„Mit dem Fiskalpakt geht ein Teil der demokratischen Substanz verloren.“ So vernichtend urteilt Andreas Fisahn, Professor für öffentliches Recht und Rechtstheorie an der Universität Bielefeld, über den zwischenstaatlichen Vertrag, der fortan zu mehr Kontrolle und Stabilität in den Staatshaushalten von 24 EU-Länder führen soll.
(...) Der Eingriff der EU auf die Budgethoheit des Staates sei hier jedoch – wie in einigen anderen Mitgliedstaaten auch – „ziemlich eindeutig“ verfassungswidrig, behauptet Fisahn. Weil der Vertrag einen „weiteren Integrationsschritt der EU“ darstelle, müssten in den Staaten eigentlich Volksabstimmungen abgehalten werden, fordert der Rechtswissenschaftler.
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