RA Tassilo Wallentin schreibt:
„Der EuGH muss gestoppt werden“
Der Europäische Gerichtshof könnte schon bald ein Urteil
fällen, das Deutschland, Schweden und Österreich zerstören würde. Denn dort
wird gefordert: Jeder Mensch auf der Welt – dem Folter oder auch nur
erniedrigende Behandlung droht – soll das Recht haben, ein Visum für ein
EU-Land seiner Wahl zu erhalten.
Die Vorgeschichte zur heraufdämmernden Katastrophe ist rasch
erklärt: Eine 5-köpfige syrische Familie ging im benachbarten Libanon in die
belgische Botschaft und beantragte humanitäre Visa für Belgien. Ein
Familienmitglied sei in Syrien von irgendeiner bewaffneten Gruppe entführt,
geschlagen und gefoltert worden, ehe es gegen Lösegeld wieder freigelassen
wurde. Die Familie wolle nun Einreisepapiere für den Sozialstaat Belgien, um
dort Asylanträge stellen zu können.
Die belgische Botschaft lehnte die Visa-Anträge ab, da das
Land nicht verpflichtet ist, weltweit alle Menschen samt Familie aufzunehmen,
die katastrophale Situationen erlebt hätten. Die fünf Syrer wollten das nicht
akzeptieren. Kurzum: Der Fall landete vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Und dort zeichnet sich ein Urteil ab, das Europa in seinen Grundfesten
erschüttern würde.
Der italienische EuGH-Generalanwalt Paolo Mengozzi fordert
in seinem Schlussantrag: Jeder Mensch auf der Welt – dem etwa erniedrigende
Behandlung droht – soll ab sofort das Recht haben, ein Visum für ein EU-Land
seiner Wahl zu erhalten. Damit könne er legal in sein „Wunsch-EU-Land“
einreisen, dort Asylwerber werden – und bleiben. Alle EU-Botschaften hätten
künftig für jedermann weltweit humanitäre Visa auszustellen.
Was das für Schweden, Deutschland und Österreich bedeutet,
ist klar: 60 Millionen Menschen sind auf der Flucht. Acht Millionen Afghanen
und 68 Millionen Nigerianer wollen ihre Länder verlassen. 800.000 Libyer warten
in Häfen auf die Überfahrt nach Europa. Sie alle bräuchten nur zur
österreichischen Botschaft gehen, bloß die Gefahr erniedrigender Behandlung
aufzeigen, ihre Visa abholen und sich ins nächste Flugzeug nach Wien-Schwechat
setzen. In Österreich wartet auf die Neuankömmlinge die monatliche
Grundversorgung samt Zuschüssen und Krankenversicherung, bis nach Jahren
geklärt ist, ob überhaupt ein Asylgrund besteht. Abschieben kann man kaum
jemanden. Der Tsunami träfe nur wohlhabende Staaten – Länder wie Bulgarien
oder Rumänien wären vom „Asyl-Tourismus“ kaum betroffen. Das nennt man
Umverteilung.
Dass gerade der Italiener Mengozzi diesen Wahnsinn fordert,
stößt besonders übel auf: Der arabisch-nordafrikanische Massenansturm auf
Europa verläuft über die Mittelmeer-Route. Die Flüchtlinge wollen über Italien
in den reichen Norden Europas. Den Italienern käme es äußerst gelegen, wenn die
Flüchtlinge nicht mehr über ihr Land, sondern mit dem Flugzeug direkt nach
Deutschland, Schweden oder Österreich einreisten.
Mit einem Urteil des EuGH ist in wenigen Wochen zu rechnen.
Zumeist folgen die Luxemburger Richter der Analyse des Generalanwaltes. Der
EuGH ist für seine krassen Fehlurteile berühmt. Der ehemalige deutsche
Bundespräsident und Verfassungsrichter Prof. Roman Herzog brachte es auf den
Punkt: „Der EuGH ignoriert bewusst und systematisch die abendländische
richterliche Rechtsauslegung, begründet Entscheidungen unsauber, übergeht den
Willen des Gesetzgebers oder verkehrt ihn gar ins Gegenteil und erfindet
Rechtsgrundsätze. Der EuGH muss gestoppt werden.“
Wenn der Europäische Gerichtshof durch Urteil Zig- oder gar hunderte Millionen Menschen aus allen möglichen Ländern der Erde die Einreise in die EU und nach Österreich ermöglicht wird das schwere Folgen für unser Sozialsystem haben! "Der EuGH ist die mächtigste Instanz in unseren Leben", so Prof. Karl Albrecht Schachtschneider. Das spürt man jetzt wieder besonders. Dieser Gerichtshof ist nicht zu stoppen, wie von Hrn. Wallentin gefordert. Man kann nur die EU verlassen, will man nicht die Freiheit ganz verlieren. Das sollte Hr. Wallentin und die Parlamentsparteien auch bald begreifen. Sonst werden wir auf sehr lange Zeit auf sehr niedrigen Niveau leben müssen. Die Elite wird sich ihr Vermögen schon absichern....
Leserbrief an die Kronen-Zeitung:
Zum sehr berechtigten "Aufschrei" von Dr. Wallentin in der Sonntags-"Krone" gegen das möglicherweise bevorstehende Urteil des sogenannten "Europäischen Gerichtshofes" EuGH, demgemäß Asylwerber praktisch aus der ganzen Welt ein Anrecht auf Einreise und Aufnahme ins Sozialsystem durch jedes Land Ihrer Wahl haben sollen, gibt es eine sehr klare Antwort. EuGH-Urteile gelten nur für EU-Mitgliedstaaten, nicht für solche, die gar ncht in die EU eingetreten sind - wie die Schweiz, Norwegen und Island sowie zahlreiche andere europäische Staaten inkl. des flächenmäßig größten Staates der Welt, des heutigen föderalen Rußlands - und schon gar nicht für solche, die aus der EU austreten wie dzt. Großbritannien. Dessen Austrittsgesetz wird aller Voraussicht nach am 7. März im Parlament verabschiedet werden, wodurch der Weg für die EU-Austrittserklärung Großbritanniens gegenüber "Brüssel" geebnet wird. Damit verliert die EU die zweitgrößte Volkswirtschaft unter ihren dzt. Noch-Mitgliedern, das Land mit der drittgrößten Bevölkerungsanzahl und den zweitgrößten Nettozahler der EU - beide entscheidenden Kennzahlen nach dem jeweils ersten, nämlich Deutschland.
Auch in Österreich haben sich nachweislich 261.056 Bürger und Bürgerinnen mit persönlicher Unterschrift vor den Behörden trotz Medienblockade beim überparteilichen Volksbegehren im Juni 2015 für den Austritt aus der EU ausgesprochen. Sie wußten, warum!
Inge Rauscher, 3424 Zeiselmauer, Hageng. 5
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