Zu den Grundprinzipien der Österreichischen Bundesverfassung gehören neben dem demokratischen auch das gewaltenteilende, das rechtsstaatliche, das bundesstaatliche, aber auch das sozialstaatliche Prinzip.
Die Wähler stimmten in der Volksabstimmung vom 12. Juni 1994 zwar dem Gesetz zum EU-Beitritt zu, aber nicht einer Gesamtänderung der Bundesverfassung. Kaum jemand wußte über die schicksalhafte Auswirkung auf die Lebensverhältnisse in Österreich durch den Beitritt zur Europäischen Union Bescheid.
Der Vertrag von Lissabon - man bezeichnet ihn auch als "Verfassungsvertrag 2" - ersetzt den gescheiterten "Vertrag über eine Verfassung für Europa" von 2005. Er bestärkt die Entwicklung der Europäischen Union in Wirklichkeit zu einem Bundesstaat. Das bedeutet eine Teilentmündigung der Bürger der einzelnen EU-Staaten.
Quelle: Neutrales Freies Österreich (NFÖ)
Programm der NFÖ
1 Kommentar:
Wird Zeit, das man diese Regierung abwählt!
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