2012-09-30

«Für eine Wirtschaft zum Nutzen aller»

von Reinhard Koradi
Es gibt viele Möglichkeiten, auf Krisen jeglicher Art zu reagieren. So kämpfen die schuldengeplagten Nationen derzeit gegen ihre wirtschaftlichen Probleme mit Sparpakten, Deregulierung und Privatisierung. Die staatlichen Unternehmen für die Grundversorgung in den Bereichen Verkehr, Energie, Bildung und Gesundheit werden wie das Tafelsilber in der Not nach Diktat der Gläubiger verschachert. Renten werden gekürzt und öffentliche Arbeitsplätze zu Tausenden gestrichen. Volkswirtschaften werden geplündert, ob in Griechenland oder anderswo. Die propagierte Rettung des Euros steht über der Sicherstellung einer geordneten Funktionsfähigkeit der geplagten Volkswirtschaften. Der ungebremste Wettbewerb kennt eben keine Nachsicht: Wer nicht wettbewerbsfähig ist, hat sein Existenzrecht verspielt. Im sogenannten «Freien Markt» setzen die Mächtigen – Global player – die Grenzen nach ihrem Gutdünken. Sie entmündigen den Nationalstaat, negieren die Rechtsstaatlichkeit und rauben den Völkern das Recht auf Selbstbestimmung und damit deren Freiheit. Die verschuldeten Staaten, die über keinen Freibrief zum Schulden-Machen verfügen (wie die USA), werden in Beugehaft genommen. Und zwar so lange, bis sie sich uneingeschränkt in den Dienst des Gross­kapitals stellen und die legitimen Interessen der eigenen Bevölkerung verraten. Oder aber die Bürger ergreifen die Initiative und fordern von ihren Regierungen eine Volkswirtschaft, die den Interessen aller Bürger und damit den Staatsinteressen gerecht wird.

«Für eine Wirtschaft zum Nutzen aller»

Die Zeit ist reif. Mit der Lancierung der eidgenössischen Volksinitiative «Für eine Wirtschaft zum Nutzen aller» wird das Schweizervolk eingeladen, über die Ziele und Art des Wirtschaftens eine grundlegende Diskussion zu führen. In dieser direktdemokratischen Klärung betreffend die Zukunft unseres Landes geht es um die Wirtschaftsordnung und Fairness im nationalen und internationalen Wettbewerb. Mit eingeschlossen ist die Forderung nach einer sorgfältigen Nutzung der natürlichen Ressourcen. Eine gezielte Einflussnahme auf das Wirtschaftsgeschehen durch den Staat soll dazu beitragen, den Machtmissbrauch marktmächtiger Unternehmen, unlautere und ruinöse Wettbewerbsformen und die ausufernde Verschleisswirtschaft einzudämmen. Auch soll geschützt werden, was schützenswert ist. Es wird eine Frage des politischen Willens sein, inwieweit der sogenannte «freie Markt» durch subtile, auf die Interessen des Landes und der Bevölkerung abgestimmte Lenkungsmassnahmen ergänzt wird.
Es ist ein parteienübergreifender Konsens zu finden, um die Fehlentwicklungen, die sich im gesellschafts-, staatspolitischen, strukturellen, sozialen und wirtschaftlichen Umfeld eingeschlichen haben, auszumerzen. Ein Zusammenrücken – oder ein friedliches Zusammenleben – wäre eine günstige Grundlage, die erlaubt, die eingehandelten Souveränitätsverluste und die Handlungsfähigkeit auf die nationale Ebene zurückzuholen. Die Frage, wem soll die Wirtschaft dienen, dem Kapital oder dem Menschen, wird durch die Initiative zwingend gestellt. Allerdings führt diese Fragestellung über eine isolierte Betrachtung des Wirtschaftens hinaus. Einer Stellungnahme zur Zulässigkeit fremder Einmischung in innere Angelegenheiten, zur Bedeutung des inneren Zusammenhaltes, zur Einordnung der Wirtschaft in unsere Gesellschaft und zum Recht auf Selbstbestimmung können wir nicht ausweichen.

Initiative ist notwendig, weil sich die propagierte Freiheit als Sackgasse erweist

Deregulierte Märkte sind grenzenlos. Die versprochenen Freiheiten offenbaren sich als Sackgasse. Der aufgelöste Grenzschutz öffnet das Tor für eine wuchtige Dampfwalze, die rücksichtslos staatspolitische, kulturelle, ideelle Werte wie auch historisch gewachsene Strukturen zermalmt und den Nationalstaat am Lebensnerv trifft. Je länger, je mehr entpuppt sich das durch neokonservative Kreise propagierte und durchgesetzte Diktat des freien Marktes als Trojaner. Es ist ein Angriff auf die abendländische Kultur, die systematisch aufgelöst werden soll. Das dadurch geschaffene Vakuum soll durch Gleichschaltung und Nivellierung auf tiefem Niveau ganz nach dem Gusto des Imperiums ausgefüllt werden. Damit keiner dieser Gleichschaltung entrinnen kann, werden alle Staaten in Sippenhaft genommen (Europa) oder widerspenstige Staaten erpresst (Schweiz).
Das von der EZB und vom FED inszenierte Täuschungsmanöver bezüglich der Rettung der Schuldenländer durch die unbeschränkte Produktion von Papiergeld dient allein dem kapitalistischen System. Dabei wäre eine ehrliche Staatsführung und Wirtschaftspolitik, die dem Allgemeinwohl der Völker dient, keine Utopie. Man müsste einfach die Macht der Hochfinanz brechen. Noch sind die finanziellen, politischen und rechtlichen Grundlagen vorhanden. Die Staaten müssten sich aus der Sackgasse loslösen und ihre Freiheiten wieder zurückholen. Im Grunde genommen geht es um die konsequente Umsetzung des Verfassungsauftrages der einzelnen Nationen – ohne Einmischung von aussen.

Die Schweiz stört

Die Schweiz stört die Vernebelungs- und Konzentrationsstrategie der Macht, weil sie einen anderen Weg aufzeigt. Durch die Einführung der Schuldenbremse, einer bis anhin umsichtigen Wirtschafts- und Finanzpolitik sowie der Leistungsfähigkeit ihrer Volkswirtschaft, gelang es der Schweiz, den Staatshaushalt auf allen drei Ebenen (Bund, Kantone und Gemeinden) noch weitgehend im Gleichgewicht zu halten. Dies weckt Neid und Gelüste ausserhalb unserer Landesgrenzen und mündet in ein gefährliches Machtgehabe ausländischer Regierungsvertreter.
So haben die Angriffe aus Deutschland ein Ausmass an Unverfrorenheit und Respektlosigkeit angenommen, die eine unmissverständliche Rückweisung dringend notwendig machen. Auch Brüssel, Paris und Washington wollen die Schweiz mit ihren vielfältigen Standortvorteilen zermürben. Ein Prozess, dem sich unser Bundesrat, aber auch unser Parlament energischer entgegen stellen sollten. Statt dessen hofieren noch zu viele Volksvertreter aus der Schweiz in internationalen Gremien und in den Hauptstädten, um sich weiter in den Dienst des globalen Kapitals zu stellen, und selbst die Vermarktung unserer Standortvorteile zu Dumpingangeboten beim globalen Nivellierungspakt ist kein Tabu mehr. Neben Sachwerten und geistigem Eigentum wird sogar die Zukunft unserer Kinder dem Moloch «Globalisierung und Nivellierung» geopfert.

Ein starkes Signal setzen und gewachsene Strukturen schützen

Die über Generationen gewachsenen Strukturen innerhalb unserer Volkswirtschaft verfügen noch über eine beachtenswerte Widerstandskraft. Gleich dem Schutzwald in den Bergen sind sie stark verwurzelt und vernetzt. Die Widerstandskraft gründet in der politischen Reife des Volkes, den gewachsenen Strukturen, der Bildung, im sozialen Frieden und in unserer Tradition. Zuverlässigkeit, Innovationskraft, Qualität und sorgfältiger Umgang mit den vorhandenen natürlichen Ressourcen haben ihre Wurzeln in einer sozial verträglichen Wirtschaftsstruktur, auf der die Wettbewerbsfähigkeit und eine weitgehende Sicherheit der Arbeitsplätze basieren.
Im Zusammenhang von internationalen Abkommen, WTO, IWF und den bilateralen Verträgen mit der EU und andern Freihandelsabkommen, wurden weitgehende Eingriffe in die bewährten Strukturen eingehandelt, mit gravierenden Folgen für die Unabhängigkeit und damit das Selbstbestimmungsrecht des Nationalstaates und die Versorgungssicherheit. Die Freihandelsabkommen sind eine Zeiterscheinung, die primär einer globalen Neuordnung der Produktionsstandorte dient. Die Zuordnung erfolgt nach dem Prinzip der tiefsten Produktionskosten, der Grössenvorteile und dem absolut höchsten Gewinnpotential.
Da die Produktionskosten in der Schweiz relativ hoch sind, wird der Werkplatz Schweiz in Billiglohnländer verlagert. Zielvorgabe ist die Maximierung der Renditen auf globaler Ebene. Was für die Schweiz bleibt, wissen wir noch nicht genau. Wenig rentable Produktionen wie landwirtschaftliche Güter werden durch diesen Optimierungsprozess auf jeden Fall ausgelagert, nach China oder Indien – ohne Rücksicht auf Qualität, Gesundheitsrisiken, Tierwohl und Umweltvergiftung. Aber auch die im internationalen Wettbewerb hervorragend positionierten Banken und Versicherungen stehen vor einer unsicheren Zukunft, wird doch der Finanzplatz Schweiz mit recht unkonventionellen, wenn nicht sogar kriminellen Mitteln angegriffen. Vielleicht sollen wir eine Wohlfühloase für die Reichen werden, wie dies die im Bau befindlichen Wellness-Reservate, finanziert durch ausländische Milliardäre, oder die Forcierung der Naturpärke befürchten lassen? Oder werden wir in Zukunft eine flächendeckende Urbanisierung der Schweiz «Greater Area Switzerland» erleben?
100  000 Unterschriften unter die Volksinitiative «Für eine Wirtschaft zum Nutzen aller» sind ein sehr starkes Signal. Eine Botschaft, die sowohl im Inland als auch im Ausland starke Reaktionen auslösen wird. Alle, die für ein friedliches Miteinander, den sozialen Frieden, eine gerechte Form des Wirtschaftens, die Erhaltung der Arbeitsplätze und Vollbeschäftigung mit existenzsichernden Löhnen und Sozialleistungen, der Pflege eines hohen Leistungs- und Qualitätsstandards wie auch für eine menschenwürdige Zukunft der nachfolgenden Generationen einstehen, können sich dem Anliegen der Initiative nicht verschliessen. Bei dieser Initiative gibt es keine Parteigrenzen, sondern allein das gemeinsame Anliegen: Bewährtes zu schützen, das Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Allgemeinwohl, der Umwelt und den natürlichen Ressourcen, den vorhandenen Strukturen weiterzuentwickeln und den zukünftigen Generationen eine verantwortungsvolle, faire Wirtschaftsordnung zu übergeben, so dass der Werkplatz Schweiz, die Versorgungssicherheit, die Lebensqualität und das Zusammenleben gefördert werden.    •

«Ich träume von der ersten Firma, die sie vor die Türe stellt» – US-Inspektoren für die Schweiz

von Helmut Hubacher
Stellen Sie sich folgendes vor: Die deutsche Regierung möchte mit eigenen Kontrolleuren erfahren, wie bei uns Produkte hergestellt werden. Das würde mit heller Empörung abgelehnt.
Aus Berlin ist natürlich kein solches Begehren eingetroffen. Wohl jedoch aus Wa­shington. Was noch mehr befremdet: Es ist bewilligt worden. In den nächsten Wochen werden amerikanische Aufpasser wieder Käsereien und Schoggifabriken inspizieren, lese ich in der «Handelszeitung» vom 6.9.2012. «Weshalb will die US-Lebensmittelbehörde wissen, nach welchen Rezepten zum Beispiel Schweizer Schokolade hergestellt wird?»
Auf welches Recht berufen sich die US-Behörden? Mit Recht hat das nichts zu tun. Das ist reine Machtpolitik. Wirtschafts­imperialismus halt. Der amerikanische Markt entspricht einem Fünftel des Weltmarktes. «Kein internationales Unternehmen kann es sich leisten, die USA zu ignorieren. Schweizer Unternehmen schon gar nicht», so die «Handelszeitung». «Zähneknirschend unterwerfen sich deshalb Banken, Pharmafirmen, Revisionsgesellschaften und Lebensmittelunternehmen dem exterritorialen Überwachungsregime der USA.» Die Doktrin der US-Administration ist, amerikanische Gesetze, Verordnungen und Normen seien auch für andere Staaten verpflichtend. US-Recht sozusagen als globale Pflicht. Offenbar unterwerfen sich diesem Regime auch grössere Staaten als nur die kleine Schweiz.
Seit dem «Banken-Krieg» mit den USA wissen wir, dass bei den Steuern nach dem gleichen Prinzip verfahren wird. Washington kassiert sie nicht nur im eigenen Land. Wo immer Amerikaner arbeiten und leben auf dieser Welt, sollen sie an die USA Steuern bezahlen. Auf die Schweiz übertragen hiesse das, die 750'000 Auslandschweizer wären für den eidgenössischen Fiskus noch immer steuerpflichtig. Ein absurder Gedanke.
Wir haben Amerika stets als befreundetes Land der unbegrenzten Möglichkeiten bewundert. Nun spüren wir die unbegrenzten Ansprüche. Liegt die Vermutung daneben, da werde gerade noch Wirtschaftsspionage betrieben?
Weshalb lassen unsere Behörden das überhaupt zu? Wird da einfach gekuscht? Die USA stellen Schweizer Unternehmen vor eine Wahl, die gar keine ist: Vogel, friss oder stirb! Wird die Kontrolle abgelehnt, ist das Amerikageschäft futsch. Dann bleibt der US-Markt gesperrt. Deshalb gibt die Wirtschaft nach. Und ermächtigt die Behörden im Bundeshaus, die Aufpasser hereinzulassen. Die «Handelszeitung» dazu: «Seit einem guten Jahrzehnt gebärden sich die USA als das Land der unbegrenzten Überwachung.» Das geht also schon seit Jahren so. Und im Bundeshaus herrscht dazu das grosse Schweigen. Dabei tangieren US-Inspektoren die Unabhängigkeit der Schweiz aufs Schwerste. Ich träume von der ersten Firma, die sie vor die Türe stellt. Als Mutprobe für andere.
Quelle: Basler Zeitung vom 15.9.2012
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zf. Es stellt sich für jeden Bürger unseres Landes die Frage: Wer verkauft uns hier an fremde Mächte? Die Schweiz ist ein souveränes Land, und es kommt nicht in Frage, dass wir gegenüber welchem Staat auch immer nur einen Millimeter von unserer Souveränität preisgeben. Wir lassen es nicht zu, dass andere Staaten uns sagen, wie unsere Gesetze zu funktionieren haben, und unsere Politiker brav nicken und den Forderungen nachkommen, unabhängig davon, ob das unsere Steuergesetze, unser Bankgeheimnis oder sonst eines unserer Gesetze betrifft.
Auf die Frage, wer die Inspektoren ins Land gelassen hatte, munkelte man im Bundeshaus «wahrscheinlich war es der Schneider-Ammann».

Quelle: Zeit-Fragen

Manifest der Spanier

Ein Vorbild für Österreich:

Wir, das spanische Volk, die wir unter den Folgen einer Krise leiden, die wir nicht selbst zu verantworten haben, sind zusammengekommen um dieses Manifest zu verfassen. Wir rufen alle Bürger auf, sich uns anzuschließen .
Wir sind mit einer Situation konfrontiert, die alle Grenzen des Ertragbaren sprengt. Wir sind die Opfer eines beispiellosen Angriffes, bei dem die Finanzkrise als Vorwand dient, unser Leben und unsere Freiheit zu zerstören.
Die Täter sind jene, die sich mit der Komplizenschaft aller parlamentarischen Kräfte als unantastbare Herrscherclique über uns erhoben haben. Sie manipulieren alle Bereiche des Staates und der Gesellschaft, um ihre überzogenen Privilegien zu erhalten und ihre maßlose illegale Bereicherung fortzusetzen.

Wir erleben, dass uns jede Möglichkeit genommen wird, diesen beispiellosen sozialen Raubzug zu stoppen. Die Regierungen, die uns systematisch ausplündern, tun das genaue Gegenteil von dem, wozu sie ihren Wählern gegenüber verpflichtet wären.

Es gibt für uns keine Gerechtigkeit vor den Gerichten – aber sie, die Banker, Politiker und Geschäftsleute, die die Situation verursacht haben, werden nicht zur Rechenschaft gezogen.
Wir erleben, wie die politische Elite unsere Grundrechte und unsere Freiheit mit Füßen tritt, und wie wir Opfer staatlicher Repression werden, sobald wir eine Änderung der Situation verlangen.
Wir wissen, dass die Probleme so gravierend sind, dass eine Lösung nicht durch die üblichen Mechanismen des politischen Systems und schon gar nicht von dieser Elite für uns, die Menschen, zu erreichen ist.
Deshalb fordern wir den Rücktritt der gesamten Regierung, die unser Land in die Irre leitet, die Benzin ins das Feuer gießt und die uns in die Katastrophe führt.
Wir fordern die Auflösung des Parlaments und sofortige allgemeine Wahlen zu einer verfassungsgebenden Versammlung. Diese Versammlung wird, unter Beteiligung aller gesellschaftlichen Kräfte, eine neue Verfassung erarbeiten, da wir die derzeitige Verfassung als nicht mehr gültig betrachten, denn sie wurde in Hinterzimmern verfasst, von einer kleinen Herrscherclique, dominiert von den etablierter Erben des Francofaschismus und jenen, die mit ihnen paktierten.
Es müssen aber die Menschen selbst sein, die für den Staat, in dem sie leben wollen, die Rahmenbedingungen schaffen und nicht, wie geschehen, von einem Machtzirkel diktiert werden, der ausschließlich seine eigenen Interessen vertritt.
Wir fordern eine grundlegende Revision der Staatsverschuldung Spaniens und ein Moratorium für den Schuldendienst – solange bis eindeutig feststeht, welchen Teil der Schulden die Nation tatsächlich zu verantworten hat – und zwar nachdem jener Teil davon abgezogen wurde, der nur den privaten Interessen weniger gedient hat und nicht für Zwecke verwendet wurde, die allen Bürgern zu gute gekommen sind.
Wir fordern strafrechtliche Ermittlungen gegen all jene, die in Verdacht stehen, sich an diesen Transaktionen bereichert zu haben, und wir verlangen, dass sie im Falle einer Verurteilung mit ihrem Privatvermögen haften.
Wir fordern eine Reform des Wahlgesetzes, damit Wahlergebnisse tatsächlich den Wählerwillen des souveränen Volkes widerspiegeln, was derzeit in keiner Weise der Fall ist.
Wir fordern die sofortige Aufhebung aller Reformen, die von der konservativen Partido Popular auf den Weg gebracht wurden, weil sie eine Katastrophe für unser Land sind und ein Verrat am demokratischen Auftrag, der ihnen vom Volk erteilt wurde.
Wir fordern eine gerechte Steuerreform. Dabei müssen zuallererst die Reichen und Privilegierten zur Kasse gebeten werden.
Wir fordern die Aufhebung der von der Regierung verordneten Amnestie für Steuerhinterziehung, da sie eine unerträgliche Verhöhnung aller ehrlichen Steuerzahler darstellt.
Wir fordern die Abschaffung aller Privilegien bei der Ausübung politischen Verantwortung und die Umsetzung strengster Kontrollmechanismen zur Erfüllung dieser Aufgaben.
Wir fordern die sofortige Einstellung aller Haus- und Wohnungsräumungen, und verlangen günstige Mieten für die Häuser und Wohnungen, die jetzt in Besitz von Banken sind, denen mit öffentlichen Mitteln geholfen wurde.
Wir fordern, dass die vorhandene Arbeit unter allen Arbeitnehmern gerecht verteilt wird. Es ist ein großer Trugschluss zu glauben, dass Jene, die noch in Arbeit sind, nur mehr und härter arbeiten müssen. Dies nützt nur den Interessen und der Gier Weniger und es entspricht nicht den Interessen der einfachen Menschen.
Aus diesen Gründen rufen wir die Bürger auf, sich ab dem 25. September 2012 für unbefristete Zeit um das Parlament in Madrid zu versammeln und dort so lange zu bleiben bis die Regierung zurückgetreten ist und der verfassungsgebende Prozess eingeleitet wurde.
Dieser Prozess wird das Resultat sein, der Bündelung aller sozialen Kräfte, die für eine gerechtere Gesellschaft kämpfen.
Wir sind die überwältigende Mehrheit.
Wir sind das Volk.
Was wir verlangen ist richtig.
Wir werden Sie nicht davonkommen lassen.
VOM 25.SEPTEMBER AN WERDEN WIR DEN SPANISCHEN KONGRESS UMZINGELN

Quelle: http://siriusnetwork.wordpress.com/2012/09/29/spanisches-manifest/

2012-09-29

Alle Staaten sollen das Recht haben, gleichwertig und gleichberechtigt die Weltpolitik zu gestalten


UN-Menschenrechtsrat schafft das Mandat des Unabhängigen Experten
zur Förderung einer demokratischen und gleichberechtigten Weltordnung

Interview mit Professor Dr. iur. et phil. Alfred de Zayas
thk. Professor Dr. iur. et phil. Alfred de Zayas wurde am 23. März zum Unabhängigen Experten bei der Uno zur Förderung einer demokratischen und gleichberechtigten Weltordnung vom Menschenrechtsrat ernannt. Er ist der erste, der dieses neu geschaffene Mandat übernehmen durfte, um so im Bereich der Demokratisierung der Uno und der in ihr vereinten Nationalstaaten wirken zu können. Bereits in der Herbstsession des Uno-Menschenrechtsrates hat Alfred de Zayas seinen ersten Bericht vorgelegt und ist dabei auf grosse Zustimmung gestossen. Der Unabhängige Experte, der eine lange Karriere an der Uno aufweist, war, wie er selbst sagte, nicht ganz unerwartet zu diesem Amt gekommen, da er sich schon sehr lange mit der Frage der Ausgestaltung echter, das heisst direkter Demokratie, wie sie in der Schweiz existiert, beschäftigt hat. Mit seinem Mandat möchte sich Alfred de Zayas für den Frieden und die Gleichwertigkeit der Völker einsetzen. Zeit-Fragen hat Professor de Zayas an der Uno in Genf getroffen.
Zeit-Fragen: Herr Professor de Zayas, wie muss man die Aufgabe Ihres Mandats verstehen?
Prof. Dr. de Zayas: Die Aufgabe bedeutet eine Synthese von bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Rechten. Es ist ein versöhnliches Mandat, das auf Zusammenarbeit bzw. Solidarität abzielt. Die Staaten des Nordens, des Südens, des Ostens und des Westens sollen sich in diesem Mandat finden und darin etwas Verbindendes sehen. Es ist ein konstruktives Mandat, das auf den Zielen und Grundsätzen der Uno-Charta aufbaut. Es ist also kein Mandat, das gegen einen bestimmten Staat, gegen eine bestimmte Region, gegen eine bestimmte Philosophie oder Ideologie zielt.
Hier geht es um zweierlei: um eine Demokratisierung auf der nationalen Ebene, aber auch auf der zwischenstaatlichen, internationalen Ebene.
Was muss man sich unter einer Demokratisierung auf internationaler Ebene vorstellen?
Wir brauchen eine Weltordnung, die wirklich demokratisch ist, die sich an den Bedürfnissen der Menschen orientiert. Das bedeutet, dass alle Staaten daran beteiligt werden müssen. Bei Entscheidungen, die das Zusammenleben auf unserer Welt betreffen, müssen alle Staaten als Vertreter ihrer Völker etwas zu sagen haben. Diese Gleichberechtigung, die Gleichwertigkeit aller, ist zentral im Text der Resolution 18/6, die das Mandat begründet hat. Ich werde mich sehr genau an den Wortlaut der Resolution halten, wie ich bereits in meinem ersten Bericht gezeigt habe.
Was soll damit erreicht werden?
Die Staaten der sogenannten dritten Welt, die Staaten des Südens, möchten eine Weltordnung, die auf Gerechtigkeit basiert. Sowohl der Handel als auch die Verteilung der Ressourcen muss gerecht geschehen. Die Kluft zwischen Arm und Reich darf nicht weiter vergrössert, sondern muss verkleinert werden. Ohne dass ich bestimmte Staaten nennen muss, kann ich die Thematik erkenntnistheoretisch so behandeln, dass ich Begriffe wie Demokratie, Gerechtigkeit, Gleichwertigkeit, Gleichberechtigung, Selbstbestimmung und nationale Identität mit Leben füllen kann.
Wie ist hier Ihre Vorgehensweise?
Es finden sich bei den Vereinten Nationen enorme Quellen dazu. Ich werde mich dabei auf die Berichte von ehemaligen Rapporteuren stützen, auf Studien der Unterkommission der ehemaligen Menschenrechtskommission, des Menschenrechtsrates selbst oder auf Studien der Generalversammlung. Gewiss beabsichtige ich keine Wiederholung dessen, was bereits gemacht worden ist. Ich werde aber darauf aufbauen. Wie Sie wissen, war ich Sekretär des Menschenrechtsausschusses und Chef der Beschwerdeabteilung. Auch die Jurisprudenz des Ausschusses steht mir zur Seite.
Wie schätzen Sie den Wirkungsgrad dieses Mandats ein?
Ich bin sehr optimistisch, was das Mandat anbetrifft, weil bereits viele positive Reaktionen bei mir angekommen sind, seitdem ich ernannt und meine E-Mail-Adresse an der Uno für alle bekannt wurde, nämlich ie-internationalorder(at)ohchr.org. NGO, Intergouvernamentale Organisationen, Staaten, zivile Organisationen und einzelne Personen haben sich mit konkreten Vorschlägen bei mir gemeldet – zum Beispiel, wie sie mein Mandat verstehen, wo sie die Prioritäten sehen usw. Diese Anliegen und Vorschläge nehme ich ernst. Ich werde alles genauestens studieren. Bereits in meinem Bericht an den Menschenrechtsrat habe ich unter Absatz 11 eine Liste von Themenvorschlägen, die ich von Interessierten erhalten habe, zitiert. Ich werde diese Vorschläge natürlich bevorzugt behandeln.
Was entsteht aus all diesen Anregungen und Anfragen?
Ich werde mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Bericht über den Begriff der Partizipation bzw. der Teilnahme der Menschen an der politischen Gestaltung in der Demokratie schreiben, aber über die Mitbestimmung auf der nationalen und internationalen Ebene, über Fragen der Manipulierung der öffentlichen Meinung usw. schreiben. Diese Studien werde ich dann nächstes Jahr dem Menschenrechtsrat vorlegen. Dabei geht es innerstaatlich nicht nur um das Wahlrecht, sondern auch um das Recht, politische Regeln mitzugestalten. Demokratische Wahlen alle vier Jahre sind eine gute Sache, aber man muss wirkliche Optionen haben und nicht nur pro forma stimmen. Die Bevölkerung muss auch die Gelegenheit haben, die Aussenpolitik authentisch mitzugestalten, so dass Regierungen nicht mehr gegen den Willen der Bevölkerung Aussenpolitik betreiben können.
International gesehen, sollten die UN bzw. der Sicherheitsrat insofern reformiert werden, dass mehr internationale Teilnahme bzw. Demokratie verwirklicht wird.
Im Oktober sprechen Sie vor der Generalversammlung. Worum geht es dort?
Ja, ich muss einen anderen ausführlicheren Bericht der Generalversammlung präsentieren. In diesem Bericht identifiziere ich eine Reihe von Hindernissen und versuche, gute Praktiken zu nennen und der Generalversammlung Empfehlungen zu unterbreiten. Das wird am 30. Oktober 2012 in New York – deo volente – geschehen. Ich werde sehen, welche Reaktionen die Staaten in der Generalversammlung auf meinen Bericht zeigen, was sie mir vorschlagen werden.
Wie kann man die Grundlagen des demokratischen Zusammenlebens anderen Ländern vermitteln? Ein «arabischer Frühling» oder militärische Interventionen der Nato helfen hier sicher nicht weiter.
Ich verstehe mein Mandat nicht als ein Mandat des Naming and Shaming. Mein Mandat ist, wie bereits gesagt, ein konstruktives, das helfen soll, diese Begriffe überall gleich zu verstehen. Wenn ich Demokratie sage, sollte das mehr oder weniger dasselbe sein, was auch eine Person in Nordamerika, Südamerika, Australien, Osteuropa, China, Indien oder Afrika darunter versteht. Es darf nicht sein, dass Demokratie à la carte verstanden wird, genauso wenig, wie es inakzeptabel ist, dass das Völkerrecht nach Belieben angewandt wird. Eines der Haupthindernisse für den Weltfrieden und das Erreichen einer demokratischen und gerechten «Weltordnung» ist nämlich, dass viele Staaten das Völkerrecht nicht gleichmässig anwenden, hier sagen sie ja und dort nein. Ohne bestimmte Staaten kritisieren zu wollen, möchte ich auf diese fundamentale Problematik hinweisen. Letztlich glaube ich, um ein englisches Wort zu verwenden: «The bottomline is participation.»
Das bedeutet?
Das heisst, die Bürger müssen an der Politik teilhaben und mitgestalten können, und zwar direkt. Das Modell der direkten Demokratie bietet hier enorm viel. Man muss die Möglichkeit haben, eine Gesetzgebung zu initiieren. Die Möglichkeit zur Prüfung von Gesetzen durch Referenden, aber auch die Möglichkeit, Regierungsbeamte bzw. Politiker zur Rechenschaft zu ziehen, wenn sie eine ganz andere Politik führen, als sie versprochen haben – das muss das Wesen der Demokratie sein. Die gewählten Politiker müssen belangt werden können, wenn sie das Versprechen, das sie dem Bürger gegeben haben, gebrochen und somit das Vertrauen missbraucht haben. Darum muss es eine Möglichkeit geben, diese Personen aus dem Amt zu entfernen. Bei uns in den USA gibt es dafür den Begriff des Recall oder Impeachment.
Ich werde also das Modell der direkten Demokratie genau studieren. Es geht um die Frage, wie man dieses Modell mit gewissen Abänderungen in anderen Ländern anwenden könnte. Allerdings muss man bei jedem Land seine Historie, seine Kultur, seine Tradition und seine individuellen Vorstellungen des Zusammenlebens berücksichtigen.
Welche Rolle hat für Sie dabei der Nationalstaat?
Genauso wie im antiken Griechenland mit der Polis ein Staat entstanden ist, in dem die Bürger an der Politik teilnehmen konnten, so soll es für die einzelnen Länder auch gelten. Also der Nationalstaat ist bei diesem Vorgang entscheidend. International gesehen möchten wir, dass alle Staaten das Recht haben, gleichwertig und gleichberechtigt die Welt­politik zu gestalten. Aber auch intern, also national gesehen, müssen die Bürger eines bestimmten Staates für die eigene Identität, für die eigene Kultur die für sie richtigen Gesetze annehmen und eine Politik wählen, die die Menschenrechte und die Würde von allen Bürgern gewährt.
Herr Professor de Zayas, wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Ausgestaltung Ihres Mandats und danken Ihnen herzlich für das Gespräch.    •
Leser werden von Professor de Zayas herzlich gebeten, Ihre Vorstellungen an ie-internationalorder(at)ohchr.org zu verschicken.

Quelle: Zeit-Fragen

Stille Gesamtänderung der Bundesverfassung


Durch den EU-Beitritt Österreichs und die Folgeverträge von Amsterdam, Nizza und Lissabon, welche der Österreichischen Bundesverfassung von 1994 widersprechen, wurden nicht nur die Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung  modifiziert, sondern die Verträge hatten gesamtändernden Charakter.
Zu den Grundprinzipien der Österreichischen Bundesverfassung gehören neben dem demokratischen auch das gewaltenteilende, das rechtsstaatliche, das bundesstaatliche, aber auch das sozialstaatliche Prinzip.
Die Wähler stimmten in der Volksabstimmung vom 12. Juni 1994 zwar dem Gesetz zum EU-Beitritt zu, aber nicht einer Gesamtänderung der Bundesverfassung. Kaum jemand wußte über die schicksalhafte Auswirkung auf die Lebensverhältnisse in Österreich durch den Beitritt zur Europäischen Union Bescheid.

Der Vertrag von Lissabon - man bezeichnet ihn auch als "Verfassungsvertrag 2" - ersetzt den gescheiterten "Vertrag über eine Verfassung für Europa" von 2005. Er bestärkt die Entwicklung der Europäischen Union in Wirklichkeit zu einem Bundesstaat. Das bedeutet eine Teilentmündigung der Bürger der einzelnen EU-Staaten.


Quelle: Neutrales Freies Österreich (NFÖ)

Programm der NFÖ

EU-Gegner in Österreich im Vormarsch

Laut der von der Österreichischen Gesellschaft für
Europapolitik (ÖGfE) in Auftrag gegebenen Studie, sind die EU-Gegner
in Österreich im Vormarsch. Deklarierten sich vor einem Jahr, im Juni
2011, nur 21% als EU-Gegner, so sind es im September 2012 nun 26%.
Die EU-Befürworter verringerten sich von 74% auf 66%. Quelle:
http://www.oegfe.at/cms/uploads/media/Zeitreihe_September12.pdf

Weiters anzumerken ist, dass die EU-Befürworter (angeblich 66%)
und EU-Gegner (angeblich 26%) laut dieser Studie nicht 100% ergeben.
Somit sind diese Zahlen nicht mit der Volksabstimmung 1994
vergleichbar, wo EU-Gegner und EU-Befürworter - mangels
Stimmenthaltungen - 100% ergaben.
Mag. Robert Marschall, Parteiobmann der EU-Austrittspartei, geht
davon aus, dass zumindest diese 21% der deklarierten EU-Gegner bei
der nächsten Nationalratswahl die EU-Austrittspartei wählen werden.
Tatsächlich gibt es vermutlich viel mehr EU-Gegner als die
EU-freundliche Europa-Gesellschaft hier ermitteln ließ. Der Verein
"ÖgfE" sollte seine Finanzierung offenlegen, insbesondere wieviel
Geld nun genau von der EU, vom Außenministerium bzw. den
Österreichischen Lotterien kommt.

Ziele & Forderungen der EU-Austrittspartei:

Forderungen & Ziele der EU-Austrittspartei
Forderungen & Ziele der EU-Austrittspartei, wie es in Österreich wieder besser werden könnte:
* EU-Austritt Österreichs: Die EU ist leider das Grundübel vieler Probleme in Österreich.
* echte Demokratie: faires Wahlrecht, mehr Volksabstimmungen
* mehr Bürgerrechte: weniger Bevölkerungs-überwachung, weniger Abhängigkeiten, mehr Freiheiten, Einhaltung der Menschenrechte durch den Staat Österreich, keine Weitergabe von personenbezogenen Daten an USA, EU oder sonstige ausländische Organisationen.

Ein Ritt über den Bodensee


Es war einmal......und kommt wieder!


Die österreichische Credit-Anstalt war 1931 die größte Bank Zentraleuropas. Ihr Zusammenbruch, der immer noch als eine der größten Bankenkrisen der Geschichte gilt, brachte die Weltwirtschaftskrise aus den USA nach Europa. Eine Bank nach der anderen und viele Industriebetriebe machten daraufhin Bankrott . weiter>>



Kronen Zeitung vom 17. Mai 1931:

Der Bund rettet Österreichs größte Bank

Wien, 11. Mai, Die Direktion der Österreichischen Credit-Anstalt für Handel und Gewerbe hat der Bundesregierung mitgeteilt, dass, wie sich bei der Ausstellung der Bilanz für das Geschäftsjahr 1930 ergeben hat, außerordentliche Verlußte in der Höhe von insgesamt 140 Millionen Schilling eingetreten sind. Diese Verluste sind zurückzuführen auf die Fusion mit der Boden-Credit-Anstalt, auf die Entwertung des Effekten-Portefeuilles sowie auf notwendige Abschreibungen bei den Debitoren.
Diese Lage erheischte ein sofortiges Einschreiten der Bundesregierung, um die gesamte österreichische Wirtschaft vor den unabsehbaren Folgen, die sich aus einem Versagen der Credit-Anstalt hätten ergeben müssen, rechtzeitig und wirksam zu schützen.
Die in den letzten drei Tagen ununterbrochen geführten Verhandlungen der Regierung mit allen in Betracht kommenden Faktoren haben zu einem vollen Erfolge geführt. Unter gleichzeitiger Herbsetzung des Aktienkapitals der Credit-Anstalt um 25 Prozent werden der Anstalt neue Mittel in einem solchen Ausmaße zugeführt, daß der eingetretene Verlust zur Gänze gedeckt und das bisherige Eigenvermögen von 165 Millionen Schilling nicht nur wiederhergestellt, sondern vermehrt wird.

An der Aufbringung der zu diesem Zwecke erforderlichen Mittel beteiligen sich der Bund mit 100 Millionen Schilling, die Nationalbank und das Haus Rothschild mit je 30 Millionen Schilling.
Zur Beschaffung der vom Bund beizustellenden Mittel wird die Bundesregierung dem Nationalrat den Entwurf eines Gesetzes vorlegen, durch das sie zur Begebung von Schatzscheinen ermächtigt wird. Zur Beschlussfassung hierüber ist der Nationalrat schon für morgen Mittwoch nachmittags 3 Uhr einberufen. Die Fühlungnahme der Bundesregierung mit den politischen Parteien hat ergeben, daß die sofortige Veranschiedung des Gesetzesentwurfes außer Zweifel steht. 


Am 11. Mai 1931 war die Creditanstalt schon zahlungunfähig. Die Folge dieser staatlichen Rettung waren auch schon damals Sparmaßnahmen etwas bei Gehälter und Steuern. Am Ende hat sich der Verlust auf damalig unvorstellbare 1 Milliarde Schilling erhöht. Die Parallelen zur Gegenwart sind unübersehbar.






Fazit: Ohne EU können die Banken an strenge Regelng gebunden und die Kapitalverkehrsfreiheit abgeschafft werden. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung!

2012-09-28

Österreich statt EU - Schilling statt Euro

Hunderte Milliarden Euro, jetzt gar 2 Billionen Euro sollen in einem Fond (ESM) eingezahlt werden um den Euro zu retten. Eine Summe, die in Zahlen ausgedrückt  2.000.000.000.000 darstellt. Oder in Schilling:  27 Billionen 520.6 Milliarden! Und es gibt keine Sicherheit, dass der ESM nicht noch erhöht wird. Falls die derzeitige ganze Summe fällig wird zahlt Österreich 2,7 %, also: 54.Milliarden Euro. Das sind 743. Milliarden 56 200 Millionen Schilling. Zum Vergleich: Die noch vor kurzem sehr umstrittene Schuldenpolitik des Bruno Kreisky: Zwischen 1970 und 1983 erhöhten sich die Staatsschulden von umgerechnet 3,4 auf 30,2 Milliarden Euro - allerdings waren das noch weniger als 40 Prozent des BIP und nach heutigen Maßstäben - siehe oben - geringe Beträge. Der Ölpreisschock spielte da auch eine Rolle. Mit einem Bruchteil dieser Summe könnte man den Sozialstaat und so vieles andere mehr finanzieren. Man denke an die Diskussionen um Uni-Gebühren oder Neutralität/Wehrpflicht.Wie kommen die nächsten Generationen dazu diese Schulden aufgehalst zu bekommen? Österreichs Steuerzahler werden schon allein durch die Zins- u. Zinsenzinsen schwer belastet.
Mitunter täglich bekommen in diesen Zeiten Herr und Frau Österreicher neue Horrormeldungen via Medien serviert. Die Angst vor Arbeitsplatzverlust übersteigt schon die Angst vor  Pensions-, Lohn- u. Sozialleistungskürzungen. Die Sorgen der Menschen sind berechtigt: Werden wir künftig unsere Fixkosten nicht mehr leisten können? Die offene Inflationspolitik des Europäischen Zentralbankensystems lässt die Preise immer höher steigen. Die Haftung für andere Länder wird steigen und steigen. Am liebsten wünschten sich viele zurückversetzt in Schillingzeiten und wieder frei ohne Würgegriff der EU.
Die Propaganda verteidigt den Euro und macht Angst vor der notwendigen Rückkehr zu nationalen Währungen:  Die Wirtschaft soll einbrechen, die Schulden explodieren, die Export ausfallen, die Banken würden erstürmt und die EZB soll zerbrechen und wir die 200 Milliarden Anleihen von Pleiteländern zahlen müssen.
Nur glaubt schön langsam auch die Masse der Bürger diesen Lügenmärchen nicht. Angst vor einem sozialen Supergau macht die Euro "Rettung" und der Ankauf von Schrottpapieren des Zentralbankensystems und der EZB. Wie es ohne Euro gut gehen kann zeigen Schweden und die Schweiz. Diese Länder sind trotz nationalen Währungen noch nicht untergegangen, im Gegenteil: Schweden hat mit 38,4% des BIP nur vergleichsweise wenig Schulden.  und die Schweiz ist weltweit ein Vorbild in für Demokratie, Neutralität und Wirtschaft. Aus welchem Grund sollte dann Österreich mit dem Schilling wirtschaftlich einbrechen? Die internationalen Verträge bleiben ja aufrecht (GATT, GATS) und Freihandel ist ja nicht automatisch schlecht. Nur gäbe es ohne EU und mit eigener Währung keine Verpflichtung dazu, wenn der Freihandel Österreich schadet. Wen der Freihandel nutzt bietet sich die EFTA an. Die EFTA hat einen kleinen Beamtenapparat und die Landwirtschaft ist vom Freihandel ausgenommen. Ohne EU kann Österreich wieder Maßnahmen zum Schutz der heimischen Wirtschaft beschließen, es würden sich Chancen für neue Arbeitsplätze eröffnen. Die Arbeitslosigkeit könnte auch mit dem Ausbau von erneuerbarer Energie bekämpft werden, statt noch Millionen für EURATOM einzuzahlen.

2012-09-26

„Wie kommen unsere Kinder dazu, gigantischeSchuldenberge zu übernehmen?“

Sie streiten und feilschen um unser Geld, diese EU-fanatischen Minister(innen) der EU. Nun soll der EU-Rettungsschirm sogar auf zwei Billionen Euro angehoben werden, und Länder wie der Nettozahler Österreich sollen, statt Rabatte zu erhalten, mehr zahlen. In unserem Fall geht…s um 70 Millionen. Warum haut nicht einmal unser „großer Bruder“ und Nachbar Deutschland - wie einst die britische Regierungschefin Margaret Thatcher - auf den Tisch und schreit, ich will mein Geld zurück. (Frau Merkel muss ja nicht ihre Handtasche werfen wie einst Frau Thatcher!) Immer nur nachzugeben bedeutet Schwäche. Und Schwäche bedeutet wiederum noch mehr zahlen für Pleiteländer! Wie sollen zukünftige Generationen mit Billionen von Schulden umgehen? Wie kommen unsere Kinder und Kindeskinder dazu, solche Schuldenberge zu übernehmen? Es muss ein neuer europäischer Weg gefunden werden. Es muss endlich Schluss sein mit dieser Schuldenspirale, denn wenn es so weitergeht, droht neue Armut. Die Preise steigen und steigen, und die Pensionisten werden unter der Inflationsrate abgefertigt! Eine neue Politik mit neuen Ideen muss her, unser Geld für unsre Leut muss das Motto sein!


Heinz Vielgrader,Rappoltenkirchen
erschienen am Mi, 26.9. in der Krone

2012-09-25

Euro-Barometer – Vertrauen in die EU hat «historischen Tiefstand erreicht»

Gegen den Willen der Bürger fordern 11 EU-Aussenminister eine Weltmacht EU

von Karl Müller
Am 17. September haben 11 Aussenminister von Staaten der Europäischen Union (Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal und Spanien) einen 12seitigen Abschlussbericht über ihre Vorstellungen für die Zukunft der Europäischen Union vorgelegt. Der Bericht geht eindeutig in Richtung von mehr politischer Macht für die Institutionen der EU in Brüssel und Strassburg und richtet sich gegen das Subsidiaritätsprinzip und gegen eine Fortentwicklung der EU etwa in Richtung eines «Europas der Vaterländer». Ziel ist eine Weltmacht EU – aber ohne Recht und Demokratie.
Die Aussenminister wissen, dass die EU bei den Bürgern Europas immer weniger Zustimmung findet. So berichtete die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» am 18. September über eine aktuelle Umfrage des Instituts TNS Emnid. Demnach war die EU-Skepsis in Deutschland noch nie so gross wie heute. 63 Prozent der Befragten gaben an, dass es ihnen persönlich besser gehen würde, wenn der Euro nicht eingeführt und die D-Mark beibehalten worden wäre. 48 Prozent der Befragten glauben nicht mehr, dass die EU ihnen persönliche Vorteile bringe. Und nur noch 42 Prozent, deutlich weniger als die Hälfte der Befragten, glauben, dass der soziale Friede in Deutschland durch die Mitgliedschaft in der EU sicherer geworden ist. Weitere aktuelle Umfragen, so zum Beispiel des Demoskopischen Instituts in Allensbach, bestätigen dieses Meinungsbild. Selbst das von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Euro-Barometer kommt zum Ergebnis, dass das Vertrauen in die EU «einen historischen Tiefstand erreicht» hat. Diese kritischen Stimmen nehmen die Aussenminister nicht ernst, sondern sie tun sie mit der Formel ab: «In vielen Teilen Europas sind Nationalismus und ­Populismus auf dem Vormarsch […].» Das erinnert doch sehr an das Verhalten von Diktatoren, die jede Kritik als finstere Machenschaft abtun und den Bezug zur Realität mehr und mehr verlieren.
Das Papier der Aussenminister konzentriert sich auf zwei Kernforderungen. Zuerst schreiben sie: «Die Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion hat absolute Priorität.» Als weiteres Ziel streben sie, ohne es direkt so zu nennen, eine mehr oder weniger völlige Entmachtung der Nationalstaaten in zentralen Politikbereichen an.
Beim ersten Ziel streben die Aussenminister zuerst ein Ende der nationalen Haushaltshoheit an. Die Minister bezeichnen dies als «integrierten Finanzrahmen» und «integrierten Haushaltsrahmen». Dazu soll es «wirksame Überwachungsbefugnisse mit konkreten Kompetenzen für die europäischen Institutionen zur Überwachung der Haushalte und Umsetzung der fiskalpolitischen Massnahmen der Mitgliedstaaten» geben, so wie sie schon jetzt in Ansätzen mit dem sogenannten Fiskalpakt beschlossen wurden.
Sobald aber die Euro-Krise überwunden sei, so die Minister, müsse die EU grosse Schritte tun, «um ein stärkerer Akteur auf der Weltbühne zu werden». Dazu soll der Aussenbeauftragte der EU mehr Befugnisse erhalten, die «Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik» müsse gestärkt werden, im gesamten Bereich der «Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik» (GASP) brauche es «verstärkt Mehrheitsentscheidungen» innerhalb des Europäischen Rates; das heisst die Aussen-, Sicherheits- und Verteidigungs­politik der EU soll sich dann auch gegen den Willen eines EU-Mitgliedstaates richten können. Schliesslich soll eine einheitliche EU-Verteidigungspolitik mit einer EU-Armee angestrebt werden. Offensichtlich geht es den Aussenministern vor allem um eine kriegsfähige und kriegsbereite EU. Unterschiedliche Positionen zwischen den Mitgliedstaaten der EU, so wie es sie beim Irak- und beim Libyen-Krieg gegeben hat, sollen künftig per Mehrheitsentscheid übergangen werden.
Als akzeptable Begründung für ihre Forderungen bieten die Aussenminister nichts. Sie knüpfen lediglich an ein verbreitetes Vorurteil an; 57 Prozent der Befragten in der oben genannten Umfrage glauben nämlich, dass die EU notwendig sei, um «in Zukunft mit den Grossmächten China, Vereinigte Staaten von Amerika, Russland oder Indien wirtschaftlich mithalten zu können». So behaupten die Aussenminister, im «sich immer weiter verstärkenden Prozess der Globalisierung» und im «weltweiten Wettbewerb mit anderen Volkswirtschaften, Ideen und Gesellschaftsmodellen» könnten die Staaten Europas (interessanterweise sprechen die Minister nicht nur von der EU, sondern von «Europa» – und meinen das vielleicht auch so) «nur vereint» ihre «Werte und Interessen […] wahren». Unterschlagen wird dabei, wie erfolgreich gerade kleine und freie, demokratische Staaten in einem freiheitlichen und gleichberechtigten, in einem friedlichen Wettbewerb sein können. Die Schweiz ist dafür ein Beispiel in Europa. Solche Beispiele gibt es aber auch auf anderen Kontinenten. Wenn aber die Aussenminister an reine Machtpolitik mit allen Mitteln denken, an gewaltige Kriege, dann hat ihre Begründung eine gewisse barbarische Logik. Daran werden die Bürger, die sich in der Meinungsumfrage geäussert haben, wohl kaum gedacht haben.
Selbstverständlich schreiben auch die Aussenminister der EU-Staaten von mehr Legitimation und mehr Demokratie. Aber hier werden die Worte doch arg missbraucht. Konkret meinen die Aussenminister damit nämlich lediglich mehr Befugnisse für das sogenannte EU-Parlament und andere EU-Institutionen. Aber auch mit mehr Befugnissen kann das bürgerferne Gebilde in Strassburg und Brüssel nicht demokratischer werden. Und mehr Befugnisse für die EU-Kommission, welche die Aussenminister ebenfalls fordern, ist gewiss kein Beitrag für mehr Demokratie.
Die Zukunft Europas braucht einen anderen Weg. Europa kann nur dann eine Zukunft haben, wenn es sich tatsächlich auf seine Werte besinnt und diese politisch auch umsetzt. Ein Gebilde wie die EU kann keine Demokratie werden und ist auch gar nicht darauf angelegt. Der Politikwissenschaftler Professor Graf Kielmannsegg hat vor ein paar Tagen geschrieben: «Wer wollte bezweifeln, dass ein 500-Millionen-Gebilde wie die Europäische Union, zusammengesetzt aus einer Vielzahl von Nationen, nicht in dem Sinne Demokratie sein kann, wie es die Gliedstaaten sind? Die Vorstellung, es bedürfe nur eines starken europäischen Parlaments, dann hätten wir auch eine europäische Demokratie, ist eine naive Illusion.» («Frankfurter Allgemeine Zeitung» vom 20. September) Oder eine perfide Täuschung der Bürger! Gute Aussenminister hätten gut daran getan, die Frage nach der Zukunft Europas ehrlicher anzugehen: im Sinne ihres Eides für das Wohl der Bürger ihrer Staaten, nicht weiterhin im Interesse von wer weiss wem.    •

Quelle: Zeit-Fragen

Finanzkrise: ESM gebilligt – EU gerettet?

Der aktueller Stand ist, dass nach einer gemeinsamen Erklärung der Eurostaaten die Grenzen für die Ausleihungen der einzelnen Mitgliedsstaaten (Deutschland: 190 Milliarden Euro) nicht erhöht werden dürfen, was der Forderung des Bundesverfassungsgerichtes entspricht. Das war natürlich ein herber Rückschlag, denn eigentlich war der Putsch ja schon fast gelungen: Der ESM sollte ja unbegrenzt Nachforderungen (Nachschusspflicht) an die Mitgliedsstaaten stellen können. Insbesondere für Deutschland wäre das ein schnelles Ausbluten geworden.
Ganz nebenbei: Angesichts der schwindelerregenden Summe von zwei Billionen, die der ESM anscheinend dringend braucht, fragt man sich schon, ob das nicht von vorneherein die Summe ist, die der ESM als Ausstattung in Wahrheit angepeilt hat. Hätte es die Nachschusspflicht gegeben, wären diese Billionen offenbar sehr zügig von den Mitgliedsstaaten eingefordert worden, allen voran natürlich von Deutschland.

Doch nun müssen sich die ESM-Kurfürsten eine neue Idee einfallen lassen, wie sie trotzdem an die Summen herankommen, mit denen sie gleich die beiden gefährlich taumelnden Schwergewichte Italien und Spanien auffangen können. Die Idee der „Hebelung“ ist nicht neu. Das wurde schon beim EFSF versucht – mit blamablem Misserfolg: Die nötigen Milliarden von privaten Investoren und außereuropäischen Regierungen konnten trotz aufwendiger Werbemaßnahmen nicht einmal ansatzweise aufgetrieben werden. Auch China winkte damals dankend ab.
Es dürfte mehr als fraglich sein, Investoren für den ESM im Billionen-Umfang zu finden – zumal die Umstände sich eher noch verschlechtert haben und eine sinnvolle Lösung des Europroblems weit und breit nicht in Sicht ist.

weiter auf krisenvorsorge.com

Auf dem Weg zur EU-Diktaur


 

Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider über Europa, ESM und mögliche Entwicklungen 

 

Die tickende Eurobombe - Raus aus dem Währungs-Chaos: u.a. mit Prof. Hankel und Prof. Hamer

 

Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 12.09.2012 über die ESM-Eilanträge 

   

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts schriftlich

 

Goldman Sachs: Eine Bank lenkt die Welt

 

Die US-Zentralbank im Zwielicht
federal-reserve-headquartersVon Wolfgang Freisleben
Entgegen dem allgemeinen Glauben ist die amerikanische »Notenbank« in Wahrheit ein privates Bankenkartell, das umso mehr verdient, je höher die Zinsen sind. So nebenbei druckt es billig Dollarnoten und verleiht sie teuer.
Immer wieder steht die »FED« international im Blickpunkt. Denn über die »Leitzinsen« bewegt sie nach Belieben die Kurse an den Weltbörsen und den Außenwert des US-Dollars. Doch kaum jemand weiß, was sich hinter dem »Federal Reserve Board« (FED) tatsächlich verbirgt: nicht eine Notenbank im herkömmlichen Sinn, sondern ein Gremium von zwölf regionalen Privatbanken, die sich Federal-Reserve-Banken nennen dürfen. Ihnen wurden gemeinsam die Aufgaben einer amerikanischen Notenbank übertragen. Die wichtigste dieses exklusiven Zirkels von Privatbanken ist die Federal Reserve Bank of New York, die den riesigen Finanzplatz New York kontrolliert.
Hamburger Bankier
Der Vorschlag für die Zentralbank stammte von dem deutschen Bankier Paul Warburg. Ursprünglich Teilhaber des Bankhauses Warburg in Hamburg, heiratete Paul Warburg 1893 während eines Aufenthalts in den USA die Tochter des Salomon Loeb vom New Yorker Bankhaus Kuhn, Loeb & Co., der ihn und seinen Bruder Felix 1902 als Partner in die Bank (1977 zu Lehman Brothers fusioniert) holte.
Die Finanz- und Bankenkrise im Herbst 1907, die 243 Banken in den Abgrund riss und wenige Monate zuvor unter Hinweis auf die Notwendigkeit einer Zentralbank wie zufällig von dem Bankier John Pierpont Morgan angekündigt wurde, bereitet den Boden auf. Von der Kuhn-Loeb Bank großzügig mit einem Jahressalär von 500.000 Dollar ausgestattet, war Paul Warburg nach der Bankenkrise sechs Jahre damit beschäftigt, eine »Bankreform« zu propagieren und vorzubereiten, wobei er von Nelson D. Aldrich unterstützt wurde, dem Schwiegervater des ersten amerikanischen Milliardenerben John D. Rockefeller junior, bekannt als der Steigbügelhalter des Bankiers J. P. Morgan im Senat.
Verschwörung
In einem später als Verschwörung bezeichneten, von Senator Aldrich im November 1910 einberufenen geheimen Treffen auf dem Morgan-Besitz auf Jekyl-Island in Georgia texteten Warburg und je zwei Bankiers von J. P. Morgan und der Rockefeller-Gruppe binnen einer Woche eine Gesetzesvorlage, die der überaus eitle republikanische Senator unbedingt unter seinem Namen in den Kongress einbringen wollte. Wegen seiner bekannten Verbindungen zum Finanz- und Börsenzentrum in der New Yorker Wall Street scheiterte er aber, weil die Mehrheit der misstrauischen Abgeordneten darin zu Recht einen Plan sah, einem kleinen Kreis von mächtigen und untereinander verbundenen Bankiers eine dominierende Stellung und damit enorme Profitmöglichkeiten innerhalb der amerikanischen Wirtschaft auf ewig zu sichern.
Natürlich ließen sich die Wall-Street-Haie nicht so schnell entmutigen und nützten die Präsidentschaftswahlen 1912, um den demokratischen Kandidaten Woodrow Wilson mit üppigen Geldspenden ins Präsidentenamt zu hieven. Nach außen hin gab er sich im Wahlkampf noch als Gegner des »Wall Street Money Trusts« und versprach dem Volk ein Geldsystem, das frei von der Herrschaft der internationalen Bankiers der Wall Street sein sollte. Doch die Schiffs, Warburgs, Kahns, Rockefellers und Morgans hatten auf das richtige Pferd gesetzt. Unter dem verharmlosenden Titel »Federal Reserve Act«, der angeblich den Wall-Street-Plan einer Zentralbank zunichte machte, schleusten sie die geringfügig umformulierte Textierung von Jekyl-Island über Mittelsmänner der demokratischen Fraktion mit Unterstützung von Präsident Wilson durch die Ausschüsse im Kongress zur Abstimmung am 23. Dezember 1913, an dem bereits viele ahnungslose Abgeordnete ihren Weihnachtsurlaub angetreten hatten und kaum jemand die Gesetzesvorlage zuvor auch tatsächlich gelesen hatte. Die wenigen Abgeordneten, die das üble Spiel durchschauten, fanden zu wenig Gehör. Der Konservative Henry Cabot Lodge sen. prophezeite vorher in weiser Voraussicht »eine gewaltige Inflation der Zahlungsmittel« und dass »die Goldwährung in einer Flut von nicht einlösbarer Papierwährung« ertrinken werde. Nach der Abstimmung sagte Charles A. Lindberg sen., der Vater des berühmten Fliegers, vor dem Kongress: »Dieses Gesetz etabliert das gigantischste Kartell auf Erden … dadurch wird die unsichtbare Regierung der Geldmacht legalisiert sein … Dies ist die verkleidete Aldrich-Gesetzesvorlage … Das neue Gesetz wird Inflation erzeugen, wann immer das Kartell die Inflation wünscht.«
Jährlicher Milliardenprofit
Tatsächlich wurde das gesamte Zentralbankkonzept von jener Gruppe eingefädelt, die ihrer Macht beraubt zu werden schien. Der Kernpunkt des Gesetzes waren staatliche Vollmachten, die den privaten Gründungsbanken einen immerwährenden jährlichen Milliardenprofit sicherten und zugleich dafür sorgten, dass sich keine amerikanische Regierung Sorgen um das Staatsdefizit machen muss, solange die Herrn im Nadelstreif auf der Seite der Regierung stehen und jederzeit die Druckerpresse in Gang setzen. Damit verwandeln sie zuvor praktisch wertloses Papier in Dollarnoten und leihen diese gegen eigenmächtig festgesetzte Zinsen an die USA (sowie inzwischen auch weitere Staaten) und andere Banken.
Auch vor der Einrichtung des Notenbanksystems hatten private Banken Geldscheine gedruckt. Nur waren es z. B. 1880 noch 2.000 Banken – ab 1914 dagegen nur mehr ein Dutzend Privilegierter.
Als Präsident Abraham Lincoln zur Finanzierung des Bürgerkriegs 1861 Geld brauchte und ihm die Kredite der Rothschild-Banken zu teuer waren, ließ er eigene Dollarnoten drucken – den »Greenback«. Diese verwegene Tat sollte er nicht lange überleben. 1865 wurde er von einem Einzeltäter erschossen, der seinerseits auf der Flucht gleichfalls erschossen wurde. Sein Nachfolger Andrew Johnson stellte aus unerfindlichen Gründen die Banknotenproduktion ein.
Kennedy-Mord
Der nächste Präsident, der das Geldmonopol wieder dem Staat unterordnen wollte, war John F. Kennedy. Wenige Monate vor seiner Ermordung soll ihn laut Aussage einer Zeugin sein Vater Joseph Kennedy im Oval Office des Weißen Hauses angeschrien haben: »Wenn du das tust, bringen sie dich um!«
Doch der Präsident ließ sich von seinem Plan nicht abbringen. Am 4. Juni 1963 unterzeichnete er die »Executive Order Number 11110«, mit der er die frühere »Executive Order Num­ber 10289« außer Kraft setzte, die Herstellung von Banknoten wieder in die Gewalt des Staates zurückbrachte und damit das kleine Kartell der Privatbanken entmachtete. Als bereits rund vier Milliarden Dollar kleinerer Noten unter der Bezeichnung »United States Notes« der Geldzirkulation zugeführt worden waren und in der Staatsdruckerei größere Noten auf die Auslieferung warteten, wurde Kennedy am 22. November 1963, also 100 Jahre nach Lincoln, ebenso von einem Einzeltäter erschossen, der seinerseits gleichfalls erschossen wurde. Auch sein Nachfolger hieß (Lyndon B.) Johnson. Und auch dieser stellte aus unerfindlichen Gründen die Banknotenproduktion ein. Die zwölf Federal-Reserve-Banken ließen die Kennedy-Scheine aus dem Verkehr ziehen und gegen ihr eigenes Schuldgeld austauschen.
Mit dem Monopol zur unbegrenzten Geldproduktion verdient das Bankenkartell des Federal-Reserve-Systems Jahr für Jahr prächtig. Dabei muss unterschieden werden zwischen den Gründungsbanken bzw. deren Nachfolgern und den einfachen Mitgliedsbanken, vergleichbar etwa mit mächtigen Stamm- und rechtlosen Vorzugsaktionären. Wenigstens die Federal Reserve Bank of New York hat vor einigen Jahren die Namen ihrer »einfachen« Mitgliedsbanken, die eine jährliche Verzinsung von sechs Prozent auf ihre Einlagen erhalten, veröffentlicht. Doch die Höhe ihrer Anteile wurde weiterhin ebenso geheim gehalten wie die Mitgliedsbanken der anfangs nur drei – heute elf – weiteren regionalen Federal-Reserve-Banken.
Gründungsbanken
Licht in das Dunkel der tatsächlich mächtigen FED-Eigentümer bringt überraschenderweise die Website der Anti Defamation League mit der Aufzählung der Gründungsbanken. Die­se jüdische Lobbyorganisation wurde – zufällig oder nicht – im selben Jahr 1913 gegründet, in dem das Notenbankgesetz verabschiedet wurde. Ein Konnex ist jedenfalls nicht von der Hand zu weisen: Unter den Gründern finden sich mit den Warburg-Banken aus Amsterdam und Hamburg, den beiden Rothschild-Banken aus London und Berlin, Lazard Frères Bank (Paris), Israel Moses Seif Bank (Italien) und den New Yorker Banken Lehmann Brothers, Kuhn-Loeb und Goldman-Sachs mehrheitlich jüdische Banken, ergänzt durch die gleichfalls in New York ansässige Rockefeller-Bank Chase National Bank.
Greenspan und Bernanke
Damit wird auch verständlich, warum viele der Präsidenten des Federal-Reserve-Systems so wie der gegenwärtige Präsident Ben Bernanke jüdischer Abstammung waren – darunter seine Vorgänger Alan Greenspan (11.8.197-31.1.2006) und Paul A. Volcker (6.8.1979-11.8.1987) sowie eine ganze Reihe weiterer Präsidenten.
Den ihm angebotenen ers­ten Vorsitz des Federal Reserve Board lehnte Paul Warburg als eben erst (1910) eingebürgerter deutscher Jude ab. Er wurde jedoch Mitglied des Aufsichtsrates wie auch des mächtigen Council on Foreign Relations, das bis heute als Brutstätte amerikanischer Spitzenpolitiker gilt.
Seine jahrelange Bemühung um die Gründung des amerikanischen Notenbanksystems brachte ihm indes nicht nur Geld und Ehre in der Hochfinanz ein, sondern auch die schlimmste Erfahrung seines Lebens. Er forderte 1928 vergebens eine Beschränkung des Geldumlaufs, um die an den Goldrausch von einst erinnernde Spekulation an der Börse zu bremsen. Doch die wenigsten wollten auf ihn hören und nannten ihn die »Kassandra der Wall Street«. Nach dem Börsenkrach im Oktober 1929 wurde er zur Zielscheibe von Leuten, die ihr Vermögen verloren hatten. Gerüchte, Broschüren und Artikel bezeichneten ihn, der versucht hatte, Finanzkatas­trophen vorzubeugen, als den »unamerikanischen Urheber« der damaligen Börsenpanik. Formulierungen wie »Paul Warburg gründete mit seiner Bande das Federal-Reserve-System, um Amerikas Finanzen in jüdische Hand zu bringen und Amerika bis zum Zusammenbruch auszusaugen« waren an der Tagesordnung und setzten sich in Legenden bis lange nach dem Zweiten Weltkrieg fort. Verbittert starb er 1932.
Heute wird kolportiert, dass die Rockefeller-Bankengruppe gegenwärtig 22 % der Aktien der Federal Reserve Bank of New York und 53 % der Anteile am gesamten Federal-Reserve-System hält. Die Bank of Japan als größter Käufer von US-Staatsanleihen hält angeblich 8 %. Den rein amerikanischen Banken insgesamt werden Anteile von 66 %, den alten Europäischen 26 % (darunter 10 % Rothschild-Banken) zugeschrieben.

Quelle: http://ragnaroek.wordpress.com/2008/09/30/die-geheimnisse-der-fed/

 

 

 

 

 

2012-09-24

ESM-Erhöhung auf das 4-fache ist geplant!

Unfassbar! Das wird auch die österreichischen Steuerzahler schwer schaden!

  ESM-Erweiterung Euro-Länder wollen Rettungsschirm auf zwei Billionen hebeln
Finanzminister Schäuble: Sieht Hebel-Regelung positivZur Großansicht
DPA
Finanzminister Schäuble: Sieht Hebel-Regelung positiv
Die Euro-Länder planen, die Schlagkraft des Rettungsschirms ESM drastisch zu erhöhen. Notfalls sollen nach SPIEGEL-Informationen mehr als zwei Billionen Euro verfügbar sein - viermal so viel wie bisher. Finanzminister Schäuble sieht die Pläne positiv, doch der Bundestag muss mitentscheiden.
Hamburg - Die Euro-Länder bereiten nach Informationen des SPIEGEL eine Hebelung des Rettungsfonds ESM vor. Statt der bisher vorgesehenen 500 Milliarden Euro sollen im Ernstfall über zwei Billionen Euro verfügbar sein, um auch große Länder wie Spanien und Italien retten zu können.

Vorbild für die Hebelung der Hilfsgelder sind die Bestimmungen beim Vorläuferfonds EFSF. Dort gibt es zwei Instrumente, bei denen der Rettungsfonds mit öffentlichen Geldern nur die besonders riskanten Teile, beispielsweise einer spanischen Anleiheemission, übernehmen kann. Der Rest des Geldes soll von privaten Kapitalgebern kommen, die dann nur eingeschränkt ins Risiko gehen müssen. Das Konzept mit privaten Investoren kam beim EFSF nicht zum Tragen, weil sich keine Interessenten fanden. Es sei das Ziel, "dass der ESM über einen ähnlichen Instrumentenkasten verfügt" wie der Vorläufer EFSF, sagte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums. "Darüber wird derzeit in Brüssel beraten." Finanzminister Wolfgang Schäuble sieht die Pläne für den ESM wohlwollend, doch Finnland verhindert eine schnelle Verabschiedung in der Euro-Gruppe. Die Pläne seien ein massiver Eingriff in den ESM-Vertrag und müssten daher vom eigenen Parlament gutgeheißen werden, heißt es in Helsinki.

Maximalhaftung bleibt laut Finanzministerium bestehen
Wegen des Widerstands findet sich die Hebelung nicht in den Richtlinien für den ESM-Vertrag, über den der Haushaltsausschuss des Bundestags in dieser Woche beraten will. Das soll nachgeholt werden, wenn der ESM schon existiert. Über die Leitlinien, in denen die nötigen Hebelungsmodelle festgeschrieben würden, muss der Bundestag abstimmen. Wenn die Arbeiten auf EU-Ebene abgeschlossen seien, werde das Ergebnis dem Bundestag zur Beschlussfassung vorgelegt, sagte die Ministeriumssprecherin.

Laut Finanzministerium gilt unabhängig von einer Hebelung die Begrenzung der deutschen Haftung auf maximal 190 Milliarden Euro für den ESM. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Eilentscheidung zum ESM verfügt, dass die deutsche Haftung ohne Zustimmung des deutschen Vertreters in den ESM-Gremien nicht erhöht werden darf. Der ESM soll die Stabilität des Euro sichern und angeschlagenen Ländern in der Euro-Zone helfen - insbesondere, wenn sie Schwierigkeiten haben, sich am Finanzmarkt frisches Geld zu leihen, weil Zinsen für Staatsanleihen zu hoch sind, um sie dauerhaft zahlen zu können. Es gibt keine feste Definition, ab welchem Zinsniveau Staaten Hilfe beantragen müssen oder können - als Faustregel gelten aber sieben Prozent für zehnjährige Staatsanleihen. Bei Erreichen dieses Werts hatten Länder wie Portugal oder Irland Hilfen aus dem Vorgängerfonds EFSF beantragt. Im Gegenzug für Hilfen aus den Rettungsfonds müssen die Krisenländer strenge Sparauflagen einhalten und Strukturreformen beschließen.

Dass Hilfe notwendig ist, zeigen aktuelle Zahlen aus Griechenland. Demnach ist die Lücke im griechischen Staatshaushalt größer, als zunächst von der Regierung angegeben. Nach SPIEGEL-Informationen fehlen der Regierung von Ministerpräsident Antonis Samaras derzeit rund 20 Milliarden Euro, fast doppelt so viel wie zuletzt eingestanden. Griechenland ist auf Hilfszahlungen angewiesen - nur wenn das Land seine Haushaltslücke schließt, kann es die nächste Tranche bekommen.

Quelle: spiegel.de

2012-09-23

26. Oktober 2012: DEMO GEGEN DIE EU

 

  RAUS AUS EURO UND EU!


Stop dem Ausverkauf Österreichs!
Stop der Preisgabe der Neutralität!
Keine weitere Teilnahme am EU-Militärpakt
Nein zum ESM


Aufruf zur großen Demonstration am Nationalfeiertag:
Freitag, 26. Oktober 2012 in WIEN
14 bis 17 Uhr am Stephansplatz
bei jedem Wetter
Organisatoren:
Initiative Gentechnikverbot
Kontakt: Mag. Klaus Faißner Tel.: 0650 713 23 50
E-Mail: k.faissner@gmx.at
Überparteiliche Plattform für den Austritt aus der EU
Kontakt: Inge Rauscher: 02242 70516
E-Mail: ihu@a1.net 


 WIDERSTAND KANN NUR WIRKEN, WENN ER SICHTBAR WIRD!
Auf der offiziellen Ebene wird derzeit alles getan, um das
jahrhundertelang gewachsene Rückgrat Europas, die
Nationalstaaten, zu zerstören. Das ist auch das tiefere
Ziel der politischen Union der EU, das mit dem geradezu
wahnwitzigen Festhalten an der Einheitswährung EURO
durchgesetzt werden soll. Wer dabei nicht tatenlos
zusehen will, ist herzlich eingeladen, an der großen
DEMO am Nationalfeiertag für das ÖSTERREICH DER
BÜRGER teilzunehmen.

Gemäß österreichischer Verfassung hat das Bundesheer
die Aufgabe, „die umfassende Landesverteidigung
und die Unabhängigkeit Österreichs nach außen zu garantieren,
sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes
zu wahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung
und Verteidigung der immerwährenden NEUTRALITÄT“.
Persönliche Poster, Tafeln, Transparente u.ä., ebenso Pfeiferl, Schellen, Glocken u.ä.
Österreich- oder Bundesländer-Fahnen sind willkommen!

2012-09-19

Offener Brief von Dr. iur. DI. Heinrich Wohlmeyer und Hon. Prof. Gen. Dipl.-Kfm. Günther Robol


An
Bundespräsident Doz. Dr. iur. Heinz Fischer; Präsidentin des Nationalrats Mag. Barbara
Prammer; Bundeskanzler und Parteiobmann Werner Faymann; Vizekanzler und
Parteiobmann Dr. iur. Michael Spindelegger; Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. iur.
Maria Fekter; Bundesminister für Wirtschaft, Familie u. Jugend Dr. iur. Reinhold
Mitterlehner; Bundessprecherin Die Grünen Dr. iur. Eva Glawischnig; Obmann Freiheitliche Partei
Österreichs Heinz-Christian Strache; Obmann des Bündnis Zukunft Österreich Josef Bucher
An die Delegationsleiter im Europäischen Parlament:
MEP Dr. iur. Hannes Swoboda
MEP Mag. MBL Othmar Karas
MEP Dipl.Dolm. Ulrike Lunacek
MEP Andreas Mölzer

15. 09. 2011

Betrifft: Vorhalt bezüglich der Zustimmung bzw. Ratifikation des Vertrages zur Errichtung
eines Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)

Wir haben den uns vorliegenden Vertragsentwurf als mündige Staatsbürger gewissenhaft
studiert und sind zu dem Schluss gekommen, dass dieses Vertragswerk nicht akzeptiert
werden darf. Wer dies dennoch tut, der ist, wenn die absehbaren Folgen eintreten, mit Dolus
eventualis gehandelt habend zu beurteilen.

Das Vertragswerk widerspricht nicht nur den EU-Verträgen, im Vertrauen auf welche einer
EU-Mitgliedschaft zugestimmt bzw. diese fortgesetzt wurde, sondern auch der
österreichischen Bundesverfassung, da es die Abgabe des vornehmsten Hoheitsrechtes jeder
Demokratie – nämlich der Finanzsouveränität – bedeutet.

Wenn dieses Vertragswerk akzeptiert wird, werden die europäischen Staaten zugunsten einer
anonymen und nicht demokratisch legitimierten Finanzindustrie fremdbestimmt. Drastisch
ausgedrückt kommt es zu einer anonymen Finanz-Versklavung über ein Ermächtigungsgesetz
im Kleide der Solidarität.

Insbesondere werden Verpflichtungen zugunsten des Finanzsektors eingegangen werden, die
die ökonomische Leistungsfähigkeit unseres Gemeinwesens und die Hilfsbereitschaft der
Bürger/innen überfordern.

Die «bedingungslosen und unwiderruflichen» Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen
(Art. 8 u. 9) zeugen von dieser Fesselung zugunsten der grossen Kapitaleigner.
Über das mit dem IWF zu pflegende Einvernehmen ist der indirekte Einfluss der USA
festgeschrieben, von denen die Finanzkrise inszeniert wurde und wird.

Die geforderten Privilegien und Immunitäten würden bewirken, dass die Akteure, die Europas
Bürger zur Kasse bitten, de facto einen rechtlich nicht belangbaren Überstaat bilden.
Die «umfassende gerichtliche Immunität» des ESM gemäss Artikel 27 und die gerichtliche
Immunität der Organe gemäss Art. 30 sind ein rechtlicher Freibrief.

Art. 17 ermöglicht die Kreditaufnahme durch den ESM. Weil sich der ESM an den
Mitgliedsstaaten regressieren kann, sind Schuldenorgien ohne parlamentarische Kontrolle
möglich, und die Akteure am Kapitalmarkt können mit praktisch risikolosen Krediten
prächtig verdienen. Wenn man schon die Geldmenge vermehrt, dann sollte die Geldschöpfung
kostengünstig direkt durch die EZB und nicht über den verteuernden zweifachen
«Zwischenhandel» des Finanzsektors erfolgen.

Die Abgehobenheit von den Sorgen und Nöten der Bürger und die zu erwartenden AusterityVorgaben
drohen zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen zu führen. Wenn nämlich die
Bürger/innen aufwachen und sehen, dass die Finanzmächtigen, die laufend von ihnen Opfer
fordern, sich selbst eines angemessenen Beitrags zur Finanzierung der Gemeinwesen
entziehen, dann werden sie revoltieren.

Wir dürfen noch hinzufügen, dass wir alle Politiker rechtzeitig gewarnt haben, aber als
Untergangspropheten abgetan wurden.

Bei der Einführung des Euro haben wir darauf aufmerksam gemacht, dass man über eine
gemeinsame Währung eine gemeinsame Wirtschafts- und Finanzpolitik nicht erzwingen kann.
Eine gemeinsame Währung muss vielmehr auf diese aufsetzen.
Wir haben rechtzeitig unsere Erwartung mitgeteilt, dass das Auslaufen von Anleihen in
Griechenland, Spanien und Portugal zum Anlass erhöhter Zinsforderungen genommen
werden wird.

Wir haben auch mitgeteilt, dass man Schulden nur durch Konkurs oder Ausgleich oder
einvernehmliche Schuldenstreichung los wird – und nicht durch das Umsatteln zu Lasten
Dritter. Da die grossen Finanzakteure bewusst die Risiken eingegangen sind und auch hohe
Zinsen verlangt haben (diese enthalten eine Risikoprämie) sollten sie auch das Risiko tragen.
Da sich die europäischen Politiker so leicht ins Bockshorn jagen liessen, wurde die Strategie
noch dreister: Man hängte den europäischen Staaten (Bürgern) über «Rettungsschirme» die
Risiken um und begann auf dieser Basis im Angesicht der immer evidenter werdenden
Dollarschwäche den Angriff auf den Euro als Konkurrenten des Dollars. Hierzu gab der TEC
(Transatlantic Economic Council) Flankenschutz.

Dieser Angriff auf den Euro bringt dem Dollar Zeitgewinn, kann ihn aber nicht retten. Daher
ist es notwendend, dass wir statt der Übernahme zusätzlicher, praktisch unbegrenzter
Haftungen ein reformiertes Weltwährungssystem und einen «Währungsschnitt» einfordern.
Die aus Luft (fiat money) kreierte Finanzblase muss gesteuert implodieren, damit die
Schuldnerstaaten und Bürger wieder atmen können.

Wie absehbar die Entwicklung und wie wenig mutig oder blind die bisherige Politik war, aber
auch wieviel Mut es braucht, um die Systemzwänge zu ändern, möge das abschliessende Zitat
aus der 1931 veröffentlichten Enzyklika Quadragesimo Anno Par. 106 zeigen: «Zur
Ungeheuerlichkeit wächst diese Vermachtung der Wirtschaft sich aus bei denjenigen, die als
Beherrscher und Lenker des Finanzkapitals unbeschränkte Verfügung haben über den Kredit
und seine Verteilung nach ihrem Willen bestimmen. […] das Lebenselement der Wirtschaft
ist derart unter ihrer Faust, dass niemand gegen ihr Geheiss auch nur zu atmen vermag.»
Nehmen Sie, bitte, zur Kenntnis: Weitermachen wie bisher bedeutet Handeln mit Dolus
eventualis. Der sanfte Aufstand in Richtung Neuordnung ist unvermeidlich.

Dr. iur. DI. Heinrich Wohlmeyer, Hon. Prof. Gen. Dipl.-Kfm. Günther Robol Dir. i. R.
Beeideter Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

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Einladungzum
Wiener Solarstammtisch(seit 15. Dezember 1988 regelmäßig jeden 3. Donnerstag im Monat, ab 1 8Uhr)Do., 20. September. 2012, 18 UhrTagesthema:
"Aufstand der Schafe", Vorstellung eines brisanten Buches, mit Diskussion
Referent; Senator h.c.Hon.Prof.DI Dr. Heinrich Wohlmeyer
Moderator: Erwin Netzl , Mobil-Tel.0676/41 222 64
17Uhr: Treffen einschlägiger EUROSOLAR-Arbeitskreise, besonders AK2 u. AK13
Ort: A-1060 Wien, Wallgasse 32, Restaurant "Zum Hagenthaler",
www.hagenthaler.at
Erreichbar: U3, U6 Westbahnhof, Fußweg ca. 5 min, Straßenbahn-Linie 6, 18, 52, 58, Westbahn
www.eurosolar.at/solstammtisch.html

2012-09-18

Ein weiterer Schritt zur Diktatur

Karl Albrecht Schachtschneider

Das Bundesverfassungsgericht hat sich dem Unrecht der politischen Klasse nicht in den Weg gestellt. Die Bürger Deutschlands und der weiteren Europäischen Union können über das Urteil des Gerichts vom 12. September 2012 nicht froh sein. Es war die wohl letzte Chance, den wirtschaftlichen und politischen Niedergang Deutschlands und der übrigen Union aufzuhalten und sich auf den Weg der praktischen Vernunft zu begeben, um die Mitgliedsstaaten wieder zu Rechtsstaaten, Sozialstaaten und Demokratien zu reorganisieren.


Der Union hätte nach dem Ende des Euro-Abenteuers wieder eine Gestalt  gegeben werden können und müssen, welche der Freiheit der Bürger, deren Souveränität, genügt, ein europäisches Europa, ein Staatenbund der Nationalstaaten, ein Europa der Freiheit, des Rechts und der Staaten. Auch das Bundesverfassungsgericht hat sich, fest eingefügt in die politische Klasse, der europäischen
Integrationsideologie, der Vision eines großen, mächtigen Europas, einer Großmacht neben den Vereinigten Staaten von Amerika, neben China, neben Russland, neben den neuen erwarteten Großmächten wie Brasilien, Indien und anderen unterworfen.

Die Union wird ein großer Staat werden, aber ein Staat der Unfreiheit, des Unrechts, der Armut, ein Staat des Krieges, im Innern und nach außen, ein failed state. Die wichtigsten Sicherungen der Freiheit und des Rechts gehen verloren, die horizontale und die vertikale Gewaltenteilung. Seit der Aufklärung sind diese die Kriterien der Republikanität, deren Fehlen die Definition der Despotie ist. Die horizontale Gewaltenteilung, die zwischen der Exekutive und der Legislative, ist in den Parteienstaaten längst entleert, zunehmend auch die Unabhängigkeit der Judikative, wie das Urteil erweist. Darum ist die Stärkung des Parlamentarismus durch alle europapolitischen Urteile des Bundesverfassungsgerichts der jüngeren Zeit nur ein schwacher Schein des Rechtsschutzes der Bürger. Das parteiengeprägte Parlament beschließt, was ihm die Parteienoligarchie vorgibt. Die wiederum ist international eingebunden und von nicht offengelegten Machthabern befohlen, vornehmlich aus der Finanzwelt, die sich als die wirkliche Obrigkeit unserer Niedergangszeit durchgesetzt hat. Demokratie ist dieser zuwider. Darum drängt sie diese Schritt für Schritt zurück, mit allen Mitteln der Propaganda, der Ausgrenzung, der Korruption. Demokratie und Kapitalismus sind nun einmal genauso unvereinbar wie Demokratie und Sozialismus. Nur bürgerliche Gemeinwesen, Republiken, können, müssen aber auch demokratisch sein. Das Bündnis der Kapitalisten mit den Sozialisten ist das Unglück unserer Zeit.


Freie Wahlen in Gefahr


Allerdings geben die bürgerlichen Rechte des Parlaments auch Chancen für die Menschen, von Untertanen wieder zu Bürgern zu werden. Dafür müssen sie nur anders wählen. Freilich weiß man nicht, wie lange ihnen die Möglichkeit dafür gelassen wird. Verfassungsschutz, Medien und Wahlsystem behindern schon lange und recht wirksam freie Wahlen. Die Diktatur hat sich schon hinreichend bewaffnet, jedenfalls hat sie alle Organe des Staates fest in ihrer Hand, jetzt auch die »unabhängige« Zentralbank und zunehmend  das Bundesverfassungsgericht. Es hätte spätestens 1998 die Einführung der einheitlichen Währung, des Euro,  unterbinden müssen. Aber das Zusammenspiel der Parteienoligarchie mit dem Verfassungsgericht läuft wie geschmiert. Vielleicht genügt dafür allein die Ideologie »Europa, Europa«, die postnationale »Religion«, der vermeintliche Fortschritt zu einer neuen Welt, der New World. Die linke Political Correctness ist nun einmal unverbesserlich internationalistisch, egalitaristisch und sozialistisch. Auf Freiheit, auf Recht, auf praktische Vernunft hat sie noch nie Rücksicht genommen. Das ist den Ideologen auch viel zu mühsam und hindert sie vor allem an der Machtentfaltung. Religionen und Ideologien unterscheiden sich insofern nicht. Es geht um die Macht der Priester und der Kommissare, die sie in Gemeinwesen der praktischen Vernunft nicht haben können; denn in diesen sind die Menschen Bürger, also frei.

Der Kapitalismus weiß den Verfall der praktischen Vernunft, der Freiheit und des Rechts in den sozialistisch ideologisierten Parteienstaaten trefflich für seine Interessen zu nutzen, sowohl durch Manipulation der Vermögensmärkte die Vermögen weitestgehend an sich zu ziehen als auch eine imperiale Macht aufzubauen, die diese Vermögen zu sichern erlaubt. Das Bundesverfassungsgericht hält sich aus dem Machtkampf heraus, als wäre dieser nur eine Sache der Politik, die Regierung und Parlament zu verantworten hätten. Es ist aber eine Sache des Rechts. Sowohl der internationale Kapitalismus als auch der internationale Sozialismus sind mit der Souveränität der Völker, mit deren Freiheit und mit deren Recht unvereinbar. Diese zu verteidigen ist Amt des Gerichts. Es ist eingerichtet, um Widerstand gegen das Unrecht unnötig zu machen. Es hat wieder versagt.


Bürgerrechte erneut geschwächt


Das Gericht hat die Eilanträge abgelehnt, mit denen die völkerrechtliche Verbindlichkeit durch Vertragsratifizierung erstens der Umwandlung der währungsrechtlichen Stabilitätsgemeinschaft in eine Haftungs-, Schulden- und Finanzunion mittels des neuen Art. 136 Abs. 3 AEUV, zweitens des Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM, der die Staatsfinanzierung wirtschaftlich gescheiterter Staaten vor allem durch Deutschland neben dem vorläufigen »Rettungsschirm« übernehmen soll, und drittens des Fiskalpaktes, dessen Kern die illusionäre »Schuldenbremse« und die Verpflichtung zum Schuldenabbau ist, bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden in der Hauptsache und damit in allen Anträgen unterbunden werden sollte. Die Zustimmungsgesetze zu den Verträgen waren alle in weitgehender Unkenntnis ihrer Inhalte vom Bundestag und vom Bundesrat am 29. Juni 2012 verabschiedet worden. Das Gericht hat, um diese Ablehnung rechtfertigen zu können, die Anforderungen an eine einstweilige Anordnung entgegen dem Recht und entgegen dem Interesse am Schutz wenigstens des Kerns der Verfassung der Bürger wesentlich verschärft. Es hat nämlich den Erfolg eines Eilantrags, wenn es um die Ratifizierung völkerrechtlicher, zumal europarechtlicher Verträge geht, davon abhängig gemacht, dass die Verfassungsbeschwerden in »summarischer Prüfung« mit »hoher Wahrscheinlichkeit« Erfolg versprechen. Bisher genügte es, dass sie nicht offensichtlich unbegründet sind, abgesehen von der außerdem notwendigen Folgenabwägung einer einstweiligen Anordnung zum Nachteil des verklagten Staates oder deren Ablehnung zum Nachteil der Beschwerdeführer. Das ist eine erneute, schmerzliche Schwächung der Bürgerrechte.

Das Gericht hat lediglich den Vertragsinhalt in zwei wichtigen Punkten klargestellt und Deutschland verpflichtet, die richtige Interpretation des Vertrages völkerrechtlich sicherzustellen. Zum einen ist das die Begrenzung der Gewährleistung des Stammkapitals des ESM durch Deutschland auf etwa 190 Milliarden Euro, die ernsthaft nicht bestreitbar war, aber doch zu besorgten Interpretationen geführt hat, nämlich dahin, dass die Kapitalabrufe nach dem Vertrag bis zu 700 Milliarden Euro gehen könnten, wenn andere ESM-Mitglieder ihren Zahlungspflichten nicht nachkommen, oder dass die Ausgabewerte der Beteiligungen nicht an den im Vertrag festgelegten Nennwert gebunden seien und sich dadurch die Belastungen Deutschlands beliebig erhöhen ließen. Weiterhin hat das Gericht die demokratiewidrigen Geheimhaltungsregeln des ESM  insoweit zurückgewiesen, als sie auch die vollständige Information des Bundestages über die Handlungen des ESM ausgeschlossen hätten. Der Bundestag kann beanspruchen, von allen Informationen, welche die Bundesregierung hat, unterrichtet zu werden; denn er hat die Integrationsverantwortung. Das ist gut, aber der Deutsche Bundestag hat hinreichend unter Beweis gestellt, dass er nicht befähigt ist, diese Verantwortung wahrzunehmen. Im Übrigen: Was die Abgeordneten wissen, müssen auch die Bürger wissen dürfen und können; denn die Abgeordneten sind Vertreter des Volkes, dessen Diener, nicht dessen Herren und Vormünder.


Bundestag wird Deutschland weiter bluten lassen


Ich hege wenig Zweifel, dass der Bundestag dem Ansinnen, die Gewährleistung Deutschlands und damit die Finanzierungspflicht des Deutschen Volkes zu erweitern, wenn der ESM das anfordert, »europabegeistert« folgen wird, bis zum bitteren Ende. Die Abgeordneten haften doch nicht mit dem eigenen Vermögen. Es gilt das wichtigste innere, nie gesagte Argument: Uns geht es doch gut; wir sind auf der richtigen Seite. Im Bundestag sitzen allenfalls vereinzelt Abgeordnete mit bürgerlichem Gewissen, mit Verantwortungsgefühl für die »Menschen im Lande«, mit Leidenschaft für Deutschland. Jedem willigen Vollstrecker winkt auch ein Amt in der Europäischen Union oder ein Job in der Industrie, möglichst der Finanzindustrie, sollte er sein einträgliches Mandat für jüngere Interessenten räumen müssen, freilich nachdem er die Pensionsansprüche ersessen hat, was sehr schnell geht.

Das Bundesverfassungsgericht gibt seinem berechtigten Misstrauen Ausdruck, dass der Europäische Gerichtshof den Vertragstext entgegen dem Wortlaut und entgegen den gebotenen Interpretationsmethoden wie üblich integrationistisch entgegen den Interessen Deutschlands auslegt und Deutschland für verpflichtet erklärt, über die 190 Milliarden Euro hinaus dem ESM Kapital zur Verfügung zu stellen. Der Bestand und die Vertiefung der Europäischen Union ist diesem »Gericht« das höchste »Rechtsprinzip«, in dessen Interesse auch die Verträge gebeugt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht nicht ausschließen können, aber mit seiner Ratifikationsauflage größtmöglich erschwert. Deutschland wäre an eine vertragswidrige Vertragsauslegung ohnehin nicht gebunden, hätte aber, wenn es die Vertragstreue zur Geltung bringen wollte, nur die Möglichkeit, die Union zu verlassen. Das wäre richtig, aber das ist von der politischen Klasse keinesfalls zu erwarten, solange das Volk sie nicht dazu zwingt. Das Volk aber ist in die Irre geführt.

Die einzige Rettungschance für Deutschland und Europa liegt in einer anderen Besetzung des Deutschen Bundestages. Die Alternative auf mittlere Sicht ist nicht nur die wirtschaftliche Destabilisierung Deutschlands und der übrigen Union, sondern in deren Gefolge die politische Destabilisierung. Deren Folgen sind freilich ungewiss. Sie müssen keineswegs die Rückkehr zum Recht sein. Eher ist die harte Diktatur der Europäischen Union zu erwarten.


Zentralistischer Bundesstaat formiert sich


Art. 136 Abs. 3 AEUV rechtfertigt das Bundesverfassungsgericht als stabilitätsverpflichtete  Weiterentwicklung der Währungsunion im Rahmen der Struktur derselben, die ihr der Maastricht-Vertrag gegeben hat und geben musste. Es gesteht nicht zu, dass diese Vertragsänderung die Stabilitätsgemeinschaft in eine Haftungs- und Schuldenunion umwandelt, das Gegenteil einer Stabilitätsgemeinschaft, zudem gänzlich unbestimmt in den Voraussetzungen und den Vorschriften, welche den Nehmerländern zu machen sind, also den Auflagen. Vor allem diese Vertragsänderung begründet die Finanzunion und beendet die Eigenständigkeit der mitgliedsstaatlichen Haushalte. Sie schafft eine neue Union, endgültig den zentralistischen Bundesstaat, souveränitätswidrig, demokratiewidrig, rechtsstaatswidrig und allemal sozialstaatswidrig. Sie gibt den Integrationspolitikern eine Ermächtigung an die Hand, die sie zu jedweder Integrationsmaßnahme befugt. Das Prinzip der begrenzten Ermächtigung ist ad acta gelegt. Unbestimmte Verträge sind rechtsstaatswidrig und damit der Freiheit der Bürger und deren politischer Form, der Demokratie, unvereinbar.

Gegen die völkerrechts- und demokratiewidrige Stimmrechtsaussetzung im ESM der Vertreter der Mitgliedsstaaten im Gouverneursrat oder im Direktorium des ESM, welche ihren Beitrag nicht entrichtet haben, hat das Bundesverfassungsgericht nichts einzuwenden. Das kann auch Deutschland treffen, so dass es zu ruinösen Zahlungen oder Haftungen verpflichtet werden kann, ohne selbst mitzubestimmen. Das ist mit der Souveränität eines Volkes schlechterdings unvereinbar, wie auch die Auflagen an fremde, hilfsbedürftige Staaten, die freilich kaum mehr aufrechterhalten werden, weil sie auch nicht durchgesetzt werden können. Wichtig ist der politischen Klasse nur der Bestand der Union. Diese hat einen großen Vorteil: Sie ist nicht demokratisch.

In der Schuldenordnung des Fiskalpaktes sieht das Gericht keinen erheblichen Unterschied zur Regelung der Haushaltsdisziplin des jetzigen Arbeitsvertrages (Art. 126 AEUV), aber auch nicht zur Schuldenordnung des Grundgesetzes. Es lässt den Fiskalpakt also durchgehen. Diese Einschätzung ist mehr als oberflächlich, verpflichtet doch der Fiskalpakt zur Schuldenrückführung, für die Deutschland jährlich nach jetzigem Durchschnittszins Deutschlands 26 Milliarden Euro aufbringen muss, während die Schuldenbremse des Grundgesetzes in Art. 109, wenn diese denn in späteren Jahren zur Anwendung kommen wird, lediglich eine Rückführung der Nettokreditaufnahme vorschreibt. Auch das wird nicht gehen. Außerdem droht der Fiskalpakt Zwangsgelder an und unterwirft die Staaten weitestgehend dem Haushaltsdiktat der Kommission der Union – eindeutig souveränitätswidrig.


Verfassungsrichter befördern die Abschaffung Deutschlands


All diese Gefahren ignoriert das Bundesverfassungsgericht mit seiner und in seiner Entscheidung. Es macht sich nicht nur für den Niedergang des Rechtsstaates mitverantwortlich, sondern auch für den Zusammenbruch der Lebensgrundlagen in Deutschland und Europa. Es gefährdet den Frieden unseres Kontinents. Es sympathisiert recht offen mit der Integration der Union zum Großstaat, in dem die politischen Führer seit Jahrzehnten die Zukunft und das Heil auch der Deutschen sehen, anders formuliert: mit der Abschaffung Deutschlands. Das Gegenteil ist geboten, rechtlich durch die Souveränität des Deutschen Volkes als die Freiheit seiner Bürger und wirtschaftlich nach den Gesetzen der Ökonomie, die eine Einheit von Staat und Wirtschaft, vor allem Währung,  unverzichtbar machen.

Ohne Deutschland, ohne eigenständiges Deutschland ist Europa zur Bedeutungslosigkeit verurteilt. Freiheit, Recht und Wohlstand in Europa kann es nur in einem europäischen Europa mit einem souveränen Deutschland geben. Rechtsstaat, Demokratie und Sozialstaat hängen von der genannten Einheit des Staates mit der Wirtschaft und wegen des Sozialprinzips  von der hinreichenden Homogenität des Volkes ab. Es gibt kein europäisches Volk und wird auch auf lange Sicht keines geben. Ohne Volk aber gibt es keinen Staat des Rechts, keine Freiheit, aber auch keinen Wohlstand und schon gar nicht soziale Gerechtigkeit. Ein europaweiter oder gar globaler Egalitarismus ist nicht nur zum Scheitern verurteilt, weil er menschheitswidrig ist, er führt unausweichlich zu Despotie, ja Tyrannis. Diesen Egalitarismus aber betreibt die politische Klasse, weil das einer kleinen »Elite« unendlichen Reichtum und unbeschränkte Herrschaft über die ganze Menschheit verspricht. Das ist der Grund, warum das Bundesverfassungsgericht nicht bereit ist, festzustellen, dass die Union längst der Bundesstaat ist, der sie nicht sein darf, weil die Völker danach nicht gefragt wurden, einfach deswegen, weil sie das aus guten Gründen nicht wollen. Das große Unrecht erörtert das Gericht gar nicht erst, die schlichteste Methode, ungewünschten Erkenntnissen aus dem Weg zu gehen.

Das Bundesverfassungsgericht verweigert nach wie vor den Vermögensschutz aus der Eigentumsgewährleistung, obwohl unbestritten die Inflation, die auf absehbare Zeit trotz der gegenwärtigen Deflation in der Realwirtschaft im Gegensatz zur starken Inflation der Vermögenswerte, zu erwarten ist. Darüber hinaus erscheint eine Währungsreform am Schluss des »Dramas« unausweichlich. Beides sind unbestritten Enteignungen, nicht der großen Vermögen, sondern auch und vor allem der Vermögen der kleinen Leute, nämlich der Rentenansprüche, der Pensionsansprüche, der Transferansprüche, die alle nur rechtlich gesicherte Erwartungen an den Staat sind, welche durch nichts von den Anspruchsberechtigten geschützt werden können. Auch die Grundstücksvermögen, Häuser und Wohnungen, dürften entwertet werden, zumal zu erwarten ist, dass sie vor dem endgültigen Zusammenbruch vom Staat mittels Zwangsanleihen zur Finanzierung fremder Staaten missbraucht werden. Auch das Recht auf Recht, das jeder Bürger aus der politischen Freiheit hat, akzeptiert das Gericht nicht. Es sieht sich aufgrund von Bürgerklagen nicht zur allgemeinen Rechtmäßigkeitskontrolle der Politik verpflichtet.


Das Gericht schützt die Bürger nicht wirklich


Das Gericht kapriziert sich fast ausschließlich auf die Budgetbefugnisse des Parlaments, die es gegen demokratiewidrige Selbstaufgabe durch die Abgeordneten festigt. Das bringt den Bürgern wenig, wenn nicht nichts, weil das Parlament des republikwidrigen Parteienstaates so gut wie jeder Maßnahme zustimmt, welche ihm von der Finanz-, Medien- und Parteienoligarchie vorgeschrieben wird. Erst die »evidente Überschreitung der äußersten Grenzen« der Refinanzierbarkeit der Kredite und der Belastbarkeit des Volkes hält das Gericht für judiziabel. Bis dahin würden allein die Regierung und vor allem das Parlament die Verantwortung haben, deren »weiten Einschätzungsspielraum« der Gefahren, die das Gericht durchaus sieht und anspricht, müsse das Gericht um der Gewaltenteilung willen respektieren. Genau das ist das ständige Argument des Bundesverfassungsgerichts, um sich den Geboten des Rechts zu entziehen. Recht ohne Gerichtsschutz ist wertlos. Es schafft den Frieden des Rechtsstaates nicht. Es lässt Enttäuschung entstehen und drängt irgendwann zur Gewalt. Ein Gericht muss seine Kontrollaufgabe streng praktizieren und auch akzeptieren, dass politische Maßnahmen, die aller Wahrscheinlichkeit nach gemäß den ökonomischen Gesetzen den Grundrechten zuwider sind und den Bürgern schaden, mit dem Recht unvereinbar sind. Es muss den Gefahren wehren und darf die Bürger nicht auf das Unglück schutzlos warten lassen. Wenn der Schaden eingetreten ist, ist es zu spät für die Vermögen, zu spät für das Recht, zu spät für die Freiheit.
Das Gericht hat nicht festgestellt, ja im Gegensatz zum Lissabon-Urteil nicht einmal erwogen, dass die durch die Vertreter des Volkes erzwungene Finanzierung fremder Staaten mit dem Vermögen des Volkes die Souveränitätsgrenzen eines Volkes freier Bürger überschreitet und zumindest das Einverständnis der Bürger durch ein neues Verfassungsgesetz erfordert, nämlich durch ein neues Verfassungsgesetz, welches ein neues Volk, das der Unionsbürger, und einen neuen Staat, den der Union, begründet, die funktional, dem Prinzip der einheitlichen Lebensverhältnisse folgend, längst praktiziert werden. Das würde die Zustimmung des Bundesvolkes, aber auch der 16 Landesvölker, die Zustimmung der Völker der anderen Mitgliedsstaaten und die konstitutive Zustimmung des neuen Unionsvolkes voraussetzen,  wohl unüberwindbare Barrieren, die darum zu umgehen versucht werden.


Hoffnungen, keine Erwartungen


Immerhin hat das Gericht ausführlich und richtig das Verbot der Staatsfinanzierung durch das Europäische System der Zentralbanken und die Europäische Zentralbank dargelegt, die dieses Verbot systematisch missachten und weiter »ohne Grenzen« zu missachten angekündigt haben. Über den Antrag, die Verletzung des Staatsfinanzierungsverbots durch die Maßnahmen des ESZB und der EZB festzustellen, den ich namens der von mir vertretenen Beschwerdeführer und im eigenen Namen gestellt habe, will das Gericht erst im Hauptsacheverfahren befinden. Das nährt die Hoffnung, dass es nicht wiederum wie im ersten Prozess gegen die Euro-Rettungspolitik diese Beschwerde entgegen dem Maastricht- und dem Lissabon-Urteil als unzulässig zurückweist. Das wäre erneut ein schwerer Verstoß gegen das Bürgerrecht auf Schutz vor ausbrechenden Rechtsakten der Union, vor deren eigenmächtiger Machtergreifung, also Ultra-vires-Handlungen, die das demokratische Prinzip der begrenzten Ermächtigung verletzen. Ich mache mir Hoffnungen, keine Erwartungen. Das Gericht pflegt ja in seiner Integrationsjudikatur mit Mahnungen auskommen zu wollen. Der Bürgerschutz durch Rechtsschutz leidet dabei größte Not.

Der Versuch, Widerstand gegen das Verfassungsunrecht von Regierung und Parlament durch Verfassungsgerichtsschutz zu leisten, ist erwartungsgemäß wieder einmal in Karlsruhe gescheitert. Aber: Wir werden obsiegen. Mehr und mehr Bürger werden sich ihrer Verantwortung für Deutschland bewusst werden, um ihrer selbst, ihrer Kinder und Kindeskinder willen. »Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch!«

Quelle: Kopp-Verlag