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Univ. Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider
Nach Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG „wirkt
die Bundesrepublik Deutschland zur Verwirklichung eines vereinten Europas
bei der Entwicklung der europäischen Union mit, die demokratischen,
rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einem
diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren
Grundrechtsschutz gewährleistet“. Für die Republik Österreich gilt auf Grund der Bundes-Verfassungsgesetze nichts anderes und
kann nichts anderes gelten; denn diese
Grundsätze gehören zur Verfassung der Menschheit des Menschen, zur Verfassung, die mit dem Menschen geboren ist. Sie werden zudem
in Deutschland durch Art. 79 Abs. 3
GG in ihrer Unabänderlichkeit geschützt. Alle diese Grundsätze werden durch die
reale Europäische Union verletzt, nicht nur durch ihre Praxis, sondern
schon durch die Gründungsverträge. Diese
Union hat keine Chance, zum Recht zu finden.
Gegen das Recht kann die Union keine
politische Rechtfertigung finden. Aber sie ist auch wegen ihrer Größe auf Dauer
eine Gefahr für ihre Nachbarn, ja für die Welt. Sie zielt auf
einen zentralistischen Großstaat, der eine Großmacht neben den anderen Großmächten der
Welt sein soll. Großmächte gefährden als solche den Frieden. Kleine, weniger mächtige
Staaten sind stetig durch sie in ihrer Unabhängigkeit und Selbstbestimmung
bedroht. Die Ereignisse in der Ukraine an der Grenze der Russischen Föderation erweisen diese Gefahr.
Die Union ist aber auch eine ökonomische Gefahr für die
Menschen und Bürger. Binnenmarkt und
Währungsunion haben augenscheinlich schweren Schaden für sie angerichtet.
Das gilt aber auch für die anderen Politiken, zumal für die Agrarpolitik und
die Handelspolitik. Außer der verwaltungswirtschaftlichen Agrarpolitik folgen
alle diese Politiken einer unechten
Freihandelsdoktrin. Diese nährt den Kapitalismus nicht minder als den
Sozialismus. Das verbindet einen fragwürdigen Elitismus mit einem ebenso
fragwürdigen Egalitarismus.
Es ist somit rechtlich und politisch wie ökonomisch und
sozial geboten, die Europäische Union zu verlassen. Noch besser wäre deren
Auflösung und die Vereinigung der Staaten Europas zu einem Europa der Staaten,
zu einem Europa der Vaterländer, zu einer Republik der Republiken, dem „Föderalism freier Staaten“, wie Kant ihn in seiner
wegweisenden Schrift „Zum ewigen
Frieden“ vorgeschlagen hat. Zu diesem Europa gehört vor allem Rußland und dieses Europa kann kein Protektorat der
Vereinigten Staaten von Amerika sein.
Ausblick:
Ein
vereintes Europa muß nicht nur den unabänderlichen Strukturprinzipien der
nationalen Verfassungen, sondern vor allem der Verfassung der Menschheit des
Menschen, der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit im Sinne des
Weltrechtsprinzips des Art. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte genügen. Es
muß ein europäisches Europa sein. Ein solches kann um der Freiheit willen
nur eine
Republik der Republiken sein. Nur wirklich föderalisiert kann es dem demokratischen Prinzip genügen und dadurch Rechts- und Sozialstaatlichkeit wahren. Durch Verträge Rechtsverhältnisse unter den europäischen Nachbarn zu begründen ist um des Friedens willen Pflicht. Aber die Verträge müssen die Prinzipien des Rechts wahren, die uns die Aufklärung lehrt. Die Europäische Union braucht neue Verträge. Die Besten der Völker, von den Menschen gewählt, nicht von der Parteienoligarchie entsandt, müssen ein Vertragswerk erarbeiten, dem jedes einzelne Volk zuzustimmen vermag, das ein Europa der Völker durch die Menschen und für die Menschen schafft, die in einem solchen Gemeinwesen Bürger sein können.
Republik der Republiken sein. Nur wirklich föderalisiert kann es dem demokratischen Prinzip genügen und dadurch Rechts- und Sozialstaatlichkeit wahren. Durch Verträge Rechtsverhältnisse unter den europäischen Nachbarn zu begründen ist um des Friedens willen Pflicht. Aber die Verträge müssen die Prinzipien des Rechts wahren, die uns die Aufklärung lehrt. Die Europäische Union braucht neue Verträge. Die Besten der Völker, von den Menschen gewählt, nicht von der Parteienoligarchie entsandt, müssen ein Vertragswerk erarbeiten, dem jedes einzelne Volk zuzustimmen vermag, das ein Europa der Völker durch die Menschen und für die Menschen schafft, die in einem solchen Gemeinwesen Bürger sein können.
Der Verfassungsgerichtshof
Österreichs hat all die aufgeworfenen Rechtsfragen nicht entschieden. Er hat den
Bürgern Österreichs den Schutz ihres Rechts, den Schutz ihrer Freiheit,
den Schutz ihrer Souveränität versagt. Jetzt ist erneut das Volk der Österreicher aufgerufen, die
unabänderlichen Strukturprinzipien der
Verfassung Österreichs und dessen Baugesetze
wieder zur Geltung zu bringen. Eine solche Verteidigung des Rechts wird
zu einer neuen Integrationspolitik führen,
die das Rechtsprinzip achtet. Sonst
wird auch Österreich in einer Diktatur versinken,
die sich von der der Sowjetunion nicht wesentlich
unterscheiden wird. Die demokratieferne
Organisation der Europäischen Union ist dafür bestens gerüstet.
Für Souveränität der Völker,
für die Freiheit – in kleinen Einheiten
Mit der
Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion verliert Europa seine politische Kultur, nämlich Demokratie, Recht- und Sozialstaat und damit die
Freiheit der Bürger. Nur ein europäisches
Europa, ein Europa souveräner Völker kann ein Europa der Bürger sein. Wenigstens in Europa sollten wir die Kultur
der Freiheit nicht aufgeben. Bevormundung ist gegen die Menschheit des Menschen
gerichtet, Moralismus das Gegenteil
von Moralität. Die Welt muß so eingerichtet sein, daß alle Menschen in
Freiheit leben können, also in
freiheitlichen und demokratischen und darum souveränen Republiken, die
es nur in kleinen Einheiten geben kann. Darin
muß jedes Gemeinwesen sich in eigener
Verantwortung entfalten und vor der Intervention anderer geschützt werden – auch der vermeintlich humanitären, die regelmäßig als Schutzbehauptung für Eroberungen aus wirtschaftlichen Interessen
dient.
***
Die undemokratischen Strukturen der EU und deren mögliche Folgen habe ich immer wieder aufgezeigt.
Seit der finanziellen Entmündigung der Parlamente (ESM, Two- and Six-Pack) musste ich leider immer kritischer werden und habe daher unsere Mandatare und Regierenden vor weiteren indirekten anonymen Versklavungen gewarnt.
Die Auswege habe ich in der Neuauflage meines Buches ''Empörung in Europa - Wege aus der Krise" aufgezeigt.
Ich habe noch immer auf eine vernünftige Kurskorrektur gehofft. Die handlangende Mitorganisation eines Putsches in der Ukraine und die gegenwärtige Teilnahme an der Kriegshetzerei gegen den bekannten Willen der Bürger und Bürgerinnen lassen aber nur mehr die Variante des Austritts sinnvoll erscheinen. Zumindest ist die Bewirkung eines Volkbegehrens ein massiver Schuss vor den Bug des in den Untergang steuernden Schiffes.
Seit der finanziellen Entmündigung der Parlamente (ESM, Two- and Six-Pack) musste ich leider immer kritischer werden und habe daher unsere Mandatare und Regierenden vor weiteren indirekten anonymen Versklavungen gewarnt.
Die Auswege habe ich in der Neuauflage meines Buches ''Empörung in Europa - Wege aus der Krise" aufgezeigt.
Ich habe noch immer auf eine vernünftige Kurskorrektur gehofft. Die handlangende Mitorganisation eines Putsches in der Ukraine und die gegenwärtige Teilnahme an der Kriegshetzerei gegen den bekannten Willen der Bürger und Bürgerinnen lassen aber nur mehr die Variante des Austritts sinnvoll erscheinen. Zumindest ist die Bewirkung eines Volkbegehrens ein massiver Schuss vor den Bug des in den Untergang steuernden Schiffes.
Deshalb bitte ich Euch/Sie die beigeschlossene Unterstützungserklärung zu unterfertigen und auch an Freunde weiter zu reichen. Es fehlen noch 2.300 Unterschriften, die erreichbar sein müssten, wenn wir selbst die Mühe auf uns nehmen (in der Schweiz geht dies viel einfacher und öffentlich unterstützt) und andere überzeugen (Schneeballsystem).
Nähere Details sind Initiative Heimat und Umwelt abrufbar.
Nähere Details sind Initiative Heimat und Umwelt abrufbar.
Arbeitslose in der EU:
Aktuell findet in den Südstaaten der EU jeder zweite
Jugendliche und jeder vierte Erwachsene keine Arbeit. Und auch in den
restlichen EU-Ländern steigt die Arbeitslosenquote kontinuierlich an. Aus
diesem Anlass nimmt das Personenkomitee für das EU-Austritts-Volksbegehren –
allen voran der Ressourcenökonom Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer – Stellung zur
Lage am Arbeitsmarkt und übt an der derzeitigen EU-Arbeitsmarktpolitik Kritik:
„Weil die derzeitige EU-Politik gegen die Arbeitslosigkeit
geradezu zynisch naiv ist. Ich hoffe, sie ist naiv. Nämlich möglichst viel Geld
drucken und an die Banken geben und dann wird schon genügend Geld an die
Unternehmen durchsickern. Und diese werden mit den geringen Zinsen investieren.
Ein Unternehmer investiert nur dann, wenn er Zukunftsaussichten hat. Und wenn
wir jetzt betrachten, dass die Schere zwischen Arm und Reich immer stärker wird
und die Durchschnittseinkommen zurückgehen, dann werden die Zukunftsaussichten
nicht besser. Auch wenn wir den Leuten jetzt sagen, ihr werdet demnächst
Negativzinsen zahlen, damit sie ihr letzten Gerstl quasi in den Konsum stecken,
damit wir kurzfristig wieder Konsum ankurbeln.“
Kritisiert wird auch, dass Investitionen in Infrastrukturen
– wie etwa in den Straßenbau – nur kurzzeitig Entlastung bringen und zu keiner
langfristigen Senkung der Arbeitslosenquote führen können. Die Förderung von
Forschung, Innovation und Unternehmertum sowie die duale Ausbildung seien nützlich,
aber ebenfalls nicht ausreichend. Heinrich Wohlmeyer zeigt die möglichen
Lösungsvorschläge für eine zukunftsfähige Arbeitsmarktgestaltung auf:
„Wir werden in Zukunft weltweit mit Nahrungsknappheit zu
rechnen haben und werden unsere Landwirtschaft nach eher gärtnerischen Mustern
vielfältig umgestalten müssen. Das heißt, einen Arbeitskräftebesatz von 0,3
Arbeitskräften pro Hektar im Ackerland und 0,1 im Gründland. Dann hätten wir in
diesem Szenario nicht nur die damalige Zahl der Betriebe – das waren 280.000 –
brauchen können, sondern hätten auch eine hohe Beschäftigungszahl gehabt,
nämlich ungefähr 600.000 Leute.“
Des Weiteren spricht sich das Personenkomitee für das
EU-Austritts-Volksbegehren klar für eine finanzielle Entlastung der Arbeitgeber
und Arbeitgeberinnen, eine Senkung der Lohnsteuer und eine sogenannte
„strategische Steuerreform“ in Österreich aus. Was unter dem Begriff
„strategische Steuerreform“ konkret zu verstehen ist, erklärt Wohlmeyer:
„Wir sehen auch im österreichischen Steuersystem, dass die
Lohnsteuer derzeit bereits die höchste Steuerquelle ist. Wir besteuern jenen
Faktor, der aus dem Geschäft geht, am höchsten. Wenn ich als Unternehmer
derzeit eine Kalkulation mache, dann muss ich in meine Kalkulation das Doppelte
dessen, was der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin in ihr Lohnsackerl bekommt,
in die Kalkulation einsetzen. Das kann nicht gut gehen. Dazu brauchen wir, das
was wir die „strategische Steuerreform“ nennen. Es liegt wirklich genug Geld
auf der Straße das aufgehoben werden kann. Aber nicht auf die Art, wie jetzt
diskutiert wird. Dann könnten wir sagen, das soziale Netz wird aus den neuen
Steuern bedient und dadurch können wir wirklich die menschliche Arbeitskraft
radikal verbilligen.“
*
*
An den Österreichischen Bauernbund
Die EU-Kommission versucht gegenwärtig des CETA-Abkommen mit Kanada
stillschweigend durchzuwinken und die Verhandlungen zum USA-EU-Freihandelsabkommen,
TTIP, wurden ohne ausreichende
Information und Befragung der Parlamente für beendet erklärt. Das wenige, das
den Weg an die Öffentlichkeit gefunden hat, muss uns Bauern, aber auch große Teile der Bevölkerung
in Europa mit Sorge erfüllen.
Umso erstaunlicher ist es, wie still sich
der Bauernbund zu diesem Thema bisher verhalten hat.
Daher fordern wir den österreichischen Bauernbund als unsere politische Vertretung zu einer eindeutigen Positionierung zum ‚Umfassenden Abkommen‘ mit Kanada und zum Amerikanisch-Europäischen Freihandelsabkommen auf.
Daher fordern wir den österreichischen Bauernbund als unsere politische Vertretung zu einer eindeutigen Positionierung zum ‚Umfassenden Abkommen‘ mit Kanada und zum Amerikanisch-Europäischen Freihandelsabkommen auf.
Hier ein kleiner Auszug aus den Argumenten,
die uns veranlassen sollten, TTIP und CETA
(CETA ist der Türöffner zum TTIP) und in der gegenwärtigen Fassung abzulehnen:
(CETA ist der Türöffner zum TTIP) und in der gegenwärtigen Fassung abzulehnen:
>> Chlorhendl und Gentechnik sind nur
die plakative Spitze des Eisberges, das Abkommen greift in fast alle Lebensbereiche
ein.
>> Lebensmittelkennzeichnung lockern,
bedeutet Bauern und Konsumenten einen erkämpften Schutz gegen die Unterbietung
mit qualitativ schlechteren, aber billigeren Waren zu nehmen.
>> Das zusätzliche Wirtschaftswachstum
von gerade mal 0,5% in erst 20 Jahren! dürfte ausschließlich
international tätigen Konzernen, nicht aber unseren Bürgern zugutekommen.
>> Irrwitzige Transporte in oftmals
katastrophalen Frachtschiffen bringt zusätzliche Umweltbelastung und -gefährdung.
>> Unser hohes Niveau im Arbeits- und
Sozialrecht und Daseinsvorsorge wird gefährdet.
>>
Der ‚Investitionsschutz‘ bedeutet eine Aushebelung der europäischen
Rechtsordnungen und die weitgehende Entmachtung der Volksvertretungen, deren
Aufgabe es sein sollte, Gesetze zum Wohl der Bevölkerung zu gestalten.
>>Dritt- und Entwicklungsländer
werden durch Ausgrenzung vermutlich noch weiter verlieren, die Armut droht weiter
zu steigen.
>> Wenn man die ‚Philosophie‘ der USA
und der europäischen Großkonzerne (die meist schon in ausländischer Hand sind)
kennt, dann bedeutet TTIP ziemlich genau das Gegenteil unseres vielgepriesenen
ökosozialen Weges.
>> Besonders die Tatsache, dass die Verhandlungen
streng geheim geführt wurden und werden, sowie dass die Kommission über ein ‚Rechtgutachten‘
die nationalen Parlamente ausschalten will, kann für uns Österreicher und
Europäer, aber auch für die Amerikanischen Bürger nichts Gutes bedeuten.
Allein das CETA-Abkommen umfasst 1.600 (!) Seiten, ist also eine kaum durchschaubare ‚Privatrechtsordnung‘.
Allein das CETA-Abkommen umfasst 1.600 (!) Seiten, ist also eine kaum durchschaubare ‚Privatrechtsordnung‘.
>> Es ist fast unmöglich, dass sich Parlamentarier
in der kurzen Zeit, die Ihnen bis zur Abstimmung bleibt, ein umfassendes Bild
von den Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen machen.
Gleichzeitig wird üblicherweise mit der Keule operiert, dass eine ‚Aufschnürung‘ unermesslichen Schaden verursachen würde.
Gleichzeitig wird üblicherweise mit der Keule operiert, dass eine ‚Aufschnürung‘ unermesslichen Schaden verursachen würde.
>> Mehreren Studien zufolge liegt in
den Handelsbeziehungen nach Osten, die derzeit durch die Politik der USA
gefährdet werden, ohnehin höheres Potential.
Was
ist zu tun:
1) Die gesamten Texte sind unverzüglich
allen Parlamenten und der Öffentlichkeit (also auch uns Bauern) zugänglich zu
machen.
2) Ein Inkrafttreten ist nur zulässig, wenn
auch die nationalen Parlamente zustimmen.
3) Es ist zu prüfen, ob nicht eine
Volksabstimmung notwendig ist, weil einzelne Bestimmungen (siehe z. B. Investitionsschutz‘)
ein Verfassungsänderung bewirken (Rechtsstaat und Gewaltenteilung).
4) Der sogenannte ‚Investitionsschutz‘ ist
zu streichen, weil die existierenden nationalen und internationalen
Rechtsordnungen bezüglich der Streitschlichtung genügen.
5) Bei der ‚Harmonisierung der Standard ist
das Bestimmungslandprinzip zu
verankern. Das heißt: Für einen freien Marktzutritt ist nachzuweisen, dass bei
der Erstellung der Ware oder Dienstleistung die höheren Standards des Bestimmungslandes
eingehalten wurden.
6) Im Bereich der Energiepolitik muss der
Schutz der erneuerbaren, zukunftsfähigen Energieträgerverankert werden.
7) Nach Schweizer Muster ist den Bürgern
ein ‚Abstimmungsbüchlein‘ zur Verfügung zu stellen, in dem die Pro- und
Contra-Argumente dargelegt werden.
Wir ersuchen daher den Österreichischen
Bauerbund im Wege des Niederösterreichischen Bauernbundes als einer der
stärksten Landdesorganisationen diese Forderungen mit Nachdruck zu vertreten
und auch unseren unter gewaltigem Druck stehenden Abgeordneten im Europäischen
Parlament den Rücken zu stärken.
*
Handreichung
– Manifest
Unverzichtbare Eckpunkte
einer weltweit zukunftsfähigen Gesellschaftsgestaltung
Unverzichtbare Eckpunkte
einer weltweit zukunftsfähigen Gesellschaftsgestaltung
Vorbemerkung: Diese Handreichung kann
nicht erschöpfend sein. Sie beschränkt sich auf die wesentlichen, für eine
zukunftsfähige Gesellschaftgestaltung unverzichtbaren, internationalen und
nationalen Rahmensetzungen. Ohne
diese drohen alle nationalen Bemühungen
und Wohlstandsmodelle ausgehebelt zu werden. Sie sind so verfasst, dass sie weltweit
für alle Gemeinwesen anwendbar sein sollten.
Österreich wird beispielhaft angeführt.
Ein Minimum an Erklärungen ist leider unvermeidbar und verlängert das Dokument.
Die Situation
Dass unsere Welt, die wir unseren Nachfahren lebenswert übergeben sollten, vor dem ökologischen, ökonomischen und sozialen Ruin steht, wenn die Menschheit weiter macht wie bisher, ist eine bedrückende Tatsache.
Der nüchterne ‚Rückblick aus der Zukunft‘ als wissenschaftliche Methode zeigt dies deutlich.
Die Solidarität mit allen Mitmenschen, den lebenden und den kommenden, gebietet deshalb ein unverzügliches Umsteuern.
Österreich wird beispielhaft angeführt.
Ein Minimum an Erklärungen ist leider unvermeidbar und verlängert das Dokument.
Die Situation
Dass unsere Welt, die wir unseren Nachfahren lebenswert übergeben sollten, vor dem ökologischen, ökonomischen und sozialen Ruin steht, wenn die Menschheit weiter macht wie bisher, ist eine bedrückende Tatsache.
Der nüchterne ‚Rückblick aus der Zukunft‘ als wissenschaftliche Methode zeigt dies deutlich.
Die Solidarität mit allen Mitmenschen, den lebenden und den kommenden, gebietet deshalb ein unverzügliches Umsteuern.
Was sind nun die Eckpunkte eines
realistischen Vorgehens?
A) Renaissance des Völkerrechtes
Der Traum von einer zukunftsfähig umsteuernden Weltregierung ist nicht realistisch und eine Eigenvertröstung. Wie will man große Gemeinwesen, wie China, Indien oder Indonesien, in eine ‚Weltdemokratie‘ unmittelbar demokratisch einbinden?
Auch zeigt die historische Erfahrung, dass alle Großsysteme bürgerferne und am Ende de-facto-diktatorisch wurden.
Die Renaissance und der Ausbau des ‚traditionellen Völkerrechts‘ (bewährte und akzeptierte Regeln) sowie des multilateralen Vertragsrechts sind daher der sinnvolle Weg.
B) Außerstreitstellung der ethischen Grundlagen
Alle menschlichen Vereinbarungen bedürfen eines Minimalkonsenses an anerkannten Werten. Die Allgemeine Deklaration der Menschenrechte sollte von allen Partnern vorbehaltslos anerkannt werden. Der Internationale Pakt über wirtschaftliche , soziale und kulturelle Rechte, der auch einen Überwachungsmechanismus aufweist, kann flankieren.
Der Traum von einer zukunftsfähig umsteuernden Weltregierung ist nicht realistisch und eine Eigenvertröstung. Wie will man große Gemeinwesen, wie China, Indien oder Indonesien, in eine ‚Weltdemokratie‘ unmittelbar demokratisch einbinden?
Auch zeigt die historische Erfahrung, dass alle Großsysteme bürgerferne und am Ende de-facto-diktatorisch wurden.
Die Renaissance und der Ausbau des ‚traditionellen Völkerrechts‘ (bewährte und akzeptierte Regeln) sowie des multilateralen Vertragsrechts sind daher der sinnvolle Weg.
B) Außerstreitstellung der ethischen Grundlagen
Alle menschlichen Vereinbarungen bedürfen eines Minimalkonsenses an anerkannten Werten. Die Allgemeine Deklaration der Menschenrechte sollte von allen Partnern vorbehaltslos anerkannt werden. Der Internationale Pakt über wirtschaftliche , soziale und kulturelle Rechte, der auch einen Überwachungsmechanismus aufweist, kann flankieren.
C) Die not-wendenden Stellglieder
Das gegenwärtige Rasen in den Abgrund hat als zentrale Wurzel den systeminhärenten Zwang zum unbegrenzten Wachstum ohne Rücksicht auf soziale und ökologische Grenzen.
Das gegenwärtige Rasen in den Abgrund hat als zentrale Wurzel den systeminhärenten Zwang zum unbegrenzten Wachstum ohne Rücksicht auf soziale und ökologische Grenzen.
Der
Haupttreiber sind die in geometrischer Reihe steigenden Ansprüche der großen
Kapitaleigner. Die Schere zwischen arm und reich öffnet sich daher immer mehr
und zwar zwischen und in den Staaten. Immer größere Finanzvermögen drängen zur
naturzerstörerischen Kapitalanlage in Megaprojekten.
c.1) Schaffung einer neuen
Finanzarchitektur
a) International: 1944 wurde von den USA der Vorschlag einer ausgewogenen Internationalen Währungsunion zugunsten eines Systems des indirekten, um den US-Dollar zentrierten Goldstandards abgelehnt.
Nach der einseitigen Aufhebung dieses Systems (Nixon 1971) war der USD nur mehr ‚papiergedeckt‘.
Über den Internationalen Währungsfonds und die Weltbankgruppe, wo die USA auch gegenwärtig noch über die Sperrminorität verfügen, sowie über die Petrodollar-Strategie wurde/wird die Stellung des USD als Leitwährung abgesichert.
Insbesondere durch den Einsatz von neuen ‚Finanzinstrumenten‘, wie die Kreierung diverser ‚Derivate‘, konnten die in Umlauf gebrachten enormen Dollarmengen in einer globalen Finanzblase gebunden werden. Zusätzlich wurden die Dollarüberschüsse den Staaten - vor allem den Entwicklungsländern -aufgedrängt, wodurch der europäische Direkt-Kolonialismus durch einen Finanz-Kolonialismus ersetzt wurde (Bindung der ‚Hilfen‘ an bedingungslosen Freihandel und an Privatisierungsprogramme, die durch ‚Investitionsschutzabkommen‘ flankiert werden). Hierzu kommt, dass die US-Zentralbank (FED) keine Zentralbank im üblichen Sinn, sondern ein Großbankenkartell mit Nationalbankprivilegien ist, das vor allem im Interesse der Großkapitaleigner agiert.
Den unerträglich gewordenen Weltschulden stehen ständig wachsende, riesige private Guthaben gegenüber. Hochrechnungen (z. B. Eichhorn u. Solte) ergeben, dass bei Fortschreibung des gegenwärtigen Systems bereits binnen drei Jahrzehnten weltweit die gesamten Staatseinnahmen für den Schuldendienst aufgewendet werden müssten.
Dieses System ist nun nicht nur unerträglich geworden, sondern auch im Wanken. Der verzweifelte Versuch seiner Absicherung durch militärische Maßnahmen birgt noch dazu Kriegsgefahr und damit größtes menschliches Leid in sich.
Der Ausweg ist ein ehrenvoller Abtritt der USA von der nicht mehr haltbaren Welt-Leitwährungsposition. Dieser schmerzliche Schritt müsste folgende Kernpunkte enthalten:
1) Vereinbarung einer Weltverrechnungswährung ( genannt Union-Dollar, um die USA nicht
unnötig zu demütigen) im Rahmen einer Internationalen Währungsunion (IWU).
2) Festlegung der Wechselkurse gemäß der Kaufkraftparität der Währungen mit
Schwankungsbreiten und Anpassungsregeln für strukturelle Ungleichgewichte.
3) Zahlung von Pönalen (Strafzahlungen) bei Leistungsbilanzüberschüssen und bei Defiziten
(Bewirkung ausgeglichener Leistungsbilanzen).
4) Umwandlung des Internationalen Währungsfonds in eine demokratisch legitimierte
gemeinwohlorientierte Beistandsinstitution und in ein Sekretariat der IWU.
5) Umbau der Weltbankgruppe zu einer echten Entwicklungsbank, die im Unterschied zur derzeitigen Weltbank keine überfordernden Auflagen zugunsten der Großinvestoren macht (ungezähmter Freihandel, Privatisierung mit Investitionsschutz, Streichung sozialer Dienste und generelle Rückführung der Staatsausgaben).
b) National: Die Geldschöpfung muss wieder in die Hände der Staaten gelangen.
Merksatz: Wer das Recht der Geldschöpfung Privatpersonen und ihren Zusammenschüssen gibt, um sich dann von diesen gegen Zinsen und Rückzahlungsverpflichtung Geld zu borgen, ist entweder gehirngewaschen, korrupt oder böswillig. Er vergeht sich am Gemeinwohl.
Die Vollgeldinitiative ist anwendbar durchgedacht (insbes. Prof. J. Huber – Monetäre Modernisierung 2014). Sie hat vor allem den Vorteil, dass die Geldmenge wieder unter geordnete Kontrolle kommt, wodurch die durch sachlich ungerechtfertigte Ausdehnung und Kontraktion hervorgerufenen Wirtschaftsschwankungen beseitigt werden. Die Staaten können sich kostengünstig selbst finanzieren sowie einen tragfähigen Weg zum Abbau der aufgehäuften Staatsschulden beschreiten, weil der Gewinn aus der Geldschöpfung ungeschmälert den öffentlichen Haushalten zugutekommt, und zinsenfreies Geld zur Verfügung steht. Bankruns sind ausgeschlossen.
Eine aus unabhängigen Fachleuten zusammengesetzte Währungskommission überwacht die Gestion der Zentralbank und die Geldschöpfung.
Das übliche Kreditgeschäft bleibt bei den Banken. Das Investment Banking wird jedoch vom Spar- und Kreditgeschäft getrennt (keine Spekulation mit Spareinlagen).
Internationale Finanztransfers sind meldepflichtig und unterliegen einer Genehmigungspflicht. Wenn die Behörde nicht binnen 24 Stunden Einspruch erhebt, ist die Transaktion automatisch genehmigt. Damit wird Spekulationen und Ausweichmanövern vorgebeugt.
a) International: 1944 wurde von den USA der Vorschlag einer ausgewogenen Internationalen Währungsunion zugunsten eines Systems des indirekten, um den US-Dollar zentrierten Goldstandards abgelehnt.
Nach der einseitigen Aufhebung dieses Systems (Nixon 1971) war der USD nur mehr ‚papiergedeckt‘.
Über den Internationalen Währungsfonds und die Weltbankgruppe, wo die USA auch gegenwärtig noch über die Sperrminorität verfügen, sowie über die Petrodollar-Strategie wurde/wird die Stellung des USD als Leitwährung abgesichert.
Insbesondere durch den Einsatz von neuen ‚Finanzinstrumenten‘, wie die Kreierung diverser ‚Derivate‘, konnten die in Umlauf gebrachten enormen Dollarmengen in einer globalen Finanzblase gebunden werden. Zusätzlich wurden die Dollarüberschüsse den Staaten - vor allem den Entwicklungsländern -aufgedrängt, wodurch der europäische Direkt-Kolonialismus durch einen Finanz-Kolonialismus ersetzt wurde (Bindung der ‚Hilfen‘ an bedingungslosen Freihandel und an Privatisierungsprogramme, die durch ‚Investitionsschutzabkommen‘ flankiert werden). Hierzu kommt, dass die US-Zentralbank (FED) keine Zentralbank im üblichen Sinn, sondern ein Großbankenkartell mit Nationalbankprivilegien ist, das vor allem im Interesse der Großkapitaleigner agiert.
Den unerträglich gewordenen Weltschulden stehen ständig wachsende, riesige private Guthaben gegenüber. Hochrechnungen (z. B. Eichhorn u. Solte) ergeben, dass bei Fortschreibung des gegenwärtigen Systems bereits binnen drei Jahrzehnten weltweit die gesamten Staatseinnahmen für den Schuldendienst aufgewendet werden müssten.
Dieses System ist nun nicht nur unerträglich geworden, sondern auch im Wanken. Der verzweifelte Versuch seiner Absicherung durch militärische Maßnahmen birgt noch dazu Kriegsgefahr und damit größtes menschliches Leid in sich.
Der Ausweg ist ein ehrenvoller Abtritt der USA von der nicht mehr haltbaren Welt-Leitwährungsposition. Dieser schmerzliche Schritt müsste folgende Kernpunkte enthalten:
1) Vereinbarung einer Weltverrechnungswährung ( genannt Union-Dollar, um die USA nicht
unnötig zu demütigen) im Rahmen einer Internationalen Währungsunion (IWU).
2) Festlegung der Wechselkurse gemäß der Kaufkraftparität der Währungen mit
Schwankungsbreiten und Anpassungsregeln für strukturelle Ungleichgewichte.
3) Zahlung von Pönalen (Strafzahlungen) bei Leistungsbilanzüberschüssen und bei Defiziten
(Bewirkung ausgeglichener Leistungsbilanzen).
4) Umwandlung des Internationalen Währungsfonds in eine demokratisch legitimierte
gemeinwohlorientierte Beistandsinstitution und in ein Sekretariat der IWU.
5) Umbau der Weltbankgruppe zu einer echten Entwicklungsbank, die im Unterschied zur derzeitigen Weltbank keine überfordernden Auflagen zugunsten der Großinvestoren macht (ungezähmter Freihandel, Privatisierung mit Investitionsschutz, Streichung sozialer Dienste und generelle Rückführung der Staatsausgaben).
b) National: Die Geldschöpfung muss wieder in die Hände der Staaten gelangen.
Merksatz: Wer das Recht der Geldschöpfung Privatpersonen und ihren Zusammenschüssen gibt, um sich dann von diesen gegen Zinsen und Rückzahlungsverpflichtung Geld zu borgen, ist entweder gehirngewaschen, korrupt oder böswillig. Er vergeht sich am Gemeinwohl.
Die Vollgeldinitiative ist anwendbar durchgedacht (insbes. Prof. J. Huber – Monetäre Modernisierung 2014). Sie hat vor allem den Vorteil, dass die Geldmenge wieder unter geordnete Kontrolle kommt, wodurch die durch sachlich ungerechtfertigte Ausdehnung und Kontraktion hervorgerufenen Wirtschaftsschwankungen beseitigt werden. Die Staaten können sich kostengünstig selbst finanzieren sowie einen tragfähigen Weg zum Abbau der aufgehäuften Staatsschulden beschreiten, weil der Gewinn aus der Geldschöpfung ungeschmälert den öffentlichen Haushalten zugutekommt, und zinsenfreies Geld zur Verfügung steht. Bankruns sind ausgeschlossen.
Eine aus unabhängigen Fachleuten zusammengesetzte Währungskommission überwacht die Gestion der Zentralbank und die Geldschöpfung.
Das übliche Kreditgeschäft bleibt bei den Banken. Das Investment Banking wird jedoch vom Spar- und Kreditgeschäft getrennt (keine Spekulation mit Spareinlagen).
Internationale Finanztransfers sind meldepflichtig und unterliegen einer Genehmigungspflicht. Wenn die Behörde nicht binnen 24 Stunden Einspruch erhebt, ist die Transaktion automatisch genehmigt. Damit wird Spekulationen und Ausweichmanövern vorgebeugt.
c.2) Schaffung einer gerechteren Welthandelsordnung
a) Die ökologischen und sozialen Rahmenabkommen müssen gleichrangig mit den WTO-Regeln behandelt werden. Im Konfliktfall haben erstere den Vorrang.
b) Beim Import muss das Bestimmungslandprinzip gelten. D. h., um freien Marktzutritt zu bekommen, muss nachgewiesen werden, dass bei der Erstellung des betroffenen Gutes (Ware oder Dienstleistung) die Standards des Bestimmungslandes eingehalten wurden. Allfällige Ausgleichsabgaben zur Kompensation von kostenwirksamen Unterbietungen von Standards speisen einen internationalen Entwicklungsfonds, aus dem jene Staaten gefördert werden, die ihre ökologischen und sozialen Standards anheben.
c) Die Kaufkraftparität der angewendeten Wechselkurse muss gewährleistet sein.
d) Angemessener Schutz von Volkswirtshaften im Entwicklungsprozess (‚Infant Industry Protection‘) und Sicherung der Ernährungssouveränität (Achtung des Menschenrechtes auf eine gesicherte Ernährung).
e) Renaissance der Internationalen Rohstofflenkungs-abkommen (Commodity Agreements) zur Vermeidung von Spekulationen und zur Schaffung gesicherter Planungsgrundlagen mittels Preisbändern und Pufferlagern.
a) Die ökologischen und sozialen Rahmenabkommen müssen gleichrangig mit den WTO-Regeln behandelt werden. Im Konfliktfall haben erstere den Vorrang.
b) Beim Import muss das Bestimmungslandprinzip gelten. D. h., um freien Marktzutritt zu bekommen, muss nachgewiesen werden, dass bei der Erstellung des betroffenen Gutes (Ware oder Dienstleistung) die Standards des Bestimmungslandes eingehalten wurden. Allfällige Ausgleichsabgaben zur Kompensation von kostenwirksamen Unterbietungen von Standards speisen einen internationalen Entwicklungsfonds, aus dem jene Staaten gefördert werden, die ihre ökologischen und sozialen Standards anheben.
c) Die Kaufkraftparität der angewendeten Wechselkurse muss gewährleistet sein.
d) Angemessener Schutz von Volkswirtshaften im Entwicklungsprozess (‚Infant Industry Protection‘) und Sicherung der Ernährungssouveränität (Achtung des Menschenrechtes auf eine gesicherte Ernährung).
e) Renaissance der Internationalen Rohstofflenkungs-abkommen (Commodity Agreements) zur Vermeidung von Spekulationen und zur Schaffung gesicherter Planungsgrundlagen mittels Preisbändern und Pufferlagern.
c.3) Erschließung jener Steuerquellen
die einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der Gemeinwesen erbringen, ohne
negative Wirtschaftsanreize zu bewirken.
Hier wird nur auf die ertragreichsten und auch vor der vorstehend aufgezeigten Strukturreform rasch umsetzbaren Maßnahmen zur Sanierung und nachhaltigen Finanzierung der Haushalte der Gemeinwesen eingegangen.
a) Eine allgemeine Kapitalumsatzsteuer von einem Promille (0,1%). Diese kann über die Clearing-Plattformen leicht und kostengünstig eingehoben werden. Die Umsätze mit ‚verbrieften Sicherheiten‘ betragen pro Jahr rd. $ 3.000 Billionen. Damit ergibt sich ein aufzuteilender ‚Kuchen‘ von rd. drei Billionen. Diese $ 3.000 Milliarden sollten mangels eines besseren Maßstabes gemäß dem Anteil einer Volkswirtschaft am Weltbruttoprodukt aufgeteilt werden. Am Beispiel Österreichs (0,6% des WBP) ergäbe sich ein Anteil von $ 18 Mrd.. Das ist rd. das Doppelte des derzeitigen Schuldendienstes.
b) Eine Internetabgabe von einem Cent je Megabit, das ist ein Millionstel Cent je bit, kann trotz Befreiungen von Bildungs-, Gesundheits- und anderen öffentlichen Diensten sowie der Grundversorgung (insb. Ernährung, Energie, Reparatur und Instandhaltung) - also vor allem durch die Belastung der ‚Spams‘ (Informationsmüll) - für Österreich die Summe von rd. € 30 Mrd. erbringen, d. h. rd. 40% des Bundesbudgets.
c) Eine Besteuerung der Finanzgroßvermögen, die rd. das Dreifache des Weltbruttoproduktes betragen (über 150 Billionen), mit einem Steuersatz von 50% auf die durchschnittlich 5% betragende Verzinsung würde rd. $ 3,7 Bio erbringen; umgelegt auf Österreich rd. $ 22 Mrd. oder rd. € 17,7 Mrd..
d) Die Besteuerung aller Großvermögen (rd. $ 350 Bio) mit einem analogen Abgabensatz würde sogar rd. $ 4,4 Bio. erbringen oder umgelegt auf Österreich über $ 26 Mrd. oder € 21 Mrd..
Allein die ersten drei leicht einhebbaren Steuern würden den Budgettisch so reichlich decken, dass nicht nur die Staatsschulden abgebaut, sondern auch das gesamte soziale und kulturelle Netz aus den Einnahmen finanziert werden könnte.
Die Not muss offenbar so groß werden, dass der Widerstand der Finanzeliten ähnlich zusammenbricht, wie der ‚reale Sozialismus‘ im Osten Europas.
c.4) Zukunft der Arbeit
Vorbemerkung: Die steigende Arbeitslosigkeit und die bedrückende Zukunftslosigkeit junger Menschen sind das wohl gravierendste gesellschaftliche Problem, das ansteht.
Seriöse Prognosen weisen darauf hin, dass bei Beibehaltung der gegenwärtigen Wirtschaftsarchitektur binnen weniger Jahrzehnte nur mehr ein Drittel der Arbeitskräfte benötigt werden.
Es geht hierbei nicht nur um das finanzielle und physische Überleben. Jeder Mensch will eine sinnvolle Beschäftigung als Lebensinhalt. Wenn für ihn außerdem einsichtig ist, dass seine Tätigkeit auch dem Gemeinwohl dient, dann bringt sie höchste soziale Erfüllung.
Hier wird nur auf die ertragreichsten und auch vor der vorstehend aufgezeigten Strukturreform rasch umsetzbaren Maßnahmen zur Sanierung und nachhaltigen Finanzierung der Haushalte der Gemeinwesen eingegangen.
a) Eine allgemeine Kapitalumsatzsteuer von einem Promille (0,1%). Diese kann über die Clearing-Plattformen leicht und kostengünstig eingehoben werden. Die Umsätze mit ‚verbrieften Sicherheiten‘ betragen pro Jahr rd. $ 3.000 Billionen. Damit ergibt sich ein aufzuteilender ‚Kuchen‘ von rd. drei Billionen. Diese $ 3.000 Milliarden sollten mangels eines besseren Maßstabes gemäß dem Anteil einer Volkswirtschaft am Weltbruttoprodukt aufgeteilt werden. Am Beispiel Österreichs (0,6% des WBP) ergäbe sich ein Anteil von $ 18 Mrd.. Das ist rd. das Doppelte des derzeitigen Schuldendienstes.
b) Eine Internetabgabe von einem Cent je Megabit, das ist ein Millionstel Cent je bit, kann trotz Befreiungen von Bildungs-, Gesundheits- und anderen öffentlichen Diensten sowie der Grundversorgung (insb. Ernährung, Energie, Reparatur und Instandhaltung) - also vor allem durch die Belastung der ‚Spams‘ (Informationsmüll) - für Österreich die Summe von rd. € 30 Mrd. erbringen, d. h. rd. 40% des Bundesbudgets.
c) Eine Besteuerung der Finanzgroßvermögen, die rd. das Dreifache des Weltbruttoproduktes betragen (über 150 Billionen), mit einem Steuersatz von 50% auf die durchschnittlich 5% betragende Verzinsung würde rd. $ 3,7 Bio erbringen; umgelegt auf Österreich rd. $ 22 Mrd. oder rd. € 17,7 Mrd..
d) Die Besteuerung aller Großvermögen (rd. $ 350 Bio) mit einem analogen Abgabensatz würde sogar rd. $ 4,4 Bio. erbringen oder umgelegt auf Österreich über $ 26 Mrd. oder € 21 Mrd..
Allein die ersten drei leicht einhebbaren Steuern würden den Budgettisch so reichlich decken, dass nicht nur die Staatsschulden abgebaut, sondern auch das gesamte soziale und kulturelle Netz aus den Einnahmen finanziert werden könnte.
Die Not muss offenbar so groß werden, dass der Widerstand der Finanzeliten ähnlich zusammenbricht, wie der ‚reale Sozialismus‘ im Osten Europas.
c.4) Zukunft der Arbeit
Vorbemerkung: Die steigende Arbeitslosigkeit und die bedrückende Zukunftslosigkeit junger Menschen sind das wohl gravierendste gesellschaftliche Problem, das ansteht.
Seriöse Prognosen weisen darauf hin, dass bei Beibehaltung der gegenwärtigen Wirtschaftsarchitektur binnen weniger Jahrzehnte nur mehr ein Drittel der Arbeitskräfte benötigt werden.
Es geht hierbei nicht nur um das finanzielle und physische Überleben. Jeder Mensch will eine sinnvolle Beschäftigung als Lebensinhalt. Wenn für ihn außerdem einsichtig ist, dass seine Tätigkeit auch dem Gemeinwohl dient, dann bringt sie höchste soziale Erfüllung.
Die gegenwärtige Situation ist erdrückend:
Die zunehmende Automatisierung und die zunehmende Einkommensspreizung machen Menschen zunehmend arbeitslos. Die hohen Arbeitslosenraten sind weltweit gesellschaftlicher Sprengstoff.
Die bisherigen Gegenmaßnahmen sind zum einen Teil nur palliativ und unzureichend und zum anderen Teil sogar kontraproduktiv. Es genügt nicht Bildung, Innovation, Kompetenz und Unternehmertum zu fördern, wenn die generelle Nachfrage nach Arbeit im gegenwärtigen System strukturell kontinuierlich schrumpft. Die gegenwärtige Arbeitsmarktpolitik rüstet zum internationalen Gladiatorenkampf in dem der Natur der Sache nach nur ‚die Tüchtigsten‘ überleben.
Die Gegensteuerung durch billige Kredite und Investitionshilfen verpufft zum Großteil ins Gegenteil, weil der Rationalisierungseffekt von Ausrüstungsinvestitionen in der Regel höher ist als der Kapazitätserweiterungseffekt. D. h., Arbeitskräfte werden freigesetzt; die Arbeitslosigkeit steigt. Das nachstehende, erforderliche Bündel an Maßnahmen ist umsetzbar, wenn es , wie oben aufgezeigt, handels- und finanzpolitisch abgesichert wird.
a) Die immer wieder geforderte - aber im gegenwärtigen System nicht finanzierbare – Entlastung der menschlichen Arbeit von Steuern und Abgaben, wird durch die Erschließung der vorstehend angeführten Steuerquellen möglich. Dadurch wird die menschliche Arbeit kostengünstig. Soziale und kulturelle Dienste sowie Reparatur und Instandhaltung werden leistbar.
b) Das Bestimmungslandprinzip in der Handelspolitik ermöglicht den Schutz gegen Arbeitsplätze vernichtende Importe, die durch Unterbietung der sozialen und ökologischen Standards des Bestimmungslandes einen Preisvorteil haben.
Auch die der zunehmenden Automatisierung entsprechende Arbeitszeitverkürzung ist durch die handelspolitische Absicherung möglich.
c) Der sogenannte ‚informelle Sektor‘ (keine klassische Erwerbsarbeit) im kulturellen und sozialen Bereich, wird im Zusammenklang mit der Entlastung der menschlichen Arbeit von Steuern und Abgaben finanzierbar. Auch ein ausreichendes Müttergehalt und eine Mütterpension, sind budgetär leistbar.
d) Die allgemeine Grundsicherung (Grundeinkommen) ist finanzierbar und bleibt kein Traum. Sie muss allerdings handelspolitisch (Bestimmungslandprinzip) und sozialpolitisch (Herkunftslandprinzip) abgesichert werden.
Die allgemeine Grundsicherung hat den Vorteil, dass einerseits kein Zwang zur Annahme prekärer Arbeitsverhältnisse besteht, um zu überleben, und dass andererseits jeder Bürger seinen Lebensentwurf und seine individuelle Einkommenskombination wählen kann. Dies schafft innovative Arbeit(splätze). Flankiert durch eine die Gemeinwohlethik betonende Schul- und Allgemeinbildung und gepaart mit guten fachlichen Bildungsofferten können hierdurch das individuelle Glück und das bestmögliche Gemeinwohl angestrebt werden.
e) Umbau der Bedarfsdeckungssysteme gemäß den Systemprinzipien der Biosphäre.
Die oben aufgezeigten Rahmensetzungen ermöglichen auch den für das Überleben der Menschheit unverzichtbaren Umbau der Bedarfsdeckungssysteme. Dieser Umbau bewirkt nicht nur die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Investitionsphase, sondern auch dauerhafte dezentrale Arbeitsmöglichkeiten in der Folge. Kernpunkt sind die solare Orientierung der Energieversorgung, die kaskadische Nutzung von Energie und Material , die Kreislaufführung der bewegten Materialien, die Anstrebung hoher ökologsicher Vielfalt (Biodiversität – insbesondere in der Landwirtschaft) und die die Verwirklichung der vorstehenden Bedarfsdeckungsleitlinien ermöglichende intelligente Dezentralisierung und Vernetzung. Letztere bewirken auch überschaubare und bergende soziale Einheiten und damit gesellschaftliche Stabilität und beglückende Lebensverhältnisse. Mahatma Gandhi hat dies in seiner Intiative ‚Village Industries‘ für ein Milliardenvolk vorausgedacht.
Die zunehmende Automatisierung und die zunehmende Einkommensspreizung machen Menschen zunehmend arbeitslos. Die hohen Arbeitslosenraten sind weltweit gesellschaftlicher Sprengstoff.
Die bisherigen Gegenmaßnahmen sind zum einen Teil nur palliativ und unzureichend und zum anderen Teil sogar kontraproduktiv. Es genügt nicht Bildung, Innovation, Kompetenz und Unternehmertum zu fördern, wenn die generelle Nachfrage nach Arbeit im gegenwärtigen System strukturell kontinuierlich schrumpft. Die gegenwärtige Arbeitsmarktpolitik rüstet zum internationalen Gladiatorenkampf in dem der Natur der Sache nach nur ‚die Tüchtigsten‘ überleben.
Die Gegensteuerung durch billige Kredite und Investitionshilfen verpufft zum Großteil ins Gegenteil, weil der Rationalisierungseffekt von Ausrüstungsinvestitionen in der Regel höher ist als der Kapazitätserweiterungseffekt. D. h., Arbeitskräfte werden freigesetzt; die Arbeitslosigkeit steigt. Das nachstehende, erforderliche Bündel an Maßnahmen ist umsetzbar, wenn es , wie oben aufgezeigt, handels- und finanzpolitisch abgesichert wird.
a) Die immer wieder geforderte - aber im gegenwärtigen System nicht finanzierbare – Entlastung der menschlichen Arbeit von Steuern und Abgaben, wird durch die Erschließung der vorstehend angeführten Steuerquellen möglich. Dadurch wird die menschliche Arbeit kostengünstig. Soziale und kulturelle Dienste sowie Reparatur und Instandhaltung werden leistbar.
b) Das Bestimmungslandprinzip in der Handelspolitik ermöglicht den Schutz gegen Arbeitsplätze vernichtende Importe, die durch Unterbietung der sozialen und ökologischen Standards des Bestimmungslandes einen Preisvorteil haben.
Auch die der zunehmenden Automatisierung entsprechende Arbeitszeitverkürzung ist durch die handelspolitische Absicherung möglich.
c) Der sogenannte ‚informelle Sektor‘ (keine klassische Erwerbsarbeit) im kulturellen und sozialen Bereich, wird im Zusammenklang mit der Entlastung der menschlichen Arbeit von Steuern und Abgaben finanzierbar. Auch ein ausreichendes Müttergehalt und eine Mütterpension, sind budgetär leistbar.
d) Die allgemeine Grundsicherung (Grundeinkommen) ist finanzierbar und bleibt kein Traum. Sie muss allerdings handelspolitisch (Bestimmungslandprinzip) und sozialpolitisch (Herkunftslandprinzip) abgesichert werden.
Die allgemeine Grundsicherung hat den Vorteil, dass einerseits kein Zwang zur Annahme prekärer Arbeitsverhältnisse besteht, um zu überleben, und dass andererseits jeder Bürger seinen Lebensentwurf und seine individuelle Einkommenskombination wählen kann. Dies schafft innovative Arbeit(splätze). Flankiert durch eine die Gemeinwohlethik betonende Schul- und Allgemeinbildung und gepaart mit guten fachlichen Bildungsofferten können hierdurch das individuelle Glück und das bestmögliche Gemeinwohl angestrebt werden.
e) Umbau der Bedarfsdeckungssysteme gemäß den Systemprinzipien der Biosphäre.
Die oben aufgezeigten Rahmensetzungen ermöglichen auch den für das Überleben der Menschheit unverzichtbaren Umbau der Bedarfsdeckungssysteme. Dieser Umbau bewirkt nicht nur die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Investitionsphase, sondern auch dauerhafte dezentrale Arbeitsmöglichkeiten in der Folge. Kernpunkt sind die solare Orientierung der Energieversorgung, die kaskadische Nutzung von Energie und Material , die Kreislaufführung der bewegten Materialien, die Anstrebung hoher ökologsicher Vielfalt (Biodiversität – insbesondere in der Landwirtschaft) und die die Verwirklichung der vorstehenden Bedarfsdeckungsleitlinien ermöglichende intelligente Dezentralisierung und Vernetzung. Letztere bewirken auch überschaubare und bergende soziale Einheiten und damit gesellschaftliche Stabilität und beglückende Lebensverhältnisse. Mahatma Gandhi hat dies in seiner Intiative ‚Village Industries‘ für ein Milliardenvolk vorausgedacht.
Möge
diese Handlungsanleitung für die Politiker - aber auch für jeden einzelnen
Bürger - angenommen und umgesetzt werden. Die grundsätzliche Reform steht an.
Es ist ökologisch und sozial fünf Minuten vor zwölf!
Wissen ist eine Holschuld. Keine/r kann sich ohne schuldig zu werden aus der Verantwortung wegstehlen, denn die Angebote sind abholbar..
Es ist ökologisch und sozial fünf Minuten vor zwölf!
Wissen ist eine Holschuld. Keine/r kann sich ohne schuldig zu werden aus der Verantwortung wegstehlen, denn die Angebote sind abholbar..
Heinrich
Wohlmeyer, 1. 12. 2014
Hans Richard Klecatsky, ist Professor am Lehrstuhl für öffentliches Recht der Universität Innsbruck und war von 1966 bis 1970 parteiloser Bundesminister für Justiz der Republik Österreich.
Helmut Schramm:
Durch den EU-Vertrag von Lissabon bekommt die EU eine eigene
Rechtspersönlichkeit. Es entwickelt sich ein Staatengebilde, das auf Grund
ihrer weit reichenden Ermächtigungen wie ein Bundesstaat zu sehen ist. Der
EU-Vertrag von Lissabon konstituiert auch eine Gemeinsame Sicherheits- und
Verteidigungshoheit der Union. Diese Änderung der Grundgesetze und Verfassungen
in den Mitgliedstaaten - ohne Volksabstimmungen - ist unseres Erachtens
untragbar. Wie sehen Sie diese Problematik, Herr Professor Klecatsky?
Justizminister a.D. Prof. Dr. Hans R. Klecatsky:
Der EU-Reformvertrag stellt sich seiner Substanz nach als
bloße Wiederauflage des EU-Verfassungsvertrages dar, der durch Abstimmungen des
französischen (29. Mai 2005) und des niederländischen (1. Juni 2005) Volkes zu
Fall gebracht wurde. Die ohne dies permanent fortschreitende Staatsgrund- und
Rechtsordnungen der Mitgliedsstaaten absaugende (melkende) Transfusion der
Volks-, Staats-, Rechts-, Sicherheits-, Verteidigungs-, Finanz- und
Wirtschaftshoheiten der EU-Mitglieder genügt den nach supranationaler
Funktionärsmacht strebenden "EU-Konstitutionalisten" nicht mehr.
Statt ihr breites Mitverschulden an dem gegenwärtig erfolgten Zusammenbruch des Weltfinanzmarktes und seinen für alle menschlichen Lebensbereiche eintretenden Folgen offen einzugestehen, sich für verfehlte Politik zu entschuldigen und sich nun ganz auf nachhaltige Wiedergutmachung der gigantischen Schäden zu konzentrieren, verfolgen sie nun in legistischer Firlefanzerei weiter ihren Plan einer Krönung der EU zur supranationalen Europäischen Majestät - zu einer Großherrlichkeit, die natürlich auch deren Diener und Mitläufer aller Grade und Richtungen privilegieren will.
An ihrer Seite das österreichische Ratifizierungsorgan, ein
so genanntes "zusammengesetztes Staatsorgan": die Bundesregierung,
die Parlamentarier der Regierungsparteien verstärkt durch die Grünen, der
Bundespräsident, auch da wieder Funktionäre der Republik, in der nach Artikel 1
des Bundes- Verfassungsgesetzes - der staatlichen Grundordnung - das
"Recht vom Volk ausgeht".
Dem misstrauen die Staatsfunktionäre ebenso wie die
EU-Funktionäre, alibieren sich für verfehlte Politik dort und da unter Berufung
auf die jeweils andere Seite, schaffen sich damit gegenüber dem jeweiligen Volk
eine unangreifbare Herrschaftsbasis. Nichts ist besser zu begreifen, als dass
die Funktionären lieber unter ihresgleichen bleiben, um sich hier und in
anderen EU-Mitgliedstaaten als Monopolisten neuer Staatskunst zu behaupten,
hierzulande im weiter schleichenden Abbau der Volks- und Staatssouveränität
ihres Kleinstaates durch Entäußerung und Unterwerfung von österreichischen
Staats- und Volkshoheiten unter die auswärtige EU Entität - wie immer sich
diese rechtstheoretisch oder praktisch-politisch selbst verstehen mag.
Überdies haben sich die Staatsfunktionäre
volksabstimmungslos selbst ermächtigt, über die allgemein anerkannten Regeln
des Völkerrechts (Art 9 Abs. 1 B-VG) hinaus gezielte fremde Staatshoheiten und
vermeintliche Hoheiten "zwischenstaatlicher Einrichtungen" zu
importieren und auf österreichischem Staatsgebiet unter Einschleusung fremder
Hoheitsträger ("Organe") gezielte Fremdbestimmung des
österreichischen Staatsvolks ( Art 9 Abs. 2 B-VG) walten zu lassen - und
Gleichartiges aus dem Hoheitsbereich der Bundesländer zu exportieren. Speziell
auf den Lissabonner EU-Vertrag abzielende Rechtsetzungstechnik des wenige Tage
vor seiner Unterzeichnung beschlossenen, mit Wirkung vom 1. Jänner 2008 in
Kraft gesetzten Bundesverfassungsgesetzes vom 5. Dezember 2007, BGBl I 2/2008,
"mit dem das B-VG geändert und ein Erstes
Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz erlassen wird" (Art I Z 3,8,10)
im Verein mit der volksabstimmungslosen Ratifizierung dieses markanten
EU-Ersatz-Verfassungsvertrags lässt deutlich erkennen, dass damit
"Funktionärs-Österreich" sich schon ganz im Dienste der Europäischen
Union sieht und ihr für weitere unabsehbare Entwicklungen unbeschränkt die
Bundesverfassung geöffnet hält, während die Altlast jahrzehntelang vergeblich
verfolgter autochthoner Reformerfordernisse unserer Republik weiter verdrängt
bleibt.
Der Lissabonner Reformvertrag sieht abermals die Fusion der
drei Säulen der Union in einer eigenen supranationalen Rechtspersönlichkeit
vor, in der sich die Republik Österreich durch Übertragung von Staatshoheiten
zum Teilsubjekt degradiert. Fälschlich wird dieser Unterwerfungsakt in
Österreich als einfache Verfassungsfrage gesehen, die parlamentarischer
Manipulation überlassen bleiben kann.
In Wahrheit steht zuvor schon die präverfassungsrechtliche
Selbstbestimmung (Souveränität) des österreichischen Volkes auf dem Spiel, von
dem nach Art.1 des Bundes-Verfassungsgesetzes "das Recht der
demokratischen Republik" und somit auch die Bundesverfassung
"ausgeht". Souverän nach Innen und Außen ist ausschließlich das Volk,
nicht seine Parlamentsabgeordneten, nicht seine Regierungsorgane, nicht das
republikanische "Staatsoberhaupt", nicht irgendein Gericht, auch kein
Verfassungsgericht. Die realen Funktionäre (Organwalter), die diese Volks- und
Staatsorgane zu realer Handlungen befähigen, sind gewählt oder anders bestellt
nur für bestimmte Zeit, sie kommen und gehen, das Volk und sein Staat reichen
auch zeitlich über sie hinaus, bleiben stets Herr über das Ausmaß ihrer
Kompetenzen. Die Funktionäre sind dem Volk für die Handhabung ihrer Kompetenzen
dem Grunde nach und im Rechtsstaat nach Maßgabe der Staatsverfassung und des
sich darauf gründenden österreichischen Rechts verantwortlich. Wenngleich die derzeit als geltend
angenommene österreichische Bundesverfassung - heute eine in Eigen- und
EU-Regie doppelt verwüstete Normenlandschaft - über die Verantwortlichkeit
oberster Staatsorgane nur einige, der konstitutionellen Monarchie nachgebildete
Bestimmungen enthält und auch diese nur auf Papier blieben, ändert das nichts
daran, dass auch und gerade in der "repräsentativen Demokratie" die
Staatsorgane eben per se nur als "Repräsentanten" namens des
Staatsvolks und für das Staatsvolk tätig werden können und dürfen.
Das nach Innen und Außen, also auch und gerade im
völkerrechtlichen Umfeld dem österreichischen Volk das Selbstbestimmungsrecht
zusteht, sollte gegenüber Staats- und Parteifunktionären, gar solchen
juristischer Bildung keiner weiteren Erörterung bedürfen. Es ist seit dem Ende
des Zweiten Weltkrieges von der Weltorganisation der Vereinten Nationen
systematisch entwickeltes und geschriebenes Weltrecht, dass für alle Kontinente,
die EU gleicherweise wie für das österreichische Volk und seine
Staatsfunktionäre gilt, wenn jeweils an der Spitze des auch von Österreich
ratifizierten Weltmenschenrechts- und des Weltsozialpaktessteht:
"Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung.
Kraft dieses Rechtes entscheiden sie frei über ihren politischen Status und
gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Entwicklung". Geht aber der "politische Status", also auch die
Bundesverfassung vom selbstbestimmten und selbstbestimmenden Volk aus, kann
kein einziges Staatsorgan für sich oder im Zusammenwirken mit anderen
Staatsorganen berechtigt sein, ohne Mitwirkung des gesamten Bundesvolkes staatliche
Hoheitsbefugnisse in Ansehung des Staatsvolkes oder des Staatsgebietes auf
supranationale Entitäten oder an fremde Staatshoheitsträger zu übertragen
(auszuliefern) und sich damit der unmittelbaren Verantwortlichkeit gegenüber
dem Staatsvolk als dem Schöpfer ihrer Organstellung zu entledigen.
Auch und gerade in der repräsentativen Demokratie kann die
volle oder auch nur teilweise Aufkündigung aktiver staatlicher Selbstbestimmung
niemals nur Sache von Staatsorganen sein. Gewählte oder ernannte Staatsfunktionäre,
die österreichische Staatshoheit an supranationale oder sonstige auswärtige
Interessenten zu exportieren oder fremde Staatshoheiten mit ihren Trägern zu
importieren trachten, haben darüber zunächst das selbstbestimmende Staatsvolk
als Träger der Staatshoheit zu befragen und diesem jedenfalls das letzte Wort
darüber zu lassen. Das gilt auch für Parlamentsabgeordnete,
"Staatsoberhäupter" und Verfassungsgerichte. Ich verweise insofern
auf Maximen, die zumindest seit dem großen englischen Staatsphilosophen John
Locke (1632 - 1704) auch zu den "gemeinsamen
Verfassungsüberlieferungen" der EU -Mitgliedstaaten zählen:
"Legislative neither must nor can transfer the power of making laws to anybody else or place it anywhere but where the people have" und: "The legislative cannot transfer the power of making laws to any other hands,for ist being but a delegated power from the people,they who have it cannot pass it over" - wie im Grunde schon die alt-römischen Juristen sagten: "Nemo plus iuris ad alium transferre potest quam ipse habet" oder noch kürzer: "Nemo dat quod non habet". weiterlesen>>>>
***
Dr. Erwin Bader
Bader, Erwin, Die immerwährende Neutralität Österreichs In: Zeit-Fragen, Zürich
Was bedeutet Neutralität? In: Die Universität, Zeitung der Universität Wien
"Der EU-Vertrag verpflichtet uns zu einem militärischen Beistand im Falle von Terror, wobei angeblich der Neutralitätsvorbehalt in diesem Fall ausgeschaltet wird. Wir sind sehr besorgt darüber, weil es bereits derzeit zu einer Entwicklung gekommen ist, die nicht mehr mit der Neutralität im vollen Sinne des Wortes, wie sie ursprünglich für alle Zeiten – für alle Zukunft heißt es wörtlich im Gesetz – beschlossen worden ist.
"Wenn wir davon ausgehen, dass die EU-Volksabstimmung seinerzeit Rechtskraft besitzt – was ich aber an sich anerkenne, obwohl ich nicht der Meinung bin, dass sie auf einem sehr guten, mit der Demokratie verträglichen Weg zustande gekommen ist – so muss man eben auch die Möglichkeit besitzen, neu in diesen Fällen über die EU-Mitgliedschaft bzw. über Neuerungen der EU abzustimmen, wenn dadurch gravierende Änderungen – zumindest wenn solche gravierenden Veränderungen – in Kraft treten sollen."
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