2010-09-23

Bundesstaat EU

Was ist ein Bundesstaat? Diese Frage ist nicht ganz leicht zu beantworten. Googelt man bekommt man schon verschiedene Formen eines Bundesstaats serviert. Die Merkmale eines Bundesstaat sind laut Wikipedia: Ein Staat ist das Konstrukt einer politischen Ordnung, die ein gemeinsames als Staatsgebiet abgegrenztes Territorium, ein dazugehöriges Staatsvolk und eine Machtausübung über dieses umfasst. 

 Also ein Staat hat ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und eine Machtausübung. Vergleicht man mit dieser unbestrittenen Definition, dann erkennt man in der Europäischen Union einen Staat. Die EU hat nämlich eine Grenze, nämlich die Grenze der Mitgliedsstaaten, die EU hat ein Staatsvolk, nämlich das Volk der Mitgliedsstaaten (jetzt schon Unionsbürger genannt) und die EU hat eine Machtausübung, nämlich den Europäischen Gerichtshof (EuGH), die Kommission, den Rat, den Europäischen Rat und das Europäische Parlament. Von dieser EU gehen über 80 % der Gesetze aus, nach denen wir leben. Das stellte das deutsche Justizministerium fest. Wenn man die schwache demokratische Legitimation der EU-Rechtsetzung durch die von Parteien beherrschten  Parlamenten der europäischen Mitgliedsländer der EU dazu  nimmt, sind es sicher fast 100%. Die Parteien setzen nicht den Mehrheitswillen der Bürger in Gesetze des Rechts um, sondern dienen anderen Interessen. Mehr unmittelbare Demokratie wäre da gefragt. Die Demokratie ist zur Parteienherrschaft verkommen. Es gibt inzwischen kaum eine Politik in der die zahlreichen Verordnungen, Richtlinien und sonstigen verbindlichen Weisungen der EU-Gesetzgebung nicht hineinreichen.
In den wichtigsten Politiken haben die Mitgliedstaaten überhaupt keinen Einfluss mehr. So nicht in der Militärpolitik, Währungspolitik, den Binnenmarkt mit der Handelspolitik, den Grundzügen der Wirtschaft. Diese Politiken gehören zu den ausschließlichen Zuständigkeiten der Union. Zu den geteilten Zuständigkeiten gehören fast alle anderen Politikbereiche. Hier können die Mitgliedsstaaten der EU mitwirken, aber nur wenn die EU das auch so genehmigt. Wenn aber die EU in einen politischen Bereich tätig werden will, haben die Mitgliedstaaten keine Zuständigkeit mehr. Die mitgliedsstaatlichen Gesetze sind dann nicht mehr maßgeblich.
 Angesichts dessen kann nicht bestreiten, dass die EU eine Machtausübung hat. Doch wer legitimierte diese Machtausübung? Wer kann diese an die EU übertragene Macht noch überschauen, voraussehen und verantworten? Die über 12.000 EU-Gesetze mit teils seitenlangen unlesbaren Texten und tausenden EuGH-Machtsprüchen? Sicher nicht mehr die Bürger der Mitgliedsländer und deren verantwortlichen Volksvertreter. Man kann nicht mehr davon sprechen, dass nur einige (begrenzte)  Hoheiten an die EU übertragen wurden. Diese Hoheiten sind schon unüberschaubar weit und nicht mehr in der Kontrolle der nationalen Parlamente. Beispiel Herkunftslandprinzip: Wenn eine Ware oder eine Dienstleistung in einem Land der EU rechtmäßig ist, dann gilt das auch für die anderen Mitgliedstaaten. Damit kann man alle Warren und Rechtsformen von Unternehmen in Österreich einführen, die nicht den österreichischen Gesetzen entsprechen. Waren, die unter unmenschlichen Bedingungen irgendwo auf der Welt erzeugt wurden und Dienstleistungen, die von Menschen ausgeführt werden, die sich mit niedrigem Lohn zufrieden geben müssen und teils unter unmenschlichen Bedingungen ausgeführt werden. Teils werden auch Kinder zur Arbeit herangezogen.
Diese Möglichkeit der Wirtschaft zerstört die heimischen Betriebe und das heimische soziale System. Der politische Einfluss der Bürger ist nicht mehr gegeben. Das Recht auf eine echte politische Vertretung ist genommen, weil schon allein die Zuständigkeit fehlt. Das Europäische Parlament kann diese Entwicklung auch nicht ausreichend legitimieren. Die Parlamentarier im EU-Parlament können keine Gesetze beschließen. In den wichtigsten Politikbereichen werden sie nur informiert, dürfen nicht einmal zustimmen. Die demokratische Legitimation der EU ist sehr niedrig. Die österreichische Bevölkerung wurde über die Auswirkung des Beitritts in die EU nicht ausreichend informiert und durften über die Folgeverträge von Amsterdam, Nizza und Lissabon nicht abstimmen. Das soll verfassungskonform sein? Der Verfassungsgerichtshof Österreich will darüber nicht entscheiden. Alle Verfassungsbeschwerden wurden nicht einmal angenommen. Der Austritt aus der EU ist notwendig, will man eine demokratische Republik sein. Das Recht soll vom Volk ausgehen und nicht vom Großkapital, das die Brüssler Gesetzgebung steuert. Das Volk soll im weiten Sinne der Staat sein, von dem die Gesetze ausgehen. Natürlich braucht der Bürger eine Organisation. Das ist der Staat in engen Sinne. Aber der Staat muss in der Verantwortung der Bürger bleiben und nicht zur Parteienoligarchie verkommen.Der Parteienstaat gehört gestoppt!

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