2018-08-24

Offener Brief an Vizekanzler HC Strache: Bitte verbieten Sie endlich ausnahmslos die schlimmste Tierquälerei "im Namen Gottes" – das betäubungslose Schächten!

Herrn Vizekanzler

HC Strache
BM für öffentlichen Dienst und Sport
Minoritenplatz 3
1010 Wien


Sg. Herr Vizekanzler Strache,

in diesen Tagen – vom 21.-24. August – findet bekanntlich das heurige muslimische Schlachtopferfest „Kurban Bayrami“ statt. Mehr als 700.000 Menschen muslimischen Glaubens leben mittlerweile in Österreich und ihrer Tradition gemäß fühlen sie sich verpflichtet, mindestens ein Rind, Schaf oder Ziege pro Familie zu „opfern“, sprich betäubungslos schächten zu lassen. Leider gibt es noch immer im § 32, Abs. 5 des österr. Tierschutzgesetzes die Ausnahmebestimmungen für das generelle Gebot der Betäubung vor der „normalen“ Schlachtung eines Tieres. Demnach dürfen für sog. „rituelle Schlachtungen“ diesen Tieren ohne vorangegangene Betäubung die Hälse aufgeschnitten werden; erst danach müssen – laut TSchG § 32 Abs. 5, lit 5 – die Tiere „wirksam betäubt werden“ (sog. „post-cut-stunning“), eine völlig impraktikable, sinnlose und wohl auch kaum zu kontrollierende Vorschrift – somit quasi eine „typisch österreichische Lösung“. Ich erspare Ihnen und anderen hier ganz bewußt eine detailliertere, auch wissenschaftlich fundierte Beschreibung, wie sehr die betroffenen Tiere bei diesem Tötungsprozeß leiden müssen und wie lange das – nämlich bis zu 10 Minuten - mitunter dauern kann…

Zudem müssen diese Schächtungen laut TS-Gesetz ausschließlich „in einer von der Behörde dafür zugelassenen Schlachtanlage durchgeführt werden“ und zudem muß bei JEDER Schächtung ein dafür beauftragter Tierarzt anwesend sein, der das Ganze, nämlich auch die Behandlung der Tiere und eben das „post-cut-stunning“, kontrollieren müßte. Gestern, am 2. Tag dieses gerade laufenden Kurban-Bayrami-Festes war ich persönlich anläßlich einer angemeldeten Demonstration im Weinviertel vor einer derartigen „Schlachtanlage“ (verschiedene Medien haben darüber berichtet). Im Minutentakt kamen verschiedene Oberklasse-PKWs mit Muslimen vorbei und haben sich dort ihre vorbestellten „Halal“-Fleischteile in großen Kisten abgeholt. Nur, der Hof, wo das Ganze stattgefunden hat, war alles andere als ein typischer Schlachthof, sondern ganz offensichtlich – gelinde ausgedrückt – ein abgewrackter alter Bauernhof. An die 1000 Schafe, zum Großteil noch aus Rumänien herangekarrt und tagelang, teilweise ohne Versorgung der prallen Sonne ausgeliefert (auch darüber haben Medien berichtet) wurden und werden im Laufe dieser „Fest“-Tage dort geschächtet. Laut Auskunft des leitenden Polizeibeamten vor Ort war angeblich ein Tierarzt im Gelände, das wir natürlich nicht betreten durften, anwesend, den Namen konnte oder wollte er mir nicht sagen…

Ähnliches hat sich einen Tag zuvor bereits in unserem eigenen Vereinsort, nämlich 3053 Brand-Laaben zugetragen: Dort hat ein Türke, der eine Rinderzucht betreibt und erst kürzlich einen Schlachtraum errichtet hat, Dutzende seiner Landsleute mit frischem Halal-Fleisch seiner wohl ebenfalls geschächteten Rinder bedient.

Ist es wirklich so, daß viele österr. Biobauern keine Hofschlachtungen mehr durchführen können oder dürfen (mit damit verbundenen oft überlangen Transporten quer durch Europa zu einem EU-Schlachthof), weil sie sich die rigorosen „Hygiene“-Vorschriften der EU für einen Schlachtraum nicht leisten können, aber jeder Türke offenbar problemlos in jedem heruntergekommenen „Bauernhof“ eine Schächt-Schlachtanlage bewilligt bekommt? Welche Behörden kontrollieren das und warum ist es quasi ein Staatsgeheimnis für die Öffentlichkeit, wo sich diese (angeblich) bewilligten Schächt-Schlachthöfe in Österreich befinden?

Sg. Herr Vizekanzler Strache: Ihre Partei, die FPÖ, hat sich erst kürzlich, vor diesem muslimischen „Opferfest“, dafür stark gemacht, daß keine „Hinterhofschlachtungen“ mehr stattfinden sollen. Aber wo ist der Unterschied zu diesen „Bauernhof“-Schlachtungen, angeblich sogar mit Genehmigung? Wie sieht es dort mit den EU-Hygienebestimmungen aus? Und wer kontrolliert das wirklich? Ein Amtstierarzt pro Bezirk ist damit heillos überfordert und zumeist auch gar nicht gewillt, überhaupt etwas dagegen zu unternehmen (das hat mir genannter Dr. Pusker sogar persönlich mitgeteilt, daß er sich gar nicht getrauen würde, auf solche Massaker zu gehen, wo bärtige, blutverschmierte Männer mit langen Messern herumlaufen…). Wozu also (ohnehin nur halbherzige) Gesetze machen, wenn sie sowohl impraktikabel (post-cut-stunning) als auch unkontrollierbar sind?

Ich könnte Ihnen noch einiges berichten über die angeblichen „zwingenden religiösen Gebote“ für derartige archaische Tierquälereien, die es nämlich gar nicht gibt. Aus dem einfachen Grund heraus, weil zu der Zeit, als diese jahrtausendealten Schriften entstanden sind (Thora oder Koran), es noch gar keine Betäubungsmethoden unserer Jetzt-Zeit gegeben hat (Bolzenschuß-, Elektro- oder CO2-Betäubung) und sie daher damals auch nicht verboten werden konnten. Das einzige, was in diesen Schriften „zwingend“ vorgeschrieben ist, ist das Gebot, daß das Fleisch blutleer sein muß, was aber – egal ob mit oder ohne Betäubung – NIE der Fall ist (es bleiben immer Blutreste in Kapillaren, kleinsten Blutgefäßen zurück, was Ihnen jeder Tierarzt bestätigen kann). Die logische Konsequenz daraus wäre also, wollten sich Anhänger dieser Religionsgemeinschaften tatsächlich an ihre eigenen Regeln halten, daß alle Vegetarier werden müßten… Somit ist der Gesetzestext des § 32 TSchG in sich schon widersprüchlich, ganz abgesehen von der Undurchführbarkeit und fehlenden Kontrolle.
Aus all diesen Gründen fordern wir – die Unterzeichnenden dieses offenen Briefes an Sie bzw. an die Regierungspartei FPÖ - von Ihnen, endlich ein absolutes Verbot des betäubungslosen Schlachtens - ohne jegliche Ausnahmen – gesetzlich zu verankern. Wieso ist dies in anderen europäischen – auch EU- Ländern möglich und nicht in Österreich, wo es doch seit heuer eine FPÖ-Regierungsbeteiligung gibt?: Schweiz, Norwegen, Schweden, Dänemark, Polen, Liechtenstein und Holland! Immerhin gibt es seit 2013 in unserer Verfassung auch die Staatszielbestimmung Tierschutz, nur ist diese leider der sog. "Religionsfreiheit" untergeordnet. Wir Tierschützer bekämpfen jedoch nicht diese Religionen an sich, sondern lediglich die damit verbundenen archaischen und extremen Tierquälereien „im Namen Gottes“, welche in deren Schriften keineswegs bindend vorgeschrieben sind, die aber zu 100.000en jährlich unter den Augen der „Gesetzeshüter“ stattfinden. Ein harmonisches Zusammenleben aller Bevölkerungsschichten kann jedoch nur gedeihen, wenn solche Tierschindereien unterlassen und gültige Gesetze respektiert werden. Eine „In-Ohnmacht-Versetzung“ der Tiere durch reversible Elektrobetäubung wird sogar von maßgeblichen islamischen Religionsautoritäten als absolut religionskonform angesehen – ebenso mittlerweile auch eine gottgefällige Geldspende, gegeben an Arme. Es bestünde also für Muslime in Österreich gar kein Grund, betäubungslos zu schächten.
Sg. Herr Vizekanzler Strache: schauen Sie bitte nicht weg und stehen Sie zu Ihren Wahlversprechen, Ihre Wähler erwarten es nicht nur von Ihnen, sondern würden es sicher auch anerkennen.
Tierarzt Dr. Franz-Joseph Plank,
Obmann ANIMAL SPIRIT


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