Herrn Vizekanzler
HC Strache
BM für öffentlichen Dienst und Sport
Minoritenplatz 3
1010 Wien
HC Strache
BM für öffentlichen Dienst und Sport
Minoritenplatz 3
1010 Wien
Sg.
Herr Vizekanzler Strache,
in
diesen Tagen – vom 21.-24. August – findet bekanntlich das heurige muslimische
Schlachtopferfest „Kurban Bayrami“ statt. Mehr als 700.000 Menschen
muslimischen Glaubens leben mittlerweile in Österreich und ihrer Tradition gemäß
fühlen sie sich verpflichtet, mindestens ein Rind, Schaf oder Ziege pro Familie
zu „opfern“, sprich betäubungslos schächten zu lassen. Leider gibt es noch
immer im § 32, Abs. 5 des österr. Tierschutzgesetzes die Ausnahmebestimmungen
für das generelle Gebot der Betäubung vor der „normalen“ Schlachtung eines
Tieres. Demnach dürfen für sog. „rituelle Schlachtungen“ diesen Tieren ohne
vorangegangene Betäubung die Hälse aufgeschnitten werden; erst danach müssen –
laut TSchG § 32 Abs. 5, lit 5 – die Tiere „wirksam betäubt werden“ (sog.
„post-cut-stunning“), eine völlig impraktikable, sinnlose und wohl auch kaum zu
kontrollierende Vorschrift – somit quasi eine „typisch österreichische Lösung“.
Ich erspare Ihnen und anderen hier ganz bewußt eine detailliertere, auch
wissenschaftlich fundierte Beschreibung, wie sehr die betroffenen Tiere bei
diesem Tötungsprozeß leiden müssen und wie lange das – nämlich bis zu 10 Minuten
- mitunter dauern kann…
Zudem
müssen diese Schächtungen laut TS-Gesetz ausschließlich „in einer von der
Behörde dafür zugelassenen Schlachtanlage durchgeführt werden“ und zudem muß
bei JEDER Schächtung ein dafür beauftragter Tierarzt anwesend sein, der das
Ganze, nämlich auch die Behandlung der Tiere und eben das „post-cut-stunning“,
kontrollieren müßte. Gestern, am 2. Tag dieses gerade laufenden
Kurban-Bayrami-Festes war ich persönlich anläßlich einer angemeldeten
Demonstration im Weinviertel vor einer derartigen „Schlachtanlage“
(verschiedene Medien haben darüber berichtet). Im Minutentakt kamen
verschiedene Oberklasse-PKWs mit Muslimen vorbei und haben sich dort ihre
vorbestellten „Halal“-Fleischteile in großen Kisten abgeholt. Nur, der Hof, wo
das Ganze stattgefunden hat, war alles andere als ein typischer Schlachthof,
sondern ganz offensichtlich – gelinde ausgedrückt – ein abgewrackter alter
Bauernhof. An die 1000 Schafe, zum Großteil noch aus Rumänien herangekarrt und
tagelang, teilweise ohne Versorgung der prallen Sonne ausgeliefert (auch
darüber haben Medien berichtet) wurden und werden im Laufe dieser „Fest“-Tage
dort geschächtet. Laut Auskunft des leitenden Polizeibeamten vor Ort war
angeblich ein Tierarzt im Gelände, das wir natürlich nicht betreten durften,
anwesend, den Namen konnte oder wollte er mir nicht sagen…
Ähnliches
hat sich einen Tag zuvor bereits in unserem eigenen Vereinsort, nämlich 3053
Brand-Laaben zugetragen: Dort hat ein Türke, der eine Rinderzucht betreibt und
erst kürzlich einen Schlachtraum errichtet hat, Dutzende seiner Landsleute mit
frischem Halal-Fleisch seiner wohl ebenfalls geschächteten Rinder bedient.
Ist
es wirklich so, daß viele österr. Biobauern keine Hofschlachtungen mehr
durchführen können oder dürfen (mit damit verbundenen oft überlangen
Transporten quer durch Europa zu einem EU-Schlachthof), weil sie sich die rigorosen
„Hygiene“-Vorschriften der EU für einen Schlachtraum nicht leisten können, aber
jeder Türke offenbar problemlos in jedem heruntergekommenen „Bauernhof“ eine
Schächt-Schlachtanlage bewilligt bekommt? Welche Behörden kontrollieren das und
warum ist es quasi ein Staatsgeheimnis für die Öffentlichkeit, wo sich diese
(angeblich) bewilligten Schächt-Schlachthöfe in Österreich befinden?
Sg.
Herr Vizekanzler Strache: Ihre Partei, die FPÖ, hat sich erst kürzlich, vor
diesem muslimischen „Opferfest“, dafür stark gemacht, daß keine
„Hinterhofschlachtungen“ mehr stattfinden sollen. Aber wo ist der Unterschied
zu diesen „Bauernhof“-Schlachtungen, angeblich sogar mit Genehmigung? Wie sieht
es dort mit den EU-Hygienebestimmungen aus? Und wer kontrolliert das wirklich?
Ein Amtstierarzt pro Bezirk ist damit heillos überfordert und zumeist auch gar
nicht gewillt, überhaupt etwas dagegen zu unternehmen (das hat mir genannter
Dr. Pusker sogar persönlich mitgeteilt, daß er sich gar nicht getrauen würde,
auf solche Massaker zu gehen, wo bärtige, blutverschmierte Männer mit langen
Messern herumlaufen…). Wozu also (ohnehin nur halbherzige) Gesetze machen, wenn
sie sowohl impraktikabel (post-cut-stunning) als auch unkontrollierbar sind?
Ich
könnte Ihnen noch einiges berichten über die angeblichen „zwingenden religiösen
Gebote“ für derartige archaische Tierquälereien, die es nämlich gar nicht gibt.
Aus dem einfachen Grund heraus, weil zu der Zeit, als diese jahrtausendealten
Schriften entstanden sind (Thora oder Koran), es noch gar keine
Betäubungsmethoden unserer Jetzt-Zeit gegeben hat (Bolzenschuß-, Elektro- oder
CO2-Betäubung) und sie daher damals auch nicht verboten werden konnten. Das
einzige, was in diesen Schriften „zwingend“ vorgeschrieben ist, ist das Gebot,
daß das Fleisch blutleer sein muß, was aber – egal ob mit oder ohne Betäubung –
NIE der Fall ist (es bleiben immer Blutreste in Kapillaren, kleinsten
Blutgefäßen zurück, was Ihnen jeder Tierarzt bestätigen kann). Die logische
Konsequenz daraus wäre also, wollten sich Anhänger dieser
Religionsgemeinschaften tatsächlich an ihre eigenen Regeln halten, daß alle
Vegetarier werden müßten… Somit ist der Gesetzestext des § 32 TSchG in sich
schon widersprüchlich, ganz abgesehen von der Undurchführbarkeit und fehlenden
Kontrolle.
Aus all diesen Gründen
fordern wir – die Unterzeichnenden dieses offenen Briefes an Sie bzw. an die
Regierungspartei FPÖ - von Ihnen, endlich ein absolutes Verbot des betäubungslosen Schlachtens - ohne jegliche
Ausnahmen – gesetzlich zu verankern. Wieso ist dies in anderen europäischen
– auch EU- Ländern möglich und nicht in Österreich, wo es doch seit heuer eine
FPÖ-Regierungsbeteiligung gibt?: Schweiz, Norwegen, Schweden, Dänemark, Polen,
Liechtenstein und Holland! Immerhin gibt es seit 2013 in unserer Verfassung auch
die Staatszielbestimmung Tierschutz, nur ist diese leider der sog.
"Religionsfreiheit" untergeordnet. Wir Tierschützer bekämpfen jedoch
nicht diese Religionen an sich, sondern lediglich die damit verbundenen
archaischen und extremen Tierquälereien „im Namen Gottes“, welche in deren
Schriften keineswegs bindend vorgeschrieben sind, die aber zu 100.000en
jährlich unter den Augen der „Gesetzeshüter“ stattfinden. Ein harmonisches
Zusammenleben aller Bevölkerungsschichten kann jedoch nur gedeihen, wenn solche
Tierschindereien unterlassen und gültige Gesetze respektiert werden. Eine
„In-Ohnmacht-Versetzung“ der Tiere durch reversible Elektrobetäubung wird sogar
von maßgeblichen islamischen Religionsautoritäten als absolut religionskonform
angesehen – ebenso mittlerweile auch eine gottgefällige Geldspende, gegeben an
Arme. Es bestünde also für Muslime in Österreich gar kein Grund, betäubungslos
zu schächten.
Sg.
Herr Vizekanzler Strache: schauen Sie bitte nicht weg und stehen Sie zu Ihren
Wahlversprechen, Ihre Wähler erwarten es nicht nur von Ihnen, sondern würden es
sicher auch anerkennen.
Tierarzt
Dr. Franz-Joseph Plank,
Obmann
ANIMAL SPIRIT
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