2012-09-29

Stille Gesamtänderung der Bundesverfassung


Durch den EU-Beitritt Österreichs und die Folgeverträge von Amsterdam, Nizza und Lissabon, welche der Österreichischen Bundesverfassung von 1994 widersprechen, wurden nicht nur die Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung  modifiziert, sondern die Verträge hatten gesamtändernden Charakter.
Zu den Grundprinzipien der Österreichischen Bundesverfassung gehören neben dem demokratischen auch das gewaltenteilende, das rechtsstaatliche, das bundesstaatliche, aber auch das sozialstaatliche Prinzip.
Die Wähler stimmten in der Volksabstimmung vom 12. Juni 1994 zwar dem Gesetz zum EU-Beitritt zu, aber nicht einer Gesamtänderung der Bundesverfassung. Kaum jemand wußte über die schicksalhafte Auswirkung auf die Lebensverhältnisse in Österreich durch den Beitritt zur Europäischen Union Bescheid.

Der Vertrag von Lissabon - man bezeichnet ihn auch als "Verfassungsvertrag 2" - ersetzt den gescheiterten "Vertrag über eine Verfassung für Europa" von 2005. Er bestärkt die Entwicklung der Europäischen Union in Wirklichkeit zu einem Bundesstaat. Das bedeutet eine Teilentmündigung der Bürger der einzelnen EU-Staaten.


Quelle: Neutrales Freies Österreich (NFÖ)

Programm der NFÖ

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Wird Zeit, das man diese Regierung abwählt!