Die beiden Kläger Prof. Dietrich Murswiek und
Bundestagsabgeordneter Peter Gauweiler sehen im Urteil des
Bundesverfassungsgerichts eine Sensation. Nicht weil die Eilanträge
abgelehnt wurden, sondern weil weitreichende Einschränkungen für den ESM
bestimmt wurden. So konnte die Klagen den ESM zwar nicht verhindern,
aber doch klar entschärfen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen