2015-08-21

Statt Grexit Transferunion

von Prof. Dr. Eberhard Hamer

Europa steht seit langem in einem Spannungsverhältnis zwischen Ländern und Regierungen, welche die Euro-Zentrale nur als einen Erfüllungsgehilfen für Europas Nationalstaaten sehen, die also die prinzipielle Souveränität der europäischen Staaten nicht zugunsten Europas aufgeben wollen einerseits, und der vor allem von der Juncker-Clique und den EU-Funktionären betriebenen Zentralisierung der Souveränität von Europa nach Brüssel andererseits.
Das wochenlange Gezerre zwischen Griechenland und den übrigen Euro-Staaten war nicht nur ein Geschachere um Geld, sondern vor allem auch ein Machtspiel: Wenn die europäischen Staaten souverän durch ihre nationalen Parlamente Geld ausgeben wollen und dürfen, dann müssten sie eigentlich auch ihre eigene Haushaltsverantwortung und die Folgen dieser Haushaltsentscheidungen tragen. Die No-Bailout-Klausel des Lissabon-Vertrages setzt deshalb mit Recht voraus, dass die anderen europäischen Länder nicht für den Ausgabeleichtsinn eines Landes haften müssen. Europa braucht deshalb eine Insolvenz­ordnung, ein geregeltes Verfahren, in dem auch einzelne Länder innerhalb des Euro die Folgen des eigenen Finanzleichtsinns nicht in Europa sozialisieren, sondern allein tragen müssen.
Die Juncker-Clique dagegen will eine ­politische Zentralunion mit zentraler Finanzsouveränität über die Mitgliedsstaaten (Fiskalunion). Die EU-Kommission will deshalb Finanzschwierigkeiten einzelner Euro-Länder wie Griechenlands an sich ziehen, um kollektive europäische Lösungen dafür anzubieten – in Wirklichkeit aber, um die Länder finanziell zu entmündigen und finanzielle Zentralmacht über sie zu gewinnen.
So wurden fünf Jahre lang Rettungspakete und Schuldenfonds angeboten, welche zwar nichts verbessert, aber die Schuldsummen Griechenlands von 80 auf 320 Milliarden Euro dramatisch erhöht haben. Und nun wird ein drittes Hilfspaket geschnürt, welches wohl mehr als 100 Milliarden Euro zur Behauptung der Finanzvormundschaft über Griechenland durch das EU-Politbüro einsetzt.
Dahinter stehen die Machtsucht des EU-Politbüros und der Druck Amerikas, um jeden Preis Griechenland wegen der Nato noch im Euro zu halten. Wir werden also in Zukunft weiter regelmässig Geld zahlen, nicht aus eigenem Interesse, sondern aus Interesse der EU-Zentralmacht und der atlantischen Besatzungsmacht.
Welche Folgen hat die Griechenland-Rettung?
Nachdem der Griechenland-Beschluss der Euro-Gruppe vom 12. Juli 2015 von den Parlamenten akzeptiert wurde, hat Griechenland seine Finanzsouveränität weitgehend verloren, hat sich finanziell unter die Vormundschaft der EU-Zentrale gestellt, hat die EU-Zentrale ihren Anspruch auf Fiskalzentralmacht (Fiskalunion) entscheidend durchgesetzt, wird sie nicht nur in Griechenland, sondern künftig auch in anderen Fällen als Hilfs-, Kontroll- und Finanzierungsentscheider über die Euro-Länder gesehen werden, haben sich die USA mit ihrer Forderung nach «Nato-Geschlossenheit um jeden Preis» auf Kosten Europas durchgesetzt und ist vor allem entgegen der No-Bailout-Klausel des Vertrages zu Lissabon eine Transferunion zwischen den Euro-Ländern festgeschrieben worden.
Vor allem Italien und Frankreich waren an der «Hilfe» für Griechenland interessiert, weil sie vor dem gleichen Problem stehen und wohl bald ebenfalls Euro-Hilfe brauchen. Sie sind beide politisch nicht stark genug, Wirtschaftsreformen durchzuführen, rutschen also automatisch weiter in die Verschuldung und damit in die Hilfszone. Es ist unschwer vorauszusagen, dass dem weitere Länder folgen werden, wenn es leichter ist, Hilfe zu organisieren als innenpolitisch Reformen durchzusetzen – bis schliesslich der ganze Euro-Club in Schulden versinkt und eine Generalkorrektur (Währungsreform) braucht.
Folgen für Deutschland:

Das nun kommende dritte Hilfspaket für Griechenland wird nicht bei 86 Milliarden (plus 35 Milliarden Restrukturierungshilfe plus 15 Milliarden regelmässige Griechenlandsubvention) bleiben, sondern ständig weiter subventioniert werden, wie der Finanzausgleich auch in Deutschland zeigt, wo zum Beispiel Bremen sich standhaft weigert, seine Dauerdefizite abzubauen, weil es durch den Finanzausgleich bequem von den sparsameren Ländern dauerunterstützt wird. Im deutschen Finanzausgleich haben sich zwei Drittel der Nehmerländer bequem auf die Dauerhilfen von drei Geberländern eingerichtet. Ähnlich wird es auch bei der zur Transferunion gewordenen Europa-Umverteilung werden, allerdings in noch dramatischerer Grössen(Verschuldungs)ordnung.
Damit wird der von der EZB bereits vorgezeichnete Weg des «Euro-Easing», der ungehemmten Vermehrung der Euro-Währung, ebenso wie der Dollar-Währung in den USA, zwangsläufig. In beiden Zonen soll nicht mehr gespart, sondern Geldmengenwachstum herbeigeführt werden, also Geldschwemme.


Die USA diskutieren ernsthaft, «ihre Dollar-Überschuldung in Dollar-Flutung zu ertränken». Ebenso will Draghi und will das Euro-Politbüro auch in Europa die Schulden mit wachsender Geldmenge aufrechterhalten.


Für Deutschland bedeutet dies das Ende des harten Euro, die Aufweichung und Entwertung unseres Geldes und den Weg von der wachsenden Geldmengenvermehrung zur galoppierenden Inflation und Währungsreform – wie dies immer in der Geschichte bei Geldmengenvermehrungen gewesen ist. 
Dabei wird Deutschland verarmen. Je mehr es Transferleistungen zahlen muss, desto mehr muss den eigenen Bürgern ihr Leistungsertrag zur Umverteilung abgezogen werden. Insofern ist die vermeintliche Griechenlandhilfe ein Markzeichen nicht nur der Verarmung Griechenlands, sondern auch ganz Europas und Deutschlands.
Was kann man tun? Die angelsächsische Finanzoligarchie hat nach ihrem Beschluss der Dollar-Flutung begonnen, alle Sachwerte und Unternehmen in der Welt mit den frisch gedruckten Dollars aufzukaufen. Auch jetzt finden in Deutschland und Europa wieder verstärkte Unternehmensaufkäufe durch US-Firmen statt, die ihre immer wertloser werdenden Dollars noch in Unternehmensbeteiligungen anlegen wollen.
Und China kauft mit seinem 3 Billionen Dollar-Guthaben in der Welt alles zu jedem Preis auf, um rechtzeitig aus dem schwindenden Geldwert noch in Sachwerte umzusteigen.
Wir sollten auch privat erkennen, dass der Euro in einer Transferunion und mit einer Euro-Flutung betreibenden EZB nicht solide bleiben kann, dass also verliert, wer auf Geldwerten sitzt und nicht rechtzeitig in Sachwerte umsteigt. Wer dies zuerst tut, gewinnt am meisten. Tun es alle, beschleunigt sich die Inflation entsprechend. Insofern hat der Griechenland-Deal vom Juli 2015
Griechenland selbst nicht entschuldet, nicht reformiert, sondern ihm nur vorübergehend weiter über Wasser geholfen, die europäischen Geberländer mit neuen Schulden für Dauersubventionen belastet, der Brüsseler Kommission wachsende Finanzkompetenz und Transfersouveränität verschafft – Europa zur Transferunion entwickelt und zu hohem Preis für Europa die Nato gegen Russland geschlossen gehalten. Die Schuldenorgie in Griechenland und Europa wird weitergehen, aber mit Euro-Flutung statt Sparen beantwortet werden. Statt des fälligen Staatsbankrotts in Griechenland will Europa nur Zeit gewinnen, nimmt dafür aber späteren Gesamtbankrott in Kauf. 

(Quelle: Zeit-Fragen)





Die zweite Besatzung Deutschlands



Jürgen Elsässer

Aufgeweckte Zeitgenossen wissen: Deutschland ist ein besetztes Land. Wir sind nicht souverän, sondern eine Militärkolonie der USA. Was aber auch viele kluge Mitbürger nicht wahrhaben wollen: Es hat eine zweite Besatzung begonnen, und zwar durch sogenannte Flüchtlinge.
Ich schreibe sogenannte, denn es sind in der großen Mehrheit keine:
Politische Verfolgung kann nur ein Prozent der Antragsteller nach-weisen, etwa ein Viertel flohen aus Kriegsgebieten. 
Die Mehrzahl der Neuankömmlinge aber sind nicht aus ihrer Heimat vertrieben worden, sondern kommen in organisierten Schlepperkolonnen, um abzugreifen, was sie kriegen können.
Statt über Asyl sollten wir also eher über Grenzsicherung diskutieren.
Gut die Hälfte der Neuankömmlinge sind Albaner und andere Muslime aus dem Westbalkan, wo keine Minderheit mehr staatlich unterdrückt wird und die Bürgerkriege seit 15 Jahren aufgehört haben. Ein erhebliches Kontingent stellen auch Afrikaner aller Art und Tschetschenen – oft sunnitische Extremisten, die sich bei uns mehr Freiheiten zur Scharia-Ausübung versprechen als in ihrem Mutterland. Viele dieser Typen benehmen sich bei uns nicht wie Schutzsuchende, sondern wie Eroberer: Mit den üblichen Unterkünften sind sie unzufrieden, sie verlangen Hotels und Privatwohnungen; das Essen in den Heimen schmeckt ihnen nicht, sie wollen Halal de luxe;
Respekt vor unseren Frauen ist für sie ein Fremdwort, die Klagen über Belästigungen und Vergewaltigungen nehmen zu; sie kassieren nicht nur wie selbstverständlich die 352 Euro pro Kopf und Monat, die ihnen der deutsche Staat, großzügig wie kein anderer, zur Verfügung stellt, sondern bessern ihr Salär «in Einzelfällen» auch durch Diebstähle, Einbrüche und Drogenhandel auf.
Erkennbar sind die Invasoren leicht: Es handelt sich um junge, kräftige Männer, die mit den neuesten Smartphones und teuren Klamotten protzen.
Eines der Sprachrohre der Illegalen ist die Südsudanesin Napuli Langa. Ende Juni kündigte sie die «Besetzung Europas» durch Afrikaner an. Die Deutschen «kämen da nicht mehr raus». Bei den dreisten Sprüchen der schwarzen Einpeitscherin saß die Linken-Vorsitzende Katja Kipping freundlich neben ihr. “Nie wieder Deutschland» ist das Programm, das beide verbindet.
Wer die Lage so drastisch schildert, muss sich von rot-grünen Sittenwächtern Vorhalten lassen, er sei ein rassistischer Asyl- und Ausländerfeind. Doch wie immer macht die Dosis den Unterschied zwischen Medizin und Gift: Zuwanderung in Maßen kann eine Gesellschaft vitalisieren.
Aber eine Invasion, wie sie seit etwa drei Jahren und verstärkt seit Januar läuft, ist tödlich.
Nicht auszudenken, wie Hunderttausende Afrikaner, Albaner und Araber reagieren werden, wenn ihnen der Staat, etwa in Folge eines Euro-Crashs, die Bezüge kürzt. Diese Leute kommen aus Ländern mit rauen Sitten, sie werden um ihre Beute kämpfen! Das Schicksal der nordamerikanischen Indianer sei uns eine Mahnung. Sie begrüßten die in England verfolgten Pietisten am Anfang mit offenen Armen. Doch den frommen Kolonisten folgten bald Bewaffnete.
Hätten die Rothäute statt naiver Willkommenskultur mehr Selbstschutz praktiziert, hätten sie vermutlich überlebt. Wollen wir die letzten Mohikaner werden?

(Quelle: Compact 8/2015)


2015-08-19

EU-Austritts-Volksbegehren wird morgen dem Nationalrat zugeleitet

Parlamentarische Behandlungsphase beginnt

Zeiselmauer (OTS) - Am 20. August 2015 wird das überparteiliche EU-Austritts-Volksbegehren durch das Innenministerium offiziell dem Nationalratspräsidium zugeleitet. Damit beginnen die gesetzlich vorgeschriebenen Termine der parlamentarischen Behandlung dieses von mehr als einer Viertelmillion Österreicherinnen und Österreichern - genau 261.056 - unterstützten Anliegens: Binnen vier Monaten ab dem 20.08. müssen dazu mehrere Sitzungen auf Ausschußebene (voraussichtlich im Verfassungsausschuß) erfolgen, eine öffentliche Experten-Anhörung zum EU-Austritt, bei der auch Experten der Volksbegehrens-Initiatoren geladen werden müssen, sowie eine Generaldebatte darüber im Plenum des Nationalrats. Bei dieser haben alle Fraktionen das Recht und die Möglichkeit, eine für die Regierung verbindliche Volksabstimmung über den Austritt Österreichs aus der Europäischen Union zu beschließen.

Volksabstimmung rechtens!

Der kürzlich von manchen Politikern und Medien erweckte Eindruck, daß Volksbegehren nicht mehr zu Volksabstimmungen führen könnten, ist unrichtig! Auf parlamentarischer Ebene "begraben" wurde lediglich das sogenannte "Demokratiepaket", mit dem massive Themeneinschränkungen hätten eingeführt werden sollen. Vorgesehen waren "zwei Klassen" von Volksbegehren: Solche, die zu (unverbindlichen) Volksbefragungen führen hätten können, und solche bei denen sogar das von vornherein ausgeschlossen gewesen wäre - z.B. bei allen Themen, welche EU-Recht betreffen, also bei über 80% der gesamten, für das Alltagsleben der Bürger geltenden Gesetzgebung…!
Dazu die Initiatorin und Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens, Inge Rauscher: "Als Teil der Demokratie- und Bürgerrechtsbewegung Österreichs begrüßen wir ausdrücklich, daß dieses geplant gewesene (Un-)Demokratiepaket nun nicht in Kraft treten wird, da es beträchtliche Verschlechterungen (anstatt wie behauptet Verbesserungen) zur Folge gehabt hätte. Beim nunmehr weiter bestehenden Volksbegehrensgesetz gibt es zumindest keine undemokratischen Themeneinschränkungen und auch keine gesetzliche Handhabe, für die Regierung verbindliche Volksabstimmungen über Volksbegehren auszuschließen. Allerdings sind wir noch Lichtjahre von einer tatsächlich direkten Demokratie wie etwa in der Schweiz entfernt, wo ja Volksbegehren ab 100.000 Unterstützern automatisch einer verbindlichen Volksabstimmung zugeführt werden müssen. In Österreich verlangen nun 261.056 behördlich nachgewiesene Unterstützer eine solche über den Austritt aus der EU. Da diese aus allen Partei-`Lagern` - inklusive den Nichtwählern - stammen, werden auch alle Parteien daran gemessen werden, ob sie diesen unmißverständlichen `Gesetzesantrag` des Volkes ernstnehmen oder eben nicht!"
"Dann müßten nämlich Österreichs Steuerzahler nicht mehr für monströse Bankenrettungspakete wie dzt. in Griechenland arbeiten und die bedrohlichen volkswirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und Tierschutz-Folgen der geheim verhandelten Freihandelsabkommen der EU mit den USA und Kanada (TTIP, CETA und TiSA) würden Österreich nicht betreffen, da nicht mehr Vertragspartner, um nur zwei von vielen Argumenten für den EU-Austritt anzuführen", so Inge Rauscher abschließend.
Rückfragehinweis:
   Renate Zittmayr, 0664-4251935
   Helmut Schramm, 0699-19284526
   Mitglieder im überparteilichen Personenkomitee
   www.volksbegehren-eu-austritt.at

2015-08-18

Professor Dr. Karl Albrecht Schachtschneider: Ein EU-Austritt ist rechtens!




„Das deutsche höchste Gericht hat gegen den Europäischen Gerichtshof die Souveränität der Völker zur Geltung gebracht und im Austrittsrecht ein unverzichtbares Prinzip der Souveränität erkannt. Nur die Völker unmittelbar können ihre Souveränität aufgeben und durch eine neue Verfassungsgebung ein neues Volk und einen neuen Staat bilden, den Unionsstaat. Die Vertreter der Völker haben diese Befugnis nicht. Alle Völker, die diesen Schritt gehen wollen, in Deutschland auch die Völker der Länder, weil diese souverän sind, müßten dahingehende Volksentscheide beschließen und dann gemeinsam mit den anderen Völkern das neue Verfassungsgesetz beschließen, das den Unionsstaat begründet.“, so Schachtschneider.
Durch die große Macht und die Fülle der Befugnisse der Europäischen Union wurde – ohne demokratische Legitimation – der funktionale Bundesstaat EU geschaffen. Aktuelle Beweise dafür sind einerseits das Festhalten der EU an der Atomkraft, trotz „Super-Gau“ in Tschernobyl und Fukushima und andererseits die Schaffung eines EU-Fonds (ESM), zwecks dauerhafter Haftung und Zahlung von Zig-Milliarden Euro für ausländische Schulden.
Dennoch ist nach Schachtschneider „die Europäische Union kein existentieller Staat und wird auch durch den Vertrag von Lissabon kein existentieller Staat, weil nur ein zu einem Staat verfaßtes Volk ein existentieller Staat ist, in dem durch die Staatsverfassung die originäre Hoheit, nämlich die Macht (Handlungsmöglichkeiten) des ganzen Volkes, als Staatsgewalt verfaßt ist. Diese originäre Hoheit bleibt den Völkern der Mitgliedstaaten, welche sich zu existentiellen Staaten verfaßt haben. Sie ist (gewissermaßen als Freiheit oder Souveränität der Bürger) unübertragbar. Die Union handelt aufgrund der ihr von den Mitgliedstaaten zur gemeinschaftlichen Ausübung übertragenen (besser: zugewiesenen) Hoheitsrechte. Diese Übertragung kann zurückgenommen werden.“
Und weiter: „Zur existentiellen Staatlichkeit eines Volkes als eines existentiellen Staates gehört die Rechtshoheit, jedenfalls das letzte Wort in Sachen des Rechts. Die Rechtsprechung in den Grundsatzfragen des Rechts, insbesondere in den Grundrechtefragen, bedarf der starken demokratischen Legitimation durch das Volk, in dessen Namen das Recht gesprochen wird.“ Das Volk hat aber keinen Einfluss auf die Zusammensetzung des Europäischen Gerichtshofes.

mehr in Info Direkt.at




2015-08-13

Wir bekommen durch genverändertes Futter immer mehr Gift ins Essen



Die wichtigste Veränderung durch Gentechnik  ist  die Resistenz der Nutzpflanzen gegen das Gift Roundup. Dieses Gift wird nun in großen Mengen auf die Äcker gespritzt und befindet findet sich deshalb auch in großen Mengen in den genveränderten Feldfrüchten, wie Gensoja welches in der EU zu Millionen Tonnen  verwendet wird. Die Mehrheit der Bevölkerung hat das Gift  bereits im Urin und der Muttermilch. Die genveränderten Kulturen bringen 10% bis 40%  weniger Ertrag und mehr Gift im Essen. Die Sicherheit wird nur vorgetäuscht.
Es gibt  4 Fakten mit denen wir die Gentechnik stoppen können:

1.) Die rätselhafte Rinderseuche in Deutschland "Chronischer Botulismus" mit vielen tausenden Notschlachtungen, ist nichts anderes als eine Vergiftung der Milchkühe mit  Roundup.
Wenn unsere Nutztiere jeden Tag mit genverändertem Soja gefüttert werden, das heißt mit Roundup, dem Giftverstärker Tallowamine und einem Antibiotikum, dann werden diese Tiere krank und sterben.  Rätselhaft an dieser Krankheit ist nur wie die Behörden und der Bauernbund am Thema vorbeireden um nicht Schuld zu sein und nur ja keine Entschädigung zahlen zu müssen. 
Den Beweis lieferten: Glyphosatforscherin Dr. M. Krüger Leipzig, Seralini Frankreich, Don Huber USA, A. Pusztay Schottland, Carasco Argentinien etc.

2. Die durch Roundup  vergifteten Tiere werden zum Verzehr freigegeben,
Ein Skandal.

 3.) Mit den von der EFSA als ausreichend bezeichneten Gen-Studien, die nur 3 Monate dauern, wird den Konsumenten Sicherheit nur vorgetäuscht.  
So werden zehntausende Tote und Kranke durch  Gentechnik in den USA und in der EU einfach übersehen. Es gibt keine Kontrollgruppen.
  
4.) "Die Genveränderung an sich" hat schwere gesundheitliche Folgen.  
Dies hat der  Tryptophanskandal mit vielen Toten und tausenden gelähmten Menschen,  sowie  die Lektin-Forschungen von Apard Pusztay in Schottland mit der Genkartoffel, ganz klar bewiesen: Alleine dieses Erkenntnis müsste zur Folge haben, dass alle genveränderten Produkte sofort verboten werden.

volker@helldorff.biz
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Ärzte, Bauern und Juristen für gentechnikfreie Nahrung
Dipl. Ing. Volker Helldorff
Unterlinden 9
A-9111 Haimburg

M: 0043 (0) 676- 729 30 82
F: 0043(0)4232 / 7114 - 14
E: volker@helldorff.biz

2015-08-07

O f f e n e r B r i e f an den Generalintendanten des Österreichischen Rundfunks (ORF), Hrn. Dr. Alexander WRABETZ,


p.A. ORF-Zentrum, 1130 Wien, Würzburgg. 30
per E-mail sowie per eingeschriebener Briefpost vom 7. August 2015

Betrifft: KRASSE INFORMATIONS-UNTERDRÜCKUNG BEIM 
              EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN

               Gesamt-Sendezeit dafür im Fernsehen: zweimal 1,2 Minuten!Sehr geehrter Herr Generalintendant!
Viele Bürger registrierten mit Empörung die fast 100-prozentige NICHT-Information des ORF über das überparteiliche EU-Austritts-Volksbegehren und dessen öffentlicher EINTRAGUNGSWOCHE vom 24. Juni bis 1. Juli dieses Jahres. Im ORF-Fernsehen wurden in den fünfeinhalb Monaten seit der Genehmigung des Volksbegehrens durch das Innenministerium am 7. Jänner bis zur genannten Eintragungswoche insgesamt nur zweimal  1,2 Stunden ? - Nein, 1,2 MINUTEN - an "Information" zum Volksbegehren gesendet. Und dies trotz insgesamt über die Monate verteilt zwölf (!) Pressekonferenzen des Personenkomitees mit ausführlichen Informationen und fachlich fundierten Unterlagen zum EU-Austritt, zu denen der ORF nachweislich immer eingeladen,  bei nur zwei davon auch mit Kamerateam anwesend war, dabei  jeweils etwa eine Stunde lang aufgenommen,  aber nicht einmal das  gesendet hat.

Beim "Bildungsvolksbegehren" von Dr. Hannes Androsch hingegen wurden im ORF durch Monate hindurch  viele Interviews und Gesprächsrunden mit den Initiatoren gesendet und darüber ausführlich informiert. Welche Gründe hat dieses krasse Informations-Ungleichgewicht bei ein- und demselben direkt-demokratischen Instrument, nämlich dem Volksbegehren? Sind Volksbegehren von Großindustriellen und Multimillionären dem öffentlich-rechtlichen Österreichischen Rundfunk, aus Zwangsgebühren österreichischer Staatsbürger finanziert, weniger wert als solche, die von eben diesen "normalen" Bürgern organisiert und getragen werden? Dies sollte ja der eigentliche Sinn von Volksbegehren sein....

Oder hängt das Totschweigen des EU-Austritts-Volksbegehrens mit dem vielen Bürgern kaum bekannten § 4 des Bundesgesetzes über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz) zusammen, der wie folgt lautet:

§ 4 Absatz 1:  DerÖsterreichische Rundfunk hat durch die Gesamtheit seiner gemäß § 3 verbreiteten Programme und Angebote zu sorgen für:
Abs. 4: die Förderung des Verständnisses für die europäische Integration. 

Diese Gesetzespassage steht in eindeutigem Widerspruch zu den gesetzlich festgelegten  Gesamt-Aufgaben des ORF, wie u.a. aus folgenden Passagen ersichtlich:

§ 1 (3) Der ORF hat bei der Erfüllung seines Auftrags  .... die Sicherung der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, der Berücksichtigung der Meinungsvielfalt und der Ausgewogenheit der Programme .... zu gewährleisten.

Im öffentlich-rechtlichen Kernauftrag § 4 heißt es in Absatz 2: ".... hat der ORF ein differenziertes Gesamtprogramm von Information, Kultur, Unterhaltung und Sport für alle anzubieten. Das Angebot hat sich an der Vielfalt der Interessen aller Hörer und Seher zu orientieren und sie ausgewogen zu berücksichtigen. Die Anteile am Gesamtprogramm haben in einem angemessenen Verhältnis zueinander zu stehen.

Bei den zu beachtenden Programmgrundsätzen (§ 10) heißt es in Absatz 5: Die Information hat umfassend, unabhängig, unparteilich und objektiv zu sein. ..... Und in Absatz 6: Die Vielfalt der im öffentlichen Leben vertretenen Meinungen ist angemessen zu berücksichtigen. ....

Daß es sich beim EU-Austritts-Volksbegehren um eine im öffentlichen Leben vertretene Meinung handelt, wurde schon durch die am 17.12.2014 erfolgte Einreichung  der gesetzlich geforderten, fast zehntausend behördlich bestätigten Unterstützungs-Erklärungen im Innenministerium ersichtlich, dann natürlich durch die am 7.1.2015 erfolgte Genehmigung des Volksbegehrens durch das Innenministerium, und erst recht durch das am 1.7.2015 vom Innenministerium bekanntgegebene Ergebnis der öffentlichen Eintragungswoche: mehr als eine Viertelmillion Unterschriften - genau 261.159 -  für den Austritt der Republik Österreich aus der EU! Über alle diese Termine wurde der ORF von uns im Detail informiert.

Mit der eklatant gleichheitswidrigen Vorgangsweise in bezug auf die Information über das Androsch-Volksbegehren und die Nicht-Information über das EU-Austritts-Volksbegehren hat der ORF wesentlich dazu beigetragen, daß mindestens ein Drittel, wenn nicht die Hälfte aller Österreicher und Österreicherinnen gar nicht erfahren konnte, daß es das EU-Austritts-Volksbegehren überhaupt gab. Viele Bürger fragen sich nun, ob genau das die (undemokratische) Absicht dabei war?!

Wir sehen Ihrer Stellungnahme mit Interesse entgegen und verbleiben bis dahin

mit vorzüglicher Hochachtung

Inge Rauscher, Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens,
im Namen des überpareteilichen Personenkomitees.

p.A. 3424 Zeiselmauer, Hageng. 5, Tel. 02242/70516, ihu@a1.net
www.eu-austritts-volksbegehren.at


PS: Keine Antwort auf die 19 E-Mails an ORF und APA mit Argumenten bezüglich des EU-Austritts-Volksbegehrens von Helmut Schramm.