Diesen Vortrag von Prof. Karl Albrecht Schachtschneider sollte man sich anhören.
Schachtschneider entwickelt, lehrt und vertritt eine von Immanuel Kants Freiheitslehre sowie den Ideen der europäischen Aufklärung ausgehende und auf Grundlage der Menschenwürde entfaltete Freiheits-, Rechts- und Staatslehre. Danach ist die demokratische Republik die einzige Staatsform, in der die Menschen das Recht, also das Richtige für das gute Leben aller in allgemeiner Freiheit auf Grundlage der Wahrheit, finden und verwirklichen können. Recht sind demnach die Gesetze, die sich die verfasste Bürgerschaft (das Volk, das sich zu einem Staat verfasst hat, um unter eigenen Rechtsgesetzen zusammenzuleben) in Verwirklichung der Autonomie des Willens selbst gibt. In der Rechtslehre steht Schachtschneiders Lehre durch die Dogmatisierung des Rechts auf der Grundlage der Freiheit als Unabhängigkeit von eines anderen nötigender Willkür im Gegensatz zur meist vertretenen Herrschaftsdogmatik. In der Öffentlichkeit tritt er vor allem als Kritiker des europäischen Integrationsprozesses auf. So sieht er in der EU-Grundrechtecharta einen „undemokratischen Oktroi“und warnte, sie könnte die Wiedereinführung der Todesstrafe ermöglichen. Dies war auch einer der Inhalte seiner Verfassungsklage gegen den Vertrag von Lissabon, den das Lissabon-Urteil aber nicht aufgriff. Schachtschneider betont immer wieder, dass es in der Rechtslehre notwendig ist, über das tatsächliche Sein hinaus das Sollen zu bedenken, also das, was richtig ist.
Beispiele der undemokratischen Entwicklung der EU-Verträge: Die Artikel 311 AEUV , Art. 48 Abs. 6 EGV und Art. 352 AEUV machen die EU-Verträge zu einer Diktaturverfassung! Die Grundrechtecharta - Prof. Schachtschneider nennt sie den schlechtesten Grundrechtstext der Geschichte - ist seit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon unser eigentliches Grundgesetz. Für die Richtlinien und Verordnungen (schon über 80 % der EU-Gesetze gehen von der EU aus und bestimmen unser Leben) ist mit der Charta der Grundrechte ein sehr schlechter Grundrechtschutz geschaffen worden. Es fehlt beipielsweise das Recht auf Arbeit und das Recht für die älteren Menschen auf die Teilnahme im politischen Leben (Wahlen?) Es fehlt das Recht der freien Lehre. Wird man den Professoren an den Universitäten vorschreiben, was sie zu Lehren haben? So wie schon in der DDR? Die österreichische Bundesverfassung ist in diesen Bereichen nicht mehr anwendbar!
Durch die generellen Ermächtigungen im Vertrag können fast alle Punkte dieser EU-Verfassung von der EU-Führung willkürlich abgeändert werden. Die nationalen Parlamente oder gar die Bevölkerungen der EU-Mitgliedsländer müssen nicht gefragt werden!
Mit Art. 48/6 kann der europäische Rat, die Staats- und Regierungschefs mit dem Präsidenten der Kommission, dem Präsidenten des Rates die gesamten innenpolitischen Regelungen ändern,! Das ist die Wirtschaftsverfassung, die Sozialverfassung, die Währungsverfassung, aber auch die Verbraucherregelungen, die Umweltregelungen und den gesamten Bereich des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Nur durch Beschluss und nicht durch eine normale Vertragsänderung, die von allen Mitgliedsländern ratifiziert werden müsste. Jetzt wird voraussichtlich mit diesem Artikel 48/6 der permanente „Rettungsschirm“ eingeführt. Das Europäische Parlament wird dabei nur angehört, die Mitgliedsstaaten müssen nach ihren Verfassungen zustimmen, aber das bedeutet nur, dass die Regierungschefs zustimmen müssen. Nach der Regelung ist es völlig klar, dass die nationalen Parlamente an diesem Verfahren nicht beteiligt werden. Denn es ist keine Ratifikation nötig, es ist kein völkerrechtlicher Vertrag der geschlossen wird, sondern es ist ein politischer Organakt des europäischen Rates. Im Übrigen dürfen auch die Zuständigkeiten der EU nicht erweitert werden. Aber die sind unendlich weit. Alle Politikmöglichkeiten sind in den Zuständigkeiten geregelt. Also wir sind schutzlos einer Änderung der Verfassungslage in allen Mitgliedstaaten - auch in Österreich - ausgeliefert, wenn die Staats- und Regierungschefs das wollen. Also nur der Bundeskanzler kann das verhindern. Ob er das wollen wird, angesichts des neuen politischen Systems der Absprachen unter den Staats- und Regierungschefs? Das ist die wirkliche Entdemokratisierung. In Deutschland müssen Bundesrat und Bundestag zustimmen. In Österreich stimmt die Regierung mit den Grünen zu! FPÖ und BZÖ werden einfach überstimmt. Darüber müsste eine Volksabstimmung abgehalten werden. In den anderen Ländern werden die Völker auch nicht gefragt werden.
Die Flexibilitärsklausel des Art. 352 Abs. 1 AEUV ermöglicht es der Union sich selbst Befugnisse zu schaffen, die sie noch nicht hat! Das ermöglicht der EU fast jede Art der Politik (Steuer, Sozial, Wirtschaft). Das ist eine Kompetenz-Kompetenz der EU!
Der Artikel 311 AEUV rmöglicht der EU selbst Steuern einzuführen. In Zukunft werden die Österreicher vielleicht 20 % EU Steuern von ihrem Lohn bezahlen.
Ohne Demokratie haben die Völker, insbesondere auch die Österreicher keine Möglichkeit mehr ihr Schicksal zu bestimmen. Weder im Inneren noch nach Außen. Demokratie ist die politische Form der Freiheit. Die Freiheit ist damit weitestgehend aufgehoben - die Menschen werden zu Arbeitnehmern und Verbrauchern - ohne politische Persönlichkeit und die Konsequenzen sind unabsehbar wenn man auf Demokratie verzichtet, weil die Politik ja ganz unterschiedliche Entwicklungen nehmen kann. Insbesondere können die Völker nicht selbst entscheiden mit wem Sie zusammenleben wollen. Die Frage des Beitritts - etwa der Türkei - ist ja nicht mehr in der Hand der Österreicher. Sie werden dazu nicht gefragt werden. Genauso wie sie auch nicht gefragt wurden als die anderen Völker Mittel- und Osteuropas beigetreten sind. Sie werden auch nicht gefragt, welche Menschen in ihr Land kommen dürfen - welche Menschen im Land leben dürfen - also in der Asylfrage sind sie ja auch entmachtet. Alles entscheidet die Brüssler Bürokratie, mit gewisser Unterstützung nationaler Ministerien und Bürokratien, aber das Volk hat seinen politischen Einfluss verloren und genau diese Entwicklung wird durch den neuen Vertrag noch verstärkt.
Der Vertrag von Lissabon verstärkt das Prinzip der Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse der gesamten Union. Die Union kann eigene Steuern einführen, sich durch Eigenmittel finanzieren. Es wird nach dem Vertrag bald europäische Einkommenssteuern, europäische Umsatzsteuern oder andere Steuern geben, die uns alle sehr belasten werden. Ich denke, dass dieser Vertrag ganz große Bedeutung haben wird, für die Lebensverhältnisse der Menschen. Insbesondere für die soziale Gerechtigkeit, für den Ausgleich zwischen Arm und Reich.
Immer mehr Österreicher stellen mit Erschrecken fest, dass Umwelt und Verbraucherschutz schon seit dem Beitritt zur EU ständig gelitten haben. Beispiele dafür sind die Einführung der Gentechnik - verseuchten Lebensmitteln und Atomstrom gegen den Willen der Bevölkerung.
Der Umwelt und Verbraucherschutz leidet ganz erheblich unter den Strukturen der europäischen Integration, denn die Marktfreiheiten und die Grundfreiheiten im Binnenmarkt führen zu einem Systemwettbewerb der Mitgliedsstaaten. Das bedeutet, dass jeder Mitgliedsstaat sich genötigt sieht, die kostenträchtigen Maßnahmen zu Gunsten der Umwelt und auch der Verbraucher zurückzudrängen um seine Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Wir haben eine ganz klare Entwicklung zu Absenkung der Standards im Bereich des Umweltschutzes und Verbraucherschutzes. Das ist geradezu eine Gesetzlichkeit des Binnenmarktprinzips und das wird sich verstärken und der hohe Standard, an Umweltschutz und Verbraucherschutz, der im Vertrag steht, ist unterlaufen durch eine Rechtssprechung zugunsten des Herkunftslandprinzips. Die Standards des Herkunftslandes, sei es Polen, sei es Portugal sind überall maßgeblich. Auch Österreich muss Produkte in den Regalen zur Verfügung stellen, die also ganz geringen Standards, die die Österreicher nicht wollen, aber sie sind Kostengünstiger, werden auch angesichts der zunehmenden Armut auch gekauft und gekauft werden müssen. Die Österreicher leben längst nicht mehr nach dem Recht, dass sie selbst wollen, sie sind ja weitestgehend enddemokratisiert, sondern es gelten auch in Österreich 27 Rechtsordnungen und die haben eine Tendenz zur Nivellierung der Unterschiede, ja zur Absenkung der Standards. Diese, vom europäischen Gerichtshof durchgesetzte Herkunftslandprinzip, im Gegensatz zum Bestimmungslandprinzip, ist ein ganz großer Schaden und ein schwerer Verlust auch gerade an Demokratie. Wenn demokratische Strukturen bestünden, wäre das nicht denkbar. Beispiel ist die Einführung der Gentechnik in der Landwirtschaft innerhalb der EU trotz Widerstand der Bevölkerungen.
Die Militarisierung der EU, der Vertrag von Lissabon engt die Neutralität weiter ein. Im Falle eines Angriffs auf die EU sind eigentlich alle Mitgliedstaaten zum Bündnis verpflichtet. Da ist eine Ausnahme gemacht, für die neutralen Staaten. Alle anderen Regelungen der Verfassung der Sicherheiten der Verteidigung gelten auch für Österreich. Auch die Verpflichtung zur Aufrüstung, zur bestmöglichen Entwicklung der militärischen Fähigkeiten und die Verpflichtung teilzunehmen an den Krisenreaktionseinsätzen, an der Terrorbekämpfung und an vielen anderen militärischen Maßnahmen, die von den Verträgen mit schönen Worten belegt sind, die aber nichts anderes sind als Kriegsmaßnahmen, auch Angriffskriege und davon wird Österreich - durch diesen Vertrag - in gar keiner Weise freigestellt, im Gegensatz zur bisherigen Regelung. Diese Regelung ist eine Gesamtänderung der österreichischen Verfassung, die rechtens ohne Abstimmung des gesamten Bundesvolkes nicht durchgesetzt werden darf. Für die NATO/EU Kriege soll auch derzeit die Wehrpflicht abgeschafft und ein Berufsheer (Söldnerheer) geschaffen werden.
Mit dem Vertrag von Lissabon wird Charta der Grundrechte der EU verbindlich. In dieser Charta steht, dass niemand zum Tode verurteilt werden darf und niemand hingerichtet werden darf. Das ist aber nicht die wirkliche Regelung, denn diese Regelung ist erläutert. In den Erläuterungen steht, dass dieses Verbot der Todesstrafe und der Hinrichtung eben nicht gilt, in Kriegszeiten oder bei drohender Kriegsgefahr, aber auch nicht gilt, im Falle des Aufruhrs oder des Aufstandes. Wenn die Mitgliedsstaaten für diese Fälle die Todesstrafe einführen, ist sie nicht Grundrechtswidrig, aber schlimmer noch, auch der Organe der europäischen Union, genau genommen der Rat, kann die notwendigen Beschlüsse fassen, um effiziente Einsätze des Militärs zu ermöglichen. Welches Prinzip ist effizienter als die Verhängung der Todesstrafe, wenn Soldaten etwa nicht so handeln wie man es von Ihnen erwartet. Also es ist zu befürchten, dass die europäische Union - durch den Rat - durch Maßnahmen die Todesstrafe einführen wird, für diese genannten Fälle.
1 Kommentar:
Sehr geehrte Frau Rauscher, sehr geehrter Herr Schramm,
Es ist Ihnen sehr hoch anzurechnen, dass Sie unsere Notlage erkannt haben und zu handeln versuchen. Doch die Vergangenheit hat gezeigt, dass noch so viele Unterschriften unsere Attrappen von Politikern nicht einmal kitzeln, wenn es um europäische Angelegenheiten geht. Andererseits werfen sich unsere verkommenen Volksgenossen auf die Strasse, wenn es um die Verhinderung von Hundewiesen oder den notwendigen Bau neuer Gefängnisse geht. Hier geht es aber um den bevorstehenden "Untergang des Abendlandes", wenn am 1. Mai 2011 die Personenfreizügigkeit auf die EU-Oststaaten erweitert wird. Dann bekommen 75 Millionen Menschen die Gelegenheit, sich bei uns niederzulassen und viel von unserem Geld zu kassieren ohne Gegenleistung. Folgende Länder sind dabei angenehm betroffen: Polen Ungarn, Litauen, Estland, Lettland, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Zypern und Malta. Da unsere Bonzen nur reagieren, wenn es um ihre eigene Haut geht, müsste man handfeste Aufstände organisieren, so wie es die 68er in ganz Europa getan haben. Die hatten allerdings die volle Unterstützung der globalistischen jüdischen Machtlobby und gerieten so nie in den Ruf, Anarchisten zu sein.
Mit freiheitlichen Grüßen,
DI Peter C. Vogl eh. NFÖ 5020 Salzburg
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