Die
Wahl zum EU-Parlament könnte illegal gewesen sein, vermuten
Staatsrechtler. Grund ist die Tatsache, dass Wähler mit doppelter
Staatsbürgerschaft zwei Stimmen abgegeben haben, wie der Spiegel
berichtet. Es sei elementar für Demokratien, dass jeder Bürger nur eine
Stimme habe, sagt etwa Hans-Jürgen Papier, früherer Präsident des
Bundesverfassungsgerichts dem Bericht zufolge. Sollte eine Prüfung des
Verfassungsgerichts ergeben, dass tatsächlich millionenfach doppelt
abgestimmt worden sei, "könnte dies zur Ungültigkeit der Wahl führen".
Ähnlich der Bonner Staatsrechtler Josef Isensee: "Die Legitimität
der gesamten Europawahl steht infrage". Das europäische Wahlrecht sei
"nur so hingepfuscht". Auch der Vorsitzende des
Bundestags-Innenausschusses Wolfgang Bosbach (CDU) kritisiert die
Wahlvorschriften als "rechtlich und politisch untragbar".
Das Problem wurde in Deutschland bekannt, als der
Zeit-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo zugab, wegen seiner doppelten
Staatsbürgerschaft zweimal gewählt zu haben, als Deutscher und als
Italiener. Der Spiegel schreibt, dass offenbar Millionen Bürger die
Möglichkeit hatten, doppelt abzustimmen.
Unterdessen sind bereits mehrere Einsprüche gegen die Wahl beim
Bundestag eingegangen, wie der Spiegel schreibt. Der
Wahlprüfungsausschuss muss nun beurteilen, ob es Unregelmäßigkeiten gab.
Falls er dies bejaht, müsste der Bundestag darüber abstimmen. Selbst
wenn der Bundestag alles absegnet, könnte noch das
Bundesverfassungsgericht angegangen werden
(Finanznachrichten.de)
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