. "Zum Umfang der beiden Kaufprogramme machte die EZB keine genauen Angaben. Das theoretisch mögliche Volumen von einer Billion Euro dürfte die Notenbank aber nicht ausschöpfen, sagte Draghi." (NÖN). Wer gibt der EZB die Legitimation? Sicher nicht die Bürger der EU-Mitgliedsstaaten. Das offizielle Österreich schweigt dazu. Die Weltelite der Hochfinanz und die EU hat das Sagen und nicht etwa die Bürger Österreichs: EZB-Chef, Mario Draghi (Ex-Präsident der US-Goldmann Sachs int.,) läßt sich von "Blackrock", der weltgrößten US-Schattenbank der Welt beraten. RA Dr. Tassilo Wallentin schreibt von einem "Putsch der Finanz-Elite" (Krone-Bunt vom 12. Okt. 2014): "Banken, Gläubiger, Pleitestaaten und Spekulanten in Südeuropa erhalten in einer gigantischen Umverteilung unser Geld. Die Bürger können dabei nur machtlos zusehen. Von jetzt ab ist es wohl bedeutungslos, ob wir in Österreich Sparpakete schnüren und über Steuer- und Strukturreformen nachdenken. Es ist sogar bedeutungslos, wer in der Regierung sitzt. Denn die Fiskal- und Geldpolitik macht ab jetzt die EZB (und 90% die EU)."
Widerstand kommt vom EZB-Chefvolkswirt Jürgen Stark, Bundesbank-Präsident Jens Weidmann, Sparkassen-Präsident Georg Fahrenschon, Bayern-Finanzminister Söder, Ewald Novotny, (Gouverneuer der Österreichischen Nationalbank) und Präsident des ifo-Instiuts Prof. Hans-Werner Sinn : „Die EZB will offenbar auch Schrott kaufen und erhöht auf diese Weise die Belastung für die Steuerzahler, wenn es Ausfälle gibt, denn sie müssen für die reduzierten Gewinnausschüttungen der EZB aufkommen.“ (ORF). Sinn ruf zu Verfassungsklagen auf. Dazu könnte wieder Professor Karl Albrecht Schachtschneider beauftragt werden. Der ehemalig Ordinarius für Öffentliches Recht und Wirtschaftsprofessor hat reichlich Erfahrung mit Verfassungsbeschwerden: Schon gegen das OMT-Programm (Ourright Monetary Transaction) haben unter seiner Führung einige Professoren beim deutschen Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die Beschwerden sind mit Beschwerden gegen die anderen Eurorettungsmaßnahmen verbunden, nämlich gegen den neu in den Vertrag aufgenommenen Art. 136 Abs. 3 AEUV, der den ESM ermöglicht, gegen den ESM, das ESM-Finanzierungsgesetz, den Fiskalpakt, den Euro-plus-Pakt, die Unionsrechtsakte, die eine Wirtschaftsregierung eingerichtet haben, und das TARGET 2- System. Schon der Ankauf von Staatsanleihen am Sekundärmarkt unter auferlegten strengen Konditionen, welche sich unter einen Rettungsschirm ESFS oder ESM begeben haben, ist nach dem Bundesverfassungsgericht Deutschland ein ausbrechender Rechstakt. Das demokratierechtlich für die europäische Integration wesentliche Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung (Art. 5 Abs. 1 und 2 EUV) wird verletzt, diese EZB-Politik ist also "ultra vires" mehr >>>.
Das Bundesverfasssungsgericht hat dem Europäischen Gerichtshof den Fall zur Entscheidung vorgelegt. "Was für eine Entscheidung wird Anfang des kommenden Jahres gefällt? Heute verhandelt der EuGH über die von Karlsruhe
gerügte Politik der EZB - und damit erstmals über einen vom
Bundesverfassungsgericht vorgelegten Fall. Die Entscheidung wird im Frühjahr 2015 erwartet. mehr>>FAZ
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