Kuriose EU- Gesetze:
Was die EU wirklich vorschreibt:
Staubsauger künftig unter 900 Watt
Kaffeeautomaten müssen sich nach 5 Minuten ausschalten
Leitfähigkeit für Honig (!)
Einheitliche Pizzarezepte
Glühbirnen-Verbot
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Als eines der Beispiele für von den Mitgliedsstaaten angeregte Regulierung nennt Oettinger die Effizienzrichtlinie für Lichtquellen, bekannt als Glühbirnenverbot. "Die Glühbirnenregulierung kam aus dem Rat", sagt Oettinger der "Welt".
Sie kam sogar
aus Deutschland. Im Jahr 2007 hatte die Bundesregierung die turnusmäßige
Ratspräsidentschaft der EU inne und präsentierte sich als Vorreiter
beim Klimaschutz.
Von Sigmar
Gabriel (SPD), damals Umweltminister der ersten großen Koalition unter
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), wurde die Glühlampenregulierung
angeregt: Es sollten "anspruchsvolle Effizienzkriterien für Lampen
eingeführt werden, die … durch herkömmliche Glühbirnen nicht mehr
eingehalten werden können", forderte er damals in einem Brief an
Umweltkommissar Stavros Dimas.
Das
Glühbirnenverbot sei gekommen, "weil Gabriel hier in Brüssel verlangt
hat, dass es ein solches geben möge", sagt der FDP-Europaabgeordnete
Alexander Graf Lambsdorff. Die Empörung vieler Menschen, als es Jahre
später so weit war, sei aber dann allein in Brüssel abgeladen worden.
(...)
Auch die Begrenzung der Leistung von Staubsaugern
beruht auf dieser Rechtsgrundlage, ebenso die mögliche Regulierung von
Wasserhähnen. In den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen potenziell
alle "energieverbrauchsrelevanten Produkte" – eine ganze Menge.
Im geltenden
"Arbeitsplan" der EU-Verwaltung, in dem die Produktkategorien aufgezählt
werden, die als Nächstes neuen Regeln unterworfen werden könnten,
tauchen die "wasserverbrauchenden Produkte" auf, ebenso wie Weinkühlschränke, Elektrokabel oder Wasserpumpen für Teich und Tümpel, so auf welt.de
EU-Nein danke!
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