2015-03-09

Prominente gegen die EU - Teil 1



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Univ. Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider

Nach Art. 23 Abs. 1 S. 1 GG „wirkt die Bundesrepublik Deutschland zur Verwirkli­chung eines vereinten Europas bei der Entwicklung der europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grund­satz der Subsidiarität verpflichtet ist und einem diesem Grundgesetz im wesentlichen ver­gleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet“. Für die Republik Österreich gilt auf Grund der Bundes-Verfassungsgesetze nichts anderes und kann nichts anderes gelten; denn diese Grundsätze gehören zur Verfassung der Menschheit des Menschen, zur Verfassung, die mit dem Menschen geboren ist. Sie werden zudem in Deutschland durch Art. 79 Abs. 3 GG in ihrer Unabänderlichkeit geschützt. Alle diese Grundsätze werden durch die reale Europäische Union verletzt, nicht nur durch ihre Praxis, sondern schon durch die Grün­dungsverträge. Diese Union hat keine Chance, zum Recht zu finden.
Gegen das Recht kann die Union keine politische Rechtfertigung finden. Aber sie ist auch wegen ihrer Größe auf Dauer eine Gefahr für ihre Nachbarn, ja für die Welt. Sie zielt auf einen zentralistischen Großstaat, der eine Großmacht neben den anderen Groß­mächten der Welt sein soll. Großmächte gefährden als solche den Frieden. Kleine, weni­ger mächtige Staaten sind stetig durch sie in ihrer Unabhängigkeit und Selbstbestim­mung bedroht. Die Ereignisse in der Ukraine an der Grenze der Russischen Föderation erweisen diese Gefahr.
Die Union ist aber auch eine ökonomische Gefahr für die Menschen und Bürger. Bin­nenmarkt und Währungsunion haben augenscheinlich schweren Schaden für sie ange­richtet. Das gilt aber auch für die anderen Politiken, zumal für die Agrarpolitik und die Handelspolitik. Außer der verwaltungswirtschaftlichen Agrarpolitik folgen alle diese Poli­tiken einer unechten Freihandelsdoktrin. Diese nährt den Kapitalismus nicht minder als den Sozialismus. Das verbindet einen fragwürdigen Elitismus mit einem ebenso fragwür­digen Egalitarismus.
Es ist somit rechtlich und politisch wie ökonomisch und sozial geboten, die Europäische Union zu verlassen. Noch besser wäre deren Auflösung und die Vereinigung der Staaten Europas zu einem Europa der Staaten, zu einem Europa der Vaterländer, zu einer Republik der Republiken, dem „Föderalism freier Staaten“, wie Kant ihn in seiner wegweisenden Schrift „Zum ewigen Frieden“ vorgeschlagen hat. Zu diesem Europa gehört vor allem Ruß­land und dieses Europa kann kein Protektorat der Vereinigten Staaten von Amerika sein.





Ausblick:

Ein vereintes Europa muß nicht nur den unabänder­lichen Strukturprinzipien der nationalen Verfassun­gen, sondern vor allem der Verfassung der Mensch­heit des Menschen, der Freiheit, Gleichheit und Brü­derlichkeit im Sinne des Weltrechtsprinzips des Art. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte genügen. Es muß ein europäisches Europa sein. Ein solches kann um der Freiheit willen nur eine
Repu­
blik der Republiken sein. Nur wirklich föderalisiert kann es dem demokratischen Prinzip genügen und dadurch Rechts- und Sozialstaatlichkeit wahren. Durch Verträge Rechtsverhältnisse unter den europä­ischen Nachbarn zu begründen ist um des Friedens willen Pflicht. Aber die Verträge müssen die Prinzi­pien des Rechts wahren, die uns die Aufklärung lehrt. Die Europäische Union braucht neue Verträge. Die Besten der Völker, von den Menschen gewählt, nicht von der Parteienoligarchie entsandt, müssen ein Ver­tragswerk erarbeiten, dem jedes einzelne Volk zuzu­stimmen vermag, das ein Europa der Völker durch die Menschen und für die Menschen schafft, die in einem solchen Gemeinwesen Bürger sein können.
Der Verfassungsgerichtshof Österreichs hat all die aufgeworfenen Rechtsfragen nicht entschieden. Er hat den Bürgern Österreichs den Schutz ihres Rechts, den Schutz ihrer Freiheit, den Schutz ihrer Souveränität versagt. Jetzt ist erneut das Volk der Österreicher aufgerufen, die unabänderlichen Struk­turprinzipien der Verfassung Österreichs und dessen Baugesetze wieder zur Geltung zu bringen. Eine solche Verteidigung des Rechts wird zu einer neuen Integrationspolitik führen, die das Rechtsprinzip achtet. Sonst wird auch Österreich in einer Diktatur versinken, die sich von der der Sowjetunion nicht wesentlich unterscheiden wird. Die demokratie­ferne Organisation der Europäischen Union ist dafür bestens gerüstet.
Für Souveränität der Völker,
für die Freiheit – in kleinen Einheiten
Mit der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion ver­liert Europa seine politische Kultur, nämlich Demo­kratie, Recht- und Sozialstaat und damit die Freiheit der Bürger. Nur ein europäisches Europa, ein Euro­pa souveräner Völker kann ein Europa der Bürger sein. Wenigstens in Europa sollten wir die Kultur der Freiheit nicht aufgeben. Bevormundung ist gegen die Menschheit des Menschen gerichtet, Moralismus das Gegenteil von Moralität. Die Welt muß so eingerichtet sein, daß alle Menschen in Freiheit leben können, also in freiheitlichen und demokratischen und darum sou­veränen Republiken, die es nur in kleinen Einheiten geben kann. Darin muß jedes Gemeinwesen sich in eigener Verantwortung entfalten und vor der Interven­tion anderer geschützt werden – auch der vermeintlich humanitären, die regelmäßig als Schutzbehauptung für Eroberungen aus wirtschaftlichen Interessen dient.

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Die undemokratischen Strukturen der EU und deren mögliche Folgen habe ich immer wieder aufgezeigt.
Seit der finanziellen Entmündigung der Parlamente (ESM, Two- and Six-Pack) musste ich leider immer kritischer werden und habe daher unsere Mandatare und Regierenden vor weiteren indirekten anonymen Versklavungen gewarnt.
Die Auswege habe ich in der Neuauflage meines Buches ''Empörung in Europa - Wege aus der Krise"
 aufgezeigt.
Ich habe noch immer auf eine vernünftige Kurskorrektur gehofft. Die handlangende Mitorganisation eines Putsches in der Ukraine und die gegenwärtige Teilnahme an der Kriegshetzerei gegen den bekannten Willen der Bürger und Bürgerinnen lassen aber nur mehr die Variante des Austritts sinnvoll erscheinen. Zumindest ist die Bewirkung eines Volkbegehrens ein massiver Schuss vor den Bug des in den Untergang steuernden Schiffes.
Deshalb bitte ich Euch/Sie die beigeschlossene Unterstützungserklärung zu unterfertigen und auch an Freunde weiter zu reichen. Es fehlen noch 2.300 Unterschriften, die erreichbar sein müssten, wenn wir selbst die Mühe auf uns nehmen (in der Schweiz geht dies viel einfacher und öffentlich unterstützt) und andere überzeugen (Schneeballsystem).
Nähere Details sind Initiative Heimat und Umwelt abrufbar.

Es geht bereits um kollektive Notwehr! Die EU ist finanz- und geopolitisch zu einem blindwiligen Volzugsorgan der um das Überleben kämpfenden US-GB-Hegemonie geworden. Wenn man allerdings von einem Untergehen­den, der uneinsichtig ist, umarmt wird, dann kann dies nur tragisch ausgehen. Die einzig sinnvolle Maßnahme ist dann, auf angemessene Distanz von dem Untergehenden und den sich von ihm umarmen lassenden zu gehen. Die Einkreisungspolitik gegenüber Rußland trennt uns nicht nur von unserem natürlichen Wirtschaftspartner - und das TTIP soll dies völkerrechtlich besiegeln, sondern führt zu erhöhten Rüstungsausgaben und zur Kriegsgefahr auf europäischem Boden. Das Mittragen von Wirtschafts­sanktionen gegenüber Rußland durch die österr. Regie­rung ist mit der gesetzlich verankerten immerwährenden Neutralität unvereinbar. Die Befreiung aus der Finanz­sklaverei und der geopolitischen Konfrontation kann nur durch die Wiedererlangung der nationalen Handlungsfä­higkeit erfolgen.

Arbeitslose in der EU:


Aktuell findet in den Südstaaten der EU jeder zweite Jugendliche und jeder vierte Erwachsene keine Arbeit. Und auch in den restlichen EU-Ländern steigt die Arbeitslosenquote kontinuierlich an. Aus diesem Anlass nimmt das Personenkomitee für das EU-Austritts-Volksbegehren – allen voran der Ressourcenökonom Prof. Dr. Heinrich Wohlmeyer – Stellung zur Lage am Arbeitsmarkt und übt an der derzeitigen EU-Arbeitsmarktpolitik Kritik:
„Weil die derzeitige EU-Politik gegen die Arbeitslosigkeit geradezu zynisch naiv ist. Ich hoffe, sie ist naiv. Nämlich möglichst viel Geld drucken und an die Banken geben und dann wird schon genügend Geld an die Unternehmen durchsickern. Und diese werden mit den geringen Zinsen investieren. Ein Unternehmer investiert nur dann, wenn er Zukunftsaussichten hat. Und wenn wir jetzt betrachten, dass die Schere zwischen Arm und Reich immer stärker wird und die Durchschnittseinkommen zurückgehen, dann werden die Zukunftsaussichten nicht besser. Auch wenn wir den Leuten jetzt sagen, ihr werdet demnächst Negativzinsen zahlen, damit sie ihr letzten Gerstl quasi in den Konsum stecken, damit wir kurzfristig wieder Konsum ankurbeln.“
Kritisiert wird auch, dass Investitionen in Infrastrukturen – wie etwa in den Straßenbau – nur kurzzeitig Entlastung bringen und zu keiner langfristigen Senkung der Arbeitslosenquote führen können. Die Förderung von Forschung, Innovation und Unternehmertum sowie die duale Ausbildung seien nützlich, aber ebenfalls nicht ausreichend. Heinrich Wohlmeyer zeigt die möglichen Lösungsvorschläge für eine zukunftsfähige Arbeitsmarktgestaltung auf:
„Wir werden in Zukunft weltweit mit Nahrungsknappheit zu rechnen haben und werden unsere Landwirtschaft nach eher gärtnerischen Mustern vielfältig umgestalten müssen. Das heißt, einen Arbeitskräftebesatz von 0,3 Arbeitskräften pro Hektar im Ackerland und 0,1 im Gründland. Dann hätten wir in diesem Szenario nicht nur die damalige Zahl der Betriebe – das waren 280.000 – brauchen können, sondern hätten auch eine hohe Beschäftigungszahl gehabt, nämlich ungefähr 600.000 Leute.“
Des Weiteren spricht sich das Personenkomitee für das EU-Austritts-Volksbegehren klar für eine finanzielle Entlastung der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, eine Senkung der Lohnsteuer und eine sogenannte „strategische Steuerreform“ in Österreich aus. Was unter dem Begriff „strategische Steuerreform“ konkret zu verstehen ist, erklärt Wohlmeyer:
„Wir sehen auch im österreichischen Steuersystem, dass die Lohnsteuer derzeit bereits die höchste Steuerquelle ist. Wir besteuern jenen Faktor, der aus dem Geschäft geht, am höchsten. Wenn ich als Unternehmer derzeit eine Kalkulation mache, dann muss ich in meine Kalkulation das Doppelte dessen, was der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin in ihr Lohnsackerl bekommt, in die Kalkulation einsetzen. Das kann nicht gut gehen. Dazu brauchen wir, das was wir die „strategische Steuerreform“ nennen. Es liegt wirklich genug Geld auf der Straße das aufgehoben werden kann. Aber nicht auf die Art, wie jetzt diskutiert wird. Dann könnten wir sagen, das soziale Netz wird aus den neuen Steuern bedient und dadurch können wir wirklich die menschliche Arbeitskraft radikal verbilligen.“
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Petition
An den Österreichischen Bauernbund
Die EU-Kommission versucht gegenwärtig des CETA-Abkommen mit Kanada stillschweigend durchzuwinken und die Verhandlungen zum USA-EU-Freihandelsabkommen, TTIP, wurden ohne ausreichende Information und Befragung der Parlamente für beendet erklärt. Das wenige, das den Weg an die Öffentlichkeit gefunden hat, muss uns  Bauern, aber auch große Teile der Bevölkerung in Europa mit Sorge erfüllen.
Umso erstaunlicher ist es, wie still sich der Bauernbund zu diesem Thema bisher verhalten hat.
Daher fordern wir den österreichischen Bauernbund als unsere politische Vertretung  zu einer eindeutigen Positionierung zum ‚Umfassenden Abkommen‘ mit Kanada und zum Amerikanisch-Europäischen Freihandelsabkommen auf.
Hier ein kleiner Auszug aus den Argumenten, die uns veranlassen sollten, TTIP und CETA
(CETA ist der Türöffner zum TTIP)  und in der gegenwärtigen Fassung abzulehnen:
>> Chlorhendl und Gentechnik sind nur die plakative Spitze des Eisberges, das Abkommen greift in fast alle Lebensbereiche ein.
>> Lebensmittelkennzeichnung lockern, bedeutet Bauern und Konsumenten einen erkämpften Schutz gegen die Unterbietung mit qualitativ schlechteren, aber billigeren Waren zu nehmen.
>> Das zusätzliche Wirtschaftswachstum von gerade mal 0,5% in erst 20 Jahren! dürfte ausschließlich international tätigen Konzernen, nicht aber unseren Bürgern zugutekommen.
>> Irrwitzige Transporte in oftmals katastrophalen Frachtschiffen bringt zusätzliche Umweltbelastung und -gefährdung.
>> Unser hohes Niveau im Arbeits- und Sozialrecht und Daseinsvorsorge wird gefährdet.
>>  Der ‚Investitionsschutz‘ bedeutet eine Aushebelung der europäischen Rechtsordnungen und die weitgehende Entmachtung der Volksvertretungen, deren Aufgabe es sein sollte, Gesetze zum Wohl der Bevölkerung zu gestalten.
>>Dritt- und Entwicklungsländer werden durch Ausgrenzung vermutlich noch weiter verlieren, die Armut droht weiter zu steigen.
>> Wenn man die ‚Philosophie‘ der USA und der europäischen Großkonzerne (die meist schon in ausländischer Hand sind) kennt, dann bedeutet TTIP ziemlich genau das Gegenteil unseres vielgepriesenen ökosozialen Weges.
>> Besonders die Tatsache, dass die Verhandlungen streng geheim geführt wurden und werden, sowie dass die Kommission über ein ‚Rechtgutachten‘ die nationalen Parlamente ausschalten will, kann für uns Österreicher und Europäer, aber auch für die Amerikanischen Bürger nichts Gutes bedeuten.
Allein das CETA-Abkommen umfasst 1.600 (!) Seiten, ist also eine kaum durchschaubare ‚Privatrechtsordnung‘.
>> Es ist fast unmöglich, dass sich Parlamentarier in der kurzen Zeit, die Ihnen bis zur Abstimmung bleibt, ein umfassendes Bild von den Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen machen.
Gleichzeitig wird üblicherweise mit der Keule operiert, dass eine ‚Aufschnürung‘ unermesslichen Schaden verursachen würde.
>> Mehreren Studien zufolge liegt in den Handelsbeziehungen nach Osten, die derzeit durch die Politik der USA gefährdet werden, ohnehin höheres Potential.
Was ist zu tun:
1) Die gesamten Texte sind unverzüglich allen Parlamenten und der Öffentlichkeit (also auch uns Bauern) zugänglich zu machen.
2) Ein Inkrafttreten ist nur zulässig, wenn auch die nationalen Parlamente zustimmen.
3) Es ist zu prüfen, ob nicht eine Volksabstimmung notwendig ist, weil einzelne Bestimmungen (siehe z. B. Investitionsschutz‘) ein Verfassungsänderung bewirken (Rechtsstaat und Gewaltenteilung).
4) Der sogenannte ‚Investitionsschutz‘ ist zu streichen, weil die existierenden nationalen und internationalen Rechtsordnungen bezüglich der Streitschlichtung genügen.
5) Bei der ‚Harmonisierung der Standard ist das Bestimmungslandprinzip zu verankern. Das heißt: Für einen freien Marktzutritt ist nachzuweisen, dass bei der Erstellung der Ware oder Dienstleistung die höheren Standards des Bestimmungslandes eingehalten wurden.
6) Im Bereich der Energiepolitik muss der Schutz der erneuerbaren, zukunftsfähigen Energieträgerverankert werden.
7) Nach Schweizer Muster ist den Bürgern ein ‚Abstimmungsbüchlein‘ zur Verfügung zu stellen, in dem die Pro- und Contra-Argumente dargelegt werden.

Wir ersuchen daher den Österreichischen Bauerbund im Wege des Niederösterreichischen Bauernbundes als einer der stärksten Landdesorganisationen diese Forderungen mit Nachdruck zu vertreten und auch unseren unter gewaltigem Druck stehenden Abgeordneten im Europäischen Parlament den Rücken zu stärken.
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Handreichung – Manifest
Unverzichtbare Eckpunkte
einer weltweit zukunftsfähigen Gesellschaftsgestaltung
Vorbemerkung: Diese Handreichung kann nicht erschöpfend sein. Sie beschränkt sich auf die wesentlichen, für eine zukunftsfähige Gesellschaftgestaltung unverzichtbaren, internationalen und nationalen Rahmensetzungen.  Ohne diese  drohen alle nationalen Bemühungen und Wohlstandsmodelle ausgehebelt zu werden. Sie sind so verfasst, dass sie weltweit für alle Gemeinwesen anwendbar sein sollten.
Österreich wird beispielhaft angeführt.
Ein Minimum an Erklärungen ist leider unvermeidbar und verlängert das Dokument.
Die Situation
Dass unsere Welt, die wir unseren Nachfahren lebenswert übergeben sollten, vor dem ökologischen, ökonomischen und sozialen Ruin steht, wenn die Menschheit weiter macht wie bisher, ist eine bedrückende Tatsache.
Der nüchterne ‚Rückblick aus der Zukunft‘ als wissenschaftliche Methode zeigt dies deutlich.
Die Solidarität mit allen Mitmenschen, den lebenden und den kommenden, gebietet deshalb ein unverzügliches Umsteuern.
Was sind nun die Eckpunkte eines realistischen Vorgehens?
A) Renaissance des Völkerrechtes
Der Traum von einer zukunftsfähig umsteuernden Weltregierung ist nicht realistisch und eine Eigenvertröstung.  Wie will man große Gemeinwesen, wie China, Indien oder Indonesien, in eine ‚Weltdemokratie‘ unmittelbar demokratisch einbinden?
Auch zeigt die historische Erfahrung, dass alle Großsysteme bürgerferne und am Ende de-facto-diktatorisch wurden.
Die Renaissance und der Ausbau des ‚traditionellen Völkerrechts‘ (bewährte und akzeptierte Regeln) sowie des multilateralen Vertragsrechts sind daher der  sinnvolle Weg.

B) Außerstreitstellung der ethischen Grundlagen
Alle menschlichen Vereinbarungen bedürfen eines Minimalkonsenses an anerkannten Werten. Die Allgemeine Deklaration der Menschenrechte sollte von allen Partnern vorbehaltslos anerkannt werden. Der Internationale Pakt über wirtschaftliche , soziale und kulturelle Rechte, der auch einen Überwachungsmechanismus aufweist, kann flankieren.
C) Die not-wendenden Stellglieder
Das gegenwärtige Rasen in den Abgrund hat als zentrale Wurzel den systeminhärenten Zwang zum unbegrenzten Wachstum ohne Rücksicht auf soziale und ökologische Grenzen.
Der Haupttreiber sind die in geometrischer Reihe steigenden Ansprüche der großen Kapitaleigner. Die Schere zwischen arm und reich öffnet sich daher immer mehr und zwar zwischen und in den Staaten. Immer größere Finanzvermögen drängen zur naturzerstörerischen Kapitalanlage in Megaprojekten.
c.1) Schaffung einer neuen Finanzarchitektur
a) International
: 1944 wurde von den USA der Vorschlag einer ausgewogenen Internationalen Währungsunion zugunsten eines Systems des indirekten, um den US-Dollar zentrierten Goldstandards abgelehnt.
Nach der einseitigen Aufhebung dieses Systems (Nixon 1971) war der USD nur mehr ‚papiergedeckt‘.
Über den Internationalen Währungsfonds und die Weltbankgruppe, wo die USA auch gegenwärtig noch über die Sperrminorität verfügen, sowie über die Petrodollar-Strategie wurde/wird die Stellung des USD als Leitwährung abgesichert.
Insbesondere durch den Einsatz von neuen ‚Finanzinstrumenten‘, wie die Kreierung diverser ‚Derivate‘, konnten die in Umlauf gebrachten enormen Dollarmengen in einer globalen Finanzblase gebunden werden. Zusätzlich wurden die Dollarüberschüsse den Staaten - vor allem den Entwicklungsländern -aufgedrängt, wodurch der europäische Direkt-Kolonialismus durch einen Finanz-Kolonialismus ersetzt wurde (Bindung der ‚Hilfen‘ an bedingungslosen  Freihandel  und an Privatisierungsprogramme, die durch ‚Investitionsschutzabkommen‘ flankiert werden). Hierzu kommt, dass die US-Zentralbank (FED) keine Zentralbank im üblichen Sinn, sondern ein Großbankenkartell mit Nationalbankprivilegien ist, das vor allem im Interesse der Großkapitaleigner agiert.
Den unerträglich gewordenen Weltschulden stehen ständig wachsende, riesige private Guthaben gegenüber. Hochrechnungen (z. B. Eichhorn u. Solte) ergeben, dass bei Fortschreibung des gegenwärtigen Systems bereits binnen drei Jahrzehnten weltweit die gesamten Staatseinnahmen für den Schuldendienst aufgewendet werden müssten.  
Dieses System ist nun nicht nur unerträglich geworden, sondern auch im Wanken. Der verzweifelte Versuch seiner Absicherung durch militärische Maßnahmen birgt noch dazu Kriegsgefahr und damit größtes menschliches Leid in sich.
Der Ausweg ist ein ehrenvoller Abtritt der USA von der nicht mehr haltbaren Welt-Leitwährungsposition. Dieser schmerzliche Schritt  müsste folgende Kernpunkte enthalten:
1) Vereinbarung einer Weltverrechnungswährung ( genannt Union-Dollar, um die USA nicht
     unnötig zu demütigen) im Rahmen einer Internationalen Währungsunion (IWU).
2) Festlegung der Wechselkurse gemäß der Kaufkraftparität der Währungen mit
    Schwankungsbreiten und Anpassungsregeln für strukturelle Ungleichgewichte.
3) Zahlung von Pönalen (Strafzahlungen) bei Leistungsbilanzüberschüssen und bei Defiziten
    (Bewirkung ausgeglichener Leistungsbilanzen).
4) Umwandlung des Internationalen Währungsfonds in eine demokratisch legitimierte
     gemeinwohlorientierte Beistandsinstitution und in ein Sekretariat der IWU.
5) Umbau der Weltbankgruppe zu einer echten Entwicklungsbank, die im Unterschied zur derzeitigen Weltbank keine überfordernden Auflagen zugunsten der Großinvestoren macht (ungezähmter Freihandel, Privatisierung mit Investitionsschutz, Streichung sozialer Dienste und generelle Rückführung der Staatsausgaben).  
b) National: Die Geldschöpfung muss wieder in die Hände der Staaten gelangen.
Merksatz: Wer das Recht der Geldschöpfung Privatpersonen und ihren Zusammenschüssen gibt, um sich dann von diesen gegen Zinsen und Rückzahlungsverpflichtung Geld zu borgen, ist entweder gehirngewaschen, korrupt oder böswillig. Er vergeht sich am Gemeinwohl.
Die Vollgeldinitiative ist anwendbar durchgedacht (insbes. Prof. J. HuberMonetäre Modernisierung 2014). Sie hat vor allem den Vorteil, dass die Geldmenge wieder unter geordnete Kontrolle kommt, wodurch die durch sachlich ungerechtfertigte Ausdehnung und Kontraktion hervorgerufenen Wirtschaftsschwankungen beseitigt werden. Die Staaten können sich kostengünstig selbst finanzieren sowie einen tragfähigen Weg zum Abbau der aufgehäuften Staatsschulden beschreiten, weil der Gewinn aus der Geldschöpfung ungeschmälert den öffentlichen Haushalten zugutekommt, und zinsenfreies Geld zur Verfügung steht. Bankruns sind ausgeschlossen.
Eine aus unabhängigen Fachleuten zusammengesetzte Währungskommission überwacht die Gestion der Zentralbank und die Geldschöpfung.
Das übliche Kreditgeschäft bleibt bei den Banken. Das Investment Banking wird jedoch vom Spar- und Kreditgeschäft getrennt (keine Spekulation mit Spareinlagen).
Internationale Finanztransfers sind meldepflichtig und unterliegen einer Genehmigungspflicht. Wenn die Behörde nicht binnen 24 Stunden Einspruch erhebt, ist die Transaktion automatisch genehmigt. Damit wird Spekulationen und Ausweichmanövern vorgebeugt.
c.2) Schaffung einer gerechteren Welthandelsordnung
a) Die ökologischen und sozialen Rahmenabkommen müssen gleichrangig mit den WTO-Regeln behandelt werden. Im Konfliktfall haben erstere den Vorrang.
b) Beim Import muss das Bestimmungslandprinzip gelten. D. h., um freien Marktzutritt zu bekommen, muss nachgewiesen werden, dass bei der Erstellung des betroffenen Gutes (Ware oder Dienstleistung) die Standards des Bestimmungslandes eingehalten wurden.  Allfällige Ausgleichsabgaben zur Kompensation von kostenwirksamen Unterbietungen von Standards speisen einen internationalen Entwicklungsfonds, aus dem jene Staaten gefördert werden, die ihre ökologischen und sozialen Standards anheben.
c) Die Kaufkraftparität der angewendeten Wechselkurse muss gewährleistet sein.
d) Angemessener Schutz von Volkswirtshaften im Entwicklungsprozess (‚Infant Industry Protection‘) und Sicherung der Ernährungssouveränität (Achtung des Menschenrechtes auf eine gesicherte Ernährung).
e) Renaissance der Internationalen Rohstofflenkungs-abkommen (Commodity Agreements) zur Vermeidung von Spekulationen und zur Schaffung gesicherter Planungsgrundlagen mittels Preisbändern und Pufferlagern.  
c.3) Erschließung jener Steuerquellen die einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der Gemeinwesen erbringen, ohne negative Wirtschaftsanreize zu bewirken.
Hier wird nur auf die ertragreichsten und auch vor der vorstehend aufgezeigten Strukturreform rasch umsetzbaren Maßnahmen zur Sanierung und nachhaltigen Finanzierung der Haushalte der Gemeinwesen eingegangen.
a) Eine allgemeine Kapitalumsatzsteuer von einem Promille (0,1%). Diese kann über die Clearing-Plattformen leicht und kostengünstig eingehoben werden. Die Umsätze mit ‚verbrieften Sicherheiten‘ betragen pro Jahr rd. $ 3.000 Billionen. Damit ergibt sich ein aufzuteilender ‚Kuchen‘ von rd. drei Billionen. Diese $ 3.000 Milliarden sollten mangels eines besseren Maßstabes gemäß dem Anteil einer Volkswirtschaft am Weltbruttoprodukt aufgeteilt werden. Am Beispiel Österreichs (0,6% des WBP) ergäbe sich ein Anteil von $ 18 Mrd.. Das ist rd. das Doppelte des derzeitigen Schuldendienstes.
b) Eine Internetabgabe von einem Cent je Megabit, das ist ein Millionstel Cent je bit, kann trotz Befreiungen von Bildungs-, Gesundheits- und anderen öffentlichen Diensten sowie  der Grundversorgung (insb. Ernährung, Energie, Reparatur und Instandhaltung) - also vor allem durch die Belastung der ‚Spams‘ (Informationsmüll) - für Österreich die Summe von rd. € 30 Mrd. erbringen, d. h. rd. 40% des Bundesbudgets.
c) Eine Besteuerung der Finanzgroßvermögen, die rd. das Dreifache des Weltbruttoproduktes betragen (über 150 Billionen), mit einem Steuersatz von 50% auf die durchschnittlich 5%  betragende Verzinsung würde rd. $ 3,7 Bio erbringen; umgelegt auf Österreich rd. $ 22 Mrd. oder rd. € 17,7 Mrd..
d) Die Besteuerung aller Großvermögen (rd. $ 350 Bio) mit einem analogen Abgabensatz würde sogar rd. $ 4,4 Bio. erbringen oder umgelegt auf Österreich über $ 26 Mrd. oder € 21 Mrd..
Allein die ersten drei leicht einhebbaren Steuern würden den Budgettisch so reichlich decken, dass nicht nur die Staatsschulden abgebaut, sondern auch das gesamte soziale und kulturelle Netz aus den Einnahmen finanziert werden könnte.
Die Not muss offenbar so groß werden, dass der Widerstand der Finanzeliten ähnlich zusammenbricht, wie der ‚reale Sozialismus‘ im Osten Europas.

c.4) Zukunft der Arbeit
Vorbemerkung
: Die steigende Arbeitslosigkeit und die bedrückende Zukunftslosigkeit junger Menschen sind das wohl gravierendste gesellschaftliche Problem, das ansteht.
Seriöse Prognosen weisen darauf hin, dass bei Beibehaltung der gegenwärtigen Wirtschaftsarchitektur binnen weniger Jahrzehnte nur mehr ein Drittel der Arbeitskräfte benötigt werden.
Es geht hierbei nicht nur um das finanzielle und physische Überleben. Jeder Mensch will eine sinnvolle Beschäftigung als Lebensinhalt. Wenn für ihn außerdem einsichtig ist, dass seine Tätigkeit auch dem Gemeinwohl dient, dann bringt sie höchste soziale Erfüllung.

Die gegenwärtige Situation ist erdrückend:
Die zunehmende Automatisierung und die zunehmende Einkommensspreizung machen  Menschen zunehmend arbeitslos. Die hohen Arbeitslosenraten sind weltweit gesellschaftlicher Sprengstoff.
Die bisherigen Gegenmaßnahmen sind zum einen Teil nur palliativ und unzureichend und zum anderen Teil sogar kontraproduktiv. Es genügt nicht Bildung, Innovation,  Kompetenz und Unternehmertum zu fördern, wenn die generelle Nachfrage nach Arbeit im gegenwärtigen System strukturell kontinuierlich schrumpft. Die gegenwärtige Arbeitsmarktpolitik rüstet zum internationalen Gladiatorenkampf  in dem der Natur der Sache nach nur ‚die Tüchtigsten‘ überleben.
Die  Gegensteuerung durch billige Kredite und Investitionshilfen verpufft zum Großteil ins Gegenteil, weil der Rationalisierungseffekt von Ausrüstungsinvestitionen in der Regel höher ist als der Kapazitätserweiterungseffekt. D. h.,  Arbeitskräfte werden freigesetzt; die Arbeitslosigkeit steigt. Das nachstehende, erforderliche Bündel an Maßnahmen ist umsetzbar, wenn es , wie oben aufgezeigt, handels- und finanzpolitisch abgesichert wird.
a) Die immer wieder geforderte - aber im gegenwärtigen System nicht finanzierbare – Entlastung der menschlichen Arbeit von Steuern und Abgaben, wird durch die Erschließung der vorstehend angeführten Steuerquellen möglich. Dadurch wird die menschliche Arbeit kostengünstig. Soziale und kulturelle Dienste sowie Reparatur und Instandhaltung werden leistbar.
b) Das Bestimmungslandprinzip in der Handelspolitik ermöglicht den Schutz gegen Arbeitsplätze vernichtende Importe, die durch Unterbietung der sozialen und ökologischen Standards des Bestimmungslandes einen Preisvorteil haben.
Auch die der zunehmenden Automatisierung entsprechende Arbeitszeitverkürzung ist durch die handelspolitische Absicherung möglich.
c) Der sogenannte ‚informelle Sektor‘ (keine klassische Erwerbsarbeit) im kulturellen und sozialen Bereich, wird im Zusammenklang mit der Entlastung der menschlichen Arbeit von Steuern und Abgaben  finanzierbar. Auch ein ausreichendes Müttergehalt und eine Mütterpension, sind budgetär leistbar.
d) Die allgemeine Grundsicherung (Grundeinkommen) ist finanzierbar und bleibt kein Traum. Sie muss allerdings handelspolitisch (Bestimmungslandprinzip) und sozialpolitisch (Herkunftslandprinzip) abgesichert werden.
Die allgemeine Grundsicherung hat den Vorteil, dass einerseits kein Zwang zur Annahme prekärer Arbeitsverhältnisse besteht, um zu überleben, und dass andererseits jeder Bürger seinen Lebensentwurf und seine individuelle Einkommenskombination wählen kann. Dies schafft innovative Arbeit(splätze). Flankiert durch eine die Gemeinwohlethik betonende Schul- und Allgemeinbildung und gepaart mit guten fachlichen Bildungsofferten können hierdurch das individuelle Glück und das bestmögliche Gemeinwohl angestrebt werden.
e) Umbau der Bedarfsdeckungssysteme gemäß den Systemprinzipien der Biosphäre.
Die oben aufgezeigten Rahmensetzungen ermöglichen auch den für das Überleben der Menschheit unverzichtbaren Umbau der Bedarfsdeckungssysteme. Dieser Umbau bewirkt nicht nur die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Investitionsphase, sondern auch dauerhafte dezentrale Arbeitsmöglichkeiten in der Folge. Kernpunkt sind die solare Orientierung der Energieversorgung, die kaskadische Nutzung von Energie und Material , die Kreislaufführung der bewegten Materialien, die Anstrebung hoher ökologsicher Vielfalt (Biodiversität – insbesondere in der Landwirtschaft) und die die Verwirklichung der vorstehenden Bedarfsdeckungsleitlinien ermöglichende intelligente Dezentralisierung und Vernetzung. Letztere bewirken auch überschaubare und bergende soziale Einheiten und damit gesellschaftliche Stabilität und beglückende Lebensverhältnisse. Mahatma Gandhi hat dies in seiner Intiative ‚Village Industries‘ für ein Milliardenvolk vorausgedacht.
Möge diese Handlungsanleitung für die Politiker - aber auch für jeden einzelnen Bürger - angenommen und umgesetzt werden. Die grundsätzliche Reform steht an.
Es ist ökologisch und sozial fünf Minuten vor zwölf!
Wissen ist eine Holschuld. Keine/r kann sich ohne schuldig zu werden aus der Verantwortung wegstehlen, denn die Angebote sind abholbar..
Heinrich Wohlmeyer, 1. 12. 2014
  


Hans Richard Klecatsky,  ist Professor am Lehrstuhl für öffentliches Recht der Universität Innsbruck und war von 1966 bis 1970 parteiloser Bundesminister für Justiz der Republik Österreich.

Helmut Schramm:

Durch den EU-Vertrag von Lissabon bekommt die EU eine eigene Rechtspersönlichkeit. Es entwickelt sich ein Staatengebilde, das auf Grund ihrer weit reichenden Ermächtigungen wie ein Bundesstaat zu sehen ist. Der EU-Vertrag von Lissabon konstituiert auch eine Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungshoheit der Union. Diese Änderung der Grundgesetze und Verfassungen in den Mitgliedstaaten - ohne Volksabstimmungen - ist unseres Erachtens untragbar. Wie sehen Sie diese Problematik, Herr Professor Klecatsky?

Justizminister a.D. Prof. Dr. Hans R. Klecatsky:

Der EU-Reformvertrag stellt sich seiner Substanz nach als bloße Wiederauflage des EU-Verfassungsvertrages dar, der durch Abstimmungen des französischen (29. Mai 2005) und des niederländischen (1. Juni 2005) Volkes zu Fall gebracht wurde. Die ohne dies permanent fortschreitende Staatsgrund- und Rechtsordnungen der Mitgliedsstaaten absaugende (melkende) Transfusion der Volks-, Staats-, Rechts-, Sicherheits-, Verteidigungs-, Finanz- und Wirtschaftshoheiten der EU-Mitglieder genügt den nach supranationaler Funktionärsmacht strebenden "EU-Konstitutionalisten" nicht mehr.

Statt ihr breites Mitverschulden an dem gegenwärtig erfolgten Zusammenbruch des Weltfinanzmarktes und seinen für alle menschlichen Lebensbereiche eintretenden Folgen offen einzugestehen, sich für verfehlte Politik zu entschuldigen und sich nun ganz auf nachhaltige Wiedergutmachung der gigantischen Schäden zu konzentrieren, verfolgen sie nun in legistischer Firlefanzerei weiter ihren Plan einer Krönung der EU zur supranationalen Europäischen Majestät - zu einer Großherrlichkeit, die natürlich auch deren Diener und Mitläufer aller Grade und Richtungen privilegieren will.
An ihrer Seite das österreichische Ratifizierungsorgan, ein so genanntes "zusammengesetztes Staatsorgan": die Bundesregierung, die Parlamentarier der Regierungsparteien verstärkt durch die Grünen, der Bundespräsident, auch da wieder Funktionäre der Republik, in der nach Artikel 1 des Bundes- Verfassungsgesetzes - der staatlichen Grundordnung - das "Recht vom Volk ausgeht".
Dem misstrauen die Staatsfunktionäre ebenso wie die EU-Funktionäre, alibieren sich für verfehlte Politik dort und da unter Berufung auf die jeweils andere Seite, schaffen sich damit gegenüber dem jeweiligen Volk eine unangreifbare Herrschaftsbasis. Nichts ist besser zu begreifen, als dass die Funktionären lieber unter ihresgleichen bleiben, um sich hier und in anderen EU-Mitgliedstaaten als Monopolisten neuer Staatskunst zu behaupten, hierzulande im weiter schleichenden Abbau der Volks- und Staatssouveränität ihres Kleinstaates durch Entäußerung und Unterwerfung von österreichischen Staats- und Volkshoheiten unter die auswärtige EU Entität - wie immer sich diese rechtstheoretisch oder praktisch-politisch selbst verstehen mag.
Überdies haben sich die Staatsfunktionäre volksabstimmungslos selbst ermächtigt, über die allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts (Art 9 Abs. 1 B-VG) hinaus gezielte fremde Staatshoheiten und vermeintliche Hoheiten "zwischenstaatlicher Einrichtungen" zu importieren und auf österreichischem Staatsgebiet unter Einschleusung fremder Hoheitsträger ("Organe") gezielte Fremdbestimmung des österreichischen Staatsvolks ( Art 9 Abs. 2 B-VG) walten zu lassen - und Gleichartiges aus dem Hoheitsbereich der Bundesländer zu exportieren. Speziell auf den Lissabonner EU-Vertrag abzielende Rechtsetzungstechnik des wenige Tage vor seiner Unterzeichnung beschlossenen, mit Wirkung vom 1. Jänner 2008 in Kraft gesetzten Bundesverfassungsgesetzes vom 5. Dezember 2007, BGBl I 2/2008, "mit dem das B-VG geändert und ein Erstes Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz erlassen wird" (Art I Z 3,8,10) im Verein mit der volksabstimmungslosen Ratifizierung dieses markanten EU-Ersatz-Verfassungsvertrags lässt deutlich erkennen, dass damit "Funktionärs-Österreich" sich schon ganz im Dienste der Europäischen Union sieht und ihr für weitere unabsehbare Entwicklungen unbeschränkt die Bundesverfassung geöffnet hält, während die Altlast jahrzehntelang vergeblich verfolgter autochthoner Reformerfordernisse unserer Republik weiter verdrängt bleibt.
Der Lissabonner Reformvertrag sieht abermals die Fusion der drei Säulen der Union in einer eigenen supranationalen Rechtspersönlichkeit vor, in der sich die Republik Österreich durch Übertragung von Staatshoheiten zum Teilsubjekt degradiert. Fälschlich wird dieser Unterwerfungsakt in Österreich als einfache Verfassungsfrage gesehen, die parlamentarischer Manipulation überlassen bleiben kann.
In Wahrheit steht zuvor schon die präverfassungsrechtliche Selbstbestimmung (Souveränität) des österreichischen Volkes auf dem Spiel, von dem nach Art.1 des Bundes-Verfassungsgesetzes "das Recht der demokratischen Republik" und somit auch die Bundesverfassung "ausgeht". Souverän nach Innen und Außen ist ausschließlich das Volk, nicht seine Parlamentsabgeordneten, nicht seine Regierungsorgane, nicht das republikanische "Staatsoberhaupt", nicht irgendein Gericht, auch kein Verfassungsgericht. Die realen Funktionäre (Organwalter), die diese Volks- und Staatsorgane zu realer Handlungen befähigen, sind gewählt oder anders bestellt nur für bestimmte Zeit, sie kommen und gehen, das Volk und sein Staat reichen auch zeitlich über sie hinaus, bleiben stets Herr über das Ausmaß ihrer Kompetenzen. Die Funktionäre sind dem Volk für die Handhabung ihrer Kompetenzen dem Grunde nach und im Rechtsstaat nach Maßgabe der Staatsverfassung und des sich darauf gründenden österreichischen Rechts verantwortlich. Wenngleich die derzeit als geltend angenommene österreichische Bundesverfassung - heute eine in Eigen- und EU-Regie doppelt verwüstete Normenlandschaft - über die Verantwortlichkeit oberster Staatsorgane nur einige, der konstitutionellen Monarchie nachgebildete Bestimmungen enthält und auch diese nur auf Papier blieben, ändert das nichts daran, dass auch und gerade in der "repräsentativen Demokratie" die Staatsorgane eben per se nur als "Repräsentanten" namens des Staatsvolks und für das Staatsvolk tätig werden können und dürfen.
Das nach Innen und Außen, also auch und gerade im völkerrechtlichen Umfeld dem österreichischen Volk das Selbstbestimmungsrecht zusteht, sollte gegenüber Staats- und Parteifunktionären, gar solchen juristischer Bildung keiner weiteren Erörterung bedürfen. Es ist seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges von der Weltorganisation der Vereinten Nationen systematisch entwickeltes und geschriebenes Weltrecht, dass für alle Kontinente, die EU gleicherweise wie für das österreichische Volk und seine Staatsfunktionäre gilt, wenn jeweils an der Spitze des auch von Österreich ratifizierten Weltmenschenrechts- und des Weltsozialpaktessteht:
"Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechtes entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung". Geht aber der "politische Status", also auch die Bundesverfassung vom selbstbestimmten und selbstbestimmenden Volk aus, kann kein einziges Staatsorgan für sich oder im Zusammenwirken mit anderen Staatsorganen berechtigt sein, ohne Mitwirkung des gesamten Bundesvolkes staatliche Hoheitsbefugnisse in Ansehung des Staatsvolkes oder des Staatsgebietes auf supranationale Entitäten oder an fremde Staatshoheitsträger zu übertragen (auszuliefern) und sich damit der unmittelbaren Verantwortlichkeit gegenüber dem Staatsvolk als dem Schöpfer ihrer Organstellung zu entledigen.
Auch und gerade in der repräsentativen Demokratie kann die volle oder auch nur teilweise Aufkündigung aktiver staatlicher Selbstbestimmung niemals nur Sache von Staatsorganen sein. Gewählte oder ernannte Staatsfunktionäre, die österreichische Staatshoheit an supranationale oder sonstige auswärtige Interessenten zu exportieren oder fremde Staatshoheiten mit ihren Trägern zu importieren trachten, haben darüber zunächst das selbstbestimmende Staatsvolk als Träger der Staatshoheit zu befragen und diesem jedenfalls das letzte Wort darüber zu lassen. Das gilt auch für Parlamentsabgeordnete, "Staatsoberhäupter" und Verfassungsgerichte. Ich verweise insofern auf Maximen, die zumindest seit dem großen englischen Staatsphilosophen John Locke (1632 - 1704) auch zu den "gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen" der EU -Mitgliedstaaten zählen:

"Legislative neither must nor can transfer the power of making laws to anybody else or place it anywhere but where the people have" und: "The legislative cannot transfer the power of making laws to any other hands,for ist being but a delegated power from the people,they who have it cannot pass it over" - wie im Grunde schon die alt-römischen Juristen sagten: "Nemo plus iuris ad alium transferre potest quam ipse habet" oder noch kürzer: "Nemo dat quod non habet". weiterlesen>>>>

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Dr. Erwin Bader



Bader, Erwin, Die immerwährende Neutralität Österreichs In: Zeit-Fragen, Zürich
Was bedeutet Neutralität? In:  Die Universität, Zeitung der Universität Wien

"Der EU-Vertrag verpflichtet uns zu einem militärischen Beistand im Falle von Terror, wobei angeblich der Neutralitätsvorbehalt in diesem Fall ausgeschaltet wird. Wir sind sehr besorgt darüber, weil es bereits derzeit zu einer Entwicklung gekommen ist, die nicht mehr mit der Neutralität im vollen Sinne des Wortes, wie sie ursprünglich für alle Zeiten – für alle Zukunft heißt es wörtlich im Gesetz – beschlossen worden ist.

"Wenn wir davon ausgehen, dass die EU-Volksabstimmung seinerzeit Rechtskraft besitzt – was ich aber an sich anerkenne, obwohl ich nicht der Meinung bin, dass sie auf einem sehr guten, mit der Demokratie verträglichen Weg zustande gekommen ist – so muss man eben auch die Möglichkeit besitzen, neu in diesen Fällen über die EU-Mitgliedschaft bzw. über Neuerungen der EU abzustimmen, wenn dadurch gravierende Änderungen – zumindest wenn solche gravierenden Veränderungen – in Kraft treten sollen."


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