2011-03-18

Österreich muss die EU rechtzeitig verlassen!

 Die EU hat die Macht und die Befugnisse eines Bundesstaates. Sie ist funktional ein Bundesstaat, aber nicht ausreichend durch das Volk demokratisch legitimiert.

 Auch das deutsche Bundesverfassungsgericht stellte im Urteil zum Lisabon-Prozeß sinngemäß fest: Wenn die EU ein Bundesstaat werden will, muss erst das Grundgesetz dahingehend geändert werden. Das setzt neben einer 2/3 Mehrheit in beiden Kammern auch ein Referendum des ganzen Volkes voraus.  In Österreich ist es  nicht anders. Aber man umgeht das Recht und schafft den Einheitsstaat EU, ohne das Volk zu fragen.


Welches Volk will einen Bundesstaat EU mit jetzt 500 Millionen und später vielleicht 1 Milliarde Menschen mit dem Nahen Osten und Nordafrika? Das österreichische Volk sicher nicht. 


Schicksalhaft steuern wir genau in obgenannte Richtung und Österreich wird abgeschafft: Man will eine Wirtschaftsregierung einführen, die EU ist eine Transferunion, wir werden ausgenommen, zig-Milliarden für den sogenannten "Rettungsschirm" wurden bereits zugesagt. Dafür haftet am Ende der Steuerzahler


Militärhoheit der EU:


Die EU- Aussen- u. Sicherheitspolitik wurde weiter verfestigt. Eine gemeinsame EU-Verteidigung wird installiert. Ein typisches Merkmal eines Staates. Der Vertrag von Lissabon verpflichtet zum Beistand- und Aufrüstung und zu Auslandskriegen unter der Führung der NATO. In Österreich soll mit der Neutralität gleich auch die Wehrpflicht abgeschafft werden. Damit wird der Nationalstaat weiter kastriert, das Volk verliert die Sicherheit. Wenn man die Sicherheit Söldnern anvertraut, kann sich dieses "Freiwilligenheer" verselbstständigen, einen Staat im Staat bilden. Man wird nie soviele inländische Freiwillige finden und Ausländer ins Heer einstellen. Damit gibt es auch keinen Katastrophenschutz. Man müsste mindestens zurück zu 8 Monaten Wehrpflicht um ein neutralitätsgerechtes Bundesheer zu haben.

Wie in der Verfassungsklage ausführlich dargelegt ist schon der Beitritt in die EU verfassungswidrig und nichtig. Das österreichische Volk wurde nicht wahrheitsgemäß über die Folgen des Beitritts in die EU informiert. Die österreichische Bundesverfassung gesamtgeändert, ohne eine Text vorzulegen. 


Die Verfassungsbeschwerde  gegen den EU-Beitritt und den Folgeverträgen wurde vom österreichischen Verfassungsgericht nicht angenommen Es lohnt sich den Beschluss des Verfas­sungsgerichts zu lesen. Als Bürger kann man nicht verstehen, warum der Antrag vom VfGH nicht ange­nommen wurden und der Grundrecht­schutz verwehrt wurde. 


Die Richter sind anscheinend keine freien Richter, sie schützen die Politik vor dem Volk und nicht umgekehrt. Die Annahme der Klage hätte natürlich ein politisches Beben in Europa ausgelöst. Der Integrationsprozess wäre sehr lange aufgehalten oder gar gestoppt worden und Österreich hätte wahrscheinlich wieder einmal mit Sanktionen der EU zu rechnen gehabt. mehr>>>


Die substantiell gleiche Verfassungsbeschwerde in Deutschland von Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider veranlasste das deutsche Bundesverfassungsgericht immerhin weite Grenzen der EU-Entwicklung auszusprechen, wie oben erwähnt. mehr>>

 Das österreichische Volk steht vor der Alternative sich dem EU-Diktat zu ergeben und jahrzehntelang die Freiheit zu verlieren oder sich zur Wehr zu setzten und Widerstand zu leisten. Man muss auch an die Kinder denken! Angesichts der Tragödie in Japan, nocht folgender Hinweis: Der Austritt aus der EU bedeutet auch  "Raus aus EURATOM!

Folgende Argumente werden immer wieder benutzt:

1) Die EU ist alternativlos 
2) Man muss die EU nur reformieren 
3) Die EU schaffte den Frieden
4) Es geht uns doch gut 
5)Gemeinsam statt allein
6) Die EU muss immer als Sündenbock herhalten, die Probleme sind doch hausgemacht
7) Mann kann sowieso nichts mehr machen
8) Volksbegehren sind sinnlos


Antworten:
1)  Österreich ohne EU wird es besser gehen und kann wieder Handel mit der ganzen Welt betreiben.   Die EFTA ist eine Alternative. Die Staatsbürger hätten wieder die Chance auf politische Freiheit, also Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat. Als Vorbild kann das Schweizer Erfolgsmodell stehen. mehr>>>

2)  Die EU kann man nicht mehr reformieren, weil sie von Grund auf demokratiewidrig angelegt ist. Der Mensch ist nicht frei (politische Freiheit), sondern das Kapital. Die EU-Grundfreiheiten bedeuten das Ende der eigentlichen Freiheit der Völker. Nationalstaatliche Bankengesetze müssen wieder eingeführt werden. Das Zinssystem gehört abgeschafft. Geld kann nicht arbeiten, es stellt nichts her und leistet nichts. Den Banken gebührt eine Abgabe für ihre Dienstleistung, mehr nicht. Der Zins und die Zinseszinsen belasten die Steuerzahler schwer. Die Banken sollen unter der ständigen Kontrolle des Volkes stehen.Man strebt einen Weltstaat an, der nie demokratisch sein kann. Eine Zusammenarbeit der freien Nationen ja, aber kein Einheitsstaat EU! Das hat auch Mehrheit der Bevölkerungen nicht so gewollt und nicht zugestimmt. Österreich ohne EU könnte das derzeitige Ausbeutersystem abschaffen und eine Politik machen, welche die Freiheit jedes Menschen als Ziel hat. Dazu gehört untrennbar Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat. mehr>>

3)  Es fanden viele Kriege nach dem zweiten Weltkrieg mit Beteiligung von europäischen Staaten statt. So beteiligten sich viele EU-Mitgliedsländer im Irak, Afghanistan und am Balkan als NATO-Mitglieder an den Kriegen und halfen der USA "Ordnung" zu schaffen. Die Beteiligung Österreichs an den "EU-Missionen" mit den schon installierten Kampftruppen erhöht die Gefahr von Terror in Österreich. mehr dazu;

      4) Die EU wurde zur Haftungs- u. Transferunion. Das bedeutet, dass Österreich dauerhaft     enorme Summen für die Schulden anderer Länder aufbringen und haften wird. Das wird unseren Lebensstandard deutlich senken. Die Schulden Österreich steigen ständig und sind nicht mehr rückzahlbar. Man rechne sich einmal die Höhe der Zinsen aus , welche jährlich für den "Rettungsschirm" (25 Milliarden Euro) und den Staatsschulden (mehr als 200 Milliarden + die die ausgelagerten Schulden rund 100 Milliarden) bezahlt werden müssen.  Arbeitslosigkeit, Teilzeitarbeit und prekäre Arbeitsverhältnisse greifen immer mehr Platz. 

5) Österreich als Mitglied der EU  (jetzt 27 Staaten und fast 500 Millionen Einwohner) verliert immer mehr die Selbstbestimmung. Es geht es den meisten Menschen in Österreich schlechter. Wer wird noch der EU beitreten? Die Türkei? Israel? Die Nordafrikanischen Staaten? Der Nahe Osten? Es ist keine Finalität der Erweiterung festgelegt. Großstaaten sind nicht demokratisch. Demokratie setzt kleine Einheiten voraus.   mehr>>> 

6)  Die meisten Gesetze macht die EU und Österreich muss diese umsetzten. Man rechnete aus, dass über 80 % durch Richtlinien, Verordnungen und sonstigen Weisungen von der EU ausgehen. Die Charta der Grundrechte ist rechtsverbindlich geworden. Dadurch ist die österreichische Bundesverfassung für Gemeinschaftsrecht nicht mehr anwendbar. Die übertragenen Hoheiten sind von den Abgeordneten nicht mehr überschaubar und verantwortbar. Probleme gehen von der EU aus. mehr>>>

7)  Man kann Verträge auch wieder abschaffen und neue Verträge schließen. Die Politiker müssen durch das Volk unter Druck gesetzt werden, damit sie reagieren müssen. Schließlich kommen ja die nächsten Wahlen. Wenn der Wille eines Volkes deutlich zum Ausdruck kommt, kann das die Politik nicht ohne weiters ignorieren. Es ist nie zu spät. Wenn das Volk ein wesentliches Interesse an einer anderen Politik anmeldet, den Austritt aus der EU fordert, muss man reagieren.

8)  Volksbegehren sind in Österreich ein Instrument des Volkes. Das sollte man nützen. Noch immer gibt es in Österreich kein gentechnisch verändertes Saatgut auf den Feldern, ein positives Volksbegehren (gegen Gentechnik mit 1,2 Millionen Unterschriften) kann man nicht so einfach ignorieren. Was ist die Alternative zu Volksbegehren? Aufgeben? Wer aufgibt hat schon verloren!





2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Wie ist es möglich, dass das deutsche Gericht Grundrechtschutz gewährt und das österreichische nicht? Wir sind schutzlos!!?

Anonym hat gesagt…

..Die Verfassungsrichter werden von den Parteien ausgewählt

Na dann gute Nacht!

:-((