2012-11-27

Milliarden für Banken - aber kein Geld für Österreich!





Auzug aus meiner gestrigen Rede anlässlich der laufenden Demonstration gegen den ESM, Euro und EU am Wiener Stephansplatz, die jeden Monat, jeweils am 26.igsten stattfinden.
Mehr dazu finden Sie auf der Netzseite http://eu-demo.blogspot.co.at/:
"Österreich hat mit dem "Ja" zum Beitritt in die EU im Jahre 1994 nicht jeder Entwicklung zugestimmt. Mittlerweile verliert Österreich immer mehr an Souveränität - die EU wurde ein illegler funktionaler Bundesstaat. Niemand (die Völker) durften über die sogenannte Euro-"Rettung" abstimmen, obwohl das den Verlust der Budgethoheit für Österreich bedeutet. Das ist eine Legitimation zur weiteren Spekulation, am Ende zu Lasten des (u.a. österreichischen) Volkes. Die Folgen sind unabsehbar: Sparprogramme, Massenverarmung, Pensionkürzungen, Arbeitslosigkeit und Inflation drohen. Es reicht: Raus aus ESM, Euro und EU!"

Aber wie man sieht setzt sich die EU-"Diktatur" über den Willen der Völker hinweg
und stürzt auch Österreich weiter in  Schulden. Diese weiteren Milliarden werden
an die Spekulanten überwiesen, aber nicht dem griechischen Volk.



Foto: dapd
Von Carsten Volkery, London

 Euro-Gruppe schnürt neues Rettungspaket für Griechenland

Athen kann aufatmen, frisches Geld wird fließen: Die Euro-Finanzminister haben die nächsten Griechenland-Hilfen freigegeben - und noch einige Milliarden draufgelegt. Vor einer nachhaltigen Lösung schreckten sie jedoch zurück, ein Schuldenschnitt bleibt vorerst tabu.
Im dritten Anlauf hat es endlich geklappt. Die 17 Euro-Finanzminister beschlossen in der Nacht zum Dienstag die Freigabe der nächsten Tranchen des zweiten Hilfspakets für Griechenland, insgesamt fließen 44 Milliarden Euro. Das Geld soll in vier Raten von Mitte Dezember bis Ende März 2013 ausgezahlt werden. Außerdem schnürten die Minister ein weiteres Hilfspaket in zweistelliger Milliardenhöhe, um neue Löcher im griechischen Staatshaushalt bis 2020 zu schließen.
Die Zeit drängt. Die Schulden Athens wachsen schneller als erwartet, weil die Rezession im Land andauert und wesentliche Reformen von der Regierung verschleppt wurden. Die Euro-Gruppe musste daher ihre Zielvorgabe für den langfristigen Schuldenabbau anpassen. Bis 2020 soll die griechische Schuldenquote nun auf 124 Prozent der Wirtschaftsleistung gedrückt werden. Das liegt über der bisherigen Zielmarke von 120 Prozent, die vom Internationalen Währungsfonds (IWF) als oberste Grenze der Schuldentragfähigkeit angesehen wird. Um den IWF für den Kompromiss zu gewinnen, verpflichteten sich die Euro-Länder dazu, die griechische Schuldenlast bis 2022 auf unter 110 Prozent der Wirtschaftsleistung zu reduzieren. Diese Zusage wird mittelfristig voraussichtlich zu einem Schuldenschnitt führen - auch wenn ein solcher Schritt am Montag noch abgelehnt wurde.
Grafik: Griechenlands Schulden in der ÜbersichtZur Großansicht
DER SPIEGEL
Grafik: Griechenlands Schulden in der Übersicht
Die Euro-Retter zeigten sich nach der zwölfstündigen Sitzung in Brüssel erleichtert. In den vergangenen beiden Wochen war man nach zwei Marathon-Sitzungen jeweils ergebnislos auseinander gegangen. Nun musste unbedingt eine Einigung her. "Der Zeitplan ist eng"
Man habe ein starkes Bündel von Maßnahmen beschlossen, sagte Euro-Gruppen-Chef Jean-Claude Juncker. "Wir haben jetzt ein Ergebnis, das wir unseren Parlamenten (...) zur Beratung und Zustimmung vorschlagen können", sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. Er hoffe, dass die parlamentarischen Beratungen in Berlin bis zum Freitag abgeschlossen werden können. "Der vorgesehene Zeitplan ist eng."
Das dritte Rettungspaket soll zwar offiziell nicht so genannt werden, weil keine neuen Kredite nach Athen fließen. Aber kostenlos ist die Hilfe keineswegs. Die nationalen Haushalte der Partner werden erneut belastet. Das Paket besteht aus vier Teilen:
  • Zinssenkung beim ersten Rettungspaket: 2010 hatten die Euro-Partner Athen bilaterale Kredite in Höhe von 53 Milliarden Euro gewährt. Der Zinssatz bemisst sich bisher am Euribor-Leitzins plus 1,5 Prozent. Der letztere Wert soll nun auf 0,9 Prozent verringert werden und später auf 0,5 Prozent sinken, sobald Athen einen primären Haushaltsüberschuss von 4,5 Prozent der Wirtschaftsleistung erwirtschaftet - also ohne Zinszahlung. Wie viel der griechische Staat damit genau spart, ist unklar, es sind aber Milliarden. Für die Bundesregierung reduzieren sich die Einnahmen um einen dreistelligen Millionenbetrag.
  • Zinsaufschub beim zweiten Rettungspaket: Die Laufzeit der im März vereinbarten Kredite aus dem Euro-Rettungsfonds EFSF wird von 15 auf 30 Jahre verdoppelt. Die ersten zehn Jahre muss Athen zudem keine Zinsen zahlen. Laut EFSF-Chef Klaus Regling wird Athen so um 44 Milliarden Euro entlastet.
  • Schuldenrückkauf: Die griechische Regierung bietet ihren privaten Gläubigern an, Staatsanleihen zu einem Preis von 35 Cent pro Euro Nominalwert zurückzukaufen. Derzeit werden die Anleihen je nach Laufzeit zwischen 20 und 30 Cent gehandelt. Theoretisch könnte die Schuldenlast so relativ günstig verringert werden. Das Problem: Nach Bekanntgabe des Plans dürften die Preise schnell anziehen. Das wiederum könnte Investoren vom Verkauf abhalten. Es ist daher unklar, wie stark die Schuldenquote sinken wird. Ebenso ist noch nicht beschlossen, woher das Geld für den Rückkauf kommen soll.
  • Zentralbank-Gewinne: Die Notenbanken der Euro-Länder verzichten auf Gewinne, die die Europäische Zentralbank (EZB) durch den Ankauf griechischer Anleihen auf dem Sekundärmarkt gemacht hat. Das soll den griechischen Haushalt um elf Milliarden Euro entlasten.

Dieser Katalog wird wohl reichen, um die Staatspleite Griechenlands noch eine ganze Weile abzuwenden - vorausgesetzt, die wirtschaftliche Lage verschlechtert sich nicht. Gelöst ist das griechische Dilemma damit aber nicht. Drei Jahre ist es her, dass die Athener Regierung mit ihrem Eingeständnis, das eigene Haushaltsdefizit verschleiert zu haben, die Euro-Krise auslöste. Zwei Rettungspakete, ein Schuldenschnitt bei Privatgläubigern und unzählige Sparprogramme später wächst der Schuldenberg immer noch. Im kommenden Jahr soll er laut Troika-Schätzung 190 Prozent der Wirtschaftsleistung erreichen. Aus Sicht von Ökonomen können die griechischen Staatsfinanzen nur durch einen zweiten Schuldenschnitt saniert werden. Vor diesem entscheidenden Schritt schreckten die Finanzminister aber erneut zurück. Denn dann würden die Euro-Länder zum ersten Mal Verluste auf ihre Griechenland-Kredite verbuchen. Vor allem die Bundesregierung will sich vor der Bundestagswahl im Herbst 2013 nicht vorwerfen lassen, deutsche Steuergelder in Griechenland verpulvert zu haben. Zwar wehrte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble sich in Brüssel gegen solche Schuldzuweisungen. Die anderen Partner lehnten den Schuldenschnitt genauso ab, sagte er. "Es ist eine Unart, dass dies zu einem typisch deutschen Problem gemacht worden ist."
Aber es bleibt dabei, dass die Bundesregierung der entscheidende Akteur in dieser Frage ist. Das sieht nicht nur IWF-Chefin Christine Lagarde so, die mit ihrer Forderung nach einem Schuldenschnitt bei Schäuble nicht punkten konnte. Früher oder später wird der Konflikt mit dem IWF wieder aufbrechen. Schäuble selbst fand nach der Sitzung in Brüssel vieldeutige Worte. Sobald Athen den ersten Primärüberschuss erziele, sagte er, könne man über weitere Maßnahmen zur Schuldensenkung reden.

Quelle: Spiegel

2012-11-26

Schriftsatz gegen die Staatsfinanzierung des ESZB und der EZB vom 13. November 2012

Prof. Dr. iur. K. A. Schachtschneider Ordinarius i. R.des Öffentlichen Rechts
der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

An das Bundesverfassungsgericht
Schloßbezirk 3
76131 Karlsruhe
13. November 2012 


2012-11-25

COMPACT-Souveränitätskonferenz: Über 700 Teilnehmer, riesiger Erfolg



COMPACT-Souveränitätskonferenz: Über 700 Teilnehmer, riesiger Erfolg
Und: Zensurversuch durch Universitätsleitung-Leitung zurückgeschlagen
Das war der bisher größte Erfolg von COMPACT-Magazin: Auf unserer gestrigen Souveränitätskonferenz waren über 700 Leute. Die Referenten – Peter Scholl-Latour, Valentin Falin, Karl Albrecht Schachtschneider u.v.a. – begeisterten das Publikum. Alle Gastredner waren gekommen (auch aus Paris und Moskau), und mit Radiomoderator Ken Jebsen und dem Schriftsteller Ulrich Schacht u.a. sprachen sogar rhetorische Schnellfeuerwaffen zusätzlich, die gar nicht angekündigt worden waren.

Vor einer weiteren Auswertung – wichtige Beiträge kommen in der Januar-COMPACT, alle Reden werden auf DVD erscheinen (jetzt bestellen im COMPACT-Shop) – muss vor allem der erste praktische Erfolg der Konferenz festgehalten werden: Die FU-Leitung hatte wenige Tage vorher versucht, uns ein Audio- und Videoaufzeichnungsverbot aufzudrücken – und andernfalls mit Räumung gedroht. Ein finsterer Eingriff in die Presse- und Meinungsfreiheit, die ja nicht nur das Äußern von Meinungen, sondern auch deren Verbreitung schützt. (Mehr dazu im Eröffnungsbeitrag von Jürgen Elsässer, vollständig zu lesen hier.)
Doch wir beschlossen, uns das nicht bieten zu lassen, und ließen die Kameras trotz des Verbots laufen. COMPACT lässt sich nicht einschüchtern und nicht unterdrücken. Und das Verbot ist grundgesetzwidrig!! Das Auditorium bejubelte unsere Entscheidung. So hat die Konferenz auch ganz praktisch gezeigt, wie Souveränität und Demokratie in diesem Land beschnitten werden – und wie man sich dagegen wehren kann.
Die FU-Leitung ließ schließlich mitteilen, dass sie auf eine Räumung des Saals verzichtet. Allerdings behält man sich Klagen gegen COMPACT und insbesondere gegen Jürgen Elsässer vor. Aber auch das werden wir durchstehen, wenn unsere Leser uns so kämpferisch unterstützen, wie es dem Geist der Konferenz entsprach. Die beste Unterstützung: Jetzt COMPACT abonnieren – oder (auf demselben Formular) ein COMPACT-Abo zu Weihnachten verschenken. Dann zeigt der Nikolaus der FU-Bürokratie die Rute!

Quelle: Compact-Magazin 

Elsässers Eröffnungsrede – Manuskriptfassung
 
Meine sehr verehrten Damen und Herren,

im Namen von COMPACT-Magazin darf ich Sie ganz herzlich zur Souveränitätskonferenz begrüßen. Das Motto unserer Zeitschrift ist: In COMPACT lesen, was andere nicht schreiben dürfen. Das könnte auch das Motto des heutigen Tages sein: Hier wird diskutiert, was andere nicht diskutieren dürfen oder sich nicht zu diskutieren getrauen.

Sie sind aus nah und fern gekommen, um einer bis dato einzigartigen Debatte beizuwohnen: Experten aus unterschiedlichen Fachgebieten und mit unterschiedlichem politischen Werdegang beschäftigen sich mit der fehlenden Souveränität unseres Landes. Besonders freut mich, dass wir unsere russischen und französischen Freunde vom Institut de la Démocratie et de la Coopération für diese Debatte gewinnen konnten. Das verdeutlicht, dass es uns um Lösungen geht, die nicht nur für Deutschland, sondern für den gesamten Kontinent förderlich sind. Aus der Vergangenheit wissen wir: Immer wenn es zwischen Paris, Berlin und Moskau stimmte, herrschte Frieden und Prosperität in ganz Europa. Das heißt: Wir dürfen uns nicht gegeneinander hetzen lassen, nie wieder. Ziel ist ein souveränes Deutschland in einem Bund souveräner und gleichberechtigter Nationalstaaten, De Gaulles Vision vom „Europa der Vaterländer“.

Doch von diesem Ziel sind wir weit entfernt. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble sagte im letzten Jahr auf einer Finanztagung: „Zu keinem Zeitpunkt seit dem 8. Mai 1945 sind wir souverän gewesen.“ Eigentlich eine schockierende Aussage. Noch schockierender ist allerdings, dass Schäuble damit sogar noch untertrieben hat: Obwohl es in den Jahrzehnten der deutschen Teilung immer Einschränkungen der deutschen Souveränität gegeben hat, so beobachten wir gerade seit der Wiedervereinigung, die uns doch endlich die „Einheit und Freiheit“ bringen sollte, einen immer weiteren Abbau der deutschen Hoheitsrechte.

  • das wiedervereinigte Deutschland hat, im Unterschied zur alten Bundesrepublik, die Kontrolle über seine Grenzen verloren und wird zum Ziel internationaler Bandenkriminalität und unkontrollierbarer Zuwanderung;
  • das wiedervereinigte Deutschland hat, im Unterschied zur alten Bundesrepublik, seine Währungshoheit eingebüßt; die stabile Deutsche Mark wurde abgeschafft, die Bundesbank spielt innerhalb der Europäischen Zentralbank nur noch eine Randrolle;
  • im wiedervereinigten Deutschland hat, im Unterschied zur alten Bundesrepublik, der Bundestag sein Königsrecht über den Haushalt an alle möglichen nicht-gewählten Euro-Rettungsschirm-Agenturen verpfändet.
  • das wiedervereinigte Deutschland hat, im Unterschied zur alten Bundesrepublik, die Verteidigungsfähigkeit verloren; die Wehrpflicht ist abgeschafft und unsere Territorialarmee auf dem Weg in eine globale Eingreiftruppe;
  • das wiedervereinigte Deutschland muss, im Unterschied zur alten Bundesrepublik, US-Kriegszüge auch dann unterstützen, wenn sie nicht durch den Verteidigungsauftrag der NATO gedeckt sind; in Vietnam konnten wir uns raushalten, in Afghanistan müssen wir mitmarschieren.

Wie kann man von einem selbständigen Staat reden, ja von einem Staat überhaupt, wenn es keine Grenzsicherheit, kein eigenes Geld, keine Haushaltsautonomie und keine eigene Armee mehr gibt? In Anknüpfung an Schäuble, aber über Schäuble hinausgehend müsste man sagen: Noch nie seit dem 8. Mai 1945 war Deutschland so wenig souverän wie heute. Deutschland schafft sich ab, wenn die Entwicklung so weitergeht.
Dass diese Entwicklung nicht weitergehen darf, sondern umgedreht werden muss, ist wohl die Überzeugung der allermeisten hier im Saal. Und wir stehen nicht allein. Die Frage nach der fehlenden deutschen Souveränität war lange ein Tabu-Thema, ein Geflüster im Unterholz des Internet. Aber vor einigen Tagen – vielleicht sogar im Zusammenhang mit unserer Konferenz – war das Geflüster selbst im ZDF zu hören, in der Politsendung Frontal21. Dort wurde offen der „Verdacht“ ausgesprochen und durch Rechtsexperten untermauert, dass Geheimverträge mit den Siegermächten des 2. Weltkrieges noch immer in Kraft sind. „Es kann sich keine Bundesregierung heute leisten, die Forderungen der Alliierten zu verweigern“, sagte Professor Josef Foschepoth von der Uni Freiburg in der Sendung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,
im Dezember wird COMPACT-Magazin seinen zweiten Geburtstag feiern. In dieser Zeit haben wir drei Konferenzen veranstaltet, aber die heutige ist mit Abstand die größte. Dies zeugt nicht nur von der wachsenden Verbreitung von COMPACT, sondern spricht auch für die Relevanz des Themas.

Umso befremdlicher ist es, dass uns die Freie Universität nicht gestattet hat, die heutigen Debatte audiovisuell mitzuschneiden. Man muss sich das vorstellen: Uns als Veranstaltern wird verboten, unsere eigene Veranstaltung mitzufilmen. Oder mit Blick auf unsere Redner: Der Präsident der FU verbietet, dass die heutige Rede des ehemaligen Vize-Präsidenten der Sorbonne, Professor Edouard Husson, weiterverbreitet wird. Will die FU erreichen, dass die Debatte über die fehlende deutsche Souveränität diesen Saal nicht verlässt? Oder anders gesagt: Will die FU ihrem eigenen Namen – Freie Universität – spotten? Die Behinderung der Verbreitung der Inhalte dieser Souveränitätskonferenz ist selbst ein Ausdruck dafür, wie unselbständig und duckmäuserisch es in unserem Land zu geht, also wie notwendig diese Konferenz heute ist.

Ich entschuldige mich bei unseren geschätzten Gästen für dieses skandalöse Verhalten der Universitätsleitung und bitte Sie alle, sich davon nicht einschüchtern zu lassen. COMPACT jedenfalls wird sich nicht beugen, nicht erpressen lassen, das verspreche ich Ihnen. Die Wahrheit findet ihren Weg – denn das Volk will wissen, wie es betrogen und verkauft wird. Wie der französische Schriftsteller Victor Hugo sagte: „Nichts ist so mächtig wie eine Idee, deren Zeit gekommen ist.“ In diesem Sinne: Souveränisten aller Länder, vereinigt Euch!

2012-11-23

Mehr Geld für Brüssel - Meinungen

Die EU fordert von Staaten zu sparen, Sparpakete zu verabschieden, Mindestgehälter außer Kraft zu setzen. Aber für sich selbst fordern diese Bürokraten höhere Beiträge. Das ist widersprüchlich. BK Faymann wurde vom Österreichischem Volk gewählt um die Österreichischen Interessen zu vertreten, auch in der EU und nicht die EU Interessen gegen die Interessen der Österreicher. Unser Geld nach Brüssel zu überweisen und dann von der Finanzministerin zu erwarten noch Reserven für Förderungen (Wahlzuckerl Pendlerpauschale, ...) zu haben ist widersprüchlich. Wenn er dies tut agiert er gegen die Interessen der Österreicher, dann sollte er abgewählt werden.

mit freundlichen Grüßen
Ing. Horst G. Enenkel
Viktor Adler Gasse 4
2542 Kottingbrunn

***



Von: Elfriede Hörl [mailto:elfriede.hoerl@gmx.at]
Gesendet: Dienstag, 20. November 2012 21:04
An: werner.faymann@bka.gv.at
Betreff: EU und kein Ende!

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

Ihre Aussage in den Nachrichten, dass die Österreicher sicher einen höheren Beitrag an die EU zu zahlen haben werden, hat mich eigentlich verblüfft!

Uns kleinen Pensionisten nimmt man ständig etwas weg, wir bekommen nicht einmal die Teuerungsrate abgegolten und werden mit einer BRUTTOerhöhung von lächerlichen 1,8% abgespeist, für Brüssel, Griechenland, möglicherweise nun auch Italien und das bereits herabgestufte Frankreich werden Milliarden lockergemacht, die eigentlich gar nicht vorhanden sind! Dies sind die Schulden, die wir unseren Nachkommen hinterlassen, zuzüglich zu der bereits bestehenden Pro Kopf Verschuldung von mehr als 32.600 Euro, vom Greis bis zum Neugeborenen!

Sie und alle dafür verantwortlich zeichnenden Politiker sollten sich eigentlich schämen, den Österreichern und deren Nachkommen solch ein Erbe zu hinterlassen! Die Armut ist in den letzten 7 Jahren um fast das Doppelte gestiegen, aber unsere Regierung wirft weiterhin mit Milliardenbeträgen um sich und will sich absolut nicht eingestehen, dass wir nicht mehr eines der REICHSTEN LÄNDER DER WELT sind, ja vielleicht dürfen sich österreichische Politiker, die ja bekanntlich nicht gerade Geringverdiener sind, zu den REICHEN zählen! Bei einem Gehalt von € 20.000 genehmigen sich die Herren eine Erhöhung von 360 Euro, während bei einer Bruttopension von ca. € 800 die Erhöhung knapp € 14.40 ausmacht!

Nun sollen wir Ihrer Aussage gemäß noch mehr in diesen löchrigen EU-Topf einzahlen, Geld, das uns im eigenen Land fehlt und in nicht allzu ferner Zeit werden wir ebenso pleite sein wie die heutige Bevölkerung Griechenlands, Spaniens, Portugals und wahrscheinlich noch etlicher nachfolgender Länder, während die Brüsseler Eurokraten, bestehend zumeist aus abgehalfterte Ex-Politikern, für die man im eigenen Land keine Verwendung mehr hatte, den Hals nicht voll bekommen und wenn man den Medienberichten der letzten Zeit glauben schenken soll, sich für nächstes Jahr eine stolze Erhöhung von über 8% in den Sack stecken dürfen!

Warum wird dieses Geld nicht in österreichische Jungfamilien investiert, damit es sich eine junge Frau auch leisten kann, zu Hause zu bleiben um Kinder zu bekommen, wo man heute schon jammert, dass in wenigen Jahren die Schülerzahlen um ca. 15% zurückgehen werden? Was geschieht hingegen bei uns? Wir nehmen unzählige Menschen aus fremden Kulturen auf, die weder dem Land etwas bringen und oft nicht einmal deren Kinder Willens sind, sich bei uns zu integrieren! Wir nehmen hunderte Jugendliche aus sogenannten Ländern der dritten Welt bei uns auf, obwohl wir kein Erstaufnahmeland sind, anstatt sie in die an uns angrenzenden Länder zurückzuschicken! Und was wird weiter geschehen? Es wird wieder zu den üblichen Familienzusammenführungen kommen, was uns Österreichern wieder Unsummen kostet! Was soll unser kleines Land noch alles leisten? Will man den letzten Cent aus uns herauspressen?

Diese von Ihnen beabsichtigten Zugeständnisse von weiteren Zahlungen – und es handelt sich ja nicht gerade um kleine Beträge – müssten Ihren seinerzeitigen Versprechungen  gemäß mittels einer Volksabstimmung abgesegnet werden, aber wie wir gelernten Österreicher ja nun schon gewohnt sind, halten die derzeitigen Politiker, dazu gehören auch Sie, ihre zahlreichen Versprechungen nicht, es sind nichts als Seifenblasen, die man schon als solche erkennt, wen ein Politiker auch nur seinen Mund aufmacht, nach dem Motto “ES IST ALLES SCHIMÄRE, ABER MICH UNTERHALTS!

Wie Sie auch versprochen haben, dass bei etwaigen Änderungen von EU-Verträgen das Volk, also wir, der Souverän, befragt wird, die Ratifizierung des Lissabon-Vertrages, des ESM usw., wurden alle ohne die Zustimmung des Volkes beschlossen. Wir sind ja nur mehr das Mittel zum Zweck, wir dürfen zahlen und sollen schön brav den Mund halten! Wir sind eben in Ihren Augen nur das dumme, dumme Volk, das ohnedies nicht weiß, wie ihm geschieht! Glauben Sie die Österreicher leiden schon alle an Alzheimer? Aber täuschen Sie sich nicht, so dumm, wie die heutigen Politiker glauben, sind wir nicht mehr! Ich kann zwar nicht vorhersagen, wie die nächsten Wahlen ausgehen, hege aber nach wie vor die Hoffnung, dass man Ihnen und Ihresgleichen eine saftige Rechnung präsentiert! Die Prognose, ob es Ihre Nachfolger besser machen werden,  kann ich nicht stellen, aber schlechter als jetzt kann es nicht mehr werden!

E.Hörl, Wien

Informations- u. Diskussionsabend zur Wehrpflichtdebatte









Einladung  zum 
Informations- und  Diskussions-Abend
zum Thema :

Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht

oder:

Schaffung  einer  Berufs-Armee



  ORT :                 3140  Pottenbrunn, Kirchenplatz 4,  Gasthaus  „Zur  Sonne“
                                     (nähe St. Pölten)
  DATUM :           Donnerstag,  13. Dezember  2012

  UHRZEIT :        19 Uhr

  Referenten :   Günther  Hochauer, GenMjr i.R., Präsident der Offiziers-Gesellschaft NÖ
                                   Mag. Udo  Ladinig,  Obst a.D., ehemals  VerbOffizier/MilKdo  NÖ,  
                                   Mitglied   der  OG NÖ    
   Eintritt :               freie  Spende

  Organisation :   Traisentaler  Werkstatt  für gesellschafts-politische  
                                      Denk-Anstöße  
                                      in Zusammen-Arbeit mit  Initiative  Heimut & Umwelt (IHU)

     Um  Ihnen  allen  eine  gut  organisierte  Veranstaltung  bieten  zu  können,  ersuchen
     wir  möglichst  um   Anmeldung.   ( Helmut Sperl, Tel.: 0676    403 91 78 )

Vortrag  mit  ÖSTERREICH -Bezug  und  NEUTRALITÄTS -Bezug –
informieren  Sie sich rechtzeitig  vor  der  Volks-Befragung !
 Anreisemöglichkeiten :
         Auto: Westautobahn A1 bis Knoten St. Pölten (St. Pölten Ost  St.  Pölten Nord),  dann auf der Bundesstraße 1    Richtung Ortszentrum Pottenbrunn – Kirchenplatz.
       Zug: Westbahn mit Regionalzug bis Haltestelle Pottenbrunn, dann  ca. 25 Minuten Fußmarsch ins Ortszentrum
       Bus: Vom Bahnhof St. Pölten mit LUP Nr. 4 bis Haltestelle  Kirchenplatz in Pottenbrunn. (Einstiegstelle bei LIBRO
                     am Bahnhof-Vorplatz). Abfahrt 25 Minuten und 55 Minuten nach jeder vollen Stunde, Fahrzeit ca. 20 Minuten.
   Für Ihre Rückreise organisieren wir im Bedarfsfall zuverlässig einen Fahrdienst zum Bhf St.Pölten.

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        Traisentaler  Werkstatt  für  gesellschafts-politische  Denk-Anstöße Pottenbrunn,NÖ 

2012-11-21

Das Wiener Manifest

vom 26. Oktober 2012 zum Austritt der immerwährend neutralen Republik Österreich aus der Europäischen Union mit allen ihren Folgeverträgen

1.    Wir, österreichische Frauen und Männer aus allen Bundesländern unserer Republik, haben uns in Wien, in der Bundeshauptstadt unserer Republik, friedlich versammelt, um an unserem Nationalfeiertag die wortgetreue Umsetzung des Nationalfeiertagsgesetzes1 einzufordern. Wir sind hier wegen der Tatsache, «dass Österreich am 26. Oktober 1955 mit dem Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs2 seinen Willen erklärt hat, für alle Zukunft und unter allen Umständen seine Unabhängigkeit zu wahren und sie mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verteidigen, und in eben demselben Bundesverfassungsgesetz seine immerwährende Neutralität festgelegt hat» und dass Österreich damit seinen Willen bekundet hat, «als dauernd neutraler Staat einen wertvollen Beitrag zum Frieden in der Welt leisten zu können». Wir sind uns bewusst, dass diese von uns stets nach Schweizer Muster aufgefasste immerwährende Neutralität3 es war, die uns mit dem Wiener Staatsvertrag vom 15. Mai 1955 den Abzug der alliierten Sieger- und Besatzungsmächte des Zweiten Weltkrieges und ihrer militärischen Streitkräfte aus unserem Land beschert hat – und damit die volle Freiheit innerhalb der Völkerrechtsfamilie.
    57 Jahre danach muss diese inzwischen an die EU verlorengegangene Freiheit voll wiederhergestellt werden!
2.    Wir fordern heute von den obersten Staatsorganen unserer Republik, dem Bundespräsidenten und den Mitgliedern des National- und Bundesrates die sofortige Einleitung des Austritts aus der «Europäischen Union» mit allen ihren Folgeverträgen zur Wiedererlangung der Selbstbestimmung des österreichischen Volkes im Sinne je des Art. 1 Abs. 1 der beiden UN-Weltmenschenrechtspakte vom 16. Dezember 1966.4 Demnach haben alle Völker das Recht auf Selbstbestimmung, und sie können kraft dieses Rechtes frei über ihren politischen Status und in Freiheit über ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung entscheiden.
    Artikel 1 des österreichischen Bundes-Verfassungsgesetzes lautet: «Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.» Was ist aber denn für uns Österreicher volksabstimmungslos aus der EU geworden, seit ein Teil der österreichischen Menschen in der Volksabstimmung vom 12. Juni 1994 ihr erst- und letztmalig das Vertrauen schenken durfte? Anderswo: in Frankreich (am 29. Mai 2005), in den Niederlanden (am 1. Juni 2005) scheiterte die EU-«Verfassung für Europa», in Irland (am 12. Juni 2008) zunächst seiner Neutralität wegen der Lissaboner Ersatz-Verfassungsvertrag – kraft Spruch dieser Völker. Währenddessen liessen in Österreich unsere Staatsfunktionäre die EU ihren Weg ungehindert fortsetzen – bis zu einer «Schuldenunion» und einem ESM, die die Lebensverhältnisse vieler künftiger Generationen europäischer Menschen schwerstens belasten. Ja, unsere Staatsfunktionäre förderten die EU auf diesem Weg auch noch.5 Offen durfte sogar nicht nur ein Spitzenfunktionär der EU von einer umfassenden «Europäischen Fiskalunion» sprechen, also nicht nur mehr von einem «Europäischem Bundesstaat», sondern von einem die Staatlichkeiten der europäischen Völker überhaupt verschlingenden Kollektiv.
3.    Wir glauben, dass damit der Krug voll ist und wir als Bürger eines immerwährend neutralen Staates den vielen Schickalsgenossenschaften in anderen europäischen Staaten das hiermit gesetzte Zeichen unserer Solidarität schuldig sind.
Wir Österreicher werden auch ausserhalb der EU Europäer sein und bleiben – in friedvoller Solidarität mit allen Menschen auf der Erde!
Für die vielen Teilnehmer an der gesamtösterreichischen Demonstration:
Rechtsanwältin Dr. Eva Maria Barki, Wien
Mag. Klaus Faissner, Wien
Justizminister a.D., Univ. Prof. Dr.
Hans Richard Klecatsky, Innsbruck
Univ. Prof. Dr. Karl Socher, Innsbruck
1     Präambel zum Bundesgesetz vom 28. Juni 1967. BGBl Nr. 63
2    BGBl. Nr. 211/1955
3    Moskauer Memorandum vom 15. April 1955
4    BGBl. Nr. 1978/590, 591
5    Jedenfalls offen durch das Bundesverfassungs­gesetz BGBl I 2008/2 bis zu den «Rettungs­schirmen» und dem «ESM».


Quelle: Zeit-Fragen

2012-11-20

«Souverän ist die Bürgerschaft, nicht etwa deren Vertreter in den ­Organen des Staates.

Souveränität als Freiheit kann den Bürgern um ihrer Würde willen nicht genommen werden.»

«Die Verteidigung der Souveränität der Nationalstaaten ist der heutige Beruf derer, die die Freiheit der Bürger als Menschen nicht aufgeben wollen»

von Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider
 
zf. Vor wenigen Wochen ist ein neues Buch des deutschen Staatsrechtslehrers Karl Albrecht Schachtschneider erschienen. Das Buch trägt den Titel «Die Souveränität Deutschlands. Souverän ist, wer frei ist». Auf rund 350 Seiten klärt das Buch rechtshistorisch und rechtssystematisch grundlegende Begriffe im Umfeld des Souveränitätsbegriffes. Es stellt dabei insbesondere die politische Freiheit als mit der Herrschaft von Menschen über Menschen unvereinbar dar. Das Buch geht der Frage nach, welche verschiedenen Souveränitätslehren im Laufe der Jahrhunderte formuliert und auch praktisch umgesetzt wurden und wie mit der europäischen Aufklärung die Idee der Volkssouveränität ihren Siegeszug antrat. Aus der historischen Betrachtung heraus wird ein freiheitlicher Souveränitätsbegriff entwickelt, um davon ausgehend der Frage nachzugehen, wie souverän Deutschland ist. Die letzten 150 Seiten des Buches weisen dezidiert nach, warum die Europäische Union, deren Währungsunion und insbesondere der ESM souveränitätswidrig sind und damit ein Angriff auf die Würde des Menschen, auf die politische Freiheit, auf die «Menschheit des Menschen».
Das Buch von Professor Schachtschneider geht unmittelbar vor allem auf Deutschland ein, ist in seinen grundlegenden Ausführungen aber für jedes Land von grosser Bedeutung. Mit freundlicher Genehmigung des Verlages drucken wir im folgenden das Vorwort und die Einleitung des Buches ab.
Souveränität ist in aller Munde. Die Verteidigung der Souveränität der Nationalstaaten gegen die postnationale Weltherrschaft ist der heutige Beruf derer, die die Freiheit der Bürger als Menschen nicht aufgeben wollen. Souveränität ist Freiheit. Sie kann nur in Rechtsstaaten, Demokratien und Sozialstaaten, in Republiken also, Wirklichkeit finden.
Die Souveränität der europäischen Völker wird durch die europäische und die globale Integration abzuschaffen versucht. Für das Bundesverfassungsgericht ist die Souveränität Deutschlands die Grenze der Integration. Es sieht allerdings diesen Souveränitätsvorbehalt vom Grundgesetz weit zurückgenommen. Der republikanische Souveränitätsbegriff ist nicht geklärt und nicht einmal hinreichend erörtert. Es ist eine Grundlegung freiheitlicher Souveränität zu leisten.
Die deutsche Staatsrechtslehre hat die Revolution von 1918 nicht wirklich zur Kenntnis genommen. Sie konzipiert Souveränität nach wie vor als Herrschaft des Staates, den sie aber von der Gesellschaft trennt. Sie behandelt die Bürger als Untertanen der Obrigkeit mit schmalen Freiheitsrechten.

Souverän ist die Bürgerschaft

Volkssouveränität beschränkt sie meist auf den pouvoir constituant. Souverän aber ist, wer frei ist, also der Bürger. Er gestaltet sein Leben und seinen Staat mit allen anderen Bürgern und ist darin Politiker. Souverän ist die Bürgerschaft, nicht etwa deren Vertreter in den Organen des Staates. Souveränität als Freiheit kann den Bürgern um ihrer Würde willen nicht genommen werden. Sie kann auch nicht auf die Europäische Union übertragen werden. Sie hat Grenzen im Innern und nach aussen. Sie kann verletzt werden und wird verletzt, zutiefst von der Europäischen Union in deren gegenwärtigen Form, zumal durch die Währungs- und Wirtschaftsunion. Wer den Deutschen die Souveränität nehmen will, muss ein neues Volk und einen neuen Staat schaffen, das Unionsvolk und den Unionsstaat. Das geht nicht gegen den Willen aller Völker der Union, auch nicht gegen den Willen der Deutschen. Den aber fürchtet die politische Klasse und entleert darum die Souveränität schleichend. Dem müssen die Bürger um ihrer Würde und Freiheit willen Widerstand entgegensetzen.
Alle meine europapolitischen Verfassungsprozesse haben versucht, die Freiheit und das Recht der Deutschen zu verteidigen, deren Souveränität, mit mässigem, aber auch nicht ohne Erfolg. Dieses Buch unterbreitet eine freiheitliche, demokratische und rechtstaatliche, eine bürgerliche Lehre der Souveränität, die zur Lehre von der Republik gehört. Es handelt auch von den Verletzungen der Souveränität Deutschlands.

Der deutsche Finanzminister verbeugt sich vor dem entgrenzten Kapitalismus

Deutschland sei «seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen», bekundete Wolfgang Schäuble, Bundesminister der Finanzen, vor den versammelten Bankern des Europäischen Bankenkongresses am 18. November 2011. Das war geradezu eine Verbeugung des Staates vor dem neuen Souverän des entgrenzten Kapitalismus. Es schien, als wolle er damit rechtfertigen, dass die Deutschen die weitere Einschränkung der Souveränität Deutschlands durch eine europäische Fiskalunion, die er in 24 Monaten meinte errichten zu können, hinnehmen müssen. In «Europa» sei die Souveränität ohnehin «längst ad absurdum» geführt. Die Souveränität Deutschlands ist ein zentrales Problem der Integration Deutschlands in die Europäische Union, aber nach wie vor eine Streitfrage über die Stellung Deutschlands in der Staatenwelt.
Wladimir Putin schrieb demgegenüber am 27. Februar 2012, kurz vor seiner erneuten Wahl zum Präsidenten Russlands, in der russischen Tageszeitung «Moskovskie Novosti» zum Thema «Russland und die Welt im Wandel»: «Die zahlreichen bewaffneten Konflikte, die in jüngster Zeit ausgebrochen sind und die durch humanitäre Ziele gerechtfertigt werden, verletzen das seit Jahrhunderten heilige Prinzip der staatlichen Souveränität. In den internationalen Beziehungen entsteht ein neues Vakuum – ein moralisch-rechtliches. Man sagt oft, die Menschenrechte hätten Vorrang gegenüber der staatlichen Souveränität. Das stimmt zweifelsohne – jegliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit müssen von internationalen Gerichten geahndet werden. Wenn aber unter solchen Vorwänden die staatliche Souveränität einfach verletzt wird, wenn die Menschenrechte von äusseren Kräften selektiv beschützt werden, wenn bei der ‹Verteidigung der Menschenrechte› die Rechte von vielen anderen Menschen verletzt werden, darunter das allerwichtigste und heilige Recht auf Leben, dann handelt es sich nicht um eine edle Sache, sondern um ganz einfache Demagogie.»1 Der russische Jurist versteht von der Souveränität augenscheinlich mehr als der deutsche.
Der immer schon ebenso folgenreiche wie streitige Souveränitätsbegriff war seit Jahrhunderten mehr ein verfassungspolitischer Kampfbegriff als ein subsumtionsfähiger Verfassungsbegriff, stets mit den ­politischen Verhältnissen im Wandel, mal die höchste Gewalt, besser Gewaltbefugnis, des Fürsten gewissermassen als Vertreter Gottes auf Erden oder auch als Repräsentant des Volkes (Fürstensouveränität), mal die des Volkes selbst (Volkssouveränität), meist beschränkt durch das Naturrecht, Völkerrecht, Verfassungsrecht oder auch durch Verträge, oft aber auch gänzlich unbeschränkt.
Eine umfassende und hilfreiche Darstellung der Geschichte des Souveränitätsbegriffs und damit auch der Geschichte der Souveränität selbst haben Hans Boldt, Werner Conze, Görg Haverkate, Diethelm Klippel und Reinhart Kosseleck in Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Band 6, Geschichtliche Grundbegriffe, ­St-Vert, 1990, Stichwort «Staat und Souveränität», S. 1–154, vorgelegt (im folgenden Geschichtliche Grundbegriffe). Grundlagen hat Helmut Quaritsch, Staat und Souveränität, Band l. Die Grundlagen, 1970, gelegt, der noch einmal die Geschichte des Begriffs in Souveränität. Entstehung und Entwicklung des Begriffs in Frankreich und Deutschland vom 13. Jahrhundert bis 1806, 1986, bearbeitet hat.
Der Begriff der Souveränität hat demgemäss eine wechselreiche Geschichte. Seine Materie ist jeweils an die Machtlage, aber auch an die Rechtslage gebunden und mit diesen im Umbruch. Die Rechtslehren selbst sind weitgehend den Lebens- und den Machtverhältnissen verpflichtet. Die Paradigmen- Wechsel der Lebenswelt, ausgelöst durch Religionen, Philosophien, Techniken, Wissenschaften, Politiken, Umstürze oder Revolutionen, haben Auswirkungen auch und gerade auf den Begriff der Souveränität. Aber das Recht der Menschheit des Menschen, das Recht, das mit dem Menschen, jedem Menschen, geboren ist, die Freiheit und die mit der Freiheit untrennbar verbundenen Menschenrechte, steht über den Gegebenheiten, über der Lage. So wenig es die Wirklichkeit bestimmt, so sehr soll das Recht, diese Idee der Menschheit des Menschen, das Handeln der Menschen, deren Wirklichkeit, leiten. Es ist die ewige Aufgabe der Rechtslehre, dem Menschen zu dienen. Meist aber dient sie der Macht, an der allzu viele Rechtslehrer gern teilhaben.
Souveränität erfasst begrifflich wie kein anderer Begriff die Verfassungslage menschlicher Gemeinwesen. So haben der ­Theismus des Christentums und die Jahrhunderte währende gelebte Religiosität mit der geistlichen und weltlichen Macht der Kirche eine andere Souveränitätslehre hervorgebracht als der Atheismus oder auch Deismus der Aufklärung, der die Lebenswelt mehr oder weniger laizistisch gestaltet hat.

Der Souveränitätsbegriff des modernen Staates

Zu einem Leitbegriff der Politik und damit der Staatslehre ist der Begriff der Souveränität mit der Entwicklung des Modernen Staates geworden, der durch die Territorialität des ­politischen Systems im Gegensatz zur Personalität der politischen Verhältnisse gekennzeichnet ist. Demgemäss entwickelt sich die moderne Souveränitätslehre vornehmlich in Frankreich, dem ersten eigentlichen, durch die Territorialherrschaft geprägten Staat nach dem mittelalterlichen Reich der personalen Lehnsherrschaft. Die Befriedung des konfessionellen Bürgerkriegs fordert einen starken Mann, den souveränen Fürsten, den Princeps, Principe oder Prince, der über Recht und Unrecht entscheidet und das Recht, das er setzt, durchzusetzen vermag. Die technischen Voraussetzungen territorialer Herrschaft genügen für eine solche Souveränität.
Der einflussreichste Lehrer dieser von dem mörderischen Bürgerkrieg zwischen den Katholiken und den Protestanten in Frankreich bewegten Befriedungslehre ist Jean Bodin mit seinem Werk Les six livres de la république, 1576. Seine Lehre bleibt, obwohl sie gegen den politischen Einfluss der Stände, zumal der Kirche, gerichtet ist, religiös gebunden. Grenze der Souveränität als der suprema potestas des Fürsten ist das Naturrecht, das göttliche Recht, und damit auch alle Verträge. Der Fürst muss diese Grenze achten, um nicht der Strafe Gottes anheimzufallen. Kein Mensch kann ihn zwingen. Gewaltenteilung ist der Souveränität zuwider.

Die Souveränitätslehren von Jean Bodin und Thomas Hobbes

Mit der Entwicklung der Territorialstaaten auch in Deutschland nach dem Dreissigjährigen Krieg setzt sich die Bodinsche Souveränitätslehre auch in Deutschland und schliess­lich in ganz Europa durch. Es entsteht der monarchische Absolutismus. 75 Jahre nach Bodin schreibt 1651 Thomas Hobbes seinen Leviathan, wiederum als Antwort auf die Schrecken des Bürgerkrieges in England zwischen Karl I. und dem Parlament und Oliver Cromwell. Sein Werk stützt den Absolutismus vertragsdogmatisch und rechtfertigt vielen bis heute die Herrschaftlichkeit des Staates. Schon Niccolo Machiavelli, selbst Republikaner, hatte die mit allen Mitteln behauptete Staatsräson in den Stadtstaaten Italiens mit seinem Il Principe, 1513, posthum veröffentlicht 1532, als Notwendigkeit befriedender Herrschaft gerechtfertigt. Der Machiavellismus prägt noch heute die Methoden vieler Politiker.
Das Renascimento, die Renaissance, die Wiedergeburt der Antike und damit der griechischen Aufklärung, geht über in die religionskritische Aufklärung der Neuzeit. Diese lehrt die Freiheit des Menschen und verändert die politische Welt. Die Herrschaft kann nicht mehr auf den Willen Gottes gestellt werden, der Monarch ist nicht mehr der Vertreter Gottes auf Erden, schon bei Hobbes nicht mehr, dessen Leviathan Vertreter des Volkes ist. Mehr und mehr wird das Gemeinwesen freiheitlich als Republik konzipiert.

Freiheit und Souveränität in der Aufklärung

Die grossen Lehrer der Freiheit sind Jean-Jacques Rousseau mit seinem Contract Social, 1762, und Immanuel Kant mit der Kritik der reinen Vernunft, 1781/87, der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, 1785/86, der Kritik der praktischen Vernunft, 1788, der Metaphysik der Sitten, 1797/98, dem Zum ewigen Frieden, 1795/96, aber auch den weiteren Kritiken. Doch auch John Locke, The Second Treatise of Government, Über die Regierung, 1690, und Charles Montesquieu, De l’esprit des lois, Vom Geist der Gesetze, 1748, haben wesentlich zur durch Freiheit geprägten Republiklehre beigetragen.
Nachdem Napoleon «liberté, égalité, fraternité» – also Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit – in einen neuen Cäsarismus verwandelt und Europa unterworfen hatte, bestanden die Freiheitsidee und das Nationalprinzip in den Befreiungskriegen ihre grosse Bewährungsprobe. Aber die Restauration Metternichs und die Romantik drängten die politische Freiheit und mit ihr die Volkssouveränität wirksam zurück. Die zarte Revolution in Deutschland 1848 ist gescheitert.

Von Hegel bis Carl Schmitt: gegen die Freiheit

Der Philosoph des restaurativen Konstitutionalismus wird Georg Wilhelm Friedrich Hegel. Seine Grundlinien der Philosophie des Rechts oder Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundrisse, kurz: Rechtsphilosophie, 1821, lehrt ein geschichtsmetaphysisches Staatsdogma, das den Staat als Wirklichkeit der Vernunft und der Sittlichkeit begreift und von der Gesellschaft als dem System der Bedürfnisse trennt. Der Staat ist nach innen und aussen selbstgewisse und selbstbestimmte Herrschaft. Sein Wille ist nicht nur vernünftig, Ausdruck des Weltgeistes, sondern auch Recht. Politische Freiheit der Bürger im kantischen Sinne ironisiert Hegel wegen der «Seichtigkeit der Gedanken». Die äussere Souveränität stellt Hegel über das Recht. Über Recht und Unrecht entscheidet der Sieg. Hegel hat der aufklärerischen Freiheitslehre in Deutschland die Wirkung genommen, bis heute, und den Machtstaat ins Recht gesetzt. Das hatte verheerende Folgen, aber Hegel war der bestimmende Philosoph Deutschlands des 19. und noch der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Die Verfassungstexte Deutschlands, schon die Weimarer Reichsverfassung und erst recht das Grundgesetz, aber sind kantianisch. Hegel hat viele Schüler, nach wie vor.
Der auffälligste ist Carl Schmitt, dessen Souveränitätslehre nicht nur existenzialistisch, sondern herrschaftlich und diktatorisch ist. Seine wichtigste Schrift zur Souveränität ist ausser der Verfassungslehre, 1927, und der Diktatur, 1923/1927, die Politische Theologie. Vier Kapitel zur Lehre von der Souveränität, 1922. Der erste Satz dieser Schrift wird viel zitiert: «Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.» Diese Position ist fern des Rechts. Die Freiheit lehnt Schmitt als politisches Formprinzip ab. Carl Schmitt findet noch heute in Deutschland und in der Welt viel Gefolgschaft. Zentrale Begriffe übernimmt die herrschende Staatsrechtslehre noch immer von Schmitt, zumal den herrschaftlichen Begriff der Repräsentation.
Hans Kelsen wendet sich auf der Grundlage seiner weltfremden Reinen Rechtslehre vor allem in Das Problem der Souveränität und die Theorie des Völkerrechts. Beitrag zur reinen Rechtslehre, 1920, 2. Aufl. 1928, gegen die Souveränität. Auch Hermann Heller hat sich intensiv mit der Souveränität auseinandergesetzt, nämlich in Die Souveränität, 1927, und zuvor schon in Hegel und der nationale Machtstaatsgedanke in Deutschland, 1921. Seine Souveränitätslehre löst sich trotz harscher Kritik nicht von Hegel und bleibt eine Herrschaftslehre.

Fragwürdiger Souveränitätsbegriff bundesdeutscher Staatsrechtslehrer

Unter dem Grundgesetz ist keine bemerkenswerte Souveränitätsdogmatik entwickelt worden. Die verschiedenen Schriften sind meist von einem wenig bewussten Hegelianismus bestimmt, jedenfalls durchgehend herrschaftsorientiert. Martin Kriele akzeptiert in seiner Einführung in die Staatslehre. Die geschichtlichen Legitimationsgrundlagen des demokratischen Verfassungsstaates, 1975/2003, nur die Souveränität des Volkes als pouvoir constituant, weist aber im Verfassungsstaat des pouvoir constitué eine Souveränität zurück, weil er Souveränität nur als Herrschaftsbefugnis ohne Gewaltenteilung erfasst. Eine freiheitliche Souveränitätslehre, die Anschluss an Rousseau und Kant sucht, ist bisher nicht entworfen worden. Eine solche hat auch Werner Mäder in Kritik der Verfassung Deutschlands. Hegels Vermächtnis 1901 und 2001, 2002, und Vom Wesen der Souveränität. Ein deutsches und ein europäisches Problem, 2007, nicht versucht, der in berechtigter Sorge die Souveränität Deutschlands vornehmlich an den Souveränitätsbegriffen Bodins, Hobbes’, Hegels, Hellers und Schmitts misst und die europäische Integration richtiger als Souveränitätsverlust kritisiert.
Das Bundesverfassungsgericht nutzt den Souveränitätsbegriff an sich richtig und materialisiert ihn durch gewisse Souveränitätsvorbehalte, hat aber keinen Versuch gemacht, den Begriff zu definieren. Die gegenwärtige Debatte leidet überhaupt daran, dass nicht hinreichend definiert wird, was unter Souveränität zu verstehen ist. Souveränität ist ein Wort der Polemik geworden. Aber es ist ein Begriff des Rechts, sowohl des Völkerrechts als auch des Staatsrechts, dessen Definition folgenreich ist. Recht kann nur als Wirklichkeit der Freiheit verstanden werden. Demgemäss ist die Souveränität eine Kategorie der Freiheit, und zwar der Freiheit der Menschen und Bürger, nämlich die Freiheit des Volkes als Bürgerschaft. Das ist darzulegen, bevor die Grenzen und Verletzungen der inneren und äusseren Souveränität und die besonderen Aspekte der Souveränität Deutschlands erörtert werden.

Freiheitliche Souveränität

Die angesprochenen Souveränitätslehren habe ich näher in der Schrift Freiheitliche Souveränität dargelegt und insbesondere die Herrschaftslehren Bodins, Hobbes’, Hegels, Hellers und Schmitts, aber auch Krieles kritisiert. Ich stütze mich auf Rousseau und Kant. Ich verweise auf diese Ausführungen, kann aber dem Leser einige Sätze zu diesen Souveränitätslehren wegen ihrer Wirkungen bis in unsere Zeit nicht ersparen. In dieser Schrift geht es darum, die Souveränität Deutschlands, deren Grenzen und Verletzungen darzulegen, zumal die durch die Integration in die Europäische Union. Dafür muss freilich die freiheitliche Souveränitätslehre, die Souveränität der Bürger, als Grundlage unterbreitet werden. Souveränität ist auch in der und für die Republik, der Staatsform der allgemeinen Freiheit, ein zentraler Begriff des Staatsrechts und des Völkerrechts. Wesentliche Unterscheidungen der Souveränitätslehre müssen jedoch zur Sprache gebracht werden, nämlich die zwischen Souveränität als Herrschaft und als Freiheit und die zwischen Souveränität als Macht und als Recht, aber auch zwischen einer Volkssouveränität, in der Volk als von den Bürgern unterschiedene politische Einheit verstanden wird, und Bürgersouveränität. In der vom Verlag Duncker & Humblot, Berlin, veröffentlichten Schrift zur Freiheitlichen Souveränität sind auch die Kapitel, die um der Sache willen in beiden Schriften erörtert werden müssen, durch Zitate auch aus den fremdsprachigen Originalschriften und mannigfache, vielfach auch kritische, Belege verstärkt, die manchen Leser, der sich in die Souveränitätslehre vertiefen will, interessieren könnten, aber für den in dieser Schrift unterbreiteten Gedankengang nicht unbedingt erforderlich sind. Materialfülle dient der wissenschaftlichen Unangreifbarkeit, kann aber auch den Lesefluss erschweren.
Um Missverständnissen meiner Begriffe, die alle je nach dem politischen und rechtlichen System, in dem sie gebraucht werden, unterschiedlichen Begriffsgehalt haben und wegen ihres politischen Gewichts vielfach interessiert ideologisiert werden, vorzubeugen, stelle ich die wichtigsten vor, bevor ich meine Souveränitätslehre entwickle, auf deren Grundlage ich die Grenzen der inneren und äusseren Souveränität und die Verletzungen der Souveränität erörtere. Diese meine Begriffe genügen im übrigen dem Grundgesetz, das als das Verfassungsgesetz der Deutschen der genannten Verfassung der Menschheit des Menschen genügt und seinen Verfassungskern der politischen Disposition entzieht.    •
1 Dokumentation in deutscher Übersetzung, Zeit-Fragen, Nr. 13 vom 26. März 2012, S. 9 ff.
Auszug aus Karl Albrecht Schachtschneider, Die Souveränität Deutschlands. Souverän ist, wer frei ist. Kopp Verlag. 2012, ISBN 978-3-86445-043-3, S. 9–16

2012-11-18

Jürgen Elsässer bei Alexander Beneschs Recentr.TV



Und das ist auch interessant: KenFM im Interview mit Professor Schachtschneider, ebenfalls zur Souveränitätskonferenz von COMPACT
Bei Alexander Benesch stellte ich Konzept und Intention der COMPACT-Souveränitätskonferenz vor. Außerdem ging es um Sex, Lügen und die CIA – die Petraeus-Affäre. In der letzten Viertelstunde ergab sich eine interessante Kontroverse mit einem Zuhörer, der den deutschen Staat als reine Fiktion bezeichnete, quasi als BRD GmbH. Ich antwortete mit dem Bäckerei-Vergleich…
Achtung: Der Vorverkauf zur Souveränitätskonferenz mit Schachtschneider, Scholl-Latour, Jebsen, Elsässer u.v.a. endet in vier Tagen!! Buchen Sie jetzt Ihr Ticket im vergünstigten Vorverkauf – oder sparen Sie noch mehr Geld, indem Sie mit Freunden kommen und ein Fünferticket bestellen. (Der Vorverkauf endet am 22. November, 12 Uhr.)

Gespräch mit Karl Albrecht Schachtschneider über: Freiheit & Souveränität

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Kann ein Staat souverän sein - oder nur seine Bürger? Haben nicht alle Völker das Recht auf Selbstbestimmung? Was hat das Grundgesetz mit Immanuel Kant zu tun und wäre ein Kant-Studium als Vorbereitung auf ein Rechtsstudium ratsam? Philosophische Fragen die der Jurist und Staatsrechtslehrer Karl Albrecht Schachtschneider im Gespräch mit Ken Jebsen beantwortet. Schachtschneider ist zudem Referent auf der Compact-Konferenz am 24.11. in Berlin-Dahlem
  (Anmeldung unter http://konferenz.compact-magazin.com ).


http://www.kenfm.de/wordpress/2012/11/16/schachtschneider





2012-11-17

Berufsheer ohne Soldaten?

Etwas älterer, aber umso interessanterer APA-Artikel über bestehende Berufsarmeen. Die angeworbenen Soldaten sind zunehmend Vorbestrafte, Grenzdebile oder Ausländer. Wollen wir das auch?

So schafft es Spanien trotz hoher Arbeitslosigkeit nicht, genug Soldaten zu finden und senkte vor Jahren den notwendigen Intelligenzquotienten für Rekruten von 90 auf 70 - das ist die Grenze zur Debilität.Auch Luxemburg, Belgien und Großbritannien rekrutieren Soldaten aus dem Ausland. … Die US-Armee hat gleichzeitig auch immer mehr Vorbestrafte aufgenommen. … Der Chef des deutschen Bundeswehrverbands, Bernhard Gertz, meinte gar: "Wer beim 'Schrott der Gesellschaft' Nachwuchswerbung betreibt und dann mit diesen Menschen in den Krieg zieht, braucht sich nicht zu wundern, wenn Exzesse beinahe zum Alltag gehören."Die Befürchtung, nur mehr Leute zu bekommen, die am Arbeitsmarkt nicht bestehen können, gibt es im Übrigen auch betreffend Zivildienst.


Viele Länder haben Probleme mit Freiwilligenrekrutierung

Spanien senkte IQ - USA nehmen Vorbestrafte auf

Wien - Auch wenn es Befürworter eines Berufsheeres oft bestreiten, die Abschaffung der Wehrpflicht hat in sehr vielen Ländern zu gravierenden Rekrutierungsproblemen geführt. In Folge dessen ist die Qualität der Rekruten gesunken. So wurden etwa in Spanien die geistigen Anforderungen für die Aufnahme in die Armee gesenkt, Großbritannien musste schon in Gefängnissen, unter Obdachlosen und in Pubs rekrutieren und die USA nehmen immer mehr Vorbestrafte auf. Um dieses Problem möglichst klein zu halten, muss die Armee sehr gut zahlen und sonstige Anreize bzw. Privilegien bieten.
Aber selbst das ist kein Garant dafür, dass sich genug Willige finden. So schafft es Spanien trotz hoher Arbeitslosigkeit nicht, genug Soldaten zu finden und senkte vor Jahren den notwendigen Intelligenzquotienten für Rekruten von 90 auf 70 - das ist die Grenze zur Debilität. Später wurde wieder auf 80 erhöht. Die Armee rekrutiert zusätzlich in südamerikanischen Staaten und bei arbeitslosen Frauen. Der Frauenanteil ist mit etwa 13 Prozent der höchste in Europa. Auch Luxemburg, Belgien und Großbritannien rekrutieren Soldaten aus dem Ausland. Die Briten etwa aus den früheren Kolonien.
Rekrutierungsprobleme in Schweden
Auch in Schweden, dem Vorbildland von Verteidigungsminister Norbert Darabos in Sachen Berufsheer, läuft die Rekrutierung von freiwilligen Armeesoldaten nach der Abschaffung der Wehrpflicht nur schleppend an. Von den bis zum Jahreswechsel benötigten 5.300 Freiwilligen konnte nur die Hälfte angeworben werden.
Besonders große Rekrutierungsprobleme bekamen Briten und Amerikaner infolge der Kriege im Irak und in Afghanistan. 2005 war in Großbritannien davon die Rede, dass die Territorial Army (TA) an ihrem Tiefstpunkt angelangt sei und die Bodentruppen nicht einmal die Hälfte der benötigten Rekruten bekommen. 2007 wurde in einem Parlamentsbericht sogar die Einsatzfähigkeit der britischen Armee infrage gestellt. Im gleichen Jahr war auch die US-Armee gezwungen, mit saftigen Prämien Soldaten anzuwerben. Wer innerhalb von 30 Tagen mit der Grundausbildung begann, bekam eine 20.000-Dollar-Prämie. Diese Summe überstieg in den meisten Fällen den gesamten Jahressold eines Rekruten.
USA nehmen Vorbestrafte auf
Das alleine scheint aber nicht gereicht zu haben, denn die US-Armee hat gleichzeitig auch immer mehr Vorbestrafte aufgenommen. Die Zahl der Ausnahmegenehmigungen, die für die Aufnahme von Rekruten mit Vorstrafenregister benötigt werden, ist 2007 nach Medienberichten um ein Viertel gestiegen. In Zusammenhang mit den Rekrutierungsproblemen werden auch die diversen Missbrauchsfälle im Irak und in Afghanistan gestellt. So bezeichnete etwa der ehemalige deutsche Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) die allgemeine Wehrpflicht als "Schutzwall gegen solche Vorkommnisse". Der Chef des deutschen Bundeswehrverbands, Bernhard Gertz, meinte gar: "Wer beim 'Schrott der Gesellschaft' Nachwuchswerbung betreibt und dann mit diesen Menschen in den Krieg zieht, braucht sich nicht zu wundern, wenn Exzesse beinahe zum Alltag gehören."
Vor einem Abfall der Qualität der Soldaten durch die Abschaffung der Wehrpflicht hat in Österreich kürzlich der Milizverband gewarnt. Die Armee würde sich dann aus "Rand- und Unterschichten" rekrutieren, mit denen die jetzigen Milizsoldaten nichts zu tun haben wollen. Die Befürchtung, nur mehr Leute zu bekommen, die am Arbeitsmarkt nicht bestehen können, gibt es im Übrigen auch betreffend Zivildienst.
Gefahr der Distanz zwischen Gesellschaft und Militär
Eine bemerkenswerte Aussage traf in diesem Zusammenhang US-Verteidigungsminister Robert Gates im Vorjahr. Eine reine Freiwilligen-Armee berge immer die Gefahr der wachsenden Distanz zwischen Gesellschaft und Militär. "Mit der Zeit besteht das Risiko, das sich ein Kader von Militärführern herausbildet, der politisch, kulturell und geografisch immer weniger gemein hat mit den Leuten, auf deren Verteidigung sie ihren Eid abgelegt haben." In den USA beispielsweise kämen überdurchschnittlich viele Freiwillige aus konservativen ländlichen Gebieten und aus den ebenfalls konservativen Südstaaten. Zu wenige Soldaten kämen hingegen aus den moderneren Küstenstaaten oder aus Großstädten. Er rief daher die Absolventen von Elite-Universitäten in den USA auf, sich in größerer Zahl zum Armee-Einsatz zu melden. Eine Rückkehr zur allgemeinen Wehrpflicht, die in den 70-er Jahren nach dem Vietnamkrieg abgeschafft worden war, schloss Gates aber aus. (APA)

Der ESM und die Abschaffung der Nationalstaaten.

VORTRAG VON JÜRGEN ELSÄSSER

Veranstalter: 

                                                                        Bild: wikipedia.org