Ergebnisse der drei Volksbegehren:
Frauenvolksbegehren:
Zahl der Unterstützungserklärungen: 247.619, Zahl der Eintragungen:
234.287 Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen):
481.906
Zahl der Unterstützungserklärungen: 591.276, Zahl der Eintragungen:
290.293 Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen):
881.569
290.293 Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen):
881.569
Volksbegehren „ORF ohne Zwangsgebühren"
Zahl der Unterstützungserklärungen: 69.100, Zahl der Eintragungen:
251.139 Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen):
320.239
Zahl der Unterstützungserklärungen: 69.100, Zahl der Eintragungen:
251.139 Gesamtergebnis (Unterstützungserklärungen + Eintragungen):
320.239
Schon im Vorfeld dieses Ergebnisses erfuhr man von der Regierung, dass sie keine der drei Volksbegehren umsetzen werden. Keine für die Politik verbindliche Volksabstimmung ansetzen werden.
Erst im Jahre 2022 will man, wenn ein Volksbegehren über 900.000 Unterstützer erreicht, eine verbindliche Volksabstimmung zulassen.
Dazu Inge Rauscher: Für Volksbegehren, die zu Volksabstimmungen führen würden, eine Hürde von mindestens 900.000 mit Name und Adresse geleisteten Unterschriften zu verlangen, ist absurd. Das wären mehr als 14 % der Wahlberechtigten; in der Schweiz mit in etwa gleicher Bevölkerungsanzahl sind dies lediglich 100.000 Bürger! Von den 39 Volksbegehren der letzten 53 Jahre in Österreich erreichten gerade einmal drei mehr als 900.000 Stimmen!“
Beim Thema EU muß man sich fragen, welche Angst diese neue Regierung vor der tatsächlichen Volksmeinung und nicht jener von `Meinungsumfragen` haben muß, daß sie jetzt sogar zum de-facto VERBOT von Volksabstimmungen greifen will, die das gesamte EU-Recht betreffen; dies im klaren Wissen, daß rund 80 % aller Gesetzesbeschlüsse in Österreich von der EU vorgegeben werden. Darüber wollen Kurz und Strache Österreichs Bürgerinnen und Bürger gar nicht abstimmen lassen. Aber bei den unwichtigen Themen soll das `Subsidiaritätsprinzip` und eine (Rück-)Verlagerung in nationales Recht eingefordert werden; wobei auch dabei die reale Umsetzung in den (EU)-Sternen steht.“
Mit dieser Selbstknebelung im Regierungsprogramm
verstoßen Kurz und Strache groteskerweise sogar gegen geltendes
EU-Recht, in welchem die Möglichkeit zum EU-Austritt ausdrücklich im
EU-Gesamtvertrag festgehalten ist. Beide verstoßen aber damit auch gegen
die international abgesicherte "Wiener Vertragsrechtskonvention", die
jeden Austritt aus internationalen Verträgen - also auch den
EU-Verträgen - als selbstverständlich zulässig erklärt.
Inge Rauscher abschließend: "Wir haben es also mit einer
Regierung zu tun, die sich von vornherein in Geiselhaft der
plutokratisch gesteuerten EU begibt und dadurch nicht dem
österreichischen Staatsvolk dienen kann. (...) Protestaktionen gegen diesen
Hoch-Verrat am positiven Grundprinzip einer 'Direkten Demokratie nach
dem Muster der Schweiz' sind in Vorbereitung. Inzwischen sollten ÖVP und
FPÖ ihre Parteibezeichnungen überdenken: Die Kurz-ÖVP hat sich hiermit
endgültig vom VOLK verabschiedet und die FPÖ vom Wesen der FREIHEIT.“
Der Zuschauerdemokratie gehört eine Absage erteilt, den Parteien die Macht eingeschränkt!
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