2015-12-01

Skandal um EU-Austritts-Volksbegehren: Bürgervertreter dürfen im Parlament nur 13 (!) Minuten sprechen. Das ist das wahre Gesicht der österreichischen Demokratie!

In 13 Minuten soll Frau Rauscher und ein Stellvertreter (oder Experte) ihre Argumente für den Austritt Österreichs aus der EU darlegen! Alleine die Verfassungsklage von Univ. Prof. Karl Albrecht Schachtschneider ist 365 Seiten dick - auch seine Schrift "Argumente für den EU-Austritt. Rechtlich, politisch und wirtschaftlich" hat 40 Seiten. Diese umfangreiche Kritik soll in 13 Minuten dargelegt werden. 

Folgende Personen wurden für die Bundesregierung 
nominiert:

Univ.-Prof. Dr. Stefan Griller, Universität Salzburg
SC Dr. Gerhard Hesse, BKA-VD
Dr. Eva Lichtenberger, ehem. MEP
Univ.-Prof. Dr. Sigmar Stadlmeier LL.M.
Mag. Yvonne Toncic-Sorinj, Leiterin der EU-Grundsatzabteilung im BMeiA

Das Hearing soll darüber hinaus öffentlich durchgeführt werden.
Es wurde folgender Ablauf vereinbart:
Einleitend soll die Bevollmächtigte des Volksbegehrens bzw. einer ihrer StellvertreterInnen ein zehn minütiges Statement abgeben. Anschließend daran werden die ExpertInnen in alphabetischer Reihenfolge gebeten, ein sechs minütiges Statement abzugeben.
Danach wird eine Runde pro Fraktion mit jeweils drei Minuten stattfinden und abschließend erhalten die Bevollmächtigte sowie die ExpertInnen nochmals drei Minuten Redezeit zu Stellungnahmen. Allenfalls erfolgt nochmals eine Runde der Fraktionen sofern die Dauer des Hearings, die mit 90 Minuten angesetzt wurde, noch nicht abgelaufen ist.


EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN: Erste Sitzung des Verfassungsausschusses - unter Protest der Bevollmächtigten

Neueste Meinungsumfragen: Bereits 45 % der Österreicher für den Austritt aus der EU!

Zeiselmauer (OTS) - Kommenden Donnerstag, den 3. Dezember 2015, soll die erste inhaltliche Sitzung des Verfassungsausschusses zum EU-Austritts-Volksbegehren in Form eines Expertenhearings stattfinden. Ganze drei Monate nach der offiziellen Zuleitung des Volksbegehrens durch das Innenministerium am 28. August 2015 hat es das Parlament nicht für nötig befunden, dazu eine (oder mehrere) Sitzung(en) des Verfassungsausschusses zur inhaltlichen Erörterung abzuhalten. Da nun die Frist langsam knapp wird, soll - praktisch ohne Vorankündigung - in wenigen Tagen eine Sitzung stattfinden, bei der die Bevollmächtigten der über eine Viertelmillion Unterzeichner des Volksbegehrens lediglich Statisten spielen sollen. Bei einer lächerlichen Gesamtdauer dieser Sitzung von 90 Minuten wurden 77 Minuten davon ausschließlich den Parlamentsfraktionen und den von ihnen nominierten "Experten" zugeteilt (siehe Anhang).
Dazu die Initiatorin und Erst-Unterzeichnerin des Volksbegehrens, Frau Inge Rauscher: "Dieser Verhöhnung und de-facto-Entmündigung der 261.056 Volksbegehrens-Unterzeichner werden wir als Bevollmächtigte keinesfalls zustimmen und verlangen ein Minimum an demokratischer Handhabung in diesem Ausschuß! Dieser hat die Vorberatung im Hinblick auf die gesetzlich vorgesehene Plenarsitzung des Nationalrats mit der Berichterstattung und Debatte über das Volksbegehren abzuwickeln, welche bis spätestens 17. Februar 2016 erfolgen muß."
Wie in einer echten Demokratie Konsens und bislang auch praktiziert, müßten diese Ausschußberatungen zum EU-Austritts-Volksbegehren im Parlament eigentlich dazu da sein - anstatt eine einseitige Pro-EU-Propaganda-Show zu veranstalten -, die Begründung der diesem überparteilichen Volksbegehren zugrundeliegende Zielsetzung durch Experten, welche von dessen Betreibern nominiert werden, eingehend und seriös zu prüfen. Daher wären zuerst diese zum Ausschuß einzuladen und anzuhören, und zwar zumindest in insgesamt gleicher Redezeit wie den Partei-"Experten" eingeräumt wird. Wobei das ohnehin bereits ein Zugeständnis an die Parteifraktionen darstellt, denn eigentlich sollten bei einem Experten-Hearing über ein Volksbegehren ausschließlich von dessen Vertretern nominierte Experten angehört werden. Die Meinungen der Parteien-"Experten" werden ohnehin fast permanent in den sogenannten öffentlich-rechtlichen Medien reflektiert. Haben denn die Parlamentsparteien derartige Angst vor Experten, die vernünftige und nachvollziehbare Gründe für einen EU-Austritt präsentieren?
"Diese skandalöse Handhabung eines parlamentarischen Ausschusses, die man durchaus als Mißbrauch bezeichnen muß, findet wohl nicht zufällig vor dem Hintergrund der neuesten Meinungsumfrage des IMAS-Instituts statt, die für die EU-Austritts-Befürworter mit 45 % (!) der Bevölkerung bereits einen Gleichstand mit den (Noch-)EU-Austritts-Gegnern im Juli 2015 ergab - unmittelbar nach der Eintragungswoche des EU-Austritts-Volksbegehrens, aber noch vor der zurzeit stattfindenden Migrationswelle. Wir werden mit den uns zustehenden und möglichen Mitteln auf diesen mehr als undemokratischen Affront reagieren", so Inge Rauscher abschließend. (Meinungsumfrage veröffentlicht am 16. Oktober 2015 im STANDARD, siehe http://www.ots.at/redirect/derstandard8)

(APA-OTS-Text)
Offener Brief von Dipl.Ing.nat.techn. Dr.jur. Dipl.in Law Heinrich WOHLMEYER:

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin!

Im Namen von Hrn. Prof. WOHLMEYER, Mitglied des Personenkomitees für das überparteiliche EU-AUSTRITTS-VOLKSBEGEHREN, darf ich Ihnen als Bevollmächtigte des Volksbegehrens im nachfolgenden seinen Appell an Sie (er ist dzt. verreist) in bezug auf die an uns ergangene Einladung zur Sitzung des Verfassungsausschusses vom 3.12.2015 (siehe weiter unten) auf diesem Wege überbringen.

Inge Rauscher.


Sehr geehrte Frau Präsident!

Ich fühle mich verpflichtet,  Sie mit diesem Schreiben auf die antidemokratische Perfidie der Art der vom Verfassungsausschuß am 3.12. in Aussicht genommenen Expertenanhörung hinzuweisen. Mit ausschließlich von den Parlamentsfraktionen bestellten Experten sollen offenbar die 261.056  Volksbegehrensunterzeichner verhöhnt und entmündigt werden. Sie haben die Macht und das Recht, hier im Interesse der glaubwürdigen Demokratie einzugreifen. Dies bedeutet:

1. Ermöglichung der Nominierung von Experten durch die Vertreter des Volksbegehrens (wie bei früheren Volksbegehren mehrfach so gehandhabt), und zwar insgesamt in der gleichen Anzahl und mit der gleichen Redezeit wie jene der insgesamt  von den Parlamentsfraktionen nominierten Experten.

2. Verschiebung des überfahrend kurz angeordneten Termins (Vorlaufzeit mindestens drei Wochen). Die Mitglieder des Verfassungsausschusses haben  für die Anberaumung dieses Termins über drei Monate ungenutzt verstreichen lassen. 

Wenn Sie dulden, daß die Demokratie auf die vom Verfassungsausschuß für die Sitzung vom 23.12. vorgesehene Weise zu Grabe getragen wird, muß ich Ihnen als alter Mann das Ende der demokratischen Ordnung voraussagen, weil die Glaubwürdigkeit, die die Basis jedes Gemeinwesens ist, verloren geht. 

Hochachtungsvoll

Dipl.Ing.nat.techn. Dr.jur. Dipl.in Law
Heinrich WOHLMEYER,

3180 Lilienfeld, Marktlerstr. 13, Schrattental 1, Tel. 02762/53173, h.wohlmeyer@aon.at
Kurze Stellungsnahme der Sprecherin des EU-Austritts-Volksbegehrens, Fr. Inge Rauscher:

An die Parlamentsdirektion, zu Handen aller Mitglieder des Verfassungsausschusses sowie aller Klubobleute der Parlamentsfraktionen.


Die Bevollmächtigten des EU-Austritts-Volksbegehrens protestieren hiermit in aller Schärfe gegen die vom Verfassungsausschuß in Aussicht genommene Abwicklung der Expertenanhörung, die de fakto eine völlig einseitige  Propagandaveranstaltung für die EU darstellt, und fordern
eine inhaltlich ausgewogene Expertenanhörung gemäß des nachstehenden offenen Briefes sowie eine Terminverschiebung derselben, die eine seriöse Vorbereitung und Termineinteilung auch für die Experten ermöglicht, die für Jene sprechen, die die demokratiepolitisch stärkst-mögliche Unterstützung eines Gesetzesvorschlags bekundet haben, nämlich durch offene Unterschrift vor den Behörden. Kein Gesetzesvorschlag der Parteifraktionen im Parlament kann auf eine derart massive Bürger-Unterstützung verweisen....

Inge Rauscher, im eigenen sowie im Namen aller anderen Bevollmächtigten des EU-Austritts-Volksbegehrens

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