Der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union war eine Gesamtänderung der Österreichischen Bundesverfassung. In Österreich ist in solchen Fällen eine Volksabstimmung gesetzlich vorgeschrieben. Die Bundesverfassung wird laufend geändert und kann auch einer Gesamtänderung unterzogen werden. Aber nicht ohne einen Text. So einen Text gab es nicht. Deswegen allein ist der Beitritt zur EU verfassungswidrig. Es wurde kein Versuch gemacht, die Österreicher über die weitreichenden Folgen des Beitritts zur EU zu informieren, den damaligen EU-Vertrag zu erklären. Der Vertrag von Maastricht verlangte z.B. schon eine gemeinschaftliche Währung für die EU. Den Österreichern wurde aber versprochen, den Schilling behalten zu dürfen. Über die Folgeverträge von Amsterdam, Nizza und Lissabon durften die Österreicher nicht mehr abstimmen. Es wurde von öffentlichen Hand abgestritten, dass diese Verträge eine Gesamtänderung der Bundesverfassung seien.
Die Österreicher haben doch mit dem Beitritt zur EU nicht jeder Entwicklung zugestimmt. Sicher nicht die Entwicklung vom Staatenbund zum Bundesstaat, von einer Wirtschaftsvereinigung zu einer politischen Union. Sicher nicht die Entwicklung weg von der Demokratie und Rechtsstaat. Sicher nicht die Abschaffung Österreichs zum Gliedstaat im Bundesstaat EU.
Österreich hat seine wichtigsten Hoheiten der EU übertragen. Der Europäische Gerichtshof, die EU-Kommission, der EU-Ministerrat, der Europäische Rat (Staats- u. Regierungschefs der EU) mit Unterstützung des EP ist unser eigentlicher Gesetzgeber. Österreich hat seine funktionale Staatlichkeit abgegeben. Was bleibt ist die Eigenstaatlichkeit. Österreich kann auch nach dem Vertrag von Lissabon aus der EU austreten. Ohne besonderen Gründe.
Der Wille der Staatsbürger sollte Gesetz sein. Was können die Bürgen also tun? Wie den Willen der Politik zeigen? Die Bürger können in Österreich ihren Willen via Volksbegehren kundtun. Ein Volksbegehren ist ein Gesetzesantrag des Volkes. Das erfolgreiche Gentechnik-Volksbegehren bewirkte, dass es in Österreich bis heute n o c h verboten ist, gentechnisch verändertes Saatgut zu verwenden. Es wurde mit über 1,2 Millionen Bürger unterstützt. Dieses Beispiel zeigt, dass Volksbegehren doch eine de facto eine große Wirkung für die Politik hat. Dieselbe Regierung (Parteien) müssen ja fürchten, wenn z.B. ein erfolgreiches EU-Austritts-Volksbegehren nicht zu einer Volksabstimmung führt, abgewählt zu werden.
Ein erfolgreiches EU-Austritts-Volksbegehren wäre ein Zeichen für die Regierung, die Bürger über den EU-Vertrag aufzuklären und eine Volksabstimmung zu veranlassen.
Verfassungsbeschwerde Österreich gegen den Beitritt zur EU und die Folgeverträge
http://www.webinformation.at/htm/oesterreich%20-%20klage%20eingereicht.htm
http://www.kaschachtschneider.de/de/downloads.html
http://www.webinformation.at/htm/ihu%20inge%20rauscher.htm
Netzseite des EU-Austrittsvolksbegehrens (neu):
U-Erklärung mit Rückseite der
Initiative für Heimat & Umwelt
hier
Das demokratische Defizit der EU-Rechtsetzung, der Bruch der "No-Bail-Out-Klausel", die Inflationspoltitik der EZB und die Ratifizierung des ESM - alles ohne Zustimmung des österreichischen Volkes sind nur einige Gründe warum Österreich aus der EU austreten muss. Niemand hat sich so eine europäische Zusammenarbeit vorgestellt.
Unterstützen Sie die Einleitung dieses wichtigen Volkbegehren indem Sie am zuständigen Gemeindeamt oder Bezirksamt die U-Erklärung unterschreiben. Diese sollten auf den Ämtern aufliegen. Sie können aber auch ein Formular ausdrucken und mitbringen.
Hinweis: In Wien können Sie auf jedem Bezirksamt unterschreiben.
Wichtig: Die Unterschrift ist nur gültig, wenn Sie vor dem Beamten am Amt geleistet wurde.
UNBEDINGT EINEN AMTLICHEN LICHTBILDAUSWEIS MITNEHMEN!
Warum EU-Austritt?
Freiheit und Recht: Professor Dr. Karl Albrecht Schachtschneider
EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN
Rund zwei Drittel
der Unterstützungs-Erklärungen geschafft!
Diesmal können wir die erfreuliche Mitteilung
machen, daß nunmehr bereits rund zwei Drittel der gesetzlich geforderten
(an die zehntausend) Unterstützungs-Erklärungen von unseren
Mitarbeitern erarbeitet werden konnten. Rund 6.500 Bürger aus allen Bundesländern haben sich der Mühe unterzogen und sind
extra dafür ins Gemeindeamt bzw. Magistrat gegangen oder haben bei den
Aktionstagen vor einem Notar unterschrieben. Es ist also realistisch, daß wir
bis Fristablauf Anfang Dezember dieses Jahres die Unterschriftenhürde (ein
zweites Mal) schaffen und es dann im Frühjahr 2015 endlich zur „öffentlichen Eintragungswoche“, dem
eigentlichen Volksbegehren, kommt. Wer im Vorjahr oder heuer noch nicht unterschrieben hat, möge dies bitte sobald
wie möglich tun!
IHU
treibende Kraft der EU-Widerstandsbewegung in Österreich!
Die Mitarbeiter der IHU waren von Anfang an gegen diese zentralistische Bevormundungs-
und Umverteilungsmaschinerie. Bereits zwei Jahre vor der EU-Beitrittsabstimmung
von 1994 begannen wir mit einer großen Serie von insgesamt 60 (!) Aufklärungsvorträgen in den sieben größeren Bundesländern
Österreichs mit jeweils 400 bis über tausend Besuchern,
die alle vom damals noch amtierenden Uni für Bodenkultur-Professor Alfred HAIGER gehalten wurden mit dem Titel ARGUMENTE GEGEN
EINEN EU-“ANSCHLUß“. Die zeitaufwendige, arbeitsintensive Organisation und
Finanzierung durch Plakatierung und Postwürfe „an jeden Haushalt“ im jeweiligen
Einzugsbreich erfolgte durch die IHU; über eine Million Flugblätter mit eben diesen ARGUMENTEN wurden verschickt
und bei Info-Ständen verteilt. Leider „erlagen“ aber 54,3% der
Stimmberechtigten der massiven Lügen- und Manipulationskampagne der pro-EU-Propaganda,
für die laut späteren Berechnungen rund eine Milliarde Schilling in die „Schlacht“ geworfen wurden.... Von den
rund 82,3%, die an der Abstimmung teilnahmen, stimmten rund 66,6% für den
EU-Beitritt.
Unmittelbar danach erarbeiteten wir über
dreitausend behördliche Unterstützungserklärungen von Bürgern für die Anfechtung der Volksabstimmung, die am 23.7.1994
fristgerecht vom Verfasser, Univ.Prof. Dr. Erwin Bader, beim Verfassungsgerichtshof (VfGH)
eingereicht wurde.
Am 5.11., wenige Tage vor dem Beschluß des
EU-Beitritts im Parlament am 11.11.1994 in Anwesenheit des amerikanischen und
britischen Botschafters, riefen wir bei einer Demonstration mehrerer
unabhängiger Initiativen am Stephansplatz den „Beginn der EU-Austrittsbewegung“
ins Leben. Von 1998 bis 2000 arbeiteten wir an der Einleitung des Volksbegehrens für die NEUAUSTRAGUNG der
EU-VOLKSABSTIMMUNG mit
der Fragestellung am Stimmzettel: „Soll der EU-Beitritt außer Kraft gesetzt
werden?“. Dieses Volksbegehren unterschrieben in der Eintragungswoche vom
29.11. bis 6. 12. 2000 fast zweihunderttausend Österreicher (genau 193.901). In
den Jahren danach stand die IHU an vorderster „Front“ der Aufklärungsarbeit
über die „EU-Verfassung“, später in „Lissabon-Vertrag“ umbenannt. 2008 ermöglichten wir durch
Übernahme des Hauptanteils der Kosten die „Klage gegen die EU-Verträge“ beim VfGH, in der auf 372 Seiten von Prof. SCHACHTSCHNEIDER im Detail dargelegt wird, warum die
EU-Mitgliedschaft Österreichs verfassungwidrig ist. 2009 (wie schon 2002) beteiligten wir
uns aktiv auf seiten der Gegner des Nizza-Vertrags, später des
Lissabon-Vertrags, bei den diesgezüglichen Volksabstimmungen in Irland. Ab 2010 Arbeit am überparteilichen EU-Austritts-Volksbegehren.
Parallel dazu produzierten wir all
die Jahre dieses zähen Ringens an die hundert (!) Ausgaben der WEGWARTE mit fundierten
Informationen nicht nur zum EU-Austritt, sondern auch zu vielen anderen Themen,
die für die Erhaltung der Lebensgrundlagen der Menschen und Völker, Tiere und Pflanzen
notwendig (Not-wendend) sind.
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