2011-04-03

Volksentscheide mit Informationsausgewogenheit

Hans Peter Aubauer
Einleitung 

Die indirekte Parteiendemokratie gerät auch in Österreich in den de­struktiven Einfluss der Medien, in die Abhängigkeit von Lobbys und auch deswegen immer mehr außer Kontrolle, vor allem weil das kon­trollierende Korrektiv des Souve­räns, des Volkes, zunehmend aus­geschaltet wird. Die Volksvertreter vertreten nicht mehr die Interessen des Volkes, kennen sie gar nicht, in­teressieren sich nicht für sie, finden sie eher störend und haben die Ein­flussmöglichkeit des Volkes auf die Politik insbesondere durch den Sou­veränitätsabbau zugunsten der Euro­päischen Union undemokratisch zurück gedrängt. Undemokratisch, weil es grundsätzlich keine demo­kratische Möglichkeit geben kann, die Demokratie einzuschränken odergar abzuschaffen!

 Ganz entspre­chend der indirekt demokratischen Möglichkeit die Ausübung der Souveränität durch Regierende in wiederkehrenden Wahlen zu über­prüfen, müsste zumindest auch die EU-Mitgliedschaft Österreichs re­gelmäßig evaluiert werden. Das Volk müsste nach einer ausgewogenen Diskussion gefragt werden, ob es mehrheitlich mit der bisherigen Mit­gliedschaft so einverstanden ist, dass sie fortgesetzt werden so Zunehmend wird dagegen bequem indirekt demokratisch über die Köpfe der Menschen und gegen ihre mehrheitlichen Interessen entschie­den, wodurch die Menschen je nach Temperament in die Resignation, in das Aufbegehren oder bestenfalls in das Desinteresse getrieben werden – ganz im Interesse der Machthaber. Weil die Orientierung am Volkswillen durch die stabilisierende Rückkoppelung der Bevölkerung zwischen den Wahlgängen fehlt, ist das Machtviereck aus Parteien, Me­dien, Lobbys und der Europäischen Union instabil. Es droht in unbe­herrschbare Konflikte, in die Unre­gierbarkeit und damit in die Versuchung abzugleiten die letzten demokratischen Elemente zu besei­tigen und sie durch polizeistaatliche zu ersetzen. 

So entstehen Diktaturen. Formal existiert in Österreich da Volksbegehren. Von den Bürgern mühevoll erarbeitete Volksbegeh­rensergebnisse bleiben aber auch dann ohne Wirkung, wenn sie be­achtlich sind. Formal gibt es auch eine Volksabstimmung. Das österrei­chische Volk wurde aber bei der we­sentlichsten Abstimmung über seinen EU-Beitritt im Jahr 1994 durch eine Propagandakampagne ir­regeführt. Zu weiteren drastischen Einschränkungen der österreichi­schen Souveränität, etwa durch den Lissabon Vertrag wurde die Bevöl­kerung gar nicht mehr gefragt. For­mal gibt es das Bürgerbegehren der EU. Es demonstriert aber nur die Überheblichkeit gegenüber den Be­völkerungen. Faktisch bietet die Po­litik der Bevölkerung keinerlei direkt demokratische Kontrollmöglichkei­ten.

Die auf die Politik übermächtig her­einbrechenden Herausforderungen - eine sozial verträgliche Reduktion der Belastung der Natur auf ihre Be­lastungsgrenze - der Ausstieg aus globalen Ressourcenverteilungs­kämpfen - die nationale Bewältigung des weltweiten Bevölkerungs-, Kon­sum- und Kapitalzuwachses - die Rettung des eigenen Entscheidungs­spielraumes bei gleichzeitig wach­sendem Globalisierungsdruck - diese Herausforderungen sind jedenfalls nur mit einer „direkt demokratisch kontrollierten indirekten Demokra­tie“ zu bewältigen, also einer indi­rekten Demokratie zusammen mit Volksentscheiden, vor denen ausrei­chend und ausgewogen diskutiert sowie informiert wird: Volksent­scheide weitgehend nach Schweizer Vorbild und die vorbereitenden Dis­kussionen etwa nach dem Vorbild der „Regierungskampagne Kern­energie“ vor der Volksabstimmung im Jahr 1978 und durchaus nach dem Vorbild der gerade stattfinden­den öffentlichen Diskussionen um das Projekt Stuttgart 21. Nur erwäh­nen möchte ich hier den Vorschlag einer „liquid democracy“, die die neuen elektronischen Kommunikati­onsmöglichkeiten zu einer Mischform von indirekter und direkter De­mokratie nutzt.
Zu den Volksentscheiden
Erstens - durchaus entsprechend der Schweizer Bundesverfassung sollte geregelt werden, welche Art von Gesetzen, Staatsverträgen und ande­ren Sachfragen zwingend einer Volksabstimmung (einem obligatori­schen Referendum) unterstehen (z. B. Verfassungsänderungen, Ein­schränkungen der Souveränität oder der Neutralität, ausländische Kampf­einsätze).
Zweitens - die übrigen Gesetze sol­len einem fakultativen Referendum unterliegen, d.h. innerhalb von drei Monaten nach der Verabschiedung eines Gesetzes oder einer Gesetzes­änderung durch das Parlament kön­nen 50.000 Stimmberechtigte mit ihrer Unterschrift eine Volksabstim­mung verlangen, in der sie der Verabschiedung oder Änderung zu­stimmen oder sie verwerfen.
Drittens - in Anlehnung an das In­strument der Schweizer Volkinitia­tive sollten Volksbegehren ohne inhaltliche Einschränkung (auch über die Änderung der Verfassung oder von Staatsverträgen), die von mindestens 100.000 Stimmberech­tigten unterschrieben werden, inner­halb einer geeigneten Frist nach Einreichung der Unterschriften einer Volksabstimmung unterzogen wer­den, deren Mehrheits-Ergebnis bin­dend ist.

Zur Informationsausgewogenheit vor Volksentscheiden
Es geht schlicht darum als Norm ein­zuführen, wozu die Politik bisher als direkt demokratischer Ausweg aus indirekt demokratischen Sackgassen gezwungen wurde: Ausführliche, ge­genüber den Kontrahenten chancen­gleiche, tief in Sachdetails gehende, ergebnisoffene Diskussionen (u. a. mit der „Nulloption“ bei Bauprojek­ten) in aller Öffentlichkeit unter Ausnützung der elektronischen Möglichkeiten wie des Internets.

Die Medien werden dabei gesetzlich ver­pflichtet, den Befürwortern und Gegnern (unabhängig von ihrer Fi­nanzausstattung) gleiche Möglich­keiten zu geben, sich an die Öffentlichkeit zu wenden. Ganz in Übereinstimmung mit der dem Ge­meinwohl verpflichteten Pressefrei­heit können sie entweder nichts berichten oder auch völlig einseitige Berichte bringen, solange sie der Ge­genmeinung ebenso viel Argumenta­tionsraum einräumen. Vor der Kernkraft-Volksabstimmung im Jahr 1978 gab es genau diese ausgewo­gene Berichterstattung. Die Politik sah sich zum öffentlichen Gespräch über die Inbetriebnahme eines schlüsselfertigen Kernkraftwerkes gezwungen, genau wie gerade jetzt im Stuttgarter Rathaus über die Fort­setzung des vier Milliarden Euro Bahnprojektes Stuttgart 21. Ge­zwungen, weil das Zwentendorfer Kernkraftwerk und der Stuttgarter Bahnhofsumbau indirekt demokra­tisch ohne direkte Zustimmung der Bevölkerung beschlossen wurden und der so provozierte Bevölke­rungswiderstand das Gespräch zwi­schen den Kontrahenten zusammen mit ihren Fachleuten ertrotzte. Das sieben Milliarden Euro teure Schweizer Bahnprojekt des St. Gott­hard Tunnels wurde dagegen schon vor seiner Inangriffnahme geeignet diskutiert und in zwei Volksabstim­mungen 1992 und 1994 direkt de­mokratisch von der Bevölkerung beschlossen. Konfliktlos und zum offensichtlichen Allgemeinwohl der Schweiz, aber auch Österreichs ist es inzwischen in Fertigstellung.
Eine chancengleiche Diskussion vor Volksentscheiden entkräftet die Kritik an der direkten Demokratie
Das wesentliche Argument gegen die direkte Demokratie ist die angeblich mangelnde Qualifikation der Bevöl­kerung. Sie könne keine komplizier­ten Entscheidungen treffen. Schon die Schweizer Erfahrungen zeigen aber das genaue Gegenteil. Erst in einer gründlichen, kontroversen und öffentlichen Diskussion, in der alle Meinungen, Interessen, aber auch der ganze verfügbare akademische Sachverstand vertreten ist, entsteht das Wissen über die Lösung kom­plexer Fragestellungen, die der ge­genwärtigen, aber auch zukünftigen Bevölkerungsmehrheit dient. Sach­verständige der einen Seite werden öffentlich der Kritik von Fachkolle­gen der anderen Seite ausgesetzt, die die Bevölkerung in das Gespräch einbringt. Professoren oder Inge­nieure werden zu einer verständli­chen und überzeugenden Sprache gezwungen. Die Dominanz der Ent­scheidungen immer derselben weni­gen protegierten Professoren im stillen Kämmerlein über die Mei­nungsbildung der Abgeordneten ver­schwindet – Abgeordnete, die nachweisbar den Inhalt dessen kaum kennen, über das sie entscheiden. Oft habe ich öffentliche Dispute erlebt, in denen Hausfrauen ihre professo­ralen Gesprächspartner gar nicht gut aussehen ließen.

Unsachlichkeiten der öffentlich aus­getragenen Auseinandersetzungen würden die Gesellschaft spalten. Dagegen weichen Polemik und Untergriffe in öffentlichen Ausein­andersetzungen zwangsläufig Sach­argumenten, weil sie entlarvt werden und ihre Urheber schwächen. Ob es den Befürwortern einer Entschei­dung in einer öffentlichen Argumen­tation gelingt, die Gegner zu überzeugen oder umgekehrt - in bei­den Fällen wird das Ergebnis von der Bevölkerungsmehrheit eher akzep­tiert, als wenn Bevölkerungsteile, wie in der indirekten Demokratie, von der Mitentscheidung ausge­schlossen werden.

Entsprechend einer weiteren Kritik könne die direkte Demokratie von Populisten und Volksverhetzern missbraucht werden. Schon Hitler habe seine verbrecherischen Be­schlüsse wie den Einmarsch in Österreich (1938) durch eine Volks­abstimmung legitimieren lassen. Das ist richtig, das österreichische Volk wurde bei seiner Abstimmung aber durch eine Propagandakampagne ir­regeführt. Bekanntlich erstrebte der damalige Bundeskanzler Kurt A. J. J. Schuschnigg davor eine demokra­tischere Volksabstimmung über die Unabhängigkeit Österreichs, welche selbst von den damals illegalen So­zialdemokraten und Kommunisten unterstützt worden wäre. Die Natio­nalsozialisten vereitelten sie aber.

Eine ausgewogene Information und Diskussion vor Volksentscheiden vermeiden das Abgleiten in Irratio­nalitäten und in die Abhängigkeit von Partikulärinteressen. Ausführli­che öffentliche chancengleiche Ge­genüberstellungen dienen dagegen gerade dazu einseitigen Hetzern den Boden zu entziehen. Unruhestifter und Lobbyisten haben auf die extrem kleine Anzahl von Menschen, die üblicherweise in der repräsentativen Demokratie entscheiden, einen viel größeren Einfluss, als auf eine breite öffentliche Kontroverse. So ist etwa auch keine direkt demokratische Einführung der Todesstrafe zu be­fürchten. Die Schweiz lebt seit über 150 Jahren mit direkter Demokratie und noch nie wurde über die Todes­strafe abgestimmt. Eine „Eidgenös­sische Volksinitiative „zur Rettung unserer Jugend: Wiedereinführung der Todesstrafe für Personen die mit Drogen handeln““ scheiterte 1985 bereits im Sammelstadium.

Kritisiert wurde die Schweizer Volksabstimmung „Gegen den Bau von Minaretten“ vom 29. November 2009. Da sie kein Menschenrecht verletzt, ist sie ein gelungener Ver­such sich gegen die Aushöhlung des Nationalstaates durch die außerna­tionale Globalisierung zu wehren. Natürlich können auch direkt demo­kratische Entscheidungen falsch sein, wie für die Kernenergie in der Schweiz. Weil mehr Sachverstand und mehr von der Entscheidung be­troffene Menschen dabei mitwirken, liegt die Fehlerrate direkt demokrati­scher Entscheidungen aber weit unter der der indirekt demokrati­schen Entscheidungen.

Volksabstimmungen kosten angeblich übermäßig Zeit und Geld. Da­gegen wurde nachgewiesen, dass die direkte Demokratie (mit etwa fünf jährlichen Volksentscheiden) im Vergleich zur rein repräsentativen Demokratie zu politisch und ökono­misch effizienteren Lösungen führt. Die Volksabstimmungen über Bud­get- und Steuerfragen in der Schweiz bringen z. B. die vorbildliche Aus­gabendisziplin. Das Volk passt auf, dass sein mühevoll erarbeitetes Steu­ergeld nicht verschwendet wird. Und der Vergleich der Bahnprojekte Stuttgart 21 und St. Gotthard zeigt, wie zeit- und kostensparend direkte Demokratie sein kann.
Es existiert einfach keine vernünf­tige Alternative zur Demokratisie­rung der Gesellschaft eines Klein­staates mittels der dargestellten drei informationsausgewogenen Volks­entscheide, denen erstens ein Teil der Gesetzes- und Sachentscheidungen verpflichtend unterworfen wird (das obligatorische Referendum), Volks­entscheide, die zweitens alle politi­schen Gesetzeswerdungen mit der Unterstützung von 50.000 Stimmen kontrollieren können (das fakultative Referendum) und drittens bindende Volksabstimmungen über alle Sach­fragen, die 100.000 Stimmen initiie­ren können.
Dieser Vortrag wurde am 11.11.2010 von Univ. Prof. Hans Peter Aubauer im Parlament gehal­ten.

Keine Kommentare: