Professor Dr. Karl Albrecht Schachtschneider
Im Kampf um die Krim wirft der Westen Russland und
dessen Präsidenten Vladimir Putin vor, der Einsatz von Soldaten, offen
oder verdeckt, habe das Völkerrecht verletzt. Russland habe die Krim
annektiert, meint gar die Bundeskanzlerin. Das überzeugt nicht. Sie ist
schlecht beraten. Die Vorwürfe scheinen die Sanktionen, wenn nicht die
«indirekte» Aggression der westlichen Bündnisse, der Nato und der
Europäischen Union (EU), gegen die Gemeinschaft unabhängiger Staaten
(GUS), insbesondere gegen die Russische Föderation, rechtfertigen,
jedenfalls legitimieren zu sollen. Die Fakten kennt die Öffentlichkeit
nur verzerrt. Auch ich bin auf die allgemein zugänglichen Informationen
angewiesen. Aber wer sich zu dem Konflikt äussert, muss versuchen, die
Tatsachen von der Propaganda, welche die meisten jedenfalls der
deutschen Medien zu den Ereignissen in der Ukraine verbreiten, zu
unterscheiden. Dabei helfen die Einschätzung der Interessenlage und die
Kenntnis der Rechtslage.
Die Nato will sich nach Osten bis an die Grenze Russlands ausdehnen
Die Nato, geführt von den Vereinigten Staaten von
Amerika (USA), will sich nach Osten bis an die Grenze Russlands
ausdehnen. Das ist ein wesentlicher Zweck der stetigen Erweiterung der
EU, der wirtschaftlichen und auch politischen Basis des europäischen
Teils der Nato. Die EU kann als Staatenverbund, wenn nicht Bundesstaat,
von wenigen Führern dominiert, leichter als die vielen Einzelstaaten von
den USA und deren Diensten einer gemeinsamen Politik verpflichtet
werden. Daran ändert nichts, dass nicht alle Mitgliedstaaten der EU der
Nato angehören, wie insbesondere wegen ihrer fragilen, wenn nicht
obsoleten Neutralität Österreich, Schweden und Finnland. Wenn die
Ukraine zur Nato gehört, wie das die USA angestrebt haben und wohl nach
wie vor anstreben, wird sie Standort von gegen Russland und die GUS
gerichteten Waffen werden, jedenfalls werden können. Mit dem Umsturz in
der Ukraine ist es bereits gelungen, diese aus der GUS herauszubrechen.
Das geht gegen die Sicherheitsinteressen der Russischen Föderation und
auch der GUS. Russland hat nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion die
Erweiterung der Nato nach Osten zugelassen, auch schon die
Mitgliedschaft des vereinten Deutschlands in der Nato. Das war eine
Veränderung der weltpolitischen Lage. Die freilich nicht vertraglich
gesicherte Zusage, die Nato nicht weiter nach Osten auszudehnen, hat der
Westen nicht eingehalten. Wenn ein Bündnis, zumal ein Militärbündnis
wie die Nato, zu mächtig wird, wird es zur Bedrohung der anderen Staaten
und büsst seine freiheitliche Rechtfertigung ein.
Russland kann nicht auf die Krim verzichten
Die Ukraine war ein Teil Russlands und der
Sowjetunion. Sie gehörte auch als Mitglied der GUS weiter zum
Einflussbereich Russlands, hat sich aber mehr und mehr dem Westen
zugewandt und will und soll schnellstmöglich Mitglied der EU werden. Die
Krim befindet sich in einer besonderen Lage. Sie hat mit grosser
Mehrheit für die Sezession von der Ukraine und für die Aufnahme in die
Russische Föderation gestimmt. Diese hat sie aufgenommen. Russland
konnte und kann aus geschichtlichen und mehr noch aus geostrategischen
und militärischen Gründen nicht auf die Krim verzichten. Zur Krim gehört
der angestammte Hafen der russischen Schwarzmeerflotte Sewastopol. Das
Schwarze Meer ist der Zugang Russlands durch den Bosporus zum
Mittelmeer. Jeder weiss, dass Russland die Krim nicht aus der Hand
geben kann und wird, wenn es eine Grossmacht sein und bleiben will.
Deswegen hatte Russland seine Nutzungsrechte an diesem Hafen auf
Jahrzehnte durch Vertrag zu sichern versucht, augenscheinlich eine wenig
sichere Grundlage der existentiellen Interessen Russlands. Der Westen
nimmt die durch die Aufnahme der Krim in die Russische Föderation
geschaffene Realität als Faktum hin und akzeptiert das russische
Interesse an der Krim, die Ukraine nicht. Diese hat aber nicht die
Fähigkeiten, die neue Lage zu ändern. Die Kritik des Westens stellt das
Ergebnis des Referendums nicht in Frage. Eine militärische Intervention
wäre nicht nur völkerrechtswidrig, sondern das Ende des Weltfriedens und
die Gefahr des Untergangs grosser Teile Europas. Der Westen will um der
weiteren Entwicklung willen mit seiner Kritik und seinen Sanktionen
genannten Nadelstichen Positionen festigen.
Der Westen hat den Umsturz in der Ukraine gefördert
Der Westen hat den Umsturz in der Ukraine gefördert,
wenn nicht betrieben. Das waren schwere Verletzungen der inneren und
äusseren Souveränität der Ukraine. Dass der «Maidan» nicht wesentlich
aus eigenem Antrieb und eigener Kraft von Bürgern der Ukraine kam, ist
offensichtlich. Der Westen hat das «bewährte» Verfahren des Umsturzes,
der vermeintlichen irgendwie gefärbten «Revolution», genutzt, ein
Verfahren, welches ähnlich auch andere Mächte eingesetzt haben und
einsetzen, zumal früher die Sowjetunion. Die ethnischen Gegensätze
zwischen Russen und Ukrainern, aber auch das augenscheinlich korrupte
Regierungssystem waren dem Umsturz dienlich. Es gibt wenig Zweifel, dass
der Westen «subversiv», wie das Völkerrecht es nennt, interveniert hat,
um eine genehme Regierung zu haben, welche bereit ist, die Ukraine in
die EU und irgendwann auch in die Nato zu führen. Die gescheiterte
Mission der Aussenminister Frankreichs, Polens und Deutschlands, die zu
einer friedlichen Entmachtung des gewählten Präsidenten der Ukraine, zur
Neuwahl eines Präsidenten und zur Rückkehr zur Verfassung von 2004
führen sollte, war jedenfalls mit der bestehenden Verfassung der Ukraine
und der Souveränität des Landes schwerlich vereinbar, erst recht nicht
der Bruch der Vereinbarung vom 21. Februar 2014 durch die aufständischen
Kräfte und deren gewaltsame Übernahme der Macht. Dabei wurde die
Trennung des Landes in Kauf genommen, auch von den westlichen
Vermittlern.
Die Ukraine-Politik des Westens ist eine Bedrohung Russlands
Die Ukraine-Politik des Westens ist trotz aller
Souveränität der Ukraine eine Bedrohung Russlands. Der Westen hat die
Souveränität der Ukraine keineswegs geachtet. Die Massnahmen Russlands
zum Schutz seines rechtmässigen Flottenstützpunktes waren von seinen
existentiellen Interessen gegen den zunehmend aggressiven Westen
gefordert. Sie sind verhältnismässig und dienten und dienen der
Verteidigung der russischen Föderation, aber auch russischer
Staatsbürger und ethnisch russischer Ukrainer. Ein Verstoss gegen das
Völkerrecht sind sie nicht, schon gar nicht eine Annexion der Krim. Sie
sind durch das Recht zur Selbstverteidigung gerechtfertigt, welches die
präventive Selbstverteidigung jedenfalls einschliesst, wenn diese mit
milden Mitteln erfolgt, von den Bewohnern des geschützten Gebietes
gewünscht ist, weil diese sich erkennbar dem Staat, der ihre Sezession
unterstützt, anschliessen wollen. Dabei ist der Hilferuf des gewählten,
wenn auch entmachteten Präsidenten der Ukraine und der erklärte und von
der grossen Mehrheit der Bevölkerung unterstützte Sezessionswille der
Krim von völkerrechtlich erheblichem Gewicht. Von noch grösserem Gewicht
ist, dass die Übergangsregierung der Ukraine, deren Amtsführung keine
Legalität für sich hat, unterstützt vom umstürzlerischen Parlament der
Ukraine und vom Westen, das Sezessionsreferendum der Krim für illegal
erklärt hat, notfalls gewaltsam (Mobilmachung) unterbinden wollte und
nicht anerkennt. Das stärkt die Legalität der russischen
Schutzbemühungen für eine ungestörte Abstimmung.
Staaten sind berechtigt, ihre Staatsangehörigen zu schützen
Nach überwiegender Auffassung der Völkerrechtler
sind Staaten berechtigt, ihre Staatsangehörigen notfalls gewaltsam mit
einer begrenzten Intervention vor Bedrohungen an Leib und Leben zu
schützen. Dieses Recht wird stetig praktiziert und ist nach wie vor in
den Grenzen der Verhältnismässigkeit gewohnheitsrechtlich anerkannt.
Eine schutzbedürftige Bedrohung für die Russen auf der Krim und all die
Bewohner der Krim, die durch das Referendum gewissermassen wieder Russen
werden wollten, waren die Kräfte zweifelsfrei, welche den Umsturz in
der Ukraine durchgeführt hatten, aber auch die Gewalttäter, welche auf
dem Maidan gemordet hatten. Der Präsident der Russischen Föderation
Vladimir Putin hat sich auf diese Schutzpflicht berufen. Sie wird auch
von westlichen Staaten ständig praktiziert, oft nur vorgetäuscht.
Budapester Memorandum nicht berührt
Das Budapester Memorandum von 1994, in dem die USA,
Russland und Grossbritannien unter anderem der Ukraine als
Gegenleistung für den Nuklearwaffenverzicht die Souveränität und die
bestehenden Grenzen sowie deren politische und wirtschaftliche
Unabhängigkeit zu achten und im Falle eines nuklearen Angriffs auf das
Land unmittelbar Massnahmen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
zu veranlassen, zugesagt haben, ist durch die Sezession der Krim und
deren Aufnahme in die Russische Föderation nicht berührt, geschweige
denn verletzt. Das Selbstbestimmungsrecht der Bürger der Krim ist durch
dieses Memorandum nicht aufgehoben. Es kann auch durch völkerrechtliche
Verträge nicht aufgehoben werden, weil es die Freiheit der Bürger ist.
Diese steht nicht zur Disposition der Politik. Sie ist mit dem Menschen
geboren.
In den Kategorien einer Grossraumpolitik der Weltmächte hat
Russland mit milden Mitteln einen Eingriff der USA in seinen
angestammten Machtbereich abgewehrt, auch nur begrenzt, nämlich die
Eingliederung der Krim in die EU und später die Nato. Die unbedachte
Erweiterungspolitik der EU und die sehr genau bedachte Geostrategie der
Vereinigten Staaten haben eine Kriegsgefahr heraufbeschworen. Die USA
handeln in der Annahme der militärischen Überlegenheit und ohne
Rücksicht auf den durch die Atommacht gefährdeten mittleren und
westlichen Teil Europas, zumal Deutschlands. Die EU befleissigt sich in
nicht zu fassender Unbedarftheit seiner politischen Klasse atlantischer
Botmässigkeit. Man denkt an die Kuba-Krise 1962, in der John F. Kennedy
mit einer militärischen Seeblockade die Stationierung sowjetischer
Raketen auf Kuba unterbunden hat. Niemand im Westen hat diese Blockade
als völkerrechtswidrig kritisiert. Deutschland jedenfalls sollte aus
geostrategischen, wirtschaftlichen und vor allem historischen Gründen um
ein bestmögliches Verhältnis zu Russland bemüht sein.
Nur die Bürger sind der Souverän
Kern der westlichen Kritik an der Politik der Krim,
sich von der Ukraine unabhängig zu machen und Mitglied der Russischen
Föderation zu werden, ist die Lehre, dass die Sezession eines
Staatsteiles von einem Staat «illegal» sei. Vor allem daraus wird
geschlossen, dass es völkerrechtswidrig sei, dass Russland die Krim in
ihrer Unabhängigkeitspolitik unterstützt hat.
Das Verbot der
Sezession ist überwiegende Auffassung jedenfalls der
freiheitsvergessenen deutschen Staatsrechtslehre, welche sich die
deutsche Politik zu eigen macht. Diese Lehre ist falsch. Sie doktriniert
den Staat als unberührbares politisches Gebilde, das mit allen Mitteln
des Staates erhalten werden darf und muss, gar durch Intervention
anderer Staaten. Allein schon die Geschichte der Staaten bis in die
Entwicklungen der Gegenwart widerspricht dieser Staatsdoktrin.
Nicht
die Staaten sind souverän, wie das der deutsche staatsrechtliche
Positivismus des 19. Jahrhunderts gelehrt und praktiziert hat und wie
das noch heute überwiegend und mit verhängnisvollen Folgen vertreten
wird, sondern die Menschen als Bürger. Die Staaten sind Organisationen
der Bürgerschaften, mittels derer diese ihr gemeines Wohl zu
verwirklichen suchen. Die zentralen Figuren der Politik sind die
Menschen, deren wichtigstes Recht ihre politische Freiheit ist, Kern
ihrer Würde. Daraus erwächst das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Es
ist, um mit Rousseau zu sprechen, der Contract social, der ein Volk
bildet. Es können sich immer wieder neue Völker bilden, grössere durch
Staatenbildung, auch Bundesstaaten, und kleinere durch Separationen von
Volksteilen zu neuen Staaten. Das gehört zum Selbstbestimmungsrecht der
Völker, dem Kern der Charta der Vereinten Nationen. Dieses Recht schützt
die Freiheit der Menschen, nicht spezifisch den Bestand von Staaten.
Staatsgründung ist ein Akt der Freiheit
Nicht einmal ein Verfassungsgesetz wie das der
Ukraine, das einen Einheitsstaat verfasst und eine Sezession nicht
ordnet oder auch nur vorsieht, vermag eine Sezession eines Teiles des
Volkes zu untersagen. Die Staatsgründung ist ein Akt der Freiheit und
damit der Souveränität der Menschen, die zusammenleben. Nicht Staaten
sind souverän, sondern Menschen. Staaten dienen der Verwirklichung der
Freiheit, nach innen und nach aussen. Es gibt keine ewigen Staaten, und
es gibt kein Recht von Staaten und erst recht nicht von Staatsorganen,
ihre Existenz gegen die Menschen und Bürger, gegen das Recht, zu
behaupten, gar mit Waffengewalt. Vielmehr gibt es eine Pflicht der
Menschen, im Recht miteinander zu leben und die Rechtlichkeit durch eine
Organisation, einen Staat, zu sichern, das natürliche Recht auf eine
bürgerliche Verfassung, die Freiheit und Eigentum sichert. Auch der
Freistaat Bayern ist befugt, sich von der Bundesrepublik Deutschland zu
trennen, jedenfalls in existentieller Lage, und entweder als Einzelstaat
zu leben oder sich etwa mit der Eidgenossenschaft und auch Österreich
zu einem Bundesstaat zu verbinden.
Der staatsrechtliche Positivismus
hat den Staat als juristische Person wie einen Menschen dogmatisiert,
wenn nicht mit Hegel vergöttlicht. Sein Bestand galt als unberührbar.
Mit dem Recht, das, bestätigt durch Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung
der Menschenrechte, mit den Menschen geboren ist, ist das schwerlich
vereinbar. Mehr als eine Organisation der Menschen und Bürger, mittels
der diese ihr gemeinsames Wohl, und das ist allem voran das Recht,
verwirklichen, ist er nicht. Die Menschen haben die Freiheit, sich die
Organisation, genannt Staat, zu schaffen, die ihrem Wohl am besten
entspricht, wenn dieser nur anderen Menschen nicht schadet, das heisst,
bestmöglich das Recht zu verwirklichen vermag. Aber man lebt mit anderen
Menschen zusammen, vielen Menschen. Darum muss sich jeder bei der
Gestaltung des gemeinsamen Lebens mit den Menschen verbinden, die in
besonderer Weise zusammengehören. Dabei muss die territoriale Einheit
das Grundprinzip sein. Für sie muss der Frieden gesichert sein. Nicht
Gewalt kann Staaten rechtens schaffen und erhalten, sondern nur die
Sittlichkeit der Menschen, deren praktische Vernunft. Die allerdings ist
Pflicht. Weil Konsens aller nicht erwartet werden kann, ist die
Mehrheitsregel massgeblich. Die freiheitliche Logik ist das
Selbstbestimmungsrecht nicht des jeweiligen Volkes eines Staates,
sondern das der Menschen, die auf einem Gebiet zusammenleben und
zusammenleben wollen. Völker können sich folglich immer neu bilden; denn
sie sind Gemeinwesen von Bürgern, Bürgerschaften.
Die Krim hat das Recht, einen eigenen Weg zu gehen – das Referendum ist das richtige Verfahren
Derartige Politiken müssen freilich dem
Rechtsprinzip genügen. Dieses gebietet, dass ein friedliches und
freiheitliches Zusammenleben der Menschen nach innen und auch aussen
gewährleistet ist. So muss ein besonderes zusammenhängendes Gebiet die
Sezession betreiben, weil nicht zwei Staaten auf einem Gebiet
konkurrierend Staatsgewalt ausüben können. Die Besonderheit kann sich
aus jeweiligen Gründen ergeben, etwa religiösen, ethnischen,
geschichtlichen, sprachlichen, wirtschaftlichen. Es muss eine erhebliche
Mehrheit des separierenden Gebietes für die Sezession stimmen, damit
nicht ein nicht hinreichend relevanter Teil der betroffenen Bürger den
anderen in eine unerwünschte Staatlichkeit nötigen kann. Umgekehrt gibt
es kein Recht der Minderheit, die Mehrheit in einen Staat zu zwingen, in
dem die Mehrheit nicht oder nicht mehr leben will. Das ist eine Frage
der Selbstbestimmung, der Freiheit. Die dissentierende Minderheit muss
das Recht haben, entweder im separierten Staat zu bleiben oder diesen zu
verlassen, das ius emigrandi, um weiter mit den Bürgern
zusammenzuleben, die im restlichen Staat verbleiben. Der alte Staat ist
wegen des Selbstbestimmungsrechts der Völker verpflichtet, den
Sezessionsprozess friedlich zu gestalten. Er darf diesen nicht zu
unterbinden suchen, keinesfalls mit Waffengewalt. Ein Referendum der
Bürger des betroffenen Staatsteils ist unverzichtbar.
Es versteht
sich, dass ein derart weitreichender Vorgang zu Spannungen und
Zerwürfnissen führt, zumal wenn er mit existentiellen grosspolitischen,
etwa geopolitischen, Interessen auch dritter Staaten verbunden ist.
Die
Krim hatte und hat als Autonome Republik, vornehmlich von ethnischen
Russen bewohnt, jahrhundertelang russisch, jedes Recht, einen eigenen
Weg zu gehen und sich von der Ukraine zu separieren. Der Ukrainer Nikita
Chruschtschow hat die Krim 1954 der Ukraine in der Annahme zugeordnet,
dass die Sowjetunion von Ewigkeit sein werde. 1993 hat das russische
Parlament Sewastopol zur russischen Stadt auf fremdem Territorium, als
eine Art Enklave, erklärt. Die Verträge zwischen Russland und der
Ukraine von 1997 und 2010 haben den Status verändert, nicht um den
Einfluss Russlands zu mindern. Erst die neue Politik der Ukraine unter
westlichem Einfluss hat versucht, Sewastopol zum Staatsgebiet der
Ukraine unter uneingeschränkter ukrainischer Hoheit zu machen.
Das
Referendum ist das richtige Verfahren, um den Status der Krim zu
bestimmen. Es muss eine freie Willensbildung der Bürger der Krim
gewährleistet sein. Daran besteht bisher kein Zweifel. Von der
Beobachtung der OSZE, so befriedend sie wäre, hängt die Rechtmässigkeit
des Referendums keinesfalls ab.
Die Sezession der Krim sichert den Frieden in der Region
Die Sezession der Krim sichert den Frieden in der
Region, wenn die Ukraine sich dem Westen zuwendet und die Mitgliedschaft
in der EU anstrebt. Diese wird ihr geradezu aufgedrängt. Zu deren
Vertragsordnung gehört bekanntlich auch die gemeinsame Sicherheits- und
Verteidigungspolitik, ganz unabhängig von der Nato-Mitgliedschaft. Jeder
Mitgliedstaat der EU ist in diese Verteidigungsgemeinschaft
eingebunden, nenne er sich neutral oder nicht.
Wirtschaftliche
Sanktionen gegen die Russische Föderation wären nicht nur
ungerechtfertigt, weil die Hilfestellung Russlands beim
Sezessionsprozess der Krim nicht illegal war, sie wären auch unergiebig.
Sie würden nicht nur Russland, sondern auch der EU und insbesondere
Deutschland schaden. Insbesondere würden sie das nach dem Kalten Krieg
mühsam gewonnene gegenseitige Vertrauen beschädigen.
Es ist geradezu
lächerlich, wenn Deutschland den russischen Bären warnt und ihm gar
droht, der hochgerüsteten Atommacht. Auf den Schutz der USA sollte sich
Deutschland nicht verlassen, wenn es existentiell wird. Der Weg zu einem
guten Miteinander mit Russland wäre die Einbindung dieses europäischen
Staates in die europäische Integration. Das würde die EU grundlegend
verändern, so wie das dem Grundgesetz entspricht. Das vereinte Europa
könnte ein Verbund souveräner Staaten werden, der mit Demokratie und
Rechtsstaat die Freiheit der Bürger wahrt, ein L’Europe des Etats. Ein
Krim-Krieg wäre dann so gut wie ausgeschlossen. •