2018-04-30

Facebookgruppe neu: Einführung der direkten Demokratie nach Schweizer Vorbild!

Ziel ist es natürlich so viele Mitbürger wie möglich über die neue parlamentarische Bürgerinitiative für die Einführung von direkter Demokratie zu informieren ! Deswegen wäre es gut, dass Sie dieser Gruppe auch beitreten und weiterverbreiten!

https://www.facebook.com/groups/567061127008804/

2018-04-23

Auf dem Weg zum großen Krieg

Der Westen war in den letzten 55 Jahren noch nie so nahe an einem Krieg mit Russland wie heute. Washington und London treiben die Eskalation immer weiter voran. Für die EU ist das ein brandgefährliches Spiel: Denn zur militärischen Konfrontation kommt es in Europa.
Was sich in den letzten Wochen in Bezug auf Russland abgespielt hat, kann man als Kriegshetze bezeichnen. Während die USA und Großbritannien vor dem Irak-Krieg noch das Märchen von angeblichen Massenvernichtungswaffen erfunden hatten, um die Welt in einen Krieg zu lügen, begnügte man sich jetzt  mit einem viel plumperen Vorwurf: Präsident Putin soll einen Giftanschlag auf den ehemaligen Doppelagenten Sergej Skripal und dessen Tochter Julia in London angeordnet haben.
Auf diesen völlig unbewiesenen Vorwurf hin folgte eine seit der Kuba-Krise 1962 beispiellose Eskalation: Es kam zur Massenausweisung von 150 russischen Diplomaten aus 26 zumeist EU-Ländern, die alle ihre Solidarität mit dem Doppelagenten bekundeten. Verteidigungsminister Williamson nannte Putin „bösartig“. Die USA und Großbritannien führten in Syrien sogar einen Militärschlag aus, um dem Assad-freundlichen Russland in diesem Stellvertreterkrieg die Grenzen aufzuzeigen. Frankreich, Deutschland, die Vereinigten Staaten und England  nannten den Giftanschlag „die erste offensive Verwendung von Nervenkampfstoffen in Europa seit dem 2. Weltkrieg“. Es gebe „keine andere alternative glaubwürdige Erklärung als die Verantwortung Russlands.“
Alle Mainstream- Medien übernahmen diese Sicht der Dinge. Dabei könnte die Geschichte rund um den Giftanschlag auf den zwielichtigen Doppelagenten Skripal kaum lausiger sein. Hier die Fakten:
  • Skripal saß jahrelang als verurteilter Spion in einem russischen Gefängnis – und wurde dort nicht umgebracht.
  • Der russische Präsident begnadigte Skripal sogar. Der Spion konnte mit seiner Familie nach England ausreisen – und wurde (wieder) nicht umgebracht.
  • Skripal lebt fröhlich unter seinem wirklichen Namen in London. Einer der gefährlichsten Geheimdienste der Welt – der russische – ist acht Jahre lang offenbar nicht in der Lage, Skripal umzubringen.
  • Plötzlich soll Präsident Putin persönlich auf die teuflische Idee gekommen sein, der Tochter von Skripal Gift in den Reisekoffer unterzujubeln. Dies, in der Hoffnung, dass Skripal seiner Tochter beim Kofferauspacken hilft und dabei irgendwie mit dem Gift in Berührung kommt und endlich stirbt.
  • Putin war angeblich so dumm, dass er viel zu wenig Gift in den Koffer packen lässt. Die Menge ist nicht tödlich. Skripal stirbt nicht.
  • Putin war angeblich auch so dumm, Gift zu verwenden, dass es wirklich nur in Russland gibt – damit auch der Dümmste weiß: „Hinter dem Anschlag können nur die Russen stecken.“
  • Putin war angeblich sogar so dumm, dass er all das 14-Tage vor der russischen Präsidenten-Wahl macht, in der er als haushoher Favorit galt.
  • Und Putin war angeblich so dumm, den Giftanschlag ausgerechnet wenige Wochen vor der Fußball-WM zu verüben, die heuer in Russland ausgetragen wird. Er riskiert, dass zahlreiche Länder und die FIFA die prestigeträchtigen Spiele boykottieren. Das alles wegen Skripal.
Allen EU-Ländern, die bereitwillig „mitzündeln“, damit aus dem kalten Krieg ein „heißer“ wird, sei gesagt: Die „Berliner Zeitung“ enthüllte ein Geheimabkommen zwischen den USA und Russland aus dem Jahr 1952: Falls es zu einem Krieg zwischen beiden Großmächten kommt, dann soll dieser in Europa ausgetragen werden. In den USA und in Russland wird keine Fensterscheibe kaputtgehen.

2018-04-19

Der Fall Skripal und die Syrien-Giftgas-Behauptung: Fragen und Antworten Russlands.


Außenministerium der Russischen Föderation

№ 617-31-03-2018


Fragen der russischen Seite an Großbritannien in Bezug auf den gegen Russland fabrizierten „Fall der Skripals"



Am 31. März hat die Botschaft der Russischen Föderation in London dem Außenministerium Großbritanniens eine Note mit einer Liste von

Fragen an die britische Seite hinsichtlich des gegen Russland fabrizierten „Falls der Skripals“ gesandt:


1. Warum ist Russland das Recht auf einen konsularischen Zugang zu zwei russischen Staatsbürgern, die auf britischem Territorium zu Schaden

gekommen sind, verwehrt worden?


2. Welche konkreten Gegengifte und in welcher Form sind sie den Betroffenen verabreicht worden? Wieso hatten die britischen Mediziner am

Ort des Zwischenfalls solche Gegengifte?


3. Auf welcher Grundlage wurde Frankreich für eine technische Zusammenarbeit bei der Untersuchung des Zwischenfalls, bei dem russische

Staatsbürger zu Schaden gekommen sind, gewonnen?


4. Hat Großbritannien die OPCW darüber in Kenntnis gesetzt, dass es Frankreich zur Untersuchung des Zwischenfalls von Salisbury

hinzugezogen hat?


5. Was hat Frankreich mit dem Zwischenfall mit den zwei russischen Staatsbürgern auf dem Territorium Großbritanniens zu tun?


6. Welche Normen der prozessualen Gesetzgebung Großbritanniens erlauben, einen anderen Staat zu einer landesinternen Untersuchung

hinzuziehen?


7. Was für Beweise sind Frankreich für eine Untersuchung und Vornahme einer eigenen Nachforschung übergeben worden?


8. Waren französische Spezialisten bei der Entnahme von biologischem Material von Sergej und Julia Skripal zugegen?


9. Ist eine Untersuchung der biologischen Materialien von Sergej und Julia Skripal durch französische Spezialisten vorgenommen worden? Und

konkret in welchen Labors?


10. Verfügt Großbritannien über die Materialien der durch Frankreich vorgenommenen Untersuchung?


11. Sind die Ergebnisse der französischen Untersuchung dem Technischen Sekretariat der OPCW zur Verfügung gestellt worden?


12. Auf der Grundlage welcher Merkmale (Marker) ist die angebliche „russische Herkunft“ des Stoffes festgestellt worden, der in Salisbury

verwendet wurde?


13. Besitz Großbritannien Kontrollmuster des Kampfgiftstoffes, den die britischen Vertreter mit „Nowitschok“ bezeichnen?


14. Sind in Großbritannien Muster eines Kampfgiftstoffes vom Typ „Nowitschok“ (gemäß der britischen Terminologie) oder analoge Stoffe

entwickelt worden?



Außenministerium der Russischen Föderation


№ 618-31-03-2018


31 März 2018


Fragen der russischen Seite an Frankreich in Bezug auf den durch Großbritannien gegen Russland fabrizierten „Fall


der Skripals“



Am 31. März hat die Botschaft der Russischen Föderation in Paris an das Außenministerium Frankreichs eine Note mit einer Liste von Fragen an

die französische Seite hinsichtlich des gegen Russland fabrizierten „Falls der Skripals“ gesandt:


1. Auf welcher Grundlage wurde Frankreich zu einer technischen Zusammenarbeit bei der Untersuchung des Zwischenfalls in Salisbury durch

Großbritannien hinzugezogen?


2. Hat Frankreich der OPCW eine offizielle Benachrichtigung darüber gesandt, dass es zu einer technischen Zusammenarbeit bei der

Untersuchung des Zwischenfalls von Salisbury hinzugezogen worden ist?


3. Welche Beweise wurden Frankreich durch Großbritannien im Rahmen der Gewährung technischer Zusammenarbeit übergeben?


4. Waren französische Spezialisten bei der Entnahme von biologischem Material von Sergej und Julia Skripal zugegen?


5. Wurde eine Untersuchung der Biomaterialien von Sergej und Julia Skripal durch französische Spezialisten vorgenommen? Wenn ja, in

welchem Labor?


6. Auf der Grundlage welcher Merkmale haben die französischen Spezialisten die Schlussfolgerung über den Einsatz eines Kampfgiftstoffes vom

Typ „Nowitschok“ (entsprechend der britischen Terminologie) oder dessen analogen Stoffe gezogen?


7. Über welche Expertenerkenntnisse verfügt Frankreich auf dem Gebiet des Studiums von Kampfgiftstoffen dieses Typs oder dessen analogen

Stoffen?


8. Auf der Grundlage welcher Merkmale (Marker) haben die französischen Spezialisten den „russischen Charakter“ der Herkunft des Stoffes, der

in Salisbury eingesetzt wurde, festgestellt?


9. Besitzt Frankreich Kontrollmuster des Kampfgiftstoffes „Nowitschok“ (entsprechend der britischen Terminologie) oder dessen analogen

Stoffe?


10. Sind in Frankreich Muster eines Kampfgiftstoffes von diesem Typ oder analoge Stoffe entwickelt worden? Wenn ja, zu welchen Zwecken?



Außenministerium der Russischen Föderation


№ 621-01-04-2018



***


Moskau verfügt über unbestrittene Angaben, dass die angebliche Chemiewaffenattacke im syrischen Duma eine Inszenierung unter Beteiligung von ausländischen Geheimdiensten gewesen sei. Dies sagte der russische Außenminister Sergej Lawrow.



„Wir haben unbestrittene Angaben, dass dies (die angebliche C-Waffen-Attacke in Duma – Anm. d. Red.) eine erneute Inszenierung gewesen ist und daran die Geheimdienste eines Landes Hand angelegt haben, das nun danach strebt, in den ersten Reihen einer Anti-Russland-Kampagne zu sein“, sagte Russlands Außenminister bei einer Pressekonferenz in Moskau.


(Quelle: Sputnik-News) mehr lesen>>>



***



Die Skripal-Affäre – eine weitere anti-russische Eskalation

Aus der Geschichte lernen!

Deutschland ist das Land, in dem der Konflikt militärisch ausgetragen würde

Verstörende Akte politischer Selbstjustiz

Die Schweiz weist keine russischen Diplomaten aus
 
Österreich weist niemanden aus
 
Auch Bulgarien weist nicht aus
 
Václav Klaus kritisiert Ausweisungen
 
Militärlabor – kein Beweis für russische Herkunft
 
OSZE-Chef mahnt zu Gesprächen
 
Wolfgang Kubicki: Wir brauchen Russland



















2018-04-16

Protest gegen Reaktion der österr. Bundesregierung auf Luftschläge gegen Syrien


Kniefall der Bundesregierung vor völkerrechtswidrigen US-geführten Angriffen gefährdet unser Staatsvolk und ganz Europa!

Zeiselmauer (OTS) - „Der vasallenartige Kniefall der gesamten Bundesregierung vor den völkerrechtswidrigen Luftschlägen in Syrien gefährdet das gesamte Staatsvolk“, so der renommierte Ressourcen-Ökonom Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer, ehemaliges Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sachbuchautor zur Gesellschafts- und Geopolitik ("Globales Schafe Scheren", "Empörung in Europa"). „Denn jeder Bruch des Völkerrechts bewirkt eine Erosion der internationalen Rechtsordnung, auf die bislang vor allem kleine Staaten bauen konnten. In kommenden Auseinandersetzungen wird sich Österreich nicht mehr auf eine tragfähige internationale Rechtsordnung berufen können.“
Deshalb muß die „Initiative Heimat und Umwelt“ (IHU) als überparteiliche Organisation und Teil der Zivilgesellschaft den nachstehenden Vorhalt der Presse mitteilen, um weiteren schweren Schaden abwenden zu helfen.

Das Völkerrecht wurde im gegenständlichen Fall mindestens fünfmal gebrochen:

1. In den Vereinten Nationen wurde die Ablehnung des Sicherheitsrates mißachtet.
2. Es wurde in Wildwestmanier ohne formelle Kriegserklärung ein Land angegriffen, wobei bei Luftschlägen immer auch die Zivilbevölkerung mit-betroffen ist (sogenannte „Kollateralschäden“).
3. Es wurde offen zugegeben, daß eine im Amt befindliche Regierung weggebombt werden soll (Einmischung in innere Angelegenheiten).
4. Eine objektive Untersuchung der Anlaß-Behauptungen durch die „Organisation gegen die Verbreitung von chemischen Waffen“ (OPCW) wurde bewußt nicht abgewartet und die angebotene Untersuchung durch eine gemischte Kommission abgelehnt.
5. Schließlich wurde einem NATO-Vorgehen zugestimmt, womit die österreichische Eigenverpflichtung zur immerwährenden Neutralität, die der Völkergemeinschaft mitgeteilt worden ist, verletzt wird.
Prof Wohlmeyer weiter: „Noch gravierender ist jedoch die indirekte Ermutigung der Kriegstreiber zu einem Stellvertreterkrieg, der sich zu einem Weltkrieg ausweiten kann! Erstmalig legt sich der ‚Westen‘ (USA und seine Vasallen) mit einer Atommacht an! Das Stillschweigen vor den sich abzeichnenden völkerrechtswidrigen Militärschlägen und das nachfolgende Nachbeten von eindeutig inszenierten Chlorgasmorden in der offiziellen Aussendung des österr. Außenministeriums (BMEIA) „in Abstimmung mit dem Bundeskanzler, dem Vizekanzler und dem Bundespräsidenten“ ist geradezu zukunftskriminell!“
Jedem normal denkenden Menschen mußte auffallen, daß die Chlorgas-Behauptung im Angesicht der Erfolge der syrischen Armee in der Rebellen-Enklave Ost-Ghouta in die Welt gesetzt wurde. Man wollte das politische Rad wieder zurückdrehen. Zurecht sagt daher der Leiter des „Zentrums für Forschung zur Arabischen Welt“ (ZEFAW) an der Universität Mainz, Prof. Günter Meyer, daß die Luftschläge ohne Beweise für die Chlorgasmorde an Zivilisten getätigt worden sind und daß die diesbezügliche Medienkampagne als Waffe zum Zeitpunkt der Erfolge der syrischen Armee organisiert worden ist. Es wäre geradezu widersinnig, wenn das Assad-Regime im Zeitpunkt des Abzuges der Rebellen unschuldige Bürger mit Chlorgas, das überall erhältlich ist, ermorden wollte – noch dazu, wo die ‚Giftgasmasche‘ schon zweimal (2013 und 2017) eingesetzt worden ist.
„Ähnliche Aussagen machen viele andere Experten und Kenner, wie der ehemalige Staatssekretär im deutschen Verteidigungsministerium, Willy Wimmer. Eine fundierte Stellungnahme der Rechtsanwältin und Völkerrechtsexpertin Dr. Eva Maria Barki ist dieser OTS angehängt. Die Bundesregierung hätte daher genügend Informationen gehabt, um sich der US-geführten Kriegspropaganda begründet zu entziehen“, so Prof. Wohlmeyer abschließend.
Ergänzend dazu verweist Inge Rauscher, Obfrau der IHU, auf folgendes Zitat von Bertha von Suttner aus dem Jahr 1889:  „Jeder Krieg – was immer dessen Ausgang sei – enthält unweigerlich den Keim eines folgenden Krieges in sich. Ganz natürlich: ein Gewaltakt verletzt immer irgendein Recht. Dieses erhebt über kurz oder lang seine Ansprüche und der neue Konflikt bricht aus – wird dann von neuem durch unrechtsschwangere Gewalt zum Austrag gebracht – und so ins Unendliche“. Inge Rauscher abschließend: „Wir sehen uns daher verpflichtet, die Mitbürgerinnen und Mitbürger aufzurufen, gegen das völkerrechtswidrige und staatsgefährliche Agieren unserer Bundesregierung und des Bundespräsidenten aufzustehen – im Interesse unserer Heimat und vor allem unserer Kinder!“


Rückfragen & Kontakt:

Inge Rauscher, (+43) 02242-70 516
Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer, (+43) 02762/53173, 0699/140 99 836
RA Dr. Eva Maria Barki, +43-1-535 39 80
Initiative Heimat und Umwelt (IHU)
www.heimat-und-umwelt.at, ihu@a1.net
A-3424 Zeiselmauer, Hageng. 5
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | ANI0001





Anhang: Völkerrechtliche Stellungnahme von RA Dr. Eva Maria Barki:


 Der Militärschlag der Vereinigten Staaten von Amerika im Bündnis mit Frankreich und Großbritannien zeigt mit erschreckender Deutlichkeit: Die seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion als einzige Supermacht übrig gebliebenen USA setzen ihre Machtpolitik mit dem Anspruch auf Durchsetzung ihrer Interessen unter Verletzung der in Artikel 2 der UNO- Charta normierten Verpflichtung der Achtung der Souveränität eines Staates und des Verbotes der Drohung mit Gewalt und Gewaltanwendung konsequent und ungehindert fort.

Im Einklang mit der bereits 1999 erfolgten Änderung der NATO-Doktrin - Anmaßung der Durchführung militärischer Operationen zur präventiven Konfliktverhütung und prophylaktische Gefahrenabwehr auch außerhalb des NATO-Gebietes und auch ohne UNO-Mandat - werden militärische Interventionen gegen souveräne Staaten für politisch legitim erklärt. (R2P- Responsibiliy to Protect). Jugoslawien war der Präzedenzfall, es folgten Afghanistan, Irak, Libyen und nunmehr Syrien.

Syrien war – wie der frühere NATO-Oberbefehlshaber Wesley Clark im Jahre 2003 mitteilte – bereits seit dem Krieg gegen den Irak als Ziel eines amerikanischen Kriegseinsatzes geplant. Präsident George W. Bush 2003: „Im Irak geht es nicht nur um Irak. Es ist Teil eines Musters". Der Außenpolitikexperte in Washington, James Steinberg, erläuterte dies: Syrien mache den USA Sorgen, weil es die Nachkriegsordnung stören kann.

Dies ist demnach der wahre Grund des Militärschlages: Sykes-Picot (Anm.: Aufteilung des Nahen Ostens im Zuge des 1. Weltkrieges analog zu Deutschland und der Österreichisch-Ungarischen Monarchie) soll wiederbelebt werden, nunmehr unter Führung der USA. Der durch Rußland gefährdete Einfluß soll wiederhergestellt werden. Die Amerikaner haben offenbar vergessen, daß das von ihrem damaligen Präsidenten Wilson formulierte Kriegsziel, die Gewährung des Selbstbestimmungsrechtes der Völker, verfehlt wurde und bis heute - trotz seither erfolgter Verankerung in den beiden UNO-Menschenrechtspakten - von den meisten Regierungen mißachtet wird.

Der Raketenangriff war offensichtlich eine Probe, Gorbatschow nannte es „Vorbereitungstraining". Die USA hat sich weitere militärische Operationen ausdrücklich vorbehalten und Präsident Assad auch bereits mit weiteren militärischen Schlägen gedroht, zumal nach Aussagen der französischen Regierung das Chemiewaffen-Arsenal „nur zum Großteil zerstört" wurde.

Offenbar wollte man die Reaktion der internationalen Staatengemeinschaft testen. Nur der Außenminister der Schweiz, Ignazio Cassis, der sich schon vor zwei Monaten vor der UNO gegen das Recht des Stärkeren in den internationalen Beziehungen ausgesprochen hatte, übte in einem Interview in der Neuen Züricher Zeitung Kritik an den USA und wies darauf hin, daß ja schon Kriege auf Grund einer falschen Behauptung geführt wurden, wie zum Beispiel gegen den Irak. Das ebenfalls neutrale Österreich hat eine Kritik gescheut. Die Waffe eines kleinen Landes ist das Völkerrecht. Diese Waffe, die noch von Felix Ermacora erfolgreich benützt wurde und Österreich großes Ansehen in der Welt verschafft hatte, wurde leichtfertig aus der Hand gegeben.


Doch der eigentliche Skandal ist: Die Europäische Union hat sich „hinter ihre Verbündeten" gestellt und die militärische Aktion als vollen Erfolg begrüßt. Die deutsche Bundeskanzlerin hat den Militärschlag als „erforderlich und ausgewogen" bezeichnet. Während Ungarn auf Grund von falschen Tatsachen und Informationen mangelnde Demokratie vorgeworfen wird, während Ungarn sogar wegen Einhaltung europäischer Normen gerügt wird, während das vom Volk der Katalanen geforderte Selbstbestimmungsrecht von der EU ignoriert und die rechtswidrige und brutale Vorgangsweise Spaniens in Katalonien toleriert wird, während das rechtmäßig ausgeübte Selbstbestimmungsrecht des Volkes der Krim nicht respektiert und die Russische Föderation wegen des unrichtigen Vorwurfes der Annexion mit rechtswidrigen Sanktionen belegt wird, wird die – nunmehr wiederholte – Vorgangsweise der Vereinigten Staaten, die den Tatbestand der völkerrechtswidrigen Aggression verwirklichen, nicht nur nicht verurteilt, sondern sogar befürwortet und gelobt!

Sowohl die Unterstützung der Terrormilizen in Syrien, mit dem Ziel des Sturzes der rechtmäßigen Regierung, als auch der nunmehr bereits zum zweiten Mal erfolgte Militärschlag gegen Syrien, stellen das Verbrechen der Aggression dar, das in die Kompetenz des Internationalen Strafgerichtshofes fällt.

Es gibt im Völkerrecht nur zwei Normen, die zwingendes Recht (ius cogens) darstellen: Das Gewaltverbot und das Recht der Völker auf Selbstbestimmung. Beide Normen werden von der Europäischen Union ignoriert und damit verletzt. Dies bedeutet die völlige Außerkraftsetzung des Völkerrechts, das Ende der internationalen Rechtssicherheit und damit eine ernste Gefahr für den gesamten Weltfrieden!

2018-04-15

Parteienherrschaft oder Freiheit durch direkte Demokratie nach Schweizer Muster?

Was wurde aus "Mehr direkte Demokratie und Selbstbestimmung statt CETA- und TTIP-Diktate!" - "Das Volk muss mitentscheiden können und darf nicht länger zum Bittsteller degradiert werden!" - "Verbotsgesetz für politischen Islam!" - ORF-Zwangsgebühren abschaffen!" fragt RA Tassilo Wallentin in der Kronen-Zeitung vom 15. April 2018.

Über Freihandelsabkommen darf trotz erfolgreichen Volksbegehren nicht abgestimmt werden! Tassilo Wallentin: "Wir dürfen nicht einmal über das Rauchverbot abstimmen (…) Verbindliche Volksabstimmungen soll es frühestens 2021 geben. Und auch nur, wenn zuvor ein Volksbegehren 900.000 Unterschriften erreicht hat. (…) Selbst wenn es 900.000 Unterstützer  gibt, dürfen die Bürger trotzdem über nichts abstimmen. Denn Volksabstimmungen, die "im Widerspruch zu Europarecht" stehen, hat die Regierung verboten. Im Klartext: 90% unserer Gesetze werden in Brüssel gemacht. Wir dürfen also nicht abstimmen über: CETA, TTIP, offene Grenzen, Asyrecht, Banken-Rettungen, Bargeld-Abschaffung oder Umverteilung unseres Volksvermögens hin zu Pleitestaaten. (…) Es wird kein Verbotsgesetz gegen radikalen Islamismus geben.

Die Demokratie in Österreich ist repräsentativ, aber wen repräsentiert diese Demokratie? Sicher nicht den Willen der Mehrheit des Volkes! Wer echte politische Mitsprache will, wer mit der Zeit nicht vollkommen zum Arbeiter und Verbraucher degradiert werden will, muss reagieren, muss der Regierung seinen Willen zeigen! Dazu eignet sich die aktuelle Bürgerinitiative für eine Volksbefragung für direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild: www.volksbefragung-direkte-demokratie.at.

Aber auch aktuelle Volksbegehren, wie das gegen die ORF-Zwangsgebühren: https://www.cpoe.or.at/Inhalt/de/ORF-Volksbegehren

2018-04-09

Orban gewinnt demokratische Wahl – Asselborn: EU-Staaten müssen „Wertetumor neutralisieren“

Nach dem deutlichen Wahlsieg von Viktor Orbans Fidesz-Partei in Ungarn hat Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn die übrigen EU-Staaten zu einem „energischen Handeln“ aufgefordert.


„Vor allem nach dieser Wahl in Ungarn ist es an Deutschland und Frankreich, sowie allen Mitgliedstaaten, die nicht auf Gleichgültigkeit setzen, sich schnell und unmissverständlich auf der Basis des europäischen Vertragswerks einzubringen, um diesen Wertetumor zu neutralisieren“, sagte Asselborn der „Welt“ (Online-Ausgabe).


mehr>>>

2018-04-08

Ein unumkehrbarer Schaden für Österreich

Unsere Regierung will noch vor dem Sommer CETA im Parlament beschließen lassen. Die Abgeordneten von ÖVP und FPÖ wollen allen Ernstes mit „JA“ dafür stimmen, dass multinationale Konzerne Österreich vor privaten Schiedsgerichten auf Zahlungen in Milliardenhöhe verklagen können.
Kanzler Kurz und Vizekanzler Strache wollen noch vor dem Sommer das umstrittene Freihandelsabkommen CETA im Parlament beschließen lassen. Die türkis-blaue Regierung will Kommissionspräsident Juncker dieses Geschenk machen, noch bevor Österreich am 1.7.2018 für sechs Monate routinemäßig den Vorsitz im EU-Rat übernimmt.
Die Sache ist einer der größten Skandale der Republik: Bundeskanzler Kern hat CETA zwar unterschrieben. Aber die gefürchtetsten Teile des Abkommens – Konzernklagen und Schiedsgerichte – gelten für Österreich nur, wenn das österreichische Parlament zustimmt. Ohne Zustimmung unserer Abgeordneten – keine Konzernklagen und Schiedsgerichte. Mit anderen Worten: CETA gilt trotz der Unterschrift Kerns nur lückenhaft. Ohne Zustimmung unseres Parlaments kann kein Konzern Österreich vor privaten Schiedsgerichten auf Milliardenzahlungen klagen! Die ÖVP- und FPÖ-Abgeordneten wollen Konzern-Multis diese Zustimmung nun erteilen! Kurz und Strache setzen damit Österreich für immer ungeahnten Haftungen vor Schiedsgerichten aus und entmachten das Parlament zugunsten mächtiger Wirtschaftslobbys.

2018-04-05

Leserbrief von Inge Rauscher in der aktuellen "Ganzen Woche"

"FPÖ und direkte Demokratie":
Im jüngsten "Woche"-Interview bewirbt der FPÖ-Chef eine "Verfassungsänderung für die Einführung der direkten Demokratie als Volksrecht bei nationalstaatlichen Fragen" im Koalitionspakt mit der ÖVP. Hinter dieser typisch schönfärberischen Politikerformulierung verbirgt sich etwas ganz anderes, nämlich die totale Entmündigung des Volkes bei allen Fragen, die "EU-Recht" betreffen, und das sind rund 80 % aller Gesetzesmaterien in Österreich. In einem Werbeinserat der FPÖ mit dem Titel "Wer bestimmt unser Land wirklich?" stellte die FPÖ bereits im Jahre 2014 fest, daß "75 Prozent unserer Gesetze aus Brüssel stammen." Über diese inzwischen rund 80 % aller Fragen - und es sind dies fast alle wichtigen - soll jegliche Mitbestimmung des Volkes nun sogar gesetzlich ausgeschlossen, de facto verboten werden. Nachzulesen auf Seite 20 des Regierungsprogramms. Nur über die verbleibenden 20 % "nationalstaatlichen" Fragen, wie Strache sich ausdrückt, sollen wir abstimmen dürfen, und das auch nur mit in der Praxis unbewältigbar hohen qualitativen und quantitativen Hürden, die es im Mutterland der direkten Demokratie, der Schweiz, alle nicht gibt. Man kann nur hoffen, daß dieses "Schandgesetz", wie es von seriösen Bürgerinitiativen längst bezeichnet wird, nicht tatsächlich so beschlossen wird. Denn es würde die Einführung der totalen EU-Diktatur durch eine österreichische Regierung bedeuten!

Wer eine wirkliche direkte Demokratie nach Schweizer Muster auch in Österrreich will, sollte so rasch wie möglich die parlamentarische Bürgerinitiative für eine Volksbefragung darüber unterzeichnen - siehe www.volksbefragung-direkte-demokratie.at

Inge Rauscher, 3424 Zeiselmauer, Hageng. 5.

2018-04-01

«Die Schweiz braucht keinen Rahmenvertrag mit der Europäischen Union.»

(...) Mit der Einführung des Euros hat sich die EU von ihren ursprünglichen Entwicklungszielen nach dem Zweiten Weltkrieg, nämlich der Kooperation souveräner Staaten, verabschiedet.
Die Einheitswährung für strukturell völlig unterschiedlich aufgestellte Volkswirtschaften bewirkt wachsende wirtschaftliche Ungleichgewichte; sie müssen über Umverteilung ausgeglichen werden, was den Zentralismus fördert. Die EU-Elite und auch diejenige in diversen Hauptstädten haben das Ziel der Vereinigten Staaten von Europa vor Augen. (...)


(...) Vielfach werden von Befürwortern einer Annäherung an die EU Horrorszenarien gezeichnet, dass der Marktzugang ohne ein Rahmenabkommen nicht mehr möglich sei.
Doch weder Chinesen noch Amerikaner übernehmen automatisch EU-Gesetze und können trotzdem einen grossen Handel mit der EU betreiben, dank der Welthandelsorganisation (WTO), zu deren Mitgliedern auch die Schweiz zählt. (...)
(...)
In der politischen Ordnung der Schweiz ist das Volk die oberste Instanz; die Schweiz ist das einzige Land, wo das Volk die Regierung und ihre Beschlüsse korrigieren kann. Die Mitgliedstaaten der EU und die EU selbst sind politisch völlig anders organisiert.
Dort wird die Regierung alle paar Jahre gewählt, in der Zwischenzeit hat der Bürger nichts zu sagen. Diese beiden Systeme sind nicht kompatibel. Der Beitritt zur EU oder nur schon ein Vertrag mit automatischer Gesetzesanpassung an EU-Recht würde die politische Ordnung der Schweiz auf den Kopf stellen und die direkte Demokratie auflösen.
Den Menschen in der Schweiz geht es wirtschaftlich und in puncto Freiheit besser als denjenigen in den EU-Staaten. Nicht weil die Schweizer bessere Menschen sind, sondern wegen des besseren Systems, das mehr Prosperität und Freiheit für die Bürger schafft.
Föderalismus und direkte Demokratie haben Nachteile, aber unter dem Strich überwiegen die Vorteile der Subsidiarität bei weitem. Wer also das schweizerische System demontiert, der demontiert auch den hohen Wohlstand.


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