2018-12-12

EU-Austritts-Personenkomitee: Ungarn sagt NEIN zum UNO-FLÜCHTLINGSPAKT Österreich hingegen stimmt zu!

Zeiselmauer (OTS) - "Während die österreichische Regierung laut offiziellem Ministerratsbeschluß, zu sehen auf der Homepage des Außenministeriums (https://bit.ly/2EpJNRm), bei der UNO-Generalversammlung am 17. Dezember 2018 dem UNO-Flüchtlingspakt zustimmen will, wird die ungarische Regierung diesen laut neuester Meldung im "Hungary Journal" ablehnen - siehe https://bit.ly/2EtyCXU“, so Inge Rauscher, Sprecherin des EU-Austritts-Personenkomitees für Österreich und Obfrau der "Initiative Heimat & Umwelt". Sie sieht damit ihre Warnungen vor dem UNO-Flüchtlingspakt (siehe APA-OTS vom 27.11.2018, www.ots.at/presseaussendung/OTS_20181127_OTS0057 ) bestätigt und verweist auf die wichtigsten Begründungen der Ablehnung Ungarns durch Außenminister Szijarto in einer Pressekonferenz. Dieser wird wie folgt im "Hungary Journal" unter dem Titel "Ungarn lehnt auch den Flüchtlingspakt ab, weil er ein Sicherheitsrisiko darstellt, das wir nicht hinnehmen können" zitiert:
"Der UNO-Flüchtlingspakt ist gefährlich und könnte noch mehr Migration auslösen. Und zwar indem "illegale Migranten" versuchen könnten, sich als "Flüchtlinge" zu deklarieren. Beim Flüchtlingspakt geht es darum, durch eine Hintertür alle hereinzubringen, die man durch die Haupttür des Migrationspaktes nicht hereinbringen kann. Zahlreiche kürzliche Debatten drehen sich darum, wie versucht werden könnte, jene, die als illegale Migranten ankommen, als Flüchtlinge zu klassifizieren.“ Laut Szijarto „gibt es ernstzunehmende internationale Bestrebungen, illegale Migranten nach Europa und Nordamerika zu bringen, deshalb würden auch die USA beide Pakte ablehnen. Das zentrale Schlüsselwort ("buzzword") im Flüchtlingspakt sei die Formulierung der "geteilten Verpflichtungen" ("shared burdens"). Demnach verlangt der Flüchtlingspakt von den Annehmer-(=Zustimmungs-)Staaten, Flüchtlingen zu erlauben, frei und völlig unkontrolliert innerhalb jedes Landes herumreisen zu können, bei gleichzeitiger Verpflichtung zum Zurückfahren von Anhaltungen und Inhaftierungen. Damit würde illegalen Grenzübertritten Vorschub geleistet. Aufgrund konservativer Schätzungen würden sich 30 - 35 Millionen Menschen in unmittelbarer Nähe Europas unter Bedingungen befinden, die sie zu einem jederzeitigen Aufbruch in Richtung der EU veranlassen könnten! Die beiden UNO-Pakte würden dies begünstigen."
Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer, Mitglied des EU-Austritts-Personenkomitees, verweist dabei auf die größere Dimension der UNO-Einwanderungspakte gemäß www.geolitico.de/2018/12/07/un-als-antidemokratische-weltmacht

Österreichs Regierung betreibt massive Wählertäuschung!

Inge Rauscher weiter: "Die Zustimmung der österreichischen Regierung zum UNO-Flüchtlingspakt wird mit Verharmlosungen und bewußten Irreführungen kaschiert. So hat sich kürzlich Vizekanzler Strache in Interviews und auf seiner facebook-Seite damit gebrüstet, daß der "Flüchtlingspakt von uns nicht unterschrieben, nur zur Kenntnis genommen wird." Er sagte allerdings nicht dazu, daß dies die Annahme dieses Pakts durch Österreich gemäß Ministerratsbeschluß, an dem er ja selbst mitwirkte, bedeutet, in dem wörtlich die "Zustimmung zum Flüchtlingspakt" festgelegt wird. Denn wer „zur Kenntnis nimmt", stimmt zu. Es gilt hier der alte Rechtsgrundsatz qui tacet consentire videtur (Wer schweigt, ist als einer der zustimmt anzusehen). Sich dabei auf verbale Erklärungen und Interpretationen zu berufen und sogar von einer "persistent objection" zu sprechen und zu schreiben, setzt diesem unwürdigen Spiel nur die Krone auf. Ein "persistent objector" gemäß Völkerrecht kann nur sein, wer das zur Abstimmung anstehende Dokument – also den UNO-Flüchtlingspakt -  ausdrücklich ablehnt und somit dezidiert nicht annimmt!“
Strache spielt hier bewußt mit dem mangelnden Informationsstand der Bürger, an dem die Politiker ja massiv mitschuldig sind, weil sie der Bevölkerung, nicht einmal ihren eigenen Wählern, nicht sagen, daß UNO-Resolutionen - also auch jene, mit denen sowohl der Migrations- als auch der Flüchtlingspakt beschlossen werden - grundsätzlich nicht "unterschrieben", sondern immer nur per Akklamation (also durch Aufstehen) in der UNO-Vollversammlung angenommen oder eben (durch Sitzenbleiben) abgelehnt werden.
Prof. Wohlmeyer und Inge Rauscher abschließend: "Man kann leider jenen Politikern, die sich als Vasallen der geopolitischen Machthaber verhalten, offensichtlich nichts glauben! Da die EU offenbar nicht reformierbar ist und weil seitens der EU-Eliten die Flutung Europas durch Massenmigration angestrebt oder zumindest mitgetragen wird, sehen wir nur die Möglichkeit, durch formellen EU-Austritt einen eigenständigen, dem Gemeinwohl dienenden Weg zu gehen."


Rückfragen & Kontakt:

Unabhängiges EU-Austritts-Personenkomitee, Initiatoren des EU-Austritts-Volksbegehrens vom Juni 2015 mit 261.056 Unterzeichnern:

Inge Rauscher, Tel. 02242/70516 oder 0664/4251935, ihu@a1.net, www.jazumoexit.at

Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer, Tel. 02762/53173
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https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20181212_OTS0035/eu-austritts-personenkomitee-ungarn-sagt-nein-zum-uno-fluechtlingspakt

2018-12-07

UNO - Flüchtlingspakt: Soll Österreich annehmen?

Für Flüchtlinge und Migranten sind von der EU und den Vereinten Nationen verschiedene Abkommen, Deklarationen oder Pakte beschlossen worden oder sind in Vorbereitung.
Der vorläufige Höhepunkt ist der UNO-Migrations- u. Flüchtlingspakt, die in diesen Tagen von den meisten Ländern der Welt im Rahmen einer Veranstaltung per Akklamation abgesegnet werden.  Der Migrationspakt wird von einigen Staaten nicht angenommen, darunter die USA, Ungarn, Tschechien, Bulgarien, Israel, Slowakei, Australien, Polen und Österreich. Dagegen wird der UNO-Flüchtlingspakt nur von den USA und Ungarn nicht angenommen.

Der Globale Pakt für Flüchtlinge  ist nach der New Yorker Erklärung Teil eines ganzen Pakets der UNO für alle Menschen die unter der Definition Flüchtling oder Migranten fallen. Ein wesentliches Leitprinzip des UN-Flüchtlingspakts ist auch die Genfer Flüchtlingskonvention.

Österreich will den Flüchtlingspakt nur zur Kenntnis nehmen. Das ist für viele interessierte Bürger sehr verwirrend: Was heißt das eigentlich genau? Das der Flüchtlingspakt, so wie auch der Migrationspakt, nicht unterschrieben wird, sondern nur akklamiert wird, ist inzwischen bekannt. Zur Kenntnis nehmen? Ist das jetzt nicht annehmen, oder nicht unterschreiben? Es unterschreibt ja sowieso niemand! Zur Kenntnis nehmen kann man alles auf der Welt. Auch der Migrationspakt wird sicher von der Bundesregierung zur Kenntnis genommen. Es wäre besser zu sagen: "Wir nehmen auch aus guten Gründen den UNO-Pakt für Flüchtlinge nicht an.

Folgende Gründe könnten das z.B. sein:

Im Globalen Pakt  für Flüchtlinge der UNO ist nicht wirklich ersichtlich, ob die Genfer Flüchtlingskonvention die wesentliche Grundlage des Flüchtlingsstatus des Globalen Pakts für Flüchtlinge ist oder nicht. Als Grundlage des Flüchtlingspaktes werden alle möglichen Verträge genannt. Auch EU-Verträge. In einer Fußnote auf Seite 2 wird auf den  Artikel 78 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 18 der Charta der Grundrechte der EU hingewiesen (Fußnote Punkt 4, Artikel 78 des Vertrags über dieArbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union).

Art. 78
(ex-Artikel 63 Nummern 1 und 2 und ex-Artikel 64 Absatz 2 EGV)

(1) Die Union entwickelt eine gemeinsame Politik im Bereich Asyl, subsidiärer Schutz und vorübergehender Schutz, mit der jedem Drittstaatsangehörigen, der internationalen Schutz benötigt, ein angemessener Status angeboten und die Einhaltung des Grundsatzes der Nicht-Zurückweisung gewährleistet werden soll. Diese Politik muss mit dem Genfer Abkommen vom 28. Juli 1951 und dem Protokoll vom 31. Januar 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie den anderen einschlägigen Verträgen im Einklang stehen.
(2) Für die Zwecke des Absatzes 1 erlassen das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen in Bezug auf ein gemeinsames europäisches Asylsystem, das Folgendes umfasst:
a)einen in der ganzen Union gültigen einheitlichen Asylstatus für Drittstaatsangehörige;
b)einen einheitlichen subsidiären Schutzstatus für Drittstaatsangehörige, die keinen europäischen Asylstatus erhalten, aber internationalen Schutz benötigen;
c)eine gemeinsame Regelung für den vorübergehenden Schutz von Vertriebenen im Falle eines Massenzustroms;
d)gemeinsame Verfahren für die Gewährung und den Entzug des einheitlichen Asylstatus beziehungsweise des subsidiären Schutzstatus;
e)Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Antrags auf Asyl oder subsidiären Schutz zuständig ist;
f)Normen über die Aufnahmebedingungen von Personen, die Asyl oder subsidiären Schutz beantragen;
g)Partnerschaft und Zusammenarbeit mit Drittländern zur Steuerung des Zustroms von Personen, die Asyl oder subsidiären beziehungsweise vorübergehenden Schutz beantragen

Auf Seite 2 des Globalen Pakts für Flüchtlinge steht im ersten Absatz:

Er beruht auf dem internationalen Flüchtlingsschutzsystem, dessen Kern das Kardinalsprinzip der Nichtzurückweisung -  und die Genfer Flüchtlingskonvention und ihr Protokoll von 1967 ausmachen. 

Im Sinne dieser Genfer Flüchtlingskonvention  findet der Ausdruck “Flüchtling” auf alle Menschen Anwendung:, die

(...) aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder die sich als staatenlose infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will.

Also Krieg, wirtschaftliche Gründe oder Umweltkatastrophen sind nach der Genfer Konvention kein Grund für Asylverfahren. Befindet sich ein Flüchtling in einem sicheren Drittland, was fast immer das Nachbarland ist, dann ist er dort im Sinne der Genfer Konvention Flüchtling. Jeder Flüchtling, der die Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention nicht einhält hat eben rechtmäßig keinen Flüchtlingsstatus. Bewegt sich ein Flüchtling weiter in ein anderes Land, ist er nach der Genfer Konvention Migrant. Die Definition ist eindeutig, es ist kein Problem die Begriffe auseinander zu halten. Es ist eine politische Entscheidung wenn Menschen unrechtmäßig nach Österreich kommen. Nach der Genfer Flüchtlingskonvention ist das wie oben beschrieben nicht zu gestatten. Auch nicht, dass Österreich die Umsiedlung (Resettlement) von Migranten fördern soll.

Interessant ist die Aussage des Völkerrechtsprofessors Daniel Thym, den die "Wiener Zeitung" v. 7.12.2018 auf Seite 3 zitiert: "Solange Österreich nicht aus den Vereinten Nationen austritt, gilt der Pakt ebenfalls für Österreich".

Zur Debatte Menschenrechte: Für Flüchtlinge und Migranten gelten die selben Menschenrechte wie für alle anderen Menschen. Das sind die Menschenrechte, die in den Menschenrechtserklärungen definiert wurden und sonst gibt es keine. Auch kein Menschenrecht für alle Menschen sich in einem Land ihrer Wahl zu begeben. Aber als die Migranten 2015 vor Österreichs Grenzen standen wurden sie durchgelassen! Alles unrechtmäßig!

Die Ziele des Globalen Paktes für Flüchtlinge sind auf Seite 3 definiert.

Auszüge des Flüchtlingspaktes:

Seite 3, Punkt D:

Klima, Umweltzerstörung und Naturkatastrophen sind zwar für sich selbst genommen keine Ursachen für Fluchtbewegungen, stehen aber immer häufiger in Wechselwirkung mit den Triebkräften solcher Bevölkerungsbewegungen. 

Punkt D/9:

Vor diesem Hintergrund ergänzt der Globale Pakt die fortlaufenden Bemühungen der Vereinten Nationen in den Bereichen Prävention, Frieden, Sicherheit, nachhaltige Entwicklung, Migration und Friedenskonsolidierung.


Artikel III/12 Aktionsprogramm des Globalen Paktes:

…..in anderen Fällen kann es um Flüchtlinge und Binnenvertriebene gehen, und in bestimmten Fällen kann eine Vertreibung über die Staatsgrenzen hinaus durch plötzliche Naturkatastrophen oder Umweltzerstörung verursacht sein.

Unter Punkt 23 im zweiten Absatz:

 finanzielle, materielle und technische Hilfe sowie Möglichkeiten der Neuansiedlung 

Auf Seite 12 Punkt 54:

 Wenn Flüchtlinge in großer Zahl ankommen, unternehmen Länder und Gemeinden große Anstrengungen zum Ausbau der Vorkehrungen für ihre Aufnahme

Der UNO-Flüchtlingspakt steht im Einklang mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der Agenda 2063 (Fußnote auf Seite 3). Diese Zukunftsvisionen sind völlig unrealistisch, wenn nicht die Verursacher des Elends, vor allem die Kriege auf der Welt gestoppt werden und man den Entwicklungsländern hilft! 

Kein Staat kann es sich auf Dauer leisten, unkontrolliert allen Menschen auf der Welt die Einreise zu gewähren. Es würden alle Sozialsysteme schwer belasten: Pensionen und andere Sozialsysteme wären unsicher. Das kann die Politik nicht erlauben!

Die Hauptursache von Flucht und Migration sind Kriege in den Entwicklungsländern und deren Auswirkungen. Warum werden die Verursacher der Kriege und des Elends nicht genannt und gestoppt? Wo ist die politische Mitsprache der Bürger in so wichtigen Fragen? Es fehlt auch die wahrheitsgemäße Information für die Staatsbürger.

Ich bin sicher: Alle Umfragen oder Abstimmungen würden ein "Nein" zum Migrations- und Flüchtlingspakt ergeben!