2018-04-16

Protest gegen Reaktion der österr. Bundesregierung auf Luftschläge gegen Syrien


Kniefall der Bundesregierung vor völkerrechtswidrigen US-geführten Angriffen gefährdet unser Staatsvolk und ganz Europa!

Zeiselmauer (OTS) - „Der vasallenartige Kniefall der gesamten Bundesregierung vor den völkerrechtswidrigen Luftschlägen in Syrien gefährdet das gesamte Staatsvolk“, so der renommierte Ressourcen-Ökonom Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer, ehemaliges Mitglied des wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sachbuchautor zur Gesellschafts- und Geopolitik ("Globales Schafe Scheren", "Empörung in Europa"). „Denn jeder Bruch des Völkerrechts bewirkt eine Erosion der internationalen Rechtsordnung, auf die bislang vor allem kleine Staaten bauen konnten. In kommenden Auseinandersetzungen wird sich Österreich nicht mehr auf eine tragfähige internationale Rechtsordnung berufen können.“
Deshalb muß die „Initiative Heimat und Umwelt“ (IHU) als überparteiliche Organisation und Teil der Zivilgesellschaft den nachstehenden Vorhalt der Presse mitteilen, um weiteren schweren Schaden abwenden zu helfen.

Das Völkerrecht wurde im gegenständlichen Fall mindestens fünfmal gebrochen:

1. In den Vereinten Nationen wurde die Ablehnung des Sicherheitsrates mißachtet.
2. Es wurde in Wildwestmanier ohne formelle Kriegserklärung ein Land angegriffen, wobei bei Luftschlägen immer auch die Zivilbevölkerung mit-betroffen ist (sogenannte „Kollateralschäden“).
3. Es wurde offen zugegeben, daß eine im Amt befindliche Regierung weggebombt werden soll (Einmischung in innere Angelegenheiten).
4. Eine objektive Untersuchung der Anlaß-Behauptungen durch die „Organisation gegen die Verbreitung von chemischen Waffen“ (OPCW) wurde bewußt nicht abgewartet und die angebotene Untersuchung durch eine gemischte Kommission abgelehnt.
5. Schließlich wurde einem NATO-Vorgehen zugestimmt, womit die österreichische Eigenverpflichtung zur immerwährenden Neutralität, die der Völkergemeinschaft mitgeteilt worden ist, verletzt wird.
Prof Wohlmeyer weiter: „Noch gravierender ist jedoch die indirekte Ermutigung der Kriegstreiber zu einem Stellvertreterkrieg, der sich zu einem Weltkrieg ausweiten kann! Erstmalig legt sich der ‚Westen‘ (USA und seine Vasallen) mit einer Atommacht an! Das Stillschweigen vor den sich abzeichnenden völkerrechtswidrigen Militärschlägen und das nachfolgende Nachbeten von eindeutig inszenierten Chlorgasmorden in der offiziellen Aussendung des österr. Außenministeriums (BMEIA) „in Abstimmung mit dem Bundeskanzler, dem Vizekanzler und dem Bundespräsidenten“ ist geradezu zukunftskriminell!“
Jedem normal denkenden Menschen mußte auffallen, daß die Chlorgas-Behauptung im Angesicht der Erfolge der syrischen Armee in der Rebellen-Enklave Ost-Ghouta in die Welt gesetzt wurde. Man wollte das politische Rad wieder zurückdrehen. Zurecht sagt daher der Leiter des „Zentrums für Forschung zur Arabischen Welt“ (ZEFAW) an der Universität Mainz, Prof. Günter Meyer, daß die Luftschläge ohne Beweise für die Chlorgasmorde an Zivilisten getätigt worden sind und daß die diesbezügliche Medienkampagne als Waffe zum Zeitpunkt der Erfolge der syrischen Armee organisiert worden ist. Es wäre geradezu widersinnig, wenn das Assad-Regime im Zeitpunkt des Abzuges der Rebellen unschuldige Bürger mit Chlorgas, das überall erhältlich ist, ermorden wollte – noch dazu, wo die ‚Giftgasmasche‘ schon zweimal (2013 und 2017) eingesetzt worden ist.
„Ähnliche Aussagen machen viele andere Experten und Kenner, wie der ehemalige Staatssekretär im deutschen Verteidigungsministerium, Willy Wimmer. Eine fundierte Stellungnahme der Rechtsanwältin und Völkerrechtsexpertin Dr. Eva Maria Barki ist dieser OTS angehängt. Die Bundesregierung hätte daher genügend Informationen gehabt, um sich der US-geführten Kriegspropaganda begründet zu entziehen“, so Prof. Wohlmeyer abschließend.
Ergänzend dazu verweist Inge Rauscher, Obfrau der IHU, auf folgendes Zitat von Bertha von Suttner aus dem Jahr 1889:  „Jeder Krieg – was immer dessen Ausgang sei – enthält unweigerlich den Keim eines folgenden Krieges in sich. Ganz natürlich: ein Gewaltakt verletzt immer irgendein Recht. Dieses erhebt über kurz oder lang seine Ansprüche und der neue Konflikt bricht aus – wird dann von neuem durch unrechtsschwangere Gewalt zum Austrag gebracht – und so ins Unendliche“. Inge Rauscher abschließend: „Wir sehen uns daher verpflichtet, die Mitbürgerinnen und Mitbürger aufzurufen, gegen das völkerrechtswidrige und staatsgefährliche Agieren unserer Bundesregierung und des Bundespräsidenten aufzustehen – im Interesse unserer Heimat und vor allem unserer Kinder!“


Rückfragen & Kontakt:

Inge Rauscher, (+43) 02242-70 516
Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer, (+43) 02762/53173, 0699/140 99 836
RA Dr. Eva Maria Barki, +43-1-535 39 80
Initiative Heimat und Umwelt (IHU)
www.heimat-und-umwelt.at, ihu@a1.net
A-3424 Zeiselmauer, Hageng. 5
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | ANI0001





Anhang: Völkerrechtliche Stellungnahme von RA Dr. Eva Maria Barki:


 Der Militärschlag der Vereinigten Staaten von Amerika im Bündnis mit Frankreich und Großbritannien zeigt mit erschreckender Deutlichkeit: Die seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion als einzige Supermacht übrig gebliebenen USA setzen ihre Machtpolitik mit dem Anspruch auf Durchsetzung ihrer Interessen unter Verletzung der in Artikel 2 der UNO- Charta normierten Verpflichtung der Achtung der Souveränität eines Staates und des Verbotes der Drohung mit Gewalt und Gewaltanwendung konsequent und ungehindert fort.

Im Einklang mit der bereits 1999 erfolgten Änderung der NATO-Doktrin - Anmaßung der Durchführung militärischer Operationen zur präventiven Konfliktverhütung und prophylaktische Gefahrenabwehr auch außerhalb des NATO-Gebietes und auch ohne UNO-Mandat - werden militärische Interventionen gegen souveräne Staaten für politisch legitim erklärt. (R2P- Responsibiliy to Protect). Jugoslawien war der Präzedenzfall, es folgten Afghanistan, Irak, Libyen und nunmehr Syrien.

Syrien war – wie der frühere NATO-Oberbefehlshaber Wesley Clark im Jahre 2003 mitteilte – bereits seit dem Krieg gegen den Irak als Ziel eines amerikanischen Kriegseinsatzes geplant. Präsident George W. Bush 2003: „Im Irak geht es nicht nur um Irak. Es ist Teil eines Musters". Der Außenpolitikexperte in Washington, James Steinberg, erläuterte dies: Syrien mache den USA Sorgen, weil es die Nachkriegsordnung stören kann.

Dies ist demnach der wahre Grund des Militärschlages: Sykes-Picot (Anm.: Aufteilung des Nahen Ostens im Zuge des 1. Weltkrieges analog zu Deutschland und der Österreichisch-Ungarischen Monarchie) soll wiederbelebt werden, nunmehr unter Führung der USA. Der durch Rußland gefährdete Einfluß soll wiederhergestellt werden. Die Amerikaner haben offenbar vergessen, daß das von ihrem damaligen Präsidenten Wilson formulierte Kriegsziel, die Gewährung des Selbstbestimmungsrechtes der Völker, verfehlt wurde und bis heute - trotz seither erfolgter Verankerung in den beiden UNO-Menschenrechtspakten - von den meisten Regierungen mißachtet wird.

Der Raketenangriff war offensichtlich eine Probe, Gorbatschow nannte es „Vorbereitungstraining". Die USA hat sich weitere militärische Operationen ausdrücklich vorbehalten und Präsident Assad auch bereits mit weiteren militärischen Schlägen gedroht, zumal nach Aussagen der französischen Regierung das Chemiewaffen-Arsenal „nur zum Großteil zerstört" wurde.

Offenbar wollte man die Reaktion der internationalen Staatengemeinschaft testen. Nur der Außenminister der Schweiz, Ignazio Cassis, der sich schon vor zwei Monaten vor der UNO gegen das Recht des Stärkeren in den internationalen Beziehungen ausgesprochen hatte, übte in einem Interview in der Neuen Züricher Zeitung Kritik an den USA und wies darauf hin, daß ja schon Kriege auf Grund einer falschen Behauptung geführt wurden, wie zum Beispiel gegen den Irak. Das ebenfalls neutrale Österreich hat eine Kritik gescheut. Die Waffe eines kleinen Landes ist das Völkerrecht. Diese Waffe, die noch von Felix Ermacora erfolgreich benützt wurde und Österreich großes Ansehen in der Welt verschafft hatte, wurde leichtfertig aus der Hand gegeben.


Doch der eigentliche Skandal ist: Die Europäische Union hat sich „hinter ihre Verbündeten" gestellt und die militärische Aktion als vollen Erfolg begrüßt. Die deutsche Bundeskanzlerin hat den Militärschlag als „erforderlich und ausgewogen" bezeichnet. Während Ungarn auf Grund von falschen Tatsachen und Informationen mangelnde Demokratie vorgeworfen wird, während Ungarn sogar wegen Einhaltung europäischer Normen gerügt wird, während das vom Volk der Katalanen geforderte Selbstbestimmungsrecht von der EU ignoriert und die rechtswidrige und brutale Vorgangsweise Spaniens in Katalonien toleriert wird, während das rechtmäßig ausgeübte Selbstbestimmungsrecht des Volkes der Krim nicht respektiert und die Russische Föderation wegen des unrichtigen Vorwurfes der Annexion mit rechtswidrigen Sanktionen belegt wird, wird die – nunmehr wiederholte – Vorgangsweise der Vereinigten Staaten, die den Tatbestand der völkerrechtswidrigen Aggression verwirklichen, nicht nur nicht verurteilt, sondern sogar befürwortet und gelobt!

Sowohl die Unterstützung der Terrormilizen in Syrien, mit dem Ziel des Sturzes der rechtmäßigen Regierung, als auch der nunmehr bereits zum zweiten Mal erfolgte Militärschlag gegen Syrien, stellen das Verbrechen der Aggression dar, das in die Kompetenz des Internationalen Strafgerichtshofes fällt.

Es gibt im Völkerrecht nur zwei Normen, die zwingendes Recht (ius cogens) darstellen: Das Gewaltverbot und das Recht der Völker auf Selbstbestimmung. Beide Normen werden von der Europäischen Union ignoriert und damit verletzt. Dies bedeutet die völlige Außerkraftsetzung des Völkerrechts, das Ende der internationalen Rechtssicherheit und damit eine ernste Gefahr für den gesamten Weltfrieden!

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