Auf dem Weg in die Diktatur: Mit gefährlicher EU-Richtlinie kann jeder kritische Bürger ein Terrorist sein
In wenigen Tagen wird das EU-Parlament eine besorgniserregende Richtlinie verabschieden. Mit dieser neuen EU-Regelung bekommen nationale Regierungen die Möglichkeit die Grundrechte der Bürger massiv zu beschneiden. Zudem kann jeder Bürger, der eine kritische Meinung gegenüber den wirtschaftlichen oder sozialen Strukturen äußert, als „Terrorist“ eingestuft werden.
Das Europäische Parlament verabschiedet am 5. Dezember eine neue EU-Richtlinie mit weitreichenden Folgen. Diese Richtlinie wird nationalen Regierungen Möglichkeiten einräumen, die Meinungs- und Pressefreiheit sowie das Demonstrationsrecht und die Grundrechte der Bürger massiv zu beschneiden.
Der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EU-Parlaments (LIBE) beschäftigt sich mit der EU-Richtlinie, die die bürgerlichen Freiheiten in der EU in bisher nicht bekannter Weise beschränken kann.
Mit der neuen Regelung können Behörden unter dem Vorwurf der „Terrorismusförderung“ Webseiten blockieren und jeden EU-Bürger faktisch zum Terrorverdächtigen erklären lassen. Den Behörden wird mit dieser EU-Richtlinie ein enormer Spielraum für Missbrauch eingeräumt, kritisieren verschiedene Menschenrechtsorganisationen.
Mit der neuen Regelung können Behörden unter dem Vorwurf der „Terrorismusförderung“ Webseiten blockieren und jeden EU-Bürger faktisch zum Terrorverdächtigen erklären lassen. Den Behörden wird mit dieser EU-Richtlinie ein enormer Spielraum für Missbrauch eingeräumt, kritisieren verschiedene Menschenrechtsorganisationen.
Der EU-Observer analysiert, dass die Richtlinie Regeln enthält, die dazu genutzt werden können, die freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit drastisch zu beschneiden.
Jeder kann als Terrorist eingestuft werden
Die EU-Richtlinie zur „Bekämpfung des Terrorismus“, die bereits am 30. November von den EU-Staaten auf der politischen Ebene gebilligt worden ist, orientiert sich stark an den französischen Gesetzen.
Die EU-Richtlinie zur „Bekämpfung des Terrorismus“, die bereits am 30. November von den EU-Staaten auf der politischen Ebene gebilligt worden ist, orientiert sich stark an den französischen Gesetzen.
Von Human Rights Watch wird diese Regelung wegen ihrer vagen Definition des Terrorismus scharf kritisiert. Sie würde den Regierungen viel zu viel Spielraum einräumen, um diese missbrauchen zu können, so die Menschenrechtsgruppe berichten „Deutsche Wirtschafts Nachrichten“.
Das Gesetz könne sehr weit ausgelegt werden, was zu einer Verletzung von Bürgerrechten führen könnte, beklagt Human Rights Watch.
Das Gesetz könne sehr weit ausgelegt werden, was zu einer Verletzung von Bürgerrechten führen könnte, beklagt Human Rights Watch.
In der EU-Richtlinie heißt es:
„Diese Richtlinie enthält eine Reihe schwerer Verbrechen wie Angriffe auf das Leben einer Person als vorsätzliche Handlungen, die als terroristische Straftaten qualifiziert werden können, wenn und soweit ein bestimmtes terroristisches Ziel verfolgt wird, zum Beispiel eine Bevölkerung ernsthaft einzuschüchtern oder unrechtmäßig eine Regierung oder internationale Organisation zu zwingen, eine Handlung durchzuführen oder zu unterlassen oder die grundlegenden politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Strukturen eines Landes oder einer internationalen Organisation ernsthaft zu destabilisieren oder zu zerstören. Die Bedrohung, solche vorsätzlichen Handlungen zu begehen, sollte auch als terroristische Straftat angesehen werden, wenn sie auf der Grundlage objektiver Umstände festgestellt wird, die mit einem solchen terroristischen Ziel begangen wurden. Im Gegensatz dazu gelten Handlungen, die zum Beispiel eine Regierung unter Druck setzen, ohne jedoch die Tatbestände der umfassenden Liste der schweren Verbrechen zu erfüllen, nicht als terroristische Straftaten im Sinne dieser Richtlinie.“
Mit der Regelung kann also jeder der massive Kritik an den wirtschaftlichen oder sozialen Strukturen äußert, als Terrorist eingestuft werden. Die Regierung kann damit den Begriff des Terrorismus nach Belieben anwenden. Auch das Demonstrationsrecht kann beliebig eingeschränkt werden.
Die EU-Richtlinie wird für die Meinungs- und Pressefreiheit große negative Auswirkungen haben. Mit der Richtlinie können Webseiten blockiert werden, wenn eine Regierung feststellt, dass diese die politischen und wirtschaftlichen Realitäten in einem Land „destabilisieren“.
Die EU-Richtlinie wird für die Meinungs- und Pressefreiheit große negative Auswirkungen haben. Mit der Richtlinie können Webseiten blockiert werden, wenn eine Regierung feststellt, dass diese die politischen und wirtschaftlichen Realitäten in einem Land „destabilisieren“.
Nicht nur die Betreiber der Webseiten, sondern auch deren Besucher machen sich dann des „Terrorismus“ schuldig. Damit wird auch Druck auf die User ausgeübt, regierungsunliebsame Webseiten nicht mehr zu besuchen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel und Justizminister Heiko Maas haben sich bereits öffentlich dafür ausgesprochen, Inhalte im Internet zu regulieren. Die Regierung will „Falschmeldungen“ unterbinden, heißt es. Wann etwas als eine „Falschmeldung“ eingestuft wird, liegt alleine im Ermessen der Bundesregierung.
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