2014-06-13

Zum Gedenken an Univ.- Prof . Dipl.-Ing. Dr. Hans Peter Aubauer


                                                                  



Voll Trauer über den schmerzlichen Verlust, aber tief dankbar für die Widerstandsarbeit gegen die EU nehme ich Abschied von Univ.- Prof. Dipl.-Ing. Dr. Hans Peter Aubauer (1939-21.4.2014). Seine Arbeit und sein Mut wird mir immer eine Hilfe im Kampf für ein freies und neutrales Österreich sein.


Einige Schriften:
Naturwissenschaftliche Erkenntnisse und ihre Grenzen 


Demokratie braucht Ressourcenneutralität
und Bevölkerungsautonomie
Hans P. Aubauer

                                  Feldkirch, am 6. September 2009
               Ressourcenneutralität meint, kein Ressourcenverbrauch auf Kosten anderer Länder. Bevölkerungsautonomie meint, keine Geburtenraten auf Kosten anderer Länder. Denn die Freiheit zur demokratischen Selbstbestimmung darf nicht dieselbe Freiheit anderer Länder einschränken. Insbesondere darf keinem Land die Verfügungsgewalt über seine eigenen Ressourcen, seine Nahrung, Energie, Rohstoffe entrissen werden. Sie sind die natürliche Existenzgrundlage. Kein Land darf enteignet werden, gezwungen werden, seine Leben spendenden Ressourcen auszuführen, außer gegen gleichwertige Ressourceneinfuhren. Daraus folgt aber die Unverträglichkeit eines Überschusses von Ressourceneinfuhren mit demokratischer Freiheit.

Die Ressourcenneutralität
               20% der Weltbevölkerung verbrauchen 88% der Naturressourcen, produzieren 75% der Schadstoffe und Abfall, gewinnen daraus 85% des Einkommens und Geldes mit dem sie die 88% der Ressourcen kaufen. Dass die Reichen die Ressourcen der Armen bestenfalls mit dem Geld erwerben, das sie aus der Ressourcenverwertung gewinnen, genügt nicht als Rechtfertigung für diesen Raub an Lebenschancen. Denn ihrer natürlichen Existenzmöglichkeiten beraubt, geraten die Ressourcengeberländer in Not, Elend und hohe Geburtenraten. Die Bevölkerung wächst schneller, als die Wirtschaft wachsen kann. Damit steigt die Armut und dies beschleunigt das hohe Bevölkerungswachstum. Beide schaukeln einander gegenseitig hoch (eine „Malthus Falle“, im Internet unter: „malthusian trap“). Als verzweifelter Ausweg erscheint eine Einwanderung in reiche Länder, wodurch aber nicht nur der Wohlstand, sondern auch der Ressourcenverbrauch der Einwanderer ansteigt. Der ungerechte Ressourcenstrom von den armen in die reichen Länder bewirkt einen unsinnigen gleichgerichteten Migrationstrom. Unsinnig, weil jeder Einwanderer entweder den Ressourcenstrom anhebt, oder den individuellen Wohlstand im Zielland absenkt. Denn ein und dieselbe begrenzte Ressourcenmenge muss unter mehr Menschen aufgeteilt werden. Die Eingewanderten nutzen die Ressourcen ihres Herkunftslandes nicht direkt in diesem, sondern indirekt im Zielland, in das die Ressourcen hin geflossen sind. Sie wandern mehr oder weniger den Ressourcen und damit dem Möglichkeiten nach, aus ihnen Wohlstand zu erarbeiten, ein Rückfall in das Zeitalter der jagenden und sammelnden Nomaden.
              Die Ressourcenneutralität entzieht dieser Absurdität die Basis: Die reichen Länder kommen nach einem Übergang mit den eigenen Ressourcen aus und mit jenen, die sie mit ihnen einhandeln können. Wenn etwa mit Bananen die Fläche eines äquatornahen Landes genutzt wird, wird dessen Bürgern eine gleichwertige eigene Fläche zur Verfügung gestellt. Erreicht wird dies beispielsweise durch eine schrittweise zunehmende Besteuerung der Ressourcen sowie des in den Importen enthaltenen grauen Ressourcenanteils. Eine Besteuerung, die aufkommensneutral ist, weil die dabei aufgebrachten Mittel verwendet werden, um bisherige Steuern um ein und denselben Betrag pro Kopf zu senken, oder diesen Betrag zurückzuzahlen. Die reichen Länder leisten auf diese Weise ihren Beitrag zum Abbau des Wohlstandsgefälles zu den armen Ländern. Sie lassen diesen ihre eigenen natürlichen Ressourcen und liefern ihnen kostenfrei das Wissen, um daraus möglichst viel Lebensqualität zu gewinnen.
             Der zur Demokratie nötige Freiraum kann nur außerhalb des sich gefährlich verschärfenden globalen Verteilungskampfes um rasch knapp werdende Naturressourcen gefunden werden. Demokratie und die gewaltsame „Sicherung von Ressourcenimporten“ schließen einander aus. Die Ressourcenneutralität ermöglicht dagegen die militärisch, politische Neutralität.

Die Bevölkerungsautonomie
                Die Ressourcenneutralität ermöglicht aber auch die Bevölkerungsautonomie, die Freiheit jeder Bevölkerung demokratisch über die Maßnahmen entscheiden zu können, von denen ihre zukünftige Größe abhängt. So könnte die Bevölkerung etwa anlässlich der regelmäßig stattfindenden Parlamentswahlen gefragt werden, um wie viele jährliche Prozent sie wachsen oder schrumpfen will, und dies nach ausführlicher chancengleicher Diskussion der Vor- und Nachteile der zur Wahl stehenden Optionen. Die schwierige Absenkung der Nutzung der Naturressourcen auf das Angebot des eigenen Landes (auf die Ressourcenneutralität) muss mit der Möglichkeit der Wahl zwischen den Alternativen einhergehen, ob Wenige individuell über viele Ressourcen verfügen wollen oder Viele über wenige.
               Wohlstand (noch besser Wohlbefinden) lässt sich nur durch menschliche Arbeit aus diesen Naturressourcen gewinnen. Und wenn ein Land mit nur wenigen natürlichen Ressourcenvorkommen gesegnet ist, dann hängt das Wohlbefinden vor allem von der Qualität dieser Arbeit ab, von der Bildung, dem Einfallsreichtum und der Tüchtigkeit seiner Bevölkerung. Deshalb muss ihre Mehrheit nicht nur wählen können, wie viele immigrieren, sondern auch wer. Derzeit wandern im Mittel weniger Qualifizierte ein, und hoch Qualifizierte aus. Das Potential zur Schaffung von Wohlbefinden sinkt: Weil die Qualifikation Eingewanderter oft auch nach mehreren Generationen nicht angehoben werden kann und weil die Effizienz der Schulen wegen der Überlastung mit Integrationsaufgaben abnimmt. Und die Einwanderung hoch Qualifizierter aus armen Ländern ist ungerecht, weil sie in ihren Herkunftsländern bitterlich fehlen.
              Es darf keinen Vorteil bringen, wenn Länder mehr als die eigenen Naturressourcen verbrauchen oder wenn sie mehr Menschen in die Welt setzen, als von ihnen getragen werden können, sodass sie auswandern müssen. Im Einklang mit dem Verursacherprinzip müssen selbst verursachte Lasten auch selbst getragen werden und dürfen nicht auf andere Länder abgewälzt werden. Diesem Territorialprinzip, der Eigenständigkeit kleiner, überschaubarer, beherrschbarer und daher demokratischer Einheiten, steht das immer dominanter werdende Globalprinzip entgegen:

Territorial- statt Globalprinzip
             Insbesondere seit den Schrecken des letzten Weltkriegs wird es unter der täuschenden Flagge „globaler Grundfreiheiten“ vorangetrieben. Während Franklin D. Roosevelt in seiner achten „State of the Union Adress“ vom 6. Jänner 1941 noch eine politische Ordnung entwarf, die auf „Vier Grundfreiheiten“ zur Meinungsäußerung, zur Religion, sowie von Not und Furcht – überall in der Welt – aufbaut, findet sich in seiner mit Winston Churchill am 1. August 1941 beschlossenen „Atlantik Charta“ bereits folgender vierter Grundsatz: „…alle Staaten,….(sollen) gleichermaßen Zutritt zum Handel und zu den Rohstoffen der Welt erhalten, um zu wirtschaftlichem Wohlstand zu gelangen…“. In seiner Rede an der Universität in Zürich vom 19. September 1946 entwarf dann Churchill die Vision „Vereinigter Staaten von Europa“. Aus dieser Vision ist inzwischen die Europäische Union (EU) geworden, getragen von „Vier Grundfreiheiten“ der Niederlassung und des Verkehrs von Kapital, Waren und Diensten, die aber schon gar nichts mit denen Roosevelts zu tun haben. Im Einklang mit Ihnen hebt die „Raw Materials Initiative” 2008 der EU hervor, dass :…”die Sicherung eines zuverlässigen und ungestörten Zugangs zu Rohstoffen ein zunehmend wichtiger Faktor für die Konkurrenzfähigkeit der Union … sei…“; oder: “… Die Tatsache dass sich einige wichtige Rohstoffquellen in Teilen der Welt befinden, die keine Marktwirtschaft haben, oder politisch bzw. ökonomisch instabil sind, stellt besondere Risiken dar…“; oder die EU Handelsstrategie “Global Europe” 2006: „… Hohe Priorität muss es sein mit den Beschränkungen des Zugangs zu Ressourcen, wie Energie, Metallen (…) primären Rohstoffen fertig zu werden…“:           
           Es gilt sich die Ressourcen der Länder der Welt anzueignen - mit allen Mitteln. Dass es dort Menschen gibt, die die eigenen Ressourcen zum Leben brauchen, wird ignoriert. Die gefährlich harmlos klingende Parole: „…Allen Staaten den Zutritt zu den Rohstoffen der Welt erhalten…“ untergräbt das Recht jedes Staates auf die eigenen Ressourcen. Sie wird von den Mächtigen dieser Welt gepredigt, weil sie in der Lage sind, lästige Konkurrenten der Ausbeutung der Ressourcen zu verdrängen und diese an sich zu reißen.
           Jeder zweite in der EU verspeiste Fisch wird in auswärtigen Gewässern gefangen, meist an den Küsten Afrikas, wo er zur Grundnahrungsversorgung gehört. Nachdem EU-Fischtrawler die Küsten Somalias leer gefischt hatten und sich aus der Gegenwehr der dadurch einkommenslos gemachten Fischer die Piraterie entwickelt hatte, wird allein diese Piraterie militärisch bekämpft und die Raubfischerei der EU nun auch auf die Küsten Westafrikas ausgedehnt. Zudem wird Afrika als Müllhalde und Absatzmarkt missbraucht und Schritt für Schritt seiner Lebensmöglichkeiten beraubt. EU-Abfall, wie Elektronikschrott wird unter Umgehung aller EU-Normen „entsorgt“, um die Kosten ihrer Einhaltung zu umgehen. EU-Nahrungsmittel werden auf afrikanischen Märkten weit unter den Preisen angeboten, zu denen dies die dortigen Kleinbauern können.
            Eigenstaatlichkeiten oder Demokratien sind all dem im Wege. Sie sind „abzuschaffen“, wenn sie etwa gemäß der zitierten EU Dokumente keinen zuverlässigen und ungestörten Zugang zu ihren Rohstoffen ermöglichen, etwa dadurch, dass sie „keine Marktwirtschaft haben“, oder „politisch bzw. ökonomisch instabil sind“. Oder man errichtet mehr oder weniger gewaltsam von außen korrupte Regierende, die die freie Ausbeutung der Rohstoffe des Landes gegen den Willen der eigenen Bevölkerung ermöglichen. Wobei vor allem das militärisch mächtigste Land mit schlechtem Beispiel vorangeht: Es verschwendet besonders viele Ressourcen anderer Länder und hat in den letzten beiden Jahrhunderten durchschnittlich jedes zweite Jahr in anderen Ländern interveniert oder sie gewaltsam militärisch angegriffen, ohne dass dies als Verteidigung rechtfertigbar war. Mehrmals wurden dabei demokratisch gewählte Staatsverantwortliche durch Diktatoren ersetzt. Wenn dieses Globalprinzip Schule macht, führt es geradewegs in die globale Selbstauslöschung. Ausgehend von friedlichen, selbstgenügsamen und ressourcenneutralen Keimzellen ist das Globalprinzip aufzulösen!


Volksentscheide mit Informationsausgewogenheit
Hans Peter Aubauer


Einleitung
Die indirekte Parteiendemokratie gerät auch in Österreich in den de­struktiven Einfluss der Medien, in die Abhängigkeit von Lobbys und auch deswegen immer mehr außer Kontrolle, vor allem weil das kon­trollierende Korrektiv des Souve­räns, des Volkes, zunehmend aus­geschaltet wird. Die Volksvertreter vertreten nicht mehr die Interessen des Volkes, kennen sie gar nicht, in­teressieren sich nicht für sie, finden sie eher störend und haben die Ein­flussmöglichkeit des Volkes auf die Politik insbesondere durch den Sou­veränitätsabbau zugunsten der Euro­päischen Union undemokratisch zurück gedrängt. Undemokratisch, weil es grundsätzlich keine demo­kratische Möglichkeit geben kann, die Demokratie einzuschränken oder
gar abzuschaffen! Ganz entspre­chend der indirekt demokratischen Möglichkeit die Ausübung der Souveränität durch Regierende in wiederkehrenden Wahlen zu über­prüfen, müsste zumindest auch die EU-Mitgliedschaft Österreichs re­gelmäßig evaluiert werden. Das Volk müsste nach einer ausgewogenen Diskussion gefragt werden, ob es mehrheitlich mit der bisherigen Mit­gliedschaft so einverstanden ist, dass sie fortgesetzt werden soll.
Zunehmend wird dagegen bequem indirekt demokratisch über die Köpfe der Menschen und gegen ihre mehrheitlichen Interessen entschie­den, wodurch die Menschen je nach Temperament in die Resignation, in das Aufbegehren oder bestenfalls in das Desinteresse getrieben werden —ganz im Interesse der Machthaber. Weil die Orientierung am Volks‑
willen durch die stabilisierende Rückkoppelung der Bevölkerung zwischen den Wahlgängen fehlt, ist das Machtviereck aus Parteien, Me­dien, Lobbys und der Europäischen Union instabil. Es droht in unbe­herrschbare Konflikte, in die Unre­gierbarkeit und damit in die Versuchung abzugleiten die letzten demokratischen Elemente zu besei­tigen und sie durch polizeistaatliche zu ersetzen. So entstehen Diktaturen. Formal existiert in Österreich das Volksbegehren. Von den Bürgern mühevoll erarbeitete Volksbegeh­rensergebnisse bleiben aber auch dann ohne Wirkung, wenn sie be­achtlich sind. Formal gibt es auch eine Volksabstimmung. Das österrei­chische Volk wurde aber bei der we­sentlichsten Abstimmung über seinen EU-Beitritt im Jahr 1994 durch eine Propagandakampagne ir­regeführt. Zu weiteren drastischen Einschränkungen der österreichi­schen Souveränität, etwa durch den Lissabon Vertrag wurde die Bevöl­kerung gar nicht mehr gefragt. For­mal gibt es das Bürgerbegehren der EU. Es demonstriert aber nur die Überheblichkeit gegenüber den Be­völkerungen. Faktisch bietet die Po­litik der Bevölkerung keinerlei direkt demokratische Kontrollmöglichkei­ten.
Die auf die Politik übermächtig her­einbrechenden Herausforderungen -eine sozial verträgliche Reduktion der Belastung der Natur auf ihre Be­lastungsgrenze - der Ausstieg aus globalen Ressourcenverteilungs­kämpfen - die nationale Bewältigung des weltweiten Bevölkerungs-, Kon­sum- und Kapitalzuwachses - die Rettung des eigenen Entscheidungs­spielraumes bei gleichzeitig wach­sendem Globalisierungsdruck - diese Herausforderungen sind jedenfalls nur mit einer „direkt demokratisch kontrollierten indirekten Demokra­tie" zu bewältigen, also einer indi­rekten Demokratie zusammen mit Volksentscheiden, vor denen ausrei­chend und ausgewogen diskutiert sowie informiert wird: Volksent­scheide weitgehend nach Schweizer Vorbild und die vorbereitenden Dis­kussionen etwa nach dem Vorbild der „Regierungskampagne Kern­energie" vor der Volksabstimmung im Jahr 1978 und durchaus nach dem Vorbild der gerade stattfinden­den öffentlichen Diskussionen um das Projekt Stuttgart 21. Nur erwäh­nen möchte ich hier den Vorschlag einer „liquid democracy"1, die die neuen elektronischen Kommunikati­onsmöglichkeiten zu einer Misch‑
form von indirekter und direkter De­mokratie nutzt.
Zu den Volksentscheiden
Erstens - durchaus entsprechend der Schweizer Bundesverfassung sollte geregelt werden, welche Art von Gesetzen, Staatsverträgen und ande­ren Sachfragen zwingend einer Volksabstimmung (einem obligatori­schen Referendum) unterstehen (z. B. Verfassungsänderungen, Ein­schränkungen der Souveränität oder der Neutralität, ausländische Kampf­einsätze).
Zweitens - die übrigen Gesetze sol­len einem fakultativen Referendum unterliegen, d.h. innerhalb von drei Monaten nach der Verabschiedung eines Gesetzes oder einer Gesetzes­änderung durch das Parlament kön­nen 50.000 Stimmberechtigte mit ihrer Unterschrift eine Volksabstim­mung verlangen, in der sie der Verabschiedung oder Änderung zu­stimmen oder sie verwerfen.
Drittens - in Anlehnung an das In­strument der Schweizer Volkinitia­tive sollten Volksbegehren ohne inhaltliche Einschränkung (auch über die Änderung der Verfassung oder von Staatsverträgen), die von mindestens 100.000 Stimmberech­tigten unterschrieben werden, inner­halb einer geeigneten Frist nach Einreichung der Unterschriften einer Volksabstimmung unterzogen wer­den, deren Mehrheits-Ergebnis bin­dend ist.
Zur Informationsausgewogenheit vor Volksentscheiden
Es geht schlicht darum als Norm ein­zuführen, wozu die Politik bisher als direkt demokratischer Ausweg aus indirekt demokratischen Sackgassen gezwungen wurde: Ausführliche, ge­genüber den Kontrahenten chancen­gleiche, tief in Sachdetails gehende, ergebnisoffene Diskussionen (u. a. mit der „Nulloption" bei Bauprojek­ten) in aller Öffentlichkeit unter Ausnützung der elektronischen Möglichkeiten wie des Internets. Die
Medien werden dabei gesetzlich ver­pflichtet, den Befürwortern und Gegnern (unabhängig von ihrer Fi­nanzausstattung) gleiche Möglich­keiten zu geben, sich an die Öffentlichkeit zu wenden. Ganz in Übereinstimmung mit der dem Ge­meinwohl verpflichteten Pressefrei­heit können sie entweder nichts berichten oder auch völlig einseitige Berichte bringen, solange sie der Ge­genmeinung ebenso viel Argumenta­tionsraum einräumen. Vor der Kernkraft-Volksabstimmung im Jahr 1978 gab es genau diese ausgewo­gene Berichterstattung. Die Politik sah sich zum öffentlichen Gespräch über die Inbetriebnahme eines schlüsselfertigen Kernkraftwerkes gezwungen, genau wie gerade jetzt im Stuttgarter Rathaus über die Fort­setzung des vier Milliarden Euro Bahnprojektes Stuttgart 21. Ge­zwungen, weil das Zwentendorfer Kernkraftwerk und der Stuttgarter Bahnhofsumbau indirekt demokra­tisch ohne direkte Zustimmung der Bevölkerung beschlossen wurden und der so provozierte Bevölke­rungswiderstand das Gespräch zwi­schen den Kontrahenten zusammen mit ihren Fachleuten ertrotzte. Das sieben Milliarden Euro teure Schweizer Bahnprojekt des St. Gott­hard Tunnels wurde dagegen schon vor seiner Inangriffnahme geeignet diskutiert und in zwei Volksabstim­mungen 1992 und 1994 direkt de­mokratisch von der Bevölkerung beschlossen. Konfliktlos und zum offensichtlichen Allgemeinwohl der Schweiz, aber auch Österreichs ist es inzwischen in Fertigstellung.
Eine chancengleiche Diskussion vor Volksentscheiden entkräftet die Kritik an der direkten Demokratie
Das wesentliche Argument gegen die direkte Demokratie ist die angeblich mangelnde Qualifikation der Bevöl­kerung. Sie könne keine komplizier­ten Entscheidungen treffen. Schon die Schweizer Erfahrungen zeigen aber das genaue Gegenteil. Erst in einer gründlichen, kontroversen und öffentlichen Diskussion, in der alle Meinungen, Interessen, aber auch der ganze verfügbare akademische Sachverstand vertreten ist, entsteht das Wissen über die Lösung kom­plexer Fragestellungen, die der ge­genwärtigen, aber auch zukünftigen Bevölkerungsmehrheit dient. Sach­verständige der einen Seite werden öffentlich der Kritik von Fachkolle­gen der anderen Seite ausgesetzt, die die Bevölkerung in das Gespräch einbringt. Professoren oder Inge­nieure werden zu einer verständli­chen und überzeugenden Sprache gezwungen. Die Dominanz der Ent­scheidungen immer derselben weni­gen protegierten Professoren im stillen Kämmerlein über die Mei­nungsbildung der Abgeordneten ver­schwindet — Abgeordnete, die nachweisbar den Inhalt dessen kaum kennen, über das sie entscheiden. Oft habe ich öffentliche Dispute erlebt, in denen Hausfrauen ihre professo­ralen Gesprächspartner gar nicht gut aussehen ließen.


Unsachlichkeiten der öffentlich aus­getragenen Auseinandersetzungen würden die Gesellschaft spalten. Dagegen weichen Polemik und Untergriffe in öffentlichen Ausein­andersetzungen zwangsläufig Sach­argumenten, weil sie entlarvt werden und ihre Urheber schwächen. Ob es den Befürwortern einer Entschei­dung in einer öffentlichen Argumen­tation gelingt, die Gegner zu überzeugen oder umgekehrt - in bei­den Fällen wird das Ergebnis von der Bevölkerungsmehrheit eher akzep­tiert, als wenn Bevölkerungsteile, wie in der indirekten Demokratie, von der Mitentscheidung ausge­schlossen werden.

Entsprechend einer weiteren Kritik könne die direkte Demokratie von Populisten und Volksverhetzern missbraucht werden. Schon Hitler habe seine verbrecherischen Be­schlüsse wie den Einmarsch in Österreich (1938) durch eine Volks­abstimmung legitimieren lassen. Das ist richtig, das österreichische Volk wurde bei seiner Abstimmung aber

durch eine Propagandakampagne ir­regeführt. Bekanntlich erstrebte der damalige Bundeskanzler Kurt A. J. J. Schuschnigg davor eine demokra­tischere Volksabstimmung über die Unabhängigkeit Österreichs, welche selbst von den damals illegalen So­zialdemokraten und Kommunisten unterstützt worden wäre. Die Natio­nalsozialisten vereitelten sie aber. Eine ausgewogene Information und Diskussion vor Volksentscheiden vermeiden das Abgleiten in Irratio­nalitäten und in die Abhängigkeit von Partikulärinteressen. Ausführli­che öffentliche chancengleiche Ge­genüberstellungen dienen dagegen gerade dazu einseitigen Hetzern den Boden zu entziehen. Unruhestifter und Lobbyisten haben auf die extrem kleine Anzahl von Menschen, die üblicherweise in der repräsentativen Demokratie entscheiden, einen viel größeren Einfluss, als auf eine breite öffentliche Kontroverse. So ist etwa auch keine direkt demokratische Einführung der Todesstrafe zu be­fürchten. Die Schweiz lebt seit über 150 Jahren mit direkter Demokratie und noch nie wurde über die Todes­strafe abgestimmt. Eine „Eidgenös­sische Volksinitiative „zur Rettung unserer Jugend: Wiedereinführung der Todesstrafe für Personen die mit Drogen handeln"" scheiterte 1985 bereits im Sammelstadium.

Kritisiert wurde die Schweizer Volksabstimmung „Gegen den Bau von Minaretten" vom 29. November 2009. Da sie kein Menschenrecht verletzt, ist sie ein gelungener Ver­such sich gegen die Aushöhlung des Nationalstaates durch die außerna­tionale Globalisierung zu wehren. Natürlich können auch direkt demo­kratische Entscheidungen falsch sein, wie für die Kernenergie in der Schweiz. Weil mehr Sachverstand und mehr von der Entscheidung be­troffene Menschen dabei mitwirken, liegt die Fehlerrate direkt demokrati­scher Entscheidungen aber weit unter der der indirekt demokrati­schen Entscheidungen.

Volksabstimmungen kosten angeb‑

lich übermäßig Zeit und Geld. Da­gegen wurde nachgewiesene, dass die direkte Demokratie (mit etwa fünf jährlichen Volksentscheiden) im Vergleich zur rein repräsentativen Demokratie zu politisch und ökono­misch effizienteren Lösungen führt. Die Volksabstimmungen über Bud­get- und Steuerfragen in der Schweiz bringen z. B. die vorbildliche Aus­gabendisziplin. Das Volk passt auf, dass sein mühevoll erarbeitetes Steu­ergeld nicht verschwendet wird. Und der Vergleich der Bahnprojekte Stuttgart 21 und St. Gotthard zeigt, wie zeit- und kostensparend direkte Demokratie sein kann.

Es existiert einfach keine vernünf­tige Alternative zur Demokratisie­rung der Gesellschaft eines Klein­staates mittels der dargestellten drei informationsausgewogenen Volks­entscheide, denen erstens ein Teil der Gesetzes- und Sachentscheidungen verpflichtend unterworfen wird (das obligatorische Referendum), Volks­entscheide, die zweitens alle politi­schen Gesetzeswerdungen mit der Unterstützung von 50.000 Stimmen kontrollieren können (das fakultative Referendum) und drittens bindende Volksabstimmungen über alle Sach­fragen, die 100.000 Stimmen initiie­ren können.

Dieser Vortrag wurde am 11.11.2010 von Univ. Prof. Hans Peter Aubauer im Parlament gehal­ten.

Vortrag am Kongress "Mut zur Ethik" in Feldkirch: 2008 und 2009
Zügelung des Kapitalismus4 >hier
Zur Entmündigung Österreichs durch die Annahme des EU-Reformvertrages ohne Volksabstimmung>>>klick
A. Univ.
 http://www.direktedemokratie.at/bb10.pdf 

 http://www.wien-konkret.at/politik/eu/vertrag-von-lissabon/kundgebung-ballhausplatz/aubauer/ 

- Prof . Dipl.-Ing. Dr. techn. Hans Peter Aubauer MSc. Biographie (Geboren 1939 in Graz) :
Wissenschaftliche Laufbahn: 1963: Diplom (Experimentelle Physik) an „Technischer Universität“ in Wien.
1968: Diplom- und Dissertationsabschluß (Theoretische Physik) an „University of Chicago“, Ill. U.S.A.
1978: Habilitation an „Universität“ in Wien (venia legende: „Experimentelle und theoretische Festkörperphysik“). Seither: „Umweltwissenschaft“ an der „Universität“ in Wien.
Beschäftigung: 1958: Endprüffeld der Fa. „Schrack“ in Wien (Starkstromanlagen).
1960: Forschungsabteilung der Fa. „C. Plath“ in Hamburg, Deutschland (Schiffselektronik).
1961: Forschungsabteilung der Fa. „Nuclide Analysis“ in State College, Pa. U.S.A. (Massenspektrometer).
Ab 1963: Lehrassistent an „Pennsylvania State University“ in State College, Pa. U.S.A. Ab 1962: Forschungsassistent an „University of Chicago“, Ill. U.S.A.
Ab 1968: Leiter einer Forschungsgruppe (Metalloptik) am „Max-Planck-Institut für Metallforschung“ in Stuttgart, Deutschland.
Ab 1971: Assistent am „II. Physikalischen Institut der Universität“ in Wien.
Seit 1978: Leiter der Arbeitsgruppe Umweltphysik am Institut für Materialphysik der Universität in Wien. Hans Peter Aubauer ist Physiker, 1939 geboren, aufgewachsen auf einem Bergbauernhof, Studium der Experimentalphysik an der Tech. Univ. Wien, der Theoretischen Physik an der Univ. Chicago USA, Forschungen am Max-Planck-Institut für Metallforschung in Stuttgart BRD, Habilitation über Festkörperphysik.
Zugang zum Thema über Erfahrungen in ertragsarmer Landwirtschaft und in lebensfeindlichen Großstädten, Forschung und Lehre an Univ. Wien über die komplexen Mensch/Naturwechselwirkungen, Zusammentreffen mit Konrad Lorenz in Tübingen, den Biologen in Wien und interdisziplinärer Forschung in Laxenburg. Engagement in Österreichischen und Internationalen Umweltkonflikten.

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