an
Frau Bildungs- und Frauenministerin
Gabriele Heinisch-Hosek und
Herrn Wissenschafts- und
Wirtschaftsminister Dr. Reinhold Mitterlehner
Sehr geehrte Frau Ministerin
Heinisch-Hosek,
sehr geehrter Herr Minister
Mitterlehner!
Die
gegenwärtige öffentliche Diskussion zur sprachlichen Gleichbehandlung von
Frauen und Männern veranlasst die unterzeichneten Linguisten, Germanisten, Hochschul-,
Gymnasial- und Pflichtschullehrer, Journalisten
und Schriftsteller, aber auch andere Personen des Gesellschaftslebens, dringend
eine Revision der gegenwärtigen Vorschriften zu fordern. Es ist Zeit für eine
Rückkehr zur sprachlichen Normalität.
Die
derzeit durch den Frauenförderungsplan von oben her verordnete konsequente
getrenntgeschlechtliche Formulierung zerstört die gewachsene Struktur der
deutschen Sprache bis hin zur Unlesbarkeit und Unverständlichkeit. Man versuche
z. B. nur § 2 des Bundesgleichbehandlungsgesetzes zu lesen und zu verstehen. Die
Verpflichtung zur generellen getrenntgeschlechtlichen Formulierung führt
darüber hinaus dazu, dass manche Aussagen nun schlichtweg nicht mehr „politisch
korrekt“ formulierbar sind, z. B. Sätze wie „Frauen sind eben doch die
besseren Zuhörer“. Das Beispiel zeigt klar auf: Die verordneten
Vorschriften widersprechen zum Teil den Grundregeln unserer Sprache.
Sprache
dient nämlich sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form einzig und
allein der problemlosen Verständigung und nicht der Durchsetzung partikulärer
Interessen. Die trotz jahrzehntelanger intensiver Bemühungen gering gebliebene
Akzeptanz der feministischen Vorgaben muss zu denken geben:
- Laut jüngsten Umfragen lehnen 85 – 90 % der Bevölkerung die gegenwärtige Praxis der Textgestaltung im öffentlichen Bereich ab.
- Eine wissenschaftliche Untersuchung aus dem Jahr 2013 kam zum Ergebnis, dass in Printmedien nur bei 0,5 % von Aussagen, die auf beide Geschlechter bezogen sind, getrenntgeschlechtlich formuliert wurde.
Die
feministisch motivierten Grundsätze zur „sprachlichen Gleichbehandlung“
basieren auf einer einseitigen und unrichtigen Einschätzung der Gegebenheiten
in unserer Sprache. Das „generische Maskulinum“(z. B. Mensch, Zuschauer…)
zum Feindbild zu erklären und dessen Abschaffung zu verlangen, blendet die Tatsache
aus, dass unsere Sprache ebenso ein „generisches Femininum“ (z. B. Person,
Fachkraft…) und ein „generisches Neutrum“ (z. B. Publikum, Volk…)
kennt. Alle seit Jahrhunderten als Verallgemeinerungen gebrauchten Wörter
umfassen prinzipiell unterschiedslos beide Geschlechter. Die angeführten
Beispiele beweisen dies. Es kann also weder die Rede davon sein, dass das
jeweils andere Geschlecht nur „mitgemeint“ sei, noch dass das „generische
Maskulinum“ ein „geronnener Sexismus“ wäre und für die Unterdrückung der Frau
in der Sprache stünde. Die Sprachfrequenzforschung belegt ganz im Gegensatz
dazu überzeugend, dass der feminine Artikel „die“ in allen Arten von Texten um
ein Vielfaches häufiger repräsentiert ist als der maskuline Artikel „der“.
Folgende
aus den angeführten irrigen Grundannahmen entstandenen Verunstaltungen des
Schriftbildes sind daher wieder aus dem Schreibgebrauch zu eliminieren:
- Binnen-I, z. B. KollegInnen
- Schrägstrich im Wortinneren, z. B. Kolleg/innen
- Klammern, z. B. Kolleg(inn)en
- hochgestelltes „a“ bzw.
„in“ im Anschluss an bestimmte Abkürzungen,
z. B. Mag.a, DIin
Alle
genannten schriftlichen Verunstaltungen entsprechen einerseits nicht dem
derzeit gültigen „Amtlichen Regelwerk“ zur deutschen Rechtschreibung,
andererseits enthalten sie zum Teil grammatische oder sprachlogische Fehler und
können in den angebotenen Formen nicht unmittelbar gelesen werden. (Näheres
dazu ist in diversen Publikationen von Brühlmeier, Kubelik, Pohl u. a.
nachzulesen.) Darüber hinaus erscheinen die femininen Formen in solchen
Konglomeraten jeweils nur als „Anhängsel“ der maskulinen, wobei die maskulinen
Formen durch „Anhängsel“ ebenfalls entstellt werden – keines von beiden
Geschlechtern kann sich damit respektvoll angesprochen fühlen.
Auch
auf die Forderung, ausweichende Formulierungen zu suchen, ist zu verzichten,
weil der Schreiber durch krampfhaftes Suchen nach Ersatzformen häufig vom Wesentlichen
des Inhalts abgelenkt wird und andererseits der Leser durch gekünsteltes
Wortgut irritiert wird.
Außerdem
muss gewährleistet sein, dass durch die traditionsgemäße Anwendung
verallgemeinernder Wortformen die Verständlichkeit von Texten wieder den
Vorrang vor dem Transport feministischer Anliegen eingeräumt bekommt. Dies vor
allem im Hinblick auf
- Kinder, die das sinnerfassende Lesen erlernen sollen,
- Menschen, die Deutsch als Fremdsprache erwerben und
- Menschen mit besonderen Bedürfnissen (z. B. Blinde, Gehörlose, Menschen mit eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten)
In
Schulbüchern dürfen daher nicht länger sprachlich zerstörte Texte stehen wie
„Sie/Er verbindet ihr/ihm die Augen und führt sie/ihn an der Hand zu
ihrer/seiner Garderobe.“ In amtlichen Texten und Formularen dürfen nicht länger
entstellte Formulierungen zu finden sein wie „Unterschrift
ZeichnungsberechtigteR“.
Studenten
sollen in ihren wissenschaftlichen Arbeiten nicht länger höheres Augenmerk auf
das „richtige Gendern“ zu legen haben als auf den Inhalt ihrer Arbeit (siehe das
Interview mit Univ.-Prof. Dr. Rudolf
Taschner in „News“ 31/2013).
Sprache
war und ist immer ein Bereich, der sich basisdemokratisch weiterentwickelt: Was
die Mehrheit der Sprachteilhaber als richtig empfindet, wird als Regelfall
angesehen. Wo immer im Laufe der Geschichte versucht wurde, in diesen Prozess
regulierend einzugreifen, hatten wir es mit diktatorischen Regimen zu tun. Das
staatstragende Prinzip „Demokratie“ verbietet daher a priori sprachliche
Zwangsmaßnahmen, wie sie derzeit überhandnehmen. Ein minimaler Prozentsatz
kämpferischer Sprachfeministinnen darf nicht länger der nahezu 90-prozentigen
Mehrheit der Staatsbürger ihren Willen aufzwingen.
Der
Entwurf der ÖNORM A 1080, der die öffentliche Debatte zu diesem Thema ausgelöst
hatte, präsentiert einen Vorschlag, der die feministischen Anliegen maximal
berücksichtigt, aber andererseits eine Rückkehr zur sprachlichen Normalität
ermöglicht. Die Unterzeichneten plädieren daher mit Nachdruck dafür, diesen
Entwurf auch auf höchster politischer Ebene zu unterstützen und zur Grundlage
der Textgestaltung im öffentlichen Bereich zu erklären.
Aufschlüsselung nach den häufigsten
Berufsgruppen:
17 Universitätsprofessoren
12 Dozenten und Hochschullehrer
14 Autoren/Journalisten/Übersetzer
10 Juristen
124 Schulleiter oder
Lehrkräfte
1 Kommentar:
Hoffentlich hilft diese Aktion vor weiterer, vorsätzlicher Zerstörung unserer Sprache.
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