Diesmal können wir die erfreuliche Mitteilung
machen, daß nunmehr bereits rund zwei Drittel der gesetzlich geforderten
(an die zehntausend) Unterstützungs-Erklärungen von unseren
Mitarbeitern erarbeitet werden konnten. Rund 6.500 Bürger aus allen Bundesländern haben sich der Mühe unterzogen und sind
extra dafür ins Gemeindeamt bzw. Magistrat gegangen oder haben bei den
Aktionstagen vor einem Notar unterschrieben. Es ist also realistisch, daß wir
bis Fristablauf Anfang Dezember dieses Jahres die Unterschriftenhürde (ein
zweites Mal) schaffen und es dann im Frühjahr 2015 endlich zur „öffentlichen Eintragungswoche“, dem
eigentlichen Volksbegehren, kommt. Wer im Vorjahr oder heuer noch nicht unterschrieben hat, möge dies bitte sobald
wie möglich tun!
Die Unterstützungs-Erklärung ist in dieser WEGWARTE wieder zur Entnahme
enthalten; bitte an Freunde/Kollegen/Nachbarn etc. weitergeben. Das gesetzlich vorgegebene Formular kann
auch kopiert werden bzw. können Sie gerne weitere (auch größere Mengen)
rot-weiß-rote Originalformulare zur Zusendung bei uns anfordern. Je mehr Bürger
eine persönliche Information zum EU-Austritts-Volksbegehren erhalten, desto
besser! Man muß viele Samen ausstreuen, damit es zu einer „Ernte“ kommen kann. Und nicht wenige davon gehen erst nach Jahren
auf....
Im Mai, Juni und Juli (werden) wir zahlreiche AKTIONSTAGE
auf den zentralen öffentlichen Plätzen von
Landes- und Bezirkshauptstädten in Wien, N.Ö., O.Ö.,
Salzburg, Kärnten u.d. Steiermark
durchführen, teilweise - soweit (finanziell) möglich - mit örtlichen Notaren,
ein Service vor allem für Berufstätige, die oft nicht so leicht die Ämter (zu
teilweise „berufsfeindlichen“ Parteienverkehrszeiten) aufsuchen können. Die
genauen Termine können Sie jeweils etwa zwei Wochen davor unserer
Internet-Adresse www.eu-austritts-volksbegehren.at entnehmen oder
unter der Telefonnummer 0664/4251935
erfahren.
An den Wahlen zum EU-“Parlament“ beteilig(t)en wir uns nicht,
da dieses - wie die EU insgesamt - das
Selbstbestimmungsrecht der Mitgliedstaaten außer Kraft setzt. Bei jedem
Beschluß im EU-Parlament können eine große Mehrheit von 27 der dzt. 28 Mitgliedstaaten die Anliegen des
28., also eines einzelnen, Mitgliedstaates jederzeit überstimmen, z.B. beim Transitverkehr oder anderen
wichtigen Fragen, die eben jeweils nur einen Staat betreffen. Das ist ja genau das
Gegenteil von dem, was Bürger wollen, die sich für den EU-Austritt
aussprechen.... Außerdem unterstützt man mit jeder Stimme für eine bei diesen
Wahlen kandidierende Partei (ganz egal welche) die enorme Geldverschwendung für den „Apparat“ EU-“Parlament“. Niemand
braucht ein Parlament, das über den
nationalen Parlamenten steht, außer denen, die davon finanziell profitieren.
Inge Rauscher, Obfrau der IHU,
Bevollmächtigte des überparteilichen EU-Austritts-Volksbegehrens.
IHU
treibende Kraft der EU-Widerstandsbewegung in Österreich!
Die Mitarbeiter der IHU waren von Anfang an gegen diese zentralistische Bevormundungs-
und Umverteilungsmaschinerie. Bereits zwei Jahre vor der EU-Beitrittsabstimmung
von 1994 begannen wir mit einer großen Serie von insgesamt 60 (!) Aufklärungsvorträgen in den sieben größeren Bundesländern
Österreichs mit jeweils 400 bis über tausend Besuchern,
die alle vom damals noch amtierenden Uni für Bodenkultur-Professor Alfred HAIGER gehalten wurden mit dem Titel ARGUMENTE GEGEN
EINEN EU-“ANSCHLUß“. Die zeitaufwendige, arbeitsintensive Organisation und
Finanzierung durch Plakatierung und Postwürfe „an jeden Haushalt“ im jeweiligen
Einzugsbreich erfolgte durch die IHU; über eine Million Flugblätter mit eben diesen ARGUMENTEN wurden verschickt
und bei Info-Ständen verteilt. Leider „erlagen“ aber 54,3% der
Stimmberechtigten der massiven Lügen- und Manipulationskampagne der pro-EU-Propaganda,
für die laut späteren Berechnungen rund eine Milliarde Schilling in die „Schlacht“ geworfen wurden.... Von den
rund 82,3%, die an der Abstimmung teilnahmen, stimmten rund 66,6% für den
EU-Beitritt.
Unmittelbar danach erarbeiteten wir über
dreitausend behördliche Unterstützungserklärungen von Bürgern für die Anfechtung der Volksabstimmung, die am 23.7.1994
fristgerecht vom Verfasser, Univ.Prof. Dr. Erwin Bader, beim Verfassungsgerichtshof (VfGH)
eingereicht wurde.
Am 5.11., wenige Tage vor dem Beschluß des
EU-Beitritts im Parlament am 11.11.1994 in Anwesenheit des amerikanischen und
britischen Botschafters, riefen wir bei einer Demonstration mehrerer
unabhängiger Initiativen am Stephansplatz den „Beginn der EU-Austrittsbewegung“
ins Leben. Von 1998 bis 2000 arbeiteten wir an der Einleitung des Volksbegehrens für die NEUAUSTRAGUNG der
EU-VOLKSABSTIMMUNG mit
der Fragestellung am Stimmzettel: „Soll der EU-Beitritt außer Kraft gesetzt
werden?“. Dieses Volksbegehren unterschrieben in der Eintragungswoche vom
29.11. bis 6. 12. 2000 fast zweihunderttausend Österreicher (genau 193.901). In
den Jahren danach stand die IHU an vorderster „Front“ der Aufklärungsarbeit
über die „EU-Verfassung“, später in „Lissabon-Vertrag“ umbenannt.
2008 ermöglichten wir durch Übernahme des Hauptanteils der Kosten die „Klage gegen die EU-Verträge“ beim VfGH, in der auf 372 Seiten von Prof. SCHACHTSCHNEIDER im Detail dargelegt wird, warum die EU-Mitgliedschaft Österreichs verfassungwidrig ist. 2009 (wie schon 2002) beteiligten wir uns aktiv auf seiten der Gegner des Nizza-Vertrags, später des Lissabon-Vertrags, bei den diesgezüglichen Volksabstimmungen in Irland. Ab 2010 Arbeit am überparteilichen EU-Austritts-Volksbegehren.
2008 ermöglichten wir durch Übernahme des Hauptanteils der Kosten die „Klage gegen die EU-Verträge“ beim VfGH, in der auf 372 Seiten von Prof. SCHACHTSCHNEIDER im Detail dargelegt wird, warum die EU-Mitgliedschaft Österreichs verfassungwidrig ist. 2009 (wie schon 2002) beteiligten wir uns aktiv auf seiten der Gegner des Nizza-Vertrags, später des Lissabon-Vertrags, bei den diesgezüglichen Volksabstimmungen in Irland. Ab 2010 Arbeit am überparteilichen EU-Austritts-Volksbegehren.
Parallel dazu produzierten wir all
die Jahre dieses zähen Ringens an die hundert (!) Ausgaben der WEGWARTE mit fundierten
Informationen nicht nur zum EU-Austritt, sondern auch zu vielen anderen Themen,
die für die Erhaltung der Lebensgrundlagen der Menschen und Völker, Tiere und Pflanzen
notwendig (Not-wendend) sind.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen