2016-06-30

Erfahrungen mit EU


 Der Brexit ist natürlich ein starkes Signal. Wegen der völligen Ignoranz des Volkswillens in der EU sehen immer mehr Länder nur mehr einen Ausweg. Den Ausstieg. Meiner Meinung ist die EU längst zu einer Diktatur der Konzerne geworden.
Meine Erfahrungen  mit der EU sind folgende:
Wenn man dem österreichischen Kommissar Hahn schreibt, der antwortet überhaupt nicht. Er vertritt uns offenbar nicht. Unsere Abstimmung gegen Zwentendorf oder die Gentechnik  beschwert ihn nicht. Er stimmt in Brüssel munter für die Atomenergie und für die Gentechnik.

Von den restlichen 27 Kommissaren, die alle einen eingeschriebenen Brief erhalten haben,  hat nur der Kommissar für Gesundheit ausführlich und mit Engelszungen geantwortet. Er ist offenbar  der einzige der für die Gentechnik, also für die Nahrung von 500 Millionen Menschen  zuständig ist.
Er beschwört, dass Genfood sicher sei. Studien dazu nennt er keine.  
von der Totalkatastrophe mit Genmais "Star Link" wo über 10 000 Menschen schwer erkrankt sind, oder vom genverändertem Tryptophan wo auch 10 000 Menschen schwer erkrankt sind und ungeheure Schmerzen hatten, hat er mir nichts mitgeteilt.

Er schreibt, dass die EU 3 Monate dauernde Studien verlangt und wenn ein Verdacht besteht so können diese Studien sogar verlängert werden. Dazu Folgendes: Ein Medikament braucht bis zur Zulassung ca. 12 Jahre. Eine genveränderte neuartige Nahrung voll gestopft mit Giften und Antibiotikum kann niemals in 3 Monaten einen Sicherheitstest absolvieren. Man braucht dazu mindestens die Lebenszeit der Versuchtiere. Also für Ratten 2 Jahre, für Kühe 18 Jahre und für den Menschen 80 Jahre.
Eine Dreimonatsstudie klammert vorsätzlich 95 % der Gen-Krankheiten aus. Die kommen nämlich erst nach zwei und mehr Jahren. Sterilität, Krebs, kleiner Hirne, kleinere Hoden etc.
Viele Wissenschafter haben das bereits erforscht und die EU gewarnt. Es besteht nicht nur der Verdacht sondern längst die wissenschaftliche Erkenntnis dass Genfood krank macht:  Seralini,  Don Huber, M. Krüger, A. Pusztay, Carasco  etc.  
Aber was macht die EU?  Sie lässt nicht diese erfahrenen verantwortungsbewussten Wissenschafter weiterforschen, sondern engagiert neue Wissenschafter in lässt zu das Millionen Tonnen giftiges Gensoja in unsere Nahrungskette kommen. Die bewährten Wissenschafter bekommen keinen Auftrag  und kein Geld mehr. Sie werden öffentlich der Schlampigkeit etc bezichtigt und zum Schweigen gezwungen.

Da die Gentechnik unsere Lebensgrundlagen betrifft und nicht mehr rückgängig zu machen ist, betrifft es mich sehr, wenn die Eu damit so stümperhaft umgeht.
Wenn der Brexit  nun mehr Verständnis für den Willen des Volkes und die Förderung der Volksabstimmung brächte, dann wäre er wenigstens nicht umsonst. Eine EWG wäre mir lieber als eine EU der Konzerne, wo fast nur die Kommissare entscheiden und Länder und das Parlament nichts zu sagen hat.  

Volker Helldorff DI. A-9111 Haimburg Unterlinden 9   Plattform für gesunde Nahrung.

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Ärzte, Bauern und Juristen für gentechnikfreie Nahrung
Dipl. Ing. Volker Helldorff
Unterlinden 9
A-9111 Haimburg

M: 0043 (0) 676- 729 30 82
F: 0043(0)4232 / 7114 - 14
E: volker@helldorff.biz


EU will bei CETA Landesparlamente übergehen

Die EU-Diktatur zeigt ihr wahres Gesicht: Statt über wichtigste Fragen die Bürger zu fragen entscheidet die EU über schicksalhafte Entscheidungen: 
Kronen-Zeitung vom 30. Juni 2016: "Geht es nach Plänen der EU-Kommission, dann soll das umstrittene Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) nicht als "gemischtes Abkommen" betrachtet werden. Das würde bedeuten, dass die Parlamente der europäischen Staaten nicht über CETA abstimmen könnten".

Viele Politiker drängen auf eine schnelle Weiterentwicklung der US-EU. Nach dem "Brexit" will man so verhindern, dass sich weitere Nationen aus der EU verabschieden. 

Salzburger Nachrichten:

"Politische Union in Europa" als Antwort...

EU-Außenminister wollen eine Debatte der 27 Staaten über die Zukunft - und in Fragen der Sicherheit, Verteidigung und Migration enger zusammenarbeiten.Als Reaktion auf das Brexit-Votum haben Ayrault und sein deutscher Amtskollege Frank-Walter Steinmeier für eine engere Zusammenarbeit Europas in den Bereichen Sicherheit, Verteidigung und Migration geworben. In einem am Montag veröffentlichten gemeinsamen Schreiben schlagen die beiden Minister "weitere Schritte in Richtung einer Politischen Union in Europa" vor. (...) Unsere gemeinsame Politik müssen wir strikt auf jene Herausforderungen konzentrieren, die nur durch gemeinsame europäische Antworten bewältigt werden können (...) Steinmeier und Ayrault schlagen unter anderem eine "europäische Sicherheitsagenda" vor, "die alle Sicherheits- und Verteidigungsaspekte umfasst, die auf europäischer Ebene eine Rolle spielen". Genannt wird unter anderem eine engere militärische Zusammenarbeit.
Auch Othmar Karas will  eine politische Union, also einen Bundesstaat, der  an die "Vereinigten Staaten von Europa" des Jean Monnet erinnert. Jean Monnet gründete ja das Aktionskomitee für die Vereinigten Staaten für Europaund gilt als "Vater Europas". Der US-Bankier und ehemalige Schnapshändler schaffte ein Europa des amerikanischen Freihandels ohne Einschränkung, ein Europa der Hochfinanz und des Militarismus.

 Auszüge aus einem Interview der „Presse“ mit Othmar Karas:

Die Währungsunion wird eine politische Union bedingen. Konkret brauchen wir eine Wirtschaftsunion.  Wir müssen gerade in Krisenzeiten handlungsfähiger werden und dürfen dabei nicht von der Einstimmigkeit aller Mitgliedstaaten abhängig sein. Wir brauchen einen europäischen Währungsfonds. Wir brauchen eine Verteidigungsunion und eine außenpolitische Union, um global eine starke Rolle zu spielen. Es muss einen europäischen Rahmen für das Pensionsalter geben. 

Der Verfassungsvertrag für Europa wurde von Frankreichs und Hollands Bürger abgelehnt. Aber der Vertrag von Lissabon ist (fast) ident. Auszug aus dem "Standard" vom 30. Juni 2016: "Was fällte nicht in die Zuständigkeiten der Nationalstaaten? Ein klassisches Beispiel dafür ist die Festlegung von Einfuhrzöllen: Diese kann die EU laut dem Vertrag von Lissabon - SIE STELLT EINE EINE ART VERFASSUNG FÜR DIE UNION DAR - alleine festsetzen oder abschaffen.

Gibt es auch Fälle, in denen die nationalen Parlamente n i c h t umgangen werden können? Antwort: Ja. Wenn wenn ein Handelspakte Festlegungen in Bereichen trifft, die auschschließlich in die Kompetenzen der EU-Mitgliedsländer fallen, sprechen die Experten von einem gemischten Vertrag. In diesem Fall müssen alle 28 Parlamente eingebunden werden. K u l t u r p o l i t i k ist zum Beispiel Sache der Nationalstaaten.

FAZ: Deutschland und Frankreich haben sich nach dem Brexit in einem gemeinsamen Papier der Außenminister Frank-Walter Steinmeier und Jean-Marc Ayrault  für „eine immer engere Union unserer Völker“ ausgesprochen. „Wir werden daher weitere Schritte in Richtung einer Politischen Union in Europa unternehmen“ (...)

Die Antwort der Österreicher kann nur lauten: "WIR FORDERN EIN EU-AUSTRITTS-ABSTIMMUNG"! ÖXIT STATT EU-DIKTAT!

2016-06-24

EU-AUSTRITTS-PERSONENKOMITEE in Österreich begrüßt Ergebnis der Volksabstimmung in Großbritannien



Heute auch 1. Jahrestag der Volksbegehrens-Eintragungswoche sowie 22. Jahrestag der Unterzeichnung des EU-Beitrittsvertrags mit Österreich auf Korfu

Zeiselmauer (OTS) - „Heute ist ein Tag der Freude für alle freiheitsliebenden Menschen in Europa! Natürlich auch für alle, die wieder ein freies, selbständiges und neutrales Österreich wollen. Wir gratulieren dem britischen Staatsvolk zu dieser historischen Entscheidung und rufen auch alle politischen Kräfte in Österreich auf, den EU-Austritt zum Wohle unseres Landes vorzubereiten und nicht mehr so zu tun, als wäre die EU alternativlos. Einen großen Sieg hat damit auch die direkte Demokratie errungen, der all jenen Auftrieb gibt, die diese auch in Österreich vorantreiben“, freut sich Inge Rauscher, Initiatorin des vor genau einem Jahr gestarteten erfolgreichen österr. EU-Austritts-Volksbegehrens.
Daß so ein Ergebnis trotz aller Drohungen aus "Brüssel" und zahlreicher Politiker-Wahlempfehlungen aus dem Ausland - von Obama bis Merkel - möglich wurde, ist auch dem Umstand zuzuschreiben, daß die Medienlandschaft Großbritanniens nicht annähernd so einseitig und manipulativ ausgerichtet ist wie bei uns. Auch in Österreich sollten endlich durch die Medien öffentliche Diskussionen zugelassen werden, bei denen EU-Befürworter und EU-Gegner gleichberechtigt zu Wort kommen können. Der ORF nehme sich ein Beispiel an der letzten großen, landesweit übertragenen Diskussionsveranstaltung zwei Tage vor der Abstimmung im Londoner Wembley-Stadion vor 6.000 Zusehern, bei der EU-Befürworter und -Gegner die Pros und Contras gleichberechtigt vortragen konnten, was bislang in der österreichischen Medienlandschaft (insbesondere im ORF) undenkbar ist! Hier werden beinahe ständig Fakten verzerrt dargestellt, Befürworter von politisch unbequemen Anliegen fast schon grundsätzlich als "ungebildet und rückständig" bezeichnet, während die Systembewahrer, die auf dem Status quo der bestehenden Herrschaftsverhältnisse beharren und für Änderungen und Neuausrichtungen (noch) unzugänglich sind, immer als die – angeblich - "modernen, weltoffenen und jungen" dargestellt werden.
Inge Rauscher weiter: „Uns ist es eine besondere Freude, daß das Ergebnis der britischen EU-Austritts-Abstimmung genau am 1. Jahrestag des Beginns der Eintragungswoche des EU-Austritts-Volksbegehrens in Österreich bekanntgegeben wird. Die 261.056 Unterzeichner dieses überparteilichen Volksbegehrens werden heute sicher alle feiern! Und darüber hinaus noch viele mehr, die damals aufgrund der Medienlage gar nicht erfahren konnten und durften, daß es dieses Volksbegehren überhaupt gab, oder sich aufgrund des allgegenwärtigen Gesinnungsdrucks damals (noch) nicht öffentlich unterschreiben trauten. Heute vor 22 Jahren, wurde übrigens auch auf Korfu der österreichische Beitrittsvertrag zur EU von der damaligen Staatsspitze, die heute längst abgetreten ist, unterschrieben. Angesichts des britischen Volksabstimmungsergebnisses sind wir zuversichtlich, daß auch dieser `Schatten aus der Vergangenheit` demnächst überwunden werden wird.“

Ein weiterer Hoffnungsschimmer der Demokratie: Wiederholung der Bundespräsidentenwahl!

In Österreich zeichnet sich ja derzeit eine weitere Hoffnung für die Verbesserung der Einhaltung demokratischer, rechtsstaatlicher Regeln durch die Behörden ab, nämlich eine Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl – diesmal hoffentlich ohne die umfangreichen und erschütternden Rechtsbrüche, die bei der Auswertung der Briefwahlkarten im Zuge der Zeugeneinvernahmen des Verfassungsgerichtshofs zutage getreten sind. „Als Augen- und Ohrenzeugin dieser Verhandlungstage, die dankenswerterweise öffentlich zugängig waren und noch weiter sind, ist es schwer vorstellbar, daß eine solche Handhabung der bei den Wahlämtern eingelangten Briefwahlkartenstimmen vom Höchstgericht hingenommen wird. Wir wollen Wahlergebnissen in Zukunft wieder vertrauen können!“, resümiert Inge Rauscher abschließend.

Rückfragen & Kontakt:

EU-Austritts-Personenkomitee
Inge Rauscher, 0681-10 77 40 66
Dr. Franz-Joseph Plank, 0676-708 24 34
ihu@a1.net

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160624_OTS0081/eu-austritts-personenkomitee-in-oesterreich-begruesst-ergebnis-der-volksabstimmung-in-grossbritannien

2016-06-21

Mag. Klaus Faißner: Der Brexit als Chance?



Am Donnerstag entscheiden die Briten über den Brexit, also den Austritt aus der EU. Die Elite - von Premier David Cameron bis zum Internationalen Währungsfonds - warnt mit Horrorszenarien davor. Doch anders als bei uns sind in GB viele Politiker etablierter Parteien, Journalisten, Wirtschaftstreibende und Ökonomen für den Gang in die Unabhängigkeit. So erstellte die Initiative "Buisness for Britain" mit hunderten Wirtschaftsbossen eine mehr als 1000-seitige Studie, deren Kernsatz lautet: "Großbritannien würde außerhalb der EU aufblühen".

(...) Noch mehr profitieren würden von einem EU-Austritt Euro-Mitglieder wie Österreich. Dies ergab eine Studie des renommierten britischen Wirtschaftsforschungsinstitus Capital Economics aus den Jahr 2014. Dieses errechnete für die Niederlande, dass bei einem EU-Austritt jedem Haushalt im Schnitt tausende Euro mehr überblieben als derzeit in der EU.

(...)

Efta-Ländern geht es besser

Für Österreich existiert eine Studie des deutschen Staatsrechtsprofessors Karl Albrecht Schachtschneider mit ähnlichen Ergebnissen. Auch die Praxis zeigt, es den Efta-Mitgliedern Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein weit besser geht als dem EU-Mitgliedsland Österreich.

(...)

Ohne EU kein Euro-Desaster

Großbritannien macht vielleicht den Anfang. Österreich sollte folgen - zumindest damit, dass Volk zu befragen. Alleine die Haftungssumme von mehr als 50 Milliarden Euro für die EU-Banken-und Euro-Rettung wäre Grund genug dafür. TTIP, Ceta oder TiSA ebenso (...) Nicht die EU-Armee oder die Nato sichert den Frieden, sondern die Neutralität.

(Quelle und ganzer Text: http://www.wienerzeitung.at/meinungen/gastkommentare/826162_Der-Brexit-als-Chance.html )

Verfassungsgericht Österreich entscheidet über die Wahlanfechtung der FPÖ



Gestern begann die auf 4 Tage anberaumte  Verhandlung im VfGH über die Wahlanfechtung der Bundespräsidentenstichwahl vom 22. Mai 2016. Zur Erinnerung: Alexander Van der Bellen gewann mit einem Vorsprung von 30.863 Stimmen vor Norbert Hofer.

Die Aussagen der Zeugen war ähnlich:  Sie gaben an, dass die Behandlung und auch oft die Öffnung und Auszählung der Wahlkarten vom Wahlleiter oder dessen Vertreter oder anderer Personen in Abwesenheit der Wahlbeisitzer  schon am Wahlsonntag begannen und auch teilweise abgeschlossen wurden. Die Beisitzer wurden alle schriftlich lediglich zu Sitzungen am Wahlsonntag, den 22.5.2016  abends und am Montag zwischen 15.30 und 17.30 (!) eingeladen und nicht für den gesetzlichen Start der Auszählung am Montag den 23.5.2016 ab 9.00 Uhr.

In diesen Sitzungen am Montag abends, an der alle Zeugen das dabei waren, wurde in allen Fällen lediglich das Wahlergebnis bekanntgegeben und meist kurz über jene Wahlkarten diskutiert, die ungültig waren und dann das Protokoll von allen unterschrieben. Meist ohne das Protokoll überhaupt durchgelesen zu haben. Im Protokoll stand aber, dass der Start der Öffnung und Auszählung der Wahlkarten unter Aufsicht der Beisitzer - wie gesetzlich vorgeschrieben - am Montag ab 9 Uhr stattfand. Lediglich in einem Fall sagte eine Zeugin vor Gericht aus, dass sie den Wahlleiter ersuchte einen Aktenvermerk wegen dieser unrichtigen Behauptung  ins Protokoll einzufügen, was dieser aber nie durchführte. Sie vertraute aber ihrem Bürgermeister und unterschrieb trotzdem (!).  Es wurde nie irgend etwas mehr kontrolliert (!). In nicht einem Fall war ein Beisitzer schon um 9 Uhr in seiner Wahlbehörde und hat um - wie gesetzlich vorgeschrieben - an der Öffnung und Auszählung der Wahlkarten teilzunehmen (!).

Die Auszählung begann laut den Aussagen der von mir gehörten  Zeugen am Wahlsonntag und wurde einmal  nicht einmal vom Wahlleiter selbst durchgeführt oder vom Stellvertreter. Oder es war nur der Stellvertreter anwesend und hat die Arbeit an Sekretärinnen oder sonstigen Mitarbeitern des Amtes übertragen. Ohne ausreichende Aufsicht. In einem Fall wollte eine FPÖ-Wahlbeisitzerin um 10.00 Uhr der Auszählung am Montag beiwohnen. Ihr wurde mitgeteilt, dass die Auszählung schon beendet sei (!) und durfte nicht einmal mehr hinein.


Schon am ersten Tag der Verhandlung ging es um die Behandlung von Zig-tausenden Wahlkarten, die manipuliert hätten werden können. Das muss genügen, um diese Wahl als nicht gesetzeskonform zu erkennen. Die Konsequenz können nur Neuwahlen sein, wo die Briefwahl nicht mehr zugelassen wird. Oder die Briefwahl muss derart reformiert werden, dass Manipulation praktisch unmöglich gemacht werden. Sonst wird den Bürgern das Recht auf freie und geheime Wahl genommen.

Jedenfalls hat die FPÖ mit ihrer Anfechtung schon erreicht, dass die Bürger über die zahlreichen Missstände bei der Abwicklung der Briefwahlen aufgeklärt werden.

2016-06-20

Einladung zum Sommer-Treffen: Für krisensichere Ernährungs-Souveränität aus der Natur und Volksgesundheit

in Vorchdorf im Almtal (Oberösterreich) am Samstag 25. Juni 2016, ab 14 Uhr, im "Urkornhof" der Familie Kammerleitner, Point 11.


Die Familie zählt zu den Pionieren einer natürlichen Ernährung frei von chemischen Zusätzen und Ge­schmacksverstärkern und erzeugt seit vielen Jahren eine ganze Reihe von ursprünglichen, mineralstoffreichen Naturprodukten und gibt ihr großes Wissen auch gerne weiter. Vorchdorf im Almtal liegt zwischen Sattledt und Attnang-Puchheim.Wer mit der Bahn anreist: Der Urkornhof liegt 6 Kilometer vom Bahnhof Vorchdorf und 12 Kilometer von Sattledt entfernt. Kostenlose PKW-Abholung von beiden Bahnhöfen möglich. Bitte spätestens am Vortag unter 0664 4251935 anmelden.

PKW-Zufahrtsmöglichkeiten zum Urkornhof: 

Abfahrt von Vorchdorf
Neue Landstraße/Pettenbacher Str. und Streiningerstraße bis Mühltal nehmen
6 Min. (4,0 km) Mühltal und Jagahub bis Point folgen Hauptstraße und Ittensam bis Grub/Schart nehmen

 Abfahrt von Eberstalzell
A1 bis L1244 in Eberstalzell folgen, auf A1 Ausfahrt 201-Eberstalzell.  Von Eberstalzell gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Ittensam Schart/Streining WegweiserUrkornhof Grub Point
 2.Links abbiegen auf Spieldorferstraße 4,0 km. Weiter auf Spieldorf 83 m. Nach rechts abbiegen, um auf Spieldorf zu bleiben 300 m Rechts abbiegen auf Albenedt/Jagahub Weiter auf Jagahub, 1,2 km. Links abbiegen auf Point 75 m Urkornhof Kammerleithner GmbH

Programm:
14 Uhr Betriebsbesichtigung inkl. Vortrag des Betriebsinhabers Ing. Kurt Kammerleitner.Anschließend Einkaufsmöglichkeit im Hofladen und Jause(mit Kuchen, Nudel-/Gemüsesalat oder Aufstrichbroten)und danach im dortigen Seminarraum, ab ca. 16.30h
Zwei Vorträge mit Diskussion zum Thema:
„WIE WIR ZU PATIENTEN GEMACHT WERDEN“, und„WISSENSWERTES ÜBER IMPFUNGEN“
von Ingrid WEBER, Aktivistin für Gesundheitsförderung und Bewußtseinsarbeit.
Dabei wird es vor allem um die Frage gehen, wieso es trotz jahrzehntelanger unvorstellbarerMilliardenaufwendungen für die sogenannte „Forschung“ heute praktisch keinen gesundenMenschen mehr gibt und wie dies wieder anders werden könnte.
Ende des Treffens: ca. 18.30h







2016-06-11

Klageschrift der FPÖ zur Anfechtung des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl vom 22. Mai 2016 (152 Seiten)



Nun ist der Verfassungsgerichtshof Österreich aufgefordert durch sein Urteil Neuwahlen zu ermöglichen und den Wählern ihr Recht auf freie und geheime Wahlen zurückzugeben!
Artikel 60 Abs 1 B-VG:

(1) Der Bundespräsident wird vom Bundesvolk auf Grund des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Wahlrechtes der zum Nationalrat wahlberechtigten Männer und Frauen gewählt; stellt sich nur ein Wahlwerber der Wahl, so ist die Wahl in Form einer Abstimmung durchzuführen. Art. 26 Abs. 5 bis 8 ist sinngemäß anzuwenden.

 Die sehr gut formulierte Wahlanfechtung des früheren Justizministers Dr. Böhmdorfer enthält u.a. folgende Textpassage (Seite 6 der Klageschrift):

"..... Hätten sich bloß 15.432 Wähler - dies sind lediglich 0,35 % der gültig abgegebenen Stimmen bzw. 0,24 % der Wahlberechtigten - anders entschieden, so wäre das Gesamtergebnis umgekehrt ausgefallen."
Diese Einschätzung teilte ja auch Inge Rauscher jüngst der Presse mit, was auch von der Schweizer Wochenzeitung "Zeit-Fragen" veröffentlicht wurde.




Kommentar von Inge Rauscher, Obfrau der "Initiative Heimat & Umwelt" und Sprecherin des überparteilichen EU-Austritts-Personenkomitees:

WAHLANFECHTUNG DER BUNDESPRÄSIDENTENWAHL SEIT GESTERN ONLINE VERFÜGBAR - demokratiepolitischer Skandal ersten Ranges aufgedeckt!


Gestern hat die FPÖ den Volltext der Wahlanfechtung (über 150 Seiten) online gestellt, und zwar unter dem Link

Was darin im Detail vom früheren Justizminister Dr. Böhmdorfer als Verfasser der Anfechtungsschrift  aufgezeigt wird, muß jedem Demokraten die Haare zu Berge stehen lassen und offenbart ein erschreckendes Zustandsbild vor allem bei der gesamten Handhabung und Auszählung derBriefwahlkarten. Ein derartiges Ausmaß an "Verfehlungen" und vor allem der zeitliche Ablauf der Geschehnisse am Wahltag selbst und am Tag danach, dem Tag der Auszählung der Briefwahlkarten, kann unmöglich nur "Zufall" oder "Schlamperei" sein.

Wenn der Verfassungsgerichtshof die Stichwahl für das höchste Amt des Staates trotz der dokumentierten, massiven Gesetzesverletzungen nicht zur Gänze aufhebt und diese Wahl nichtwiederholen läßt, wäre das ein demokratiepolitischer Skandal ersten Ranges! Es geht dabei erst in zweiter Linie darum, welche Partei bzw. welcher Bewerber um das Amt dadurch geschädigt wurde, in erster Linie geht es dabei um die Demokratie insgesamt.Dies vor allem vor dem Hintergrund der Tatsache, wie knapp der offiziell ausgeworfene (das Wort "tatsächlich" kann man jetzt dafür nicht mehr verwenden) Stimmenanteil war,  der  die von der an totalitäre Systeme erinnernden  Einheitsfront (alle gegen einen) herbeigeführte "Entscheidung"  brachte:

"Hätten sich bloß 15.432 Wähler - dies sind lediglich 0,35 % der gültig abgegebenen Stimmen bzw.0,24 % der Wahlberechtigten - anders entschieden, so wäre das Gesamtergebnis umgekehrt ausgefallen." (Zitat aus der Anfechtungsschrift)

Es möge jeder, der die sehr fundierte  Anfechtungsschrift studiert,  die von höchstem allgemeinen politischen Interesse ist, die dort dokumentierten "Ungereimtheiten" mit dieser extrem niedrigen Stimmenanzahl, die - angeblich - den Ausschlag gab, in Beziehung setzen. Wenn eine solche "Entscheidung" vom Verfassungsgerichthof hingenommen wird, dann wird es in Österreich sehr "finster"!

Aus der Klage:

Am 24.04.2016 hat der erste, am 22.05.2016 der zweite Wahlgang für die Wahl zum ös­terreichischen Bundespräsidenten stattgefunden. Der mit dem vorliegenden Schriftsatz angefochtene zweite Wahlgang war dabei von Unregelmäßigkeiten überschattet, wie man sie in Österreich bei bundesweiten Wahlen in dieser Form bisher nicht gekannt hat. Die unterlaufenen Fehler reichen weit über den vorliegenden Anlassfall hinaus, denn sie zeigen eine derart mangelnde Gesetzestreue der Wahlbehörden, die dem Selbstver­ständnis Österreichs als Rechtsstaat nicht zu entsprechen vermag. Sogar der scheidende Bundespräsident Dr. Heinz Fischer sah sich vor diesem Hintergrund dazu veranlasst, von einem "unakzeptablen Nichteinhalten klarer Rechtsvorschriften" zu sprechen.'
Neben unzähligen Detailfehlern bei Abhaltung der Wahl, die zumindest von einem mangelnden Bemühen der Wahlbehörden um Einhaltung der Verfahrensvorschriften zeugen, haben sich in die Abhaltung der Wahl offenbar flächendeckend Usancen einge­schlichen, die in klarem Widerspruch zur verfassungsrechtliche sowie völkerrechtlich3 verankerten Garantie der Abhaltung von freien und geheimen Wahlen stehen. Denn nicht anders ist zu erklären, dass — bei der an sich bestehenden Verpflichtung zur Ge­heimhaltung des Abstimmungsverhaltens bis zum Schluss der Wahl — bereits ab dem Vounittag des Wahltages Auszählungsergebnisse durchsickerten und das Wahlverhalten der noch nicht bei der Wahl erschienenen Wähler beeinflussen konnten. Nur exempla­risch sei erwähnt, dass die APA ab 14:31 echte Auszählungsergebnisse durch ihrer Aus­sendunden verbreitet hat.
Ähnlich gravierend ist auch die bei der angefochtenen Wahl verbreitet anzutreffende Praxis der Wahlbehörden, die Vorschriften über die korrekte Behandlung der Wahlkar­ten schlichtweg zu ignorieren. Offenbar aus Gründen der "Arbeitserleichterung" werden vor Schluss der Wahl die Wahlkarten nach Belieben vorsortiert oder gar geöffnet und ausgezählt. Dies, obwohl der Zweck der diesbezüglichen Verfahrensvorschriften ganz klar darauf ausgerichtet ist, bei dem besonders manipulationsgefährdeten Instrument der Briefwahl einer möglichen Manipulation gezielt vorzubeugen. Dieser Zweck wurde bei der angefochtenen Wahl über weite Strecken unterlaufen. Dass bei der vorliegenden
1       Tageszeitung               "Die               Presse"               vom               02.06.2016,                                abrufbar               unter
ren?direct=5003068&_vl_backlink=/home/politik/innenpolitik/5003068/index.do&selChannel=&from=ar ticlemore.
2               Insb Art 60 Abs 1 B-VG und Art 3 des 1. ZPEMRK.
3           Insb Art 8 Staatsvertrag von Wien.


Wahl die Wahlkarten nicht bloß eine Randerscheinung, sondern im Ergebnis der aus­schlaggebende Faktor waren, bedarf wohl keiner näheren Erörterung.
Gerade wenn von den Meinungsforschern ein knappes Ergebnis erwartet wird und/oder sich ein solches — wie im vorliegenden Fall — auch tatsächlich einstellt, kommt jeder —auch geringer - Beeinflussung eine wahlentscheidende Bedeutung zu. Laut offizieller Kundmachung der Bundeswahlbehörde war der Ausgang der Wahl auch denkbar knapp. Von 4.472.171 gültig abgegebenen Stimmen entfielen
2.220.654          auf Ing. Norbert Hofer
2.251.517            auf Dr. Alexander Van der Bellen.
Die beiden Kandidaten trennen daher lediglich 30.863 Stimmen. Hätten sich bloß 15.432 Wähler — dies sind lediglich 0,35% der gültig abgegebenen Stimmen bzw 0,24% der Wahlberechtigten — anders entschieden, so wäre das Gesamtergebnis umgekehrt ausgefallen. Es bedarf keiner weiteren Erörterung, dass bei einem derart knappen Er­gebnis schon Kleinigkeiten für den Ausgang der Wahl entscheidend sein können.
Umso erstaunlicher ist, dass sich die Wahlbehörden darum offenbar keine großen Sor­gen machten. Wenn — wie es der frühere Bundespräsident Dr. Karl Renner formuliert hat — das Wahlrecht die "Visitenkarte des Staates" darstellt,4 so kann und darf allerdings eine mit solchen Verfahrensfehlern behaftete Wahl des Bundespräsidenten in Österreich nicht Bestand haben. Nicht, weil die Wahl vom Ergebnis her nicht akzeptabel wäre, sondern weil den Wählerinnen und Wählern ein gesetzmäßiger Ablauf der Wahl ge­schuldet ist, und diese Schuld bei der hier angefochtenen Wahl vom Staat in keiner Weise eingelöst wurde.

Da die österreichische Verfassung ein Aufgreifen der im Folgenden aufgezeigten Fehler und — gesetzlichen — Strukturmängel nur aus Anlass einer konkreten Wahlanfechtung erlaubt, steht ein anderer Weg der Geltendmachung dieser Fehler zwecks Bereinigung der Rechtslage für die Zukunft nicht offen. Den Wählerinnen und Wählern ist diese Be­reinigung — und vor allem auch ein Vorbeugen gegen weitere Verschlechterungen der Wahlbehördenpraxis — für die Wiederholung des zweiten Wahlganges sowie auch für die Zukunft aber jedenfalls geschuldet.