztes Jahr hatte sich das Netzwerk erstmalig zu einer grenzüberschreitenden Übung in mehreren Ländern verabredet. Die deutsche GSG 9 hatte die Federführung der Maßnahme inne, die von der Kommission als bislang größte "Anti-Terror-Übung" gelobt wird.
Tatsächlich scheint die ausformulierte "Solidaritätsklausel" maßgeschneidert für die ATLAS-Truppe: Ihr Einsatzgebiet bezieht sich ebenfalls auf "vom Menschen verursachte Krisensituationen", wenn diese eine "ernste unmittelbare physische Bedrohung" für Personen, Eigentum, Infrastrukturen oder Institutionen darstellen. Laut der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch wurden die Finanzen des "ATLAS-Netzwerks" in den vergangenen Jahren um 500% aufgestockt. Letztes Jahr wurden weitere Mittel bewilligt. Vorausgegangen war ein Antrag aus Österreich, Deutschland, Belgien, den Niederlanden und Frankreich", berichtet heise.de - TELEPOLIS



2014-06-26

Freihandel mit Gift und Genen?


Ich freue mich sehr über die Unterschriftenaktion der Kronenzeitung bezüglich der Freihandelszone mit den USA. Diese Aktionen können sehr viel bewirken.
Die Verhandlungen laufen geheim, damit wir nicht merken, dass genau dass was wir nicht wollen, uns aufgezwungen werden soll.
 Die Einführung genveränderter Lebensmittel. Die USA kann weder in Japan noch Russland  und ganz neu in Venezuela ihren Genfraß mehr verkaufen. Diese großen Abnehmer verweigern die Abnahme  von genveränderten  Produkten. Jetzt sollen die amerikanischen Überschüsse nach Europa gedrückt werden. Europa frisst alles und das mach die Amerikaner sehr zuversichtlich.
In Amerika sterben nach einer russischen Studie inzwischen jedes Jahr 2 Mio. Menschen an den Folgen der Gennahrung. Der Diabetes und die Fettsucht und die Allergieen haben um über  50 % zugenommen seit dort Genfraß konsumiert wird. So kann man die Zahl der zusätzlichen Toten leicht ausrechnen.
Gentechnik nützt einzig und alleine den Genkonzernen und ihren Helfern aus Politik und Wissenschaft, zur Vermehrung ihrer Profite. Den Konsumenten  schadet die Gentechnik, weil mit dem Genfraß mindestens ein Gift und ein Antibiotikum in sein Essen gemischt wird. Billiger wird es dadurch auch nicht.

In einem aktuellen Schreiben an die EU-Kommissare verlangen wir, dass die genveränderte Nahrung zuerst einen Sicherheitstest bestehen müsse, bevor sie zugelassen werden, nicht umgekehrt. Das man dies verlangen muß ist eigentlich eine Zumutung, denn es geht um ein sehr wichtiges Menschenrecht.

Die Europäische Lebensmittelbehörde verlässt sich auf die 1 bis 3-monatigen Studien der Genkonzerne, womit es möglich ist, alle Krankheiten die erst später auftreten vorsätzlich auszublenden.
Prof. Seralini in Frankreich hat bei zweijährigen Versuchen exakt nachgewiesen, dass die Versuchtiere vorzeitig sterben, mit Krebsgeschwüren überwuchert werden und elendiglich zu Grunde gehen wenn man sie nur zwei Jahre mit Gensoja füttert. Aber die EU reagiert darauf nicht. Über 30 Millionen Tonnen Gensoja wird nach wie vor ganz legal in die EU importiert und gelangt so in unsere  Nahrung.

Volker@helldorff.biz  A-9111- Haimburg  Tel. 04232 7086

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Ärzte, Bauern und Juristen für gentechnikfreie Nahrung
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2014-06-25

Die EU-Erweiterung kennt keine Finalität

Wie ein Riesenkraken frißt die EU ein Land nach dem anderen. Nach dem Barcelona-Prozeß wird sich die EU bis Nordarfrika ausweiten. Jeder kann sich vorstellen, was das bedeutet: Ein Riesenzentralstaat mit verschiedensten Kulturen, Religionen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Am Beispiel Bulgarien sieht man dieses eklatante Ungleichgewicht: Das  Lohnniveau  in  Bulgarien  ist  bis  heute  so  niedrig,  das  niedrigste  in  Europa,  dass  sogar  chinesische  Firmen  einzelne  Aufträge  auf  Bulgarien  übertragen. Ein  Arbeiter, mit  oder  ohne  Familie,  muß  mit  rund  400 €  oder  auch  weniger  auskommen. Besonders  schlecht  geht´s  den  Alten. So  bekommen  tausende  Pensionisten, die  jahrzehntelang  brav  unter  dem  kommunistischen  Regime  gearbeitet  haben , heute  oft  nur 70 €  im  Monat,  müssen  aber  bei  den  neu  ins  Land  eingezogen  Firmen  wie  Billa, Lidl,  Kaufland, Hofer, usw.  für  alle  Waren  ganz  normale  EU-Preise  bezahlen. (...) "Das  ganze  Land  am  Schwarzen  Meer  dreht  sich  auch  in  der  EU  in  einer  riesigen  Abwärts-Spirale. War  die  Industrieproduktion  schon  in  den  achtziger  Jahren  so  dramatisch  gesunken, dass  der  Lebensstandard  rapid  zurück  ging, so  leben  heute  nahezu  90 %  der  Bulgaren  unter  dem  EU-Existenz-Minimum"(Quelle).

In Rumänien und in östlichen Teilen Ungarns ist es nicht viel besser mit dem Einkommen. Trotzdem wird schon der nächste Kandidat Albanien bekanntgemacht. Diese Länder sind wie "schwarze Löcher, die hunderte Milliarden an Steuergeldern der (noch) halbwegs "wohlhabenderen" Ländern, wie Deutschland und Österreich unwiderstehlich ansaugen. Das wird den Österreichern schwer schaden. Dazu kommen die zu erwartenden, steigenden "Sozialvölkerwanderungen", aus den neuen, unterentwickelten EU-Ländern in andere EU-Staaten, die nicht ohne schwerwiegende Folgen zu verkraften sein werden. Jetzt schon kommen jeden Tag tausende arme Wirtschaftsflüchtlinge über die grünen Grenzen. Das österreichische Sozialsystem wird kippen und weiter nach unten nivelliert werden müssen.

Die EU basiert auf einer Übertragung von Souveränität auf EU-Institutionen, die nie von der Bürgerschaft genehmigt wurde, ein demokratischer GAU, könnte man sagen. Auf Zeit übertragene Macht an Politiker darf jedoch in einer Demokratie nie an Dritte weitergegeben werden, ohne Genehmigung des Souveräns, weil sie kaum noch rückholbar ist!  Die EU ist im Wesentlichen damit beschäftigt, sich selbst zu vergrößern, sich militärisch auszuweiten, sich für tausende ihrer Mitarbeiter satte Gehälter zu genehmigen, sich für Konzern- und Lobbyisten-Interessen einzusetzen, eine Neoliberale Privatisierungs-Agenda durchzusetzen und damit befasst, die Mitgliedsstaaten scheibchenweise aufzulösen und zu entmachten, um im internationalen Systemwettbewerb die Nase vorn zu haben.



2014-06-24

Litauen soll 19. Euro-Land werden - aber ohne den Willen der Bevölkerung?

Die Euro-Zone soll weiterhin wachsen und Litauen zum 1. Jänner 2015 als 19. Mitglied aufnehmen. Das empfiehlt die EU-Kommission in einem heute in Brüssel veröffentlichten Bericht zur Euro-Reife des baltischen EU-Landes.

„Dass Litauen nun die Voraussetzungen für die Einführung des Euro erfüllt, ist das Ergebnis einer langjährigen umsichtigen Haushaltspolitik und wirtschaftlicher Reformen“, sagte EU-Währungskommissar Olli Rehn. Der Finne forderte die EU-Staaten auf, dem Euro-Beitritt Litauens zum Jahresbeginn 2015 zuzustimmen, verlautbart der ORF.

Die Bevölkerung Litauens ist aber scheinbar nicht so überzeugt von der EU-Mitgliedschaft. So findet am 29. Juni ein Referendum darüber statt, ob Ausländer litauische Landbesitzer sein dürfen, obwohl die Hürde für ein Referendum in Litauen extrem hoch ist. Das offizelle Litauen vergleicht dieses Referendum mit dem einer EU-Austritts-Abstimmung, schreibt der "AllesSchallundRauch"-Blog: 

Von den kontrollierten Westmedien praktisch nicht erwähnt, findet am 29. Juni in Litauen ein Referedum statt. Man will ja nicht, dass die EU-Bürger an diesem Beispiel auf "dumme Gedanken" kommen. Die litauische Bevölkerung wird darüber abstimmen, ob wie bisher nur litauische Staatsbürger Landbesitzer sein dürfen oder auch Ausländer. Für die Litauer ist das Heimatland ein emotionales Thema, aber die EU velangt die Abschaffung der Einschränkung. Damit das Referendum überhaupt zustande kam, mussten 300.00 Unterschriften gesammelt werden, eine sehr hohe Hürde bei theoretisch 3 Millionen Einwohners. Theoretisch deshalb, weil Litauern die grösste Auswandereung oder Flucht aller EU-Länder erlebt hat und nur noch 2 Millionen Menschen dort leben. Deshalb wird auch darüber abgestimmt, die Hürde auf 100.000 zu reduzieren. Die etablierten Partein (alle pro EU) waren über das Zusatandekommen des Referdums völlig schockiert, sind doch alle bisherigen 19 Versuche eine Volksabstimmung zu initiieren an der hohen Hürde gescheitert. Anfänglich haben die antidemokratischen Euro-Turbos versucht das Referedum über den Landbesitz überhaupt nicht staatfinden zu lassen. Jetzt sagen sie, die Abstimmung käme einer Frage über den weiteren Verbleib in der EU gleich. Sollten die Litauer die Freigabe des Aufkaufens von Land durch "Investoren" ablehnen, dann wäre das ein Nein zu EU.
Mehr: Alles Schall und Rauch Blog)

2014-06-22

Nationale Anbauverbote von gentechnsich veränderten Pflanzen sicher?

An den vor kurzem verlautbarten Meldung, dass jedes EU-Mitgliedsland selbst entscheiden kann, ob gentechnisch veränderte Pflanzen zugelassen werden oder nicht sind berechtigt Zweifel aufgekommen. Eine Flut von Klagen von Konzernen ist zu erwarten, würde Österreich von der neuen "Opt-Out"-Regel Gebrauch machen. Garantiert wird über kurz oder lang auch Österreich von den Gentechnik-Konzernen über den Tisch gezogen werden. Aber wie wird die österreichische Bundesregierung in dieser heiklen Frage die Österreicher diesmal hinters Licht führen? Die Schuld der EU geben, wenn letzlich der (undeklarierte) "Genfraß" auf Herr und Frau Österreichers Tellern landet und weitere "Horror-Saatgut-Sorten" aus den USA und anderswo letzlich doch in Österreich angebaut werden dürfen müssen? Oder mit wird man mit Übergangszeiten zu beruhigen versuchen? 

Tatsache ist, das die Bundesregierung schon jetzt jeden Rechtsetzungsakt der EU mit der Subsidiaritätsbegründung vom Tisch fegen hättekönnen. Würde das Volk befragt, gäbe es die derzeitigen EU-Verträge mitsamt der Euro-"Rettungspolitik" mit EFSF, EFSM, ESM genauso wenig wie EZB-  Fiskalpakt, Bankenunion, Basel-Verträge usw. gar nicht, wenn die EU-hörigen Staatsführer und die EU-"Ohne-Wenn-und-Aber"-Parteisklaven im österreichischen Parlament einmal umdenken und auf die Mehrheit der Österreicher hören würden und nicht mit vorauseilendem Gehorsam allem, was da hinter verschlossenen Brüssler- Türen auf Österreich losgelassen wird, zustimmen und ratifizieren würden. Nur in der Frage des Genfraßes, den Chlorhühnchen, Käfigeiern, Gensaatsorten etc. sind die Österreich besonders sensibel. Da wird es schon interessant, wie die Politik mitsamt den Medien die Bürger herumkriegen werden.


2014-06-21

EU-Assoziierungsabkommen treibt die Ukraine in den Krieg!

Video: Die Ukraine ist US-okkupiertes Territorium, die USA wollen Krieg!

 Hon. Prof. DI. Dr. Heinrich Wohlmeyer schreibt:

 Ukraine – Immerwährende Neutralität geboten

Ich stamme aus der Familie, die dem im Zweiten Weltkrieg «tief verletzten Bären Russ­land» Vertrauen und Verständnis entgegengebracht hat, obwohl der «Kalte Krieg» scheinbar alle Lösungen unmöglich gemacht hatte. Mein Onkel, der Historiker Dr. Nr. Heinrich Raab (er war in der Schweiz), und der Politiker Ing. Julius Raab brachten die immerwährende Neutralität als Instrument der Entkrampfung ins Spiel. Das Ergebnis war der «Staatsvertrag».
Mein verstorbener Bruder Ioannes schmuggelte die ersten diesbezüglichen Briefe aus der Schweiz unzensuriert durch die Kontrollen der Alliierten.
Ich denke, dass der kommende, begrüssenswerte Besuch Putins in Wien – flankiert durch Gespräche mit den «Einkreisern» Russ­lands – dazu benutzt werden sollte, für die Ukraine eine immerwährende Neutralität nach Schweizer Muster, die international garantiert sein sollte, auf Spur zu bringen. Gleichzeitig sollte eine glaubwürdig föderale Staatsstruktur geschaffen werden, die allen ethnischen Gruppen die Angst vor Fremdbeherrschung nimmt.
Dazu müssen auch die in Kiew Regierenden, die selbst durch einen Putsch und mit ausländischer Hilfe an die Macht gekommenen sind, mit den Aufständischen im Osten der Ukraine reden. Dies verweigern sie aber bislang.
Auch müsste den Russen ihr Kriegshafen am Schwarzen Meer für immer zugestanden werden.
Ich weiss, das dies den Interessen der internationalen Waffenwirtschaft (den «Geo­politikern») – insbesondere jener in den USA – widerspricht, aber wir müssen es wagen, um unsägliches Leid, insbesondere auf europäischem Boden, zu verhindern.
Was ich in letzter Zeit bei allen diplomatischen Veranstaltungen erlebt habe, war nämlich einseitig Schuld zuweisende Kriegshetze – verbunden mit der Aufforderung zum Aufrüsten und zur «Schutzgeldzahlung» an die Noch-Vormacht des Westens, deren finanzielle Schwierigkeiten evident sind.    •

(aus Zeit-Fragen  Nr. 13 v. 18.6.2014) 


EU-Herrschaft: EuGH entscheidet über Staatsfinanzierung aus dem Nichts!

 
Professor Schachtschneider in Wien

Deutschland, wie Österreich und viele andere EU-Staaten haben noch einen langen Weg zur Freiheit: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat aufgrund der Verfassungsbeschwerde von Professor Dr. K.A. Schachtschneider festgestellt, dass die Staatsfinanzierung der EZB offensichtliches Unrecht ist. Aber: Das BVerfG überlässt die Entscheidung über die Finanzierung der Staatshaushalte aus dem Nichts - ohne Volksabstimmung - dem Europäischen Gerichtshof!  Fremde Richter entscheiden über das Schicksal der Deutschen. Jedes EU-Land hat einen Richter. Und: Es muss gar kein deutscher Richter bei der Entscheidung dabei sein. Das ist offensichtliches Unrecht! Das letzte Wort in Rechtssachen muss doch das eigene Verfassungsgericht haben!  Souverän ist, wer frei ist, so Prof. Schachtschneider. Frei ist aber ein Volk nur,  wenn es selbst über ihr Schicksal entscheiden darf. Richter sind auch Vertreter des Volkes und müssen eigene Richter sein, wenn Deutschland ein Rechtsstaat sein will. Wollt ihr EU-Herrschaft oder Freiheit müssen sich die EU-"Bürger" fragen!


Auszug aus der Stellungsnahme von Prof. Dr. K.A. Schachtschneider:

Bundesverfassungsgericht erklärt die Staatsfinanzierung der Europäischen Zentralbank für offensichtliches Unrecht


Ohne die Käufe der Staatsanleihen der schwachen Volkswirtschaften des Eurogebietes durch das System der Europäischen Zentralbanken (ESZB) und die Europäische Zentralbank (EZB) von den Geschäftsbanken, welche diese Anleihen von den Staaten erworben haben, wäre das Eurogebiet schon zerfallen, im Zweifel das Euroabenteuer schon beendet. Allein die Anleihekäufe der EZB hätten jedoch nicht genügt, um die Kreditmärkte zu beruhigen und die Zinssätze so zu senken, daß sie für alle Mitglieder der Eurozone tragfähig sind. Am 6. September 2012 hat die EZB darum beschlossen, daß sie dauerhaft und unbegrenzt Staatsanleihen der Staaten, welche sich unter einen Rettungsschirm, sei es die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) oder der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM), begeben haben, am Sekundärmarkt ankaufen werde, wenn diese Staaten die ihnen von EFSF oder vom ESM auferlegten strengen Konditionen erfüllen. Das Projekt nennt die EZB Outright Monetary Transactions, OMT. Das hat die Kreditmärkte beruhigt und zunächst einmal den betroffenen Staaten die Schuldentragfähigkeit dadurch ermöglicht, daß das ESZB und die EZB die Schulden über den Ankauf der Staatsanleihen zu geringen Zinssätzen übernehmen und letztlich als Verluste abschreiben.

Die EZB hat also die unbegrenzte und dauerhafte monetäre Staatsfinanzierung zugesagt, anders formuliert: die Finanzierung der Staatshaushalte aus dem Nichts.
Das BVerfG hat am 14. Januar 2014, bekanntgegeben am 7. Februar 2014, die europarechtlichen Fragen, welche das OMT-Programm aufwirft, gemäß Art. 267 AEUV dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt, das Verfahren insoweit von den anderen Verfahren abgetrennt und bis zur Entscheidung des EuGH ausgesetzt. Zu den anderen Beschwerdegegenständen wird am 18. März 2014 ein Urteil verkündet.
Das ist eine gute Nachricht.

(...)Das BVerfG hat klargestellt, daß das Programm, so wie es formuliert ist, ein ausbrechender Rechtsakt ist. Er mißachtet das demokratierechtlich für die europäische Integration  wesentliche Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung (Art. 5 Abs. 1 und 2 EUV), d. h. er geht über die Befugnisse hinaus, welche der EU zur gemeinschaftlichen Ausübung der mitgliedstaatlichen Hoheit übertragen sind, ist somit ultra vires.

Es ist zu erwarten, daß der EuGH diese Rechtsfrage anders beurteilt. Dieses „Gericht“ pflegt sich als Motor der Integration zu betätigen. So hat es die Eurorettungspolitik in seinem mehr als fragwürdigen ESM-Urteil (Thomas Pringle versus Ireland auf Vorlage des Supreme Courts Irlands) auch gegen das Bail-out-Verbot des Vertrages aus Art. 125 AEUV gestützt. Aber das BVerfG wird die deutsche Verfassungsidentität und damit die Souveränität Deutschlands auch gegen den EuGH zur Geltung bringen und bringen müssen. Entgegen der Verfassungsidentität dürfen nach Art. 79 Absatz 3 GG und auch nach dem Europaartikel 23 des Grundgesetzes keine Hoheitsrechte auf die EU übertragen werden. Die EU darf sich aber auch nicht Hoheitsbefugnisse anmaßen, die sie nicht hat. Das hat die EZB mit der monetären Staatsfinanzierung, die nach Art. 119, 123 und 127 AEUV nicht zu ihrem Aufgaben und Befugnissen gehört, offensichtlich getan.


>>>> Zum Artikel auf www.kaschachtschneider.de

2014-06-20

Erdogan in Wien: Assimiliert euch nicht!


Dieser Aufruf vom türkischen Premier macht doch nachdenklich. Die Integration und Assimilation von einwanderungswilligen Ausländern ist doch Voraussetzung für die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Die Türken sollen also, so Erdögan am Donnerstag in Wien, ruhig nach Österreich kommen und sich nicht assimilieren! Üblicherweise wird mit der Assimilation von Einwanderern die Annahme der Sprache (bei gleichzeitiger Aufgabe ihrer eigenen) und der Gewohnheiten und Bräuche ihres Aufnahmelandes verbunden. Die Verschmelzung der Türken und Österreichern in diesem Fall.
 Wie fühlen sich die Wiener in Favoriten, Meidling, Margareten, Ottakring und Donaustadt, wo man zu Zig-tausenden diese neuen Österreicher antrifft, die gar keine Österreicher werden wollen. Erdogan ruft auf, dass sich seine Landsleute nicht an die Österreicher anpassen sollen. Ein großer Teil der in Österreich lebenden Türken folgt sicher diesem Aufruf. Ist so eine Einwanderungspolitik gesetzeskonform? Die EU-hörigen Politiker in der Bundesregierung wollen scheinbar das Volk austauschen. Das kann nur verfassungswidrig sein, weil durch das fehlende Zusammengehörigkeitsgefühl, die gemeinsame Sprache, auch die gemeinsame Religion, kein wirklicher Diskurs zur politischen Willensbildung stattfinden kann. Dadurch fehlt die Voraussetzung für die Politik zu erkennen, was das Volk will und welche Gesetze das Volk möchte. Der Wille des Volkes ist das Gesetz. Das Volk ist der Staat und macht die Gesetze. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Wie soll ein rechtmäßiges Gesetz entstehen - mit dem alle Staatsbürger einverstanden sein können - wenn die Bürger sich nicht einmal austauschen können oder wollen?

Die EU-"Grundfreiheiten" öffnen alle Grenzen und schleifen alle Maßnahmen zum Schutze der Österreicher.
 Das gilt es zu ändern!




EU-Ausbeuterabkommen TISA und TTIP fast fix


TISA bringt weitere Deregulierung und Liberalisierung von öffentlichen Dienstleistungen wie etwa die Gesundheits-, Wasser- und Energieversorgung, Bildung und - trotz der nicht lange zurückliegenden Finanzkrise - der Finanzsektor. Es wird aber ausdrücklich im Vertragsentwurf festgehalten, dass die Bereiche jederzeit ausgeweitet werden können. Künftig wird mit Leiharbeitern aus dem Ausland "gehandelt" werden.

Der TISA und TTIP-Vertrag bringt das Recht zur Klage gegen Staaten für private Firmen! Das bedeutet Milliardenklagen und in der Folge eine weitere Absenkung des Standards auf vielen Ebenen in Österreich. 

Auf Kosten der Allgemeinheit werden einige reicher, während auf der anderen Seite die Arbeitslosenheere weiter wachsen, das Pensionsantrittsalter ansteigen wird und die Abschläge bei Frühpensionierung weiter angehoben werden. 

Aus TISA und TTIP soll man nicht mehr aussteigen können! Und das ohne die Österreicher zu fragen! Da ist kein Hauch von Demokratie mehr zu spüren. Die EU-Diktatur zeigt ihre Fratze! Wer jetzt nicht reagiert, der ist selbst schuld und hat die Folgen zu tragen. Wählt die EU-Parteien ab! Widerstand ist Pflicht!

Was ist TISA? - Youtube

http://www.iknews.de/2014/06/19/tisa-im-windschatten-der-wm-das-finale-der-globalisierung-laeuft/ 

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/06/19/usa-melden-fortschritt-bei-wasser-privatisierung/ 


Beim „Freihandelsabkommen“ zwischen den USA und der EU, genannt  TTIP (Transantlantic Trade and Investment Partnership) geht es nur vordergründig um Freihandel. Zölle spielen ja im Handel zwischen der EU und den USA kaum eine Rolle. Vielmehr geht es um die weitere Abschaffung von Schutzgesetzen für die Österreicher in vielen Bereichen: Finanz, Industrie, Gesundheit, Dienstleistungen, Energie, Wasser, Flächennutzung, Immigrantenarbeitsrecht, öffentliche Auftragsvergabe, Lebensmittel, Saatgut (gentechnisch veränderte Lebensmittel, Chlorhuhn etc.),  Sicherheit, Überwachung, Patente, Datenhandel, Urheberrechte. Eine Harmonisierung für die verbrecherische US-Ausbeuterpolitik. Eine extreme Senkung der ehemals guten österreichischen Standards droht. Mit dem TTIP werden künftig private Konzerne Staaten (Österreich) klagen können! Der EU-Handelskommissar  De Gucht hat die Aufnahme des Investorenschutzes in das TTIP verteidigt. Großkonzerne sollen künftig den gleichen Rechtsstatus wie Nationalstaaten haben und könnten demokratisch zustande gekommene Gesetze damit angreifen, die ihren Profit-Interessen zuwiderlaufen.  Banken- und Konzernrechte vor nationale Rechte! Das sollen sich die Österreicher bieten lassen?
Wie werden sich die Österreicher oder deren Politik-Vertreter in Regierung und Parlament angesichts drohender Milliardenstrafzahlungen gegen die Abschaffung von österreichischen Maßnahmen zum Schutz der Wirtschaft und Bürger wehren können?

Das TTIP ist ein weiterer Schritt zur Entmachtung der Bürger zu Gunsten privater Profiteure. Geheim, unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird die Freiheit der Bürger weiter abgeschafft!

De Gucht will sogar die nationalen Abstimmungen über das TTIP verhindern. Falls Österreich überhaupt gefragt wird, kann man davon ausgehen, dass die österreichische Bundesregierung wie immer dem  „TTIP-Wahnsinn“ zustimmen wird.

Die österreichische Zuschauerdemokratie, der Parteienstaat (die Macht der Parteien nimmt die politische Freiheit der Bürger) muss einer wirklichen politischen Mitsprache der Bürger - nach Schweizer Modell - weichen.
Um dem Ziel, in Frieden und Freiheit leben können, eine Chance zu geben, muss Österreich aus der EU austreten. Eine Reform der EU ist nicht möglich und auch nicht gewollt. Der TTIP ist dafür ein weiteres Beispiel. Widerstand gegen diesen Zwangsvertrag ist Pflicht!

 Unterschreiben Sie beispielsweise das laufende EU-Austritts-Volksbegehren auf ihrem Magistrat oder Gemeindeamt! WebseiteFormular zum Ausdrucken>>

http://eu-austritt.blogspot.co.at/2014/04/eu-horror-freihandelsabkommen-mit-den.html
Video zum Thema

Freihandelsabkommen USA/EU - Alle Macht den Konzernen in der Wegwarte 2/2014

2014-06-19

Mehr soziale Verbundenheit

von Dr. Annemarie Buchholz-Kaiser*

Als der Eiserne Vorhang geöffnet und mit einer ökonomischen Operation «Schock-Behandlung» Russland in die Knie gezwungen wurde, wusste noch keiner von uns, was Hochmut und Grössenwahn im westlichen Bündnis ausrichten würden. Mit Schrecken hatten die Mediziner 1985 das «Erscheinen» eines neuen Virus zur Kenntnis genommen, das aus zwei in der Natur nicht vereinbaren Teilen zusammengesetzt war. Im Nu stiegen die Zahlen der Ansteckungen, die letztlich zu einem qualvollen Tod der angesteckten Menschen führten. Zuerst kamen die Zahlen aus Afrika. «Dort musste man aber auch etwas unternehmen gegen die Überbevölkerung», sagte ein versierter älterer Chemiker offen in einem Gespräch. Doch dann zeigte das Buch «And the Band Played on» noch eine ganz andere Dimension des Benützens von ganzen Bevölkerungsgruppen auch in unseren Ländern der ersten Welt. Dann kam die offene Drogenszene – zum Schrecken von Eltern, Lehrern und Mitbürgern allgemein. Thomas Zeltner verteidigt diesen «Paradigmenwechsel» noch heute.
Dr. Franziska Haller und ich setzten uns zu diesem Zeitpunkt – Ende der 80er Jahre – in den USA mit Elternorganisationen in Verbindung, die der gleichen Entwicklung bedrückt und voller Trauer über die verlorenen Söhne und Töchter gegenüberstanden. Sie entwickelten bereits Aufklärungsprogramme für Schulen und Jugend-Organisationen.
Im Zuge dieser gemeinsamen Bemühung des Suchens nach Wegen der Besserung, im Zuge auch weiterer Mitarbeit in den Organen der Uno und des Ecosoc (Economic and Social Council der Uno) lernten wir die eigene Generation aus den 60er Jahren neu kennen. Sie waren als Bürgerrechtler, als Pädagogen, auch im Marsch durch die Institutionen anders – reifer – geworden. Nur ein Teil hatte sich ganz einbinden lassen und fortan zu allen destruktiven Entwicklungen geschwiegen. Die meisten aber waren als Privatmensch ausserhalb des Berufes weiter aktiv. Sie wussten inzwischen um die Schwierigkeit nachhaltiger Verbesserung angesichts eines militärisch-industriellen Komplexes, der keineswegs nachzugeben bereit war. Ein Teil war religiösem Denken verpflichtet, viele eher säkularer Weltanschauung zugetan. Allen aber waren Ziele gemeinsam: die Kriege beenden, die Bildung der Unterschicht-Kinder verbessern, der Umwelt Sorge zu tragen beginnen.
Dieses breite Spektrum hatte auch im Jahrhundert zuvor sich die Hand reichen müssen. Dass ein Plattwalzen aller Kultur-Unterschiede nicht mit napoleonischen Dekreten erzwungen werden kann, hat in der Schweiz Jahre dauernde Grundsatz-Diskussionen nötig gemacht, bis 1848 aus dem losen Staatenbund ein Bundesstaat gebildet werden konnte: Damit begann erst eigentlich der konsequente Weg in Richtung Willensnation mit religiösen, sprachlichen, mentalitätsmässi­gen, auch geistig-seelischen Unterschieden. Eine Generation nach der andern war an der Arbeit, das politische Leben in offene, sachorientierte, entwicklungsfähige Gemeinsamkeit überzuführen.
Ob wir uns Pestalozzis Pädagogik und ­politische Haltung zum Vorbild nehmen, ob Niklaus von Flüe, der als Oberrichter sich aus der Tagespolitik zurückzog, um grundsätzlich beraten zu können, ob Gottfried Keller, der mit mehr säkular-liberalem Denken die Grundlage für aufrechten Bürgersinn formulierte, ihnen allen war die Sorge um Masshalten, innere Bescheidenheit und gegenseitigen Respekt heilig.
Dass wir (erstmals in der Tagsatzung von 1796 und dann 1832) den Eidgenössischen Dank-, Bitt-, Buss- und Bettag beschlossen zum Zeitpunkt des Sommerendes, da die Natur gegeben hat, was sie kann, war nicht nur der Gefahr von Hungersnöten wegen, sondern war Friedensarbeit an unserem eigenen Inneren. Andere Länder haben den Thanks-Giving-Day, das Erntedankfest oder ähnliches: Dieser Tag der Besinnung hat für sie alle die Bedeutung der Verpflichtung für eine sorgsame, friedliche Weiterentwicklung der Welt – nach dem Deutsch-Französischen Krieg erst recht.
Man weiss heute kaum, wo beginnen, um die Unterschiede in der Geschichte nicht nur unserer europäischen Länder, sondern vor allem auch unserer schweizerischen Eidgenossenschaft zu erklären. Eines aber hat die Zeit bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges gelehrt: Noch mehr Krieg, noch mehr Sieger-Wahn, noch weitere zerstörerische Waffen, das geht nicht mehr.
Auch in der heutigen Welt kommen wir aus unterschiedlichen Lagern, verschiedenen Kulturen und Religionen – doch dieses gemeinsame Nein zu weiterem Krieg ist der Mehrheit gemeinsam. Das Gedicht, das Joe McCaroll vor über 10 Jahren formulierte und als Zeichen der Verbundenheit schenkte, sei darum an dieses ganze offene menschliche Feld weitergereicht. Es möge verbinden und ermutigen – nicht zuletzt auch unsere Freunde in den USA im Herzen der Kriegsmacht. England, Kanada, Australien und Neuseeland haben keinen Grund, den Krieg, der die Welt nur ökonomisch an den Rand des Abgrundes geführt hat, weiterzuführen. 1965 wurde die Nachkriegspolitik in Verträge für 50 Jahre gegossen. Sie laufen in zwei Jahren aus. Das Fiasko könnte grösser nicht sein für eine moderne Welt, der alles an Wissenschaft und Kommunikation zur Verfügung stand.
Nun ist das Spiel zu Ende. Die multi­polare, vernetzt arbeitende Welt muss sozialere und demokratischere Wege einschlagen, und sie wird es tun. Sie muss nach Ländern getrennt die Verantwortung übernehmen und an der Behebung der Schäden zu arbeiten beginnen. Reichen wir einander die Hand, aus welchem weltanschaulichen Lager auch immer wir kommen. «Seid grossmütig», empfahl Bruder Klaus der Stadt Konstanz. Vergesst alles Kleinliche, Trennende – es hat keinen Sinn. «Join us to work for peace. War is obsolete in todays world», rief Doug Rokke uns vor einigen Jahren an der Konferenz «Mut zur Ethik» über den Atlantik zu – im Wissen um die endlosen Schäden des Uran-Desasters nicht nur in Somalia und nach den Balkan-Kriegen. Dass in Falludjah, in Libanon und in Gaza noch schlimmere Waffen im Feldtest zum Einsatz kamen, macht das Ganze nur dringlicher.    •
*    Der Artikel «Mehr soziale Verbundenheit» wurde im September letzten Jahres von der Autorin verfasst und in Zeit-Fragen Nr. 28 vom 10.9.2013 veröffentlicht. Da dieser Artikel grundlegende Gedanken beinhaltet und eine ethische Position einnimmt, die von einem zutiefst humanen Ethos getragen ist, haben wir uns entschlossen, diese Gedanken aus aktuellem Anlass erneut unseren Lesern zu unterbreiten.
GemeinschaftsgefühlGemeinschaftsgefühl
To know with the mind of the other;
To hear as he hears;
To feel with the heart of the other,
His hopes and his fears.
Verstehen mit dem Verstand des anderen;
Hören mit seinen Ohren;
Fühlen mit dem Herzen des anderen,
Seine Hoffnungen und seine Ängste.
To walk with his step,
To see with his eyes,
To breathe with his breath,
To weep with his cries.
Gehen in seinem Schritt,
Sehen mit seinen Augen,
Atmen mit seinem Atem,
Weinen mit seinen Tränen.
To feel a second heart like his in yours,
To know what he needs and to seek it with him.
Gemeinschaftsgefühl, communion of heart,
Gemeinschaftsgefühl, communion of soul.
Fühle ein zweites Herz wie seines in Deinem,
Zu wissen, was er braucht und es suchen mit ihm.
Gemeinschaftsgefühl, Herzensverwandtschaft,
Gemeinschaftsgefühl, Einheit der Seelen.
To know yourself well, now that’s a good start,
And then know the other.
To sense what he needs, before he can tell
Like a child with his mother.
Dich selbst kennen, das ist ein guter Anfang,
Und den anderen verstehn,
Fühlen, was er braucht, bevor er es sagt,
Wie eine Mutter es macht mit ihrem Kind.
To stand in his shoes,
To see from his past,
You must learn how to lose –
That’s the first and the last.
Stehen in seinen Schuhen,
Schauen aus seiner Geschichte,
Du musst lernen, dich ganz hinzugeben –
Das ist der Anfang und das Ziel.
To Annemarie Buchholz-Kaiser
Joe McCarroll

(Quelle: Zeit-Fragen Nr. 12/2014)

2014-06-18

EU-"Zuschauerdemokratie" nimmt die Freiheit!

 Ein erfolgreiches EU-"Bürgerbegehren ist für die EU-Kommission, welche die EU-Gesetze vorschlägt nicht verbindlich. Das zeigten das Scheitern der ersten erfolgreichen Initiativen bezüglich Wasserprivatisierung und Stammzellen.

Durch die Europäische Bürgerinitiative können die "Unionsbürger" bewirken, dass sich die Europäische Kommission mit einem bestimmten Thema befasst. Hierfür müssen in zwölf Monaten insgesamt eine Million gültige Unterstützungsbekundungen in einem Viertel aller EU-Mitgliedsstaaten gesammelt werden. Die "Werte der EU" darf durch eine Bürgerinitiative nicht beeinflusst werden, sonst scheidet sie von vornherein aus. Was wohl diese "Werte" genau sind?

Und: Die EU-Kommission muss sich dmit einer erfolgreich zustande gekommenen Bürgerinitiative lediglich beschäftigen und eine Stellungnahme zu ihr abgeben, sie hat aber keine darüber hinausgehenden Handlungspflichten. Der entsprechende Gesetzesvorschlag kann von der Kommission dann ein wenig umgeändert werden und schon liegt er wieder auf dem Tisch. Auch das geplante Freihandelsabkommen, das hinter verschlossenen Türen von EU-Polikern mit den Vertretern der USA ausgehandel wird, kann eine solche Bürgerinitiative nicht stoppen. Es werden höchstens Übergangszeiten eingeräumt, so wie bei der Gentechnik.

Das ist eine "Scheindemokratie", eine "Zuschauerdemokratie", eine Irreführung der Bürger in den verschiedenen Nationalstaaten. Es wird auf EU-Ebene eine politische Teilnahme suggeriert, die keine ist. Die EU-Gesetzgebung ist nicht ausreichend legitimiert. Die Kommission schlägt vor und beschließt gemeinsam mit dem Rat und den EP die Gesetze. Aber nur etwa 1% der Gesetzesvorlagen werden im jeweiligen Ministerrat überhaupt behandelt. Beschlossen werden die Gesetze sowie schon in den Ausschüssen hinter dicken Türen. Das EP hat in wichtigsten Politiken nichts zu bestimmen. Der Europäische Rat kann sich Kompetenzen selbst gegen welche die EU noch braucht und selbst die eigenen Verträge werden gebrochen, bzw. ohne wirklich Mitsprache der Bürger so geändert, wie es von einer kleinen Minderheit gewollt ist. Professor Schachschneider nennt das ein sanfte Diktatur.

Dagegen ist in der Schweiz ein Anliegen des Volkes für die Politik verbindlich. Eine Bürgerinitiative kann leicht ins Leben gerufen werden. Es genügen 50.000 bzw. 100.000 Unterschriften um entsprechende Entscheidungen der Politik verbindlich abstimmen zu lassen. Die Schweizer bestimmen sogar ihre Steuern selbst. Sie können alle politischen Entscheidungen damit wirklich entscheiden und haben damit echte Freiheit. Die Parteien müssen sich nach dem Volk richten und nicht umgekehrt.

Wer sich für seine Freiheit einsetzen will, muss sich dafür einsetzen aus der EU auszutreten, dann ist die Chance auf Einführung der Schweizer direkten Demokratie möglich und damit beispielsweise Österreich oder Deutschland wirklich souverän. Souveränität heißt Freiheit. Niemand ist frei ohne wirkliche politische Mitsprache. Das EU-Bürgerbegehren mit ihren Instrumenten Campact, Open Petition und Co. sind das nicht.

2014-06-16

Die EU zerstört die Nationen, nur im Fußball gibt es n o c h die Ausnahme.

Deutschland startete sensationell in die WM: 4:0 gegen Portugal mit Christiano Ronaldo und Co! Die Deutschen feierten schon in der ersten Halbzeit. Leider ist Österreich nicht qualifiziert und ich darf die Bundeshymne nicht mitsingen :-(

Die EU ist de facto ein funktionaler Bundesstaat und kein Staatenverbund mehr. Jeder EU-Bürger darf seine EU-Grundfreiheiten einklagen. Wer gegen die Werte der EU verstößt, der wird sanktioniert oder geklagt.
Ein Wunder, dass Fußballfans nicht gegen die Werte der EU verstoßen: Was würde der EuGH entscheiden, wenn ein Nationalspieler, etwa Alaba (Österreich) in der Deutschen Nationalmannschaft spielen möchte? EU-Bürger müssen ja überall gleichbehandelt werden. Jeder EU-Bürger darf doch in der ganzen EU arbeiten, ohne Ausnahme.

Darüber hinaus:

Ist man nicht automatisch ein Rechtsextremist, wenn man Deutschland ruft? Sich als Deutscher freut? Wo bleibt eigentlich die Antifa oder sonsige mit Steuergelder bezahlte "Gutis" (Gutmenschenschläger)?  Linkswächter? Die bezahlten Deutschland-Abschaffer? Lauter Rechtsfaschisten in den Fußballstadien; das soll erlaubt sein? Ich rate jedem, der am liebsten morgen schon die Nationalstaaten abschaffen möchte, einen Fußballspieler zu suchen, der sein Recht als EU-Bürger verteidigen will.

Konsequenterweise werden künftig alle Nationalmanschaften aufgelöst werden und eine EU-Mannschaft auftreten. So wie die USA. Das traut man den Fußballfans nocht nicht sagen. Auch Angela Merkel nicht, die sich mit Deutschland über den Erfolg im Stadion offensichtlich freute. Oder hat sie darüber noch nicht nachgedacht?

Die Bürger sollten sich jedenfalls auch über diese Tatsache Gedanken machen, wenn sie die EU-Parteien weiterhin wählen! Bürger zieht rechtzeitig die Notbremse: Wählt die EU ab!

Die EU-"Rettungsschirme" und Co. müssen finanziert werden: Sie sagen Millionäre und meinen uns!

Dr. Tassilo Wallentin, Rechtsanwalt in Wien in der Krone Bunt vom Sonntag 15. Juni 20114:

Mithilfe der Klassenkampfparole von der "Millionärssteuer" will die SPÖ unauffällig ein Gesetz im Paket beschließen, wonach steurpflichtige Bürger dem Staat ihr gesamtes Hab und Gut unter detaillierter Angabe des Geldwertes melden müssen. Das ist ein ungeheuerlicher Angriff auf unser Eigentum und ebnet den Weg für die zu erwartenden Massenenteignungen.

(...) Die wirklich Reichen hingegen lässt man wie so oft ziehen. Denn Stiftungen und Firmenvermögen will die SPÖ von der Millionärssteuer ausnehmen. Für Hypo-Pleiten & Co. soll doch lieber der einfache Bürger mit seinem bereits x-fach versteuerten Vermögen geradestehen.

Zum ganzen Artikel>>>

2014-06-15

Info-Stand-Aktionstage fürs Volksbegehren 2014 - jeweils 9 bis 16 Uhr (wenn nicht anders angegeben)





Donnerstag, 10. Juli, in  GRAZ / Ecke Herrengasse-Stubenberggasse, von 10 bis 17 Uhr,
Notar13 bis 17.00 Uhr

Die Arbeit an der Einleitung des EU-Austritts-Volksbegehrens wird 2014 mit besonderer Intensität weitergehen. Bis Anfang Dezember haben wir noch „Zeit“, die gesetzlich geforderte Zahl von rund zehntausend gemeindeamtlich/notariell bestätigten Unterstützungserklärungen zu schaffen;  mehr als sechstausend gültige, liegen uns dzt. vor. Wer von den WEGWARTE-Empfängern noch nicht im Vorjahr (2013) oder heuer im Magistrat/ Bezirksamt/Gemeindeamt oder vor‘m Notar unterschrieben hat, möge dies bitte unbedingt so rasch wie möglich nachholen. Unterschriften aus früheren Jahren zählen nicht (mehr), wie in früheren WEGWARTE- Ausgaben erläutert. Jede in den genannten Behörden geleistete Unterschrift erspart unseren ehrenamtlichen Mitarbeitern viel Zeit und Geld, das wir ansonsten für noch mehr Aktionstage und Notarhonorare aufwenden müssen. Letzteres ist das größte Problem beim Zustandekommen der nötigen Zahl von Unterstützungs-Erklärungen! Allen herzlichen Dank, die dabei bisher mitgeholfen haben; wir müssen hoffen, daß dies auch weiter möglich sein wird....

2014-06-14

Jean-Claude Juncker – Ein bekennender Lügner als Kommissionspräsident?



Rechtsanwalt
           Dr. Eva Maria Barki
               1010 Wien, Landhausgasse 4 / Minoritenplatz 6
 Telefon (++43-1) 535 39 80, 535 06 78,++43-1) 533 88 48, 
                           barki@lawvie.at
Der Streit um den Posten des Kommissionspräsidenten ist beschämend, zugleich aber symptomatisch für den Zustand der Europäischen Union, deren Erosion immer deutlicher zutage tritt. Die Unterstützer von Jean-Claude Juncker berufen sich auf ein „von den großen Parteien“ abgegebenes „Versprechen“, Othmar Karas, einer der Vizepräsidenten des Europäischen Parlamentes, spricht sogar von einer „Demokratiepolitischen Verpflichtung“, alles andere wäre „ein Schlag in das Gesicht der Europäischen Demokratie und ein Wortbruch“.
Die bereits vor den Wahlen erfolgten Absprachen über die Postenverteilung werden nunmehr als „demokratisches Wahlrecht“ dargestellt, wie wohl ein Vorschlagsrecht für die Nominierung des Kommissionspräsidenten ausschließlich dem Europäischen Rat zukommt, das Parlament hat lediglich ein Vetorecht. Der Name Jean-Claude Juncker stand auch auf keinem Stimmzettel, er konnte daher gar nicht gewählt werden. Aus interessenpolitischen Absprachen eine „Demokratiepolitische Verpflichtung“ abzuleiten, zeigt ein ebenso bedenkliches Demokratieverständnis wie die Äußerung der Kanzlerin Angela Merkel beim „Mini Gipfel“ mit den Regierungschefs von Schweden, Großbritannien und der Niederlande, als sie sagte: Ich möchte ihn als EU-Kommissionspräsidenten.“
Wer hat Angela Merkel hiezu bevollmächtigt oder beauftragt? Besteht die Europäische Union nicht aus 28 Mitgliedern, vertreten von 28 Regierungschefs? Wurden die anderen Regierungschefs gefragt, etwa auch von Kroatien, oder meint man, dass ein neues Mitglied nichts mitzureden hat?
Und was meint Angela Merkel, wenn sie gleichzeitig alle Seiten dazu aufruft, im „Europäischen Geist“ zu handeln? Nur zu oft haben wir vernommen, dass immer dann der „Europäische Geist“ beschworen wird, wenn die Europäische Union eigene Gesetze gebrochen hat oder Regierungen kritisierte, die zwar nach dem Buchstaben des Gesetzes richtig, jedoch nicht im „ europäischen Geist“ gehandelt, das heißt sich den politischen Direktiven der Europäischen Union nicht unterworfen haben.
Bei der Diskussion um den Kommissionspräsidenten geht es nicht um Inhalte, sondern ausschließlich um die personelle Besetzung. Doch wer ist Jean-Claude Juncker? Warum befassen sich die Medien zurückhaltend oder gar nicht mit seiner Person?
Juncker war als Vorsitzender der Eurogruppe und Ministerpräsident des Finanzplatzes
Luxemburg ein Förderer von Banken – 2008 zum „European Banker oft the Year“ gewählt -, aber auch Motor zahlreicher demokratieverletzender Willensbildungen, nicht nur in der Europäischen Union, sondern auch in Luxemburg und anderen Mitgliedstaaten.  Legendär sind seine zahlreichen, demokratieverachtenden Äußerungen:
Wenn es ernst wird, muss man lügen.“ (FAZ 2011) Juncker hat wiederholt bekräftigt, er habe in den 22 Jahren seiner politischen Tätigkeit oft gelogen. Ich bin für geheime Verhandlungen in dunklen Räumen.“ (FAZ 2011)
Noch deutlicher wird Juncker jedoch als er sagt: "Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.", (DER SPIEGEL 52/1999)
Der Euro-Architekt Juncker trifft sich ideologisch hiebei mit dem Architekten der Europäischen Union Guliano Amato, welcher als Vizepräsident des Europäischen Konvents maßgebend an der Ausarbeitung der Europäischen Verfassung beteiligt war und als Leiter der Amato-Gruppe nach dem Scheitern der Verfassung deren Inhalt in den Lissabon-Vertrag übertragen hat. Amato in einem Interview mit La Stampa am 12.7.2000 einige Monate nach dem obzitierten Interview von Juncker im Spiegel: „Deshalb ziehe ich es vor, langsam vorzugehen und die Souveränität Stück für Stück zu zerbrechen.......“ Er lobt das Mittelalter als Vorbild, weil es keine Nationalstaaten, sondern Mächte ohne Territorium gegeben hat. Sein Credo: „Demokratie braucht keinen Souverän.“
Die Strategie ist offenbar die Bürger vor vollendete Tatsachen zu stellen und gegen ihren Willen den Europäischen Superstaat unter Ausschaltung der staatlichen Souveränität und des Selbstbestimmungsrechtes der Völker zu errichten. Nicht das Volk ist Grundlage der Demokratie, sondern die Eliten, Plutokratie statt Demokratie ist das Ziel.
Juncker ist in seinem eigenen Land abgewählt worden. Der überwiegende Grund war nicht sein kolportierter Hang zum Alkohol, sondern ist Juncker über eine Geheimdienstaffäre sowie über die Terroranschlagsaffäre gestolpert, weil sich in dem derzeit immer noch anhängigen Gerichtsverfahren herausgestellt hat, dass die 20 Terroranschläge in den 80er Jahren in Luxemburg von der NATO „Stand Behind Organisation“ als Operation unter falscher Flagge organisiert wurden. Jean-Claude Juncker hat Fehler bei der Aufdeckung zugestanden.
Die Bevölkerung seines eigenen Landes hat daher kein Vertrauen mehr zu ihm. Ist Jean-Claude Juncker daher tatsächlich der Mann, welcher das Vertrauen und den Glauben an die Europäische Union wiederherstellen kann? Oder ist in analoger Anwendung des Zitates von Graf Joseph Marie de Maistre Jedes Volk hat die Regierung, die es verdient“ die Europäische Union schon so heruntergekommen, dass sie einen Jean-Claude Juncker verdient?
Wien, am 12.6.2014                                                                                                                                        Eva Maria Barki
Postsparkassenkonto Mr. 2.393.399, BLZ 60000, IBAM AT186000000002393399, BIC OPSKATWW
UID-Mr. ATU10496603

Jean Claude Juncker - ein Lügner als Kommissionspräsident
Jean-Claude Juncker- Kopp-Verlag

http://citizengo.org/de/8583-wir-lehnen-jean-claude-juncker-ab

2014-06-13

Zum Gedenken an Univ.- Prof . Dipl.-Ing. Dr. Hans Peter Aubauer


                                                                  



Voll Trauer über den schmerzlichen Verlust, aber tief dankbar für die Widerstandsarbeit gegen die EU nehme ich Abschied von Univ.- Prof. Dipl.-Ing. Dr. Hans Peter Aubauer (1939-21.4.2014). Seine Arbeit und sein Mut wird mir immer eine Hilfe im Kampf für ein freies und neutrales Österreich sein.


Einige Schriften:
Naturwissenschaftliche Erkenntnisse und ihre Grenzen 


Demokratie braucht Ressourcenneutralität
und Bevölkerungsautonomie
Hans P. Aubauer

                                  Feldkirch, am 6. September 2009
               Ressourcenneutralität meint, kein Ressourcenverbrauch auf Kosten anderer Länder. Bevölkerungsautonomie meint, keine Geburtenraten auf Kosten anderer Länder. Denn die Freiheit zur demokratischen Selbstbestimmung darf nicht dieselbe Freiheit anderer Länder einschränken. Insbesondere darf keinem Land die Verfügungsgewalt über seine eigenen Ressourcen, seine Nahrung, Energie, Rohstoffe entrissen werden. Sie sind die natürliche Existenzgrundlage. Kein Land darf enteignet werden, gezwungen werden, seine Leben spendenden Ressourcen auszuführen, außer gegen gleichwertige Ressourceneinfuhren. Daraus folgt aber die Unverträglichkeit eines Überschusses von Ressourceneinfuhren mit demokratischer Freiheit.

Die Ressourcenneutralität
               20% der Weltbevölkerung verbrauchen 88% der Naturressourcen, produzieren 75% der Schadstoffe und Abfall, gewinnen daraus 85% des Einkommens und Geldes mit dem sie die 88% der Ressourcen kaufen. Dass die Reichen die Ressourcen der Armen bestenfalls mit dem Geld erwerben, das sie aus der Ressourcenverwertung gewinnen, genügt nicht als Rechtfertigung für diesen Raub an Lebenschancen. Denn ihrer natürlichen Existenzmöglichkeiten beraubt, geraten die Ressourcengeberländer in Not, Elend und hohe Geburtenraten. Die Bevölkerung wächst schneller, als die Wirtschaft wachsen kann. Damit steigt die Armut und dies beschleunigt das hohe Bevölkerungswachstum. Beide schaukeln einander gegenseitig hoch (eine „Malthus Falle“, im Internet unter: „malthusian trap“). Als verzweifelter Ausweg erscheint eine Einwanderung in reiche Länder, wodurch aber nicht nur der Wohlstand, sondern auch der Ressourcenverbrauch der Einwanderer ansteigt. Der ungerechte Ressourcenstrom von den armen in die reichen Länder bewirkt einen unsinnigen gleichgerichteten Migrationstrom. Unsinnig, weil jeder Einwanderer entweder den Ressourcenstrom anhebt, oder den individuellen Wohlstand im Zielland absenkt. Denn ein und dieselbe begrenzte Ressourcenmenge muss unter mehr Menschen aufgeteilt werden. Die Eingewanderten nutzen die Ressourcen ihres Herkunftslandes nicht direkt in diesem, sondern indirekt im Zielland, in das die Ressourcen hin geflossen sind. Sie wandern mehr oder weniger den Ressourcen und damit dem Möglichkeiten nach, aus ihnen Wohlstand zu erarbeiten, ein Rückfall in das Zeitalter der jagenden und sammelnden Nomaden.
              Die Ressourcenneutralität entzieht dieser Absurdität die Basis: Die reichen Länder kommen nach einem Übergang mit den eigenen Ressourcen aus und mit jenen, die sie mit ihnen einhandeln können. Wenn etwa mit Bananen die Fläche eines äquatornahen Landes genutzt wird, wird dessen Bürgern eine gleichwertige eigene Fläche zur Verfügung gestellt. Erreicht wird dies beispielsweise durch eine schrittweise zunehmende Besteuerung der Ressourcen sowie des in den Importen enthaltenen grauen Ressourcenanteils. Eine Besteuerung, die aufkommensneutral ist, weil die dabei aufgebrachten Mittel verwendet werden, um bisherige Steuern um ein und denselben Betrag pro Kopf zu senken, oder diesen Betrag zurückzuzahlen. Die reichen Länder leisten auf diese Weise ihren Beitrag zum Abbau des Wohlstandsgefälles zu den armen Ländern. Sie lassen diesen ihre eigenen natürlichen Ressourcen und liefern ihnen kostenfrei das Wissen, um daraus möglichst viel Lebensqualität zu gewinnen.
             Der zur Demokratie nötige Freiraum kann nur außerhalb des sich gefährlich verschärfenden globalen Verteilungskampfes um rasch knapp werdende Naturressourcen gefunden werden. Demokratie und die gewaltsame „Sicherung von Ressourcenimporten“ schließen einander aus. Die Ressourcenneutralität ermöglicht dagegen die militärisch, politische Neutralität.

Die Bevölkerungsautonomie
                Die Ressourcenneutralität ermöglicht aber auch die Bevölkerungsautonomie, die Freiheit jeder Bevölkerung demokratisch über die Maßnahmen entscheiden zu können, von denen ihre zukünftige Größe abhängt. So könnte die Bevölkerung etwa anlässlich der regelmäßig stattfindenden Parlamentswahlen gefragt werden, um wie viele jährliche Prozent sie wachsen oder schrumpfen will, und dies nach ausführlicher chancengleicher Diskussion der Vor- und Nachteile der zur Wahl stehenden Optionen. Die schwierige Absenkung der Nutzung der Naturressourcen auf das Angebot des eigenen Landes (auf die Ressourcenneutralität) muss mit der Möglichkeit der Wahl zwischen den Alternativen einhergehen, ob Wenige individuell über viele Ressourcen verfügen wollen oder Viele über wenige.
               Wohlstand (noch besser Wohlbefinden) lässt sich nur durch menschliche Arbeit aus diesen Naturressourcen gewinnen. Und wenn ein Land mit nur wenigen natürlichen Ressourcenvorkommen gesegnet ist, dann hängt das Wohlbefinden vor allem von der Qualität dieser Arbeit ab, von der Bildung, dem Einfallsreichtum und der Tüchtigkeit seiner Bevölkerung. Deshalb muss ihre Mehrheit nicht nur wählen können, wie viele immigrieren, sondern auch wer. Derzeit wandern im Mittel weniger Qualifizierte ein, und hoch Qualifizierte aus. Das Potential zur Schaffung von Wohlbefinden sinkt: Weil die Qualifikation Eingewanderter oft auch nach mehreren Generationen nicht angehoben werden kann und weil die Effizienz der Schulen wegen der Überlastung mit Integrationsaufgaben abnimmt. Und die Einwanderung hoch Qualifizierter aus armen Ländern ist ungerecht, weil sie in ihren Herkunftsländern bitterlich fehlen.
              Es darf keinen Vorteil bringen, wenn Länder mehr als die eigenen Naturressourcen verbrauchen oder wenn sie mehr Menschen in die Welt setzen, als von ihnen getragen werden können, sodass sie auswandern müssen. Im Einklang mit dem Verursacherprinzip müssen selbst verursachte Lasten auch selbst getragen werden und dürfen nicht auf andere Länder abgewälzt werden. Diesem Territorialprinzip, der Eigenständigkeit kleiner, überschaubarer, beherrschbarer und daher demokratischer Einheiten, steht das immer dominanter werdende Globalprinzip entgegen:

Territorial- statt Globalprinzip
             Insbesondere seit den Schrecken des letzten Weltkriegs wird es unter der täuschenden Flagge „globaler Grundfreiheiten“ vorangetrieben. Während Franklin D. Roosevelt in seiner achten „State of the Union Adress“ vom 6. Jänner 1941 noch eine politische Ordnung entwarf, die auf „Vier Grundfreiheiten“ zur Meinungsäußerung, zur Religion, sowie von Not und Furcht – überall in der Welt – aufbaut, findet sich in seiner mit Winston Churchill am 1. August 1941 beschlossenen „Atlantik Charta“ bereits folgender vierter Grundsatz: „…alle Staaten,….(sollen) gleichermaßen Zutritt zum Handel und zu den Rohstoffen der Welt erhalten, um zu wirtschaftlichem Wohlstand zu gelangen…“. In seiner Rede an der Universität in Zürich vom 19. September 1946 entwarf dann Churchill die Vision „Vereinigter Staaten von Europa“. Aus dieser Vision ist inzwischen die Europäische Union (EU) geworden, getragen von „Vier Grundfreiheiten“ der Niederlassung und des Verkehrs von Kapital, Waren und Diensten, die aber schon gar nichts mit denen Roosevelts zu tun haben. Im Einklang mit Ihnen hebt die „Raw Materials Initiative” 2008 der EU hervor, dass :…”die Sicherung eines zuverlässigen und ungestörten Zugangs zu Rohstoffen ein zunehmend wichtiger Faktor für die Konkurrenzfähigkeit der Union … sei…“; oder: “… Die Tatsache dass sich einige wichtige Rohstoffquellen in Teilen der Welt befinden, die keine Marktwirtschaft haben, oder politisch bzw. ökonomisch instabil sind, stellt besondere Risiken dar…“; oder die EU Handelsstrategie “Global Europe” 2006: „… Hohe Priorität muss es sein mit den Beschränkungen des Zugangs zu Ressourcen, wie Energie, Metallen (…) primären Rohstoffen fertig zu werden…“:           
           Es gilt sich die Ressourcen der Länder der Welt anzueignen - mit allen Mitteln. Dass es dort Menschen gibt, die die eigenen Ressourcen zum Leben brauchen, wird ignoriert. Die gefährlich harmlos klingende Parole: „…Allen Staaten den Zutritt zu den Rohstoffen der Welt erhalten…“ untergräbt das Recht jedes Staates auf die eigenen Ressourcen. Sie wird von den Mächtigen dieser Welt gepredigt, weil sie in der Lage sind, lästige Konkurrenten der Ausbeutung der Ressourcen zu verdrängen und diese an sich zu reißen.
           Jeder zweite in der EU verspeiste Fisch wird in auswärtigen Gewässern gefangen, meist an den Küsten Afrikas, wo er zur Grundnahrungsversorgung gehört. Nachdem EU-Fischtrawler die Küsten Somalias leer gefischt hatten und sich aus der Gegenwehr der dadurch einkommenslos gemachten Fischer die Piraterie entwickelt hatte, wird allein diese Piraterie militärisch bekämpft und die Raubfischerei der EU nun auch auf die Küsten Westafrikas ausgedehnt. Zudem wird Afrika als Müllhalde und Absatzmarkt missbraucht und Schritt für Schritt seiner Lebensmöglichkeiten beraubt. EU-Abfall, wie Elektronikschrott wird unter Umgehung aller EU-Normen „entsorgt“, um die Kosten ihrer Einhaltung zu umgehen. EU-Nahrungsmittel werden auf afrikanischen Märkten weit unter den Preisen angeboten, zu denen dies die dortigen Kleinbauern können.
            Eigenstaatlichkeiten oder Demokratien sind all dem im Wege. Sie sind „abzuschaffen“, wenn sie etwa gemäß der zitierten EU Dokumente keinen zuverlässigen und ungestörten Zugang zu ihren Rohstoffen ermöglichen, etwa dadurch, dass sie „keine Marktwirtschaft haben“, oder „politisch bzw. ökonomisch instabil sind“. Oder man errichtet mehr oder weniger gewaltsam von außen korrupte Regierende, die die freie Ausbeutung der Rohstoffe des Landes gegen den Willen der eigenen Bevölkerung ermöglichen. Wobei vor allem das militärisch mächtigste Land mit schlechtem Beispiel vorangeht: Es verschwendet besonders viele Ressourcen anderer Länder und hat in den letzten beiden Jahrhunderten durchschnittlich jedes zweite Jahr in anderen Ländern interveniert oder sie gewaltsam militärisch angegriffen, ohne dass dies als Verteidigung rechtfertigbar war. Mehrmals wurden dabei demokratisch gewählte Staatsverantwortliche durch Diktatoren ersetzt. Wenn dieses Globalprinzip Schule macht, führt es geradewegs in die globale Selbstauslöschung. Ausgehend von friedlichen, selbstgenügsamen und ressourcenneutralen Keimzellen ist das Globalprinzip aufzulösen!


Volksentscheide mit Informationsausgewogenheit
Hans Peter Aubauer


Einleitung
Die indirekte Parteiendemokratie gerät auch in Österreich in den de­struktiven Einfluss der Medien, in die Abhängigkeit von Lobbys und auch deswegen immer mehr außer Kontrolle, vor allem weil das kon­trollierende Korrektiv des Souve­räns, des Volkes, zunehmend aus­geschaltet wird. Die Volksvertreter vertreten nicht mehr die Interessen des Volkes, kennen sie gar nicht, in­teressieren sich nicht für sie, finden sie eher störend und haben die Ein­flussmöglichkeit des Volkes auf die Politik insbesondere durch den Sou­veränitätsabbau zugunsten der Euro­päischen Union undemokratisch zurück gedrängt. Undemokratisch, weil es grundsätzlich keine demo­kratische Möglichkeit geben kann, die Demokratie einzuschränken oder
gar abzuschaffen! Ganz entspre­chend der indirekt demokratischen Möglichkeit die Ausübung der Souveränität durch Regierende in wiederkehrenden Wahlen zu über­prüfen, müsste zumindest auch die EU-Mitgliedschaft Österreichs re­gelmäßig evaluiert werden. Das Volk müsste nach einer ausgewogenen Diskussion gefragt werden, ob es mehrheitlich mit der bisherigen Mit­gliedschaft so einverstanden ist, dass sie fortgesetzt werden soll.
Zunehmend wird dagegen bequem indirekt demokratisch über die Köpfe der Menschen und gegen ihre mehrheitlichen Interessen entschie­den, wodurch die Menschen je nach Temperament in die Resignation, in das Aufbegehren oder bestenfalls in das Desinteresse getrieben werden —ganz im Interesse der Machthaber. Weil die Orientierung am Volks‑
willen durch die stabilisierende Rückkoppelung der Bevölkerung zwischen den Wahlgängen fehlt, ist das Machtviereck aus Parteien, Me­dien, Lobbys und der Europäischen Union instabil. Es droht in unbe­herrschbare Konflikte, in die Unre­gierbarkeit und damit in die Versuchung abzugleiten die letzten demokratischen Elemente zu besei­tigen und sie durch polizeistaatliche zu ersetzen. So entstehen Diktaturen. Formal existiert in Österreich das Volksbegehren. Von den Bürgern mühevoll erarbeitete Volksbegeh­rensergebnisse bleiben aber auch dann ohne Wirkung, wenn sie be­achtlich sind. Formal gibt es auch eine Volksabstimmung. Das österrei­chische Volk wurde aber bei der we­sentlichsten Abstimmung über seinen EU-Beitritt im Jahr 1994 durch eine Propagandakampagne ir­regeführt. Zu weiteren drastischen Einschränkungen der österreichi­schen Souveränität, etwa durch den Lissabon Vertrag wurde die Bevöl­kerung gar nicht mehr gefragt. For­mal gibt es das Bürgerbegehren der EU. Es demonstriert aber nur die Überheblichkeit gegenüber den Be­völkerungen. Faktisch bietet die Po­litik der Bevölkerung keinerlei direkt demokratische Kontrollmöglichkei­ten.
Die auf die Politik übermächtig her­einbrechenden Herausforderungen -eine sozial verträgliche Reduktion der Belastung der Natur auf ihre Be­lastungsgrenze - der Ausstieg aus globalen Ressourcenverteilungs­kämpfen - die nationale Bewältigung des weltweiten Bevölkerungs-, Kon­sum- und Kapitalzuwachses - die Rettung des eigenen Entscheidungs­spielraumes bei gleichzeitig wach­sendem Globalisierungsdruck - diese Herausforderungen sind jedenfalls nur mit einer „direkt demokratisch kontrollierten indirekten Demokra­tie" zu bewältigen, also einer indi­rekten Demokratie zusammen mit Volksentscheiden, vor denen ausrei­chend und ausgewogen diskutiert sowie informiert wird: Volksent­scheide weitgehend nach Schweizer Vorbild und die vorbereitenden Dis­kussionen etwa nach dem Vorbild der „Regierungskampagne Kern­energie" vor der Volksabstimmung im Jahr 1978 und durchaus nach dem Vorbild der gerade stattfinden­den öffentlichen Diskussionen um das Projekt Stuttgart 21. Nur erwäh­nen möchte ich hier den Vorschlag einer „liquid democracy"1, die die neuen elektronischen Kommunikati­onsmöglichkeiten zu einer Misch‑
form von indirekter und direkter De­mokratie nutzt.
Zu den Volksentscheiden
Erstens - durchaus entsprechend der Schweizer Bundesverfassung sollte geregelt werden, welche Art von Gesetzen, Staatsverträgen und ande­ren Sachfragen zwingend einer Volksabstimmung (einem obligatori­schen Referendum) unterstehen (z. B. Verfassungsänderungen, Ein­schränkungen der Souveränität oder der Neutralität, ausländische Kampf­einsätze).
Zweitens - die übrigen Gesetze sol­len einem fakultativen Referendum unterliegen, d.h. innerhalb von drei Monaten nach der Verabschiedung eines Gesetzes oder einer Gesetzes­änderung durch das Parlament kön­nen 50.000 Stimmberechtigte mit ihrer Unterschrift eine Volksabstim­mung verlangen, in der sie der Verabschiedung oder Änderung zu­stimmen oder sie verwerfen.
Drittens - in Anlehnung an das In­strument der Schweizer Volkinitia­tive sollten Volksbegehren ohne inhaltliche Einschränkung (auch über die Änderung der Verfassung oder von Staatsverträgen), die von mindestens 100.000 Stimmberech­tigten unterschrieben werden, inner­halb einer geeigneten Frist nach Einreichung der Unterschriften einer Volksabstimmung unterzogen wer­den, deren Mehrheits-Ergebnis bin­dend ist.
Zur Informationsausgewogenheit vor Volksentscheiden
Es geht schlicht darum als Norm ein­zuführen, wozu die Politik bisher als direkt demokratischer Ausweg aus indirekt demokratischen Sackgassen gezwungen wurde: Ausführliche, ge­genüber den Kontrahenten chancen­gleiche, tief in Sachdetails gehende, ergebnisoffene Diskussionen (u. a. mit der „Nulloption" bei Bauprojek­ten) in aller Öffentlichkeit unter Ausnützung der elektronischen Möglichkeiten wie des Internets. Die
Medien werden dabei gesetzlich ver­pflichtet, den Befürwortern und Gegnern (unabhängig von ihrer Fi­nanzausstattung) gleiche Möglich­keiten zu geben, sich an die Öffentlichkeit zu wenden. Ganz in Übereinstimmung mit der dem Ge­meinwohl verpflichteten Pressefrei­heit können sie entweder nichts berichten oder auch völlig einseitige Berichte bringen, solange sie der Ge­genmeinung ebenso viel Argumenta­tionsraum einräumen. Vor der Kernkraft-Volksabstimmung im Jahr 1978 gab es genau diese ausgewo­gene Berichterstattung. Die Politik sah sich zum öffentlichen Gespräch über die Inbetriebnahme eines schlüsselfertigen Kernkraftwerkes gezwungen, genau wie gerade jetzt im Stuttgarter Rathaus über die Fort­setzung des vier Milliarden Euro Bahnprojektes Stuttgart 21. Ge­zwungen, weil das Zwentendorfer Kernkraftwerk und der Stuttgarter Bahnhofsumbau indirekt demokra­tisch ohne direkte Zustimmung der Bevölkerung beschlossen wurden und der so provozierte Bevölke­rungswiderstand das Gespräch zwi­schen den Kontrahenten zusammen mit ihren Fachleuten ertrotzte. Das sieben Milliarden Euro teure Schweizer Bahnprojekt des St. Gott­hard Tunnels wurde dagegen schon vor seiner Inangriffnahme geeignet diskutiert und in zwei Volksabstim­mungen 1992 und 1994 direkt de­mokratisch von der Bevölkerung beschlossen. Konfliktlos und zum offensichtlichen Allgemeinwohl der Schweiz, aber auch Österreichs ist es inzwischen in Fertigstellung.
Eine chancengleiche Diskussion vor Volksentscheiden entkräftet die Kritik an der direkten Demokratie
Das wesentliche Argument gegen die direkte Demokratie ist die angeblich mangelnde Qualifikation der Bevöl­kerung. Sie könne keine komplizier­ten Entscheidungen treffen. Schon die Schweizer Erfahrungen zeigen aber das genaue Gegenteil. Erst in einer gründlichen, kontroversen und öffentlichen Diskussion, in der alle Meinungen, Interessen, aber auch der ganze verfügbare akademische Sachverstand vertreten ist, entsteht das Wissen über die Lösung kom­plexer Fragestellungen, die der ge­genwärtigen, aber auch zukünftigen Bevölkerungsmehrheit dient. Sach­verständige der einen Seite werden öffentlich der Kritik von Fachkolle­gen der anderen Seite ausgesetzt, die die Bevölkerung in das Gespräch einbringt. Professoren oder Inge­nieure werden zu einer verständli­chen und überzeugenden Sprache gezwungen. Die Dominanz der Ent­scheidungen immer derselben weni­gen protegierten Professoren im stillen Kämmerlein über die Mei­nungsbildung der Abgeordneten ver­schwindet — Abgeordnete, die nachweisbar den Inhalt dessen kaum kennen, über das sie entscheiden. Oft habe ich öffentliche Dispute erlebt, in denen Hausfrauen ihre professo­ralen Gesprächspartner gar nicht gut aussehen ließen.


Unsachlichkeiten der öffentlich aus­getragenen Auseinandersetzungen würden die Gesellschaft spalten. Dagegen weichen Polemik und Untergriffe in öffentlichen Ausein­andersetzungen zwangsläufig Sach­argumenten, weil sie entlarvt werden und ihre Urheber schwächen. Ob es den Befürwortern einer Entschei­dung in einer öffentlichen Argumen­tation gelingt, die Gegner zu überzeugen oder umgekehrt - in bei­den Fällen wird das Ergebnis von der Bevölkerungsmehrheit eher akzep­tiert, als wenn Bevölkerungsteile, wie in der indirekten Demokratie, von der Mitentscheidung ausge­schlossen werden.

Entsprechend einer weiteren Kritik könne die direkte Demokratie von Populisten und Volksverhetzern missbraucht werden. Schon Hitler habe seine verbrecherischen Be­schlüsse wie den Einmarsch in Österreich (1938) durch eine Volks­abstimmung legitimieren lassen. Das ist richtig, das österreichische Volk wurde bei seiner Abstimmung aber

durch eine Propagandakampagne ir­regeführt. Bekanntlich erstrebte der damalige Bundeskanzler Kurt A. J. J. Schuschnigg davor eine demokra­tischere Volksabstimmung über die Unabhängigkeit Österreichs, welche selbst von den damals illegalen So­zialdemokraten und Kommunisten unterstützt worden wäre. Die Natio­nalsozialisten vereitelten sie aber. Eine ausgewogene Information und Diskussion vor Volksentscheiden vermeiden das Abgleiten in Irratio­nalitäten und in die Abhängigkeit von Partikulärinteressen. Ausführli­che öffentliche chancengleiche Ge­genüberstellungen dienen dagegen gerade dazu einseitigen Hetzern den Boden zu entziehen. Unruhestifter und Lobbyisten haben auf die extrem kleine Anzahl von Menschen, die üblicherweise in der repräsentativen Demokratie entscheiden, einen viel größeren Einfluss, als auf eine breite öffentliche Kontroverse. So ist etwa auch keine direkt demokratische Einführung der Todesstrafe zu be­fürchten. Die Schweiz lebt seit über 150 Jahren mit direkter Demokratie und noch nie wurde über die Todes­strafe abgestimmt. Eine „Eidgenös­sische Volksinitiative „zur Rettung unserer Jugend: Wiedereinführung der Todesstrafe für Personen die mit Drogen handeln"" scheiterte 1985 bereits im Sammelstadium.

Kritisiert wurde die Schweizer Volksabstimmung „Gegen den Bau von Minaretten" vom 29. November 2009. Da sie kein Menschenrecht verletzt, ist sie ein gelungener Ver­such sich gegen die Aushöhlung des Nationalstaates durch die außerna­tionale Globalisierung zu wehren. Natürlich können auch direkt demo­kratische Entscheidungen falsch sein, wie für die Kernenergie in der Schweiz. Weil mehr Sachverstand und mehr von der Entscheidung be­troffene Menschen dabei mitwirken, liegt die Fehlerrate direkt demokrati­scher Entscheidungen aber weit unter der der indirekt demokrati­schen Entscheidungen.

Volksabstimmungen kosten angeb‑

lich übermäßig Zeit und Geld. Da­gegen wurde nachgewiesene, dass die direkte Demokratie (mit etwa fünf jährlichen Volksentscheiden) im Vergleich zur rein repräsentativen Demokratie zu politisch und ökono­misch effizienteren Lösungen führt. Die Volksabstimmungen über Bud­get- und Steuerfragen in der Schweiz bringen z. B. die vorbildliche Aus­gabendisziplin. Das Volk passt auf, dass sein mühevoll erarbeitetes Steu­ergeld nicht verschwendet wird. Und der Vergleich der Bahnprojekte Stuttgart 21 und St. Gotthard zeigt, wie zeit- und kostensparend direkte Demokratie sein kann.

Es existiert einfach keine vernünf­tige Alternative zur Demokratisie­rung der Gesellschaft eines Klein­staates mittels der dargestellten drei informationsausgewogenen Volks­entscheide, denen erstens ein Teil der Gesetzes- und Sachentscheidungen verpflichtend unterworfen wird (das obligatorische Referendum), Volks­entscheide, die zweitens alle politi­schen Gesetzeswerdungen mit der Unterstützung von 50.000 Stimmen kontrollieren können (das fakultative Referendum) und drittens bindende Volksabstimmungen über alle Sach­fragen, die 100.000 Stimmen initiie­ren können.

Dieser Vortrag wurde am 11.11.2010 von Univ. Prof. Hans Peter Aubauer im Parlament gehal­ten.

Vortrag am Kongress "Mut zur Ethik" in Feldkirch: 2008 und 2009
Zügelung des Kapitalismus4 >hier
Zur Entmündigung Österreichs durch die Annahme des EU-Reformvertrages ohne Volksabstimmung>>>klick
A. Univ.
 http://www.direktedemokratie.at/bb10.pdf 

 http://www.wien-konkret.at/politik/eu/vertrag-von-lissabon/kundgebung-ballhausplatz/aubauer/ 

- Prof . Dipl.-Ing. Dr. techn. Hans Peter Aubauer MSc. Biographie (Geboren 1939 in Graz) :
Wissenschaftliche Laufbahn: 1963: Diplom (Experimentelle Physik) an „Technischer Universität“ in Wien.
1968: Diplom- und Dissertationsabschluß (Theoretische Physik) an „University of Chicago“, Ill. U.S.A.
1978: Habilitation an „Universität“ in Wien (venia legende: „Experimentelle und theoretische Festkörperphysik“). Seither: „Umweltwissenschaft“ an der „Universität“ in Wien.
Beschäftigung: 1958: Endprüffeld der Fa. „Schrack“ in Wien (Starkstromanlagen).
1960: Forschungsabteilung der Fa. „C. Plath“ in Hamburg, Deutschland (Schiffselektronik).
1961: Forschungsabteilung der Fa. „Nuclide Analysis“ in State College, Pa. U.S.A. (Massenspektrometer).
Ab 1963: Lehrassistent an „Pennsylvania State University“ in State College, Pa. U.S.A. Ab 1962: Forschungsassistent an „University of Chicago“, Ill. U.S.A.
Ab 1968: Leiter einer Forschungsgruppe (Metalloptik) am „Max-Planck-Institut für Metallforschung“ in Stuttgart, Deutschland.
Ab 1971: Assistent am „II. Physikalischen Institut der Universität“ in Wien.
Seit 1978: Leiter der Arbeitsgruppe Umweltphysik am Institut für Materialphysik der Universität in Wien. Hans Peter Aubauer ist Physiker, 1939 geboren, aufgewachsen auf einem Bergbauernhof, Studium der Experimentalphysik an der Tech. Univ. Wien, der Theoretischen Physik an der Univ. Chicago USA, Forschungen am Max-Planck-Institut für Metallforschung in Stuttgart BRD, Habilitation über Festkörperphysik.
Zugang zum Thema über Erfahrungen in ertragsarmer Landwirtschaft und in lebensfeindlichen Großstädten, Forschung und Lehre an Univ. Wien über die komplexen Mensch/Naturwechselwirkungen, Zusammentreffen mit Konrad Lorenz in Tübingen, den Biologen in Wien und interdisziplinärer Forschung in Laxenburg. Engagement in Österreichischen und Internationalen Umweltkonflikten.