2014-05-09

EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN: Rund zwei Drittel der Unterstützungs-Erklärungen geschafft!



Diesmal können wir die erfreuliche Mitteilung machen, daß nunmehr bereits rund zwei Drittel der gesetzlich geforderten  (an die zehntausend)  Unterstützungs-Erklärungen von unseren Mitarbeitern erarbeitet werden konnten. Rund 6.500 Bürger aus allen Bundesländern haben sich der Mühe unterzogen und sind extra dafür ins Gemeindeamt bzw. Magistrat gegangen oder haben bei den Aktionstagen vor einem Notar unterschrieben. Es ist also realistisch, daß wir bis Fristablauf Anfang Dezember dieses Jahres die Unterschriftenhürde (ein zweites Mal) schaffen und es dann im Frühjahr 2015 endlich zur „öffentlichen Eintragungswoche“, dem eigentlichen Volksbegehren, kommt. Wer im Vorjahr oder heuer noch nicht unterschrieben hat, möge dies bitte sobald wie möglich tun!
Die Unterstützungs-Erklärung ist in dieser WEGWARTE wieder zur Entnahme enthalten; bitte an Freunde/Kollegen/Nachbarn etc. weitergeben. Das gesetzlich vorgegebene Formular kann auch kopiert werden bzw. können Sie gerne weitere (auch größere Mengen) rot-weiß-rote Originalformulare zur Zusendung bei uns anfordern. Je mehr Bürger eine persönliche Information zum EU-Austritts-Volksbegehren erhalten, desto besser! Man muß viele Samen ausstreuen, damit es zu einer „Ernte“ kommen kann. Und nicht wenige davon gehen erst nach Jahren auf....
Im Mai, Juni und Juli (werden) wir zahlreiche AKTIONSTAGE
auf den zentralen öffentlichen Plätzen von Landes- und Bezirkshauptstädten in Wien, N.Ö., O.Ö.,
Salzburg, Kärnten u.d. Steiermark durchführen, teilweise - soweit (finanziell) möglich - mit örtlichen Notaren, ein Service vor allem für Berufstätige, die oft nicht so leicht die Ämter (zu teilweise „berufsfeindlichen“ Parteienverkehrszeiten) aufsuchen können. Die genauen Termine können Sie jeweils etwa zwei Wochen davor unserer
Internet-Adresse www.eu-austritts-volksbegehren.at entnehmen oder
unter der Telefonnummer 0664/4251935 erfahren.
An den Wahlen zum EU-“Parlament“ beteilig(t)en wir uns nicht,
da dieses - wie die EU insgesamt - das Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten außer Kraft setzt. Bei jedem Beschluß im EU-Parlament können eine große Mehrheit von 27 der dzt. 28 Mitgliedstaaten die Anliegen des 28., also eines einzelnen, Mitgliedstaates jederzeit überstimmen, z.B. beim Transitverkehr oder anderen wichtigen Fragen, die eben jeweils nur einen Staat betreffen. Das ist ja genau das Gegenteil von dem, was Bürger wollen, die sich für den EU-Austritt aussprechen.... Außerdem unterstützt man mit jeder Stimme für eine bei diesen Wahlen kandidierende Partei (ganz egal welche) die enorme Geldverschwendung für den „Apparat“ EU-“Parlament“. Niemand braucht ein Parlament, das über den nationalen Parlamenten steht, außer denen, die davon finanziell profitieren.
Inge Rauscher, Obfrau der IHU, Bevollmächtigte des überparteilichen EU-Austritts-Volksbegehrens.


IHU treibende Kraft der EU-Widerstandsbewegung in Österreich!

Die Mitarbeiter der IHU waren von Anfang an gegen diese zentralistische Bevormundungs- und Umverteilungsmaschinerie. Bereits zwei Jahre vor der EU-Beitrittsabstimmung von 1994 begannen wir mit einer großen Serie von insgesamt 60 (!) Aufklärungsvorträgen in den sieben größeren Bundesländern Österreichs mit  jeweils 400 bis über tausend Besuchern,  die alle vom damals noch amtierenden Uni für Bodenkultur-Professor Alfred HAIGER gehalten wurden mit dem Titel ARGUMENTE GEGEN EINEN EU-“ANSCHLUß“. Die zeitaufwendige, arbeitsintensive Organisation und Finanzierung durch Plakatierung und Postwürfe „an jeden Haushalt“ im jeweiligen Einzugsbreich erfolgte durch die IHU; über eine Million Flugblätter mit eben diesen ARGUMENTEN wurden verschickt und bei Info-Ständen verteilt. Leider „erlagen“ aber 54,3% der Stimmberechtigten der massiven Lügen- und Manipulationskampagne der pro-EU-Propaganda, für die laut späteren Berechnungen rund eine Milliarde Schilling in die „Schlacht“ geworfen wurden.... Von den rund 82,3%, die an der Abstimmung teilnahmen, stimmten rund 66,6% für den EU-Beitritt. 
Unmittelbar danach erarbeiteten wir über dreitausend behördliche Unterstützungserklärungen von Bürgern für die Anfechtung der Volksabstimmung, die am 23.7.1994 fristgerecht vom Verfasser, Univ.Prof. Dr. Erwin Bader, beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingereicht wurde.
Am 5.11., wenige Tage vor dem Beschluß des EU-Beitritts im Parlament am 11.11.1994 in Anwesenheit des amerikanischen und britischen Botschafters, riefen wir bei einer Demonstration mehrerer unabhängiger Initiativen am Stephansplatz den „Beginn der EU-Austrittsbewegung“ ins Leben. Von 1998 bis 2000 arbeiteten wir an der Einleitung des Volksbegehrens für die NEUAUSTRAGUNG der EU-VOLKSABSTIMMUNG mit der Fragestellung am Stimmzettel: „Soll der EU-Beitritt außer Kraft gesetzt werden?“. Dieses Volksbegehren unterschrieben in der Eintragungswoche vom 29.11. bis 6. 12. 2000 fast zweihunderttausend Österreicher (genau 193.901). In den Jahren danach stand die IHU an vorderster „Front“ der Aufklärungsarbeit  über die „EU-Verfassung“, später in „Lissabon-Vertrag“ umbenannt. 

2008 ermöglichten wir durch Übernahme des Hauptanteils der Kosten die „Klage gegen die EU-Verträge“ beim VfGH, in der auf 372 Seiten von Prof. SCHACHTSCHNEIDER im Detail dargelegt wird, warum die EU-Mitgliedschaft Österreichs verfassungwidrig ist. 2009 (wie schon 2002) beteiligten wir uns aktiv auf seiten der Gegner des Nizza-Vertrags, später des Lissabon-Vertrags, bei den diesgezüglichen Volksabstimmungen in Irland. Ab 2010 Arbeit am überparteilichen EU-Austritts-Volksbegehren.
Parallel dazu produzierten wir all die Jahre dieses zähen Ringens an die hundert (!) Ausgaben der WEGWARTE mit fundierten Informationen nicht nur zum EU-Austritt, sondern auch zu vielen anderen Themen, die für die Erhaltung der Lebensgrundlagen der Menschen und Völker, Tiere und Pflanzen notwendig (Not-wendend) sind.







Montag, 19. Mai, WIEN-Stephansplatz, Notar von 10 - 13 h und von 15 bis 17 Uhr
                               Nähe U-Bahn-Aufgang (Stock-im-Eisen-Platz)

Dienstag, 20. Mai, ST. PÖLTEN, 9 bis 17 Uhr,
                     Kremsergasse/Ecke Domgasse, 5 Gehminuten vom Bahnhof

Montag, 26. Mai, WIEN-Floridsdorf,  10 bis 17 Uhr, Notar von 10 bis 12 h und von 14 bis 16 h
                               vor'm Schnellbahnhof = U-6-Ausgang

Dienstag, 27. Mai, WIEN-Favoriten, 9 bis 17 Uhr, Notar von 10 bis 13 h und von 15 bis 17 h
                                  Reumannplatz U1-Endstation, Aufgang "Quellenstraße"

Mittwoch, 28. Mai, WIEN-Landstraße, 9 bis 17 Uhr, Notar von 10 bis 13 h und von 14 bis 16.30 h
                                  vor'm Schnellbahnhof/U-Bahnhof "Wien-Mitte"

Montag, 2. Juni, LINZ, 10 bis 17 Uhr
                                   am Taubenmarkt beim Brunnen (Landstraße)
         
Dienstag, 3. Juni, LINZ, 9 bis 17 Uhr, Notar von 13 bis 14 Uhr
                              am Taubenmarkt, beim Brunnen (Landstraße)

Mittwoch, 4. Juni, FREISTADT, 10 bis 17 Uhr
                               am Hauptplatz

Donnerstag, 5. Juni, STEYR, 9 bis 13 Uhr
                                   am Stadtplatz Nähe Rathaus

Dienstag, 10. Juni, WIEN-Stephansplatz, 9 bis 17 Uhr, Notar von 10 bis 12 h
                                 Stock-im-Eisen-Platz bei U-Bahn-Aufgang

Mittwoch, 11. Juni, WIEN-Landstraße, 8 bis 17 Uhr
                                  vor'm Schnellbahnhof/U-Bahnhof "Wien-Mitte"

Montag, 16. Juni, WIEN-Favoriten, 9  bis 17 Uhr
                                Reumannplatz/U-Bahnausgang "Quellenstraße"

Dienstag, 17. Juni, WIEN-Floridsdorf, 9 bis 17 Uhr
                                 vor'm Schnellbahnhof = U-6-Ausgang


Die Arbeit an der Einleitung des EU-Austritts-Volksbegehrens wird 2014 mit besonderer Intensität weitergehen. Bis Anfang Dezember haben wir noch „Zeit“, die gesetzlich geforderte Zahl von rund zehntausend gemeindeamtlich/notariell bestätigten Unterstützungserklärungen zu schaffen; etwas mehr als die
Hälfte davon, also mehr als fünftausend gültige, liegen uns dzt. vor. Wer von den WEGWARTE-Empfängern noch nicht im Vorjahr (2013) oder heuer im Magistrat/ Bezirksamt/Gemeindeamt oder vor‘m Notar unterschrieben hat, möge dies bitte unbedingt so rasch wie möglich nachholen. Unterschriften aus früheren
Jahren zählen nicht (mehr), wie in früheren WEGWARTE- Ausgaben erläutert. Jede in den genannten Behörden geleistete Unterschrift erspart unseren ehrenamtlichen Mitarbeitern viel Zeit und Geld, das wir ansonsten für noch mehr Aktionstage und Notarhonorare
aufwenden müssen. Letzteres ist das größte Problem beim Zustandekommen der nötigen Zahl von Unterstützungs-Erklärungen! Allen herzlichen Dank, die dabei
bisher mitgeholfen haben; wir müssen hoffen, daß dies auch weiter möglich sein wird....


Selbst im Februar haben wir mehrere Aktionstage,die immer im Freien stattfi nden (müssen), absolviertund dabei inkl. einem Notar kräftig gefroren. Ab 19. März werden wir praktisch jede Woche mehrere Info-Stand-Aktionstage zunächst in Wien und dann in den Bundesländern durchführen; die genauen Termine und Standorte werden jeweils ein/zwei Wochen vorher auf der Internetseite www.eu-austritts-volksbegehren.at zu finden sein. Natürlich können Sie Ihre Mitarbeitsbereitschaft auch briefl ich oder telefonisch
bekanntgeben.
 

Christoph Blocher im Interview: «Die Classe Politique will die Stimmbürger austricksen»

 Die Schweizer wollen nicht ihre Souveränität aufgeben und in die EU eintreten. Der Schweizer Bundesrat sollte den Willen der Schweizer folgen. Das ist nicht immer so......


 Blick.ch:

BLICK: Herr Blocher, welchen Bundesrat braucht die Schweiz jetzt angesichts unserer schwierigen Lage gegenüber der EU? 

Christoph Blocher:
Wir brauchen ein Gremium, welches Trans­parenz herstellt über Ziele und Absichten. Das geschieht in der EU-Frage und bei der Migration leider nicht. Schon zu meiner Zeit im Bundesrat ging es nach jeder Sitzung um die Frage: Wie ist die Sprachregelung? Meine Antwort war stets: Sagt einfach, wie es ist.

Das impliziert, dass der Bundesrat auch in der EU-Politik gegenüber dem Volk nicht mit offenen Karten spielt. 

So ist es. In der Europapolitik ist die Frage: Ist das Ziel die Wahrung der Unabhängigkeit, der Neu­tralität und der direkten Demokratie oder der versteckte EU-Beitritt? Über diese Grundsatzfrage streitet die Mehrheit der Bürger mit der Obrigkeit. Der Bundesrat weiss ja: Die Schweiz will auf keinen Fall in die EU. Also darf er nicht sagen, dass man über bindende Ver­träge in die EU steuert. Das nie zurückgezogene Beitrittsgesuch kommt allen Beteuerungen in den Weg.


(...) Sie können sich nicht vorstellen, dass die EU diese direkte Demokratie der Schweiz akzeptieren würde, selbst wenn wir EU-Mitglied wären? 

Dort, wo wir noch selber bestimmen dürften, vielleicht schon. Wir dürften wahrscheinlich die Strassenbreite in der ­Gemeinde und das Trottoir noch selber bestimmen. Aber wir könnten nicht mehr acht Prozent Mehrwertsteuer haben. Mindestens 15 Prozent wären von der EU befohlen. Überall, wo die EU bestimmt, müssten wir tun, was die EU will. Und sie bestimmt immer mehr. Und jetzt kommt ein zweites Moment hinzu: Das ist der Zentralismus. Er führt in allen Staaten zu immer mehr staatlicher Macht. Wir haben eine föderalistische Tradition, und der Föderalismus wäre massiv tangiert.

Wie definieren Sie Souveränität? 

Souveränität bedeutet, die Handlungsfreiheit zu wahren. Wir müssen immer sagen können: So wie wir es wollen, so machen wir es.

zum ganzen Interview mit Christoph Blocher>>>>

2014-05-08

Widerstand gegen TTIP ist Pflicht!


Beim „Freihandelsabkommen“ zwischen den USA und der EU, genannt  TTIP (Transantlantic Trade and Investment Partnership) geht es nur vordergründig um Freihandel. Zölle spielen ja im Handel zwischen der EU und den USA kaum eine Rolle. Vielmehr geht es um die weitere Abschaffung von Schutzgesetzen für die Österreicher in vielen Bereichen: Finanz, Industrie, Gesundheit, Dienstleistungen, Energie, Wasser, Flächennutzung, Immigrantenarbeitsrecht, öffentliche Auftragsvergabe, Lebensmittel, Saatgut (gentechnisch veränderte Lebensmittel, Chlorhuhn etc.),  Sicherheit, Überwachung, Patente, Datenhandel, Urheberrechte. Eine Harmonisierung für die verbrecherische US-Ausbeuterpolitik. Eine extreme Senkung der ehemals guten österreichischen Standards droht. Mit dem TTIP werden künftig private Konzerne Staaten (Österreich) klagen können! Der EU-Handelskommissar  De Gucht hat die Aufnahme des Investorenschutzes in das TTIP verteidigt. Großkonzerne sollen künftig den gleichen Rechtsstatus wie Nationalstaaten haben und könnten demokratisch zustande gekommene Gesetze damit angreifen, die ihren Profit-Interessen zuwiderlaufen.  Banken- und Konzernrechte vor nationale Rechte! Das sollen sich die Österreicher bieten lassen?
Wie werden sich die Österreicher oder deren Politik-Vertreter in Regierung und Parlament angesichts drohender Milliardenstrafzahlungen gegen die Abschaffung von österreichischen Maßnahmen zum Schutz der Wirtschaft und Bürger wehren können?

Das TTIP ist ein weiterer Schritt zur Entmachtung der Bürger zu Gunsten privater Profiteure. Geheim, unter Ausschluss der Öffentlichkeit wird die Freiheit der Bürger weiter abgeschafft!

De Gucht will sogar die nationalen Abstimmungen über das TTIP verhindern. Falls Österreich überhaupt gefragt wird, kann man davon ausgehen, dass die österreichische Bundesregierung wie immer dem  „TTIP-Wahnsinn“ zustimmen wird.

Die österreichische Zuschauerdemokratie, der Parteienstaat (die Macht der Parteien nimmt die politische Freiheit der Bürger) muss einer wirklichen politischen Mitsprache der Bürger - nach Schweizer Modell - weichen.
Um dem Ziel, in Frieden und Freiheit leben können, eine Chance zu geben, muss Österreich aus der EU austreten. Eine Reform der EU ist nicht möglich und auch nicht gewollt. Der TTIP ist dafür ein weiteres Beispiel. Widerstand gegen diesen Zwangsvertrag ist Pflicht!

 Unterschreiben Sie beispielsweise das laufende EU-Austritts-Volksbegehren auf ihrem Magistrat oder Gemeindeamt! Webseite -  Formular zum Ausdrucken>>

http://eu-austritt.blogspot.co.at/2014/04/eu-horror-freihandelsabkommen-mit-den.html
Video zum Thema

Freihandelsabkommen USA/EU - Alle Macht den Konzernen in der Wegwarte 2/2014

2014-05-07

Ukraine

Sent: Friday, May 02, 2014 9:50 AM
Subject: Außenpolitik

Sehr geehrter Herr Bundesminister Kurz!
Da ich annehme, dass Sie in wichtigen Fragen im Einvernehmen mit der gesamten Bundesregierung handeln, bringe ich diesen Brief auch vier weiteren Regierungsmitgliedern zur Kenntnis.
Ich habe mit Bestürzung gelesen, dass Sie abermals in Kiew de facto für die Putschregierung Partei ergriffen haben, statt gleichzeitig auch in Moskau anzuklopfen.
Wer die Genese des Regimewechsels und die Geschichte der Ostukraine kennt, der muss mit weiland Bruno Kreisky sagen: Lernen Sie Geschichte junger Mann!" Eine Lehrstunde beim Schweizer Zeithistoriker Daniele Ganser wäre ebenso angebracht.
Die Ostsukraine und die Krim wurden von den Russen hart erkämpft und verteidigt. Die Angliederung an die Ukraine im Jahre 1954 erfolgte aus dem taktischen Kalkül eine Auswiegung gegenüber dem eher russlandfeindlichen Westen zu erzielen. Damals dachte niemand an das Auseinanderbrechen der SU.
Die Russen haben sich bislang sehr zahm verhalten, obwohl der "Westen" (= USA-NATO-EU) bislang alle Versprechungen gebrochen hat.
Mit dem Versuch der vollständigen Einkreisung Russlands über den Putsch in der Ukraine wurde aber die 'rote Linie' überschritten, zumal es auch um das Abschneiden der Schwarzmehrflotte ging.
Die Regie lief zeitlich ähnlich wie in Georgien (Angriff zum Zeitpunkt der Olympischen Spiele in Peking).
Nun gibt es in der verfahrenen Situation nur mehr die Chance, des ehrlichen Kompromisses - wie ich Ihnen schon geschrieben habe:
a) Immerwährende international garantierte Neutralität der Ukraine.
b) Föderale Struktur der Ukraine mit weitgehender Autonomie des Ostens, wobei die neutrale Schweiz Beratung
    und Hilfestellung geben sollte.
c) Rückgabe der Krim an Russland. Diese war immer auch emotional russisches Kernland. Die de-facto-Aufgabe von
    Kiew ist bereits ein fast unzumutbarer, emotionaler  Verzicht.
   
Denken sie an Das große Tor von Kiew von Modest Petrowitsch Mussorgski ...
Europa müsste sich endlich zu einer immerwährenden, bewaffneten Neutralität bekennen und die finanzielle, handelspolitische und militärische de-facto-Sklaverei abschütteln, wenn wir in der geänderten Welt eine geachtete und friedvolle Position einnehmen wollen. Hinzu kommt noch das vermeidbare Risiko in einen Dritten Weltkrieg hineingezogen und weiter finanziell geplündert zu werden.
Lesen Sie hierzu auch die aktualisierte Ausgabe meines 'Aufweckbuches' Empörung in Europa - Wege aus der Krise (IBERA -European University Press), insbesondere die letzten Seiten.
Es kommt aber noch ein Aspekt hinzu: In unglaublicher geopolitische Blindheit vergrämen die USA (und die NATO-Adepten) die Russen, deren Solidarität wir alle im Angesicht der militärischen und wirtschaftlichen Expansionspolitik der Chinesen brauchen.


Lesen Sie hierzu das Buch Der große Beutezug - Chinas stille Armee erobert den Westen, Hanser, München 2014 (China's Silent Army, The Pioneers, Traders, Fixers und Workers who are remaking the World in Beijing's Image, Allen Lane, London 2013). Dazu kommt noch die gewaltige mit unserer handelspolitischen Dummheit finanzierte Aufrüstung Chinas. Wir sollten daher den USA auch in ihrem eigenen Interesse eine Kurskorrektur abringen. Die Zeit ist reif hierzu und auch ein kleiner Staat  kann etwas bewirken.
Machen Sie vielleicht auch noch ein Gedankenexperiment:
Russland - personifiziert mit Putin - macht Drohnenangriffe auf irdenwelche Dörfer, wo es Gegner vermutet, oder hätte auf diese Weise in seiner unmittelbaren Nachbarschaft gegen die in der in der Ukraine angezettelte Revolution interveniert.
Die 'Welt' wäre außer Rand und Band: Mörder, Verletzer des Völkerrechtes und der Menschenrechte; Strafintervention erforderlich etc.. Und wenn dies die USA tun und damit alle Glaubwürdigkeit des traditionellen Völkerrechtes und der Achtung der Menschenrechte untergraben, ist dies legitime 'Selbstverteidigung und Intervention für humanitäre Zwecke' ...
Hierzu mögen Sie auch den US-Bürger Paul Craig Roberts anhören (lesen): http://www.antikrieg.com/aktuell/2013_09_10_zuviele.htm
Beste besorgte Grüße
Ihr Heinrich Wohlmeyer
KR ÖR Hon. Prof. DI. Dr. Heinrich Wohlmeyer
3180 Lilienfeld
Tel./Fax 0043 / 2762 / 53 173
E-mail: h.wohlmeyer@aon.at

***

Einige Links zum Thema:
 

2014-05-05

Die Souveränität Deutschlands ist der Schlüssel zur Befreiung Europas

Die schleichende Amerikanisierung wurde Europa zum Verhängnis: Europa ist gefangen im “EU” Gefängnis.

Mit dem “Kriegsende” nistete sich die Amerikanische Zecke in Deutschland ein und versprühte ihr Gift latent über Jahrzehnte in ganz Europa. Wie wir alle wissen, ist Deutschland ein besetztes Land. Die meisten erkennen es nicht, das Deutsche Reich, es ist nicht untergegangen, man hat es mit der “BRD” bekleidet. Seitdem wird Deutschland von den Alliierten nicht nur als Wirtschaftsgebiet genutzt, Deutschland ist auch Dreh- und Angelpunkt der Amerikanisierung Europas. Während Brüssel die offizielle Hauptstelle der “EU” darstellt, werden die entscheidenden Pläne auf Bilderbergertreffen und im politischen Berlin geschmiedet. Die meisten Deutschen wissen nicht, was in ihrer Heimat abgeht. Die Deutschen werden von ihrer bunten Blockpartei verwaltet und den Medien mental in Schach gehalten.

Frau Merkel ist zum Sprachrohr der “EU” aufgestiegen – im Namen der Globalisierung = Amerikanisierung. Frankreich und England haben sich längst den räuberischen, machtbesessenen Amerikanern untergeordnet. Bis auf die City of London, die neben Goldman Sachs, Rothschild und mächtiger Konzerne, die Führung in Europa übernommen haben. Der Euro ist ein Produkt und ein verlängerter Arm dieser herrschenden Weltelite, um Europas Nationen auf dem Weg zu den “Vereinigten Staaten von Europa”, gefügig zu machen und zu verleimen.

Die “EU” in Brüssel ist nicht nur die offizielle Abnickzentrale für den Zuschauer und ein weiterer Dreh- und Angelpunkt zur Amerikanisierung Europas, es ist der zukünftige Machtsitz über die Völker Europas. Die Parlamente der europäischen Nationen sind ihre Außenstellen. Hier wird zukünftig nichts mehr entschieden, nicht mal, wann im Dörfchen die Laternen ausgehen. Europa wird von der “EU” diktatorisch im Auftrag von Amerika & Co. beherrscht und überwacht. Nicht nur die besetzte Deutsche Heimat, ganz Europa verwandelt sich in Amerika II.

Dieser Wahnsinn, dieser Verrat, diese Versklavung, dieser Raub und stille Putsch, ist nur aufzuhalten, wenn Deutschland seine Souveränität wiedererlangt. Dies wiederum kann nur geschehen, wenn das Deutsche Volk seine Fremdherrschaft beendet, wenn das Deutsche Volk für seine Freiheit solange auf die Straße geht, bis das Parlament souverän und demokratisch besetzt ist.
In Folge dessen würden Volksbegehren in einem freien Deutschland stattfinden, die das US/EU-Projekt zusammenbrechen lassen. Nicht nur ein neues Europa der Vaterländer würde entstehen und die Belästigung Russlands hätte ein Ende, der Weltfrieden hätte eine echte Chance. 54 geschlossene Friedensverträge beenden den Krieg. Deutschlands Souveränität ist der Schlüssel zum Weltfrieden und zur Befreiung Europas von der US/EU. Es bringt nichts allein für den Frieden auf die Straße zu gehen, es werden Symptome bekämpft, aber nicht die Ursachen.

 
 

Willkommen in der Realität

 
 
 
http://willkommen-in-der-realitaet.blogspot.de/2014/04/du-kannst-die-realitat-ignorieren-aber.html

2014-05-03

Info-Stand-Aktionstage fürs EU-Austritts-Volksbegehren Neu ab Mai 2014

 http://www.eu-austritts-volksbegehren.blogspot.co.at/





Montag, 19. Mai, Wien-Stephansplatz (Stock-im-Eisen-Platz Nähe U-Bahnaufgang), 

Notar von 10 bis 13  und 15 bis 17 Uhr
Montag, 26. Mai, Wien-Mariahilferstraße/Ecke Schadekgasse gegenüber Café "Ritter", 

Notar von 10-12 und 14 bis 16 Uhr

Dienstag, 27. Mai, Wien-Favoriten - Reumannplatz U-1-Aufgang "Quellenstraße", 

Notar von 10 bis 13 und von 15 bis 17 Uhr
Mittwoch, 28. Mai, Wien-Landstraße vor'm Hauptbahnhof Nähe  Schnellbahn- und U-Bahneingang,

Notar von 10 bis 13 und von 14-16.30 Uhr

Weitere Termine werden laufend ergänzt. 


Die Arbeit an der Einleitung des EU-Austritts-Volksbegehrens wird 2014 mit besonderer Intensität weitergehen. Bis Anfang Dezember haben wir noch „Zeit“, die gesetzlich geforderte Zahl von rund zehntausend gemeindeamtlich/notariell bestätigten Unterstützungserklärungen zu schaffen; etwas mehr als die
Hälfte davon, also mehr als fünftausend gültige, liegen uns dzt. vor. Wer von den WEGWARTE-Empfängern noch nicht im Vorjahr (2013) oder heuer im Magistrat/ Bezirksamt/Gemeindeamt oder vor‘m Notar unterschrieben hat, möge dies bitte unbedingt so rasch wie möglich nachholen. Unterschriften aus früheren
Jahren zählen nicht (mehr), wie in früheren WEGWARTE- Ausgaben erläutert. Jede in den genannten Behörden geleistete Unterschrift erspart unseren ehrenamtlichen Mitarbeitern viel Zeit und Geld, das wir ansonsten für noch mehr Aktionstage und Notarhonorare
aufwenden müssen. Letzteres ist das größte Problem beim Zustandekommen der nötigen Zahl von Unterstützungs-Erklärungen! Allen herzlichen Dank, die dabei
bisher mitgeholfen haben; wir müssen hoffen, daß dies auch weiter möglich sein wird....


Selbst im Februar haben wir mehrere Aktionstage,die immer im Freien stattfi nden (müssen), absolviertund dabei inkl. einem Notar kräftig gefroren. Ab 19. März werden wir praktisch jede Woche mehrere Info-Stand-Aktionstage zunächst in Wien und dann in den Bundesländern durchführen; die genauen Termine und Standorte werden jeweils ein/zwei Wochen vorher auf der Internetseite www.eu-austritts-volksbegehren.at zu finden sein. Natürlich können Sie Ihre Mitarbeitsbereitschaft auch briefl ich oder telefonisch
bekanntgebe

2014-04-30

Londons Bürgermeister: „EU Wahl ist ein Schwindel“!



Harsche Worte gegen die EU! Der schillernde Bürgermeister von London – Boris Johnson – hält sich mit Kritik über die bevorstehende EU-Wahl nicht zurück. Im „Telegraph“ wettert er, dass es sich bei der EU-Wahl um einen kompletten Betrug handelt und die EU ein fehlgeschlagenes Experiment ist. Die Euro-Skepsis erlebt derzeit ein Allzeithoch – nur der Anfang einer Sezession?

Die EU-Wahl entscheidet über 510 Millionen Menschen in 27 Staaten. Sie ist einer der grössten demokratischen Vorgängen innerhalb der EU – und gemäss Boris Johnson, dem Bürgermeister von London, ein kompletter Betrug. So wüssten die meisten Briten weder, wie ihr aktueller EU-Abgeordneter heisst noch was er eigentlich macht, schreibt Johnson im Telegraph.
Der Bürgermeister Londons sieht deshalb keinen Grund für Grossbritannien, an dem „EU Wahl Schwindel“ weiterhin teilzunehmen. Weil Grossbritannien genügend Abgeordnete im eigenen Parlament habe, könne man durch ein Wahlverfahren einfach 73 davon bestimmen, die nach Brüssel pendeln. Das spare Geld und schaffe Transparenz, weil sich die Parlamentarier im eigenen Land rechtzufertigen haben.

(Quelle: seite3.ch)

2014-04-29

Die EU auf dem Weg zur EUdSSR

                                          Jürgen Elsässer in Wien

Elsässer 30.4./1.5. in der Schweiz: Gegen das EU-Imperium!!



 Video vom Jahre 2013 mit Jürgen Elsässer>>>

30.04., Luzen (CH): „Direkte Demokratie – ein Reizbegriff rüttelt Europa auf“. Mit Nationalrat Luzi Stamm und Jürgen Elsässer. Kultur und Kongresszentrum GERSAG, Rüeggisingerstrasse 20 a, 6020 Emmenbrücke, 19:00 Uhr (Einlass ab 18:30 Uhr).
01.05., Winterthur (CH): „Die EU und die Schweiz – Imperium gegen freie Republik“. Mit Nationalrat Hans Kaufmann und Jürgen Elsässer. Donnerstag, 01. Mai 2014, Hotel-Restaurant Römertor, Guggenbühlstrasse 6, 8404 Winterthur 19.00 bis 21.30 Uhr (Einlass ab 18.30 Uhr).

Jürgen Elsässer Blog>>

EU-Genderwahnsinn: Bäcker_Innen oder Bäcker*Innen? Oder Bäcka, Bäckx?

 

(...) Und so gibt es nun eine ganze Liste von Schreibweisen, die man verwenden kann, um nicht nur ein Geschlecht oder zwei, nein, ganz viele mit in die Sprache zu packen. Wir wollen schließlich keine Gewalt ausüben. Und wie leicht tappt man in die Falle, schon morgens beim Bäcker. Der geht laut Beispiel nicht mehr, denn es gibt ja auch Bäckerinnen.


Aber wohin mit dem transsexuellen Bäcker im Sprachgebrauch, wie wird er sichtbar gemacht? Dafür haben wir jetzt Tabellen mit Anweisungen. Denn, so sagt die Broschüre, wir sollen kreativ sein. Wahllos verteilte Unterstriche, Sternchen, @-Zeichen oder Xe und As. „Irritieren“ sollen wir.
Alles kann, nichts muss, jetzt auch in der Sprache. Also Bäcka, Bäcker_Innen, Bäcker*Innen, Bä_ckerin, Bäckx. Wenn Sie sich nun fragen, wer damit gemeint ist, wäre das richtige Fragewort nicht mehr „Wer?“ sondern „Wex?“. Das Aussprechen der Sätze in der X-Reihe wird allerdings nur auf eigene Gefahr hin empfohlen.

(Quelle: Focus.de)

Das "schwarze Loch" EU



Während der österreichische Steuerzahler abgezockt wird, werden die Banken, Spekulanten "gerettet". Wohin fließen eigentlich die Mitgliedsbeiträge (Österreich zahlt für die nächsten 5 Jahre rund 18 Milliarden) der EU?


Rund 1 Billion zahlen die Mitgliedsländer der EU für eine Legislaturperiode der EU ein. Wohin kommen die Milliarden?

 373 Milliarden für roßteils für große landwirtschaftliche Konzerne, die selbst Millionen Gewinne machen
 325 Milliarden für den Umverteilungsfonds oder Kohäsionsfonds (Also rund ein Drittel fließt ins Ausland).
 126 Milliarden für den Wettbewerb und Wachstum (der kleine Landwirt,Arbeiter oder Angestellte ist da nicht gemeint)
 62 Milliarden für die eigenen rund 55.000 Beamten und deren Spesen.....

macht zusammen: 373+325+126+62=886 Milliarden.

Dazu kommen rund 5 Milliarden, die irgendwo "verschwinden". Das sind 891 Milliarden. 

Zum Vergleich: Das Studentenaustauschprogramm Erasmus bekommt von 2014-2020 14,7 Milliarden. Zur Erinnerung: Österreich bekommt davon etwa 2,7 % (die Schweiz zahlt für seine Studenten selbst - könnte Österreich ohne EU auch machen).

Die EU-Beamten bekommen steuerfreie Zulagen (2% des Gehalts plus 160 Euro Haushaltszulage, pro Kind 350 Euro plus Erziehungszulage von 250 Euro (fallweise Trennungszulage von 16%). Steuer? Fast nichts! 2% vom Bruttogehalt für die Krankenversicherung!

Darüber hinaus lassen sich die EU-Abgeordneten über eine sogenannte „zweite Säule“ der Pensionsvorsorge finanzieren. Diese soll im „Politiker-Ruhestand“ dann ein Extra-Körberlgeld von nicht weniger als 50.000 Euro jährlich bringen, so die Deutschen Wirtschaftsnachrichten.Und: EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy erkennt im Desinteresse der Europäer an der EU-Wahl den sicheren Instinkt der Bürger. In einem Interview sagte er, „wirklich entschieden“ werde anderswo und nicht im Parlament. Eine solch offenherzige Diffamierung einer vorgeblich demokratischen Institution zeigt: Die EU ist in ihrer aktuellen Struktur eine autoritäre Hinterzimmer-Veranstaltung - und will das auch bleiben (DWR).
 

Diese neuen "Eliten" werben jetzt um die Wählerstimmen.......

  Ich gehe n i c h t wählen und unterstütze EU-Austrittsinitiativen wie das EU-Austritts-Volksbegehren.






2014-04-24

Die immerwährende Neutralität garantiert Frieden für Österreich und nicht die EU/Nato-Kriegstreiber


Die Österreicher wollen Frieden und Freiheit und keiner Kriegsgefahr ausgesetzt sein, so wie derzeit im Konflikt um die Ukraine. Österreich ist auch als neutraler Staat in die EU-Militärpolitik eingebunden. Die Kriegstreiber der Nato/EU, Politik und in den Medien fordern "robuste" Reaktion, oder starkes Auftreten und Einigkeit gegen Russland.Österreich hat ein Recht auf Einhaltung der immerwährenden Neutralität, welche die Voraussetzung für die Entstehung der Republik Österreich nach dem 2. Weltkrieg war. Diese Neutralität ist völkerrechtlich verbindlich und darf nicht abgeschafft oder ausgehöhlt werden.Wenn sich in der Ukrainie ein Krieg entwickelt, dann aber ohne Österreich! 

http://www.german-foreign-policy.com/de/fulltext/58848


Aus Zeit-Fragen Nr. 9 vom 22. April:







Professor Dr. Karl Albrecht Schachtschneider

Im Kampf um die Krim wirft der Westen Russland und dessen Präsidenten Vladimir Putin vor, der Einsatz von Soldaten, offen oder verdeckt, habe das Völkerrecht verletzt. Russland habe die Krim annektiert, meint gar die Bundeskanzlerin. Das überzeugt nicht. Sie ist schlecht beraten. Die Vorwürfe scheinen die Sanktionen, wenn nicht die «indirekte» Aggression der westlichen Bündnisse, der Nato und der Europäischen Union (EU), gegen die Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS), insbesondere gegen die Russische Föderation, rechtfertigen, jedenfalls legitimieren zu sollen. Die Fakten kennt die Öffentlichkeit nur verzerrt. Auch ich bin auf die allgemein zugänglichen Informationen angewiesen. Aber wer sich zu dem Konflikt äussert, muss versuchen, die Tatsachen von der Propaganda, welche die meisten jedenfalls der deutschen Medien zu den Ereignissen in der Ukraine verbreiten, zu unterscheiden. Dabei helfen die Einschätzung der Interessenlage und die Kenntnis der Rechtslage.

Die Nato will sich nach Osten bis an die Grenze Russlands ausdehnen

Die Nato, geführt von den Vereinigten Staaten von Amerika (USA), will sich nach Osten bis an die Grenze Russlands ausdehnen. Das ist ein wesentlicher Zweck der stetigen Erweiterung der EU, der wirtschaftlichen und auch politischen Basis des europäischen Teils der Nato. Die EU kann als Staatenverbund, wenn nicht Bundesstaat, von wenigen Führern dominiert, leichter als die vielen Einzelstaaten von den USA und deren Diensten einer gemeinsamen Politik verpflichtet werden. Daran ändert nichts, dass nicht alle Mitgliedstaaten der EU der Nato angehören, wie insbesondere wegen ihrer fragilen, wenn nicht obsoleten Neutralität Österreich, Schweden und Finnland. Wenn die Ukraine zur Nato gehört, wie das die USA angestrebt haben und wohl nach wie vor anstreben, wird sie Standort von gegen Russland und die GUS gerichteten Waffen werden, jedenfalls werden können. Mit dem Umsturz in der Ukraine ist es bereits gelungen, diese aus der GUS herauszubrechen. Das geht gegen die Sicherheitsinteressen der Russischen Föderation und auch der GUS. Russland hat nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion die Erweiterung der Nato nach Osten zugelassen, auch schon die Mitgliedschaft des vereinten Deutschlands in der Nato. Das war eine Veränderung der weltpolitischen Lage. Die freilich nicht vertraglich gesicherte Zusage, die Nato nicht weiter nach Osten auszudehnen, hat der Westen nicht eingehalten. Wenn ein Bündnis, zumal ein Militärbündnis wie die Nato, zu mächtig wird, wird es zur Bedrohung der anderen Staaten und büsst seine freiheitliche Rechtfertigung ein.

Russland kann nicht auf die Krim verzichten

Die Ukraine war ein Teil Russlands und der Sowjetunion. Sie gehörte auch als Mitglied der GUS weiter zum Einflussbereich Russ­lands, hat sich aber mehr und mehr dem Westen zugewandt und will und soll schnellstmöglich Mitglied der EU werden. Die Krim befindet sich in einer besonderen Lage. Sie hat mit grosser Mehrheit für die Sezession von der Ukraine und für die Aufnahme in die Russische Föderation gestimmt. Diese hat sie aufgenommen. Russland konnte und kann aus geschichtlichen und mehr noch aus geostrategischen und militärischen Gründen nicht auf die Krim verzichten. Zur Krim gehört der angestammte Hafen der russischen Schwarzmeerflotte Sewastopol. Das Schwarze Meer ist der Zugang Russ­lands durch den Bosporus zum Mittelmeer. Jeder weiss, dass Russ­land die Krim nicht aus der Hand geben kann und wird, wenn es eine Grossmacht sein und bleiben will. Deswegen hatte Russland seine Nutzungsrechte an diesem Hafen auf Jahrzehnte durch Vertrag zu sichern versucht, augenscheinlich eine wenig sichere Grundlage der existentiellen Interessen Russlands. Der Westen nimmt die durch die Aufnahme der Krim in die Russische Föderation geschaffene Realität als Faktum hin und akzeptiert das russische Interesse an der Krim, die Ukraine nicht. Diese hat aber nicht die Fähigkeiten, die neue Lage zu ändern. Die Kritik des Westens stellt das Ergebnis des Referendums nicht in Frage. Eine militärische Intervention wäre nicht nur völkerrechtswidrig, sondern das Ende des Weltfriedens und die Gefahr des Untergangs grosser Teile Europas. Der Westen will um der weiteren Entwicklung willen mit seiner Kritik und seinen Sanktionen genannten Nadelstichen Positionen festigen.

Der Westen hat den Umsturz in der Ukraine gefördert

Der Westen hat den Umsturz in der Ukraine gefördert, wenn nicht betrieben. Das waren schwere Verletzungen der inneren und äusseren Souveränität der Ukraine. Dass der «Maidan» nicht wesentlich aus eigenem Antrieb und eigener Kraft von Bürgern der Ukraine kam, ist offensichtlich. Der Westen hat das «bewährte» Verfahren des Umsturzes, der vermeintlichen irgendwie gefärbten «Revolution», genutzt, ein Verfahren, welches ähnlich auch andere Mächte eingesetzt haben und einsetzen, zumal früher die Sowjet­union. Die ethnischen Gegensätze zwischen Russen und Ukrainern, aber auch das augenscheinlich korrupte Regierungssystem waren dem Umsturz dienlich. Es gibt wenig Zweifel, dass der Westen «subversiv», wie das Völkerrecht es nennt, interveniert hat, um eine genehme Regierung zu haben, welche bereit ist, die Ukraine in die EU und irgendwann auch in die Nato zu führen. Die gescheiterte Mission der Aussenminister Frankreichs, Polens und Deutschlands, die zu einer friedlichen Entmachtung des gewählten Präsidenten der Ukraine, zur Neuwahl eines Präsidenten und zur Rückkehr zur Verfassung von 2004 führen sollte, war jedenfalls mit der bestehenden Verfassung der Ukraine und der Souveränität des Landes schwerlich vereinbar, erst recht nicht der Bruch der Vereinbarung vom 21. Februar 2014 durch die aufständischen Kräfte und deren gewaltsame Übernahme der Macht. Dabei wurde die Trennung des Landes in Kauf genommen, auch von den westlichen Vermittlern.

Die Ukraine-Politik des Westens ist eine Bedrohung Russlands

Die Ukraine-Politik des Westens ist trotz aller Souveränität der Ukraine eine Bedrohung Russ­lands. Der Westen hat die Souveränität der Ukraine keineswegs geachtet. Die Massnahmen Russlands zum Schutz seines rechtmässigen Flottenstützpunktes waren von seinen existentiellen Interessen gegen den zunehmend aggressiven Westen gefordert. Sie sind verhältnismässig und dienten und dienen der Verteidigung der russischen Föderation, aber auch russischer Staatsbürger und ethnisch russischer Ukrainer. Ein Verstoss gegen das Völkerrecht sind sie nicht, schon gar nicht eine Annexion der Krim. Sie sind durch das Recht zur Selbstverteidigung gerechtfertigt, welches die präventive Selbstverteidigung jedenfalls einschliesst, wenn diese mit milden Mitteln erfolgt, von den Bewohnern des geschützten Gebietes gewünscht ist, weil diese sich erkennbar dem Staat, der ihre Sezession unterstützt, anschliessen wollen. Dabei ist der Hilferuf des gewählten, wenn auch entmachteten Präsidenten der Ukraine und der erklärte und von der grossen Mehrheit der Bevölkerung unterstützte Sezessionswille der Krim von völkerrechtlich erheblichem Gewicht. Von noch grösserem Gewicht ist, dass die Übergangsregierung der Ukraine, deren Amtsführung keine Legalität für sich hat, unterstützt vom umstürzlerischen Parlament der Ukraine und vom Westen, das Sezessionsreferendum der Krim für illegal erklärt hat, notfalls gewaltsam (Mobilmachung) unterbinden wollte und nicht anerkennt. Das stärkt die Legalität der russischen Schutzbemühungen für eine ungestörte Abstimmung.

Staaten sind berechtigt, ihre Staatsangehörigen zu schützen

Nach überwiegender Auffassung der Völkerrechtler sind Staaten berechtigt, ihre Staatsangehörigen notfalls gewaltsam mit einer begrenzten Intervention vor Bedrohungen an Leib und Leben zu schützen. Dieses Recht wird stetig praktiziert und ist nach wie vor in den Grenzen der Verhältnismässigkeit gewohnheitsrechtlich anerkannt. Eine schutzbedürftige Bedrohung für die Russen auf der Krim und all die Bewohner der Krim, die durch das Referendum gewissermassen wieder Russen werden wollten, waren die Kräfte zweifelsfrei, welche den Umsturz in der Ukraine durchgeführt hatten, aber auch die Gewalttäter, welche auf dem Maidan gemordet hatten. Der Präsident der Russischen Föderation Vladimir Putin hat sich auf diese Schutzpflicht berufen. Sie wird auch von westlichen Staaten ständig praktiziert, oft nur vorgetäuscht.

Budapester Memorandum nicht berührt

Das Budapester Memorandum von 1994, in dem die USA, Russland und ­Grossbritannien unter anderem der Ukraine als Gegenleistung für den Nuklearwaffenverzicht die Souveränität und die bestehenden Grenzen sowie deren politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit zu achten und im Falle eines nuklearen Angriffs auf das Land unmittelbar Massnahmen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu veranlassen, zugesagt haben, ist durch die Sezession der Krim und deren Aufnahme in die Russische Föderation nicht berührt, geschweige denn verletzt. Das Selbstbestimmungsrecht der Bürger der Krim ist durch dieses Memorandum nicht aufgehoben. Es kann auch durch völkerrechtliche Verträge nicht aufgehoben werden, weil es die Freiheit der Bürger ist. Diese steht nicht zur Disposition der Politik. Sie ist mit dem Menschen geboren.
In den Kategorien einer Grossraumpolitik der Weltmächte hat Russland mit milden Mitteln einen Eingriff der USA in seinen angestammten Machtbereich abgewehrt, auch nur begrenzt, nämlich die Eingliederung der Krim in die EU und später die Nato. Die unbedachte Erweiterungspolitik der EU und die sehr genau bedachte Geostrategie der Vereinigten Staaten haben eine Kriegsgefahr ­heraufbeschworen. Die USA handeln in der Annahme der militärischen Überlegenheit und ohne Rücksicht auf den durch die Atommacht gefährdeten mittleren und westlichen Teil Europas, zumal Deutschlands. Die EU befleissigt sich in nicht zu fassender Unbedarftheit seiner politischen Klasse atlantischer Botmässigkeit. Man denkt an die Kuba-Krise 1962, in der John F. Kennedy mit einer militärischen Seeblockade die Stationierung sowjetischer Raketen auf Kuba unterbunden hat. Niemand im Westen hat diese Blockade als völkerrechtswidrig kritisiert. Deutschland jedenfalls sollte aus geostrategischen, wirtschaftlichen und vor allem historischen Gründen um ein bestmögliches Verhältnis zu Russland bemüht sein.

Nur die Bürger sind der Souverän

Kern der westlichen Kritik an der Politik der Krim, sich von der Ukraine unabhängig zu machen und Mitglied der Russischen Föderation zu werden, ist die Lehre, dass die Sezession eines Staatsteiles von einem Staat «illegal» sei. Vor allem daraus wird geschlossen, dass es völkerrechtswidrig sei, dass Russ­land die Krim in ihrer Unabhängigkeitspolitik unterstützt hat.
Das Verbot der Sezession ist überwiegende Auffassung jedenfalls der freiheitsvergessenen deutschen Staatsrechtslehre, welche sich die deutsche Politik zu eigen macht. Diese Lehre ist falsch. Sie doktriniert den Staat als unberührbares politisches Gebilde, das mit allen Mitteln des Staates erhalten werden darf und muss, gar durch Intervention anderer Staaten. Allein schon die Geschichte der Staaten bis in die Entwicklungen der Gegenwart widerspricht dieser Staatsdoktrin.
Nicht die Staaten sind souverän, wie das der deutsche staatsrechtliche Positivismus des 19. Jahrhunderts gelehrt und praktiziert hat und wie das noch heute überwiegend und mit verhängnisvollen Folgen vertreten wird, sondern die Menschen als Bürger. Die Staaten sind Organisationen der Bürgerschaften, mittels derer diese ihr gemeines Wohl zu verwirklichen suchen. Die zentralen Figuren der Politik sind die Menschen, deren wichtigstes Recht ihre politische Freiheit ist, Kern ihrer Würde. Daraus erwächst das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Es ist, um mit Rousseau zu sprechen, der Contract social, der ein Volk bildet. Es können sich immer wieder neue Völker bilden, grössere durch Staatenbildung, auch Bundesstaaten, und kleinere durch Separationen von Volksteilen zu neuen Staaten. Das gehört zum Selbstbestimmungsrecht der Völker, dem Kern der Charta der Vereinten Nationen. Dieses Recht schützt die Freiheit der Menschen, nicht spezifisch den Bestand von Staaten.

Staatsgründung ist ein Akt der Freiheit

Nicht einmal ein Verfassungsgesetz wie das der Ukraine, das einen Einheitsstaat verfasst und eine Sezession nicht ordnet oder auch nur vorsieht, vermag eine Sezession eines Teiles des Volkes zu untersagen. Die Staatsgründung ist ein Akt der Freiheit und damit der Souveränität der Menschen, die zusammenleben. Nicht Staaten sind souverän, sondern Menschen. Staaten dienen der Verwirklichung der Freiheit, nach innen und nach aussen. Es gibt keine ewigen Staaten, und es gibt kein Recht von Staaten und erst recht nicht von Staatsorganen, ihre Existenz gegen die Menschen und Bürger, gegen das Recht, zu behaupten, gar mit Waffengewalt. Vielmehr gibt es eine Pflicht der Menschen, im Recht miteinander zu leben und die Rechtlichkeit durch eine Organisation, einen Staat, zu sichern, das natürliche Recht auf eine bürgerliche Verfassung, die Freiheit und Eigentum sichert. Auch der Freistaat Bayern ist befugt, sich von der Bundesrepublik Deutschland zu trennen, jedenfalls in existentieller Lage, und entweder als Einzelstaat zu leben oder sich etwa mit der Eidgenossenschaft und auch Österreich zu einem Bundesstaat zu verbinden.
Der staatsrechtliche Positivismus hat den Staat als juristische Person wie einen Menschen dogmatisiert, wenn nicht mit Hegel vergöttlicht. Sein Bestand galt als unberührbar. Mit dem Recht, das, bestätigt durch Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, mit den Menschen geboren ist, ist das schwerlich vereinbar. Mehr als eine Organisation der Menschen und Bürger, mittels der diese ihr gemeinsames Wohl, und das ist allem voran das Recht, verwirklichen, ist er nicht. Die Menschen haben die Freiheit, sich die Organisation, genannt Staat, zu schaffen, die ihrem Wohl am besten entspricht, wenn dieser nur anderen Menschen nicht schadet, das heisst, bestmöglich das Recht zu verwirklichen vermag. Aber man lebt mit anderen Menschen zusammen, vielen Menschen. Darum muss sich jeder bei der Gestaltung des gemeinsamen Lebens mit den Menschen verbinden, die in besonderer Weise zusammengehören. Dabei muss die territoriale Einheit das Grundprinzip sein. Für sie muss der Frieden gesichert sein. Nicht Gewalt kann Staaten rechtens schaffen und erhalten, sondern nur die Sittlichkeit der Menschen, deren praktische Vernunft. Die allerdings ist Pflicht. Weil Konsens aller nicht erwartet werden kann, ist die Mehrheitsregel massgeblich. Die freiheitliche Logik ist das Selbstbestimmungsrecht nicht des jeweiligen Volkes eines Staates, sondern das der Menschen, die auf einem Gebiet zusammenleben und zusammenleben wollen. Völker können sich folglich immer neu bilden; denn sie sind Gemeinwesen von Bürgern, Bürgerschaften.

Die Krim hat das Recht, einen eigenen Weg zu gehen – das Referendum ist das richtige Verfahren

Derartige Politiken müssen freilich dem Rechtsprinzip genügen. Dieses gebietet, dass ein friedliches und freiheitliches Zusammenleben der Menschen nach innen und auch aussen gewährleistet ist. So muss ein besonderes zusammenhängendes Gebiet die Sezession betreiben, weil nicht zwei Staaten auf einem Gebiet konkurrierend Staatsgewalt ausüben können. Die Besonderheit kann sich aus jeweiligen Gründen ergeben, etwa religiösen, ethnischen, geschichtlichen, sprachlichen, wirtschaftlichen. Es muss eine erhebliche Mehrheit des separierenden Gebietes für die Sezession stimmen, damit nicht ein nicht hinreichend relevanter Teil der betroffenen Bürger den anderen in eine unerwünschte Staatlichkeit nötigen kann. Umgekehrt gibt es kein Recht der Minderheit, die Mehrheit in einen Staat zu zwingen, in dem die Mehrheit nicht oder nicht mehr leben will. Das ist eine Frage der Selbstbestimmung, der Freiheit. Die dissentierende Minderheit muss das Recht haben, entweder im separierten Staat zu bleiben oder diesen zu verlassen, das ius emigrandi, um weiter mit den Bürgern zusammenzuleben, die im restlichen Staat verbleiben. Der alte Staat ist wegen des Selbstbestimmungsrechts der Völker verpflichtet, den Sezessionsprozess friedlich zu gestalten. Er darf diesen nicht zu unterbinden suchen, keinesfalls mit Waffengewalt. Ein Referendum der Bürger des betroffenen Staatsteils ist unverzichtbar.
Es versteht sich, dass ein derart weitreichender Vorgang zu Spannungen und Zerwürfnissen führt, zumal wenn er mit existentiellen grosspolitischen, etwa geo­politischen, Interessen auch dritter Staaten verbunden ist.
Die Krim hatte und hat als Autonome Republik, vornehmlich von ethnischen Russen bewohnt, jahrhundertelang russisch, jedes Recht, einen eigenen Weg zu gehen und sich von der Ukraine zu separieren. Der Ukrainer Nikita Chruschtschow hat die Krim 1954 der Ukraine in der Annahme zugeordnet, dass die Sowjetunion von Ewigkeit sein werde. 1993 hat das russische Parlament Sewastopol zur russischen Stadt auf fremdem Territorium, als eine Art Enklave, erklärt. Die Verträge zwischen Russland und der Ukraine von 1997 und 2010 haben den Status verändert, nicht um den Einfluss Russlands zu mindern. Erst die neue Politik der Ukraine unter westlichem Einfluss hat versucht, Sewastopol zum Staatsgebiet der Ukraine unter uneingeschränkter ukrainischer Hoheit zu machen.
Das Referendum ist das richtige Verfahren, um den Status der Krim zu bestimmen. Es muss eine freie Willensbildung der Bürger der Krim gewährleistet sein. Daran besteht bisher kein Zweifel. Von der Beobachtung der OSZE, so befriedend sie wäre, hängt die Rechtmässigkeit des Referendums keinesfalls ab.

Die Sezession der Krim sichert den Frieden in der Region

Die Sezession der Krim sichert den Frieden in der Region, wenn die Ukraine sich dem Westen zuwendet und die Mitgliedschaft in der EU anstrebt. Diese wird ihr geradezu aufgedrängt. Zu deren Vertragsordnung gehört bekanntlich auch die gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik, ganz unabhängig von der Nato-Mitgliedschaft. Jeder Mitgliedstaat der EU ist in diese Verteidigungsgemeinschaft eingebunden, nenne er sich neutral oder nicht.
Wirtschaftliche Sanktionen gegen die Russische Föderation wären nicht nur ungerechtfertigt, weil die Hilfestellung Russ­lands beim Sezessionsprozess der Krim nicht illegal war, sie wären auch unergiebig. Sie würden nicht nur Russland, sondern auch der EU und insbesondere Deutschland schaden. Insbesondere würden sie das nach dem Kalten Krieg mühsam gewonnene gegenseitige Vertrauen beschädigen.
Es ist geradezu lächerlich, wenn Deutschland den russischen Bären warnt und ihm gar droht, der hochgerüsteten Atommacht. Auf den Schutz der USA sollte sich Deutschland nicht verlassen, wenn es existentiell wird. Der Weg zu einem guten Miteinander mit Russland wäre die Einbindung dieses europäischen Staates in die europäische Integration. Das würde die EU grundlegend verändern, so wie das dem Grundgesetz entspricht. Das vereinte Europa könnte ein Verbund souveräner Staaten werden, der mit Demokratie und Rechtsstaat die Freiheit der Bürger wahrt, ein L’Europe des Etats. Ein Krim-Krieg wäre dann so gut wie ausgeschlossen.    •

Die Mehrheit der Deutschen wünscht keine Konfrontation mit der russischen Föderation»

Offener Brief an Vladimir Putin 

 

km. Das «Wall Street Journal» zeigte sich am 7. April in einem längeren Artikel sehr besorgt: In Deutschland ist der Widerstand dagegen, die dem Land von den USA zugedachte führende Rolle im aggressiven Vorgehen gegen Russland zu spielen, sehr gross. Nicht nur, dass drei ehemalige Bundeskanzler – Helmut Schmidt (SPD), Helmut Kohl (CDU) und Gerhard Schröder (SPD), die insgesamt immerhin 30 Jahre die Bundesrepublik regiert haben, – grosse Bedenken gegen die «westliche» Russland­politik geäussert haben. In einer Umfrage im Auftrag der ARD von Anfang April hat sich auch die Mehrheit der befragten deutschen Bürger gegen eine Ausweitung des Nato-Engagements im Osten Europas und für eine grössere Distanz zur Politik der USA ausgesprochen. In Ostdeutschland sind es sogar mehr als 60 Prozent der Befragten, und auch der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Bundestag Rolf Mützenich erinnerte daran: «Die Dankbarkeit vieler Ostdeutscher gegenüber Russland ist begründet durch Gorbatschows Politik der Perestroika, die die deutsche Einheit erst ermöglichte. Die Russen waren damals viel offener für die Einheit als viele westliche Staaten. Das haben die Menschen nicht vergessen.» Der folgende offene Brief an den russischen Präsidenten Vladimir Putin, den rund 200 Persönlichkeiten aus Deutschland mitunterzeichnet haben, knüpft an solche geschichtlichen Erfahrungen an und belegt, dass sehr viele Deutsche mit guten Argumenten ein anderes, ein besseres Verhältnis zu Russland suchen, als es die USA vorgeben wollen. Ein Deutschland, das einen solchen Weg beschreitet, ist ein Segen für den Frieden in Europa.
Sehr geehrter Herr Präsident!
In Ihrer Rede vor der Staatsduma baten Sie um Verständnis bei den Deutschen. 
Wir sind deutsche Staatsbürger, die die Nachkriegszeit mehrheitlich in der Westhälfte Deutschlands erlebt haben. Als der Kalte Krieg 1990 beendet und unser Land vereinigt wurde, ging ein Aufatmen durch die Welt, weil die stets drohende Gefahr einer nuklearen militärischen Auseinandersetzung gebannt schien, die den gesamten Globus in Mitleidenschaft gezogen hätte. Deutschland wäre ausgelöscht worden.
Den entscheidenden Beitrag zur Befreiung Europas vom Nationalsozialismus hat, unter unvergleichlichen Opfern, die Sowjetunion geleistet. Gleichwohl war sie 1990 bereit, die deutsche Wiedervereinigung zu unterstützen, 1991 die Warschauer Vertragsgemeinschaft aufzulösen und die Nato-Mitgliedschaft Gesamtdeutschlands zu akzeptieren. Dies wurde vom Westen nicht honoriert. Der damalige Botschafter der USA in Moskau (1987 bis 1991), Jack Matlock, hat vor wenigen Tagen in der «Washington Post» bestätigt, dass Präsident Bush zugesagt hatte, die Grosszügigkeit Präsident Gorbatschows nicht auszunutzen. Die Ausdehnung der Nato bis in ehemalige Sowjetrepubliken, die Errichtung von Militärstützpunkten in ehemaligen Warschauer Vertragsstaaten und der Aufbau eines Raketenabwehrschirms in Osteuropa bei gleichzeitiger Kündigung des ABM-Vertrages seitens der USA sind nicht nur eklatante Wortbrüche. Diese Massnahmen können auch von uns nur als Machtprojektion der westlichen Führungsmacht verstanden werden, die gegen die von Ihnen betriebene staatliche und ökonomische Konsolidierung Ihres Landes nach Ihrem Amtsantritt im Jahr 2000 gerichtet sind. Keir A. Lieber und Daryl G. Press haben 2006 darüber hinaus in ­Foreign Affairs mit ihrem Artikel «The Rise of U.S. Nuclear Primacy» überzeugend dargelegt, dass der Raketenabwehrschirm einen nuklearen Erstschlag zur nuklearen Neutralisierung Russlands ermöglichen soll.
Diese Vorgeschichte in geraffter Form bildet den Hintergrund ab, vor dem wir die Ereignisse in der Ukraine seit November 2013 beurteilen. Inzwischen ist vielfach dokumentiert, dass die USA die berechtigten Proteste der ukrainischen Bevölkerung für ihre Zwecke instrumentalisiert haben. Das Muster ist aus anderen Ländern bekannt: Serbien, Georgien, Ukraine 2004, Ägypten, Syrien, Libyen, Venezuela …
Auch die Störfaktoren Europäische Union und OSZE wurden, postwendend, innerhalb von zwölf Stunden nach dem von den Aussenministern des Weimarer Dreiecks ausgehandelten friedlichen Machtwechsel unter Zuhilfenahme faschistischer Kräfte ausgeschaltet. Wer hinter der jetzigen Putschregierung in Kiew steht, zeigen die Partner auf der Webseite der Open Ukraine Foundation des amtierenden Ministerpräsidenten.
Die inner- und völkerrechtlichen Fragen zur Sezession der Krim werden unterschiedlich beantwortet. Wir wollen die Vorgänge hier nicht juristisch, sondern ausschliesslich politisch bewerten und einordnen. Vor dem Hintergrund der Entwicklung in Europa seit 1990, der Dislozierung der rund 1000 US-Militärbasen weltweit, der Kontrolle der Meerengen durch die USA und der von den Gewalttätern des Maidan ausgehenden Gefahr für die russische Schwarzmeerflotte sehen wir die Sezession der Krim als eine defensive Massnahme mit einer gleichzeitigen Botschaft: bis hierher und nicht weiter! Der entscheidende Unterschied zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo ist, dass hierfür mit dem völkerrechtswidrigen Luftkrieg der Nato – leider mit Beteiligung Deutschlands – erst die Voraussetzung geschaffen wurde.
Sehr geehrter Herr Präsident, Sie haben bereits vor knapp 4 Jahren für eine Wirtschaftsgemeinschaft von Lissabon bis Wladiwostok geworben. Sie wäre die ökonomische Basis für das «Gemeinsame Haus Europa». Die Ukraine könnte eine ideale Brückenfunktion für die künftige Kooperation zwischen der von Ihnen angestrebten Eurasischen Union und der Europäischen Union einnehmen, nicht zuletzt in kultureller Hinsicht. Wir sind überzeugt, dass die massive Einflussnahme der USA das Ziel hatte, diese Brückenfunktion auszuschalten. In der EU-Kommission haben sich diejenigen Kräfte durchgesetzt, die die Politik der USA gegen Russland unterstützen. Die Rede des Geschäftsführenden Generalsekretärs des Europäischen Auswärtigen Dienstes, Pierre Vimont, am 14. März dieses Jahres ist insofern eindeutig (EurActiv: «EU shunned from US-Russia meeting on Ukraine»).
Sehr geehrter Herr Präsident, wir bauen darauf, dass Ihre historische Rede im Jahr 2001 im Deutschen Bundestag auch künftig die Grundlage für Ihr Handeln gegenüber der EU und Deutschland bilden wird. Die aktuellen Umfragen zeigen, dass die Mehrheit der Deutschen keine Konfrontation mit der Russischen Föderation wünscht und Verständnis für die russische Reaktion auf die Ereignisse in der Ukraine aufbringt. Wir verkennen nicht die Schwierigkeiten, denen die deutsche ­Politik als Mitglied der EU und der Nato in bezug auf Russland ausgesetzt ist, sie sind auch Ihnen bekannt. Zumindest erwarten wir jedoch, dass die Bundesregierung nach dem alten Römischen Rechtsgrundsatz audiatur et altera pars handelt. Dies wurde im Zusammenhang mit der Nachbarschaftspolitik der EU im Fall der Ukraine unterlassen.
Russland hat seine im Zweiten Weltkrieg zu Tode gekommenen 27 Millionen Menschen selbst im Kalten Krieg nicht gegen Deutschland politisch instrumentalisiert. Diese innere Grösse allein verdiente eine andere Qualität in den Beziehungen zwischen unseren Ländern. Die Menschen in Deutschland haben hierfür ein feines Gespür: Als sich 1994 die «Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland» mit einem Auftritt ihres Musikkorps auf dem Platz vor der Bundeskunsthalle in Bonn aus Deutschland verabschiedete, spielten sich bewegende Szenen zwischen den zahlreichen Zuschauern und den Musikern ab. In diesem Zusammenhang fällt uns zu der aktuellen Berichterstattung und Kommentierung der deutschen Medien nur ein treffendes Adjektiv in englischer Sprache ein: disgusting.
Sehr geehrter Herr Präsident, mit unseren bescheidenen Mitteln als einfache Staatsbürger werden wir dazu beitragen, dass die beabsichtigte Spaltung Europas nicht gelingt, sondern die Ideen von Gottfried Wilhelm Leibniz zu neuem Leben erweckt werden. Wir sind überzeugt: Nur wenn die Staaten und Völker des eurasischen Doppelkontinents ihre Angelegenheiten miteinander friedlich, respektvoll, kooperativ, auf der Grundlage des Rechtes und ohne Einmischung von aussen regeln, wird dies auch auf die übrige Welt ausstrahlen. Wir verstehen Sie in diesem Sinn als Verbündeten.
Für Ihre jetzige, und hoffentlich auch die nächste Amtsperiode wünschen wir Ihnen Kraft, Stehvermögen, Klugheit und Geschick.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Jochen Scholz,
Oberstleutant a.D. der Bundeswehr
Dieser offene Brief wurde von rund 200 deutschen Persönlichkeiten mitunterzeichnet. Die Namen der Unterzeichner finden sich unter anderem auf: www.sputnik-travel-berlin.de/Mitteilungen/Offener_brief_2014.pdf

(Quelle: Zeit-Fragen)

 

2014-04-23

EU-"Parlament" wählen?





Die Menschen brauchen einander um überleben zu können. Um in Frieden und Freiheit miteinander zu leben brauchen die Menschen Gesetze und auch  Organisation, eine Vertretung, welche bestmöglich den Willen der Menschen erkennen, die Gesetze formulieren und beschließen soll. Diese Gesetze sollten bestmöglich die Gesetze aller Menschen in dem Gemeinwesen, z.B. in Österreich sein, denn nur wer unter den eigenen Gesetz lebt, mit dem er einverstanden sein kann, ist wirklich frei. Kein Gesetz darf fundamentale Grundrechte jedes Menschen verletzen. Je kleiner die Gruppe, die Gemeinde, das Land oder der Staat ist, desto größer ist die Chance auf echte Demokratie. Großstaaten können nie ausreichend demokratisch sein.
Auch eine Mehrheit kann nicht den Grundsatz, dass jeder Mensch gleich und frei, mit Vernunft und Gewissen begabt ist, in Frage stellen oder wegnehmen. Jeder Mensch ist vernünftig und kann von sich heraus, sich selbst sein Gesetz geben, nach seinen eigenen Willen. Die Voraussetzung ist die Sittlichkeit in seinem handeln. Daran muss jeder arbeiten.

Die Aufgabe der Volksvertretung, ist das Bemühen in Frieden und Freiheit miteinander zu leben.  Jahrhunderte oder gar Jahrtausende kämpften die Menschen um ihre Freiheit, das Recht auf ihr Recht, auf Mitsprache über ihr Schicksal. Zur Freiheit gehören Gesetze, die Rechtsgesetze sein müssen. Ohne Demokratie gibt es aber keine Rechtsgesetze. Deswegen ist es wichtig für den Staat, die Demokratie bestmöglich zu wahren. Ohne Demokratie - Demokratie heißt: Das Volk hat das Sagen, das Volk hat die Macht, aber nicht das Volk herrscht - gibt es keinen Rechtsstaat und keine Freiheit.
In der heutigen "Zuschauerdemokratie", dem Parteienstaat ist die Demokratie auf Wahlen reduziert.  Welche Gesetze die gewählten Parteien dann mit dieser Stimme beschließen, ist vom Wähler nicht mehr beeinflussbar. Auch Irrwege und falsche Personalentscheidungen sind vom Volk nicht mehr rückholbar. Dieser undemokratische Zustand, dieser  Parteienstaat gehört abgeschafft. Den Parteien die Macht genommen, eben durch echte politische Mitsprache des Volkes.
Da haben es die Schweizer besser: Dort gibt es eine echte Kontrolle der Parteien durch das Volk. Die Eidgenossen bestimmen weitgehend über ihr Schicksal selbst. Mehr direkte Demokratie nach Schweizer Modell ist auch in Österreich dringend notwendig. Immerhin besteht in Österreich die Möglichkeit Parteien bei Wahlen abzustrafen.  Ein schwaches Instrument für die Wahlberechtigten und eine schlechte und dünne Demokratie.
Diese schwache Demokratie in Österreich wird in der EU noch mehr ausgehöhlt. Rund 90 % der Gesetze gehen von der EU aus. Aufgrund ihrer enormen Befugnissen und ihrer Macht durch den Europäischen Gerichtshof ist die EU bereits ein (illegaler) Bundesstaat. Eine nicht gewählte Organisation von 500 Millionen Menschen, die sich etwa 150.000 EU-Gesetze gegeben hat und sich nach Zig-tausenden Richtersprüchen des EuGH ausrichtet. 
 Das EU-Parlament kann (noch) selbst keine Gesetze beschließen, es kann bestenfalls Gesetze wieder an die Kommission zurückweisen. Aber wirklich wichtige Politiken bestimmen im Hintergrund sitzende Vertreter der Wirtschaft und des Millitärs. Für das EP gibt es in Sachen Grundzüge der Wirtschaft,  Währung,  EU-Militarisierung,  Euro-"Rettung (besser Banken-Rettung) nichts mitzubestimmen. Schon gar nicht die österreichische Vertretung.
Die wenigen österreichischen Abgeordneten  des EU-"Parlaments" (es ist eigentlich eine Versammlung von Vertretern der Mitgliedstaaten und kein Parlament), haben nicht die geringste Chance den Willen der Österreicher auf EU-Ebene durchzusetzen (19 von 751 Abgeordneten sind Österreicher. Jedes Land hat einen Richter im EuGH). Parteien und Richter anderer Länder bestimmen also über die Österreicher. 
So eine (sanfte) Diktatur soll durch Wahlen eine (Schein) Legitimation erhalten?
 EU-"Parlament" wählen?

Link: Eva Hermann