2017-08-27

Der Bürger als Souverän

Bild: www.kaschachtschneider.de

Der Bürger übernimmt Verantwortung für sein Gemeinwesen, er sorgt sich um die Rechtlichkeit des gemeinsamen Lebens, er ist Politiker, nicht nur die Abgeordneten. Diese sind lediglich die "Vertreter des ganzen Volkes" (Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG), also gewissermaßen dessen Diener, keinesfalls dessen Herrn. Dazu haben sie sich aber aufgeschwungen und sind darin vom Bundesverfassungsgericht größtmöglich gestärkt worden. Damit hat die politische Klasse die Republik in einen Parteienstaat verwandelt (Rprp, S 1045 ff.) und die Bürgerschaft, die Souveräne, weitgehend entmachtet. Freilich ist das kein Souveränitätswechsel, sondern rechtlose Usurpation von Macht. Ich rede von bürgerlichen Bürgern, nicht von Bürger genannten Untertanen.

Aufgabe der Abgeordneten und des Parlaments ist die Erkenntnis dessen, welche Politik richtig für das gute Leben des Volkes auf der Grundlage der Wahrheit ist, also zu erkennen, was in der jeweiligen Lage Recht ist (Rprp, S. 567 ff., 573 ff., FridR, S. 423, 432f., PdR, S 19f., 55 ff.), nicht aber das Volk zu beherrschen, ja zunehmend mit allen Mitteln moderner Herrschaft, zumal mittels der Medien und des Verfassungsschutzes, zu unterdrücken, vornehmlich um ein Ziel zu erreichen, die Auflösung Deutschlands wie auch der anderen Staaten Europas als souveräner Staaten freier Bürger und die Integration der Bürger dieser Staaten in entbürgerlichte Vereinigte Staaten von Europa, einen Großstaat, in dem die politische Klasse die Bevölkerung leicht beherrschen kann, weil diese, degradiert zu bloßen Arbeitern und Verbrauchern, das bürgerliche Ethos nicht mehr verwirklichen können, wenn nicht gänzlich, mehr noch als gegenwärtig in den Nationalstaaten, vergessen haben. Je größer der Staat ist, desto schwächer sind Demokratie und Rechtsstaat. Das Gegenteil erweist das demokratische Land, wenn nicht das einzig wirklich demokratische Land, die vergleichsweise kleine Schweiz mit den vielen Kantonen, denen die Souveränität nicht abgesprochen werden kann. 

(Quelle:  "Die nationale Option. Plädoyer für die Bürgerlichkeit des Bürgers", S 191, II Der Bürger als Souverän, Absatz 2)
von Univ. Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider

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