2020-09-04

Stopp der Salamitaktik zur Einbindung der Schweiz in die EU

 

Ja zur eigenständigen Regelung der Schweizer Angelegenheiten

                                                           von Dr. iur. Marianne Wüthrich

«Bundesrat zieht mit Grossaufgebot gegen Begrenzungsinitiative ins Feld», war am 7. August in der CH-Media-Presse zu lesen, untermalt durch die Fotos von vier Bundesräten, die sich gegen die Initiative «offensiv ins Zeug legen» wollen.1

    Das muss ja eine heisse Abstimmungsvorlage sein, dass die Bundesräte ihre Pflicht zu sachgerechter Information zu einer eigentlichen Propagandatour umfunktionieren. Allein Karin Keller-Sutter, welche schon vor einiger Zeit den Kampf gegen die Begrenzungsinitiative zuoberst auf ihre Agenda gesetzt hat, wird an zehn Anlässen auftreten, Alain Berset will die Romandie abdecken, und auch Ignazio Cassis wird für ein Nein zur Volksinitiative weibeln.

Zunächst gilt es festzuhalten, was im Initiativtext wirklich drinsteht und was von den EU-Turbos frei erfunden ist. Dann muss die Initiative eingeordnet werden in den Kampf vieler Bürger gegen die Kräfte im Staat und in der Wirtschaft, die offen mit den EU-Gremien zusammenspannen, um die Schweiz immer enger in den undemokratischen Bürokratie-Koloss einzureihen. Aus diesem Blickwinkel wäre die Ablehnung der Initiative durch das Volk eine weitere Salamischeibe, mit der die einzigartige Staatsstruktur der Schweiz bis auf einen schmalen Rest heruntergefahren werden soll. Vor allem aber würde ein Nein den Weg planieren für die nächste, ungleich dickere Scheibe, auf den die vereinten EU-Turbos wie die Chüngeli auf die Schlange starren: den institutionellen Rahmenvertrag, der unmittelbar nach dem 27. September auf dem Tisch liegen würde.

Was die Initiative verlangt…

Im Prinzip verlangt sie lediglich, dass die Masseneinwanderungsinitiative, die von Volk und Ständen am 9. Februar 2014 angenommen wurde und die seither in der Bundesverfassung steht, endlich umgesetzt wird (siehe Wortlaut der Begrenzungsinitiative im Kasten). «Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig», steht in Artikel 121a Absatz 1 der Bundesverfassung von 2014, und fast wörtlich gleich heisst es im Entwurf für Artikel 121b Absatz 1: «Die Schweiz regelt die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.» Beide Artikel verbieten völkerrechtliche Verträge, die «gegen diesen Artikel verstossen» beziehungsweise die «ausländischen Staatsangehörigen eine Personenfreizügigkeit gewähren».
Gemäss dem Verfassungsartikel von 2014 müssen die Aufenthaltsbewilligungen für Ausländer durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt werden. Diese für jedermann klar verständliche Vorschrift wurde von Bundesrat und Parlament in offener Missachtung des Volkswillens nicht umgesetzt, «weil Brüssel nicht damit einverstanden war» – eine schwache Rechtfertigung für den Verfassungsbruch unserer Volksvertreter.
    Und weil den Initianten von damals vorgeworfen wurde, sie hätten nicht klar formuliert, was mit dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) passieren solle, wenn die EU die Schweizer Umsetzung nicht akzeptiere, steht jetzt in der Übergangsbestimmung deutsch und deutlich: Der Bundesrat soll das FZA in Verhandlungen mit der EU innert einem Jahr nach der Annahme der Initiative durch das Volk ausser Kraft setzen, im Falle der Nichteinigung soll er es innert 30 Tagen kündigen.

…und was die Gegner fälschlicherweise behaupten

  •  «Wenn die Initiative angenommen werden würde, so würden die Bilateralen Verträge I verschwinden» (Bundesrätin Keller-Sutter).2
        Jo chasch dänkä – die verschwinden nicht einfach so, trotz der (vor allem von unserer eigenen Mannschaft!) fleissig geschwungenen Guillotine-Keule, wonach die anderen sechs Verträge sechs Monate nach der Kündigung des Freizügigkeitsabkommens ausser Kraft treten würden. Die EU-Mitgliedsstaaten haben nämlich grösstes Interesse an der Erhaltung einiger für sie hochwichtiger Verträge, allen voran des Freizügigkeitsabkommens selbst, das sie sicher lieber modifiziert als gar nicht haben wollen – auch wenn sie es «ums Verrode» nicht zugeben. Bekanntlich strömen jährlich viel mehr Arbeitskräfte, Studenten, Professoren (samt Familiennachzug) in die Schweiz als umgekehrt, und täglich Hunderttausende von Grenzgängern. Da kann der abtretende EU-Botschafter in Bern, Michael Matthiessen, lange den bekannten Spruch wiederholen: Wer direkten Zugang zum Binnenmarkt haben wolle, müsse auch an der Personenfreizügigkeit teilnehmen.3 Das tut die Schweiz ja seit Jahren und wird es gerne weiter tun, aber nicht unbegrenzt!
  •  «Es besteht darüber hinaus auch das Risiko, dass mit dem Wegfall der Bilateralen I auch die Schengen- und Dublin-Assoziierungsabkommen in Frage gestellt wären. Das hätte weitere Folgen – in erster Linie für die Sicherheit, das Asylwesen, aber auch für den Grenzverkehr und unsere Reisefreiheit.» (Bundesrätin Keller-Sutter)
        Im selben Sinne EU-Botschafter Michael Matthiessen: «In der Corona-Krise haben wir gesehen, was es heisst, wenn man sich nicht mehr frei in Europa bewegen kann. Offene Grenzen und die Personenfreizügigkeit haben viele Vorteile, die wir als selbstverständlich betrachten.»

        Da vermischen Frau Bundesrätin und Herr EU-Botschafter Chruut und Rüebli miteinander: Das Schengen/Dublin-Abkommen gehört zu den Bilateralen II und hat mit der Personenfreizügigkeit nichts zu tun. Die Freiheit, in Europa herumzureisen, und das Recht, in einem Staat zu leben, zu arbeiten und Sozialleistungen zu beziehen, sind zwei völlig verschiedene Dinge. Wenn die EU also Schengen/Dublin ausser Kraft setzen wollte, weil die Schweiz anderswo nicht spurt, wäre das rechts- und vertragswidrig. Mit derlei haben wir ja schon einige Erfahrung, und bis jetzt hat der Bundesrat immer einen cleveren Weg gefunden, mit den widerrechtlichen Aktionen Brüssels fertig zu werden.
  •  «Wenn man diese [Corona-]Krise verschärfen will, dann kappen wir den Marktzugang unserer Unternehmen zum EU-Binnenmarkt. Fünfzig Prozent unserer Exporte gehen in die EU!» (Bundesrätin Keller-Sutter)4
        Frau Bundesrätin hat vergessen zu ergänzen: …und sechzig Prozent unserer Importe kommen aus der EU! Übrigens ist die rechtliche Grundlage für den Handel zwischen der Schweiz und der EU in erster Linie das für die Schweizer Wirtschaft essentielle Freihandelsabkommen von 1972. Der Bundesrat erwähnt es wohlweislich nie, weil dessen «Modernisierung», sprich EU-kompatible Umfunktionierung und Unterstellung unter die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs EuGH, im geplanten Rahmenabkommen bereits vorgespurt ist.5
  • Der Bundesrat und die Sozialpartner haben «viel unternommen, um sicherzustellen, dass die inländischen Arbeitskräfte wettbewerbsfähig bleiben». (Bundesrätin Keller-Sutter)
        Dann nennt sie die einzige mikrige Vorschrift, die bei der EU-kompatiblen Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative durch das Parlament am Schluss übrigblieb, nämlich eine Stellenmeldepflicht der Arbeitgeber (aber nur bei Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit) an die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV), bevor sie direkt im Ausland nach Arbeitskräften suchen dürfen.
  • «Ohne ausländische Arbeitskräfte könnten die Betriebe ihre Aufträge schlicht nicht mehr abarbeiten.» (Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes SGV)6
        Diese Formulierung ist grotesk: Als ob irgend jemand keine ausländischen Arbeitskräfte mehr wollte! Die Initianten und wir Bürger wollen weder hier lebende Ausländer hinauswerfen noch keine weiteren hineinlassen – wir wollen nur wieder selbst bestimmen, wie viele neu hineinkommen können (so wie wir es mit Nicht-EU-Efta-Staatsangehörigen auch tun).
  • Ziel der Initianten sei nicht die Begrenzung der Zuwanderung, sondern «die Abschaffung der flankierenden Massnahmen». Die Initiative würde für mehr Druck auf die Löhne sorgen. (Pierre-Yves Maillard, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB)7
        Mehr Druck auf die Löhne? Oder nicht eher weniger Druck, wenn weniger Zuwanderer die inländischen Arbeitskräfte (Schweizer und Ausländer) konkurrenzieren? Wie absurd darf es sein, nur weil man als Sozialdemokrat auf keinen Fall eine SVP-Initiative unterstützen will?

Die Schweiz ist ein kleines Land!

Seit Einführung der Personenfreizügigkeit (2007) mit der EU sind jährlich rund 75 000 Menschen in die Schweiz eingewandert, das heisst insgesamt 1 Million (heute rund 8,5 Millionen Einwohner). Über 25 Prozent der Bevölkerung sind ausländische Staatsangehörige, mehr als in den meisten europäischen Staaten. Mit einer weiterhin ungeregelten Zuwanderung aus den EU-Staaten hätten wir bis in einigen Jahren eine 10-Millionen-Schweiz.
    Macht nichts, findet der Think tank Avenir Suisse: «Wer angesichts solcher Zahlen die unweigerliche Verbauung letzter Grünräume im Mittelland und die Gefährdung der alpinen Freiräume befürchtet, dem helfe folgendes Gedankenspiel: Setzt man New York an die Stelle von Zürich, London an die Stelle von Basel, Berlin an die Stelle von Bern, Paris an die Stelle von Genf und Barcelona an die Stelle von Lugano, würde die Schweiz alleine mit diesen attraktiven Metropolen der westlichen Welt auf 24 Mio. Einwohner kommen. In den restlichen Gebieten hätte es damit enorm viel Platz für die Pflege traditioneller, von ‹Dichtestress› verschonter Lebensstile, für reichlich Agrarland, für Naherholungsgebiete und für dünn besiedelte Berglandschaften. Es stellt sich also nicht die Frage, ob die Schweiz 10 oder 11 Mio. Einwohner verträgt, sondern wie man diese höhere Dichte organisiert. […]»8

Nicht sehr verlockend, nicht wahr?

Derlei Zukunftsvisionen stellen die Initianten in ihrem Argumentarium verschiedene gewichtige Gründe entgegen, zum Beispiel: Mit einem Ja wird die Schweiz nicht weiter zubetoniert, versinken wir nicht weiter im Stau oder in verstopften Zügen, wird Wohnen wieder günstiger. Ausserdem schützen wir die Sozialwerke: Heute sind bereits 6 von 10 Sozialhilfeempfängern Ausländer.9
    
Für solche Argumente sollten sich eigentlich auch Gewerkschafter und Grüne erwärmen…
    Aber noch besteht Hoffnung, denn Avenir Suisse-Autor Lukas Rühli beklagt: «Zugegebenermassen bringt die Schweiz nicht die optimalen Grundvoraussetzungen dafür [für die Organisation der geschilderten höheren Dichte] mit: Der kleinteilige Föderalismus (26 Kantone) und fast 2300 Gemeinden mit hoher Gemeindeautonomie erschweren eine kohärente Planung in funktionalen Räumen.»
    Bleiben wir dabei! Am besten organisieren wir Bürger die Schweiz weiterhin selbst, auf der Grundlage von direkter Demokratie, Föderalismus und Gemeindeautonomie! Mit möglichst wenig Rechtsübernahme aus Brüssel und Rechtsprechung aus Luxemburg…

Der grosse Test für die kommende Volksabstimmung über das Rahmenabkommen

Zurück zum anstehenden grossen Brocken – nach dem kleineren der Begrenzungsinitiative – dem institutionellen Rahmenabkommen, das Brüssel und unsere eigene Verhandlungsmannschaft dem Schweizervolk aufdrücken wollen. Dass vier Bundesräte sich mit den Spitzen aller politischen Parteien (ausser der SVP, von der die Initiative stammt) und der meisten Wirtschaftsverbände zusammentun, um mit geballten Kräften ein Ja des Schweizervolkes am 27. September zu verhindern, ist auf das Rahmenabkommen gemünzt. Das Stimmvolk soll heute schon mürbe gemacht werden mit den Nachteilen, die uns aus Brüssel drohen würden, sollten wir es wagen, der Begrenzungsinitiative zuzustimmen. Dieselben Nachteile – und noch einige dazu – werden wir vor der Abstimmung über das Rahmenabkommen zu hören bekommen.
    Die Abstimmung über die Begrenzungsinitiative sei ein «Grundsatzentscheid», so Bundesrätin Keller-Sutter am 22. Juni, danach müsse die Schweiz «Brüssel ein Angebot [zum Rahmenvertrag] unterbreiten». Mit dem «Angebot» ist offenbar das grosszügige Hinblättern von Milliarden in den Kohäsionsfonds der EU gemeint – worauf auch Botschafter Michael Matthiessen kürzlich ultimativ pochte.10 Übrigens hätte die Schweiz die nächste Tranche längst bezahlt, wenn die EU uns nicht mit rechtswidrigen Sanktionen belegt hätte (als Letztes mit der Aussperrung von den Wertpapierbörsen der EU). Nur aus diesem Grund haben der National- und der Ständerat die Zahlung bisher auf Eis gelegt.
    Tatsache ist: Wenn die Schweizer Verhandlungsmannschaft sich daran erinnern würde, auf welcher Seite des Tisches sie sitzen sollte, wäre sicher mehr herauszuholen als bisher, nämlich mehr als nichts. Bei einem Ja zur Initiative werde es schon etwas «tschädere», so SVP-Präsident Albert Rösti, aber er denke, die EU würde Hand bieten für eine einvernehmliche Lösung, denn: «Die betroffenen sechs von insgesamt über 120 Verträgen [zum Beispiel Lastwagen-Transitverkehr, Forschung, Handel mit landwirtschaftlichen Produkten wie Wein und Käse] sind für die EU wichtiger oder mindestens so wichtig wie für uns.»11
    
Am 27. September haben wir Schweizerinnen und Schweizer die Gelegenheit, der EU gegenüber einen Pflock einzuschlagen. Mit den Worten der Initianten: «Die Schweiz will eigenständig Verträge mit anderen Staaten abschliessen, die jeweils beiden Seiten nützen. Die Schweiz braucht auch ausländische Arbeitskräfte – aber als souveräner Staat bestimmen wir selber, wer in unser Land kommt!»12 Was soll daran falsch sein?    •


1  Altermatt, Sven. Bundesrat zieht mit Grossaufgebot gegen Begrenzungsinitiative ins Feld – und erhält gar Schützenhilfe von der SVP. CH Media vom 7.8.2020
2  Washington, Oliver. Abstimmungskampf neu lanciert. Vereinte Front gegen die Begrenzungsinitiative. Medienkonferenz. SRF News vom 22.6.2020
3  Gafafer, Tobias. EU-Botschafter: «Der zweite Schweizer Kohäsionsbeitrag ist seit langem überfällig», in: Neue Zürcher Zeitung vom 14.8.2020
4  Medienkonferenz zur Begrenzungsinitiative vom 22. Juni 2020. Rede von Bundesrätin Keller-Sutter (
https://www.ejpd.admin.ch/ejpd/de/home/aktuell/reden---interviews/reden/2020/2020-06-22.html)
5  Institutionelles Abkommen, Präambel und Gemeinsame Erklärung EU-Schweiz zu den Handelsabkommen, S.32–34 (https://www.eda.admin.ch/dam/dea/de/documents/abkommen/Acccord-inst-Projet-de-texte_de.pdf)
6  Washington, Oliver. Abstimmungskampf neu lanciert. Vereinte Front gegen die Begrenzungsinitiative. Medienkonferenz. SRF News vom 22.6.2020
7  Washington, Oliver. Abstimmungskampf neu lanciert. Vereinte Front gegen die Begrenzungsinitiative. Medienkonferenz. SRF News vom 22.6.2020
8  Rühli, Lukas. Die 10-Millionen-Schweiz. Avenir Suisse vom 30.8.2016
9  Ja zur Begrenzungsinitiative. Argumentarium (https://www.begrenzungsinitiative.ch/argumente/)
10 Gafafer, Tobias. EU-Botschafter: «Der zweite Schweizer Kohäsionsbeitrag ist seit langem überfällig», in: Neue Zürcher Zeitung vom 14.8.2020
11 Schäfer, Fabian; Surber, Michael. Eine Zuwanderung von ein paar zehntausend Personen im Jahr kann auch nach Annahme der BGI nötig sein. Interview mit Albert Rösti, in: Neue Zürcher Zeitung vom 14.7.2020
12  Ja zur Begrenzungsinitiative. Argumentarium (https://www.begrenzungsinitiative.ch/argumente/)

Wortlaut der Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)»:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 121b Zuwanderung ohne Personenfreizügigkeit

  1. Die Schweiz regelt die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig.
  2. Es dürfen keine neuen völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen und keine anderen neuen völkerrechtlichen Verpflichtungen eingegangen werden, welche ausländischen Staatsangehörigen eine Personenfreizügigkeit gewähren.
  3. Bestehende völkerrechtliche Verträge und andere völkerrechtliche Verpflichtungen dürfen nicht im Widerspruch zu den Absätzen 1 und 2 angepasst oder erweitert werden.

Art. 197 Ziff. 121
12. Übergangsbestimmungen zu Art. 121b (Zuwanderung ohne Personenfreizügigkeit)

  1. Auf dem Verhandlungsweg ist anzustreben, dass das Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit innerhalb von zwölf Monaten nach Annahme von Artikel 121b durch Volk und Stände ausser Kraft ist.
  2. Gelingt dies nicht, so kündigt der Bundesrat das Abkommen nach Absatz 1 innert weiteren 30 Tagen.

Quelle: Zeit-Fragen Nr. 18 vom 25.8.2020

Braucht's für eine gemeinsame Corona-App ein Rahmenabkommen?

mw. «Das Corona-Virus kennt keine Grenzen.» Dies der erste Satz eines Briefes, den vier baden-württembergische Bundestagsabgeordnete an EU-Kommissions-Präsidentin Ursula von der Leyen geschickt haben. Sie wollen, dass die Schweiz ihre Tracing-Apps mit denen in den EU-Staaten verbinden kann. Ja, klar – wo liegt das Problem?
    Die rechtliche Grundlage für eine Schweizer Teilnahme fehle, so der abtretende EU-Botschafter in Bern, Michael Matthiessen: Ohne bilaterales Gesundheitsabkommen kein EU-kompatibles Corona-Warnsystem für die Schweiz, und ohne «signifikante Fortschritte» beim Rahmenabkommen kein Gesundheitsabkommen.1
    Gegen eine derartige Verknüpfung wehren sich die vier Politiker aus unserer Nachbarschaft ennet dem Rhein und fordern von der EU-Kommission sofortige Kooperation mit der Schweiz in Sachen Corona-Apps. In ihrem Brief verweisen sie auf die 300 000 Grenzgänger aus Frankreich, Deutschland, Italien und Österreich, darunter rund 46 000 aus Süddeutschland, die Tag für Tag die Grenze zur Schweiz überqueren. «Grenzüberschreitendes Leben und Arbeiten ist in unserer Region wie in vielen anderen Grenzregionen in Europa ungeachtet der EU-Aussengrenze nicht die Ausnahme, sondern die Regel», schreiben Schwab und seine drei CDU-Parteikollegen.2
    
Bravo! Nehmen wir doch die bewährte und unkomplizierte Kooperation mit unseren Nachbarländern wieder auf! Es ist absurd, für jede Situation, die das Leben mit sich bringt, ein formelles Abkommen mit der EU-Zentrale abschliessen zu müssen, das dann in den ominösen Rahmenvertrag eingegliedert würde. Mit der Zeit würden dann praktisch sämtliche Bereiche des Schweizer Rechts aus Brüssel gesetzt und vom Europäischen Gerichtshof abgesegnet.
    Noch ist es Zeit, einen Stopp zu setzen.


1 Gafafer, Tobias. EU-Botschafter: Der zweite Schweizer Kohäsionsbeitrag ist seit langem überfällig, in: Neue Zürcher Zeitung vom 14.8.2020
2 Hehli, Simon. Der Druck auf Brüssel steigt: Die Schweiz soll sich an die europäischen Corona-Apps anschliessen dürfen, in: Neue Zürcher Zeitung vom 17.8.2020

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