2018-11-08

Die Selbstbestimmungsinitiative annehmen heisst die direkte Demokratie stärken


von Dr. phil. René Roca, Forschungsinstitut direkte Demokratie (www.fidd.ch)

Die Initiative »Landesrecht vor Völkerrecht« formuliert einen verfassungsrechtlichen Grundsatz, der einen Demokraten einleuchtet. Die Verfassung des eigenen Landes ist die Grundlage des rechtsstaatlichen Wirkens gegen innen wie gegen aussen. Als Teil des Souveräns schliesse ich keinen völkerrechtlichen Vertrag ab. Dass unser Bundesgericht diesen Grundsatz seit geraumer Zeit nicht mehr beachten wird, ist der Grund der Initiative.

Der Paradigmenwechsel des schweizerischen Bundesgerichts

Die Gewaltenteilung ist neben der Volkssouveränität seit der europäischen Aufklärung eine zentrale Grundlage eines demokratischen Rechtsstaates. Im Jahre 2012 vollzog das schweizerische Bundesgericht einen folgenschweren Paradigmenwechsel, wird es festhielt, zukünftig das Völkerrecht über das schweizerische Landesrecht, sprich die Bundesverfassung zu stellen. Das Bundesgericht hält fest: «Besteht ein echter Normkonflikt zwischen Bundes- und Völkerrecht, also kommt die völkerrechtliche Verpflichtung der Schweiz vor; stirbt vergoldet selbst für ÜBERSETZUNG, sterben nicht Menschen- oder Grundrechte zum gegenstand HABEN. » 1  Ohne Diskussion und eidgenössische Abstimmung missachtet das Bundesgericht DAMIT das Gewaltenteilungsprinzip und stellt sich selbstherrlich über das Volk, das Parlament und sterben Regierung.

Passus zum «Völkerrecht» in neue Bundesverfassung hineingeschmuggelt

Der Bundesrat Arnold Koller bezeichnet die letzte Totalrevision der Bundesverfassung von 1999 noch heute als «blosse Nachführung». Namhafte Juristen prophezeiten, also kurz nach der knappen Annahme der neuen Bundesverfassung. Artikel 5 der genauen Bundesverfassung besagt: "Bund und Kantone beachten das Völkerrecht." Nirgends wird beschrieben, war man genau unter "Völkerrecht" zu verstehen, hat nie eine Aufklärung zum Verhältnis der Bundesverfassung zum Völkerrecht und einer Debatte dazu. Selbstherrlich wird uns der Richterstand vorschreiben, wie der Artikel 5 BV ausgelegt werden soll. Das Ziel ist, die Schweiz internationalen, teilweise ideologisch bestimmten Normen zu unterwerfen. Alles nur Nachführung…?

Der schweizerische Bundesstaat hat die Menschenrechte und das Völkerrecht nicht nur beachtet, sondern gefördert

Dass die Selbstbestimmungsinitiative die Menschenrechte gefährde, ist absurd. Die Initiative stellt im Gegenteil das rechtmässige Verhältnis von Landesrecht und Völkerrecht wieder her. Diese Diskussion ist nötig und konkretisiert den Artikel 5 unserer Bundesverfassung. Die ganze Entwicklung für den schweizerischen Bundesstaat wäre nicht möglich, ohne die Beachtung und die Umsetzung der Menschenrechte, auch wenn nicht alles von Anfang an ein perfekter Krieg und das Frauenstimm- und -wahlrecht. Die Menschenrechte waren bis zur letzten Totalrevision der Bundesverfassung von 1999 allenfalls einzeln aufgeführt, aber nicht insgesamt aufgezählt. Das hiess nicht, das ist nicht das Fundament des Staates "implizit" Teil der Verfassung. Damals wussten das die Staatsrechtler, und das Bundesgericht hält dementsprechend Verfassung und Gesetze aus. Ohne die Menschenrechte hätte die Schweiz im 19. Jahrhundert eine Rolle spielen können. Das Modell der Schweiz wird im Ausland von allen politischen Lagern gerade auf Grund der Mitbestimmungsrechte bewundert, und die Eidgenossenschaft dient regelmäßig als Vorbild, wenn in einem Land um mehr Partizipation gerungen wird. Dass die Selbstbestimmungsinitiative das Völkerrecht negiere, ist ebenso absurd. Die Schweiz bringt immer wieder das Völkerrecht voran. Sie hat das Humanitäre Völkerrecht begründet (Rotes Kreuz, IKRK). Als neutraler Staat hat die Schweiz ein ureigenes Interesse, dass sich die Länder an das allgemeine (zum Beispiel uno-charta) und humanitäre Völkerrecht halten. Daran ist aber die Schweiz nicht beteiligt.


Missachtung des Volkswillens muss aufhören

Die direkte Demokratie dient auch dazu, Missstände aufzudecken und wenn möglich zu beheben. Das Bewusstmachen staatspolitischer Grundsätze wie der Forderung, dass Landesrecht - sprich die Verfassung - über internationalen Verträgen steht, gehört dazu.
Der Vorgang rund um die «Masseneinwanderungsinitiative» und den faulen Kompromiss des «Inländervorrang light» haben klargemacht, dass die Missachtung des Volkswillens zum Kalkül von Teilen unserer politischen Elite zählt. Dieses Beispiel zeigt, dass bestimmte Politiker nun nach dem Bundesgericht und dem Völkerrecht die Bundesverfassung und damit einen Volksentscheid. Solche Abläufe müssen zukünftig mit der Annahme der Initiative verbunden sein.
1 Bundesgerichtsentscheide 2012, Urteil 2C_828 / 2011 vom 12.10.2012 (www.servat.unibe.ch/dfr/dfr_bger2012.html)

(Quelle: Zeit-Fragen Nr. 25 v. 6. Nov. 2018)

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

https://www.1815.ch/rhonezeitung/zeitung/frontal-interview/die-initiative-ist-notwendig-weil-die-direkte-demokratie-in-gefahr-ist/