Die zwar über 200 Jahre alten aber hochaktuellen Gedanken Immanuel Kants zum Frieden und zur Vermeidung von Kriegen wollen wir an dieser Stelle ins Gedächtnis rufen. In unserer Zeit ist zwar viel von „Friedenspolitik“ die Rede, aber es muss festgehalten werden, dass wir uns in jeder Beziehung von dem Geist einer echten Friedenspolitik entfernen. Was wäre das für ein Europa, wenn alle Staaten das Konzept der immerwährenden Neutralität übernähmen? Auch in unserer Bundesverfassung ist das Bekenntnis zur bewaffneten Neutralität als Friedenssicherung klar formuliert! Wir bräuchten nichts anderes, als unsere Verfassung wieder zur Grundlage der Politik zu machen.
Immanuel Kant: Zum ewigen Frieden - Ein philosophischer Entwurf (1795) „Stehende Heere (miles perpetuas) sollen mit der Zeit ganz aufhören.“ Denn sie bedrohen andere Staaten unaufhörlich mit Krieg durch die Bereitschaft, immer dazu gerüstet zu erscheinen; reizen diese an, sich einander in Menge der Gerüsteten, die keine Grenzen kennt, zu übertreffen, und indem durch die darauf verwandten Kosten der Friede endlich noch drückender wird als ein kurzer Krieg, so sind sie selbst Ursache von Angriffskriegen, um diese Last los zu werden; wozu kommt, dass, zum Töten oder getötet zu werden in Sold genommen zu sein, einen Gebrauch von Menschen als bloßen Maschinen und Werkzeugen in der Hand eines andern (des Staats) zu enthalten scheint, der sich nicht wohl mit dem Rechte der Menschheit in unserer eigenen Person vereinigen lässt. Ganz anders ist es mit der freiwilligen periodisch vorgenommenen Übung der Staatsbürger in Waffen bewandt, sich und ihr Vaterland dadurch gegen Angriffe von außen zu sichern. - Mit der Anhäufung eines Schatzes würde es ebenso gehen, dass er, von andern Staaten als Bedrohung mit Krieg angesehen, zu zuvorkommenden Angriffen nötigte (weil unter den drei Mächten, der Heeresmacht, der Bundesmacht und der Geldmacht, die letztere wohl das zuverlässigste Kriegswerkzeug sein dürfte), wenn nicht die Schwierigkeit, die Größe desselben zu erforschen, dem entgegenstände. Immanuel Kant: Zum ewigen Frieden. - Stuttgart; Reclam Universal-Bibliothek, 1984. Aus dem Anhang [...l Das Recht des Menschen muss heilig gehalten werden, der herrschenden Gewalt mag es auch noch so große Aufopferung kosten. Man kann hier nicht halbieren und das Mittelding eines pragmatisch bedingten Rechts (zwischen Recht und Nutzen) aussinnen, sondern alle Politik muss ihre Knie vor dem Ersteren beugen, kann dafür hoffen, obzwar langsam, zu der Stufe zu gelangen, wo sie beharrlich glänzen wird. Immanuel Kant: Zum ewigen Frieden. - Stuttgart: Reclam Universal-Bibliothek, 1984. |
Zusammengefasst erkennt Kant, dass Militarisierung und Aufrüstung immer zum Krieg führen werden, abgesehen von der freiwilligen periodisch vorgenommenen Übung der Staatsbürger in Waffen, um sich und ihr Vaterland dadurch gegen Angriffe von außen zu sichern. Das sollte die Antwort auf die Diskussion um die Abschaffung der Wehrpflicht und Einführung eines Berufsheeres sein.
Die von Kant beschriebene Geldmacht ist auch heute die treibende Kraft hinter dieser Entwicklung auf der ganzen Welt. Diese neuen Mächte, die Großkapitalisten bzw. Hochfinanz, haben reges Interesse an der heutigen neoliberalen Entwicklung, der nur auf Gewinnmaximierung orientierten Ausrichtung der global und grenzenlos agierenden Konzerne und Großbanken, ohne Rücksicht auf daraus folgende Arbeitslosigkeit, Armut, Hunger bis zu Lohnsklaverei in den Entwicklungs- u. Schwellenländern. Auch bei uns, in der so genannten 1. Welt werden soziale Netze abgebaut. Wird dieses Ausbeutersystem nicht von allen Staaten hingenommen, schreitet dann das Militär ein?1Immer mehr geschäftstüchtige, skrupellose Zeit genossen haben erkannt, dass sich mit Kriegen und allen Folgeerscheinungen maximale Gewinne erzielen lassen.
In der globalisierten Welt übernehmen private Militär- und Sicherheitsunternehmen (internationale Konzerne) immer mehr öffentliche Aufgaben, die Zentralbereiche staatlicher Gewaltmonopole betreffen.2 Solche private Firmen schließen also Verträge mit den Staaten, mit Regierungen und mit internationalen Organisationen. Rolf Uesseler beschreibt den neuen Typus eines Söldners, der sich in solchen Unternehmen bürgerlichen Rechts zusammenschließt.3
1Aber auch folgendes Szenario wäre möglich, wenn man einem hochrangigen österreichischen Offizier, der nicht genannt werden will, folgt: Im Kaukasus bricht Krieg aus, die Energieversorgung Europas steht auf dem Spiel, Öl- oder Gasterminals müssen gesichert werden – und die EU schickt die Battle Group los. Was nichts anderes bedeuten würde, als dass Europa seine politischen und wirtschaftlichen Interessen mit militärischen Mitteln durchsetzt. http://www.profil.at/articles/1039/560/279909_s1/manoeverbericht-oesterreich-soldaten-eu-battle-group
3Uesseler, Rolf: Neue Kriege, neue Söldner. Private Militärfirmen und globale Interventionsstrategien. Aus: Blätter für deutsche und internationale Politik. Jg. 50, Heft 3, S. 323-333.
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Immer wieder betonen unsere Politiker quer durch alle Parteien, dass alle Reformen des Bundesheeres bis dato mit der Neutralität vereinbar sind. Viele erinnern sich noch an den Ankauf der Eurofighter. Und viele haben gewusst, dass sie niemals dazu gedacht waren, die Neutralität zu sichern. Ganz im Gegenteil: Die NATO-Kompatibilität wurde damit hergestellt und seither gibt es eine dauerhafte Stationierung amerikanischer Militärs in Österreich.4 Am Balkan übernimmt das Österreichische Bundesheer eine Führungsrolle bei der EUFOR (European Union Force), um der neoliberalen Wirtschaft den Weg zu ebnen. Für konkrete Kampfeinsätze gibt es nun die EU-Battle-Groups, sie stehen seit 2007 abrufbereit. Ab Neujahr kann das Österreichische Bundesheer in Kriegs-und Krisengebiete geschickt werden.5 „Wenn wir trainieren, freuen wir uns auf den Einsatz“, sagt General van der Laan. „Ich kann mir durchaus vorstellen, dass ich enttäuscht wäre, wenn unsere Battle Group im nächsten Jahr gar nicht aus der Kaserne herauskommt.“6
Haben die Verantwortlichen aus der Geschichte nichts gelernt oder wollen sie nicht die Wahrheit hören? Wir sind wieder dort angelangt, wo militärische Ausrichtung bloß Werkzeug der Kriegswirtschaft ist und diese von Zeit zu Zeit direkt den Krieg braucht, um ihre Berechtigung zu demonstrieren. Es hat seinen Reiz für Soldaten auch endlich zum Einsatz zu kommen. Wie nahe sind wir also wieder der Kriegstreiberei gekommen und es sind auch Angriffskriege, für die die Soldaten ausgebildet werden, unter welchen „Missionsnamen“ sie heute auch immer laufen und dazu gehört auch das Töten und die Bereitschaft getötet zu werden.
Ein Berufssoldat hat weniger moralische Bedenken und wird Befehle ausführen, die über die Landesverteidigung hinausgehen. Wenn der Wehrpflichtige in seiner Grundhaltung neutral ist, die „verfassungsmäßigen Einrichtungen [seines Landes] und ihre Handlungsfähigkeit sowie die demokratischen Freiheiten der Einwohner vor gewaltsamen Angriffen von außen zu schützen und zu verteidigen“ (siehe unten) gelobt, dann wird dieser immer Mensch und Land verteidigen, wird sich solidarisch fühlen mit seinen Mitmenschen und vor allem niemals gegen sie vorgehen! Daher ist die Neutralität die logische Konsequenz für einen echten Weltfrieden.
Im Folgenden ein Auszug aus dem Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs. (1) Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen. (2) Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen. Auszug aus dem Artikel 9a der österreichischen Bundesverfassung: (1) Österreich bekennt sich zur umfassenden Landesverteidigung. Ihre Aufgabe ist es, die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität. Hiebei sind auch die verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihre Handlungsfähigkeit sowie die demokratischen Freiheiten der Einwohner vor gewaltsamen Angriffen von außen zu schützen und zu verteidigen. (2) Zur umfassenden Landesverteidigung gehören die militärische, die geistige, die zivile und die wirtschaftliche Landesverteidigung. (3) Jeder männliche österreichische Staatsbürger ist wehrpflichtig. Staatsbürgerinnen können freiwillig Dienst im Bundesheer als Soldatinnen leisten und haben das Recht, diesen Dienst zu beenden. (4) Wer die Erfüllung der Wehrpflicht aus Gewissensgründen verweigert und hievon befreit wird, hat die Pflicht, einen Ersatzdienst (Zivildienst) zu leisten. |
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