"Parlamentarischer Verfassungsausschuß gerät durch Nicht-Einladung von unabhängigen Experten zur Farce"
Wien (OTS) - Bei der heute um 10 Uhr im Plenarsaal des Parlaments anberaumten Sitzung des Verfassungsausschusses verliest die Bevollmächtigte des EU-Austritts-Volksbegehrens, Frau Inge Rauscher, ihre vorbereitete Erklärung und verläßt daraufhin sofort aus Protest gegen die undemokratische Vorgehensweise des Nationalrats den Sitzungssaal.
ERKLÄRUNG von Inge Rauscher im Parlament, 3.12.2015:
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Mitglieder des Verfassungsausschusses, sehr geehrte bewußte ÖsterreicherInnen! Als Bevollmächtigte des überparteilichen EU-Austritts-Volksbegehrens gebe ich zur heutigen Sitzung des Verfassungsausschusses im österreichischen Parlament folgende Erklärung ab, auch im Namen der Mitglieder des überparteilichen Personenkomitées.
Diese Sitzung soll der gesetzlich vorgeschriebenen Vorberatung der Plenardebatte des gesamten Nationalrats über dieses Volksbegehren dienen, das trotz weitgehenden Medienboykotts von 261.056 ÖsterreicherInnen unterzeichnet wurde. Jedes erfolgreiche Volksbegehren stellt die stärkst mögliche Unterstützung eines Gesetzesantrags in der jeweiligen Sache durch das Volk in direkter Willensbekundung dar, wie ihn kein anderer Gesetzesbeschluß im Nationalrat geltend machen kann.
Wir alle, die wir heute hier sind und die vielen anderen Bürger, die das Ergebnis der parlamentarischen Behandlung dieses Volksbegehrens mit großem Interesse im In- und Ausland verfolgen, stehen vor einer völlig neuen Situation: Laut einer der jüngsten Meinungsumfragen des IMAS-Instituts sind die Befürworter des Austritts der Republik Österreich aus der EU mit 45% der Gesamtbevölkerung bereits gleichauf mit den Gegnern. Diese repräsentative Umfrage erfolgte kurz nach der öffentlichen Eintragungswoche des Volksbegehrens im Juli 2015, also noch Wochen vor der massiven Migrationswelle, publiziert im STANDARD (siehehttp://www.ots.at/redirect/derstandard8).
Der offizielle Text des VOLKSbegehrens ist damit mehr als berechtigt und sollte allen VOLKSvertretern, egal welcher Fraktion, Verpflichtung und Auftrag sein: "Der Nationalrat möge den Austritt der Republik Österreich aus der Europäischen Union mit Bundesverfassungsgesetz, welches einer Volksabstimmung zu unterziehen ist, beschließen."
Bei dieser zutiefst demokratischen Forderung geht es um nichts weniger als um die Wiedergewinnung der Substanz eines freien, selbständigen und neutralen Österreichs in seiner Gesamtheit. Es geht um die Wiedergewinnung der Identität Österreichs in seinem inneren Zusammenhalt, um die Umkehr von der dzt. Rekord-Arbeitslosigkeit und Rekord-Staatsverschuldung durch Wiederaufbau der volkswirtschaftlichen Basis unseres Landes, nämlich der mittelständischen Wirtschaft und der Ernährungssouveränität durch unsere Bauern und damit auch um umwelt- und tiergerechtere Produktionsweisen gegenüber jenen der die EU beherrschenden multinationalen Großkonzerne; um die Abwehr des TTIP-Freihandelsabkommens der EU mit den USA, das bei EU-Austritt eben für Österreich nicht gelten würde. Vor allem aber angesichts der bedrohlichen Weltlage um die Neubelebung der in der österreichischen Bundesverfassung verankerten, immerwährenden NEUTRALITÄT, die mit der EU-Mitgliedschaft und ihrer Nähe zum Militärpakt der NATO unvereinbar ist: 25 der dzt. 28 Mitgliedstaaten der EU, vor allem die großen, sind gleichzeitig NATO-Mitglieder. Deshalb wird die EU auch völlig zurecht als "Wirtschafts-NATO" bezeichnet!
Der Verfassungsausschuß, dem das EU-Austritts-Volksbegehren vom Nationalratspräsidium zugeteilt wurde zur Vorberatung der Debatte in der Plenarsitzung, die gemäß Volksbegehrensgesetz bis spätestens 17. Februar 2016 erfolgen muß, hatte seit dieser Zuteilung, die am 28. August 2015 erfolgte, über drei Monate Zeit, dazu inhaltliche Sitzungen gemeinsam mit den Volksbegehrens-Vertretern abzuhalten. Stattdessen erfolgt die erste derartige Sitzung erst heute - mit einer Gesamtdauer von 90 Minuten, die der Bedeutung des Themas in keinster Weise gerecht werden können. Davon wurden gemäß offizieller Einladung den Parlamentsfraktionen und von diesen bestellten Experten 75 Minuten zugeteilt und den Vertretern des Volksbegehrens genau 13 Minuten. Zu insgesamt 60 Minuten Gutachten von fünf Experten, die von den Parteifraktionen nominiert wurden, inkl. den Meinungen der Parteifraktionen dazu, soll ich als Bevollmächtigte des Volksbegehrens genau drei Minuten(!) Stellung nehmen dürfen. Der Mensch, der das könnte, muß erst erfunden werden!
Diese Handhabung ist unzumutbar und unserer Meinung nach einer gelebten Demokratie unwürdig. Wir fordern hiermit die Parteifraktionen und deren Mitglieder im Verfassungsausschuß auf, eine echte Expertenanhörung einzuberufen, die diesen Namen auch verdient und der man ein ehrliches Interesse der sich als VOLKSvertreter bezeichnenden Abgeordneten an den fachlichen Argumenten der Betreiber des EU-Austritts-VOLKSbegehrens und den dahinter stehenden 261.000 Bürgern entnehmen kann. Denn nur das kann der Sinn einer Expertenanhörung zu einem Volksbegehren sein! Mit der heutigen "Expertenanhörung" hingegen werden über eine Viertelmillion sehr bewußte Österreicher praktisch mundtot gemacht und entmündigt und deren Vertreter zu Statisten degradiert.
Daß eine Expertenanhörung zu einem Volksbegehren in der von uns eingemahnten Form geschäftsordnungsmäßig zulässig und realistisch ist, bewies die parlamentarische Handhabung des ebenfalls von mir als Bevollmächtigte eingeleiteten Volksbegehrens "für die Neuaustragung der EU-Volksabstimmung unter fairen Bedingungen" im Jahr 2001. Damals konnten ebensoviele von uns nominierte Experten, nämlich fünf, in etwa gleicher Redezeit sprechen wie die Experten der Parlamentsfraktionen.
Für eine solche Expertenanhörung im Verfassungsausschuß stehen die Bevollmächtigten sowie von diesen nominierte Experten jederzeit zur Verfügung. Der verbleibende Dezember sowie auch der gesamte Jänner bieten dazu terminlich genug Möglichkeiten! Und sollte aufgrund der dreimonatigen Säumigkeit der aus Steuergeldern hochbezahlten Abgeordneten diesbezüglich ein Terminproblem entstehen, sichern die allesamt ehrenamtlich tätigen Vertreter des Volksbegehrens zu, daß sie auch Terminen rund um die Weihnachtszeit Folge leisten würden. Sobald der Termin einer solchen Expertenanhörung mit demokratiepolitisch sauberer Tagesordnung feststeht, werden wir der Parlamentsdirektion umgehend die von uns nominierten Experten bekanntgeben.
Aus den angeführten Gründen erklären wir hiermit die heutige Sitzung des Verfassungsausschusses für eine demokratiepolitische Farce. Sie stellt vielmehr eine Art Selbstbeweihräucherungsveranstaltung der Parlamentarier dar, der wir eine klare Absage erteilen und damit diese Sitzung mit sofortiger Wirkung aus Protest verlassen.
Inge Rauscher, Bevollmächtigte des überparteilichen EU-Austritts-Volksbegehrens,
Helmut Schramm, stellvertretender Bevollmächtigter.
Helmut Schramm, stellvertretender Bevollmächtigter.
Rückfragen & Kontakt:
EU-Austritts-Volksbegehren
Inge Rauscher, 02242-70516, 0699-19284526,
Renate Zittmayr, 0664-4251935,
Dr. Franz-Joseph Plank, 0676-7082434
ihu@a1.net
www.volksbegehren-eu-austritt.at
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